Wenn du das tust, bekommst du KEIN BAföG (mehr)!
DIE 9 häufigsten Gründe, warum Studenten KEIN BAföG bekommen. Vermeide einfach diese Fehler, um dein Studium mit BAföG finanzieren zu können.

4 von 5 Studis müssen ihr Studium ohne BAföG finanzieren. In den letzten drei Jahren haben mich deshalb unzählige Studenten um Hilfe und Tipps gebeten. Dabei traten in ausnahmslos allen Mails, Kommentaren und persönlichen Nachrichten diese neun Probleme auf, die dazu führten, dass die Fragesteller kein BAFÖG mehr bekamen. Dabei hätte sich das leicht vermeiden lassen:
Kein BAföG wegen reicher Eltern
In den allermeisten Fällen ist wohl das Einkommen der Eltern schuld daran, wenn jemand kein BAföG bekommt. Dass deine Eltern über beide Ohren verschuldet sind, interessiert das BAföG Amt herzlich wenig. Deine einzige Chance wäre eine BAföG-Berechnung, bei der das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtigt wird. Die gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. Teste hier, ob du die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst:
Kein Anspruch aufgrund deines Alters
Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass man nie zu alt für irgendwas ist, so kann man doch tatsächlich zu alt für Ausbildungsförderung sein. Bist du zu Beginn deines Erststudiums schon 30 oder älter, steht dir BAföG nur zu, wenn du gute Gründe für den späten Studienstart nachweisen kannst. Wenn du zum Beispiel Kinder bekommen und versorgt hast, schwer krank warst, deine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erhalten oder sogar ganz ohne Abitur studierst, dann kann BAföG auch jenseits der 30 noch bewilligt werden. Festgelegt ist dies in §10 BAföG.
Dasselbe gilt für den Master, wenn du zu Studienbeginn deinen 35. Geburtstag schon hinter dir hast. Wer also spät den Bachelor macht, sollte den Master zügig dranhängen, sonst gibt’s kein BAföG.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass du im Falle einer Förderung, die nach deinem 30. Lebensjahr beginnt, elternunabhängiges BAföG bekommst. Hier gilt also: Alles oder nichts.
Kein BAföG für Pflichtpraktika oder duales Studium
BAföG ist eine Unterstützung für finanziell schwache Auszubildende. Befindest du dich in einem bezahlten Pflichtpraktikum oder dualen Studium gilt dieses Einkommen als Ausbildungsvergütung und wird zu 79 % an dein BAföG angerechnet. Aus diesem Grund bekommen viele zumindest vorübergehend kein BAföG. Aber auch anderes Einkommen und Vermögen mindert deinen BAföG Anspruch. Ich habe dir deshalb eine Übersicht der BAföG Freibeträge zusammengestellt.
BAföG abgelehnt nach dem 4. Semester
BAföG Empfänger sind dazu verpflichtet, ihren Leistungsstand der ersten vier Semester nachzuweisen. Das Amt will damit prüfen, ob du auch wirklich ordnungsgemäß studierst und sich die Investition in dich lohnt. Sollte sich herausstellen, dass dein Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit unwahrscheinlich ist, wird dir ab dem 5. Semester kein BAföG mehr bewilligt. Aber auch hier gilt, keine Regel ohne Ausnahmen. Es gibt fünf Fälle, in denen dir ein Aufschub des Leistungsnachweises gewährt wird.

KEIN BAföG nach der Regelstudienzeit
Die Förderungshöchstdauer beim BAföG korreliert mit deiner Regelstudienzeit. Egal wie lange du wirklich brauchst, spätestens mit Ende der Regelstudienzeit ist Schluss und du kannst dir neu überlegen, wie du jetzt deine Miete zahlst. Es sei denn, du erfüllst eine der Bedingungen für die Ausbildungsförderung über die Regelstudienzeit hinaus.
BAföG abgelehnt für dein Fernstudium
Fernstudenten steht BAföG nur zu, wenn sie in Vollzeit immatrikuliert sind und einen Abschluss erzielen, der dem normalen Präsenzstudium entspricht. Machst du also z.B. deinen Bachelor an der Fernuni Hagen, gelten für dich dieselben Regeln wie für alle anderen Vollzeitstudenten auch (§ 3 BAföG).
Für alle anderen Fernstudenten kann BAföG höchstens für die letzten beiden Semester gewährt werden.
Kein Anspruch im Urlaubssemester und Teilzeitstudium
Solltest du, aus welchem Grund auch immer, vorübergehend vom Studium beurlaubt sein, hast du für diese Zeit keinen Anspruch auf BAföG. Ohne Ausnahme. Dasselbe gilt für alle, die offiziell als Teilzeitstudenten immatrikuliert sind.
Da du als solches nicht den vollständigen Studentenstatus genießt, stehen dir allerdings dieselben staatlichen Fördermittel wie Nicht-Studenten zu, wie z.B. Hartz 4 oder Wohngeld.
Solltest du zwingend auf BAföG angewiesen sein, bleibt dir nur die Vollzeitimmatrikulation und ggf. die Überziehung der Regelstudienzeit. Das führt dann zwar dazu, dass du nicht mit zum Abschluss gefördert werden kannst, aber eine vorübergehende Förderung ist immer noch besser als gar keine.

Zweitstudium begonnen?
BAföG dient der Förderung der Erstausbildung, d.h. du darfst noch keinen Studienabschluss in der Tasche haben. Einzige Ausnahme: Du hast bereits einen Bachelor und möchtest noch den Master machen. Das ist kein Problem. Wenn zwischen diesen beiden Ausbildungsabschnitten drei Jahre liegen, bekommst du sogar elternunabhängiges BAföG und damit den BAföG Höchstsatz von aktuell 934 € monatlich.
Auch kein Problem ist, wenn du zuvor eine Berufsausbildung schulisch oder dual gemacht hast und nun studieren willst. Das Studium gilt in dem Fall trotzdem als Erststudium und kann damit gefördert werden.
- Bachelor nach abgeschlossenem Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen, Magister
- Master nach abgeschlossenem Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen
- Studienabbruch oder -wechsel nach dem 4. Fachsemester
Ebenfalls kritisch wird es, wenn du häufiger als ein Mal den Studiengang wechselst. Frei nach dem Motto: Ein Mal ist kein Mal, verzeiht dir das Amt deinen Fehltritt beim ersten Versuch, wenn du dein Studium bis allerspätestens zum 4. Fachsemester beendest und gewährt dir einen Neustart in einem neuen Studiengang mit neuer Regelstudienzeit und neuer Förderungshöchstdauer.
Solltest du in diesem zweiten Studiengang merken, dass das auch nicht das Wahre ist, unterstützt dich das BAföG Amt erneut. Du darfst wechseln. Allerdings bekommst du keine neue Förderungshöchstdauer. Die Zeit zählt einfach weiter, sodass du bei diesem dritten Versuch aller Voraussicht nach nicht bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert wirst. Für die Abschlusszeit wirst du wahrscheinlich andere Reserven wie z.B. Wohngeld anzapfen müssen.
Sollte auch dieser dritte Versuch nicht das richtige sein, dreht dir das BAföG Amt den Hahn zu. Das war’s.
Solltest du nun mit dem Gedanken spielen eine schulische Ausbildung zu machen, kannst du das gern tun, aber auch hierfür wirst du in dem Fall kein Schülerbafög bekommen., wenn du zu oft oder zu spät abbrichst.
Unwissen

Das ist wahrscheinlich der bitterste Grund, kein BAföG zu bekommen, aber es gibt ihn und leider nicht zu selten. Etwa 22 % aller Abiturienten wollen nicht studieren. In den meisten Fällen aus finanziellen Gründen. Nicht nur, weil man in einer dualen Ausbildung sofort Geld verdient, statt welches zu zahlen wie im Studium. Viele haben auch einfach Angst vor (BAföG) Schulden. Diese Angst entsteht meiner Erfahrung nach in den meisten Fällen aus Unwissen. Wir fürchten eben, was wir nicht kennen. Und wenn ich mich nicht informiere, kann ich auch nicht wissen, dass nicht alle Schulden gleich sind.
Deshalb habe ich hier mal ausführlich vorgerechnet, warum man BAföG auf jeden Fall in Betracht ziehen und sich nicht allein von der Rückzahlung abhalten lassen sollte.
Und dann gibt es auch noch die, die studieren und BAföG einfach nur aus dem Grund nicht beantragen, weil sie nicht wissen, dass sie es könnten. Dabei ist das eigentlich gar nicht so schwer. Mit diesem Test weißt du in wenigen Sekunden, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst und ob du sogar eine Chance auf elternunabhängiges BAföG hast:
Für all diejenigen, denen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die nun ohne BAföG auskommen müssen, arbeite ich an einem Übersichtsartikel zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten im Studium.