Studienabschlusshilfe BAföG 2026: Darlehen fürs letzte Studienjahr

Studienabschlusshilfe ist ein zinsloses Darlehen für dein letztes Studienjahr für Studierende ohne BAföG Anspruch. JETZT MEHR ERFAHREN √

Studienabschlußhilfe

Sollte dein Studium nach Ende der Regelstudienzeit nicht mehr förderfähig und dein Abschluss in greifbarer Nähe sein, kannst du Studienabschlusshilfe beantragen. Die Studienabschlusshilfe ist sowas wie BAföG mit dem Unterschied, dass sie vollständig zurückgezahlt werden muss (ohne zusätzliche Zinsen).

Voraussetzungen für die Bewilligung der Studienabschlusshilfe sind:

  1. du bist an einer deutschen Hochschule als Vollzeitstudent immatrikuliert
  2. du bist deutscher Staatsbürger oder darfst dich zeitlich unbegrenzt in Deutschland aufhalten (Daueraufenthaltsrecht)
  3. Das Ende der Regelstudienzeit ist weniger als fünf Semester her.
  4. Dein Studienabschluss erfolgt nachweislich in den nächsten zwölf Monaten
  5. Du warst zu Beginn deines Bachelorstudiums jünger als 30 
  6. Dir wurde gegebenenfalls der letzte Fachwechsel bewilligt
  7. Du hast gegebenenfalls den Leistungsnachweis pünktlich bzw. innerhalb der bewilligten Verschiebung erbracht.
  8. Deine Eltern verdienen nicht zu viel oder du hast Anspruch auf elternunabhängiges BaföG.

Erfüllst du all diese BAföG Voraussetzungen ist es völlig egal, ob du vorher schonmal BAföG bekommen hast oder nicht.

Wie und wo beantragt man Studienabschlusshilfe?

Für deinen Antrag auf Studienabschlusshilfe dein BAföG Amt zuständig. Im Prinzip stellst du einen normalen BAföG Antrag mit allem drum und dran. Zusätzlich setzt du ein Anschreiben auf, in dem du zum Ausdruck bringst, dass es um Studienabschlusshilfe statt BAföG geht und weist nach, dass du dein Studium in den nächsten zwölf Monaten abschließen wirst.

Was ist, wenn die Studienabschlusshilfe nicht reicht?

Es gibt zwei Szenarien:

  1. Du schließt dein Studium entgegen aller Erwartungen doch nicht innerhalb von 12 Monaten ab und brauchst länger finanzielle Unterstützung.
  2. Oder das Geld reicht einfach nicht und du brauchst mehr Geld.

Wenn die 12 Monate nicht reichen und auch kein BAföG oder Studienkredite endgültig abgelehnt werden, kann dir das örtliche Studentenwerk mit einem zinslosen Darlehen in Höhe von 400 Euro monatlich für weitere 12 Monate oder 500 Euro für 6 Monate unter die Arme greifen. Das ist ein freiwilliges Angebot der Studierendenwerke ohne Rechtsanspruch. Danach bist du auf dich allein gestellt.

Wenn du einfach nur mehr Geld brauchst, kommt es darauf an, wofür du das Geld brauchst. Handelt es sich um eine einmalige Sache mit direktem Bezug zum Studium z.B. Studiengebühren oder kaputter Laptop. kannst du ein einmaliges Darlehen von 500 Euro bekommen. Das greift z.B. auch, wenn dein Arbeitgeber zu spät zahlt und du dringend auf das Geld angewiesen bist. Dieses Darlehen ist unabhängig vom BAföG und Bildungskrediten. Es muss nur ein einmaliger Notfall vorliegen, der dein Studium bedroht.

Auch Übergangsdarlehen sind möglich. Zum Beispiel wenn du keinen BAföG Anspruch mehr hast und noch keine Studienabschlusshilfe bekommen kannst, weil du länger als 12 Monate bis zum Abschluss brauchen wirst. Oder du weißt, dass in absehbarer Zeit ein Bildungskredit, Stipendium oder irgendeine andere Finanzierungsquelle möglich ist. Dann kannst du diesen Zeirraum mit monatlichen 300 Euro überbrücken.

Trifft aber der 2. Fall auf dich zu, also dass deine aktuellen Einnahmen ohne spezifischen Grund einfach nicht zum Leben reichen, wirst du arbeiten, einen Studienkredit oder Stipendium in Anspruch nehmen müssen. Die Darlehen der Studierendenwerke sind der allerletzte Strohhalm, wenn gar nichts anderes möglich ist. 

Studienabschlusshilfe 2026: Alle Details

Die Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 5 BAföG ist dein Joker, wenn du mit dem Studium eigentlich fertig sein solltest, aber noch 1-12 Monate brauchst. Die wichtigsten Fakten 2026:

  • Maximale Dauer: 12 Monate nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer
  • Form: 100 % zinsloses Darlehen (keine Zuschuss-Komponente mehr — seit WS 2019/20)
  • Höhe: wie normales BAföG — abhängig von Einkommen der Eltern / dir
  • Voraussetzung: Du musst innerhalb der Förderzeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden (Bestätigung vom Prüfungsamt!)
  • Rückzahlung: Beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des ersten Studiums, mindestens 130 € pro Monat, insgesamt max. 10.010 €

So beantragst du die Studienabschlusshilfe

  1. Normalen BAföG-Antrag stellen mit allen üblichen Unterlagen (Eltern-Einkommen, Formblätter 1-7).
  2. Zusatzantrag formlos — einfaches Anschreiben: “Ich beantrage Hilfe zur Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 5 BAföG”.
  3. Prüfungsamt-Bescheinigung beifügen — das Amt bestätigt, dass du innerhalb der nächsten 12 Monate zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.
  4. BAföG-Amt am Studienort reichst du den kompletten Antrag ein.
  5. Bearbeitungszeit 4-10 Wochen. Bewilligt kommt das Geld rückwirkend ab Antragsmonat.

Wichtig: Du musst zum Zeitpunkt des Antrags unter 30 sein (beim Bachelor; 35 beim Master) — oder Gründe haben, warum du älter geworden bist (Kinder, Zweitausbildung).

Häufig gestellte Fragen zur Studienabschlusshilfe

Wer bekommt Studienabschlusshilfe?

Studierende, die 1) die Förderungshöchstdauer überschritten haben, 2) innerhalb der nächsten 12 Monate zur Abschlussprüfung zugelassen werden und 3) vor dem 30. (Bachelor) bzw. 35. (Master) Lebensjahr das Studium begonnen haben.

Ist die Studienabschlusshilfe ein Zuschuss?

Nein. Seit Wintersemester 2019/20 ist sie ein reines zinsloses Darlehen. Du musst alles zurückzahlen — aber zinsfrei.

Wie hoch ist die Rückzahlung?

Wie beim regulären BAföG: Max. 10.010 € (Deckelung für BAföG + Studienabschlusshilfe zusammen), Raten ab 130 € pro Monat.

Wann beginnt die Rückzahlung?

5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des ersten Studiums (nicht erst nach der Studienabschlusshilfe). Früher als bei reinem BAföG möglich.

Kann ich während der Studienabschlusshilfe arbeiten?

Ja, aber die normalen Einkommens-Freibeträge gelten. Über 603 € (Werkstudent) wird angerechnet und kürzt deine Förderung.