BAföG Formblatt 6 (2026): Auslands-BAföG + PDF-Download

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BAföG Formblatt 6 (2026) als PDF + Anleitung Auslands-BAföG: Zuständiges Amt, Studiengebühren-Zuschuss, Reisekosten, 6 typische Fehler.
BAföG Formblatt 6 – Auslands-BAföG Zusatzblatt (Seite 1)

Ein Semester oder ein ganzes Studium im Ausland? Dafür gibt es Auslands-BAföG – mit Extras, die es im Inland nicht gibt: Auslandszuschlag, Studiengebühren-Zuschuss bis 5.600 €, Reisekostenpauschale und ein Zuschuss zur Auslands­krankenversicherung. Beantragt wird das über Formblatt 6 als Zusatzblatt zu Formblatt 1. Stand: April 2026.

➤ Formblatt 6 als PDF herunterladen (amtliches Formblatt von bafög.de, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer Auslands-BAföG bekommt, welches Amt zuständig ist (Spoiler: nicht dein heimisches), welche Extra-Leistungen es gibt und die 6 Fehler, die den Antrag killen.

Kurz-Navigation: Die wichtigsten Auslands-Themen auf einen Blick

Du willst direkt zu einem Teilthema? Hier die schnellsten Sprungpunkte:

Auslands-BAföG im Schnellcheck 2026

LeistungHöhe 2026
Grundbedarf + Wohnpauschalewie Inlands-BAföG (bis 992 €/Monat)
Auslandszuschlag (nur außerhalb EU/Schweiz)für Bewilligungszeiträume ab Juli 2026 z. B. USA 52 €, Vereinigtes Königreich 128 €, Japan 128 €, Island 214 €; Kanada und Australien 0 € (amtliche Tabelle, alle Länder)
Studiengebühren-Zuschussbis 5.600 €/Bewilligungsjahr als Zuschuss (musst du nicht zurückzahlen)
Reisekostenpauschale250 € je Hin- und Rückreise innerhalb Europas, 500 € je Reise außerhalb Europas
Auslands­krankenversicherung102 €/Monat pauschal, ohne Nachweis (BMBF-Erlass 2024)
Mindestdauer6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU; 12 Wochen bei Hochschul­kooperation
Empfohlener Antragsvorlauf6 Monate vor Ausreise

Wer bekommt Auslands-BAföG?

Die Grundregeln nach § 5 BAföG und § 6 BAföG:

  • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Auslands­ausbildung ist förderlich für deine Gesamt­ausbildung (kein reiner Urlaubs­aufenthalt).
  • Du hast ausreichende Sprach­kenntnisse (in der Regel B2 in Unterrichts- oder Landessprache).
  • Mindestdauer: 6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU, 12 Wochen bei belegter Hochschul­kooperation (etwa im Rahmen eines Erasmus+-Programms – das lässt sich gut mit BAföG kombinieren).

In EU-Ländern und der Schweiz kannst du sogar dein ganzes Studium fördern lassen. Außerhalb Europas geht nur ein Teil (Auslands­semester, Pflicht­praktikum, Praxis­semester, Sprachkurs). Und: Längere Auslandsaufenthalte verlängern die Förderungs­höchstdauer entsprechend (§ 15a BAföG). Details im Verlängerungsantrag-Artikel.

Welches BAföG-Amt ist zuständig?

Nicht dein heimisches Studentenwerk. Für Auslands-BAföG sind länderspezifische Ämter zuständig – je nach Zielland. Die wichtigsten:

ZiellandZuständiges Amt
USAStudierendenwerk Hamburg
KanadaStudierendenwerk Thüringen (Jena)
Vereinigtes Königreich, IrlandRegion Hannover
Frankreich, Monaco, AndorraKreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim)
SpanienStudierendenwerk Heidelberg
Portugal, MaltaStudierendenwerk Saarland (Saarbrücken)
Italien, San Marino, VatikanstadtBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin)
ÖsterreichLandeshauptstadt München
Schweiz, LiechtensteinStudierendenwerk Augsburg
Niederlande, Belgien, LuxemburgBezirksregierung Köln
AustralienStudierendenwerk Marburg
Neuseeland und übriges Ozeanien, AfrikaStudierendenwerk Ost:Brandenburg (Frankfurt/Oder)
Asien (z. B. Japan, China, Südkorea), TürkeiStudierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Alle anderen Ländervollständige Liste mit Kontaktdaten im Artikel Auslands-BAföG

Achtung: Jedes Amt hat eigene Zusatzformulare

Die länder­spezifischen Auslands-BAföG-Ämter verlangen in der Regel eigene Zusatzformulare, die nicht zur amtlichen Formblatt-Serie gehören. Das sind je nach Amt z. B.:

  • Angaben zur Auslands­ausbildung (meist ein erweitertes Formular für Lernziele, Kursliste, Anerkennung durch die Heimat-Hochschule)
  • Mietbescheinigung im Gastland (eigenes Formular zum Ausfüllen durch den Vermieter)
  • Sprach­nachweis-Formular (teilweise ein strukturierter Bogen, den die Heimat-Uni oder der Sprachkurs ausfüllt)
  • Erklärung zum Urlaubssemester bei Teil-Ausland mit gleichzeitiger Heimat-Immatrikulation
  • Kranken­versicherungs-Bescheinigung für Auslands­versicherung (Mehrkosten gegenüber Inlands-Basis)
  • Angaben zum Zielland (spezielle Fragen je nach Länder­gruppe – etwa Visum-Status bei Nicht-EU, Stipendienkombi usw.)

Diese Zusatzformulare stehen auf der Website des jeweils zuständigen Amts – oft hinter einem Menuepunkt „Formulare“ oder „Downloads“. Rechne damit, dass du pro Amt 2–4 zusätzliche Seiten ausfüllen musst.

Praktischer Tipp: Ruf beim zuständigen Amt an (Kontakt findest du auf ihrer Website) und frag direkt: „Welche Formulare brauche ich zusätzlich zum Bundes-Formblatt 6 für mein Zielland ?“ Die meisten Ämter schicken dir dann eine Checkliste. Das spart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung um 2-4 Wochen.

Alternativ pflegt das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine Übersicht aller länderspezifischen Auslands-BAföG-Ämter inklusive Verlinkung zu deren Formular-Seiten.

Aufbau von Formblatt 6: 2 Seiten, drei Farbzonen

Formblatt 6 ist kurz, aber in drei Farbzonen gegliedert – je nachdem, wer ausfüllt:

  • Petrol (Student): Deine Daten, aktuelle Ausbildung in Deutschland, Angaben zum geplanten Auslandsaufenthalt (Zielland, Institution, Beginn/Ende, Art: Studium, Schulaufenthalt, Praktikum, Sprachkurs).
  • Rot (Eltern/Ehegatte): Nur relevant bei abweichenden Angaben zum Haupt-Formblatt 3.
  • Ocker/Gelb (Auslands-Ausbildungsstätte): Bestätigt Immatrikulation und Dauer. In der Praxis ersetzen viele Auslandshoch­schulen diesen Block durch einen Admission Letter oder das Learning Agreement (bei Erasmus+). Beides wird vom BAföG-Amt akzeptiert.

Welche Nachweise du zum Formblatt beilegen musst

  • Zulassungsbescheid / Admission Letter der Auslandshochschule
  • Learning Agreement (bei Erasmus+) oder äquivalenter Studienplan. Das Studium im Ausland muss deine Arbeitskraft voll in Anspruch nehmen (§ 2 Abs. 5 BAföG), und zumindest ein Teil muss auf dein Studium anrechenbar sein (§ 5 Abs. 2 BAföG). Eine volle Semesterlast im Learning Agreement ist deshalb der sichere Weg.
  • Sprachnachweis (B2 in Unterrichts- oder Landessprache – Abiturnote reicht oft als Nachweis für Englisch)
  • Immatrikulations­bescheinigung deiner Heimat-Hochschule (Urlaubs­semester falls verlangt)
  • Studien­gebühren-Nachweis der Auslands­hochschule (Rechnung oder Fee Schedule)
  • Angabe zur Auslands­krankenversicherung in Zeile 6 von Formblatt 6; einen Nachweis verlangen die Ämter seit 2024 nicht mehr – Details: Auslands­krankenversicherung fürs Studium
  • Anschrift im Ausland (die Wohnpauschale von 380 € gibt es pauschal, ein Mietnachweis ist dafür nicht nötig)

Die 6 häufigsten Fehler beim Auslands-BAföG

  1. Antrag beim falschen Amt. Dein heimisches Studenten­werk ist für Auslands-BAföG nicht zuständig, sondern das länder­spezifische Amt (siehe Tabelle oben). Rechne mit 6 Wochen Verzögerung, wenn der Antrag weiter­geleitet werden muss.
  2. Learning Agreement zu schwach. Ein Auslandssemester mit wenigen Kursen kann an der Vollzeit-Voraussetzung scheitern. Plane eine volle Semesterlast ein und lass dir die Anrechnung vorab bestätigen.
  3. Antrag zu spät. Eine gesetzliche Vorlauffrist gibt es nicht, BAföG gibt es aber frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 15 Abs. 1 BAföG). Die Ämter empfehlen sechs Monate Vorlauf – sonst startest du ohne Bescheid.
  4. „Ich bekomme eh kein BAföG“-Annahme. Beim Auslands-BAföG liegen die Freibeträge faktisch höher (Reise, Gebühren, Auslandszuschlag). User mit Inlands-Null­förderung bekommen fürs Ausland oft doch etwas.
  5. Urlaubs­semester an der Heimat-Uni nicht beantragt. Kann zu Doppel­förderungs-Konflikt führen.
  6. Pflicht­praktikum im Ausland als „freiwillig“ deklariert. Nur bei einem in der Prüfungs­ordnung vor­geschriebenen Pflicht­praktikum gibt es die Reisekosten­pauschale.

Häufige Fragen zu Formblatt 6

Brauche ich Formblatt 6 zusätzlich zu Formblatt 1 oder statt Formblatt 1?

Zusätzlich. Formblatt 6 ist ein Zusatzblatt. Du reichst es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 ein. Formblatt 6 liefert nur die Auslands-spezifischen Infos.

Wie hoch ist der Auslandszuschlag 2026?

Er hängt vom Zielland ab und wird zweimal im Jahr festgesetzt, zum 1. April und zum 1. Oktober; maßgeblich ist der Beginn deines Bewilligungszeitraums (§ 2 BAföG-AuslandszuschlagsV). Für Bewilligungszeiträume ab Juli 2026 gelten zum Beispiel: USA 52 €, Vereinigtes Königreich 128 €, Japan 128 €, Island 214 € im Monat, Kanada und Australien 0 €. In EU-Ländern und der Schweiz gibt es keinen Auslandszuschlag. Alle Länder stehen in der amtlichen Tabelle und in unserem Überblick zum Auslands-BAföG.

Wie viel Studiengebühren bekomme ich erstattet?

Bis zu 5.600 € pro Bewilligungsjahr als Zuschuss – nicht Darlehen, also musst du das Geld nicht zurückzahlen. Gilt nur für tatsächlich gezahlte Gebühren an der Auslands­hochschule. Rechnung beilegen.

Wann gibt es die Reisekostenpauschale?

Innerhalb Europas: 250 € für die Hinreise und 250 € für eine Rückreise, zusammen also 500 €. Außerhalb Europas: je 500 €, zusammen 1.000 € (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagsV). Weitere Reisen werden nur in besonderen Härtefällen bezahlt. Ticket-Belege brauchst du nicht, das ist eine reine Pauschale.

Wie lange dauert die Bearbeitung vom Auslands-BAföG-Antrag?

Realistisch bis zu 6 Monate. Die länder­spezifischen Ämter haben zwar weniger Fälle, aber jeder Fall braucht längere Prüfung (Anerkennung der Auslandshochschule, Sprach­nachweis, ECTS-Mapping). Deshalb 6 Monate Vorlauf einplanen – nicht 3.

Ich studiere in Frankreich mein komplettes Bachelor-Studium. Was wird gefördert?

In EU-Ländern und der Schweiz wird das komplette Studium gefördert (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG). Du bekommst den kompletten Inlands-BAföG-Bedarf plus Studien­gebühren-Zuschuss und Reise­pauschale. Auslandszuschlag entfällt, weil EU.

Was, wenn meine Auslandshochschule Formblatt 6 nicht ausfüllt?

Kein Problem. Ein Admission Letter oder das offizielle Learning Agreement sind äquivalent und werden vom BAföG-Amt akzeptiert. Gerade außerhalb Europas kennen die Hochschulen das deutsche Formular oft nicht – verlass dich auf das, was sie dir ohnehin geben.

Welche weiteren Formblätter brauche ich für den Auslands-Antrag?

Standard: Formblatt 1 + Formblatt 3 + Formblatt 6. Bei eigenen Kindern zusätzlich Formblatt 4, bei Einkommens­einbruch der Eltern Formblatt 7. Die komplette Übersicht: BAföG Formulare 2026.

Nächster Schritt

Formblatt 6 ausgefüllt? Reich es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 beim länderspezifischen Auslands-BAföG-Amt ein – nicht bei deinem heimischen Studentenwerk. Ausführliche Strategie: Auslands-BAföG Ratgeber. Alle weiteren Formblätter mit PDF-Downloads: BAföG Formulare 2026. Wenn das Budget trotz aller Extras knapp wird, schau dir Studienkredite als Ergänzung an.