BAföG Formblatt 6 (2026): Auslands-BAföG + PDF-Download
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Ein Semester oder ein ganzes Studium im Ausland? Dafür gibt es Auslands-BAföG – mit Extras, die es im Inland nicht gibt: Auslandszuschlag, Studiengebühren-Zuschuss bis 5.600 €, Reisekostenpauschale und ein Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung. Beantragt wird das über Formblatt 6 als Zusatzblatt zu Formblatt 1. Stand: April 2026.
➤ Formblatt 6 als PDF herunterladen (offiziell vom BMBF, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer Auslands-BAföG bekommt, welches Amt zuständig ist (Spoiler: nicht dein heimisches), welche Extra-Leistungen es gibt und die 6 Fehler, die den Antrag killen.
Kurz-Navigation: Die wichtigsten Auslands-Themen auf einen Blick
Du willst direkt zu einem Teilthema? Hier die schnellsten Sprungpunkte:
- Auslands-BAföG – der grosse Überblick (dieser Artikel ist die Formular-Tiefbohrung dazu)
- Erasmus+ mit BAföG kombinieren – beide Geldquellen zusammen nutzen
- Auslandskrankenversicherung – BAföG-Zuschuss plus Pflichtnachweis für Formblatt 6
- Aktuelle Auslandszuschläge (BMBF) – halbjährlich aktualisierte Liste deiner Zielland-Pauschale
- Förderungs-Verlängerung durch Auslandsstudium (§ 15a BAföG)
Auslands-BAföG im Schnellcheck 2026
| Leistung | Höhe 2026 |
|---|---|
| Grundbedarf + Wohnpauschale | wie Inlands-BAföG (bis 992 €/Monat) |
| Auslandszuschlag (nur außerhalb EU/Schweiz) | USA 47 €, UK 128 €, Japan 139 €, Australien 74 € (aktuelle Liste beim BMBF – halbjährlich aktualisiert) |
| Studiengebühren-Zuschuss | bis 5.600 €/Bewilligungsjahr als Zuschuss (musst du nicht zurückzahlen) |
| Reisekostenpauschale | 250 € pro Strecke Europa, 500 € außerhalb Europa |
| Auslandskrankenversicherung | Zuschuss für Mehrkosten gegenüber der deutschen Basisversicherung |
| Mindestdauer | 6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU; 12 Wochen bei Hochschulkooperation |
| Empfohlener Antragsvorlauf | 6 Monate vor Ausreise |
Wer bekommt Auslands-BAföG?
Die Grundregeln nach § 5 BAföG und § 6 BAföG:
- Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
- Die Auslandsausbildung ist förderlich für deine Gesamtausbildung (kein reiner Urlaubsaufenthalt).
- Du hast ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel B2 in Unterrichts- oder Landessprache).
- Mindestdauer: 6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU, 12 Wochen bei belegter Hochschulkooperation (etwa im Rahmen eines Erasmus+-Programms – das lässt sich gut mit BAföG kombinieren).
In EU-Ländern und der Schweiz kannst du sogar dein ganzes Studium fördern lassen. Außerhalb Europas geht nur ein Teil (Auslandssemester, Pflichtpraktikum, Praxissemester, Sprachkurs). Und: Längere Auslandsaufenthalte verlängern die Förderungshöchstdauer entsprechend (§ 15a BAföG). Details im Verlängerungsantrag-Artikel.
Welches BAföG-Amt ist zuständig?
Nicht dein heimisches Studentenwerk. Für Auslands-BAföG sind länderspezifische Ämter zuständig – je nach Zielland. Die wichtigsten:
| Zielland | Zuständiges Amt |
|---|---|
| USA, Kanada | Studierendenwerk Hannover |
| Großbritannien, Irland | Studentenwerk Bremen |
| Frankreich, Monaco | Studentenwerk Mainz |
| Spanien, Portugal | Studentenwerk Heidelberg |
| Italien, Malta, San Marino | Studentenwerk München |
| Australien, Neuseeland, Ozeanien | Studentenwerk Oldenburg |
| Andere Länder | Liste beim DSW oder im Artikel Auslands-BAföG |
Achtung: Jedes Amt hat eigene Zusatzformulare
Die länderspezifischen Auslands-BAföG-Ämter verlangen in der Regel eigene Zusatzformulare, die nicht zur offiziellen BMBF-Formblatt-Serie gehören. Das sind je nach Amt z. B.:
- Angaben zur Auslandsausbildung (meist ein erweitertes Formular für Lernziele, Kursliste, Anerkennung durch die Heimat-Hochschule)
- Mietbescheinigung im Gastland (eigenes Formular zum Ausfüllen durch den Vermieter)
- Sprachnachweis-Formular (teilweise ein strukturierter Bogen, den die Heimat-Uni oder der Sprachkurs ausfüllt)
- Erklärung zum Urlaubssemester bei Teil-Ausland mit gleichzeitiger Heimat-Immatrikulation
- Krankenversicherungs-Bescheinigung für Auslandsversicherung (Mehrkosten gegenüber Inlands-Basis)
- Angaben zum Zielland (spezielle Fragen je nach Ländergruppe – etwa Visum-Status bei Nicht-EU, Stipendienkombi usw.)
Diese Zusatzformulare stehen auf der Website des jeweils zuständigen Amts – oft hinter einem Menuepunkt „Formulare“ oder „Downloads“. Rechne damit, dass du pro Amt 2–4 zusätzliche Seiten ausfüllen musst.
Praktischer Tipp: Ruf beim zuständigen Amt an (Kontakt findest du auf ihrer Website) und frag direkt: „Welche Formulare brauche ich zusätzlich zum Bundes-Formblatt 6 für mein Zielland
Alternativ pflegt das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine Übersicht aller länderspezifischen Auslands-BAföG-Ämter inklusive Verlinkung zu deren Formular-Seiten.
Aufbau von Formblatt 6: 2 Seiten, drei Farbzonen
Formblatt 6 ist kurz, aber in drei Farbzonen gegliedert – je nachdem, wer ausfüllt:
- Petrol (Student): Deine Daten, aktuelle Ausbildung in Deutschland, Angaben zum geplanten Auslandsaufenthalt (Zielland, Institution, Beginn/Ende, Art: Studium, Schulaufenthalt, Praktikum, Sprachkurs).
- Rot (Eltern/Ehegatte): Nur relevant bei abweichenden Angaben zum Haupt-Formblatt 3.
- Ocker/Gelb (Auslands-Ausbildungsstätte): Bestätigt Immatrikulation und Dauer. In der Praxis ersetzen viele Auslandshochschulen diesen Block durch einen Admission Letter oder das Learning Agreement (bei Erasmus+). Beides wird vom BAföG-Amt akzeptiert.
Welche Nachweise du zum Formblatt beilegen musst
- Zulassungsbescheid / Admission Letter der Auslandshochschule
- Learning Agreement (bei Erasmus+) oder äquivalenter Studienplan. Mindestens 20–30 ECTS pro Semester sollten drinstehen, sonst gilt die Ausbildung formal als „nicht förderungsfähig“.
- Sprachnachweis (B2 in Unterrichts- oder Landessprache – Abiturnote reicht oft als Nachweis für Englisch)
- Immatrikulationsbescheinigung deiner Heimat-Hochschule (Urlaubssemester falls verlangt)
- Studiengebühren-Nachweis der Auslandshochschule (Rechnung oder Fee Schedule)
- Auslandskrankenversicherungs-Nachweis – Details: Auslandskrankenversicherung fürs Studium
- Mietnachweis im Ausland (beeinflusst die Wohnpauschale)
Die 6 häufigsten Fehler beim Auslands-BAföG
- Antrag beim falschen Amt. Dein heimisches Studentenwerk ist für Auslands-BAföG nicht zuständig, sondern das länderspezifische Amt (siehe Tabelle oben). Rechne mit 6 Wochen Verzögerung, wenn der Antrag weitergeleitet werden muss.
- Learning Agreement zu schwach. Wer unter 20 ECTS pro Semester plant, riskiert die Ablehnung wegen „nicht ausbildungsförderlich“. Mindestens 20, besser 30 ECTS einplanen.
- Antrag zu spät. 3 Monate Mindestvorlauf laut Gesetz, 6 Monate empfohlen – sonst startest du ohne Bescheid.
- „Ich bekomme eh kein BAföG“-Annahme. Beim Auslands-BAföG liegen die Freibeträge faktisch höher (Reise, Gebühren, Auslandszuschlag). User mit Inlands-Nullförderung bekommen fürs Ausland oft doch etwas.
- Urlaubssemester an der Heimat-Uni nicht beantragt. Kann zu Doppelförderungs-Konflikt führen.
- Pflichtpraktikum im Ausland als „freiwillig“ deklariert. Nur bei einem in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Pflichtpraktikum gibt es die Reisekostenpauschale.
Häufige Fragen zu Formblatt 6
Brauche ich Formblatt 6 zusätzlich zu Formblatt 1 oder statt Formblatt 1?
Zusätzlich. Formblatt 6 ist ein Zusatzblatt. Du reichst es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 ein. Formblatt 6 liefert nur die Auslands-spezifischen Infos.
Wie hoch ist der Auslandszuschlag 2026?
Abhängig vom Zielland und halbjährlich aktualisiert (jeweils April und Oktober). Beispiele 2026: USA 47 €/Monat, Großbritannien 128 €/Monat (Brexit-bedingt relativ hoch), Japan 139 €/Monat, Australien 74 €/Monat. In EU-Ländern und der Schweiz gibt es keinen Auslandszuschlag – dort reicht der reguläre Bedarf. Die aktuelle Länderliste führt das BMBF.
Wie viel Studiengebühren bekomme ich erstattet?
Bis zu 5.600 € pro Bewilligungsjahr als Zuschuss – nicht Darlehen, also musst du das Geld nicht zurückzahlen. Gilt nur für tatsächlich gezahlte Gebühren an der Auslandshochschule. Rechnung beilegen.
Wann gibt es die Reisekostenpauschale?
Innerhalb Europas: 250 € pro Strecke, Hin- und Rückweg werden einzeln gezahlt – also bis 500 € pro Semester. Außerhalb Europas: 500 € pro Strecke, also bis 1.000 € pro Semester. Keine Ticket-Belege nötig, das ist eine reine Pauschale.
Wie lange dauert die Bearbeitung vom Auslands-BAföG-Antrag?
Realistisch bis zu 6 Monate. Die länderspezifischen Ämter haben zwar weniger Fälle, aber jeder Fall braucht längere Prüfung (Anerkennung der Auslandshochschule, Sprachnachweis, ECTS-Mapping). Deshalb 6 Monate Vorlauf einplanen – nicht 3.
Ich studiere in Frankreich mein komplettes Bachelor-Studium. Was wird gefördert?
In EU-Ländern und der Schweiz wird das komplette Studium gefördert (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG). Du bekommst den kompletten Inlands-BAföG-Bedarf plus Studiengebühren-Zuschuss und Reisepauschale. Auslandszuschlag entfällt, weil EU.
Was, wenn meine Auslandshochschule Formblatt 6 nicht ausfüllt?
Kein Problem. Ein Admission Letter oder das offizielle Learning Agreement sind äquivalent und werden vom BAföG-Amt akzeptiert. Gerade außerhalb Europas kennen die Hochschulen das deutsche Formular oft nicht – verlass dich auf das, was sie dir ohnehin geben.
Welche weiteren Formblätter brauche ich für den Auslands-Antrag?
Standard: Formblatt 1 + Formblatt 3 + Formblatt 6. Bei eigenen Kindern zusätzlich Formblatt 4, bei Einkommenseinbruch der Eltern Formblatt 7. Die komplette Übersicht: BAföG Formulare 2026.
Nächster Schritt
Formblatt 6 ausgefüllt? Reich es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 beim länderspezifischen Auslands-BAföG-Amt ein – nicht bei deinem heimischen Studentenwerk. Ausführliche Strategie: Auslands-BAföG Ratgeber. Alle weiteren Formblätter mit PDF-Downloads: BAföG Formulare 2026. Wenn das Budget trotz aller Extras knapp wird, schau dir Studienkredite als Ergänzung an.