BAföG Formblatt 6 (2026): Auslands-BAföG + PDF-Download
Zuletzt aktualisiert:
Ein Semester oder ein ganzes Studium im Ausland? Dafür gibt es Auslands-BAföG – mit Extras, die es im Inland nicht gibt: Auslandszuschlag, Studiengebühren-Zuschuss bis 5.600 €, Reisekostenpauschale und ein Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung. Beantragt wird das über Formblatt 6 als Zusatzblatt zu Formblatt 1. Stand: April 2026.
➤ Formblatt 6 als PDF herunterladen (amtliches Formblatt von bafög.de, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer Auslands-BAföG bekommt, welches Amt zuständig ist (Spoiler: nicht dein heimisches), welche Extra-Leistungen es gibt und die 6 Fehler, die den Antrag killen.
Kurz-Navigation: Die wichtigsten Auslands-Themen auf einen Blick
Du willst direkt zu einem Teilthema? Hier die schnellsten Sprungpunkte:
- Auslands-BAföG – der grosse Überblick (dieser Artikel ist die Formular-Tiefbohrung dazu)
- Erasmus+ mit BAföG kombinieren – beide Geldquellen zusammen nutzen
- Auslandskrankenversicherung – BAföG-Zuschuss von pauschal 102 € im Monat
- Aktuelle Auslandszuschläge – halbjährlich aktualisierte Liste deiner Zielland-Pauschale
- Förderungs-Verlängerung durch Auslandsstudium (§ 15a BAföG)
Auslands-BAföG im Schnellcheck 2026
| Leistung | Höhe 2026 |
|---|---|
| Grundbedarf + Wohnpauschale | wie Inlands-BAföG (bis 992 €/Monat) |
| Auslandszuschlag (nur außerhalb EU/Schweiz) | für Bewilligungszeiträume ab Juli 2026 z. B. USA 52 €, Vereinigtes Königreich 128 €, Japan 128 €, Island 214 €; Kanada und Australien 0 € (amtliche Tabelle, alle Länder) |
| Studiengebühren-Zuschuss | bis 5.600 €/Bewilligungsjahr als Zuschuss (musst du nicht zurückzahlen) |
| Reisekostenpauschale | 250 € je Hin- und Rückreise innerhalb Europas, 500 € je Reise außerhalb Europas |
| Auslandskrankenversicherung | 102 €/Monat pauschal, ohne Nachweis (BMBF-Erlass 2024) |
| Mindestdauer | 6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU; 12 Wochen bei Hochschulkooperation |
| Empfohlener Antragsvorlauf | 6 Monate vor Ausreise |
Wer bekommt Auslands-BAföG?
Die Grundregeln nach § 5 BAföG und § 6 BAföG:
- Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
- Die Auslandsausbildung ist förderlich für deine Gesamtausbildung (kein reiner Urlaubsaufenthalt).
- Du hast ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel B2 in Unterrichts- oder Landessprache).
- Mindestdauer: 6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU, 12 Wochen bei belegter Hochschulkooperation (etwa im Rahmen eines Erasmus+-Programms – das lässt sich gut mit BAföG kombinieren).
In EU-Ländern und der Schweiz kannst du sogar dein ganzes Studium fördern lassen. Außerhalb Europas geht nur ein Teil (Auslandssemester, Pflichtpraktikum, Praxissemester, Sprachkurs). Und: Längere Auslandsaufenthalte verlängern die Förderungshöchstdauer entsprechend (§ 15a BAföG). Details im Verlängerungsantrag-Artikel.
Welches BAföG-Amt ist zuständig?
Nicht dein heimisches Studentenwerk. Für Auslands-BAföG sind länderspezifische Ämter zuständig – je nach Zielland. Die wichtigsten:
| Zielland | Zuständiges Amt |
|---|---|
| USA | Studierendenwerk Hamburg |
| Kanada | Studierendenwerk Thüringen (Jena) |
| Vereinigtes Königreich, Irland | Region Hannover |
| Frankreich, Monaco, Andorra | Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim) |
| Spanien | Studierendenwerk Heidelberg |
| Portugal, Malta | Studierendenwerk Saarland (Saarbrücken) |
| Italien, San Marino, Vatikanstadt | Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin) |
| Österreich | Landeshauptstadt München |
| Schweiz, Liechtenstein | Studierendenwerk Augsburg |
| Niederlande, Belgien, Luxemburg | Bezirksregierung Köln |
| Australien | Studierendenwerk Marburg |
| Neuseeland und übriges Ozeanien, Afrika | Studierendenwerk Ost:Brandenburg (Frankfurt/Oder) |
| Asien (z. B. Japan, China, Südkorea), Türkei | Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim |
| Alle anderen Länder | vollständige Liste mit Kontaktdaten im Artikel Auslands-BAföG |
Achtung: Jedes Amt hat eigene Zusatzformulare
Die länderspezifischen Auslands-BAföG-Ämter verlangen in der Regel eigene Zusatzformulare, die nicht zur amtlichen Formblatt-Serie gehören. Das sind je nach Amt z. B.:
- Angaben zur Auslandsausbildung (meist ein erweitertes Formular für Lernziele, Kursliste, Anerkennung durch die Heimat-Hochschule)
- Mietbescheinigung im Gastland (eigenes Formular zum Ausfüllen durch den Vermieter)
- Sprachnachweis-Formular (teilweise ein strukturierter Bogen, den die Heimat-Uni oder der Sprachkurs ausfüllt)
- Erklärung zum Urlaubssemester bei Teil-Ausland mit gleichzeitiger Heimat-Immatrikulation
- Krankenversicherungs-Bescheinigung für Auslandsversicherung (Mehrkosten gegenüber Inlands-Basis)
- Angaben zum Zielland (spezielle Fragen je nach Ländergruppe – etwa Visum-Status bei Nicht-EU, Stipendienkombi usw.)
Diese Zusatzformulare stehen auf der Website des jeweils zuständigen Amts – oft hinter einem Menuepunkt „Formulare“ oder „Downloads“. Rechne damit, dass du pro Amt 2–4 zusätzliche Seiten ausfüllen musst.
Praktischer Tipp: Ruf beim zuständigen Amt an (Kontakt findest du auf ihrer Website) und frag direkt: „Welche Formulare brauche ich zusätzlich zum Bundes-Formblatt 6 für mein Zielland
Alternativ pflegt das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine Übersicht aller länderspezifischen Auslands-BAföG-Ämter inklusive Verlinkung zu deren Formular-Seiten.
Aufbau von Formblatt 6: 2 Seiten, drei Farbzonen
Formblatt 6 ist kurz, aber in drei Farbzonen gegliedert – je nachdem, wer ausfüllt:
- Petrol (Student): Deine Daten, aktuelle Ausbildung in Deutschland, Angaben zum geplanten Auslandsaufenthalt (Zielland, Institution, Beginn/Ende, Art: Studium, Schulaufenthalt, Praktikum, Sprachkurs).
- Rot (Eltern/Ehegatte): Nur relevant bei abweichenden Angaben zum Haupt-Formblatt 3.
- Ocker/Gelb (Auslands-Ausbildungsstätte): Bestätigt Immatrikulation und Dauer. In der Praxis ersetzen viele Auslandshochschulen diesen Block durch einen Admission Letter oder das Learning Agreement (bei Erasmus+). Beides wird vom BAföG-Amt akzeptiert.
Welche Nachweise du zum Formblatt beilegen musst
- Zulassungsbescheid / Admission Letter der Auslandshochschule
- Learning Agreement (bei Erasmus+) oder äquivalenter Studienplan. Das Studium im Ausland muss deine Arbeitskraft voll in Anspruch nehmen (§ 2 Abs. 5 BAföG), und zumindest ein Teil muss auf dein Studium anrechenbar sein (§ 5 Abs. 2 BAföG). Eine volle Semesterlast im Learning Agreement ist deshalb der sichere Weg.
- Sprachnachweis (B2 in Unterrichts- oder Landessprache – Abiturnote reicht oft als Nachweis für Englisch)
- Immatrikulationsbescheinigung deiner Heimat-Hochschule (Urlaubssemester falls verlangt)
- Studiengebühren-Nachweis der Auslandshochschule (Rechnung oder Fee Schedule)
- Angabe zur Auslandskrankenversicherung in Zeile 6 von Formblatt 6; einen Nachweis verlangen die Ämter seit 2024 nicht mehr – Details: Auslandskrankenversicherung fürs Studium
- Anschrift im Ausland (die Wohnpauschale von 380 € gibt es pauschal, ein Mietnachweis ist dafür nicht nötig)
Die 6 häufigsten Fehler beim Auslands-BAföG
- Antrag beim falschen Amt. Dein heimisches Studentenwerk ist für Auslands-BAföG nicht zuständig, sondern das länderspezifische Amt (siehe Tabelle oben). Rechne mit 6 Wochen Verzögerung, wenn der Antrag weitergeleitet werden muss.
- Learning Agreement zu schwach. Ein Auslandssemester mit wenigen Kursen kann an der Vollzeit-Voraussetzung scheitern. Plane eine volle Semesterlast ein und lass dir die Anrechnung vorab bestätigen.
- Antrag zu spät. Eine gesetzliche Vorlauffrist gibt es nicht, BAföG gibt es aber frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 15 Abs. 1 BAföG). Die Ämter empfehlen sechs Monate Vorlauf – sonst startest du ohne Bescheid.
- „Ich bekomme eh kein BAföG“-Annahme. Beim Auslands-BAföG liegen die Freibeträge faktisch höher (Reise, Gebühren, Auslandszuschlag). User mit Inlands-Nullförderung bekommen fürs Ausland oft doch etwas.
- Urlaubssemester an der Heimat-Uni nicht beantragt. Kann zu Doppelförderungs-Konflikt führen.
- Pflichtpraktikum im Ausland als „freiwillig“ deklariert. Nur bei einem in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Pflichtpraktikum gibt es die Reisekostenpauschale.
Häufige Fragen zu Formblatt 6
Brauche ich Formblatt 6 zusätzlich zu Formblatt 1 oder statt Formblatt 1?
Zusätzlich. Formblatt 6 ist ein Zusatzblatt. Du reichst es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 ein. Formblatt 6 liefert nur die Auslands-spezifischen Infos.
Wie hoch ist der Auslandszuschlag 2026?
Er hängt vom Zielland ab und wird zweimal im Jahr festgesetzt, zum 1. April und zum 1. Oktober; maßgeblich ist der Beginn deines Bewilligungszeitraums (§ 2 BAföG-AuslandszuschlagsV). Für Bewilligungszeiträume ab Juli 2026 gelten zum Beispiel: USA 52 €, Vereinigtes Königreich 128 €, Japan 128 €, Island 214 € im Monat, Kanada und Australien 0 €. In EU-Ländern und der Schweiz gibt es keinen Auslandszuschlag. Alle Länder stehen in der amtlichen Tabelle und in unserem Überblick zum Auslands-BAföG.
Wie viel Studiengebühren bekomme ich erstattet?
Bis zu 5.600 € pro Bewilligungsjahr als Zuschuss – nicht Darlehen, also musst du das Geld nicht zurückzahlen. Gilt nur für tatsächlich gezahlte Gebühren an der Auslandshochschule. Rechnung beilegen.
Wann gibt es die Reisekostenpauschale?
Innerhalb Europas: 250 € für die Hinreise und 250 € für eine Rückreise, zusammen also 500 €. Außerhalb Europas: je 500 €, zusammen 1.000 € (§ 4 BAföG-AuslandszuschlagsV). Weitere Reisen werden nur in besonderen Härtefällen bezahlt. Ticket-Belege brauchst du nicht, das ist eine reine Pauschale.
Wie lange dauert die Bearbeitung vom Auslands-BAföG-Antrag?
Realistisch bis zu 6 Monate. Die länderspezifischen Ämter haben zwar weniger Fälle, aber jeder Fall braucht längere Prüfung (Anerkennung der Auslandshochschule, Sprachnachweis, ECTS-Mapping). Deshalb 6 Monate Vorlauf einplanen – nicht 3.
Ich studiere in Frankreich mein komplettes Bachelor-Studium. Was wird gefördert?
In EU-Ländern und der Schweiz wird das komplette Studium gefördert (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG). Du bekommst den kompletten Inlands-BAföG-Bedarf plus Studiengebühren-Zuschuss und Reisepauschale. Auslandszuschlag entfällt, weil EU.
Was, wenn meine Auslandshochschule Formblatt 6 nicht ausfüllt?
Kein Problem. Ein Admission Letter oder das offizielle Learning Agreement sind äquivalent und werden vom BAföG-Amt akzeptiert. Gerade außerhalb Europas kennen die Hochschulen das deutsche Formular oft nicht – verlass dich auf das, was sie dir ohnehin geben.
Welche weiteren Formblätter brauche ich für den Auslands-Antrag?
Standard: Formblatt 1 + Formblatt 3 + Formblatt 6. Bei eigenen Kindern zusätzlich Formblatt 4, bei Einkommenseinbruch der Eltern Formblatt 7. Die komplette Übersicht: BAföG Formulare 2026.
Nächster Schritt
Formblatt 6 ausgefüllt? Reich es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 beim länderspezifischen Auslands-BAföG-Amt ein – nicht bei deinem heimischen Studentenwerk. Ausführliche Strategie: Auslands-BAföG Ratgeber. Alle weiteren Formblätter mit PDF-Downloads: BAföG Formulare 2026. Wenn das Budget trotz aller Extras knapp wird, schau dir Studienkredite als Ergänzung an.