BAföG Formblatt 6 (2026): Auslands-BAföG + PDF-Download

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BAföG Formblatt 6 (v2025, gültig 2026) als PDF herunterladen + Anleitung für Auslands-BAföG. ✓ Zuständiges Amt ✓ Studiengebühren-Zuschuss ✓ Reisekosten ✓ 6 Fehler.
BAföG Formblatt 6 – Auslands-BAföG Zusatzblatt (Seite 1)

Ein Semester oder ein ganzes Studium im Ausland? Dafür gibt es Auslands-BAföG – mit Extras, die es im Inland nicht gibt: Auslandszuschlag, Studiengebühren-Zuschuss bis 5.600 €, Reisekostenpauschale und ein Zuschuss zur Auslands­krankenversicherung. Beantragt wird das über Formblatt 6 als Zusatzblatt zu Formblatt 1. Stand: April 2026.

Formblatt 6 als PDF herunterladen (offiziell vom BMBF, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer Auslands-BAföG bekommt, welches Amt zuständig ist (Spoiler: nicht dein heimisches), welche Extra-Leistungen es gibt und die 6 Fehler, die den Antrag killen.

Kurz-Navigation: Die wichtigsten Auslands-Themen auf einen Blick

Du willst direkt zu einem Teilthema? Hier die schnellsten Sprungpunkte:

Auslands-BAföG im Schnellcheck 2026

LeistungHöhe 2026
Grundbedarf + Wohnpauschalewie Inlands-BAföG (bis 992 €/Monat)
Auslandszuschlag (nur außerhalb EU/Schweiz)USA 47 €, UK 128 €, Japan 139 €, Australien 74 € (aktuelle Liste beim BMBF – halbjährlich aktualisiert)
Studiengebühren-Zuschussbis 5.600 €/Bewilligungsjahr als Zuschuss (musst du nicht zurückzahlen)
Reisekostenpauschale250 € pro Strecke Europa, 500 € außerhalb Europa
Auslands­krankenversicherungZuschuss für Mehrkosten gegenüber der deutschen Basis­versicherung
Mindestdauer6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU; 12 Wochen bei Hochschul­kooperation
Empfohlener Antragsvorlauf6 Monate vor Ausreise

Wer bekommt Auslands-BAföG?

Die Grundregeln nach § 5 BAföG und § 6 BAföG:

  • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Auslands­ausbildung ist förderlich für deine Gesamt­ausbildung (kein reiner Urlaubs­aufenthalt).
  • Du hast ausreichende Sprach­kenntnisse (in der Regel B2 in Unterrichts- oder Landessprache).
  • Mindestdauer: 6 Monate / 1 Semester außerhalb der EU, 12 Wochen bei belegter Hochschul­kooperation (etwa im Rahmen eines Erasmus+-Programms – das lässt sich gut mit BAföG kombinieren).

In EU-Ländern und der Schweiz kannst du sogar dein ganzes Studium fördern lassen. Außerhalb Europas geht nur ein Teil (Auslands­semester, Pflicht­praktikum, Praxis­semester, Sprachkurs). Und: Längere Auslandsaufenthalte verlängern die Förderungs­höchstdauer entsprechend (§ 15a BAföG). Details im Verlängerungsantrag-Artikel.

Welches BAföG-Amt ist zuständig?

Nicht dein heimisches Studentenwerk. Für Auslands-BAföG sind länderspezifische Ämter zuständig – je nach Zielland. Die wichtigsten:

ZiellandZuständiges Amt
USA, KanadaStudierendenwerk Hannover
Großbritannien, IrlandStudentenwerk Bremen
Frankreich, MonacoStudentenwerk Mainz
Spanien, PortugalStudentenwerk Heidelberg
Italien, Malta, San MarinoStudentenwerk München
Australien, Neuseeland, OzeanienStudentenwerk Oldenburg
Andere LänderListe beim DSW oder im Artikel Auslands-BAföG

Achtung: Jedes Amt hat eigene Zusatzformulare

Die länder­spezifischen Auslands-BAföG-Ämter verlangen in der Regel eigene Zusatzformulare, die nicht zur offiziellen BMBF-Formblatt-Serie gehören. Das sind je nach Amt z. B.:

  • Angaben zur Auslands­ausbildung (meist ein erweitertes Formular für Lernziele, Kursliste, Anerkennung durch die Heimat-Hochschule)
  • Mietbescheinigung im Gastland (eigenes Formular zum Ausfüllen durch den Vermieter)
  • Sprach­nachweis-Formular (teilweise ein strukturierter Bogen, den die Heimat-Uni oder der Sprachkurs ausfüllt)
  • Erklärung zum Urlaubssemester bei Teil-Ausland mit gleichzeitiger Heimat-Immatrikulation
  • Kranken­versicherungs-Bescheinigung für Auslands­versicherung (Mehrkosten gegenüber Inlands-Basis)
  • Angaben zum Zielland (spezielle Fragen je nach Länder­gruppe – etwa Visum-Status bei Nicht-EU, Stipendienkombi usw.)

Diese Zusatzformulare stehen auf der Website des jeweils zuständigen Amts – oft hinter einem Menuepunkt „Formulare“ oder „Downloads“. Rechne damit, dass du pro Amt 2–4 zusätzliche Seiten ausfüllen musst.

Praktischer Tipp: Ruf beim zuständigen Amt an (Kontakt findest du auf ihrer Website) und frag direkt: „Welche Formulare brauche ich zusätzlich zum Bundes-Formblatt 6 für mein Zielland ?“ Die meisten Ämter schicken dir dann eine Checkliste. Das spart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung um 2-4 Wochen.

Alternativ pflegt das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine Übersicht aller länderspezifischen Auslands-BAföG-Ämter inklusive Verlinkung zu deren Formular-Seiten.

Aufbau von Formblatt 6: 2 Seiten, drei Farbzonen

Formblatt 6 ist kurz, aber in drei Farbzonen gegliedert – je nachdem, wer ausfüllt:

  • Petrol (Student): Deine Daten, aktuelle Ausbildung in Deutschland, Angaben zum geplanten Auslandsaufenthalt (Zielland, Institution, Beginn/Ende, Art: Studium, Schulaufenthalt, Praktikum, Sprachkurs).
  • Rot (Eltern/Ehegatte): Nur relevant bei abweichenden Angaben zum Haupt-Formblatt 3.
  • Ocker/Gelb (Auslands-Ausbildungsstätte): Bestätigt Immatrikulation und Dauer. In der Praxis ersetzen viele Auslandshoch­schulen diesen Block durch einen Admission Letter oder das Learning Agreement (bei Erasmus+). Beides wird vom BAföG-Amt akzeptiert.

Welche Nachweise du zum Formblatt beilegen musst

  • Zulassungsbescheid / Admission Letter der Auslandshochschule
  • Learning Agreement (bei Erasmus+) oder äquivalenter Studienplan. Mindestens 20–30 ECTS pro Semester sollten drinstehen, sonst gilt die Ausbildung formal als „nicht förderungs­fähig“.
  • Sprachnachweis (B2 in Unterrichts- oder Landessprache – Abiturnote reicht oft als Nachweis für Englisch)
  • Immatrikulations­bescheinigung deiner Heimat-Hochschule (Urlaubs­semester falls verlangt)
  • Studien­gebühren-Nachweis der Auslands­hochschule (Rechnung oder Fee Schedule)
  • Auslands­krankenversicherungs-Nachweis – Details: Auslands­krankenversicherung fürs Studium
  • Miet­nachweis im Ausland (beeinflusst die Wohn­pauschale)

Die 6 häufigsten Fehler beim Auslands-BAföG

  1. Antrag beim falschen Amt. Dein heimisches Studenten­werk ist für Auslands-BAföG nicht zuständig, sondern das länder­spezifische Amt (siehe Tabelle oben). Rechne mit 6 Wochen Verzögerung, wenn der Antrag weiter­geleitet werden muss.
  2. Learning Agreement zu schwach. Wer unter 20 ECTS pro Semester plant, riskiert die Ablehnung wegen „nicht ausbildungs­förderlich“. Mindestens 20, besser 30 ECTS einplanen.
  3. Antrag zu spät. 3 Monate Mindestvorlauf laut Gesetz, 6 Monate empfohlen – sonst startest du ohne Bescheid.
  4. „Ich bekomme eh kein BAföG“-Annahme. Beim Auslands-BAföG liegen die Freibeträge faktisch höher (Reise, Gebühren, Auslandszuschlag). User mit Inlands-Null­förderung bekommen fürs Ausland oft doch etwas.
  5. Urlaubs­semester an der Heimat-Uni nicht beantragt. Kann zu Doppel­förderungs-Konflikt führen.
  6. Pflicht­praktikum im Ausland als „freiwillig“ deklariert. Nur bei einem in der Prüfungs­ordnung vor­geschriebenen Pflicht­praktikum gibt es die Reisekosten­pauschale.

Häufige Fragen zu Formblatt 6

Brauche ich Formblatt 6 zusätzlich zu Formblatt 1 oder statt Formblatt 1?

Zusätzlich. Formblatt 6 ist ein Zusatzblatt. Du reichst es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 ein. Formblatt 6 liefert nur die Auslands-spezifischen Infos.

Wie hoch ist der Auslandszuschlag 2026?

Abhängig vom Zielland und halbjährlich aktualisiert (jeweils April und Oktober). Beispiele 2026: USA 47 €/Monat, Großbritannien 128 €/Monat (Brexit-bedingt relativ hoch), Japan 139 €/Monat, Australien 74 €/Monat. In EU-Ländern und der Schweiz gibt es keinen Auslandszuschlag – dort reicht der reguläre Bedarf. Die aktuelle Länderliste führt das BMBF.

Wie viel Studiengebühren bekomme ich erstattet?

Bis zu 5.600 € pro Bewilligungsjahr als Zuschuss – nicht Darlehen, also musst du das Geld nicht zurückzahlen. Gilt nur für tatsächlich gezahlte Gebühren an der Auslands­hochschule. Rechnung beilegen.

Wann gibt es die Reisekostenpauschale?

Innerhalb Europas: 250 € pro Strecke, Hin- und Rückweg werden einzeln gezahlt – also bis 500 € pro Semester. Außerhalb Europas: 500 € pro Strecke, also bis 1.000 € pro Semester. Keine Ticket-Belege nötig, das ist eine reine Pauschale.

Wie lange dauert die Bearbeitung vom Auslands-BAföG-Antrag?

Realistisch bis zu 6 Monate. Die länder­spezifischen Ämter haben zwar weniger Fälle, aber jeder Fall braucht längere Prüfung (Anerkennung der Auslandshochschule, Sprach­nachweis, ECTS-Mapping). Deshalb 6 Monate Vorlauf einplanen – nicht 3.

Ich studiere in Frankreich mein komplettes Bachelor-Studium. Was wird gefördert?

In EU-Ländern und der Schweiz wird das komplette Studium gefördert (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG). Du bekommst den kompletten Inlands-BAföG-Bedarf plus Studien­gebühren-Zuschuss und Reise­pauschale. Auslandszuschlag entfällt, weil EU.

Was, wenn meine Auslandshochschule Formblatt 6 nicht ausfüllt?

Kein Problem. Ein Admission Letter oder das offizielle Learning Agreement sind äquivalent und werden vom BAföG-Amt akzeptiert. Gerade außerhalb Europas kennen die Hochschulen das deutsche Formular oft nicht – verlass dich auf das, was sie dir ohnehin geben.

Welche weiteren Formblätter brauche ich für den Auslands-Antrag?

Standard: Formblatt 1 + Formblatt 3 + Formblatt 6. Bei eigenen Kindern zusätzlich Formblatt 4, bei Einkommens­einbruch der Eltern Formblatt 7. Die komplette Übersicht: BAföG Formulare 2026.

Nächster Schritt

Formblatt 6 ausgefüllt? Reich es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 beim länderspezifischen Auslands-BAföG-Amt ein – nicht bei deinem heimischen Studentenwerk. Ausführliche Strategie: Auslands-BAföG Ratgeber. Alle weiteren Formblätter mit PDF-Downloads: BAföG Formulare 2026. Wenn das Budget trotz aller Extras knapp wird, schau dir Studienkredite als Ergänzung an.