BAföG Verlängerungsantrag ~ BaföG über Regelstudienzeit hinaus erhalten
Anleitung für deinen BAföG Verlängerungsantrag: Was muss ich tun, um BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu bekommen?

Du wirst deine Regelstudienzeit überziehen? Mach dir nichts draus, so geht es den meisten. Laut Statistischem Bundesamt schließt weniger als die Hälfte aller Studenten in Deutschland das Studium in Regelstudienzeit ab. Ob du einen BAföG Verlängerungsantrag stellen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Wie du siehst, ist das nichts, wofür du dich schämen müsstest. Du bist die Regel, nicht die Ausnahme.
Und ja, du hast richtig gelesen. In einigen Fällen kann die Förderungsdauer beim BAföG verlängert werden. Ob dich das auch betrifft, finden wir gleich raus.
Wer kann über die Regelstudienzeit hinaus BAföG erhalten?
Über die Regelstudienzeit hinaus, bekommt man nur BAföG, wenn man wichtige Gründe nachweisen kann, die es einem unmöglich gemacht haben, das Studium rechtzeitig abzuschließen. Im § 15 Bundesausbildungförderungsgesetz steht dazu:
Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
1. aus schwerwiegenden Gründen,
2. infolge der in häuslicher Umgebung erfolgenden Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist
3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke,
4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren überschritten worden ist.

Im konkreten Fall heißt das, du müsstest dich an deiner Hochschule z.B. im AStA oder StuRa engagieren, die Abschlussprüfung versemmeln, Kinder haben/kriegen oder eine Behinderung nachweisen. Als schwerwiegende Gründe werden in der Verwaltungsvorschrift 15.3.3 folgende Beispiele aufgeführt:
- Krankheit (Attest)
- eine von der auszubildenden Person nicht zu vertretende Verlängerung der Examenszeit (z.B. bei plötzlicher Erkrankung des Prüfers),
- eine verspätete Zulassung zu examensnotwendigen Lehrveranstaltungen (z.B. „interner Numerus clausus“),
- das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer einzelnen Zwischen- oder Modulprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind.
Hinzu kommt das Thema Auslandssemester. Wer während des Studiums im Ausland war, kann diese Zeit hinten an sein Inlandsstudium dranhängen. Vorausgesetzt das Auslandssemester fand innerhalb der Regelstudienzeit statt!
Für eine Verlängerung des BAföGs über die Regelstudienzeit hinaus müssen die von dir angeführten Gründe nachweisbar und ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein!

Vorsicht beim BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester!
Wie du siehst, wirft das BAföG-Amt nicht einfach jedem wahllos Geld hinterher. Für die meisten ist es schon schwer überhaupt BAföG zu bekommen und das auch noch über das vierte Fachsemester hinaus. Dieses ist dem Amt nämlich besonders wichtig. Nach dem vierten Semester müssen standardmäßig alle BAföG-Empfänger nachweisen, ob sie auf dem Stand der Dinge sind und ihr Studium voraussichtlich innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abschließen können.
An dieser Stelle wird’s wirklich kritisch und hier sollte man genau aufpassen, denn im schlimmsten Fall wird einem sofort das BAföG gestrichen. Wie du strategisch am besten vorgehst, um das zu vermeiden sowie ein Musterschreiben, mit dem du den Aufschub des Leistungsnachweises beantragen kannst, findest du in meinem Artikel zum Thema BAföG Leistungsnachweis.
Wie lange du die Regelstudienzeit überschreiten kannst
Wie lange du über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden kannst, hängt von dem Grund ab, der für die Verlängerung der Förderungsdauer ausschlaggebend ist. Wenn du ein Auslandssemester gemacht hast, wird die Vorlesungszeit der ausländischen Hochschule hinten dran gehängt. In unserem Fall geht die Vorlesungszeit in Bali vom 6. April bis 16. Juli. Damit werden uns vier Monate anerkannt.
Anleitung: BAföG Verlängerungsantrag richtig stellen
- Erfülle einen der oben genannten Punkte.
- Nimm keine Urlaubssemester in Anspruch (ohne die Auswirkungen vorher abzuklären)
- Beantrage eine Verschiebung des BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.
- Beantrage nach Ablauf der Regelstudienzeit wieder BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Bezugnahme auf § 15 Abs. 3 BAföG.

Welche Auswirkungen hat die BAföG Verlängerung auf die Rückzahlung?
Inwiefern eine längere Förderungsdauer deine Schulden beim Amt beeinflusst, hängt von mehreren Faktoren ab. Ist der Grund für deine Verlängerung Schwangerschaft und/oder Kindererziehung, dann wird dir nach § 17 Ab. 2 das, was du nach der Regelstudienzeit bekommst, als Vollzuschuss gewährt. Deine Schulden erhöhen sich also nicht.
Für alle anderen gilt: die Hälfte des gezahlten BAföGs ist ein zinsloses Darlehen. Die BAföG Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende deiner Regelstudienzeit in Raten von 390 € pro Quartal, sofern das Einkommen zu dem Zeitpunkt eine gewisse Grenze nicht unterschreitet.
§ 17 Abs. 2 besagt jedoch auch, dass BAföG-Schulden für alle bei 10.010 € gedeckelt werden. Das ist also das schlimmste, was dir passieren kann. Diese Grenze gilt auch, wenn du an deinen Bachelor noch ein Masterstudium anschließt (Quelle).
Und die Moral von der Geschicht…
Ob eine Verlängerung der Förderungsdauer für dich infrage kommt, ist wie du siehst eine sehr individuelle Angelegenheit und eher die Ausnahme von der Regel. Einen Versuch ist es aber allemal wert!
Solltest du feststellen, dass du dein Studium nicht rechtzeitig abschließen kannst, aber auch keinen Anspruch auf BAföG mehr hast, solltest du dich unbedingt beim Studentenwerk über deine Möglichkeiten beraten lassen. Es gibt günstige Studienabschlussdarlehen, die möglicherweise für dich infrage kommen.
Geh bitte nur nicht in die nächstbeste Bank und lass dir was aufschwatzen! Sowas kann übel enden, wie man nicht zuletzt an diesem Beispiel sieht. Dann lieber die letzten Monate zurück zu Mutti ziehen und extrem sparsam leben. Oder auch mal von der Rechtsschutz telefonisch beraten lassen, was vielleicht noch geht.