Was steht in der BAföG-Einkommensverordnung?
Betrifft mich die BAföG Einkommensverordnung überhaupt? Welche Einnahmen müssen laut BAföG Einkommensverordnung angegeben werden?

Was ist die BAföG-Einkommensverordnung?
Die BAföG-Einkommensverordnung ist eine Auflistung anrechenbaren Einkommens, das man allgemein als „sonstiges Einkommen“ bezeichnen könnte. Dieses „sonstige Einkommen“ ist in Zeile 80 des Formblatts 1 deines BAföG Antrags anzugeben bzw. in Zeile 89 des Formblatts 3 für deine Eltern.
An dieser Stelle im BAföG Antrag verzweifeln viele Schüler und Studenten regelmäßig, weil sie nicht wissen, was genau dort anzugeben ist und ob es sie überhaupt betrifft. In den meisten Fällen lautet die Antwort nein, aber woher soll man das wissen, wenn man nicht mal weiß, was Einkommen nach der BAföG-Einkommensverordnung überhaupt ist? Also bittet man Tante Google um Hilfe und landet dann hier. Man will ja nicht unwissentlich Informationen zurückhalten, für die man später möglicherweise belangt wird.

Kurz gesagt, bei Einnahmen aus der BAföG-Einkommensverordnung handelt es sich im Wesentlichen um staatliche Leistungen bzw. gesetzlich geregelte Einnahmen wie z.B. Arbeitslosengeld 1, Elterngeld etc. Wenn du einfach nur in Deutschland arbeitest (nicht im öffentlichen Dienst) und dein Einkommen normal versteuerst und nichts weiter vom Staat bekommst, ist die BAföG-Einkommensverordnung wahrscheinlich irrelevant für dich.
Was ist als Einnahme aus der BAföG-Einkommensverordnung anzugeben?
Zu den 4 Antragsseiten des Formblatts 1 kommen 4 Seiten Erläuterungen in winziger Schrift.

Einnahmen im Sinne der BAföG-Einkommensverordnung sind nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 BAföG:
Art der Einnahmen | Wer hat solche Einnahmen | Anzugebende Einnahmen |
---|---|---|
Leistungen der sozialen Sicherung | Arbeitslose, Gründer, junge Eltern, Kranke, Behinderte, Flüchtlinge, Deutsche, die infolge des 2. Weltkrieges Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten haben, Reservisten der Bundeswehr, ehemalige Soldaten und deren Angehörige, Beamte, Arbeitnehmer im Steinkohlebergbau oder in der Eisen- & Stahlindustrie, Arbeitnehmer kurz vor der Altersrente, Berufsunfähige | Arbeitslosengeld 1 Gründungszuschuss Eingliederungshilfe; Mutterschaftsgeld Elterngeld, Krankengeld Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung des Verdienstausfalls bei Tätigkeit als Haushaltshilfe im Krankheitsfall des Versicherten Verletztengeld Übergangsgeld Unterhaltsbeihilfe, wenn der Berechtigte nicht in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, soweit sie außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen für Angehörige i.S. des § 25 Abs. 3 Nr. 2 des BAföG geleistet wird, die mit dem Einkommensbezieher nicht in Haushaltsgemeinschaft leben Unterhaltshilfe, Unterhaltsbeihilfe, Beihilfe zum Lebensunterhalt, Unterhaltshilfe und Unterhaltsbeihilfe, Beihilfe zum Lebensunterhalt Leistungen an Nichtselbständige und an Selbständige, Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge, Dienstgeld, allgemeine Leistungen, Leistungen an Angehörige, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit der oder dem freiwilligen Wehrdienst Leistenden leben Arbeitslosenhilfe Unterhaltsvorschuss (UVG) Anpassungsgeld Vorruhestandsgeld Übergangsleistungen nach der Berufskrankheiten-Verordnung |
weitere gesetzliche Einnahmen | Soldaten, Vollzugspolizisten, Berufsfeuerwehr, Landwirte,Beschäftigte in Altersteilzeit,Bezieher einer Abfindung,Empfänger von Unterhaltszahlungen,Anwärter | Sold, Verpflegung + Unterkunft Vorruhestandsbezüge und diesen gleichstehende Leistungen, soweit sie steuerfrei sind Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz Abfindungen gesetzliche Unterhaltszahlungen durch Dritte (nicht Eltern oder Ehepartner) Leistungen nach dem Anspruchs- & Anwartschaftsüberführungsgesetz. |
Einnahmen bei Auslandstätigkeit | Personen im öffentlichen Dienst, die ins Ausland entsandt, vermittelt oder dort beschäftigt sind z.B. Diplomaten,Bedienstete internationaler und zwischenstaatlicher Organisationen/ Institutionen,Beamte,Richter, Soldaten | Einnahmen nach dem Bundesbesoldungsgesetz: Auslandszuschlag, Auslandskinderzuschlag, |
Welche sonstigen Einnahmen müssen nicht im BAföG Antrag angegeben werden?
Im Prinzip braucht nichts angegeben werden, wonach in den BAföG-Formularen nicht explizit gefragt wird. Ich habe mich diesbezüglich auch nochmal beim BAföG Amt direkt erkundigt. Beispiele sind:
- Wohngeld
- Hartz 4
- Kindergeld
- freiwillige Zuwendungen nicht unterhaltspflichtiger Personen wie Taschengeld von der Oma oder dem Partner oder Partnerin (weder verheiratet noch eingetragene Lebenspartnerschaft).