BAföG Leistungsnachweis 2026: Fristen, Regeln, Tipps

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BAföG Leistungsnachweis: Wann musst du ihn einreichen, welche ECTS-Grenzen gelten 2026 und was passiert bei nicht bestandenem Nachweis?
BAföG Leistungsnachweis

Studenten, die bis zum Ende der Regelstudienzeit BAföG beziehen wollen, müssen nachweisen, dass sie ihr Studium voraussichtlich auch in dieser Zeit abschließen können. Deshalb verlangt das BAföG Amt mit Ende des 4. Semesters die Vorlage des sogenannten BAföG Leistungsnachweises. Bei deinem aktuellen Leistungsstand geht’s nicht um Noten, sondern ausschließlich um bestandene Prüfungen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Hierfür müssen Studenten dem BAföG Antrag für das 5. Fachsemester entweder eine Leistungsübersicht mit 120 ECTS oder das Formblatt 5 beilegen, auf dem die Hochschule bestätigt, dass eine angemessene Anzahl an Leistungspunkten während des bisherigen Studiums erreicht wurden. Für die meisten ist das kein großes Problem. Trotzdem gibt es jedes Semester mehr als genug Studenten, die aufgrund fehlender Punkte ihren BAföG-Anspruch verlieren und ihren Abschluss nun mangels Finanzierung gefährdet sehen.

An dieser Stelle wird’s wirklich kritisch und hier sollte man genau aufpassen, denn im schlimmsten Fall wird einem sofort das BAföG gestrichen. Bevor du jetzt losrennst und dir das Formular ausfüllen lässt, solltest du jetzt erstmal checken, ob du BAföG über die Regelstudienzeit hinaus bekommen könntest.

So füllst du Formblatt 5 aus

Das Formblatt 5 ist die offizielle Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG. Du kannst es dir hier als PDF herunterladen. Das Formular besteht aus zwei Teilen:

Seite 1 oben – füllst du selbst aus:

  • Dein Name und Geburtsdatum
  • Deine Fördernummer (findest du auf deinem BAföG-Bescheid)
  • Bezeichnung deines Studiengangs
  • Fachsemester, in dem du dich befindest

Seite 1 unten und Seite 2 – füllt deine Hochschule aus:

  • Bestätigung der erbrachten Leistungen
  • Beurteilung, ob dein Leistungsstand für die bisherige Studiendauer „üblich“ ist
  • Stempel und Unterschrift der Hochschule

Alternativ zum Formblatt 5 akzeptieren viele BAföG-Ämter auch eine einfache Leistungsübersicht mit mindestens 120 ECTS, die du dir im Prüfungsamt oder über dein Hochschulportal herunterladen kannst. Frag am besten vorher bei deinem BAföG-Amt nach, ob das ausreicht.

Häufige Fehler beim Leistungsnachweis

Diese Fehler sehen wir immer wieder – vermeide sie:

  1. Leistungsnachweis zu spät eingereicht. Wenn der Nachweis nicht zusammen mit dem Weiterförderungsantrag kommt, wird die Zahlung eingestellt. Kümmere dich schon im 4. Semester darum.
  2. Formblatt 5 selbst komplett ausgefüllt. Die untere Hälfte von Seite 1 und Seite 2 darf nur die Hochschule ausfüllen. Wenn du alles selbst ausfüllst, wird das Formular abgelehnt.
  3. Urlaubssemester genommen und dann Verlängerung beantragt. Wer sich wegen Schwangerschaft oder Krankheit beurlauben lässt, hat „offiziell nicht studiert“. Damit entfällt oft der Anspruch auf eine BAföG-Verlängerung.
  4. Leistungsnachweis positiv eingereicht, obwohl Aufschubgrund vorliegt. Das ist die Stolperfalle aus dem Abschnitt oben: Wenn du den Nachweis regulär einreichst, obwohl du einen Verzögerungsgrund hast, verschenkst du deinen Anspruch auf BAföG über die Regelstudienzeit hinaus.
  5. Falsches Fachsemester angegeben. Besonders nach einem Fachrichtungswechsel oder bei angerechneten Leistungen wird das Fachsemester oft falsch eingetragen. Prüfe genau, in welches Fachsemester du eingestuft bist.

Was tun, wenn Punkte für den BAföG-Leistungsnachweis fehlen?

Du bist in Studienverzug und dein Leistungsstand mit Abschluss des 4. Fachsemesters für den BAföG-Leistungsnachweis wird nicht ausreichen.

BAföG Leistungsnachweis

Aufschub des BAföG Leistungsnachweis

Du kannst einen Aufschub des Leistungsnachweises beantragen, wenn du einen der folgenden gesetzlich anerkannten Gründe nach § 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 BAföG nachweisen kannst. Die Details regeln die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföGVwV):

Aufschubgründe im Überblick
AufschubgrundGesetzliche GrundlageErforderlicher NachweisAufschub um
Schwerwiegende Gründe (z. B. Krankheit)§ 15 Abs. 3 Nr. 1 (VwV 15.3.1)Ärztliches Attest mit Angabe des Zeitraums; ggf. amtsärztliches GutachtenJe nach Dauer der Beeinträchtigung
Pflege naher Angehöriger (ab Pflegegrad 3)§ 15 Abs. 3 Nr. 2Nachweis des PflegegradesJe nach Einzelfall
Gremientätigkeit (gewähltes Mitglied)§ 15 Abs. 3 Nr. 3Bestätigung der Hochschule1 Semester
Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung§ 15 Abs. 3 Nr. 4Prüfungsergebnis1 Semester
Schwangerschaft§ 15 Abs. 3 Nr. 5 (VwV 15.3.10)Mutterpass / ärztliches Attest1 Semester
Kind bis 5 Jahre§ 15 Abs. 3 Nr. 5 (VwV 15.3.10)Geburtsurkunde des Kindes1 Semester pro Lebensjahr
Kind im 6. und 7. Lebensjahr§ 15 Abs. 3 Nr. 5 (VwV 15.3.10)Geburtsurkunde des Kindesinsgesamt 1 Semester
Kind im 8. bis 10. Lebensjahr§ 15 Abs. 3 Nr. 5 (VwV 15.3.10)Geburtsurkunde des Kindesinsgesamt 1 Semester
Kind im 11. bis 14. Lebensjahr§ 15 Abs. 3 Nr. 5 (VwV 15.3.10)Geburtsurkunde des Kindesinsgesamt 1 Semester
Behinderung§ 15 Abs. 3 Nr. 5Nachweis der BehinderungJe nach Einzelfall

Wichtig: Nr. 4 (erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung) spielt beim Aufschub des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester in der Praxis keine Rolle, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Abschlussprüfung ansteht. Nr. 1 (schwerwiegende Gründe) ist dagegen der häufigste Aufschubgrund – dazu zählt insbesondere Krankheit, die durch ein ärztliches Attest mit Angabe des Zeitraums nachgewiesen werden muss (VwV 15.3.1). In Zweifelsfällen kann das BAföG-Amt ein amtsärztliches Gutachten anfordern.

In diesem Fall musst du die fehlenden Leistungen der ersten 4 Fachsemester in einer angemessenen Zeit nachholen. Was als angemessen gilt, hängt vom Verlängerungsgrund ab. Meistens muss der Leistungsnachweis dann aber ein Semester später vorgelegt werden. Daraus folgt, dass du im Fall einer Bewilligung den üblichen Leistungsstand des 4. Fachsemesters erst nach 5 Semestern erreicht haben musst.

Um den BAföG-Leistungsnachweis zu einem späteren Zeitpunkt einreichen zu dürfen, musst du deinem normalen BAföG-Antrag ein formloses Schreiben hinzufügen, in dem du den Aufschubgrund erläuterst und die entsprechenden Nachweise beilegst.

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Achtung Stolperfalle!

Selbst wenn du den BAföG-Leistungsnachweis nach dem 4. Semester pünktlich vorlegen könntest, solltest du ihn dir negativ bescheinigen lassen, wenn einer der oben genannten Gründe bei dir zutrifft. Solltest du den BAföG-Leistungsnachweis nämlich regulär einreichen und dann später BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beantragen wollen, wird dein Verlängerungsantrag voraussichtlich abgelehnt.

Die Logik dahinter lautet wie folgt: Um eine BAföG Verlängerung zu bekommen, muss der dargelegte Grund ursächlich für die Studienverzögerung sein. Wenn besagter Grund irgendwann in den ersten vier Semestern lag und du deine Leistungen trotzdem wie jeder andere in der vorgesehenen Zeit einreichst, sagst du damit aus, dass in den ersten vier Semestern keine Studienverzögerung vorlag. Es gibt also keinen Grund, dir dafür eine BAföG Verlängerung zu gewähren.

Dasselbe gilt im Grunde genommen, wenn du wegen des Verzögerungsgrundes Urlaubssemester beantragt hast. Während der Beurlaubung vom Studium hast du nämlich ganz offiziell nicht studiert, auch wenn du während dieser Zeit vielleicht trotzdem Leistungen erbracht hast. Eine BAföG Verlängerung und somit ein Aufschub des Leistungsnachweises kann nur gewährt werden, wenn du aus einem anerkannten Grund langsamer, aber nicht gar nicht studiert hast, wie es bei der Beurlaubung der Fall wäre. Deshalb solltest du dir unbedingt im Klaren über die Vor- und Nachteile von Urlaubssemestern sein, bevor du dich dafür entscheidest.

Wenn die Punkte fehlen und kein Aufschubgrund vorliegt

Sollten dir Punkte fehlen, du aber keines der Kriterien nach § 15 BAföG für eine BAföG Verlängerung erfüllen, wird dir das BAföG mit sofortiger Wirkung gestrichen. Also nicht zum Ende der Regelstudienzeit, sondern schon zum fünften Semester. Deine einzige Chance ist dann, irgendwie an einen positiv bescheinigten Leistungsnachweis zu kommen.

Wer entscheidet über die Anzahl der nötigen Leistungspunkte?

Mir sagte meine Sachbearbeiterin damals, dass das die Hochschulen entscheiden. Die füllen für gewöhnlich die Formulare aus und setzen ihr Kreuzchen an erfüllt oder eben nicht erfüllt. Bachelor- und Masterstudiengänge sind üblicherweise so aufgebaut, dass in jedem Semester 30 Credit Points erreicht werden. Nach dem vierten Semester müsste man also theoretisch 120 Leistungspunkte zusammenhaben.

Nun kann es aber in deinem Studiengang etwas anders sein. Vielleicht wäre in deinem Fall 115 Leistungspunkte korrekt nach dem vierten Semester. Hinzukommen kann, dass deine Hochschule vielleicht Abweichungen von +/- 10 % immer noch für angemessen hält. Frei nach dem Motto, der eine Kurs, den du noch nachholen musst, wird dich jetzt nicht an einem erfolgreichen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit hindern. Ich weiß auch von Studiengängen und Unis, denen 60 Punkte völlig ausreichen, um Leistungsnachweise über das Formblatt 5 positiv zu bescheinigen. Das alles im Detail für jede Hochschule und jeden Studiengang zu überprüfen, wäre viel zu viel Aufwand für das Amt. Es verlässt sich deshalb auf das Urteil deiner Hochschule.

Gilt der Leistungsnachweis auch im Master oder bei Lehramt?

Grundsätzlich ja. Der BAföG Leistungsnachweis ist bei allen Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mehr als 4 Semestern erforderlich. In der Praxis betrifft das vor allem:

  • Bachelor-Studiengänge (6–8 Semester Regelstudienzeit): Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester
  • Lehramt / Staatsexamen (8–10 Semester): Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester. Bei Mehr-Fach-Studiengängen müssen die Leistungen in der Regel aus allen Fächern nachgewiesen werden.
  • Master-Studiengänge (4 Semester): Kein Leistungsnachweis erforderlich, da die Regelstudienzeit nicht mehr als 4 Semester beträgt.

Wenn du also einen klassischen 4-semestrigen Master studierst, brauchst du keinen Leistungsnachweis. Bei längeren Masterstudiengängen (z. B. 6 Semester) gilt die Pflicht wieder.

Leistungsnachweis nach Studiengangstyp
StudiengangstypRegelstudienzeitLeistungsnachweis nachGeforderte ECTS (Richtwert)
Bachelor (6 Sem.)6 Semester
  1. Fachsemester
120 ECTS
Bachelor (7 Sem.)7 Semester
  1. Fachsemester
120 ECTS
Lehramt Grundschule (L1)7–10 Semester
  1. Fachsemester
60–80 ECTS (je nach Uni)
Lehramt Gymnasium (L3)9–10 Semester
  1. Fachsemester
120 ECTS (alle Fächer zusammen)
Staatsexamen (z. B. Medizin, Jura)9–13 Semester
  1. Fachsemester
Physikum bzw. Zwischenprüfung
Master (4 Sem.)4 SemesterNicht erforderlich
Master (6 Sem.)6 Semester
  1. Fachsemester
120 ECTS

Was du tun musst, um länger BAföG zu erhalten

  1. Prüfe deinen Leistungsstand: Hast du mindestens 120 ECTS nach dem 4. Fachsemester? Falls ja, reiche den Nachweis ein. Falls nein, weiter mit Schritt 2.
  2. Checke, ob ein Aufschubgrund vorliegt: Schwangerschaft, Krankheit, Kinderbetreuung, Gremientätigkeit oder ein anderer schwerwiegender Grund nach § 15 Abs. 3 BAföG? Dann beantrage den Aufschub mit einem formlosen Schreiben und Nachweisen.
  3. Achtung bei Aufschubgrund: Reiche den Leistungsnachweis in diesem Fall nicht positiv ein, sondern lass ihn negativ bescheinigen – sonst verlierst du deinen Anspruch auf BAföG-Verlängerung.
  4. Plane voraus: Am Ende der Regelstudienzeit kannst du den BAföG-Verlängerungsantrag stellen. Die Verlängerungssemester werden als Vollzuschuss gezahlt.
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Häufig gestellte Fragen zum BAföG Leistungsnachweis

Wann genau muss ich den BAföG Leistungsnachweis einreichen?

Du musst den Leistungsnachweis zusammen mit deinem Weiterförderungsantrag für das 5. Fachsemester einreichen. Das bedeutet: Spätestens wenn du den BAföG-Antrag für den neuen Bewilligungszeitraum ab dem 5. Semester stellst, muss der Nachweis dabei sein. Am besten kümmerst du dich schon im 4. Semester darum, damit es keine Verzögerung bei der Auszahlung gibt.

Brauche ich Formblatt 5 oder reicht eine ECTS-Übersicht?

Viele BAföG-Ämter akzeptieren inzwischen eine einfache Leistungsübersicht mit mindestens 120 ECTS als Alternative zum Formblatt 5. Der Vorteil: Die Leistungsübersicht kannst du dir oft selbst über dein Hochschulportal herunterladen, ohne auf einen Termin beim Prüfungsamt warten zu müssen. Frag aber sicherheitshalber vorher bei deinem zuständigen BAföG-Amt nach, ob das in deinem Fall akzeptiert wird.

Was passiert, wenn ich weniger als 120 ECTS habe?

Wenn du weniger als die geforderten ECTS-Punkte hast, gibt es zwei Szenarien:

  • Du hast einen anerkannten Aufschubgrund (Krankheit, Kind, etc.): Dann kannst du den Leistungsnachweis auf das 6. Semester verschieben.
  • Du hast keinen Aufschubgrund: Dann wird dir das BAföG ab dem 5. Semester gestrichen. Deine einzige Chance ist, dass deine Hochschule den Leistungsnachweis trotzdem positiv bescheinigt – manche Hochschulen akzeptieren auch weniger als 120 ECTS als “üblich”.

Kann ich den Leistungsnachweis verschieben?

Ja, aber nur wenn Gründe vorliegen, die eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG rechtfertigen. Dazu zählen: schwerwiegende Gründe wie Krankheit (§ 15 Abs. 3 Nr. 1), Pflege naher Angehöriger (Nr. 2), Gremientätigkeit als gewähltes Hochschulmitglied (Nr. 3), erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung (Nr. 4) sowie Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung (Nr. 5). Du musst dem BAföG-Amt ein formloses Schreiben mit dem Grund und entsprechenden Nachweisen beifügen.

Muss ich den Leistungsnachweis auch bei einem Fachrichtungswechsel einreichen?

Ja, auch nach einem Fachrichtungswechsel musst du den Leistungsnachweis erbringen – allerdings zählen dann nur die Fachsemester im neuen Studiengang. Wenn du z. B. nach 3 Semestern in Studiengang A zu Studiengang B wechselst, beginnt die Zählung für den Leistungsnachweis neu ab dem 1. Fachsemester in Studiengang B. Der Nachweis wird dann nach dem 4. Fachsemester in Studiengang B fällig.

Ich habe den Leistungsnachweis verpasst – ist mein BAföG jetzt endgültig weg?

Nicht unbedingt. Wenn du den Nachweis nur vergessen hast einzureichen, aber die nötigen Leistungen tatsächlich erbracht hast, kannst du ihn in der Regel nachreichen. Dein BAföG-Amt wird die Zahlung solange einstellen, bis der Nachweis vorliegt. Die Förderung wird dann rückwirkend nachgezahlt. Dauerhaft verloren ist das BAföG erst, wenn du die erforderlichen Leistungen tatsächlich nicht erbracht hast und kein Aufschubgrund vorliegt.

Was hat es mit den Corona-Semestern und dem Leistungsnachweis auf sich?

Aufgrund der Pandemieverordnungen der Bundesländer wurde der Leistungsnachweis für betroffene Studierende automatisch um bis zu 4 Semester verschoben (in Thüringen und im Saarland um 3 Semester). Wenn du seit mindestens Wintersemester 2018/19 durchgängig immatrikuliert warst, konntest du davon profitieren. Da diese Regelung ausläuft, betrifft sie nur noch wenige Studierende. Mehr zu den Corona-Semestern findest du hier.

Wie oft muss ich den Leistungsnachweis einreichen?

Nur einmal. Der BAföG Leistungsnachweis wird einmalig nach dem 4. Fachsemester verlangt. Wenn du ihn einmal erfolgreich eingereicht hast, musst du ihn für spätere Bewilligungszeiträume nicht erneut vorlegen. Natürlich musst du aber weiterhin regulär deinen BAföG-Weiterförderungsantrag stellen.

Werden angerechnete Leistungen aus einem früheren Studium mitgezählt?

Ja, wenn dir deine Hochschule Leistungen aus einem früheren Studiengang offiziell angerechnet hat, zählen diese ECTS-Punkte auch für den BAföG Leistungsnachweis. Aber Vorsicht: Die angerechneten Leistungen können gleichzeitig dazu führen, dass du in ein höheres Fachsemester eingestuft wirst. Das kann bedeuten, dass du den Leistungsnachweis früher einreichen musst als erwartet. Prüfe also immer, in welches Fachsemester du nach der Anrechnung eingestuft wirst.

Gilt der Leistungsnachweis auch bei einem Teilzeitstudium?

Für ein Teilzeitstudium gibt es grundsätzlich kein BAföG, da BAföG nur für Vollzeitstudiengänge gewährt wird. Die Frage nach dem Leistungsnachweis stellt sich daher in der Regel nicht. Solltest du allerdings offiziell in Vollzeit eingeschrieben sein, aber faktisch weniger studieren, gelten die normalen Regeln – und du riskierst, den Leistungsnachweis nicht zu schaffen.

Kann ich den Leistungsnachweis auch digital einreichen?

Das hängt von deinem BAföG-Amt ab. Immer mehr Ämter akzeptieren Unterlagen per E-Mail oder über ein Online-Portal. Eine einfache ECTS-Übersicht als PDF aus deinem Hochschulportal wird häufig akzeptiert. Das Formblatt 5 muss dagegen von der Hochschule unterschrieben und gestempelt werden – hier verlangen manche Ämter noch das Original. Erkundige dich direkt bei deinem zuständigen Amt.

Wie viel Aufschub bekomme ich bei Krankheit?

Das ist sehr individuell und wird von deinem BAföG-Amt im Einzelfall entschieden. Krankheit fällt unter die „schwerwiegenden Gründe“ nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG. Es gibt hier keine pauschale Semesterzahl wie bei Schwangerschaft oder Kinderbetreuung. Entscheidend ist:

  • Wie lange hat die Krankheit dein Studium tatsächlich verzögert?
  • Kannst du das durch ein ärztliches Attest mit konkretem Zeitraum belegen?
  • Steht die Verzögerung in einem kausalen Zusammenhang mit der Krankheit?

Das Amt kann in Zweifelsfällen ein amtsärztliches Gutachten anfordern (VwV 15.3.1). Typisch sind 1–2 Semester Aufschub, aber bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann es auch mehr sein. Reiche dein Attest möglichst frühzeitig ein und warte nicht bis zum 5. Semester.

Wie berechnet sich der Aufschub bei Kindern? (Beispiele)

Die Verlängerung richtet sich nach dem Alter deines Kindes während des Studiums (VwV 15.3.10). Hier zwei Beispiele:

Beispiel 1: Dein Kind wird während deines 2. Semesters geboren und ist beim Leistungsnachweis (4. Semester) 1 Jahr alt.
→ Aufschub: 1 Semester (1 Semester pro Lebensjahr bis 5 Jahre)

Beispiel 2: Du hast ein Kind, das bei Studienbeginn 2 Jahre alt ist. Beim Leistungsnachweis nach dem 4. Semester ist es 4 Jahre alt. Es hat während deiner Studienzeit das 3. und 4. Lebensjahr durchlebt.
→ Aufschub: 2 Semester (je 1 Semester für das 3. und 4. Lebensjahr)

Beispiel 3: Dein Kind ist beim Leistungsnachweis 8 Jahre alt und war während des gesamten Studiums zwischen 6 und 8.
→ Aufschub: 2 Semester (1 Semester für 6.+7. Lebensjahr + 1 Semester für 8.–10. Lebensjahr)

Wichtig: Bei mehreren Kindern gleichzeitig gibt es keine Verdopplung – du bekommst pro Zeitraum maximal 1 Semester, egal wie viele Kinder du betreust.

Schwanger im Studium – Urlaubssemester oder weiterstudieren?

Aus BAföG-Sicht ist es in den meisten Fällen besser, weiterzustudieren statt ein Urlaubssemester zu nehmen. Die Gründe:

  • Im Urlaubssemester bekommst du kein BAföG. Du bist offiziell nicht mehr Studierende und verlierst deinen Förderungsanspruch für diese Zeit.
  • Kein Urlaubssemester = Anspruch auf BAföG-Verlängerung. Wenn du weiter immatrikuliert bleibst und „langsamer“ studierst, kannst du später eine BAföG-Verlängerung wegen Schwangerschaft/Kinderbetreuung beantragen. Diese zusätzlichen Semester werden als Vollzuschuss gezahlt – du musst davon nichts zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass du dich auf das Semester bezogen überwiegend dem Studium gewidmet hast (VwV 15.3.5).
  • Im Urlaubssemester hast du „offiziell nicht studiert“. Damit kann die Schwangerschaft nicht als Grund für eine Studienverzögerung gelten – und der Aufschub des Leistungsnachweises wird schwieriger zu begründen.

Wichtig: Wenn du dein Studium wegen der Schwangerschaft unterbrechen musst, wird BAföG gemäß § 15 Abs. 2a BAföG noch maximal 3 Kalendermonate weitergezahlt. Danach endet die Förderung. Deshalb gilt: Lieber offiziell eingeschrieben bleiben und weniger Kurse belegen, als dich beurlauben zu lassen.

Zählen nicht bestandene Prüfungen?

Nein, nur bestandene ECTS-Punkte zählen. Durchfallen und Wiederholen kann dich in Verzug bringen.

BAföG nach Regelstudienzeit: Was gilt 2026?

Wenn du die Regelstudienzeit überschreitest, endet grundsätzlich dein BAföG — mit einigen Ausnahmen (Quelle: BAföG.de):

  • Schwerwiegende Gründe (Krankheit, Kind, Behinderung, Gremientätigkeit) — Antrag auf Verlängerung einreichen.
  • Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Abs. 5 BAföG) — max. 12 Monate als verzinsliches Darlehen, wenn Abschluss in dieser Zeit realistisch ist.
  • Fachwechsel mit wichtigem Grund — bis zum Ende des 3. Semesters unproblematisch, danach Einzelfallprüfung.