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BAföG Erhöhung 2022 - Elternunabhängiges BAföG für alle?

BAföG Erhöhung 2022 - Elternunabhängiges BAföG für alle?

Sicherlich hast du schon das Gerücht gehört, dass die Regierung das BAföG künftig für alle förderungsfähigen Studierenden und Schüler*innen unabhängig vom Einkommen der Eltern machen will. Das hätte zur Folge, dass Millionäre genauso viel BAföG bekommen würden wie Hartz 4 Empfänger.

Nun ist es soweit das 28. BAföG Änderungsgesetz ist am 01. August 2022 in Kraft getreten. Millionärskinder werden auch künftig keine Chance auf BAföG haben. Für alle anderen erhöht sich die Chance auf BAföG trotzdem!

Was kann ich von der BAföG Reform 2022 erwarten?

Erhöhung der BAföG Altersgrenze

Bisher dürfte man bis auf wenige Ausnahmen bei Antritt des Studiums bzw. der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. Allerdings häufen sich diese Ausnahmen immer mehr. Das merken wir auch bei unseren Kunden, die mit unserer Hilfe BAföG beantragen

Deshalb wurde die BAföG Altersgrenze jetzt auf 45 Jahre angehoben, wobei nicht mehr zwischen Bachelor und Master unterschieden wird. Ein Master für Ü45 jährige wird nur gefördert, wenn er direkt an das Bachelorstudium anschließt. Erstmal arbeiten, ist also keine Option mehr, wenn ein Masterstudium theoretisch möglich gewesen wäre.

Die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze bestehen weiterhin, sodass notfalls auch mit 50 ein BAföG Antrag gestellt werden kann.

Erhöhung des BAföG Höchstsatz

Studierende werden bis zu ihrem 30. Geburtstag künftig auf bis zu 934 Euro statt 861 Euro bekommen. Ab 30 sind beträgt der BAföG Höchstsatz dann 1.018 Euro monatlich. Das macht ein bis zwei Monatsmieten pro Jahr

Erhöhung der BAföG Freibeträge

Vermögensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen

Bisher wurden nur 8.200 deines Vermögens von der Anrechnung freigestellt. Somit war spätestens bei 18.532 Euro Vermögen Schluss mit Ausbildungsförderung. Aus Sicht des BAföG reichte das, um sich für die nächsten 12 Monate selbst über Wasser zu halten. Das mochte vielleicht stimmen, traf aber nicht auf jeden zu, zumal nicht jeder sein ganzes Vermögen spontan zu Geld machen kann. Beim Aufstiegsbafög gilt schon lange ein Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro . Seit August 2022 gilt auch für Schüler und Studierende ab 30 . Unter 30 jährige dürfen 15.000 unabgetastet bleiben. Somit verschiebt sich die absolute Vermögens auf 56.168 Euro Gesamtvermögen für Ü 30 jährige Antragsteller*innen und 26.172 Euro für BAföG Anträge vor dem 30. Geburtstag. Es können aber auch weiterhin Härtefallanträge gestellt werden um bestimmte Vermögenswerte von der Anrechnung freizustellen (z.B. Eigenheim)

Einkommensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen

Du darfst zusätzlich zum BAföG nicht nur mehr besitzen. Du darfst auch mehr verdienen. Bisher galten 5400 Euro brutto pro Jahr (durchschnitllich 450 Euro pro Monat) als ausreichender Zuverdienst. Seit August bleiben 6240 brutto jährlich (520 Euro monatlich) von der Anrechnung verschont. Für jedes deiner Kinder erhöht sich dein Einkommensfreibetrag um weitere 885 Euro brutto monatlich (vereinfacht) hinzu.

Wer Schulgeld oder Studiengebühren zahlt, die über den normal Semesterbeitrag hinaus gehen, darf auf Antrag nochmal zusätzlich bis zu 5.385 Euro Einkommen von der Anrechnung freistellen lassen.

Wenn du also ein Kind unter 14 hast und dich mit Ü30 für ein Vollzeit-Fernstudium an einer Privathochschule einschreibst, kannst du mit bis zu 1178 Euro BAföG freuen, während du 1482 Eurp monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen darfst.

Einkommensfreibeträge der Eltern

Das Einkommen deiner Eltern wird zwar weiterhin für die meisten ein entscheidender Faktor im BAföG-Antrag sein, allerdings dürfen sie künftig 20% mehr verdienen als bisher.

BaföG Erhöhung 2022 zusammengefasst

Erhöhung BAföG Grundbedarf Schüler

ohne vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:

Schule SJ 21/22 SJ 22/23
Berufsfachschulen und Fachschulklassen 247 €
262 €
nicht bei den Eltern:
Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen
585 €
736 €
Abendgymnasien, Kollegs

448 € bei den Eltern
723 € eigene Wohnung

480 € bei den Eltern
781 € eigene Wohnung

Höhere Fachschulen, Akademien 479 € € bei den Eltern
752 € eigene Wohnung
508 € bei den Eltern
799 € eigene Wohnung

mit vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:

Schule SJ 21/22 SJ 22/23
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen 448 €
474 €
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen 681 €
731 €
Fachschulklassen
448 € bei den Eltern
681 € eigene Wohnung
480 € bei den Eltern
781 € eigene Wohnung

Erhöhung BAföG Grundbedarf Studenten

Für alle höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt:

Grundbedarf SS 2022 ab WS 22/23
bei den Eltern
483 €
511 €
eigene Wohnung
752
812 €

Erhöhung BAföG Bedarf für alle selbst versicherten Schüler und Studenten:

Krankenversicherung bis  22/23 ab 22/23
bis 30
84 €
94
ab 30
155 €
167 €
Pflegeversicherung


bis 30
25 € 28 €
ab 30
34 €
38€
Summe bis 30
109 €
132 €
Summe ab 30 189 €
205 €

Erhöhung BAföG Kinderbetreuungszuschlags:

Für jedes Kind unter 14 Jahren kann jetzt ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 €, statt der bsherigen 150 € monatlich beantragt werden, sofern man unter einem Dach lebt und kein anderer Haushaltsangehöriger diesen Zuschlag für sich beansprucht (z.b. anderer Elternteil)

Erhöhte Freibeträge für alle seit August 2022

Da die offiziellen Freibeträge sich auf bereinigtes Einkommen beziehen und das ein ziemlichabstraktes Konzept ist, was den Otto-Normal-Mensch kaum hilft, beziehen sich alle folgenden Zahlen aufs Bruttogehalt von Angestellten. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.

Eigenes Einkommen und Vermögen


 bis 07/22
 seit 08/22
Grundfreibetrag Einkommen
5.400 € jährlich
450 € monatlich
6.240 € jährlich
520 € monatlich

zusätzlich für Verheiratete
bis zu 950 € monatlich
11.400 € jährlich
bis zu 1.122 € monatlich  13.464 € jährlich
Bruttoeinkommen mit einem Kind

bis zu 874 € monatlich   10.488 € jährlich

bis zu 1.033 € monatlich rund 12.396 € jährlich

Vermögen
8.200 €
15.000 € bis 30
45.000 ab 30
zusätzliches Vermögen verheiratete
2.300 €
2.300€
zusätzliches Vermögen pro Kind
2.300 €
2.300 €

Verheiratete Antragsteller*innen mit einem Kind können mit monatlichen Einnahmen von bis zu 3.824 € brutto monatlich rechnen (BAföG + Nebenjob). Außerdem würden 49.600 € Vermögen anrechnungsfrei bleiben.

Einkommen der Eltern

Alle Zahlen beziehen sich aufs Bruttogehalt von Angestellten Angestellte. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.


 2021/2022 2022/ 2023
miteinander verheiratet
24.000 € jährlich
2.000 € monatlich
28.980 € jährlich
2.415 € monatlich
nicht miteinander verheiratet oder getrennt
jeweils 15.960 € jährlich+ 7.980 Ehegattenfreibetrag
1330+665 = monatlich
19.200 jährlich+
9.600 € Ehegattenfreibetrag
1600 +805 = monatlich
Geschwister 7.980 € jährlich
605 € monatlich
9.660 € jährlich
730 € monatlich

Bei gemeinsamen Kindern wird der Freibetrag auf beide Elternteile aufgeteilt. Alle Einkommensfreibeträge sind bereinigte Beträge, die ungefähr dem Nettoeinkommen entsprechen.

Jetzt sollte hoffentlich klar sein, warum niemand die Frage: "Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?" mal eben so beantworten kann. Das hängt von mindestens 10 Faktoren ab

  1. die Höhe deines BAföG Bedarf
  2. die Höhe deines eigenen Einkommens und Vermögens
  3. Art des Einkommens
  4. ihr Familienstand
  5. dein Familienstand
  6. unterhaltspflichtige Personen (z.B. deine Geschwister) und deren Einkommen
  7. Einkommen der unterhaltsberechtigten Personen
  8. Vorliegen einer Behinderung

Einkommen Ehegatten der Bafög-Empfänger*in


2021/2022 2022/2023
Grundfreibetrag
15.960 € jährlich
1.330 € monatlich

19.260 € jährlich
1.605 € monatlich

pro Kind

7.980 € jährlich
605 € monatlich

8.760 € jährlich
730 € monatlich

Was die aktuelle BAföG Erhöhung für dich bedeutet

Alles in allem beutet das mehr BAföG für alle. Wer beim letzten BAföG Antrag bekommen hat, weil die Freibeträge überschritten wurde, sollte dem BAföG nochmal eine Chance geben und zum Wintersemester 22/23 BAföG beantragen. Wer schon BAföG bekommt, bekommt künftig einfach mehr.

All das ist noch nicht endgültig im Bundestag beschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass es so oder so ähnlich kommen wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir in absehbarer Zeit elternunabhängiges BAföG für alle bekommen werden. Elternunabhängiges BAföG bekommt man auch künftig nur unter bestimmten Bedingungen und wir werden dir weiterhin mit unserem Antragsservice gern dabei helfen, wenn du das möchtest.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

32 Kommentare

  • Hallo Luisa,

    ich studiere momentan Wirtschaftsinformatik und beziehe Bafög.
    Aktuell bin ich im 3. Semester und habe folgendes Problem. In den letzten Monaten habe ich gemerkt, dass dieses Studium nichts für mich ist. Ich habe beschlossen, mich bald (zum Semesterende, welches nurnoch 9 Tage dauert) zu exmatrikulieren und möchte etwas anderes studieren, was nichts mit dem aktuellen Studium zutun hat. Da ich jedoch nur die Fachhochschulreife besitze, muss ich dafür 3 Jahre das Abitur nachholen. Ich mache mir Sorgen um die Beförderung, da ich nicht weiß, ob ich für das spätere Studium in einigen Jahren erneut für eine Bafög förderung berechtigt bin. Meines Wissens nach gilt mein erstes Semester (WS 2012/22) als Corona Semester, außerdem weiß ich nicht wie es mit Leistungsnachweisen aussieht.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen, da ich momentan ziemlich ratlos bin.

    MfG
  • Hi,
    ich habe vor im Sommer ´23 ein (Vollzeit-) Fernstudium zu beginnen. Dank der Bafögreformen von Aug ´22 könnte ich elternunabhängiges Bafög beziehen, da ich verheiratet bin, 3 Kinder habe und 36 Jahre alt bin. In den ganzen Beiträgen habe ich aber (bisher) nichts finden können, wie es ist, wenn man ein Eigenheim bewohnt. Muss ich den Kredit für das Haus als Schulden angeben? Oder ist es sogar von Nachteil, ein Häuschen zu besitzen? Ich mein: die laufenden Kosten für ein Haus sind auch nicht ohne!
    Und wie verändert sich die Versicherungslage bei einer Werksstudentin Ü30? Lieber auf Minijob-Basis bleiben?
    LG Hanna
  • Hey Hanna,

    Du musst sowohl Schulden als auch Vermögen separat voneinander angeben. Das wird vom Amt miteinander verrechnet. Relevant ist nur der Stand zum Zeitpunkt der Antragsstllung, also nicht der Kaufpreis, sondern der Preis für den du Haus aktuell verkaufen könntest und auch nicht der ursprüngliche Kredit, sondern der noch offene Betrag. Haltungskosten für dein Haus ist genauso irrelevant wie Nebenkosten für Mietwohnungen. Als Eigenheimbesitzer hat man ja den Vorteil, dass man das Eigenheim verkaufen und zu Geld machen kann. Das können Mieter nicht. Die sind also klar im Nachteil. Ein Eigenheim ist natürlich kein Vorteil beim Bezug von Sozialleistungen, die durch Steuern bezahlt werden, die Leute zahlen, die sich kein Eigenheim leisten können.
  • Hey Hanna,

    der aktuelle Verkaufswert deines Eigenheims ist dein Vermögen und der noch offene Anteil deines Kredits gehört zu den Schulden, die vom Amt dagegen gerechnet werden. Du gibts beides seprat an und das Amt verrechnet das miteinander. Du darfst nichts selbst abziehen und musst beides nschweisen. Am besten ist eine Bescheinigung des Kreditgebers, auf der ersichtlich ist, wie viel du ihm noch schuldest. Die Betriebskosten fürs Haus interessieren niemanden, nur noch die Restschuld und der aktuelle Verkaufswert zum Zeitpunkt des Antrags.
  • Hallo Luisa,
    ich frage mich gerade wie das ist, wenn man Weihnachtsgeld von etwa 150 Euro bekommt. Ich bekomme Bafög und habe einen Minijob von 450 Euro. Da der Freibetrag im Jahr ja erhöht wurde, ich jedoch weiterhin nur 450 Euro statt 520 Euro bekomme, frage ich mich, ob das Weihnachtsgeld dann unter diesen Freibetrag fällt in meinem Fall..? Rechnet man den Freibetrag über das ganze Bewilligungsjahr oder ist auch monatlich drauf zu achten, dass (sogar eine einmalige Überschreitung über 520 Euro) man nicht mehr als 520 Euro verdient, damit man es behalten kann? Vielen Dank im voraus!
  • Hey Nadine,

    es geht immer um den Bewilligungszeitrum. Der einzelne Monat ist nicht Wichtig. Grundsätzlich gehört Weihnachtsgeld zum normalrn Gehalt.
  • Meine Frau ist seit Oktober 22 am studieren. Wir haben ein Bafög Antrag gestellt. Meine Frage ist, wird das Einkommen der Eltern meiner Frau mit angerechnet obwohl wir schon verheiratet sind ?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
  • Hey Manu,

    ja wird es, wenn dein Einkommen zu gering ist.
  • Ich habe eine Frage zum Bafög nach einer Ausbildung. Ich habe eine 3 jährige Berufsausbildung und ca. 2 Jahre Erwerbstätigkeit bei Studienbeginn. Ich verstehe dass erst ab 3 Jahren der Anspruch auf Elternunabhäniges Bafög besteht. Meine Frage ist jedoch ob nach einer Ausbildung und 2 Jahren erwerbstätigkeit Anspruch auf "normales" Bafög besteht also was von den Eltern abhängig ist oder muss man zwingend 3 Jahre Erwerbstätigkeit haben? :)
  • Ihr habt euch an einer Stelle verrechnet: 94+28=122 (nicht 132)
  • Hey P.,

    Das war natürlich nur ein Test, ob jemand meine Texte wirklich liest ;)
  • Hallo Melanie meine Tochter geht studieren, mein Mann und ich haben zusammen eine Einlommen von 5500 _ 6500 netto, wir haben auch eine Eigentumswohnung. Besteht die Möglichkeit das unserer Tochter Bafög erhielt da Sie ausziehen möchte ? MfG
  • Hey Luisa,
    ich habe eine Frage zum Einkommen. Ich er halte Bafög und bekomme von einer Versicherung jeden Monat 510€ (zählt ja als Einkommen). Darf ich jetzt, da ich ein Kind habe, zusätzlich noch 1.033€ hinzuverdienen oder ist es so gemeint dass es insgesamt 1.033€ mit den 520€ ergeben?

  • Hey Lisa,

    das kommt auf die Art der Versicherung an. Die 520 Euro beziehen sich auf Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit und haben nichts mit Versicherungen zu tun. die haben eigene Freibeträge. Das wird also getrennt berechnet. Renten haben z.B. einen viel geringeren Freibetrag als Arbeitseinkommen.
  • Hallo Luisa!

    Ich werde im WS22/23 mit meinem konsekutiven Master-Studium anfangen und möchte elternunabhängig gefördert werden. Das Master knüpft wirklich unmittelbar auf den Bachelor (Philosophie - Philosophie). Dabei habe ich 6 Jahre für den Bachelor-Abschluss gebraucht und hatte davor, für zwei Semester, ein ganz anderes Fach ohne Abschluss studiert. Meine Eltern wollen mich nicht mehr finanzieren und werden höchstens die Mietbürgschaft übernehmen. Würde die elternunabhängige Förderung in Frage kommen?
    Übrigens: wäre solch eine Bürgschaft beim elternunabhängigen BAföG ein Problem?

    Und noch eine andere Frage:
    Falls ich die BAföG-Förderung bekommen soll - könnte ich individuell eine Erhöhung meines Verdienst-Freibetrages beantragen? Existieren solche oder ähnliche Praktiken? Die Begründung wäre mein Studienort: ich ziehe für das Studium nach München um. Die Mietpreise sind dort bei weitem höher, als in den meisten Städten Deutschlands. Wohnheim-Plätze sind mit Wartezeit von zwei Semestern aufwärts verbunden und sind zumindest in der ersten Zeit keine Option.

    Vielen Dank!

  • Hey Theodor,

    einen Hörtefall in Bezug auf die Miete gibt es nicht. Da bekommen alle pauschal 360 Euro Bedarf angerechnet, wenn sie nicht bei den Eltern oder deren Eigentum wohnen. Als Nachweis reicht eine Meldebescheinigung. Wenn ich dich richtig verstehe, hast du vor dem Studium keine Berufsausbildung abgeschlossen hattest zwischen deinem Geburtstag und deinem ersten Tag an der Uni keine 60 Monate gearbeitet. Damit wird das nix mit elternunabhängigem BAföG. Vermutlich bist du auch noch icht 30, damit sehe ich keine Chance auf elternunabhängige Förderung.
  • Ich bin über 30 Jahre. Muss ich für das elternunabhängige Bafög Angaben zum Gehalt / Vermögen meiner Eltern machen?
  • Hey Wiebke,

    kommt drauf an, ob du zu Beginn des Studiums auch schon 30 warst. Wenn ja, hat das Amt sich für deine Eltern nicht zu interessieren. Du kannst sie komplett weglassen. Warst du bei deiner ersten Vorlesung aber 29 oder jünger, wollen die das volle Programm mit allem drum und dran.
  • Hi. Mein Folgeantrag für das Wintersemester 2022/23 ist schon bewilligt, allerdings war da die Bafög-Erhöhung noch nicht beschlossen. Muss ich jetzt einen Widerspruch gegen meinen Folgeantrag einlegen, oder wird der nochmal revidiert und ich bekomme automatisch mehr.
    Danke ;)
  • Hey B,

    theoretisch müsste dir das Amt automatisch einen Änderungsbescheid zukommen lassen. Wenn nicht, frag nochmal deinen Sachbearbeiter.
  • 017630588978 bitte rufen much an
  • Wird es für das Aufstiegsbafög auch Änderungen geben oder gilt es nur für das normale Bafög?
  • Hey Melanie,

    da das AFBG (AufstiegsFortBildungsGesetz) einfach an einigen Stellen auf das BAföG (BundesAusbildungsFörderungs Gesetz verweist, ändern sich die Bedarfssätze immer mit. An den Bedingungen ändert sich aber nichts. Du bekommst jetzt einfach nur mehr BAföG egal welcher Art
  • Hallo Luisa :)
    Kannst du mir verraten wie es mit Bafög in Verbindung mit 450€ UND Übungsleiterpauschale läuft?
    Wie viel Übungsleiterpauschale darf ich im Jahr bekommen?
  • Hey Natali,

    Die Übungsleiterpauschale breträgt aktuell 3.000 Euro jährlich und ist völlig unabhängig von deinem Nebenjob.Das sind 2 verschieden Einkommensarten mit 2 verschiedenen Freibeträgen.
  • Erhält man diese Erhöhungen eigentlich automatisch? Ich bin jetzt in der Situation, dass mein Bewilligungszeitraum nicht, wie normal, Oktober bis September ist, sondern April bis März. Dadurch stelle ich zum WiSe eigentlich keinen neuen Antrag. Erhalte ich die Erhöhung dann trotzdem?
  • Hey Tim,

    soweit ich weiß, müssten die erhöhten Bedarfssätze automatisch berücksichtigt werden. So war es jedenfalls bei mir als das BAföG erhöht wurde.
  • Ich hätte eine Frage. Dort steht bis 22/23 schon für ab 30 Jahre alte Personen gäbe es evtl dann schon um die 180 Euro KK und PV, bedeutet es, das würde nachträglich bezahlt werden? Man steckt ja schon aktuell in einem Bafög Zuschuss drin. Also bekommt es ja schon und 2022 ist schon aktuell am laufen. Mir würde das natürlich sehr helfen, erhalte aber soweit ich weiß noch die knappe 100 Euro. Wenn im Entwurf und bis 2022 steht, wie soll ich das verstehen? Vielen herzlichen Dank für die Auskünfte
  • Hey Nancy,

    Der Entwurf ist eben nur ein Entwurf, für den man niemand festnageln kann. Theoretisch könnte sich bis inkrafttreten noch alles ändern, was ist nicht wird. Wenn sich etwas ändert, dann einzelne Details. Du bekommst auch jetzt schon ab 30 189 € für KV + PV. Du musst dem Amt nur eine Bescheinigung von deiner Krankenkasse schicken, auf der Beitragshöhe sowie Rechtsgrundlage ausgewiesen sind. Ich nehme an, dass dieser Zuschlag rückwirkend korrigiert wird, bin mir aber nicht sicher. Würde mich nicht wundern, wenn erst ab Mitteilung beim Amt passiert. BAföG kann man ja generell nicht rückwirkend beantragen. "Wenn im Entwurf und bis 2022 steht, wie soll ich das verstehen?" Das frag ich mich auch. Was meinst du denn jetzt genau?
    Die Bedarfe im laufenden BWZ werden meines Verständnisses nach automatisch berücksichtigt und alle Betroffenen sollten dann einen neuen Bescheid bekommen, der ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung gilt. Zumindest war das bei mir damals so als mein eigenes BAföG erhöht wurde. Die Freibeträge richten sich jedoch auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Wer also beim leetzten Antrag aufgrund seines Alters, Einkommens oder Vermögens abgelehnt wurde, muss dann einen neuen Antrag stellen.

Was denkst du?