BAföG Erhöhung 2022 - Elternunabhängiges BAföG für alle?
Eine BAföG ERHÖHUNG 2022 ist so gut wie sicher. Eltern √ Höchstsatz√ Einkommensfreibeträge√ Vermögensfreibeträge√ Alter√

Sicherlich hast du schon das Gerücht gehört, dass die Regierung das BAföG künftig für alle förderungsfähigen Studierenden und Schüler*innen unabhängig vom Einkommen der Eltern machen will. Das hätte zur Folge, dass Millionäre genauso viel BAföG bekommen würden wie Hartz 4 Empfänger.
Nun ist es soweit das 28. BAföG Änderungsgesetz ist am 01. August 2022 in Kraft getreten. Millionärskinder werden auch künftig keine Chance auf BAföG haben. Für alle anderen erhöht sich die Chance auf BAföG trotzdem!
Was kann ich von der BAföG Reform 2022 erwarten?
Erhöhung der BAföG Altersgrenze
Bisher dürfte man bis auf wenige Ausnahmen bei Antritt des Studiums bzw. der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. Allerdings häufen sich diese Ausnahmen immer mehr. Das merken wir auch bei unseren Kunden, die mit unserer Hilfe BAföG beantragen.
Deshalb wurde die BAföG Altersgrenze jetzt auf 45 Jahre angehoben, wobei nicht mehr zwischen Bachelor und Master unterschieden wird. Ein Master für Ü45 jährige wird nur gefördert, wenn er direkt an das Bachelorstudium anschließt. Erstmal arbeiten, ist also keine Option mehr, wenn ein Masterstudium theoretisch möglich gewesen wäre.
Die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze bestehen weiterhin, sodass notfalls auch mit 50 ein BAföG Antrag gestellt werden kann.
Erhöhung des BAföG Höchstsatz
Studierende werden bis zu ihrem 30. Geburtstag künftig auf bis zu 934 Euro statt 861 Euro bekommen. Ab 30 sind beträgt der BAföG Höchstsatz dann 1.018 Euro monatlich. Das macht ein bis zwei Monatsmieten pro Jahr
Erhöhung der BAföG Freibeträge
eine Übersicht aller aktuellen BAföG Freibeträge findest du hier.
Vermögensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen
Bisher wurden nur 8.200 deines Vermögens von der Anrechnung freigestellt. Somit war spätestens bei 18.532 Euro Vermögen Schluss mit Ausbildungsförderung. Aus Sicht des BAföG reichte das, um sich für die nächsten 12 Monate selbst über Wasser zu halten. Das mochte vielleicht stimmen, traf aber nicht auf jeden zu, zumal nicht jeder sein ganzes Vermögen spontan zu Geld machen kann. Beim Aufstiegsbafög gilt schon lange ein Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro . Seit August 2022 gilt auch für Schüler und Studierende ab 30 . Unter 30 jährige dürfen 15.000 unabgetastet bleiben. Somit verschiebt sich die absolute Vermögens auf 56.168 Euro Gesamtvermögen für Ü 30 jährige Antragsteller*innen und 26.172 Euro für BAföG Anträge vor dem 30. Geburtstag. Es können aber auch weiterhin Härtefallanträge gestellt werden um bestimmte Vermögenswerte von der Anrechnung freizustellen (z.B. Eigenheim)
Einkommensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen
Du darfst zusätzlich zum BAföG nicht nur mehr besitzen. Du darfst auch mehr verdienen. Bisher galten 5400 Euro brutto pro Jahr (durchschnitllich 450 Euro pro Monat) als ausreichender Zuverdienst. Seit August bleiben 6240 brutto jährlich (520 Euro monatlich) von der Anrechnung verschont. Für jedes deiner Kinder erhöht sich dein Einkommensfreibetrag um weitere 885 Euro brutto monatlich (vereinfacht) hinzu.
Wer Schulgeld oder Studiengebühren zahlt, die über den normal Semesterbeitrag hinaus gehen, darf auf Antrag nochmal zusätzlich bis zu 5.385 Euro Einkommen von der Anrechnung freistellen lassen.
Wenn du also ein Kind unter 14 hast und dich mit Ü30 für ein Vollzeit-Fernstudium an einer Privathochschule einschreibst, kannst du mit bis zu 1178 Euro BAföG freuen, während du 1482 Eurp monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen darfst.
Einkommensfreibeträge der Eltern
Das Einkommen deiner Eltern wird zwar weiterhin für die meisten ein entscheidender Faktor im BAföG-Antrag sein, allerdings dürfen sie künftig 20% mehr verdienen als bisher.
BaföG Erhöhung 2022 zusammengefasst
Erhöhung BAföG Grundbedarf Schüler
ohne vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:
Schule | SJ 21/22 | SJ 22/23 |
---|---|---|
Berufsfachschulen und Fachschulklassen | 247 € | 262 € |
nicht bei den Eltern: Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen | 585 € | 736 € |
Abendgymnasien, Kollegs | 448 € bei den Eltern 723 € eigene Wohnung | 480 € bei den Eltern 781 € eigene Wohnung |
Höhere Fachschulen, Akademien | 479 € € bei den Eltern 752 € eigene Wohnung | 508 € bei den Eltern 799 € eigene Wohnung |
mit vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:
Schule | SJ 21/22 | SJ 22/23 |
---|---|---|
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen | 448 € | 474 € |
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen | 681 € | 731 € |
Fachschulklassen | 448 € bei den Eltern 681 € eigene Wohnung | 480 € bei den Eltern 781 € eigene Wohnung |
Erhöhung BAföG Grundbedarf Studenten
Für alle höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt:
Grundbedarf | SS 2022 | ab WS 22/23 |
---|---|---|
bei den Eltern | 483 € | 511 € |
eigene Wohnung | 752 | 812 € |
Erhöhung BAföG Bedarf für alle selbst versicherten Schüler und Studenten:
Krankenversicherung | bis 22/23 | ab 22/23 |
---|---|---|
bis 30 | 84 € | 94 |
ab 30 | 155 € | 167 € |
Pflegeversicherung | ||
bis 30 | 25 € | 28 € |
ab 30 | 34 € | 38€ |
Summe bis 30 | 109 € | 132 € |
Summe ab 30 | 189 € | 205 € |
Erhöhung BAföG Kinderbetreuungszuschlags:
Für jedes Kind unter 14 Jahren kann jetzt ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 €, statt der bsherigen 150 € monatlich beantragt werden, sofern man unter einem Dach lebt und kein anderer Haushaltsangehöriger diesen Zuschlag für sich beansprucht (z.b. anderer Elternteil)
Erhöhte Freibeträge für alle seit August 2022
Da die offiziellen Freibeträge sich auf bereinigtes Einkommen beziehen und das ein ziemlichabstraktes Konzept ist, was den Otto-Normal-Mensch kaum hilft, beziehen sich alle folgenden Zahlen aufs Bruttogehalt von Angestellten. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.
Eigenes Einkommen und Vermögen
. | bis 07/22 | seit 08/22 |
---|---|---|
Grundfreibetrag Einkommen | 5.400 € jährlich 450 € monatlich | 6.240 € jährlich 520 € monatlich |
zusätzlich für Verheiratete | bis zu 950 € monatlich 11.400 € jährlich | bis zu 1.122 € monatlich 13.464 € jährlich |
Bruttoeinkommen mit einem Kind | bis zu 874 € monatlich 10.488 € jährlich | bis zu 1.033 € monatlich rund 12.396 € jährlich |
Vermögen | 8.200 € | 15.000 € bis 30 45.000 ab 30 |
zusätzliches Vermögen verheiratete | 2.300 € | 2.300€ |
zusätzliches Vermögen pro Kind | 2.300 € | 2.300 € |
Verheiratete Antragsteller*innen mit einem Kind können mit monatlichen Einnahmen von bis zu 3.824 € brutto monatlich rechnen (BAföG + Nebenjob). Außerdem würden 49.600 € Vermögen anrechnungsfrei bleiben.
Einkommen der Eltern
Alle Zahlen beziehen sich aufs Bruttogehalt von Angestellten Angestellte. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.
. | 2021/2022 | 2022/ 2023 |
---|---|---|
miteinander verheiratet | 24.000 € jährlich 2.000 € monatlich | 28.980 € jährlich 2.415 € monatlich |
nicht miteinander verheiratet oder getrennt | jeweils 15.960 € jährlich + 7.980 Ehegattenfreibetrag 1330+665 = monatlich | 19.200 jährlich + 9.600 € Ehegattenfreibetrag 1600 + 805 = monatlich |
Geschwister | 7.980 € jährlich 605 € monatlich | 9.660 € jährlich 730 € monatlich |
Bei gemeinsamen Kindern wird der Freibetrag auf beide Elternteile aufgeteilt. Alle Einkommensfreibeträge sind bereinigte Beträge, die ungefähr dem Nettoeinkommen entsprechen.
Jetzt sollte hoffentlich klar sein, warum niemand die Frage: “Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?” mal eben so beantworten kann. Das hängt von mindestens 10 Faktoren ab
- die Höhe deines BAföG Bedarf
- die Höhe deines eigenen Einkommens und Vermögens
- Art des Einkommens
- ihr Familienstand
- dein Familienstand
- unterhaltspflichtige Personen (z.B. deine Geschwister) und deren Einkommen
- Einkommen der unterhaltsberechtigten Personen
- Vorliegen einer Behinderung
Einkommen Ehegatten der Bafög-Empfänger*in
. | 2021/2022 | 2022/2023 |
---|---|---|
Grundfreibetrag | 15.960 € jährlich 1.330 € monatlich | 19.260 € jährlich 1.605 € monatlich |
pro Kind | 7.980 € jährlich 605 € monatlich | 8.760 € jährlich 730 € monatlich |
Was die aktuelle BAföG Erhöhung für dich bedeutet
Alles in allem beutet das mehr BAföG für alle. Wer beim letzten BAföG Antrag bekommen hat, weil die Freibeträge überschritten wurde, sollte dem BAföG nochmal eine Chance geben und zum Wintersemester 22/23 BAföG beantragen. Wer schon BAföG bekommt, bekommt künftig einfach mehr.
All das ist noch nicht endgültig im Bundestag beschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass es so oder so ähnlich kommen wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir in absehbarer Zeit elternunabhängiges BAföG für alle bekommen werden. Elternunabhängiges BAföG bekommt man auch künftig nur unter bestimmten Bedingungen und wir werden dir weiterhin mit unserem Antragsservice gern dabei helfen, wenn du das möchtest.