BAföG Erhöhung 2022 - Elternunabhängiges BAföG für alle?

Eine BAföG ERHÖHUNG 2022 ist so gut wie sicher. Eltern √ Höchstsatz√ Einkommensfreibeträge√ Vermögensfreibeträge√ Alter√

Sicherlich hast du schon das Gerücht gehört, dass die Regierung das BAföG künftig für alle förderungsfähigen Studierenden und Schüler*innen unabhängig vom Einkommen der Eltern machen will. Das hätte zur Folge, dass Millionäre genauso viel BAföG bekommen würden wie Hartz 4 Empfänger.

Nun ist es soweit das 28. BAföG Änderungsgesetz ist am 01. August 2022 in Kraft getreten. Millionärskinder werden auch künftig keine Chance auf BAföG haben. Für alle anderen erhöht sich die Chance auf BAföG trotzdem!

Was kann ich von der BAföG Reform 2022 erwarten?

Erhöhung der BAföG Altersgrenze

Bisher dürfte man bis auf wenige Ausnahmen bei Antritt des Studiums bzw. der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. Allerdings häufen sich diese Ausnahmen immer mehr. Das merken wir auch bei unseren Kunden, die mit unserer Hilfe BAföG beantragen

Deshalb wurde die BAföG Altersgrenze jetzt auf 45 Jahre angehoben, wobei nicht mehr zwischen Bachelor und Master unterschieden wird. Ein Master für Ü45 jährige wird nur gefördert, wenn er direkt an das Bachelorstudium anschließt. Erstmal arbeiten, ist also keine Option mehr, wenn ein Masterstudium theoretisch möglich gewesen wäre.

Die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze bestehen weiterhin, sodass notfalls auch mit 50 ein BAföG Antrag gestellt werden kann.

Erhöhung des BAföG Höchstsatz

Studierende werden bis zu ihrem 30. Geburtstag künftig auf bis zu 934 Euro statt 861 Euro bekommen. Ab 30 sind beträgt der BAföG Höchstsatz dann 1.018 Euro monatlich. Das macht ein bis zwei Monatsmieten pro Jahr

Erhöhung der BAföG Freibeträge

eine Übersicht aller aktuellen BAföG Freibeträge findest du hier.

Vermögensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen

Bisher wurden nur 8.200 deines Vermögens von der Anrechnung freigestellt. Somit war spätestens bei 18.532 Euro Vermögen Schluss mit Ausbildungsförderung. Aus Sicht des BAföG reichte das, um sich für die nächsten 12 Monate selbst über Wasser zu halten. Das mochte vielleicht stimmen, traf aber nicht auf jeden zu, zumal nicht jeder sein ganzes Vermögen spontan zu Geld machen kann. Beim Aufstiegsbafög gilt schon lange ein Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro . Seit August 2022 gilt auch für Schüler und Studierende ab 30 . Unter 30 jährige dürfen 15.000 unabgetastet bleiben. Somit verschiebt sich die absolute Vermögens auf 56.168 Euro Gesamtvermögen für Ü 30 jährige Antragsteller*innen und 26.172 Euro für BAföG Anträge vor dem 30. Geburtstag. Es können aber auch weiterhin Härtefallanträge gestellt werden um bestimmte Vermögenswerte von der Anrechnung freizustellen (z.B. Eigenheim)

Einkommensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen

Du darfst zusätzlich zum BAföG nicht nur mehr besitzen. Du darfst auch mehr verdienen. Bisher galten 5400 Euro brutto pro Jahr (durchschnitllich 450 Euro pro Monat) als ausreichender Zuverdienst. Seit August bleiben 6240 brutto jährlich (520 Euro monatlich) von der Anrechnung verschont. Für jedes deiner Kinder erhöht sich dein Einkommensfreibetrag um weitere 885 Euro brutto monatlich (vereinfacht) hinzu.

Wer Schulgeld oder Studiengebühren zahlt, die über den normal Semesterbeitrag hinaus gehen, darf auf Antrag nochmal zusätzlich bis zu 5.385 Euro Einkommen von der Anrechnung freistellen lassen.

Wenn du also ein Kind unter 14 hast und dich mit Ü30 für ein Vollzeit-Fernstudium an einer Privathochschule einschreibst, kannst du mit bis zu 1178 Euro BAföG freuen, während du 1482 Eurp monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen darfst.

Einkommensfreibeträge der Eltern

Das Einkommen deiner Eltern wird zwar weiterhin für die meisten ein entscheidender Faktor im BAföG-Antrag sein, allerdings dürfen sie künftig 20% mehr verdienen als bisher.

BaföG Erhöhung 2022 zusammengefasst

Erhöhung BAföG Grundbedarf Schüler

ohne vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:

SchuleSJ 21/22SJ 22/23
Berufsfachschulen und Fachschulklassen247 €262 €
nicht bei den Eltern: Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen585 €736 €
Abendgymnasien, Kollegs448 € bei den Eltern
723 € eigene Wohnung
480 € bei den Eltern
781 € eigene Wohnung
Höhere Fachschulen, Akademien479 € € bei den Eltern
752 € eigene Wohnung
508 € bei den Eltern
799 € eigene Wohnung

mit vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:

SchuleSJ 21/22SJ 22/23
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen448 €474 €
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen681 €731 €
Fachschulklassen448 € bei den Eltern
681 € eigene Wohnung
480 € bei den Eltern
781 € eigene Wohnung

Erhöhung BAföG Grundbedarf Studenten

Für alle höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt:

GrundbedarfSS 2022ab WS 22/23
bei den Eltern483 €511 €
eigene Wohnung752812 €

Erhöhung BAföG Bedarf für alle selbst versicherten Schüler und Studenten:

Krankenversicherungbis 22/23ab 22/23
bis 3084 €94
ab 30155 €167 €
Pflegeversicherung
bis 3025 €28 €
ab 3034 €38€
Summe bis 30109 €132 €
Summe ab 30189 €205 €

Erhöhung BAföG Kinderbetreuungszuschlags:

Für jedes Kind unter 14 Jahren kann jetzt ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 €, statt der bsherigen 150 € monatlich beantragt werden, sofern man unter einem Dach lebt und kein anderer Haushaltsangehöriger diesen Zuschlag für sich beansprucht (z.b. anderer Elternteil)

Erhöhte Freibeträge für alle seit August 2022

Da die offiziellen Freibeträge sich auf bereinigtes Einkommen beziehen und das ein ziemlichabstraktes Konzept ist, was den Otto-Normal-Mensch kaum hilft, beziehen sich alle folgenden Zahlen aufs Bruttogehalt von Angestellten. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.

Eigenes Einkommen und Vermögen

.bis 07/22seit 08/22
Grundfreibetrag Einkommen5.400 € jährlich
450 € monatlich
6.240 € jährlich
520 € monatlich
zusätzlich für Verheiratetebis zu 950 € monatlich
11.400 € jährlich
bis zu 1.122 € monatlich
13.464 € jährlich
Bruttoeinkommen mit einem Kindbis zu 874 € monatlich
10.488 € jährlich
bis zu 1.033 € monatlich
rund 12.396 € jährlich
Vermögen8.200 €15.000 € bis 30
45.000 ab 30
zusätzliches Vermögen verheiratete2.300 €2.300€
zusätzliches Vermögen pro Kind2.300 €2.300 €

Verheiratete Antragsteller*innen mit einem Kind können mit monatlichen Einnahmen von bis zu 3.824 € brutto monatlich rechnen (BAföG + Nebenjob). Außerdem würden 49.600 € Vermögen anrechnungsfrei bleiben.

Einkommen der Eltern

Alle Zahlen beziehen sich aufs Bruttogehalt von Angestellten Angestellte. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.

.2021/20222022/ 2023
miteinander verheiratet24.000 € jährlich
2.000 € monatlich
28.980 € jährlich
2.415 € monatlich
nicht miteinander verheiratet oder getrenntjeweils 15.960 € jährlich + 7.980 Ehegattenfreibetrag
1330+665 = monatlich
19.200 jährlich + 9.600 € Ehegattenfreibetrag
1600 + 805 = monatlich
Geschwister7.980 € jährlich
605 € monatlich
9.660 € jährlich
730 € monatlich

Bei gemeinsamen Kindern wird der Freibetrag auf beide Elternteile aufgeteilt. Alle Einkommensfreibeträge sind bereinigte Beträge, die ungefähr dem Nettoeinkommen entsprechen.

Jetzt sollte hoffentlich klar sein, warum niemand die Frage: “Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?” mal eben so beantworten kann. Das hängt von mindestens 10 Faktoren ab

  1. die Höhe deines BAföG Bedarf
  2. die Höhe deines eigenen Einkommens und Vermögens
  3. Art des Einkommens
  4. ihr Familienstand
  5. dein Familienstand
  6. unterhaltspflichtige Personen (z.B. deine Geschwister) und deren Einkommen
  7. Einkommen der unterhaltsberechtigten Personen
  8. Vorliegen einer Behinderung

Einkommen Ehegatten der Bafög-Empfänger*in

.2021/20222022/2023
Grundfreibetrag15.960 € jährlich
1.330 € monatlich
19.260 € jährlich
1.605 € monatlich
pro Kind7.980 € jährlich
605 € monatlich
8.760 € jährlich
730 € monatlich

Was die aktuelle BAföG Erhöhung für dich bedeutet

Alles in allem beutet das mehr BAföG für alle. Wer beim letzten BAföG Antrag bekommen hat, weil die Freibeträge überschritten wurde, sollte dem BAföG nochmal eine Chance geben und zum Wintersemester 22/23 BAföG beantragen. Wer schon BAföG bekommt, bekommt künftig einfach mehr.

All das ist noch nicht endgültig im Bundestag beschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass es so oder so ähnlich kommen wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir in absehbarer Zeit elternunabhängiges BAföG für alle bekommen werden. Elternunabhängiges BAföG bekommt man auch künftig nur unter bestimmten Bedingungen und wir werden dir weiterhin mit unserem Antragsservice gern dabei helfen, wenn du das möchtest.