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BAföG Härtefälle kurz und knapp erklärt

BAföG Härtefälle kurz und knapp erklärt

Nachdem ich jetzt mehreren tausend Menschen geholfen habe, BAföG zu beantragen, wird es Zeit über Härtefälle zu sprechen, die dazu führen können, dass dein Einkommen und Vermögen nicht vollständig angerechnet wird. Erfahrungsgemäß haben nur die wenigsten Antragsteller  so viel Vermögen oder Einkommen, als dass ein BAföG Härtefall überhaupt relevant wird. Aber für diejenigen, die ohne Antrag auf Berücksichtigung des Härtefalls kein BAföG bekommen würden, ist dieser Artikel vielleicht die letzte Rettung. Disclaimer: Die folgenden Angaben sind stark zusammengefasst und betreffen nur die Fälle, die mir selbst in den letzten vier Jahren zwischen tausenden von Anträgen aufgefallen sind. Das sind also die häufigsten von den seltenen Fällen Wer es ganz genau wissen will, kann die Details und weitere sehr sehr seltene Fälle in den verlinkten Gesetzestexten /Verwaltungsvorschriften nachlesen:

BAföG Härtefall für dein Einkommen

Der Einkommensfreibetrag des BAföG Empfängers  kann um bis zu 370 Euro monatlich erhöht werden, wenn du Studien- oder Prüfungsgebühren, die über die standardmäßigen Semestergebühren (die jeder hat Student in Deutschland zahlen muss) hinausgehen. Üblicherweise betrifft das Studierende an privaten Unis wie z.B. die Internationale Hochschule IU. §23 Abs. 5 BAföG

BAföG Härtefalle für dein Vermögen


Ganz grundsätzlich gilt nur das als dein Vermögen, wo auch dein Name draufsteht. Hast du also ein Auto, in dessen Fahzeugschein dein Vater steht, aber im Prinzip hauptsächlich von dir genutzt wird, brauchst du dieses Auto nicht angeben. Das gilt auch, wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist und der Fahrzeugbrief bei der Bank liegt oder wenn es das Auto nur geleast ist. In all diesen Fällen hast du Glück.

Nachteilig ist diese Regelung aber, wenn jemand wie z.B. deine Eltern Geld auf deinen Namen angelegt haben. In dem Fall ist es dein Vermögen, auch wenn sie es nur bei dir "parken" oder für später irgendwann gedacht war.

Der normale Vermögensfreibetrag für BaföG Empfänger*innen unter 30 Jahren liegt bei 15.000 Euro. Ab 30 darf man 45.000 Euro auf der hohen Kante behalten. Die meisten BAföG Anträge liegen weit unter diesem Wert. Für Kinder und Ehegatten erhöht sich der Vermögensfreibetrag um je 2.300 Euro. Hin und wieder gibt es aber Leute, für die der normale BAföG-Freibetrag trotz allem nicht reicht. Typischerweise liegt das an Wohneigentum. Zuerst sollte man wissen, dass das Amt Schulden und Vermögen miteinander verrechnet (nicht selbst beim Antrag abziehen, sondern getrennt angeben und nachweisen).

Zusätzlich können "zur Vermeidung unbillger Härte" von der Anrechnung folgendes Vermögen auf Antrag freigestellt werden:

  1. Lebensversicherungen, die nicht ausschließlich auf die Verrentung ausgerichtet sind und in die mehr eingezahlt wurde als aktuell ausgezahlt werden würde.
  2. Vermögenswerte, deren Veräußerung vertraglich ausgeschlossen wurden.
  3. Vermögen, das einem nicht allein gehört.
  4. Rücklagen, die für die aktuelle Ausbildung/Studium angespart wurden um ausbildungsbedingte Ausgaben wie z.B. Studiengebühren zu bezahlen.
  5. Mietkaution und Genossenschaftsanteile
  6. Angemessenes Kfz für gesundheitlich eingeschränkte Personen und Pendler, die den Wagen oder Motorrad für den Weg zur Uni dringend brauchen.
  7. In Einzelfällen können gravierende Veränderungen der Lebenssituation, die die nach der Antragstellung eingetreten sind und eine Veräußerung des Vermögens unzumutbar machen z.B. Scheidung oder Erkrankung, geltend gemacht werden.
  8. Riester-Rente bis zu 2.100 Euro
  9. Angemessene selbstbewohnte Immobilien und Grundstücke

Was als angemessen gilt laut Verwaltungsvorschrift zu §29 BAföG:

BAföG Härtefall Wohneigentum

Man mag es kaum glauben, aber Eigenheime sind die zweithäufigsten Härtefälle meiner Kunden. Nur Studiengebühren kommen häufiger vor.

Angemessenes Eigenheim

bafög härtefall antrag
Haushaltsangehörige Wohnfläche
ab 5 Personen
150 qm
4 Personen
130 qm
3 Personen
110 qm
2 Personen
90 qm
1 Person
kein BAföG Härtefall


Angemessene Eigentumswohnung

Haushaltsangehörige Wohnfläche
ab 5 Personen
140 qm
4 Personen
120 qm
3 Personen
100 qm
2 Personen
80 qm
1 Person
kein Härtefall

Pflegebedürftige und behinderte Haushaltsmitglieder haben natürlich einen anderen Bedarf und werden entsprechend zusätzlich berücksichtigt.

Ganz wichtig: Das betrifft ausschließlich das Vermögen des BAföG Empfängers, nicht dessen Eltern! Das Vermögen deiner Eltern wird grundsätzlich gar nicht angerechnet. Die können 3 Villen mit goldenen Toiletten und Wasserhähnen, 5 Ferraris 10 Hausangestellte und einen Privatjet haben und du könntest trotzdem BAföG bekommen, weil deine Eltern das alles irgendwann mal geerbt oder gewonnen haben und seitdem nicht mehr arbeiten. Sowas gibt es in der Realität natürlich nicht, wäre aber theoretisch möglich.

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BAföG Härtefall Mieter

Mietkaution und Genossenschaftsanteile sind kein Problem. Die Miete selbst interessiert das Amt jedoch nicht. Dafür werden 325 Euro pauschal einkalkuliert unabhängig davon, wie hoch deine Miete tatsächlich ist und wer sie bezahlt.

BAföG Härtefall Lebensversicherungen

Normalerweise werden Lebensversicherungen voll von deinem BAföG Höchstsatz abgezogen, es sei denn, du hast  mehr eingezahlt als du jetzt ausgezahlt bekommen würdest und die Lebensversicherung gilt nicht ausschließlich der Verrentung.

BAföG Härtefall Ersparnisse und Sparverträge

  • wenn ihre Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt "wirtschaftlich unvernünftig" wäre. Anlagen wie Fonds, Depots, Kapitalversicherungen und /(Bau-)Sparverträge werden immer angerechnet.

BAföG Härtefall besondere Aufwendungen fürs Studium /Ausbildung

  • Rücklagen für dein Studium, die nicht pauschal im BAföG Bedarfssatz berücksichtigt sind anrechnungsfrei. Studien- und Prüfungsgebühren werden nur im Bezug auf dein laufendes Einkommen, nicht aber bei deinen Ersparnissen berücksichtigt. Es müsste sich also um etwas anderes handeln für dich vorgeschrieben ist und vom Standard abweicht.
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BAföG Härtefall Kfz

Autos, die zwingend notwendig sind um die Uni oder Schule zu erreichen, können im Einzelfall freigestellt werden. Dabei muss das Auto angemessen  (also kein Ferarri) und  wie gesagt zwingend notwendig sein. Das könnte der Fall sein, wenn du im Rollstohl sitzt und keine barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen oder die Fahrt mit den Öffis unzumutbar lang ist z.B. weil der Bus nur ein Mal pro Stunde fährt und man deshalb beim Umsteigen ewig lange warten muss und deshalb jeden Tag 2,5 Stunden pro Strecke braucht, obwohl die Entfernung eigentlich gar nicht soooo weit ist. Der Verzicht auf ein eigenes Auto wäre schlichtweg unzumutbar.

Hast du schonmal einen Härtefallantrag gestellt? Wie lief das? Wurde er bewilligt? Hinterlasse deine Erfahrungen als Kommentar unter diesem Beitrag. Danke im Namen aller, die das lesen.

Alle Kommentare sind willkommen, aber ich muss auch gleich dazu sagen, dass ich hier keine Einzelfallberatung machen kann.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

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