BAföG nach Studienabbruch & Fachwechsel 2026: Wann bekomme ich noch Förderung?
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Es gibt einige Studenten, die während des Studiums einen Uni- oder Fachwechsel durchführen. Einige entscheiden sich sogar für einen Studienabbruch und beginnen später erneut bei Null. Genau zu diesen Themen und wie sich solche Aspekte auf das BAföG auswirken, bekomme ich als professionelle BAföG Beraterin fast täglich folgende Fragen:
Ich habe schonmal an einer anderen Uni studiert, das Studium aber nicht abgeschlossen. Während meines Erststudiums habe ich auch kein BAföG beantragt. Jetzt möchte ich nochmal einen Neustart wagen. Kann ich dafür BAföG beantragen?
Hier kommt es wie so oft drauf an. Drei Faktoren entscheiden darüber, ob du für dein neues Studium förderfähig ist:
- In welchem Fachsemester hast du abgebrochen?
- Warum hast du abgebrochen?
- Wechselst du das komplette Fach, den Schwerpunkt oder nur die Hochschule?
Ob du vorher schonmal BAföG bezogen hast oder nicht, ist erstmal völlig irrelevant.
Was ist der Unterschied zwischen Studienabbruch und Fachwechsel?
Lässt du dich aus einem Studiengang ohne Abschluss exmatrikulieren, ist das erstmal ein Studienabbruch. Fängst du dann nochmal in einem anderen Studiengang von vorn an, wird aus dem Studienabbruch ein Fachwechsel. Dabei spielt keine Rolle, ob du direkt im Anschluss neu beginnst oder erst Jahre später.
Nimmst du aber irgendwann das bereits angefangene Studium an einer anderen Hochschule wieder auf, ist es nur noch ein Hochschulwechsel. Eventuell verknüpft mit einer Schwerpunktverlagerung, worauf ich weiter unten im Text noch genauer eingehen werde.
Studienabbruch in den ersten drei Fachsemestern
Merkst du, dass das Studium bzw. das gewählte Fach nicht deinen Erwartungen entspricht, lass dich spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters exmatrikulieren. Du kannst dann relativ einfach BAföG für einen anderen Studiengang beantragen. Du musst deinem BAföG Antrag nur zusätzlich die Exmatrikulationsbescheinigung und eine Begründung für den Abbruch beifügen. Lässt du dich schon im ersten Studienjahr exmatrikulieren, brauchst du nicht mal eine Begründung, um einen Fachwechsel bewilligt zu bekommen.
Studienabbruch ab dem 4. Fachsemester
Nach den ersten 3 Semestern wird ein Fachwechsel mit BAföG nur bewilligt, wenn unabweisbare Gründe von dir nachgewiesen werden können. Unabweisbare Gründe sind sowas wie höhere Gewalt, also Gründe, auf die du selbst keinerlei Einfluss hast und die dir den Abschluss im begonnenen Studiengang unmöglich machen.
Ein krasses Beispiel wäre, wenn du Sport studierst und durch einen Unfall im Rollstuhl landest, würde das auch noch einen Studienabbruch im letzten Semester rechtfertigen. Auch eine frisch diagnostizierte Erkrankung, die eine anschließende Berufsunfähigkeit nach dem Abschluss oder eine Prüfungsunfähigkeit für das Fach mit sich ziehen, weil du z.B. nicht mehr ins Labor darfst, kann ein unabweisbarer Grund sein.
Du siehst, unabweisbare Gründe sind unvorhersehbar und liegen außerhalb deines Einflusses. Ein Interessenwechsel oder enttäuschte Erwartungen ans Studium reichen ab dem 4. Semester also nicht mehr aus, um weiterhin BAföG für ein neues Fach zu bekommen.
Tatsächlich kenne ich niemanden, der einen unabweisbaren Grund für einen so späten Studienabbruch hatte. Die meisten Studienabbrecher zögern nur den Wechsel aus verschiedenen Gründen ewig hinaus. Niemand merkt ganz plötzlich im 7. Semester, dass Elektrotechnik nichts für ihn oder sie ist und man doch viel lieber Buchhalter werden würde. Was durchaus vorkommt, ist das endgültige Nicht-Bestehen einer Prüfung und die daraus folgende Zwangsexmatrikulation. Was gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföGVwV), Ziffer 7.3.16a (ergänzend zu § 7 Abs. 3 BAföG) ausdrücklich kein unabweisbarer Grund ist.
7.3.16 a Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zulässt. Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine unerwartete – etwa als Unfallfolge eingetretene – Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht.Das endgültige Nichtbestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung ist kein unabweisbarer Grund.
Szenarien-Übersicht: Was passiert mit dem BAföG – abhängig vom Zeitpunkt
Damit du auf einen Blick siehst, was in deinem konkreten Fall gilt, habe ich dir die häufigsten Konstellationen in einer Tabelle zusammengefasst:
| Zeitpunkt des Abbruchs | Neues Studium BAföG-fähig? | Was du brauchst |
|---|---|---|
| 1.–2. Fachsemester (1. Studienjahr) | ✓ Ja, problemlos | Nur Exmatrikulationsbescheinigung, keine Begründung nötig |
| Fachsemester | ✓ Ja, mit plausibler Begründung | Schriftliche Erklärung zum Wechselgrund (“wichtiger Grund” nach § 7 Abs. 3 BAföG) |
| Ab 4. Fachsemester | ✗ Nur mit unabweisbarem Grund | Nachweis eines objektiv zwingenden Grundes (Unfall, Erkrankung, Berufsunfähigkeit) |
| Nach erfolgreichem Erst-Abschluss | ✗ Grundsätzlich nein (Zweitstudium) | Ausnahme: Bachelor → Master als Erstausbildung; sonst nur “beruflich unabdingbar” |
| Zwangsexmatrikulation (endgültig nicht bestanden) | ✗ Nein | Kein unabweisbarer Grund laut BAföGVwV Ziffer 7.3.16a – Alternativen prüfen |
| Bei Eintritt über 45. Lebensjahr | ✗ Nur bei Härtefall-Ausnahmen | Z. B. Kindererziehung, zweiter Bildungsweg (§ 10 Abs. 3 BAföG) |
Wann muss bezogenes BAföG beim Studienabbruch zurückgezahlt werden?
Der Zeitpunkt der BAföG Rückzahlung ist unabhängig vom Abschluss. Die Rückzahlung beginnt mit dem Ende der theoretischen Regelstudienzeit des ersten Studiengangs. Dies betrifft auch die Höhe des Darlehens. Du zahlst nicht mehr oder weniger zurück als jeder andere BAföG Empfänger auch.
Wie lange bekomme ich BAföG nach einem Fachwechsel?
Das kommt drauf an, wie oft du schon gewechselt hast. Handelt es sich um eine einmalige Sache, gilt das Motto: „Ein Mal ist kein Mal“. Somit kannst du BAföG wieder für die komplette Regelstudienzeit des neuen Studiengangs beziehen. Bei Wiederholungstätern werden aber ab dem 2. Wechsel bereits studierte Semester mit angerechnet, sodass beim 3. Anlauf das BAföG wohl nicht mehr bis zum Abschluss reichen wird. Rechne also damit, dass du in der Abschlussphase einen Studienkredit benötigen wirst.
Wichtig bei spätem Neustart: Seit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz vom 01.08.2022 gilt eine einheitliche Altersgrenze von 45 Jahren bei Beginn des neuen Ausbildungsabschnitts (§ 10 Abs. 3 BAföG). Wenn du beim Start des neuen Studiums dein 45. Lebensjahr vollendet hast, greifen nur noch Ausnahmen (Kindererziehung, zweiter Bildungsweg, persönliche Gründe wie schwere Erkrankung). Die Frage, ob diese Ausnahmen bei dir passen, solltest du unbedingt vor der Einschreibung mit einem Vorabentscheid klären lassen – siehe eigener Abschnitt weiter unten.
Was ist der Unterschied zwischen Fachwechsel und Schwerpunktverlagerung?
Ein Fachwechsel führt immer zu einer Verlängerung der Studiendauer, da kaum bis nichts aus dem alten Studiengang an den neuen angerechnet werden kann. Bei einer Schwerpunktverlagerung kommt es dagegen zu keiner Studienzeitverlängerung, da die bisher erbrachten Leistungen im Wesentlichen von dir mitgenommen werden. Dieser kleine, aber feine Unterschied ist besonders für all diejenigen wichtig, die die Hochschule, aber nicht das Fachgebiet wechseln, und solche, die Kombi-Studiengänge mit zwei Haupt- oder einem Haupt- und einem Nebenfach studieren.
Gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum BAföG, Ziffer 7.3.5 gilt bei Studiengängen mit mehreren Fächern Folgendes: Der Wechsel, die Hinzunahme oder die Aufgabe von einzelnen Fächern ist ein Fachrichtungswechsel. Bei Lehramtsstudiengängen gilt dies nicht für den Wechsel, die Hinzunahme oder die Aufgabe eines für den Erwerb der Lehrbefähigung nicht erforderlichen Faches. Ein Fächerkombinationswechsel im Rahmen der Nebenfächer ist als Schwerpunktverlagerung anzusehen, wenn er nicht zu Verzögerungen führt.
- Der Wechsel, die Hinzunahme oder die Aufgabe von einzelnen Fächern ist ein Fachrichtungswechsel. Bei Lehramtsstudiengängen gilt dies nicht für den Wechsel, die Hinzunahme oder die Aufgabe eines für den Erwerb der Lehrbefähigung nicht erforderlichen Faches.
- Ein Fächerkombinationswechsel im Rahmen der Nebenfächer ist als Schwerpunktverlagerung anzusehen, wenn er nicht zu Verzögerungen führt.
Mein Rat an alle, die nach wie vor unsicher sind, ob sie sich einen Fachwechsel leisten können, ist es, schon vor der Immatrikulation in den neuen Studiengang einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen. Damit entscheidet das BAföG Amt verbindlich. Mit dem Vorabentscheid hast du ein Jahr Zeit, dich ins neue Studium einzuschreiben und dafür BAföG zu beantragen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, sind wir natürlich gern für dich da.
Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 BAföG: Sicherheit VOR der Einschreibung
Viele Studierende stehen vor derselben Frage: “Soll ich mich in den neuen Studiengang einschreiben, obwohl ich nicht weiß, ob ich dafür BAföG bekomme?” Genau für diese Situation gibt es den Antrag auf Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 BAföG: Damit entscheidet das BAföG-Amt vor deiner Immatrikulation rechtsverbindlich, ob dein Fachwechsel oder Neubeginn förderfähig ist. Mein Rat: Wenn du in dem Graubereich ab dem 3. Semester oder mit unsicherer Begründung wechselst, ist der Vorabentscheid der wichtigste Schritt überhaupt.
Schritt-für-Schritt: So stellst du den Antrag
- Zuständiges BAföG-Amt finden: Es ist das Amt, das für den neuen Studiengang zuständig ist – nicht das vom alten. Der BAföG-Amt-Finder hilft dir.
- Unterlagen zusammenstellen:
- Exmatrikulationsbescheinigung des alten Studiengangs
- Notenübersicht / Studienverlauf bisher
- Immatrikulationszusage oder Nachweis der Bewerbung für den neuen Studiengang
- Schriftliche Begründung für den Wechsel (siehe Muster unten)
- Ggf. ärztliche Atteste, Geburtsurkunden von Kindern etc. bei Sonderfällen
- Formloser Antrag: Es gibt kein Pflichtformular. Ein formloses Anschreiben reicht – Muster siehe unten.
- Einsenden per Post oder digital: Viele Ämter akzeptieren inzwischen den Antrag über BAföG Digital.
- Bearbeitungsdauer: 4–8 Wochen, je nach Bundesland. In Sommermonaten (Juli–September) kann es länger dauern wegen Semesterstart.
- Bindungsdauer: Der Vorabentscheid gilt ein Jahr lang – du hast genug Zeit, dich einzuschreiben und den regulären BAföG-Antrag nachzureichen.
Muster-Formulierung: Antrag auf Vorabentscheid
Dieses Muster kannst du abwandeln und an dein BAföG-Amt senden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich nach § 46 Abs. 5 BAföG einen Vorabentscheid über die dem Grunde nach bestehende Förderfähigkeit meiner geplanten Ausbildung:
Bisheriger Studiengang: [Fach, Hochschule, Zeitraum]
Geplanter Studiengang: [Fach, Hochschule, geplanter Beginn]
Grund für den Wechsel: [konkret schildern – z. B. veränderte Interessenlage, falscher Studiengang, gesundheitlicher Grund etc.]Anlagen:
– Exmatrikulationsbescheinigung
– Notenübersicht bisheriger Studiengang
– Bewerbungsnachweis / Zulassung neuer Studiengang
– [ggf. weitere Nachweise]Mit freundlichen Grüßen
[Name, Unterschrift]
Wichtig: Die Begründung muss konkret sein – pauschale Aussagen wie “hat mir nicht gefallen” reichen ab dem 3. Semester nicht aus. Je detaillierter du schilderst, warum der bisherige Studiengang nicht der richtige war, desto höher die Bewilligungschance.
Rechenbeispiel: Fachwechsel im 3. Semester
Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Maria hat 3 Semester Maschinenbau studiert und dafür 850 €/Monat BAföG bezogen (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen). Jetzt möchte sie in den Lehramtsstudiengang Mathematik wechseln. So sieht ihre BAföG-Situation aus:
- Bisheriges BAföG: 3 Semester × 6 Monate × 850 € = 15.300 € Gesamtleistung, davon 7.650 € Darlehen
- Fachwechsel-Entscheid: Ende 3. Fachsemester mit plausibler Begründung → neues Fach förderfähig (“Ein Mal ist kein Mal”)
- Neue Förderungshöchstdauer: Lehramts-Mathe hat 9 Semester Regelstudienzeit → BAföG für 9 Semester, die bereits studierten 3 Semester werden nicht angerechnet
- Rückzahlung: Beginn 5 Jahre nach Ende der neuen Förderungshöchstdauer, max. 10.010 € über 77 Raten à 130 €/Monat (auch wenn Maria insgesamt mehr als 20.000 € Darlehen bezieht – die Deckelung gilt trotzdem)
Hätte Maria bis ins 4. Semester gewartet, hätte sie einen unabweisbaren Grund nachweisen müssen – ein entscheidender Unterschied von einem Semester.
Weitere Primärquellen zum Thema
- § 7 BAföG – Erstausbildung, weitere Ausbildung (Volltext)
- § 46 BAföG – Antrag, Zuständigkeit (inkl. Abs. 5 Vorabentscheid)
- § 10 BAföG – persönliche Voraussetzungen (Altersgrenze 45)
- BMBF-Portal zum BAföG (offizielle Zahlen und Formulare)
- BVerwG-Rechtsprechungsdatenbank (für Urteile zu „wichtigem Grund” und „unabweisbarem Grund” bei Fachrichtungswechsel)
BAföG-Zweitstudium nach Studienabbruch: Was ist möglich?
Eine der häufigsten Fragen, die bei mir landet: “Ich habe mein Erststudium abgebrochen – bekomme ich für mein neues Studium noch BAföG?”. Die kurze Antwort: Ja, meistens schon. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fachwechsel (BAföG bleibt in der Regel möglich) und Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung (hier wird’s knifflig).
Unterschied Fachwechsel vs. Zweitstudium
Fachwechsel = du hast dein Erststudium abgebrochen (keine Abschlussprüfung, keine Exmatrikulation mit Abschluss) und startest in einem neuen Studiengang. Das ist der Regelfall. Wenn du die Voraussetzungen oben erfüllst (rechtzeitig gewechselt, Begründung stimmt), bekommst du BAföG für den neuen Studiengang.
Zweitstudium = du hast dein Erststudium erfolgreich abgeschlossen (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen) und willst trotzdem noch ein weiteres Studium anfangen. Hier wird es schwierig: Laut § 7 BAföG ist ein Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung grundsätzlich nicht mehr förderfähig.
Einzige Ausnahme: Der klassische Master nach dem Bachelor gilt als Teil der Erstausbildung und wird weiter gefördert.
Wenn du kein BAföG mehr bekommst: Alternativen
Wenn du für dein Zweitstudium kein BAföG mehr bekommst oder die Fach-wechsel-Frist verpasst hast, ist das keine Sackgasse. In unserem Artikel zur Studienfinanzierung ohne BAföG findest du 12 Alternativen – unter anderem kannst du Wohngeld beantragen (bei Zweitstudium i. d. R. möglich, weil BAföG “dem Grunde nach” nicht zusteht, § 20 Abs. 2 WoGG). Auch ein Studienkredit der KfW oder ein Bildungskredit des BVA sind gängige Wege.
Häufig gestellte Fragen zu BAföG nach Studienabbruch
Wie stelle ich einen Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 BAföG?
Formlos beim BAföG-Amt des neuen Studiengangs. Nötige Unterlagen: Exmatrikulationsbescheinigung, Notenübersicht, Zulassungsnachweis / Bewerbungsnachweis, schriftliche Begründung für den Wechsel. Bearbeitungsdauer 4–8 Wochen. Der Entscheid gilt danach ein Jahr – du hast also genug Zeit, dich einzuschreiben. Ein Muster-Anschreiben findest du im Abschnitt “Vorabentscheid” weiter oben.
Gibt es ein Muster für die Begründung beim BAföG-Amt?
Ja, im Abschnitt Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 BAföG findest du ein Muster-Anschreiben, das du abwandeln kannst. Wichtig: Die Begründung muss konkret sein – schreibe in eigenen Worten, warum der alte Studiengang nicht der richtige war (veränderte Interessenlage, falsche Erwartungen, gesundheitliche Gründe etc.). Pauschale Aussagen reichen ab dem 3. Semester nicht mehr aus.
Bekomme ich BAföG für ein neues Studium nach Studienabbruch?
Ja, meistens. Wenn du innerhalb der ersten drei Fachsemester abgebrochen hast, bekommst du für einen neuen Studiengang in der Regel wieder BAföG. Im ersten Studienjahr reicht sogar eine schriftliche Begründung, ohne dass sie “wichtig” oder “unabweisbar” sein muss. Ab dem 4. Fachsemester wird es schwieriger: Dann brauchst du einen unabweisbaren Grund (Unfall, Krankheit etc.) – Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 3 BAföG.
Bis wann muss ich spätestens das Fach wechseln?
Der Sweet Spot ist das erste Studienjahr (also bis Ende des 2. Fachsemesters): Da brauchst du nicht einmal eine Begründung. Bis zum Ende des 3. Fachsemesters kannst du mit einer plausiblen Begründung noch problemlos wechseln. Danach geht es nur noch mit unabweisbarem Grund – und der Rollstuhl-nach-Unfall-Fall ist nicht umsonst so bekannt: Das ist nämlich ungefähr die Messlatte.
Ich habe in einem früheren Studium kein BAföG bezogen – kann ich jetzt welches beantragen?
Grundsätzlich ja. Ob du vorher BAföG bezogen hast oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidend sind die drei Faktoren: Wann hast du abgebrochen (welches Fachsemester)? Warum? Und wechselst du Fach, Schwerpunkt oder nur Hochschule? Wenn du im ersten Studienjahr abgebrochen hast und jetzt einen neuen Studiengang beginnst, ist das Thema meistens schnell abgehakt.
Was gilt als unabweisbarer Grund für einen Studienabbruch?
Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföGVwV), Ziffer 7.3.16a: Ein Grund, “der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch nicht zulässt”. Das sind konkret: unerwartete Behinderung (z. B. Unfall), plötzliche Allergien gegen Arbeitsstoffe, Berufsunfähigkeit, schwere Erkrankung. Nicht als unabweisbarer Grund gilt: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung, Interessenwechsel, enttäuschte Erwartungen ans Studium.
Muss ich BAföG zurückzahlen, wenn ich mein Studium abbreche?
Ja, aber nicht anders als alle anderen BAföG-Empfänger: maximal 10.010 € Rückzahlung (77 Raten à 130 €/Monat), beginnend 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer deines ersten Studiengangs. Ein Studienabbruch ändert an der Rückzahlungssumme nichts – du zahlst nur die Hälfte dessen zurück, was du tatsächlich bezogen hast. Details im Artikel BAföG-Rückzahlung.
Bekomme ich BAföG für ein Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung?
In den allermeisten Fällen nein. Eine klassische Bachelor-Master-Kombination gilt als Erstausbildung und wird weitergefördert. Hast du aber bereits einen Master, Diplom oder Staatsexamen in der Tasche und willst nochmal studieren, gibt es kein BAföG mehr (§ 7 Abs. 2 BAföG). Ausnahme: Ein zweites Studium kann in Einzelfällen gefördert werden, wenn es “aus beruflichen Gründen unabdingbar” ist (sehr selten – z. B. Medizin nach Pflegestudium).
Wie oft darf ich das Studienfach wechseln?
Ein Mal ist kein Mal. Beim ersten Wechsel bekommst du BAföG für die volle Regelstudienzeit des neuen Studiengangs. Beim zweiten Wechsel werden die bereits studierten Semester angerechnet, sodass dein BAföG nicht mehr bis zum Ende reicht. Beim dritten Anlauf ist Schluss mit BAföG – dann musst du auf Alternativen wie Studienkredit oder Wohngeld umsteigen.
Sollte ich einen Vorabentscheid beim BAföG-Amt beantragen?
Auf jeden Fall, wenn du unsicher bist. Mit einem Antrag auf Vorabentscheid entscheidet das BAföG-Amt verbindlich vor deiner Immatrikulation, ob dein Fachwechsel förderfähig ist. Der Entscheid gilt ein Jahr – du hast also genug Zeit, dich für das neue Studium einzuschreiben. Das erspart dir böse Überraschungen nach der Einschreibung.