AFBG Formblatt B (2026): Bescheinigung der Bildungsstätte
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Formblatt B ist die Bescheinigung deiner Bildungsstätte über die Maßnahme. Ohne Formblatt B bekommst du keinen Cent AFBG – es ist der Nachweis, dass deine Fortbildung überhaupt förderfähig ist. Ausgefüllt wird es nicht von dir, sondern vom Lehrgangsanbieter (Handwerkskammer, IHK-Akademie, private Akademie etc.). Stand: April 2026.
➤ Formblatt B als PDF herunterladen und deiner Bildungsstätte mailen – oder online über afbg-digital.de dazuladen.
Was steht in Formblatt B?
Die Bildungsstätte bestätigt:
- Genaue Bezeichnung der Maßnahme (Wortlaut!)
- Ziel der Maßnahme (z. B. „Vorbereitung auf die Prüfung zum Industriemeister Metall“)
- Beginn und Ende der Maßnahme
- Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/mediengestützt)
- Durchschnittliche Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monat
- Zuständige Kammer oder zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Summe)
- Zahlungsmodalitäten (Raten, Fälligkeit)
Warum ist der genaue Wortlaut so wichtig?
Das AFBG-Amt prüft, ob deine Fortbildung den Voraussetzungen nach § 2 AFBG entspricht. Die Bezeichnung muss wörtlich mit einer anerkannten Fortbildungsprüfung nach BBiG, HwO oder einer vergleichbaren Rechtsvorschrift übereinstimmen – und exakt so in Formblatt A auftauchen. „Technischer Fachwirt“ und „Technische Fachwirtin“ ist dieselbe Maßnahme, aber „Meister für das Handwerk Metallbau“ ist eine andere Prüfung als „Industriemeister Metall“. Die Kammern wissen das – also frag direkt nach der korrekten Bezeichnung.
Was machst du, wenn deine Bildungsstätte das nicht kennt?
Das passiert selten bei Kammerakademien (IHK, HWK) – da kennen sie Formblatt B auswendig. Bei kleineren privaten Akademien kann es sein, dass der Bildungsträger unsicher ist. Dann hilft:
- Formblatt B als PDF an die Verwaltung schicken und um Ausfüllen bitten
- Fragen, ob sie die AFBG-Förderfähigkeit ihrer Maßnahmen aktiv anbieten (falls ja: Formular kennen sie)
- Zur Not die zuständige Kammer anrufen – die kann bestätigen, dass die Maßnahme förderfähig ist
- Falls die Bildungsstätte das Ausfüllen ablehnt: Maßnahme ist wahrscheinlich nicht förderfähig – und du solltest das vor Lehrgangsvertragsabschluss klären, nicht danach
Lehrgangsgebühren – wer zahlt wen?
In Formblatt B stehen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Nach Bewilligung zahlt das AFBG-Amt (Zuschussanteil) und die KfW (Darlehensanteil) direkt an die Bildungsstätte – du bekommst also keinen Check, sondern die Summe wird auf dein Lehrgangskonto überwiesen. Das vereinfacht die Abwicklung für alle.
Hast du schon selbst vorab gezahlt? Dann erstattet dir AFBG-Amt/KfW die Summe nach Bewilligung auf dein eigenes Konto – gegen Vorlage der Rechnung.
Wann muss Formblatt B vorliegen?
Spätestens mit dem Erstantrag. Wenn du Formblatt A ohne Formblatt B einreichst, fordert das Amt nach – das kostet 3–6 Wochen Bearbeitungszeit. Tipp: Bevor du den Lehrgangsvertrag unterschreibst, schon Formblatt B von der Bildungsstätte vorausfüllen lassen (viele machen das ohne Probleme).
Häufige Fragen zum Formblatt B
Wer füllt Formblatt B aus?
Deine Bildungsstätte (Lehrgangsanbieter) – also IHK-Akademie, Handwerkskammer, VHS, private Fachschule. Du selbst unterschreibst es nicht. Die Bildungsstätte sendet es dir ausgefüllt zurück oder direkt an das AFBG-Amt.
Wie lange dauert das Ausfüllen?
Bei Kammerakademien (IHK, HWK) meistens 2–5 Werktage – die haben Routine. Bei kleineren privaten Akademien kann es 1–2 Wochen dauern. Plane das mit ein und kümmere dich früh darum, besonders wenn der Maßnahmebeginn direkt bevorsteht.
Brauche ich für jeden Abschnitt ein neues Formblatt B?
Für jede neue Maßnahme ja. Wenn deine Fortbildung aus mehreren Teilprüfungen besteht (z. B. geprüfter Fachwirt + anschließend geprüfter Betriebswirt), brauchst du für jeden Abschnitt ein eigenes Formblatt B. Bei einer einzigen, durchgängigen Maßnahme reicht eins.
Was, wenn die Bildungsstätte einen Fehler macht?
Ruf zuerst bei der Akademie an und lass korrigieren. Wenn das Amt bereits nachgefragt hat, schick eine Korrektur von der Bildungsstätte per E-Mail oder Post an das Amt – geht meist schneller als ein komplett neues Formblatt.