AFBG Formblatt M (2026): Materialkosten Meisterprüfungsstück
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Formblatt M ist der Nachweis deiner Materialkosten für das Meisterprüfungsstück oder die fachpraktische Arbeit. Das AFBG übernimmt bis zu 50 % der tatsächlichen Materialkosten, maximal 2.000 € – als Zuschuss. Das Ganze regelt § 12 AFBG Abs. 1 Nr. 2. Stand: April 2026.
➤ Formblatt M als PDF herunterladen – ausfüllen und alle Materialrechnungen beilegen.
Für wen ist Formblatt M?
Für alle, die im Rahmen ihrer Aufstiegsfortbildung ein Meisterprüfungsstück oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit anfertigen müssen:
- Handwerksmeister (alle Gewerke)
- Industriemeister
- Fachwirte in handwerklichen Bereichen
- Techniker mit Projektarbeit
Für reine theoretische Prüfungen (z. B. Betriebswirt) ist Formblatt M nicht relevant.
Was zählt als Materialkosten?
Anerkannt werden alle Material- und Rohstoffkosten, die für die Herstellung des Prüfungsstücks zwingend notwendig sind:
- Holz, Metall, Stein, Fliesen, Farben, Lacke etc.
- Elektrische Bauteile, Schrauben, Beschläge
- Prüfungsbeglaubigungen durch die Kammer (wenn in Material enthalten)
Nicht anerkannt:
- Werkzeuganschaffung (das ist Betriebsmittel, nicht Material)
- Miete für Werkstatt
- Eigene Arbeitsleistung
- Fahrt- oder Verpflegungskosten
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Tatsächliche Materialkosten | AFBG-Zuschuss 50 % | Dein Eigenanteil |
|---|---|---|
| 1.000 € | 500 € | 500 € |
| 2.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
| 3.000 € | 1.500 € | 1.500 € |
| 4.000 € | 2.000 € (Deckelung) | 2.000 € |
| 6.000 € | 2.000 € (Deckelung) | 4.000 € |
Wichtig: Der 2.000-€-Deckel ist das Maximum – auch wenn dein Prüfungsstück 10.000 € Material gekostet hat, bekommst du höchstens 2.000 € Zuschuss.
Welche Belege brauchst du?
- Alle Einkaufsrechnungen im Original oder als PDF
- Rechnungen müssen auf deinen Namen ausgestellt sein
- Datum der Rechnung liegt im Zeitraum der Prüfungsvorbereitung (nicht vor Antragstellung, nicht mehr als 6 Monate nach Prüfung)
- Bezahlnachweis (Kontoauszug, Quittung)
- Ggf. Zuordnung zum Prüfungsstück (bei teureren Einzelposten)
Wann stellst du Formblatt M?
Du kannst Formblatt M direkt beim Erstantrag (Formblatt A) mit einreichen – dann mit voraussichtlichen Kosten (Schätzung). Nach Abschluss der Prüfungsvorbereitung reichst du die tatsächlichen Rechnungen nach. Alternativ: erst nach Prüfungsvorbereitung nachreichen – dann einmal mit echten Rechnungen.
Frist: Bis spätestens 6 Monate nach Prüfungsende muss Formblatt M beim Amt sein. Danach verfällt der Anspruch.
Häufige Fragen zum Formblatt M
Zählt auch die Anschaffung eines Werkzeugs?
Nein. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Betriebsmittel sind keine Materialkosten. Nur direkt verbrauchte Roh- und Hilfsstoffe für das konkrete Prüfungsstück werden erstattet.
Was ist, wenn ich das Material vom Arbeitgeber bekomme?
Dann hast du keine eigenen Materialkosten – also auch keinen Zuschuss. Das Amt zahlt nur für Material, das du selbst aus deinem Geld bezahlt hast. Gibt dir dein Arbeitgeber Material gratis, entfällt der Formblatt-M-Antrag.
Ich habe 5.000 € Material gekauft – bekomme ich 2.500 €?
Leider nein. Der Zuschuss ist auf 2.000 € gedeckelt, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Das ergibt sich aus § 12 AFBG Abs. 1 Nr. 2.
Muss ich Formblatt M vor oder nach der Prüfung einreichen?
Beides möglich. Zur Vorab-Planung: mit geschätzten Kosten beim Erstantrag. Zur finalen Abrechnung: spätestens 6 Monate nach Prüfungsende mit allen Rechnungen. Späteste Frist, danach Anspruch weg.
Kann ich Formblatt M online hochladen?
Ja, über afbg-digital.de als PDF-Upload. Die Materialrechnungen legst du dort in einem einzigen PDF (scannen + zusammenfassen) bei.