AFBG Formblatt M (2026): Materialkosten Meisterprüfungsstück

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AFBG Formblatt M als PDF + Anleitung. 50 % Zuschuss bis 2.000 € für Materialkosten beim Meisterprüfungsstück. Was zählt, welche Belege.
AFBG Formblatt M (2026): Materialkosten Meisterprüfungsstück

Formblatt M ist der Nachweis deiner Materialkosten für das Meisterprüfungsstück oder die fachpraktische Arbeit. Das AFBG übernimmt bis zu 50 % der tatsächlichen Materialkosten, maximal 2.000 € – als Zuschuss. Das Ganze regelt § 12 AFBG Abs. 1 Nr. 2. Stand: April 2026.

➤ Formblatt M als PDF herunterladen – ausfüllen und alle Materialrechnungen beilegen.

Für wen ist Formblatt M?

Für alle, die im Rahmen ihrer Aufstiegsfortbildung ein Meisterprüfungsstück oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit anfertigen müssen:

  • Handwerksmeister (alle Gewerke)
  • Industriemeister
  • Fachwirte in handwerklichen Bereichen
  • Techniker mit Projektarbeit

Für reine theoretische Prüfungen (z. B. Betriebswirt) ist Formblatt M nicht relevant.

Was zählt als Materialkosten?

Anerkannt werden alle Material- und Rohstoffkosten, die für die Herstellung des Prüfungsstücks zwingend notwendig sind:

  • Holz, Metall, Stein, Fliesen, Farben, Lacke etc.
  • Elektrische Bauteile, Schrauben, Beschläge
  • Prüfungsbeglaubigungen durch die Kammer (wenn in Material enthalten)

Nicht anerkannt:

  • Werkzeuganschaffung (das ist Betriebsmittel, nicht Material)
  • Miete für Werkstatt
  • Eigene Arbeitsleistung
  • Fahrt- oder Verpflegungskosten

Wie hoch ist der Zuschuss?

Tatsächliche MaterialkostenAFBG-Zuschuss 50 %Dein Eigenanteil
1.000 €500 €500 €
2.000 €1.000 €1.000 €
3.000 €1.500 €1.500 €
4.000 €2.000 € (Deckelung)2.000 €
6.000 €2.000 € (Deckelung)4.000 €

Wichtig: Der 2.000-€-Deckel ist das Maximum – auch wenn dein Prüfungsstück 10.000 € Material gekostet hat, bekommst du höchstens 2.000 € Zuschuss.

Welche Belege brauchst du?

  • Alle Einkaufsrechnungen im Original oder als PDF
  • Rechnungen müssen auf deinen Namen ausgestellt sein
  • Die Rechnungen gehören zu deinem Prüfungsstück. Einreichen kannst du sie bis spätestens zwei Jahre nach Ende der Maßnahme (§ 24 Abs. 1 Satz 4 AFBG)
  • Bezahlnachweis (Kontoauszug, Quittung)
  • Ggf. Zuordnung zum Prüfungsstück (bei teureren Einzelposten)

Wann stellst du Formblatt M?

Formblatt M ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten. Du reichst es ein, wenn die Kosten für dein Prüfungsstück angefallen sind, mit den Rechnungen und der Bestätigung der Prüfungsstelle. Beim Erstantrag kreuzt du in Formblatt A nur Zeile 43 an, damit das Amt weiß, dass du diese Förderung beantragst.

Frist: Den Förderbetrag für das Prüfungsstück zahlt das Amt bei Fälligkeit und gegen Vorlage der Rechnungen aus, und zwar bis zu zwei Jahre nach Ende der Maßnahme (§ 24 Abs. 1 Satz 4 AFBG). Danach zahlt es nach dem Gesetzeswortlaut nichts mehr aus.

Häufige Fragen zum Formblatt M

Zählt auch die Anschaffung eines Werkzeugs?

Nein. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Betriebsmittel sind keine Materialkosten. Nur direkt verbrauchte Roh- und Hilfsstoffe für das konkrete Prüfungsstück werden erstattet.

Was ist, wenn ich das Material vom Arbeitgeber bekomme?

Dann hast du keine eigenen Materialkosten – also auch keinen Zuschuss. Das Amt zahlt nur für Material, das du selbst aus deinem Geld bezahlt hast. Gibt dir dein Arbeitgeber Material gratis, entfällt der Formblatt-M-Antrag.

Ich habe 5.000 € Material gekauft – bekomme ich 2.500 €?

Leider nein. Der Zuschuss ist auf 2.000 € gedeckelt, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Das ergibt sich aus § 12 AFBG Abs. 1 Nr. 2.

Muss ich Formblatt M vor oder nach der Prüfung einreichen?

Beides möglich. Zur Vorab-Planung: mit geschätzten Kosten beim Erstantrag. Zur finalen Abrechnung: spätestens zwei Jahre nach Ende der Maßnahme mit allen Rechnungen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 AFBG). Danach zahlt das Amt nach dem Gesetzeswortlaut nichts mehr aus.

Kann ich Formblatt M online hochladen?

Ja, über afbg-digital.de als PDF-Upload. Die Materialrechnungen legst du dort in einem einzigen PDF (scannen + zusammenfassen) bei.

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