AFBG Formblatt M (2026): Materialkosten Meisterprüfungsstück

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AFBG Formblatt M als PDF + Anleitung. 50 % Zuschuss bis 2.000 € für Materialkosten beim Meisterprüfungsstück. Was zählt, welche Belege.

Formblatt M ist der Nachweis deiner Materialkosten für das Meisterprüfungsstück oder die fachpraktische Arbeit. Das AFBG übernimmt bis zu 50 % der tatsächlichen Materialkosten, maximal 2.000 € – als Zuschuss. Das Ganze regelt § 12 AFBG Abs. 1 Nr. 2. Stand: April 2026.

AFBG Formblatt M (Materialkosten) Seite 1

Formblatt M als PDF herunterladen – ausfüllen und alle Materialrechnungen beilegen.

Für wen ist Formblatt M?

Für alle, die im Rahmen ihrer Aufstiegsfortbildung ein Meisterprüfungsstück oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit anfertigen müssen:

  • Handwerksmeister (alle Gewerke)
  • Industriemeister
  • Fachwirte in handwerklichen Bereichen
  • Techniker mit Projektarbeit

Für reine theoretische Prüfungen (z. B. Betriebswirt) ist Formblatt M nicht relevant.

Was zählt als Materialkosten?

Anerkannt werden alle Material- und Rohstoffkosten, die für die Herstellung des Prüfungsstücks zwingend notwendig sind:

  • Holz, Metall, Stein, Fliesen, Farben, Lacke etc.
  • Elektrische Bauteile, Schrauben, Beschläge
  • Prüfungs­beglaubigungen durch die Kammer (wenn in Material enthalten)

Nicht anerkannt:

  • Werkzeug­anschaffung (das ist Betriebsmittel, nicht Material)
  • Miete für Werkstatt
  • Eigene Arbeitsleistung
  • Fahrt- oder Verpflegungs­kosten

Wie hoch ist der Zuschuss?

Tatsächliche MaterialkostenAFBG-Zuschuss 50 %Dein Eigenanteil
1.000 €500 €500 €
2.000 €1.000 €1.000 €
3.000 €1.500 €1.500 €
4.000 €2.000 € (Deckelung)2.000 €
6.000 €2.000 € (Deckelung)4.000 €

Wichtig: Der 2.000-€-Deckel ist das Maximum – auch wenn dein Prüfungsstück 10.000 € Material gekostet hat, bekommst du höchstens 2.000 € Zuschuss.

Welche Belege brauchst du?

  • Alle Einkaufsrechnungen im Original oder als PDF
  • Rechnungen müssen auf deinen Namen ausgestellt sein
  • Datum der Rechnung liegt im Zeitraum der Prüfungsvorbereitung (nicht vor Antragstellung, nicht mehr als 6 Monate nach Prüfung)
  • Bezahlnachweis (Kontoauszug, Quittung)
  • Ggf. Zuordnung zum Prüfungsstück (bei teureren Einzelposten)

Wann stellst du Formblatt M?

Du kannst Formblatt M direkt beim Erstantrag (Formblatt A) mit einreichen – dann mit voraussichtlichen Kosten (Schätzung). Nach Abschluss der Prüfungsvorbereitung reichst du die tatsächlichen Rechnungen nach. Alternativ: erst nach Prüfungsvorbereitung nachreichen – dann einmal mit echten Rechnungen.

Frist: Bis spätestens 6 Monate nach Prüfungsende muss Formblatt M beim Amt sein. Danach verfällt der Anspruch.

Häufige Fragen zum Formblatt M

Zählt auch die Anschaffung eines Werkzeugs?

Nein. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Betriebsmittel sind keine Materialkosten. Nur direkt verbrauchte Roh- und Hilfsstoffe für das konkrete Prüfungsstück werden erstattet.

Was ist, wenn ich das Material vom Arbeitgeber bekomme?

Dann hast du keine eigenen Materialkosten – also auch keinen Zuschuss. Das Amt zahlt nur für Material, das du selbst aus deinem Geld bezahlt hast. Gibt dir dein Arbeitgeber Material gratis, entfällt der Formblatt-M-Antrag.

Ich habe 5.000 € Material gekauft – bekomme ich 2.500 €?

Leider nein. Der Zuschuss ist auf 2.000 € gedeckelt, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Das ergibt sich aus § 12 AFBG Abs. 1 Nr. 2.

Muss ich Formblatt M vor oder nach der Prüfung einreichen?

Beides möglich. Zur Vorab-Planung: mit geschätzten Kosten beim Erstantrag. Zur finalen Abrechnung: spätestens 6 Monate nach Prüfungsende mit allen Rechnungen. Späteste Frist, danach Anspruch weg.

Kann ich Formblatt M online hochladen?

Ja, über afbg-digital.de als PDF-Upload. Die Material­rechnungen legst du dort in einem einzigen PDF (scannen + zusammenfassen) bei.

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