AFBG Formblatt A Anlage 1 (2026): Einkommens- und Vermögenserklärung

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AFBG Anlage 1 als PDF mit Ausfüllhilfe: welches Einkommen zählt, welche Freibeträge 2026 gelten und welche Vermögensnachweise nötig sind. Mit 10 FAQ.
AFBG Formblatt A Anlage 1 (2026): Einkommens- und Vermögenserklärung

Anlage 1 zum AFBG-Formblatt A ist deine Einkommens- und Vermögenserklärung. Hier trägst du alles ein, was dir finanziell zur Verfügung steht – Einkommen aus Job oder Selbstständigkeit, Sparguthaben, Depot, Lebensversicherung. Das AFBG-Amt prüft anhand dieser Angaben, wie viel Unterhaltsbeitrag dir zusteht. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Stand: April 2026.

➤ Anlage 1 als PDF herunterladen (BMBFSFJ) oder online ausfüllen über afbg-digital.de.

Wichtig vorab: Vollständigkeit zahlt sich aus. Wer Einkommen oder Vermögen verschweigt, riskiert Rückforderung plus § 20 AFBG-Bußgeld – bei Vorsatz sogar § 263 StGB-Strafanzeige. Das Amt gleicht deine Angaben ohnehin über das Bundeszentralamt für Steuern ab.

Welche Einkommensarten werden abgefragt?

Nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 21 BAföG analog zählen alle positiven Einkünfte. Im Detail:

EinkommensartZählt zum Einkommen?Nachweis
Brutto aus nicht-selbstständiger Arbeit (auch Minijob, Werkstudent)JaLohnsteuerbescheinigung + aktuelle Gehaltsabrechnung
Gewinn aus Selbstständigkeit / GewerbeJaSteuerbescheid + EÜR / BWA laufendes Jahr
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)JaSteuerbescheinigung der Bank
Miet- und PachteinnahmenJaMietverträge + Steuerbescheid
Empfangene UnterhaltszahlungenJaUnterhaltstitel / -vereinbarung
Rente / PensionJaRentenbescheid
Arbeitslosengeld I / Krankengeld / ÜbergangsgeldJa (Lohnersatz)Leistungsbescheid
Elterngeld über 300 €/MonatDer übersteigende TeilElterngeld-Bescheid (§ 21 BAföG Abs. 4 Nr. 4 analog)
KindergeldNein (anrechnungsfrei)–
WohngeldNein–
BAföG / AFBG-Unterhaltsbeitrag selbstNein–
Blindengeld / PflegegeldNein–

Einkommensfreibeträge 2026

Das Amt zieht von deinem Brutto-Einkommen zunächst Werbungskosten-Pauschale (1.230 €/Jahr) und Sozialpauschale (22,3 % für Angestellte) ab. Was übrig bleibt, wird gegen diese Freibeträge gerechnet (§ 17 AFBG in Verbindung mit § 23 BAföG analog):

FreibetragBetrag 2026Rechtsgrundlage
Teilnehmer/in (eigenes Einkommen)389 €/Monat§ 17 AFBG i. V. m. § 23 BAföG
Ehe-/Lebenspartner Grundfreibetrag1.690 €/Monat§ 25 BAföG
Zuschlag Ehe-/Lebenspartner
  • 850 €/Monat
§ 17 AFBG
Zuschlag je Kind
  • 770 €/Monat
§ 25 BAföG

Merke: Ein Minijob bis 603 € (Grenze 2026) ist faktisch anrechnungsfrei, weil nach Werbungskosten- und Sozialpauschale nur noch der Freibetrag ausgeschöpft wird.

Vermögensfreibeträge 2026

Seit August 2024 gelten nach § 17a AFBG folgende Vermögensfreibeträge:

PersonenkreisFreibetrag 2026
Teilnehmer/in selbst45.000 €
Zuschlag Ehe-/Lebenspartner
  • 2.300 €
Zuschlag je Kind
  • 2.300 €

Beispiel: Verheiratet mit 2 Kindern = 45.000 + 2.300 + 2×2.300 = 51.900 € Vermögensfreibetrag. Zusätzlich erlaubt § 17a AFBG Abs. 2 in Härtefällen weitere Freistellung (z. B. dringender Bedarf zur Kinderbetreuung, Behinderung, bevorstehende Ersatzanschaffung).

Stichtag ist der Tag der Antragstellung (§ 28 BAföG Abs. 2 analog).

Welches Vermögen zählt?

Der Vermögensbegriff nach § 27 BAföG ist weit gefasst: „alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Rechte.“ Konkret bedeutet das:

VermögensartZählt?Nachweis
Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, FestgeldJaKontoauszug am Stichtag
Depot (Aktien, ETFs, Fonds)JaDepotauszug mit Marktwert
Bausparvertrag (Guthaben)JaJahresmitteilung Bausparkasse
Kapital-LebensversicherungJa (Rückkaufswert)LV-Bescheinigung
Kryptowährungen (BTC, ETH etc.)JaExport Börse / Wallet zum Stichtagkurs
PayPal / Revolut / Wise / N26 / Trade RepublicJaPDF-Kontoauszug aus App
Auslandskonten (CH, AT u.a.)Ja (EUR-Stichtagkurs)Auszug + EZB-Kurs
Immobilien (vermietet)Ja (Verkehrswert)Grundbuchauszug + Verkehrswertermittlung
PKWJa (Zeitwert)Schwacke-Liste
Riester-AltersvorsorgeNein (bis Förderhöchstbetrag)§ 29 BAföG Abs. 1 Nr. 3
Selbstgenutzte Eigentumswohnung / HausNein (angemessen)§ 29 BAföG Abs. 3 Härtefall
Hausrat (Möbel, Haushaltsgeräte)Nein–
Betrieblich notwendige GegenständeNein (angemessen)Nachweis Betrieb

Ausführliche Details zu Kontoauszügen und Schwärzen findest du in unserem Artikel BAföG Kontoauszüge – das gilt 1:1 auch für AFBG.

Welche Schulden kannst du gegenrechnen?

Vom Bruttovermögen dürfen nachweisbare Schulden abgezogen werden:

  • KfW-Studienkredit oder sonstiger Bildungskredit (Bescheid beilegen)
  • Bankkredit (Kreditvertrag + Tilgungsplan)
  • Ratenzahlungsvereinbarungen (Kaufvertrag + Raten-Nachweis)
  • Steuerschulden (Steuerbescheid)
  • BAföG-Darlehen, wenn bereits in Rückzahlung

Was NICHT anerkannt wird: Privatdarlehen von Eltern oder Freunden ohne schriftlichen Vertrag, regelmäßige Tilgung und Zinsen. Das Amt unterstellt hier eine mögliche Vermögensverschiebung und streicht den Abzug.

Welche Nachweise musst du beilegen?

  • Kontoauszüge aller Konten (Giro, Spar, Tagesgeld, Fremdbanken), in der Regel der letzten 3 Monate. Saldo am Stichtag nicht älter als 7 Tage.
  • Einkommensteuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr (für Antrag 2026: Steuerbescheid 2024).
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate bei Angestellten.
  • Depot-/Fondsauszug zum Stichtag mit Marktwert.
  • Bausparvertrag-Mitteilung + LV-Rückkaufswert-Bescheinigung.
  • Grundbuchauszug + Verkehrswert bei Immobilien.
  • Fahrzeugschein + aktueller Schwacke-Wert bei Kfz auf eigenen Namen.
  • Bei Selbstständigen: EÜR oder BWA für das laufende Jahr.

Häufige Fallen

  • PayPal, Revolut & Krypto vergessen. Gilt alles als Vermögen nach § 27 BAföG. Wird durch DAC8-Meldungen ab 2026 zuverlässig abgeglichen.
  • Auslandskonten unterschlagen. Aktuell deckt DAC2 / CRS EU- und Schweizer Konten ab.
  • Konto vor Antrag leerräumen. Sichtbar im Kontoauszug – Amt wertet das als rechtsmissbräuchliche Vermögensverschiebung und rechnet weiter an (§ 28 BAföG Abs. 3).
  • Schwächere Einkommensperioden als Dauerzustand darstellen. Mit dem Steuerbescheid hat das Amt den Jahres-Durchschnitt schwarz auf weiß – Abweichungen kosten Plausibilität.
  • Leere Felder lassen. Das Amt liest leere Felder als „Angabe fehlt“ – bei unklaren Positionen besser explizit „nein“ / „0 €“ eintragen.

Häufige Fragen zur Anlage 1

Wird Kindergeld beim Aufstiegs-BAföG angerechnet?

Nein. Kindergeld ist nach § 21 BAföG analog komplett anrechnungsfrei. Auch Elterngeld bleibt bis 300 €/Monat (Sockelbetrag) unberücksichtigt – nur der übersteigende Betrag zählt.

Wie viel Vermögen darf ich als AFBG-Teilnehmer haben?

45.000 € für dich selbst + 2.300 € je Ehe-/Lebenspartner + 2.300 € je Kind (§ 17a AFBG). Bei Verheirateten mit 2 Kindern sind das 51.900 €.

Zählt mein Auto zum Vermögen?

Ja, mit dem aktuellen Zeitwert (Schwacke-Liste, nicht Neupreis). Nur wenn der Fahrzeugschein auf dich lautet. Leasing-Fahrzeuge und Autos auf die Eltern zählen nicht.

Muss ich PayPal-Guthaben angeben?

Ja. PayPal-Guthaben ist eine Forderung gegen das Zahlungsinstitut und damit Vermögen (§ 27 BAföG). Aus der PayPal-App: Einstellungen → Kontoauszüge → PDF exportieren. Gleiches gilt für Revolut, Wise, N26, Trade Republic.

Wie weise ich Kryptowährungen nach?

Screenshot der Börse/Wallet am Antragstag mit EUR-Kurs. Formel: „2,3 BTC × 92.500 € = 212.750 €“. Stablecoins (USDT, USDC) sind auch Vermögen. Seit 2026 greift die EU-Richtlinie DAC8 – Börsen melden Bestände automatisch an die Steuerbehörden.

Was passiert, wenn ich ein Konto vergesse?

Bei Fahrlässigkeit Bußgeld bis 2.500 € (§ 20 AFBG), bei Vorsatz Betrugs-strafanzeige (§ 263 StGB). Plus Rückforderung des zu Unrecht ausgezahlten AFBG mit Zinsen. Das Amt findet das Konto zuverlässig über den Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 93 Abs. 8 AO).

Darf ich Schulden gegenrechnen?

Ja, aber nur nachweisbare: Bankkredite mit Vertrag, KfW-Darlehen, Steuerschulden, Ratenvereinbarungen. Privatdarlehen von Eltern ohne schriftlichen Vertrag werden nicht anerkannt.

Was ist, wenn meine Eltern mir Geld schenken wollen?

Schenkungen vor Antragstellung werden unter Umständen als rechtsmissbräuchliche Vermögens­verschiebung gewertet (§ 28 BAföG Abs. 3) und dir weiter zugerechnet. Sauberer Weg: Eltern zahlen direkt an die Bildungsstätte oder unterstützen laufenden Bedarf (Miete, Lebens­haltung) – das ist kein anrechenbares Einkommen.

Ändert sich mein Bescheid, wenn sich mein Einkommen später erhöht?

Ja. Änderungen deines Einkommens musst du dem Amt unverzüglich mitteilen (§ 60 SGB I, anwendbar über § 27a AFBG). Ändert sich dein Unterhaltsbeitrag dadurch um mindestens 10 Euro im Monat, ändert das Amt den Bescheid (§ 25 AFBG). Zu viel gezahlte Beträge musst du zurückzahlen. Ein eigenes Formblatt gibt es dafür nicht. Melden ist Pflicht, auch wenn es zu deinen Ungunsten geht.

Was ist, wenn mein Ehe-/Lebenspartner hohes Einkommen hat?

Bei Vollzeit zählt das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners mit. Er hat einen eigenen Freibetrag von 1.690 Euro im Monat, plus 770 Euro je Kind ohne förderfähige Ausbildung (§ 25 BAföG über § 17 AFBG). Vom Einkommen darüber bleibt die Hälfte anrechnungsfrei, für jedes dieser Kinder weitere 5 Prozent. Die 850 Euro für Verheiratete erhöhen nach den Angaben des BMBFSFJ deinen eigenen Freibetrag, nicht den deines Partners. Sein Einkommen erklärt dein Partner in Anlage 2 zu Formblatt A, maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. Verdient er im Bewilligungszeitraum wesentlich weniger, hilft Formblatt D. Das Vermögen deines Partners bleibt anrechnungsfrei.

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