AFBG Formblatt A Anlage 1 (2026): Einkommens- und Vermögenserklärung

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AFBG Anlage 1 als PDF + Ausfüllhilfe: Welches Einkommen zählt, welche Freibeträge 2026 (353 € / 45.000 €), welche Vermögens-Nachweise. Mit 10 FAQ und Fallen-Liste.
AFBG Formblatt A Anlage 1 (2026): Einkommens- und Vermögenserklärung

Anlage 1 zum AFBG-Formblatt A ist deine Einkommens- und Vermögenserklärung. Hier trägst du alles ein, was dir finanziell zur Verfügung steht – Einkommen aus Job oder Selbstständigkeit, Sparguthaben, Depot, Lebensversicherung. Das AFBG-Amt prüft anhand dieser Angaben, wie viel Unterhaltsbeitrag dir zusteht. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Stand: April 2026.

Anlage 1 als PDF herunterladen (BMBFSFJ) oder online ausfüllen über afbg-digital.de.

Wichtig vorab: Vollständigkeit zahlt sich aus. Wer Einkommen oder Vermögen verschweigt, riskiert Rückforderung plus § 20 AFBG-Bußgeld – bei Vorsatz sogar § 263 StGB-Strafanzeige. Das Amt gleicht deine Angaben ohnehin über das Bundeszentralamt für Steuern ab.

Welche Einkommensarten werden abgefragt?

Nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 21 BAföG analog zählen alle positiven Einkünfte. Im Detail:

EinkommensartZählt zum Einkommen?Nachweis
Brutto aus nicht-selbstständiger Arbeit (auch Minijob, Werkstudent)JaLohnsteuerbescheinigung + aktuelle Gehaltsabrechnung
Gewinn aus Selbstständigkeit / GewerbeJaSteuerbescheid + EÜR / BWA laufendes Jahr
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)JaSteuerbescheinigung der Bank
Miet- und PachteinnahmenJaMietverträge + Steuerbescheid
Empfangene UnterhaltszahlungenJaUnterhaltstitel / -vereinbarung
Rente / PensionJaRentenbescheid
Arbeitslosengeld I / Krankengeld / ÜbergangsgeldJa (Lohnersatz)Leistungsbescheid
Elterngeld über 300 €/MonatDer übersteigende TeilElterngeld-Bescheid (§ 21 BAföG Abs. 4 Nr. 4 analog)
KindergeldNein (anrechnungsfrei)
WohngeldNein
BAföG / AFBG-Unterhaltsbeitrag selbstNein
Blindengeld / PflegegeldNein

Einkommensfreibeträge 2026

Das Amt zieht von deinem Brutto-Einkommen zunächst Werbungskosten-Pauschale (1.230 €/Jahr) und Sozialpauschale (22,3 % für Angestellte) ab. Was übrig bleibt, wird gegen diese Freibeträge gerechnet (§ 17 AFBG in Verbindung mit § 23 BAföG analog):

FreibetragBetrag 2026Rechtsgrundlage
Teilnehmer/in (eigenes Einkommen)353 €/Monat§ 17 AFBG
Ehe-/Lebenspartner Grundfreibetrag1.690 €/Monat§ 25 BAföG
Zuschlag Ehe-/Lebenspartner
  • 850 €/Monat
§ 17 AFBG
Zuschlag je Kind
  • 770 €/Monat
§ 25 BAföG

Merke: Minijob 556 € bzw. 603 € ist faktisch anrechnungsfrei, weil nach Werbungskosten- und Sozialpauschale nur noch der Freibetrag ausgeschöpft wird.

Vermögensfreibeträge 2026

Seit August 2024 gelten nach § 17a AFBG folgende Vermögensfreibeträge:

PersonenkreisFreibetrag 2026
Teilnehmer/in selbst45.000 €
Zuschlag Ehe-/Lebenspartner
  • 2.300 €
Zuschlag je Kind
  • 2.300 €

Beispiel: Verheiratet mit 2 Kindern = 45.000 + 2.300 + 2×2.300 = 51.900 € Vermögensfreibetrag. Zusätzlich erlaubt § 17a AFBG Abs. 2 in Härtefällen weitere Freistellung (z. B. dringender Bedarf zur Kinderbetreuung, Behinderung, bevorstehende Ersatzanschaffung).

Stichtag ist der Tag der Antragstellung (§ 28 BAföG Abs. 2 analog).

Welches Vermögen zählt?

Der Vermögensbegriff nach § 27 BAföG ist weit gefasst: „alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Rechte.“ Konkret bedeutet das:

VermögensartZählt?Nachweis
Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, FestgeldJaKontoauszug am Stichtag
Depot (Aktien, ETFs, Fonds)JaDepotauszug mit Marktwert
Bausparvertrag (Guthaben)JaJahresmitteilung Bausparkasse
Kapital-LebensversicherungJa (Rückkaufswert)LV-Bescheinigung
Kryptowährungen (BTC, ETH etc.)JaExport Börse / Wallet zum Stichtagkurs
PayPal / Revolut / Wise / N26 / Trade RepublicJaPDF-Kontoauszug aus App
Auslandskonten (CH, AT u.a.)Ja (EUR-Stichtagkurs)Auszug + EZB-Kurs
Immobilien (vermietet)Ja (Verkehrswert)Grundbuchauszug + Verkehrswertermittlung
PKWJa (Zeitwert)Schwacke-Liste
Riester-AltersvorsorgeNein (bis Förderhöchstbetrag)§ 29 BAföG Abs. 1 Nr. 3
Selbstgenutzte Eigentumswohnung / HausNein (angemessen)§ 29 BAföG Abs. 3 Härtefall
Hausrat (Möbel, Haushaltsgeräte)Nein
Betrieblich notwendige GegenständeNein (angemessen)Nachweis Betrieb

Ausführliche Details zu Kontoauszügen und Schwärzen findest du in unserem Artikel BAföG Kontoauszüge – das gilt 1:1 auch für AFBG.

Welche Schulden kannst du gegenrechnen?

Vom Bruttovermögen dürfen nachweisbare Schulden abgezogen werden:

  • KfW-Studienkredit oder sonstiger Bildungskredit (Bescheid beilegen)
  • Bankkredit (Kreditvertrag + Tilgungsplan)
  • Ratenzahlungsvereinbarungen (Kaufvertrag + Raten-Nachweis)
  • Steuerschulden (Steuerbescheid)
  • BAföG-Darlehen, wenn bereits in Rückzahlung

Was NICHT anerkannt wird: Privatdarlehen von Eltern oder Freunden ohne schriftlichen Vertrag, regelmäßige Tilgung und Zinsen. Das Amt unterstellt hier eine mögliche Vermögensverschiebung und streicht den Abzug.

Welche Nachweise musst du beilegen?

  • Kontoauszüge aller Konten (Giro, Spar, Tagesgeld, Fremdbanken), in der Regel der letzten 3 Monate. Saldo am Stichtag nicht älter als 7 Tage.
  • Einkommensteuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr (für Antrag 2026: Steuerbescheid 2024).
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate bei Angestellten.
  • Depot-/Fondsauszug zum Stichtag mit Marktwert.
  • Bausparvertrag-Mitteilung + LV-Rückkaufswert-Bescheinigung.
  • Grundbuchauszug + Verkehrswert bei Immobilien.
  • Fahrzeugschein + aktueller Schwacke-Wert bei Kfz auf eigenen Namen.
  • Bei Selbstständigen: EÜR oder BWA für das laufende Jahr.

Häufige Fallen

  • PayPal, Revolut & Krypto vergessen. Gilt alles als Vermögen nach § 27 BAföG. Wird durch DAC8-Meldungen ab 2026 zuverlässig abgeglichen.
  • Auslandskonten unterschlagen. Aktuell deckt DAC2 / CRS EU- und Schweizer Konten ab.
  • Konto vor Antrag leerräumen. Sichtbar im Kontoauszug – Amt wertet das als rechtsmissbräuchliche Vermögensverschiebung und rechnet weiter an (§ 28 BAföG Abs. 3).
  • Schwächere Einkommensperioden als Dauerzustand darstellen. Mit dem Steuerbescheid hat das Amt den Jahres-Durchschnitt schwarz auf weiß – Abweichungen kosten Plausibilität.
  • Leere Felder lassen. Das Amt liest leere Felder als „Angabe fehlt“ – bei unklaren Positionen besser explizit „nein“ / „0 €“ eintragen.

Häufige Fragen zur Anlage 1

Wird Kindergeld beim Aufstiegs-BAföG angerechnet?

Nein. Kindergeld ist nach § 21 BAföG analog komplett anrechnungsfrei. Auch Elterngeld bleibt bis 300 €/Monat (Sockelbetrag) unberücksichtigt – nur der übersteigende Betrag zählt.

Wie viel Vermögen darf ich als AFBG-Teilnehmer haben?

45.000 € für dich selbst + 2.300 € je Ehe-/Lebenspartner + 2.300 € je Kind (§ 17a AFBG). Bei Verheirateten mit 2 Kindern sind das 51.900 €.

Zählt mein Auto zum Vermögen?

Ja, mit dem aktuellen Zeitwert (Schwacke-Liste, nicht Neupreis). Nur wenn der Fahrzeugschein auf dich lautet. Leasing-Fahrzeuge und Autos auf die Eltern zählen nicht.

Muss ich PayPal-Guthaben angeben?

Ja. PayPal-Guthaben ist eine Forderung gegen das Zahlungsinstitut und damit Vermögen (§ 27 BAföG). Aus der PayPal-App: Einstellungen → Kontoauszüge → PDF exportieren. Gleiches gilt für Revolut, Wise, N26, Trade Republic.

Wie weise ich Kryptowährungen nach?

Screenshot der Börse/Wallet am Antragstag mit EUR-Kurs. Formel: „2,3 BTC × 92.500 € = 212.750 €“. Stablecoins (USDT, USDC) sind auch Vermögen. Seit 2026 greift die EU-Richtlinie DAC8 – Börsen melden Bestände automatisch an die Steuerbehörden.

Was passiert, wenn ich ein Konto vergesse?

Bei Fahrlässigkeit Bußgeld bis 2.500 € (§ 20 AFBG), bei Vorsatz Betrugs-strafanzeige (§ 263 StGB). Plus Rückforderung des zu Unrecht ausgezahlten AFBG mit Zinsen. Das Amt findet das Konto zuverlässig über den Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 93 Abs. 8 AO).

Darf ich Schulden gegenrechnen?

Ja, aber nur nachweisbare: Bankkredite mit Vertrag, KfW-Darlehen, Steuerschulden, Ratenvereinbarungen. Privatdarlehen von Eltern ohne schriftlichen Vertrag werden nicht anerkannt.

Was ist, wenn meine Eltern mir Geld schenken wollen?

Schenkungen vor Antragstellung werden unter Umständen als rechtsmissbräuchliche Vermögens­verschiebung gewertet (§ 28 BAföG Abs. 3) und dir weiter zugerechnet. Sauberer Weg: Eltern zahlen direkt an die Bildungsstätte oder unterstützen laufenden Bedarf (Miete, Lebens­haltung) – das ist kein anrechenbares Einkommen.

Ändert sich mein Bescheid, wenn sich mein Einkommen später erhöht?

Ja. Du bist verpflichtet, wesentliche Änderungen zu melden (Grenze ca. 100 €/Monat). Dafür gibt es das Formblatt G (Aktualisierungsantrag). Melden ist Pflicht – auch wenn es zu deinen Ungunsten geht.

Was ist, wenn mein Ehe-/Lebenspartner hohes Einkommen hat?

Bei Verheirateten zählt das Einkommen des Partners mit (Freibetrag 1.690 €/Monat + 850 € Zuschlag + 770 € je Kind). Details im Einzelartikel Formblatt D (Ehepartner-Einkommen). Dein Vermögen wird davon nicht berührt.

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