AFBG Formblatt F (2026): Regelmäßige Teilnahme bescheinigen

Zuletzt aktualisiert:

AFBG Formblatt F als PDF + Anleitung. Wann fordert das Amt es an, was gilt als regelmäßige Teilnahme, was bei Krankheit.
AFBG Formblatt F (2026): Regelmäßige Teilnahme bescheinigen

Formblatt F ist die Bescheinigung deiner Bildungsstätte über deine regelmäßige Teilnahme am Lehrgang. Du brauchst es nicht zum Erstantrag. Vorlegen musst du den Nachweis sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch der Maßnahme (§ 9a Abs. 2 AFBG). Laut Formblatt A fordert ihn die bewilligende Stelle dafür an, bei längeren Maßnahmen kann sie weitere Nachweise verlangen. Stand: April 2026.

➤ Formblatt F als PDF herunterladen und von der Bildungsstätte ausfüllen lassen, wenn das Amt es anfordert.

Wann fordert das Amt Formblatt F an?

  • Bei Fortbildungen länger als 12 Monate – oft nach 6–9 Monaten
  • Bei mediengestützten Lehrgängen (Fernunterricht, E-Learning)
  • Wenn das Amt Hinweise bekommt, dass du nicht regelmäßig teilnimmst
  • Vor der Auszahlung weiterer Monatsraten des Unterhaltsbeitrags

Das Amt schickt dir dann einen förmlichen Anforderungsbescheid mit Frist. Reagiere schnell – sonst wird der Unterhaltsbeitrag gestoppt.

Was bescheinigt die Bildungsstätte?

  • Dass du am Lehrgang regelmäßig teilnimmst
  • Anwesenheitsquote (bei Präsenzlehrgängen)
  • Fortschritt in mediengestützten Lehrgängen (Einsendeaufgaben, Online-Tests)
  • Prognose: Wirst du die Prüfung regulär erreichen?
  • Unterrichtsstunden pro Woche/Monat

Was gilt als „regelmäßige Teilnahme“?

Anwesenheit von mindestens 70 % der Unterrichtstermine wird in der Regel akzeptiert. Bei mediengestützten Lehrgängen muss der Lernfortschritt nachweisbar sein (Einsendeaufgaben fristgerecht abgegeben, Online-Tests bestanden).

Krankheitsbedingte Ausfälle sind unschädlich – mit ärztlichem Attest. Längere Unterbrechungen (> 6 Wochen am Stück) solltest du dem Amt proaktiv melden, damit der Unterhaltsbeitrag nicht zurückgefordert wird.

Was passiert bei unregelmäßiger Teilnahme?

Wenn Formblatt F zeigt, dass du nicht regelmäßig teilnimmst, kann das Amt:

  1. Den Unterhaltsbeitrag stoppen (ab dem Monat der Feststellung)
  2. Bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern (bei grober Pflichtverletzung)
  3. Den Maßnahmebeitrag vollständig zurückverlangen, wenn die Maßnahme abgebrochen wird

Ausnahmen nach Anhörung möglich: Krankheit, Pflegefall, Schwangerschaft, andere zwingende Gründe. Immer mit der Bildungsstätte und dem Amt reden, bevor du die Maßnahme einfach ausschleichst.

Häufige Fragen zum Formblatt F

Muss ich Formblatt F mit dem Erstantrag einreichen?

Nein. Beim Erstantrag reicht Formblatt B der Bildungsstätte aus. Formblatt F ist der Teilnahmenachweis, den du sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch der Maßnahme vorlegen musst (§ 9a Abs. 2 AFBG); das Amt fordert ihn dafür an. Stellst du den Antrag erst, wenn die Maßnahme schon länger als sechs Monate läuft, ist der erste Nachweis bereits fällig. Frag dann beim Amt, ob du Formblatt F gleich mitschicken sollst.

Wie schnell muss ich reagieren?

Der Anforderungsbescheid des Amtes nennt eine Frist (meist 4 Wochen). Hol dir das Formblatt direkt bei der Bildungsstätte, lass es ausfüllen und schick es fristgerecht zurück. Bei Fristversäumnis wird der Unterhaltsbeitrag gestoppt.

Was, wenn ich krank war und wenig da war?

Ärztliche Atteste fürs Amt beilegen. Kurze Krankheitsausfälle – auch längere – sind unschädlich, wenn sie dokumentiert sind. Entscheidend ist, dass die Fortbildung insgesamt erfolgreich weiterläuft.

Gilt Formblatt F auch im Online-Antrag über afbg-digital.de?

Ja. Du lädst es als PDF-Upload in deinem afbg-digital-Account hoch, nachdem die Bildungsstätte es ausgefüllt und unterschrieben hat. Alternativ reicht Formblatt F per Post oder E-Mail direkt beim zuständigen AFBG-Amt.

Weiterführende Themen