AFBG Formblatt F (2026): Regelmäßige Teilnahme bescheinigen

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AFBG Formblatt F als PDF + Anleitung. Wann fordert das Amt es an, was gilt als regelmäßige Teilnahme, was bei Krankheit.

Formblatt F ist die Bescheinigung deiner Bildungsstätte über deine regelmäßige Teilnahme am Lehrgang. Du brauchst es nicht zum Erstantrag, sondern nur wenn das AFBG-Amt es ausdrücklich anfordert – zum Beispiel bei langen Maßnahmen, Zweifeln an deiner Teilnahme oder vor der Auszahlung weiterer Raten. Stand: April 2026.

AFBG Formblatt F (regelmäßige Teilnahme) Seite 1

Formblatt F als PDF herunterladen und von der Bildungsstätte ausfüllen lassen, wenn das Amt es anfordert.

Wann fordert das Amt Formblatt F an?

  • Bei Fortbildungen länger als 12 Monate – oft nach 6–9 Monaten
  • Bei medien­gestützten Lehrgängen (Fernunterricht, E-Learning)
  • Wenn das Amt Hinweise bekommt, dass du nicht regelmäßig teilnimmst
  • Vor der Auszahlung weiterer Monats­raten des Unterhaltsbeitrags

Das Amt schickt dir dann einen förmlichen Anforderungsbescheid mit Frist. Reagiere schnell – sonst wird der Unterhaltsbeitrag gestoppt.

Was bescheinigt die Bildungsstätte?

  • Dass du am Lehrgang regelmäßig teilnimmst
  • Anwesenheitsquote (bei Präsenzlehrgängen)
  • Fortschritt in medien­gestützten Lehrgängen (Einsendeaufgaben, Online-Tests)
  • Prognose: Wirst du die Prüfung regulär erreichen?
  • Unterrichtsstunden pro Woche/Monat

Was gilt als „regelmäßige Teilnahme“?

Anwesenheit von mindestens 70 % der Unterrichtstermine wird in der Regel akzeptiert. Bei medien­gestützten Lehrgängen muss der Lernfortschritt nachweisbar sein (Einsendeaufgaben fristgerecht abgegeben, Online-Tests bestanden).

Krankheitsbedingte Ausfälle sind unschädlich – mit ärztlichem Attest. Längere Unterbrechungen (> 6 Wochen am Stück) solltest du dem Amt proaktiv melden, damit der Unterhaltsbeitrag nicht zurückgefordert wird.

Was passiert bei unregelmäßiger Teilnahme?

Wenn Formblatt F zeigt, dass du nicht regelmäßig teilnimmst, kann das Amt:

  1. Den Unterhaltsbeitrag stoppen (ab dem Monat der Feststellung)
  2. Bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern (bei grober Pflicht­verletzung)
  3. Den Maßnahmebeitrag vollständig zurückverlangen, wenn die Maßnahme abgebrochen wird

Ausnahmen nach Anhörung möglich: Krankheit, Pflegefall, Schwangerschaft, andere zwingende Gründe. Immer mit der Bildungsstätte und dem Amt reden, bevor du die Maßnahme einfach ausschleichst.

Häufige Fragen zum Formblatt F

Muss ich Formblatt F mit dem Erstantrag einreichen?

Nein. Formblatt F kommt nur auf ausdrückliche Anforderung des Amtes. Beim Erstantrag reicht Formblatt B der Bildungsstätte aus.

Wie schnell muss ich reagieren?

Der Anforderungsbescheid des Amtes nennt eine Frist (meist 4 Wochen). Hol dir das Formblatt direkt bei der Bildungsstätte, lass es ausfüllen und schick es fristgerecht zurück. Bei Fristversäumnis wird der Unterhaltsbeitrag gestoppt.

Was, wenn ich krank war und wenig da war?

Ärztliche Atteste fürs Amt beilegen. Kurze Krankheitsausfälle – auch längere – sind unschädlich, wenn sie dokumentiert sind. Entscheidend ist, dass die Fortbildung insgesamt erfolgreich weiterläuft.

Gilt Formblatt F auch im Online-Antrag über afbg-digital.de?

Ja. Du lädst es als PDF-Upload in deinem afbg-digital-Account hoch, nachdem die Bildungsstätte es ausgefüllt und unterschrieben hat. Alternativ reicht Formblatt F per Post oder E-Mail direkt beim zuständigen AFBG-Amt.

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