AFBG Formblatt D: Aktualisierungsantrag fürs Ehepartner-Einkommen

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Formblatt D beim Aufstiegs-BAföG: Aktualisierungsantrag, wenn dein Ehepartner weniger verdient. Alle 44 Zeilen, Muster, Frist und Rechenbeispiel.
AFBG Formblatt D, Seite 1: Antrag auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG, Stand 2023

Formblatt D ist der Aktualisierungsantrag beim Aufstiegs-BAföG. Verdient dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner während deiner Vollzeit-Fortbildung voraussichtlich deutlich weniger als im vorletzten Kalenderjahr, rechnet das Amt auf deinen Antrag mit seinem aktuellen Einkommen. Das bringt dir einen höheren Unterhaltsbeitrag. Amtlich heißt das Formular „Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktualisierung nach § 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG“. Hier findest du das PDF, ein ausgefülltes Muster, alle 44 Zeilen erklärt, ein Rechenbeispiel und die Risiken. Stand: Oktober 2026.

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  • Fassung: „Stand 2023“, senkrecht am linken Rand. Sie gilt unverändert auch 2026, siehe die amtliche Formularseite.
  • Umfang: zwei Seiten mit 44 nummerierten Zeilen. Oben auf Seite 1 steht dein Antrag, darunter beginnt die Erklärung deines Partners.
  • Nur Vollzeit: Das Formular trägt den Vermerk „nur bei Vollzeitmaßnahmen“, denn nur dort gibt es einen Unterhaltsbeitrag.
  • Ausfüllen am PC: Das PDF hat Formularfelder. Unterschreiben müsst ihr beide.

Formblatt D auf einen Blick

FrageAntwort
Wofür?Das Amt rechnet das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners nach den Verhältnissen im Bewilligungszeitraum statt nach dem vorletzten Kalenderjahr
Rechtsgrundlage§ 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG
Für wen?Vollzeit-Fortbildung, verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft, nicht dauernd getrennt lebend
Wann?Wenn das Einkommen deines Partners im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich geringer ist als in Anlage 2 zu Formblatt A erklärt
Wer füllt aus?Du die Zeilen 1 bis 3, dein Partner die Zeilen 4 bis 44. Zwei Unterschriften.
FristBis zum Ende des Bewilligungszeitraums (Ausschlussfrist)
WirkungFür den ganzen Bewilligungszeitraum. Ein Zurück zum Einkommen aus Anlage 2 gibt es nicht.
Wohin?An das Amt, das deinen Antrag bearbeitet (Ämtersuche nach Postleitzahl)

Was Formblatt D ist und was nicht

Beim Aufstiegs-BAföG werden auf deinen Unterhaltsbedarf zuerst dein eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet, dann das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners (§ 10 Abs. 2 AFBG). Das Einkommen deiner Eltern spielt keine Rolle. Für dich und deinen Partner gelten aber verschiedene Zeiträume:

FormularWessen Einkommen?Welcher Zeitraum?
Anlage 1 zu Formblatt ADeinsDer Bewilligungszeitraum (§ 22 BAföG)
Anlage 2 zu Formblatt A (Einkommenserklärung des Ehepartners)Das deines PartnersDas vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 24 Abs. 1 BAföG)
Formblatt DDas deines PartnersAuf Antrag der Bewilligungszeitraum (§ 24 Abs. 3 BAföG)

Formblatt D ersetzt Anlage 2 also nicht, es kommt dazu. Das Formular sagt es selbst: „Für die Entscheidung über diesen Antrag muss auch die Erklärung auf Anlage 2 zu Formblatt A vorliegen.“ Das Amt braucht beide Angaben für eine Vergleichsrechnung.

  • Dein eigenes Einkommen: Dafür gibt es keinen Aktualisierungsantrag, weil ohnehin der Bewilligungszeitraum zählt. Ändert sich dein Einkommen, meldest du das dem Amt.
  • Nicht verheiratet: Das Einkommen eines Lebensgefährten ohne Trauschein zählt nicht. Als Ehegatte oder Lebenspartner gilt nur, wer nicht dauerhaft getrennt von dir lebt (§ 17 Abs. 2 AFBG).
  • Teilzeit: Ohne Unterhaltsbeitrag prüft das Amt kein Partnereinkommen, Formblatt D brauchst du dann nicht.
  • Nicht verwechseln: Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase) ist kein Aktualisierungsantrag, sondern der Antrag auf Förderung bis zur Prüfung.

Wann sich der Antrag lohnt

Formblatt D lohnt sich, wenn dein Partner jetzt deutlich weniger verdient als vor zwei Jahren. Typische Gründe sind:

  • Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld I
  • Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung
  • Elternzeit mit Elterngeld
  • längere Krankheit mit Krankengeld
  • Kurzarbeit, Wechsel in Teilzeit oder in eine schlechter bezahlte Stelle
  • Gewinneinbruch bei Selbstständigen

Die ersten beiden nennt das Formular selbst als Beispiele: „Bezug von Arbeitslosengeld, Altersruhegeld, Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit“.

Ab wann ist das Einkommen „wesentlich“ geringer?

Das Gesetz nennt keinen Betrag. Die Verwaltungsvorschrift zum BAföG legt in Tz 24.3.1 (Fassung 2026) fest: Das Einkommen ist wesentlich niedriger, „wenn sich bei Berücksichtigung der Einkommensminderung der Förderungsbetrag um den in § 51 Absatz 4 genannten Betrag monatlich erhöht“. Das sind 10 €. Eine eigene Regel für das AFBG gibt es nicht. § 17 AFBG verweist aber auf die BAföG-Vorschriften, und auch das AFBG rechnet mit der Grenze von 10 € (§ 24 Abs. 3 und § 25 AFBG).

Praktisch heißt das: Bringt dir die Aktualisierung mindestens 10 € mehr Unterhaltsbeitrag im Monat, ist der Antrag begründet. Ob das so ist, ermittelt das Amt mit einer Vergleichsrechnung aus Anlage 2 und Formblatt D.

Wann du besser verzichtest

  • Dein Partner lag schon unter dem Freibetrag. Hatte er im vorletzten Kalenderjahr ein anrechenbares Einkommen unter 1.690 € im Monat, wurde nichts angerechnet (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Dann gibt es nichts zu gewinnen.
  • Das Einkommen erholt sich schnell. Findet dein Partner im selben Kalenderjahr eine besser bezahlte Stelle, kann das Jahreseinkommen am Ende über dem Wert aus Anlage 2 liegen. Zurück kannst du dann nicht mehr.
  • Die Prognose ist unsicher. Etwa bei Selbstständigen mit schwankendem Gewinn. Liegt das Einkommen am Ende höher als angegeben, droht eine Rückforderung.

Welcher Zeitraum zählt: vorletztes Jahr oder Bewilligungszeitraum

Normalerweise zählt das Einkommen deines Partners im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 24 Abs. 1 BAföG). Beginnt deine Förderung im September 2026, ist das 2024. Mit Formblatt D zählen stattdessen die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum selbst.

Der Bewilligungszeitraum ist beim AFBG die Maßnahme oder der Teil der Maßnahme, für den gefördert wird (§ 23 Abs. 3 AFBG). Vollzeit wird bis zu 24 Monate gefördert (§ 11 Abs. 1 AFBG). Ein Bewilligungszeitraum kann deshalb bis zu drei Kalenderjahre berühren. Darum hat Formblatt D drei Spalten.

So rechnet das Amt: das Jahreszwölftel

Angerechnet wird nach § 24 Abs. 4 BAföG der Betrag, „der sich ergibt, wenn die Summe der Monatseinkommen des Bewilligungszeitraums durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird; als Monatseinkommen gilt ein Zwölftel des jeweiligen Kalenderjahreseinkommens“. Schritt für Schritt:

  1. Für jedes Kalenderjahr, das der Bewilligungszeitraum berührt, wird das ganze Jahreseinkommen ermittelt.
  2. Ein Zwölftel davon ist das Monatseinkommen dieses Jahres.
  3. Jeder Monat des Bewilligungszeitraums bekommt das Monatseinkommen seines Kalenderjahres.
  4. Die Summe wird durch die Zahl der Monate geteilt.

Die Folge: Monate vor Beginn und nach Ende deines Bewilligungszeitraums zählen mit, wenn sie im selben Kalenderjahr liegen. Hat dein Partner bis April gut verdient, steckt dieses Gehalt im Zwölftel des Jahres. Tritt er nach dem Ende deiner Förderung im selben Jahr eine neue Stelle an, zählt auch dieses Gehalt. Deshalb fragt das Formular nach Jahressummen. Auch die Sozialpauschale wird für jedes Kalenderjahr getrennt bestimmt (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014, 5 C 6.13).

Muster: ein ausgefülltes Formblatt D

Im Muster besucht Jonas von September 2026 bis Juni 2027 eine Meisterschule in Vollzeit. Seine Frau Lea wurde zum 30. April 2026 gekündigt und bezieht seit Mai Arbeitslosengeld I. Ab Mai 2027 rechnet sie mit einer neuen Stelle. Der Bewilligungszeitraum berührt 2026 und 2027, deshalb bleibt die dritte Spalte leer. Wie sich die Zahlen auswirken, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.

Formblatt D ausfüllen: Zeile für Zeile

Zeilen 1 bis 3: dein Teil

ZeileWas hinein gehörtTipp
KopfFörderungsnummerSteht in deinem Bescheid. Hast du noch keinen, lass das Feld frei.
1Familienname, Geburtsname, Vorname, GeburtsdatumDeine Daten, nicht die deines Partners
2Bewilligungszeitraum von … bis …Genau wie im Antrag oder Bescheid. Mit diesem Satz beantragst du die Aktualisierung.
Erklärung„Mir ist bekannt, dass …“: Änderungen melden, kein Zurück zu Anlage 2, keine Änderungen am DruckteilPunkt 2 vor dem Unterschreiben lesen, siehe unten
3Ort, Datum, deine UnterschriftOhne sie ist der Antrag nicht gestellt

Zeilen 4 bis 14: Erklärung deines Partners

ZeileWas hinein gehörtTipp
4 bis 6Gründe für die EinkommensminderungKurz und konkret, z. B. „Kündigung zum 30.04.2026, seitdem arbeitslos“
7 bis 9Belege zur GlaubhaftmachungDas Formular nennt als Beispiele Rentenbescheid und Bescheid über Arbeitslosengeld
10Die Einkommensminderung wurde oder wird wirksam ab (Monat/Jahr)–
11Erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder in Ausbildung, seit …Sozialpauschale 22,3 %, höchstens 17.200 € im Jahr
12Nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt, z. B. Beamte, seit …16,5 %, höchstens 10.200 €
13Selbstständig, auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit oder als Minijobber versicherungsfrei, seit …38,8 %, höchstens 29.500 €
14Nicht erwerbstätig oder im Ruhestand nicht erwerbstätig, seit …16,5 %, höchstens 10.200 €

Die Zeilen 11 bis 14 bestimmen die Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 BAföG, die das Amt vom Einkommen abzieht. Laut Formular sind die Angaben „für alle Kalenderjahre zu machen, die vom Bewilligungszeitraum berührt werden“. Wechselt die Art der Erwerbstätigkeit, sind Mehrfacheintragungen möglich, wie im Muster. Für jedes Jahr ordnet das Amt deinen Partner aber nur einer Gruppe zu, und zwar der ersten, deren Voraussetzungen er in dem Jahr auch nur zeitweise erfüllt hat.

Zeilen 15 bis 43: die voraussichtlichen Jahreseinkommen

Auf Seite 2 trägt dein Partner ein, wie sich seine Jahreseinkommen „voraussichtlich“ zusammensetzen werden. Gefragt sind Jahressummen in vollen Euro für das ganze Kalenderjahr, also auch für Monate außerhalb deines Bewilligungszeitraums. Das Formular verlangt ausdrücklich, „künftige Erhöhungen wie z. B. Tariferhöhungen“ zu berücksichtigen.

ZeileWas hinein gehörtHinweis
15Gibt es Einnahmen im Sinne der Zeilen 16 bis 43? Nein oder ja–
16Die Jahre der drei SpaltenNur Jahre, die der Bewilligungszeitraum berührt
17 bis 19Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige ArbeitVerluste kenntlich machen. Sie werden nicht mit anderen Einkünften verrechnet (§ 21 Abs. 1 BAföG).
20Nichtselbstständige Arbeit mit Versorgungsbezügen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auch AbfindungenBruttobeträge
21Minijob, dazu: Beginn vor dem 01.01.2013?–
22 bis 25Vermietung und Verpachtung, steuerfreie Einnahmen nach dem Auslandstätigkeitserlass, Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte–
26 bis 28Renten, Unfallrenten, VersorgungsrentenRenten zählen in voller Höhe als Einnahmen
29 bis 32Voraussichtliche Lohn- oder Einkommensteuer, Kirchensteuer, Gewerbesteuer, SolidaritätszuschlagWerden abgezogen. Liegt ein Gewerbesteuerbescheid vor, alle Seiten in Kopie beilegen.
33Beiträge zur Riester-RenteBescheinigung nach § 92 EStG in Kopie
34Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG–
35 bis 43Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit, weitere EinnahmenGemeint ist nur Arbeitslosengeld I. Bürgergeld, seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld, gehört nicht hinein.

Zu den „weiteren Einnahmen“ in Zeile 42 und 43 gehören laut Randspalte etwa Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Elterngeld zählt nur, soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 BEEG übersteigt. Beim Krankengeld ist der Nettobetrag gemeint. Wie das Amt aus allen Angaben das Einkommen bildet, regelt § 21 BAföG: Einkünfte minus Steuern und Sozialpauschale, dazu Einnahmen wie Arbeitslosengeld in voller Höhe.

Zeile 44: Unterschrift deines Partners

Mit seiner Unterschrift versichert dein Partner, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Er bestätigt außerdem, dass er jede Änderung seiner wirtschaftlichen Lage „unverzüglich der zuständigen AFBG-Stelle schriftlich anzuzeigen“ hat. Das Amt darf die Angaben bei Sozialleistungsträgern, Finanzamt und Arbeitgeber prüfen, unter Umständen auch per Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO. Ohne diese zweite Unterschrift ist Formblatt D unvollständig.

Welche Nachweise du beilegen musst

Neben der Überschrift der Partnererklärung steht das Belegsymbol 1. Die Randspalte erklärt es: „Jede angegebene Position muss, soweit möglich, mit Kopien von Belegen für die jeweiligen Jahre nachgewiesen werden (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen, Rentenbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen).“ Schick Kopien, keine Originale.

SituationTypischer Nachweis
ArbeitslosigkeitKündigung oder Aufhebungsvertrag, Bescheid über Arbeitslosengeld
Gehalt im laufenden JahrLohn- und Gehaltsabrechnungen
Neue Stelle in AussichtArbeitsvertrag oder Zusage, falls vorhanden
RenteRentenbescheid
ElternzeitBescheid über Elterngeld
KrankheitBescheinigung der Krankenkasse über das Krankengeld
KurzarbeitLohnabrechnungen mit Kurzarbeitergeld
SelbstständigkeitBetriebswirtschaftliche Auswertungen, Gewerbesteuerbescheid mit allen Seiten
Riester-VertragBescheinigung nach § 92 EStG

Rechenbeispiel: So viel bringt Formblatt D

Jonas aus dem Muster ist verheiratet, hat keine Kinder, kein eigenes Einkommen und kein Vermögen über dem Freibetrag. Sein Bewilligungszeitraum läuft von September 2026 bis Juni 2027, das sind zehn Monate. Sein Unterhaltsbedarf: bis zu 1.019 € als Alleinstehender plus 235 € für seine Ehefrau, zusammen 1.254 € (§ 10 Abs. 2 AFBG). Wie hoch der Bedarf genau ist, hängt auch von der Krankenversicherung ab (Krankenversicherung beim Aufstiegs-BAföG). Am Vorteil durch Formblatt D ändert das nichts.

Lea verdiente 2024 brutto 4.700 € im Monat, 2026 nach einer Tariferhöhung 4.800 €. Zum 30. April 2026 wurde sie gekündigt. Von Mai 2026 bis April 2027 bekommt sie 1.875 € Arbeitslosengeld I im Monat, ab Mai 2027 rechnet sie mit einer neuen Stelle mit 3.500 € brutto.

Schritt 1: anrechenbares Jahreseinkommen nach § 21 BAföG

Gerechnet wird nicht mit dem Netto, sondern mit dem anrechenbaren Einkommen nach § 21 BAföG: Bruttolohn minus Werbungskosten (hier der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), minus Sozialpauschale von 22,3 % und minus Steuern. Arbeitslosengeld I kommt in voller Höhe dazu.

Posten2024 (Anlage 2)20262027
Bruttolohn56.400 €19.200 € (Jan. bis Apr.)28.000 € (Mai bis Dez.)
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 €1.230 €
− Sozialpauschale 22,3 %12.303 €4.007 €5.970 €
− Einkommensteuer (geschätzt)6.867 €1.363 €1.900 €
Arbeitslosengeld I –15.000 € (Mai bis Dez.)7.500 € (Jan. bis Apr.)
= anrechenbares Jahreseinkommen36.000 €27.600 €26.400 €
Monatseinkommen (ein Zwölftel)3.000 €2.300 €2.200 €

Die Steuern sind geschätzt, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fallen im Beispiel nicht an.

Schritt 2: Monatseinkommen im Bewilligungszeitraum

Vier Monate des Bewilligungszeitraums liegen in 2026, sechs in 2027:

(4 × 2.300 € + 6 × 2.200 €) ÷ 10 = 2.240 €

Leas Gehalt von Januar bis April 2026 steckt darin genauso wie ihr neues Gehalt von Juli bis Dezember 2027, obwohl beides außerhalb des Bewilligungszeitraums liegt.

Schritt 3: Unterhaltsbeitrag mit und ohne Formblatt D

RechnungOhne Formblatt DMit Formblatt D
Unterhaltsbedarf (1.019 € + 235 €)1.254 €1.254 €
Monatseinkommen der Ehefrau3.000 €2.240 €
− Freibetrag für den Ehegatten1.690 €1.690 €
= übersteigendes Einkommen1.310 €550 €
davon angerechnet (50 %)655 €275 €
Unterhaltsbeitrag im Monat599 €979 €

Mit Formblatt D bekommt Jonas 380 € mehr im Monat, über den ganzen Bewilligungszeitraum 3.800 €. Die Schwelle von 10 € ist weit überschritten.

Die Freibeträge stehen in § 25 BAföG: 1.690 € für den Ehegatten, dazu 770 € für jedes Kind des Partners, das nicht selbst in einer förderfähigen Ausbildung ist. Vom Rest bleiben 50 % anrechnungsfrei, für jedes dieser Kinder weitere 5 %. Mit Kindern steigt außerdem der Bedarf um 235 € je Kind mit Kindergeldanspruch. Das Beispiel rechnet mit den Sätzen von 2026. Ändert die geplante BAföG-Reform 2027 die Bedarfssätze, ändert sich über § 10 Abs. 2 AFBG auch der Unterhaltsbeitrag. Beschlossen ist die Reform noch nicht.

Frist, Wirkung und Risiken

Frist: bis zum Ende des Bewilligungszeitraums

„Der Antrag auf Aktualisierung kann nur bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden (Ausschlussfrist).“ So steht es auf dem Formular, und so regelt es § 24 Abs. 3 BAföG: „nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt“. Du kannst Formblatt D zusammen mit dem Erstantrag oder später im laufenden Bewilligungszeitraum stellen. Für einen neuen Bewilligungszeitraum, etwa mit Formblatt W, gilt ein neues vorletztes Kalenderjahr. Dann prüfst du neu, ob sich ein weiterer Antrag lohnt.

Wirkung: für den ganzen Bewilligungszeitraum

Nach § 24 Abs. 3 BAföG ist auf Antrag „von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen“, also für alle Monate des Zeitraums. § 25 Satz 4 AFBG bestimmt, dass der Bescheid in diesen Fällen „vom Beginn des Bewilligungszeitraums“ geändert wird, wenn sich das Einkommen des Partners ändert. Nach dem Gesetzeswortlaut kann eine Aktualisierung deshalb auch für Monate wirken, die vor dem Antrag liegen. Lass dir von deinem Amt bestätigen, ab wann es nachzahlt.

Ohne Vorbehalt, aber nicht ohne Risiko

Beim Studierenden-BAföG zahlt das Amt nach einer Aktualisierung unter dem Vorbehalt der Rückforderung und rechnet später endgültig ab (§ 24 Abs. 3 Satz 3 und 4 BAföG). Beim AFBG ordnet § 17 Abs. 1 AFBG dagegen an, dass über den Antrag „ohne Vorbehalt der Rückforderung entschieden wird“. Nach dem Gesetzeswortlaut gibt es also keine automatische Schlussabrechnung.

Sicher bist du damit nicht. Verdient dein Partner mehr als angegeben, müsst ihr das melden. Nach dem Wortlaut von § 25 Satz 4 AFBG wird der Bescheid dann ab Beginn des Bewilligungszeitraums geändert, und zu viel gezahlter Unterhaltsbeitrag ist nach § 50 SGB X zu erstatten. Das gilt ab einer Änderung von 10 € im Monat (§ 25 Satz 1 AFBG). Wie dein Amt das im Einzelfall handhabt, fragst du am besten dort nach, bevor du unterschreibst.

Kein Zurück zu Anlage 2

Mit deiner Unterschrift in Zeile 3 bestätigst du: „ich nach Stellung eines Antrags auf Aktualisierung – auch bei einer Einkommensverbesserung – die Anrechnung des in Anlage 2 zu Formblatt A erklärten Einkommens nicht mehr verlangen kann“. Verdient dein Partner am Ende mehr als im vorletzten Kalenderjahr, zählt trotzdem das höhere aktuelle Einkommen. Für das Studierenden-BAföG stellt die Verwaltungsvorschrift zum BAföG in Tz 24.3.3 klar, dass ein Aktualisierungsantrag nur zurückgenommen werden kann, solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Meldepflicht für dich und deinen Partner

Ihr müsst Änderungen unverzüglich und ohne Aufforderung melden. Für deinen Partner gilt die Mitwirkungspflicht aus § 60 SGB I über § 21 Abs. 2 AFBG genauso wie für dich.

  • Bußgeld: Wer eine Änderung nicht, falsch oder zu spät meldet, handelt ordnungswidrig. Möglich sind bis zu 3.000 € (§ 29 AFBG).
  • Ersatzpflicht des Partners: Hat dein Partner die Förderung durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben oder eine unterlassene Anzeige herbeigeführt, muss er den zu Unrecht gezahlten Betrag ersetzen, verzinst mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 22 AFBG).

Formblatt D oder BAföG-Formblatt 7: der Unterschied

Beim Studierenden-BAföG heißt der Aktualisierungsantrag Formblatt 7. Beide beruhen auf § 24 Abs. 3 BAföG, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten:

PunktFormblatt D (Aufstiegs-BAföG)Formblatt 7 (BAföG)
Wessen Einkommen?Ehe- oder LebenspartnerEltern oder Ehe- oder Lebenspartner
Rechtsgrundlage§ 17 AFBG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 BAföG§ 24 Abs. 3 BAföG
FristBis zum Ende des BewilligungszeitraumsBis zum Ende des Bewilligungszeitraums
BescheidOhne Vorbehalt der RückforderungUnter Vorbehalt der Rückforderung, endgültige Abrechnung später
Wenn das Einkommen später steigtMeldung, Änderung ab Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 25 Satz 4 AFBG)Rückforderung bei der endgültigen Abrechnung
Zurück zum vorletzten Kalenderjahr?NeinNein

So reichst du Formblatt D ein

  1. Anlage 2 klären: Ohne die Anlage 2 zu Formblatt A entscheidet das Amt nicht über Formblatt D. Hast du sie mit dem Erstantrag abgegeben, reicht das.
  2. Partnerteil ausfüllen: Dein Partner füllt die Zeilen 4 bis 43 aus, unterschreibt in Zeile 44 und legt die Belege in Kopie bei.
  3. Deinen Teil ausfüllen: Zeilen 1 bis 3 mit Bewilligungszeitraum und Unterschrift.
  4. Einreichen: Beim Amt, das deinen Antrag bearbeitet. Gib deine Förderungsnummer an. Das zuständige Amt findest du über die Ämtersuche nach Postleitzahl.
  5. Früh dran sein: Spätestens am letzten Tag des Bewilligungszeitraums muss der Antrag da sein. Stell ihn, sobald sich die Einkommensminderung abzeichnet.

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG kannst du laut aufstiegs-bafoeg.de in allen Ländern auch digital über AFBG Digital stellen, der Zugang läuft über die BundID. In welcher Form dein Amt den Aktualisierungsantrag haben möchte, erfährst du dort.

Häufige Fragen zu Formblatt D

Muss ich Formblatt D ausfüllen, wenn ich verheiratet bin?

Nein. Als Verheirateter brauchst du bei Vollzeit Anlage 2 zu Formblatt A, die Einkommenserklärung deines Partners. Formblatt D kommt nur dazu, wenn dein Partner im Bewilligungszeitraum voraussichtlich deutlich weniger verdient als im vorletzten Kalenderjahr.

Was ist der Unterschied zwischen Formblatt D und Anlage 2?

Anlage 2 erklärt das Einkommen deines Partners im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Mit Formblatt D beantragst du, stattdessen sein Einkommen im Bewilligungszeitraum anzurechnen, und dein Partner gibt dafür eine Prognose ab. Das Amt braucht beide.

Bis wann kann ich Formblatt D stellen?

Bis zum letzten Tag deines Bewilligungszeitraums. Das ist eine Ausschlussfrist, später gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Wann ist das Einkommen meines Partners wesentlich geringer?

Wenn die Aktualisierung deinen Unterhaltsbeitrag um mindestens 10 € im Monat erhöht. So definiert es die Verwaltungsvorschrift zum BAföG, auf dessen Regeln das AFBG verweist.

Bekomme ich das Geld rückwirkend?

Nach dem Gesetzeswortlaut gilt die Aktualisierung für den ganzen Bewilligungszeitraum, auch für Monate vor dem Antrag. Frag dein Amt, ab wann es nachzahlt.

Was passiert, wenn mein Partner wieder mehr verdient?

Ihr müsst das melden. Der Bescheid wird dann ab Beginn des Bewilligungszeitraums geändert, zu viel gezahlter Unterhaltsbeitrag ist zu erstatten. Zurück zum Einkommen aus Anlage 2 kannst du nicht.

Kann ich Formblatt D für mein eigenes Einkommen stellen?

Nein. Für dein eigenes Einkommen zählt ohnehin der Bewilligungszeitraum. Ändert es sich, meldest du das dem Amt.

Brauche ich Formblatt D bei einer Teilzeit-Fortbildung?

Nein. In Teilzeit gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, deshalb zählt das Einkommen deines Partners nicht.

Zählt Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld meines Partners?

Nein. Laut Formular sind Leistungen nach dem SGB II nicht anzugeben. Gemeint ist dort nur Arbeitslosengeld I.

Wir sind nicht verheiratet. Zählt das Einkommen meines Partners?

Nein. Nur das Einkommen eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, der nicht dauerhaft getrennt von dir lebt, wird angerechnet.

Ändert Formblatt D etwas am Maßnahmebeitrag?

Nein. Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren hängt nicht vom Einkommen ab. Formblatt D wirkt nur auf den Unterhaltsbeitrag.

Was, wenn mein Partner nicht mitmacht?

Ohne seine Erklärung, seine Belege und seine Unterschrift kann das Amt die Einkommensminderung nicht prüfen. Für die Einkommenserklärung in Anlage 2 ist er zur Mitwirkung verpflichtet (§ 21 Abs. 2 AFBG).

Ist Formblatt G auch ein Aktualisierungsantrag?

Nein. Formblatt G ist der Antrag auf Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase. Der Aktualisierungsantrag beim Aufstiegs-BAföG ist Formblatt D.

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