BAföG Formblatt 9 (2026): Folgeantrag-Kurzform + PDF

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BAföG Formblatt 9 (v2025, gültig 2026) als PDF + Anleitung für den vereinfachten Folgeantrag nur für Studierende. ✓ Bedingungen ✓ Timing ✓ FB 9 vs. FB 1 ✓ FAQ.
BAföG Formblatt 9 – Folgeantrag-Kurzform (Seite 1)

Formblatt 9 ist die Kurzform des BAföG-Folgeantrags – exklusiv für Studierende, deren Lebens­situation sich seit dem letzten Bescheid nicht wesentlich geändert hat. Statt dem kompletten Formblatt 1 füllst du nur ein paar Seiten aus – ideal, wenn Vermögen, Wohnsitz und Eltern­einkommen ähnlich bleiben wie bisher. Stand: April 2026.

Formblatt 9 als PDF herunterladen (offiziell vom BMBF, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer Formblatt 9 nutzen darf, welche Bedingungen gelten, welche Nachweise trotzdem dazu kommen – und wann du besser zu Formblatt 1 greifen solltest.

Kurz-Navigation

Wer darf Formblatt 9 nutzen?

Formblatt 9 ist nur für Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien – nicht für Schüler-BAföG. Du darfst es nutzen, wenn ALLE folgenden Bedingungen erfüllt sind:

BedingungWert
Bewilligungs­zeitraum bisher12 Monate ohne Unterbrechung
Wohnsituationunverändert (kein Umzug in andere Wohnform, Stadt oder zurück zu den Eltern)
Familienstandunverändert (keine Heirat, Scheidung, neues Kind)
Studienganggleich (kein Fachrichtungs- oder Hochschul­wechsel)
Eigenes Einkommennicht wesentlich geändert
Eigenes Vermögenweiter unter 15.000 € (unter 30 Jahren)
Eltern-Einkommenkeine wesentliche Änderung

Trifft auch nur eine Bedingung nicht zu, musst du stattdessen den vollen Formblatt 1 nutzen – wie beim Erstantrag.

Warum sich Formblatt 9 lohnt

Formblatt 9 spart dir erheblichen Papier­kram. Auf 2 Seiten bestaetigst du dem Amt nur, dass alles beim Alten ist. Konkret:

  • Kein komplettes Formblatt 1 mit allen 8 Seiten
  • Keine erneute Erklärung von Ausbildungsweg, Staats­angehörigkeit etc.
  • Schnellere Bearbeitung (typisch 4–6 Wochen statt 6–10)
  • Weniger Nachweise – das Amt kennt dich ja schon aus der Erstakte

Zeitaufwand: realistisch 30–60 Minuten für FB 9 (verglichen mit 3–6 Stunden für Formblatt 1).

Was trotzdem zu Formblatt 9 dazu kommt

FB 9 allein reicht nicht – ein Folgeantrag braucht immer mehrere Unterlagen:

  • Formblatt 3 – aktuelles Eltern-Einkommen (für den neuen Bewilligungs­zeitraum: Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr, also 2024 für BWZ ab 2026/27)
  • Neue Immatrikulations­bescheinigung nach § 9 BAföG (von deiner Hochschule)
  • Aktueller Kontoauszug vom Antragstag (Vermögens­check)
  • Formblatt 5 – Leistungs­bescheinigung ab dem 5. Fachsemester (Pflicht!) – ohne FB 5 stoppt die Förderung automatisch
  • Bei eigenen Kindern: Formblatt 4 (Kinderbetreuungs­zuschlag)
  • Bei Auslandsausbildung: Formblatt 6
  • Bei deutlich gesunkenem Eltern-Einkommen: Formblatt 7 (Aktualisierungs­antrag)

Wann einreichen? Die richtige Timing-Strategie

Für die nahtlose Weiterzahlung solltest du Formblatt 9 mindestens 2 Monate vor Ende deines laufenden Bewilligungs­zeitraums einreichen. Rechtsgrundlage dieser Empfehlung: § 50 BAföG (Bewilligungs­zeitraum + Fortsetzungs­antrag).

Achtung: BAföG wird nur ab dem Monat gezahlt, in dem dein Antrag eingeht. Wer den Folgeantrag zu spät stellt, verliert Monate. Nicht ruckzahl­bare § 15 BAföG. Im Zweifel: früher als später – ein verfrühter Antrag wird nicht abgelehnt, er wartet im Amt bis zum nächsten BWZ-Beginn.

Formblatt 9 oder doch Formblatt 1?

Deine Situation seit letztem BAföG-BescheidEmpfohlenes Formblatt
Alles beim AltenFB 9 (FB 5 bei 5. Sem.)
Umzug in andere Stadt oder WohnformFormblatt 1 (voll)
Fachrichtungs­wechsel oder Hochschul­wechselFormblatt 1 (voll)
Heirat / Scheidung / neues KindFormblatt 1 (voll)
Vermögen über 15.000 € gestiegenFormblatt 1 (voll)
Eltern verdienen deutlich wenigerFB 9 + Formblatt 7
Eltern verweigern AuskunftFormblatt 1 + Formblatt 8 (Vorausleistung)
Wechsel Inland -> AuslandFormblatt 1 + Formblatt 6

Die 5 häufigsten Fehler beim Folgeantrag mit FB 9

  1. Zu spät eingereicht. Wer den Antrag erst zum BWZ-Ende stellt, verliert für den neuen BWZ mehrere Monate Förderung. Mindestens 2 Monate vorher einreichen.
  2. FB 5 vergessen beim Folgeantrag ab dem 5. Fachsemester. Der wichtigste Stolperstein – ohne Leistungs­bescheinigung stoppt die Zahlung.
  3. FB 9 genutzt, obwohl Änderung vorlag. Typisch: Umzug in die neue WG vor 3 Monaten, aber trotzdem FB 9 eingereicht. Das Amt merkt das über die Melde­adresse und fordert Formblatt 1 nach – 4 Wochen Verzoegerung.
  4. Kontoauszug weggelassen. Auch bei FB 9 ist ein aktueller Kontostand Pflicht (Vermögens­check bis 15.000 €).
  5. Neue Immatrikulations­bescheinigung vergessen. Die kommt zu Semester­beginn ins Studi-Portal und muss mit dem Folgeantrag eingereicht werden.

Häufige Fragen zu Formblatt 9

Darf ich Formblatt 9 als Schüler nutzen?

Nein. Formblatt 9 ist ausdrücklich nur für Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien. Schülerinnen und Schüler nutzen für den Folgeantrag immer den vollen Formblatt 1 + Formblatt 2.

Was ist eine „wesentliche Änderung“ der Lebenssituation?

Alles, was der BAföG-Berechnung einen anderen Parameter gibt: Umzug in neue Wohnform oder Stadt, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Übergang zum Wechselmodell, Job­wechsel mit deutlich anderem Einkommen, Vermögen über 15.000 €, Hochschul- oder Fachrichtungs­wechsel. Im Zweifel: Formblatt 1 nutzen – das deckt alle Faelle ab.

Wann genau muss ich Formblatt 9 einreichen?

Empfohlen: 2 Monate vor Ende des laufenden Bewilligungs­zeitraums. Bei BWZ-Ende 30. September also im Juli. Später als einen Monat vor BWZ-Ende wird es knapp – Bearbeitungs­dauer üblich 4–6 Wochen.

Muss ich auch Formblatt 3 mit einreichen?

Ja. Formblatt 3 (Einkommen der Eltern) ist bei jedem Folgeantrag dabei – auch bei der FB-9-Kurzform. Relevantes Jahr ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des neuen BWZ. Für einen BWZ-Start im Oktober 2026: Steuerbescheid 2024.

Brauche ich Formblatt 5 auch beim FB-9-Folgeantrag?

Ja – wenn du in den 5. Fachsemester (oder später) wechselst. Dann ist Formblatt 5 Pflicht nach § 48 BAföG. Ohne die Leistungs­bescheinigung stoppt die Förderung – unabhaengig davon, ob du FB 9 oder FB 1 genommen hast.

Was ist, wenn das Einkommen meiner Eltern gesunken ist?

FB 9 passt trotzdem – die änderung betrifft ja nicht deine persönliche Situation, sondern die deiner Eltern. Du reichst zusaetzlich Formblatt 7 (Aktualisierungs­antrag) ein, das Amt rechnet dann mit dem aktuellen Elterneinkommen statt mit dem Steuerbescheid 2024.

Kann ich Formblatt 9 auch über BAföG Digital einreichen?

Ja – bei fast allen BAföG-Ämtern. BAföG Digital führt dich Schritt für Schritt durch den Folgeantrag, und du unterschreibst mit BundID digital. Vorteil: keine Postlaufzeit, Pflichtfelder werden sofort erkannt.

Kommt nach FB 9 eine eigene Bewilligungs-Entscheidung?

Ja. Du bekommst einen neuen Bewilligungs­bescheid für den neuen BWZ (üblich 12 Monate). Nur wenn Unterlagen fehlen oder etwas unklar ist, schickt dir das Amt einen Nachforderungs­brief – dann reichst du das Fehlende binnen 14-30 Tagen nach.

Nächster Schritt

Alles beim Alten? Dann FB 9 + Formblatt 3 (+ Formblatt 5 ab 5. Semester) einreichen – mindestens 2 Monate vor BWZ-Ende. Hat sich was geändert? Dann vollständiges Formblatt 1. Alle Formulare im Überblick: BAföG Formulare 2026. Für die komplette Antrags-Strategie: BAföG beantragen.