AFBG Formblatt Z: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen – PDF, Muster und Ablauf
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Formblatt Z, amtlich „Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“, ist die Bescheinigung der Prüfungsstelle, dass du für deine Aufstiegsfortbildung die nötige Vorqualifikation mitbringst. Du füllst nur die Zeilen 1 bis 7 aus. Den Rest bestätigt die Stelle, die später deine Prüfung abnimmt: die IHK, die Handwerkskammer oder bei staatlichen Fachschulen die Schule. Beim Erstantrag auf Aufstiegs-BAföG brauchst du Formblatt Z in der Regel, in Teilzeit wie in Vollzeit. Manche Bundesländer machen laut AFBG Digital Ausnahmen, etwa für Fach- und Handwerksschüler. Frag im Zweifel bei deinem Amt oder deiner Prüfungsstelle nach. Hier findest du das PDF, ein ausgefülltes Muster, alle 18 Zeilen erklärt und den Ablauf bei Kammer und Schule. Stand: Oktober 2026.
Formblatt Z als PDF herunterladen
➤ Formblatt Z als PDF herunterladen (offizielle Fassung von aufstiegs-bafoeg.de)
- Fassung: „Stand 2023“, senkrecht am linken Rand. Sie gilt unverändert auch 2026, siehe die amtliche Formularseite.
- Umfang: eine Seite mit 18 nummerierten Zeilen, oben dein Teil, unten der Teil der Prüfungsstelle.
- Ausfüllen am PC: Das PDF hat Formularfelder, du kannst deine Zeilen am Rechner ausfüllen und speichern.
- Bundesweit gleich: Ein eigenes Formblatt Z für Bayern, Hamburg oder NRW gibt es nicht. Manche Kammern nehmen es aber über ihr eigenes Online-Portal entgegen.
Alte Fassung „Stand 2020“: Was ist anders?
Auf manchen Kammerseiten liegt noch die Fassung von 2020. Sie fragt fast dasselbe ab. Neu sind seit 2023 zwei Präzisierungen: In Zeile 13 geht es ausdrücklich um Berufspraxis „über den Berufsabschluss hinaus“. Und in Zeile 16 verlangt das Formular jetzt, die „Anerkennung als strukturiertes Programm“ beizufügen. Nimm die aktuelle Fassung, dann passen die Zeilennummern zu Rückfragen des Amts.
Formblatt Z auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Amtlicher Name | Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Formblatt Z) |
| Rechtsgrundlage | § 9 AFBG: Du musst vor Beginn der Maßnahme über die für die Prüfungszulassung nötige Vorqualifikation verfügen |
| Wer füllt aus? | Du die Zeilen 1 bis 7, die Prüfungsstelle die Zeilen 8 bis 18 mit Stempel und Unterschrift |
| Wer stellt aus? | Die Stelle, die deine Fortbildungsprüfung abnimmt, also IHK, Handwerkskammer oder die staatliche Fachschule |
| Kosten | In der Regel keine (Leistungsbeschreibung der Länder) |
| Dauer | Laut Länderbeschreibung wenige Tage. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern nennt etwa zwei bis drei Wochen. |
| Wohin? | Zusammen mit Formblatt A und Formblatt B an das Amt für Aufstiegsförderung |
| Wann? | Vor dem Antrag einholen. Den Antrag stellst du spätestens bis zum Ende der Maßnahme (§ 19 Abs. 1 AFBG). |
Wer füllt Formblatt Z aus: du und die Prüfungsstelle
Das Formular ist zweigeteilt. Oben steht „Durch den/die Teilnehmer/in auszufüllen!“, das sind die Zeilen 1 bis 7. Darunter folgt der Teil „Durch die Prüfungsstelle auszufüllen, die für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zuständig ist! Bescheinigung nach § 9 AFBG“. Ein Unterschriftsfeld für dich gibt es auf Formblatt Z nicht, du unterschreibst den Antrag in Formblatt A. Wer bei dir die Prüfungsstelle ist, hängt vom Abschluss ab:
| Abschluss | Wer füllt den unteren Teil aus? |
|---|---|
| IHK-Fortbildungen, z. B. Fachwirt, Industriemeister, Bilanzbuchhalter, Betriebswirt | Die IHK, die deine Prüfung abnimmt |
| Meisterprüfung im Handwerk | Die Handwerkskammer, und zwar das Prüfungswesen, nicht die Weiterbildungsabteilung |
| Staatlich geprüfte Techniker, Erzieher, Betriebswirte an Fachschulen | In der Regel die Fachschule, das Formular spricht hier von „Schulzulassung“ |
| Andere Fortbildungsabschlüsse | Die Stelle, die die Abschlussprüfung abnimmt |
Muster: ein ausgefülltes Formblatt Z
Im Muster hat die Teilnehmerin ihre Ausbildung und genug Berufspraxis. Die Prüfungsstelle kreuzt deshalb in Zeile 11 „bereits vor Beginn der Maßnahme erfüllt“ an. Fehlt noch etwas, kommen die Zeilen 13 bis 16 ins Spiel, mehr dazu unten.
Formblatt Z ausfüllen: Zeile für Zeile
Zeilen 1 bis 7: dein Teil
| Zeile | Was hinein gehört | Tipp |
|---|---|---|
| Kopf | Förderungsnummer und Anschrift der bewilligenden Stelle | Nummer nur, wenn du schon eine hast. Die Anschrift deines Amts findest du über die PLZ-Suche auf aufstiegs-bafoeg.de. |
| 1 | Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum | – |
| 2 und 3 | Anschrift am ständigen Wohnsitz | Wie in Formblatt A |
| 4 | Behörde, bei der du den Antrag stellst | Dasselbe Amt wie im Adressfeld |
| 5 | Angestrebter Fortbildungsabschluss | Genau so schreiben wie in Formblatt A und B, z. B. „Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall“ |
| 6 | Fortbildungsträger | Der Lehrgangsanbieter aus Formblatt B |
| 7 | Erster und letzter Unterrichtstag | Nachweis beilegen, z. B. die Anmeldebestätigung des Trägers |
Zeilen 8 bis 18: Teil der Prüfungsstelle
| Zeile | Was die Prüfungsstelle einträgt | Bedeutung für dich |
|---|---|---|
| 8 | Dein Name | – |
| 9 | Paragraf der Fortbildungsordnung mit den Zulassungsvoraussetzungen | – |
| 10 | Anerkannter Abschluss, Stufe nach BBiG oder HwO, DQR-Niveau | Die Stufen sind Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional (§§ 53b bis 53d BBiG) |
| 11 | Voraussetzungen vor Beginn erfüllt oder nicht erfüllt | Der Normalfall: erfüllt |
| 12 | Erfüllt über einen Ausnahmetatbestand, welcher und wann erreicht | Etwa wenn die Prüfungsordnung eine Zulassung über Glaubhaftmachung erlaubt |
| 13 und 14 | Fehlende Berufspraxis wird bis zum letzten Unterrichtstag erworben | Geht nach § 9 Abs. 3 AFBG, wenn du die konkrete Möglichkeit nachweist, z. B. mit dem Arbeitsvertrag |
| 15 und 16 | Fehlender Abschluss wird in einem strukturierten Programm erworben | Geht nach § 9 Abs. 2 AFBG. Die Anerkennung als strukturiertes Programm muss beiliegen. |
| 17 | Telefon für Rückfragen, Versicherung der Angaben in Zeile 8 bis 15 | – |
| 18 | Stempel und Unterschrift oder Namensangabe der Prüfungsstelle | Ohne beides ist das Formular nicht gültig ausgefüllt |
Unter Zeile 16 steht ein Hinweis für Maßnahmen mit mehreren Abschnitten: Der fehlende Abschluss muss dann bis zum letzten Unterrichtstag des ersten Abschnitts erworben sein. Es genügt auch der Erwerb vor Beginn des zweiten Abschnitts, wenn der Abschluss durch die Prüfung über den ersten Abschnitt erworben wird.
Was die Zeilen 13 bis 16 für deine Förderung bedeuten
Wer die Voraussetzungen bei Lehrgangsbeginn noch nicht ganz erfüllt, kann trotzdem gefördert werden. § 9 AFBG kennt dafür zwei Wege:
- Berufspraxis fehlt noch (Zeile 13/14): Du darfst sie bis zum letzten Unterrichtstag nachholen, wenn du konkret nachweist, dass das klappt, zum Beispiel mit einem laufenden Arbeitsvertrag.
- Abschluss fehlt noch (Zeile 15/16): Du erwirbst ihn in einem strukturierten Programm, das die Prüfstelle anerkannt hat, etwa wenn Ausbildung und Fortbildung verzahnt sind. Die Förderung läuft dann unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung. Bis du einen fehlenden Ausbildungsabschluss hast, gibt es keinen Unterhaltsbeitrag.
Ein Bachelor als höchster Hochschulabschluss steht der Förderung nicht entgegen, ein Master dagegen schon (§ 9 Abs. 4 AFBG). Private Zertifikate, die du schon hast, sind kein Hindernis (Abs. 5).
So bekommst du Formblatt Z: der Ablauf
- Zeilen 1 bis 7 ausfüllen und das Formular zusammen mit deinem Zulassungsantrag an die Prüfungsstelle geben. Die IHK Nord Westfalen schreibt etwa: „Bitte füllen Sie vor dem Hochladen die Zeilen 1 bis 7 des Formulars aus.“ Dort lädst du Formblatt Z im Online-Zulassungsantrag hoch (Merkblatt).
- Vorqualifikation nachweisen: Die Prüfungsstelle braucht deine Abschlusszeugnisse und Nachweise der Berufspraxis, gegebenenfalls den Arbeitsvertrag oder die Anerkennung des strukturierten Programms.
- Bestätigung erhalten: Die Prüfungsstelle füllt die Zeilen 8 bis 18 aus und schickt dir das Formular zurück. Bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern übernimmt das die Abteilung Prüfungswesen, die Weiterbildung stellt dagegen Formblatt B aus (Merkblatt der HWK).
- Antrag stellen: Formblatt Z geht zusammen mit Formblatt A, Formblatt B und den übrigen Unterlagen an dein Amt. Auch beim Online-Antrag braucht Formblatt Z Stempel und Unterschrift der Prüfungsstelle.
Wann abgeben, und kannst du Formblatt Z nachreichen?
Den Antrag musst du spätestens bis zum Ende der Maßnahme stellen, bei mehreren selbstständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Abschnitts (§ 19 Abs. 1 AFBG). Formblatt Z kannst du nachreichen, bewilligt wird aber erst, wenn es da ist. Für die Angaben sind die amtlichen Vordrucke zu benutzen (§ 19 Abs. 2 AFBG). Ein Zulassungsbescheid der Kammer ersetzt Formblatt Z deshalb nicht.
Hol es früh: Kann das Amt über einen vollständigen Erstantrag nicht innerhalb von sechs Wochen entscheiden, zahlt es unter Vorbehalt vorab, nämlich den Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag für vier Monate und den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag, soweit die Lehrgangskosten fällig sind (§ 24 Abs. 4 AFBG). Ohne Formblatt Z ist der Antrag nicht vollständig.
Welche Nachweise die Prüfungsstelle sehen will
| Situation | Typischer Nachweis |
|---|---|
| Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf | Abschlusszeugnis, Gesellen- oder Facharbeiterbrief |
| Berufspraxis | Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise der Arbeitgeber |
| Berufspraxis wird noch erworben (Zeile 13/14) | Arbeitsvertrag |
| Abschluss im strukturierten Programm (Zeile 15/16) | Anerkennung als strukturiertes Programm |
| Bachelor oder abgebrochenes Studium | Zeugnis bzw. Leistungsübersicht, wenn die Prüfungsordnung das als Zugang vorsieht |
| Abschluss oder Berufspraxis im Ausland | Zeugnisse und Arbeitsnachweise mit Übersetzung. Die Prüfungsstelle muss sie berücksichtigen (§ 55 BBiG, § 42g HwO). |
Welche Vorqualifikation genau verlangt ist, steht in der Fortbildungsordnung deines Abschlusses, meist mit verschiedenen Wegen: Ausbildung im passenden Beruf mit wenig oder keiner Praxis, fachfremde Ausbildung mit mehr Praxis oder bei vielen IHK-Abschlüssen auch längere Praxis ganz ohne Ausbildung. Für den Handwerksmeister gilt das nicht, dort braucht es in der Regel die Gesellenprüfung oder eine Gleichwertigkeitsfeststellung. Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses sind IHK FOSA bzw. die Handwerkskammer zuständig, die ZAB bewertet dagegen Hochschulabschlüsse. Einstieg: Anerkennung in Deutschland.
Formblatt B oder Z: der Unterschied
| Punkt | Formblatt B | Formblatt Z |
|---|---|---|
| Wer stellt aus? | Der Fortbildungsträger | Die Prüfungsstelle |
| Was wird bestätigt? | Die Maßnahme: Zeitraum, Stunden, Kosten, Form | Deine persönliche Vorqualifikation für die Prüfung |
| Rechtsgrundlage | §§ 2 ff. AFBG | § 9 AFBG |
| Gemeinsam | Abschlussbezeichnung und Zeitraum müssen in A, B und Z übereinstimmen | – |
Formblatt Z beim Weiterförderungsantrag
Über die Förderung aller Maßnahmeabschnitte wird schon mit dem ersten Bescheid dem Grunde nach entschieden (§ 23 Abs. 1 AFBG). Für den Weiterförderungsantrag mit Formblatt W nennt die Belegliste deshalb das aktuelle Formblatt B und Rechnungen, aber kein neues Formblatt Z. Wechselst du den angestrebten Abschluss oder beginnst eine neue Maßnahme, ist das ein neuer Antrag, und du brauchst wieder A, B und Z. Frag im Zweifel dein Amt.
Häufige Fehler bei Formblatt Z
- Selbst unterschrieben. Die Zeilen 8 bis 18 gehören der Prüfungsstelle, du unterschreibst nur Formblatt A.
- Falsche Abteilung. Bei Kammern, die auch Lehrgänge anbieten, stellt meist die Weiterbildung Formblatt B aus und das Prüfungswesen Formblatt Z.
- Abweichende Angaben. Abschlussbezeichnung und Zeitraum unterscheiden sich zwischen A, B und Z.
- Nachweis zu Zeile 7 fehlt. Leg die Anmeldung zum Lehrgang bei.
- Bescheid statt Formular. Ein Zulassungsbescheid ersetzt den amtlichen Vordruck nicht.
- Zu spät angefordert. Ohne Formblatt Z bleibt der Antrag unvollständig, und es gibt auch keine Vorauszahlung.
Häufige Fragen zum AFBG-Formblatt Z
Wer füllt Formblatt Z aus, ich oder die IHK?
Beide. Du füllst die Zeilen 1 bis 7 aus: Personalien, Amt, angestrebter Abschluss, Fortbildungsträger und Zeitraum. Die Zeilen 8 bis 18 füllt die Prüfungsstelle aus, also IHK, Handwerkskammer oder Fachschule, mit Stempel und Unterschrift.
Was ist Formblatt Z beim Aufstiegs-BAföG?
Die Bestätigung der Prüfungsstelle, dass du die Zulassungsvoraussetzungen für deine Fortbildungsprüfung erfüllst oder sie bis zum Ende des Lehrgangs erfüllen wirst. Rechtsgrundlage ist § 9 AFBG.
Wo bekomme ich Formblatt Z?
Das PDF gibt es auf aufstiegs-bafoeg.de. Bestätigen lassen musst du es bei der Stelle, die deine Prüfung abnimmt. Manche IHKs nehmen es direkt im Online-Zulassungsantrag entgegen.
Wie lange dauert die Bestätigung, und kostet sie etwas?
Laut der Leistungsbeschreibung der Länder in der Regel wenige Tage und kostenlos. Einzelne Kammern nennen längere Zeiten, die Handwerkskammer für München und Oberbayern etwa zwei bis drei Wochen.
Wann muss ich Formblatt Z abgeben?
Mit dem Antrag, den du spätestens bis zum Ende der Maßnahme stellst. Du kannst es nachreichen, bewilligt wird aber erst, wenn es vorliegt. Hol es deshalb früh.
Wohin schicke ich Formblatt Z?
Zusammen mit Formblatt A und B an das Amt für Aufstiegsförderung, das für deinen Wohnort zuständig ist. Die Anschrift findest du über die PLZ-Suche auf aufstiegs-bafoeg.de.
Reicht der Zulassungsbescheid der Kammer?
Nein. Für das Aufstiegs-BAföG ist der amtliche Vordruck zu benutzen (§ 19 Abs. 2 AFBG). Die Kammer füllt deshalb Formblatt Z aus, auch wenn sie dich schon zugelassen hat.
Was ist der Unterschied zwischen Formblatt B und Formblatt Z?
Formblatt B kommt vom Fortbildungsträger und beschreibt den Lehrgang. Formblatt Z kommt von der Prüfungsstelle und bestätigt deine Vorqualifikation. Du brauchst beide.
Brauche ich beim Weiterförderungsantrag ein neues Formblatt Z?
In der Regel nicht. Die Belegliste von Formblatt W nennt das aktuelle Formblatt B und Rechnungen. Für einen neuen Abschluss oder eine neue Maßnahme brauchst du dagegen wieder Formblatt Z.
Mir fehlt noch Berufspraxis. Bekomme ich trotzdem Förderung?
Ja, wenn du sie bis zum letzten Unterrichtstag nachholen kannst und das konkret nachweist, etwa mit dem Arbeitsvertrag. Die Prüfungsstelle kreuzt dann Zeile 13 an.
Bekomme ich Aufstiegs-BAföG mit Bachelor oder abgebrochenem Studium?
Ja. Ein Bachelor als höchster Hochschulabschluss schließt die Förderung nicht aus, ein Master schon. Ob dein Studium als Zugang zur Prüfung zählt, regelt die Fortbildungsordnung.
Gilt das Formblatt Z mit Stand 2020 noch?
Nimm die aktuelle Fassung „Stand 2023“ von aufstiegs-bafoeg.de. Sie präzisiert die Zeilen 13 und 16, die Zeilennummern passen dann zu Rückfragen.
Gibt es ein eigenes Formblatt Z für Bayern, Hamburg oder NRW?
Nein, das Formular ist bundesweit gleich. Manche Kammern haben aber eigene Online-Wege, um es einzureichen.
Weiterführende Themen
- Aufstiegs-BAföG-Formulare: alle Formblätter im Überblick
- Formblatt A: der Hauptantrag, den du selbst unterschreibst
- Formblatt B: die Bescheinigung des Fortbildungsträgers
- Formblatt W: der Weiterförderungsantrag
- Anlage 3 zu Formblatt A: Zusatzblatt für ausländische Antragsteller
- Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Antrag