BAföG Formblatt 1 (2026): Ausfüllhilfe + PDF-Download
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BAföG-Formblatt 1 ist der Hauptantrag auf Ausbildungsförderung. Ohne dieses Formular läuft kein BAföG-Antrag – weder fürs Studium noch für die Schule. Auf dieser Seite findest du das aktuelle Formblatt 1 (Version v2025) als PDF zum Download, plus eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle acht Seiten, die 2026 gültigen Freibeträge und die fünf Fehler, die fast alle beim ersten Mal machen. Stand: April 2026.
➤ Formblatt 1 als PDF herunterladen (offiziell vom BMBF, Version v=7, 8 Seiten, 474 KB) oder komplett online stellen über BAföG Digital – dann brauchst du das PDF gar nicht.
Wer braucht Formblatt 1?
Formblatt 1 heißt offiziell „Antrag auf Ausbildungsförderung“ und muss von jedem eingereicht werden, der BAföG beantragt – Studis und Schüler gleichermaßen, bei Erstantrag wie bei Folgeantrag. Einzige Ausnahme: Studierende mit ungebrochenem Bewilligungszeitraum und unveränderter Lebenssituation dürfen stattdessen das vereinfachte Formblatt 9 nutzen – mehr dazu weiter unten.
Das Formblatt bestimmt zwei Dinge: ob du überhaupt BAföG-Anspruch hast und wie viel. Ein falsch ausgefülltes Formblatt 1 kann dazu führen, dass dein BAföG zu niedrig berechnet wird (du verschenkst Geld) oder zu hoch (das Amt gleicht deine Angaben mit dem Finanzamt ab, dann drohen Rückforderung und im schlimmsten Fall ein BAföG-Betrugsvorwurf). Deshalb: einmal sauber ausfüllen lohnt sich.
Wie ist Formblatt 1 aufgebaut?
Das aktuelle Formblatt 1 (Stand März 2025) hat acht Seiten: sechs Antragsseiten plus zwei Seiten Erläuterungen in sehr kleiner Schrift. Links steht ein farbiger Balken, der dir sofort sagt, wer das Feld ausfüllen muss:
- Petrol (türkis): Das füllst du aus (Antragsteller).
- Rot: Das füllen deine Eltern oder Ehegatte/r aus (kommt ins Formblatt 3).
- Gelb: Das füllt deine Ausbildungsstätte aus (Schule, Hochschule).
Ein Pluszeichen (+) hinter einem Feld heißt: dazu musst du einen Nachweis beilegen (z. B. Kontoauszug, Mietvertrag, Immatrikulationsbescheinigung).
| Seite | Inhalt | Wer füllt aus |
|---|---|---|
| 1 | Persönliche Daten, Kontakt, Bankverbindung | du |
| 2 | Wohnsituation, monatliche Kosten, Sorgeberechtigte (bei Minderjährigen) | du |
| 3 | Konkurrierende Leistungen (Waisenrente, Wohngeld, Bürgergeld) | du |
| 4 | Einkommen, Vermögen, Schulden | du (+ Nachweise) |
| 5 | Beruflicher/schulischer Werdegang (nur Erstantrag oder Wechsel) | du |
| 6 | Unterschrift, Datenschutz-Erklärung | du |
| 7–8 | Erläuterungen (Ausfüllhilfe des BMBF) | – |
Seite 1: Persönliche Daten und Ausbildung
Die Basics. Trag hier ein:
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname
- Aktuelle Anschrift
- Staatsangehörigkeit (bei EU-Bürgern ohne deutschen Pass: Aufenthaltstitel als Nachweis)
- Familienstand
- Steueridentifikationsnummer (11-stellig, vom Finanzamt – steht auf deinem letzten Steuerbescheid oder auf dem ELSTER-Zertifikat)
- Rentenversicherungsnummer (aus dem Sozialversicherungsausweis, 12 Stellen)
- Bankverbindung (IBAN) – das Konto muss auf deinen Namen laufen.
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) – offiziell freiwillig, aber fülle das aus: Rückfragen vom Amt bekommst du dann in Tagen statt in Wochen.
- Art und Ort deiner Ausbildungsstätte (Hochschule, Berufsfachschule etc.)
- Ausbildungsbeginn – hier zählt der offizielle Semesterstart (z. B. 1. 10. für das Wintersemester), nicht der Vorlesungsbeginn.
Seite 2: Wohnsituation und monatliche Kosten
Diese Seite entscheidet über die Wohnpauschale (380 €/Monat; nach der am 12. August 2026 beschlossenen BAföG-Reform ab 1. April 2027 geplant 440 €). Zwei Fälle:
- Du wohnst nicht bei deinen Eltern: volle Wohnpauschale, egal wie hoch deine Miete tatsächlich ist. Nachweis: aktuelle Meldebescheinigung oder Mietvertrag.
- Du wohnst bei den Eltern: reduzierte Wohnpauschale (59 €). Damit erreichst du nicht den BAföG-Höchstsatz. Achtung: Dieser Betrag soll zum Wintersemester 2027/28 auf 41 € sinken und 2029 ganz entfallen.
Bist du unter 18, tragen hier deine Sorgeberechtigten ihre Daten ein und unterschreiben das Formblatt zusätzlich (Seite 6).
Seite 3: Konkurrierende Leistungen
Hier fragt das Amt, ob du andere staatliche Leistungen beziehst, die mit BAföG konkurrieren oder verrechnet werden. Typisch:
- Halbwaisen- oder Waisenrente (wird vollständig angerechnet)
- Wohngeld (schließt BAföG aus – du musst dich entscheiden)
- Bürgergeld / Grundsicherung (idR ausgeschlossen, wenn du BAföG beziehst)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (≠ BAföG, aber mit anderem Formular, nicht hier)
- Unterhalt von geschiedenen Elternteilen
- Stipendien: bis 300 €/Monat anrechnungsfrei (z. B. Deutschlandstipendium)
Lüge hier nicht. Das Amt kommt über den Datenabgleich mit der Rentenkasse, Sozialämtern und dem Finanzamt spätestens binnen sechs Monaten drauf – und dann wird zurückgefordert plus Bußgeld.
Seite 4: Einkommen, Vermögen, Schulden – der Kernbereich
Das ist die kritische Seite. Hier entscheidet sich, wie viel BAföG dir zusteht. Drei Abschnitte:
Eigenes Einkommen
Ab 2026 gilt:
- Ausbildungsfreibetrag: 389 €/Monat (ab 01.01.2026, vorher 330 €). Bis zu dieser Grenze zählt dein Einkommen nicht.
- Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat (Mindestlohn-Anpassung). Unter dieser Grenze bleibst du im Freibetrags-Korridor.
- Stipendien-Freibetrag: 300 €/Monat bei leistungsbasierten Stipendien aus nicht-öffentlichen Mitteln (z. B. Deutschlandstipendium, Studienstiftung).
Angeben musst du alle Einkünfte: Lohn aus Nebenjob/Werkstudent, Selbstständigkeit, Honorare, Kapitalerträge über Freibetrag, Miet- oder Pachteinnahmen, steuerpflichtige Stipendien. Nicht angeben: BAföG selbst, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Kindergeld, Unterhalt unter Freibetrag.
Werkstudentenjobs liegen fast immer über der Minijob-Grenze – diese musst du voll angeben, auch wenn die Steuer erstattet wird.
Eigenes Vermögen
Freigrenzen 2026:
- 15.000 € bis einschließlich 29 Jahre
- 45.000 € ab 30 Jahren
Stichtag: der Tag, an dem du den Antrag einreichst. Ab einem Euro über Freigrenze wird das gesamte Vermögen auf die Bewilligungsdauer verrechnet.
Zum Vermögen zählt:
- Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld (Kontostand am Antragstag)
- Bausparvertrag (Guthaben)
- Aktien, Fonds, ETFs, Zertifikate, Optionen – Marktwert am Stichtag
- Kryptowährungen (Marktwert am Stichtag)
- Lebens- und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert (nicht Einzahlungsbetrag – der Rückkaufswert steht in der letzten Jahresbescheinigung)
- Auto: aktueller Verkehrswert (Schwacke-Liste, Autoscout, mobile.de), nicht Neupreis. Nur wenn es auf deinen Namen läuft – Leasing-Fahrzeuge und Autos, die auf die Eltern zugelassen sind, zählen nicht.
- Immobilien (Verkehrswert)
- Bargeld über üblichen Haushaltsrahmen
- Offene Forderungen (z. B. Darlehen an Freunde)
NICHT zum Vermögen zählt:
- Riester-Vermögen (gesetzlich geschützt, § 27 Abs. 1 SGB XII i.V.m. BAföG-Verwaltungsvorschrift)
- Selbstgenutzte Wohnimmobilie in angemessenem Umfang
- Bestimmte zweckgebundene Versicherungen mit Verrentungs-Klausel, wenn Rückkaufswert < eingezahlte Beiträge
Wichtig: Das Amt darf über das Bundeszentralamt für Steuern eine Kontenabfrage laufen lassen. Wenn du ein Konto „vergisst“, fällt das auf. Und nein, ein Konto am Vortag leerzuräumen hilft auch nicht – das Amt sieht rückwirkend die Bewegungen.
Schulden
Schulden kannst du gegen dein Vermögen verrechnen, sofern sie nachweisbar sind: Kredit bei Bank (Kreditvertrag), Studienkredit (KfW-Bescheid), Ratenzahlungsvereinbarungen, Steuerschulden (Bescheid). Privatdarlehen von Eltern oder Freunden akzeptiert das Amt in der Regel nicht, weil sie zu leicht konstruiert werden könnten – es sei denn, du hast einen Darlehensvertrag mit Datum und regelmäßiger Tilgung.
Seite 5: Beruflicher/schulischer Werdegang
Diese Seite musst du nur ausfüllen bei:
- Erstantrag (kompletter Bildungsweg nach dem Schulabschluss)
- Studiengangwechsel oder Fachrichtungswechsel
- Unterbrechung der Ausbildung
- Auslandssemester oder vorgeschaltete Berufsausbildung
Wichtig beim Studiengangwechsel: Formblatt 1 reicht als Begründung nicht aus. Du musst nach § 7 Abs. 3 BAföG einen „wichtigen Grund“ oder „unabweisbaren Grund“ zusätzlich schriftlich darlegen – am besten als separate Anlage. Bei Wechsel bis Ende des 3. Fachsemesters reicht meist „Eignungsmangel“ oder „Neigungswandel“, danach wird es deutlich schwieriger.
Seite 6: Unterschrift
Am Ende steht die Unterschrift des Antragstellers. Bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Nicht vergessen – das ist Fehler Nummer 1 laut Beratungsstellen.
Seit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz (in Kraft seit WS 2022/23) ist das Schriftformerfordernis entfallen, wenn du über BAföG Digital mit BundID einreichst. Dann ist die digitale Übermittlung rechtlich gleichwertig zur Unterschrift.
Welche Nachweise musst du Formblatt 1 beilegen?
Alle Felder mit einem +-Zeichen brauchen einen Nachweis. Standard-Checkliste:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie, nur beim Erstantrag)
- Krankenversicherungsnachweis inkl. Mitgliedsbescheinigung (nur bei freiwillig gesetzlicher oder privater Versicherung)
- Kontoauszug vom Tag der Antragstellung als Nachweis über den Kontostand (Umsätze dürfen geschwärzt werden – dazu gleich mehr)
- Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG (bei Studis) oder BAföG Formblatt 2 (bei Schülern)
- Mietvertrag oder Meldebescheinigung (bei eigenem Haushalt für volle Wohnpauschale)
- Nachweise zum Vermögen: Depotübersicht (Stichtagskurs), Rückkaufswertsbescheinigung Lebensversicherung, Kfz-Schein + aktueller Schwacke-Wert
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate bei Nebenjob
- Steuerbescheid 2024 der Eltern (auf Formblatt 3 bzw. zur Einreichung)
- Formblatt 3 der Eltern bzw. des Ehegatten (Einkommenserklärung)
- Bei Auslandsausbildung: Formblatt 6
- Bei eigenen Kindern: Formblatt 4 + Geburtsurkunde
Kontoauszug-Nachweis: Wie viele Monate?
Häufige Frage: Wie viele Monate Kontoauszüge muss ich einreichen? Kurzversion hier, Details im separaten Artikel BAföG Kontoauszüge: Monate, Schwärzen, PayPal, Krypto.
Der formale Anspruch: Nur der Stichtag (= Tag der Antragstellung) muss nachgewiesen werden. Das reicht ein einzelner Kontoauszug, der den aktuellen Saldo zeigt.
In der Praxis verlangen viele Ämter die letzten drei Monate, um größere Vermögensverschiebungen zu erkennen. Wer kurz vor Antragstellung 8.000 € vom Konto abhebt und Bargeld „vergisst“ anzugeben, fällt hier auf. Die Umsätze auf den Auszügen darfst du schwärzen – nur Saldo, Datum, Kontoinhaber und IBAN müssen lesbar bleiben. Einkaufsbeträge bei Rewe sind keine Sache des BAföG-Amts.
Wer über 15.000 € Vermögen angibt, muss meistens 6 Monate vorlegen, bei Selbstständigen oder Auslandskonten auch 12 Monate. Das regelt jedes Amt etwas anders – wenn du unsicher bist, frag direkt bei deinem Studentenwerk nach.
Die 5 häufigsten Fehler beim Formblatt 1
- Unterschrift oder Name vergessen. Nummer 1 laut fast aller BAföG-Beratungsstellen. Wenn du unterschreibst, trag gleich nebenan den Namen in Druckschrift ein – spart eine Nachfrage.
- Vermögen unvollständig angegeben. Besonders oft vergessen: Depot-Wert zum Stichtag (nicht Einzahlungssumme), Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Kfz-Wert. Das Amt gleicht per Kontenabfrage ab – kommt es zu Differenzen, droht Rückforderung plus Bußgeld plus Betrugsvorwurf.
- Leere Zeilen nicht ausgefüllt. Das Amt liest leere Felder als „Angabe fehlt“. Trag überall, wo du nichts hast, eine Null oder einen Strich ein. Das spart dir 4–8 Wochen Rückfrage-Warteschleife.
- Formlosen Antrag zur Fristwahrung vergessen. BAföG wird ab Antragsmonat gezahlt. Wer im Oktober anfängt und das Formblatt erst Ende November abgibt, verliert Oktober (–992 €). Lösung: formloser Antrag zur Fristwahrung – ein einzeiliger Brief mit Name und Unterschrift an das Amt reicht.
- Studiengangwechsel nicht dokumentiert. Wer wechselt, muss nach § 7 Abs. 3 BAföG einen Grund schriftlich nachreichen. Nur Formblatt 1 ausfüllen reicht nicht – ohne Begründung wird die Förderung nach dem 3. Fachsemester versagt.
Formblatt 1 über BAföG Digital oder auf Papier?
Du musst das PDF gar nicht ausdrucken, wenn du den Antrag über BAföG Digital stellst. Dort füllst du die gleichen Felder in einem Web-Formular aus, das System schickt alles direkt an dein BAföG-Amt.
Vorteil Digital: keine Unterschrift nötig (mit BundID), keine Postlaufzeit, vollständige Anträge werden automatisch erkannt (leere Pflichtfelder meldet das System sofort). Vorteil Papier: du kannst den Antrag in Ruhe am Küchentisch ausfüllen und zwischendurch Pausen machen, ohne dass eine Session abläuft. Auch wenn dein Amt noch nicht bei BAföG Digital angeschlossen ist, bleibt Papier die einzige Option.
Welche weiteren Formblätter brauche ich zusätzlich?
Formblatt 1 allein reicht nie. Immer dazu:
- Formblatt 3 – Einkommenserklärung deiner Eltern bzw. des Ehegatten (entfällt nur bei elternunabhängigem BAföG)
- Bei Schülern: Formblatt 2 (Ausbildungsbescheinigung der Schule)
- Bei eigenen Kindern unter 14: Formblatt 4 (Kinderbetreuungszuschlag)
- Bei Auslandsausbildung: Formblatt 6
- Bei Einkommenseinbruch der Eltern im laufenden Jahr: Formblatt 7 (Aktualisierungsantrag)
Komplette Übersicht aller Formblätter mit PDF-Downloads: BAföG Formulare 2026.
Häufige Fragen zum BAföG-Formblatt 1
Wie viele Kontoauszüge muss ich beim BAföG-Antrag einreichen?
Formal nur den Stichtag (Tag der Antragstellung). In der Praxis verlangen die meisten Ämter die letzten drei Monate, manche sechs. Umsätze dürfen geschwärzt werden – nur Saldo, Datum und Kontoinhaber müssen lesbar sein. Wer über 15.000 € Vermögen angibt, sollte direkt 6 Monate beilegen.
Muss ich mein Auto im Formblatt 1 angeben?
Ja, wenn du der Halter bist (Fahrzeugschein lautet auf deinen Namen). Dann zählt der aktuelle Verkehrswert (Schwacke-Liste, nicht Neupreis) zum Vermögen. Bei Leasingfahrzeugen, geliehenen Autos oder Fahrzeugen auf die Eltern zugelassen: nicht angeben.
Zählt mein Depot / ETF-Sparplan zum Vermögen?
Ja, mit dem Marktwert am Stichtag (Tag der Antragstellung). Der Depotauszug vom Broker reicht als Nachweis. Kursschwankungen vor Antrag zählen nicht – nur der Wert am Antragstag.
Darf ich Umsätze auf dem Kontoauszug schwärzen?
Ja. Das Amt braucht Saldo, IBAN, Kontoinhaber und Datum – mehr nicht. Deinen Netflix-Abo und die Rewe-Einkäufe gehen niemanden etwas an. Schwärze alle Transaktionen, lass nur Saldo und Stammdaten stehen. Das Recht dazu ist mehrfach gerichtlich bestätigt.
Was passiert, wenn ich die Unterschrift vergesse?
Dein Antrag gilt als nicht eingegangen. Das Amt schickt dir das Formular zurück oder fordert zur Nachreichung auf – beides kostet 2–4 Wochen. In der Zwischenzeit läuft die Frist weiter. Tipp: nach dem Ausdrucken die Unterschrift als allerletzten Schritt machen, bevor du den Umschlag zuklebst. Noch besser: online über BAföG Digital einreichen – da entfällt die Unterschrift ganz.
Ich wechsle den Studiengang – muss ich das im Formblatt 1 erklären?
Im Formblatt selbst trägst du den Wechsel auf Seite 5 ein. Die Begründung muss aber zusätzlich kommen – als separate, formlose Anlage. Bei Wechsel bis Ende des 3. Fachsemesters reicht meist „Eignungsmangel“ oder „Neigungswandel“. Später musst du einen „unabweisbaren Grund“ nach § 7 Abs. 3 BAföG nachweisen (z. B. Krankheit, die das bisherige Studium unmöglich macht).
Was, wenn ich Formblatt 1 falsch ausgefüllt habe?
Das Amt schickt dir eine Aufforderung zur Nachbesserung mit konkreter Frist (meist 14–30 Tage). Wer die Frist verpasst, riskiert einen abgelehnten Antrag. Besser: direkt alles korrekt ausfüllen. Bei Unsicherheit hilft dir die kostenlose BAföG-Hotline (0800 223 63 41, Mo–Fr 8–20 Uhr) oder die Beratung beim Studierendenwerk.
Brauche ich Formblatt 1 auch beim Folgeantrag?
Nur wenn du kein Formblatt 9 nutzen kannst. Formblatt 9 ist die Kurzform für Studierende mit unveränderter Lebenssituation (kein Umzug, Vermögen weiter unter 15.000 €, keine wesentliche Einkommensänderung der Eltern, keine neue Familiensituation). Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, nimmst du Formblatt 1 + 3 wie beim Erstantrag.
Nächster Schritt
Formblatt 1 ausgefüllt? Dann fehlen noch Formblatt 3 (Einkommen der Eltern) und die Nachweise. Bevor du alles zusammenstellst, rechne mit unserem BAföG-Rechner in zwei Minuten aus, wie viel dir zusteht – damit du weißt, ob sich der Aufwand lohnt. Alle weiteren Formblätter findest du auf BAföG Formulare 2026, die komplette Antrags-Anleitung unter BAföG beantragen.