Aufstiegs-BAföG & Krankenversicherung 2026: Zuschlag 102–185 € + alle Szenarien

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AFBG-KV-Zuschlag 2026: 102 € pflichtversichert, 185 € freiwillig gesetzlich, 102 € PKV, 0 € familienversichert. Alle 5 KV-Szenarien mit Beitragshöhen, Rechenbeispielen und BMBF-Formular.
AFBG Krankenversicherung 2026 – KV-Zuschlag je Status

Während einer Aufstiegs-BAföG-geförderten Fortbildung musst du krankenversichert sein – und je nach deinem Status zahlt das Amt einen Zuschlag von 102 € bis 185 €/Monat zu deinen Beiträgen. Welcher Zuschlag für dich greift, hängt davon ab, ob du pflichtversichert, freiwillig gesetzlich, privat oder familienversichert bist. Bei Familien­versicherung gibt’s keinen Zuschlag – weil du auch keine eigenen Beiträge zahlst. Auf dieser Seite findest du alle 5 KV-Szenarien 2026 mit konkreten Beiträgen, Rechenbeispielen und die offizielle BMBF-Bescheinigung. Stand: April 2026.

➤ Kurzüberblick:

  • Zuschlag Pflichtversicherte (§ 13a Abs. 1 BAföG): 102 € KV + 35 € PV
  • Zuschlag freiwillig Gesetzliche (§ 13a Abs. 2 BAföG): 185 € KV + 48 € PV
  • Zuschlag Privatversicherte (§ 13a Abs. 3 BAföG): max. 102 € KV + 35 € PV
  • Familienversicherte: kein Zuschlag (keine eigenen Beiträge)
  • Nur bei Vollzeit-Fortbildung mit Unterhaltsbeitrag – Teilzeit ohne Unterhalt = kein Zuschlag
  • Zuschlag ist 100 % Zuschuss – du zahlst nichts zurück

Die Rechtsgrundlage: § 13a BAföG über AFBG-Verweis

Viele Ratgeber zitieren den Zuschlag fälschlich unter § 10 AFBG (Umfang der Förderung). Tatsächlich steht dort nur der reine Unterhaltsbeitrag. Der KV-/PV-Zuschlag ergibt sich aus § 11 AFBG, der auf § 13a BAföG verweist – also auf den Studenten-BAföG-Paragraphen, der analog angewendet wird. Das ist kein kosmetischer Unterschied: Die Zuschlag-Höhe richtet sich nach deinem Versicherungsstatus nach § 5 SGB V oder § 9 SGB V.

Status nach SGB VKV-ZuschlagPV-ZuschlagRechtsgrundlage
Pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 9/10)102 €35 €§ 13a Abs. 1 BAföG
Freiwillig gesetzlich (§ 5 Abs. 1 Nr. 13)185 €48 €§ 13a Abs. 2 BAföG
Privat (§ 257 SGB V)max. 102 €35 €§ 13a Abs. 3 BAföG
Familienversichert (§ 10 SGB V)kein Zuschlagkein Zuschlagbeitragsfrei

Wichtige Voraussetzung: Den Zuschlag gibt es ausschließlich bei Vollzeit-Fortbildung mit Unterhaltsbeitrag. Läuft deine Fortbildung in Teilzeit, bekommst du weder Unterhalt noch KV-Zuschlag – deine Krankenversicherung läuft dann weiter über deinen Arbeitgeber (siehe unten). Quelle: BMBF-FAQ zum Aufstiegs-BAföG.

Die 5 KV-Szenarien bei AFBG-Teilnehmern

Szenario 1: Familienversicherung (bis 25 bzw. 27 Jahre)

Wenn du über deine Eltern oder deinen Ehe-/Lebenspartner familienversichert bist, kostet dich die KV/PV gar nichts – § 10 SGB V macht das beitragsfrei möglich. Voraussetzung:

  • Altersgrenze bei Mitversicherung über die Eltern: 25 Jahre. Verlängerung bis 27, wenn vorher Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst (max. 12 Monate Aufschub).
  • Bei Mitversicherung über Ehe-/Lebenspartner: keine Altersgrenze.
  • Einkommensgrenze 2026: 565 €/Monat. Bei Minijob-Einkommen gilt die höhere Grenze von 603 €/Monat – dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Quelle: Finanztip – Einkommensgrenzen Familienversicherung 2026.
  • Wichtig: Der AFBG-Unterhaltsbeitrag zählt NICHT zu diesem Einkommen – du kannst also 1.019 € Unterhaltsbeitrag bekommen und trotzdem familienversichert bleiben. Das bestätigt ausdrücklich der vdek und Haufe.

Zuschlag: Null – du zahlst ja keine eigenen Beiträge. Das BMBF-Formular kreuzt die Krankenkasse bei „beitragsfrei gesetzlich versichert“ an.

Szenario 2: Pflichtversichert durch parallelen Job

Typisch bei Teilzeit-AFBG: Du arbeitest weiter in deinem Beruf (20–30 h/Woche) und bildest dich abends / am Wochenende fort. Deine Pflichtversicherung läuft normal über den Arbeitgeber weiter – § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

  • Beitrag 2026: 14,6 % allgemeiner Satz + ca. 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag = 17,5 % auf das Bruttoeinkommen. PV zusätzlich 3,6 % (bzw. 4,2 % kinderlos ab 23). Quelle: BMG – Beiträge GKV.
  • Aufteilung: Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte, du zahlst die andere Hälfte – direkt vom Gehalt abgezogen.
  • AFBG-Zuschlag bei Teilzeit: In der Regel kein Zuschlag, weil kein Unterhaltsbeitrag. Bei Vollzeit-AFBG mit weiterhin bestehender Pflichtversicherung (z. B. während einer ruhenden Beschäftigung im ersten Monat): 102 € + 35 € nach § 13a Abs. 1 BAföG.

Achtung bei Vollzeit-AFBG mit ruhendem Arbeitsverhältnis: Nach einem Monat ohne Arbeitsentgelt endet die Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Dann musst du in die freiwillige gesetzliche Versicherung wechseln (siehe Szenario 3).

Szenario 3: Freiwillig gesetzlich versichert

Das typische Szenario, wenn du für eine Vollzeit-Fortbildung deinen Job aufgibst. Nach § 9 Abs. 2 SGB V kannst du dich binnen 3 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern – ohne Gesundheitsprüfung.

  • Mindestbemessung 2026: 1.318,33 €/Monat. Quelle: Mindestbemessungsgrundlage 2026.
  • Mindestbeitrag 2026 (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag): ca. 270 € KV + 47–55 € PV = 317–325 €/Monat.
  • Wichtig: Der AFBG-Unterhaltsbeitrag wird nicht zur Beitragsbemessung herangezogen – es greift immer die Mindestbemessung.
  • AFBG-Zuschlag: 185 € KV + 48 € PV = 233 € (§ 13a Abs. 2 BAföG) – deckt damit etwa 72 % deines Mindestbeitrags. Den Rest (ca. 85–90 €/Monat) zahlst du selbst.

Kein studentischer Sondertarif! Der studentische KV-Beitrag von ca. 130 € gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ausschließlich für eingeschriebene Hochschul-Studenten unter 30. AFBG-Teilnehmer an Meisterschulen, Fachschulen oder Fortbildungsakademien sind keine Studenten im Sinne des SGB V – eine häufige Falschannahme in Foren.

Szenario 4: Privat krankenversichert (PKV)

Wenn du schon vor der Fortbildung in der PKV warst (z. B. als Selbstständiger, Beamter oder Höherverdiener), bleibst du dort auch während AFBG.

  • Typische PKV-Beiträge 2026 (30-jähriger Angestellter, umfassender Tarif): ab ca. 236 €/Monat. Selbstständige mit solidem Tarif ab ~359 €. Durchschnittsbeitrag laut PKV-Verband: 617 €. Quelle: versicherungenmitkopf.de – PKV-Kosten 2026.
  • AFBG-Zuschlag (§ 13a Abs. 3 BAföG): max. 102 € KV + 35 € PV, höchstens aber der nachgewiesene tatsächliche Beitrag.
  • Deckung: Der Zuschlag reicht bei PKV oft nicht aus – bei 400 € PKV-Beitrag bleibt dir ein Eigenanteil von rund 300 €/Monat.

Kritischer Punkt: Kein Rückkehrrecht in die GKV durch AFBG. Anders als beim Studenten-BAföG, wo Studierende unter 30 pflichtversichert sind, löst AFBG keine GKV-Pflicht aus. Du bleibst in der PKV. Ein Rückwechsel ist nur möglich über einen anderen Pflichttatbestand (sozialversicherungspflichtiger Job unter der Jahresarbeits­entgeltgrenze von 77.400 € im Jahr 2026, ALG I, Familienversicherung). Ab 55 Jahren ist der Rückwechsel in die GKV faktisch ausgeschlossen. Mehr dazu: Finanztip – Rückkehr PKV→GKV.

Szenario 5: Künstlersozialkasse (Sonderfall)

Wenn du freiberuflich als Künstler, Publizist oder im kreativen Bereich tätig bist und über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert, greifst du während AFBG auf diese Lösung weiter zu.

  • KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil – du zahlst nur die Hälfte der Beiträge.
  • Beitrag 2026: KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag 1,45 % + PV 1,8 % (bzw. 2,1 % kinderlos) auf das gemeldete Jahreseinkommen.
  • Geringfügigkeitsgrenze: 3.900 € Jahreseinkommen – darunter nur für Berufsanfänger (erste 2 Jahre).
  • AFBG-Zuschlag: greift über § 5 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (KSK-Pflichtversicherung) nach § 13a Abs. 1 BAföG: 102 € KV + 35 € PV.

Details: KSK – Beitragsübersicht.

Welches Szenario trifft auf dich zu?

Dieser kurze Entscheidungsbaum hilft dir, den richtigen Fall zu finden:

  1. Warst du schon mal privat versichert? → Szenario 4 (PKV)
  2. Bist du Künstler/Publizist und KSK-versichert? → Szenario 5 (KSK)
  3. Bist du verheiratet/verpartnert und dein Partner hat eine GKV-Mitgliedschaft? → Szenario 1 (Familienversicherung Partner, keine Altersgrenze)
  4. Bist du unter 25 (bzw. 27 nach Wehr-/Zivildienst) und deine Eltern haben GKV? → Szenario 1 (Familienversicherung Eltern)
  5. Läuft AFBG in Teilzeit und du arbeitest weiter? → Szenario 2 (pflichtversichert)
  6. Kündigst du für Vollzeit-AFBG deinen Job? → Szenario 3 (freiwillig gesetzlich) – innerhalb von 3 Monaten Beitritt erklären!

Vollzeit vs. Teilzeit-Fortbildung: Was ändert sich?

MerkmalVollzeit-FortbildungTeilzeit-Fortbildung
UnterhaltsbeitragJa (bis 1.019 €)Nein
KV-/PV-Zuschlag nach § 13a BAföGJaNein
KV-Statusoft wechseln (Job endet)bleibt (Job läuft weiter)
Beitragshöhefreiwillig GKV, PKV oder Familienvers.unverändert über Arbeitgeber
Formblatt B (Bildungsstätte)Vollzeit bestätigen lassenTeilzeit-Umfang bestätigen
Maßnahmebeitragvollvoll

Job aufgeben für Vollzeit-Fortbildung: Der richtige KV-Wechsel

Wenn du für die Meisterschule oder den Vollzeit-Fachwirt-Lehrgang deinen Job kündigst (oder eine unbezahlte Freistellung vereinbarst), läuft es so:

  1. Arbeitsverhältnis endet (oder ruht unbezahlt)
  2. Nach 1 Monat ohne Entgelt endet die Pflichtversicherung über den Arbeitgeber (§ 7 Abs. 3 SGB IV).
  3. Binnen 3 Monaten musst du dich entweder freiwillig gesetzlich weiterversichern (§ 9 Abs. 2 SGB V) oder in die PKV wechseln.
  4. Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei deiner bisherigen Krankenkasse – formlos möglich, oft online über Kundenportal.
  5. KV-Bescheinigung für AFBG-Antrag: Deine Krankenkasse füllt das BMBF-Formular aus und du reichst es mit Formblatt A ein.
  6. AFBG-Zuschlag wird zusammen mit dem Unterhaltsbeitrag monatlich ausgezahlt.

Tipp: Prüfe vor der Kündigung bei deiner Krankenkasse den Mindestbeitrag – manche Kassen haben niedrigere Zusatzbeiträge (unter 2 %), was 10–20 €/Monat spart. Vergleichsmöglichkeit: BMG – Zusatzbeitragsübersicht.

Achtung: Studentische KV gilt NICHT für AFBG-Teilnehmer

In Foren und auch bei manchen Krankenkassen-Hotlines hört man, man könne als AFBG-Teilnehmer den günstigen studentischen Krankenversicherungstarif (~130 €/Monat) bekommen. Das ist falsch.

Die studentische KV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ist ausdrücklich an die Immatrikulation an einer Hochschule geknüpft. Meisterschulen, Fachschulen, IHK-Akademien, Handwerkskammer-Bildungszentren und Fortbildungsträger sind keine Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes.

Ausnahme: Bachelor Professional / Master Professional werden zwar als gleichwertig zu akademischen Abschlüssen anerkannt, aber nicht an Hochschulen gelehrt – sie bleiben Fortbildungsabschlüsse. Auch hier keine studentische KV. Quelle: Studis Online – Studentische KV 2026.

Das BMBF-Formular „Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung“

Der formale Nachweis deines KV-Status für das AFBG-Amt heißt offiziell „Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung“. Download: PDF beim BMBFSFJ.

Wer füllt was aus?

  • Du trägst deine Stammdaten ein (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  • Deine Krankenkasse (bei GKV) bzw. dein PKV-Unternehmen füllt die Felder zur Art der Versicherung aus und bestätigt mit Stempel und Unterschrift.

Die Krankenkasse kreuzt an:

  • Beitragsfrei gesetzlich versichert (= Familienversicherung)
  • Pflichtversichert als Arbeitnehmer
  • Pflichtversichert als Halb-/Waisenrentner
  • Freiwillig gesetzlich versichert
  • Privat krankenversichert

Wann einreichen? Mit dem AFBG-Erstantrag (Formblatt A). Bei Statuswechsel während der Fortbildung (z. B. Familienversicherung → freiwillig GKV) eine neue Bescheinigung nachreichen – auch per Aktualisierungsantrag (Formblatt G).

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Julia, 24, Vollzeit-Meisterschule, bei Eltern mitversichert

Julia beginnt mit 24 einen Vollzeit-Meisterkurs (Friseurmeisterin). Sie ist bei ihrem Vater familienversichert, verdient nebenbei 400 €/Monat im Minijob.

  • Einkommen 400 € (unter 603 € Minijob-Grenze) → Familienversicherung bleibt
  • AFBG-Unterhaltsbeitrag 1.019 € zählt nicht zur Einkommensgrenze → ändert nichts
  • KV-Zuschlag: keiner (beitragsfrei)
  • Monatliches Netto-AFBG: 1.019 € Unterhalt – keine KV-Kosten

Beispiel 2: Markus, 32, Vollzeit-Fachwirt, Job gekündigt

Markus gibt seinen Job als Industriekaufmann auf, um Vollzeit Betriebswirt (Bachelor Professional) zu machen. Er ist ledig, kinderlos, war zuvor pflichtversichert.

  • Nach 1 Monat ohne Entgelt endet Pflichtversicherung
  • Er beantragt freiwillige GKV binnen 3 Monaten (§ 9 Abs. 2 SGB V)
  • Mindestbeitrag 2026: ca. 320 €/Monat (KV + PV + Kinderlosenzuschlag 0,6 %)
  • AFBG-Zuschlag: 185 € KV + 48 € PV = 233 €/Monat
  • Eigenanteil: 320 − 233 = 87 €/Monat – trägt er selbst

Beispiel 3: Sabrina, 38, Vollzeit-Erzieher-Fachschule, privat versichert

Sabrina war als Selbstständige in der PKV (Beitrag 450 €/Monat). Sie beginnt eine Vollzeit-Fortbildung zur Erzieherin.

  • PKV läuft weiter – kein Rückweg in die GKV durch AFBG
  • AFBG-Zuschlag PKV: 102 € KV + 35 € PV = 137 €/Monat (max. nachgewiesener Beitrag)
  • Eigenanteil: 450 − 137 = 313 €/Monat – trägt sie selbst
  • Option: PKV-Tarif vorübergehend reduzieren (Anwartschafts- oder Notlagentarif) – mit dem eigenen Versicherer sprechen.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei AFBG

Wie hoch ist der AFBG-Zuschlag zur Krankenversicherung 2026?

Je nach Versicherungsstatus 102 €, 185 € oder 0 € (bei Familienversicherung). Pflichtversicherte bekommen 102 € KV + 35 € PV (§ 13a Abs. 1 BAföG), freiwillig Gesetzliche 185 € + 48 € (§ 13a Abs. 2), Privatversicherte max. 102 € + 35 € (§ 13a Abs. 3). Familienversicherte bekommen nichts – sie zahlen ja auch keine Beiträge.

Bin ich während Aufstiegs-BAföG studentisch versichert?

Nein. Studentische Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gilt ausschließlich für Immatrikulierte an Hochschulen. AFBG-Teilnehmer an Meisterschulen, Fachschulen oder IHK-Akademien sind keine Studenten im Sinne dieses Paragraphen – auch nicht beim Bachelor Professional, der an Fortbildungsträgern, nicht an Hochschulen, gelehrt wird.

Zählt Aufstiegs-BAföG als Einkommen bei der Familienversicherung?

Nein. Der AFBG-Unterhaltsbeitrag zählt nicht zum Gesamteinkommen nach § 10 SGB V – analog zum Studenten-BAföG. Du kannst also den vollen Unterhaltsbeitrag von 1.019 € bekommen und trotzdem bei den Eltern oder beim Partner familienversichert bleiben, solange dein sonstiges Einkommen (z. B. Minijob) unter 565 € bzw. 603 €/Monat bleibt. Bestätigung: Haufe.

Was passiert mit der KV, wenn ich meinen Job für die Vollzeit-Fortbildung kündige?

Einen Monat nach Ende deines Arbeitsentgelts endet die Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Binnen 3 Monaten nach diesem Ende musst du dich nach § 9 Abs. 2 SGB V freiwillig weiterversichern (formloser Antrag bei deiner Kasse). Der AFBG-Zuschlag von 185 € + 48 € deckt den Mindestbeitrag (ca. 320 €) weitgehend – Eigenanteil ca. 85 €/Monat.

Muss ich privat Versicherter ins Gesetzliche wechseln für AFBG?

Nein – und du kannst es in der Regel auch nicht. AFBG selbst löst keine GKV-Pflichtversicherung aus. Ein Rückwechsel in die GKV ist während der Fortbildung nur über einen Pflichttatbestand möglich: sozialversicherungspflichtige Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € im Jahr 2026), ALG I oder Familienversicherung. Ab 55 ist der Rückwechsel faktisch ausgeschlossen. Quelle: Finanztip.

Gibt es den KV-Zuschlag auch bei Teilzeit-Fortbildung?

Nein. Den KV-/PV-Zuschlag gibt’s nur, wenn auch ein Unterhaltsbeitrag gezahlt wird – und der kommt ausschließlich bei Vollzeit-Maßnahmen. Bei Teilzeit-AFBG bekommst du nur den Maßnahmebeitrag (Lehrgang + Prüfung) – deine KV läuft weiter über deinen Arbeitgeber.

Meine Frau/Mann arbeitet – kann ich mich dort während der Vollzeit-Fortbildung mitversichern?

Ja, wenn dein Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert ist. Die Familienversicherung über den Partner hat keine Altersgrenze. Einkommensgrenze 2026: 565 € (ohne Minijob) bzw. 603 € (mit Minijob) – der AFBG-Unterhaltsbeitrag zählt nicht dazu. Ist dein Partner privat versichert, entfällt diese Option.

Welche Krankenkasse hat die niedrigsten Beiträge für freiwillig Versicherte?

Der allgemeine Beitragssatz ist bundeseinheitlich (14,6 %), aber die Zusatzbeiträge variieren 2026 zwischen 1,5 % und 3,8 %. Bei Mindestbemessung macht das 15–30 €/Monat Unterschied. Aktuelle Liste: BMG – Zusatzbeitragsübersicht. Wechsel möglich mit 2-monatiger Kündigungsfrist.

Kann ich meine Kinder während AFBG mitversichern?

Ja. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, können deine Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden (bis 25 bzw. 27 nach § 10 SGB V). Bei PKV müssen Kinder eigene PKV-Verträge haben, was zusätzliche Kosten verursacht.

Wer füllt die BMBF-KV-Bescheinigung aus?

Deine Krankenkasse (bei GKV) bzw. dein PKV-Unternehmen. Du trägst nur die Stammdaten ein, den Rest – Art der Versicherung, Stempel, Unterschrift – erledigt die Kasse. Viele Krankenkassen bieten das über ihr Online-Kundenportal in 2–3 Werktagen an.

Wann muss ich eine neue KV-Bescheinigung einreichen?

Bei jedem Statuswechsel – also wenn du z. B. von der Familienversicherung in die freiwillige GKV wechselst, oder wenn du deinen Job aufgibst und neu versichert wirst. Die Bescheinigung reichst du am besten mit einem Formblatt G (Aktualisierungsantrag) nach, damit das AFBG-Amt den Zuschlag korrekt neu berechnet.

Wird der AFBG-Zuschlag als Einkommen bei der Steuer behandelt?

Nein – der gesamte Unterhaltsbeitrag inklusive KV-/PV-Zuschlag ist steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG. Du musst ihn also nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

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