AFBG Formblatt G (2026): Aktualisierungsantrag bei Einkommensänderung
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Formblatt G ist der Aktualisierungsantrag. Du brauchst es, wenn sich dein eigenes Einkommen oder das deines Ehe-/Lebenspartners wesentlich ändert – zum Beispiel weil du den Job aufgibst, dein Partner arbeitslos wird oder dein Nebeneinkommen steigt. Mit Formblatt G beantragst du eine Neuberechnung deines Unterhaltsbeitrags. Stand: April 2026.
➤ Formblatt G als PDF herunterladen oder online über afbg-digital.de.
Wann brauchst du Formblatt G?
Immer wenn sich Einkommen oder Lebenssituation während eines laufenden Bewilligungszeitraums wesentlich ändern:
- Du gibst deinen Job auf oder reduzierst auf Minijob – dein Einkommen sinkt
- Dein Partner wird arbeitslos, geht in Elternzeit, geht in Rente
- Du fängst einen neuen Nebenjob an, dein Einkommen steigt erheblich
- Du heiratest oder lässt dich scheiden
- Ein Kind kommt zur Welt – höherer Freibetrag
- Unterhaltsverpflichtungen ändern sich
Was zählt als „wesentlich“? Praktisch: Änderung des monatlichen Netto-Einkommens um mehr als 100 €. Kleinere Schwankungen musst du nicht melden.
Rückwirkung: Ab wann gilt die neue Berechnung?
Aktualisierungen wirken ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend. Wenn du im März merkst, dass dein Einkommen seit Februar gesunken ist, stelle den Aktualisierungsantrag im März. Der Februar bleibt dann nach alter Berechnung, ab März bekommst du mehr (wenn Einkommen gesunken ist).
Bei Einkommenssteigerung (du musst mehr anrechnen lassen) meldest du das sofort – sonst droht später Rückforderung plus ggf. Bußgeld wegen Meldepflichtverletzung.
Welche Nachweise brauchst du?
| Situation | Nachweis |
|---|---|
| Jobwechsel | Aufhebungsvertrag / neue Gehaltsabrechnung |
| Arbeitslosigkeit | ALG-Bescheid |
| Elternzeit Partner | Elternzeit-Vereinbarung, Elterngeld-Bescheid |
| Rente | Rentenbescheid |
| Heirat / Scheidung | Heirats- bzw. Scheidungsurkunde |
| Kind geboren | Geburtsurkunde + Kindergeldnachweis |
| Selbstständig: Einkommen sinkt | Steuerbescheid oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung aktuell |
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Formblatt G wird schneller bearbeitet als ein Erstantrag – oft in 4–6 Wochen. Bei dringenden Fällen (z. B. Einkommen komplett weggefallen) kannst du beim AFBG-Amt um beschleunigte Bearbeitung bitten.
Häufige Fragen zum Formblatt G
Wann zählt eine Einkommensänderung als wesentlich?
Als Faustregel: Veränderung des Netto-Einkommens um mehr als 100 €/Monat. Bei Selbstständigen rechnet das Amt über ein ganzes Jahr. Kleinere Schwankungen (z. B. durch Überstunden) musst du nicht einzeln melden.
Muss ich Einkommenssteigerung auch melden?
Ja. Im Gegensatz zur populären Meinung musst du jede wesentliche Änderung melden – auch wenn sie zu deinen Lasten geht. Ansonsten droht später Rückforderung plus eventuell Bußgeld nach § 20 AFBG (§ 20 AFBG sieht Bußgelder bei Pflichtverletzungen vor).
Gilt Formblatt G für den Maßnahmebeitrag?
Nein. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgang, Prüfung) ist einkommensunabhängig – er wird immer voll gewährt, egal wie viel du verdienst. Formblatt G ändert nur die Berechnung des Unterhaltsbeitrags.
Gilt die Aktualisierung rückwirkend?
Nein, nach § 17a AFBG gelten neue Berechnungen frühestens ab dem Monat, in dem der Aktualisierungsantrag beim Amt eingeht. Also: frühzeitig melden!
Was passiert, wenn mein Einkommen nach der Aktualisierung wieder steigt?
Dann brauchst du nochmals Formblatt G mit der neuen Situation. Das Amt rechnet immer ab dem jeweiligen Meldungsdatum. Eine einmalige Aktualisierung gilt nicht „für immer“.