BAföG Einkommen & Vermögen ~ 5 wertvolle Tipps für deinen BAföG Antrag
Wie gibt man beim BAföG Einkommen & Vermögen richtig an? Welches Einkommen & Vermögen ist relevant? Welche BAföG Formulare muss ich wie ausfüllen?

Eine der größten Stolpersteine im BAföG Antrag ist die korrekte Angabe von Einkommen und Vermögen. Ich bekomme deshalb nahezu täglich Anfragen. Die häufigsten, möchte ich in diesem Artikel klären:
Welches Einkommen muss überhaupt angegeben werden?
Im Regelfall wird im BAföG Antrag nach deinen eigenen Einnahmen, dem Einkommen deiner Eltern und deines Ehegatten gefragt (sofern du verheiratet bist). Mit Einkommen sind so ziemlich alle denkbaren Einnahmen gemeint. Der Klassiker hier ist natürlich Gehalt aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, aber auch Renten, Stipendien und fast alles andere, was dir zufließt, ist für die korrekte BAföG-Berechnung von Bedeutung. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind Kindergeld und Hartz 4.

Wie gebe ich mein Einkommen im BAföG Antrag korrekt an?
Bei deinem eigenen Einkommen als Antragsteller sind die voraussichtlichen Einnahmen im Bewilligungszeitraum, also die Zukunft ausschlaggebend. Das BAföG Amt interessiert sich generell nur für Bruttosummen also den Gesamtbetrag, den du während des Bewilligungszeitraums verdienen wirst vor Abzug von Steuern, Sozialversicherung und Werbungskosten.
Gehst du davon aus, dass du die nächsten 12 Monate durchgehend als Minijobber arbeiten wirst, gib 6240 €, nicht 520 Euro an. Läuft dein Arbeitsvertrag mitten im Bewilligungszeitraum aus, gib den Betrag an, den du bis dahin erzielen wirst an.
Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
Handelt es sich um Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, musst du immer Bruttobeträge angeben.
Praktikumsgehalt ist im Falle eines Pflichtpraktikums als Ausbildungsvergütung anzugeben. Machst du das Praktikum freiwillig, ohne Vorgabe deiner Hochschule, ist es theoretisch das gleiche wie jeder andere Nebenjob auch (Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit)
Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
Das Einkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Arbeit entspricht deinem Gewinn aus eben dieser Tätigkeit. Dieser berechnet sich wie folgt:
Gewinn = Einnahmen – betriebsbedingte Ausgaben
Welche Ausgaben abgezogen werden können, hängt im Prinzip einzig und allein von der Art des Jobs ab. Als Bloggerin habe ich z.B. Kosten für den Server, Programmierer, Laptop, Internetanschluss, Buchhaltungsprogramm und/oder Steuerberater, Webdesign, Werbeanzeigen auf Facebook und Google.
Eine Fotografin muss als Erstes an ihr Kameraequipment denken, ohne das sie nicht fotografieren und somit auch kein Geld verdienen könnte. Wenn sie Miete für ein Fotostudio zahlen müsste, würde auch das zu ihren Betriebsausgaben zählen.
Erst wenn ich all das von meinen Gesamteinnahmen abziehe, kenne ich meinen Gewinn und meinen eigenen Lohn für meine Arbeit und auch nur dieser Betrag ist schlussendlich als Einkommen aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Als Nachweis fügt man dem Antrag am besten eine Kopie des (Gewerbe-)Steuerbescheides bei. Wenn du selbständig bist, bist du ohnehin verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen.
BAföG Einkommen: Ab wann lohnt sich ein BAföG Antrag nicht mehr?
Je mehr Einkommen du selbst hast (Unterhaltsleistungen von deinen Eltern, Bildungskredite und Kindergeld zählen nicht zum Einkommen), desto weniger BAföG bekommst du. Dein eigenes Einkommen kannst du zwar beeinflussen, indem du z.B. weniger neben dem Studium arbeitest und dafür mehr BAföG beanspruchst. Für deine Eltern und Ehepartner macht das aber weniger Sinn. Von daher fragen sich viele, ob sich ein BAföG Antrag bei dem Gehalt ihrer Eltern überhaupt lohnt. Hierzu kannst du gerne unseren kostenlosen BAföG-Rechner nutzen. Rechengrundlage ist dabei immer das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr, es sei denn, das Einkommen der Eltern liegt aktuell deutlich unterhalb des Einkommens des vorletzten Kalenderjahres beispielsweise durch Jobwechsel, Krankheit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. In so einem Fall kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden
Wie wirkt sich mein Einkommen und Vermögen auf mein BAföG aus?

BAföG Empfänger müssen nicht bettelarm sein. Sie dürfen neben dem Studium offiziell arbeiten und sich etwas zum BAföG dazuverdienen sowie ansparen, ohne die BAföG Fördersumme damit negativ zu beeinflussen. Jedoch müssen sich diese Einnahmen und Vermögenswerte im angemessenen Rahmen bewegen. Daher wurden Freibeträge definiert.
Liegt dein Einkommen und Vermögen unterhalb dieser Grenzen, musst du es im Antrag zwar trotzdem angeben und nachweisen, brauchst aber keine Abzüge fürchten.
Liegen deine Einnahmen und Ersparnisse über den Freibeträgen, wird der Überschuss anteilig von deinem Bedarf abgezogen, sodass du etwas weniger BAföG bekommst. Ein Antrag lohnt sich aber trotzdem, solange dein Einkommen und Vermögensüberschüsse deinen errechneten monatlichen BAföG Bedarf nicht deutlich übersteigen. Wie viel genau, rechne ich dir gleich vor:
Rechenbeispiel Vermögen
Der BAföG-Freibetrag für dein Vermögen liegt momentan bei 15.000 € zum Zeitpunkt deiner Antragstellung.
Angenommen auf deinem Sparbuch oder Bausparvertrag liegen aber aktuell 10.000 €. Dann passiert Folgendes:
BAföG Berechnung | Beispiel |
---|---|
Vermögen | 10.000 € |
Freibetrag |
|
= anrechenbares Vermögen | 1.800 € |
BAföG Bewilligungszeitraum | i.d.R. 12 Monate |
anrechenbares Vermögen verteilt auf den Bewilligungszeitraum |
|
monatlicher BAföG Bedarf für Studenten mit eigener Krankenversicherung und Wohnung | 861 € |
ausgezahltes BAföG im Bewilligungszeitraum | 861-150 = 711 Euro BAföG/ Monat |
Daraus folgt, dass dein Vermögen 18.436 € übersteigen muss, ehe ein BAföG Antrag aufgrund von Vermögen ganz sicher nicht mehr lohnt.
Kann ich mein anrechenbares Vermögen irgendwie senken?
Ja und nein. Erstmal sei gesagt, dass nur als dein Vermögen gezählt werden kann, was offiziell unter deinem Namen läuft.
Viele glauben daher, dass es eine schlaue Idee sei, einen Teil des Vermögens kurz vor der Beantragung von BAföG irgendwie loszuwerden, indem man es einfach ausgibt, verschenkt, umschreibt oder schlichtweg „vergisst“ anzugeben. Dies ist allerdings illegal. Bekommt das BAföG Amt irgendwann davon Wind und das kann es auch Jahre später noch, kann eine strafrechtliche Verfolgung drohen.
Solltest du aber gleichzeitig Schulden haben, werden diese mit deinem Vermögen verrechnet und senken dieses somit. Bestes Beispiel hierfür ist ein Auto, das noch nicht ganz abbezahlt ist. Geleaste Fahrzeuge müssen gar nicht erst angegeben werden, da du als Leasingnehmer zwar zum Besitzer (Nutzer), aber nicht zum Eigentümer des Wagens wirst und es dir somit nicht gehört. Dasselbe gilt für von dir genutzte Kfz deiner Eltern oder Partner, auch wenn du die Versicherung und Benzin selbst bezahlst.

Wie und wo gebe ich beim BAföG Einkommen meiner Eltern an?
In den allermeisten Fällen kann BAföG nicht ohne die Offenlegung des elterlichen Einkommens gewährt werden. Hierfür ist das Formblatt 3 zuständig.
In einigen, wenigen Fällen können auf jegliche angaben zu den Eltern im BAföG Antrag allerdings verzichtet werden, nämlich wenn du die Voraussetzungen für elternunabhängige Förderung gemäß § 11 BAföG erfüllst.
Solltest du eine elternunabhängige Förderung über den zivilrechtlichen Weg anstreben, muss das Einkommen der Eltern beim Erstantrag trotzdem erstmal offengelegt werden.

Bekomme ich elternunabhängiges BAföG, wenn ich verheiratet bin und/oder Kinder habe?
Nein, zumindest begründen Ehe und Kinder nicht das Ende der elterlichen Unterhaltspflicht. Wenn du die Voraussetzungen nach § 11 BAföG oder § 1610 BGB nicht erfüllst, müssen auch immer Angaben zu deinen Eltern gemacht werden.
Solltest du verheiratet sein, hat das Einkommen deines Ehegatten oder deines eingetragenen Lebenspartners immer Vorrang vor dem Einkommen deiner Eltern. Die werden dann praktisch nur wirklich relevant, wenn die eigene bessere Hälfte auch nicht genug verdient, um euch beide und ggf. seine/ihre Kinder zu ernähren.
Bei deinen Eltern oder Ehegatten ist vor allem das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums relevant. Wenn du also ab 1.12.2021 einen BAföG-Antrag stellst, musst du das Einkommen deiner Eltern für das Jahr 2019 angeben. Einen Monat später, also seit dem 01.01.2022, gelten die Einnahmen von 2020 als Rechengrundlage.
Liegt das aktuelle Einkommen deiner Eltern oder Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners mittlerweile deutlich unter dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, kannst du beantragen, dass statt des vergangenen Einkommens dieser Person bei der Berechnung deines BAföG Anspruchs ihr bzw. sein aktuelles Einkommen berücksichtigt wird.