BAföG Formblatt 5 (2026): Leistungsbescheinigung + PDF

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BAföG Formblatt 5 (v2025, gültig 2026) als PDF herunterladen + Anleitung für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG. ✓ Ab 5. Semester ✓ Aufschub ✓ 5 Fehler.
BAföG Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung (Seite 1)

Ab dem 5. Fachsemester kein BAföG ohne Leistungsnachweis. So steht es in § 48 BAföG. Das Formular, das du dafür brauchst, ist Formblatt 5 – die Leistungsbescheinigung. Ohne Formblatt 5 (oder einen gleichwertigen ECTS-Nachweis) wird deine weitere Förderung schlicht gestoppt. Stand: April 2026.

Formblatt 5 als PDF herunterladen (offiziell vom BMBF, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer Formblatt 5 abgeben muss, wann und wie, was bei Rückstand geht (Stichwort „Aufschub nach § 48 Abs. 2“) und die 5 häufigsten Fehler.

Leistungsbescheinigung im Schnellcheck

PunktRegel
Wer braucht Formblatt 5?Studis ab dem 5. Fachsemester
Wann einreichen?Zusammen mit dem Folgeantrag, spätestens 4 Monate nach Semesterbeginn (§ 48 Abs. 1 Satz 5)
Wer füllt aus?Oberer Teil: du. Unterer Teil: Prüfungsamt / Studierenden­sekretariat / Fakultät
Alternative?ECTS-Nachweis, wenn Hochschule dem Amt die Schwelle gemeldet hat
Was bei Rückstand?Aufschub um max. 1 Semester möglich – mit wichtigem Grund
Wie lange dauert Bearbeitung im Prüfungsamt?2–4 Wochen – rechtzeitig einreichen!

Was ist § 48 BAföG überhaupt?

§ 48 BAföG verlangt, dass du nach den ersten vier Fachsemestern nachweisen kannst: Ich habe die bis hierher üblichen Leistungen erbracht. Das ist der Punkt, an dem das BAföG-Amt prüft, ob du auf Kurs bist. Keine Leistungen – keine Weiterförderung.

Das Gesetz sieht drei gleichwertige Nachweisformen vor:

  1. Zwischenprüfungszeugnis, sofern dein Prüfungswesen eine vorsieht.
  2. Formblatt 5 – die Leistungsbescheinigung der Ausbildungs­stätte.
  3. ECTS-Nachweis – bei modularisierten Studiengängen der Standardweg. Die Hochschule meldet dem BAföG-Amt einmalig, wie viele ECTS bis Ende des 4. Semesters „üblich“ sind. Häufig sind das nicht 120, sondern 90–100 – manchmal sogar weniger (Lehramt, Mehrfachfächer).

In der Praxis bekommen die meisten Studis Formblatt 5, weil das Prüfungsamt es automatisch mit dem ECTS-Stand der Hochschul­datenbank ausfüllen kann. Wenn deine Hochschule die ECTS-Schwelle nicht gemeldet hat, ist Formblatt 5 sowieso Pflicht.

Aufbau von Formblatt 5: 2 Seiten, zwei Zuständigkeiten

Das Formular ist klar gegliedert. Der obere Teil ist für dich, der untere für deine Ausbildungs­stätte.

  • Oberer Teil (Seite 1, Zeilen 2–10): Deine persönlichen Daten, Anschrift, Name + Anschrift der Hochschule, Studien­gang, aktuelles Fachsemester. Das füllst du aus und bringst das Formular dann zum Prüfungsamt.
  • Unterer Teil (Seite 1 unten + Seite 2): „Leistungs­bescheinigung der Ausbildungs­stätte“. Wird vom Prüfungsamt, Studierenden­sekretariat oder der BAföG-Beauftragten der Fakultät ausgefüllt (je nach Hochschule unterschiedlich). Am Ende: Datum, Unterschrift, Stempel.

Wann und wo einreichen?

Gemeinsam mit deinem Folgeantrag, spätestens 4 Monate nach Semesterbeginn des 5. Fachsemesters (§ 48 Abs. 1 Satz 5 BAföG). Wer das Formular später einreicht, bekommt Förderung erst ab dem Monat, in dem es eingegangen ist – verpasste Monate sind verloren.

Tipp: Prüfungsämter brauchen typisch 2–4 Wochen für die Bearbeitung. Gib das Formular mindestens 6 Wochen vor der Deadline im Sekretariat ab. In Klausurphasen oder Semesterferien sogar eher 8 Wochen. Wenn es eng wird, reicht ein formloser Antrag zur Fristwahrung ans BAföG-Amt – Formblatt 5 kannst du nachreichen.

Aufschub: Wenn du in Rückstand bist

Du bist im 5. Semester und hast noch nicht alle üblichen Scheine? Kein Grund zur Panik. § 48 Abs. 2 BAföG erlaubt einen Aufschub um maximal ein Semester, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Krankheit – mit ärztlichem Attest, das Zeitraum und Kausalität nachweist („krank zwischen X und Y, deshalb Prüfung Z nicht möglich“).
  • Schwangerschaft und Kindererziehung.
  • Behinderung oder chronische Erkrankung mit Nachweis.
  • Erstmalig nicht bestandene Prüfung, sofern sie zwingend für das Weiterstudium ist.
  • Mitarbeit in Hochschul­gremien (Fakultätsrat, Fachschaft, AStA, StuPa – nicht: private Hochschul­gruppen).
  • Hochschul­seitige Gründe: überfüllte Kurse, Dozent ausgefallen, Pflicht­lehrveranstaltung wurde im Semester nicht angeboten.

Den Aufschub musst du formlos beim BAföG-Amt beantragen, bevor die 4-Monats-Frist abläuft – nicht danach. Und die Kausalität muss nachweisbar sein: Der Grund hat die Verzögerung verursacht, nicht andere Dinge. Bei psychischen Erkrankungen hat das OVG Niedersachsen (4 LB 404/17) entschieden, dass ein fachärztliches Attest mit konkreter Zuordnung zu Leistungsdefiziten reicht.

Die 5 häufigsten Fehler bei Formblatt 5

  1. Zu spät zum Prüfungsamt. Die Bearbeitung dauert 2–4 Wochen. Wer das Formular in der letzten Woche vor der 4-Monats-Frist abgibt, riskiert das komplette BAföG für das 5. Semester.
  2. Aufschub erst nachträglich beantragt. Der Aufschub nach § 48 Abs. 2 muss vor der Frist beantragt werden – sonst läuft die Frist ab und das Amt stellt die Zahlung ein.
  3. ECTS-Ausdruck statt Formblatt 5 eingereicht, obwohl die Hochschule dem BAföG-Amt keine ECTS-Schwelle gemeldet hat. Folge: Das Amt verlangt Formblatt 5 nach, Bearbeitung hängt 4–8 Wochen.
  4. Fachrichtungs­wechsel nicht berücksichtigt. Nach einem Wechsel beginnt die Zählung der Fachsemester in der Regel neu – du brauchst Formblatt 5 dann erst ab dem 5. Semester im neuen Studien­gang, nicht gesamt.
  5. Stempel der Hochschule fehlt. Ohne Hochschul­stempel ist das Formular wertlos. Vor der Abgabe kurz prüfen.

Häufige Fragen zu Formblatt 5

Ab wann brauche ich Formblatt 5?

Mit dem Folgeantrag für das 5. Fachsemester. Dann will das BAföG-Amt den Nachweis, dass du die bis dahin üblichen Leistungen erbracht hast. Rechtsgrundlage: § 48 BAföG.

ECTS oder Formblatt 5 – was soll ich einreichen?

Wenn deine Hochschule dem BAföG-Amt eine ECTS-Schwelle gemeldet hat, reicht ein ECTS-Ausdruck. Hat sie das nicht, brauchst du Formblatt 5. Im Zweifel: beim Studierenden­sekretariat nachfragen oder direkt Formblatt 5 einreichen – das zählt immer.

Was ist die „übliche Leistung“ genau?

Das ist die Zahl an ECTS oder Scheinen, die ein durchschnittlicher Studi bis zum Ende des 4. Fachsemesters in deinem Studiengang erreicht. Die Hochschule legt diese Schwelle fest – häufig 90–100 ECTS statt der theoretischen 120 ECTS (weil auch Durchschnittsstudis nicht alle Module beim ersten Versuch bestehen). Bei Lehramts- und Mehrfachfächer-Studien kann sie noch niedriger liegen.

Ich bin im 5. Semester und habe nur 80 ECTS. Was nun?

Prüf, ob das die übliche Leistung deiner Hochschule ist – in manchen Studiengängen reicht das. Wenn nicht: Aufschub nach § 48 Abs. 2 beantragen, wenn du einen der anerkannten Gründe hast (Krankheit, Gremienarbeit, hochschul­seitige Probleme etc.). Wichtig: vor Ablauf der 4-Monats-Frist.

Kann ich Formblatt 5 auch per BAföG Digital einreichen?

Ja. Wenn dein Amt an BAföG Digital angeschlossen ist, lädst du das unterschriebene und gestempelte Formular als Scan hoch. Das Prüfungsamt muss den Stempel vorher drauf gesetzt haben – es gibt keinen „digitalen Hochschul­stempel“.

Ich habe den Studiengang gewechselt. Muss ich Formblatt 5 jetzt im 5. Gesamtsemester einreichen?

Nein. Nach einem Fachrichtungs­wechsel beginnt die Zählung der Fach­semester in der Regel neu. Du brauchst Formblatt 5 erst, wenn du 5 Semester im neuen Studien­gang bist. Ausnahme: bei sehr späten Wechseln kann das Amt strengere Regeln anwenden.

Welche weiteren Formblätter brauche ich zusätzlich?

Formblatt 5 ist ein Zusatz­formular zum Folgeantrag. Du reichst es zusammen mit Formblatt 1 und Formblatt 3 ein – oder, wenn deine Situation unverändert ist, mit Formblatt 9 (Folgeantrag-Kurzform) statt Formblatt 1. Alle Formulare: BAföG Formulare 2026.

Was, wenn ich den Aufschub nicht kriege?

Dann stoppt das Amt die Förderung zum Ende des Semesters. Du hast aber Widerspruchs­recht. Gründe, die du gut belegen kannst (Krankheit, Behinderung), würde ich mit fachärztlichem Attest beim Amt einreichen und zusätzlich den Widerspruch schriftlich begründen. Mehr zum Oberthema: BAföG Leistungsnachweis. Weiter helfen dir die Beratungsstellen der Studierenden­werke.

Nächster Schritt

Formblatt 5 vom Prüfungsamt abgeholt? Dann reich es zusammen mit deinem Folgeantrag ein – entweder über Formblatt 1 (wenn sich was geändert hat) oder über Formblatt 9 (Kurzform, wenn alles beim Alten ist). Alle Formulare im Überblick: BAföG Formulare 2026. Bei Rückstand und Aufschub-Fragen: BAföG Leistungsnachweis.