AFBG Formblatt A Anlage 2 (2026): Erklärung zu Kindern
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Anlage 2 zum AFBG-Formblatt A ist die Erklärung zu deinen Kindern. Sie wirkt sich direkt auf die Höhe deiner Förderung aus: Pro Kind bekommst du 235 € Erhöhungsbetrag zum Unterhalt, 150 € Kinderbetreuungszuschlag (bei Kind unter 14), plus höhere Einkommens- und Vermögensfreibeträge. Wer die Anlage vergisst oder lückenhaft ausfüllt, verschenkt pro Kind leicht mehrere tausend Euro pro Bewilligungszeitraum. Stand: April 2026.
➤ Anlage 2 als PDF herunterladen (BMBFSFJ) oder online ausfüllen über afbg-digital.de.
Wer gilt beim AFBG als „Kind“?
Anlage 2 orientiert sich am steuerrechtlichen Kindbegriff nach § 32 EStG – also derselben Definition wie beim Kindergeld. Erfasst sind:
| Kindverhältnis | Anerkannt? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Leibliche Kinder | Ja | Geburtsurkunde reicht |
| Adoptivkinder | Ja | Wie leibliche Kinder |
| Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt | Ja | Heiratsurkunde + Meldebescheinigung |
| Pflegekinder | Ja | Bei familienähnlichem, dauerhaftem Band |
| Enkelkinder im gemeinsamen Haushalt | Ja | Nur bei Kindergeldberechtigung |
| Stiefkinder ohne gemeinsamen Haushalt | Nein | – |
| Kinder des unverheirateten Partners | Nein | Kein Kindverhältnis im AFBG-Sinn |
Altersgrenzen
Die Altersgrenzen entsprechen ebenfalls dem Kindergeldrecht (§ 32 EStG):
- Bis 18 Jahre: grundsätzlich erfasst
- Bis 25 Jahre: wenn das Kind in Schul-/Berufsausbildung ist, studiert, eine Übergangszeit bis 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsphasen durchläuft, im FSJ/FÖJ oder BFD ist, oder sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht
- Ohne Altersgrenze: Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können – sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist
Für den Kinderbetreuungszuschlag (§ 10 AFBG Abs. 2) gilt zusätzlich: Kind muss unter 14 Jahren sein oder eine Behinderung haben, die eigene Hilfe im Haushalt erforderlich macht. Diese Altersgrenze hat nichts mit der Kindergeld-Grenze zu tun.
Welche Leistungen ändern sich durch Kinder?
| Leistung | Höhe 2026 | Bedingung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Kinderbetreuungszuschlag | 150 €/Monat je Kind | Kind < 14 J. oder behindert, im Haushalt | § 10 AFBG Abs. 2 |
| Erhöhungsbetrag Unterhalt |
| Mit Kindergeldanspruch, bei Vollzeit-AFBG | § 10 AFBG |
| Erhöhungsbetrag Ehe-/Lebenspartner |
| Nicht dauerhaft getrennt lebend | § 10 AFBG |
| Einkommensfreibetrag Teilnehmer |
| Kindergeldanspruch | § 17 AFBG |
| Vermögensfreibetrag Teilnehmer |
| Kindergeldanspruch | § 17a AFBG |
| Einkommensfreibetrag Ehepartner |
| Kindergeldanspruch | § 25 BAföG |
Wichtig: Der Kinderbetreuungszuschlag ist 100 % Zuschuss (nicht rückzahlbar) und greift sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeit-Fortbildung – im Gegensatz zum Unterhaltsbeitrag, der nur bei Vollzeit läuft. Es ist also die einzige AFBG-Leistung, die auch Teilzeit-Teilnehmer noch bekommen können.
Rechenbeispiel: Alleinerziehende Fachwirt-Kandidatin mit 2 Kindern
Anna (34) absolviert eine Vollzeit-Fortbildung zur Handelsfachwirtin. Sie hat zwei Kinder (8 und 11 Jahre), beide leben im Haushalt, Anna ist alleinerziehend.
- Unterhaltsbeitrag Basis: 1.019 €/Monat
- + Erhöhungsbetrag je Kind: 2 × 235 € = 470 €
- + Kinderbetreuungszuschlag: 2 × 150 € = 300 €
- Unterhaltsbeitrag gesamt: 1.789 €/Monat
Über einen 12-Monats-Bewilligungszeitraum bekommt Anna durch Anlage 2 zusätzliche 9.240 € (2×235×12 + 2×150×12), die sie ohne Kinder nicht hätte. Wer Anlage 2 nicht oder unvollständig ausfüllt, verliert dieses Geld.
Welche Nachweise musst du beilegen?
- Geburtsurkunde jedes Kindes (beglaubigte Kopie oder amtliche Abschrift)
- Kindergeldbescheid oder Kindergeldnummer der Familienkasse
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Haushaltsangehörigen (vom Einwohnermeldeamt)
- Schul- oder Ausbildungsbescheinigung bei Kindern ab 18 Jahren
- Bei Kindern mit Behinderung: Schwerbehindertenausweis + Nachweis, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist (ärztliches Attest, frühere Bescheide)
- Bei Pflegekindern: Pflegebescheinigung vom Jugendamt
- Bei Stiefkindern: Heiratsurkunde mit dem leiblichen Elternteil + Meldebescheinigung
Besonderheiten bei geteiltem Sorgerecht / Patchwork-Familien
Wechselmodell: Leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen, bekommt den Kinderbetreuungszuschlag der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut. Nachweis: Hauptwohnsitz auf der erweiterten Meldebescheinigung.
Beide Elternteile BAföG/AFBG-berechtigt: Nur einer der Eltern kann den Zuschlag beantragen. Der andere Elternteil muss schriftlich erklären, dass er die Leistung nicht in Anspruch nimmt.
Patchwork-Familie: Für Stiefkinder gibt es den Zuschlag nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben (Meldebescheinigung) UND für das Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Kinder eines unverheirateten Partners zählen nicht.
Häufige Fragen zur Anlage 2
Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschlag beim AFBG 2026?
150 € pro Kind und Monat (§ 10 AFBG Abs. 2), als Vollzuschuss. Voraussetzung: Kind unter 14 Jahren im Haushalt oder behindert. Bei 2 Kindern sind das 300 €, über 12 Monate 3.600 € zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag.
Bekomme ich den Kinderbetreuungszuschlag auch bei Teilzeit-Fortbildung?
Ja – das ist die einzige AFBG-Leistung, die auch Teilzeit-Teilnehmer bekommen können. Der Unterhaltsbeitrag (1.019 €) läuft dagegen nur bei Vollzeit-Maßnahmen.
Wird Kindergeld auf den AFBG-Unterhaltsbeitrag angerechnet?
Nein. Kindergeld ist nach § 21 BAföG analog komplett anrechnungsfrei – es kommt zusätzlich zum AFBG-Geld.
Ich bin alleinerziehend – bekomme ich mehr?
Der Kinderbetreuungszuschlag von 150 € gilt für alle AFBG-Teilnehmer mit Kind unter 14 – nicht nur Alleinerziehende. Alleinerziehende bekommen aber auf jeden Fall zusätzlich nicht den Ehepartner-Zuschlag (235 €), was die Gesamtrechnung beeinflussen kann.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht – wer bekommt den Zuschlag?
Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt (Hauptwohnsitz). Bei exakt 50:50-Wechselmodell muss zwischen den Eltern schriftlich geregelt werden, wer den Zuschlag bekommt – beide gleichzeitig geht nicht.
Was ist mit Kindern meines nicht-ehelichen Partners?
Die zählen für AFBG nicht als deine Kinder – weder für Zuschlag noch für Freibeträge. Anerkannt werden nur leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stief-/Pflegekinder im gemeinsamen Haushalt (bei Stiefkindern mit Heirats-Nachweis).
Muss ich für ältere Kinder extra Nachweise bringen?
Ja, bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren: Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung. Ohne entfällt der Kindergeld-Anspruch und damit auch der AFBG-Erhöhungsbetrag von 235 €/Monat – der Kinderbetreuungszuschlag (150 €) war sowieso nur bis 14 Jahre.
Kann ich Anlage 2 nachreichen, wenn ich sie vergessen habe?
Ja, jederzeit. Wirkung ab dem Monat der Nachreichung – nicht rückwirkend. Wenn sich an deiner Familiensituation etwas ändert (neues Kind, Heirat), lauf direkt über Formblatt G (Aktualisierungsantrag) drüber und schick die aktualisierte Anlage 2 mit.
Weiterführende Themen
- Alle AFBG-Formulare 2026 im Überblick
- AFBG Formblatt A (Hauptantrag)
- Anlage 1 (Einkommen & Vermögen)
- Anlage 3 (Ausländische Antragsteller)
- Formblatt D (Ehepartner-Einkommen)
- AFBG Krankenversicherung – Familienversicherung der Kinder
- Studenten-BAföG Formblatt 4 – analoges Thema Kinderbetreuungszuschlag fürs reguläre BAföG