BAföG Formblatt 4 (2026): Kinderbetreuungs­zuschlag beantragen

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BAföG Formblatt 4 (v2025, gültig 2026) als PDF herunterladen + Anleitung. ✓ 160 €/Monat pro Kind unter 14 ✓ wer bekommt ihn ✓ Wechselmodell ✓ 7 Stolperfallen.
BAföG Formblatt 4 – Kinderbetreuungszuschlag (Seite 1)

Mit Kind zu studieren ist anstrengend – und teuer. Das BAföG weiß das: Für jedes eigene Kind unter 14 bekommst du einen Kinderbetreuungs­zuschlag von 160 € pro Monat und Kind – zusätzlich zum normalen BAföG, ganz ohne Nachweis über tatsächliche Betreuungs­kosten. Beantragt wird das über Formblatt 4. Stand: April 2026.

Formblatt 4 als PDF herunterladen (offiziell vom BMBF, Fassung 2025, 2 Seiten). Auf dieser Seite: wer den Zuschlag bekommt, wie du Formblatt 4 richtig ausfüllst, was bei getrennt lebenden Eltern passiert – und welche Kinder nicht zählen (Spoiler: Stiefkinder).

Kinderbetreuungs­zuschlag im Schnellcheck

PunktRegelung 2026
Höhe160 €/Monat pro Kind
AltersgrenzeKind unter 14 Jahren (§ 14b BAföG)
Für welche Kinder?Eigene + Adoptivkinder. Nicht für Stief- oder Pflegekinder.
Nachweis Betreuungskosten?Nein. Pauschale, egal was du tatsächlich zahlst.
Wird angerechnet auf Höchstsatz?Nein, kommt on top.
Bis zu wie vielen Kindern pro Formular?3 Kinder pro Formular. Für jedes weitere Kind ein Beiblatt (Vorlage DOCX / PDF).
HaushaltszugehörigkeitKind muss (auch nur zeitweise) im Haushalt leben.

Download-Vorlage: Beiblatt für mehr als 3 Kinder

Mehr als drei Kinder? Formblatt 4 hat nur Platz für drei. Für jedes weitere Kind brauchst du ein Beiblatt mit denselben Spalten. Wir haben eine fertige Vorlage für dich:

Vorlage „Weitere Kinder“ als DOCX (77 KB)  |  als PDF (33 KB)

Einfach die Spalten für das vierte, fünfte, sechste Kind ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit Formblatt 4 beim BAföG-Amt einreichen. Die Vereinbarung mit dem anderen Elternteil (Seite 2 von Formblatt 4) gilt für alle Kinder gemeinsam – muss nicht pro Kind wiederholt werden.

Wer bekommt den Kinderbetreuungs­zuschlag?

Die zentralen Bedingungen:

  • Du beziehst selbst BAföG oder hast Anspruch darauf.
  • Das Kind ist dein eigenes oder von dir adoptiertes Kind.
  • Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
  • Das Kind lebt (auch zeitweise) in deinem Haushalt.

Alle Punkte müssen erfüllt sein. Fehlt auch nur einer, gibt es keinen Zuschlag – oder er wird anteilig für das andere Elternteil gezahlt.

Wichtig: Stief- und Pflegekinder zählen nicht

Im offiziellen Formblatt steht es fett gedruckt: „Bitte geben Sie hier Ihre eigenen Kinder und Kinder, die Sie als Kind angenommen haben, an – ohne Stief- und Pflegekinder.“ Der Grund: Das Gesetz (§ 14b BAföG) bezieht den Zuschlag ausdrücklich auf eigene Kinder. Stiefkinder, die dein Ehegatte mit in die Beziehung gebracht hat, sind zwar emotional deine Kinder – rechtlich aber nicht deine Unterhalts­pflicht, und genau darauf stellt das BAföG ab.

Wechselmodell und getrennte Eltern

Pro Kind und Zeitraum bekommt nur ein Elternteil den Zuschlag. Wenn beide Elternteile BAföG beziehen, müssen sie sich absprechen – das regelt nicht das Amt, sondern ihr selbst. Die Vereinbarung trägst du auf Seite 2 von Formblatt 4 ein, und der andere Elternteil unterschreibt.

Lebt das Kind im Wechselmodell, kreuzt du „wohnt mit mir in einem Haushalt ja“ an – auch wenn das Kind nur zeitweise bei dir ist. Das steht wörtlich im offiziellen Formblatt.

Lebt das Kind ausschließlich bei deinem oder deiner Ex, bekommst du keinen Zuschlag.

Aufbau von Formblatt 4: 2 Seiten, 23 Zeilen

Formblatt 4 ist kurz. Hier die Übersicht:

  • Seite 1, Zeile 1–3: Deine Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort).
  • Seite 1, Zeile 4–15: Angaben zu bis zu 3 Kindern: Name, Geburtsdatum, Haushaltszugehörigkeit (ja/nein), Ausbildungs­stätte, Art des Ausbildungs­verhältnisses, Einnahmen des Kindes.
  • Seite 2, Zeile 16: Ankreuzfeld: Für welches Kind (1./2./3.) beantragst du den Zuschlag?
  • Seite 2, Zeile 17: Deine Unterschrift.
  • Seite 2, Zeile 18–23: Erklärung des anderen Elternteils mit dessen Unterschrift – wichtig, wenn der andere Elternteil ebenfalls Anspruch auf den Zuschlag hätte.

Welche Nachweise du beilegen musst

  • Kopie der Geburtsurkunde jedes Kindes. Bei Adoptivkindern zusätzlich den Adoptionsbeschluss.
  • Bei volljährigen Kindern (falls du zusätzlich noch ein jüngeres Kind hast): Einnahmen­belege – Verdienst­bescheinigung, Waisenrente, sonstige Bewilligungs­bescheide.
  • Kindergeld wird explizit nicht als Einnahme behandelt – das steht wörtlich im Formblatt und muss nicht belegt werden.
  • Unterhalts­zahlungen der Eltern an das Kind: nur relevant bei volljährigen Kindern.

Eine Melde­bescheinigung zur Bestätigung der Haushalts­zugehörigkeit ist formal nicht als Pflichtbeleg aufgeführt – das Amt verlässt sich auf deine Angabe. Bei Zweifeln (z. B. Wechselmodell, getrennt lebende Eltern) kann das Amt nachfordern.

Die häufigsten Stolperfallen

  1. Stiefkinder angegeben. Das Formblatt verbietet das ausdrücklich – der Antrag wird dann für diese Kinder abgelehnt.
  2. Unterschrift des anderen Elternteils vergessen (Zeile 23). Ohne diese Unterschrift wird der Zuschlag nicht bewilligt, sobald beide Elternteile theoretisch Anspruch hätten.
  3. Ankreuzfeld Zeile 16 leer gelassen. Du musst angeben, für welches deiner Kinder (1./2./3.) der Zuschlag beantragt wird – sonst rechnet das Amt nur für das erste.
  4. Kindergeld als Einnahme eingetragen. Das ist falsch – Kindergeld zählt ausdrücklich nicht. Einfach leer lassen.
  5. Wechselmodell: „wohnt mit mir“ mit „nein“ angekreuzt. „Ja“ gilt schon, wenn das Kind auch nur zeitweise bei dir lebt.
  6. Kind wird 14 im Bewilligungs­zeitraum: Der Zuschlag läuft zum Ende des Monats der Vollendung des 14. Lebensjahres aus. Das weiß das Amt von sich aus – aber dass ab dem 15. Geburtstag Ende ist, sollte dir bewusst sein.
  7. Geburtsurkunde vergessen. Ohne Nachweis keine Bewilligung. Das ist der häufigste Rückfrage-Grund.

Häufige Fragen zum Kinderbetreuungs­zuschlag

Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschlag 2026?

160 € pro Kind und Monat, als Pauschale ohne Nachweis tatsächlicher Betreuungs­kosten. Der Zuschlag kommt zusätzlich zum normalen BAföG-Höchstsatz. Die Höhe ist seit WiSe 2022/23 unverändert und gilt auch 2026 weiter.

Bis zu welchem Alter gibt es den Zuschlag?

Bis einschließlich des Monats, in dem dein Kind 14 Jahre alt wird. Rechtsgrundlage: § 14b BAföG. Ab dem Folgemonat fällt der Zuschlag für dieses Kind weg. Für jüngere Geschwister zählt er natürlich weiter.

Zählen Stiefkinder auch?

Nein. Das Formblatt führt das wörtlich aus: nur eigene und adoptierte Kinder. Stiefkinder, die dein Ehegatte mit in die Beziehung gebracht hat, zählen für den BAföG-Kinderbetreuungs­zuschlag nicht. Ebenso wenig Pflegekinder.

Müssen wir tatsächlich Betreuungskosten nachweisen?

Nein. Der Zuschlag ist eine Pauschale. Egal, ob du dein Kind selbst betreust, bei Oma lässt oder in eine Kita schickst – du bekommst immer 160 €/Monat. Das spart Verwaltungsaufwand und bedeutet, dass der Zuschlag auch für Studis lohnt, die die Kinder­betreuung in der Familie organisieren.

Wir beide beziehen BAföG. Wer bekommt den Zuschlag?

Ihr müsst euch absprechen – pro Kind und Zeitraum kann nur ein Elternteil den Zuschlag bekommen. Die Vereinbarung trägst du auf Seite 2 von Formblatt 4 ein (Zeilen 18–23). Der andere Elternteil unterschreibt dort. Praktisch: Einen lasst ihr den Zuschlag beziehen, zum Beispiel denjenigen mit dem höheren Elterneinkommen-Defizit.

Mein Kind lebt im Wechselmodell bei mir und meinem Ex. Was kreuze ich an?

„Wohnt mit mir in einem Haushalt: ja“. Das offizielle Formblatt sagt: Auch wenn das Kind nur zeitweise bei dir lebt, kreuzt du „ja“ an. Wer den Zuschlag bekommt, klärt ihr dann über die Elternvereinbarung auf Seite 2.

Ich habe vier Kinder. Wie mache ich das mit Formblatt 4?

Auf ein Formblatt 4 passen maximal drei Kinder. Für das vierte Kind nimmst du ein weiteres Formblatt 4 oder ein formloses Beiblatt mit denselben Spalten (Name, Geburtsdatum, Haushalt, Ausbildung, Einnahmen). Unterschrift und Erklärung des anderen Elternteils nicht vergessen. Fertige Vorlage zum Download: Weitere Kinder (DOCX, 20 KB) oder als PDF (33 KB) – Spalten ausfuellen, ausdrucken, unterschreiben und dem Formblatt 4 beilegen.

Welche weiteren Formblätter brauche ich neben Formblatt 4?

Formblatt 4 ist ein Zusatzformular. Du reichst es zusammen mit Formblatt 1 (Hauptantrag) und Formblatt 3 (Einkommen der Eltern) ein. Bei Schüler-BAföG zusätzlich Formblatt 2. Die komplette Übersicht: BAföG Formulare 2026.

Nächster Schritt

Mit Kind bekommst du nicht nur den Kinderbetreuungs­zuschlag – auch die Einkommens- und Vermögens­freibeträge sind bei Auszubildenden mit Kind höher. Wie viel BAföG dir insgesamt zusteht, rechnet dir der BAföG-Rechner in zwei Minuten aus. Alle weiteren Formblätter mit PDF-Downloads: BAföG Formulare 2026. Wer nebenher noch die Logistik des Alltags stemmt, findet unter Studieren mit Kind weitere Tipps zu Kita-Platz, Wohngeld-Kombi und Zeitmanagement.