Schüler BAföG ~ finanzielle Unterstützung für deine Ausbildung
Zuletzt aktualisiert:
Neben Studenten können auch Schüler BAföG als finanzielle Unterstützung erhalten, wenn das eigene Einkommen und das deiner Eltern, nicht zum Leben reicht. Die Voraussetzungen, um als Schüler BAföG zu erhalten, unterscheiden sich nur geringfügig von den BAföG Voraussetzungen für Studenten. In diesem Artikel findest du alle notwendigen Informationen, um BAföG auch als Schüler zu beantragen.
Wer hat Anspruch auf Schüler Bafög?
Wie in der Einleitung erwähnt, unterscheiden sich die Voraussetzungen für das Schüler BAföG nur geringfügig von denen für Studenten. Schüler bekommen Bafög wenn:
- sie deutsche Staatsbürger sind oder ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland haben (siehe §8 BAFöG).
- zu Beginn des Schulbesuchs jünger als 45 Jahre sind,
- sie eine schulische Berufsausbildung oder deinen allgemeinbildenden Schulabschluss auf dem 2. Bildungsweg in der machen.
- Wer auf eine allgemeinbildende Schule geht (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) kann nur BAföG bekommen, wenn er oder sie in der 10. Klasse oder höher ist und nicht bei den Eltern wohnen kann.
BAföG Höchstsatz für Schüler
Wie viel BAföG Schüler bekommen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese umfassen u.a. Schulart, Art des Abschlusses, Zugangsvoraussetzungen, Alter und Wohnsitz.
In der nachfolgenden Statistik findest du heraus, was der durchschnittliche BAföG Förderbetrag pro Schüler in den Jahren von 1991 bis 2007 war. So hast du schon einmal eine Idee, mit wie viel Geld du monatlich unterstützt werden könntest.
Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Bedarf je Schulart. Das ist der mögliche Höchstbetrag und keine Einzelfallberechnung. Die Entscheidung trifft dein zuständiges BAföG-Amt, welches das ist, erfährst du weiter unten im Artikel.
| Schule | bei den Eltern | nicht bei den Eltern | nicht bei den Eltern ab 1.4.2027 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulklassen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | nur in Ausnahmefällen (§ 2 Abs. 1a) | 666 € | 713 € |
| Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 276 € | 666 € | 713 € |
| Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 498 € | 775 € | 830 € |
| Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 501 € (442 € + 59 € Wohnpauschale) | 822 € (442 € + 380 € Wohnpauschale) | 882 € |
Musst du dich selbst kranken- und pflegeversichern, weil du nicht mehr familienversichert bist, erhöht sich der Bedarf um einen Zuschlag nach § 13a BAföG, je nach Versicherungsart um 137 € oder 233 € im Monat. Für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, mit dem du zusammenlebst, kommen 160 € Kinderbetreuungszuschlag dazu (§ 14b BAföG). Wie viel du tatsächlich bekommst, hängt außerdem vom Einkommen deiner Eltern und deinem eigenen ab.
Was sich ab 2027 ändern soll: Mit der BAföG-Reform 2027 sollen die Sätze für Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen, zum 1. April 2027 auf 713 € beziehungsweise 830 € steigen. Weitere Stufen folgen im August 2027 und im April 2029, dann auch für Schüler, die bei den Eltern wohnen. Wer bei Ausbildungsbeginn mindestens 30 ist und einen eigenen Haushalt führt, soll Schüler-BAföG außerdem auch dann bekommen, wenn die Schule von zu Hause aus erreichbar wäre. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag berät den Entwurf seit Oktober 2026.
Wann und wo kann ich als Schüler BaföG beantragen?
BAföG kann grundsätzlich nicht rückwirkend beantragt werden, sondern frühestens ab dem Kalendermonat, ab dem deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein Antrag von dir vorliegt. Somit ist immer der letzte Tag eines Kalendermonats die Antragsfrist für den besagten Monat.
Solltest du z.B. im August deine Ausbildung beginnen und erst im Dezember den Antrag stellen, ist dein BAföG Anspruch für August, September, Oktober und November unwiderruflich verfallen. Damit hast du schön ein paar tausend Euro verschenkt. Also stelle auf jeden Fall lieber zu früh als zu spät den BAföG Antrag.
Für deinen Antrag auf Ausbildungsförderung als Schüler ist das BAföG Amt am Wohnort deiner Eltern zuständig. Sollten deine Eltern getrennt leben, beantragst du Schüler BAföG beim zuständigen BAföG Amt deines Wohnortes. Wenn du nicht sicher bist, an welches BAföG Amt du dich wenden sollst, kannst du mit unserer Hilfe auch einfach BAföG online beantragen.
Für den Antrag brauchst du Formblatt 1 und die Bescheinigung deiner Schule, Formblatt 2. Dort trägst du die Zeilen 1 bis 5 selbst ein, den Rest füllt die Schule aus, und zwar für jedes Schuljahr neu. Haben deine Eltern Einkommen, geben sie zusätzlich Formblatt 3 ab.
Schüler BAföG Rückzahlung
Schüler bekommen teilweise zwar etwas weniger BAföG als Studenten, müssen davon aber nichts zurückzahlen. Somit verschulden sich Schüler im Gegensatz zu Studenten durch ihre Ausbildungsförderung nicht beim Staat. Außerdem wird die Ausbildung bis zum Abschluss gefördert, eine Förderungshöchstdauer im Sinne der Regelstudienzeit gibt es für Schüler ebenfalls nicht.
Studenten BAföG nach schulischer Ausbildung
Dem Grunde nach wird mit BAföG lediglich die Erstausbildung gefördert. Du kannst aber trotzdem ein Studium mit BAföG finanzieren, auch wenn du zuvor einen Beruf erlernt hast. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Ausbildung schulisch oder betrieblich stattgefunden hat.
Auch ist es in den meisten Fällen kein Problem, wenn man nach dem Schüler BAföG auch noch BAföG für ein Studium beziehen will. Zu bedenken ist jedoch, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht unbegrenzt viele Berufsabschlüsse vorsieht. In der Regel ist nach zwei förderfähigen Ausbildungsabschnitten Schluss.
Für die meisten bedeutet das Bachelor und Master Studium. Es kann aber sein, dass dein Antrag für das Studium abgelehnt wird, wenn du zuvor schon deinen Schulabschluss sowie Berufsausbildung mit Schüler BAföG finanziert hast. Für alle gilt, wer kein BAföG aus anderen Gründen als dem eigenen oder dem Einkommen der Eltern bekommt, kann dann Wohngeld beantragen, um während der Ausbildung über die Runden zu kommen.