Wohngeld für Studenten 2026: Anspruch, Höhe & Antrag

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Wohngeld für Studenten 2026: Anspruch trotz BAföG-Regel, Ø 297 € Zuschuss, Antrag Schritt für Schritt. Mit Miet-Höchstbeträgen und §-Belegen.

Studierende sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind (§ 20 Abs. 2 WoGG). Es gibt aber klar definierte Ausnahmen – etwa bei Zweitstudium, Fachwechsel nach dem 4. Semester, überschrittener Förderungshöchstdauer, Urlaubssemester oder wenn ein nicht-BAföG-berechtigtes Familienmitglied im Haushalt lebt. Dieser Artikel erklärt alle Wege zum Wohngeld für Studierende, die offiziellen Zahlen 2026 und die häufigsten Sonderfälle.

Update 2026: Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 bekommen fast dreimal so viele Haushalte Wohngeld wie vorher. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch liegt laut Destatis bei rund 297 € pro Monat — das sind 106 € mehr als vor der Reform. Für Studierende lohnt sich der Antrag jetzt also deutlich mehr.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. Dieser Zuschuss wird bei der Wohngeldstelle deiner Stadt, Gemeinde oder deines Landkreises beantragt und hängt von der Höhe der Miete und des Haushaltseinkommens ab. Außerdem gibt es Obergrenzen, welche abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ist. In München bekommt man also wahrscheinlich mehr Wohngeld als in Berlin.

Wohngeld und BAföG: Wer hat Anspruch?

Laut § 3 WoGG ist grundsätzlich jeder Mieter antragsberechtigt. Für Studierende gilt aber der besondere Ausschlusstatbestand nach § 20 Abs. 2 WoGG: alle Studenten und Schüler, die dem Grunde nach BAföG bekommen könnten, vom Wohngeld Anspruch erstmal ausgeschlossen sind, da im BAföG bereits eine Wohnpauschale enthalten ist. Einfach kein BAföG zu beantragen, weil das Wohngeld in deinem Fall vielleicht höher ausfällt als BAföG, wird dir deshalb  nichts bringen. Wohngeld hilft dir auch nicht aus der Patsche, wenn du kein BAföG aufgrund zu hohen eigenen Einkommens oder des Einkommens deiner Eltern gestrichen wird.

Einfach ausgedrückt: alle Schüler und Studenten, die nur kein BAföG bekommen, weil sie selbst oder ihre Eltern theoretisch gesehen zu viel Geld verdienen, können sich Wohngeld abschminken, sollten aber unbedingt hier nachlesen, wie sie vielleicht doch elternunabhängiges BAföG bekommen können.

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Studierende und Schüler können Wohngeld beziehen, wenn…

die Ausbildung (Schule oder Studium) dem Grunde nach nicht mit BAföG förderfähig ist. Das trifft auf alle Studierenden zu, deren Ausbildung aus einem der folgenden Gründe nicht BAföG-förderfähig ist:

Voraussetzungen Wohngeld Studenten

In all diesen Fällen bekommst du zwar kein BAföG, kannst stattdessen aber Wohngeld beantragen. Der negative BAföG-Bescheid gilt als Nachweis für das Wohngeld-Amt. 

Wohngeld und Einkommen

Wie im Video schon erwähnt: Das Wohngeld wird immer für den gesamten Haushalt berechnet. Das heißt, du hast auch als Student mit BAföG Anspruch auf Wohngeld hast, wenn du mit einem Partner bzw. Partnerin oder Familienmitgliedern zusammenwohnst, die selbst nicht BAföG-berechtigt sind. Das wäre z.B. der Fall, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst oder selbst Kinder hast. In dem Fall zählt das gesamte bereinigte Haushaltseinkommen – also Löhne, Unterhaltszahlungen, Renten, BAföG als Bankdarlehen sowie bestimmte Stipendien (im Einzelfall prüfen). Das Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen des Haushalts angerechnet, sondern nur für das Kind selbst, wenn es dessen Bedarf deckt. Damit muss nicht jedes Haushaltsmitglied über eigenes Einkommen verfügen, um Wohngeld zu beziehen. Wenn aber einer genug für alle verdient, bekommt keiner was.

Haushalt versus Wohngemeinschaft

Zusammen zu wohnen, macht dich und deine Mitbewohner nicht automatisch zu einem Haushalt. Im Gegensatz zu WGs stehen Haushalte in guten wie in schlechten Zeiten füreinander ein z.B. Familie oder Partnerschaft.  Der Zweck des Zusammenlebens geht über das bloße Teilen der Wohnkosten hinaus. In einer reinen Zweck WG stellt jeder Bewohner einen eigenen Haushalt dar. Demnach wird der Wohngeldanspruch in so einem Fall nicht automatisch von einem auf den anderen übertragen. Damit spielt das Einkommen der Mitbewohner auch keine Rolle, wenn du in einer WG wohnst und Wohngeld beantragen willst.

Wohngeld Studenten: Haushalt vs. WG

Wohngeld: Einkommensgrenzen

Dein Anspruch auf Wohngeld hängt wie schon erwähnt unter anderem vom Haushaltseinkommen ab, welches sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen muss, die wiederum vom Wohnort (=Mietstufe) und der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängen. Die alle zu recherchieren und in einen allgemeingültigen Rechner zu bringen ist gar nicht so einfach. Einen groben Überblick zur Einkommensobergrenze kannst du dir jedoch über folgende Tabelle verschaffen. Dabei ist zu beachten, dass alle Angaben, das bereinigte Netto-Einkommen (nach Steuer, Krankenversicherung etc.) darstellen.

Einkommensobergrenzen nach Mietstufen und Haushaltsgröße

Sollte dein Haushalt über deutlich mehr Einkommen als nachfolgend aufgeführt verfügen, könnt ihr euch den Antrag sparen:

Wohngeld wird individuell nach einer gesetzlichen Formel in § 19 WoGG berechnet: Haushaltsgröße, zu berücksichtigende Miete und Haushaltseinkommen fließen alle drei gewichtet ein. Eine einzelne “Einkommensgrenze pro Haushaltsgröße × Mietstufe” gibt es im Gesetz nicht – alle kursierenden Tabellen sind Faustwerte aus dieser Formel. Für deinen konkreten Anspruch nutze den offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB oder den Wohngeldrechner von wohngeld.org – beide liefern zuverlässige Werte.

Miet-Höchstbeträge nach Anlage 1 WoGG (Stand 2026, unverändert seit 01.01.2025)
HaushaltsgrößeIIIIIIIVVVIVII
1 Person361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2 Personen437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3 Personen521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4 Personen608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5 Personen694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €
je weitere Person+82 €+94 €+106 €+119 €+129 €+149 €+163 €

Diese Werte sind die Obergrenzen der berücksichtigungsfähigen Miete. Liegt deine tatsächliche Miete darüber, wird für die Wohngeldberechnung nur der Höchstbetrag angesetzt. Die Mietstufe deiner Stadt/Gemeinde findest du im Mietstufenverzeichnis (Anlage 1 WoGG).

Wohngeld Mindesteinkommen​

Und das ist nicht der einzige Haken. Du kannst nicht nur zu viel, sondern auch zu wenig Einkommen für Wohngeld haben. Denn anders als beim Bürgergeld oder BAföG musst du beim Wohngeld ein Mindesteinkommen nachweisen können. Als Faustregel: Dein bereinigtes Einkommen + mögliches Wohngeld müssen den Bürgergeld-Bedarf (Regelsatz + Miete + Heizung) decken. Liegt dein Haushaltseinkommen dauerhaft darunter, wird Wohngeld abgelehnt – deinem Haushalt bliebe dann nur Bürgergeld (ehemals Hartz 4).

Liegt dein Haushaltseinkommen unter dem Wert in der Tabelle und über dem berechneten Mindesteinkommen, wohnst du mit jemandem zusammen, der kein BAföG bekommt oder bekommst selbst keins, dann solltest du jetzt sofort einen Antrag bei deinem zuständigen Wohngeldamt stellen!

Wohngeld Plus seit 2023 – was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2023 gab es eine der größten Wohngeld-Reformen ever: das Wohngeld-Plus-Gesetz. Was hat sich konkret getan?

  • Verdreifachung der Empfänger: Von rund 600.000 auf etwa 2 Millionen Haushalten
  • Verdopplung der Leistung: Durchschnittlich 297 € statt 180 € pro Monat (Destatis-Zahlen 2023)
  • Klimakomponente (§ 12 Abs. 7 WoGG): 19,20 € für Alleinstehende, 24,80 € bei 2 Personen, 29,60 € bei 3, 34,40 € bei 4, 39,20 € bei 5 Personen, je weitere Person +4,80 € – Ausgleich für gestiegene Heizkosten
  • Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6 WoGG): 110,40 € (1 Person), 142,60 € (2), 170,20 € (3), 197,80 € (4), 225,40 € (5), je weitere Person +27,60 €

Für dich als Student bedeutet das: Wenn du keinen BAföG-Anspruch hast, ist ein Wohngeldantrag jetzt richtig lohnend. Aber Achtung – die nächste reguläre Anpassung der Wohngeldtabellen kommt erst zum 1. Januar 2027, bis dahin gelten die Werte aus 2025.

Wie viel Wohngeld bekomme ich als Student?

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab:

  1. Haushaltsgröße — je mehr Personen, desto höher die Leistung (bis zu einer Obergrenze)
  2. Mietstufe deines Wohnorts — von Stufe I (günstige Regionen) bis Stufe VII (z. B. München, Frankfurt)
  3. Haushaltseinkommen — inklusive Nebenjob, Unterhalt, BAföG als Darlehen etc.

Ein Beispiel: Du wohnst allein in Hannover (Mietstufe IV), deine Miete inkl. Heizkosten beträgt 550 €, dein Einkommen liegt bei 300 € aus einem Nebenjob. Dann kannst du mit etwa 310–350 € Wohngeld pro Monat rechnen.

Tipp: Rechne deinen Anspruch vorab mit einem Wohngeldrechner durch. Besonders der Wohngeldrechner bei wohngeld.org oder der Rechner bei Stiftung Warentest liefern verlässliche Ergebnisse.

Wohngeld oder Bürgergeld – was passt besser zu dir?

Beides gleichzeitig geht nicht. Was für dich passt, hängt von deiner Situation ab:

  • Wohngeld bekommst du, wenn du dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch hast, aber ein Einkommen erzielst (Nebenjob, Unterhalt, Rente).
  • Bürgergeld ist für Studenten nur in engen Ausnahmen möglich — etwa in einer zweiten Ausbildung ohne BAföG-Anspruch, im Urlaubssemester mit Härtefall oder wenn du ein Kind im Haushalt hast und die Bedarfsgemeinschaft es erlaubt.

Mehr Details im ausführlichen Artikel zum Bürgergeld für Studenten.

Faustregel: Wenn beides theoretisch möglich wäre, ist Wohngeld fast immer besser. Der Antrag ist einfacher und du musst nicht regelmäßig zum Jobcenter.

Wohngeldantrag für Studenten – so gehst du vor

Der Wohngeldantrag ist formell gar nicht so schlimm – wichtig ist die Reihenfolge:

  1. BAföG-Antrag stellen — auch wenn du weißt, dass du abgelehnt wirst. Nur so bekommst du den “Dem-Grunde-nach-Bescheid”, den die Wohngeldstelle verlangt.
  2. Wohngeld-Formulare bei deiner zuständigen Wohngeldstelle besorgen (Stadt/Gemeinde/Landkreis). In vielen Städten geht das inzwischen online.
  3. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Einkommensnachweise, Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Ablehnungsbescheid, Personalausweis.
  4. Antrag einreichen — möglichst früh im Monat, denn Wohngeld wird immer ab dem Antragsmonat gezahlt.
  5. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen, je nach Behörde und Vollständigkeit.

Wichtig: Reichst du den Antrag am 31. Mai ein, bekommst du auch für den Mai Wohngeld. Am 1. Juni einreichen heißt, dass Mai raus ist. Reiche den Antrag also möglichst zum Monatsanfang ein.

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld für Studenten

Bekomme ich Wohngeld und BAföG gleichzeitig?

In den meisten Fällen nein. Sobald du dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausnahme: Wenn du BAföG nur als verzinsliches Bankdarlehen bekommst (z. B. bei Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester), kannst du Wohngeld zusätzlich beantragen.

Wie hoch ist das Wohngeld für Studenten 2026?

Laut Destatis lag der durchschnittliche Wohngeldanspruch Ende 2023 bei 297 € pro Monat, in teuren Regionen wie Hessen oder NRW sogar bei 319–343 €. Für alleinstehende Studenten 2026: meist zwischen 180 € und 370 € pro Monat, abhängig von Miete und Einkommen.

Was zählt bei Wohngeld als Einkommen?

Zum Einkommen zählen Nebenjob-Lohn, Werkstudent-Gehalt, Unterhalt, Kindergeld (teilweise), Zinseinkünfte, BAföG als Bankdarlehen. Ausbildungsbezogene Stipendien (z. B. Deutschlandstipendium, Begabtenförderungswerke) werden nach § 14 Abs. 2 Nr. 26 WoGG grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet. BAföG als reinen Zuschuss kannst du ebenfalls nicht gleichzeitig mit Wohngeld beziehen (§ 20 WoGG-Ausschluss).

Bekomme ich Wohngeld in einer WG?

Ja, aber du musst als eigenständige Haushaltsgemeinschaft gelten. Das ist der Fall, wenn jede WG-Person einen eigenen Mietvertrag hat oder einen festen Untermietvertrag. Wer nur mit einem Gesamtmietvertrag zur Miete wohnt, wird oft als ein Haushalt gewertet.

Was tun, wenn der Wohngeldantrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats formlos schriftlich Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Nachweise oder zu hohes Haushaltseinkommen. Wenn du dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist, hilft kein Widerspruch – dann bleibt nur BAföG.

Gibt es Wohngeld auch im Auslandssemester?

Nein. Wohngeld gibt es nur für den Hauptwohnsitz in Deutschland. Für das Auslandssemester prüfe, ob Auslands-BAföG oder Erasmus-Förderung passt.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen – idealerweise 1–2 Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums.

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Nein, Wohngeld ist ein Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht. Nur bei falschen Angaben oder nicht gemeldeten Änderungen (höheres Einkommen, neuer Mitbewohner) kann die Behörde zu viel gezahltes Geld zurückfordern.