Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ~ finanzielle Unterstützung für Azubis
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Wer für die Ausbildung in eine andere Stadt zieht, bezahlt Miete, Essen und Heimfahrten auf einmal von der Ausbildungsvergütung. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, liegt die gesetzliche Untergrenze im ersten Jahr bei 724 € brutto im Monat (BIBB), für einen Beginn 2027 bei 764 € (BIBB). Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, darf die Vergütung sogar darunter liegen (§ 17 Abs. 3 BBiG). Reicht das Geld nicht, springt die Agentur für Arbeit mit der Berufsausbildungsbeihilfe ein, kurz BAB. Sie ist ein Zuschuss, den du nie zurückzahlst.
Hast du nach Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen den Ausbildungsvertrag unterschrieben, ist der richtige Moment für den Antrag gekommen, nicht erst der erste Arbeitstag. Warum, steht im Abschnitt zur Dauer. Ob daneben Wohngeld oder Kindergeld infrage kommt, klären die beiden Abschnitte vor den häufigen Fragen.
Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?
BAB ist eine Leistung der Arbeitsförderung, geregelt in den §§ 56 bis 72 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Nach § 56 SGB III hast du einen Anspruch darauf, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Deine Ausbildung ist förderungsfähig, du gehörst zum förderungsberechtigten Personenkreis (§ 60 SGB III), und dir fehlt das Geld für den sogenannten Gesamtbedarf aus Lebensunterhalt, Fahrkosten und sonstigen Aufwendungen. Das Gesetz spricht von einem Anspruch, nicht von einer Leistung, die die Agentur nach Belieben gewähren kann.
Für die meisten ist BAB ein Baustein der Ausbildungsfinanzierung während einer betrieblichen Lehre. Das Gesetz deckt aber zwei weitere Fälle ab: die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und die Vorphase einer Assistierten Ausbildung (§ 56 Abs. 2 SGB III). Wer an einer BvB teilnimmt, muss sich sein Einkommen in der Regel nicht anrechnen lassen (§ 67 Abs. 4 SGB III). Alles Weitere auf dieser Seite bezieht sich auf die Berufsausbildung.
Voraussetzungen: Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe?
Die Ausbildung. Gefördert wird eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Seearbeitsgesetz, im Betrieb oder außerbetrieblich. Betriebliche Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz oder dem Altenpflegegesetz zählen ebenfalls dazu. Der Ausbildungsvertrag muss abgeschlossen sein (§ 57 Abs. 1 SGB III). Eine rein schulische Ausbildung schließt die Arbeitsagentur ausdrücklich aus, ihr Beispiel ist die Physiotherapie (Arbeitsagentur). Dafür kommt unter Umständen Schüler-BAföG infrage.
Die erste Ausbildung. Förderungsfähig ist grundsätzlich die Erstausbildung (§ 57 Abs. 2 SGB III). Wer schon eine Ausbildung mit mindestens zwei Jahren vorgeschriebener Dauer abgeschlossen hat, ob betrieblich oder schulisch, bekommt laut Merkblatt der Arbeitsagentur in der Regel keine BAB mehr. Eine zweite Ausbildung wird nur gefördert, wenn du ohne sie dauerhaft nicht im Berufsleben Fuß fassen würdest und sie genau das ermöglicht. Hast du eine Ausbildung vorzeitig gelöst und gab es dafür einen berechtigten Grund, kann die nächste wieder gefördert werden (§ 57 Abs. 3).
Die eigene Wohnung. Ohne Auszug keine BAB: Du musst außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnen (§ 60 Abs. 1 SGB III). Bist du unter 18, kommt eine zweite Hürde hinzu. Dann darf der Ausbildungsbetrieb von der Wohnung deiner Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein. Die Arbeitsagentur misst das an der Fahrzeit, nicht an den Kilometern. Unangemessen ist ein Weg, für den du mit den zweckmäßigsten Verbindungen hin und zurück zusammen mehr als zwei Stunden brauchst, Wartezeiten vor und nach der Arbeit eingerechnet. Jeder volle Kilometer Fußweg zählt mit 15 Minuten, der Weg zur Berufsschule zählt gar nicht (Fachliche Weisungen der BA zu § 60). Bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten, die Weisung nennt das Bäckerhandwerk und das Gastgewerbe, kann auch eine kürzere Fahrzeit genügen.
Auf die Entfernung kommt es nicht an, wenn du mindestens 18 bist, verheiratet oder verpartnert bist oder warst, mit mindestens einem Kind zusammenlebst oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung deiner Eltern verwiesen werden kannst (§ 60 Abs. 2). Als solche Gründe nennt die Arbeitsagentur etwa eine seit Langem dauerhaft gestörte Eltern-Kind-Beziehung oder eine Gefahr für dein Wohl im Elternhaus; wer in einer Pflegefamilie oder im Heim untergebracht ist, erfüllt die Bedingung immer. In diesen Fällen darfst du auch in derselben Stadt wohnen wie deine Eltern, nur eben nicht bei ihnen.
Ohne deutschen Pass. Ausländerinnen und Ausländer gehören grundsätzlich zum geförderten Personenkreis. Ausgeschlossen sind Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren. Geduldete bekommen BAB, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten (§ 60 Abs. 3). Im Einzelfall klärt das deine Agentur für Arbeit.
Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe bekommst du?
Die Agentur stellt deinen Gesamtbedarf dem Einkommen gegenüber, das sie anrechnen darf. Die Differenz ist deine BAB. Einen festen Höchstsatz gibt es deshalb nicht, Fahrkosten und Kinderbetreuung kommen individuell hinzu. Den Kern bildet der Bedarf für den Lebensunterhalt. Wohnst du nicht bei deinen Eltern, übernimmt § 61 SGB III dafür die jeweils geltenden BAföG-Sätze aus § 13 BAföG: derzeit 442 € Grundbedarf und 380 € für die Unterkunft, zusammen 822 €. Was deine Miete tatsächlich kostet, ändert an diesem Betrag nichts.
BAB-Berechnung: die Bausteine des Bedarfs
| Baustein | Betrag im Monat | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Grundbedarf | 442 € | § 61 Abs. 1 SGB III, § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG |
| Unterkunft außerhalb des Elternhauses | 380 € | § 61 Abs. 1 SGB III, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG |
| Arbeitskleidung | 16 € | § 64 Abs. 1 SGB III |
| Kinderbetreuung | 160 € je Kind, das Aufsicht braucht | § 64 Abs. 3 SGB III |
| Pendelfahrten zwischen Wohnung, Betrieb und Berufsschule | tatsächliche Kosten des zweckmäßigsten Verkehrsmittels, niedrigste Klasse, mit eigenem Fahrzeug 20 Cent je Kilometer, höchstens 588 € | § 63 Abs. 1 und 3, § 86 SGB III |
| Familienheimfahrt | eine Fahrt im Monat, nur wenn tägliches Pendeln vom Elternhaus unzumutbar ist | § 63 Abs. 1 Nr. 2 SGB III |
Für Pendelfahrten setzt die Agentur den Preis des günstigsten passenden Tickets an, meist einer Monatskarte. Fährst du mit dem eigenen Auto oder Motorroller, rechnet sie mit 20 Cent je Kilometer (§ 63 Abs. 3 SGB III in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BRKG). Nach oben sind die Pendelkosten gedeckelt. Anerkannt wird höchstens, was § 86 SGB III bei auswärtiger Unterbringung für Unterkunft und Verpflegung zusammen vorsieht, also 420 € plus 168 €, insgesamt 588 € im Monat.
Wohnst du in einem Wohnheim oder Internat mit voller Verpflegung, gelten andere Sätze: die dort vereinbarten Entgelte plus 115 € für sonstige Bedürfnisse (§ 61 Abs. 2 SGB III). Weil § 61 auf die jeweils geltenden BAföG-Sätze verweist, steigt die BAB mit, sobald das BAföG steigt. Der Gesetzentwurf zur BAföG-Reform 2027 sieht für die Wohnpauschale 440 € ab dem 1. April 2027 vor; beschlossen ist er noch nicht.
Was auf die BAB angerechnet wird
Zuerst zählt dein eigenes Einkommen, dann das deiner Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise deines Partners, zuletzt das deiner Eltern (§ 67 SGB III). Grundlage sind die Einkommensregeln des BAföG, mit einigen Abweichungen:
- Deine Ausbildungsvergütung zählt netto und fast vollständig. Werbungskosten für die Ausbildung zieht die Agentur nicht ab. Frei bleiben 85 €, allerdings nur, wenn du den Betrieb vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichst.
- Steigende Vergütung rechnet die Agentur von vornherein ein, denn maßgeblich ist das Einkommen, das bei Antragstellung absehbar ist. Im Beispiel des Merkblatts setzt sie für 18 Monate den Durchschnitt aus erstem und zweitem Lehrjahr an.
- Vom Einkommen deiner Eltern bleiben bei verheirateten, zusammenlebenden Eltern 2.540 € netto im Monat frei, bei getrennten Eltern 1.690 € je Elternteil (§ 25 BAföG). Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind, das nicht selbst gefördert werden kann, kommen 770 € hinzu, und wenn du nicht pendeln kannst, weitere 901 €. Vom Rest bleiben noch einmal 50 % frei, plus 5 % je Kind mit eigenem Freibetrag.
- Ein Minijob neben der Ausbildung wird nach Auskunft der Arbeitsagentur in der Regel nicht angerechnet, weil von den Einnahmen Pauschalen für Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben sowie ein Freibetrag abgehen.
Rechenbeispiel der Arbeitsagentur
Wie das zusammenspielt, zeigt ein Beispiel aus dem BAB-Merkblatt der Arbeitsagentur (Oktober 2024, mit den seit August 2024 geltenden Sätzen). Sven ist 19 und hat eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker in Halle begonnen, wo er eine Wohnung gemietet hat. Seine Eltern leben mit seiner siebenjährigen Schwester in Stendal.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bedarf für Lebensunterhalt und Unterkunft | 822 € |
| Arbeitskleidung | 16 € |
| Monatskarte | 49 € |
| Familienheimfahrt | 83 € |
| Gesamtbedarf | 970 € |
| Ausbildungsvergütung netto (1.000 € brutto) | 777 € |
| minus Freibetrag | 85 € |
| anrechenbares eigenes Einkommen | 692 € |
| verbleibender Bedarf | 278 € |
| Nettoeinkommen der Eltern | 4.500 € |
| minus Freibeträge (2.540 € + 770 € für die Schwester + 901 €) | 4.211 € |
| übersteigendes Einkommen | 289 € |
| davon anrechnungsfrei (50 % + 5 % für die Schwester) | 158,95 € |
| angerechnetes Einkommen der Eltern | 130,05 € |
| BAB im Monat (278 € minus 130,05 €, gerundet) | 148 € |
Sven bekommt also 148 € zusätzlich zu seiner Vergütung. Läge das Nettoeinkommen seiner Eltern bei höchstens 4.211 €, wären es die vollen 278 €. Die Monatskarte setzt die Agentur mit deinen tatsächlichen Kosten an (§ 63 Abs. 3 SGB III), die 49 € gelten nur für dieses Beispiel. Eine erste Schätzung für dich liefert der BAB-Rechner der Arbeitsagentur. Verbindlich ist erst der Bescheid. Ergibt die Rechnung weniger als 10 € im Monat, zahlt die Agentur nichts aus (§ 71 SGB III).
Wie lange erhältst du Berufsausbildungsbeihilfe?
Der Anspruch besteht für die gesamte Ausbildung (§ 69 Abs. 1 SGB III). Entschieden wird trotzdem in Abschnitten: In der Regel bewilligt die Agentur zunächst 18 Monate, danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag für die restliche Ausbildungszeit. Auch den kannst du online stellen (Arbeitsagentur).
Entscheidend ist der Anfang. BAB wird rückwirkend höchstens ab dem Beginn des Monats gezahlt, in dem du sie beantragt hast (§ 325 Abs. 1 SGB III). Beginnt deine Ausbildung am 1. August und geht dein Antrag erst im Oktober ein, bekommst du für August und September nichts. Stell den Antrag deshalb vor Ausbildungsbeginn, das ist ausdrücklich möglich.
Zurückzahlen musst du die BAB nicht, auch nicht nach der Ausbildung. Sie ist ein Zuschuss, kein Darlehen.
Im ersten Lehrjahr zusätzlich: der Mobilitätszuschuss
Musst du für die Ausbildung umziehen, weil der Betrieb von deinem bisherigen Wohnort aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist, kann die Agentur dich zusätzlich mit einem Mobilitätszuschuss fördern (§ 73a SGB III). Er deckt im ersten Ausbildungsjahr die Fahrkosten für zwei Familienheimfahrten im Monat. Anders als die BAB ist er eine Kann-Leistung. Die Regeln zur BAB bleiben ausdrücklich unberührt (§ 73a Abs. 3), frag bei der Antragstellung also nach beidem.
Wo und wie beantragst du BAB?
Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Den Antrag stellst du online über die eServices, persönlich in deiner Agentur oder telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 00 (Merkblatt). Für den Online-Antrag registrierst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit.
Beilegen musst du deinen Ausbildungsvertrag und einen Einkommensnachweis deiner Eltern: ihren Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr. Für einen Antrag im Herbst 2026 ist das 2024. Bist du verheiratet oder verpartnert, brauchst du denselben Nachweis für deine Partnerin oder deinen Partner. Weitere Unterlagen kann die Agentur nachfordern (Arbeitsagentur).
Lehnt die Agentur ab und hältst du den Bescheid für falsch, kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit, nachdem dir der Bescheid bekanntgegeben wurde (§ 84 SGG). Wie du ihn formulierst, steht in unserem Artikel zum Widerspruch.
BAB oder Wohngeld?
Wohngeld ist für die meisten Azubis keine Alternative. Steht allen Mitgliedern deines Haushalts BAB dem Grunde nach zu, gibt es kein Wohngeld, auch dann nicht, wenn deine BAB wegen des Einkommens deiner Eltern bei null liegt (§ 20 Abs. 2 WoGG). Wer allein wohnt, ist davon voll betroffen. Offen steht das Wohngeld dagegen, wenn du schon dem Grunde nach keine BAB bekommen kannst, etwa als Minderjährige oder Minderjähriger, deren Betrieb von zu Hause aus gut erreichbar ist, oder in einer Zweitausbildung ohne Ausnahmegrund. Die Logik ist dieselbe wie bei Studierenden mit BAföG, ausführlich erklärt unter Wohngeld für Studenten.
Kindergeld, Kredit und Nebenjob in der Ausbildung
Kindergeld. Bis zu deinem 25. Geburtstag bekommen deine Eltern für dich weiter Kindergeld, solange du für einen Beruf ausgebildet wirst (§ 32 Abs. 4 EStG). 2026 sind das 259 € im Monat für jedes Kind (§ 66 EStG). Wie viel du in deiner ersten Ausbildung verdienst, spielt dabei keine Rolle. Das Geld geht zunächst an deine Eltern. Zahlen sie dir keinen Unterhalt, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass es direkt an dich ausgezahlt wird (§ 74 Abs. 1 EStG). Die Regeln sind dieselben wie für Studierende, ausführlich erklärt unter Kindergeld im Studium.
Kredit. Der Bildungskredit des Bundes finanziert eine schulische Ausbildung oder ein Studium, für eine betriebliche Lehre gibt es ihn nicht. Bevor du einen Ratenkredit aufnimmst, sollte die BAB geprüft sein, denn sie muss nicht zurückgezahlt werden. Welche Kredite es während einer Ausbildung gibt, vergleicht unser Überblick zum Studienkredit.
Nebenjob. Neben der Ausbildung darfst du grundsätzlich jobben, solange die Ausbildung nicht darunter leidet und du nicht für die Konkurrenz deines Betriebs arbeitest. Sprich den Job am besten vorher mit deinem Betrieb ab. Die Arbeitszeitgrenzen gelten für Ausbildung und Nebenjob zusammen. Unter 18 sind höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche erlaubt (§ 8 JArbSchG), und die Berufsschule wird darauf angerechnet (§ 9 Abs. 2 JArbSchG). Ab 18 gilt das Arbeitszeitgesetz, das Azubis ausdrücklich einschließt und die Zeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzählt (§ 2 ArbZG). Erlaubt sind acht Stunden pro Werktag, vorübergehend bis zu zehn (§ 3 ArbZG), bei sechs Werktagen also im Schnitt 48 Stunden in der Woche. Wie sich ein Minijob auf die BAB auswirkt, steht oben im Abschnitt zur Anrechnung.
Nach der Abschlussprüfung. Wer sich danach weiterbilden will, etwa zum Meister oder Techniker, kann Aufstiegs-BAföG beantragen. Welche Förderung für welche Ausbildung zuständig ist, zeigt unsere Übersicht zur Ausbildungsförderung.
Häufige Fragen zur Berufsausbildungsbeihilfe
Bekomme ich BAB, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne?
Nein. Das Wohnen außerhalb des Elternhaushalts ist Voraussetzung für alle, unabhängig vom Alter (§ 60 Abs. 1 SGB III). Ab 18 musst du nur nicht mehr nachweisen, dass der Betrieb zu weit entfernt ist.
Wie hoch ist die BAB 2026?
Der Bedarf für Lebensunterhalt und Unterkunft liegt bei 822 € im Monat, dazu kommen 16 € für Arbeitskleidung, deine Fahrkosten und gegebenenfalls 160 € je Kind für die Betreuung. Wie viel davon ausgezahlt wird, hängt von deiner Vergütung und dem Einkommen deiner Eltern ab.
Ab wann wird die BAB gezahlt?
Frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht (§ 325 Abs. 1 SGB III). Den Antrag kannst du schon vor Ausbildungsbeginn stellen.
Gibt es BAB für eine schulische Ausbildung?
Nein. BAB setzt eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung mit Ausbildungsvertrag voraus. Für schulische Ausbildungen gibt es unter Umständen Schüler-BAföG.
Bekommen meine Eltern während der Ausbildung weiter Kindergeld?
Ja, bis du 25 bist und solange du für einen Beruf ausgebildet wirst. 2026 sind das 259 € im Monat, unabhängig von der Höhe deiner Vergütung in der ersten Ausbildung. Die BAB bekommst du zusätzlich.
Muss ich die BAB zurückzahlen?
Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss und muss weder während noch nach der Ausbildung zurückgezahlt werden.