Ehrenamtliche Tätigkeit als Student: Studienfinanzierung für Fortgeschrittene

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Warum sich eine ehrenamtliche Tätigkeit als Student und die Finanzierung deines Studiums sich nicht ausschließen, erfährst du hier in diesem Artikel.
Ehrenamtliche Tätigkeit

Wie ich ja schon im ersten Teil dieser Serie erwähnt habe, gehe ich als Studentin einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Genau genommen sind es sogar mehrere Ehrenämter. Als ich 2008 mit meinem Studium anfing, dachte ich noch ehrenamtliche Tätigkeit und Geld würden sich gegenseitig ausschließen. Da mein Tag genau wie deiner auch nur 24 Stunden hat und ich von BAföG allein nicht leben kann, habe ich neben dem Studium und meinen beiden Kindern keine Zeit zu verschenken. So leid es mir tut und so gern ich Menschen helfe, wenn ich unseren Kühlschrank nicht füllen und die Miete bezahlen kann, ist schlussendlich niemandem geholfen. Deshalb war ehrenamtliche Tätigkeit für mich erstmal kein Thema. Nicht, weil ich nicht wollte, sondern weil ich neben Studium, Kindern und Job einfach keine Zeit dafür übrig hatte. So geht es den meisten Studis, die ich kenne. Nichts, wofür man sich schämen müsste.

Geld verdienen mit ehrenamtlicher Arbeit klingt komisch, ist aber gar nicht so ungewöhnlich. In diesem Artikel erkläre ich dir, wie du dich gemeinnützig engagieren und gleichzeitig dein Studium finanzieren kannst.

Ehrenamtliche Tätigkeit als Student

Ehrenamtliche Tätigkeit als Student + Aufwandsentschädigung = Studienfinanzierung

Wie das Wort Aufwandsentschädigung schon ahnen lässt, wird der Aufwand, der durch die Ausführung eines Ehrenamts entsteht, finanziell entschädigt. Dies geschieht in der Regel pauschal, unabhängig von dem tatsächlichen Aufwand, deinem Alter oder deiner Qualifikation. Bezahlt wird die Tätigkeit an sich, nicht die Zeit die du dafür brauchst oder du als Person. Es ist also egal, ob du studierst oder die Deutsche Bank leitest, die Aufwandsentschädigung bleibt die gleiche.

Genau wie Einnahmen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit musst du auch Aufwandsentschädigungen in der Steuererklärung und beim BAföG-Amt angeben. Steuerfrei bleiben sie bis zu festen Grenzen: Für Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer und ähnliche nebenberufliche Tätigkeiten gilt seit 2026 ein Freibetrag von 3.300 € im Jahr, für andere Ehrenämter bei gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Stellen die Ehrenamtspauschale von 960 € (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG). Bis 2025 waren es 3.000 und 840 €, angehoben hat sie das Steueränderungsgesetz 2025. Dazu kommt der Grundfreibetrag von 12.348 €, bis zu dem ohnehin keine Einkommensteuer anfällt. Steuerlich bleiben so bis zu 15.648 € im Jahr frei, wenn mindestens 3.300 € davon Übungsleiterpauschale sind.

Beim BAföG zählen steuerfreie Aufwandsentschädigungen gar nicht als Einkommen, denn angerechnet werden nur steuerpflichtige Einkünfte (§ 21 BAföG). Zusätzlich darfst du 2026 bis zu 603 € im Monat aus einem Minijob verdienen, ohne dass dein BAföG sinkt. Im besten Fall bleiben dir als BAföG-Empfänger also 3.300 € Übungsleiterpauschale plus 7.236 € aus einem Nebenjob im Jahr anrechnungsfrei.

Wo ich mich engagiere und dabei Geld verdiene

Wie du siehst schließen sich Ehrenamt und Geld verdienen nicht gegenseitig aus. Das heißt aber natürlich nicht, dass es für jede ehrenamtliche Tätigkeit als Student Geld gibt und erst recht nicht, dass man damit reich wird. Für welche Tätigkeiten man wie viel (wenn überhaupt etwas) bekommt, hängt natürlich von der Organisation ab, für die man sich engagiert. Schlussendlich musst du das also selbst herausfinden. Ich kann dir aber ein paar Anhaltspunkte geben, wo es sich vielleicht lohnt mal nachzufragen, indem ich dir verrate, wo ich mich engagiere.

GutachterIn für Studiengangsakkreditierungen

Wie du vielleicht weißt, müssen sich in Deutschland alle Studiengänge einer externen Qualitätsprüfung unterziehen, um staatlich genehmigt und gegebenenfalls finanziert zu werden. Bundesweit gibt es zehn Agenturen, die diese Prüfung durchführen und bei Bestehen das Akkreditierungssiegel vergeben. Teil des Prüfverfahrens ist eine Expertengruppe bestehend aus Professoren, Berufspraktikern und Studierenden, die den Studiengang begutachten und sich den zu akkreditierenden Studiengang direkt vor Ort anschauen. In der Regel besteht die Gutachtergruppe aus vier Personen und einem Referenten bzw. einer Referentin der Agentur, die das Verfahren begleitet.

Ich bin jetzt seit fast 3,5 Jahren studentische Gutachterin und war in ca. 20 Verfahren involviert. Eine tolle Erfahrung um mal über den Tellerrand der eigenen Hochschule zu schauen. Falls dich das Thema interessiert, kannst du beim Studentischen Akkreditierungspool mehr zu den Voraussetzungen, der Ausbildung der GutachterInnen und dem genauen Ablauf des Verfahrens erfahren. Einen kleinen Einblick darüber, wie so mein Tagesablauf als Gutachterin so ist, habe ich hier und unter diesem Text in Bild und Ton festgehalten. 

Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte

Ich bin jetzt seit 2011 nebenberufliche Frauenbeauftragte an meiner Hochschule und ja, das kann man auch als Studentin machen. Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Wahlamt. Ich kann dir nicht genau sagen, wie es in anderen Bundesländern ist, hier in Berlin ist für Studentinnen, die dieses Amt bekleiden eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Entlohnung einer studentischen Hilfskraft vorgesehen. An Fachhochschulen wird von 40 Stunden monatlich ausgegangen, an Universitäten können es bis zu 80 Stunden sein. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Meine Arbeit besteht im Wesentlichen aus der Mitwirkung/Beratung von Berufungsverfahren (Besetzung von Professuren), Teilnahme an Einstellungsverfahren, Teilnahme an Gremiensitzungen des Fachbereichs, Beratung von Frauen in Krisensituationen (eher selten) und der Entwicklung eines Gleichstellungsplans für meinen Fachbereich.

ehrenamtliche Taetigkeit als Student als Frauenbeauftragte

Ich finde diesen „Job“ insofern spannend, als das man sehr viel mit Lehrenden außerhalb des Hörsaals zu tun hat. Man lernt die Hochschule insgesamt viel besser kennen und versteht Entscheidungen viel besser. Außerdem bekommt man so ein viel klareres Bild vom Beruf des Professors bzw. der Professorin. Das allerbeste ist allerdings aus meiner Sicht, dass es keine festen Arbeitszeiten gibt und dass man für die Ausübung seines Jobs nicht extra irgendwohin fahren muss. An der Hochschule bin ich ja sowieso. Als Frauenbeauftragte hat man auch keinen Chef im eigentlichen Sinne und kann sein Arbeitsfeld selbst gestalten. Ich habe dadurch sehr viel über mich selbst gelernt und meine eigene Arbeitsweise gefunden, ich bin schlichtweg selbstständiger geworden. Im Übrigen muss man für diesen Job keine ausgewiesene Feministin sein, man sollte dem Thema jedoch offen gegenüberstehen.

Mit diesen beiden Jobs bin ich neben meinem Studium und den beiden Kids gänzlich ausgelastet und verdiene genug, sodass ich mein Interesse daran, anderen zu helfen, bestens ausleben kann ohne mich dabei finanziell zu ruinieren.

Wo auch du dich an deiner Hochschule ehrenamtlich engagieren kannst

Diese Tätigkeiten habe ich zwar selbst nicht ausgeübt, es könnte sich aber lohnen, da mal nachzufragen:

  • AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
  • StuPa (Studierendenparlament)
  • Berufungskommissionen
  • Fachbereichsrat
  • Akademischer Senat
  • Kuratorium
  • …

Fazit

Ja ich weiß, der Titel klingt schon ordentlich provokativ. Schlussendlich hat er dich aber dazu gebracht, diesen Beitrag anzuklicken. Wenn dich der Artikel nun auch noch dazu gebracht hat, ehrenamtliche Tätigkeit nicht grundsätzlich abzulehnen, sondern genauer hinzuschauen, dann habe ich mein Ziel erreicht. Schlussendlich geht es bei dieser Tätigkeit darum, Menschen in irgendeiner Weise zu helfen und man kann selbst sehr viel dabei lernen. Reich wird dabei vermutlich niemand, aber es kann reichen, um das Studium zu überstehen.