GEZ-Befreiung für Studenten 2026: Rundfunkbeitrag, Einkommensgrenze, Antrag

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GEZ-Befreiung Studenten 2026: 18,36 €/Monat Rundfunkbeitrag sparen mit BAföG, Bürgergeld oder Härtefall. Auch ohne BAföG, bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Studierende können sich vom Rundfunkbeitrag (18,36 € pro Monat) befreien lassen, wenn sie BAföG, Bürgergeld, Ausbildungsgeld oder eine andere Sozialleistung nach § 4 Abs. 1 RBStV beziehen. Ohne Sozialleistungsbezug ist eine Befreiung nur über den Härtefallantrag (§ 4 Abs. 6 RBStV) möglich – etwa wenn dein Einkommen den BAföG-Bedarf um weniger als einen Rundfunkbeitrag übersteigt. Dieser Artikel erklärt alle Wege, die aktuellen Zahlen 2026 und die wichtigsten Sonderfälle (Studium ohne BAföG, WG, Wohnheim, Zweitstudium).

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat bzw. 220,32 € pro Jahr. Der Beitrag wurde zuletzt am 01.08.2021 angehoben und ist seitdem unverändert. Mit dem Beitrag werden ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert, unabhängig davon, ob und wie viel du sie nutzt. Gezahlt wird pro Wohnung – nicht pro Person. Wer sich in einer WG eine Wohnung teilt, zahlt also insgesamt nur einmal 18,36 €.

Erhöhung 2025/2026 diskutiert, aber nicht umgesetzt: Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hatte im 24. Bericht eine Anhebung auf 18,94 € empfohlen. Die Bundesländer konnten sich nicht einigen, ARD und ZDF haben daraufhin im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht – eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus. Im 25. KEF-Bericht (Februar 2026) wird eine moderatere Anhebung auf 18,64 € ab 01.01.2027 empfohlen. Solange die Politik nicht handelt, bleibt es bei 18,36 €.

Wer muss als Student Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich jeder volljährige Einwohner mit eigener Wohnung – also auch Studierende, sobald sie aus dem elterlichen Haushalt ausziehen. Student zu sein ist an sich kein Befreiungsgrund. Entscheidend sind dein Wohnstatus und der Bezug bestimmter Sozialleistungen (siehe nächster Abschnitt). Wer als Studierender mietfrei bei den Eltern wohnt, zahlt nichts, solange die Eltern den Beitrag für die Wohnung abführen.

Wann kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Eine vollständige Befreiung (Beitrag: 0 €) ist nach § 4 Abs. 1 RBStV möglich, wenn du eine der folgenden Sozialleistungen beziehst:

  • BAföG – allerdings nur, wenn du nicht bei den Eltern wohnst (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 RBStV)
  • Bürgergeld nach SGB II (ersetzt seit 01.01.2023 das frühere Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach SGB III
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder § 27d BVG
  • Pflegegeld bei Hilflosigkeit nach Bundesversorgungsgesetz

Bestehende Befreiungen, die vor dem 01.01.2023 auf Basis von ALG II / Hartz IV erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei einem Folgeantrag musst du den Bürgergeld-Bescheid vorlegen (Mitteilung des Beitragsservice).

Kein Befreiungsgrund – auch nicht als Student:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Wohngeld
  • Kindergeld oder Unterhaltszahlungen der Eltern
  • Übergangsgeld
  • Geringes Einkommen ohne Sozialleistungsbezug

Wenn keine dieser Leistungen greift, bleibt der Härtefall-Weg – siehe nächster Abschnitt.

GEZ-Befreiung ohne BAföG: So geht der Härtefallantrag

Wenn du kein BAföG bekommst, ist der Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV die wichtigste Alternative. Er greift immer dann, wenn dein monatliches Einkommen den staatlich festgelegten Bedarf um weniger als 18,36 € (einen Rundfunkbeitrag) übersteigt – und die Behörde dir deshalb die entsprechende Sozialleistung verweigert hat.

Einkommensgrenze 2026 für BAföG-Antragsteller

Maßstab ist der für dich individuell errechnete BAföG-Bedarf, nicht automatisch der Höchstsatz. Im Beispiel unten rechnen wir mit dem BAföG-Höchstsatz von 992 € pro Monat (nicht bei Eltern wohnend, eigene Krankenversicherung). Deine individuelle Einkommens-Obergrenze ergibt sich aus deinem BAföG-Bedarf plus 18,36 €:

Härtefallgrenze bei BAföG-Ablehnung (Stand 2026)
PositionBetrag
BAföG-Höchstsatz (Bedarf)992,00 €/Monat
1 Rundfunkbeitrag (§ 4 Abs. 6 RBStV)
  • 18,36 €
= Einkommens-Obergrenze für Härtefall1.010,36 €/Monat

Liegt dein Einkommen darunter und hat das BAföG-Amt wegen Einkommensüberschreitung abgelehnt, legst du den Ablehnungsbescheid zusammen mit dem Befreiungsantrag beim Beitragsservice vor. Die Befreiung greift dann rückwirkend ab dem Monat der BAföG-Antragstellung.

Konkretes Beispiel: Max studiert in Köln, eigene Wohnung, eigene Krankenversicherung. Sein BAföG-Bedarf liegt bei 992 €. Er hat einen Werkstudentenjob mit 1.005 € netto und bekommt deshalb kein BAföG (Anspruch auf null gerechnet). Sein Einkommen übersteigt den Bedarf um 13 € – also weniger als ein Rundfunkbeitrag (18,36 €). Ergebnis: Härtefallantrag greift, Max wird vom Rundfunkbeitrag befreit. Den BAföG-Ablehnungsbescheid legt er als Nachweis bei (vgl. BVerwG 6 C 10.18 sowie Studis Online zum Härtefall).

5 weitere Fallgruppen für den Härtefall-Antrag

Neben der klassischen Einkommens-Nähe gibt es nach der Rechtsprechung (insbesondere BVerwG-Urteil vom 30.10.2019, Az. 6 C 10.18) fünf weitere anerkannte Fallgruppen, in denen ein Härtefall auch ohne BAföG-Ablehnung bestehen kann:

  1. Zweitstudium nach abgeschlossener Erstausbildung – BAföG versagt nach § 7 Abs. 2 BAföG.
  2. Fachwechsel ohne wichtigen Grund – BAföG versagt nach § 7 Abs. 3 BAföG.
  3. Überschreiten der Altersgrenze (in der Regel 45 Jahre) – BAföG versagt nach § 10 Abs. 3 BAföG.
  4. Überschreiten der Förderungshöchstdauer ohne Verlängerungsgrund – BAföG versagt nach § 15a BAföG.
  5. Fehlender Leistungsnachweis im vierten Fachsemester – BAföG versagt nach § 48 BAföG.

In all diesen Fällen fehlt zwar ein BAföG-Ablehnungsbescheid, weil der BAföG-Anspruch rechtlich ausgeschlossen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber klargestellt: Die wirtschaftliche Lage dieser Studierenden entspricht der von BAföG-Berechtigten, weshalb sie ebenfalls Anspruch auf Befreiung haben (BVerwG 6 C 10.18).

Weitere Wege zur Befreiung ohne BAföG

Falls keine der Härtefall-Gruppen greift, bleiben diese Optionen:

  • Bürgergeld beim Jobcenter beantragen: Bei Bewilligung automatische Befreiungsgrundlage nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV. Bei Ablehnung wegen geringfügiger Einkommensüberschreitung: Bescheid als Härtefallnachweis nutzen.
  • Bedarfsgemeinschaft: Wohnst du mit einer bereits befreiten Person (z. B. Bürgergeld-Empfänger, Partnerin/Partner) in einer Wohnung, gilt die Befreiung für die gesamte Wohnung – du zahlst nichts.
  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen: Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 € pro Monat), siehe eigener Abschnitt weiter unten.
  • Bei Eltern wohnen: Wer seinen Erstwohnsitz bei den Eltern hat, fällt unter deren Beitrag – keine eigene Zahlungspflicht.

Rundfunkbeitrag in verschiedenen studentischen Wohnformen

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Kopf. Je nach Wohnform ergeben sich dadurch sehr unterschiedliche Konstellationen:

Rundfunkbeitrag je Wohnform (Übersicht)
WohnformZahlungspflichtBesonderheit
Bei den ElternKeine eigeneEltern zahlen für die Wohnung; Studium am Hauptwohnsitz ändert daran nichts.
Eigene Wohnung allein18,36 €/MonatVoll beitragspflichtig, sofern keine Befreiung vorliegt.
WG (gemeinsame Wohnungstür)Insgesamt 18,36 €/MonatNur eine Person zahlt; intern teilen sich die WG-Mitglieder den Beitrag. Wird die zahlende Person befreit, übernimmt ein anderer Mitbewohner. Solange noch eine nicht-befreite Person in der WG wohnt, bleibt die Wohnung beitragspflichtig.
Studentenwohnheim (Zimmer mit Tür zum öffentlichen Flur)18,36 €/Monat je ZimmerWenn das Zimmer direkt vom öffentlichen Flur erschlossen wird, gilt es als eigene Wohnung – auch ohne eigenes Bad/Küche.
Wohngemeinschaft mit Partner/inGemeinsam 18,36 €/MonatEhegatten/Lebenspartner: einer zahlt, der andere nicht.
Zweitwohnung (z. B. Studienort + Elternwohnsitz)Nur für HauptwohnungBefreiung für die Zweitwohnung auf Antrag (§ 4a RBStV).

Wie stelle ich den Antrag auf GEZ-Befreiung?

Der Antrag läuft zentral über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Schritt für Schritt:

  1. Beitragsnummer heraussuchen: 9-stellig, steht auf jedem Beitragsbescheid und auf der Anmeldebestätigung. Wer noch nicht angemeldet ist, meldet sich vorab an – das geht im selben Online-Formular.
  2. Befreiungsgrund auswählen: BAföG = Nr. 5 nach § 4 Abs. 1 RBStV, Bürgergeld = Nr. 3, Härtefall = § 4 Abs. 6 separat ankreuzen.
  3. Nachweis beilegen: BAföG-Bescheid (Kopie reicht; Beglaubigung nicht mehr nötig), Bürgergeld-Bescheid oder beim Härtefall den BAföG-Ablehnungsbescheid plus Einkommensnachweise.
  4. Online absenden oder ausdrucken: Online-Variante geht direkt an den Beitragsservice. Postversand: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
  5. Bestätigung abwarten: Bearbeitungszeit typischerweise 2–6 Wochen. Bis zur Entscheidung weiter zahlen, sonst drohen Mahnungen – bei späterer Bewilligung wird zu viel Gezahltes erstattet.

Wichtig für den vollen Effekt: Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Befreiungsgrunds stellen. Dann gilt die Befreiung rückwirkend ab dem Monat, in dem die Voraussetzung erstmals vorlag (§ 4 Abs. 4 S. 1 RBStV). Wer später dran ist, bekommt die Befreiung erst ab dem Monat der Antragstellung – eine echte 3-Jahres-Rückwirkung greift nur in Ausnahmefällen (siehe Abschnitt „Rückwirkende Befreiung“).

Rückwirkende Befreiung bis zu 3 Jahre

Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend bewilligt werden. Wenn du also schon seit einem oder zwei Jahren BAföG bekommst und bisher nicht an die GEZ gedacht hast, beantragst du die Befreiung jetzt rückwirkend für den gesamten Zeitraum. Voraussetzung: Für jeden Monat liegt ein entsprechender Leistungsnachweis vor (BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid, …).

Dauer der Befreiung

Die Befreiung gilt in der Regel bis zum Ende des bewilligten Leistungsbezugs. BAföG wird für 12 Monate bewilligt – deshalb musst du die GEZ-Befreiung ebenfalls jährlich neu beantragen und den neuen BAföG-Bescheid einreichen. Bei unbefristetem Leistungsbezug (z. B. dauerhafte Schwerbehinderung) wird die Befreiung auf drei Jahre befristet ausgesprochen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (gilt 4 Tage nach Postaufgabe als zugestellt) kannst du Widerspruch einlegen – schriftlich an den Beitragsservice oder direkt im Online-Portal (rundfunkbeitrag.de/widerspruch). Der Widerspruch sollte konkret begründen, warum die Voraussetzungen erfüllt sind – mit Verweis auf den Bescheid (BAföG/Bürgergeld), die Einkommensgrenze (Härtefall) oder das einschlägige BVerwG-Urteil 6 C 10.18.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, kannst du innerhalb eines weiteren Monats Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Gerade in Härtefall-Konstellationen wurden in den letzten Jahren mehrfach Studierende erfolgreich gegen den Beitragsservice (Beispiel: BVerfG 1 BvR 2513/18, 19.01.2022 – Schutz des Existenzminimums auch bei nicht-BAföG-berechtigten Studierenden).

Befreiung endet – Mitteilungspflicht und Folgeantrag

Die Befreiung ist immer an den Bewilligungszeitraum der zugrundeliegenden Sozialleistung gekoppelt. Bei BAföG sind das in der Regel 12 Monate – danach endet auch die Befreiung automatisch. Damit zwischen zwei Bewilligungen keine Lücke entsteht, gilt:

  • Folgebescheid sofort einreichen: Sobald der neue BAföG-Bescheid vorliegt, beim Beitragsservice nachreichen – bei rechtzeitigem Antrag läuft die Befreiung nahtlos weiter (Beitragsservice – Empfänger von Sozialleistungen).
  • Wegfall melden: Wenn der BAföG-Bezug vorzeitig endet (Studium abgebrochen, Job aufgenommen, der den Anspruch beseitigt), bist du verpflichtet, das dem Beitragsservice mitzuteilen. Sonst drohen Rückforderungen für die zu Unrecht beitragsfreien Monate.
  • Job neben BAföG: Solange der BAföG-Bewilligungszeitraum läuft und nicht widerrufen wird, bleibt die Befreiung bestehen – auch wenn du nebenbei jobbst und am Ende des Bewilligungsjahres etwas mehr verdient hast, als ursprünglich angegeben.

Sonderfall Auslandssemester: Wohnung weiter beitragspflichtig

Erasmus oder ein Auslandssemester befreit nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag. Die Wohnung in Deutschland bleibt beitragspflichtig, solange du dort gemeldet bist und die Wohnung weiter zu deiner Verfügung steht. Drei Optionen, um während des Auslandsaufenthalts nicht doppelt zu zahlen:

  1. Wohnung komplett aufgeben: Mietvertrag kündigen, beim Einwohnermeldeamt abmelden, schriftliche Kündigung beim Beitragsservice einreichen. Voraussetzung: keine Wohnung mehr in Deutschland.
  2. Wohnung untervermieten: Wenn jemand anders in deiner Wohnung lebt und sich dort selbst anmeldet, übernimmt diese Person die Beitragspflicht. Du meldest dich beim Beitragsservice ab und gibst die neue Bewohner-Beitragsnummer an.
  3. Befreiung wegen BAföG-Auslandsförderung: Wer Auslands-BAföG bezieht, kann die Befreiung normal beantragen – der Auslands-BAföG-Bescheid gilt als Nachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 RBStV.

Quelle: Verbraucherzentrale – Rundfunkbeitrag für Studierende.

Ermäßigung auf 6,12 € für Studierende mit Schwerbehinderung

Studierende mit Schwerbehinderung können nach § 4 Abs. 2 RBStV eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags erhalten – das sind 6,12 € pro Monat. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“, der an eine der folgenden Gruppen vergeben wird:

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 60)
  • Hörgeschädigte Menschen, die sich mit üblichen Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
  • Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

Wer zusätzlich blind und gehörlos (taubblind) ist, wird komplett befreit. Details und Formulare findest du im Informationsbereich des Beitragsservice für Menschen mit Behinderung.

Häufig gestellte Fragen zur GEZ-Befreiung für Studenten

Kann ich als Student ohne BAföG GEZ-Befreiung bekommen?

Ja, auch ohne BAföG-Bezug gibt es mehrere Wege: Wer Bürgergeld, Ausbildungsgeld oder eine andere Sozialleistung nach § 4 Abs. 1 RBStV bezieht, wird automatisch befreit. Ohne jede Sozialleistung greift der Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV, wenn dein monatliches Einkommen den BAföG-Bedarf um weniger als 18,36 € übersteigt. Auch bei Zweitstudium, Fachwechsel oder Überschreiten der Altersgrenze ist der Härtefall anerkannt (BVerwG 6 C 10.18).

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 € pro Monat (220,32 € pro Jahr). Die von der KEF empfohlene Anhebung auf 18,94 € wurde von den Bundesländern nicht umgesetzt; ARD und ZDF haben daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht. Aktuelle Quelle: Beitragsservice – Beitragsanpassung.

Kann ich die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu drei Jahre rückwirkend (§ 4 Abs. 4 RBStV). Du musst für jeden Monat des Rückwirkungszeitraums einen entsprechenden Leistungsnachweis vorlegen (BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid etc.). Bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Gilt die GEZ-Befreiung für meine gesamte WG oder nur für mich?

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Eine WG zahlt insgesamt nur einmal 18,36 €. Wird die zahlende Person befreit, muss ein anderer Mitbewohner die Beitragspflicht übernehmen. Die Befreiung ist personenbezogen, die Zahlungspflicht wohnungsbezogen.

Muss ich GEZ zahlen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Nein, solange du deinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hast und sie den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen. Das gilt auch dann, wenn du während des Semesters in einer Studentenbude am Studienort wohnst und dort nur einen Zweitwohnsitz anmeldest. Für die Zweitwohnung kannst du dich auf Antrag nach § 4a RBStV befreien lassen.

Zählt Wohngeld oder ALG I als Befreiungsgrund?

Nein. Wohngeld, Arbeitslosengeld I und Unterhaltszahlungen der Eltern begründen keinen Befreiungsanspruch. In solchen Fällen hilft nur der Umweg über den Härtefallantrag (§ 4 Abs. 6 RBStV): Stelle einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter; wird er wegen Einkommensüberschreitung von weniger als 18,36 € abgelehnt, nutze diesen Ablehnungsbescheid für den Befreiungsantrag beim Beitragsservice.

Was gilt bei Zweitstudium oder Fachwechsel?

Wer ein Zweitstudium macht oder nach einem Fachwechsel ohne wichtigen Grund kein BAföG mehr bekommt, kann trotzdem befreit werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 10.18) hat 2019 entschieden: Ist der BAföG-Anspruch rechtlich ausgeschlossen (§ 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 15a oder § 48 BAföG), aber die wirtschaftliche Lage vergleichbar mit der von BAföG-Berechtigten, greift der Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV.

Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?

Je nach Befreiungsgrund: Kopie des Bewilligungsbescheids (BAföG-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid etc.) oder eine Bescheinigung der leistenden Stelle. Eine Beglaubigung verlangt der Beitragsservice in der Regel nicht mehr – eine einfache Kopie reicht. Für den Härtefallantrag zusätzlich: Ablehnungsbescheid der Behörde, Einkommensnachweise, ggf. Mietvertrag.

Bin ich im Auslandssemester vom Rundfunkbeitrag befreit?

Nicht automatisch. Solange deine Wohnung in Deutschland weiter besteht und du dort gemeldet bist, bleibt sie beitragspflichtig. Drei Wege: (1) Wohnung aufgeben & abmelden, (2) Wohnung untervermieten (Untermieter zahlt), (3) Bezug von Auslands-BAföG – dann normaler Befreiungsantrag mit Auslands-BAföG-Bescheid. Quelle: Verbraucherzentrale.

Was passiert, wenn ich während der Befreiung einen Nebenjob aufnehme?

Solange dein BAföG-Bewilligungszeitraum weiterläuft und nicht widerrufen wird, bleibt die Befreiung bestehen – auch wenn du jobbst. Erst wenn der BAföG-Bezug komplett endet (z. B. weil du das BAföG dauerhaft zurückgibst oder das Studium abbrichst), endet auch die Befreiung. Diese Änderungen musst du dem Beitragsservice mitteilen (Beitragsservice – Mitteilungspflicht).

Wie lange dauert die Bearbeitung des Befreiungsantrags?

Typischerweise 2 bis 6 Wochen. Bis zur Entscheidung weiter zahlen, sonst können Mahnungen mit Säumniszuschlag (mindestens 8 €) auflaufen. Wird die Befreiung später bewilligt, bekommst du zu Unrecht gezahlte Beiträge erstattet.