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Wohngeld für Studenten trotz BAföG

Wohngeld für Studenten trotz BAföG

Ich studiere und beziehe Wohngeld und BAföG. Ganz legal. Ohne irgendeinen Trick. Bei mir funktioniert das so:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. Dieser Zuschuss wird beim örtlichen Wohnungsamt beantragt und hängt von der Höhe der Miete und des Haushaltseinkommens ab. Außerdem gibt es Obergrenzen, welche abhängig vom Wohnort und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ist. In München bekommt man also wahrscheinlich mehr Wohngeld als in Berlin.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld

Laut §3 WoGG ist fast jeder, der eine Wohnung angemietet hat, auch berechtigt Wohngeld zu beantragen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass alle Studenten und Schüler, die dem Grunde nach BAföG bekommen könnten, vom Wohngeld Anspruch erstmal ausgeschlossen sind, da im BAföG bereits eine Wohnpauschale enthalten ist. Einfach kein BAföG zu beantragen, weil das Wohngeld in deinem Fall vielleicht höher ausfällt als BAföG, wird dir deshalb  nichts bringen. Wohngeld hilft dir auch nicht aus der Patsche, wenn du kein BAföG aufgrund zu hohen eigenen Einkommens oder des Einkommens deiner Eltern gestrichen wird.

Einfach ausgedrückt: alle Schüler und Studenten, die nur kein BAföG bekommen, weil sie selbst oder ihre Eltern theoretisch gesehen zu viel Geld verdienen, können sich Wohngeld abschminken, sollten aber unbedingt hier nachlesen, wie sie vielleicht doch elternunabhängiges BAföG bekommen können.

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Studierende und Schüler können Wohngeld beziehen, wenn…

die Ausbildung (Schule oder Studium) dem Grunde nach nicht mit BAföG förderfähig ist. Das trifft auf so ziemlich alle Sonderlinge wie mich zu und kann in deinem Fall konkret bedeuten:

Voraussetzungen Wohngeld Studenten

In all diesen Fällen bekommst du zwar kein BAföG, kannst stattdessen aber Wohngeld beantragen. Der negative BAföG-Bescheid gilt als Nachweis für das Wohngeld-Amt. 

Wohngeld und Einkommen

Wie im Video schon erwähnt: Das Wohngeld wird immer für die gesamten Haushalt berechnet. Das heißt, du hast auch als Student mit BAföG Anspruch auf Wohngeld hast, wenn du mit einem Partner bzw. Partnerin oder Familienmitgliedern zusammenwohnst, die selbst nicht BAföG-berechtigt sind. Das wäre z.B. der Fall, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst oder selbst Kinder hast, so wie ich. In dem Fall zählt dann aber auch das gesamte Haushaltseinkommen vom Kindergeld über Unterhaltszahlungen, Renten, BAföG, Stipendien und was dir sonst noch so einfällt rein. Damit muss nicht jedes Haushaltsmitglied über eigenes Einkommen verfügen, um Wohngeld zu beziehen. Wenn aber einer genug für alle verdient, bekommt keiner was.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger 2022

Heizkostenzuschuss

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Bildergalerien/Mehr-Entlastungen-Ein-Plus-Fuer-Alle/massnahmen-03.jpg?__blob=poster&v=42022 wurden aufgrund explosionsartig gestiegenen Energiekosten ein einmaliger Heizkostenzuschuss von 270 Euro für Singlehaushalte oder 350 Euro für Paare  und 70 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied beschlossen. Voraussetzung für diesen Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger*innen ist, dass man mindestens 3 Monate Wohngeld zwischen Oktober 2021 und März 2022 bekommen hat. Abgesehen davon erhälten alle, die 


Haushalt versus Wohngemeinschaft

Zusammen zu wohnen, macht dich und deine Mitbewohner nicht automatisch zu einem Haushalt. Im Gegensatz zu WGs stehen Haushalte in guten wie in schlechten Zeiten füreinander ein z.B. Familie oder Partnerschaft.  Der Zweck des Zusammenlebens geht über das bloße Teilen der Wohnkoten hinaus. In einer reinen Zweck WG stellt jeder Bewohner einen eigenen Haushalt dar. Demnach wird der Wohngeldanspruch in so einem Fall nicht automatisch von einem auf den anderen übertragen. Damit spielt das Einkommen der Mitbewohner auch keine Rolle, wenn du in einer WG wohnst und Wohngeld beantragen willst.

Wohngeld Studenten: Haushalt vs. WG

Wohngeld: Einkommensgrenzen

Dein Anspruch auf Wohngeld hängt wie schon erwähnt unter anderem vom Haushaltseinkommen ab, welches sich innerhalb gewisser Grenzen bewegen muss, die wiederum vom Wohnort (=Mietstufe) und der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängen. Die alle zu recherchieren und in einen allgemeingültigen Rechner zu bringen ist gar nicht so einfach. Einen groben Überblick zur Einkommensobergrenze kannst du dir jedoch über folgende Tabelle verschaffen. Dabei ist zu beachten, dass alle Angaben, das bereinigte Netto-Einkommen (nach Steuer, Krankenversicherung etc.) darstellen.

Einkommensobergrenzen nach Mietstufen und Haushaltsgröße

Sollte dein Haushalt über deutlich mehr Einkommen als nachfolgend aufgeführt verfügen, könnt ihr euch den Antrag sparen:

Mietstufen →
Haushaltsmitglieder ↓
I II III IV V VI
1 855 892 923 955 986 1010,64
2 1.1166 1.1216 1.1262 1307 1350 1384,76
3 1427 1483 1534 1585 1635 1673,43
4 1909 1970 2023 2075 2127 2166,02
5 2177 2244 2304 2362 2419 2461,22
6 2480 2547 2607 2664 2720 2763,64
7 2692 2763 2825 2885 2942 2990
8 3001 3080 3152 3218 3282 3339

Wohngeld Mindesteinkommen​

Und das ist nicht der einzige Haken. Du kannst nicht nur zu viel, sondern auch zu wenig Einkommen für Wohngeld haben. Denn anders als bei Hartz 4 oder BAföG, musst du beim Wohngeld ein gewisses Mindesteinkommen nachweisen können. Dieses beträgt 80% des Hartz 4 Regelsatzes. Liegst du darunter, wird Wohngeld abgelehnt. Deiner Bedarfsgemeinschaft bliebe nur noch Hartz 4.

Liegt dein Haushaltseinkommen unter dem Wert in der Tabelle und über dem berechneten Mindesteinkommen, wohnst du mit jemandem zusammen, der kein BAföG bekommt oder bekommst selbst keins, dann solltest du jetzt sofort einen Antrag bei deinem zuständigen Wohngeldamt stellen!

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

151 Kommentare

  • Hallo Luisa,

    ich habe im August elternunabhängiges BAföG beantragt und mein Antrag wurde abgelehnt. Ich habe jedoch Wiederspruch eingelegt und hoffe natürlich sehr, dass mein Antrag daraufhin bewilligt wird. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen und wir sind beide Studenten. Sie bekommt kein BAföG sondern arbeitet als Werkstudentin (ca. 1100€/Monat), ich habe einen Minijob (520€/Monat).
    Macht es Sinn, in unserer Situation Wohngeld zu beantragen, da es finanziell schon sehr eng ist, oder lieber warten, was das Studienwerk zu meinem Antrag sagt?
    Viele Grüße :)
  • Hey Leo,

    solange das Widerspruchsverfahren läuft ist dein BAföG Bescheid noch nicht rechtlich wirksam. Abgesehen davon bekommt man Wohngeld nur, wenn die Ablehnung deines Antrags nichts mit deinen Eltern zu tun hat. Ob elternab- oder unabhängig ist also egal. Du musst z.B. wegen eines Teilzeitstudiums, deines Alters, unzureichender Leistungeno überschreiten der Regelstudienzeit kein BAföG bekommen. Verdienen deine Eltern einfach zu viel, gibts weder BAföG noch Wohngeld. Dasselbe gilt für deine Freundin.
  • Hallo Luisa,

    ich habe vor meinem Bafög 360 Euro Wohngeld bekommen und nach den Bafög 157 Euro, die Frage ist die berschnung richtig? gibt eine Lösung um meiner Wohngeld zu erhöhen. Hinweis: mein Sohn BAFÖG ist 510Euro und er wohnt mit uns.
    Danke im Voraus
  • Hallo Luisa,
    ich habe vor meinem Bafög 360 Euro Wohngeld bekommen und nach den Bafög 157 Euro, die Frage ist die berschnung richtig? gibt eine Lösung um meiner Wohngeld zu erhöhen. Hinweis: mein Sohn BAFÖG ist 510Euro und er wohnt mit uns.
    Danke im Voraus
  • Hallöchen,

    ich bekomme Bafög und darin enthalten sind ja diese Wohnpauschalen. Daher bin ich eigentlich Zuschussberechtigt. Über wen wird das Geld denn ausgezahlt? Über den Arbeitgeber? Der Staat weiß doch meine Bankverbindung nicht? Oder wird es über die Bafögstelle überwiesen?

    Und es gab zwei Zuschüsse. Einen Zuschuss bereits im September (nicht gemeint der 300 Euro Zuschuss für alle, die arbeiten) und ein weiterer soll noch kommen. Meine Bewilligung hat nun seit Juli 22 gedauert. Den Bescheid habe ich erst im November 22 erhalten. Bekomme ich dann den anderen Zuschuss noch nachgezahlt? Und auch da - über wen?

    Danke im Voraus. :)

    Viele Grüße,
    Mia
  • Hallo,

    Ich hätte eine Frage :)
    Bin ich denn auch Wohngeld berechtigt, wenn ich aufgrund des Vermögens aus dem Bafög falle?
    Vom Einkommen her, meiner Eltern und von mir, würde ich Bafög erhalten. Allerdings haben meine Eltern ein Konto auf mich zugeschrieben, weshalb die Vermögensgrenze überschritten ist
  • Hey Deborah,

    kurz: nein. Wer zu viel Vermögen hat, soll seinen Lebensunterhalt davon bestreiten. Bafög und Wohngeld sind beides Sozialleistungen für Bedürftige. Du musst dein Vermögen nutzen bis du unter die Grenze fällst.
  • Danke nochmal, das trifft auch auf mich zu und die Tatsache, dass Unterhalt sowie Kindergeld nicht als Einkommen zählen rettet mir hoffentlich meine Unterkunft in der Nähe der Universität.
  • Hey,
    mein Anliegen ist etwas off topic, mir liegt es jedoch am Herzen.
    Hast du deine Muttermale am Kinn bereits von einem Hautarzt untersuchen lassen?

    Liebe Grüße Christian
  • Hey Christian,

    ja hab ich. Nett, dass du dich um mich sorgst ;)
  • Hallo,

    deine Videos sind wirklich super! Allerdings habe ich eine Frage:
    Ich befinde mich nun mitten in meinen Studium (leider nicht staatlich annerkannt und in Teilzeit) und wohne mit meinem Partner zusammen. Neben meinem Studium gehe ich Arbeiten, da ich leider keinen Anspruch auf Bafög habe. Mein Partner geht auch Arbeiten. Hab ich dennoch anspruch auf Wohngeld? Mein Freund verdient deutlich mehr als ich aber davon habe ich ja nichts weil das sein Geld ist.

    Kannst du mir da helfen?

    LG
  • Hey Claire,

    du brauchst nur den Ablehnungsbescheid vom BAföG Amt für den Wohngeldantrag, dann hast du da genauso wie jeder andere auch Anspruch darauf.
  • Hallo, es geht um das Wohngeld der Familie.

    Mein Sohn erhält ab Oktober Bafög und hat seinen Zweitwohnsitz an den Studienort. Er wird jedoch jedes Wochenende zu seinen Freunden zu uns kommen und auch noch von uns versorgt und behält sein Zimmer.
    Fällt er dann aus der Wohngeldberechnung für unsere Wohnung weg? oder zählt er noch dazu? Was ist besser?

    Danke für eine Antwort

  • Hey Ralf,

    er fällt raus, egal, wo er wohnt.
  • Hallo Luise.
    Mein Sohn ist 18 Jahre wird sein Studium ab 5.09.22 in Stuttgart Anfangen, wir wohnen in lahr.
    Wir haben Bafög gestellt, aber es wurde abgelehnt. Er hat eine wg Wohnung gemietet und für Studium muß er auch bezahlen. Wo kann er Geld beantragen für Miete, weil Studium haben wir übernommen, aber Wohnung noch bezahlen ist für uns zu viel. Wir haben noch ein Sohn 15 Jahre.
    Kannst du mir weiter empfehlen was?
  • Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Erzieherin und macht jetzt ihr berufspraktikum, welches mit Gehalt vergütet wird. Sie hat eine 4-jährige Tochter und ist alleinerziehend. Sie zieht jetzt in eine 80-qm große Wohnung. Leider mit Gasheizung :-(
    Sie möchte gerne nach dem berufspraktikum sozialpädagogik studieren. Welche Möglichkeiten hat sie denn für eine Unterstützung zu bekommen? Fürs Wohngeld verdient sie zuviel (wobei das echt lächerlich ist…sorry) gibt es denn noch andere Möglichkeiten?
  • Hallo liebe Luisa und Team, ich habe eine etwas komplizierte Situation und Frage.
    Mittlerweile bin ich leider schon ein paar Semester über der Studienzeit, weil ich mich u.a. um Familie kümmern musste, die auch mehr als mittellos ist und wohne mit eines meiner Geschwister in einer unverschämt teueren Wohnung zusammen. Das Problem der ganzen Sache ist, dass meine Hausgemeinschaft leider uneinsichtig ist und ich mittlerweile fast die gesamten Mehrkosten oder auch mal der gesamten Miete (inkl. Strom, Gas, Internet etc.) der Wohnung trage, was mich stark verschuldet hat. Ich will auch nicht auf der Straße landen und irgendwo muss ich ja auch wohnen.
    Laut der Tabelle oben würde ich trotz des Gesamteinkommens nicht in der Lage sein, Wohngeld zu bekommen. Habt Ihr eine Idee, wie man/ich hier fortfahren kann? Ich bin leider echt am Ende meiner Möglichkeiten und hab keine Ahnung, was ich hier noch tun kann.
    LG
  • Hey SA,

    hat deine Familie es schon mit ALG2 versucht? Wenn die Bude zu groß/teuer ist, müsst ihr umziehen. Klingt kacke, ist aber so. Sozialleistungen haben auch ihre Grenzen, genau wie du
  • Hallo, ich hab auch ein Frage. Ich habe im April ein Baby bekommen und bekomme zur Zeit noch Mutterschaftsgeld und anschließend auf Grund meiner vorherigen Beschäftigung ca. 670 € Elterngeld. Mein Mann war bisher auch Student, beginnt aber am 1.8. eine Ausbildung.
    Bafög werde ich nicht bekommen, da meine Eltern ein zu hohes Einkommen, was aber nicht ausreicht, um uns zu unterstützen.
    Wird bei Wohngeld auch Unterhalt angerechnet, den ich gar nicht bekomme? Oder wird nur das Elterngeld, das Ausbildungsgehalt meines Mannes und das Kindergeld für mich und für meine Tochter berücksichtigt?
  • Hey Ines,

    deine Eltern spielen beim Wohngeld keine Rolle, nur euer Haushaltseinkommen ist relevant.

  • Danke für die Antwort. Kann ich aber dazu verpflichtet werden, vorher einen Bafög-Antrag zu stellen?
  • Hey Ines,

    ich bin mir nicht sicher, ob sie das von dir verlangen werden oder ob sie dich auch so einfach rausrechnen. Ohne Ablehnungsbescheid hast du selbst nämlich keinen Wohngeldanspruch. Nur dein Mann und euer Kind.
  • Guten Tag, ich werde dieses Jahr mein Abitur beenden und ich möchte mich bei einer privaten Hochschule in Berlin bewerben. Mein Studium wird im Monat ca. 700 Euro kosten. Zusätzlich werde ich noch eine Wohnung mieten. In Bezug der Finanzierung habe ich einige Frage, denn ich benötige finanzielle Unterstützung.
    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
  • Hallo Luisa,

    ich fange eine Weiterbildung zur Staatliche geprüfter Medizintechniker an, dazu ist ein Aufstiegs-Bafög Antrag schon seit erste Mai 2022 gestellt. ich habe an diese Stelle ein Paar Fragen Bitte:

    1- ich bin schon Verheiratet( Frau bekommt ALG.1/ 606 Euro/ Monatlich und macht umschulung) und habe ein Kind 3 Jahre.. wie viel darf ich monatlich nebenverdienen ohne das das Aufstiegsbafög kekurzt wird?

    2- habe ich Recht auf Wohngeld und Kinderzuschlag.. wenn ja bei welche stelle soll der Antrag gestellt werden?

    3- die Bearbeitungzeit der Anträge zuzeit beträgt circa 7 monate(mein Antrag am Mai 2022 gestellt). mein Letzter gehlat der jetzigen Arbeit wäre am August 2022. eg gibt in diesem fall drei Monate wo ich kein Einkommen habe, kann man hier ergendwelche Hilfe vom Staat bekommen , wie Alg1 oder sowas damit man nicht so ganz pleite wird?hast du vielleicht hier tipps für mich

    Danke schon im Voruas für deine Hilfe.
    MFG
  • Hey Adnan,

    das ist ein bisschen viel für einen einfachen Kommentar. Sowas kann ich nicht eben Mal nebenbei beantworten. Wenn du eine Einzelfallberatung wünschst, kannst du die hier kostenpflichtig buchen: https://www.studierenplus.de/
  • Hallo :)

    Ich beziehe Bafög und versorge im Wechselmodell meinen 4jährigen.
    Könnte ich zusätzlich noch Wohngeld beantragen? Und wäre das auch anrechnungsfrei? Ich hab aufgrund des Wechselmodells keine zusätzliche Unterstützung in Form von Unterhalt o.Ä.

    Liebe Grüße!
  • Hey Vanessa,

    ich weiß überhaupt nicht, was du mit Vorsorge im Wechselmodell meinst. Von daher kann ich deine Frage auch nicht beantworten.
  • Darf man neben einem Schülerbafög einen nebenjob machen oder wird das als Einkommen angerechnet und dann wieder vom Bafög abgezogen? Gibt es da vielleicht einen Unterschied zwischen Schülerbafög und "normalen" Bafög?
  • Hey Lara,

    Es gibt bezüglich der Freibeträge keinen Unterschied zwischen Schule und Studium. Aktuell liegt der Einkommensfreibetrag bei 5400 Euro für nicht selbstständige Arbeit. Ab dem kommenden Schuljahr sind es 6000.
  • Meine Tochter, 18 wird ab August an ein spezielles Gymnasium für Musik gehen. Dafür muss die Internatskosten und Verpflegungskosten bezahlen. Dies alles zusammen gerechnet ist mehr, als sie Schülerbafög bekommen würde. Daher die Frage, ob sie dann, wenn sie sich in Dresden mit Hauptwohnsitz angemeldet hat, Wohngeld beantragen könnte zusätzlich...? Irgendwie muss es ja möglich sein, zu "überleben" und diese weiterführende Schule mit Schwerpunkt Musik bei vorliegenden besonderem Talent zu besuchen auch für Kinder aus armen Verhältnissen...
    Ich finde das gerade so frustrierend und ja, ich habe schlaflose Nächte deswegen und bin am Rand einer Depression...
  • Hey Lara,

    Bafög schließt Wohngeld generell aus. In ihrem Fall ist das BAföG schon reines Wohngeld. Ohne die Notwendigkeit einer Internatsunterbringung würde sie gar nichts bekommen. Ausgaben für Verpflegung und sonstige Lebenshaltungskosten hättet ihr ja auch, wenn sie auf ein normales Gymnasium in eurer Nähe ginge. Sie könnte nur die Erhöhung ihres Einkommensfreibetrags für einen Nebenjob beantragen, wenn sie denn vorhat einen Nebenjob anzutreten. Ansonsten gibt es ja vielleicht irgendwo ein passendes Stipendium für sie. https://www.mystipendium.de/
  • Hey, erst einmal vielen Dank für die ausführliche Information.

    Mir ist jedoch eins unklar: Ich beziehe Bafög, bin verheiratet und wir haben ein Kind. Meine Frau studiert im Fernstudium in Paris und hat kein Einkommen. Meine Werkstudenten Tätigkeit endet in Juni und ich bin mir nicht sicher, ob ich anschließend Wohngeld berechtigt bin. Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Faruk,

    Ihr könnt Wohngeld für das Kind beantragen. Müsst aber auch zusätzlich BaföG beantragen. Ganz ohne Einkommen bekommt ihr nämlich kein Wohngeld. Durch das Kind könnt ihr BAföG und Wohngeld kombinieren und das werdet ihr auch brauchen. Von Wohngeld allein kann man nicht leben.
  • Guten Tag, ichbin 25 Jahre alt und habe mich nach 9 Jahren Vollzeitjob mit abgeschlossener Berufsausbildung nochmal dazu entscheiden nochmal zur Schule zu gehen und mein Fachabitur Vollzeit am Berufkolleg nachzuholen . Ich wohne mit meinem Freund zusammen der Voll berufstätig ist. Mein berechneter Bafög Betrag ist 583 € davon gehen meine monatlichen Kosten wie Miete, Krankenkassenbeiträge etc. ab. Das erscheint mir doch etwas wenig zum Leben, gibt es noch weiter Möglichkeiten um Hilfen zubeantragen?
  • Hey, ich habe da auch noch mal ein paar Fragen: Bei mir sieht es so aus, dass ich seit Anfang 2019 in einem Wohnheim wohne, u.a. auch deshalb weil meine Eltern das Haus verkauft haben und jetzt außerhalb von der Stadt wohnen – bei ihnen zu wohnen wäre auch gar nicht möglich, sowohl wegen Platzmangel als auch wegen der Anfahrtszeit. Ich habe wegen der Miete und Ausgaben einen KfW-Kredit aufgenommen und den auch bewilligt bekommen, daneben immer wieder Studentenjobs gehabt. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung abgebrochen, weil die einfach zu technisch war, und im Studium habe ich nach 4 Semestern noch einmal den Studiengang gewechselt. Wäre ich dann eventuell ab 2019 BAB-berechtigt gewesen? Eine abgeschlossene Ausbildung/Studium habe ich ja noch nicht.

    LG Timo
  • Hey Timo,

    BAB gibt es nur während einer dualen Berufsausbildung. Du brauchst dafür also keinen Abschluss, nur einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, einen Mietvertrag und zu wenig Geld zum Leben.
  • Hey, also ich wohne in NRW, kriege bafög (~365 Euro) und mein Freund beendet im Oktober seine Ausbildung, kriegt aber bis dahin ~950 Euro netto Ausbildungsvergütung. Kann man da einen Antrag stellen? Man schickt ja Einkommen der letzten 12 Monate ein, spielt es da eine Rolle, dass er die Ausbildung aber schon voraussichtlich in 7 Monaten fertig hat? Kann man, wenn ich dann mit ihm wohne (vorher bei meinen Eltern) eine Bafögerhöhung beantragen, da ich dann ja nicht mehr bei meinen Eltern wohne oder schließt die wbs das aus? Hoffe du kannst bisschen Licht ins Dunkeln bringen!
  • Hey Lea,

    sobals du bei deinen Eltern ausziehst schickst du dem amt eine Kopie des Mietvertrags. Abhängig davon, wofür du BAföG bekommst, ist bereits eine Wohnpauschale einkalkuliert oder noch nicht. In dem Fall bekommst du dann künftig mehr. WBS hat damit nichts zu tun. Was die Einkommensänderung angeht, solltet ihr das der Wohngeldstelle mitteilen sobald es soweit ist. Je nachdem, wie es mit seinem Job dann aussieht, bekommt er mehr oder weniger Wohngeld.
  • Hi, danke fürs Video. Ich habe eine Frage an dich, hast du zum Bafög noch eine KFW Kredit und dann noch Wohngeld?
    Ich werde jetzt ab dem 1. Mai studieren, bin verheiratet (sie hat einen Minijob) und habe drei Kinder. Ich wohne in einem Eigenheim.
    Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich ein KFW Kredit beantragen soll oder nicht. Macht das einen großen unterschied, so das ich vielleicht wegen dem KFW Kredit kein Wohngeld bekomme?
  • Hey Andreas,

    Ich hatte nie einen KfW Kredit. Allerdings sind Kredite auch kein Einkommen, da man sie ja zurückzahlen muss. Ich sehe da also kein Problem, würde mich aber trotzdem sicherheitshalber bei der KfW und der Wohngeldstelle erkundigen, ob sie ein Problem miteinander haben.
  • Hallo, erstmal Danke für den hilfreichen Artikel.
    Ich studiere momentan Lehramt im 3. Semester und wohne zusammen mit meinem Ehemann bei meinen Eltern. Ich habe einen Bafög-Antrag gestellt, jedoch seit Oktober 2021 ist es noch in Bearbeitung und ich habe kein Einkommen bekommen. Wir beide möchten ausziehen und ich habe auch schon eine Wohnung gefunden, aber durch den Bafög wird nur meine Unterkunft gezahlt nicht mein Unterhalt deshalb kann ich kein Mietvertrag unterschreiben. Mein Ehemann hat gar kein Einkommen und ich beziehe nur Bafög, welche Möglichkeiten stehen mir den zu weiteres Einkommen zu haben?

    MfG
    Uz
  • Hey Uz,

    erstmal kannst du einen Vorschuss für die Bearbeitungszeit beantragen, damit du nicht völlig pleite gehst. Wenn dein Mann gar kein Einkommen hat, müsste sein erster Weg das Jobcenter sein. Mehr fällt mir dazu auch nicht ein. Im Prinzip kann man BAföG nur durch Nebenjobs und Stipendien aufstocken. Das bringt aber nichts, wenn der Partner Hartz 4 bezieht. Siehe: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/hartz-4-studenten/
  • Hallo.
    ich hätte auch mal eine Frage. Ich bin nun im letzten Mastersemester und bei jeder Antragstellung ist es ein Graus.
    Ich lebe alleine mit meiner Tochter. Ich bekomme Bafög und wir bekommen Wohngeld. Muss ich das Wohngeld beim Bafög-Amt angeben? Ist es relevant für meine Bafög-Berechnung?
    Ganz lieben dank im Voraus und danke für die tolle Seite!!
    Jacqueline
  • Hey Jacqueline,

    Wohngeld spielt fürs BAföG keine Rolle. Du brauchst dir diesbezüglich keine Gedanken machen.
  • Danke, danke... es ist wirklich jedes Mal das Gefühl, als würde man was falsch machen oder wissentlich verschweigen. Du hast mich beruhigt. Vielen Dank!
  • Hallo Luisa,

    ich habe mal eine Frage, ich bin über 25 Jahre alt und muss dementsprechend Krankenkassenbeiträge zahlen. Rechne ich das Mindesteinkommen als ((Grundbedarf nach Hartz4 + Warmmiete) * 80%) plus die Beiträge zu Krankenkasse oder rechne ich das als (Grundbedarf nach Hartz4 + Warmmiete + Krankenkassenbeiträge) * 80%?

    Liebe Grüße - Luisa :)
  • Hey Luisa,

    aus meiner Sicht spielt die Krankenversicherung überhaupt keine Rolle. Würdest du Hartz 4 beziehen, wärst du übers Jobcenter versichert und hättest diese Zusatzausgaben gar nicht. Deine KV ist im Regelsatz sozusagen schon mit einkalkuliert. Ich würde also die KV aus der Berechnung weglassen.
  • Hallo Luisa,
    meine Tochter studiert (Master) jetzt in Wuppertal und hat dort eine kleine Wohnung.
    Wir sind davon ausgegangen das sie weiterhin Bafög bekommt. Dem ist leider nicht so, sie hat letzte Woche eine Ablehnung bekommen, da sie ein halbes Jahr woanders ein Masterstudium angefangen hatte und nun in Wuppertal sich spezialisiert hat, was als Fachrichtungswechsel angesehen wird.
    Nun hat sie einen Minjob angenommen, im Vertrag steht lediglich das sie mindestens 100 Euro im Monat verdient. Das Kindergeld bekommt sie natürlich von uns überwiesen. Bisher hat sie vom ersparten die Miete bezahlt und von uns Unterstützung bekommen.
    Kann sie denn nun Wohngeld beantragen?
    Wieviel muss sie verdienen um es zu bekommen?
    Ist das Mindesteinkommen 80% vom Hartz4 oder 80% Hartz4 + Miete?
    Zählt ihr Kindergeld zum Einkommen?
    Müssen wir ihr Unterhalt zahlen? Wird das dann mit angerechnet?
    Im Internet blicke ich leider nicht durch, vllt kannst du mir weiterhelfen.
    Danke und liebe Grüße Linda
  • Hey Linda,

    ganz schön viele Fragen auf einmal :D aber ich versuch's mal:
    Hartz 4 inkludiert immer auch die Miete, also 80% von ihrem Regelsatz + Miete. Beim Wohngeld wird meines Wissens nach JEDES Einkommen dazugezählt also auch Kindergeld und Unterhalt, allerdings wird nicht alles vom Wohngeld abgezogen z.B. wenn ein BAföG Empfänger Wohngeld bekommt, ist nur ein Viertel davon anrechenbar. Das klingt hier schriftlich alles recht kompliziert, weshalb du bisher nicht durchblickst. Am einfachsten ist, ihr überweist ihr regelmäßig das notwendige Mindesteinkommen abzüglich ihres eigenen Einkommens und Kindergeld. Das sollte reichen, wenn ich mich nicht irre.
  • Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage.
    Ich studiere im 3. Semester und habe bisher mittelmäßig gut Bafög bekommen. Nun ist meine Schwester nächstes Jahr mit der Ausbildung fertig und ich bekomme dann nur noch 65€ Euro Bafög und meine Eltern können mich nur unter schweren Bedingungen mit meinen Mietkosten durchbringen. Nun ist meine Frage, ob ich aus dem Grund dass mein Bafög-Satz so gering ist, Wohngeld bekommen könnte.
    Zudem studiere ich Architektur, was sehr Zeitintensiv (Nebenjob fast unmöglich) und auch kostenintensiv (Programme, Materialien, etc.) ist.
    Ich danke dir!
  • Hey Sarah,

    wenn du ach nur theoretisch BAföG bekommen könntest, steht dir kein BAföG zu, selbst wenn du faktisch keins kriegst. Für andere Sozialleistungen müsstest du dich ins Teilzeitstudium einschreiben. Damit fällt BAföG grundsätzlich weg und der Weg ist frei fürs Wohngeld oder Hartz 4. Fürs Wohngeld brauchst du aber ein Mindesteinkommen, erreichst du das nicht, bleibt nur Hartz 4.
  • Hallo Luisa,

    ich bin Studentin im 3. Semester. Dabei handelt es sich für mich um ein Zweitstudium. Nebenbei beziehe ich einen Minijob auf 450 Euro Basis in unserem familiären Betrieb. Somit bekomme ich leider kein BAföG. Was denkst du, lohnt es sich einen Antrag auf Wohngeld zu stellen wenn ich bald mit meiner WG zusammenziehen möchte?

    Lg Vera
  • Hey Vera,

    das kommt auf deinen Wohnort und die Höhe deiner Miete an. Das ist bei jedem anders. Versuch's einfach.
  • Hi,

    was würde passieren, wenn man im Mietvertrag angibt, dass man 0€ für diese zahlt? Bekommt man dann überhaupt noch den Zuschuss fürs alleine Wohnen?
  • Hey Hido,

    Du bist im falschen Artikel. Du meinst BAföG, oder? Beim Bafög ist es völlig egal wie viel Miete man bezahlt, hauptsache man wohnt weder bei den Eltern noch in deren Eigentum. Die Wohnpauschale beträgt 325 Euro. Ich würde statt des Mietvertrags eine Meldebescheinigung einreichen. Das funktioniert genauso gut.
  • Hallo,

    geht es um Netto oder Bruttobetrag?:D

    Freue mich auf die Antwort,
    Wiktor
  • Hey Wiktor,

    es geht immer um brutto.
  • Hallo Luisa, ich hätte auch einige Fragen. Ich wohne mit meinem Mann in einem Mietwohnung. Und Mein Mann macht Ausbildung.Jobcenter unterstützt uns beide. Ich möchte nächste Semester studieren. In diesem Fall wird Jobcenter nur die Hälfte der Miete? Wenn ich Wohngeld beantrage, wird Wohngeld meine Krankenversicherung bezahlen? Denn es ist eine Voraussetzung für die Immatrikulation.Wie kann ich eine Lösung für Krankenversicherung kosten finden?
  • Hey safiye,

    als Studentin musst du dich selbst versichern, wenn die Familienversicherung nicht greift, aber ich glaube, du bist dann über deinen Mann mitversichert, auch wenn er übers Jobcenter versichert bist und du keine Leistungen mehr für dich von denen bekommst. Frag sicherheitshalber nochmal eure Krankenkasse.
  • Liebe Luisa, ich bin sehr froh, auf deinen Artikel gestoßen zu sein. Wahnsinn, dass du auf Jeden individuell eingehst:) Das Gante kann ziemlich verwirrend sein. Daher würde ich dir kurz meine Situation schildern:
    Ich bin 25 und studiere aktuell dual Soziale Arbeit im 5. Semester. Bafög wurde erst abgelehnt. Nachdem Widerspruch eingelegt wurde, kam ein Betrag von knapp 30€ pro Monat raus... Ich verdiene mickrige 300€. Ich bin froh, dass überhaupt etwas gezahlt wird.. Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Aufgrund der Arbeitszeiten im Praxisbetrieb ist es mir nicht möglich, nebenbei arbeiten zu gehen.

    Ich würde sehr gerne demnächst mit meiner Partnerin zusammenziehen. Dementsprechend muss jetzt alles kalkuliert werden. Sie hat ebenfalls eine abgeschlossene Berufsausbildung, beginnt nun aufgrund von gesundheitlichen Belangen eine neue, da sie ihre alte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Sie ist ebenfalls 25, verdient Netto knapp 700€ und ist nicht Bafög berechtigt.

    Liebe Grüße, Laura
  • Hey Laura,

    wenn überhaupt könnt ihr nur zusammen Wohngeld erhalten, ob euer Einkommen dafür reicht, weiß ich nicht. Oben findet ihr eine Beispielrechnung. Grob gesagt braucht ihr mindestens 80% von dem, was ihr als Hartz 4 Empfänger bekommen würdet.
  • Hallo Laura,
    ich hatte einen ähnlichen Fall mit dem Bafög. Meine Eltern haben angeblich auch zu viel verdient, Unterstützung war aber nicht drin.
    Kuck dir mal das Vorausleistungsverfahren an. Im Prinzip sagst du dem Bafög Amt damit, dass deine Eltern den Unterhalt, den sie dir laut Bafög Amt zahlen sollten, nicht zahlen. Das Bafög Amt prüft dann, ob du überhaupt noch Unterhaltsanspruch gegenüber deiner Eltern hast. Das ist nach einer Ausbildung oft nicht mehr der Fall (erkundige dich in deinem Fall). Wird festgestellt, dass sie nicht mehr Unterhalt an dich zahlen müssen, wird dies festgehalten und du bist ab dann elternunabhängig Bafög berechtigt.
    Spreche es mit deinen Eltern ab, sollten sie feststellen, dass deine Eltern noch Unterhalt zahlen müssen, wird dies überprüft. Ich habe mit meinen Eltern ausgemacht Ihnen das Geld notfalls bar wieder zu kommen zu lassen.
  • Hi, ich habe mich dazu entschlossen an einer Privatuni zu studieren. Was wäre wenn mein Bafög, sowie Unterhalt und Kindergeld nicht zum Leben reicht. Könnte ich versuchen Wohngeld zu beantragen? Oder macht das kein Sinn, weil ich ja im Grunde auch noch Nebenbei Arbeiten könnte, um mir den ganzen Spaß zu finanzieren.

    Grüße
  • Hey Lee,

    ob das Geld zum Leben reicht, interessiert ehrlich gesagt niemanden. Erst recht nicht, wenn du die Option Nebenjob nicht in Anspruch nimmst. Das Amt wird sagen: Dann studier halt an einer staatlichen Hochschule oder lass es ganz sein. Wer die Voraussetzungen für BAföG erfüllt, ist grundsätzlich von anderen Sozialleistungen ausgeschlossen. Es sei denn du erfüllst die im Artikel beschrieben Voraussetzungen und teilst deinen Haushalt mit jemanden, der Wohngeldberechtigt ist. Wenn's nicht anders geht, bleibt nur ein Studienkredit als Option https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/
  • Hey ich befinde mich leider auch in einer Notlage. Ich bin 25 und bekomme kein Kindergeld, kein Unterhalt und auch kein Bafög mehr. Einen Job zu finden ist zur Zeit leider auch schwer. Überbrückungshilfe hatte ich beantragt, wird aber oftmals abgelehnt. Plus ich muss monatlich bei der AOK 107 Euro zahlen. Ich weiß nicht wie ich mit null Einkommen zurecht kommen soll.
  • Hallo Luisa,
    wird die Corona- Überbrückungshilfe als Einkommen angerechnet?
  • Hey Seb,

    Keine Ahnung. Das musst du das Wohngeld Amt fragen. Ich komme mit den vielen Änderungen und Ausnahmen nicht mehr hinterher.
  • Hallo,
    Ich und meine Partnerin werden zusammenziehen . Ich bekomme derzeit im Master Bafög in Höhe von 850 Euro von den 112 Euro an die Krankenkasse geht sodass ich bei ca. 750 Euro liege meine Partnerin , hat keinen Anspruch mehr auf Bafög und geht neben ihrem Studium einen Minijob 450 Euro nach. Sie möchte jetzt bei einer Kaltmiete von 215 Euro Stufe 2 plus 45 Euro Nebenkosten Wohngeld beantragen ist dies möglich ? Und was wäre dann ca. der Wohngeldzuschuss ?
    Liebe und beste Grüße
  • Hallo!
    Ich bekomme gerade ALGII aber im April fange ich einen Master in Deutschland an. Deswegen kann ich nicht mehr ALGII, oder das habe ich gehört. Meine Eltern wohnen im Ausland und ich habe kein Job mehr. Was könnte ich machen? (Ich bin 25 Jahre alt)
    Danke
  • Hey Uxía,

    Für Vollzeit-Studenten gibts nur BAföG. Deshalb gibts kein ALG II mehr.
  • Hey,

    ich bin Jens 33 Jahre alt und möchte gerne studieren. Zur Zeit bin ich in einer Reha und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinen Beruf zurück. Da es ein Vollstudium ist, fällt das Arbeitsamt raus. Einkommen habe ich gar keins, da ich ja studieren gehe. Die monatlichen Grundbedürfnisse (inkl. Miete) sind mit ca. 1000 Euro deutscher Durchschnitt. Bekomme ich das mit de Wohngeld gedeckelt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens
  • Hey Jens,

    für Wohngeld ist immer eigenes Einkommen Voraussetzung . Beim Vollzeitstudium gibt's nur BAföG.
  • Hey Luisa,

    werde bald heiraten und hätte da paar Fragen. Mein zukünftige Frau macht grad Ausbildung und ich studiere. Wir haben schon ein Wohnung gemietet. Welche Hilfen könnte ich beantragen?
  • Hey Luisa!
    Ich bin 25 und werde 2021 26, bin im 7. Semester LA Studium. Mein Vater verdient gerade so dass ich kein Bafög bekommen habe. Ich ziehe im Januar aus, in eine WG. Bekomme keine elterliche Unterstützung. Kindergeld ist ja auch gestrichen ab 25. Welche Wege gäbe es Geld zum Leben zu beantragen? Und kann ich Wohngeld beantragen?
    LG Max
  • Hi ich hab eine Frage.
    Ich studiere im siebten Semester und habe einen Bafög Antrag losgeschickt, aber noch keine Antwort bekommen und meine Mutter mit der ich wohne bezieht Hartz 4 Unterstützung, aber für mich nicht mehr, da ich 25 Jahre alt geworden bin. Das heißt sie bekommt nur noch die hälfte der Miete bezahlt. Bin ich damit berechtigt Wohngeld zu bekommen?
  • hey libe Luisa,

    Du hast mir mit anderen Artikel für den Bafög und Einkommensfreibetrag erleuchtet und sehr geholfen.. :)
    ich habe Anspruch auf Bafög und bekomme es,
    wohne mit Partner ALG2 bezieht, und kleine Tochter.
    ich habe Wohngeld beantragt und nur für mich zugelassen bekommen(nur drittel der Kaltmiete), und nach drei Monate hat Wohngeld Stelle dies zurück gefordert, mit der Begründundung dass mein Bafög teilweise als Deckeung meiner Familie unterhalt bei ALG2 anrechnung dient, deshalb bin ich auch von Wohngeld ausgeschlossen.

    Stimmt dies? haben wir bzw, habe ich anspruch auf Wohngeld?

    ich habe viel darüber gelesen, und glaube sie haben was falsches gerechnet.

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
  • Hey Amanos,

    ich bin keine Anwältin. Wenn dir das falsch erscheint. Leg Widerspruch ein, damit die nochmal nachrechnen. Mein Bauchgefühl sagt mir auch, dass da etwas nicht stimmt, aber das ist der Bauch, nicht der Kopf.
  • Hallo Luisa,

    ich bin im Moment als Werkstudent und Nebenjobber tätig. Im Dezember erhalte ich das letzte mal Kindergeld und danach fällt mir das weg. Ab nächstem Jahr werde ich wahrscheinlich eine neue Werkstudentenstelle antreten, um an mehr Erfahrung zu gewinnen. Leider werde ich weniger verdienen als im jetzigen Job. Ab nächstem Jahr werde ich außerdem von 16h auf 20h/Woche erhöhen. Demnach kann ich dann keinen Nebenjob mehr nachgehen. Da ich in München lebe und dort die Mieten bekanntlich relativ hoch sind, würde ich ab Januar mit meinem Gehalt abzüglich der Miete, Nebenkosten und Essen auf genau 0 € kommen. Dann bleibt mir nichts mehr für Handyvertrag und Versicherungen übrig.
    Ich wohne mit meinem Freund zusammen, der bereits mehr Miete zahlt als ich, aber aufgrund von krankheitsbedingten Gründen arbeitslos ist und nun lediglich seiner Selbstständigkeit nachgeht. Meinst du, dass ich Wohngeld beantragen kann?
    Herzlichen Dank.
    Viele Grüße
    S
  • Hey Serhat,

    wenn er ALG2 erhält, wird das nichts, ansonsten ist es einen Versuch wert.
  • Hallo Luisa,

    erstmal danke für das Video und die Erklärungen. Ich glaube auch schon, dass sich meine Frage schon so halb geklärt hat aber zum Verständnis würde ich gerne nochmal nachfragen:
    Ich 30 vor Aufnahme Erststudium, Ablehnung vom Bafög -> somit Anspruchsberechtigt für Wohngeld
    Meine Freundin bekommt Bafög (Elternunabhängig) und wir Wohnen zusammen in einem einzelnen Zimmer, es wohnt eine weitere Person in der Wohnung.
    Mal angenommen ich verdiene bis zu 450€ in einem Minijob, dann haben wir immer noch weniger als die EK-Grenze in Berlin (Grupe IV 1454€ / da ich KK Beiträge zahlen muss sogar 1.615) vorschreibt.
    Wenn wir also diese Grenze zusammen nicht überschreiten( z.B.wenn sie auch noch einen Minijob aufnimmt und verdient zu viel), dann besteht die Möglichkeit auf Wohngeld bei einer Bruttokaltmiete von ca. 350€.
    Sonst müsste alternativ angeben das keine Einstehensgemeinschaft vorliegt bzw. das eine Zweck WG ist.
  • Hey David,

    1615 Euro Mindesteinkommen? erscheint mir viel zu viel. MMit 1615 Euro monatlich sollte man selbst in der Lage sein, 350 Euro Miete zu zahlen. Dafür braucht man kein Wohngeld. Ich denke, du verwechselst das mit der Obergrenze. Die Untergrenze ist 80% eures fiktiven Hartz 4 Bedarfs. Das dürfte bei 2 Personen aktuell 622,40 Euro sein. Insgesamt dürft ihr in Mietstufe IV beide zusammen nicht mehr als 1307 Euro Einkommen haben. BAföG zählt mit rein
  • Hallo

    ich habe auch noch eine etwas speziellere Frag, zu der ich leider bisher keine Antwort finden konnte.
    Muss ich mein erhaltenes Wohngeld zurückzahlen?
    Ich habe Wohngeld erhalten, da ich mich im Widerspruchsverfahren zum Ablehnungsbescheides hinsichtlich des Erhatls von Bafög (fast ein Jahr) befunden habe. Nun wurde meinem Widerspruch abgeholfen und das entsprechende Bafög ausgezahlt, was ich dem Wohngeldamt gemeldet habe. Muss ich damit rechnen, dass das Wohngeld zurückgefordert wird? Eigentlich ist es ja Rückzahlungsfrei und ich habe ja bei Antragsstellung keine unwahren Angaben gemacht. Mir geht es auch nicht darum mich irgendwie zu berreichern, sondern vielmehr tilge ich damit ledeglich die im Widerspruchsverfahren zur SIcherungs meines Lebensunterhaltes in Anspruch genommenen Darlehen.
  • Hey Tuetensuppe,

    ich würde von einer Rückzahlung ausgehen. Nicht, weil du irgendwas falsch gemacht hast, siondern, weil es dir rückwirkend nicht zusteht. In em Fall solltest du Wohngeld eher als Überbrückungsdarlehen betrachten. Wohngeldberechtigt ist nur, wer grundsätzlich keinen BAföG Anspruch hat. Wird aber rückwirkend festgestellt, dass du doch BAföG berechtigt warst, ist das nicht dein Fehler, sondern eine Korrektur eines Tatbestandes. Du müsstest ja auch das fehlende BAföG rückwirkend nachgezahlt bekommen. Würdest du das Wohngeld nicht zurückzahlen (was du nur musst, wenn das Amt dir einen ordentlichen Bescheid zukommen lässt), hättest du für denselben Zeitraum zwei sich gegenseitig ausschließende Leistungen bbekommen.. Du hättest von dem Wiederspruch/Fehler des BAföG Amts finanziell profitiert. Sollten die beiden Ämter sie Auszahlungen direkt miteinander verrechnen, brauchst du natürlich nichts zurückzahlen und erhältst dafür ebenso einen Bescheid. Also warte einfach ab.
  • Hallo. Ich bin 30 Jahre alt und mache mein Fachabitur. (Ich bin im 11. Jahr und muss auch ein Praktikum absolvieren.)
    Ich wohne mit meinem Freund zusammen und wir zahlen 562 Euro Miete und zusätzlich noch Strom usw.
    Ich bekomme derzeit BaföG in höhe von 564 Euro. Ich wollte gerne wissen ob ich einen Antrag auf Wohngeld beantragen kann. Wenn ja, wo könnte ich das beantragen?
  • Hey Valentina,

    wenn dein Freund dem Grunde nach nicht BAföG berechtigt ist, könnt ihr Wohngeld bei eurer lokalen Wohngeldstelle beantragen.
  • Hallo,
    ich habe eventuell eine sehr spezifische frage und bitte falls sie nicht direkt beantwortet kann darum mir eventuell eine Anlaufstelle zu nennen die mir weiterhelfen kann.

    Nun zu meinem Fall:
    Meine Freundin (23) wohnt zusammen mit unserem Sohn in einer Wohnung und bezahlt 600 Euro Miete dazu kommen 90 Euro für Strom und Internet und 92 Euro Gas. Sie fängt jetzt an zu studieren und hat einen Bafög Antrag gestellt. Laut ihrer Kenntnis übernimmt der Bafög Antrag eine Wohngeld Pauschale in Höhe von ungefähr 150 Euro. Aus Angst das das Geld nicht reicht hat sie sich einen Minijob gesucht (der Antrag ist noch nicht durch) Sie kann dort bis zu 450 Euro verdienen wird aber meist nur mit ungefähr 200 Euro Mtl. Vergütet werden. Sie hat darauf auch einen Wohngeldantrag gestellt für unseren Sohn ( 4 Jahre). Sie bekommt zudem auch für unseren Sohn Kindergeld. Berechnet würde ihr aber in einer einnahmen/überschuss Rechnung unserer Seits zu wenig Geld zur Verfügung stehen. Was kann sie machen bzw an wen sich noch Wenden um Finanziell über die Runden zu kommen mit dem Existenzminimum. Unterhaltsvorschuss wird gezahlt.
  • Hey Josef,

    die Wohnpauschale beim BAföG beträgt 325 Euro. Wenn sie noch über ihre Eltern in der Familienversicherung der Krankenkasse ist, kann sie bis zu 902 Euro BAföG für sich und das Kind bekommen. Sie darf 1020 Euro monatlich antrichnungsfrei zum BAfög hinzuverdienen mit den 204 Euro Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, sollte das eigentlich zum Leben reichen. Mehr Tipps zur Studienfinanzierung mit Kind findet ihr hier: https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/
  • Was für diese informative wundervolle Seite :-)
    Meine Tochter zieht mit ihrem Freund demnächst in eine kleine gemeinsame Wohnung. Sie bekommt etwas Schüler Bafög für ihr Berufskolleg und ihr Freund beginnt zeitgleich sein Studium. Leider hat er letzte Woche erfahren, dass er kein Bafög bekommt, weil er sein letztes Studium nach dem 4. Sem. abgebrochen hat, auch kein Kindergeld . Eigentlich würden die Einnahmen, Unterhalt, Kindergeld und etwas Bafög für sie gut reichen, aber ihr Freund geht mit so gut wie nichts an den Start. Seine Eltern können ihn nicht unterstützen.
    Würde es für den Antrag genügen, wenn meine Tochter das Mindesteinkommen bzw Lebenshaltungskosten (die 2 x 311 Euro- 80 % v. 389 Euro ) für beide abdeckt ? Er wird sich umgehend einen Job suchen, aber ist auf Entfernung aktuell schwierig.
    Im Wohngeldrechner muss ich meine Tochter als "nicht berechtigt" eintragen. Also 2 Pers. im Haushalt und nur 1 Pers. Wohngeldberechtigt. Ist das so richtig ?
    Vielen herzlichen Dank :-)
  • Hey Luisa,

    ich heiße Maurice, bin 20 Jahre alt und wohne mit meiner Mama und mit meinem kleinen Bruder zusammen in einer Wohnung, wir beziehen Arbeitslosengeld 2. Ich möchte demnächst aber studieren und möchte Bafög und Wohngeld beantragen. Funktioniert das? Ich möchte nämlich in der Wohnung mit meiner Familie bleiben, keiner von Ihnen studiert oder sonst irgendwas. Danke für Deine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maurice
  • Hey Maurice,

    Dafür stellst du einen ganz normalen Antrag bei deinem örtlichen Wohngeld-Amt. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Du musst dem Amt dann euer aller Einkommen offenlegen, da ihr Wohngeld streng genommen als Haushalt, nicht Einzelperson beantragt.
  • Hallo Luisa, ich bin über 30 Jahre alt, werde studieren und mir eine Wohnung zur Miete nehmen. Wenn ich alles abziehe an Kosten bleiben mir round about 61,00 €. Habe ich trotzdem Anspruch auf Wohngeld?
  • Hey Struppi,

    entscheidend fürs Wohngeld sind nicht deine Ausgaben, sondern nur deine Einnahmen und die Tatsache, dass du keinen BAföG Anspruch hast, weil du zu alt dafür bist.
  • ich studiere im3.semester und bekomme ab okt. kein Bafög mehr,da ich ein semester nachholen muss.meine kl. Wohnung kostet 300euro kalt ,nebenkosten150euro. Keine arbeit in sichr. Bekomme ich Leistungen wie Miete und Lebenshaltungskosten vom Sozialamt bezahlt.Oder einer anderen stelle???
  • Hey PAUL,

    nicht, dass ich wüsste. Zumindest nicht, wenn du in Vollzeit immatrikuliert bist, wovon ich ausgehe. Wechselst du in Teilzeit und bist für mindestens 15. Stunden pro Woche arbeitsfähig, kannst du Leistungen vom Jobcenter beziehen, ansonsten gibt's nichts.
  • Hi Luisa,

    I live in Darmstadt with my boyfriend. We just moved in together this month. Our kaltmitte is €671.
    We both are international Master's students live in Germany from last 4-5 years with Aufenthaltstitel. We both work as HiWi in the University and each on of us earns around Netto €924. And together we earn around €1,848. We both are age above 30 and do not have BAföG benefits.
    But I have kfw studienkredit around €650 per month from July 2020. So that's all.

    Ar we entitled to Wohngeld/housing benefit?
    Really thanks to you!
  • Hey MB,

    to be honest, I don't know. Your Income might be too high. Just try it.
  • Hallo,
    an nächstes Semester bekomme ich dann kein Bafög (regelstudienzeit) haben dann vermutlich nur einen minijob und wohne in einer wg zu 2. Habe ich Anspruch auf Wohngeld unabhängig davon wie viel mein Mitbewohner verdient?
  • Hey andrea,

    ja, nach Ablauf der Regelstudienzeit kannst du Wohngeld beantragen sofern BAföG aus demselben Grund abgelehnt wurde. Du brauchst also eine offizielle Bestätigung deines BAföG Amts. Wenn du in einer reinen Zweck WG wohnst, giltst du allein als Haushalt und das Einkommen deines Mitbewohners spielt keine Rolle. In dem Fall bekommt er aber auch kein BaföG. Anders ist das, wenn ihr ein Paar seid und Bett und Tisch teilt. Dann bildet ihr einen gemeinsamen Haushalt und euer beider Einkommen zählt. Dann bekommt ihr auch gemeinsam Wohngeld.
  • Leider falle ich nicht unter die genannten Punkte.

    - Bin 25 Jahre
    - lebe seit dem 17. Lebensjahr von Eltern getrennt in eigener Wohnung
    - Keine abgeschlossene Ausbildung oder Studium
    - aktuell alg 2
    - Bafög berechtigt
    - muss Krankenkasse jetzt selber zahlen als Student
    - kein Kindergeld
    - Miete 500€

    Trotz Bafög Höchstsatz, wäre Wohngeld - wegen meines speziellen Falles - sehr unterstützend.
    Gibt es noch eine andere Möglichkeit für mich, außer ein Stipendium ?
  • Ich habe nicht so ganz verstanden, wie kann man trotz BaföG Anspruch auf Wohngeld hat.
    Ich bekomme BaföG (nicht Höchstsatz) und wohne alleine. Ist es noch möglich Wohngeld zu beantragen?!
  • Nein. Wohngeld+ BAföG funktioniert nur, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

    LG Luisa
  • Hier fehlt doch ganz klar was passiert wenn man unter 80% des Hartz 4 Regelsatzes liegt bzw zu wenig Geld hat. Hartz 4 kann man ja im Erststudium nicht beantragen schreibst du im "Hartz 4 für Studenten"-Artikel. Ich frage allgemein für alle
  • Im Video hab ich darauf leider die Antwort erfahren.
    Gruselig
  • Kleine Korrektur, Hartz4 bekommt man im Vollzeitstudium generell nicht. Egal, ob Erst- oder Zweitstudium. Das mit dem Zweitstudium macht nur für Wohngeld einen Unterschied, aber das Mindesteinkommen muss man trotzdem irgendwie zusammenbekommen z.B. Unterhaltszahlungen der Eltern, Nebenjob Stipendium, Studienkredit,...
  • Hallo Luisa,

    ich werde während meines Masterstudiums kein Gehalt mehr beziehen, also höchstens 450€ Nebenjob. Ich habe bis jetzt 10 Jahre als KFZ-Mechatroniker gearbeitet und relativ viel Eigenkapital, weswegen ich auch nicht BAföG berechtigt bin. Allerdings möchte ich nicht mein ganzes Erspartes aus dem Fenster werfen und hoffe zumindest auf eine Unterstützung, was Krankenkasse und Wohnung angeht. Weißt du ob ich Hartz VI oder Wohngeld berechtigt wäre?


    LG Martin
  • Hey Martin,

    dein Vermögen wird auch bei Hartz4 und Wohngeld angerechnet. Die Freibeträge varrieren allerdings. Studierende sind grundsätzlich erstmal von Wohngeld und Hartz 4 ausgeschlossen, sofern das Studium an sich theoretisch durch BAföG förderfähig wäre (unabhängig von Einkommen oder Vermögen). Der Staat möchte, dass du dein Erspartes erstmal für die Finanzierung deines Lebensunterhaltes einsetzt, bevor er dir finanziell unter die Arme greift. Wenn das Geld derzeit gewinnbringend angelegt ist, könnte es rechnerisch Sinn machen erstmal auf einen zinsgünstigen Studienkredit (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/) zurückzugreifen.
  • Hallo Luisa,

    ich hab für deine einleitenden Sätze (Ich bin Studentin und ich beziehe Wohngeld+ BAföG. Ganz legal. Ohne irgendeinen Trick. Bei mir funktioniert das so:) leider nirgendwo eine Erklärung gefunden. Unten steht dann, dass Wohngeld nur erhalten kann, wer kein BAföG bekommt. Ist es denn nun möglich, beides gleichzeitig zu erhalten?
    bg, David
  • Also hast du nur den ersten und letzten Satz des Artikels gelesen? Dazwisch steht nämlich die Erklärung. Wohngeld wird immer für den gesamten Haushalt gewährt. Wohnat du mit jemandem zusammen, der wohngeldberechtigt ist z.B. Parterin, Kinder oder Eltern, überträgt sich das auch auf die BAföG Empfänger im Haushalt. Als ja, in bestimmten Fällen, bekommt man Wohngeld+BAföG gleichzeitig.
  • Ich bin total verwirrt. Mir wurde vom Studierendenwerk auch geraten Wohngeld für meine Tochter zu beantragen. Ich hab vom Bafög bisher noch keine Rückmeldung. Die sollte ich erstmal abwarten , richtig? Und wenn nicht , wer ist im Wohngeldantrag der Antragsteller, meine kleine Tochter oder ich ? ?
  • Der Antragsteller beim Wohngeld ist bist du, selbst wenn du keinen Anspruch hättest, wobei du mit Kind Wohngeld zusätzlich zum BAföG auch für dich beziehen kannst.
  • hallo ich habe eine frage, wie ist das wenn man in einer WG wohnt, jeder aber einen einzelnen Mietvertrag, mit eigenen Nebenkosten hat und nur für sich selbst zuständig ist. Sozusagen das einzige was sich geteilt wird die Küche ist (jeder aber einen eigenen Einkauf hat). Muss ich dann trotzdem das einkommen von allen nehmen? oder reicht mein eigenes, weil ich ja nichts mit denen zu tun habe.
  • Da weiß ich bescheid. Wohnt man weder mit Partner noch Familie zusammen, dann ist das so wie wenn jedes Wg Mitglied seinen eigenen Haushalt führt. Grüße
  • Hallo, Ich bin Alleinerziehend im Vollzeit- Studium ,Ich beziehe Bafög und habe keinen Anspruch auf Jocenterleistungen nur meine 5 Jährige TOchter erhält Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter. Ich wohne mit meine Tochter allein in einer eigenen Wohnung und habe Wohngeld für mich beantragt und einen Zuschuss bewilligt bekommen der nun leider meiner Tochter direkt vom Jobcenter abgezogen wird? Ist das Rechtens, wenn doch das Wohngeld nicht den Mietanteil meiner Tochter deckt sondern nur meinen Anteil?
  • Ja, das ist leider rechtens. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Das einzige, was die nicht anrechnen dürfe ist der Kinderbetreuungszuschlag vom BAföGund 100€ von all deinem Einkommen, das deinen eigenen fiktiven Hartz 4 Bedarf übersteigt Würdest du offiziell in Teilzeit studieren, würde dir ebenfalls ALG2 zustehen. dann fiehle aber Wohngeld weg.Ich schätze, damit wärst du finanziell schlechter gestellt als mit BAföG und Hartz für deine Tochter.
  • Hallo Luisa,
    ich habe wegen meines Zweitstudiums keinen Anspruch auf Bafög (habe einen Ablehnungsbescheid) und bekomme zum Leben Geld von meinen Eltern. Ich arbeite auch nebenbei, aber sehr unregelmäßig (3000 euro im jahr höchstens). Habe ich anspruch auf wohngeld?
    Liebe Grüße
  • Das kommt darauf an, wieviel geld du von deinen Eltern bekommst (siehe Grenzen oben).
    Prinzipiell hast du einen Anspruch auf Wohngeld, weil bei einem Zweitstudium die Förderfähigkeit für Bafög dem Grunde nach nicht mehr gegeben ist, also unbedingt durchrechnen!
  • Hallo Luisa,
    ich werde im nächsten Semester aus der Regelstudienzeit rausfliegen und somit auch kein Bafög mehr erhalten. Ich wohne nicht bei Eltern, sondern in einer 2er WG vom Studentenwerk. Mein Mitbewohner bezieht auch kein Bafög mehr weil er denn Leistungsnachweis nach dem 4. Semester nicht vorgelegen hat. Meine Frage ist, sind wir Überhaupt wohngeldberechtigt?

    mfg
    giuseppe
  • Hallo Guiseppe,
    ja ihr seid wohngeldberechtigt, sobald ihr wegen dem Leistungsnachweis das BAföG gestrichen bekommt. Du kannst es also zum nächsten Semester beantragen und dein Mitbewohner jetzt schon. Es gilt natürlich eine Einkommensober- und -untergrenze, welche ihr prüfen müsst. Also ihr müsst ein bestimmtes Einkommen haben, dürft aber auch nicht zu viel haben ;-)
    Viele Grüße, Mathias
  • Heyo
    Bin gerade im 2 Semester und bis jetzt hab ich noch keine punkte gesammelt,
    wollte nächstes Semester auf eine Fachhochschule wechseln aber nicht die Fahrrichtung daher schaffe ich es wahrscheinlich nicht mit Leistungsnachweis.
    Mein Partner und ich wohnen zusammen und er bekommt Bafög.
    Meine Frage: Sollte ich jetzt nach dem 4 Semester kein Bafög mehr bekommen (aufgrund des Leistungsnachweises) hab ich Anspruch auf Wohngeld ?
    Arbeite nebenbei für ca.200€ und bekomme noch Kindergeld
  • Hey Mariam,

    ja, du hast im Falle einer BAföG Ablehnung aufgrund mangelnder Leistungspunkte Anspruch auf Wohngeld, wenn du und deine Haushaltsmitglieder das notwendige Mindesteinkommen erreicht. Wenn du nicht sicher bist, wie hoch das in deinem Fall ist, nutze den Rechner weiter oben. Das BAföG deines Partners wird in dem Fall berücksichtigt, wenn ihr zusammenwohnt.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa hätte da mal eine frage meine frau möchte sich gerne als Meister weiterbilden und möchte jetzt Bafög beantragen laut Bafög rechner würde sie 1470 € bekommen da wir auch 2 Kinder haben mein einkommen liegt bei 1100 netto würde uns noch Wohngeld zustehen?
  • Hey Manni,

    beim Wohngeld wird der BAföG Darlehensanteil nicht ans Einkommen angerechnet. Vom Zuschuss gilt nur die Hälfte als Zuschuss. Somit ist euer anrechenbares Einkommen deutlich geringer als die von dir genannten 2570€ und ein Wohngeldantrag sicher einen Versuch wert.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa, vorab ein großes Lob und Dankeschön für diese wirklich hilfreiche Seite, die ganz viel Mut macht ein Studium mit Kind zu stämmen. Ich habe auch eine Frage...
    Mein Freund, mein Sohn und ich wohnen gemeinsam in einer Mietwohnung. Er geht Vollzeit arbeiten (1400€ brutto) und ich habe laut Bafög Rechner Anspruch auf 865€ elterunabhängiges Bafög. Macht ein Antrag auf Wohngeld oder Hartz4 (fürs Kind) Sinn? LG
  • Hey Isabell,

    Hartz 4 werdet ihr wohl nicht bekommen, dafür habt ihr definitiv zu viel Einkommen. Beim Wohngeld kommt es drauf an, wie hoch eure Miete ist und wo ihr wohnt. Die Bemessungsgrenze ist in jedem Bundesland anders, aufgrund der unterschiedlichen Mietspiegel. In München hat man also bessere Chancen auf Wohngeld als in Brandenburg.

    Übrigens wird vom BAföG nur die Hälfte des Darlehensanteils beim Wohngeld angerechnet. In deinem Fall 183,75€. Kindergeld und BAföG Kinderbetreuungszuschlag spielen keine Rolle. Im Antrag musst du aber trotzdem alles angeben.

    Ich arbeite gerade an einem kleinen Wohngeldrechner für Studenten. Das wird aber noch ein bisschen dauern. Da bist du sicher schneller, wenn du jetzt einfach einen Wohngeldantrag stellst. Am besten noch diesen Monat, damit dein Anspruch für März bestehen bleibt.

    LG Luisa
  • Liebe Luisa,
    Kannst du mir helfen?
    Ich studiere und bekomme BAFÖG, mein Freund macht eine Ausbildung und bekommt dort ebenfalls Geld ( fast so viel wie der BAFÖG Satz). Hätten wir Anspruch auf Wohngeld?

    LG Alwina
  • Hey Alwina,

    ob ihr Wohngeld bekommt, hängt vom Bundesland und der Höhe eurer Miete ab. Die Grundvoraussetzungen erfüllt ihr aber. Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich bin 34 wenn ich anfange zu studieren und bekäme deshalb kein Bafög (habe auch keine Kindererziegungszeiten oder mein Abi auf dem 2. Bildungsweg). In deinem Artikel steht, dass der abgelehnte Bafög Antrag als Nachweis für das Wohngeld gilt. Das heißt ich stelle also einfach trotzdem einen Antrag oder kann ich das Wohngeld auch so beantragen? LG Susanne
  • Hallo Susanne,

    eventuell reicht auch eine Bescheinigung vom BAföG-Amt, die bestätigt, dass du nicht förderfähig bist, ohne einen kompletten BAföG Antrag stellen zu müssen. Am besten fragst du hierzu bei deinem zuständigen Wohngeldamt und/oder der BAföG-Hotline (0800-223 63 41) nach.

    LG Luisa
  • Ich sollte nur FB1 ausfüllen mit meinen Daten ohne Nachweise und vermerken, dass es erstmal nur darum geht, dass das Bafög-Amt den Anspruch prüft.
    Geh am besten mal persönlich zum Bafög-Amt.
  • Hey ich hätte mal eine Frage: mein Mann und ich sind beide Studenten. Ich bekomme BAFÖG, er nicht, da sein Antrag nach dem 4. Semester abgelehnt wurde. Können wir Wohngeld beantragen?
  • Ja, könnt ihr. Ihr müsst nur nachweisen, dass euer Haushaltseinkommen mindestens 80% des Hartz 4 Regelsatzes entspricht. Dazu zählt dann auch dein BAföG. Wie man den Regelsatz berechnet, hab ich in diesem Artikel erklärt: Hartz 4 für Studenten https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/hartz-4-studenten/

    LG Luisa
  • Hallo, das Video ist seht nützlich. Vielen Dank. Seit 3 Monaten habe ich mich in Berlin um Wohngeld beantragen. Bis jetzt habe ich keine Antwort von Wohnamt. Weiß jemand wie lange man muss aus die Antwort warten?
  • Hey Bo,

    ich wohne auch in Berlin und wir haben immer nach spätestens zwei Wochen einen Brief mit Nachforderungen irgendwelcher Unterlagen bekommen. Wenn du über mehrere Monate rein gar nichts vom Amt gehört hast, würde ich an deiner Stelle dort schnellstmöglich anrufen. Vermutlich ist dein Antrag untergegangen.

    LG Luisa
  • bis 6 Monaten danach kannst Untätigkeitsklage bei dem zuständigen Gericht erheben.

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