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Elternunabhängiges BAföG: Höchstsatz trotz reicher Eltern!

Elternunabhängiges BAföG: Höchstsatz trotz reicher Eltern!

BAföG ist rein ökonomisch gesehen die schlauste Art der Studienfinanzierung. Ein zinsloses Darlehen, das nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Man muss kein Genie sein, um zu sehen, dass das ein guter Deal ist. Im besten Fall hast du sogar Anspruch auf elternunabhängiges BAföG. Das erhöht nicht nur deine Chance auf den BAföG Höchstbetrag, sondern spart auch Unmengen Zeit beim BAföG Antrag selbst.

Für gewöhnlich bestimmt die Höhe des Einkommens deiner Eltern die Höhe deines BAföG Anspruchs. Je mehr sie verdienen, desto weniger BAföG bekommst du. Wenn du es genau wissen willst, empfehle ich dir diesen BAföG Rechner zu benutzen:

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Wenn man gerade erst frisch von der Schule kommt und ohnehin noch bei den Eltern lebt, stellt sich einem diese Frage vielleicht nicht. Falls du aber bereits seit Jahren finanziell unabhängig warst und deine Eltern nun plötzlich um Geld bitten sollst, kann das ein ziemlich großes Problem werden. Sollte es nicht gerade dein eigener Stolz sein, der dir im Weg steht, dann ist es die finanzielle Situation deiner Eltern. Aber genau für solche Fälle gibt es einen speziellen Weg elternunabhängiges BAföG zu beantragen.

Nicht selten können sich die Eltern diese Unterhaltszahlungen nämlich nicht leisten, da sie z.B. Haus und Auto abbezahlen müssen und mit einem Studium deinerseits vielleicht gar nicht mehr gerechnet haben.

Im schlimmsten Fall bedeutet das für dich, dass du weder BAföG noch Unterhalt bekommst, obwohl du dem Grunde nach förderfähig bist.



In diesem Fall gehörst du zu den tausenden gelackmeierter Studierenden, die ihre Ausbildung komplett selbst mit viel Arbeit und zusammengebissenen Zähnen finanzieren. Aber das muss nicht sein. Du musst nicht schlechter dastehen als andere. Es gibt Mittel und Wege BAföG trotz vermeidlich reicher Eltern zu bekommen. Ich verrate dir wie.

elternunabhängiges bafög

Voraussetzungen

Gemäß § 11 BAföG gibt es 5 Fälle, bei denen das BAföG Amt das Einkommen deiner Eltern bei der Berechnung deines BAföG Anspruchs nicht einfließt. Elternunabhängiges BAföG bekommst du wenn:

  • der Aufenthaltsort deiner Eltern nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
  • du BAföG für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs besuchst,
  • du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts mindestens 30 Jahre alt bist,
  • du bei Beginn des Studiums oder der schulischen Ausbildung mindestens 30 Jahre alt bist oder seit deinem 18. Geburtstag 60 Monate Einkommen von mindestens 902,40 Euro nachweisen kannst oder
  • du bereits eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen  und danach mindestens 3 Jahre gearbeitet hast bevor der zu fördernde Ausbildungsabschnitt beginnt. Solltest du deine Ausbildung in weniger als 3 Jahren abgeschlossen haben, musst du die fehlenden Monate mit entsprechend längerer Berufspraxis ausgleichen. Ausbildung und Berufspraxis müssen zusammen 72 Monate ergeben. Unterbrechungen sind kein Problem

All diese Fälle prüft das BAföG Amt automatisch anhand deiner Angaben im BAföG Antrag. Elternunabhängiges BAföG muss also nicht gesondert beantragt werden. Elternunabhängiges BAföG wird automatisch gewährt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Früher stand mal im BAföG, dass  BAföG elternunabhängig gewährt werden kann, wenn die Unterhaltspflicht der Eltern zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts bereits abgegolten ist. Dieser Absatz wurde 1996 entfernt und bis heute nicht wieder ins Gesetz aufgenommen. Nichtsdestotrotz kann die Anwendung auf einen Antrag hin angewendet werden. Wie genau BAföG elternunabhängig in so einem Fall beantragt wird, findest du hier.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

85 Kommentare

  • Hallo :)
    Ich studiere aktuell im 3. Jahr dual (Bachelor). Das Studium ist im September fertig, daraufhin will ich einen berufsbegleitenden Master machen, der dementsprechend auch kostet. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Ich bin aktuell unsicher, ob ich generell förderfähig bin, und ob ich das elternunabhängige BAföG oder das WeiterbildungsBAföG beantragen müsste. Danke vorab!
    Gruß Sarah
  • Hallo, ich studiere jetzt im 10. Semester (inkl. Coronasemester)-Bachelor .Am Anfang des Studiums habe ich Bafög beantragt, wurde mir abgelehnt, da meine Eltern zu gut verdienen. Ich habe in dieser Studiumszeit immer gearbeitet, 450 € und mehr um meinen Studium zu finanzieren. Meine Eltern haben mich auch unterstützt. Ich bin jetzt 25 Jahre alt und meine Eltern wollen mich jetzt nicht mehr unterstützen. Steht mir evtl elternunabhängiges Bafög zu?
    Gruß Miri
  • Hey Miri,

    wie schon im Beitrag erwähnt, musst du bereits eine Ausbildung abgeschlossen und gearbeitet haben, um elternunabhängiges BAföG zu bekommen. Im Beitrag ist sogar ein kleiner Test eingebaut, mit dem du in 3 Klicks weißt, was Sache ist.
  • Hey zusammen,

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Danke für die tolle Seite! Dennoch habe ich ein paar Fragen zum elternunabhängigen Bafög:
    Ich bin 26 Jahre alt und habe schon eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester. Danach war ich durchgehend berufstätig/ in Anstellung. Zeitweise stundenreduziert, da ich 2 Semester studiert habe (in der Zeit habe ich aber fast ausschließlich Vollzzeit, kurz Teilzeit gearbeitet). Dann wurde ich schwanger, daraufhin 14 Monate bezahlte Elternzeit. Ich habe mich entschieden, Psychologie zu studieren und einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög gestellt. Der wurde erstmal abgelehnt. Wie kann das sein? Ich erfülle doch eigentlich die Voraussetzungen dafür. Ich wohne auch nicht mehr zu Hause, sondern alleine. Bafög habe ich vorher noch nie beantragt oder bezogen. Danke für die Antworten.
  • Hey Jasmin,

    ich glaube nicht, dass du die Voraussetzungen erfüllst. 36 Monate Ausbildung + 36 Erwerbstätigkeit oder Elternzeit BEVOR du dich ins Studium einschreibst. Du hast nur geschrieben, dass du nach der ausbildung gearbeitet hast, aber nicht wie lange und das hätten 36 Monate sein müssen. Du könntest evtl. Das hier versuchen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hallo zusammen,
    ich studiere im 4. Semester meine Schwester im 3. Semester, wir haben noch drei Geschwister 17,13 und 8. Wir wurden immer von unserem Vater unterstützt.
    Nun ist er schwer krank, bekam eine sechsstellige Abfindung (die fürs Haus eingesetzt wurde) und ist seit 18 Monaten arbeitslos.
    Gibt es eine Möglichkeit auf Bafög.
    Unsere Mutter ist Hausfrau.
    Vielen Dank und LG
    Ben
  • Hallo,
    ich bin 19 Jahre und besuche nun nach meiner 3jährigen Berufsausbildung ein einjähriges Berufskolleg in Vollzeit um meine Fachhochschulreife nachzuholen.
    Bekomme ich elternunabhängiges Bafög?

    Aus dem o.a. Satz „du BAföG für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs besuchst“ nicht ganz schlau.

    Danke
  • Hey Timo,

    kurz: Ja.
  • Hallo,
    ich habe auch eine Frage!
    im Oktober beginne ich an einer Hochschule einen Master in Vollzeit. Ich bin 25 Jahre alt.
    Lebenslauf:
    1. Ich habe bis 2018 eine vier jährige Ausbildung zur Erzieherin absolviert.
    2. Zwischen 2018 und 2020 (zwei Jahren) habe ich Vollzeit gearbeitet als Erzieherin und ein Fernstudium absolviert (selbst finanziert)
    2. Von 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich in Vollzeit gearbeitet.

    Habe ich einen Anspruch auch elternunabhängiges Bafög?

    Liebe Grüße
  • Hey Marie,

    hast du ds Fernstudium abgeschlossen? Wenn du schon eine Bachelorabschluss hast, ist nur noch ein Master förderfähig. Solltest du keinen zweiten Bachelorabschluss anvisieren, müsstest du die Unterhaltspflicht deiner Eltern nach dem Zivilrecht prüfen lassen: Das funktioniert so: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hallo, ich komme gleich zur Sache.

    Ich hatte eine Ausbildung, die 3 1/2 Jahre ging (42 Monate, von der wohl 41 Monate angerechnet werden - da ich etwas früher mit der Erwerbstätigkeit nach dieser Ausbildung anfing). Habe dann darauffolgend vom 25.01.2018 bis 25.01.2019 ein Jahr gearbeitet, wo ich ca. 2000 netto verdiente(12 Monate). War dann darauffolgend Arbeitslos und habe ca. vier Monate(4) daraus meinen Lebensunterhalt bestreiten können. War dann nach dieser Tätigkeit darauffolgend dann für 12 Monate Erwerbstätig, woraus ich meinen Lebensunterhalt bestreiten konnte.

    Kann man auch bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung die sechs Monate, die sich ja über die drei Jahre Ausbildungsdauer(aus dem Gesetzestext geht hervor: 3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Erwerbstätigkeit) ALTERNATIV dann 3,5 Jahre Ausbildung und 2,5 Jahre Erwerbstätigkeit rechnen, oder geht dies nicht?

    Dann habe ich noch eine Frage, ich erhalte seit dem 25.01.2019 eine Berufsunfähigkeitsrente von jeweils 1105€ monatlich. Ich komme ja mit der obigen Rechnung selbst ja schon nur auf 70 Monate, in denen ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten hätte können - wenn ich jetzt neben der Ausbildung, aufgrund der formaljuristischen Definition der Erwerbstätigkeit z. B. einen 1€ annehme und in der Woche dann 3 Stunden arbeite, somit als Erwerbstätiger zähle, dann einfach diese paar € auf mein gesamtes Einkommen rechne(meine private BU-Rente die ich ja erhalte) dann würde das wieder als Zeitraum gelten, den man mir anrechnen könnte?

    Könnte ich in dieser Konstellation nicht auch einfach einen Antrag auf Vorausleistung beim Bafög Amt stellen? Dann müsste ich mir eben eine kleine Tätigkeit suchen, damit ich letztendlich auf den Zeitraum komme, um Elternunabhängiges Bafög zu erhalten.

    Freundliche Grüße
    Alexander Reseneder
  • Hey Alexander,

    Es werden nie mehr als 36 Monate Ausbildung angerechnet. Man muss also in jedem Fall mindestens 36 Monate über eigenes Einkommen verfügen. Bei Arbeitslosigkeit gilt das ALG2 + ggf. Nebentätigkeit als Einkommen. Die Rente zählt auch als zu berücksichtigendes Einkommen. elternunabhängiges BAföG sollte kein Problem sein. Du wirst keine Vorausleistung benotigen. Sofern das alles VOR dem ersten Unitag war.
  • Hallo Luisa,
    erstmal möchte ich mich für eure super tollen Artikel rund ums Bafög bedanken. Selten findet man so viele präzise Informationen auf einem Blick.
    Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass ich bezüglich eines Punktes noch immer etwas verwirrt bin: das elternunabhängige Bafög für das Masterstudium.

    Zum Verständnis, möchte ich meine Situation hier "kurz" schildern:
    Ich habe im Oktober 2017, mit 28 Jahren, mein Psychologiestudium an der Uni Potsdam begonnen und dieses Jahr erfolgreich beendet.
    Während dieser Zeit wurde ich durch das Studierendenwerk Potsdam, durch das Vorausleistungsverfahren, elternunabhängig gefördert.
    Das Studierendenwerk stelle fest, dass meine Eltern aufgrund ihrer finanziellen Unterstützung meiner ersten dualen Ausbildung nicht mehr Unterhaltspflichtig sind.

    Nun bin ich 33 Jahre alt, und möchte im kommenden Semester in Berlin meinen Master in Psychologie beginnen.
    Habe ich aufgrund meines Alters (Ü30 bei Beginn des Ausbildungsabschnitts) automatisch Anrecht auf elternunabhängiges Bafög?

    Ich bin dir für deine (unverbindliche) Einschätzung sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Ben
  • Hey Ben,

    du hast jetzt aufgrund deines Alters generell Anspruch auf elternunabhängige Förderung. Deine Eltern sind komplett raus.
  • Danke Luisa für die schnelle Einschätzung.
    Eine kleine Frage hätte ich da noch: dürften mir meine Eltern dennoch das private Studium finanzieren ? Sie würden mir ein Teil meines Erbes auszahlen und die gesamten Studiengebühren auf einen Schlag direkt selber bezahlen, ohne Umwege über mich.
    Ich möchte Ärger mit dem Bafög-Amt vermeiden und ich weiß nicht, ob das Amt nicht einen Nachweis haben möchte, wie ich die Studiengebühren (immerhin 600€ pro Monat) finanziere…
    Hättest du diesbezüglich einen Rat für mich?
    Sollte ich vorsichtshalber lieber einen Vertrag über ein Privatdarlehnen mit meinen Eltern abschließen ?
  • Hey Ben,

    das ist überhaupt kein Problem. Sie können die Gebühren einfach für dich bezahlen. Nur weil du elternunabhängig gefördert wirst, bedeutet das nicht, dass sie dich nicht finanziell unterstützen dürfen. Sie müssen nur nicht mehr. Wenn sie das freiwillig trotzdem tun, ist das ihr Bier und wie du deine Gebühren finanzierst, interessiert das Amt nicht im geringsten, wenn du keinen Härtefallantrag diesbezüglich stellst.
  • Hey Luisa,

    ich nach meinem Abi eine Ausbildung gemacht als Industriekaufmann. Dann habe ich etwa 1,5 Jahre gearbeitet. Nun studiere ich Internationales Management und möchte gerne Bafög beantragen. Bzw. habe ich das schon getan.

    Meine Eltern möchten aber leider nicht ihre Gehaltsnachweise für das Bafög teilen. Habe ich eine Chance auf Eltern unabhängiges bafög? Sind meine Eltern überhaupt noch Unterhaltspflichtig ich werde dieses Jahr 25.

    Viele grüße
  • Hallo,
    Ich bin 27 und meine Eltern verdienen ziemlich gut. Obwohl ich bei ihnen lebe, habe ich sehr lange selbst gearbeitet und war finanziell unabhängig wegen des Studiums. Hatte vorher mit einem Studium begonnen dann allerdings abgebrochen. Und ein neues begonnen. Ich merke dass ich leider viel Zeit fürs Studium benötige und die Arbeit mir sehr viel Zeit raubt. Jetzt weiß ich nicht genau ob ich berechtigt bin. Da ich U30 bin bei meinen Eltern lebe. Ich werde allerdings ausziehen, daher meine Frage. Vielen Dank für die Info vorab.
  • Hey Magda,

    Wenn du keine abgeschlossene Ausbildung hast, musst du nach deinem 18 Geburtstag mindestens 60 Monate gearbeitet haben (Minijobs reichen allein nicht).
  • Hallo, ich habe schon sehr viel auf eurer Seite erfahren aber eine Sache habe ich bisher nicht rausgefunden, vielleicht könnt ihr mir ja helfen, das wäre klasse.

    Ich habe vor knapp 20 Jahren (ich war damals 18-20jahre alt) ca 1,5 Jahre eine Ausbildung zu sozialassistentin gemacht, diese aber praktisch kurz vor der Prüfung abgebrochen, ich hatte damals Bafög bekommen. Danach habe ich nur auf 450 € gearbeitet oder war in Eltern Zeit. Nun bin ich 38,verheiratet und habe 2 Kinder unter 14 Jahren und möchte die selbe Ausbildung nochmal starten. Würde mir elternunabhängiges Bafög zustehen oder bin ich so oder so raus, weil schon mal Bafög für eine Ausbildung, die ja aber nicht abgeschlossen wurde, erhalten habe?

    Ich hoffe auf eine Antwort,das würde mir wahnsinnig weiterhelfen

    Danke
  • Hey Olja,

    die Altersgrenze wird zum nächsten Schuljahr/Semester auf 45 angehoben. Von daher sollte das schonmal kein Problem sein. Meines Wissens nach, sollte die Ausbildung förderfähig sein. Höchstwahrscheinlich sogar elternunabhängig weil du Ü30 bist und der Abbruch schon ewig her ist. Sichheitshalber solltest du aber einen Vorabentscheid beantragen bevor du dich einschreibst: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/ Wenn du danach die Erzieherausbildung machen möchtest, kannst du dafüe Aufstiegsbafög beantragen. Das ist grundsätzlich immer eltern- und altersunabhängig.
  • Hallo und vielen Dank für die informative Webseite!
    Was mir noch nicht ganz klar geworden ist; wenn ich mein Studium nach einer 3-jährigen Elternzeit wieder aufnehme und inzwischen über 30 Jahre alt bin; hätte ich dann Anspruch auf elternunabhängiges BAföG oder nicht, da es ja immer noch der erste Ausbildungsweg ist?
    Hätte ich dann aber grundsätzlich immer noch Anspruch auf BAföG?
    Und wenn ich verheiratet WÄRE, würden dann sowohl Eltern, als auch Ehepartner mit einberechnet werden?
    Ganz herzlichen Dank, falls ihr Zeit findet für meine Fragen :-)
    Liebe Grüße aus Berlin Prenzlauer Berg
  • Hey Lu,

    also 1. wenn du ein Studium, das du vor deinem 30. Geburtstag begonnen hast, pausierst und nach dem 30. wieder aufnimmst, gilt immernoch die U30 Regelung.
    2. Wenn du heiratetest und vor deinem 30. mit dem Studium anfängst, sind sowohl Ehegatte als auch Eltern unterhaltspflichtig, wobei die Eltern erst relevant sind, wenn der Gatte zu wenig für euch beide verdient. Sie müssen also weniger abdrücken. Mehr Geld hast du dadurch aber nicht. Im Master bekommst du dann elternunabhängigesc BAföG, weil du da schon Ü30 ins Studium startest. Dein Mann (?) wird aber in jedem Fall angerechnet.
  • Hallo,
    Vielen Dank für diese tolle Seite.
    Ich habe eine Frage bezüglich des Elternunabhängen BAföG.
    Ich werd im Sommer 2022 mit meiner 3 Jährigen Ausbildung fertig und werde im Anschluss direkt, im Wintersemester 2022, mit meinem Studium anfangen.
    Mein Betrieb bietet eine art Förderprogramm an bei dem ich ca. 600€ Monatlich bekomme dafür aber in den letzten 3 Semesterferien Arbeite.
    Während des Studiums werde ich nicht bei meinen Eltern leben (auch nicht im Eigentum der Familie) und meine Eltern leben auch nicht in Deutschland zum Zeitpunkt des Studiums.
    Habe ich anrecht auf das elternunabhängige BAföG ob wohl ich nicht 3 Jahre nach der Ausbildung gearbeitet habe?
    Und wann ist der früheste Zeitpunkt um den BAföG-Antrag zu stellen?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
  • Hey Benny,

    da kommen ganz viele verschiedene Themen zusammen, die nichts miteinander zu tun haben. Generell steht dir erstmal kein eltrnunabhängiges BAföG zu. Dazu müsstest du normalerweise 3 Jahre zwischen Ausbiuldung und Studium arbeiten. Da du jetzt schon weißt, dass du studieren wirst, kommt der Umweg übers Zivilrecht auch nicht in Frage. Der Wohnort deiner Eltern spielt überhaupt keine Rolle. Was das Geld von deinem Arbeitgeber angeht, müsste das Amt prüfen, ob das eine Art Stipendium, Ausbildungsvergütung oder Nebenjob ist. Davon hängt dein Freibetrag und damit deine Chance auf BAföG ganz allgemein ab.
  • Hallo liebe Luisa!

    Ich bin 27 Jahre alt und fange mein Studium in Kulturwissenschaften an. Ich habe Anfang 20 eine Ausbildung zur Tischlerin gemacht, diese musste ich aber abbrechen. Danach habe ich mein Abitur in einem Kolleg nachgeholt und durfte elternunabhängiges Bafög beziehen. Jetzt vier Monate später darf ich mein Studium (endlich) beginnen. Mein Vater möchte mir kein Unterhalt zahlen obwohl er sehr viel verdient. Bin ich trotzdem Bafög und unterhaltsberechtigt?

    Ganz lieben grüsse!
  • Hey Leoni,

    du bist leider nicht berechtigt elternunabhängiges BAföG zu beziehen. Selbst, wenn du die Ausbildung abgeschlossen hättest, wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass das Einkommen deiner Eltern unberücksichtigt bleibt. Das liegt daran, dass du dein Abi jetzt erst gemacht hast und deine Eltern somit hätten ahnen müssen, dass du noch studieren möchtest. Du kannst aber Vorausleistung beantragen, die dein Vater später mit Zinsen zurückzahlen muss, wenn er sich jetzt weigert, dich zu unterstützen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistung/
  • Hallo,

    eure seite ist super!!!

    es geht um folgendes...
    Ich habe zum Wintersemester einen Studienplatz für Humanmedizin erhalten (nach 7 Jahren) . Mir sagte man, dass ich für die Bafög beantragung zu spät sei und ich den antrag im Sommersemester einreichen kann.
    Mit meinem Abitur machte ich eine ausbildung zur Biologielaborantin und danach machte ich ein BFD (1Jahr). Nach dem BFD habe ich gearbeitet ca (6 Jahre) und dann dieses Jahr die Zusage fürs studium erhalten. Zurzeit lebe ich von meinem ersparten Geld (< 8.200)…; Alter = 28, Könnte mir jemand nur seine Einschätzungen darlegen ob ich nach jetztigem Stand BAFÖG förderungsfähig bin?

    Danke!
  • Hey Julia,

    das ist völliger Blödsinn. BAfög ist nicht an Semester gebunden. Man kann das jederzeit beantragen nur nicht nachträglich. Wenn du also deinen Anspruch ab sofort geltend machen willst, musst du auch sofort einen BAföG Antrag stellen! Und ja, das müsste elternunabhängig durchgehen, heißt du verlierst 861 Euro jeden Monat den du mit deinem Antrag wartest und das lässt sich nicht rückgängig machen. Also hopp hopp, ran ans Papier
  • Hallo Luisa, nach meinen Hauptschulabschluss habe ich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
    (ging 11 Monate) gemacht. Anschließend eine Ausbildung angefangen, diese nach 4 Monate beendet und dann für ein halbes Jahr als Aushilfe gearbeitet. Für kurze Zeit hatte ich auch ein Teilzeit Job, zu den Minijob. Habe dann wieder die selbe Ausbildung angefangen( 2 jährige Ausbildung) nur ein anderer Betrieb und erfolgreich beendet. Jetzt habe ich auch einen Job, aber fühle mich schon etwas länger nicht mehr wohl. Möchte jetzt eine neue Ausbildung machen, diese ist aber eine schulische Ausbildung. Meine Frage ist, steht mir generell jetzt Bafög zu? Wenn ja würde dann auch das Eltern unabhängige Bafög in Frage kommen?

    Liebe Grüße Alisha
  • Hey Alisha,

    BaföG gibt's nur für die Erstausbildung. Was du da vor hast ist aber eine Zweitausbildung. Das wird als nichts. Du könntest aber elternunabhängiges Schülerbafög für einen höheren Schulabschluss beantragen. Ein Studium wäre auch förderfähig, allerdings nicht elternunabhängig.
  • Hallo,
    ich habe nach meinem Realschulabschluss eine Maßnahme beim Arbeitsamt, den theoretischen Teil vom Fachabi bei einer höhreren Handelsschule, eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und mein Abi auf dem zweiten Bildungsweg gemacht bei dem ich für das letzte Jahr elternunabhängiges Bafög bekommen habe. Ich würde gerne für mein Studium Bafög beantragen. Ist das dann auch elternunabhängig?

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey Jonas,

    das BAföG fürs Studium ist wieder abhängig vom Einkommen deiner Eltern, auch wenn's im Abi anders war.
  • Hallo Luisa,
    ich hätte eine Frage zum Bafög. Ich bin 31 Jahre und habe vor 4 Jahren schon einmal für 2 Semester Bafög erhalten. Nun möchte ich mich an einer Universität für einen anderen Studiengang bewerben. Bewerben werde ich mich als beruflich qualifizierter.

    Nun die Frage: Zählt mein Schritt als Studiengangswechsel und wäre ich somit auch mit 31 Jahren noch Bafögberechtigt? Und würde ich dann aufgrund der Bewerbung als beruflich qualifizierter elternunaabhängiges Bafög bekommen?

    Vielen Dank und Liebe Grüße,
    Peter
  • Hey Peter,

    das müsste ein Fachwechsel sein. Ob das elternunabhängig ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber wohl eher nicht.
  • Hallo Louisa,
    ich hätte mal eine Frage bezüglich des elternunabhängigen Bafögs. Ich hab eine abgeschlossene Ausbildung als Koch und eine Weiterbildung als Lebesmitteltechniker. Ab dem Wintersemester 2016 war ich für 2 Jahre an einer Hochschule eingeschrieben, der Studiengang war Lebensmitteltechnologie. Nun bin ich 31 Jahre und bewerbe mich für nächstes Semester wieder an der gleichen Hochschule allerdings für den Studiengang Gartenbauliche Phytotechnologie. Im Vorfeld habe ich beim StudierendenWerk einen Antrag auf Vorabentscheid gestellt, um die Finanzierung des Studiums zu klären.

    Laut dem Amt zählt mein Schritt als Studiengangswechsel und somit habe ich nur Anspruch auf elternabhängiges Bafög.
    Nun die Frage ob ich auch Anspruch auf elternunabhängiges Bafög habe, da mein Vater mir ja schon eine Ausbildung finanziert hat.
    Falls ja, wann und wie würde ich das beantragen?
    Vielen Dank schon mal im voraus!
    Liebe Grüße Yannick
  • Hallo Luisa,
    danke für den schönen Beitrag, vielleicht kannst du mir auch bei meiner Frage weiterhelfen.
    Ich habe Abitur gemacht und danach eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Ich bin ein Jahr nach Aisbildungsbeginn ausgezogen und wohne nun seit fast 2 Jahren alleine. Nun möchte ich aber ein Psycholgie Studium beginnen. Leider denke ich, dass dieses in einem zu engen sachlichen Zusammenhang zur Ausbildung steht und ich somit kein elternunabhängites Bafög bekomme. Meine Eltern verdienen relativ gut, haben aber auch hohe Schulden, die sie zurückzahlen müssen. Wenn ich es richtig verstanden habe, schaut das Bafög-Amt aber nur auf das Einkommen, welches ja hoch ist. Sie können mich also nicht unterstützen. Gibt es eine Möglichkeit gefördert zu werden außer indem ich z.B. einige Zeit länger in dem Beruf arbeite (3 Jahre?) Um damit in die Förderung zu kommen?
    Vielen Dank.
  • Hey Ayleen,

    wenn dein Ausbildungsabschluss in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Studium steht, sind 3 Jahre eigenes Einkommen NACH der Ausbildung (Ausbildung + Arbeit müssen zusammen 6 Jahre ergeben) über mindestens 780 Euro monatlich die einzige Option um elternunabhänhgiges BAföG zu bekommen.
  • Hi, ich hab auch eine Frage zum elternunabhängigen BAföG.
    Ich mache gerade eine 3 jährige Ausbildung, anschließend wollte ich 2 Jahre arbeiten um während meinem anschließenden Studium elternunabhängiges BAföG zu erhalten. Ich hatte nämlich gelesen, dass man bei 60 Monaten Erwerbstätigkeit mit mindestens 780€ monatlich den Höchstsatz erhält (was bei mir zutreffen würde).
    Hab ich in diesem Fall wirklich Anspruch auf elternunabhängiges BAföG oder müsste ich nach meiner Ausbildung doch 3 Jahre arbeiten?
    LG Luisa
  • Hey Luisa,

    Du musst nach der dreijährigen Ausbildung 36 Monate a 780 Euro Einkommen haben bevor du ins Strudium einschreibst. Nur dann ist elternunabhängiges BAföG sicher. Man kann es auch nach 2 Jahren übers Zivilrecht versuchen. Studium und Ausbildung dürfen dann aber nicht zeitlich und fachlichlich zusammenhängen und du musst glaubhaft machen, dass das Studium eine Art Spontanidee ist, die nicht von langer Hand geplant und noch schlimmer mit deinen Eltern abgesprochen ist. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hi, ich habe vor zunächst mal ca. 3 Semester in einem Bachelor Studiengang zu absolvieren und keine Bafög Förderung in anspruch zu nehmen,
    Wenn ich dann nach ein bis zwei Jahren das erste Studium abbreche und mich für einen anderen Bachelor Studiengang einschreibe, kann ich für deses zweite Stuium BAFÖG beantragen ?
  • Hey Lukas,

    ob du BaföG beantragst oder nicht ist komplett irrelevant. Du musst VOR dem 4. Semester wechseln, wenn du irgendwann mal BAföG möchtest.
  • Hallo !

    Ist es auch möglich elternunabhängiges Bafög zu beantragen nachdem der elternabhängige Antrag schon durch ist ?
    Mein Satz ist viel zu gering und ich komme garnicht weit damit, meine Eltern können mich aber nicht unterstützen..
    Einspruch gegen meinen Satz kann ich natürlich auch nicht erheben..
  • Guten Abend und danke für diese wunderbare Seite!
    Ich bin trotzdem überfordert. :D 2015 nach dem Abitur hatte ich ein Studium begonnen, mein Vater weigerte sich damals beim Bafög-Amt Auskunft zu geben. Hatte schnell gemerkt, dass das Studium nichts für mich war und die Sache auf sich beruhen lassen. 2016-2019 habe ich eine Ausbildung gemacht und durchgehend bis Ende dieses Jahres dort gearbeitet. Im kommenden WS wollte ich jedoch erneut ein Studium beginnen. In der Zwischenzeit werde ich vermutlich ALG1 beziehen. Habe ich die Option für elternunabhängiges Bafög oder muss ich mich wieder mit meinem Vater herumärgern?
    Liebe Grüße
    Jasmin
  • Hey Jasmin,

    dass dein Vater sich geweigert hat, ist sehr ärgerlich, hier hätte dir das FB8 weiter helfen können, dann hätte sich das Amt mit deinem Vater "gekloppt".
    Ich hoffe du hast dein Studium vor Ende des 3. Semesters abgebrochen, weil es sonst mit dem Abbruch Probleme geben könnte.
    Um nun elternunabhängig gefördert zu werden musst du nach §11 insgesamt auf 6 Jahre (Ausbildung + Berufstätigkeit + Arbeitslosigkeit) kommen.
    Ist dies nicht der Fall, hilft dir das Zivilrecht https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/ , welches unter anderem mit FB8 + Begründung und Antrag auf Prüfung nach Zivilrecht abgewickelt wird.
    Gruß, Mathias
  • Hallo,
    Ich werde in diesem Wintersemester mit meinem Studium beginnen.
    Habe Bafög beantragt und den Bescheid bekommen, indem steht, dass ich nur einen Bruchteil von dem bekomme was ich eigentlich gedacht hatte, da ich auf elternunabhängiges Bafög gehofft habe.
    Ich bin 27 alt, habe im September 2013 mit 19 Jahren (im Oktober wurde ich 20) eine 3,5 jährige Ausbildung gemacht, danach ein Jahr gearbeitet, ein weiteres halbes Jahr ALG1 bezogen und danach 2 Jahre eine schulische Weiterbildung gemacht und während der Weiterbildung ebenfalls Bafög bekommen.
    Mich wundert es, dass ich nicht als elternunabhängig gelte. Es kommt auch noch hinzu, dass meine Eltern nicht verpflichtet sind mir Unterhalt zu zahlen, da ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vollzogen habe.
    Bitte um Rückmeldung, mache mir ein bisschen Sorgen.
    Danke im Vorraus.
    Gruß Sebastian
  • Hallo

    Meine Tochter 16 Jahre möchte nun das zweijährige Berufskolleg machen welches mit monatlichen Kosten verbunden ist. Da mein Mann überdurchschnittlich gut verdient aber nicht bereit ist etwas zu bezahlen wollten wir fragen ob sie Anspruch auf Bafög hätte ?
  • Hey Manu,

    ich nehme mal an, dass dein Mann auch der Vater deiner Tochter ist. In dem Fall ist es ziemlich egal, was er will. Er ist unterhaltspflichtig und muss ihr eine angemessene Ausbildung finanzieren. Wenn er sich quer stellt, kann sie einen antrag auf Vorausleistung stellen, was zwr ihr, aber nicht ihm helfen wird. Zeig ihm mal das hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistung/
  • Hallo, ich stecke total in der Zwickmühle.
    Nach meinem Abitur habe ich ein FSJ gemacht, dann zwei Praktika im laufe der Jahre, unbezahlt und ansonsten im Ausland gearbeitet, da ich meinen gewünschten Studienplatz nicht bekommen habe. Ich habe daher die Arbeit im Ausland als Überbrückung genutzt, um Erfahrungen zu sammeln und mich zu finanzieren. In dieser Zeit (3,5 von 5 Jahren) hat mein Vater kein Unterhalt gezahlt.
    Jetzt werde ich mein Studium beginnen, mit 23 Jahren, mein Vater weigert sich jedoch mit Unterhalt zu zahlen, wie mir zusteht und hat mich auf elternunabhängiges Bafög verwiesen. Ich habe aber weder 5 Jahre durchgängig gearbeitet, noch den Mindestlohn monatlich bekommen. Komme ich dann überhaupt infrage für elternunabhängiges Bafög ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen?

    Danke im Voraus und liebe Grüße Maxi
  • Frag einfach mal beim zuständigen Bafög amt nach, wird sich schon eine lösung finden. Notfalls wird der Unterhalt von deinen Eltern gerichtlich "erzwungen".
  • Guten Tag,
    ich hätte da nur eine kleine Frage. Ich habe jetzt eine Zweitausbildung begonnen und möchte elternunabhängiges BAföG beantragen. Was genau muss ich dann bei Formblatt 8 ankreuzen? Genügt die schriftliche Erklärung meiner Eltern, warum sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind (hier in dem Fall, weil ich eine Zweitausbildung beginne) oder muss ich noch etwas anderes beachten?

    LG
    Fabian
  • Hallo Zusammen,
    Ich habe bekomme anteilig elternunabhängiges Bafög und gehe nebenbei für 450€ jobben und würde gern wissen, ob meine Eltern mich zusätzlich mit 200-400€ monatlich unterstützen dürfen, damit ich meine Kosten decken kann.
    Laut Bafög-Hotline wäre das okay und genauso irrelevant wie das Kindergeld, aber vielleicht habt ihr andere Erfahrung dazu? Das würde mich sehr interessieren und mir sehr helfen.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Marie
  • Hallo Luisa,
    ich blicke durch die ganze Thematik nicht mehr durch..
    Ich habe mit 17 eine Ausbildung gemacht (drei Jahre). Im Anschluss habe ich mein Fachabitur nachgeholt (1 Jahr) und danach dann ein duales Bachelorstudium erfolgreich absolviert (2017-2020).
    Habe ich nun Anspruch auf elternunabhängigen Bafög?
    Vielen Dank im Voraus
    Viele Grüße
    Max
  • Hey Maximilian,

    kurz: nein, hast du leider nicht.
  • Hallo ,

    ich war ab dem 19.Lebensjahr bis zum 25.Lebensjahr mit über 1.000€ Brutto beschäftigt. Und bin jetzt 26 Jahre alt und möchte den Master machen - mit elternunabhängigen Bafög.

    Ich habe heute bei der Bafög-Hotline angerufen. Da wurde mir gesagt, dass ich nicht in Frage komme Bafög für den Master zu erhalten (Elternunabhängig), weil ich nicht vom 18. bis zum 23.Lebensjahr beschäftigt war. Der Satz "bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder" meint laut offizieller Bafög-Hotline, dass ich genau am 18.Geburtstag hätte erwerbstätig sein müssen.

    Wenn ich euren Artikel lese, dann habe ich den Eindruck, dass es nicht stimme kann, was mir der Herr am Telefon gesagt hat. Wie seht ihr das? Wie kann ich das klären?

    Schöne Grüße

    Johannes Meier
  • Hey Johannes,

    wir sind hier keine Anwälte und können/dürfen keine individuelle Rechtsberatung durchführen, aber an der Auslegung des Herrn am Telefon habe ich trotzdem starke Zweifel. Gesetzestexte darf man zwar schon ziemlich wörtlich nehmen, aber Interpretationsspielraum bleibt trotzdem immer. Ich würde es auf jeden Fall beantragen. Nur dann weißt du es mit juristischer Sicherheit. Allerdings müssen die 5 Jahr vor Beginn des Bachelorstudiums zusammen sein. Du darfst also nicht jünger als 23 gewesen sein als du begonnen hast zu studieren. Vielleicht hat er das so gemeint. Nebenjobs im Studium zählen da nicht mit rein.
  • Hallo,

    ich habe 2009-2012 B.A. Soziale Arbeit studiert und während dieser Zeit BAföG (elternabhängig) erhalten. Danach 2013 und 2014 sozialversicherungspflichtig gearbeitet und habe dann ab 2015 - 2019 nochmal einen Bachelor B.SC. Psychologie (in Österreich) gemacht. Dieses Studium habe ich mit einer Teilzeitbeschaftigung (ca. 1400 Brutto/Monat) 2 Jahre finanziert (2016-2018).

    Meine Frage wäre jetzt, ob die 3- jährige Berufstätigkeit vom Zeitpunkt meines Erststudiums zählt oder erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses meines zweiten Bachelors? Habe ich also jetzt schon Anspruch auf elternunabhängiges BAföG? Andernfalls würde ich noch warten bis ich 30 bin und dann in den Master starten.

    Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!!

    LG Christoph
  • Hey Christoph,

    ganz sicher weiß ich das auch nicht. Ich würde spontan vom letzten Abschluss ausgehen, aber ruf lieber nochmal die BAföG Hotline an. Die Nummer steht hier direkt unterm Artikel.
  • Hallo! Es wird nicht klar definiert ob mit einer Ausbildung auch ein Studium gemeint sein kann, da diese Begriffe immer wieder zusammen gebracht werden. Kann ich, wenn ich in meinem ersten Studium von meinen Eltern finanziert wurde, nach Zivilrecht für ein zweites Studium Bafög bekommen?
  • Hey Elisa,

    im Gesetz ist mit Ausbildung auch immer Studium gemeint. Ein Zweitstudium ist beim BAföG generell nicht förderfährig. wer also schon einen Bachelor oder Diplom hat, kann ausschließlich BaföG für ein Masterstudium erhalten. alles andere wäre ein Zweitstudium und wäre nicht förderfähig. Liegen zwischen Bachelorabschluss und Masterbeginn 3 Jahre Arbeit, bekommst du elternunabhängiges BAföG auch ohne den Umweg übers Zivilrecht. Ansonsten gilt ein enger zeitlicher und fachlicher zusammenhag zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten.
  • Hallo! Ich bin der Fall: Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau beendet (seit Januar 2019) und jetzt soll es zu Oktober 2019 in ein Lehramtsstudium gehen. Bis hier hin hast du mir mit deiner tollen Internetseite schon super gut geholfen. Allerdings habe ich dennoch zwei Fragen. Die Erste: Wenn ich jetzt das Elternunabhängige Bafög beantragen möchte, muss ich dann trotzdem mit dem Formblatt 3 das Vermögen meiner Eltern angeben? und meine Zweite Frage: Soll ich das Formblatt 8 auf Vorausleistung direkt mit ausfüllen und abschicken? Oder erst nach einem Negativem Bescheid? Vielen Dank und Liebe Grüße, Louisa :)
  • Hey,

    ja Formblatt 3 brauchst du bei diesem Verfahren trotzdem. Formblatt 8 kannst du entweder sofort mit einreichen oder auch nachdem du den Bescheid erhalten hast. Bei der zweiten Variante weißt du eher, ob sich der Aufwand der zivilrechtlichen Prüfung für euch lohnt, da du mit dem Bescheid ja schon die Höhe des normalen BAföGs mitgeteilt bekommst.

    LG Luisa
  • Hallo, die Tochter meines Mannes (Kind aus erster Ehe) hat im Oktober das Masterstudium begonnen. Da sie 25 Jahre jung ist, bekommt sie kein Kindergeld mehr, muss sich selbst krankenversichern und hat am Studienort in Chemnitz eine eigene Wohnung.
    Sie möchte jetzt Bafög beantragen.
    Im Antragsformular für den Vater sind Spalten für weitere Kinder. Mein Mann hat keine weiteren Kinder, ich habe aber zwei Kinder aus erster Ehe, die in unserem Haushalt leben und sich noch in Ausbildung befinden. Werden meine Kinder dort eingetragen?
  • Hallo Luisa, danke für deinen Artikel. Gäbe es diesen nicht würde ich mir wohl jetzt einen Kredit bei der Kfw hohlen. Ich beginne ab dem Wintersemester ein Studium der Informatik nachdem ich eine Ausbildung zum Elektroniker abgeschlossen habe. Ich habe nicht 3 Jahre gearbeitet, habe aber auch kein Abitur als Schulabschluss und würde dadurch auch den Antrag auf Vorleistung ausfüllen.
    In Form Blatt 8 des Bafög Antrages wird ja ein Nachweis der Aufforderung gefordert. In welcher Form muss ich diesen Nachweis stellen?
    Bin mir hier nicht ganz sicher und würde mich freuen, wenn du mir helfen könntest.

    Viele Grüße
    Niko
  • Hey, ich komme jetzt dann ins 5. Semester und bekomme elternunabhängiges BAfäG. Bisher habe ich bei meinem Freund gewohnt, von dem ich mich aber getrennt habe. Jetzt würde ich für das Praxissemester aber wieder vier Monate zu meiner Mutter ziehen. Diese hat zwar ein eigenes Haus, aber abgesehen davon kein Geld. Nun ist die Frage, wie kann ich trotz dass ich den Wohnsitz bei meiner Mutter anmelde den BAföG-Höchstsatz bekommen? Denn ich brauche den Höchstsatz, da ich sonst finanziell trotz arbeiten nicht über die Runden komme. Gibt es da eine Möglichkeit?
    Danke schon mal im Voraus.
    Tamara
  • Wenn du zu deiner Mutter ziehst, fällt für diesen Zeitraum die Wohnpauschale von 250€ auf 52€. Du bekommst also 199€ weniger BAföG als vorher. Mir ist kein Rechtsweg bekannt, der daran vorbeiführt.
  • Hey,

    ich mache derzeit meinen Bachelor in Architektur (6tes Semester) und hatte bisher nie Anspruch auf Bafög. Meine Eltern haben mich daher finanziert. Nun ist es aber so, dass ich gern noch ein zweites Studium (Bachelor) machen möchte und ich würde meine Eltern ungern bitten noch mehr in mich zu investieren, was auch schwierig wird, da zb mein Vater bis dahin bereits in Rente sein wird.
    Ich wäre zum neuen Studienbeginn bereits 24.
    Ist es überhaupt möglich noch Bafög für ein Zweitstudium zu bekommen? und wenn ja unter welchen Bedingungen?

    Liebe Grüße
  • BAföG für ein Zweitstudium ist generell ausgeschlossen. Ich nehme an, du hast bisher aufgrund des elterlichen Einkommens kein BAföG bekommen. Sobald dein Vater Rentner ist, kannst du erneut einen BAföG Antrag stellen und sein aktuelles Gehalt (Rente) anrechnen lassen, welches ja vermutlich niedriger sein wird. Das wird dann wahrscheinlich aber erst im Master relevant für dich. Hier findest du Tipps fr deine Studienfinanzierung ohne BAföG. Studienfinanzierung ohne BAföG: 9 wertvolle Tipps (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studium-finanzieren-ohne-bafoeg/)
  • Hi!
    Eure Seite ist echt super, danke dafür!

    Zu mir:

    Ich habe 2012 im 6. Semester mein damaliges Studium abgebrochen.
    Nachdem ich meine Ausbildung 2016 abgeschlossen habe und seit dieser Zeit berufstätig bin, habe ich mich vor etwas über einem halben Jahr nebenberuflich als Personal Trainer selbstständig gemacht.
    Ich habe neben dem Beruf eine Ausbildung bis zur A-Lizenz inkl. TÜV Zertifikat durchgeführt.

    Nun zu meiner Frage:

    Ich möchte nun gerne Sportwissenschaften in Vollzeit studieren. Leider ist die A-Lizenz in Deutschland aber keine anerkannte Ausbildung im eigentlichen Sinne, da für Trainer-Berufe keine Ausbildung nötig ist.
    Würde ich trotzdem Eltern-unabhängiges Bafög beziehen können, wenn die Möglichkeit bestünde, die A-Lizenz als berufliche Vorbildung zu qualifizieren?

    Oder ist das alles total nebensächlich?

    Beste Grüße
  • In deinem Fall ist die Frage, ob du überhaupt noch BAföG bekommst. Ein Studienabbruch nach dem 4. Semester wird nur bewilligt, wenn ein unabweisbarer Grund nachgewiesen werden kann z.B. Berufsunfähigkeit. Studium A war einfach nicht mein Ding reicht nicht als Grund zu einem solch späten Zeitpunkt nicht mehr aus.
  • Guten Tag,
    Mein Fall ist so: ich konnte mich nach meinem Abitur 5 Jahre lang nicht entschieden was für eine Ausbildung ich machen möchte. In dieser Orientierungsphase habe ich Zeit im Ausland verbracht und von Unterhalt und Mini-jobs gelebt. Danach kam eine Ausbildung zur Erzieherin, die ich dieses Jahr abgeschlossen habe. Jetzt fange ich ein Studium an, meine Eltern möchten mich jedoch nicht mehr unterstützen, da sie davon ausgegangen sind das ich nach einer so langen Zeit bei dem Beruf bleiben würde den ich gelernt habe. Denken sie das ich durch den Antrag auf Vorleistung Elternunabhängiges BAföG bekommen würde? Vielen Dank und freundliche Grüße
  • Hey Hazel,

    das hängt jetzt davon ab, was genau du studieren wirst. Ein Antrag auf Vorausleistung ist nur erfolgreich, wenn kein erkennbarer zeitlicher und fachlicher Zusammenhang gegeben ist und die Ausbildung deinen Fähigkeiten angemessen war. Da dieses Verfahren grundsätzlich einer juristischen Einzelfallprüfung unterliegt ist es generell schwierig Prognosen hierzu abzugeben.
  • Hallo Zusammen,

    Danke für Eure tolle Seite!
    Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert, ein Jahr Vollzeit gearbeitet und nun studiere ich seit März 2016 nebenberuflich (arbeite 32 Std/Woche) und werde im August 2019 das Studium mit einem Bachelor abschließen. Danach möchte ich endlich Vollzeit studieren - habe ich dann Anspruch auf elternunabhängiges Bafög?
    Da ich im Januar 2015 meine Ausbildung abgeschlossen habe und seit dem dann immer gearbeitet habe und nur nebenberuflich studiere an einer privaten Hochschule, müsste ich doch (hoffentlich) Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög haben!
    Ich hoffe es so sehr! Ich studiere auch jetzt nur nebenberuflich, weil ich kein Bafög bekommen habe und meine Eltern mir kein Studium finanzieren können..

    Liebe Grüße

    Annika
  • Elternunabhängiges BaföG im Master bekommst du, wenn du zu Beginn des Masterstudiums zwischen 30 und 34 Jahre alt bist oder wenn du zwischen Bachelor und Master 36 Monate arbeitest. Die Ausbildung vor dem Studium hat jetzt keine Relevanz mehr. Es sei denn, du stellst jetzt einen Antrag auf Vorausleistung, in dem deine Eltern erklären, dass sie dir keine weitere Ausbildung finanzieren.
  • Hallo,
    Ich habe jetzt seit dem WiSe 16/17 elternun. Bafög bewilligt bekommen obwohl ich keine der offiziellen Kriterien erfülle, ergo über Verweigerung und Vorrausleistung etc. dazu gekommen bin und soll jetzt den Folgeantrag stellen. Führt das Amt dazu jetzt eine erneute Prüfung durch aufgrund der ich meinen Anspruch auf elternun. Bafög wieder verlieren könnte?
  • Hallo Ole,
    eine erneute Prüfung macht keinen Sinn. Das Amt hat sich für diesen Weg entschieden und dies auch so anerkannt, da können Sie ihre Entscheidung nicht ohne wichtigen Grund revidieren.
    Also ich habe auch elternunabh. BAföG bekommen, einfach aufgrund meiner Ausbildung und Berufserfahrung und da haben sie das beim nächsten Antrag nicht mehr geprüft. Das wäre auch viel zu viel Aufwand.
    Gruß Mathias
  • wo ist dieser test?
  • Hi Caya,

    der ist nach dem letzten Absatz, der mit dem Satz "Es ist ganz einfach!" endet und bevor die Übersicht mit den empfohlenen Artikeln beginnt. Ich habe gerade ein Problem behoben, warum der Fragebogen ggf. bei dir nicht angezeigt wurde. Es könnte auch am deaktiviertem javascript liegen.

    Klappt es jetzt?

    Gruß, Mathias

Was denkst du?