BaföG Vorabentscheid ~offizieller BAföG Bescheid schon vor der Studienplatzbewerbung beantrantragen
Der Antrag auf BAföG Vorabentscheid ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Amt im Schnellverfahren über deine generelle Förderfähigkeit entscheidet.

Du möchtest studieren oder eine schulische Ausbildung machen, weißt aber nicht, ob du dir das leisten kannst, weil du unsicher bist, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst? Dann kann der BAföG Vorabentscheid die Lösung für dich sein, besonders dann, wenn deine Entscheidung eine unbezahlte Ausbildung oder Studium zu beginnen ausschließlich davon abhängt, ob du Unterstützung vom Staat erwarten kannst oder nicht.
Gemäß § 46 Abs. 5 BAföG ist das Amt dazu verpflichtet, vor Antritt der Ausbildung oder des Studiums, zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Entscheidung kriegst du ganz offiziell per Post mit Briefkopf und allem drum und dran mitgeteilt. Du hast dann ein Jahr Zeit, besagte Ausbildung anzutreten bzw. dich an der Uni einzuschreiben. Für den Antrag auf BAföG Vorabentscheid sind deutlich weniger Unterlagen als bei einem Antrag auf Ausbildungsförderung notwendig, da keine Berechnung stattfindet.
Folgende Punkte kannst du auf Förderfähigkeit vom Amt vorab entscheiden lassen:
BaföG für Master- oder Magisterstudiengang oder für einen postgradualen Diplomstudiengang innerhalb der EU oder Schweiz,
Schülerbafög oder Aufstiegsbafög werden getrennt geprüft und bedürfen deshalb 2 Anträgen bei 2 verschieden Ämtern. Manche Ausbildungen erfüllen die Voraussetzungen beider Förderarten. In dem Fall muss man sich für eine davon entscheiden.
Vielleicht treffen sogar mehrere Gründe, die dich verunsichern, gleichzeitig zu. All das kannst du zwar selbst recherchieren, aber eine gewisses Risiko bleibt. Vielleicht hast du irgendwas falsch verstanden oder die gefundenen Informationen waren schlichtweg falsch. Sogar, wenn du beim Amt angerufen und dort nachgefragt hast. Was ist, wenn sich der Mensch am anderen Ende der Leitung geirrt hat? Möglicherweise hast du gar nicht erst versucht, einen BAföG zu beantragen, weil man dich davon überzeugt hat, dass es in deinem Fall Zeitverschwendung wäre. Das passiert leider viel zu oft und du kannst später nichts dagegen machen, weil du schlichtweg nichts beweisen kannst. Du brauchst also eine schriftliche Antwort vom BAföG Amt, am besten bevor du dich für den Studienplatz oder Ausbildung bewirbst. Für einen normalen BAföG Antrag ist da aber noch zu früh, denn ohne Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, kann dein Antrag nicht bewilligt werden.
Wie stellt man einen Antrag auf Vorabentscheid?
Für den Antrag auf Vorabentscheid gibt es kein offizielles Formular. Aus meiner Erfahrung hat es sich aber bewährt, Formblatt 1 auszufüllen und zusammen mit einem Anschreiben, auf dem man den Wunsch auf Vorabentscheid deutlich macht, samt Nachweisen abzugeben. Je nachdem, welcher Grund gegen eine Förderung sprechen sollte, muss eine ausführliche Begründung formuliert werden z.B. warum man erst nach dem 45. Geburtstag mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt oder warum ein Fachwechsel notwendig ist. Nachzuweisen sind vor allem die Angaben im Lebenslauf z.B. durch Abschlusszeugnisse, Exmatrikulationsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, amtliche Bescheide etc. Für den Vorabentscheid kannst du Angaben zu deinen Eltern und deinen Finanzen erstmal weglassen. Wenn du bei der Antragstellung trotz unserer Informationen hier Hilfe brauchst, unterstützen wir dich gern. Du brauchst dafür nicht mal irgendwohin zu gehen. Das geht komplett online. Jetzt direkt von deinem Handy aus, egal, wo du gerade bist. Dennis, Mathias und ich sind deine Ansprechpartner in Sachen BAföG Antragstellung. Wir haben das schon tausende Male gemacht. Erfahrungsberichte unserer Kunden findest du hier.
Wo beantragt man den Vorabentscheid?
In der Regel ist zuständig:
für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,
Beim Auslandsbafög kommt es aufs Zielland an.
für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
für Schüler/innen, die eine Fachschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der Auszubildenden,
für alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern oder der eigene, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Beim Aufstiegsbafög ist der eigene Wohnort ausschlaggebend
»>Hier findest du dein zuständiges BAföG Amt.«<
Was brauche ich für einen Vorabentscheid?
Wie bei fast allem kommt es auf den Einzelfall an. Je nachdem könnten folgende Nachweise für einen Vorabentscheid notwendig sein:
- Ausweis (+Aufenthaltstitel bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft)
- Abschlüsse
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Begründung für einen Fachwechsel ab dem 3. Fachsemester
- Versicherungsverlauf
- Geburtsurkunden deiner Kinder
- Erklärung wenn du als deutscher Staatsbürger im Ausland aufgewachsen bist und ohne deine Familie zum Studium nach Deutschland ziehst.
- Angaben zu deinen Eltern
- Dein aktuelles Einkommen und Vermögen
Achtung Falle!
Da der BAföG Vorabentscheid keine Berechnung der Förderhöhe enthält, könnte es trotzdem sein, dass dein BAföG Anspruch schlussendlich aufgrund von Einkommen und Vermögen 0 Euro beträgt, obwohl du dem Grunde nach förderfähig bist. Um dich vor einer solchen Enttäuschung zu bewahren, nutze am besten unseren kostenlosen BAföG Rechner.