BAföG Vorabentscheid ~offizieller BAföG Bescheid schon vor der Studienplatzbewerbung beantragen

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BAföG Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5: Lass vorab prüfen, ob du BAföG bekommst – noch bevor du dich einschreibst. Antrag, Unterlagen und Zuständigkeit erklärt.
BAföG Vorabentscheid

Du möchtest studieren oder eine schulische Ausbildung machen, weißt aber nicht, ob du dir das leisten kannst, weil du unsicher bist, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst? Dann kann der BAföG Vorabentscheid die Lösung für dich sein, besonders dann, wenn deine Entscheidung eine unbezahlte Ausbildung oder Studium zu beginnen ausschließlich davon abhängt, ob du Unterstützung vom Staat erwarten kannst oder nicht.

Gemäß § 46 Abs. 5 BAföG ist das Amt dazu verpflichtet, vor Antritt der Ausbildung oder des Studiums zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Entscheidung bekommst du ganz offiziell per Post. Der Vorabentscheid ist für das Amt rechtlich bindend – allerdings nur, wenn du die Ausbildung innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung beginnst. Danach verfällt die Bindungswirkung. Für den Antrag sind deutlich weniger Unterlagen als bei einem normalen BAföG-Antrag notwendig, da keine Berechnung der Förderhöhe stattfindet.

Folgende Punkte kannst du auf Förderfähigkeit vom Amt vorab entscheiden lassen:

  1. Auslandsbafög

  2. BAföG für Master- oder Magisterstudiengang oder für einen postgradualen Diplomstudiengang innerhalb der EU oder Schweiz,

  3. BAföG nach Fachrichtungswechsel

  4. Verschiebung der Altersgrenze

  5. Zweitausbildung

  6. Schülerbafög oder Aufstiegsbafög werden getrennt geprüft und bedürfen deshalb 2 Anträgen bei 2 verschieden Ämtern. Manche Ausbildungen erfüllen die Voraussetzungen beider Förderarten. In dem Fall muss man sich für eine davon entscheiden.

Vielleicht treffen sogar mehrere Gründe, die dich verunsichern, gleichzeitig zu. All das kannst du zwar selbst recherchieren, aber eine gewisses Risiko bleibt. Vielleicht hast du irgendwas falsch verstanden oder die gefundenen Informationen waren schlichtweg falsch. Sogar, wenn du beim Amt angerufen und dort nachgefragt hast. Was ist, wenn sich der Mensch am anderen Ende der Leitung geirrt hat? Möglicherweise hast du gar nicht erst versucht, einen BAföG zu beantragen, weil man dich davon überzeugt hat, dass es in deinem Fall Zeitverschwendung wäre. Das passiert leider viel zu oft und du kannst später nichts dagegen machen, weil du schlichtweg nichts beweisen kannst. Du brauchst also eine schriftliche Antwort vom BAföG Amt, am besten bevor du dich für den Studienplatz oder Ausbildung bewirbst. Für einen normalen BAföG Antrag ist da aber noch zu früh, denn ohne Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, kann dein Antrag nicht bewilligt werden.

Wie stellt man einen Antrag auf Vorabentscheid?

Für den Antrag auf Vorabentscheid gibt es kein offizielles Formular. Aus meiner Erfahrung hat es sich aber bewährt, Formblatt 1 auszufüllen und zusammen mit einem Anschreiben, auf dem man den Wunsch auf Vorabentscheid deutlich macht, samt Nachweisen abzugeben. Je nachdem, welcher Grund gegen eine Förderung sprechen sollte, muss eine ausführliche Begründung formuliert werden z.B. warum man erst nach dem 45. Geburtstag mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt oder warum ein Fachwechsel notwendig ist. Nachzuweisen sind vor allem die Angaben im Lebenslauf z.B. durch Abschlusszeugnisse, Exmatrikulationsbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, amtliche Bescheide etc. Für den Vorabentscheid kannst du Angaben zu deinen Eltern und deinen Finanzen erstmal weglassen. Wenn du bei der Antragstellung trotz unserer Informationen hier Hilfe brauchst, unterstützen wir dich gern. Du brauchst dafür nicht mal irgendwohin zu gehen. Das geht komplett online. Jetzt direkt von deinem Handy aus, egal, wo du gerade bist. Dennis, Mathias und ich sind deine Ansprechpartner in Sachen BAföG Antragstellung. Wir haben das schon tausende Male gemacht. Erfahrungsberichte unserer Kunden findest du hier.

Wo beantragt man den Vorabentscheid?

In der Regel ist zuständig:

  • Für Studierende: Das Studierendenwerk der Hochschule, an der du dich einschreiben möchtest (bei Auslands-BAföG kommt es aufs Zielland an).
  • Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien: Das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
  • Für Schüler/innen an Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung als Voraussetzung): Das Amt am Wohnsitz der Auszubildenden.
  • Für alle anderen Schüler/innen: Das Amt der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern (oder am eigenen Wohnort, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind).
  • Beim Aufstiegs-BAföG: Das Amt am eigenen Wohnort.

Hier findest du dein zuständiges BAföG-Amt.

Was brauche ich für einen Vorabentscheid?

Wie bei fast allem kommt es auf den Einzelfall an. Je nachdem könnten folgende Nachweise für einen Vorabentscheid notwendig sein:

  •  Angaben zu deinen Eltern
  •  Dein aktuelles Einkommen und Vermögen

Achtung Falle!

Da der Vorabentscheid keine Berechnung der Förderhöhe enthält, könnte dein BAföG-Anspruch schlussendlich 0 Euro betragen, obwohl du dem Grunde nach förderfähig bist. Folgendes wird beim Vorabentscheid nicht geprüft:

  • Höhe der Förderung: Wie viel BAföG du tatsächlich bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern und deinem eigenen Vermögen ab – das wird erst mit dem regulären Antrag berechnet.
  • Einkommen und Vermögen (weder deins noch das deiner Eltern).

Ein positiver Vorabentscheid garantiert also nicht, dass du BAföG ausgezahlt bekommst. Nutze unseren BAföG-Rechner, um vorab die ungefähre Förderhöhe zu berechnen.

Wie lange dauert ein Vorabentscheid?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis dauert ein Vorabentscheid aber deutlich kürzer als ein regulärer BAföG-Antrag, da keine Einkommensberechnung stattfindet. Rechne mit 2–6 Wochen, je nach Auslastung des Amts. Tipp: Reiche alle Unterlagen möglichst vollständig ein – fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Was tun bei negativem Vorabentscheid?

Wenn dein Vorabentscheid negativ ausfällt, hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 70 VwGO). Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Amt eingereicht werden und kostet nichts. Häufige Gründe für eine Ablehnung und was du tun kannst:

  • Fehlende Unterlagen: Nachreichen und erneut prüfen lassen.
  • Altersgrenze überschritten: Begründung nachbessern – es gibt anerkannte Ausnahmen (§ 10 Abs. 3 BAföG).
  • Fachwechsel nicht anerkannt: Wichtigen oder unabweisbaren Grund genauer darlegen.

Ein Widerspruch lohnt sich fast immer, wenn du dir sicher bist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr.

Häufig gestellte Fragen zum BAföG Vorabentscheid

Was ist ein BAföG Vorabentscheid?

Ein Vorabentscheid ist eine verbindliche Entscheidung des BAföG-Amts, ob deine geplante Ausbildung dem Grunde nach förderfähig ist – noch bevor du dich einschreibst oder die Ausbildung beginnst. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 5 BAföG. Der Vorabentscheid klärt nur das „Ob“, nicht das „Wie viel“.

Wann ist ein Vorabentscheid sinnvoll?

Besonders sinnvoll ist er in folgenden Situationen:

  • Du willst im Ausland studieren und bist unsicher, ob Auslands-BAföG möglich ist.
  • Du planst einen Master und bist nicht sicher, ob er gefördert wird.
  • Du möchtest einen Fachrichtungswechsel machen und weißt nicht, ob das BAföG-Amt den Grund akzeptiert.
  • Du bist über 45 und willst prüfen, ob eine Ausnahme von der Altersgrenze greift (§ 10 Abs. 3 BAföG).
  • Du planst eine Zweitausbildung und brauchst Klarheit über die Förderfähigkeit.

Wie lange ist der Vorabentscheid gültig?

Der Vorabentscheid ist für das Amt rechtlich bindend, solange du die Ausbildung innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung beginnst (§ 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG). Nach Ablauf der Jahresfrist verfällt die Bindungswirkung und du müsstest einen neuen Vorabentscheid beantragen.

Garantiert ein positiver Vorabentscheid, dass ich BAföG bekomme?

Nein. Der Vorabentscheid bestätigt nur, dass deine Ausbildung grundsätzlich förderfähig ist. Die tatsächliche Förderhöhe kann trotzdem 0 € betragen – nämlich wenn das Einkommen deiner Eltern oder dein eigenes Vermögen zu hoch ist. Nutze unseren BAföG-Rechner, um vorab die ungefähre Förderhöhe zu berechnen.

Welches Formular brauche ich für den Vorabentscheid?

Es gibt kein eigenes Formular für den Vorabentscheid. Am besten füllst du das Formblatt 1 aus und fügst ein formloses Anschreiben bei, in dem du um einen Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 BAföG bittest. Darin sollte stehen: welche Ausbildung du planst, an welcher Einrichtung, und warum du vorab eine Klärung benötigst.

Kostet der Vorabentscheid etwas?

Nein. Der Vorabentscheid ist kostenlos. Das BAföG-Amt ist gesetzlich verpflichtet, auf Antrag vorab zu entscheiden. Auch ein Widerspruch gegen einen negativen Vorabentscheid ist gebührenfrei.

Brauche ich eine Immatrikulationsbescheinigung für den Vorabentscheid?

Nein. Das ist ja gerade der Sinn des Vorabentscheids: Du kannst die Förderfähigkeit prüfen lassen, bevor du dich einschreibst oder einen Ausbildungsvertrag unterschreibst. Eine Immatrikulationsbescheinigung wird erst für den regulären BAföG-Antrag benötigt.

Kann ich gleichzeitig einen Vorabentscheid und einen regulären BAföG-Antrag stellen?

Wenn du bereits eingeschrieben bist, brauchst du keinen Vorabentscheid – dann stellst du direkt den regulären BAföG-Antrag. Der Vorabentscheid ist nur sinnvoll, wenn du dich noch nicht eingeschrieben hast und erst klären willst, ob eine Förderung möglich ist.