BAföG Rückzahlung ~ Fristen, Höhe, Rabatte
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Um die BAföG Rückzahlung machen viele Gerüchte und gefährliches Halbwissen die Runde. Nicht cool, wenn man bedenkt, dass es hier um eine Menge Geld geht. Um genau zu sein, sind es bis zu 10.010 €. Das raubt manch einem Studenten den Schlaf. Dem einen oder anderen macht dieses Unwissen so viel Stress, dass er oder sie den BAföG Antrag gar nicht erst stellt, obwohl die BAföG Voraussetzungen erfüllt werden. Wir machen damit heute Schluss, damit jeder das Recht in Anspruch nehmen kann, das ihm bzw. ihr zusteht.
Wer muss wie viel BAföG zurückzahlen?
SchülerBAföG
keine Rückzahlung erforderlich
StudentenBAföG
50 % der ausgezahlten Summe, maximal 10.010 Euro Rückzahlung in Raten von 390Euro pro Quartal beginnend fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Verschiebung des Rückzahlung bei geringem Einkommen ebenso wie Rabatt bei vorzeitiger Rückzahlung möglich. Schuldenfreiheit nach spätestens 20 Jahren unabhängig von der bis dato zurückgezahlten Summe.
AufstiegsBAföG
Zurückzuzahlen sind 50 % der geförderten Prüfungs- und Teilnahmegebühren. Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Die Rückzahlung erfolgt im Anschluss innerhalb von 10 Jahren. Rabatte für Existenzgründer möglich.
Der restliche Artikel bezieht sich ausschließlich auf Studenten:
Wann beginnt die BAföG Rückzahlung?
Die BAföG Rückzahlung beginnt standardmäßig fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer deines Erststudiums (§ 18 Abs. 3 BAföG). Das wäre im Normalfall der Bachelor. Dabei ist irrelevant, ob du die Regelstudienzeit überschritten hast, das Studium vielleicht noch gar nicht abgeschlossen hast oder aktuell im Master bist.
Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhältst du einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) vom Bundesverwaltungsamt mit einer genauen Anleitung: wie viel, wann und wohin zu überweisen ist. Du brauchst dich vorher um nichts kümmern. Aber: Teile dem BVA unbedingt jede Adressänderung mit – am einfachsten über BAföG-online. Muss das BVA deine Anschrift selbst ermitteln, werden dir 25 € Ermittlungskosten in Rechnung gestellt.
So läuft der Prozess ab:
- Ende der Förderungshöchstdauer: Ab diesem Zeitpunkt läuft die 5-Jahres-Frist.
- Ca. 4,5 Jahre später: Du bekommst den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) vom Bundesverwaltungsamt. Darin stehen deine genaue Darlehenshöhe, die Raten und der Tilgungsbeginn.
- 5 Jahre nach Förderungsende: Erste Rate wird fällig (390 € pro Quartal).
- Nach 77 Raten oder 20 Jahren: Deine Restschuld wird erlassen – egal wie viel noch offen ist.
Du kannst den gesamten Prozess bequem über das BAföG-Online-Portal verwalten: Adressänderungen melden, Freistellung beantragen oder vorzeitige Rückzahlung initiieren.
Wie viel muss zurückgezahlt werden?
BAföG besteht aus einem zinslosem Darlehen und einem staatlichen Zuschuss. Bei den meisten BAföG Empfängern teilen sich diese beiden Teile zu genau 50 % auf. Sprich, du musst genau die Hälfte deines BAföGs zurückzahlen.
Eine Ausnahme bilden hier Studierende mit Kind, deren Kinderbetreuungszuschlag sowie die BAföG Verlängerung vollständig als Zuschuss gewährt werden. Somit ist ihre Darlehensschuld genauso hoch wie bei Studierenden ohne Kind, obwohl sie unterm Strich etwas mehr und länger BAföG bekommen.
Bis einschließlich Sommersemester 2019 wurden BAföG Schulden bei 10.000 Euro gedeckelt. Wenn du im Laufe des Studiums den Darlehensanteil von 10.000 Euro überschritten hast, gilt alles darüber als Zuschuss. Alle, die ab Wintersemester 2019/20 BAföG erhalten haben, müssen maximal 10.010 € insgesamt zurückzahlen und sind spätestens nach 20 Jahren komplett schuldenfrei, auch wenn sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens nach dem Studium ihre BAföG Schulden gar nicht oder nur teilweise zurückgezahlt haben.
Welche Darlehensarten gibt es?
Nicht jedes BAföG-Darlehen wird gleich behandelt. Je nachdem, wann du BAföG erhalten hast, gelten unterschiedliche Regeln (Quelle: BVA Darlehensarten):
- Staatsdarlehen (Normalfall): Zinslos, Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Rate: 130 €/Monat. Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung möglich. Deckelung bei 10.010 € (ab WS 2019/20) bzw. 10.000 € (davor).
- KfW-Bankdarlehen (Auslaufmodell): Wurde bis 2019 in Sonderfällen vergeben (z. B. Studienabschlusshilfe, Hilfe zum Studienabschluss). Verzinst, Rückzahlung beginnt schon 18 Monate nach letzter Auszahlung, und es gibt keinen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung. Falls du ein KfW-Darlehen hast, wird dieses vorrangig zurückgezahlt – das Staatsdarlehen ruht in der Zeit.
- Volldarlehen: In bestimmten Fällen (z. B. Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus bei Studiengangwechsel) wird BAföG als Volldarlehen gezahlt – also 100 % Darlehen, 0 % Zuschuss.
Leistungsabhängiger Teilerlass
Hinweis: Die folgenden Teilerlasse gelten nur für Studierende, die ihr Studium bis zum 31.12.2012 abgeschlossen haben. Für alle anderen gilt ausschließlich der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung (siehe Tabelle oben).
Du hast dein Studium bis zum 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen und gehörtest zu den besten 30 % deines Abschlussjahrgangs? Wenn du das auch noch innerhalb der Regelstudienzeit oder maximal 12 Monate später geschafft hast, belohnt dich das Amt mit einem Rabatt auf deine BAföG Darlehensschuld.
Folgende Rabatte gibt es für besondere Leistungen:
- 25 %, wenn du innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen hast
- 20 %, wenn du die Regelstudienzeit um bis zu 6 Monate überschritten hast
- 15 %, wenn du innerhalb eines Jahres nach Ende der Regelstudienzeit abgeschlossen hast
Der Teilerlass des Darlehens ist formlos innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.
Studiendauerabhängiger Teilerlass
Hast du dein Studium vor dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen und das sogar noch mindestens 4 Monate vor Ende der Regelstudienzeit? Dann erhältst du auf Antrag 2560 Euro deines Darlehens erlassen. Liegt dein Abschluss nur 2 Monate vor dem Ende der Regelstudienzeit, erlässt dir das Amt immerhin noch 1025 € deiner Schuld.
Erhöht ein Masterstudium meine BAföG Schulden?
Nein. Bachelor und Master sind zwar streng genommen zwei einzelne Ausbildungsabschnitte, werden im BAföG aber auf ein gemeinsames Schuldenkonto gepackt. Erreichst du im Bachelor bereits die Schuldengrenze von 10.000 € bzw. 10.010 €, beeinflusst dein Masterstudium die Summe der Darlehensschuld nicht.
Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens
Übersicht Rabatte für vorzeitige BAföG Rückzahlung
| Darlehen bis (€) | Nachlass (%) | Du zahlst (€) |
|---|---|---|
| 500 | 5 | 475 |
| 1.000 | 6 | 940 |
| 1.500 | 7 | 1.395 |
| 2.000 | 8 | 1.840 |
| 2.500 | 9 | 2.275 |
| 3.000 | 9,5 | 2.715 |
| 3.500 | 10,5 | 3.133 |
| 4.000 | 11,5 | 3.540 |
| 4.500 | 12 | 3.960 |
| 5.000 | 13 | 4.350 |
| 5.500 | 14 | 4.730 |
| 6.000 | 14,5 | 5.130 |
| 6.500 | 15,5 | 5.493 |
| 7.000 | 16 | 5.880 |
| 7.500 | 17 | 6.225 |
| 8.000 | 18 | 6.560 |
| 8.500 | 18,5 | 6.928 |
| 9.000 | 19,5 | 7.245 |
| 9.500 | 20 | 7.600 |
| 10.000 | 21 | 7.900 |
| 10.500 | 21,5 | 8.243 |
| 11.000 | 22 | 8.580 |
| 11.500 | 23 | 8.855 |
| 12.000 | 23,5 | 9.180 |
| 12.500 | 24,5 | 9.438 |
| 13.000 | 25 | 9.750 |
| 13.500 | 25,5 | 10.058 |
| 14.000 | 26,5 | 10.290 |
| 14.500 | 27 | 10.585 |
| 15.000 | 27,5 | 10.875 |
Quelle: Nachlasstabelle nach § 6 DarlehensV (BVA). Mindestbetrag für eine Teilablösung: 475 €. Zwischen der vorzeitigen Rückzahlung in einer Summe und den Standardraten gibt es noch weitere Optionen:
- Du kannst auch ein Teilsumme vorzeitig ablösen und dann eben einen Nachlass auf diese Teilsumme erhalten.
- Du beginnst mit der Tilgung und beantragst irgendwann während des Tilgungszeitraumes einen Nachlass auf die zu dem Zeitpunkt noch nicht fällige Restschuld, um diese dann vorzeitig abzulösen. Löst du einen Teilbetrag von mindestens 500 € ab, nachdem du bereits mit der regulären Rückzahlung begonnen hast, wird der Betrag auf den Gesamtrückzahlungsbetrag von 10.010 Euro (§17 Abs.2 S. 1 BAföG) angerechnet.
Seit Beginn des Sommersemesters 2020 gilt für alle, die bei 10.010 Euro BAföG-Schulden gedeckelt werden, 21 % Rabatt, wenn sie die 10.010 Euro auf einen Schlag zurückzahlen. Somit zahlt man im Idealfall nur 7.900 Euro zurück, auch wenn man eigentlich 56.040 Euro BAföG (Höchstsatz im Bachelor und Master zusammen) erhalten hat. So einen guten Deal kriegst du nie wieder!!!
Wie hoch sind die Raten?
Die BAföG Rückzahlung erfolgt quartalsmäßig in Raten von je 390 Euro. Du musst also 130 € monatlich für die Rückzahlung bei Seite legen. Im Falle der BAföG Schuldengrenze von 10.010 Euro bist du also 77 Monate bzw. 6,5 Jahre damit beschäftigt dein BAföG zurückzuzahlen.
Das ist vielleicht nervig, aber wenn du bedenkst, dass du mindestens genauso viel nochmal on Top geschenkt bekommen hast, klingt das doch gleich viel entspannter.
Was ist, wenn ich mir die BAföG Rückzahlung nicht leisten kann?
Solltest du während der Rückzahlungsphase noch im Studium, arbeitslos, in Elternzeit oder Pflegezeit sein oder einfach geringes Einkommen haben, kannst du einen Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt stellen. Mit der BAföG-Reform wurde eine bedingungslose Schuldenfreiheit nach 20 Jahren beschlossen (§ 18 Abs. 12 BAföG), auch wenn du bis dato nichts oder nur wenig zurückzahlen konntest.
Die aktuellen Freibeträge (gültig ab 01.10.2024, gemäß § 18a BAföG) sind:
| Freibetrag für | monatlich | jährlich |
|---|---|---|
| dich selbst | 1.690 € | 20.280 € |
| Ehepartner/Lebenspartner (ohne eigenes Einkommen) |
|
|
| je Kind (ohne eigenes Einkommen) |
|
|
Liegt dein monatliches Nettoeinkommen unter dem Freibetrag (bzw. weniger als 42 € darüber), kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen. Die Freistellung gilt beim ersten Mal für 2 Jahre, danach jeweils für 1 Jahr. Danach musst du sie mit aktuellem Einkommensnachweis erneut beantragen. Quelle: Bundesverwaltungsamt.
Wer also in den ersten 5 Jahren nach dem Studium heiratet und zwei Kinder bekommt, braucht so lange kein BAföG zurückzuzahlen, bis er oder sie monatlich netto mehr als 4.080 € verdient (1.690 + 850 + 770 + 770). Das entspricht einem Jahreseinkommen von rund 48.960 €.
Freibeträge für Ehegatten / Lebenspartner und Kinder gelten abzüglich ihres eigenen Einkommens. Dein Freibetrag steigt also nicht automatisch mit der Existenz deiner Familie, sondern nur, wenn sie finanziell abhängig von dir ist. Ansonsten gilt für dich derselbe Freibetrag wie für Singles.
Rechenbeispiel Freistellung: Du bist alleinstehend und verdienst 1.500 € netto im Monat. Der Freibetrag für Singles liegt bei 1.690 €. Da 1.500 € unter 1.690 € liegt, wirst du komplett freigestellt – du zahlst 0 €. Verdienst du hingegen 1.800 €, liegt das 110 € über dem Freibetrag. Da 110 € aber weniger als 130 € (die reguläre Rate) sind, zahlst du nur eine reduzierte Rate von 110 € statt 130 €.
Alleinerziehende bekommen für das erste Kind unter 16 Jahren bis zu 175 Euro zusätzlichen Freibetrag, für jedes weitere Kind je 85 Euro (§ 18a Abs. 1 Satz 4 BAföG).
Auch Behinderungen, abhängig vom Schweregrad, mit zusätzlichen Freibetrag berücksichtigt:
20% = 384 Euro,
30% = 620 Euro,
40% = 860 Euro,
50% = 1.140 Euro,
60% = 1.440 Euro,
70% = 1.780 Euro,
80% = 2.120 Euro,
90% = 2.460 Euro,
100% = 2 840 Euro.
Die Rückzahlungspflicht ist unabhängig vom Einkommen des Partners oder Partnerin. Dein eigenes Vermögen wird ab 15.000 Euro bzw. 45.000 Euro (für Ü30 jährige) aufwärts angerechnet. Für Kinder und Ehegatten werden jeweils weitere 2.300 Euro vom Vermögen freigestellt.
Private Belastungen wie z.B. Miete, Kreditrückzahlungen, Finanzierung eines Eigenheims etc. sind für das Amt kein Grund, dich von der BAföG Rückzahlung freizustellen oder deine Freibeträge zu erhöhen.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wenn du die Raten nicht zahlst und dich auch nicht freistellen lässt, drohen ernsthafte Konsequenzen: Das Bundesverwaltungsamt kann die gesamte Restschuld sofort fällig stellen. Außerdem werden 6 % Zinsen pro Jahr auf die offene Summe erhoben. Zusätzlich können Mahngebühren und Vollstreckungskosten hinzukommen. Melde dich deshalb immer rechtzeitig beim BVA, wenn du Zahlungsschwierigkeiten hast – eine Freistellung oder Stundung ist fast immer möglich.
Stundung: Wenn Freistellung nicht reicht
Wenn dein Einkommen zwar über dem Freibetrag liegt, du die Raten aber trotzdem nicht aufbringen kannst (z. B. wegen hoher Schulden oder besonderer Belastungen), kannst du beim BVA eine Stundung beantragen. Das bedeutet: Die Rückzahlung wird vorübergehend aufgeschoben. Anders als bei der Freistellung fallen bei der Stundung allerdings Zinsen an. Nutze die Stundung daher nur als letzte Option und prüfe zuerst, ob eine Freistellung möglich ist.
Lohnt sich ein Kredit für die vorzeitige Rückzahlung?
Bei einer Darlehensschuld von 10.010 € sparst du durch vorzeitige Komplett-Tilgung 2.110 € (21 % Nachlass, du zahlst nur 7.900 €). Selbst wenn du dafür einen Ratenkredit aufnimmst, kann sich das lohnen – sofern die Kreditkosten unter 2.110 € liegen.
Rechenbeispiel: Ein Kredit über 7.900 € bei 5 % Zinsen und 3 Jahren Laufzeit kostet dich rund 620 € an Zinsen. Du sparst also netto ca. 1.490 € gegenüber der regulären Ratenzahlung. Voraussetzung: Du musst den Betrag vor Tilgungsbeginn beim BVA auf dem Konto haben, um den höchstmöglichen Nachlass zu erhalten.
Vergleich: Reguläre Raten vs. vorzeitige Komplett-Tilgung (bei 10.010 € Schulden):
- Regulär: 77 Raten à 130 € = 10.010 € über 6,5 Jahre
- Vorzeitig: 7.900 € auf einen Schlag = 2.110 € gespart
- Mit Kredit: 7.900 € Kredit bei 5 % / 3 Jahre = 8.520 € Gesamtkosten = immer noch 1.490 € gespart
Wichtig: Prüfe bei deiner Hausbank oder einem Kreditvergleichsportal die aktuellen Konditionen. Der Kredit lohnt sich so lange, wie die Kreditkosten unter 2.110 € liegen.
Häufig gestellte Fragen zur BAföG Rückzahlung
Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?
Du zahlst 50 % der erhaltenen Förderung zurück, maximal jedoch 10.010 € (für BAföG ab WS 2019/20) bzw. 10.000 € (für BAföG davor). Schüler-BAföG ist komplett geschenkt, und der Kinderbetreuungszuschlag sowie BAföG-Verlängerungssemester sind ebenfalls Vollzuschüsse. Rechtsgrundlage: § 17 BAföG.
Wann muss ich anfangen zurückzuzahlen?
5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer deines Erststudiums (§ 18 Abs. 3 BAföG). Etwa 6 Monate vorher bekommst du Post vom Bundesverwaltungsamt (BVA) mit deinem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.
Wie hoch sind die monatlichen Raten?
130 € monatlich, gezahlt in Quartalsraten von 390 €. Bei maximaler Schuld von 10.010 € dauert die Rückzahlung 77 Monate (ca. 6,5 Jahre). Grundlage: § 18 Abs. 3 BAföG.
Lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?
In den meisten Fällen ja. Bei 10.010 € Schulden sparst du 2.110 € (21 % Nachlass). Selbst bei kleineren Summen gibt es Nachlässe: z. B. 14,5 % bei 6.000 € (Ersparnis: 870 €). Die vollständige Nachlasstabelle findest du beim BVA. Mindestbetrag für Teilablösung: 475 €.
Was passiert wenn ich nicht zahlen kann?
Du kannst eine Freistellung beantragen, wenn dein monatliches Nettoeinkommen unter 1.690 € liegt (Einzelperson, ab 01.10.2024). Für Ehepartner kommen 850 € dazu, für jedes Kind 770 €. Die Freistellung gilt beim ersten Mal 2 Jahre, danach jährlich. Details: § 18a BAföG.
Kann ich BAföG-Rückzahlung von der Steuer absetzen?
Nein. Die BAföG-Rückzahlung ist steuerlich nicht absetzbar – weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben. Der Grund: BAföG ist ein zinsloses Darlehen, keine Ausbildungskosten. Die Tilgung eines Darlehens ist keine steuerlich relevante Ausgabe.
Wann verjähren BAföG-Schulden?
BAföG-Schulden verjähren nicht im klassischen Sinne. Aber: Spätestens 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungspflicht werden die Restschulden erlassen – vorausgesetzt, du hast immer korrekt gezahlt oder dich freistellen lassen (§ 18 Abs. 12 BAföG). Das gilt für alle, die ab WS 2019/20 BAföG erhalten haben. Für ältere Darlehen gelten teilweise andere Regelungen.
Muss ich meine Adresse dem BVA melden?
Ja, unbedingt. Du bist verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt jede Adressänderung mitzuteilen. Tust du das nicht und verpasst dadurch den Rückzahlungsbescheid, können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Adressänderungen kannst du bequem über BAföG-online melden.
Erhöht ein Masterstudium meine BAföG-Schulden?
Nein. Bachelor und Master werden auf ein gemeinsames Schuldenkonto gepackt. Die Deckelung bei 10.010 € gilt für beides zusammen. Wenn du im Bachelor schon die Schuldengrenze erreichst, erhöht der Master deine Rückzahlung nicht.
Wo beantrage ich die vorzeitige Rückzahlung?
Beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Den Antrag kannst du formlos über BAföG-online stellen. Wichtig: Der Betrag muss vor dem Tilgungsbeginn auf dem BVA-Konto eingehen, damit du den höchstmöglichen Nachlass bekommst.