BAföG-Rückzahlung: Nachlass-Tabelle, Raten, Fristen und Erlass
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Vom BAföG für dein Studium zahlst du die Hälfte zurück, höchstens 10.010 €. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig, danach zahlst du 130 € im Monat. Löst du die 10.010 € auf einmal ab, bekommst du 21,5 % Nachlass und überweist nur 7.857,85 €. Hier findest du die amtliche Nachlass-Tabelle, Rechenbeispiele, den Ablauf vom Bescheid bis zur letzten Rate und die Regeln für Freistellung und Erlass. Stand: Oktober 2026.
Nachlass-Tabelle 2026: So viel Rabatt gibt es bei vorzeitiger Rückzahlung
Zahlst du dein BAföG-Darlehen vorzeitig zurück, sinkt der Betrag je nach Höhe um 5 bis 38 %. Für die üblichen 10.010 € sind es 21,5 %. Maßgeblich ist die Anlage zu § 6 DarlehensV, gültig seit 1. April 2020 für alle Staatsdarlehen. Jede Stufe gilt bis einschließlich zum genannten Betrag. Liegt deine Restschuld zwischen zwei Stufen, gilt der Prozentsatz der nächsthöheren: 10.010 € fallen in die Stufe bis 10.500 €. Das BVA veröffentlicht dieselbe Nachlasstabelle.
| Ablösungsbetrag bis | Nachlass | Du zahlst (Orientierungswert) |
|---|---|---|
| 500 € | 5,0 % | 475 € |
| 1.000 € | 6,0 % | 940 € |
| 1.500 € | 7,0 % | 1.395 € |
| 2.000 € | 8,0 % | 1.840 € |
| 2.500 € | 9,0 % | 2.275 € |
| 3.000 € | 9,5 % | 2.715 € |
| 3.500 € | 10,5 % | 3.133 € |
| 4.000 € | 11,5 % | 3.540 € |
| 4.500 € | 12,0 % | 3.960 € |
| 5.000 € | 13,0 % | 4.350 € |
| 5.500 € | 14,0 % | 4.730 € |
| 6.000 € | 14,5 % | 5.130 € |
| 6.500 € | 15,5 % | 5.493 € |
| 7.000 € | 16,0 % | 5.880 € |
| 7.500 € | 17,0 % | 6.225 € |
| 8.000 € | 18,0 % | 6.560 € |
| 8.500 € | 18,5 % | 6.928 € |
| 9.000 € | 19,5 % | 7.245 € |
| 9.500 € | 20,0 % | 7.600 € |
| 10.000 € | 21,0 % | 7.900 € |
| 10.500 € | 21,5 % | 8.243 € |
| 11.000 € | 22,0 % | 8.580 € |
| 11.500 € | 23,0 % | 8.855 € |
| 12.000 € | 23,5 % | 9.180 € |
| 12.500 € | 24,5 % | 9.438 € |
| 13.000 € | 25,0 % | 9.750 € |
| 13.500 € | 25,5 % | 10.058 € |
| 14.000 € | 26,5 % | 10.290 € |
| 14.500 € | 27,0 % | 10.585 € |
| 15.000 € | 27,5 % | 10.875 € |
| 15.500 € | 28,5 % | 11.083 € |
| 16.000 € | 29,0 % | 11.360 € |
| 16.500 € | 29,5 % | 11.633 € |
| 17.000 € | 30,0 % | 11.900 € |
| 17.500 € | 31,0 % | 12.075 € |
| 18.000 € | 31,5 % | 12.330 € |
| 18.500 € | 32,0 % | 12.580 € |
| 19.000 € | 32,5 % | 12.825 € |
| 19.500 € | 33,0 % | 13.065 € |
| 20.000 € | 33,5 % | 13.300 € |
| 20.500 € | 34,5 % | 13.428 € |
| 21.000 € | 35,0 % | 13.650 € |
| 21.500 € | 35,5 % | 13.868 € |
| 22.000 € | 36,0 % | 14.080 € |
| 22.500 € | 36,5 % | 14.288 € |
| 23.000 € | 37,0 % | 14.490 € |
| 23.500 € | 37,5 % | 14.688 € |
| 24.000 € und mehr | 38,0 % | 14.880 € |
So liest du die Tabelle:
- Der Orientierungswert gilt genau für den Stufenbetrag. Deinen Zahlbetrag rechnest du so: Restschuld × (100 % − Nachlass). Bei 7.200 € Restschuld gilt die Stufe bis 7.500 € mit 17 %, du zahlst 5.976 €.
- Beim normalen Darlehen setzt das BVA höchstens 10.010 € an, im Altrecht höchstens 10.000 € (§ 6 Abs. 2 DarlehensV). Hast du mehr Darlehen bekommen, rechnet es trotzdem nur mit diesem Betrag.
- Die Stufen über 10.500 € gelten für Darlehen ohne Obergrenze: Volldarlehen wie die Studienabschlusshilfe und alte Darlehen aus Studienabschnitten, die vor dem 1. März 2001 begonnen haben. Ein Volldarlehen rechnet das BVA immer getrennt ab.
- Auf ein verzinstes KfW-Bankdarlehen nach § 18c BAföG gibt es keinen Nachlass.
Rechner: Nachlass und Zahlbetrag für dein Darlehen
Der Rechner braucht JavaScript. Ohne JavaScript hilft dir die Nachlass-Tabelle oben weiter.
Dein Ergebnis
- Du überweist für die Ablösung
- –
- Nachlass
- –
- Ersparnis gegenüber Ratenzahlung
- –
| Noch nicht fällige Restschuld | |
|---|---|
| Abgelöster Darlehensbetrag | |
| davon ohne Nachlass (Freistellung seit April 2020) | |
| Grundlage für den Nachlass | |
| Tabellenstufe | |
| Nachlass | |
| Du zahlst | |
| Ohne Ablösung zahlst du in Raten | |
| Nach der Teilablösung noch in Raten |
Lohnt sich ein Kredit für die Ablösung?
| Laufzeit des Kredits | Monatsrate | Lohnt sich bis effektiv |
|---|
Liegt der effektive Jahreszins deines Kreditangebots unter dem Wert, sparst du. Gerechnet ist ein Annuitätenkredit ohne Gebühren, dessen Zinsen genau so hoch sind wie deine Ersparnis. Effektiver Jahreszins = (1 + Monatszins)12 − 1, ohne Abzinsung.
Zu deinen Angaben
Bevor du überweist
- Frist: Für den vollen Nachlass muss der Betrag bis zur Fälligkeit deiner ersten Rate bei der Bundeskasse Halle eingehen. Es zählt der Eingang, nicht der Überweisungsauftrag.
- Später oder in Teilen ablösen: Stell vorher einen Antrag über BAföG-online. Fällige Raten, Kosten und Zinsen müssen spätestens mit dem Ablösebetrag eingehen.
- Du gibst Schutz auf: Für den abgelösten Betrag fallen die Freistellung bei geringem Einkommen und der Erlass nach 77 Raten oder 20 Jahren weg.
- Verbindlich ist nur das Angebot des BVA in deinem Bescheid oder in BAföG-online. Der Rechner ist eine Schätzung.
Rechenbeispiel: 10.010 € und 10.000 €
Zwei typische Fälle: das volle Darlehen nach neuem und nach altem Recht. Gerechnet wird mit dem Betrag, der noch nicht fällig ist. Bereits gezahlte Raten zieht das BVA ab (Berechnungsbeispiel des BVA).
| Posten | Erste Förderung ab 1. September 2019 | Förderung vor dem 1. September 2019 |
|---|---|---|
| Zurückzuzahlen | 10.010 € | 10.000 € |
| Tabellenstufe | bis 10.500 € | bis 10.000 € |
| Nachlass | 21,5 % = 2.152,15 € | 21,0 % = 2.100,00 € |
| Du zahlst | 7.857,85 € | 7.900,00 € |
| In Raten | 77 × 130 € = 10.010 € | 76 × 130 € + 120 € = 10.000 € |
Wer im Altrecht 10 € weniger schuldet, zahlt also 42,15 € mehr, weil 10.000 € noch in die niedrigere Stufe fallen. Auch wer mehr als 10.010 € Darlehen bekommen hat, etwa 14.500 € in Bachelor und Master, zahlt bei sofortiger Ablösung 7.857,85 €. Bei kleineren Darlehen ist der Nachlass geringer: 6.000 € abzulösen kostet 5.130 € (14,5 %), 3.000 € kosten 2.715 € (9,5 %).
Teilablösung: auch kleinere Beträge bringen Nachlass
Du musst nicht alles auf einmal zahlen. Eine Teilablösung bringt Nachlass, wenn du mindestens 500 € Darlehen ablöst (§ 6 Abs. 3 DarlehensV). Mit 5 % Nachlass sind das 475 € Zahlung, so nennt es auch das BVA als Mindestbetrag. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Betrag, den du ablöst, nicht nach deiner gesamten Restschuld.
- Beispiel: Du löst 2.000 € ab. Die Stufe bis 2.000 € bringt 8 %, du zahlst 1.840 €. Deine Restschuld sinkt um 2.000 €.
- Anrechnung: Die Ablösung wird auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet. Deine Rate bleibt bei 130 €, du bist aber rund 15 Monate früher fertig.
- Vorher beantragen: Stell den Antrag über BAföG-online. Nur dann zählt die Teilablösung auch beim Erlass nach 77 Raten mit.
- Lieber einmal mehr als oft wenig: Der Prozentsatz steigt mit dem Betrag. Zweimal 1.000 € bringen je 6 %, 2.000 € auf einmal 8 %.
- Kein Ansparen: Einzahlungen unter 475 € bucht das BVA ohne Nachlass als normale Tilgung. Beträge auf dem Darlehenskonto zu sammeln und später als Ablösung werten zu lassen, geht nicht (BVA).
Nachlass nach Freistellung: der Fallstrick
Warst du seit dem 1. April 2020 von der Rückzahlung freigestellt, bekommst du auf diese Monate keinen Nachlass. Raten, die nur wegen der Freistellung noch nicht fällig waren, nimmt das BVA aus der Berechnung heraus und verlangt sie zum vollen Betrag (§ 6 Abs. 2 Satz 3 DarlehensV). Bei einer Freistellung mit verminderter Rate gilt das für die Differenz zur vollen Rate. Freistellungen bis zum 31. März 2020 spielen keine Rolle.
Das Beispiel des BVA: Von 10.010 € Darlehen sind 3.900 € getilgt (Berechnung des BVA).
| Posten | Ohne Freistellung | Mit 12 Monaten Freistellung |
|---|---|---|
| Restschuld | 6.110,00 € | 6.110,00 € |
| davon ohne Nachlass (12 × 130 €) | – | 1.560,00 € |
| Grundlage für den Nachlass | 6.110,00 € | 4.550,00 € |
| Nachlass | 15,5 % = 947,05 € | 13,0 % = 591,50 € |
| Du zahlst | 5.162,95 € | 5.518,50 € |
Die Freistellung kostet hier 355,55 €: Die 1.560 € gibt es ohne Rabatt, und die kleinere Grundlage rutscht in eine niedrigere Stufe. Je länger du freigestellt warst, desto weniger bringt die Ablösung. Nach langen Freistellungen kann der Nachlass ganz wegfallen. Hast du in der Freistellung verminderte Raten gezahlt, lohnt sich die Ablösung womöglich gar nicht: Beim Erlass nach 77 Raten zählen verminderte Raten wie volle. Im BVA-Beispiel mit zwölf verminderten Raten von 42 € zahlst du in Raten nur noch 4.550 €, die Ablösung würde 5.014,50 € kosten. Der Rechner oben zeigt dir das für deinen Fall. Das genaue Angebot bekommst du über BAföG-online.
Lohnt sich ein Kredit für die Ablösung?
Bei 10.010 € Darlehen sparst du durch die Ablösung 2.152,15 €. Ein Kredit über 7.857,85 € lohnt sich, solange er dich weniger Zinsen kostet. Wo die Grenze liegt, hängt von der Laufzeit ab: Je länger du den Kredit abzahlst, desto niedriger muss der Zins sein.
| Laufzeit des Kredits | Monatsrate | Lohnt sich bis effektiv |
|---|---|---|
| 24 Monate | 417,08 € | 27,3 % |
| 36 Monate | 278,06 € | 17,8 % |
| 48 Monate | 208,54 € | 13,1 % |
| 60 Monate | 166,83 € | 10,4 % |
| 77 Monate | 130,00 € | 8,1 % |
| 84 Monate | 119,17 € | 7,4 % |
| 96 Monate | 104,27 € | 6,4 % |
So ist gerechnet: Annuitätenkredit über 7.857,85 € mit gleichen Monatsraten und ohne Gebühren. Gesucht ist der Zins, bei dem du insgesamt genau 10.010 € zurückzahlst, also so viel wie mit 77 BAföG-Raten. Der effektive Jahreszins ergibt sich aus dem Monatszins i als (1 + i)12 − 1. Die Rechnung vergleicht Summen und zinst nicht ab.
- Liegt der effektive Jahreszins deines Kreditangebots unter dem Wert in der Tabelle, sparst du. Liegt er darüber, zahlst du drauf.
- Bei 77 Monaten ist die Kreditrate genau so hoch wie die BAföG-Rate. Die 8,1 % sind deshalb auch die Rendite, die dir die Ablösung bringt. Weil du beim BAföG erst am Quartalsende zahlst, sind es genau gerechnet rund 7,8 % (eigene Rechnung).
- Ein Kredit lohnt sich nur, wenn du die 77 Raten sicher zahlen würdest. Hast du später wenig Einkommen, schützt dich das BAföG-Darlehen durch Freistellung und Erlass, ein Bankkredit nicht.
- Das Geld muss rechtzeitig da sein: Für den vollen Nachlass muss es bis zur Fälligkeit deiner ersten Rate bei der Bundeskasse Halle eingehen.
Wie viel BAföG musst du zurückzahlen?
Du zahlst die Hälfte des BAföG zurück, das du fürs Studium bekommen hast, höchstens aber 10.010 €. Schüler-BAföG ist geschenkt. Wie hoch deine Schuld genau ist, steht im Feststellungsbescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA).
Die Hälfte ist Darlehen, einige Zuschläge sind geschenkt
An Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen gibt es BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG). Bekommst du den Höchstsatz von 992 €, sind 496 € im Monat Darlehen. Ganz geschenkt sind:
- der Kinderbetreuungszuschlag von 160 € je Kind unter 14 Jahren (§ 14b BAföG),
- BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus, wenn du sie wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes unter 14 überschreitest (§ 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG),
- der Zuschlag für Studiengebühren beim Studium im Ausland.
Andere Verlängerungen, etwa wegen schwerwiegender Gründe, der Pflege eines Angehörigen oder der Arbeit in Hochschulgremien, laufen wie üblich zur Hälfte als Darlehen. Das gilt auch für das Flexibilitätssemester.
Obergrenze: 10.010 € oder 10.000 €
Wie viel du höchstens zahlst, hängt davon ab, wann deine Förderung begonnen hat (Darlehensarten beim BVA).
| Förderbeginn | Höchstens zurückzuzahlen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| erstmals ab 1. September 2019 | 10.010 € (77 Raten à 130 €) | § 18 Abs. 13 BAföG |
| Studienabschnitt ab 1. März 2001 begonnen, Förderung vor dem 1. September 2019 | 10.000 € | § 17 Abs. 2 BAföG a. F., § 66a Abs. 6 BAföG |
| Studienabschnitt vor dem 1. März 2001 begonnen | keine Obergrenze | – |
| Volldarlehen | keine Obergrenze | § 17 Abs. 3 BAföG |
Im neuen Recht gibt es streng genommen keinen Deckel, sondern einen Erlass: Nach 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe erlischt der Rest. Zahlst du wegen geringen Einkommens zeitweise eine verminderte Rate, zählt sie als volle Rate. Dann zahlst du am Ende weniger als 10.010 €. Im Altrecht erlischt alles über 10.000 €, sobald du 10.000 € getilgt hast. Hast du vor dem 1. September 2019 schon BAföG bekommen, bleibt es auch für spätere Semester beim Altrecht.
Ab wann der Deckel greift
Ob du die Obergrenze erreichst, hängt von deinem monatlichen BAföG ab. Die Tabelle zeigt für eine erste Förderung ab September 2019, wann 10.010 € Darlehen zusammenkommen. Gerechnet ist mit gleichem Betrag in allen Monaten, auch in den Semesterferien.
| BAföG im Monat | davon Darlehen | Darlehen nach 6 Semestern | Darlehen nach 10 Semestern | 10.010 € erreicht im |
|---|---|---|---|---|
| 300 € | 150 € | 5.400 € | 9.000 € | 67. Monat (12. Semester) |
| 500 € | 250 € | 9.000 € | 15.000 € | 41. Monat (7. Semester) |
| 700 € | 350 € | 12.600 € | 21.000 € | 29. Monat (5. Semester) |
| 992 € | 496 € | 17.856 € | 29.760 € | 21. Monat (4. Semester) |
| 1.088 € | 544 € | 19.584 € | 32.640 € | 19. Monat (4. Semester) |
Mit dem Höchstsatz ist die Grenze schon im zweiten Studienjahr erreicht. Jeder weitere Euro BAföG ist dann für dich praktisch ein Zuschuss. Wer wenig BAföG bekommt, bleibt in einem Bachelor mit sechs Semestern deutlich darunter und zahlt die volle Hälfte zurück, bei 300 € im Monat also 5.400 €.
Bachelor und Master sind ein Darlehen
Alle hälftigen Darlehen gelten bei der Rückzahlung als ein Darlehen (§ 18 Abs. 3 Satz 2 BAföG). Für Bachelor und Master gilt deshalb eine gemeinsame Obergrenze. Hast du sie im Bachelor schon erreicht, zahlst du für den Master nichts zusätzlich zurück.
Auch der Start richtet sich nach dem Bachelor: Maßgeblich ist die Förderungshöchstdauer, die zuletzt für deinen ersten Ausbildungsabschnitt gegolten hat (§ 18 Abs. 4 BAföG). Bekommst du dann noch BAföG im Master, wirst du auf Antrag von der Rückzahlung freigestellt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du das Bachelor-Darlehen schon vollständig getilgt hast: Dann beginnt die Rückzahlung für den Master drei Jahre nach dessen Förderungshöchstdauer.
Volldarlehen und KfW-Bankdarlehen
Neben dem normalen Darlehen gibt es zwei Sonderformen (BVA).
- Staatliches Volldarlehen (§ 17 Abs. 3 BAföG): 100 % Darlehen, aber zinslos. Du bekommst es zum Beispiel für die Studienabschlusshilfe und nach einem Fachrichtungswechsel für Semester über die verkürzte Förderungshöchstdauer hinaus, außer beim ersten Wechsel aus wichtigem oder unabweisbarem Grund. Es hat keine Obergrenze und keinen Erlass nach 77 Raten, der Erlass nach 20 Jahren gilt aber. Du zahlst es erst nach dem normalen Darlehen zurück (§ 18 Abs. 6 BAföG). Hattest du nur ein Volldarlehen, beginnt die Rückzahlung schon drei Jahre nach der Förderungshöchstdauer.
- KfW-Bankdarlehen (§ 18c BAföG): Für Ausbildungsabschnitte ab 1. August 2019 gibt es stattdessen das zinslose Volldarlehen. Das Bankdarlehen ist von Anfang an verzinst (6-Monats-EURIBOR plus 1 Prozentpunkt), du zahlst es an die KfW, die erste Rate ist 18 Monate nach dem letzten Förderungsmonat fällig. Es wird vor dem Staatsdarlehen getilgt, das so lange ruht. Nachlass und Erlass nach 20 Jahren gibt es dafür nicht.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer fällig (§ 18 Abs. 4 BAföG). Es zählt die Förderungshöchstdauer, nicht dein tatsächlicher Abschluss. Längeres Studium, Abbruch oder ein angehängter Master verschieben den Start nicht. Die Förderungshöchstdauer entspricht meist der Regelstudienzeit deines ersten Studiengangs, beim Bachelor oft sechs Semestern.
| Zeitpunkt | Was passiert | Beispiel |
|---|---|---|
| Ende der Förderungshöchstdauer | Die Fünf-Jahres-Frist beginnt. Die BAföG-Ämter melden deine Darlehensdaten nach und nach an das BVA. | 30. September 2026 |
| etwa 4,5 Jahre später | Du bekommst den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB): Darlehenshöhe, Förderungshöchstdauer, Tilgungsplan, Ablöseangebot und SEPA-Mandat. | Frühjahr 2031 |
| 1 Monat nach Bekanntgabe des FRB | Die Widerspruchsfrist endet. Danach sind Darlehenshöhe und Förderungshöchstdauer endgültig. | Frühjahr 2031 |
| 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer | Die Rückzahlung beginnt. Die erste Quartalsrate ist am Ende des dritten Monats fällig. Bis dahin muss eine Ablösung eingegangen sein. | Beginn Oktober 2031, erste Rate am 31. Dezember 2031 |
| nach 77 Raten | Bei erster Förderung ab September 2019 erlischt der Rest. | Anfang 2038 |
| spätestens 20 Jahre nach Rückzahlungsbeginn | Das BVA prüft den Erlass der Restschuld. | 2051 |
Den genauen Termin nennt dir der Tilgungsplan im FRB. Dass der Bescheid etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer kommt, schreibt das BVA. Bis dahin solltest du Folgendes wissen:
- Adresse und Namen melden: Jede Änderung deiner Anschrift und deines Familiennamens teilst du dem BVA selbst mit, auch schon vor dem Rückzahlungsbeginn (§ 12 DarlehensV). Die Meldung ans BAföG-Amt reicht nicht. Am einfachsten geht es über BAföG-online oder per E-Mail an bafoeg@bva.bund.de. Muss das BVA deine Anschrift ermitteln, kostet das pauschal 25 €. Passiert das mehr als einmal, gefährdet es den Erlass nach 20 Jahren.
- Kein Bescheid, trotzdem fällig: Die Raten werden zum gesetzlichen Termin fällig, auch wenn dich der FRB nicht erreicht hat (§ 8 Abs. 2 DarlehensV). Ist kurz vor dem Start noch nichts da, melde dich beim BVA.
- FRB sofort prüfen: Stimmen Darlehensbeträge oder Förderungshöchstdauer nicht, etwa weil ein Urlaubssemester oder ein Fachrichtungswechsel fehlt, legst du innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (BVA). Danach wird er nicht mehr überprüft (§ 18 Abs. 9 BAföG).
- Noch im Studium: Bekommst du zum Rückzahlungsbeginn noch BAföG, etwa im Master nach einer Pause, stellt dich das BVA auf Antrag frei (§ 18 Abs. 3 Satz 3 BAföG).
- Früher zahlen geht nicht: Vor dem FRB nimmt das BVA in der Regel kein Geld an. Den höchsten Nachlass verlierst du dadurch nicht (BVA).
Raten: 130 € im Monat, 390 € im Quartal
Du zahlst mindestens 130 € im Monat (§ 18 Abs. 3 BAföG). In der Regel zieht die Bundeskasse Halle alle drei Monate 390 € per Lastschrift ein, fällig am Ende des dritten Monats (§ 11 Abs. 1 DarlehensV). Das SEPA-Mandat liegt deinem FRB bei. Mit Mandat kannst du auf Antrag auch monatlich zahlen. Ohne Lastschrift musst du selbst pünktlich überweisen, Erinnerungen vor dem Termin gibt es nicht (BVA).
| Darlehen | Raten à 130 € | Dauer |
|---|---|---|
| 3.000 € | 24 (letzte Rate 10 €) | 2 Jahre |
| 5.000 € | 39 (letzte Rate 60 €) | 3 Jahre 3 Monate |
| 8.000 € | 62 (letzte Rate 70 €) | 5 Jahre 2 Monate |
| 10.000 € (Altrecht) | 77 (letzte Rate 120 €) | 6 Jahre 5 Monate |
| 10.010 € und mehr (neues Recht) | 77 | 6 Jahre 5 Monate |
- Freiwillig mehr zahlen: Das darfst du jederzeit, es verkürzt die Laufzeit. Beim Erlass nach 77 Raten zählt eine höhere Rate aber nur als eine Rate (BVA). Liegt dein Darlehen über 10.010 €, kostet dich eine höhere Rate deshalb nur Geld. Besser ist eine beantragte Teilablösung ab 500 € mit Nachlass.
- Verwendungszweck: Gib bei Überweisungen deine Darlehenskontonummer aus dem Tilgungsplan an, damit die Zahlung zugeordnet wird (BVA).
- Zu spät gezahlt: Überschreitest du einen Termin um mehr als 45 Tage, verzinst das BVA die gesamte Restschuld mit 6 % im Jahr (§ 18 Abs. 2 BAföG), dazu kommen 5 € Mahnkosten (§ 8 DarlehensV). Was dann hilft, steht im Ratgeber Was tun, wenn du die BAföG-Rate nicht zahlen kannst.
Vorzeitig zurückzahlen: So bekommst du den Nachlass
Den höchsten Nachlass bekommst du, wenn der Ablösebetrag bis zur Fälligkeit deiner ersten Rate bei der Bundeskasse Halle eingeht. Das Angebot dafür steht schon in deinem FRB (BVA).
- Angebot prüfen: Der Rückzahlungsbescheid nennt den Zahlbetrag mit dem höchstmöglichen Nachlass.
- Überweisen: Überweise genau diesen Betrag an die Bundeskasse Halle. Die Zahlung gilt als Antrag, ein eigener Antrag ist nicht nötig. Einen Lastschrifteinzug gibt es für die Ablösung nicht.
- Auf den Eingang achten: Es zählt der Tag, an dem das Geld bei der Bundeskasse ankommt, nicht der Überweisungsauftrag (§ 11 Abs. 2 DarlehensV). Auch Sofortüberweisungen werden nicht immer am selben Tag gebucht.
- Bestätigung abwarten: Das BVA bestätigt dir die Zahlung automatisch.
Später ablösen: Hast du schon Raten gezahlt, ist die Ablösung weiter möglich, solange noch nicht fällige Schuld übrig ist. Dann stellst du vorher einen Antrag über BAföG-online. Meldest du dich dort mit dem Personalausweis an, wird der Nachlass sofort berechnet. Bereits fällige Raten, Kosten und Zinsen müssen spätestens mit dem Ablösebetrag eingehen, sonst gibt es keinen Nachlass. Dauert die Bearbeitung, zahlst du die laufenden Raten weiter.
Läuft noch ein Widerspruch gegen die Darlehenshöhe, zahl den Betrag aus dem FRB trotzdem vor dem Tilgungsbeginn ein. Zu viel Gezahltes überweist dir das BVA nach der Entscheidung zurück.
Bedenke, was du aufgibst: Mit der Ablösung verzichtest du auf zwei Sicherheiten. Verdienst du später wenig, könntest du dich freistellen lassen. Und was nach 20 Jahren noch offen ist, wird erlassen. Die Ablösung lohnt sich deshalb vor allem, wenn du sicher bist, dass du die Raten ohnehin zahlen würdest.
Wenn das Geld knapp ist: Freistellung und Stundung im Überblick
Verdienst du wenig, stellt dich das BVA auf Antrag von der Rückzahlung frei (§ 18a BAföG). Für bereits fällige Beträge gibt es die Stundung. Die Freistellung schiebt deine Raten nach hinten, der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren läuft aber weiter. Deshalb kann am Ende ein Erlass stehen.
| Regel | Wert 2026 |
|---|---|
| Freibetrag für dich | 1.690 € im Monat |
| plus Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 850 €, gemindert um dessen Einkommen |
| plus je Kind | 770 €, gemindert um das Einkommen volljähriger Kinder, nicht für Kinder in förderfähiger Ausbildung |
| volle Freistellung | Einkommen liegt weniger als 42 € über dem Freibetrag |
| verminderte Rate | Einkommen liegt 42 bis 129 € über dem Freibetrag: Du zahlst nur diesen Überschuss |
| maßgebliches Einkommen | anrechenbares Einkommen nach § 21 BAföG: brutto minus Werbungskosten, Sozialpauschale (22,3 %, höchstens 17.200 € im Jahr) und Steuern, nicht das Netto der Gehaltsabrechnung |
| Dauer | beim ersten Mal in der Regel 2 Jahre, danach 1 Jahr |
| Rückwirkung | höchstens 4 Monate vor dem Antragsmonat |
| Stundung fälliger Beträge | bei erheblicher Härte, in der Regel mit Zinsen von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz |
Auf besonderen Antrag erhöht sich der Freibetrag bei einer Behinderung und für Alleinstehende mit Kosten für die Kinderbetreuung. Vermögen spielt bei der Freistellung keine Rolle, bei der Stundung prüft das BVA dagegen auch Vermögen und das Einkommen deines Ehegatten (BVA zur Stundung). Die Freibeträge gelten laut BVA seit 1. Oktober 2024.
➤ Freistellung beantragen: Schritt für Schritt
Dort steht, welche Nachweise du brauchst, wie die Stundung funktioniert und was bei Zahlungsverzug passiert.
Erlass: Wann deine Restschuld wegfällt
Das BAföG-Darlehen erlischt nach 77 Monatsraten, spätestens nach 20 Jahren Rückzahlungszeitraum und im Todesfall. Einen Antrag brauchst du dafür nicht.
Erlass nach 77 Raten
Hast du erstmals ab 1. September 2019 BAföG bekommen, erlischt die restliche Schuld mit dem Eingang der 77. Rate (§ 18 Abs. 13 BAföG). Verminderte Raten aus einer Freistellung zählen dabei voll mit. Offene Kosten und Zinsen werden nicht erlassen. Für Volldarlehen gilt die Regel nicht. Die Beispiele des BVA für ein Darlehen von 16.587 € (BVA):
| Gezahlte Raten | Summe gezahlt | Erlassen |
|---|---|---|
| 77 × 130 € | 10.010 € | 6.577 € |
| 77 × 42 € (verminderte Rate) | 3.234 € | 13.353 € |
| 50 × 130 € und 27 × 63 € | 8.201 € | 8.386 € |
Erlass nach 20 Jahren, auch für ältere Darlehen
Was nach 20 Jahren Rückzahlungszeitraum noch offen ist, erlässt das BVA einschließlich Kosten und Zinsen (§ 18 Abs. 12 BAföG). Das gilt auch, wenn du wegen geringen Einkommens nie eine volle Rate gezahlt hast. Seit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz von 2022 gilt der Erlass auch für Darlehen aus der Zeit vor dem 1. September 2019, ausgenommen KfW-Bankdarlehen. Wer die 20 Jahre schon vorher überschritten hatte, bekam den Erlass zum 1. Oktober 2022.
Voraussetzung ist, dass du höchstens geringfügig gegen deine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hast. Was geringfügig ist, regelt § 2 DarlehensV:
- Das BVA musste deine Anschrift höchstens einmal ermitteln.
- Verzugszinsen fielen insgesamt für höchstens 150 Tage an.
- Gegen dich wurde kein Bußgeld festgesetzt, etwa weil du eine Einkommensänderung während der Freistellung nicht gemeldet hast.
Das BVA prüft den Erlass von Amts wegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, stellt es das per Bescheid fest.
Im Todesfall
Stirbt der Darlehensnehmer, erlischt die restliche Schuld einschließlich Kosten und Zinsen (§ 18 Abs. 11 BAföG). Die Erben müssen nichts zurückzahlen. Nur bei Todesfällen bis zum 31. August 2019 erlosch allein die noch nicht fällige Schuld (BVA).
Schüler-BAföG, Aufstiegs-BAföG, Studienabbruch: was gilt?
Schüler-BAföG: Für Schülerinnen und Schüler, etwa an Berufsfachschulen, Fachschulen oder Abendgymnasien, ist BAföG ein Vollzuschuss. Du zahlst nichts zurück (§ 17 Abs. 1 BAföG). Nur an Höheren Fachschulen und Akademien gibt es BAföG wie im Studium zur Hälfte als Darlehen. Zurückzahlen musst du außerdem BAföG, das zu Unrecht gezahlt wurde (§ 20 BAföG).
Aufstiegs-BAföG: Der Unterhaltsbeitrag ist ein Vollzuschuss. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis 15.000 €) bekommst du zur Hälfte als Zuschuss, den Rest kannst du als KfW-Darlehen nehmen (§ 12 AFBG). Bestehst du die Prüfung, werden 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für diese Gebühren erlassen. Gründest oder übernimmst du danach innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen und führst es mindestens drei Jahre, fällt dieses Restdarlehen auf Antrag ganz weg (§ 13b AFBG). Das Darlehen ist während der Fortbildung und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei, höchstens sechs Jahre lang. Danach zahlst du es mit Zinsen in höchstens zehn Jahren zurück, mit mindestens 128 € im Monat (§ 13 AFBG).
Studienabbruch: Am Darlehen ändert ein Abbruch nichts. Du zahlst die Hälfte des erhaltenen BAföG zurück, und der Start richtet sich weiter nach der Förderungshöchstdauer des zuletzt geförderten Studiengangs, nicht nach dem Tag des Abbruchs. Studierst du danach etwas anderes, gilt alles als ein Darlehen mit derselben Obergrenze. Für Semester über die verkürzte Förderungshöchstdauer hinaus kann es ein Volldarlehen geben.
Was ändert die BAföG-Reform 2027 an der Rückzahlung?
An Raten, Obergrenze und Nachlass würde die geplante Reform nichts ändern. Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bis dahin gilt das heutige Recht. Für die Rückzahlung sieht der Entwurf vor:
- Freibeträge für die Freistellung: Die 1.690, 850 und 770 € sollen ab 1. August 2028 jährlich um 1,5 % steigen, aufgerundet auf volle Euro. Rechnerisch wären das ab August 2028 1.716, 863 und 782 € (eigene Rechnung). Die amtlichen Werte würden jeweils bis 31. Mai bekanntgemacht.
- Sozialpauschale: Für Arbeitnehmer sollen ab 1. April 2027 22,2 % statt 22,3 % abgezogen werden, höchstens 19.100 € statt 17.200 € im Jahr. Das verändert das anrechenbare Einkommen bei der Freistellung leicht.
- Erlass nach 20 Jahren: Das Gesetz soll ausdrücklich klarstellen, dass er auch für Darlehen vor dem 1. September 2019 gilt. So verfährt das BVA schon heute.
- Höherer Förderbetrag: Der Höchstsatz soll ab 1. April 2027 auf 1.075 € steigen. Die Obergrenze von 10.010 € bliebe, du würdest sie nur schneller erreichen.
Alle Stufen der Reform stehen im Artikel BAföG-Reform 2027.
Häufige Fragen zur BAföG-Rückzahlung
Wie viel Rabatt bekomme ich, wenn ich das BAföG auf einmal zurückzahle?
Das hängt von der Höhe ab. Bei 10.010 € Darlehen gibt es 21,5 % Nachlass, du zahlst 7.857,85 €. Im Altrecht mit 10.000 € sind es 21 %, also 7.900 €. Kleinere Beträge bekommen weniger, 6.000 € zum Beispiel 14,5 %. Alle Stufen stehen in der Nachlass-Tabelle oben, rechtlich in der Anlage zur DarlehensV.
Lohnt es sich, BAföG vorzeitig zurückzuzahlen?
Rechnerisch ja: Bei 10.010 € entspricht der Nachlass einer Rendite von rund 7,8 % im Jahr (eigene Rechnung). Das gilt aber nur, wenn du die Raten sicher zahlen würdest. Rechnest du mit Zeiten geringen Einkommens, sind Freistellung und Erlass oft mehr wert. Mit einem Kredit lohnt es sich bis zu den Zinssätzen in der Kipppunkt-Tabelle.
Wann kommt der Rückzahlungsbescheid?
Etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer, also rund ein halbes Jahr vor dem Rückzahlungsbeginn (BVA). Hast du kurz vor dem Rückzahlungsbeginn noch nichts erhalten, melde dich beim BVA. Die Raten werden auch ohne Bescheid fällig.
Wie viel BAföG muss ich maximal zurückzahlen?
Bei erster Förderung ab 1. September 2019 höchstens 10.010 €, also 77 Raten zu 130 €. Wurdest du schon vorher gefördert, liegt die Grenze bei 10.000 €. Keine Obergrenze haben Volldarlehen wie die Studienabschlusshilfe und alte Darlehen aus Studienabschnitten, die vor dem 1. März 2001 begonnen haben.
Zählen Bachelor und Master zusammen?
Ja. Alle hälftigen Darlehen gelten als ein Darlehen mit einer gemeinsamen Obergrenze (§ 18 Abs. 3 BAföG). Der Rückzahlungsbeginn richtet sich nach der Förderungshöchstdauer des Bachelors. Bekommst du dann noch BAföG im Master, wirst du auf Antrag freigestellt.
Bekomme ich nach einer Freistellung noch Nachlass?
Ja, aber weniger. Raten, die seit dem 1. April 2020 nur wegen einer Freistellung noch nicht fällig waren, zahlst du ohne Nachlass (§ 6 Abs. 2 DarlehensV). Nach langen Freistellungen kann der Nachlass ganz entfallen.
Gibt es Nachlass für gute Noten oder ein schnelles Studium?
Heute nicht mehr. Den leistungsabhängigen Teilerlass von 25, 20 oder 15 % für die besten 30 % eines Prüfungsjahrgangs und den Erlass von 2.560 oder 1.025 € für einen frühen Abschluss gab es nur für Abschlussprüfungen bis zum 31. Dezember 2012. Der Antrag musste innerhalb eines Monats nach dem Feststellungsbescheid gestellt werden (§ 18b BAföG).
Kann ich die Rückzahlung pausieren?
Ja, mit einer Freistellung: wenn dein anrechenbares Einkommen den Freibetrag von 1.690 € im Monat um weniger als 42 € übersteigt, plus Freibeträge für Ehegatten und Kinder, oder solange du BAföG bekommst. Bereits fällige Beträge kann das BVA stunden. Wie du den Antrag stellst, erklärt der Ratgeber Freistellung beantragen.
Wohin überweise ich das Geld?
An die Bundeskasse Halle, die im Auftrag des BVA einzieht. Die Bankverbindung steht im FRB, gib deine Darlehenskontonummer im Verwendungszweck an. Die Raten zieht die Bundeskasse am besten per SEPA-Lastschrift ein, die Ablösung überweist du selbst.
Kann ich die BAföG-Rückzahlung von der Steuer absetzen?
Nein. Die Tilgung eines Darlehens ist keine absetzbare Ausgabe. Absetzbar sind allenfalls die Ausbildungskosten selbst, und zwar in dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast. So hat es der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 7. Februar 2008, VI R 41/05). Mehr dazu im Ratgeber Steuererklärung für Studenten.
Gilt der Erlass nach 20 Jahren auch für BAföG vor 2019?
Ja. Seit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz von 2022 gilt der Erlass auch für Darlehen aus der Zeit vor dem 1. September 2019, ausgenommen KfW-Bankdarlehen (§ 18 Abs. 12 Satz 3 BAföG). Voraussetzung ist wie bei neuen Darlehen, dass du höchstens geringfügig gegen deine Pflichten verstoßen hast.
Was passiert mit dem BAföG-Darlehen im Todesfall?
Es erlischt einschließlich Kosten und Zinsen (§ 18 Abs. 11 BAföG). Die Erben müssen nichts zurückzahlen.