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BAföG Verlängerungsantrag ~ BaföG über Regelstudienzeit hinaus erhalten

BAföG Verlängerungsantrag ~ BaföG über Regelstudienzeit hinaus erhalten

Du wirst deine Regelstudienzeit überziehen? Mach dir nichts draus, so geht es den meisten. Laut Statistischem Bundesamt schließt weniger als die Hälfte aller Studenten in Deutschland das Studium in Regelstudienzeit ab. Ob du einen BAföG Verlängerungsantrag stellen kannst, erfährst du in diesem Artikel. 

Wie du siehst, ist das nichts, wofür du dich schämen müsstest. Du bist die Regel, nicht die Ausnahme.

Und ja, du hast richtig gelesen. In einigen Fällen kann die Förderungsdauer beim BAföG verlängert werden. Ob dich das auch betrifft, finden wir gleich raus.

Wer kann über die Regelstudienzeit hinaus BAföG erhalten?

Über die Regelstudienzeit hinaus, bekommt man nur BAföG, wenn man wichtige Gründe nachweisen kann, die es einem unmöglich gemacht haben, das Studium rechtzeitig abzuschließen. Im § 15 Bundesausbildungförderungsgesetz steht dazu:

Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
  1. aus schwerwiegenden Gründen,
  2. infolge der in häuslicher Umgebung erfolgenden Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist
  3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke,
  4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
  5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren 
überschritten worden ist.

bafög verlängerungsantrag


Im konkreten Fall heißt das, du müsstest dich an deiner Hochschule z.B. im AStA oder StuRa engagieren, die Abschlussprüfung versemmeln, Kinder haben/kriegen oder eine Behinderung nachweisen. Als schwerwiegende Gründe werden in der Verwaltungsvorschrift 15.3.3 folgende Beispiele aufgeführt:

  • Krankheit (Attest)
  • eine von der auszubildenden Person nicht zu vertretende Verlängerung der Examenszeit (z.B. bei plötzlicher Erkrankung des Prüfers),
  • eine verspätete Zulassung zu examensnotwendigen Lehrveranstaltungen (z.B. „interner Numerus clausus“),
  • das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer einzelnen Zwischen- oder Modulprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind.

Hinzu kommt das Thema Auslandssemester. Wer während des Studiums im Ausland war, kann diese Zeit hinten an sein Inlandsstudium dranhängen. Vorausgesetzt das Auslandssemester fand innerhalb der Regelstudienzeit statt!

Für eine Verlängerung des BAföGs über die Regelstudienzeit hinaus müssen die von dir angeführten Gründe nachweisbar und ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein!

bafög verlängerungsantrag

Vorsicht beim BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester!​

Wie du siehst, wirft das BAföG-Amt nicht einfach jedem wahllos Geld hinterher. Für die meisten ist es schon schwer überhaupt BAföG zu bekommen und das auch noch über das vierte Fachsemester hinaus. Dieses ist dem Amt nämlich besonders wichtig. Nach dem vierten Semester müssen standardmäßig alle BAföG-Empfänger nachweisen, ob sie auf dem Stand der Dinge sind und ihr Studium voraussichtlich innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abschließen können.

An dieser Stelle wird's wirklich kritisch und hier sollte man genau aufpassen, denn im schlimmsten Fall wird einem sofort das BAföG gestrichen. Wie du strategisch am besten vorgehst, um das zu vermeiden sowie ein Musterschreiben, mit dem du den Aufschub des Leistungsnachweises beantragen kannst, findest du in meinem Artikel zum Thema BAföG Leistungsnachweis.

Wie lange du die Regelstudienzeit überschreiten kannst

Wie lange du über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden kannst, hängt von dem Grund ab, der für die Verlängerung der Förderungsdauer ausschlaggebend ist. Wenn du ein Auslandssemester gemacht hast, wird die Vorlesungszeit der ausländischen Hochschule hinten dran gehängt. In unserem Fall geht die Vorlesungszeit in Bali vom 6. April bis 16. Juli. Damit werden uns vier Monate anerkannt.




Anleitung: BAföG Verlängerungsantrag richtig stellen

  1. Erfülle einen der oben genannten Punkte.
  2. Nimm keine Urlaubssemester in Anspruch (ohne die Auswirkungen vorher abzuklären)
  3. Beantrage eine Verschiebung des BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.
  4. Beantrage nach Ablauf der Regelstudienzeit wieder BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Bezugnahme auf § 15 Abs. 3 BAföG.
bafög verlängerungsantrag

Welche Auswirkungen hat die BAföG Verlängerung auf die Rückzahlung?

Inwiefern eine längere Förderungsdauer deine Schulden beim Amt beeinflusst, hängt von mehreren Faktoren ab. Ist der Grund für deine Verlängerung Schwangerschaft und/oder Kindererziehung, dann wird dir nach § 17 Ab. 2 das, was du nach der Regelstudienzeit bekommst, als Vollzuschuss gewährt. Deine Schulden erhöhen sich also nicht.

Für alle anderen gilt: die Hälfte des gezahlten BAföGs ist ein zinsloses Darlehen. Die BAföG Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende deiner Regelstudienzeit in Raten von 390 € pro Quartal, sofern das Einkommen zu dem Zeitpunkt eine gewisse Grenze nicht unterschreitet.

§ 17 Abs. 2 besagt jedoch auch, dass BAföG-Schulden für alle bei 10.010 € gedeckelt werden. Das ist also das schlimmste, was dir passieren kann. Diese Grenze gilt auch, wenn du an deinen Bachelor noch ein Masterstudium anschließt (Quelle).

Und die Moral von der Geschicht…

Ob eine Verlängerung der Förderungsdauer für dich infrage kommt, ist wie du siehst eine sehr individuelle Angelegenheit und eher die Ausnahme von der Regel. Einen Versuch ist es aber allemal wert! 

Solltest du feststellen, dass du dein Studium nicht rechtzeitig abschließen kannst, aber auch keinen Anspruch auf BAföG mehr hast, solltest du dich unbedingt beim Studentenwerk über deine Möglichkeiten beraten lassen. Es gibt günstige Studienabschlussdarlehen, die möglicherweise für dich infrage kommen.

Geh bitte nur nicht in die nächstbeste Bank und lass dir was aufschwatzen! Sowas kann übel enden, wie man nicht zuletzt an diesem Beispiel sieht. Dann lieber die letzten Monate zurück zu Mutti ziehen und extrem sparsam leben. Oder auch mal von der Rechtsschutz telefonisch beraten lassen, was vielleicht noch geht.


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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

316 Kommentare

  • Hallo!

    Ich bin seit September 2020 eigeschrieben. Wegen psychischer Krankheit war ich im ersten Semester nicht in der Lage an Prüfungen teilzunehmen und war das 2. und 3. Semester krankgeschrieben. Da habe ich auch kein Bafög erhalten. Zu dieser Zeit war ich auch zwei Mal in stationärer Behandlung. Im ersten Semester indem ich das Studium wieder aufgenommen habe, war ich leider noch einmal in stationärer Behandlung. Hier habe ich dann nur 3 Klausure geschrieben, also insgesamt nur 9 der 27 zu erreichenden CP erhalten. Dieses Semester habe ich zwei Klausuren nicht geschrieben, da es psychisch nicht möglich ist das volle Pensum zu schaffen. Daher fehlen mir auch hier CP. Ich habe noch 2 Semester vor mir, bevor ich den Leistungsnachweis einreichen muss. Am Telefon mit dem örtlichen Bafögamt wurde mir gesagt, dass eine Verlängerung wahrscheinlich nicht klappt, da den Studierenden während Corona das Bafög "nur so hinterhergeschmissen wurde". Meine Frage ist, ob die oben angegebenen Gründe für eine Verlängerung sprechen würde, wie lange generell eine Verlängerung möglich ist und ob eine Abhlehnung aufgrund der Coronaregelung überhaupt zulässig wäre. Vielen Dank!
  • Hallo zusammen, ich möchte diesem mächtigen Mann danken, der alles getan hat, um sicherzustellen, dass mein Mann zu mir zurückkommt. Mein Mann sagte mir vor drei Monaten, dass er keine Gefühle mehr für mich habe und er sich mit jemand anderem trifft. Mir war das Herz gebrochen Weil er sein gesamtes Hab und Gut parkte und mich und meine Kinder für jemand anderen zurückließ, hatte ich Schmerzen und bin auf diesen mächtigen Mann namens Mutalabi gestoßen. Er hat einen Liebeszauber gewirkt, und mein Mann, der mich verlassen hat, ist zu mir zurückgekehrt. Vielen Dank für Ihre Hilfe Sir, wenn Sie seine Hilfe benötigen, senden Sie ihm noch heute eine E-Mail an: greatmutalabi@gmail.com oder fügen Sie ihn auf WhatsApp +2348054681416 hinzu,,
  • Hallo Luisa,
    Ich bekomme bereits Bafög und meine Förderungshöchstdauer endet im April 2025. Da ich dann allerdings noch 6 Monate benötige, wollte ich fragen, wann ich den Antrag auf Verlängerung stellen muss? Meine Kinder sind zum heutigen Zeitpunkt 15, 12 und 10 Jahre alt und ich habe in der Vorklinik 2 Jahre länger gebraucht. Habe ich eine Chance, das Aufgrund von Kindererziehung noch die letzten 6 Monate bewilligt bekomme? Stelle ich den Antrag dieses Jahr schon oder soll ich ihn erst nächstes Jahr stellen? Ich werde meine Abschlussprüfung 12/25 haben.

    Danke und LG Isabell
  • Hallo Luisa
    Ich habe eine Frage bzw ein Problem, ich bin im 9 Fachsemester und ich musste Formblatt 5 vorzeigen, da ich an corona erkrankt war habe ich nach Verlängerung gebeten und mir wurde durch COVID Bafög wider bewilligt bis März 2023
    Ich hatte gestern und heute eine Prüfung, habe an beide Teil genommen die 2 Scheine ausmachten und wichtig für das Formblatt 5 sind, mein Problem ich habe eine Klausur bestanden und den Schein erhalten, leider die 2te Prüfung nicht bestanden, die nächste Prüfung wäre Anfang April 2023, kann ich noch mal einen Antrag auf Verlängerung stellen, dass ich Formblatt 5 im April vorzeige oder ist dass alles zu spät und nicht mehr machbar…🥹
    Auf dem Zettel was ich von meiner Sachbearbeiterin bekommen habe steht das ich für Formblatt 5 noch eine 4 Monate dafür Zeit hätte, aber bin mir nicht genau sicher ob das alles richtig und deswegen wollte ich noch mal sicher gehen, bevor ich am Montag bei meiner Sachbearbeiterin anrufe…
    Liebe Grüße
  • Danke für diesen hilfreichen Artikel :)

    Ich hab auch ein Problem, es ist etwas kompliziert, aber vielleicht kannst du mir trotzdem helfen :)

    Ich studiere seit dem 1.1.20 per Fernstudium und befinde mich in Elternzeit. Mein 1. Kind ist Februar 18 geboren, das 2. als Frühchen Juni 20.

    Aufgrund meiner vorhergegangenen Ausbildung wurden mir 2 von 6 Semestern anerkannt, so dass ich eigentlich im Vollzeitstudium Ende 21 hätte fertig werden müssen. Mir wurde Bafög bis Juni 23 bewilligt... Meine Frage ist jetzt, ob da nicht noch 1 oder 2 Semester machbar wären (bisher hab ich nur fürs große Kind Verlängerung beantragt gehabt, außerdem das Semester aufgrund der Corona-Pandemie.). Mein Kleiner kommt jetzt in die Kita, ich brauche noch etwa dieses Jahr fürs Studium, (wenns gut läuft).

    Ich bin mir unsicher aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen, wie das gerechnet wird 🙁

    Danke schonmal :)
  • Hallo Luisa,
    warum sollte man denn kein Urlaubssemester beantragen? Und falls man erstmal kein Bafög mehr bekommt, hat man dann trotzdem noch Anspruch auf ALG2 im Urlaubssemester?
  • Hallo, ich studiere derzeit im 4 Semester Medizin im Ausland. Ich habe jedoch eine Prüfung, die Voraussetzung ist für das 3 Jahr nicht bestanden. Daher muss ich dieses Fach wiederholen (das Fach geht 2 Semester lang, weil es recht komplex ist) Außerdem habe ich nachdem ich während der Prüfungsphase an Corona erkrankt bin, bis jetzt chronische Kopfschmerzen, meine Leistungen nehmen ab, da ich mir Sachen schlechter merken kann und komme nicht mehr ohne Schlaftabletten klar. Zu der Zeit habe ich jedoch kein Attest gebraucht, weil ich vorher nicht wusste Wie mein Semester ausfällt.. ob ich es nun schaffe oder nicht. Kann man sich rückwirkend ein Attest vom Arzt erstellen lassen? Oder eine Art Bestätigung? Damit ich dies dem Amt belegen kann.. das mit der nicht bestandenen Prüfung kann ich ohne Probleme belegen. Wie schätzt du meine Chancen ein? Würde auch eine Bestätigung vom Psychiater was bringen? Ich bin sehr abhängig vom Bafög wegen Miete etc.. nebenbei jobben kommt für mich nicht in Frage, da ich 24/7 nur am lernen bin. Und falls es genehmight werden sollte.. geht es dann mit der Förderung ganz normal ab dem 3 Jahr wie gewohnt weiter? Oder hätte ich dann keinen Anspruch mehr? Lieben Dank LG N.
  • Hallo :)

    ich habe eine Frage zum Auslandssemester. Ich studiere momentan im 6.Semester und beziehe Bafög. Mit der neuen Corona-Verordnung wurde meine Förderungshöchstdauer um 3 Semester erhöht (bis 03.2024). Ich habe nun folgende Frage. Ich würde gerne in einem Jahr zwei Auslandssemester machen (das wären dann von 08.2023 bis 05.2024) und wäre auf Auslandsbafög angewiesen. Meine Frage ist, ob ich über die Regelstudienzeit (also die letzten Monate) noch Bafög bekommen könnte?

    Ich habe jetzt folgendes in diesem Artikel gelesen: "Hinzu kommt das Thema Auslandssemester. Wer während des Studiums im Ausland war, kann diese Zeit hinten an sein Inlandsstudium dranhängen. Vorausgesetzt das Auslandssemester fand innerhalb der Regelstudienzeit statt!"
    Heißt das, ich kann kein Bafög mehr für die letzten Monate (04.2024 und 05.2024) im zweiten Auslandssemester (die wäre vom 02.2024 bis 05.2024) bekommen? Oder könnte ich zumindest, weil das erste Auslandssemester (die wäre vom 09.2023 bis 01.2024) in der Regelstudienzeit stattfindet, diese als Grund für eine Verlängerung nutzen?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Vatoria
  • Hey Vatoria,

    entscheidend ist der Beginn des Auslandssemesters und ob es sich um einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt handelt. Nur freiwigge Auslandssemester können an die Regelstudienzeit angehängt werden. Wenn keine Förderung nach der Regelstudienzeit mögkich ist und das Studium in den kommenden 12 Monaten abgeschlossen wird, kann man Studienabschlusshilfe beantragen https://www.studierenplus.de/bafoeg/studienabschlusshilfe/
  • Ich studiere seit September 2019 im Fernstudium (U).
    Ich bekomme den baföghöchstsatz (elternabhängiges bafög) und bin trotz 3 Jährigen Sohn gut voran gekommen und werde im 4.Semester alle Credit points erbringen können, wenn jicht sogar schon mehr nachweisen können. Nächstes Jahr werde ich nochmal schwanger werden. Meine Frage lautet nun, ob trotzdem die Möglichkeit besteht bafög über die Höchstdauer von 3 Jahren zu bekommen? Oder geht das nicht weil ich bis zum 4 Semster alle erforderlichen Leistungen erbringen konnte? Besteht die Möglichkeit das die Hochschule mir eine negative Bescheinigung über den Leistungsnachweis erteilt? Oder machen die sowas nicht? . Aktuelle bearbeite ich meinem ersten Bafög Folgeantrag.
    Über Tipps würde ich mich sehr freuen
  • Hey Henjo,

    dein Leistungsnachweis ist wegen Corona erst in einem Jahr dran. Eine Verschiebung ist aktuell überhaupt nicht notwendig. Wenn du kannst einen Antrag auf Verschiebung der Regelstudienzeit beantragen, wenn du nach dem 5 Semester wegen deiner Kinder /Schwangerschaft nicht mehr ganz mitgekommen bist. Die Ämter sind unterschiedlich streng. Manche fordern einen Nachweis über eine Risikoschwangerschaft und fehende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, anderen reicht die Existenz der Kinder.
  • Hallo Luisa,

    wenn mein Studienbeginn (1. Sem.) am 1.9. lag und mein Kind am 20.9 dann 5 Jahre wurde, könnte ich aufgrunddessen ein Semester mehr Förderung erhalten? Für das dritte und vierte Semester auch nochmal ein Semester Verlängerung weil das Kind in der Zeit zwischen sechs und sieben Jahren war?
    Ich kann aufgrund der Kinderbetreuung nicht die Anwesenheitszeiten der Vollzeitler einhalten, denn auf meine Anwesenheit kommt auch nochmal eine längere Bahnfahrt. Das kollidiert mit den Abholzeiten der Kita. Reicht es dem Amt aus, dass die Kinder ein gewisses Alter hatten oder muss man noch mehr Gründe für die Verlängerung aufgrund von Kindererziehung einreichen?

  • Hey Nati,
    Klick dich mal durch den Test weiter oben. Der sagt dir wie viele Semester du überziehen kannst.
  • Hallo Luisa, der Test fragt mich aber wie viele Semester ich mit einem fünfjährigen Kind studiert habe und laut Bafög Gesetz gibt es aber nur ein Semester pro Lebensjahr bis zum vollendeten 5 Lebensjahr. Demnach würde es doch keins geben, wenn das Kind im ersten und zweiten Semester fünf Jahre ist. Das würde doch dann als sechstes Lebensjahr zählen oder verstehe ich es falsch?
  • Hey Nati,

    da hast du recht. Das muss ich korrigieren. Aktuell gilt:

    für Schwangerschaft: ein Semester,
    bis zum 5. Geburtstag des jüngsten Kindes: ein Semester pro Lebensjahr,
    für das 6. und 7. Lebensjahr des jüngsten Kindes: insgesamt ein Semester und
    für das 8. bis 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes: insgesamt ein Semester.
  • Hallo! Ich kann während oder nach meinem Studium eine staatliche Anerkennung machen. Kann ich auch noch Bafög erhalten, wenn ich die staatliche Anerkennung (Prakitkum von 800h) nach meinem Bachelor-Abschluss erst mache oder wäre es sinnvoller, dass ich das noch innerhalb des Bezugzeitraumes mache und gegebenfalls das Studium somit verlängere (habe 4 Kinder unter 14 Jahre) und somit mein Bafög noch bekomme voll? Lg Stef
  • Liebe Luisa,

    vielen Dank für deine hilfreichen Tips. Vielleicht kannst du mir bei ein paar Fragen helfen? Ich bin im Moment in meinem letzten 6. Semester (Regelstudienzeit: 6 Semester) und muss nur noch meine Bachelor Arbeit einreichen um abzuschließen. Ich studiere in Holland. Aus mentalen Gründen (nicht bescheinigt) würde ich gerne meine Bachelor-Arbeit erst in einem Jahr (also in 2 extra Semestern) einreichen. Meine Uni bietet mir zwar die Option auch nur 1 extra Semester zu verlängern, jedoch möchte ich gerne zwei extra Semester haben. Bis dahin habe ich noch meine Wohnung hier in Holland und könnte (muss aber nicht um zu bestehen) weitere Kurse hier an der Uni belegen. Nach dem 4ten Semester habe ich meinen Leistungsnachweis ganz normal eingereicht, meine Probleme mit dem Studiengang kamen erst im 6ten Semester. Kann ich dennoch eine BAföG Verlängerung für ein 7. und 8. Semester erhalten?

    Vielen Dank und ganz liebe Grüße,
    Molly
  • Hey Molly,

    du müsstest nachweisen, dass du aus gesundheitlichen Gründen die Regelstudienzeit überschreiten musst oder nachweisen, dass während der Pandemie nach deinem 4. Semester Lehrveranstaltungen oder Prüfungen komplett gestrichen wurden und keine Online-Alternative angeboten wurden. Oder du musst jetzt die Bachelorarbeit abgeben und durchfallen, damit du sie nächstes Semester mit BAföG wiederholen darfst.
  • Hi, ich hätte auch eine Frage bzgl. meines Antrages.
    Bei mir ist es so, dass ich aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht schreiben konnte und deshalb eine meiner Prüfungen in den September verschoben wurde. Die andere Prüfung wurde letztes Jahr Corona bedingt abgesagt, diese muss ich auch noch im September schreiben. Ich hätte noch in diesem Semester alle Prüfungen schreiben können, nur leider hat meine Uni unwissend die Kurse nicht angeboten und daher die Prüfung nicht gestellt. Außerdem ist es noch so, dass ich vor dem November noch mein Zeugnis nicht erhalten werde, da ich meine Bachelorarbeit bis Ende September schreiben muss und meine Uni insgesamt 8 Wochen für die Korrektur braucht. Habe ich auch das Recht auf eine Verlängerung?
  • Hey Sarah,

    durch Corona verlängert sich die Förderung automatisch um 3 Semester (außer im Saarland, da ist es nur 1 Semester). Im Moment braucht also im Prinzip niemand eine Verlängerung beantragen, der im aktuellen Semester noch BAföG bekommt.
  • Hallo Luisa!

    Meine Regelstudienzeit endete nach dem SS 2020. Da ich alleinerziehend bin und zwei Kinder im Alter von 6 und 12 Jahren betreue, habe ich die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus für zwei weitere Semester (aufgrund der Kinderbetreuung) bewilligt bekommen.
    Nun wurden diese Semester nachträglich vom Bafögamt aufgrund der „Null-Semester“ durch die Corona Pandemie nachträglich in „Regelförderung“ erbracht.
    Leider konnte ich die KP, die durch die Kinderbetreuung noch nicht erbracht wurden, durch Corona nicht im ursprünglich angedachten Umfang und Zeitraum erbringen.
    Da die Schulen meiner Kinder oft geschlossen und die Kinder oft im Homeschooling waren und dabei betreut werden mussten, habe ich nochmals viel weniger Zeit für mein Studium aufbringen können.

    Ich hatte mir erhofft, dass diese zwei Nullsemester, die für jeden Studierenden in Niedersachsen eine Weiterförderung bedeuten, auch für mich bedeuten, dass ich nochmals zwei Semester gefördert werden könne.

    Wie schätzt Du die Situation ein?

    Vielen Grüße und vielen Dank im Voraus!
  • Hey Sarah,

    ja, das müssten für dich sozusagen 4 Semester extra bedeuten. Immerhin liegt der Grund für deinebewilligte Verschiebung VOR Corona. Das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun. Aber frag sicherheitshalber nochmal deinen Sachbearbeiter.
  • Hi Luisa :)
    I have a tiny question regarding my situation. So I am a student who gets bafög from Greifswald. I am moving however in 2 months to Berlin as I have to do my internship over there. Will the studierendenwerk Greifswald still be the one I need to send my applications to or the one in Berlin?
    Will the studierendewerk Greifswald ask questions why I moved out into another city which is not the city where my college is at?
    I am done with all my Modules in Greifswald, I just need to do the Pflichtpraktikum :)
    Thank you for your time :)
  • Hey Modi,

    It's still Greifwald. Just let them know your new address so they can keep contacting you. A justification is not necessary. If you are paid for the internship, you must also inform the office of this.
  • Hallo Luisa,

    wegen Auflagen wurde mein Bafög bis Ende Sommersemester 2020 verlängert. Dann wollte ich entsprechend der neuen Richtlinie wegen Corona mein Bafög verlängern und habe auch einen kurzen schriftlichen Antrag gestellt. Weil ich dazu aufgefordert wurde, darzulegen, dass die Verzögerung meines Studiums auf Corona zurückging, habe ich auf den vollständigen Weiterförderungsantrag verzichtet.

    Nun lesen ich, dass das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 als "Nullsemester" gezählt werden. Wie ich es verstehe, werden sämtliche Bafägantrage damit auf Anfrage hin verlängert, ohne dass begründet werden müsse, inwieweit Corona für die Verlängerung des Studiums verantwortlich wäre. Leider ist mir die Möglichkeit der "Weiterförderung" erloschen, oder? Da die damalige Information vom Amt nicht den dann durchgesetzten Richtlinien entspräch - eine Begründung, die meine Verzögerung auf Corona zurückführt, wäre ja wie ich es heute verstehe garnicht von Nöten gewesen - sehe ich meinen Anspruch auf Weiterförderung hier unrechtmäßig verhindert. Gibt es die Möglichkeit, eine Weiterförderung auch nach erloschener Erstförderung zu beantragen? Bestehen Chancen?

    Danke und liebe Grüße

    Mairo
  • Hey Mario,

    stell einen Antrag auf Überprüfung des damaligen Antrags, dann wird nochmal auf Grundlage der aktuellen Bedingungen rückwirkend entschieden. Das ist einfach nur ein Brief, in dem du darum bittest, deinen Antrag nochmal zu prüfen. Nichts besonderes.
  • Hallo Luisa,
    hast du eine Ahnung, welche Regelungen gelten, wenn man (schon 2017) wegen einer Behinderung die FHD überschritten hat? Ich habe gelesen, dass in einem solchen Fall individuell geprüft werde, ob die Verzögerung durch die Pandemie entsteht, während die Regelstudienzeit für diejenigen, die die FHD zu Pandemiebeginn noch nicht überschritten hatten, pauschal verlängert werde. Da ich wegen psychischer Erkrankungen schwerbehindert bin, erhielt ich bereits seit dem 5. Semester kein Bafög mehr. Das klage ich derzeit also erst ein. Ich bin darauf angewiesen, Tutorien usw. in Präsenz zu belegen, da ich darüber deutlich besser lernen kann, Präsenz ist jedoch seit einem Jahr nicht möglich. Und Klausuren, die ich nun bestehe, darf ich nie wieder schreiben. Wenn ich also infolge der Pandemie eine 3.7 oder eine 4.0 schreibe, obwohl mit Präsenzlehre z.B. eine 2.0 oder 2.3 möglich gewesen wäre, bin ich wegen der Pandemie (weiterhin) im Nachteil. Und die Noten entscheiden darüber, ob ich einen Master-Studienplatz erhalten werde. Und ohne Master kann ich meinen Abschluss vergessen...
    Denkst du, dass ich, um den Bafög-Anspruch nicht zu gefährden, quasi gezwungen bin, die Klausuren trotzdem mitzuschreiben? Es ist alles so belastend. Ich arbeite bereits zwanzig Stunden pro Woche nebenbei, weil ich ja kein Bafög erhalte, und bin gesundheitlich bereits stark beeinträchtigt, das geht nun schon so viele Semester so und wird einem irgendwann zu viel.
    LG
    Laura
  • Hey Laura,

    hast du schonmal daran gedacht, das deinen Anwalt zu fragen? Da du dich im Klageprozess befindest, nehme ich an, dass du einen Anwalt hast. Abgesehen davon, gehe ich davon aus, dass dem Amt deine Noten egal sind. Meines Wissens nach ist deine Hochschule für den Nachteilsausgleich zuständig, nicht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG).Du sgst selbst, dass in deinem Fall eine gesonderte Prüfung stattfindet, von daher kann ich deine Frage unmöglich beantworten.
  • Hi Luisa,
    Ich hätte eine Frage bezüglich der Verlängerung meiner Förderungshöchstdauer (Stand jetzt bis 09.2023)
    Und zwar bin ich seit dem SoSe19 in Bochum immatrikuliert und studiere Anglistik und Philosophie als 2-Fach Bachelor.
    Für Anglistik muss ich aber ins englischsprachige Ausland und der Auslandsaufenthalt ist für Juli 2022 angesetzt. (Mindestens 12 wöchig wegen Auslandsbafög)
    Da das SoSe20 und das WiSe20/21 nicht in die Regelstudienzeit mit einberechnet werden, muss ich im SoSe22 den Leistungsnachweis für Anglistik vorlegen. Ich habe aber Philosophie ein Semester später begonnen (WiSe19/20) im Rahmen eines Fachrichtungswechsels, sodass ich den Leistungsnachweis für Philosophie während meines Auslandsaufenthalt einreichen müsste.(WiSe22/23)
    Nun meine Frage: Würde der Leistungsnachweis für Philosophie dann verschoben werden oder würde mir das Auslandsbafög, womit ich auch fest rechne, gestrichen werden.
    Mein Auslandsaufenthalt würde sich nämlich bis Mitte Oktober ziehen und die Leistungsnachweise sollte man ja mit Beginn des Semester vorher einreichen.

    LG
    Martin
  • Hey Martin,

    ehrlich gesagt bin ich keine Spezialistin in Bezug auf 2Fach Studiengänge, aber ich glaube, dass der Leistungsnachweis für das später begonene Fach entsprechend später eingereicht wird ohne Verschiebung. Mit dem Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises würdest du aber auch nichts falsch machen. Schlussendlich läuft es eh darauf hinaus, dass du deinen aktuellen Leistungsstand nachweist, ohne diesen Nachweis kann auch nichts verschoben werden. Du musst ja beweisen, dass ein Aufschub tatsäächlich nötig und auch realistisch ist.
  • Hallo Luisa,
    ich hätte auch mal eine Frage :) Ich habe im August 2020 einen Antrag über Förderungshöchstdauer hinaus gestellt, da ja Pandemiebedingt das Hochschulgesetz geändert wurde. Nach ewigen Kämpfen habe ich jetzt den Bescheid bekommen - abgelehnt. Mittlerweile zählt die Regelstudienzeitverlängerung ja für SS2020, WS20/21 und SS21, weshalb ich mich auch noch in der angepassten Regelstudienzeit befinde. Ich bin im SS2020 in das 8. Semester gekommen und habe somit ab da die Regelstudienzeit für mein Studium überschritten.

    Besteht die Möglichkeit gegen diesen Bescheid anzukämpfen oder ist das Aussichtslos?

    LG Andi
  • Hey Andi,
    wenn ich dich richtig verstehe, hättest du eigentlich zum Ende des Wintersemesters 2019/20 fertig werden müssen. Dann betrifft dich diese Regelung nicht. Das gilt für alle, die in diesen 3 Semestern generell förderfähig waren. Sprich, diese Leute hätten auch ohne Corona in dieser Zeit BAföG bekommen. Du nicht. Aber leg gern trotzdem Widerspruch ein. Ist ja kein Aufwand und zuverlässiger als eine Kommentarzeile im Internet.
  • Hallo Luisa,
    ich habe im WiSe 2019/20 mein Masterstudium begonnen und befinde mich somit ab April im 4. Semester, in welchem ich meine Masterarbeit schreibe. Ich habe mir absichtlich Module offen gehalten, da ich im 5. Semester ein Auslandssemester mache und wollte versuchen dafür Auslandsbafög zu bekommen. Inlandsbafög habe ich nur im Bachelor für zwei Semester erhalten. Nun zählt das 5. Semester ja nicht mehr in die Regelstudienzeit. Allerdings wurde die Regelstudienzeit coronabedingt aktuell um 2 Semester verlängert (aufgrund des SS 2020 & WiSe 2020/21). Meine Frage ist nun, ob ich durch die Regelstudienzeitverlängerung das Auslandsbafög bekommen würde, obwohl ich davor kein Bafög erhalten habe und mich außerhalb der normalen Regelstudienzeit befinde?
  • Hallo Luisa,
    für mich hat sich auch eine Frage in Bezug auf die Verlängerung meiner BAFöG-Förderung ergeben. Ich studiere bereits im 5. Mastersemester (Regelstudienzeit 4 Semester) an der Universität Stuttgart. Für das Wintersemester konnte ich eine Verlängerung meiner Regelstudienzeit erwirken (durch die aktuelle Pandemie). Allerdings wurde nun keine neuen Informationen über eine weitere Verlängerung der Regelstudienzeit von der Universität kommuniziert. Ich stehe nun kurz vor meinem Masterabschluss. Allerdings verzögert sich meine Abgabe um ca. 3 Monate über das aktuelle Wintersemester hinaus. Meine Frage wäre nun, ob und welche Argumentation es für eine Verlängerung der Förderung gibt? Gibt es eine Möglichkeit die Pandemie als Grund für eine Weiterverlängerung anzugeben? Wenn ja, auf welcher Grundlage lässt sich dies am Besten argumentieren?
  • Hey Anna-Lena,

    Ich weiß wurde die Regel Studienzeit in fast allen Bundesländern noch mal um ein Semester verlängert frag doch mal den Studentenwerk.
  • Hi Lisa its me again :)
    So i have a tiny question regarding my situation. So last semester (officially my 6th and last semester) I wasn't able to finish college because of corona, so obviously like everyone else I got the Verlängerung thingy and got Bafög for this semester too. However this semester the situation didn't get any better with corona, which means that I will not be able to finish college this semester too. My question is: Am I still in the Regelstudienzeit because the Amt keeps on giving us Verlängerung or am I not exactly in the Regelstudienzeit, hence I might lose Bafög for the next semester.
    Thank you so much🎓
  • Hey Modi,

    this semester will be treated like the last one because of the pandemic.
  • Ich bins nochmal:

    "Unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar, die Förderung wird deshalb für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet. "

    Ich befinde mich außerhalb der Regelstudienzeit (auch mit den 1-2 Semster) aber meines erachtens innerhalb der Förderungshöchstdauer (durch die 1-2 zusätzlichen Semster) insbesondere weil in der offiziellen Verlautbarung nichts von Regelstudienzeit steht sondern nur Förderungshöchstdauer.

    Jedoch schreibt das Bafög Amt: "Bereits mit dem Bescheid von Mai.2018 wurde einer Förderungs über die Forderungshochstdauer hinaus nicht zugestimmt. Ver Verzug durch die Auswirkung von Corona lag nicht innerhalb ihrer Regelstudienzeit und stellt daher ebenfalls keinen Grund nach Paragraf 15 abs. 3 Bafög dar." "Gründe nach Paragraf 15 abs. 3. Bafög konnten sie nicht geltend mache."

    Wie soll ich am besten meinen Einspruch formulieren?
  • Hey Stefan,

    ich sehe das wie das Amt. Du warst schon vor Corona nicht mehr förderfähig. Daran kann kcorona nicht schuld sein und deshalb auch nicht als Begründung aufgeführt werdem. Förderungshöchstdauer und Regelstudienzeit sind dasselbe.
  • Und was ist wenn man außerhalb der Regelstudienzeit ist. Jedoch eigentlich im SS2020 ohne Corona Fertig gewesen wäre (Masterarbeit) man jedoch ein Gutachten hat, das durch Corona die Masterarbeit nicht beendet werden konnte. Also Corona ist eindeutig Schuld an einer weitern verlängerung des Studiums man jedoch aufgrund der Regelstudienzeit nicht mehr Bafög berechtigt ist.
  • Hey Stefan,

    ich seh den Zusammenhang nicht. Es geht um die Weiterförderung nicht Neuförderung. Also ob das BAföG verlängert wird, wird es ja nicht. Das wäre bei dir ein "Erstantrag", wegen der langen Pause zwischen Ende der Förderung und Beginn einer neuen. Es geht bei Corona darum, BAföG Empfängern nicht zu früh den Anspruch zu entziehen. Sie bleiben in der Regelstudienzeit. Du sagat selbst, dass du trotz Verlängerung nicht mehr in der Regelstudienzeit bist. Du bist also so oder so raus.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe eine Frage und hoffe, dass du mir vielleicht helfen kannst. ich studiere im 3.Semester ein Master an der Beuth Hochschule, und bekomme Bafög (Anfänger). Regelstudienzeit beträgt 3 Semester, das bedeutet, dass meine Förderungshöchstdauer in Abril endet. Leider konnte ich im 1. und 2. Semester aufgrund psychischer Problemer und schwierigkeiten im studium nicht alle Leistungen erbringen konnte, da ich erste mal einer Universität in Deutschland besuche, auch war Die Online-Lehre im SoSe und WiSe nun echt hart fur mich. Ausserdem habe ich zur Zulasung viele auflage erhalten, leider habe ich noch nicht alle geschaff oder ich warte auf die klausuren. Es ist möglich, eine Verlängerung der Fürderung zu beantragen? obwohl ich nicht alle Leistungsnachweis erbringen kann. welche unterlagen werde ich benötigen? Welche möglichkeiten habe ich? deine Anwort wäre fur mich sehr hilfrich, vielen Dank!
  • Hey Wladimir,

    beantragen geht immer. Versuch's. Das könnten "schwerwiegende Gründe" sein und gehört damit zu den Einzelfallentscheidungen. Eine Voreinschätzung zu den Chancen kann ich also nicht abgeben. Wenn es nicht klappt, und du ein gewisses eigenes Einkommen hast, kannst du Wohngeld beantragen: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/
  • Hallo,
    Ich habe eine Frage und hoffe, dass du mir vielleicht helfen kannst. Ich studiere in Köln BWL und bin aktuell im 7. Semester (6 Semester Regelstudienzeit). Im 1.,2.,3. und 6. Semester habe ich bereits Bafög erhalten. Gestern hat uns die Uni mitgeteilt, dass für dieses Semester die individuelle Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studierenden um 1 Semester erhöht wird. Dementsprechend würde ich mich jetzt doch wieder in der Regelstudienzeit befinden. Kann ich dann für dieses Semetser nochmal einen Antrag stellen?
    Falls ja, nur ab jetzt bis Ende des Semesters oder könnte ich es rückwirkend ab November erhalten? Schließlich hätte ich da ja noch nicht wissen können, dass ich es beantragen kann.

    Vielen Dank im Voraus
    LG Sophia
  • Hey Sophia,

    BAföG kann generell nicht rückwirkend bewilligt werden. Beantragen kannst du aber alles, wenn du November auf den Antrag schreibst, wird der Antrag entweder ausnahmsweise rückwirkend zum November bewilligt (unwahrscheinlich) oder ab dem Kalendermonat, in dem du den antrag einreicht, unabhängig davon welchen Monat du in deinen antrag geschrieben hast.
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für diese tolle Seite!
    Ich habe auch eine Frage. Ich studiere in Österreich im Master und schließe bald mein 4. Semester ab. Aufgrund von Corona wurden in vielen Bundesländern pauschal die Regelstudienzeiten zur Förderung verlängert, laut meiner Sachbearbeiterin jedoch nicht, wenn man im Ausland studiert. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, aber meine Internetrecherche hat bisher nichts ergeben. Stimmt die Aussage der Sachbearbeiterin so, oder kann in dieser Situation vielleicht doch ein Antrag auf Verlängerung der Förderung gestellt werden? Es kamen keine nennenswerten coronabedingten Verzögerungen im 3. oder 4. Semester vor, mir geht es nur um die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ich hatte geplant, 5 Semester im Master zu studieren und im letzten Semester- nach Ablauf der Förderung- dann einen Vollzeitjob zu nehmen, da mir nur noch die Abgabe der Masterarbeit bleibt. In der jetzigen Situation stellt sich das leider als nahezu unmöglich heraus und ich fürchte keine Absicherung zu haben.
    Vielleicht fällt dir ja dazu etwas ein?

    Ganz liebe Grüße,
    Birgit
  • Hey Birgit,

    ich muss der Sachbearbeiterin recht geben. Die Gesetzesänderungen betreffen die Hochschulen im jeweiligen Bundesland. Wenn du nicht in Deutschland immatrikuliert bist, betrifft dich das nicht, anders wäre eine solche Regelung in Österreich, die würde auch dein BAföG beeinflussen.
  • Hallo Luisa,
    ich habe den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester erbringen können. Bin jetzt im 6. Semester und werde noch 2 Semester länger brauchen. Ich pflege meinen schwerbehinderten Bruder (Pflegegrad 3). Wie schätzt du meine Situation ein? Ist eine Verlängerung denkbar?
  • Hey Marx,

    das könnte als "schwerwiegender Grund" durchgehen. Ich wage es aber zu bezweifeln, dass 2 Zusatzsemester bewilligt werden. wahrscheinlich wird es ein Semester, wenn es bewilligt wird. Ich gehe dabei von der als angemessen erachteten Zeit für studierende Eltern mit Kleinkind aus. Da würde auch ein Semester bewilligt werden.
  • Hallo, ich studiere Bauingenieurwesen und ich komme zum fünften Semester. Ich beziehe mich auf bafög seit 4 Semester aber ich habe 3 Kinder 6, 3,2 Jahren alt. Wegen Kindererziehung kann ich nicht auf mein Studium nicht konzentrieren. Ich möchte gerne wissen, wie viel Semester nach Regelszeit verlängern kann.
  • Hey Monir,

    theoretisch bis zu 4 Semester Verschiebung für dich drin.
  • Hallo, wenn ich die Leistungennachweis zu 4 Semester verlegen kann, bleiben 4 Semester verschieben können. Oder die berücksichtigen nur 2 Semester
  • Hey Monir,

    wenn du nach dem 4. Semester die Verschiebung beantragst, werden alle 4 (1.-4.) Semester berücksichtigt. Wenn du zum 4. Semester nicht verschiebst, weil du alle Leistungen erbracht hast, aber nach dem 6. Semester noch mehr Zeit brauchst, dann werden nur 2 Semester (5.+6. Semester) berücksichtigt.

    Gruß,
    Mathias
  • An meiner Uni muss ich bis 4 Semester 60 Punkt von 120 Punkt Leistungsnachweis erbringen. Wenn ich 60 Punkt bringe , berücksichtigt die bafögamt Die Rest Punkt von die erste 4 Semester. Oder nicht
  • Hey Monir,

    ich würde Formblatt 5 einreichen, dann müsste das problemlos durchgehen.
  • Hallo :)
    Ich hatte mir deine Tipps im vierten Semester zu Herzen genommen und bin nun im siebten Semester. Ich habe meinen Bafögantrag versucht zu verlängern, aber wurde abgelehnt. Im dritten Semester war ich sehr lange krank und konnte mit Hilfe meiner Ärztin den Leistungsnachweis verschieben. Ich habe ihn dann erst im fünften Semester eingereicht. Das Bafög wird mir jetzt aber nicht mehr gestattet, weil ich ja angeblich mit dem später abgegeben Leistungsnachweis bewiesen hätte, dass ich die Leistungen aufgeholt habe... was aber gar nicht der Fall ist. Ich bin nun wirklich verzweifelt, was ich machen soll. Meine Eltern können mich nämlich finanziell nicht unterstützen, auch wenn die offizielle Bafögrechnung davon ausgeht.
    LG
    Marie
  • Hey Marie,

    Ich verstehe das auch nicht. Normalerweise wird nach einer bewilligten Verschiebung des Leistungsnaachweises auch eine Überschreitung der Regelstudienzeit bewilligt, was ja nur logisch ist Aber eben auch nur um den Zeitraaum der Verschiebung. Du schreibst, du hättest den Leisstungsnachweis IM 5. Semester eingereicht. Klingt nicht nach einer echten Verschiebung. Eine Verschiebung würde bedeuten, dass die fehlende Prüfung im Prüfungszeitraum am Ende des 5. Semester abgelegt wurde. Es kommt also auf das Datum der letzten Prüfung an, die für die notwendige Punktzahl war. War es ein nachschreibetermin des 4. Semesters zu Beginn des 5. gehört das noch zum 4. Leg im Zweifelsfall Widerspruch ein, damit dein Antrag von amtswegen nochmal überprüft und ggf. lorrigiert wird: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Hi Luisa,

    ich habe auch eine Frage: Ich studiere Psychologie (Bachelor) in Österreich und bekam bisher immer Bafög. Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, ich starte momentan in mein 7 Semester. Im 4 Semester habe ich ein freiwilliges Auslandssemester gemacht und dachte deshalb, dass mir das 7 Semester auch noch gefördert wird, allerdings wurde mein Antrag abgelehnt (Ich habe allerdings auch keine besonderen Nachweise dargelegt, sondern den ganz normales Antrag ausgefüllt und in der Email das Auslandsemester erwähnt). Hat das etwas damit zu tun, dass ich ja regulär in Österreich studiere, also auch schon im Ausland?
    Ich frage mich, ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen oder es besser ist gleich eine Studienabschlusshilfe zu beantragen.
    Liebe Grüße
  • Hey Leonie,

    du musst schon ausdrücklich dieFörderung nach Ende der Förderungshöchstdauer beantragen. Dafür legst du dem normalen Antrag einen Brief bei, mit dem du dies beantragst und legst entsprechende Nachweise dazu.
  • Liebe Luisa,

    Ich danke dir für diese tolle und informative Seite und hoffe du kannst uns auch bei unserem Fall einen Rat geben (entschuldige den langen Text!) Mein Mann studiert im 5.Semester einen Diplomstudiengang und möchte ab dem 6. Semester 1.malig BaföG beantragen (elternunabhängig da über 30 Jahre und Abitur über 2. Bildungsweg mit direkt darauffolgendem Studienbeginn).
    Wir haben drei Kinder welche zum Studienbeginn 6 und 2 Jahre alt waren und Nr. 3 wurde dieses Jahr im 4. Semester geboren.
    Nun hängt er leider bereits zwei Semester hinterher, da er im 1. und 2. nicht alle Leistungen erbringen konnte (Kinder sehen das mit dem lernen und Vorlesungsbesuch abends 17:00 ja nicht so ein ;'-)
    Ich habe zu diesem Zeitpunkt einen Vollzeit Job angenommen, der recht unberechenbar auch Überstunden verlangt, weshalb v.a. mein Mann unsere beiden ältesten Kinder zu betreuen hatte. Um aber im Stoff mithalten zu können ist er nun ein Matrikel unter seinem ursprünglichen eingeschrieben und versucht so alle Prüfungsnotwendigen Praktika etc. in diesem zu absolvieren.
    Wenn er nun 1. malig beantragt (wussten nicht, dass er gefördert werden könnte in seinem Alter :'/...) und um 2 Semster zurückliegt, muss er da eine Verlängerung beantragen incl. Verschiebung des Leistungsnachweises (Leistungsnachweise hat er ja nicht alle erforderlichen für sein ursprüngliches Matrikel) oder generell "nur" BaföG?
    Erhöht die Erziehungszeit der Kidz die notwendige Semesteranzahl bei ihm oder braucht er das gar nicht weil er erst im laufendem Studium beantragt?
    Wir haben schon viel gelesen, dass die Ämter unterschiedlich urteilen wegen Kindererziehung, aber wie muss ein Nachweis aussehen über eine solche wenn er verlangt wird?

    Etwas komplizierter bei uns aber ich hoffe inständig das alles etwas entwirrt zu bekommen, ich danke ganz herzlich im Voraus!

    GLG Linda
  • Hey Linda,

    er braucht auf jeden Fall eine Verschiebung des Leistungsnachweises, wenn er so weit hinterher hängt, aber durch die Kinder stehen die Chancen ganz gut, dass ihm das auch bewilligt wird. Sobal seine Regelstudienzeit endet, muss er die Förderung über diese hinaus beantragen. Die wird mindestens genauso lange gewährt wie diw Verschiebung des Leistungsnachweises. Wenn ihr dabei Unterstützung braucht, schaut euch doch mal unseren BAföG Antragsservice an: https://www.studierenplus.de/
  • Hallo Luisa,
    erstmal vielen Dank für euren Hoffnung machenden Blog und Respekt, dass du dir für die Beantwortung der Fragen so viel Zeit nimmst! Eine Frage hätte ich auch :)
    Da Ü30 wollen wir mit dem Kinderkriegen auch nicht bis nach dem Master warten, haben aber auch einen Auslandsaufenthalt auf der Wunschliste. Nun fragen wir uns, ob wir auch nach 2 (oder 2,5) Jahren MA noch mit Auslandsbafög gefördert werden könnten, schließlich verlängert sich der Anspruch durch die Geburt eines Kindes um 1 Semester? Oder hat die Verlängerung des Baföganspruchs nichts mit der Verlängerung der Regelstudienzeit zu tun, die für das Auslandsbafög wohl entscheidend ist?
    Danke
  • Hey Stefan,

    du bekommst mindestens solange BAföG wie du in der Regelstudienzeit bist. Durch Auslandsbafög verlängert sich deine Regelstudienzeit nicht, aber du kannst über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden, wenn es sich um ein freiwilliges Auslandssemester handelt. Ist der Auslandsaufenthalt Teil deines Curriculums, gibts keine Verlängerung.
    Für die Schwangerschaft bekommt logischerweise nur deine Freundin /Frau ein extra Semester und die meisten Ämter fordern einen Nachweis, dass es zu Schwangerschaftskomplikationen kam, die zur Studienverzögerung führten. Rechtlich ist das korrekt, nur sind einige Ämter diesbezüglich kulanter.
    Wenn ich dich richtig verstehe, wollt ihr mit Kind ins Ausland, wärt durch die bewilligte Überschreitung der Regelstudienzeit im Inland noch förderfähig. Dann könnt ihr auch noch ein Auslandsemester gemeinsam machen. entscheidend ist, dass das Auslandssemester noch während eurer förderfähigen Zeit in Deutschland beginnt. Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert.
  • Genauso hatten wir uns das mit dem Ablauf gedacht und natürlich bekommt nur die schwangere Mutter die Verlängerung beim Baföganspruch :) aber es war uns nicht klar, dass eigentlich ein Nachweis über aufgetretene Komplikationen notwendig ist, mal schauen wie sich da unser Studentenwerk verhält...
    Auf jeden Fall sind die Ausführungen verständlich und vor allem hilfreich, vielen Dank!
  • *Hi Luisa its me again :)*
    ich habe eine kleine Frage und zwar, ab dem vierten Semester habe ich einen Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweis beantragt, und es wurde genehmigt. Meine Frage ist, wie sieht es aus jetzt da ich im letzten Semester bin, aber brauche noch ein Semester um mein Studium erfolgreich zu beenden. Ich studiere 2 Fach Bachelor aber ich habe mich nicht für die Abschlussprüfung angemeldet. Weißt du ob dass eine Rolle spielt?
    Lg
    Modi
  • Hey Modi,

    wenn dir die Verschiebung des Leistungsnachweises bewilligt wurde, wird dir dir auch die Überziehung der Regelstudienzeit erlaubt. Das musst du genau beantragen und begründen wie beim Leistungsnachweis.
  • * Bachelorarbeit abzugeben
  • Hallo,

    ich studiere in Brandenburg Maschinenbau. Ich bin jetzt im 8 Semester und schreibe gerade meine Bachelorarbeit. Bafög bekam ich richtigerweise bis zum 6. Semester, da dort die Regelstudienzeit endete. Nun habe ich durch Corona das Problem, dass ich es unter Umständen nicht rechtzeitig schaffe meine Bachelorarbeit anzumelden. Außerde muss, um meinen Master zu beginnen bis Anfang Oktober den Nachweis meines Bachelors einreichen. Ich möchte im Master wieder Bafög beantragen.
    Leider läuft es womöglich darauf hinaus, dass ich erst im SS2021 mit dem Master beginnen kann (wegen Corona). Gibt es eine Möglichkeit trotzdem Bafög zu beantragen ?
  • Hey Claudius,

    du hast erst wieder Anspruch auf BAföG, wenn du dich für den Master immatrikulierst. Du kannst für das WS 20/21 Studienabschlusshilfe beantragen, welche später im Gegensatz zu regulärem BaföG komplett zurückgezahlt werden muss. Das läuft genauso wie der normale BaföG Antrag. Du solltest aber in einem Anschreiben zum Ausdruck bringen, dass es um Studienabschlusshiilfe geht und nachweisen, dass dein Abschluss in den nächsten 12 Monaten erfolgt.
  • Hallo! Ich hätte eine speziellere Frage: Ich bekomme bis Oktober diesen Jahres Bafög. Wegen einer Gremientätigkeit, konnte ich den Anspruch auf 2 Semester verlängern. Leider kam Corona dazwischen, Labor war zeitweise zu und ich saß dazu noch (privat) im Ausland fest. Ich studiere in NRW, wo die Regelstudienzeit für alle auf ein Semester erhöht wurde... Habe ich noch Anspruch auf ein Semester Bafög durch diese Regelung oder nicht?
  • Hey Selma,

    wenn die Zahl der Fachsemester auf deiner Immatrikulationbescheinigung nicht erhöht wird, sollte das kein Problem sein. Allerdings ist meine letzte Information, dass in NRW die Überschreitung der Regelstudienzeit aus "schwerwiegenden Gründen" beantragt werden muss, um wegen Corona weiter gefördert werden zu können. Allerdings ändern sich die Infos diesbezüglich gefühlt jeden Tag, frag also am besten direkt deinen Sachbearbeiter wie der Stand der Dinge ist.
  • Hallo Luisa,
    ich bin aktuell im 11.semester. Die Regelstudienzeit beträgt 10, aber wg. Corona muss ich mir wohl für das 11. Semester (ws20/21) keine Sorgen machen...
    Das darauffolgende bereitet mir aber etwas Kopfzerbrechen.
    Ich habe eine 12 jährige Tochter. Als ich mit dem Studium angefangen habe, war sie 7.
    hab ich hier überhaupt eine Chance auf eine Verlängerung? Ich lese immer nur von Kindern bis 10...
    Außerdem hab ich eine Zwischenprüfung erst im drittversuch im 5. Semester bestanden, konnte aber den Leistungsnachweis rechtzeitig erbringen, da bei „nur“ verlangt wurde, 3 von 4 Zwischenprüfungen bestanden zu haben. Und ja... die anderen 3 hatte ich.
    Könnte das ausschlaggebend sein?
    Und noch ein Punkt: ich bin durch die Prüfungen gefallen, weil meine Mutter über 3 Semester schwer krank (nicht pflegebedürftig) war. Sie hatte mehrere große Operationen, die nicht ganz gut liefen, sodass es einige schwere Komplikationen gab und man nicht wusste, ob sie es übersteht. Ich bin heilfroh, dass sie es geschafft hat! Heute geht es ihr wieder gut.
    Aber mir war es damals einfach nicht möglich „normal“ zu studieren.
    Kann ich das angeben?
  • Hey K,

    das mit den Kindern wurde 2019 auf 14 Jahre angehoben, dabei ist das aktuelle Alter eigentlich gar nicht so wichtig, sondern das Alter zum Zeitpunkt des Studiums in deinem Fall die Zeit vom 5. bis 11. Semester. Du hättest eine Chance auf ein Zusatzsemester, wenn du nachweist, dass deine Tochter dich im Studium tatsächlich irgendwie eingeschränkt hat. Die Ämter sind diesbezüglich unterschiedlich streng drauf. Erfahrungsgemäß bestehen nicht alle BAföG Ämter auf einen solchen Nachweis, manche aber schon. das mit deiner Mutter kannst du natürlich aufführen, aber ob das dem Amt reicht, weiß ich auch nicht. Im Falle ihres Todes (zum Glück nicht) oder nachweisbarer Pflegebedürftigkeit, wäre das mit Ja zu beantworten, aber "nur" Krankheit? Versuchs einfach. Mehr als ablehnen können sie den Antrag nicht. wenn du es nicht versuchst, hast du schon verloren.
  • Hallo,

    ich habe grade den Beitrag zur Bafög-Verlängerung geschaut und eine Frage.

    Erstmal zur Schilderung meiner Situation:
    Ich studiere Lehramt für Gymnasien (Regelstudienzeit: 10 Semester). Aufgrund der neuen Reglungen für die Erste Staatsexamensprüfung für das Lehramtstudium in Sachsen existieren seit dem Prüfungszeitraum: Wintersemester 2019/2020 veränderte Prüfungszeiträume. Dies hat auch Auswirkungen auf den Abschluss des Studiums, da man die Staatsexamensprüfung entweder bereits parallel zu allen noch laufenden Modulen im 9. Semester antritt und dadurch nach 9,5 Semestern fertig mit dem Studium ist oder aber man schließt erst alle Module ab und absolviert dann das Staatsexamen, hier erhält man seinen Abschluss dann aber erst nach 10,5 Semestern. Da ich Variante 2 bevorzugt habe, habe ich mein Studium folglich um ein halbes Semester „verlängert“ und bleibe nicht komplett in der Regelstudienzeit.

    Nun meine Frage:
    Wie fasse ich dies zu einer sinnvollen Begründung zusammen bzw. gilt das als schwerwiegender Grund?

    LG Lisa
  • Hey Lisa,

    ich würde es genau formulieren wie hier, mir das von der Uni bestätigen lassen und von einem schwerwiegenden Grund ausgehen. Ob das klappt, weiß ich nicht, da du ja die Möglichkeit hattest in der Regelstudienzeit zu bleiben, aber vielleicht wird das halbe Semester ja trotzdem bewilligt. Einen Versuch ist es wert.
  • Hi Luisa,

    ich bin zum Glück auf deinen Beitrag gestoßen und hoffe, du kannst mir vielleicht helfen.
    Ich studiere Medizin und die Regelstudienzeit beträgt bei uns 12 Semester und 3 Monate. Wenn ich angenommen im 9. Semester durch eine Prüfung falle (nach dem 10. wäre 2. Staatsexamen und mit fehlender Prüfung könnte ich dieses nicht schreiben und somit auch nicht das 11.+12. Semester machen), wann muss ich dann eine Verlängerung beantragen?
    Muss ich mich dann direkt nach dem 9. beim Studierendenwerk melden, weil ich durchgefallen bin oder zahlt das Amt erstmal die kompletten 12. Semester, wenn ich einen normalen Folgeantrag stelle und dann muss ich nach den 12 Semestern eine Verlängerung für mein zusätzliches Jahr beantragen?

    Ich hoffe, du verstehst, was ich meine. :)
    LG und vielen lieben Dank!
    Josie
  • Hey Josie,

    wenn du den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester vorgelegt hast, zahlt das Amt bis zum Ende der Regelstudienzeit und wenn du dann noch nicht fertig bioist, stellst du den Antrag auf Verlängerung.
  • Hallo Luisa,

    ich bin in Moment im 2. Semester. Ich möchte freiwillig mein Praxissemester (was im 4. Semester ist (SS 2021)) im Ausland absolvieren. Aufgrund der aktuellen Situation wird es wahrscheinlich nicht möglich sein, mein Praktikum im 4. Semester zu absolvieren (man braucht 1 Jahr Anlaufzeit wegen Unterkunft usw., und das ist wegen Corona nicht wirklich planbar) Kann ich mein Praktikum sozusagen "verschieben", indem ich andere Studien- und Prüfungsleistungen erbringe (z.B. das ganze 5. Semester vorziehe)? Oder will das Bafög-Amt, dass 1:1 nach dem Modulhandbuch studiere?

    Eine andere Frage ist, wie sich genau die Förderungsdauer nach hinten verschiebt, wenn ich eine Prüfung/Nachprüfung in einer Veranstaltung in einem Modul nicht bestehe/krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann, jedoch diese Veranstaltung alle 2 Semester (z.B. nur jedes Wintersemester) angeboten wird.

    Und noch eine letzte Frage: Wie ist das mit dem Leistungsnachweis nach dem 4. Semester? Du meintest in einer der Antworten auf die Frage einer Person, dass man bis zum Ende der Förderungsdauer gefördert wird und wenn man nicht fertig ist nach Ende dieser, dann stellt man einen Antrag zur Verlängerung. Wie sehen da die Regeln aus? Wie entscheidet hier das Bafög-Amt wann man weiter gefördert wird und wann nicht?

    Vielen Dank für deinen tollen Beitrag!

    Mit freundlichen Grüßen

    Vatoria
  • Hey Vatoria,

    dem BAföG Amt ist komplett egal, in welcher Reihenfolge du deine Module abschließt. Das interessiert nur deine Uni. Fürs Amt ist nur entscheidend, dass du in den ersten 4 Semestern 120 Punkte sammelst. ein freiwilliges Auslandssemester ist ein anerkannter Grund für die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn Prüfungen nur einmal jährlich angeboten werden, ist das prinzipiell nur von Interesse, wenn A der Leistungsnachweis nicht erbracht oder die Regelstudienzeit nicht eingehalten werden kann und das auch nur, wenn die besagte Prüfung dich komplett vom weiteren Studium abhält, du also ohne diese Prüfung keine anderen Module belegen und abschließen kannst.
  • Hey DANKE für den Beitrag!

    Ich bin jetzt in 6.Semester Wirtschaftsingenieurwesen und werde noch ein weiteres Semester brauchen, da das Studium zu komplex ist und in meinem Jahrgang auch lediglich 3 Leute nach der Regelstudienzeit fertig werden. In dem Video sprichst du davon, dass man 2 Jahre lang in eine Fachschaftsrat gewesen sein muss um Anspruch auf eine Verlängerung zu bekommen. Steht das fest im Gesetzt oder gibt es dort einen Spielraum, da ich lediglich 1 Jahr teil der FSR war. Also lohnt sich ein Antrag? und wenn Ja -- gibt es für ein Formblatt oder in welcher Form und mit welchen Unterlagen beantrage ich die Verlängerung von BAföG über die Regelstudienzeit hinaus?
    Freue mich auf eine Antwort!

    Liebe Grüße
    Simon
  • Hey Simon,

    Soweit ich weiß, gibt es die Hälfte der ehrenamtlichen Zeit als Verlängerung. Also für ein Jahr Gremienarbeit gibts ein Zusatzsemester (wie ich im Video sagte). Da muss aber auch nachgewisen werden inwiefern man sich dort engagiert hat und wie viel Zeit das in anspruch genommen hat. Sich also irgendwo reinwählen lassen und dann nichts tun, reicht also nicht für eine Verlängerung. In der Verwaltungsvorschrift 15.3.4 steht dazu: "Erforderlich ist eine Gremienmitwirkung als gewähltes Mitglied. Eine Verlängerung der Förderung um mehr als zwei Semester wegen Gremienarbeit ist in der Regel nicht mehr angemessen. Wie ich hörte gibt es da auch einen Ermesensspielraum, sodass das Amt auch nur ein oder zwei Monate zusätzlich bewilligen kann und nicht fest an ganze Semester gebunden ist. Versuchs einfach und schau was passiert. Geh vom schlimmsten aus und hoffe auf das beste.
  • Guten Morgen!
    Vielen Dank für die hilfreichen Tipps! Ich habe jedoch noch eine Frage zu der Form des Antrages.
    Ich bin im sechsten Semester und war krankheitsbedingt eingeschränkt studierfähig, sodass ich noch ein weiteres Semester brauchen werde. Den Folgeantrag für die Verlängerung habe ich bereits gestellt und auch eine Antwort erhalten. Jetzt muss ich die eingeschränkte Studierfähigkeit bestätigen lassen. Meine Ärztin ist dazu bereit, fragt sich jedoch welche Form die Bescheinigung/das Attest haben soll, da es keine Vordrucke gibt. Gibt es irgendetwas zu beachten? Was muss definitiv rein und was ist optional? Bedanke mich im Voraus!
    Liebe Grüße
  • Hey Dilek,
    deine Ärztin muss darin deutlich und verständlich erklären inwiefern und wie lange dich die Krankheit im Studium eingeschränkt hat. Das ist ja bei jedem anders. Da es dafür kein Formular gibt, nennt man das formlos. Es ist also egal, wie sie ihr Attest erstellt. Eine einfache Krankschreibung wird aber wohl nicht reichen, da sie einfach 0 über deine Studierfähigkeit aussagt. Solltest du mehr als 3 Monate gar nicht in der Lage gewesen sein, überhaupt irgendwas für die Uni zu machen, stand dir für besagtes Semester kein BAföG zu und muss ggf. zurückgezahlt werden.
  • Hallo, ich bin jetzt 2 Monate vor Ende des 4. Semesters. Durch meine zwei Kinder (4 und 6) hänge ich ziemlich hinterher... Meine Hochschule hat die zu erreichenden Credits niedrig angesetzt und wenn ich jetzt in ein paar Tagen meine letzten Noten bekomme, habe ich den Leistungsnachweis erbracht - aber wie gesagt - ich hänge über ein Semester hinterher. Nun muss ich meinen Folgeantrag stellen und habe mit drei Mitarbeitern des Bafög Amtes telefoniert. Alle drei sagten verschiedenes. Kann ich noch einen Antrag auf Verlängerung stellen oder ist es nun aussichtslos, wenn ich den Leistungsbescheid erbringen kann? ich bin total verzweifelt.
    Liebe Grüße
  • Hey FF,

    ich würde mit der Uni sprechen, die sind ja für das Häkchen im Formblatt 5 zuständig. Vielleicht bestätigen sie dir ja, dass ein Abschluss in Regelstudienzeit unmöglich ist, wobei es ja brim Leistungsnachweis eigentlich geht. Wenn die notwendigen Punkte von der Uni besonders niedrig angesetzt sind, wird das oft gemacht, um den Studierenden BAföG bis zum Ende der Regelstudienzeit zu ermöglichen, da sie bei einem negativen Leistungsnachweis ohne anerkannten Grund zum 5. Semester schon kein BAföG mehr bekommen würden. Aus persönlicher Erfahrung ist das Prüfungsamt recht hilfsbereit, wenn man denen die Situation erklärt. In dem Fall ist das ja kein Nachteil für die Uni. Erbringst du einen positiven Leistungsbescheid,kann die Regelstudienzeit zwar immernoch überschritten werden, aber nur aus Gründen, die nach dem 4. Semester zu Grunde liegen. Das können nach wie vor die Kinder sein, aber es wären bis zu zwei Extra Semester weniger als mit Verschiebung des Leistungsnachweises. Also nicht verzweifeln. Noch ist nichts verloren.
  • Lieben Dank für die Antwort. die beim Bafög Amt meinten jedoch, dass es auch sein kann das mein Bafög dann sofort eingestellt werden kann... Oder hätte ich dann eine Möglichkeit doch noch aus der Nummer rauszukommen um weiterhin Bafög zu bekommen?
  • Hey FF,

    wenn du einen negativen Nachweis einreichst und der antrag auf Verschiebung abgelehnt wird, wars das mit BAföG bis du alle fwelenden Punkte nachgeholt + die kommenden Punkte aufgeholt hast. Su müastest also im 5. Semester die doppelte Leistung erbringen, um im 6. Semester wieder BAföG bekommen zu können.. Also ja, die Verschiebung birgt auch immer ein kleines Risiko und je nachdem wie streng dein Sachbearbeiter ist, kann das auvch nach hinten losgehen. Manche wollen ausführliche Begründungen und nachweise, wann wie wo, das Kind dich vom Studium abgehalten hat z.b. ab wann einKitaplatz verfügbar war oder inwiefern Unterstützung durch Familie und Freunde bei der Kinderbetreuung existierte. aber nicht alle Ämter sind so.
  • Hi Luisa,
    First of all thank you so much for your great explanations. However, I have a tiny question regarding my situation. So i am now in my 6th semester( last semester) and probably will need 1 more semester. After the 4th semester i applied for the Verschiebung des BAföG Leistungsnachweis thingy and it worked perfectly. Does this mean however that i would get bafög automatically for the 7th semester or only for this semester?
    Thanks in advance
  • Hey Modi,

    you have to apply for the extra 7. semester anyway, but it's almost sure that it will be aprooved, beacause they already accepted your postponement of performance already.
  • Hallo Luisa,

    ich hoffe zunächst einmal, dass ich hier mit meinem Anliegen/meiner Frage überhaupt richtig bin. Bei mir sind es gleich mehrere Baustellen...

    Ich studierte derzeit im 6. Bachelorsemester BWL - Jura und muss zwei nicht bestandene Prüfungen, die zudem aufgrund der Pandemie im WS 19/20 abgesagt werden mussten, dieses Semester wiederholen. Hinzukommt, dass für das 6. Semester eigentlich ein Pflichtpraktikum vorgesehen war, welches aufgrund der aktuellen Situation ja auch schwer zu absolvieren war...

    Nun kommen meine zu wiederholenden Prüfungen mit der Bachelorarbeit quasi dieses Semester zusammen bzw. überschneiden sich zeittechnisch sehr, weshalb ich die BA in das WS 20/21 geschoben habe.

    Und nun die letzte Baustelle bzw ist es weniger eine Baustelle, sondern ein Aspekt, der bei mir ebenfalls Fragen aufwirft: ich bin schwanger und möchte es auf jeden Fall behalten!!!

    Deswegen meine Frage: wie sieht es mit dem BAföG aus? Kann ich es verlängern? Ich lese immer nur, dass die Schwangerschaft ausschlaggebend für eine Verlängerung sein muss...ist sie das in diesem Fall? Jaein!! Meine zu wiederholenden Prüfungen kämen ja auch hinzu...

    Ich hoffe Du kannst mir helfen.

    Liebe Grüße

    L.
  • Hey Laura,

    Ich würde es auf jeden Fall mit einem Antrag auf Verlängerung versuchen. Es gibt nichts zu verlieren. Außer ein bisschen Zeit und nerven vielleicht. schwangerschaft ist definitiv ein Verlängerungsgrund allerdings steht im Gesetz auch, dass die Schwngerschaft ausschlaggebend für die Studienverzögerung sein muss. Das legen die Ämter unterschiedlich streng aus. Bei manchen heißt dass, dass du Schwangerschaftskomplikationen nachweisen musst, die dich eventuell bettlägrig gemacht haben. Anderen Ämter reicht dagegen der Mutterpass und die Tatsache, dass eine Schwangerschaft über die 12. Woche hinaus besteht als hinreichender Grund für ein extra Semester. Also Jain ;)
    wenn Prüfungen seitens der Hochschule abgesagt werden ist das ebenfallsein guter Grund füreine Verlängerung ebenso wie ein fehlender Praktikumsplatz, wenn du nachweisen kannst, dass du dich beworben hast, aber nicht angenommen wurdest bzw. das Praktikum seitens des Unternehmens verschoben oder ganz abgesagt wurde. Heißt unterm Strich, wenn du nachweoslich keinen Einfluss auf die Studienverzögerung hattest, könnte das mit der Verschiebung klappen. Ich drück dir die Daumen ;)
  • Hi Luisa, danke dir für deine Investition und Tipps. Ich komme jetzt im 4. Semester und habe momentan nur 50 ECTS. Das bedeutet, dass ich die 120 ECTS nach dem 4. Semester sicherlich nicht erreichen werde. Ich bin im Vorstand von 2 Hochschulgruppen tätig und hatte vor im 5. Semester im Ausland zu gehen. Sollte ich jetzt bereits mit der Uni über den Aufschub des Leistungsnachweisen reden? Könnte ich die Tätigkeit in den Hochschulgruppen als Grund für den Aufschub nehmen oder sollte ich schauen, dass ich mich im StuPa dieses Semester wählen lasse? Ich würde mich über eine Antwort freuen. LG
  • Hey Leo, um einen Aufschub zu bekommen, muss es sich um ein gewähltes Gremienmitglied handeln. Stupa sollte also funktionieren. allerdings wird ein Semester Stupa allein nicht 70 fehlende Punkte rechtfertigen. Mit etwas Glück wird dir vielleicht ein Semester Aufschub gewährt, aber du brauchst bestimmt mindestens 2 zusätzliche Semester, um die 120 ECTS zu schaffen. Ich bin mir bei dir echt nicht sicher, ob dir überhaupt Auschub gewährt wird, aber du solltest den Antrag auf Verschiebung auf jeden Fall stellen, mehr als ablehnen können sie nicht. Mach soviele Punkte wie möglich dieses Semester um deine Chancen für die Verschiebung zu erhöhen. Je weniger Punkte fehlen, desto besser.

    LG Luisa
  • Hi, ich habe eine Frage bezüglich des Auslandssemesters. Ihr schreibt hier "Wer während des Studiums im Ausland war, kann diese Zeit hinten an sein Inlandsstudium dranhängen. Vorausgesetzt das Auslandssemester fand innerhalb der Regelstudienzeit statt!". Bei mir trifft genau dieser Fall zu. Ich hab im dritten Mastersemester über das Erasmusprogramm ein Auslandssemster gemacht. Ich habe allerdings für dieses dritte Semester ein Urlaubssemester eintragen lassen. Wird die Zeit im Ausland dann trotzdem hinten drangehangen ?
  • Wenn du beurlaubt warst, zählt das 3. Semester sowieso nicht zur Regelstudienzeit, also musst du da nix extra beantragen. Du bleibst ja in der Regelstudienzeit durch die Beurlaubung.

    LG Luisa
  • Auf welchen Paragraphen beruhe ich mich, wenn ich eine chronische Erkankung habe, aber keinen Behindertenstatus besitze?
  • das sind "schwerwiegende Gründe" die genauer erläutert und belegt werden müssen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    Soweit ich mich belesen habe bin ich bafögberechtigt, jedoch würde ich nur studieren wenn ich über die Regelstudienzeit gehen kann, da ich noch drei kleine Kinder habe. Ich komme mit dem Rechnen nicht hinterher, wieviele Zusatzsemester mir zustehen würden...gibt es da einen Rechner o.Ä.?
    Bei Studienbeginn sind meine Kids 2, 4 und 6 Jahre alt, geplant ist ein dreijähriger Bachelor und danach ein zweijähriger Master.

    Liebe Grüsse,
    Marina
  • Unser Rechner funktioniert nicht mehr, da die Softwarelizenz abgelaufen ist. Wenn du mit einem zweijährigen Kind anfängst zu studieren, sind dir schonmal 3 Zusatzsemester so gut wie sicher. Für den Master müsste ein Zusatzsemester klargehen, wenn du keine weiteren Kinder im Studium bekommst. Allerdings ist zu beachten, dass die Ämter diese Regelung unterschiedlich streng auslegen. Von daher kann ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt. Habe dem ein Attest meines Arztes und eine kurze Erläuterung mit beigefügt.
    Jedoch wurde mir der Antrag abgelehnt, da es heißt, dass bei mir keine der Gründe, die einen Aufschub gewähren würden, vorlägen. Es hieß weiter, dass ich einen Widerspruch erheben darf. Wie gehe ich da am besten vor, um meinen Antrag genehmigen zulassen?
    Und falls es mir wieder abgelehnt wird, gibt es Tipps ALG II zu beantragen als Student? Steht dies Studenten überhaupt zu?
    Liebe Grüße
    S.
  • PS: Die Frage bezüglich ALG II hat sich geklärt habe die Infos auf deiner Website erhalten.
    Ich weiß jetzt, dass dies mir nicht zusteht. Umso wichtiger ist es jetzt für mich zu wissen, wie ich am besten einen Widerspruch einlege, sodass mein Antrag genehmigt wird.
    Hast du Tipps, was ich unbedingt beachten muss?
    Danke im Voraus
    Liebe Grüße,
    S.
  • Hallo Luisa,

    Ich studiere derzeit im 6. Semester Biologie und habe durch eine nichtbestandene Prüfung die Zulassung für die Bachelorarbeit und das vorangehende Forschungspraktikum nicht. Ich habe trotzdem die nötigen Leistungspunkte für mein Semester erreicht (Bafög-Antrag wurde im Juli gestellt). Trotzdem werde ich vermutlich zwei Semester länger brauchen. Mir fehlen insgesamt noch 3 Klausuren, welche ich erst im Wintersemester schreiben kann (Durch den vorherigen Versuch bin ich durchgefallen und die Prüfungen finden nur im Wintersemester statt). Danach folgt ein mindestens 6-wöchiges Forschungspraktikum und dann die Bachelorarbeit. Was soll ich denn jetzt als schwerwiegenden Grund für eine Weiterfördung angeben? Ich war auch an ein paar Prüfungsterminen krank, aber hab keine chronische Erkrankung oder Behinderung.

    Liebe Grüße,

    Sienna
  • Der Grund ist genau das, was du gerade geschildert hast, nämlich das einmalige Durchfallen durch eine Modulprüfung ohne die du dein Studium nicht weiterführen kannst und der späte Widerholungstermin für besagte Prüfung. Natürlich musst du das alles entsprechend nachweisen können.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa! Ich finde deine Seite wirklich toll und sie hat mir bis jetzt immer weitergeholfen. Nun stellt sich mir trotzdem eine Frage. Ich bin momentan im 6. Semester (6 Semester Regelstudienzeit). Ich muss mein Studium um 1 Semester verlängern, weil ich letztes Semester zwei Modulprüfungen nicht bestanden habe und nun das ganze Modul von vorne belegen muss. Auch Bewerbungsgespräche für mein Pflichtpraktikum verliefen nicht gut, weshalb mir noch insgesamt 50CP zum Bachelor fehlen. Kann das Nicht Bestehen dieser Klausuren als Verlängerungsgrund dienen, obwohl ich den Leistungsnachweis nach dem 3. Semester erbracht habe?
    Liebe Grüße❤️
  • Hey Lidia,

    das nicht bestehen von Modulprüfungen ist gemäß Verwaltungsvorschrift ausdrücklich nur dann ein Verlängerungsgrund, wenn das bestandene Modul Voraussetzung für die Fortführung des Studiums ist. Sprich, wenn du erst weieder Module belegen kannst, nachdem diese Prüfung bestanden ist. Ich würde daher mit dem Pflichtpraktikum argumentieren. Wenn du dich nachweislich ordnungsgemäß um Praktikumsplätze bemüht hast, aber nur Absagen kassiert hast, könnte das eventuell als Grund akzeptiert werden (keine Garantie!)

    Ich drücke dir die Daumen und würde mich über eine Rückmeldung freuen
  • Hallo Luisa! Deine Seite ist echt toll und hilft einem super durchzusehen! Ich habe eine (glaub ich) recht spezielle Frage, vielleicht kannst du mir ja helfen! Ich studieren im 5. Semester, habe letztes Jahr im November ein Kind bekommen. Ich habe kein Urlaubssemester genommen, sondern bin normal weiter immatrikuliert. Den leistungsnachweis habe ich nach dem 4. Semester erbacht (hatte aber nicht alle Prüfungen abgelegt) und bekomme normal mein bafög. Dies bekomme ich durch das Kind für die SS und jedes Lebensjahr erstmal ein jahr länger. nun meine Frage: Ich wollte dieses Semester gern eine Klausur mitscheiben, schaffe dies aber vorraussichtlich doch nicht. Ich war also immatrikuliert ohne eine Prüfungsleistung erbacht zu haben. Laut meinem Lernplan schreibe ich ab dem sommersemester wieder Klausuren mit und mache den Abschluss 2020, also ein jahr über regelstudienzeit. Bekomme ich da Schwierigkeiten, weil ich das eine Semester offiziell nichts geleistet habe, oder ist das abgedeckt damit das ich ja ein Kind habe? ich hoffe du kannst mir helfen, vielen Dank schonmal im Vorraus, Lena
  • Genau deshalb bekommst du ja eine Verlängerung der Förderdauer :) Das eine Semester ohne bestandene Prüfungen sollte also kein Problem sein :)
  • Hallo Luisa!
    Auch ich bedanke mich für deine informative Seite.

    Ich habe folgende Gründe und hoffe hier auf deine Hilfe. Ich bin derzeit im 9. Semester (Regelstudienzeit 8) und habe auch bis zum 8. Semester Bafög bekommen.
    Nun ist es so, dass ich letztes Semester meine Zulassungsarbeit geschrieben habe, wofür ich insgesamt 4 Monate Zeit hatte. Ich war leider während dieser Zeit jedoch krank, einen Attest habe ich dann auch für 2 Wochen geholt. Somit hat sich die Abgabe meiner Zulassungsarbeit auch um diese Zeit verschoben. Während dieser Zeit konnte ich auch nötige Leistungsnachweise für bestimmte Veranstaltungen nicht erbringen und somit mussten diese auf das nächste Semester geschoben werden.
    Als zweiten Grund habe ich Anfang dieses Jahres für zwei Monate ein Auslandspraktikum gemacht. Dieses Praktikum ist zwar vorgeschrieben, jedoch sollte es nur 3 Wochen gehen. Außerdem ist es natürlich freiwillig, dieses Praktikum im Ausland zu absolvieren. Ich war insgesamt 9 Wochen im Ausland, ein Auslandsbafög habe ich nicht bekommen, da ich erst ab 12 Wochen (meines Wissens) Anspruch darauf habe. Ich habe zu dieser Zeit weiterhin normales Bafög bekommen.
    Nun zu meiner Frage: Ist unter diesen angegebenen Gründen eine Weiterförderung möglich?

    Vielen vielen Dank für deine Antwort!!
  • Hi Luisa,
    bisher habe ich mich noch nie bei dir bedankt...und zwar für diesen tollen und einmalig gut erklärten Tipp, wie man elternunabhängiges BAFöG für die sachlich und zeitlich unabhängige zweite Ausbildung beantragt. Es hat zwar eine ganze Weile gedauert doch ich erhalte nun schon seit 5 Semestern den Höchstsatz, ohne dass das Einkommen meiner Eltern je geprüft wurde. Vielen vielen Dank dafür!

    Nun zu meiner Frage: Ich beabsichtige ein Semester zu verlängern um Praxisphase und Bachelorarbeit (welche von der HS für ein Semester angedacht sind) auf zwei Semester zu verteilen und zudem noch einige Klausuren zu verbessern (Joker). Nun habe ich allerdings schon nach dem 4. Semester meinen Leistungsnachweis vorgelegt welcher nun aussagt, dass ich mein Studium voraussichtlich in der Regelstudienzeit schaffe.

    Gibt es eine Möglichkeit, einen plausiblen Nachweis zu erbringen, warum ich das Studium verlängern sollte (wegen nichtbstandener Prüfung)? Z.B. Praktikumsplatz zu spät gefunden und ins nächste Semester "reinrutschen"? Müsste ich dies durch Praktkumsabsagen nachweisen?

    Danke & liebe Grüße
    Marie
  • Hi, leider finde ich die Musterschreiben zur "Verlängerung des Bafögs über die Förderungshöchstdauer" hinaus nicht. Kann mir jemand helfen? Ich wäre sehr dankbar ein Beispiel zur Verlängerung, wegen einem Auslandssemester während meiner Regelstudienzeit zu bekommen. Viele Grüße
  • Hallo!
    Ich habe mal eine Frage. Ich habe jetzt das 4. Semester hinter mir und hatte in diesem eine Fehlgeburt in der 9. SSW. Musste auch operiert werden. Mir ging es danach körperlich ganz gut und bin so gut es ging weiter in die Uni gegangen. Nur hatte ich psychisch nicht die Kraft die Prüfungen zu schreiben. Werde den Leistungsnachweis also nicht erbringen können.
    Lohnt es sich dabei einen Härtefallantrag zu stellen? Wenn nicht dann mag ich das auch nicht alles wieder ausgraben müssen...
    Lieben dank für Eure Kommentare!
  • Hey Angelika,

    as könnte als schwerwiegender Grund laufen. Wenn du keinen Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/) stellst und nicht genug Punkt zusammen hast, bekommst du ab dem 5. Semester kein BAföG mehr. Ich weiß nicht, ob du dir das leisten kannst, kann aber verstehen, dass du keine Lust hast, mit dem Amt rumzudiskutieren, wenn es eh keine Chance auf Erfolg gibt. Ich weiß nicht, wie groß die Chance ist, aber es gibt eine und ich würde es zumindest versuchen, wenn ich an deiner Stelle wäre.

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich schaffe mein Studium wegen einer Behinderung nicht in der Regelstudienzeit und würde gerne eine Verlängerung dieser beantragen. Mir wurde gesagt, dass das etwas schwieriger ist, wenn man den Leistungsnachweis schon abgegeben hat. Den habe ich aber gerade noch geschafft. Nur sind Semester für Semester immer mehr Prüfungen auf der Strecke geblieben.
    Kannst du mir sagen, wie ich das am besten schreibe, da für das bafög Amt ja eigentlich nur zählt, was nach dem 4. Semester war. Und eigentlich würde ich es gerne mit 6 Monaten Aufschub schaffen, es könnten aber, wenn es schlecht läuft, 12 Monate werden. Gibt es da eine Anzahl von Monaten die eher genehmigt wird?

    Viele Grüße,
    Kathi
  • Wenn du den Leistungsnachweis pünktlich nach dem 4. Semester ohne Verschiebung eigereicht hast, können die ersten vier Semester nicht mehr bei der Verlängerung der Förderungsdauer berücksichtigt werden. Dan zählt nur noch die Behinderung ab dem 5. Semster. Wie lange da verlängert werden kann, kann ich dir nicht sagen, da es auf die Art und Dauer der Einschränkung geht.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Ich möchte gerne einen einjährigen Zahlungsaufschub, aufgrund von Elternzeit.
    Ist es nach dem Aufschub trotzdem möglich den kompletten Betrag zurück zuzahlen, und sich den Nachlass damit zu sichern.
    Oder gilt der Nachlass wirklich nur für den jetzigen Bescheid.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Janne
  • Das solltest du das Bundesverwaltungsamt fragen, wo du auch den Aufschub beantragst. Der Bescheid bleibt übrigens auch im Falle eines Aufschubs bestehen. Du erhältst also keine erneute Zahlungsaufforderung und musst dir selbst irgendwo notieren, ab wann deine Rückzahlung dann beginnt. Das steht in dem Brief, in dem der Aufschub bestätigt wird.

    LG Luisa
  • Hallo liebe Luisa ,
    Ich bin ganz frisch schwanger und mir war von Anfang an klar , dass im Studium eine gute Zeit ist und wir das auch finanziell schaffen. Ich habe meinen bachelor gersde angeschlossen und den Master Platz schon sicher. Das erste Semester werde ich voraussichtlich noch schaffen, das zweite bin ich dann raus. Stelle ich da einen urlaubsantrag oder gar nichts ? Und ich habe das gleich Problem wie einige , es wird in Jahren gezählt. Bedeutet eigentlich müsste ich um ein ganzes Jahr verlängern....
    Vielen Dank für eine Antwort !
    Pia
  • Herzlichen Glückwunsch!!! :)

    Ob du dich vom Studium vorübergehen beurlauben lässt oder nicht, entscheidest du allein. Je nachdem wo du studierst, kann das diverse Vor- und Nachteile haben. was feststeht, ist dass du im Urlaubssemester keinen Anspruch auf BAföG hast und die Beurlaubung auch nicht für die verlängerte Förderung zählt. In jedem Fall bekommst du mindestens die Zahl an regulären Fachsemestern gefördert. BAföG pausiert in der Beurlaubung also nur. Mehr dazu erfährst du hier https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienfinanzierung-urlaubssemester/
  • Hallo Luisa,

    ich befinde mich derzeit im 6. Bachelorsemester und habe 2 Semester Aufschub aufgrund von Krankheit genehmigt bekommen. Nun muss ich den Leistungsnachweis nachreichen, aber weder BaFög-Amt noch Prüfungsbüro (neu angetreten) konnten mir sagen, wie das genau auszusehen hat. Reicht es, wenn ich die 114 CP, die ich zum Ende des 4. Semesters hätte nachweisen müssen, jetzt im Formblatt 5 zum 6. Semester nachweise? Habe diese mittlerweile auf jeden Fall zusammen.

    Vielen Dank für deine Hilfe!
  • Hi Eva,

    ja, das sollte reichen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich befinde mich derzeit im 5. Mastersemester. Ich habe aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung eine Bafögverlängerung von 2 Semestern erhalten.
    Kannst du mir sagen, wie es aussieht wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde? <könnte man dann erneut eine verlängerung beantragen?
    vielen dank schonmal für deine hilfe
  • Gemäß Verwaltungsvorschrift müssen Verlängerungsgründe, während der Verlängerung auch berücksichtigt werden, wenn sie nachweislich ursächlich für die Verzögerung sind. Wenn du also erst einen Tag vor Ende der Förderung schwanger wirst, kann es sein, dass dein zuständiges Amt die Schwangerschaft nicht als Ursache für eine weitere Verzögerung anerkennt.

    Grundsätzlich ist aber eine Verlängerung der Verlängerung möglich.
  • Hallo Luisa,

    Zurzeit befinde ich mich im 3. Mastersemester und möchte gerne ein Auslandssemster absolvieren. Das problem ist jedoch, dass ich geplant hatte mein Auslandssemester im 4. semester anzutreten. Jedoch bin ich Krank geworden für 2 Wochen und musste somit meine Prüfungen verschieben. Darausfolgend hat sich mein Studium verlängert. Da die Bewerbungsfrist für das 4. Semester für ein Auslandssemester abgelaufen ist, möchte ich nun unbedingt im 5. Semester ins Ausland. Jedoch habe ich die Befürchtung, dass mein Antrag abgelehnt werden kann, da ich mich dann nicht in der Regelstudienzeit befinde und ohne die Unterstützung ist ein Auslandssemester für mich nicht möglich. Wären meine Krankschreibungen in diesem Fall ein Grund trotzdem Bafög zuerhalten, obwohl es nicht mehr in der Regelstudienzeit ist?

    Ich würde mich auf eine Rückmeldung freuen.

    Liebe Grüße
    Elena
  • Hey Elena,

    kommt wahrscheinlich auf die Erkrankung an. Selbst, wenn eine Verlängerung genehmigt wird, könnte es sein, dass diese nicht für ein ganzes Semester reicht. Eine zuverlässige Antwort wirst du ohne Antrag wahrscheinlich nirgendwo bekommen. Also versuch's einfach. Du hast nichts zu verlieren. Das Zauberwort lautet "Vorabentscheid", dann schaut das Amt erstmal, ob du die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllst unabhängig von der tatschlichen Förderhöhe.
  • Liebe Luisa, ich komme jetzt in das 6. BA Semester. Ende des 5. Semesters war ein Praktikum von 6 Wochen vorgesehen, in welchem ich jedoch zunächst für 2 und dann bis auf Weiteres krankgeschrieben war. Die psychologische Beratungsstelle hat davon abgeraten das Praktikum neben Bachelorarbeit und Statistikklausur im 6. Semester nachzuholen. Ich würde das Praktikum nun während des ersten Mastersemester wiederholen, in welchem ich mich vorläufig einschreiben lassen könnte. Allerdings werde ich ein Germanistikmodul nebenher nicht schaffen, da es sonst zu viel wird und werde für meinen Master vermutlich mehr als 4 Semester brauchen. Wie und wann beantrage ich eine Baföfverlängerung für den Master? Die Beratungsstelle könnte mir zudem für das 6. Semester ausstellen eingeschränkt studierfähig gewesen zu sein. In den Master möchte ich und dort auch schon etwas belegen, da die nächste Anmeldung erst in einem Jahr stattfindet.

    Liebe Grüße
    Julia
  • Die Verlängerung beantragt man grundsätzlich mit dem Ende der Regelstudienzeit. Also am Ende deines 4. MasterSEMESTERS
  • Hi Luisa,
    danke für den sehr informativen Beitrag. Ich habe eine kurze Frage und villeicht kannst du mir ja weiterhelfen.

    Und zwar ist bei uns regulär im 3. Semester das Modul "Spanisch" im Modulplan vorgesehen.
    Im 3. Semester befand ich mich jedoch im Auslandssemester und dort wurde dieses Modul nicht angeboten. Im 4. Semester habe ich das Pflichtpraktikum absolviert.
    Im 5. Semester war ich wieder an meiner FH, habe aber die Zwischenprüfung (in Form einer Präsentation) für dieses Modul nicht bestanden und wurde demnach nicht zur Prüfung zugelassen.
    Die Vorlesungen/der Sprachunterricht für dieses Modul wird auch jeweils nur im WS angeboten, weshalb ich die Präsentation auch nicht im letzten SoSe halten konnte.
    Jetzt befinde ich mich im 6. Fachsemester und schreibe die Prüfung mit und werde hoffentlich bestehen.

    Problem ist jedoch, dass ich die Bachelorarbeit laut Prüfungsordnung erst anmelden kann, wenn ich alle Modulprüfungen vom 1.-4. Semester bestanden habe. Deshalb muss ich auf das Ergebnis dieser Prüfung warten (voraussichtlich Ende März), weshalb die BA automatisch ins nächste Semester fällt.

    Würde somit Aussicht auf Erfolg für eine Weiterförderung bestehen?

    Danke und viele Grüße
  • Ein freiwilliges Auslandssemester(das von der Hochschule nicht zwingend für dein Studium vorgeschrieben wird) ist ein ausreichender Verlängerungsgrund für ein Semester. Wenn du noch länger brauchst, musst du weitere der oben genannten Gründe nachweisen können. Vielleicht lässt sich ja wegen der BA Anmeldun noch was machen, ait sich dein Abschluss nicht unnötig noch weiter hinauszögert. Ich würde in so einem Fall einch den Prüfer ansprechen und ggf. denbzw. diejinge, die für die BA Anmeldung zuständig ist.
  • Hallo :)

    erstmal vielen Dank für die tollen Infos und dass du da so gut informiert bist!

    Wie ist es denn mit dem Leistungsnachweis im Master? Ich bin ja schon im 7. Fachsemester, auch wenn es erst das 1. Semester im Master selbst ist (6 vom Bachelor). Muss ich hierbei von alleine Leistungsnachweise erbringen oder meldet sich mein Bearbeiter? Im Bachelor musste ich das um ehrlich zu sein noch nie nachweisen.

    Ich habe jetzt eine 1jährige Tochter und erwarte Ende des Jahres das 2. Kind. Ich möchte unbedingt weiter studieren, aber werde nicht alle Kurse im vollen Umfang schaffen.

    Muss ich denn jetzt schon den Verlängerungsantrag stellen oder erst am Ende des Masters? Rein theoretisch müsste ich ja 2 Semester mehr studieren dürfen (1 durch meine Tochter und 1 durch die weitere Schwangerschaft) oder?
    Ich habe aber Angst, dass die dann am Ende sagen: nö! Sie kriegen doch keine Verlängerung.

    Wann ist denn der ideale Zeitpunkt um den Antrag zu stellen?

    Ganz liebe Grüße,
    Jolanda
  • Hey Jolanda,
    diesen Leistungsnachweis, den man im Bachelor für die Weiterförderung braucht, gibt es im Master nicht. Eine Verlängerung der Förderungsdauer kannst du am Ende der Regelstudienzeit trotzdem beantragen.
  • Hallo,
    ich studiere mit 2 Kindern und befinde mich nun am Ende des 4. Semesters. Ich habe bereits einen Aufschub des Leistungsnachweises beantragt und auch eine um ein Semester verspätete Vorlage gewährt bekommen. Ich hätte den Leistungsnachweis ehrlich gesagt nun wohl doch knapp positiv gestalten können, habe dies aber absichtlich nicht getan, um später über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden zu können. Es ist nämlich absehbar, dass ich mein Studium nicht in der Regelstudienzeit schaffen werde.
    Nun zu meinen Fragen:
    Garantiert mir dieser Aufschub des Leistungsnachweises nun schon, dass die Förderung auch nach der Regelstudienzeit um ein weiteres Semester möglich ist?
    Ich bekomme bereits jetzt schon Bafög nur aufgrund der Ausnahme, die in §7 Abs. 2 Satz 5 thematisiert wird: ich habe bereits eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule erfolgreich absolviert und bekomme daher nun für eine einzige weitere Ausbildung Bafög. Ist dann trotzdem eine längere Förderung möglich? Und wie sieht das dann mit einem Master aus?

    Danke bereits im Vorfeld für die Beantwortung meiner Fragen.
    Liebe Grüße, Christine
  • Hi Luisa! :)
    Ich bin im Master und würde gerne gegen Ende schwanger werden. Wie sieht es aus, wenn ich wenige Monate vorm Ende der Regelstudienzeit schwanger werde? Greift dann die Regelstudienzeit aufgrund der Schwangerschaft noch für mich? Gibt es im Rahmen der Regelstudienzeit einen Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft zu spät für eine Verlängerung der Förderung wäre?
  • Es gibt im BAföG keine zeitliche Begrenzung für das Eintreten der Schwangerschaft. Allerdings muss die Schwangerschaft ursächlich für die Studienverzögerung sein. Wenn du erst nach bestehen aller Prüfungen inkl. Abschlussarbeit schwanger wirst und nur noch auf die Abschlussnote wartest, hat die Schwangerschaft wohl keinen Einfluss mehr aufs Studium gehabt. Das hat also weniger mit Deadlines als mit Logik zu tun.Wirst du erst zum
  • Hey,

    also zu den oben bereitgestelltem Formular muss man noch sagen das eine ABSCHLUSSPRÜFUNG wohl nicht gleichzusetzen ist mit einem sogenannten Modul. Bei uns an der Uni haben wir Module und durch dieses Modulare System in der Studienordnung ist dies wohl nicht gleichzusetzen mit einer Abschlussprüfung. ( was ich persönlich auch nicht ganz schlüssig finde ). Zudem muss noch gesagt werden das diese Module die letztendlich nicht bestanden worden sind auch nach einem Jahr nachgeschrieben werden müssen.

    LG
  • Tatsächlich war früher jede nicht bestandene Prüfung ein anerkannter Verlängerungsgrund, jetzt ist sind wirklich NUR ABSCHLUSSPRÜFUNGEN also Staatsexamen, Bachelorarbeit oder Masterarbeit. Sollte es sich um eine Verzögerung durch eine normale Modulprüfung handeln, kann muss man nachweisen, dass eine zeitnaheWiederholungsprüfung keinesfalls möglich war, was an den meisten Hochschulen jedoch der Fall ist, da dies eins von vielen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen ist. Das Durchfallen durch eine einzelne Modulprüfung zieht nicht zwangsweise die Überschreitung der Regelstudienzeit nach sich. Deswegen ist dies aus dem Gesetz rausgenommen worden.
  • Hallo!

    Ich wollte gerne während meines Studiums ein Kind haben. Das Problem, welches mir nun im Kopf rumwirbelt ist folgendes:
    wie verhält es sich, wenn ich z.B. Ende des Wintersemesters ein Kind bekomme? Mein Studium startet immer nur im Wintersemester, das bedeutet, dass die Kurse immer nur einmal im Jahr vorhanden sind. Außerdem bauen sie aufeinander auf.
    Ich frage mich ob ich nun meine Pläne auf Eis legen kann, da ich theoretisch 2 Semester aussetzen müsste. Ich habe Angst, dass das Geld dann nicht mehr reicht und dann kein Bafög mehr kommt.

    LG Sarah
  • Hey Sarah,
    das war bei mir auch so. Allerdings konnte ich einige Kurse vorziehen und somit die Verlängerung des Studiums in angemessenen Grenzen halten. Außerdem war ich zwischendurch mit Kind und Kegel im Auslandssemester, somit habe ich 7 Semester BAföG für den 4 semestrigen Master bekommen.
  • Hallo Luisa,

    ich wollte nur mal anmerken (natürlich nicht böswillig) das Bafög nicht zwangsläufig komplett gestrichen wird wenn man den Leistungsnachweis nicht erbringen kann. Ich hab solange kein Bafög bekommen bis ich eben die geforderte Leistung erbracht habe. Wobei man natürlich aufpassen muss da der Nachweis nach jedem Semester steigt.

    Mein Praktikum wurde zB. erst einige Monate später angerechnet, weshalb ich dann "mitten im Bewilligungszeitraum" einen Antrag gestellt habe und eben ab da Bafög erhalten hab. Das war absolut kein Streß :)

    Viele Grüße
    Kim
  • Du hast natürlich recht, wenn man innerhalb der Regelstudienzeit die fehlenden Punkte aufholt und seinen Abschluss dann doch noch in Regelstudienzeit abschließen kann. Kann BAföG ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Regelstudienzeit wieder bewilligt werden. Das passiert nur recht selten. In den meisten Fällen, die an mich herangetragen werden, fehlen so viele Punkte, dass diese unmöglich zusätzlich zu den neu anfallenden aufgeholt werden können. Meistens fehlt mindestens ein ganzes Semester. Sollte es nur um ein oder zwei Module gehen, lohnt es sich, diese schnellstmöglich nachzuholen und eien neuen BAföG Antrag zu stellen.
  • Hallo,

    Ich habe derzeit mein 4. Fachsemester abgeschlossen und auch den positiven Leistungsnachweis schon eingereicht.
    Bafög ist bereits bis August 2018 bewilligt, wo auch meine Regelstudienzeit enden würde.

    Nun ist es so, dass wir bereits 2 Kinder haben (4 und 6 Jahre, beide vor Beginn des Studiums geboren), ist eine Bafögverlängerung trotzdem noch möglich? Wenn ja, wann stell ich den Antrag dafür am klügsten?

    Außerdem wollen wir ab Oktober 2017 an Baby Nummer 3 arbeiten. Wenn es zügig klappt, ist es dann cleverer mit Beginn des 6. Semesters in ein Urlaubssemester zu gehen oder etwas ruhiger weiter zu studieren, ist ja etwas ungünstig oder, da ja "nur noch" die Bachelorarbeit ansteht?!

    Viele Grüße und ein großes Lob für seine Seite ?
  • Wenn du deinen Leistungsnachweis pünktlich zum. 5. Semester eingereicht hast, bekommst du keine Verlängerung für die ersten vier Semester (bis zu zwei extra Semeter.Du kannst nur Verlängerung wegen Schwangerschaft und Kindererziehung ab dem 5. Semester bis Abschluss beantragen.
  • Hallo Luisa,

    ich habe kein Auslandsemester gemacht, allerdings ein dreimonatiges Auslandspraktikum im Studium während der Regelstudienzeit absolviert. Meinst du, dass es Sinn machen könnte sich darauf zu berufen und man somit noch ein Semester Weiterförderung nach dem sechsten Semester bekommen könnte?

    LG Ina
  • Ob du im Ausland studiert oder ein Prektikum gemacht hast, ist egal. Wichtig ist nur, dass der Auslandsaufenthalt nicht in deinem Studienverlaufsplan verpflichtend vorgeschrieben ist. Dann kann die Förderhöchstdauer um diesen Zeitraum verlängert werden.
  • Liebe Luisa,

    ich hatte schon mal geschrieben nur leider konnte ich meine Beitrag und die Antwort dazu nicht mehr wiederfinden.

    Ich studiere im Moment im 6. Fachsemester. Nach dem 4. Fachsemester habe ich Leistungsaufschub wegen Kindererziehung beantragt und auch für 2. Semestern bekommen. Jetzt bin ich Schwanger (ET ist der 08.08.2017). Kann ich noch mal Leistungsaufschub beantragen Aufgrund der Schwangerschaft und Kindererziehung (Sohn im Moment noch 5 Jahre) oder gleich einen Antrag auf Förderungshöchsdauer über die Regelstudiumzeit stellen (RS von 6 Semestern) ?

    Mit der Bitte um Rückmeldung.

    LG
    Anna B.
  • Hallo Anna,

    hier die Antwort von damals 11.12.2016 um 20:55

    "Hey Anna,
    sollten die zwei Semester Aufschub für den Leistungsnachweis nicht reichen, beantrage eine erneute Verlängerung aufgrund der Schwangerschaft.
    Du bekommst voraussichtlich 2 Semester extra für deinen Erstgeborenen, 1 Semester für die Schwangerschaft und mindestens noch 1 Semester für das zweite Kind.
    Hast du den Test, den ich im Artikel eingebunden habe, schon gemacht? Die Begründung für den Aufschub des Leistungsnachweises ist derselbe wie bei der Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. In dem Musterschreiben sind die Begründungen schon vorgegeben. Du kannst sie dir einfach runterladen.
    Im Grunde stellst du immer ganz normal deine BAföG Anträge, wenn der Bewilligungszeitraum abläuft und legst denen das entsprechende Musterschreiben bei. Mehr ist es eigentlich nicht.
    LG Luisa"

    Hier noch mal die Regelung vom BAföG-Amt:

    - Schwangerschaft: 1 Semester,
    - bis zum 5. Geburtstag des Kindes: ein Semester pro Lebensjahr,
    - für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt ein Semester,
    - für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt ein Semester.

    Beste Grüße,

    Mathias
  • Hallo Luisa
    Ich bin Jetzt im 6 Semester. Alle Module habe ich erfolgreich abgeschlossen und am 03.08.2017 mit der Bearbeitung meiner Abschlussarbeit beginne. Abgabedatum ist der 03.11.2017. Danach erfolgt die mündliche Abschlussprüfung, so dass ich voraussichtlich ca. Ende November 2017 mein Studium beenden werde.
    In meinem Studiengang beträgt die Regelstudienzeit 6 Semester. Mein Bafög-Förderungsdauer endet Ende September 2017. Am 22 September 2017 wird meine Tochter 10 Jahre alt. Kann ich trotzdem eine Verlängerung wegen Kindererziehung beantragen?
  • Hallo Jenny,

    du bekommst ein Semester BAföG-Verlängerung aufgrund von Kindererziehung:

    https://www.bafög.de/de/zu-15-foerderungsdauer-328.php „Zu Nummer 5 …. für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt ein Semester.“

    Beantrage also Bafög und erkläre es im Anschreiben, dass du BAföG aufgrund von Kindererziehung ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus beantragst. Es ist möglich, dass sie es verweigern, da du (wahrscheinlich?) ein positives FB5 (Leistungsnachweis nach dem 4. Semester) hattest. Aber auf jeden Fall probieren und hartnäckig bleiben :-)

    Beste Grüße,

    Mathias
  • Hallo Luisa,

    Ich bin Momentan im 3. Master Semester. Für mein Studiengang sind 3 Semester die Regelstudienzeit. Allerdings habe ich im 2. Semester ein freiwilliges Auslandspraktikum gemacht, wofür ich kein Bafög erhalten habe. Die Studienleistung des Praktikums wurde mir von meiner Hochschule anerkannt. Da ich aber nun für meine Masterarbeit etwas länger brauche, muss ich mein Studium um ein Semester verlängern. Da ich schon öfter gelesen habe, dass die im Ausland verbrachte Zeit während eines Studiums auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird, wollte ich einen Antrag auf Verlängerung stellen. Allerdings ist mein Sachbearbeiter der Meinung, diese Regelung würde nur für den Besuch einer Hochschule im Ausland gelten und ich keinen Anspruch auf Verlängerung hätte. Nach §5a gilt dies aber auch für ein Praktikum oder liege ich da falsch? Und wenn ich einen Antrag auf Verlängerung stelle und auf §15 verweise, steht dort nichts von einem Auslandsaufenthalt. Wurde diese Regelung aufgehoben?
    Ich wäre dir sehr dankbar :)
    Liebe Grüße,
    Nina
  • Hallo Luisa
    Mein Kind ist jetzt zu Beginn des Studiums 7 Jahre alt. Wir lange könnte ich mein Studium (RS 6 Semester) verlängern wenn es eng wird und wann müsste ich den Antrag stellen?
    Und wie weist man nach, dass die Verzögerung durch die Kindererziehung begründet ist?

    Liebe Grüße
    Nina
  • Hallo Luisa,
    Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, habe mein Abitur in Deutschland gemacht und danach entschieden meinen Bachelor in Italien zu studieren. Ich bin jetzt im 6. Semester und damit im Letzten, daher laeuft mein Bafoeg im August wahrscheinlich aus. Nur ist es so, dass mir wenige Pruefungen fehlen, diese aber nicht vor Oktober gemacht werden koennen (unter anderem wegen der mangelnden Organisation der Universitaet und der fehlenden Kooperation der Lehrer). Ich bin hier sozusagen auf mich allein gestellt und brauche deshalb dringend die Foerderung. Nach dem Vollenden meines Bachelors wuerde ich gerne wieder nach Deutschland (oder Oesterreich) kommen und dort meinen Master machen. Ich habe wie in deinem Blog steht, ein paar Pruefungen nicht bestanden, auch weil ich sehr beschaeftigt war mit meinem 3 Monatigen Praktikum im Krankenhaus, und wie gesagt, Appelle sind hier eher etwas seltenes... Mein Problem ist nun: sollte ich einen Versuch wagen, mein Bafoeg verlaengern zu lassen (auch nur fuer wenige Monate), wuerde mir die Moeglichkeit fehlen, meine Gruende offiziell zu dokumentieren, da ich schon aehnliche Probleme hatte mit der Universitaet (Mangel an Unterlagen seitens des Sekretariates). Hier ist es naemlich so: wer eine Pruefung nicht besteht, kann sie beliebig oft wiederholen. Daher gibt es so etwas wie eine "Bescheinigung fuer den Versuch einer Pruefung" nicht. Habe ich trotzdem Chancen auf eine Verlaengerung? und meine zweite Frage waere: dadurch dass sich nun alles hinausschieben wird, werde ich hoechstwahrscheinlich nicht im Oktober direkt mit dem Master weitermachen koennen und evtl ein oder zwei Semester pausieren muessen (die Zeit werde ich mit Praktika und Nebenjobs ueberbruecken). Ist es mir dann trotzdem moeglich, sobald ich mit dem Masterstudium beginne, erneut Bafoeg zu beantragen? Oder kann meine Verspaetung die Foerderung beeinflussen?
    Entschuldige den vielen Text und die eventuellen Schreibfehler, momentan kommuniziere ich in so vielen Sprachen, dass ich den ein oder anderen Grammatikfehler immer wieder mal miteinbaue.
    Vielen Dank schon einmal im Voraus.
    Liebe Gruesse,
    Gianluca
  • Hallo Luisa,

    ich habe vor in meinem Masterstudium (Regelstudienzeit 4 Semester) ein Auslandssemester zu absolvieren. Jedoch kann ich erst im 3. bzw. 4. Semester ins Ausland. Meine Frage: Wenn ich im 4. Semester z.B. nach Kanada gehe, bekomme ich dann Auslands-Bafög, wenn das dortige Semester über meine Regelstudienzeit hinaus geht? Das Semester in Kanada geht von Sep-Dez und ich wäre bis Oktober noch innerhalb der Regelstudienzeit.
    Vielen Dank im Voraus!

    LG Philipp
  • Hey Philipp,

    entscheidend ist, dass das Auslandssemester IN der Regelstudienzeit beginnt. Das sollte in deinem Fall ja kein Problem sein. Ich nehme an, es handelt sich um ein freiwilliges Auslandssemester (nicht vorgeschrieben in deinem Studiengang). Dann kannst du dich sicherheitshalber auch für diese Zeit in Deutschland vom Studium beurlauben lassen. Das Semester wird dann auf jeden Fall hinten an deine Regelstudienzeit drangehängt. Du kannst also nach deiner Rückkehr noch in Ruhe deine Abschlussarbeit schreiben und BAföG erhalten.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich habe auch eine Frage. Ich habe mein Studium mit einem Kind begonnen und während des Studiums, im 3. Semester, noch ein Kind bekommen. Nun musste ich vor kurzem den Leistungsnachweis einreichen. Laut meiner Uni habe ich alle Leistungen des 4. Semesters erfüllt (Ist mir ein Rätzel da ich aktuell 75 ECTS habe und das Studium nur 6 Semester RS hat). Leider habe ich noch keinen neuen Bescheid bekommen (Ich war leider ziemlich spät dran und dauernd wird etwas nachgefordet). Meine Frage ist nun, bekomme ich jetzt nur noch dieses und nächstes Semester Bafög? Ich habe keine Ahnung wie ich in der kurzen Zeit das Studium beenden soll zumal mein Mann nun auch einen neuen Arbeitgeber und dementsprechend andere Arbeitszeiten hat.
    Ich hoffe, dass du mir einen Tipp geben kannst wie ich mich weiter verhalten soll..

    LG Isi
  • Hey Isi,

    ja, da hast du leider Recht mit deiner Befürchtung. In meinem Artikel zum Thema Leistungsnachweis (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/) habe ich das auch erörtert. Manche Hochschulen bescheinigen das Formblatt 5 auch noch positiv, wenn du nur 60 von 120 Punkten erreichst. Das sind meist Studiengänge, wo meist eh keiner in Regelstudienzeit fertig wird. Die Uni tut den Studenten damit praktisch einen Gefallen, da die meisten ja nicht verlängern können. So bekommen sie wenigstens bis zum Ende der Regelstudienzeit BAföG, sonst wäre schon nach dem 4. Semester Schluss. In deinem Fall ist es von Nachteil, da dein Verzögerungsgründe für die ersten 4 Semester damit nicht mehr anerkannt werden. Du kannst also immernoch um ein Semester verlängern auf Basis der Kinderbetreuung im 5. und 6. Semester, deine Schwangerschaft im 2./3. Semester ist aber kein Verlängerungsgrund mehr. Du hast damit also 2 Zusatzsemester verloren. Es sei denn, du kannst die Hochschule jetzt noch schnell überzeugen, das FB5 neu und anders auszufüllen und dem Amt glaubhaft machen, dass der zuerst eingereichte Leistungsnachweis fehlerhaft war.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,
    ich hoffe, Du kannst mir bei meiner Angelegenheit weiterhelfen.

    ich habe eine Frage bzgl. des Antrags bzw. Anspruchs auf Auslands-BaföG:
    Ich studiere Marketing (Regelstudienzeit 6 Semester). Das aktuelle 5. Semester wäre ein Praxis-/Auslandssemester, welches ich jedoch erst ein Semester später absolvieren werde, da ich zwei Prüfungen aus dem vorherigen Semestern nachholen muss.
    Aller Voraussicht nach werde ich im 6. Semester (September 2017 bis Februar 2018) einen Auslandsaufenthalt haben und im Anschluss (sprich im 7. Semester) meine Bachelor-Arbeit + die dazugehöirgen Pürfungen aus dem 6. Semester schreiben. Bis zum Auslandssemester werde ich zudem alle bis Prüfungen (Semester 1-5) absolvieren. Ein schwerwiegenden Grund gab es eigentlich nicht. Ich konnte aufgrund des Nicht-Bestehens von zwei Prüfungen eben nicht alle Kurse im darauffolgenden Semester belegen. Habe ich dennoch Anspruch auf Bafög?

    Vorab vielen Dank für deine Hilfe.

    Viele Grüße,
    Yan
  • Hey Yan,

    wenn das nicht-bestehen von Prüfungen dazu führt, dass Kurse nicht belegt werden können, ist das ein schwerwiegender Grund. Die Frage wird dann sein, wann war der nächstbeste Wiederholungstermin?

    Ist das Auslandssemester Pflicht bei euch? Wenn nicht, wird es dir ohnehin an die Regelstudienzeit angehängt und dein Problem dürfte sich in Wohlgefallen auflösen.

    LG Luisa
  • Ich stecke auch ein wenig in der Patsche. Ich studiere im 5.Semester (Regelstudienzeit 6 Semester) und werde das definitiv nicht schaffen, da ich ein Praktikum und wenige Klausuren bestehen muss. Ich hab es einfach nicht hinbekommen, die zu bestehen und damit meine Studienzeit unglücklicherweise verlängert. Meinen Leistungsnachweis konnte ich, mit Ach und Krach, nach dem 4.Semester erbringen. Tja...und nun hab ich nur noch ein Semester Bafög und weiß nicht, wie ich mir das danach finanzieren soll. Die Wohnung ist unglaublich teuer-ich bräuchte mind. 2 Nebenjobs. Eine Hoffnung auf Verlängerung gibt es wohl nicht, richtig? Ich war schon bei der Studentenberatung, aber hilfreich war das auch nicht. Ich bin leicht bis sehr aufgeschmissen.
    Ich bin doch nicht der einzige Mensch, der sein Studium nicht rechtzeitig beenden kann-ohne schwanger zu werden/ins Ausland zu gehen. Gibt es irgendwelche Tipps für mich?
    Wäre dankbar um jeden Rat.

    Lg
    Tabea
  • Du kannst es mit einem Antrag wegen "schwerwiegender Gründe" versuchen. Du musst dabei nachweisen, dass du durch Prüfungen gefallen bist und diese nicht zeitnah wiederholen / bestehen konntest weil z.B. der nächstmögliche Prüfungstermin erst sechs Monate später angeboten wurde oder sich Prüfungen / Module überschnitten haben. Dem Amt geht es darum zu sehen, dass du wirklich alles in deiner Macht stehende getan hast, um rechtzeitig fertig zu werden.

    Vermieden werden soll, dass Leute länger gefördert werden, weil sie absichtlich ihr Studium in die Länge ziehen z.B. indem sie an Prüfungen nicht teilnehmen oder absichtlich durchfallen.
  • Hallo liebe Luisa,

    ich habe mir gerade deinen Artikel durchgelesen und auch den Test gemacht, aber so richtig schlau bin ich noch nicht daraus geworden. Mir ergeht es so, dass ich jetzt im 6 Semester bin. Bafög wird mir nur noch ein Semester gewährt (Regelstudienzeit: 7 Semester), doch ich studiere zwei weitere Semester, da ich einmal ein Semester "geschoben" habe. Nun bin ich Schwanger und das Kind wird Ende kommendes Semester kommen. Nun stellt sich mir die Frage: Habe ich überhaupt Anspruch auf Verlängerung der Regelstudienzeit?

    Liebe Grüße und schon mal vielen Dank!

    Stef
  • Hey Stefania,

    für eine Verlängerung ist immer die Frage nach dem Grund der "Verschiebung" ausschlaggebend. Warum hast du ein Semester "geschoben"? Ist der Grund die Schwangerschaft, kannst du genau ein extra Semester beantragen. Auch ehrenamtliches Engagement, Krankheit oder Behinderung sind anerkannte Gründe. Wie viel Zeit dir in diesem Fall zusätzlich gewährt wird, hängt vom Umfang und der Dauer des Grundes ab. Bist du durch eine Prüfung gefallen und konntest sie erst nach mehreren Monaten wiederholen, könnte dir ebenso eine Verlängerung gewährt werden.

    Hast du aber z.B. die Klausur nur geschoben, weil du dich nicht hinreichend vorbereitet gefühlt hast, ist das dem BAföG Amt herzlich egal. Solltest du deinen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/) rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereicht haben, kannst du auch nur noch Gründe geltend machen, die zwischen dem 5. und 7. Semester stattfanden. Warst du also die ersten 4 Semester krank, wäre das in diesem Fall kein Verlängerungsgrund mehr. Die Schwangerschaft allerdings schon, weil sie erst danach stattfand.

    Die Antwort auf deine Frage lautet daher: Es kommt drauf an.

    LG Luisa
  • Liebe Luisa,

    weißt du, ob ein Auslandpraktikum, welches komplett in den Semesterferien statt finden wird (also Mitte Juli bis Mitte Oktober) als Verlängerung der Förderungshöchstdauer hinten dran gehängt werden kann? Oder gilt das dann komplett als mein eigenes Vergnügen?

    Ich habe schon überall gesucht, aber keine Antwort dazu gefunden. Wenn du eine solche Info hast, wäre ein Verweis mit Link total super! :-)
    LG
    Jana
  • Hey Jana,

    wahrscheinlich hast du dazu nichts gefunden, weil es dazu keine Regelung gibt, was soviel heißen dürfte wie: Es ist egal, wann du das Auslandssemester machst, Hauptsache in der Regelstudienzeit und kein Pflicht-Auslandsaufenthalt. Aber sicherheitshalber könntest du auch bei der BAföG Hotline anrufen und nachfragen. Die Nummer wird dir hier direkt über den Kommentaren eingeblendet.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich bin jetzt im fünften Semester und würde gerne zwei Semester dran hängen, da ich durch Depression und Essstörung momentan eine Pause machen müsste, die kommenden Monate, aber jeden Monat eine Hausarbeit, noch zwei Klausuren und vor der Bachelorarbeit auch noch mal zwei Hausarbeiten und eine Klausur anstehen und ich jetzt schon kaum noch hinterher komme. Ich weiß aber nicht, ob ich dann auch für zwei Semester noch gefördert werde. Fast alle Masterstudiengänge beginnen ja zum Wintersemester, dann hätte ich eine Lücke und insgesamt wäre es auch besser für mich die Arbeit auf zwei zusätzliche Semester aufzuteilen. Bei Urlaubssemester bekomme ich ja kein BaföG, wie sieht es mit Attest etc aus?

    Danke schon mal :)
  • Hey Lina,

    Krankheit ist ein anerkannter Verlängerungsgrund. Du musst als Nachweis ein Attest mit Dauer und Umfang der eingeschränkten Studierfähigkeit vorlegen. Wie lange du dann aber weiter gefördert wirst, wird dir vermutlich niemand genau sagen können, da es sich bei sowas um Einzelfälle handelt. Die besten Chancen für eine halbwegs genaue Auskunft hast du da bei deinem Sachbearbeiter beim Amt, aber auch der entscheidet das oft nicht selbst und kann daher (wenn überhaupt) nur ungefähre Angaben ohne Gewähr machen.

    LG Luisa
  • Hallo, ich studiere nun im 5. Semester und habe im September 2016 meinen letzten Antrag auf BAföG gestellt. Zusammen mit diesem habe ich auch einen formlosen Antrag auf BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus sowie einen Antrag auf eine verspätete Abgabe des Leistungsnachweises gestellt. Als Begründungen habe ich verschiedene Ursachen angegeben und Atteste, Verordnungen über Krankenhausaufenthalte etc. mitgeschickt.
    Eine direkte Antwort habe ich darauf nicht erhalten, stattdessen wurde ich gebeten, dass Formblatt 5 nachzureichen. Leider hat meine Uni bestätigt, dass ich alle erforderlichen Leistungen erbracht habe, was aber bei einem Stand von gerade mal 90ECTS nicht wirklich der Fall ist.
    So wie ich das sehe, hat das BAföG-Amt meine Anträge komplett ignoriert und ich hab sozusagen den Schwarzen Peter.

    Was würdest du mir in dieser Situation raten?
  • Hey Michael,

    das Amt hat deinen Antrag nicht ignoriert. Das Formblatt 5 ist Teil des Antrags. Wenn du eine Verlängerung willst, musst du ein negativ bescheinigtes FB5 einreichen. Wenn ich das richtig verstehe, hat das FB5 bei dir aber komplett gefehlt, weshalb das Amt es nachgefordert hat. Soweit so normal. Dass die Uni dir nun den Leistungsnachweis positiv bescheinigt hat, widerspricht nun deinem Antrag. Hast du das FB5 schon beim Amt eingereicht?

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich befinde mich im Moment im 5. Semester. Da ich aber die entsprechende Credits für das 4. Fachsemester (aufgrund der Kindererziehung) nicht nachweisen konnte, habe ich die Verlängerung der Leistungsnachweise beauftragt und auch seitens des Bafögamts auch für 2 Semester bewilligt bekommt. Das Kind war beim Studiumbeginn 3 Jahre alt. Inzwischen ist er 5 und ich bin erneut Schwanger. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, wenn ich die entsprechenden Leistungen nicht nachweisen kann ? Steht mir die Verlängerung aufgrund der Verlängerung zu oder erst einmal Verlängerung auf Schwangerschaft ? Und danach die Förderungshöchsdauer wie begründen ?

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    LG
    Anja
  • Hey Anna,

    sollten die zwei Semester Aufschub für den Leistungsnachweis nicht reichen, beantrage eine erneute Verlängerung aufgrund der Schwangerschaft.

    Du bekommst voraussichtlich 2 Semester extra für deinen Erstgeborenen, 1 Semester für die Schwangerschaft und mindestens noch 1 Semester für das zweite Kind.

    Hast du den Test, den ich im Artikel eingebunden habe, schon gemacht? Die Begründung für den Aufschub des Leistungsnachweises ist derselbe wie bei der Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. In dem Musterschreiben sind die Begründungen schon vorgegeben. Du kannst sie dir einfach runterladen.

    Im Grunde stellst du immer ganz normal deine BAföG Anträge, wenn der Bewilligungszeitraum abläuft und legst denen das entsprechende Musterschreiben bei. Mehr ist es eigentlich nicht.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    meine Freundin studiert seit SS 2014 im Master. Regelstudienzeit 4 Semester (30 CP / Semester).
    Ihr Sohn war insgesamt für 14 Monate, also über 2 Semester, unter 10 Jahre alt während der Regelstudienzeit. Nach den ersten 2 Semestern hatte Sie bereits 18 CPs Verzug.

    Steht ihr jetzt BaföG für ein ganzes, zusätzliches Semester rechtlich zu. Die Angaben sind nicht eindeutig, was das angeht. Muss das Kind während der gesamten 4 Semester unter 10 Jahre alt sein, damit die Verlängerung im ein Semester BaföG zusteht? Oder reichen auch zwei Semester bzw. 14 Monate?

    Das Amt hat Ihr bis jetzt nur 2 Monate mehr bewilligt und wir möchten Widerspruch einlegen.

    Viele Dank im Voraus für Deine Mühen.
    LG Peter
  • Hey Peter,

    die Verlängerungszeiten aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung sind im BAföG klar geregelt. Aus deiner Beschreibung vermute ich, dass das Kind während ihres Studium seinen 11. Geburtstag hatte. Das ist an sich kein Problem. Für die Zeit davor steht ihr trotzdem eine Verlängerung zu, die ihr offenbar auch bewilligt wurde. Das Gesetz sieht für Kinder zwischen 8 und 10 Jahre insgesamt ein Semester vor. Also ein extra Semester für 3 Jahre Studium mit Kind in diesem Alter. Runtergebrochen auf die 14 Monate, die sie mit Kind in diesem Alter studiert hat, sind 2 Monate Verlängerung aus rechtlicher Sicht durchaus angemessen.

    LG Luisa
  • Hi Luisa,
    ich habe folgende Frage: Ich habe während meines Masterstudiums im dritten Semester ein Auslandssemester eingelegt, wofür ich auch Auslandsbafög erhalten habe. Ich habe dann zwei Monate nach Ende meines Auslandssemesters mein Masterstudium abgeschlossen, d.h. ganz am Anfang des vierten Semesters. Somit war ich vier Monate vor Ende des Studiums fertig und müsste doch eigentlich studiendauerabhängigen Teilerlass bekommen, oder?
    Ich habe allerdings für die zwei letzten Monate keinen BAföG-Antrag mehr gestellt. Trotzdem müsste sich doch eigentlich die Förderungshöchstdauer um das eine (Auslands-)Semester verlängert haben oder etwa nicht?
    Liebe Grüße
    Simone
  • Hey Simone,

    den Teilerlass gibt es nur auf Abschlüsse bis 2012. Also nicht für deinen Master nehme ich an.

    Deine zweite Frage verstehe ich nicht. Du hättest die Förderungsdauer um dein Auslandssemester verlängern können, hast du aber anscheinend nicht. Bei 4 Semester Regelstudienzeit hättest du 5 Semester BAföG bekommen. Wenn ich dich richtig verstehe hast du aber für das 4. Semester kein BAföG bekommen, weil du es nicht beantragt hast. Dein Anspruch ist damit verfallen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich würde mich wirklich SEHR freuen, wenn du auf meinen Kommentar (siehe unten) antoworten könntest!

    Liebe Grüße, Elisabeth :)
  • Hallo Luisa,

    Ich bin momentan im 5. Semester Bachelor (6 Semester Regelstudienzeit) und bin mir noch nicht sicher ob ich ein Semster dran hängen muss. Ich bin an Morbus Crohn erkrankt, also chronisch krank. Habe aber keinen Behindertenausweis. Weißt du ob ich dann mit entsprechendem Nachweiß meines Arztes trotzdem über die Regelstudienzeit hinaus Bafög erhalten kann?

    Lieben Gruß, Lena
  • Hey Lena,

    dein Fall fällt unter die Kategorie "wichtiger Grund". Du musst nachweisen können, wann, wie lange und in welchem Ausmaß deine Erkrankung deine Studierfähigkeit eingeschränkt hat. Atteste sind also zwingend notwendig. Also ja, das Amt hat die Möglichkeit dir eine Verlängerung zu gewähren. Wie lange verlängert wird, ist eine Einzelfallentscheidung.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich studiere seit dem Wintersemester 13/14 und bin jetzt im 7. Semester des Bachelors.
    Ich werde voraussichtlich auch noch ein 8. Semester dranhängen und habe einen Antrag auf Förderung nach BAföG über FHD hinaus gestellt.
    Mein Grund dafür ist, dass ich seit Februar 2015 (also seit fast 2 Jahren) als gewähltes Mitglied im Fachschaftsrat meines Fachs tätig bin.
    Überall kann man nun lesen, dass eine Förderung über FHD hinaus für bis zu 2 Semester möglich ist.
    Meine Sachbearbeiterin hat mir nun BAföG von 10/2016 bis 01/2017 bewilligt - also 4 Monate und damit nicht mal ein ganzes Semester.
    Ich finde, dass das total unverhältnismäßig zu meinem Einsatz im FSR ist und habe eine Kommilitonin, die ihren Antrag unter den GLEICHEN Bedingungen gestellt und das Geld für ein ganzes Semester (10/2016-03/2017) bewilligt bekommen hat.
    Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dieses Ergebnis auf Grundlage einer Formel berechnet wurde, die ich angeblich recht leicht im Internet finden könnte, was mir nicht gelungen ist.

    Kannst du mir sagen, ob du so einen Fall kennst? Kennst du eine Formel, anhand derer ich das Ganze nachvollziehen könnte? Oder ist das eigentlich eher nicht rechtens?

    Ich bin mittlerweile recht ratlos, an wen ich mich noch wenden kann und würde mich sehr über eine Antwort von dir freuen!

    Danke und herzliche Grüße,
    Elisabeth
  • Hey Elisabeth,

    ich kenne die Berechnungsformel dafür leider nicht. "Bis zu 2 Semester" geht aus der Verwaltungsvorschrift hervor. Dort wird aber auch nichts genaueres dazu gesagt. Ich würde im Zweifelsfall Widerspruch einlegen und um die Offenlegung besagter Formel bitten. Dann kannst du schauen, ob du auf dasselbe Ergebnis kommst und mit deinen Kommilitonen vergleichen. Ein Widerspruch hat für dich keine Nachteile.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    danke für diese hilfreiche Seite!

    Die Uni hat mir den Leistungsnachweis bis einschließlich Ende des 3. Fachsemesters positiv bescheinigt. Aufgrund dessen hat das Amt die Weiterförderung nach dem 4. Semester genehmigt und ich musste keinen Antrag auf vespätete Vorlage stellen.
    Anfang des 4. Semesters habe ich eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden, wodurch ich im Anschluss erstmalig ein Semester wiederholen musste, weil das Bestehen dieser Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zum 1. Staatsexamen war.
    Kann ich am Ende des Studiums einen Antrag auf Verlängerung der Zahlungen über die Förderungshöchstdauer hinaus stellen?
    Begründung: Erstmaliges Wiederholen eines Fachsemesters wegen Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, die Voraussetzung zur Fortführung des Studiums ist.
    Gruß Daniel
  • Hey Daniel,

    ich würde es auf jeden Fall damit versuchen. Die Ursache liegt ja hinter dem bescheinigten Zeitraum. Etwas anderes wäre es z.B. wenn du versuchen würdest eine Verlängerung aufgrund einer Erkrankung im 2. Semester zu bekommen. Denn deine Hochschule hat dir bestätigt, dass es keine gravierende Verzögerung bis einschließlich 3. Semester gab. Das schließt jedoch nicht aus, dass irgendwann zwischen dem 4. und 6. Semester noch etwas schief laufen kann und du aufgrund dessen verlängern musst und darfst.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich frage nicht für mich sondern für meinen Freund.
    Er studiert jetzt im 9. Semester. Dabei war ein Krankheitssemester und Bafög wurde ab dem 3. Semester gezahlt. Jetzt möchte er seine Bachelor Arbeit und die Präsentation fertig machen und danach den Master anfangen. Wir haben schon einen Antrag auf weiter Bewilligung gestellt doch dieser wurde leider abgelehnt. Hat er ab dem 8. Semester keinen Anspruch mehr auf Bafög? Wie soll er sich dann finanzieren?

    Liebe Grüße,
    Ute
  • Hallo Luisa,

    vorab 1000 Dank für deine Mühen und diese tolle und vor allem informative Seite!:)

    Meine Frage bzw. mein Anliegen an dich lautet:

    Ich studiere an einer privaten Uni in der die Regelstudienzeit 7 Semester beträgt.
    Nun habe ich einige Kurse noch nicht belegen können oder bestanden und es stehen noch einige Hausarbeiten aus. All möchte ich gerne in meinem aktuell 6. und bis Ende des kommenden 7. Semesters aufholen UND meine Bachelor-Arbeit auf das 8. Semester verschieben.

    Nun ist es so, dass ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe, ich zu Studienbeginn 24 war und somit auch nur mit Mühe und Not erneut Bafög bekommen habe.
    Die nächste Hürde gab es zum Leistungsnachweis nach dem 4. Semester, den ich, aufgrund fehlender CPs, nicht nachweisen konnte.
    Für diesen habe ich um Aufschub gebeten, der anfangs nicht akzeptiert wurde. Durch ein Schreiben meiner Uni, die mir bescheinigte, dass trotz des Rückstandes keinerlei Bedenken über ein Nicht-Bestehen des Studiums in der Studienregelzeit bestünde, erhalte ich weiterhin Bafög.

    Könnte die Formulierung meiner Uni mir im Nachhinein Schwierigkeiten bereiten?
    Wie würdest du meine Chancen auf Verlängerung sehen?
    Wie soll ich das angehen? Ab wann sollte ich das Bafög-Amt über mein Vorhaben informieren?
    Stünde mir auch Bafög während eines Master-Studienganges zu?

    Kurz noch einmal zu mir:
    - 26 Jahre
    - Bachelor-Studentin im 6. Semester
    - abgeschlossene Ausbildung
    - eigene Wohnung
    - KfW Studentenkredit
    - Vater zahlt Unterhalt (off Topic: weißt du warum mein Vater mir mit 26 noch UH zahlen MUSS, sodass mir dies auf mein Bafög angerechnet wird? Nicht, dass mein Vater mich nicht liebt, aber ein wenig 'abkotzen' tut er darüber schon mir mit Ende 20 noch Geld zahlen zu MÜSSEN. Viel verdienen tut er auch nicht. Gibt es da einen Weg das zu umgehen? Beide meine Eltern müssen ihr Einkommen offenlegen).


    Ich danke dir auf jeden Fall schon einmal und bin gespannt auf deine Antwort!

    Liebe Grüße

    Lya
  • Hey Lya,

    eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus wird ausschließlich über eine der oben genannten Begründungen gewährt. Ich kann aus deinen Ausführungen keine davon rauslesen. Aufgrund deiner Ausbildung kannst du versuchen elternunabhängiges BAföG zu bekommen. Ich habe dazu einen eigenen Artikel mit Anleitung und Musterschreiben verfasst. Du findest ihn hier https://www.studierenplus.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg/ . Das hat aber nichts mit der Verlängerung der Förderungsdauer zu tun.

    Grundsätzlich sind alle Eltern in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Kinder finanziell zu unterstützen bis sie in der Lage sind sich nachhaltig selbst zu versorgen. Das Ende der Unterhaltspflicht ist an kein bestimmtes Alter sondern ausschließlich an dein Einkommen und deine Ausbildung gekoppelt. Der Staat geht davon aus, dass du in der Lage bist dich selbst zu finanzieren sobald du eine Ausbildung abgeschlossen hast. Wann das allerdings genau der Fall ist, hängt von deinem Lebenslauf ab. In manchen Fällen gilt Ausbildung + Studium als EINE Ausbildung, in anderen Fällen gelten sie als zwei Ausbildungen. Mehr Infos dazu findest du in besagtem Artikel zum elternunabhängigen BAföG.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    auch wenn das sicherlich schon mehrfach thematisiert wurde, möchte ich dir gern meinen Fall schildern:

    - 2 Kinder (geb Nov. 2015 und Feb. 2014)
    - Aufnahme Studium zum WS 16/17
    - elternunabhängiges Bafög bewilligt bekommen

    Ich würde gerne in 3 Module (anstatt 6 in Vollzeit) die Prüfung ablegen um da Lernpensum an meinem Alltag mit Kindererziehung anzupassen. Demnach hätte ich nach dem 4. Fachsemester 60 CP statt der fürs Bafög-Amt erforderlichen 90 CP. Dann kann ich ja den verspäteten Leistungsnachweis beantragen, der dann (hoffentlich) bewilligt wird. Wie weit wird der denn nach hinten verschoben und welche CP´s muss ich dann nachweisen? Nur die 90 CP die ich nach dem 4. Semester hätte haben müssen oder kommen die oben drauf, die durch den verspäteten Nachweis auflaufen? Und kann ich das Vorgehen dann wiederholen, so dass ich meine Studiendauer aufgrund der Kindererziehung ausschöpfen kann? Wenn ja, wie weit kann ich es dann nach hinten rausziehen?
  • Hey Jessica,

    Vollzeitstudenten erreichen nach 4. Semestern regulär 120 CP. Ich habe meinen Leistungsnachweis solange aufgeschoben bis ich diese 120 Punkte zusammen hatte. Dafür muss das Formblatt 5 von deiner Hochschule negativ bescheinigt werden. Der Aufschub wird dann für ein Semester gewährt. Du musst die ganze Prozedur dann einfach jedes Semester wiederholen bis zu 120 CP zusammen hast. In deinem Fall also wahrscheinlich 4 Mal.

    Bei 6 Semestern Regelstudienzeit müsstest du theoretisch im September 2019 fertig sein. Da dein Kind zu dem Zeitpunkt jünger als 5 Jahre alt ist, stehen dir für jedes Studienjahr 1 Semester extra zu. 3 zusätzliche Semester sind dir also sicher. Laut Verwaltungsvorschrift, kannst du auch eine Verlängerung für die Verlängerung bekommen. Ein 4. Zusatzsemester sollte also auch kein Problem sein. Ab da wird's dann aber eng, weil du dann nur noch 1 extra Semester für jedes zweite Lebensjahr deiner Kinder bekommst (aufgrund ihres Alters).

    Du solltest deinen Bachelor also spätestens in 10 Semestern in der Tasche haben (alle Angaben ohne Gewähr).

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich haette da auch eine Frage an dich: ich bin zur Zeit im vierten Mastersemester, aber verbringe das vierte Mastersemester im Ausland (fuer ein Semester). Jetzt hab ich bei dir gelesen, dass man die Zeit noch hinten dran haengen kann, weil ich ja in der Regelstudienzeit das Auslandssemester gemacht habe. Allerdings habe ich, auf Anraten vieler Freunde, ein Urlaubssemester genommen. Jetzt weiss ich nicht, ob das gilt, was du oben geschrieben hast, dass Baefoeg eben nicht nach hinten verlaengert wird... oje, das hab ich jetzt ein bissel kompliziert ausgedrueckt, aber ich hoffe, du weisst was ich meine und kannst mir weiterhelfen?
    Liebe Gruesse
    Nicky
  • Nicky nochmal. Ich glaub ich poste das lieber nochmal direkt unter den Auslandsbafoeg-Artikel. Entschuldige bitte das Chaos :)
  • Hallo Luisa!

    Vielen Dank für die nützlichen Informationen! Ich habe zwei Fragen, vielleicht könntest Du mir weiterhelfen. Ich studiere Master und werde nicht 4 sonder 5 Semester brauchen, da ich die Universität und den Studiengang gewechselt habe. Auf der Web-Seite: http://www.mystipendium.de/bafoeg/foerderungshoechstdauer-bafoeg habe ich die Infos gefunden, dass Bafög verlängert werden kann, falls man ein Brückensemester an der Uni machen muss. Wie kann ich aber das nachweisen? Würde der Zulassungsbescheid mit den aufgezählten Brückenkursen reichen?

    Ich bin außerdem seit 2 Semestern in der studentischen Organisation an der Uni aktiv. Die Frage wiederum: wie könnte ich das nachweisen?

    Vielen Dank im Voraus für die Informationen!

    Viele Grüße,
    Yekaterina
  • Hey Yekaterina,

    welche Nachweise dein/e Sachbearbeiter/in von dir haben will, wird er/sie dir selbst am besten beantworten können.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    cih studiere Lehramt MS (Bayern), ich komme ins 7. Semester und habe aktuell 180 Punkte, eine Klausur steht noch bevor mit 12 LP sowie 2 LP die im Sport angerechnet werden. Nach erfolgreichem Bestehen habe ich dann 192 Punkte von 210 - die restlichen Punkte sind 1 Punkt im Freien Bereich, 7 LP im Sportfach und die letzten 10 sind für die Zulassungsarbeit - EWS, Mathematik sowie AWT habe ich vor bzw. im 6. Semester komplett gemacht - Das Problem ist jedoch, dass die Kurse in Sport zweigeteilt sind, erster Kurs jeweils nur im Sommer, der zweite nur im Winter - demnach benötige ich noch 2 Semester, das EWS Examen schreibe ich im Frühjahr 2017 ebenso die Zulassungsarbeit im SS17 - denach kommt das große Examen im WS 17/18 - Mein letzter BaföG-Tag endet im März 2017 - was kann ich den als Grund angeben. Ein Auszug aus der Wohnung ist eigentlich nicht möglich , wohnen tue ich auch alleine?
  • Hey Eddi,

    alle anerkannten Verlängerungsgründe werden im Artikel aufgeführt. Wenn nichts davon auf dich zutrifft, kannst du für dein letztes Semester nur einen Studienabschlusskredit beantragen. Diesbezüglich kannst du dich beim BAföG-Amt beraten lassen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa! Ich habe dich schonmal um Rat gefragt, da ich jetzt beim BaföG im letzten Förderungssemester und schwanger bin. Ich habe jetzt ein Semester Verlängerung beantragt und soll nun ein Attest vorlegen, aus dem die Schwangerschaft plus der entsprechenden Beschwerden hervorgeht. Laut Antwort vom Amt ist die bloße Schwangerschaft kein Grund für die Überschreitung. Ich muss nachweisen, dass ich Einschränkungen hatte und sich deshalb mein Studium verzögert. Kannst du mir hier weiterhelfen? Meine Ärztin kann ja nicht einsehen, wie sehr mich die Schwangerschaft beim Studium beeinträchtigt? Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
  • Hey Bianca,

    ich musste sowas nicht vorlegen. Bei keinem der beiden Schwangerschaften. Dasselbe gilt für die anderen studierenden Mütter, die ich kenne. Zitat aus dem Merkblatt des BMBF: "Die Schwangerschaft und/oder die Pflege oder Erziehung des Kindes müssen ursächlich
    für die Studienzeitverlängerung sein. Die Frage ob diese Voraussetzung vorliegt, klärt das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung in jedem Einzelfall."
    Entweder ist dein zuständiges Amt bzw. dein/e Sachbearbeiter/in besonders streng bei der Prüfung oder es liegt daran, dass Schwangerschaft und Ende der Förderungshöchstdauer bei dir zusammenfallen. Es soll also ausgeschlossen werden, dass du nicht auch unabhängig von der Schwangerschaft in Verzug bist.
    Deine Ärztin müsste eigentlich schon in der Lage sein, in Absprache mit dir zu erkennen, ob du in der Lage bist, dein Studium in Vollzeit oder eingeschränkt fortzusetzen. Je nach Studiengang wirst du als Schwangere automatisch bestimmte Module nicht besuchen dürfen (z.B. Labore) oder Praktika durchführen können. Wenn der Geburtstermin mitten ins Semester fällt, kannst du wahrscheinlich nicht alle Prüfungen mitschreiben. Auch können lange Unitage mit dickem Bauch sehr anstrengend werden. Alles keine Gründe sich komplett beurlauben zu lassen, aber durchaus nachvollziehbar um zwei, drei Module weniger zu belegen, weswegen ja auch ein Semester Verlängerung für Schwangere als angemessen gilt und im Gesetz so verankert wurde. Ich würde an deiner Stelle einfach mal mit der Ärztin darüber sprechen und ggf. auch die Sozialberatung des Studentenwerks aufsuchen, um zu erfahren, ob das bei euch Usus ist.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich freue mich total, dass ich diese Homepage gefunden habe, da mir eine wichtige Frage unter den Nägeln brennt, ich aber nicht weiß wen ich fragen kann/soll. Also zu meiner Situation. Ich studiere im kommenden WS im 7. Semester Grundschullehramt und erhalte BAföG. Meine Förderungshöchstdauer ist 09/2017, was auch meiner Regelstudienzeit von 8 Semestern entspricht. Das letzte Semester (04/2017 - 09/2017) würde ich nur noch mit Kredit gefördert werden wegen einem 2. Fachrichtungswechsel 2013. Jetzt bin ich wahrscheinlich schwanger und werde mein Studium sicher nicht im Herbst 2017 abschließen können. Ich peile eher Herbst 2018 an. Das Kind würde im Mai/Juni 2017 geboren werden. Kannst du mir sagen wie gut meine Chancen stehen würden 2 Semester Verlängerung der Förderungshöchstdauer genehmigt zu bekommen (also 1 Semester für die Schwangerschaft, 1 Semester für 1. Lebensjahr des Kindes)? Das Kind wäre halt noch nicht ganz 1 Jahr alt wenn das 2. "verlängerte" Semester beginnen würde. Ich würde mich sehr freuen wenn du mir weiterhelfen kannst. Vielen Dank im Voraus :-)
  • Hey Anna,

    in deinem Fall bin ich mir nicht ganz sicher. Aus meiner Sicht müsstest du das SS2017 wegen der Schwangerschaft schon als Verlängerung genehmigt bekommen. Damit verschiebt sich dein Kredit ein Semester nach hinten. Zum WS 2017/18 ist dein Kind erst 3 Monate alt. Ob da für das erste Lebensjahr eine Verlängerung bewilligt wird, ist eher fraglich. Am besten wendest du dich mal an die Sozialberatung deines zuständigen Studierendenwerks. Die kennen sich mit sowas sehr gut aus und können kompetent beraten.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa, ich hoffe, du kannst meine Fragen zu meiner aktuellen Situation klären.
    Ich habe nach dem 4ten Semester einen Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises gestellt und dieser wurde mit folgenden Worten bewilligt, "Über Ihren Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises (§ 48 Abs. 2 BaföG) wurde positiv entschieden, der Leistungsnachweis ist zum nächsten Bewilligungszeitraum vorzulegen.".
    Ich habe den Leistungsnachweis nun nach dem 5ten Semester für das 4te Semester positiv erbracht und habe folgende Antwort erhalten:
    " Nach den hier vorliegenden Angaben ist davon auszugehen, dass Sie die geförderte Ausbildung in Kürze abschließen können. Der Anspruch auf Ausbildungsförderung endet gem. § 15b Abs. 3 mit Ablauf des Monats, in dem das Gesamtergebnis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bekannt gegeben wird spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde. Zeigen Sie diesen bitte umgehend an. Bitte reichen Sie auch ihr Zeugnis (nach Erhalt) umgehend ein.

    Ich habe mittlerweile das 6. Semester abgeschlossen und brauche, wie in dem Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweis angezeigt, ein Semester länger. (Den Bescheid habe ich rückwirkend heute erhalten, da alles etwas länger gedauert hat).Werde ich nun ein weiteres Semester Bafög erhalten können oder ist dies nicht der Fall? Wenn ja, stelle ich einen normalen Folgeantrag oder ist ein erneuter Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsförderung in ausgearbeiteter Schriftform nötig?

    VIelen Dank im Voraus.

    Beste Grüße,
    Kristin
  • Hey Kristin,

    ja, du wirst dein extra-Semester bekommen, musst es aber offiziell beantragen. Dafür legst du deinem normalen Antrag ein Schreiben bei, in dem du reinschreibst, dass du aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung ein Semester überziehen wirst und deshalb die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus beantragst.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich komme ab dem nächsten Semester ins fünfte Semester und bin zur Zeit im Praxissemester, wofür ich 30 Kredits erhalten werde. Diese bekomme ich aber erst, wenn ich den Bericht im Oktober abgeben werde und dieser kontrolliert wird, aber das kann natürlich dauern. Ich habe 75 Kredits und soweit ich weiß, benötige ich 80 Kredits zur Weiterförderung. Meine Frage ist, ob mir meine Arbeiten in der Fachschaft zur Weiterförderung beihelfen können, bzw. was ich sonst noch machen kann, um eine Weiterförderung zu erhalten.

    Danke im Voraus
  • Hey Edgar,

    hochschulpolitisches Engagement ist ein anerkannter Grund für die Verlängerung. Du kannst es also damit versuchen. Ich würde aber an deiner Stelle mit den zuständigen an deiner Uni sprechen. Die müssen das Formblatt 5 für dich ausfüllen und entscheiden, ob die Punkte reichen. Vielleicht können die in deinem Fall ja mal ein Auge zudrücken. An sich hast du die nötige Punktzahl ja erreicht.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für dein Engagement mit deinem Blog und die tolle Beratung! Bei so vielen unterschiedlichen Fragen bist du ja fast schon Bafög Expertin!

    Mein Fall sieht so aus:

    Ich kehre nach 2 Semestern beurlaubt auf Elternzeit und Hartz IV wieder zum Studium zurück. Ich war bei der Bafög Stelle/Sachbearbeiterin und habe dort erfahren, dass ich meine Förderungshöchstdauer bereits genutzt habe.

    Die Auskunft der Sachbearbeiterin war, dass meine Förderungsdauer im März 2016 zu Ende ging. Ich habe Bafög aber nur bis einschließlich September 2015 bezogen. Danach Hartz IV. Stehen mir daher nicht noch die restlichen 6 Monate (Okt15-Mär16) zu, die nicht ausbezahlt wurden?
    Kann ich die noch als Verlängerung beantragen?

    Ein Semester, dass mir die Sachbearbeiterin zusichern konnte, bekomme ich aufgrund eines Auslandssemesters.
    Im letzten Semester vor der Beurlaubung war ich schwanger und müsste deswegen 1 Semester Verlängerung bekommen. Muss ich im Antrag begründen welche Seminare ich aufgrund der Schwangerschaft nicht machen konnte?

    Meine Tochter ist jetzt zur Wiederaufnahme des Studiums 1 Jahr alt. Bekomme ich damit noch ein Semester?

    Ich habe ausgerechnet, dass ich noch drei Semester bis zum Staatsexamen Lehramt brauche. Könnte das klappen?

    Danke für deine Antwort, Gruß Carina
  • Hey Carina,

    Urlaubssemester zählen in die Förderungshöchstdauer nicht rein. Das eine Semester steht dir also noch zu. Darüber hinaus kannst du ein Semester Verlängerung wegen Schwangerschaft beantragen. Damit sollten dir schonmal 2 Semester sicher sein. Für dieses eine Jahr Studium mit Kind müsste dir dann auf Antrag laut Verwaltungsvorschrift (siehe Link oben) nochmal ein Semester gewährt werden. Damit solltest du auf deine 3 extra Semester kommen.
    Du musst jetzt einfach ganz normal BAföG beantragen und in einem zusätzlichen Schreiben deine Situation kurz und knackig erklären. Kein Roman. Nur dass du jetzt nach der Beurlaubung wieder einsteigst und dein eigentlich letztes Semester in Anspruch nimmst sowie zusätzlich ein Semester wegen Schwangerschaft beantragst. Nach dem Jahr machst du das dann wieder mit Kindererziehung als Begründung und dem Hinweis, dass du das Studium jetzt abschließen wirst.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich bin im 4. Mastersemester Agrarwissenschaften und bin nun schwanger. Meinen Entbindungstermin habe ich im 5. Mastersemester (Februar 2017).
    Ich habe alle Prüfungen abgelegt und mir fehlt noch meine Masterarbeit. Diese habe ich jetzt im 4. Mastersemester angefangen und dauert noch an, da es ein Feld-/Gewächshaus-/Laborversuch ist.

    Nun wollte ich aufgrund der Schwangerschaft 1 Semester länger Bafög beantragen, also über die Förderungshöchstdauer hinaus. Das Bafägamt ist der Meinung, dass nun meine Schwangerschaft nicht ursächlich ist für ein weiteres Semester Förderung.

    Daher suche ich Gründe, die ich nennen kann, damit ich weiterhin Unterstützung bekomme. Gab es schon ähnliche Fälle?
    Vielen Dank für eure Antworten.
  • Hallo Luisa,
    ich habe vor einer woche mein 6. Semester beendet und damit auch meine Förderungshöchstdauer erreicht, da ich das zweite Semester wiederholen musste, da mir ein Modul gefehlt hatte um in dritte zu kommen. Nun ist die Sache, dass ich jetzt im 7. ca 180 ETCS haben werde. Mir fehlt also nur die letzten 30 aus dem letzten Semester. Nun hab ich trotzdem einfach einen Bafög-Antrag gestellt und das Studierendenwerk möchte von mir ein ausführliche Begründung warum ich es nicht in der Regelstudienzeit geschafft habe. Meinst ich habe eine Chance wenn ich einfach ehrlich sage ja ich hab es vermasselt, aber ich bräuchte nur ein Semester um den Studienabschluss zu machen?

    Liebe Grüße
    Nibar
  • Hey Nibar,

    ganz ehrlich, die Frage kann ich dir nicht beantworten. Aber ich drück dir die Daumen, dass es klappt.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich hab einmal schon geschrieben.
    Aber jetzt habe ich noch eine Frage.
    Ich studiere jetzt 4te Semester. Und mir haben meine Leistungsnachweise Formblat 5 bestätigt. Aber ich weiss noch keine Ergebnisse der Klausuren für laufende Semester.
    Meine Tochter ist jetzt 4 Jahre alt. Als ich studieren begann,war sie 2 Jahre alt.
    Jetzt eine Frage.
    Wenn ich nach dem 6te Semester nicht schaffe,dann kann ich auch Förderungsdauer verlängern? Aber wieviel Semester bekomme ich? Im 5te und 6te Semester wird meine Tochter 4-5 Jahre alt. Kann man ab Anfang meiner Studium zählen (ein Lebensjahr des Kindes-1 Semester dazu) oder schon nur ab 5te Semester,weil ich nach dem 4te Semester die Bestätigung meinen Leistungen bekommen habe?
    Liebe Grüße
    Melana
  • Hallo Melana,
    solltest du eine Bescheinigung erhalten, dass du auf Stand des 4. Semesters bist und dann aber länger brauchen, geht das Bafög-Amt davon aus, dass deine Verzögerung erst im 5. und 6. Semester aufgetreten ist und damit dann wird diese Zeit auch erst für die Verlängerung herangezogen. Bist du jetzt schon in Verzug, dann solltest du es jetzt auch schon angeben und demnach einen Negativbescheid einreichen. Dazu kommt die Bitte, dieses Formblatt 5 noch einmal im 5. Semester erbringen zu können. Als Grund für die Verzögerung gibst du die Kindererziehung mit an. Und das würde dann auch so durchgehen. Bist du schon 2 Semester in Verzug, gib das auch an. Denn dazu bist du auch berechtigt. Habe also keine Angst vor eine negativen Formblatt 5. Gruß, Mathias
  • Hey Luisa ,
    vielen dank für deine schnellere Antwort . kannst du mir vielleicht empfehlen,ob es sinnvoll jetzt das Bescheid widerspreche ,oder soll ich nach 2 Semester noch mal versuchen zu verlängern . und wenn ich das bescheid von Bafög amt widerspreche ,kann es sein ,dass ich kein Bafög mehr bekommen,wenn das Widersprechen abgelehnt ist.
    LG Daood
  • Hallo Luisa,
    ich studiere Pharmazie und bin in 6 .Semester und muss noch 3 Semester Studieren .aber ich habe die Höchststudiendauer überschritten und das ist mein 10. Semester an der uni ,wegen Krankheit und 2 mal Staatsexamen nicht bestanden .ich habe die Gründe an Bafög amt geschrieben und habe ich Verlängerung für 2 Semester bekommen . aber ich muss noch 3 Semester studieren . gibt es Möglichkeit ,dass ich mein Bafög für 3 Semester verlängern?
  • Hey,

    der Bewilligungszeitraum beträgt immer 12 Monate, deswegen muss das erstmal nicht grundsätzlich bedeuten, dass dir nicht mehr Semester bewilligt werden können. Versuch es einfach, wenn die zwei Semester abgelaufen sind erneut oder frag bei deinem Sachbearbeiter / deiner Sachbearbeiterin nach wie die Chancen stehen. Mehr kann ich dir leider auch nicht raten. Daumen sind gedrückt.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich studiere jetzt 4te Semester. Und muss nach diesem Semester Leistungsnachweise zeigen. Aber bei mir fehlen noch ECTS. Ich habe 4jährige Tochter. Und begann studieren,als ihr 2 Jahre war. Das bedeutet,dass ich noch 3 Semester dazu für Velängerung bekommen kann? Und wenn ich jetzt für ein Semester verlängere,dann kann ich später,wenn ich nicht schaffe, noch für ein Semester verlängern?
    Liebe Grüße
    Melana
  • Hey Melana,

    das hast du genau richtig verstanden :)

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    hier an unserer Hochschule bekommt man 5 Credits für ein Fach, für die Weiterbeförderung benötigt man nach dem 4 Semester 75 Credit Points.
    Was ist wenn ich einer der letzten Klausuren nicht bestehe und mir wirklich nur eine Klausur fehlt (5 CPs)? Wird einem dann ohne erbarmen ohne die 75 CPs das Bafög gestrichen?
    Mir wurde außerdem gesagt das wenn ich das nicht erreiche ich dann am Ende des 5 Semesters dann bis dahin alle anfallenden Klausuren haben muss um dann nochmal Förderung zu erhalten! Ich habe jetzt große Sorge weil ich jetzt aufgrund fehlender Klausuren in ein Sperrsemester rutsche und die aus dem 5ten Semester gar nicht mitschreiben darf.
  • Hey Carolyn,

    ich nehme jetzt mal an, du bist eine ganz normale Studentin in einem ganz normalen Bachelorstudiengang. Damit ist die nach dem 4. Semester übliche und zu erreichende Punktzahl 120. Deine Hochschule ist offenbar der Meinung, dass Studierende mit einem Defizit von 45 Punkten (= 9 Module in deinem Fall) das Studium trotzdem noch in Regelstudienzeit schaffen können und bescheinigt deshalb das Formblatt 5 positiv. Damit ist das Amt bereit, dich bis zum Ende der Regelstudienzeit zu fördern. Stellt dir deine Hochschule einen negativen Bescheid aus, weil du die von ihr verlangten 75 Punkte nicht erreichst, erhältst du im 5. Semester kein BAföG mehr. Denn dir fehlt in dem Fall nicht eine, sondern zehn Klausuren und die sind, wie du selbst sagst, nicht so schnell aufholbar.

    Das gilt alles unter der Voraussetzung, dass auf dich keines der im Artikel genannten Gründe zutrifft. Sprich, du hast kein Kind, bist nicht schwanger, chronisch krank oder behindert und kannst auch sonst keinen "wichtigen Grund" für die Verzögerung nachweisen.

    Im Zweifelsfall wende dich direkt an deine/n Sachbearbeiter/in beim BAföG-Amt und schilder deinen konkreten Fall. Die können dir sagen, wie es für dich weitergeht.

    Ich wünsch dir viel Erfolg und drück die Daumen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa! Danke für deinen wunderbaren Post. Allerdings bin ich mir mit meiner Situation immer noch nicht so sicher.

    Ich habe den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester eingereicht. Da war alles auf dem grünen Zweig und es sah so aus, als ob ich das Studium in Regelstudienzeit schaffen würde.
    Ich habe aber nun doch eine Prüfung im 6. Semester verhauen und muss diese im 7. Semester wiederholen.
    Kann ich Bafög verlängern?
    Danke!
  • Hey Emil,

    ich würde es auf jeden Fall versuchen. Du hast nichts zu verlieren. Mehr als ablehnen können die nicht.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich bin Masterstudentin, mein Masterstudiengang hat 4 Fachsemester und ich war zum Ende des 3. FS und das gesamte 4. FS schwanger. Zur Geburt und für die erste Zeit habe ich mich 1 Semester beurlauben lassen (also nach dem 4. FS). Dann habe ich das Studium wieder aufgenommen und wg der Schwangerschaft auch 1 Semester Bafög-Verlängerung erhalten. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich noch ein weiteres Semester Bafög-Verlängerung erhalten, wegen der Erziehung meines Kindes, welches unter einem JAhr alt ist, oder? Oder ist dies nicht möglich, weil es sich quasi um eine "Verlängerung der Verlängerung" handeln würde?
    Liebe Grüße
  • Hey Nina,

    eine Verlängerung der Verlängerung ist tatsächlich möglich.Du musst zwei Semester mit Kind studieren, um dafür ein Semester Verlängerung zu bekommen. Urlaubssemester werden nicht mitgezählt, da du in dieser Zeit offiziell nicht studierst.

    Beantwortet das deine Frage?

    LG Luisa
  • Hallo,
    mein Sohn studiert Architektur und hat die ersten 5 Semester "normal" im Inland absolviert; das Inlands-Bafög ist ihm bis einschießlich 6. Semester genehmigt worden. Dann hat er ein Auslandssemester eingelegt (in dem er sich auch gerade befindet), hat Auslandsbafög beantragt und auch genehmigt bekommen und der Inlandsbafögbescheid ist hinsichtlich Enddatum (ursprünglich Sept 2016) korriegiert worden auf März 2016, da ab April das Auslandsbafög anfängt. Bis hierher kein Problem.
    Nun hat mein Sohn nur deshalb das Auslandssemester "gewagt", weil er im Internet gelesen hat, dass im Falle eines Auslandssemesters das Inlandsbafög "hinten dran gehängt wird", d.h. wenn er aus dem Ausland zurückkommt, bekommt er im zeitlich gesehen 7. Semester das Inlandsbafög für das 6. Semester ausbezahlt. So steht es auch hier auf dieser Seite und auch an anderen Stellen. Nur habe ich bis jetzt noch keine Stelle gefunden, die diese "Aufschiebung des Inlandsbafög" durch einen Paragraphen untermauert. Daher möchte ich fragen, wo diese Aufschiebung definitiv festgelegt ist, da das Inlandsbafögamt nun sagt, dass durch das Auslandssemester die Regelstudienzeit (Studiengang Architektur) aufgebraucht wäre.
    Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.
  • Hey Angelika,

    der entsprechende Passus findet sich in der Verwaltungsvorschrift zu §5a. Ich zittiere:

    "Die Förderungshöchstdauer bzw. das Ende der Förderungszeit nach § 15 Abs. 3 verschiebt sich immer um die Ausbildungszeit(en) im Ausland, wenn der (die) Auslandsaufenthalt(e) innerhalb der Förderungshöchstdauer bzw. vor dem Ende der Förderungszeit nach § 15 Abs. 3 begonnen wurde(n). Die auszubildende Person kann die Verschiebung im In- und/oder Ausland in Anspruch nehmen. Die Verschiebung entspricht aber in jedem Fall insgesamt nur der (Gesamt-) Dauer der Ausbildungsaufenthalte im Ausland und ist zudem innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts auf ein Jahr begrenzt."

    Quelle: Bundesministerium f. Bildung und Forschung https://www.bafög.de/de/zu-5-ausbildung-im-ausland-311.php

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    Ich habe im 4. Semester meines Masterstudiums ein Auslandssemester und zur gleichen Zeit ein Praktikum im gleichen Land gemacht und habe mir alles (die Kurse und das Praktikum) an meiner deutschen Uni anerkennen lassen. Ein Auslandspraktikum- oder Semester wird vom Studiengang vorgeschrieben und beides als "Praktikum" anerkannt. Ich habe mir Praktikum anerkennen lassen.
    Nun muss ich noch meine Masterarbeit schreiben. Kann ich mir das Auslandssemester in diesem Fall für eine weiteren Förderung im 5. Fachsemester anerkennen lassen?
  • Hey Tina,

    eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gibt es laut §5a BAföG (https://www.bafög.de/de/-5a-unberuecksichtigte-ausbildungszeiten-220.php) nicht, "wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist."

    Die Antwort auf deine Frage lautet also NEIN.

    Liebe Grüße,
    Luisa
  • Hi,

    folgende Situation. Ich habe schon 2 Studiengänge abgebrochen (insg. 3 Fachsemester) und in dieser Zeit auch Bafög bekommen. Beim 3. Studiengang musste ich beim Bafög Amt alles darstellen, warum es zu dieser Situation gekommen ist. Dies habe ich gemacht und mein Antrag wurde bis zum 4. Semester des aktuellen Studienganges genehmigt. Bisher läuft mein Studium super und meine Noten sind bei 1,9. Gibt es eine Möglichkeit die finanzielle Unterstützung bis zum 6. Semester verängern? Ich habe noch 2 Semester vor mir und dann wäre ich in der Regelstudienzeit fertig und auf Grund meiner Noten und allen bestandenen Modulen sieht es danach aus, dass ich es auch schaffe.

    Vielen Dank.
  • Hey Atal,

    würde die Förderung bis zum 4. Semester damit begründet, dass du vorher schon mehrfach abgebrochen hast? Generell gilt die Förderung nämlich für alle erstmal nur für vier Semester. Wer danach noch bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert werden will, muss zum 5. Semester einen neuen Antrag stellen und dem das Formblatt 5 hinzufügen, auf dem deine Hochschule bestätigt, dass du mit deinen Punkten auf dem Stand der Dinge bist und dein Studium voraussichtlich in Regelstudienzeit erfolgreich absolvierst.

    Ich vermute jetzt einfach mal, dass das für dich genauso gilt, wie für alle anderen auch.

    LG Luisa
  • Hi, ich wurde an unserer Partnerhochschule in Rom angenommen und hatte vor, jetzt im WS2016/17 dort ein Semester zu studieren und evtl. meine thesis schreiben. das problem ist nun dass ich im September 2016 normalerweise hätte fertig sein müssen. Die von der Bafög Behörde meinte, ich würde keinen Anspruch auf Bafög haben.
    Allerdings habe ich mich nun hier im Netz gelesen, dass ich unter bestimmten Bedingungen dennoch Bafög beziehen könnte.
    Da ich bis zum 4 Semester 120 ECTS gegafft habe und meine Thesis dabei hätte anfange können zu schreiben, wollte ich mich vergewissern ob ich mit dieser Belegung dennoch Bafög beziehen kann. alle anderen gründe wie Schwangerschaft oder teilnahme an Gremien etc. treffen bei mir nicht zu, ( den 15 a/c paragrpaen habe ich nicht ganz verstanden....)

    würde mich um Rat freuen! DANKE
  • Hallo Louisa, vllt. kannst du mir zu meiner aktuellen Situation ein paar Tipps geben: Ich studiere derzeit im 5. Semester und bin nun schwanger. Zu Beginn meines Studiums hat mich das BaföG-Amt jedoch direkt ins 2. Fachsemester gestuft, da ich den gleichen Studiengang bereits für 1 Semester an einer Fernuni studiert habe. Ich habe dort jedoch keine Prüfungen abgelegt und meine Uni hat das Fernstudium auch nicht anerkannt. Es besteht also zwischen Uni und BaföG-Amt eine Differenz von 1 Semester. Nun zu meiner Frage: siehst du für mich eine Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer aufgrund der Schwangerschaft zu stellen? Oder bleibt mir nur die Hilfe zum Studienabschluss? Vielen Dank schonmal für deine Hilfe!
  • Hey Bianca,

    ein Zusatzsemester aufgrund von Schwangerschaft steht dir auf jeden Fall zu. Noch bist du ja in Regelstudienzeit ;)

    Lg Luisa
  • Hallo Luisa,

    Danke für deine informative Seite erst mal ;)

    Ich befinde mich im 4. Mastersemester und habe im 3. einen Sohn bekommen.
    Nun möchte ich gerne eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer um 2 Semester (im 3. konnte ich eine Vorlesung und ein Seminar nicht beenden, im jetztigen das dazu gehörige Folgeseminar und die Masterarbeit) beantragen, blicke aber nicht ganz durch wie ich am besten vorgehen sollte, bzw. wie ich am besten begründen sollte.

    1 Semester Geburt (hätte man überhaupt Chancen verlängert zu bekommen, weil man ja (wie du sicher weißt ;)) nach der Geburt erst mal ein paar Wochen relativ flach liegt?) und 1 Semester Kindeserziehung?

    Oder wären auch 2 Semester Kindeserziehung denkbar (da der Kleine ja dann nach der Regelstudienzeit schon im 2. Lebensjahr ist)?

    Und könnte ich dann jetzt 2 Semester beantragen oder geht das nur eines nach dem anderen?

    Für deine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
    Alles Gute Dir,
    Ana
  • Hey Ana,

    nach meiner Einschätzung müssten 2 Semester locker klar gehen. Das erste für die Schwangerschaft und das zweite für sein erstes Lebensjahr.Ob noch ein drittes drin ist, hängt davon ab, wie alt der Knirps am Ende deines sechsten Semesters tatsächlich ist (es zählen vollendete Lebensjahre) und ob es absehbar ist, dass du das Studium dann auch wirklich abschließt. Ich würde es also als Bonus sehen, aber mich nicht darauf verlassen, dass es klappt.

    BAföG wird generell immer für 12 Monate bewilligt. Du müsstest also ggf. immer wieder neue Antrage stellen.

    LG Luisa
  • Hallo!
    Bekommt man vielleicht eine Vorlage für die Erklärung zum Überschreiten der Förderungshöchstdauer? Ich habe das Studium begonnen, als meine Tochter ein Jahr alt war und bin im 8.Monat schwanger mit Kind Nr. 2. Muss ich etwas beachten bei der Formulierung?

    Liebe Grüße, Birgit
  • Hey Birgit,

    eigentlich brauchst du nichts weiter beachten. Einfach ein formloses Schreiben dem normalen Antrag nach Ende der Regelstudienzeit beifügen und da reinschreiben, dass du Verlängerung aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung beantragst. Ich werd euch die Tage mal eine Vorlage basteln, da ich nun schon öfter danach gefragt wurde. Die könnt ihr euch dann direkt hier im Artikel runterladen. Also vergiss nicht, nochmal vorbeizuschauen, wenn du deinen Antrag stellst ;)

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    in deinem Artikel steht, dass man nur einmalig die 10 000€ zurückzahlen muss, wenn Bachelor und Master nahtlos ineinander übergehen. Wie sieht das denn aus wenn man länger für den Bachelor braucht? Also ich brauche 3,5 Jahre für den Bachelor, bekomme also ein Semester lang kein Bafög, beantrage dann aber wieder Bafög für den Master. Mein Bachelor ist ja dann nahtlos in den Master übergegangen, dennoch stelle ich einen neuen Bafög Antrag nach einem Semester Bafög-Pause.

    Liebe Grüße
    Juli
  • Hi Juli,

    ich würde mir da keine Gedanken machen. Ehrlich gesagt, haben meine neusten Recherchen nichts weiter zur Pause zwischen Bachelor und Master ergeben. Sprich, ich gehe davon aus, dass es egal ist, wie viel Zeit zwischen den beiden Studienabschnitten liegt. Sicherheitshalber solltest du dich allerdings nochmal bei deinem zuständigen Amt erkundigen.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa :)
    Ich hätte auch einige Fragen. Ich studiere an einer niederländischen Universität und bin im Moment im 5ten Semester. Ich hatte letztes Jahr das Problem, dass mein Bafög abgelehnt wurde, weil ich zwei Prüfungen aus zwei Modulen nicht bestanden habe. Das war jedoch mein erster Versuch. Dadurch habe ich 30 ECs nicht erhalten, und konnte keine 120ECs nach 4 Semestern nachweisen. Die ECs werden bei uns pro Module (15ECs) vergeben, also wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat, dann muss man alles nochmal machen. Deswegen musste ich die beiden Module nochmal ganz wiederholen, wobei mein Bachelor-Studium sich auf 3,5 Jahre verlängert hat. Erst hat mein Bafög meinen Antrag abgelehnt, bis ich sie informiert habe, dass ich dagegen klagen wollte. Die Universität hat nämlich einen Fehler gemacht und bestätigt, dass ich nach 3 Jahren fertig wäre. Ich habe diesen Fehler sofort behoben und seitdem wieder Bafög für ein Jahr bewilligt bekommen. Leider mache ich mir Sorgen, dass ich für das letzte Semester kein Bafög mehr bekommen könnte. Ich denke, dass eines der oben genannten Gründe auf mich zutreffen. Ist es sicher, dass ich für das 6te Semester noch Bafög erhalte? Und wie sieht die Unterstützung während des Masters aus? Machst es einen Unterschied, wenn ich einen Master direkt nach meinem Bachelor mache, oder erst eine Pause für ein oder zwei Semester mache? Nach dem Master möchte ich eine Ausbildung zum Psychotherapeuten machen, wobei ich auch auf Bafög angewiesen sein werde. Ist es möglich nach einem Bachelor und Master noch weiterhin Bafög zu erhalten?

    Danke im Voraus! :)
    Liebe Grüße, Christina
  • Hey Christina,

    wenn dir das Amt trotz fehlender Punkte weiter BAföG zahlt ist das so gut wie eine Bewilligung zur Überziehung hat mir eine Sachbearbeiterin mal gesagt. Sie wissen ja jetzt, dass du es nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen wirst und dir mit der Weiterzahlung gesagt, dass sie damit einverstanden sind. Ansonsten wäre dir das Geld sofort gestrichen worden. Du kannst also davon ausgehen, dass dir das zusätzliche Semester auch bewilligt wird.
    Der Master hat mit dem Bachelor im Grunde nicht mehr viel zu tun. Musst also nicht nahtlos weiterstudieren um weiter BAföG beziehen zu können.

    BAföG wird nur für das Erststudium gezahlt. Solltest du nach dem Master noch etwas anderes studieren wollen, musst du das anders finanzieren.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,
    ich bin momentan im 6. und letzten Regelstudienzeit meines Studiums, leider fehlt mir für den Bachelor einen letzten Modul, welches immer nur alle zwei Semester stattfindet. Ich habe zwar letztes Semester dieses Moduls zwar belegt, habe aber aufgrund der hohen Workload anderen Pflichtmodule mich entschieden die Prüfung zum ersten Termin nicht abzugeben.
    Meine Aussicht aus Weiterförderung sieht momentan also nicht so gut aus, richtig?
    Zu meiner eigentlichen Frage: Ich bin für dieses Modul vom letzten Semester angemeldet und könnte theoretisch mich für den zweiten Termin für die Prüfung noch anmelden. Wenn ich bei diesen zweiten Prüfungstermin durchfalle, zählst das auch als Durchfall eines Erstversuch? Würde dann meine Chance auf Weiterförderung besser stehen?

    LG, Mari
  • Hey Mari,

    das Gesetz wurde insofern abgeändert, dass nur noch das Durchfallen durch die Abschlussprüfung zählt. Das heißt, aus dem Gesetz geht kein Anspruch auf Förderung über die Regelstudienzeit hervor. Zumal du ja so oder so nicht pünktlich fertig geworden wärst unabhängig von diesem einen Modul oder? Also mit der Abschlussarbeit hast du noch nicht angefangen, oder?

    Grundsätzlich würde ich es aber einfach versuchen. Was soll schon schlimmes passieren? Mehr als den Antrag ablehnen können sie ihn nicht.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich studiere im vierten Semester Master, wo die Regelstudienzeit 4 Semester beträgt. Ich muss aber ein Semester dranhängen, da ich meine eigene Firma gegründet habe und daher im Studium etwas hinterher hänge.
    Ist Gründung auch ein Grund zur Bafög-Verlängerung? Hast du da Erfahrung?
    Und wie wären die Schritte?
    Danke und liebe Grüße, Rike
  • Hey Rike,

    die Schritte sind immer dieselben, unabhängig vom individuellen Verlängerungsgrund. Gründung wird aber weder im Gesetzestext selbst noch in der Verwaltungsvorschrift (beides im Text verlinkt) erwähnt. Von daher würde ich persönlich keine großen Chancen auf Verlängerung erwarten. Trotzdem macht es Sinn sich diesbezüglich beim BAföG-Amt und dem Gründungszentrum deiner Uni nochmal zu informieren. Du bist bestimmt nicht die erste, die sie das fragt :)

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich studiere Maschinenbau im Master und schreibe gerade an meiner Masterarbeit. Diese musste jetzt allerdings verlängert werden, da der Prüfstand an dem ich arbeiten sollte bisher nicht funktionierte und geht somit ins neue Semester, womit meine Regelstudienzeit abgelaufen ist. Dass der Prüfstand nicht funktioniert ist allerdings die Schuld der Uni.
    Ich bräuchte jetzt noch zwei Monate länger Bafög. Könnte ich das unter "schwerwiegende Gründe" verlängern lassen? Und wenn ja wird das dann auf mein bisheriges Bafög aufgerechnet oder gibt es dafür nur das zinsfreie Darlehen, dass dann aber extra zurückgezahlt werden muss?

    beste Grüße
    Sven
  • Hey Sven,

    ich habe gerade denselben Fall. Die Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit hat sich aus verschiedenen Gründen verlängert und zieht sich nun ins neue Semester hinein. Ich habe deshalb eine Verlängerung beantragt und auch bewilligt bekommen, da mein Abschluss in absehbarer Zeit realistisch ist. Ich habe einen ganz normalen Antrag gestellt und die Gründe in einem extra Anschreiben dargestellt. Die Verlängerung wird normal ans bisherige BAföG angerechnet und erhöht deine Schuld bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 10.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss nicht zurückgezahlt werden.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich befinde mich momentan im Praktikum und liege bis dato in der Regelstudienzeit. Mein BAföG läuft zum Ende des 6. Semesters aus, jedoch werde ich es nicht schaffen meine Bachelorarbeit zum Ende des 6. Semesters zu schreiben. Ich habe noch eine zusätzliche Ausbildung, die uns von der Hochschule angeboten wurde angenommen und werde die erst zum Ende des Semesters abschließen. Parallel dazu bin ich seit dem 3 Semester im Fachschaftsrat tätig und habe ich bis jetzt alle CP's Inder Regelstudienzeit erreicht. Hast du eine Idee mit welcher Begründung ich den BAföG-Antrag auf Verlängerung stellen könnte?

    Viele Grüße
    Ina
  • Hey Ina,

    Gremienarbeit (Fachschaftsrat) ist ein anerkannter Verlängerungsgrund. Du kannst ein Semester Verlängerung beim Amt beantragen. Den passenden Paragraphen dazu findest du weiter oben im Blogpost ;)

    LG Luisa
  • Hey Luisa,

    ich bin gerade in Frankreich und mache mein Auslandsjahr hier (studienintegriert). Leider gab es hier viele Überschneidungen mit meinen Fächern und ich konnte sie somit nicht belegen. Ich habe mit meiner Heimatuniversität geschrieben und mir wurde zugesichert, dass ich die Module in Deutschland machen könnte. Allerdings müsste ich dafür die Regelstudienzeit verschieben (Im zweiten Semester in Deutschland hatte ich auch einige Probleme mit den Modulangeboten und das dritte Jahr wäre somit mehr als überfüllt). Jedenfalls wollte ich fragen, wie man einen Antrag für eine Verlängerung stellt ? Gibt es dafür ein Zusatzblatt oder stellt man ihn formlos ? Habe im Internet noch nichts darüber gefunden.
    Danke im Voraus !
    Liebe Grüße
  • Hey Yana,

    die Verlängerung wird formlos beantragt. Also sobald die Regelstudienzeit abgelaufen ist, einen neuen ganz normalen BAföG-Antrag stellen und zusätzlich ein Anschreiben aufsetzen, indem drin steht, warum du eine Verlängerung brauchst. Du solltest dich aber auf jeden Fall schonmal vorab beim Amt beraten lassen. Studienintegrierte Auslandssemester sind nämlich eigentlich kein Verlängerungsgrund. Will aber auch nicht ausschließen, dass eine Verlängerung in deinem Fall gewährt werden kann.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    in meinem Studiengang beträgt die Regelstudienzeit 6 Semester.
    Derzeit befinde ich mich im 6. Semester – meine Bafög-Förderungsdauer endet also eigentlich Ende März. Meinen Leistungsnachweis zur Weiterförderung habe ich damals nach dem 3. Semester erbracht.
    Derzeit bin ich Mitten in der Klausurenphase – ich bin für alle noch ausstehenden Klausuren angemeldet. Statt planmäßigen drei Scheinen (laut „Musterstundenplan“) fehlen mir jedoch noch fünf Scheine, da ich zwei Mal Klausuren nicht mitgeschriebene habe (ich konnte den Stoff nicht gut genug, habe mich damals also gar nicht erst für die Klausuren angemeldet). Ich bin auch schon für das Schreiben meiner Bachelorarbeit angemeldet. Theoretisch könnte ich mein Studium also in Regelstudienzeit abschließen.
    Nun hat mich eine richtig üble Grippe erwischt und ich glaube nicht, dass ich zur nächsten Klausur wieder fit genug bin. Nun ist meine Frage, wie ich vorgehen soll, um mit einem Antrag auf Bafög-Weiterförderung Erfolg zu haben. Soll ich die Klausur trotzdem mitschreiben, auch wenn ich dann 100%ig durchfallen werden? Wäre das erstmalige Durchfallen ein Grund für die Weiterförderung nach §15 (3) Nr. 4 i.V.m. den Bafög-Verwaltungsvorschriften, in denen auch „laufende Leistungsnachweise“ erwähnt werden?
    Oder ist es sinnvoller, mich krankschreiben zu lassen und gar nicht an der Prüfung teilzunehmen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Vielen dank vorab und viele Grüße!
  • Sorry, ich meine §15 (3) Nr. 1 in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften.
  • Hey Annekathrin,

    ehrlich gesagt fehlt mir hierzu jegliche Erfahrung und ich möchte auch nichts falsches sagen. Wenn du dich auf die Krankheit berufst, brauchst du auf jeden Fall ein Attest. So steht es in der Verwaltungsvorschrift.

    Laufende Leistungsnachweise sind etwas anderes als Klausuren. Das wäre, wenn du z.B. jede Woche irgendwelche Übungen hättest abgeben müssen, Lerntagebücher, Test, etc. Also viele Mini-Prüfungen, die über das ganze Semester verteilt sind und die du nicht bestanden hättest. Eine Klausur ist eine klassische Modulprüfung. Das Nicht-Bestehen wird nur anerkannt, wenn es grundlegend für die Weiterführung des Studiums ist. Also wenn du z.B. durch irgendein bestimmtes Modul im 3. Semester fällst und deswegen keine Module aus dem 4. Semester belegen könntest oder so. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

    Die Frage ist halt, ob du die Möglichkeit hast, die verpasste Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit irgendwie nachzuholen. Wenn dem so ist, gibt es keine Verlängerung.

    Ich lieg übrigens auch gerade mit Grippe im Bett. Kann dein Problem also bestens nachvollziehen. Am besten du rufst mal bei der BAföG Hotline an und fragst nach, wenn du unsicher bist. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass eine Verlängerung nicht bewilligt wird, wenn es einen Wiederholungstermin für die Prüfung innerhalb deiner Regelstudienzeit gibt.

    LG und gute Besserung!
  • Hallo Luisa,

    in meinem Studiengang beträgt die Regelstudienzeit 6 Semester.
    Derzeit befinde ich mich im 6. Semester - meine Bafög-Förderungsdauer endet also eigentlich Ende März. Meinen Leistungsnachweis zur Weiterförderung habe ich damals nach dem 3. Semester erbracht.
    Derzeit bin ich Mitten in der Klausurenphase - ich bin für alle noch ausstehenden Klausuren angemeldet. Statt planmäßigen drei Scheinen (laut "Musterstundenplan") fehlen mir jedoch noch fünf Scheine, da ich zwei Mal Klausuren nicht mitgeschriebene habe (ich konnte den Stoff nicht gut genug, habe mich damals also gar nicht erst für die Klausuren angemeldet). Ich bin auch schon für das Schreiben meiner Bachelorarbeit angemeldet. Theoretisch könnte ich mein Studium also in Regelstudienzeit abschließen.
    Nun hat mich eine richtig üble Grippe erwischt und ich glaube nicht, dass ich zur nächsten Klausur wieder fit genug bin. Nun ist meine Frage, wie ich vorgehen soll, um mit einem Antrag auf Bafög-Weiterförderung Erfolg zu haben. Soll ich die Klausur trotzdem mitschreiben, auch wenn ich dann 100%ig durchfallen werden? Wäre das erstmalige Durchfallen ein Grund für die Weiterförderung nach §15 (3) Nr. 4 i.V.m. den Bafög-Verwaltungsvorschriften, in denen auch "laufende Leistungsnachweise" erwähnt werden?
    Oder ist es sinnvoller, mich krankschreiben zu lassen und gar nicht an der Prüfung teilzunehmen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Vielen dank vorab und viele Grüße!
  • Hallo Luisa,

    danke für deine Antwort! Du hast recht, ich beziehe mich auf diesen Fall, ich glaube allerdings, dass du nicht recht hast. Guck mal was in der Verwaltungsvorschrift steht:

    "15.3.11 Der in der Verlängerungszeit der Förderungsdauer weiter bestehende Betreuungsbedarf eines Kindes ist zu berücksichtigen." (Quelle: https://www.bafög.de/de/zu-15-foerderungsdauer-328.php)

    Ich finde das ist so zu verstehen, dass sich die Verlängerung quasi fortsetzt.
    Kannst du das nachvollziehen? Das bedeutet aber, dass es eben nicht so ist wie du es verstehst.

    Liebe Grüße

    Romy
  • Hey Romy,

    danke für den Link! Diese Verwaltungsvorschrift kannte ich noch nicht. Sie ist noch relativ neu und trat erst nach der Geburt meiner beiden Kinder in Kraft. Sprich, weder ich noch die Sachbearbeiterinnen beim Amt hatten das falsch verstanden. Zum Zeitpunkt als ich die Information bekam (kurz bevor diese Verwaltungsvorschrift in Kraft trat), war sie vollkommen korrekt. Nun bedarf sie einer Aktualisierung, die ich sofort vornehmen werde. Danke nochmal für den Hinweis. Das wird sicher vielen helfen :)

    LG Luisa
  • Hallo
    ich würde gerne was wissen wollen:
    Also ich studierte 9 Semester Maschinenbau an eine FH ,habe danach zu eine andere TFH gewechselt und dort auch 3 Semster Maschinenbau studiert.Ich habe sehr viel für die FH in unterschiedliche Projekten gemacht ,daher das studium vernachlässigt! Nun möchte ich zur Wirtschaftsingenieurwesen wechseln und die Klausuren die ich bis jetzt geschrieben hab anerkennen lassen dann richtig durchstarten.
    Meine Frage ist :
    Würde ich noch eine Chance haben Bafög zu bekommen ,da ich ja insgesammt 4 Semster geförder wurde und danach nicht mehr ?

    Vielen Dank
    Poya
  • Hallo Poya,

    ich nehme jetzt an, dass du keinen Abschluss gemacht hast oder? Rein aus der länge deines Studiums ist keine Förderung möglich, außer du hast einen triftigen Grund. Projekte für die FH zu machen ist da leider kein triftiger Grund. Und beim BAföG wird nur ein Studiengangswechsel anerkannt, wenn er in den ersten 4 Semestern erfolgt. Leider bist du da auch schon drüber.
    Dass sie dir nach 4 Semestern das BAföG gestrichen haben ist da auch nicht von Vorteil. Da hätte man schon ansetzen müssen und eine Verlängerung erwirken sollen.

    Tut mir leid, dass für dich da keine Chance mehr besteht.

    Gruß, Mathias
  • Hallo Luise.

    Ich habe eine dringende Frage. Ich studiere Pharmazie an der Uni im 1. Semester und habe Bafög beantragt. Jetzt bin ich durch die Laborprüfung gefallen, das heißt, ich muss noch 1 Semester nach dem 4. dranhängen, bevor ich mein 1. Staatsexamen machen kann, da ich, wenn ich nächstes Semester die Laborprüfung bestehe, erst nächstes Semester auch ins Labor kann. Das heißt, ich hänge in einem Fach hinterher. Jetzt wurde mir gesagt, dass Chemie, als mein wichtigstes Fach, das Fach ist, auf dem geachtet wird. Habe ich nach dem 4. Semester trotzdem noch weiterhin Anspruch auf Bafög, selbst wenn ich ein Semester dranhängen muss wegen einem Fach?

    LG
    Sorako
  • Hey Saroko,

    ein einziges Modul ist in der Regel kein Problem. An sich bestimmt aber nicht das BAföG-Amt, ob du ausreichend Punkte gesammelt hast, sondern deine Uni bzw. der Studiengang. Vom Lehramt Uni Köln weiß ich zum Beispiel, dass bei denen 50% der üblichen Punktzahl ausreichen, um einen positiv bescheinigtes Formblatt 5 für den BAföG-Antrag ausgestellt zu bekommen. In meinem Studiengang müssen 80% erreicht werden, um als Up to Date zu gelten.

    Es geht also nicht darum, nach dem 4. Semester alle im Studienverlaufsplan vorgesehen Punkte erreicht zu haben, sondern dem Amt glaubhaft zu versichern, dass ein Abschluss in Regelstudienzeit realistisch ist. Ein einziger Kurs wird dich nicht deinen Studienerfolg kosten, auch wenn du ganz am Ende vielleicht aus organisationstechnischen Gründen doch ein Semester länger studieren musst.

    Wenn du es ganz genau wissen willst, musst du dich bei deinem BAföG-Beauftragten deines Studiengangs/Fachbereichs/Fakultät erkundigen. Nur er/sie weiß, wie viele Punkte du am Ende wirklich brauchst.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich bekomme Bafög im 7 ten Semester. ich brauche aber noch 1 jahr. Übermorgen habe ich ein Gespräch. Ich habe in 2 Semestern aufgrund eines Todesfalles kaum Prüfungen geschrieben. Das gillt allerdings nicht als Grund - nur wenn es mich betrifft. Was soll ich tun? ich habe 125 con 210 ETCs...

    Lg Kati
  • Hey Kati,

    wenn du dich nicht völlig kaputt machen willst solltest du lieber mit einem normalen Vollzeitpensum von 30 Punkten pro Semester rechnen. Mehr sind wirklich kaum zu schaffen. Damit würdest du also noch 3 Semester brauchen. Wenn ein Antrag auf Verlängerung wegen eines Härtefalls abgelehnt wird und du auch keinen anderen der im Artikel aufgeführten Punkte erfüllst, wirst du wohl ohne BAföG weiter studieren müssen.

    Es gibt aber Alternativen, auf die man zurückgreifen kann. Allesamt nicht so ideal wie BAföG, aber immernoch besser als Studienabbruch. Schau mal unter https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/.

    Ich wünsche dir viel Erfolg beim Gespräch und drücke die Daumen, dass dein Antrag durchgeht.

    LG Luisa
  • Hi Luisa,

    sehr schöner Artikel! :-)

    Viele Studentinnen und Studenten wissen leider zu wenig über ihre Möglichkeiten beim BAföG und werden auch nicht immer optimal an der Hochschule beraten. Ich weiß das, weil ich selbst Studienberater bin...

    Deine Tipps sind richtig gut und deine Beispiele zeigen schön, worauf es ankommt.

    Danke jedenfalls für den Content - demnächst leite ich meine Studis einfach auf deinen Blog! :-)

    Schöne Grüße
    Tim
  • Genau deshalb hab ich den Artikel geschrieben. Ich musste es auf die harte Tour lernen, jetzt kann ich mein Wissen weitergeben und andere vor ähnlichen Fehlern bewahren. Sharing is Caring ;)

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich habe zum WiSe 08/09 soziologie studiert, wollte dann zum WiSe 09/10 wechseln zu Soziale arbeit, wurde dann aber im Sose 08 Mutter. Da ich damals nur 150€ bafög und keine unterstützung meiner eltern bekommen hatte, habe ich an einer fernuni weitere 2 semester studiert. nun bin ich im wise 13/14 zu meiner alten uni zurück, da mein sohn einen kitaplatz hatte, bin nun im 5 semester und grad den schock das ich kein bafög mehr bekommen soll, sondern einen kfw kredit, der ohne kinderbetreuungsgeld nur 670 hoch ist.
    Ich bin seit dezember 2013 im Fachschaftsrat gewähltes Mitglied. Wie viele Semester kann ich mir da anrechnen? Laut meiner Uni wurde ich von denen jetzt 6 Semester gefördert. 2 eben wise08/09 und das sose09 und dann seit wise13/14 mit kind. er wurde nun am 20.9 6 Jahre alt.

    Es ist grad für mich super wichtig zu wissen ob ich den kredit entkommen kann, da er einfach zu wenig fürs überleben ist, wir haben gerade genug aktuell und nun soll ich das für okt und Nov schon gezahlte bafög zurückzahlen und den kfw-darlehn machen. ich bin gerade mehr als fertig und weiß nicht mehr weiter. ich haber gerade erst einen härtefalldarlehn von der stupa genehmigt bekommen, wegen unmöglicher härte im studium und nun das... warum sagte das keiner vorher =(
  • Hey Sayuri,

    wenn ich dich richtig verstehe, studierst du seit WS08/09, hast zwischendrin ein Kind bekommen, ein Mal den Studiengang und zwei Mal die Hochschule gewechselt? Während des Fernstudiums hast du kein BAföG beantragt? Du warst zu keinem Zeitpunkt vom Studium beurlaubt und engagierst dich seit 4 Semestern ehrenamtlich an deiner Hochschule?

    Grundsätzlich muss der Studiengangswechsel vor dem 4. Semester stattfinden, damit die Regelstudienzeit des neuen Studiengangs herangezogen werden kann. Ein Hochschulwechsel innerhalb desselben Studiengangs verändert die Förderungshöchstdauer für gewöhnlich nicht. Wenn du also im Fernstudium dasselbe studiert hast, wie jetzt, dann zählen die Semester dort mit rein, auch wenn du dort kein BAföG bezogen hast.
    Wie viel Zeit dir wegen deiner Gremienarbeit gewährt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Du musst darlegen, was du genau gemacht hast und wie viel Zeit du dafür aufgewendet hast. Für Gremienarbeit werden in der Regel nicht mehr als zwei Semester extra bewilligt.
    Für zwei Semester Studium mit einem Kind unter 5 Jahren gibt es je ein Semester extra. Für vier Semester Studium mit einem 5 bis 6 jährigen gibt es ein Semester extra. Wenn ich mich nicht irre, müssten das jetzt 2 Semester extra für dich sein.

    Dein Fall ist aber so komplex, dass er sich für mich jetzt aus der Ferne schwer greifen lässt. Am besten du suchst die Sozialberatung des Studentenwerks auf und lässt dich dort ausgiebig beraten. Die können das dann vor Ort mit dir durchrechnen und dir sagen, wie du am besten weiter vorgehst. Grundsätzlich solltest du erstmal fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid erheben, sonst hast du gar keine Chance mehr.

    Ich wünsch dir viel Erfolg!
    Luisa
  • Hey Luisa,

    vielen lieben Dank für deinen ausführlichen Post.

    Allerdings verstehe ich nicht, wie du zu dem Schluss kommst, dass frau bei einem Studium mit 6 Semestern Regelstudienzeit maximal 3 Semester verlängern darf aufgrund von Schwangerschaft und Kindeserziehung. Du schreibst:

    "... folgende Verlängerungszeiten für Schwangerschaft und Kindererziehung angesehen: (Quelle)

    für die Schwangerschaft: 1 Semester,
    bis zu Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr,
    für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester,
    für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester."

    Ich verstehe das so, dass dann 8 Semester verlängert werden kann. 1 Semester für die Schwangerschaft, 5 Semester für die ersten 5 Lebensjahre und 2 Semester für die restlichen Lebensjahre bis zum 10. Geburtstag. Und das sind doch dann 8 Semester und nicht 3.

    Wo ist hier der Fehler? Stehe ich auf dem Schlauch?

    Und wie kommst du darauf, dass die Anzahl der Semester, die verlängert werden kann, von der Regelstudienzeit abhängen?

    Ich wäre dir mega dankbar, wenn du mir das erklärst. Ich kapiere es gerade nicht :-)

    Vielen lieben Dank!
    Judith
  • Hey Judith,

    die Frage ist, welchen Stichtag du für deine Berechnung nimmst. Beispiel: Du fängst an zu studieren. Dein Kind ist zu diesem Zeitpunkt schon 5 Jahre alt. Warum sollte das Amt dir ein extra Semester für Schwangerschaft sponsorn, wenn du im Studium gar nicht schwanger warst?
    Die oben gemachten Zeitangaben gehen davon aus, dass es mit jüngeren Kindern schwerer ist zu studieren als mit älteren. Deshalb wird dir mehr Zeit gegeben, je kleiner dein Kind WÄHREND DES STUDIUMS ist. Um für die ersten 5 Lebensjahre extra Semester zu bekommen, musst du also auch in den ersten 5 Lebensjahren deines Kindes studieren. Die Zeit vor deinem Studium spielt keine Rolle.
    Nach deinem Gedankengang (den ich durchaus nachvollziehen kann) müssten somit ALLE Eltern an der Uni 8 Semester extra kriegen unabhängig davon wie alt ihr Kind tatsächlich ist. Da du weder Start- noch Endzeitpunkt definierst. Das Amt setzt den Start am ersten Tag, den du mit Kind studierst. Entscheidend ist das Alter des Kindes während deiner Studienzeit. Bis zum Ende der Regelstudienzeit wirst du auf jeden Fall gefördert, so ist bei der Berechnung der voraussichtlichen Verlängerung das Ende der Regelstudienzeit ein zuverlässiger Anhaltspunkt. Damit kannst du nicht viel falsch machen. So hat es mir das Amt erklärt und so bist du auf der sicheren Seite. Ich kenne auch Fälle, wo es bei 6 Semestern Regelstudienzeit 4 Semester extra gab. Das sind aber Einzelfälle und wird immer erst nach Ablauf der Regelstudienzeit beschlossen. Darauf kannst du dich also nicht verlassen.

    Ich hoffe, so ist das etwas klarer?

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    Ich bin bereits im dritten Semester, weiß aber jetzt schon das ich den Leistungsnachweis nach dem viertem Semester nicht erbringen kann. Dennoch habe ich vor ein Auslandssemester zu machen. Werde ich dafür nun zwei Kredite aufnehmen müssen, oder kann ich zumindest noch Auslands BAföG bekommen? Ich musste eine Prüfung für einen Sprachkurs wiederholen. Daher bin ich mir nicht sicher ob ich ein Stipendium bekommen würde?
    Danke im Voraus
  • Hey Ulrike,

    bis einschließlich 4. Semester wirst du auf jeden Fall gefördert. Inlandsbafög wird frühestens ab dem 5. Semester gestrichen. Wenn du also nächstes Semester ins Ausland gehen würdest, müsstest du dir keine Gedanken machen. Freiwillige Auslandsaufenthalte zählen in die Regelstudienzeit nicht rein. Du könntest es also als Chance nutzen, die fehlenden Punkte aufzuholen und so doch bis zum Schluss gefördert zu werden.
    Sprich: Du verbringst das 4. Semester im Ausland und belegst dort Kurse, die dir hier angerechnet werden. Finanziert durch Auslandsbafög. Im 5. Semester beantragst du eine Verschiebung des Leistungsnachweises um ein Semester aufgrund deines Auslandsaufenthalts und haust hier nochmal richtig rein. Dann weißt du nach dem 5. Semester nach, dass du alle nötigen Punkte bis einschließlich 4. Semester zusammen hast und bekommst bis zum Ende deiner Regelstudienzeit + 1 extra Semester Inlandsbafög.

    Solltest du erst im 5. oder 6. Semester ins Ausland gehen und das Inlandsbafög aufgrund mangelnder Leistung bereits gestrichen worden sein, bin ich mir nicht ganz sicher, ob du noch Auslandsbafög beziehen könntest. Da müsstest du mal direkt beim Amt nachfragen. Sicher ist allerdings, dass es kein Auslandsbafög außerhalb der Regelstudienzeit gibt (Ausnahmen bestätigen die Regel) und dass du selbst wenn du Auslandsbafög bekommen würdest, dein Studium in Deutschland ohne Inlandsbafög abschließen müsstest. Für deine gesamte Studienfinanzierung wäre also die erste Strategie besser.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich bin Lara (24) und habe bereits zwei schulische Ausbildung absolviert. Direkt nach dem Abitur eine Ausbildung zur Übersetzerin und danach anschließend eine Ausbildung zur Fitnesstrainerin. Seit diesen Wintersemester studieren ich nun. Abgesehen von Minijobs habe ich nie in einen der beiden Berufen gearbeitet, d. h. war nie fest angestellt.
    Ich habe zu beiden Ausbildungen Schüler -BAfoeG (laut Paragraph7 Abschnitt 1 und Paragraph 2 Abschnitt 1) bekommen. Jetzt zum Studium wollte ich wieder BAfoeG beantragen, habe aber einen Absagebescheid erhalten.
    Im Schreiben stand, dass ich meinen Grundanspruch ausgeschöpft habe und auch keine Ausnahmeregelung greift.

    Kann ich nun noch irgendwas machen oder bekomme ich wirklich kein BAfoeG mehr?

    Danke für die Hilfe

    Lara
  • Hey Lara,

    2x Schülerbafög und anschließend Studi-BAföG, damit kenne ich mich zugegebenermaßen nicht aus. Wenn Tante Google keine Antwort weiß, würde ich mich mal von einem Fachanwalt beraten lassen. Ist zwar nicht ganz billig, im Vergleich zu dem, was dir aber entgeht, wenn du es nicht versuchst, ist es nichts. Normalerweise müsste er/sie dir sofort sagen können, ob es da noch Chancen gibt oder nicht. Zu Prozessen kommt es äußerst selten. An meiner Hochschule gibt es ein Mal pro Monat eine kostenlose juristische Beratung durch einen Anwalt. Vielleicht gibt es sowas bei euch auch? Am besten du fragst dich mal bei AStA, StuPa und Fachschaften durch.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa. Ich hab eine sehr spezielle Frage und hoffe, du kannst mir vielleicht trotzdem weiterhelfen. Ich bin Medizinstudentin und konnte aufgrund fehlender Scheine nach 4 Semestern nicht am Physikum teilnehmen (was bei uns als Leistungsnachweis nach dem 4. Semester gilt). Dann wurde mir aber Bafög anstandslos für zwei weitere Semester gewährt (weil es an unserer Universität aufgrund dieses Faches, in dem mir die Scheine fehlten, sehr sehr häufig zu Verzögerungen kommt und die das beim Bafög-Amt schon kennen). Innerhalb der zwei Semester konnte ich die Scheine dann erbringen und zum Physikum antreten. Bin dann aber durchgefallen, sodass ich wieder erst ein Semester später zum Physikum antreten konnte, welches ich dann bestanden habe. Nachdem ich aber durchgefallen war, sagte man mir sofort, dass ich nun nicht weiter Bafög bekommen könnte. Allerdings habe ich mich nun durch verschiedene Artikel gelesen und dort meiner Meinung nach herausgefunden, dass, wenn es aufgrund eines anderen Grundes zur Verlängerung des Studiums kommt, weiter gefördert werden könnte. Nun meine Frage: Stimmt das? Ich weiß, dass ich eigentlich schon dankbar sein kann, dass mir das Bafög schon über weitere zwei Semester gewährt wurde, aber man versucht ja alles und gibt die Hoffnung nicht so schnell auf. Vielen Dank schon mal
    Lg Lisa
  • Hey Lisa,

    was genau meinst du mit "aufgrund eines anderen Grundes"? Die gesetzlich anerkannten Gründe, sind oben im Artikel aufgeführt. Meinst du damit vielleicht Punkt 1 (schwerwiegender Grund)? Ob dieser vorliegt, kann ich nicht entscheiden und dazu fehlen mir auch die Erfahrungswerte.

    Das Amt selbst ist eigentlich immer die beste Informationsquelle. Im Zweifelsfall muss man eben mehrere Sachbearbeiter fragen, die Hotline anrufen und diverse Beratungsstellen aufsuchen. Zur Not auch zum Anwalt gehen. Mache Hochschulen bieten kostenlose juristische Beratung an. Am besten du fragst mal bei eurer Studierendenvertretung nach.

    Grundsätzlich kannst du mit einem Widerspruch (Achtung Frist!) gegen den Bescheid nichts falsch machen. Du gewinnst damit Zeit, um die ordentlich zu informieren und dein Antrag muss unter Berücksichtigung der von dir genannten Gründe erneut geprüft werden.

    LG Luisa
  • Ich plane einen 1-jährigen Master in den Niederlande. Dieser wird normal durch das Auslandsbafög gefördert (Master in Europa Förderung wie Inlandsbafög). Leider sind Auslandsemester dort optional nach dem Jahr zu absolvieren. Somit würde ich aus der Regelstudienzeit fallen. Leider konnte mir das Bafög Amt im vorneherein nicht helfen, und meinte, ich solle den Antrag dann stellen wenn es soweit ist. Ich werde jedoch die Entscheidung in welchem Land ich studieren werde, auch davon abhängig machen ob ich ein Auslandsemester machen kann.

    Stimmt der Fall wirklich, dass die Regelstudienzeit aufgrund von Auslandssemester verlängert wird? Davon habe ich noch nie gehört. Jemand den § dazu?

    Oder sonst eine Idee was ich machen könnte? Jemand Erfahrung mit dem Fall?

    Finde absolut nichts darüber im Internet, obwohl ich doch nicht der 1. mit dem Fall sein kann.
  • Hey Vincent,

    so wie ich dich verstehe, machst du ein komplettes Auslandsstudium. Das ist etwas völlig anderes als das in diesem Artikel erwähnte Auslandssemester. Grundsätzlich werden Auslandssemester AUSSERHALB der Regelstudienzeit nicht gefördert. Sprich, um länger gefördert zu werden, musst du im Rahmen eines Studiums an einer deutschen Hochschule ein Semester innerhalb der Regelstudienzeit im Ausland verbringen, um deinen Abschluss außerhalb der Regelstudienzeit mit BAföG gefördert machen zu dürfen.
    Die Regelstudienzeit ändert sich unter keinen Umständen. Das Amt kann jedoch unter den oben genannten Voraussetzungen beschließen, dass es dich über die Regelstudienzeit hinaus fördert. Und das tut es im Zusammenhang mit Auslandssemestern auch nur, wenn dein Auslandssemester nicht fest im Curriculum deines Studiengangs verankert ist. Die Gesetzesstelle, die du suchst ist §5a BAföG. https://www.bafög.de/de/-5a-unberuecksichtigte-ausbildungszeiten-220.php
  • Hallo Luisa,

    In meinem Studiengang ist ein Auslandssemester (Uni oder Praktikum) vorgeschrieben. Leider wäre das Auslandssemester planmäßig bereits letztes Semester zu absolvieren gewesen. Da ich mich für ein Praktikum entschieden habe, hatte ich auch etwa 50 Bewerbungen verschickt, jedoch kaum Antworten und wenn dann nur Absagen bekommen. Auf Grund dessen habe ich nun ein Semester Pause gemacht, war allerdings weiterhin bei der Uni eingeschrieben, so dass sich mein Studium nun um ein Semester verlängert. Während diesem Semester habe ich auch kein Bafög beantragt.

    Nun fliege ich in 2 Wochen nach Südafrika und habe Bafög beantragt. Auf Grund des Überschreiten der Regelstudienzeit wurde der Antrag natürlich abgelehnt.

    Ich bin dieses Semester so sehr auf das Bafög angewiesen wie nie zuvor.
    Über Erfahrungen oder Tipps wäre ich sehr dankbar. Würde es was bringen Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass ich mich ja mehrfach beworben habe? Die Bewerbungen kann ich ja auch nachweisen.

    Vielen Dank & beste Grüße
    Lara
  • Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, aber man wird dich sicher fragen, warum du dann stattdessen keine Module belegt oder ein Urlaubssemester eingelegt hast. Dadurch hättest du die Regelstudienzeit nämlich nicht überschritten. Wie auch immer, ist ein Widerspruch erstmal nicht verkehrt. Du gewinnst dadurch erstmal Zeit und kannst herausfinden, was zu tun ist, um doch noch BAföG zu bekommen. Das Amt muss deinen Antrag in jedem Fall erneut prüfen. Ansonsten, hast du immer noch die Möglichkeit einen Studienkredit mit sehr geringen Zinsen zu beantragen. Das ist zwar nicht ganz so schön wie Bafög, aber definitiv eine gute Alternative.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    bei uns beträgt die Regelstudienzeit 7 Semester. Ich habe krankheitsbedingt im 7. Semester an einer Prüfung nicht teilnehmen können und habe daher bafög für ein weiteres 8. Semester beantragt und genehmigt bekommen.
    Nun habe ich diese Prüfung erstmalig abgelegt und leider nicht bestanden.
    Man kann sich ja dann auf den Paragraphen (§ 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG) beziehen der besagt, dass nach erstmaligen Nichtbestehen einer Prüfung bafög weiter erteilt wird.
    LG schubbi
  • Achtung! § 15 Abs, 3 Nr. 4 BAföG bezieht sich ausdrücklich auf Abschlussarbeiten, nicht auf Prüfungen allgemein. Durch eine normale Klausur zu fallen, berechtigt nicht automatisch zur Verlängerung der Förderungsdauer.

    LG Luisa
  • Hallo Schubbi, wurde dir das Bafög wegen o.g. Grund nochmalig verlängert? Lieben Dank & viele grüße
  • Hey, super Beitrag. Auch ich habe noch eine Frage an dich.
    Ich habe bis zum 4. Semester Bafög erhalten. Da ich die Leistungen nicht nachweisen konnte, hatte ich im 5. Semester keinen Anspruch mehr auf Bafög. Im sechsten Semester musste ich mich aus gesundheitlichen Gründen leider beurlauben lassen. Im kommenden Semester werde ich das 6. Semester antreten und möchte gerne erneut einen Antrag beim Studierendenwerk stellen, da mir ja so gesehen 1 Jahr Bafög "zusteht". Meinst du das ist machbar?
    LG
    Siri
  • Hallo Siri,

    wenn du über das 4. Fachsemester hinaus BAföG erhalten möchtest, musst du entweder die nötigen Punkte erreichen oder nachweisen, dass dir dies aus oben genannten Gründen nicht möglich war. Wenn dir das BAföG nach dem 4. Semester gestrichen wurde, dann war deine Krankheit wohl nicht ausschlaggebend für die Studienverzögerung oder du hast versäumt, die Verlängerung ordnungsgemäß zu beantragen. Am besten, du setzt dich direkt mit dem Amt in Verbindung. Mir hat die Sozialberatung des Studentenwerks sehr geholfen.

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich bin Jennifer, auch Mama und studiere im 6ten Semester. Im Studium war ich Schwanger und konnte den Leistungsnachweis um ein Semester schieben (also ihn zum Ende des 5ten erbringen). Da es in der SS aber gar nicht gut lief, musste ich noch einiges schaffen. Ich fiel durch eine Prüfung durch, beantragte eine weitere Schiebung wegen Kindererziehung (mir fehlten 7cp) und es wurde abgelehnt..... Grund: Ich hätte die Prüfung nicht versuchen dürfen......
    Jetzt zu meiner Frage: Ich soll den Leistungsnachweis aufholen. Insgesamt 37cp schaffen. Durch die Kindererziehung ist das für mich aber nicht möglich. Ich entschied mich, dieses Semester 29cp zu machen. Meldete nur die Prüfungen an, die ich schaffen würde.
    Meinst du, ich kann auf Antrag versuchen, dass sie mir meine Kindererziehung diesmal anrechnen und ich so dann einen Leistungsnachweis aus dem 4. statt 5. Semester erbringen kann, um so die Förderung wieder zu erhalten?
    Oder ist ein Wiedereinstieg durch Leistungsnachweisverschiebung mit Grund nicht möglich? Niemand verstand, warum meine Kindererziehung nicht anerkannt wurde.....nur wegen dem Fehlversuch..... und eine Bafögberaterin meinte, ich solle es so versuchen, da 38cp mit Kind nun wirklich nicht grade leicht ist.
    Ich hoffe, du hast evt. schon von solch einem Fall gehört.

    Liebe Grüße
  • Versteh ich das richtig? Du bekommst kein BAföG mehr, weil du den Punktestand des 4. Semesters nicht rechtzeitig erreicht hast? Hast du Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?

    Da du offenbar schon mit einer BAföG-Beraterin gesprochen hast, habe ich dem im Grunde nichts hinzuzufügen. Wenn die dir zu einem Versuch raten, dann wird das schon seinen Grund haben. BAföG ist ein komplexes Thema und ich bräuchte noch mehr Informationen, um wirklich beurteilen zu können, wie hoch deine Erfolgschancen sind. Ich nehme an, das hast du dem Amt bereits geschildert.
    Wie im Artikel erwähnt, entscheidet deine Hochschule, wann und wie du die nötigen Punkte erreichst. Dem Amt ist das an sich egal. Sie berufen sich nur auf den Schriebs (Formblatt 5), den die Hochschule ausfüllt. Im Grunde ist es deshalb auch egal, aus welchem Semester die Punkte stammen, es sei denn, deine Hochschule legt da gesteigerten Wert darauf und erkennt dir die Punkte aus anderen Semestern nicht an. Ich hab ab dem 3. Bachelorsemester alles querbeet belegt und niemand hatte damit ein Problem. Unser BAföG-Beauftragter hat damals auf dem Formblatt 5 die ausstehenden Module (ohne Punkte) notiert und dazu vermerkt, dass der Verzug sich auf Schwangerschaft und Kindererziehung bezieht und voraussichtlich in einem angemessenen Zeitraum nachholen lässt.

    Ich hoffe, das hilft dir irgendwie.

    LG Luisa

Was denkst du?