Um die BAföG Rückzahlung machen viele Gerüchte und gefährliches Halbwissen die Runde. Nicht cool, wenn man bedenkt, dass es hier um eine Menge Geld geht. Um genau zu sein, sind es bis zu 10.010 €. Das raubt manch einem Studenten den Schlaf. Dem einen oder anderen macht dieses Unwissen so viel Stress, dass er oder sie den BAföG Antrag gar nicht erst stellt, obwohl die BAföG Voraussetzungen erfüllt werden. Wir machen damit heute Schluss, damit jeder das Recht in Anspruch nehmen kann, das ihm bzw. ihr zusteht.
keine Rückzahlung erforderlich
50 % der ausgezahlten Summe, maximal 10.010 Euro Rückzahlung in Raten von 390Euro pro Quartal beginnend fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Verschiebung des Rückzahlung bei geringem Einkommen ebenso wie Rabatt bei vorzeitiger Rückzahlung möglich. Schuldenfreiheit nach spätestens 20 Jahren unabhängig von der bis dato zurückgezahlten Summe.
Zurückzuzahlen sind 60 % der ausgezahlten Summe + Zinsen. Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – längstens allerdings für sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Die Rückzahlung erfolgt im Anschluss innerhalb von 10 Jahren. Rabatte für Existenzgründer möglich.
Der restliche Artikel bezieht sich ausschließlich auf Studenten:
Die BAföG Rückzahlung beginnt standardmäßig fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit deines Erststudiums. Das wäre im Normalfall der Bachelor. Dabei ist irrelevant, ob du die Regelstudienzeit überschritten hast, das Studium vielleicht noch gar nicht abgeschlossen hast oder aktuell im Master bist.
Etwa sechs Monate vor Beginn der BAföG Tilgung erhältst du einen Brief vom Bundesverwaltungsamt mit einer genauen Anleitung wie viel, wann, wohin zu überweisen ist. Du brauchst dich vorher um nichts kümmern. Es gibt keine Möglichkeit diesen Prozess zu beschleunigen. Warte einfach auf den Brief und teile dem Bundesverwaltungsamt jeden Umzug mit, damit die Post dich im entscheidenden Moment erreicht.
BAföG besteht aus einem zinslosem Darlehen und einem staatlichen Zuschuss. Bei den meisten BAföG Empfängern teilen sich diese beiden Teile zu genau 50 % auf. Sprich, du musst genau die Hälfte deines BAföGs zurückzahlen.
Eine Ausnahme bilden hier Studierende mit Kind, deren Kinderbetreuungszuschlag sowie die BAföG Verlängerung vollständig als Zuschuss gewährt werden. Somit ist ihre Darlehensschuld genauso hoch wie bei Studierenden ohne Kind, obwohl sie unterm Strich etwas mehr und länger BAföG bekommen.
Bis einschließlich Sommersemester 2019 wurden BAföG Schulden bei 10.000 Euro gedeckelt. Wenn du im Laufe des Studiums den Darlehensanteil von 10.000 Euro überschritten hast, gilt alles darüber als Zuschuss. Alle, die ab Wintersemester 2019/20 BAföG erhalten haben, müssen maximal 10.010 € insgesamt zurückzahlen und sind spätestens nach 20 Jahren komplett schuldenfrei, auch wenn sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens nach dem Studium ihre BAföG Schulden gar nicht oder nur teilweise zurückgezahlt haben.
Du hast dein Studium bis zum 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen und gehörst zu den besten 30 % deines Abschlussjahrgangs? Wenn du das auch noch innerhalb der Regelstudienzeit oder maximal 12 Monate später geschafft hast, belohnt dich das Amt mit einem Rabatt auf deine BAföG Darlehensschuld.
Folgende Rabatte gibt es für besondere Leistungen:
Der Teilerlass des Darlehens ist formlos innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.
Hast du dein Studium vor dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen und das sogar noch mindestens 4 Monate vor Ende der Regelstudienzeit? Dann erhältst du auf Antrag 2560 Euro deines Darlehens erlassen. Liegt dein Abschluss nur 2 Monate vor dem Ende der Regelstudienzeit, erlässt dir das Amt immerhin noch 1025 € deiner Schuld.
Nein. Bachelor und Master sind zwar streng genommen zwei einzelne Ausbildungsabschnitte, werden im BAföG aber auf ein gemeinsames Schuldenkonto gepackt. Erreichst du im Bachelor bereits die Schuldengrenze von 10.000 € bzw. 10.010 €, beeinflusst dein Masterstudium die Summe der Darlehensschuld nicht.
auszulösende (Teil-)Schulden in Euro bis einschließlich | Nachlass in Prozent |
---|---|
500 |
5 |
1.000 |
6 |
1.500 |
7 |
2.000 |
8 |
2.500 |
9 |
3.000 |
9,5 |
3.500 |
10,5 |
4.000 |
11,5 |
4.500 |
12 |
5.000 |
13 |
5.500 |
14 |
6.000 |
14,5 |
6.500 |
15,5 |
7.000 |
16 |
7.500 |
17 |
8.000 |
18 |
8.500 |
18,5 |
9.000 |
19,5 |
9.500 |
20 |
10.000 |
21 |
10.500 |
21,5 |
Zwischen der vorzeitigen Rückzahlung in einer Summe und den Standardraten von 130 € monatlich, gibt es aber auch noch eine zwei weitere Option, die sich möglicherweise für dich lohnen könnten.
Mit Beginn des Sommersemesters 2020 gilt für alle, die bei 10.000 Euro BAföG-Schulden gedeckelt werden, 21 % Rabatt, wenn sie die 10000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen. Somit zahlt man im Idealfall nur 7.900 Euro zurück, auch wenn man eigentlich 51.180 Euro BAföG (Höchstsatz im Bachelor und Master zusammen) erhalten hat. So einen guten Deal kriegst du nie wieder!!!
Die BAföG Rückzahlung erfolgt quartalsmäßig in Raten von je 390 Euro. Du musst also 130 € monatlich für die Rückzahlung bei Seite legen. Im Falle der BAföG Schuldengrenze von 10.010 Euro bist du also 77 Monate bzw. 6,5 Jahre damit beschäftigt dein BAföG zurückzuzahlen.
Das ist vielleicht nervig, aber wenn du bedenkst, dass du mindestens genauso viel nochmal on Top geschenkt bekommen hast, klingt das doch gleich viel entspannter.
Solltest du während der Rückzahlungsphase noch im Studium, arbeitslos oder in Elternzeit sein oder einfach geringes Einkommen haben, kannst du einen Antrag auf Freistellung stellen. Damit verschiebt sich der Tilgungsbeginn für dich. Mit der BAföG-Reform 2019 wurde eine bedingungslose Schuldenfreiheit nach 20 Jahren beschlossen, auch wenn du bis dato nichts oder nur wenig zurückzahlen konntest.
Dafür muss dein Einkommen folgende BAföG Freibeträge unterschreiten:
Freibetrag | Höhe in € |
---|---|
für dich | 1.225 |
für Ehegatten ohne Einkommen | +570 |
für Kinder ohne Einkommen | +555 |
Wer also in den ersten 5 Jahren nach dem Studium heiratet und zwei Kinder kriegt, braucht so lange kein BAföG zurückzuzahlen bis er oder sie 2930 Euro monatlich verdient.
Freibeträge für Ehegatten / Lebenspartner und Kinder gelten abzüglich ihres eigenen Einkommens. Dein Freibetrag steigt also nicht automatisch mit der Existenz deiner Familie, sondern nur, wenn sie finanziell abhängig von dir ist. Ansonsten gilt für dich derselbe Freibetrag wie für Singles.
Sollte dein monatliches Einkommen weniger als 105 € über dem Freibetrag liegen, kann auf Antrag die Rate angepasst werden.
Private Belastungen wie z.B. Miete, Kreditrückzahlungen, Finanzierung eines Eigenheims etc. sind für das Amt kein Grund, dich von der BAföG Rückzahlung freizustellen oder deine Freibeträge zu erhöhen.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Ich bin „Altschuldner“, habe aber leider die Frist für den Antrag auf Kooperationserlass verpasst, da ich im Ausland lebe und nichts von den neuen Gesetzen mitbekommen habe. Ich habe immer den Antrag auf Freistellung gestellt. Dies kann ich noch bis Ende 2025 tun, dann endet die Freistellungsmöglichkeit und der gesamte Betrag (10.000€) ist fällig.
Ich arbeite nicht und plane es künftig auch nicht. Habe keine Ersparnisse, Wertpapiere etc. Mein Mann ist Alleinverdiener und wir haben 3 Kinder. Gibt es für mich eine Möglichkeit der Erlassung der kompletten Schulden?
Liebe Grüße
Oksana
ich bin aufgrund der vielen Änderungen diesbezüglich keine Expertin, aber schau mal hier. Das könnte auf dich zutreffen. Wobei das keinkompletter Schuldenerlass ist soweit ich weiß. Nach neuem Recht werden die Schulden nach 20 Jahren komplett erlassen. Nach altem waren es glaub ich 30 Jahre. https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Freistellung-Stundung/Stundung/stundung_node.html
Sie (luise) haben so schön und nett alles erklärt, die man jahrelang damit beschäftigt ist, überhaupt zu wissen. Ich habe 2 Kinder, die studiert haben. Ich habe auch für sie den Baföganträge gemacht. Es ist ganz klare Regeln, (zumindest nirgendwo so klar :-)). Nun musste ich letzte Mal für meine Tochter machen. (ok, die sonst selbst gemacht hätten soll). Es ist mühsam, nicht einfach, jedenfalls , wenn man nicht deutlich sehr arm ist. Ich habe nun auch keine Lust mehr, anstrengend.... Aber warum man anstrengen muss? weil man das Geld wirklich für die Kinder braucht, damit sie ihr Studium finanzieren können...Wir sind froh, dass Baföggesetz gibt und sie bekommen können und zwar fast immer. Unsere Kinder bekommen fast immer. Das Gesetz oder Regel ist schon gerecht gemacht, dass das Einkommen von den Eltern von vorletzten Einkommensteuerjahr oder Aktuellen Jahr anzurechnen, also immer günstig für Menschen, die arbeiten aber trotzdem knapp bei Geld oder was dazwischen passiert, z. B. arbeitslos. Ich weiß, dass viele Ausländer profitieren davon, wir auch. Niemand sagt, sie müssen danach hier bleiben. Als dankbar schon. Ich bin auch sehr dankbar, dass solche Seite bekommen zu lesen. Viele Bekannten von uns, InländerJugendlichen früher gearbeitet und gespart haben, und dadurch bekommen sie kein Bafög. Und sie wussten auch nichts. Hier ist frei und demokratisch, du musst dich schon alles selbst drum kümmern. z.B. hier lesen. Niemand liest dir vor.
Und die Kinder, die arbeiten und sparen wollen, sind gute Kinder.
Also, wenn man wirklich braucht, bekommt man immer, nicht alles...aber teils auch.
Angenommen ich habe Bafög unter Vorbehalt für das erste Mastersemester erhalten und muss das nun zurückzahlen, da ich zurückgestuft wurde, wird das dann mit den 10.000 Euro verrechnet, die ich maximal zahlen muss? Verliere ich dadurch auch den generellen Anspruch auf BaföG, wenn ich zum kommenden Semester in ein höhres Fachsemester (Master) wieder immatrikuliert werde, weil ich zurückgestuft wurde? Und kann ich 7.900 Euro zahlen und damit habe ich dann alles abbezahlt, oder ist die Summe die ich unter vorbehalt bezogen habe davon ausgenommen?
Wann kann ich die 7.900 Euro statt der 10.000 frühestens zahlen?
Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße!
dubekommst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Post vom Bundesverwaltungsamt. Da steht genau drin, wan du wie viel zurückzahlen kannst. Du darfst dann zwischen vorzeitig und Raten wählen. Beide Optionen werden in dem Brief vorgerechnet. Vorher brauchst du gar nichts tun. Das mit dem Vorbehalt und der hin und her Stufung versteh ich nicht. Das Amt sagt dir immer, wann was zurückgezahlt werden soll. Entweder sie wollen das unter Vorbehalt gezahlte Geld sofort, dann zählzt es nicht in die 10K oder nicht, dann zählt es in die 10K. Ich gehe beim Vorbehalt aber von einer sofortigen Verrechnung aus.
Ich habe hier ein ungewöhnliches Anliegen. Ich habe meinen Bachelor 2016 beendet und erst einmal einige Zeit gearbeitet.
Gerne würde ich nun 2021 ein Master-Studium (mit Bafög aufnehmen). Lässt sich durch den erneuten Bafög-Bezug, die eigentlich anstehende Rückzahlung verschieben?
ja. :)
ich habe eine kurze Frage, und zwar habe ich im Bachelorstudium 6 Semester lang Bafög bekommen und durch meinen Studiengangwechsel am Anfang brauchte ich ein Jahr länger und habe Studienabschlusshilfe von insgesamt 8100€ für ein Jahr bekommen. Das heißt, ich müsste am ende 18.100€ zurückzahlen oder..? Ich fange bald mit meinem Master an, mit einem Semester Pause zwischen Bachelor und Master, ich würde dann wohl ganz normal Bafög erhalten können, zählt es jedoch zu EINER Ausbildung wo ich insgesamt nur 10000€ zurückzahlen muss, auch wenn ich meinen Master nicht direkt an mein Bachelorstudium anschließe und ein halbes Jahr Praktika mache?
Vielen Dank
Bachelor und Master bilden zusammen eine Ausbildung und somit auch gemeindsam unter den 10000Euro Deckel. Du bekommst deinen Master sozusagen vollständig geschenkt, wenn du die 10K schon erreicht hast
ich habe spät mit Master begonnen und auch dafür BAföG (über 30) beantragt. Nun, währenddessen habe ich den Bescheid zur Rückzahlung erhalten.
Wird durch die Rückzahlungsaufforderung mein BAföGantrag für Master in die Mitleidenschaft gezogen oder bleibt er unberührt?
Ich hab ihn erst letzten Monat gestellt und das Bewilligungsverfahren läuft noch.
Ich muss ca. 8000 zurückzahlen, welche lediglich im Bachelor entstanden sind. Im Bescheid steht: "für diesen Bildungsabschnitt ist nur bis zu einem Betrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen". In dem Beitrag von dir dagegen beinhaltet die 10.000er Grenze sowohl Master als auch Bachelor.
Nun, wenn ich für den Master den BAfög bewilligt bekomme, wird dann dieser "Auschbildungsabschnitt" erneut mit 10.000 gedeckelt ?
z.B. ich bekomme in meinem ganzen Master ca. 19000 EUR. Davon wären normalerweise, wenn man Master (Ausbildungsabschnitt) getrennt betrachten würde, ca. 8500 zurückzahlen, stimmts?
Laut betrag müsste ich nur ca. 2000 zurückzahlen, da dadurch die 10.000er Grenze erreicht wäre, wo die zurückzuzahlenden Summe jetzt schon um die 8000 EUR beträgt.
was stimmt nun?
Ich hoffe, du könntest mir hierbei behilflich sein.
Liebe Grüße
Kahn
P.S. Danke für den netten Beitrag, hab schon einige Fragen beantwortet bekommen.
die Grenze von 10.000€ bezieht sich auf beide Ausbildungsabschnitte zusammen (Bachelor und Master). Bedeutet die Schulden werden zusammen gerechnet und du zahlst maximal 10.000€ zurück. Auch wenn jetzt erst der Master beginnt. In deinem Bescheid kann ja erstmal nur der Bachelor betrachtet werden, da sie vom Master noch nichts wissen. Wenn du jetzt die 8.000€ zahlst, können sie für den Master nur noch 2.000€ von der verlangen.
Du könntest jetzt die Rückzahlung auch erst einmal verschieben, da du dich ja in Ausbildung befindest.
Gruß, Mathias
ich möchte demnächst ein Tagesgeldkonto einrichten, auf das ich einen monatlichen Betrag überweise, um die Summe dann vorzeitig auf einen Schlag zurückzahlen zu können und vom Rabatt zu profitieren. Deshalb nochmal zum Verständnis, damit ich die richtige monatliche Überweisungssumme festlege:
Der Bescheid bzw. die Darlehenssumme, die fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des Bachelors getilgt werden soll, beinhaltet auch das im nachfolgenden Master erhaltene BAföG? Oder kommt dafür noch ein gesonderter Bescheid und im ersten Bescheid wird nur der Bachelor berücksichtigt (bei mir Master aufbauend auf den Bachelor, kein Fachrichtungswechsel)?
Vielen Dank im Voraus!
Bachelor und Master sind eine Soße. Zusammen ergeben sie EINE Ausbildung und werden deshalb auch nicht einzeln abgerechnet. Im schlimmsten Fall zahlst du 7900 Euro auf einen Schlag zurück.
Aktuell mache ich eine Ausbildung, habe hierdurch also bereits ein geringes Einkommen.
Kann ich meine Rückzahlung verschieben lassen und anschließend alles auf einen schlag Zahlen inkl. des "Rabattes" ?
Oder verfällt die Option mit der Verschiebung der Rückzahlung?
die Freistellung von der Rückzahlung aufgrund des geringen Einkommens beeinflusst den Rabatt nicht. Hast in sagen wir mal 5 Jahren einen gut bezahlten Job, kannst du immernoch deine kompletten Schulden auf einen Schlag mit demselben Rabatt wie jetzt zurückzahlen. Die Höhe des Rabatts hängt von der Höhe des noch offenen Schuldenbetrags ab. Je mehr noch offen ist, desto höher der Nachlass.
Lieben Dank vorab für die Hilfe/ Antwort.
VG Josi
Hallo Josi, alles, was nach der Regelstudienzeit bewilligt wird, muss nicht zurückgezahlt werden. Es bleibt also bei den 10.000 Euro. Schaffst du es, diese sofort komplett zurückzuzahlen, sind es sogar nur 7900 Euro. Müsste auch auf deinem Bescheid stehen.
Mein Freund hat ab 1985 BAföG erhalten. Da er seither immer ein geringes Einkommen hatte, konnte er bisher nichts zurückzahlen, sondern hat immer eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung erhalten. Gilt die bedingungslose Schuldenfreiheit nach 20 Jahren auch für ihn? Sein Einkommen liegt knapp unter dem Freibetrag.
Wenn ja: Was muss er für den Erlass der Schulden tun?
Viele Grüße,
Karin
wenn die 20 Jahres-Frist auch für ihn angewendet werden soll, muss er das bis Ende Februar 2020 dem Bundesverwaltungsamt mitteilen. Das geht auch über ihr Online Portal https://www.bafoegonline.bva.bund.de/bafoeg-bo/app/flow/anmeldenFlow?execution=e1s1
LG Luisa
1. Ich habe während meines Bachelor-Studiums Bafög von zwei verschiedenen Ämtern erhalten, da ich ein Semester im Ausland studiert habe und dafür Auslands-Bafög erhalten habe. Nun studiere ich meinen Master im Ausland und erhalte hierfür wieder Bafög von einem dritten Amt. Wird mein Darlehen letztendlich trotzdem von allen drei Ämtern zusammengerechnet?
2. Wenn ich bis zum Abschluss meines Master-Studiums (Auslands-)Bafög erhalte, startet die Rückzahlung des Darlehens trotzdem 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit meines Bachelors, oder? Für die Rückzahlung wird aber trotzdem das Darlehen des Bafögs während dem Master hinzugerechnet?
Danke und liebe Grüße,
Nina
Auch schon wieder so eine Ungerechtigkeit!!!!
Hohes Brutto und zum Schluss nichts in der Tasche besonders im Osten, nur Fixkosten bezahlen!!!
Wegen evtl. 50,- € zuviel bei den Eltern wird nicht gezahlt!
In der "dummen Mittelschicht" kommt nichts an, dass wir uns auch mal freuen können!?
Aber:
Die "Zugewanderten" bekommen ohne große Fragebögen alle Ausbildungförderungen in den Hintern geblasen, nicht selten bis 800,-- €. Wer weiß zum Schluss, ob die auch hier bleiben wollen?
Ist das gerecht, es stinkt zum Himmel?????!
Schön sozial!
ich habe gelesen, dass es diese Rabatte damals mal gab, aber für Personen die ihr Studium jetzt anfangen nicht mehr gibt.
Es verwirrt mich total, dass es mal heißt ja, dann wieder nein...
Wie ist denn der wirklich aktuelle Stand zu diesem Thema??
Liebe Grüße
Luisa
Was denkst du?