Sicherlich hast du schon das Gerücht gehört, dass die Regierung das BAföG künftig für alle förderungsfähigen Studierenden und Schüler*innen unabhängig vom Einkommen der Eltern machen will. Das hätte zur Folge, dass Millionäre genauso viel BAföG bekommen würden wie Hartz 4 Empfänger.
Nun ist es soweit der Bundestag hat das 28. BAföG Änderungsgesetz verabschiedet, welches am 01. August 2022 in Kraft treten soll. Millionärskinder werden auch künftig keine Chance auf BAföG haben. Für alle anderen erhöht sich die Chance auf BAföG trotzdem!
Bisher dürfte man bis auf wenige Ausnahmen bei Antritt des Studiums bzw. der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. Allerdings häufen sich diese Ausnahmen immer mehr. Das merken wir auch bei unseren Kunden, die mit unserer Hilfe BAföG beantragen.
Deshalb soll die BAföG Altersgrenze jetzt auf 45 Jahre angehoben werden, wobei nicht mehr zwischen Bachelor und Master unterschieden wird. Ein Master für Ü45 jährige wird nur gefördert, wenn er direkt an das Bachelorstudium anschließt. Erstmal arbeiten, ist also keine Option mehr, wenn ein Masterstudium theoretisch möglich gewesen wäre.
Die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze bestehen weiterhin, sodass notfalls auch mit 50 ein BAföG Antrag gestellt werden kann.
Studierende sollen bis zu ihrem 30. Geburtstag künftig auf bis zu 931 Euro statt 861 Euro haben. Ab 30 sind beträgt der BAföG Höchstsatz dann 1014 Euro monatlich. Das macht ein bis zwei Monatsmieten pro Jahr
Vermögensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen
Aktuell werden nur 8.200 deines Vermögens von der Anrechnung freigestellt. Somit war spätestens bei 18.532 Euro Vermögen Schluss mit Ausbildungsförderung. Aus Sicht des BAföG reicht das, um sich für die nächsten 12 Monate selbst über Wasser zu halten. Das mag vielleicht stimmen, trifft aber nicht auf jeden zu, zumal nicht jeder sein ganzes Vermögen spontan zu Geld machen kann. Beim Aufstiegsbafög gilt schon lange ein Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro . Das soll ab August 2022 auch auf Schule und Studium angewendet werden. Somit verschiebt sich die absolute Vermögens auf 56.168 Euro Gesamtvermögen für Ü 30 jährige Antragsteller*innen und 26.172 Euro für BAföG Anträge vor dem 30. Geburtstag. Es können aber auch weiterhin Härtefallanträge gestellt werden um bestimmte Vermögenswerte von der Anrechnung freizustellen (z.B. Eigenheim)
Einkommensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen
Du darfst zusätzlich zum BAföG nicht nur mehr besitzen. Du darfst auch mehr verdienen. Aktuell gelten 5400 Euro brutto pro Jahr (durchschnitllich 450 Euro pro Monat) als ausreichender Zuverdienst. Ab kommenden Herbst sollen es passend zur Erhöhung des Mindesteinkommens 6240 brutto jährlich (520 Euro monatlich) werden. Für jedes deiner Kinder erhöht sich dein Einkommensfreibetrag um weitere 730 Euro netto monatlich (vereinfacht) hinzu.
Wer Schulgeld oder Studiengebühren zahlt, die über den normal Semesterbeitrag hinaus gehen, darf weiterhein auf Antrag bis zu 905 dazuverdienen.
Einkommensfreibeträge der Eltern
Das Einkommen deiner Eltern wird zwar weiterhin für die meisten ein entscheidender Faktor im BAföG-Antrag sein, allerdings dürfen sie künftig 20% mehr verdienen als bisher.
ohne vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:
Schule | SJ 21/22 | SJ 22/23 |
---|---|---|
Berufsfachschulen und Fachschulklassen | 247 € |
262 € |
nicht bei den Eltern: Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen |
585 € |
736 € |
Abendgymnasien, Kollegs |
448 € bei den Eltern |
480 € bei den Eltern |
Höhere Fachschulen, Akademien | 479 € € bei den Eltern 752 € eigene Wohnung |
508 € bei den Eltern 799 € eigene Wohnung |
mit vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:
Schule | SJ 21/22 | SJ 22/23 |
---|---|---|
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen | 448 € |
474 € |
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen | 681 € |
731 € |
Fachschulklassen |
448 € bei den Eltern 681 € eigene Wohnung |
480 € bei den Eltern 781 € eigene Wohnung |
Für alle höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt:
Grundbedarf | SS 2022 | WS 22/23 |
---|---|---|
bei den Eltern |
483 € |
511 € |
eigene Wohnung |
752 |
812 € |
Krankenversicherung | bis 22/23 | ab 22/23 |
---|---|---|
bis 30 |
84 € |
94 |
ab 30 |
155 € |
167 € |
Pflegeversicherung |
||
bis 30 |
25 € | 28 € |
ab 30 |
34 € |
38€ |
Summe bis 30 |
109 € |
132 € |
Summe ab 30 | 189 € |
205 € |
Für jedes Kind unter 14 Jahren kann künftig einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 €, statt der bsherigen 150 € monatlich beantragt werden, sofern man unter einem Dach lebt und kein anderer Haushaltsangehöriger diesen Zuschlag für sich beansprucht (z.b. anderer Elternteil)
Da die offiziellen Freibeträge sich auf bereinigtes Einkommen beziehen und das ein ziemlichabstraktes Konzept ist, was den Otto-Normal-Mensch kaum hilft, beziehen sich alle folgenden Zahlen aufs Bruttogehalt von Angestellten. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.
Eigenes Einkommen und Vermögen
bis 22/23 | ab 22/23 | |
---|---|---|
Grundfreibetrag Einkommen |
5.400 € jährlich 450 € monatlich |
6.240 € jährlich 520 € monatlich |
zusätzlich für Verheiratete |
bis zu 950 € monatlich 11.400 € jährlich |
bis zu 1.122 € monatlich 13.464 € jährlich |
zusätzliches Einkommen pro Kind |
bis zu 874 € monatlich 10.488 € jährlich |
bis zu 1.033 € monatlich 12.396 € jährlich |
Vermögen |
8.200 € |
15.000 € bis 30 45.000 ab 30 |
zusätzliches Vermögen verheiratete |
2.300 € |
2.300€ |
zusätzliches Vermögen pro Kind |
2.300 € |
2.300 € |
Verheiratete Antragsteller*innen mit einem Kind können mit monatlichen Einnahmen von bis zu 3.824 € brutto monatlich rechnen (BAföG + Nebenjob). Außerdem würden 49.600 € Vermögen anrechnungsfrei bleiben.
Einkommen der Eltern
Alle Zahlen beziehen sich aufs Bruttogehalt von Angestellten Angestellte. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.
2021/2022 | 2022/ 2023 | |
---|---|---|
miteinander verheiratet |
24.000 € jährlich 2.000 € monatlich |
28.800 € jährlich 2.400 € monatlich |
nicht miteinander verheiratet oder getrennt |
jeweils 15.960 € jährlich+ 7980 Ehegattenfreibetrag 1330+665 = monatlich |
19.200 jährlich+ 9600 € Ehegattenfreibetrag 1600 +800 = monatlich |
Geschwister | 7.260 € jährlich 874 € monatlich |
8.760 € jährlich 730 € monatlich |
Bei gemeinsamen Kindern wird der Freibetrag auf beide Elternteile aufgeteilt. Alle Einkommensfreibeträge sind bereinigte Beträge, die ungefähr dem Nettoeinkommen entsprechen.
Jetzt sollte hoffentlich klar sein, warum niemand die Frage: "Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?" mal eben so beantworten kann. Das hängt von mindestens 7 Faktoren ab.
Einkommen Ehegatten der Bafög-Empfänger*in
2021/2022 | 2022/2023 | |
---|---|---|
Grundfreibetrag |
20.385 € jährlich 1.790 € monatlich |
26.660 jährlich |
pro Kind |
10.500 € jährlich |
12.400 € jährlich |
Alles in allem beutet das mehr BAföG für alle. Wer beim letzten BAföG Antrag bekommen hat, weil die Freibeträge überschritten wurde, sollte dem BAföG nochmal eine Chance geben und zum Wintersemester 22/23 BAföG beantragen. Wer schon BAföG bekommt, bekommt künftig einfach mehr.
All das ist noch nicht endgültig im Bundestag beschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass es so oder so ähnlich kommen wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir in absehbarer Zeit elternunabhängiges BAföG für alle bekommen werden. Elternunabhängiges BAföG bekommt man auch künftig nur unter bestimmten Bedingungen und wir werden dir weiterhin mit unserem Antragsservice gern dabei helfen, wenn du das möchtest.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Danke ;)
wenn du eine persönliche telefonische Beratung wünschst, buche bitte einen kostenpflichtigen Beratungstermin bei uns: https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
da das AFBG (AufstiegsFortBildungsGesetz) einfach an einigen Stellen auf das BAföG (BundesAusbildungsFörderungs Gesetz verweist, ändern sich die Bedarfssätze immer mit. An den Bedingungen ändert sich aber nichts. Du bekommst jetzt einfach nur mehr BAföG egal welcher Art
Kannst du mir verraten wie es mit Bafög in Verbindung mit 450€ UND Übungsleiterpauschale läuft?
Wie viel Übungsleiterpauschale darf ich im Jahr bekommen?
Die Übungsleiterpauschale breträgt aktuell 3.000 Euro jährlich und ist völlig unabhängig von deinem Nebenjob.Das sind 2 verschieden Einkommensarten mit 2 verschiedenen Freibeträgen.
soweit ich weiß, müssten die erhöhten Bedarfssätze automatisch berücksichtigt werden. So war es jedenfalls bei mir als das BAföG erhöht wurde.
Der Entwurf ist eben nur ein Entwurf, für den man niemand festnageln kann. Theoretisch könnte sich bis inkrafttreten noch alles ändern, was ist nicht wird. Wenn sich etwas ändert, dann einzelne Details. Du bekommst auch jetzt schon ab 30 189 € für KV + PV. Du musst dem Amt nur eine Bescheinigung von deiner Krankenkasse schicken, auf der Beitragshöhe sowie Rechtsgrundlage ausgewiesen sind. Ich nehme an, dass dieser Zuschlag rückwirkend korrigiert wird, bin mir aber nicht sicher. Würde mich nicht wundern, wenn erst ab Mitteilung beim Amt passiert. BAföG kann man ja generell nicht rückwirkend beantragen. "Wenn im Entwurf und bis 2022 steht, wie soll ich das verstehen?" Das frag ich mich auch. Was meinst du denn jetzt genau?
Die Bedarfe im laufenden BWZ werden meines Verständnisses nach automatisch berücksichtigt und alle Betroffenen sollten dann einen neuen Bescheid bekommen, der ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung gilt. Zumindest war das bei mir damals so als mein eigenes BAföG erhöht wurde. Die Freibeträge richten sich jedoch auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Wer also beim leetzten Antrag aufgrund seines Alters, Einkommens oder Vermögens abgelehnt wurde, muss dann einen neuen Antrag stellen.
Was denkst du?