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BAföG elternunabhängig abgelehnt? So hast du doch noch eine Chance

BAföG elternunabhängig abgelehnt? So hast du doch noch eine Chance

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§ 11 BAföG gibt es mehrere Wege, um

BAföG elternunabhängig zu bekommen.

Das heißt, deine Eltern aus der

BAföG-Berechnung

rauszuhalten und damit deine Chance auf den

BAföG Höchstsatz

zu erhöhen.

Wann gibt es elternunabhangiges Bafög?

Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

§ 11 BAföG:

Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende…
  1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,
  2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat,
  3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder
  4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.
  5. (weggefallen)

Das wären erstmal die üblichen Gründe, warum das BAföG elternunabhängig gewährt werden kann. Geht aus deinem BAföG Antrag eindeutig hervor, dass du mindestens einen der oben genannten Gründe nachweislich erfüllst, müssen deine Eltern ihr Einkommen für deinen BAföG Antrag nicht offenlegen. Allerdings gibt es jede Menge Leute, die diese Voraussetzungen nur knapp nicht erfüllen, weil sie nach der Ausbildung z.B. nur zwei statt drei Jahre gearbeitet haben, bevor sie das Studium aufgenommen haben. Für diese Leute gibt es einen alternativen Weg elternunabhängiges BAföG zu beantragen:

Wie du trotzdem BAföG elternunabhängig erhältst

Dieser Trick kommt eigentlich nicht von mir, sondern von Thomas Reimann, stellvertretender Abteilungsleiter für Studienfinanzierung im Studentenwerk Darmstadt. Beweise dafür, dass es funktioniert findest du in den Kommentaren zum Thema BAföG Vor- und Nachteile und der Facebook-Gruppe Studienfinanzierung, wo du dich gern mit anderen über deine Erfahrung austauschen kannst.

Auch in unserer BAföG Beratung kommt das Thema immer wieder auf. Leider klären BAföG Ämter nur sehr selten Ratsuchende darüber auf, weshalb viele weniger BAföG erhalten als ihnen theoretisch zusteht. Daher ist es aus unserer Erfahrung besser sich eine  BAföG Beratung zu suchen, die unabhängig vom BAföG Amt tätig ist.

Wann sind Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig?

Sollten deine Eltern dir den vom BAföG Amt berechneten Betrag nicht zahlen können oder wollen, stelle so schnell wie möglich mit dem Formblatt 8 einen Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG. Das Amt ist somit verpflichtet deinen Antrag unter Berücksichtigung geltendem Zivilrechts erneut zu prüfen. Vorübergehend wird der Betrag, den sie für deine Eltern ausgerechnet hatten vom Amt übernommen (abzüglich Kindergeld). Du bekommst also auf jeden Fall Geld solange die Sache nicht abschließend geklärt ist.

Da Zivilrecht und BAföG zwei paar Schuhe mit unterschiedlichen Regelungen sind, kann es durchaus sein, dass das Amt zu dem Schluss kommt, dass deine Eltern dir gegenüber gemäß §1610 BGB tatsächlich nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Entsprechend hättest du deshalb ein Recht auf elternunabhängige Förderung, obwohl du die Voraussetzungen nach §11 Abs. 3 BAföG nicht erfüllst. Dies kann zum Beispiel sein, wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, auch ohne danach 36 Monaten berufstätig gewesen zu sein.

Deine Eltern sind aus dem Schneider. Du bekommst vom Amt elternunabhängiges BAföG, niemand muss irgendwas zurückzahlen (außer natürlich den üblichen Darlehensbetrag nach deinem Studium), du brauchst keinen Groll gegen deine Eltern hegen und sie müssen kein schlechtes Gewissen mehr haben, weil sie dich nicht finanziell unterstützen können.

Win-Win für alle!

elternunabhängiges BAföG

So beantragst du BAföG elternunabhängig gemäß Zivilrecht

Am besten, du holst für diese Strategie deine Eltern mit ins Boot. Weihe sie in deinen Plan ein. Bitte sie, eine Erklärung zu verfassen, aus der hervorgeht, warum sie aus zivilrechtlicher Sicht nicht mehr unterhaltspflichtig sind und füge diese deinem Antrag bei. Das beschleunigt die Sache und du kannst dich anschließend wieder voll und ganz auf dein Studium konzentrieren. Außerdem müssen deine Eltern für diesen Weg Formblatt 3 trotzdem erst einmal ausfüllen und ihr Einkommen damit offenlegen.

Deine Eltern bleiben gemäß Verwaltungsvorschrift zu §37 BAföG unterhaltspflichtig

wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:

  • ein Berufswechsel notwendig ist, etwa aus gesundheitlichen Gründen,
  • die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung der auszubildenden Person beruhte,
  • die auszubildende Person von den Eltern in einen unbefriedigenden, ihrer Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war,
  • die Ausbildungsplanung die weitere Ausbildung nach den gemeinsamen Vorstellungen der Eltern und der auszubildenden Person umfasste; dasselbe gilt, wenn die dahin gehende Ausbildungsplanung der auszubildenden Person den Eltern bekannt war und diese nicht erkennbar widersprochen haben,
  • während des ersten Teils der Ausbildung eine die Weiterbildung erfordernde besondere Begabung der auszubildenden Person deutlich geworden ist,
  • die auszubildende Person mit Hochschulreife nach einer praktischen Ausbildung (Lehre, Volontariat) ein Hochschulstudium aufnimmt und dieses mit den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Dies gilt bei einem kontinuierlich aufeinander aufbauenden Ausbildungsverlauf auch dann, wenn die Fachhochschul-/Hochschulreife erst nach der praktischen Ausbildung (z.B. durch den Besuch einer Fachoberschule) erworben wird,
  • die auszubildende Person mit Hochschulreife – ggf. auch nach einer praktischen Ausbildung (Lehre, Volontariat) – ein Bachelorstudium und sodann ein Masterstudium aufnimmt und letzteres mit den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht.

Man beachte hier das UND. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder der zwischen Ausbildung und Studium gearbeitet hat, elternunabhängig gefördert wird, auch wenn Ausbildung und Studium sich thematisch ähneln. Mann darf nur nicht nach der Ausbildung "nahtlos " (bei der erstbesten Gelegenheit) ins Studium übergehen. Beispiel: Ich habe meine Ausbildung im Januar 2005 abgeschlossen. Hätte ich direkt  zum nächstbesten Zeitpunkt also 04/2005 (Sommeremester 2005) begonnen, könnte ein zeitlicher Zusammenhang vermutet werden, obwohl ich dazwischen vollzeit gearbeitet habe. Warte ich aber aufs Wintersemester besteht eine klare Chance. Die Chance erhöht sich mit jedem weiteren Monat, der vergeht.

bafög beantragen

Was passiert, wenn elternunabhängiges BAföG abgelehnt wird?

"Eine Zweitausbildung müssen die Eltern grundsätzlich nicht finanzieren. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen die Verpflichtung zur Finanzierung einer Zweitausbildung von der Rechtsprechung bejaht wird, z. B. wenn die Ausbildung auf einer Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht. Keine Zweitausbildung ist nach der Rechtsprechung des BGH die sog. mehrstufige Ausbildung Abitur – Lehre – Studium, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (z. B. Abitur – Banklehre – Jurastudium). " Kanzlei Neumann & Neumann

Sollte festgestellt werden, dass der erste Bescheid korrekt war und deine Eltern dein Studium finanzieren müssen, holt sich das Amt den vorausgezahlten Betrag bei deinen Eltern mit Zinsen zurück und alles geht seinen gewohnten Gang. Sollten sich deine Eltern der Rückzahlung verweigern, wird das Amt Klage gegen sie einreichen. Familienkrise inbegriffen. Es ist aber nicht zu spät einzulenken.

Ich will nicht, dass meine Eltern verklagt werden!

Wenn du den Weg der BAföG Vorausleistung gehst, heißt das nicht automatisch, dass du deine Eltern hasst oder dir Geld wichtiger als deine Beziehung zu ihnen ist. Um sicherzugehen, dass sie nach dem Verfahren nicht in den Ruin getrieben werden, könntest du die Vorausleistungen auch erstmal aufbewahren und ihnen zur Verfügung stellen, falls sie zurückgezahlt werden müssen. Oder du nimmst einen günstigen Studienkredit mit deutlich besseren Konditionen auf als deine Eltern je bekommen könnten und zahlst die Vorausleistung selbst zurück. Es gibt immer eine Lösung für alles.

Im schlimmsten Fall hast du also genauso wenig Geld wie vorher und deine Eltern immernoch ein schlechtes Gewissen. Ihr habt nichts verloren, aber es wenigstens versucht.

Eine andere Sache ist es, wenn ihr ohnehin ein gestörtes Verhältnis zueinander habt und den gegenseitigen finanziellen Ruin in Kauf nehmt.​ Dann kommt es zu einer Klage vom Amt oder dir gegen deine Eltern. Ob du das willst, musst du selbst entscheiden. Aber wie gesagt, zwischen schwarz und weiß, gibt es sehr viele andere Farben und Lösungen.

Wie groß der Einfluss deiner Eltern auf dein BAföG ist und ob sich der Stress lohnt, kannst du schnell und unkompliziert mit dem BAföG-Rechner checken.

Was passiert, wenn elternunabhängiges BAföG bewilligt wird?

Stellt das BAföG Amt fest, dass deine Eltern dir gegenüber tatsächlich nicht mehr unterhaltspflichtig sind, bekommst du bis zu Ende des Bewilligungszeitraums erstmal weiter BAföG Vorausleistung. Das Amt wird aber keine Rückzahlung deiner Eltern fordern. Zwei bis drei Monate vor Ablauf der Bewilligungszeitraums wird es dann Zeit für deinen BAföG Folgeantrag. Dieser und alle weiteren BAföG Anträge deinerseits werden dann automatisch elternunabhängig behandelt. Du brauchst also keinerlei Angaben mehr zu deinen Eltern machen. Der Stress, den du beim Erstantrag hattest, zahlt sich also mit jedem weiteren Folgeantrag aus.

Wie lange braucht das BAföG Amt um die Unterhaltspflicht zu prüfen?

Das ist leider extrem unterschiedlich. Erfahrungsgemäß schätze ich die durchschnittliche Bearbeitungszeit also auf ca. vier bis sechs Monate ab Antragstellung.

Extratipp

Da vom der BAföG-Vorausleistung das Kindergeld abgezogen wird, und dieses für den gesamten Bewilligungszeitraum gezahlt wird. Ist zu überdenken für wie lange man diese beantragt. Der übliche Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate, kann aber auch kürzer ausfallen, wenn du willst. Beantragst du BAföG erstmal nur für ein Semester, musst du zwar schon zum nächsten Semester wieder einen neuen Antrag stellen, kannst dann aber auch neu entscheiden, ob du noch Vorausleistung brauchst bzw. willst oder nicht.

bafoeg banner

Bitte hab Verständnis, dass ich künftig keine individuellen Fragen zu deinem Lebenslauf in den kommentaren beantworten werde. Das ist zeitaufwendig und unseren Kunden gegenüber.  Es wäre schön, wenn ihr die Gelegenjeit der Kommentarspalte nutzt, um euch gegenseitig zu helfen. Außerdem findet ihr die Numer der kostenlosen BAföG Hotline direkt unter jedem meiner Artikel.

Wem meine persönliche, individuelle Uterstützung wichtig ist, den bitte ich, sich unsere kostenpflichtigen Dienstleistungen anzuschauen.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

488 Kommentare

  • Hallo.
    Ich weiß, du möchtest hier keine Tipps mehr geben - vielleicht machst du noch eine Ausnahme..
    Ich hab nach dem Fachabi (Gestaltung) 2 Ausbildungen (Holzbildhauerin 3J. und Schauspiel 2J.) gemacht und dann sehr lange gearbeitet (18Jahre). Nun lese ich überall, dass nach 2 Ausbildungen Schluss ist und man kein Bafög mehr bekommt??? Ich würde gern ab Oktober Urban Design studieren. Bin 43. Danke
  • Hallo, nach meiner Ausbildung zum Biologielaboraten bin ich zu Hause ausgezogen und habe 2 Jahre in Teil- und Vollzeit gearbeitet. Nun möchte ich Jura studieren - ebenfall mit auswärtiger Unterkunft.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich eine Chance habe BAföG zu bekommen - wegen des recht hohen Einkommens meiner Eltern elternunabhängig. Ich denke, meine Eltern sind auch nicht mehr unterhaltspflichtig ?!
  • Hallo Luisa, hätte ich Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög, wenn ich eine 3 Jährige Ausbildung gemacht habe bis 07/2019 danach meine Fachabitur Absolvierte 07/2020. Nach meinem Fachabitur bin ich Schwanger geworden und war ein Jahr in Elternzeit bis 02.2022. und ab 03/2022 hab ich angefangen zu Studieren. Hätte ich denn eine möglichkeite auf eine unabhängige Förderung oder eher nicht?
  • Hey Katharina,

    ich würde eher nicht damit rechnen, es aber trotzdem beantragen und hoffen, dass es klappt. Das sind immer Einzelfallentscheidungen. Im schlimmsten Fall kostet es Zeit und Nervenund bringt dir keinen Cent mehr als ganz normales BAföG während deine Eltern sich beim Amt verschulden und darauf auch noch Zinsen zahlen Ich würde erstmal ganz normal BAföG beantragen und den Bescheid abwarten. Dann kann man das immernoch rückwirkend für den laufenden Bewilligungszeitraum (max. zwölf Monate am Stück) beantragen.Wenn es ein Problem gibt, dann dein Fachabi. Zumindest, wenn es ums Zivilrecht wie hier beschrieben geht. Dein Studium war über Jahre absehbar. Deine Eltern hätten sich informieren und darauf einstellen können. Außerdem Abi (= eine Form von Ausbildung) in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit deinem Studium.Ich bin keine Anwältin und kann zu Einzelfällen keine sicheren Aussagen treffen. Hierfür gibt es Anwälte und auch nur die sind zur Beantwortung solch individueller Fragen berechtigt. Die lassen sich das aber auch bezahlen.
  • Hallo,
    keine Ahnung ob seltenheits Fall; BAföG erhalte ich nicht und erlternunabhängiges auch nicht (Anfang des Studiums erfragt beim Amt). Wie sehe die Lage aus dies jetzt zu beantragen und ggf für 3 Monate rückwirkend bei hoher Semesterzahl und über 30 zu sein? Soweit ich mal erfahren habe sind eltern nur bis zum 32. LJ unterhaltspflichtig oder?
  • Hallo,
    danke für den Beitrag!
    Ich stelle im Moment den Antrag auf Vorausleistungen, weil ich ziemlich sicher Anspruch habe.
    Ich habe nun die Frage, wie ich nachweisen soll, dass meine Eltern den Unterhalt abgelehnt haben, wenn dies telefonisch erfolgt ist.
    Außerdem zahlt mir meine Oma monatlich 100€ "Studierendenzuschuss". Wird das dann in den Unterhalt mit einbezogen?

    LG leyla
  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu meinem Fall:
    - 2 Jahre 2 Monate Berufsausbildung
    - 3 Monate ALG 1
    - 1 Jahr 10 Monate Vollzeit Berufstätigkeit
    - 4 Monate ALG 1
    - 1 Semester Studium-dann Abbruch (Fach hatte nichts mit der Ausbildung zu tun, Bafög Antrag abgelehnt, da Einkommen der Eltern zu hoch)
    - 10 Monate Vollzeit Berufstätigkeit

    Diese Tätigkeiten waren nicht hintereinander weg, sondern teils mit Unterbrechungen.

    Sollten die Monate in denen ich ALG 1 erhalten habe mit als ‚Arbeit‘ gelten, komme ich auf 5 Jahre und 4 Monate Berufstätigkeit. Wäre es für mich möglich elternunabhängiges Bafög zu erhalten, wenn ich noch 6 Monate Arbeit dran hänge…?


    LG, toller Beitrag
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für deinen Beitrag und die Kommentare. Zu meinem speziellen Fall habe ich leider keine Antwort gefunden, weshalb ich dich diesbezüglich fragen möchte.

    Ich wurde elternunabhängig gefördert. Dies wurde von meinen Eltern richterlich eingeklagt, da mir eine Erstausbildung, mit welche ich den Lebensunterhalt bestreiten hätte können, finanziert wurde. Das BAföG-Amt akzeptierte scheinbar die Klage und bewilligte elternunabhängiges BAföG und unterließ die Unterhaltsforderungen gegen meine Eltern. Einen gerichtlichen Beschluss gab es nie.

    Vor einigen Tagen erhielt ich den Brief mit der geforderten BAföG-Rückzahlung i. H. v. 10.000 €. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen kann, da das Amt einen Unterhaltsanspruch gegen meine Eltern nicht durchsetzten konnte und aber kein gerichtliches Urteil vorliegt. Aus meiner Sicht war das Amt zurückhaltend beim Durchsetzen des Unterhaltsanspruchs, was ich dem Rückforderungsanspruch entgegenhalten möchte. Aus den genannten Gründen möchte ich Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen. Wie schätzt du diesen Sachverhalt ein?

    Lieben Dank vorab und beste Grüße
    Johannes
  • Hey Luisa,
    das ist wirklich ein toller Blogbeitrag! Danke dafür!

    Zu mir:
    Ich habe eine Abitur gemacht, nach 1,5 Jahren dann eine Ausbildung (2,5 Jahre) zur Industriekauffrau und anschließend 1,5 Jahre im Beruf gearbeitet. Nun studiere ich Wirtschaftsingenieurwesen und würde gern elternunabhängiges Bafög beantragen.
    Mein Abi war ziemlich schlecht vom Durchschnitt, meine Ausbildung hingegen war sehr gut. (Ist das relevant?)
    Den sachlichen Zusammenhang zwischen der Ausbildung und dem Studium sehe ich, meines Erachtens ist der zeitliche Zusammenhang nicht wirklich ersichtlich. Wie siehst du meine Chancen nach Bafög bzw. BGB?

    Danke dir schon mal für deine Mühe!
    Liebe Grüße!
  • Hey Anja,

    wie ich schon schrieb, kann ich solche Fragen hier i den Kommentaren nicht mehr beantworten. Hier bekommst du eine kostenlose Ersteinschatzung https://tidd.ly/3UqNtF4
  • Hallo Luisa,

    Ich habe ein Problem mit dem elternunabhängiges Bafög. Ich bin fast 28 Jahre alt.
    Habe eine 3.5 Jährige Ausbildung (Technisch)
    2 Jahre und ca. 8 Monate Erwerbstätigkeit
    Habe in 2 Jahre Vollzeit den staatlich geprüften Techniker gemacht.
    Damit habe ich mich an einer FH eingeschrieben.
    Haben die Eltern da ihre Unterhaltspflicht etc. längst abgeleistet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander
  • Hey Alexander,

    Meine Meinung spielt aber keine Rolle. Stell diesen Antrag. Das ist die sicherste Antwort auf deine Frage. Mit sowas befassen sich Anwälte. Das ist auch beim Amt so. Solche Entscheidungen werden nicht von den normalen Sachbearbeitern getroffen. Ich würde an deiner Stelle erstmal BAföG wie im Artikel beschrieben beantragen. Wenn das abgelehnt wird, kannst du widersprechen, wenn das auch abgelehnt wird, kannst du dich vom Anwalt juristisch beraten lassen. Dann sind alle Optionen ausgeschöpft. Wenn die erste Ausbildung Voraussetzung für die zweite war und die wiederum den Hochschulzugang ermöglicht hat, sehe ich persönlich einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang. Meine Meinung spielt aber keine Rolle.
  • Hallo Luisa
    zu mir

    22 Jahre alt
    3,5 Jahre Ausbildung zum Mechatroniker
    1 Jahr bezahlter Hilsarbeiterjob bei großer Firma zur Überbrückung bis Start FOS
    1 Jahr Fachabitur
    Student seit Oktober (Berufspädagogik Metalltechnik)
    Wohnhaft bei meinen Eltern (ummeldung zur Verwandschaft wäre möglich)
    Eltern habe während der ganzen den Unterhalt übernommen.

    Gerne würde ich wissen ob ich eine chance auf Vorrauszahlung und Elternunabhängiges Bafög und was es noch zu beachten gibt.

    Gruß Henryk :)
  • Hey Henryk,

    ich glaub nicht, dass das was wird. Versuch's trotzdem. Aus meiner Sicht ist edas Problem, dass für das einjährige Fachabi , eine abgeschlossene Berufsausbildung die Voraussetzung ist. Das Fachabi ist dann auch noch die Zulassungsvoraussetzung fürs Studium. Von daher ist in meinen augen ein klarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang gegeben, aber ich bin keine Juristin. Versuch's einfach oder frag einen Anwalt für Unterhaltsrecht.
  • Liebe Luisa,

    vielen vielen Dank für deine tolle Hilfe hier!

    Meine Frag zielt eigentlich nur darauf ab, ob bei diesem Szenario der Wohnort eine Rolle spielt?

    Ich habe 3 Jahre eine Ausbildung gemacht und 2,5 Jahre anschließend gearbeitet. Auch das jetzige Studium steht in keiner Kausalität zur Ausbildung. Versuchen möchte ich es in jedem Fall.

    Das einzige Manko könnte sein, dass ich aktuell bei meiner Vater wohne. Auch nur, weil ich mir mit meinem jetzigen Gehalt keine Wohnung leisten könnte. Dies würde ich aber in jedem Fall können, wenn ich Bafög bekomme. Mein Wohnort hängt also vom Bafög ab. Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Ausschlusskriterium ist und ich erstmal ausziehen müsste?

    Oder kann ich es trotzdem probieren?

    Danke dir sehr!!

    LG Franzi
  • Hey Franzi,

    solange du bei ihm wohnst, wirst du jedenfalls keine Vorausleistung erhalten, weil die Unterkunft ja eine Form des Unterhalts ist. Es ist aber kein kompletter Ausschlussgrund für deinen Antrag auf elternunabhängige Förderung. Natürlich wäre es für den Antrag besser nicht bei den Eltern zu wohnen. Immerhin weigern sie sich ja offiziell, dich zu unterstützen. Wohnen und Essen, reichen aber als Unterstützung, wenn die Uni von dort aus erreichbar ist. Zieh lieber bei Freunden oder andern Familienmitgliedern ein bis die Unterhaltspflicht geklärt ist. Die Vorausleistung kannst du für die Miete nutzen. Das ist ja Sinn und Zweck der Sache.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eben ein sehr ernüchterndes Telefonat mit der Beratungsstelle wegen des elternunabhänigen Bafögs geführt.
    Die mich beratende Frau meinte, dass mein Teilzeitstudium an einer Privatuni mich ''disqualifizieren" für elternfreies Bafög.
    Es ist folgendermaßen:
    - Abi 2013
    - Studium begonnen 2014, abgebrochen nach zwei Semester
    - nochmal eingeschrieben für ein Semester in einem Studiengang
    - 2016-2019 3 Jahre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin
    - 2019-2021 2 Jahre Tätig als Guk
    - 2021-2019 weiterhin tätig als GuK in 35 Std./woche, von Okt. 2021- kommenden Januar noch immatrikuliert an einer Privatuni (5 Tage Uni im Monat)

    Laut der Beraterin nimmt das Teilzeitstudium die gesetzliche Grundlage für elternunabhängiges Bafög. Sie meinte ich kann trotzdem den Antrag stellen und auf kulanz hoffen - wie schätzt du die SItuation ein? (ich muss mir das alles sehr gut überlegen, da mein Plan ist, wieder an eine Privatuni zu gehen und ich angewiesen bin auf das elternunabhängige Bafög, sonst kann ich mir das nicht leisten)

    Vielen Dank im Voraus!
    Zoe
  • Hey Zoe,

    ein Teilzeitstudium disqualifiziert dich ganz generell vom BAföG, das hat nichts mit der Uni oder deinen Eltern zu tun. Du musst dich erstmal Vollzeit immatrikulieren, um überhaupt die Mindestanforderung fürs BAföG zu erfüllen. Diesbezüglich gibt es nur Schwarz und Weiß. Ob das ein Teilzeit oder Vollzeitstudium ist, ist im Prinzip die erste Frage im Antrag. Steht da Teilzeit, landet deine akte sofort auf dem "ablehnen"-Stapel. Die lesen die nächste Frage dann nur noch, damit sie wissen, wohin sie den Ablehnungsbescheid schicken sollen. Du fliegst direkt auf Seite 1 raus. Da gibt es keine Kulanz. Ein berufsbegleitendes Studium ist nicht förderfähig. Wenn du in Vollzeit studierst und weniger als 20 Stunden/Woche arbeitest, stehen die Chancen auf elternunabhängige Förderung sehr gut. Wenn du Hilfe beim Antrag brauchst, empfehle ich dir unseren antrags-Service. Wir haben regelmäßig mit solchen Fällen zu tun. Wir können aber auch erstmal nur eine telefonische Beratung machen statt den Antrag, wenn du das möchtest. Unsere Dienstleistungen kannst du hier buchen: https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
  • Hallo Luisa!
    Ich bin mir unsicher ob ich es mit dem Formblatt 8 versuchen soll. Zur mir : ich bin 24, werde in 3 Monaten 25. Habe 2016 meine Fachhochschulreife Richtung Gestaltung erworben. Danach anschließend im August 2016 meine Ausbildung zur Schneiderin angefangen, diese dauerte bis Ende Juni 2019 (35 Monate). Danach habe ich ebenfalls als Schneiderin fest gearbeitet von Ende Juni 2019 bis Ende Juni 2022 (36 Monate). Dann habe ich im September mein Studium in Architektur begonnen und elternunabhängiges Bafög beantragt, jedoch möchte das Amt nun doch das Einkommen meiner Eltern von mir wissen. Meinst du ich hätte trotzdem eine Chance, da meine Ausbildung zur Schneiderin in keinem Zusammenhang mit dem Architektur Studium steht und somit meine Eltern eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig wären?
    Liebe Grüße!
  • Hey Anna,

    da es anscheinend nur um einen Monat geht, stehen ie Chancen über diesen Weg sehr gut. Mach das mit FB8. Ich bin fast sicher, dass das klappt.
  • Hallo, ich bin mir sehr unsicher, inwiefern ich Anspruch auf Bafög habe, da bei mir viele Faktoren zusammen kommen und ich langsam nicht mehr durchblicke.
    Zu mir: Ich bin 26 Jahre alt, habe 2014 direkt nach dem Abitur ein Lehramtsstudium begonnen (von den Eltern finanziert), das jedoch nach dem 4. Semester abgebrochen, weil es absolut nicht mein Ding war. Daraufhin begann ich eine Ausbildung zur TFA, beendete diese nach ca. 1,5 Jahren, arbeitete dann noch 2,5 Jahre in der Praxis und bekam dann eine Studienplatz für Tiermedizin, aktuell 5. Semester, bis hierher von den Eltern finanziert. Nun habe ich geheiratet und meine Eltern sind der Meinung ab jetzt wäre mein Ehemann für meine Finanzierung zuständig, der kann mich aber nicht finanzieren. Wir leben aktuell nicht zusammen, da er jobgebunden in der Heimat lebt, dort eine Wohnung hat und ich in einer WG in meinem Studienort. Nun sind das unglaublich viele Faktoren die zusammen kommen und ich weiß nicht mehr wo oben und unten ist. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Vanessa
  • Hey Vanessa,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass das Lehramtsstudium kein Problem wäre, wenn du länger gearbeitet hättest. Hast du aber nicht und so könnte der späte Abbruch ein Ablehnungsgrund sein. Ich weiß es nicht und würde es einfach beantragen statt mich zu tofe zu recherchieren und trotzdem nicht schlauer zu werden. Ein antrag geht schneller.
    Die Unterhaltspflicht deiner Eltern endet nicht automatisch mit irgendeinem Alter und auch nicht mit der Hochzeit. Genau genommen sagt das BGB nur, dass deine Eltern dir eine angemessene Ausbildung ermöglichen müssen. Die Frage ist dann, was in deinem Fall eine angemessene Ausbildung ist. Im Normalfall würde das BAföG Amt zuerst das Einkommen deinesvorangig zur Deckung deines Lebensunterhalts anrechnen. Wenn er zu wenig hat, verlangt das BAföG, dass deine Eltern für den Rest aufkommen. Sein Einkommen wird genauso berechnet wie das deuner Eltern. Also die Freibeträge sind dieselben.
  • Hallo Luisa,

    ebenso zwei Fragen von mir. Bin über jede Hilfe dankbar!
    Info zu mir: Ich bin 27 Jahre und habe eine abgeschlossene Ausbildung im technischen Bereich (3 Jahre). Eine Ausbildung als Kaufmann (nach 1,5 Jahren abgebrochen). Dazu kommen 3 Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich.
    Dazwischen habe ich zudem das Fachabitur (12. Klasse) abgeschlossen sowie eine Weiterbildung zum geprüften Fachwirt bei der IHK (erlaubt ebenso den Zugang zur Fachhochschule). Habe öfters mal gelesen, dass man die allg. Hochschulreife/ Abitur benötigt um elternunabhängiges Bafög zu erhalten.

    Meine Fragen:
    1. Gibt es auch eine realistische Chance ohne allg. Abitur an einer Universität zu studieren ggf. durch meine Berufserfahrung? Möchte evtl. Lehramt studieren. Hast du Erfahrungswerte? (Bundesland Bayern)
    2. Wie hoch schätzt du die Chancen auf elternunabhängiges Bafög? Wenn er abgelehnt wird, dann würde ich wohl auch elternabhängiges erhalten, jedoch nur einen verringerten Satz. Kann ich nochmal elternabhängiges Bafög beantragen, falls der Elternunabhängige abgelehnt wurde?

    Vielen Dank vorab!

    LG
  • Hey,

    das hat nichts mit allgemein oder Fachhochschulreife zu run. Ohne Abi an die Universität hat wiederum nichts mit BAföG zu tun. Das sind unterschiedliche Bausttellen. Über das eine entscheidet die Uni, über das andere das Amt für Ausbildungsförderung. Wenn elternunabhängige Förderung abgelehnt wird, macht das Amt automatisch elternabhängige Förderung daraus.
  • Hallo Luisa
    Unser Problem, wir danke von Herzen für Ihre Hilfe:

    meine Tochter schwanger mit 17 Jahren (2015)
    Abitir abgebrochen, ausgezogen (2016)
    Fachabitur( 2021) dann auf Druck der Eltern Ausbildung als Erzieherin ( 2021-2022) , musste sie abbrechen, da auch Ihre Lehrer sagten sie soll studieren, sie war in der Ausbildung unterfordert. Studiert seit ( 4/2022)
    Deshalb Kind in der OGS - muss sie alles selber finanzieren.

    Bentragung elternunabhänbgiges Bafög ist gescheiter.
    Sie hat von
    bis heute 6 Jahre (berufserfahrung) als Mutter
  • Hey Anja,

    also, dass das über die Unterhaltspflicht so nicht funktionieren konnte war eigentlich klar. Druck der Eltern und Unterforderung sind KO-Kriterien. Bei der Berufspraxis und Ersatzzeiten geht es immer um die Haupttätigkeit. So bekloppt wie es klingt, könnte es sein, dass die Ausbildung und Schulbesuch nach Geburt eures Enkelkindes von der Ersatzzeit als Mutter abgezogen wird, aber ich würde trotzdem einen antrag stellen. Selbst, wenn es nicht elternunabhängig ist, bleibt ja vielleicht doch noch etwas BAföG übrig. Außerdem solltet ihr das mal lesen: https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/
  • Hey,

    erstmal vielen Dank für die vielen Infos, die ihr hier bereitstellt!
    Ich habe in den Kommentaren öfter mal gelesen, dass es einem das Abitur nach der Berufsausbildung negativ ausgelegt wird. Ist das auch der Fall, wenn man das aktuelle Studium nicht direkt an das Abi anschließt?
    In meinem Fall wäre das so:
    3 Jahre Ausbildung zum Elektroniker
    2 Jahre Fachabitur
    5 Semester Studium Informatik (abgebrochen, kein Bafög beantragt)
    2,5 Jahre im Beruf gearbeitet
    jetzt im 3. Semester Audiovisuelle Medien

    Kann man einschätzen, wie da die Chancen stehen?
    Falls es dann doch zu einer Rückzahlung kommt, muss man eigentlich den kompletten Betrag zurückzahlen oder wird das mit dem elternabhängigen Betrag verrechnet (falls einem da etwas zugestanden hätte)?
  • Hey David,

    wie das mit der Rückzahlung der Vorausleistung läuft kannst du hier nachlesen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistung/

    Ich würde es auf kjeden Fall mit dem Antrag versuchen. Ob du schon früher BAföG beantragt hast oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung und du bekommst bestimmt keine Nachzahlung fürs Informatikstudium, falls du das meintest.
  • Hallo Luisa,

    auch ich würde es gern mit der zivilrechtlichen Sache mit dem elternunabhängigen Bafög probieren. Geht das Ganze allerdings auch ohne Formblatt 8? Ich brauche nicht unbedingt diese Vorausleistung, diese würde ja auch Zinsen verursachen.

    LG Alissa
  • Hey Alissa,

    Das Formblatt 8 gehört zu dieser Art verfahren dazu. Im Prinzip ist das nämlich kein elternunabhängiges BAföG, sondern nur die dauerhafte Freistellung der Rückzahlungspflicht der Vorausleistung. Du musst also jedes Jahr wieder Formblatt 8 abgeben müssen, um deine Eltern aus deinem BAföG Antrag rauszuhalten.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine 3 jährige Berufsausbildung zum Fachinformatiker für Systemintergration absolviert
    Anschließend mein Fachabi auf einer Berufsoberschule nachgeholt
    Und werde nun Wirtschaftsinformatik studieren und auch nicht mehr daheim wohnen

    Mir ist sowohl der zeitliche als auch thematische Zusammenhang bewusst
    Denken sie es besteht trotzdem die Chance auf elternunabhängiges Bafög? Da das Studium zwar auch Informatik enthält, ich jedoch durch das Studium mich eher in Richtung Mangement bewegen möchte?

    über eine Einschätzung Ihrererseits würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank!
  • Meine Tochter ist 26 Jahre, hat eine eigene Wohnung und bisher Unterhalt von mir und ALGII bekommen. Der Vater zahlt keinen Unterhalt (wir sind geschieden). Sie hat an an einem Berufskolleg eine 3-jährige Ausbildung zur chemisch-technischen Assistentin mit Fachabitur gemacht. Jetzt möchte sie an einer Fachhochschule Biotechnologie studieren. Gearbeitet hat sie bisher nicht. Sie hat jetzt in einem anderen Bereich einen 450 € Job. Hat meine Tochter Anspruch auf elternunabhängiges Bafög?
  • Hey Andrea,

    eher nicht
  • Hey Fabian,

    BAfög gibt es zwar schon, aber vermutlich nicht elternunabhängig. Es geht nicht um den thematischen Zusammenhang, sondern um den Sachlichen. basiert dein Fachabi auf der Ausbildung und ist das Fachabi Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sehe ich keine Chance. Hättest du das Abi vor der Ausbildung gemacht, wäre das zwar nicht eindeutig, aber durchaus möglich.
  • Hallo Luisa.
    Ich bin 25 und habe nach meinem Abi eine Ausbildung zum Elektroniker begonnen und im Januar diesen Jahres abgeschlossen. Nach kurzer Zeit habe ich aber festgestellt, dass mir der Beruf nicht gefällt und den nicht weiter ausüben möchten. Zum 1.4. habe ich ein Studium Wirtschaftsrecht aufgenommen, habe also weniger als 3 Jahre in dem Beruf gearbeitet.
    Da meine Erstausbildung abgeschlossen ist, sind meine Eltern ja formal nicht mehr unterhaltspflichtig. Wie kann ich jetzt elternunabhängiges Bafög bekommen, ohne das meine Eltern zur Zahlung herangezogen werden ? Ich bewohne eine Wohnung meiner Eltern. Einen Bafög-Antrag hatte ich schon gestellt, der ist aber noch nicht entschieden. Dort musste ich auch die Vermögensverhältnisse meiner Eltern angeben.
  • Hey Patrick,

    solange du bei Ihnen wohnst, leisten sie Sachunterhalt. Warte den Bescheid ab und gehe dann im zweiten Schritt wie im Artikel beschrieben vor.
  • Hallo,

    Bei mir ist es so, dass ich diesen Juli meine 3 Jährige Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen in einem Klinikum abgeschlossen habe. Nun möchte ich in Vollzeit ein Studium in Gesundheitsförderung - Management machen. In Bezug auf Bafög ist es allerdings so, dass meine Eltern finanziell nicht in der Lage sind ihren Anteil an mich zu zahlen. Dazu kommt , dass ich als Mieter bei meinen Eltern im Haus eine eigene Wohnung bewohne und meine Miete quasi als steuerfreie Einnahme gezählt wird sowie eine weitere Wohnung von denen sie Miete beziehen. Dennoch ist es ihnen finanziell nicht möglich, mich dahergehend zu unterstützen. Wir hoffen nun, weil ich 24 bin. Noch auf etwas Kindergeld. Aber was könnte wir eventuell noch machen?

    Danke im Voraus

    Caro
  • Hallo Luisa,
    wäre super lieb, wenn du mir eine kurze Einschätzung geben könntest oder von einem ähnlichen Fall berichten könntest.

    Ich habe 2019 meine Ausbildung in der Logistik abgeschlossen, danach 1 Jahr gearbeitet. Dann habe ich 1 Semester Logistik studiert und danach 1 Semester Rechtswissenschaften. Ich habe bis dato keine Bafög Anträge gestellt, da ich noch von meinem ersparten aus der Arbeitszeit leben konnte.
    Jetzt studiere ich Lehramt im 3. Semester, in welchem ich auch super glücklich bin. Allerdings wird mein Geld jetzt knapp und ich möchte jetzt zum ersten mal BAföG beantragen. Zeitlich und Sachlich mache ich ja jetzt was komplett unterschiedliches als in meiner Logistikausbildung. Ist es aber ein Problem, dass ich vorher jeweils 1 Semester Zwei andere Studiengänge studiert habe?
    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Lukas,

    der erste Studiengang ist völlig egal. Stell erstmal einen normalen BAföG Antrag und nach Erhalt des Bescheides um den Kram mit dem Unterhalt. Dann könnt ihr sehen, wie viel deine Eltern theoretisch zahlen müssten und ob sich weiterer Aufwand dafür lohnt. Das ist nämlich sehr zeit- und nervenraubend
  • Hey,

    ich habe eine 3 jährige Berufsausbildung abgeschlossen und war 3 Jahre erwerbstätig. Allerdings immer mal wieder arbeitslos mit AL1
    Ich habe immer zwischen 800 und 1800 Euro netto verdient. 2020 hatte ich allerdings 3 1/2 Monate einen AL1 Bezug von 520 netto jeden Monat. Reicht das noch für das elternunabhängige Bafög? Ich habe währenddessen immer bei meinen Eltern gewohnt. Der Bafög Antrag liegt bereits vor, wurde allerdings noch nicht bearbeit
  • Hey Sebastian,

    ALG1 wird Einkommen aus Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Wobei 520 Euro zu wenig sind, um dich selbst versorgen zu können. Ich kann sowas ohne tabellarischen Lebenslauf nicht beurteilen. Das Amt auch nicht. Also stell einfach einen Antrag und schau, was passiert.
  • Hallo Luisa,

    Vielen Dank für diesen Tollen Beitrag, vielleicht kannst du mir ja auch helfen :)

    Ich hab die ersten 2 Semester Eltern Abhängiges Bafög bezogen, das Einkommen meiner Eltern hat sich „leider“ so vergrößert das ich keinen Anspruch mehr habe.

    Zu meiner Vita:

    2 1/2 Jahre Ausbildung (verkürzt)
    1/2 Jahre Festanstellung
    2 Jahre Fachhochschulreife (mit 1 Jahr Vorkurs)
    2 Semester Studium
    Aktueller Studiengangwechsel zum WS

    Ist es möglich im Folgeantrag mich auf die fehlende Unterhaltspflicht meiner Eltern zu beziehen oder muss ich einen neu Antrag stellen wenn dies überhaupt möglich ist …

    Viele Grüße, Melvin
  • Hey Melvin,

    ja, du kannst die Unterhaltspflicht auch jetzt noch beantragen, auch noch rückwirkend für den noch laufenden Bewilligungszeitraum. Ob das klappt, kann ich nicht versprechen, aber versuchen würde ich es trotzdem. Wenn du dabei unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, kannst du gern unseren kostenpflichtigen Antragsservice hier buchen: https://bafoeg.studierenplus.de
  • Hallo,
    Ich bin 35 und Mama mit Bachelor im Anglistik 2009. Ich habe jetzt eine Zulassung für ein Master in Sozialwissenschaft, welche neben einem Erststudium eine berufserfahrung vorausgesetzt hat, also kein konsekutives Studium.. Würde sich trotzdem ein Antrag mit Begründung lohnen? irgendwelche Chance?

    Danke!
  • Hey Kira,

    Die Altersgrenze liegt bei 45. Du brauchst nichts begründen ;)
  • Hallo, ich habe eine Frage. Ich möchte nun elternunabhängiges Bafög beantragen wegen Vorausleistung, da meine 1. Ausbildung nicht in engem sachlichen und zeitlichem Zusammenhang steht. Nur meine Frage ist: Ich bin nun 1 Jahr für ein Studium eingetragen in welchem ich keine einzigste Vorlesung etc besucht habe, da ich in dieser Zeit am reisen war, und werde zu meinem gewollten Studium wechseln und erst bei diesem Bafög beantrage. Kann ich dadurch Probleme bekommen, da ich mehr oder weniger Scheinstudent war und die Uni nicht besucht habe sondern nur im Ausland war. Bzw würde dies dem Bafög Amt überhaupt auffallen, da ich dies natürlich nicht erwähne.
  • Hey Johannes,

    Ein Wechsel im ersten Studienjahr muss nicht begründet werden. da du kein BAföG bezogen hast, wüsste ich nicht, warum du "Ärger" bekommen solltest. Ich kann nicht ausschließen, dass die einen Leistungsnachweis sehen wollen, glaube aber nicht, dass das in so einem Fall gefordert wird.
  • Hallo,
    Ich habe eine Frage bezüglich des BAföG. Ich bin 22, Und habe mit 15-18 eine Ausbildung als Bäcker absolviert.
    Anschließend habe ich mein Realschulabschluss nachgeholt und Jetzt eine schulische Assistenten Ausbildung im Bereich Informatik abgeschlossen und mache derzeit ein Halbjahres Praktikum, um mein Fachabitur anerkannt zu bekommen. Im Winter möchte ich mit einem Fernstudium als Software engineer beginnen und wollte fragen ob ich Anspruch auf Elternunabhängiges BAföG habe? Ich habe nicht nach der ersten Ausbildung nicht gearbeitet aber meine Eltern sind ja nicht mehr Unterhaltspflichtig, soweit ich weiß, da ich schon zwei Ausbildungen abgeschlossen habe.
    Vielen Dank für ihre Hilfe
  • Hey Leon,

    wenn du nach der Ausbildung Realschule und Abi nachgeholt hast um zu studieren, halte ich elternunabhängige Förderung für unwahrscheinlich. Das Studium war ja offenbar schon länger absehbar, sonst hättest du die Abschlüsse nicht nachgeholt und das über 4 Jahre hinweg. Du müsstest das Amt davon überzeugen, dass deine Eltern das mit dem Studium nicht hätten ahnen können und jetzt total von dir damit überrumpelt wurden. Finde ich schwierig. Versuchen kann man es natürlich trotzdem. Sei nur nicht allzu sehr enttäuscht, wenn's nicht klappt.
  • Hallo Luisa,

    auch ich würde gerne Studieren, aber das mit der Finanzierung ist eine große Hürde. Ich habe bereits eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert, welche meine Eltern komplett finanziert haben. Diese haben immer zu viel verdient, damit ich BAföG bekommen würde. Nun bin ich 25 und würde gerne nochmal an einer Fachhochschule des Mittelstandes Sozialpädagogik & Management studieren. Ich habe vor meiner Ausbildung 1 Jahr lang ein FSJ absolviert und auch nach meiner Ausbildung erstmal 1 Jahr lang als Erzieherin gearbeitet. Die Ausbildung an sich habe ich durch mein Abitur auf 3 Jahre verkürzt. Ich selbst bin ledig, habe keine Kinder und möchte einfach nur einen Weg finden, meine monatlichen Studiengebühren und meinen Lebensunterhalt abzudecken. Evtl auch mit BAföG?

    LG Klara
  • Hey Klara,

    ich kann dir nur empfehlen, es zu versuchen. Ob es klappt, weiß ich nicht, aber den Versuch ist es definitiv wert.
  • Hi,kurz zu mir , ich habe mein Abitur 2019 gemacht und dann eine Ausbildung zur Steuerfachangestellte absolviert. Diese habe ich auf 2,5 Jahre verkürzt und somit im Januar 2022 beendet. Nun arbeite ich Übergangsweise bis zum Wintersemester bei der Post und möchte ab Herbst Sozial und Gesundheitsmanagement studieren. Hab ich so überhaupt eine Chance auf elternunabhängigen Bafög?
  • Hey Ronja,

    ich würde es versuchen. Entscheidend wird bei dir die Frage sein, seit wann dein Entschluss zum Studium feststeht. Du müsstest im Prinzip deine Eltern damit überrumpelt haben.
  • Hallo,
    Kurz zu mir ich habe erst eine 3,5 jährige Ausbildung absolviert, danach dann gearbeitet für 6 Monate und mich bei meinem ersten Fachabi versucht bin dann jedoch gescheitert. Danach war ich arbeitslos, und habe dann wieder angefangen zu arbeiten. Dann habe ich mich nochmal dazu entschieden mein fachabi nachzuholen, und dieses dann auch erfolgreich absolviert. Danach habe ich als Helfer gearbeitet, bei einem Zimmereibetrieb, wo ich dann auch eine Ausbildung als Zimmerer angefangen habe. Da meine Eltern jetzt davon ausgehen, dass ich Zimmerer werde, sind sie nicht mehr unterhaltpflichtig? Weil ich diese Ausbildung von jetzt auf gleich abgebrochen habe, und dann ein Studium im Bereich der Psychologie einen Monat später angefangen habe. Was ich gerade erfolgreich absolviere. Mein erster Bafög Bescheid wurde elternabhängig berechnet, weil ich so nur auf 2,5 Jahre nach der Ausbildung komme. Jedoch wussten meine Eltern nicht, dass ich dieses Studium anfange.
  • Hey Steffen,

    das sind immer Einzelfallentscheidungen, besonders bei solchen Fällen wie deinem. Ich denke, es ist einen Versuch wert, wenn man sich bewusst ist, dass man schlimmstenfalls vorausleistungen mit Zinsen zurückzahlen muss.
  • Heyhey!
    Wie ist es, wenn ich mein Masterstudium mit 31 beginne? Würde dies für ein ein elternunabhängiges Bafög reichen? Beim Master liegt die Altersgrenze aktuell ja bei 35 Jahren, aber es heißt oft, dass das Alter ab 30 zu beginn der Ausbildung ausschlaggebend ist... ?
    Außerdem habe ich nach meinem Realschulabschluss eine Berufsfachausbildung gemacht und konnte somit studieren. Fließt das auch mit rein? Denn in einem Berufskolleg oder Abendgymnasium war ich nicht. Gearbeitet habe ich in meinem Ausbildungsberuf auch noch nicht.
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Cleo
  • Hey Cleo,

    ja, das wäre in jedem Fall elternunabhängig!

    Vorgestern wurde übrigens die Verschiebung der Atersgrenze auf 45 für alle verschoben, also egal, ob Bachelor oder Master ;)
  • Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar sagt mein Vater er würde viel zu viel verdienen, dass ich eine Chance auf Bafög hätte.
    Meine Eltern sind geschieden, allerdings ist mein Vater neu verheiratet, wodurch er der Meinung ist, dass seine neue Frau ihr Verdienst auch mit angerechnet werden würde und ich absolut keine Chance auf Bafög hätte.

    nun kurz zu mir:
    ich bin in ein paar Wochen 30 Jahre alt, habe 2 Kinder, befinde mich mit meinem Mann in der Trennungsphase, wodurch wir als getrennt lebend gelten & er wenn ich das im Bafög Antragsformular Rechner richtig gesehen habe gar nicht mit berücksichtigt wird. Wie hoch der Unterhalt sein wird ist mir derzeit noch nicht bekannt und wird noch geprüft.

    zu meinem werdegang:
    - ausbildung
    - 1 Monat gearbeitet
    - fachabitur
    - danach paar monate gearbeitet
    - berufsunfähig für paar monate (während prüfung auf BU für den beruf)
    - danach nochmal 1 Jahr kolleg besucht und nochmal die 12.klasse gemacht, danach abggebrochen
    - fast 1 Jahr gearbeitet (~10Monate)
    - schwangerschaft & 1 jahr elternzeit
    - studium begonnen (2019/2020) [allerdings befinde ich mich durch Corona, Urlaubssemester & 2.Kind immernoch in den 1.Semesterkursen]
    [das Studium selbst ist ein Onlinestudium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Berlin mt Präsenzterminen & zählt als Vollzeitstudium]
    - urlaubssemester weil 2.kind bekommen
    - als 2.kind ~ 4 monate alt war weiter studiert

    ich studiere online an einer staatlichen hochschule.
    habe ich in meinem Fall irgendeinen Anspruch auf irgendeine Leistung durch das Bafög-Gesetz?
    müssten bei Absage wegen Verdienst meines Vaters, meine Eltern nochmal finanziell für mich aufkommen bis ich das Studium abgeschlossen habe?
    oder lohnt sich ein Bafög Antrag in meinem Fall wirklich nicht, weil ich keine Chance auf irgendeine Förderung habe?

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr erfreut.

    LG, Steffi
  • Hey Steffi,

    das Einkommen deiner Stiefmutter ist völlig egal. Relevant ist nur dein Vater. Laut BAföG sehe ich da keine Chance, aber übers BGB könnte es vielleicht funktionieren.Ich bin da jetzt keine Anwältin und absolut keine Expertin im Unterhaltsrecht, ich würde es zumindest versuchen, da du in deinem Alter mit 2 Kindern schon lange unabhängig bist. Vielleicht klappt das ja. Und ja, das stimmt, dass dein Ex nicht mehr direkt berücksichtigt wird, allerdings wird der Unterhalt, den du für dich (nicht für die Kinder) von ihm bekommst, als dein Einkommen angerechnet. was sagt denn der BAföG Rechner? Hat dein Vater tatsächlich zu viel Einkommen?
  • Hallo,
    ich habe eine berufsausbildung gemacht und danach einanhalbjahre in diesem beruf gearbeitet. Aufgrund von kurzarbeit hatte ich dann meine einjährige fachhochschulreife nachgemacht und habe mich, da die gut lief noch dazu entschlossen zu studieren. Ich studiere also jetzt maschinenbau und bin im 2. Semester. Ich bekomme bereits bafög aber elternabhängig und immerhin etwas aber weniger als hundert euro im monat. Das aber auch nur, da mein vater auch kurzarbeit hatte für den beantragten zeitraum. Ich will es jetzt mal versuchen elternunabhängig zu beantragen. Da ich jetzt schon bafög bekomme wollte ich mal fragen wie ich am besten vorgehen sollte und wie meine chancen in meinem fall stehen, da meine eltern ja schon ein studium in form meiner ausbildung finanziert haben ? Ich wohne auch nicht mehr bei meinen eltern, falls das auch eine rolle spielt. Würde mich über eine antwort freuen. Danke im voraus.
    Mfg
    Marvin
  • Hey Marvin,

    die schwierigkeit ist bei dir das abi nach der Ausbildung. An sich kannst du aber genau vorgehen wie ich beschrieben. Fülle Formblatt 8 aus und schreib eine Stellungnahme, warum du und deine Eltern meinen nicht mehr Unterhaltspflichtig zu sein. Deine Eltern müssten auch eine schreiben. Oben im Artikel findet ihr die Punkte, die elternunabhängiges BAföG ausschließen.
  • Hallo,
    ich habe nach meinem Realschulabschluss eine 3-jährige Ausbildung durchgeführt und im Anschluss 2 Jahre gearbeitet. Nach diesen 2 Jahren habe ich an der Hochschule den Bachelor begonnen und diesen auch erfolgreich abgeschlossen. Während dieser Zeit habe ich zwei mal BAföG beantragt, aufgrund des Verdienst meiner Eltern gab es zwei mal einen 0€ Bescheid. Nun habe ich direkt im Anschluss an den Bachelor meinen Master begonnen und möchte fragen, ob ich nun ein elternunabhängiges BAföG beantragen kann oder nicht? Dadurch, dass ich mit Beginn des Masters eine neuen Ausbildungsabschnitt anfange müsste dies doch gehen. Die Dame vom Amt meinte, ich bekomme kein elternunabhängiges BAföG. Bekomme ich nun elternunabhängiges BAföG und wenn ja, was muss ich beim Amt abgeben.
  • Hey Fabian,

    streng genommen ist das kein elternunabhängiges BAföG sondern nur die Befreiung deiner Eltern von beantragten Vorausleistungen. Das hat jetzt mit dem neuen Ausbildungsabschnitt nicht viel zu tun. Du hättest das auch jederzeit während des laufenden BAföGbezugs die Unterhaltspflicht deiner Eltern überprüfen lassen können. Ich würde deiesen Antrag jetzt stellen. Was genau alles abgegeben werden muss, ist individuell. Grob gesagt, ist es ein vollständiger BAföG Antrag + allem drum und dran + Formblatt 8 und Stellungnahmen von dir und deinen Eltern, warum sie keinen Unterhalt leisten wollen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, kannst du gern unseren BAföG Hilfe-Service in Anspruch nehmen (https://www.studierenplus.de/). Wir haben solche Fälle regelmäßig mit einer sehr hohen Erfolgsquote.
  • Hallo liebe Luise,

    Ich heiße Simon, bin 24 Jahre alt und mache derzeit eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule zum "staatlich geprüften Assistent für Informatik". Dies ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Ich werde ab September die Berufsoberschule (Bayern) besuchen und möchte dafür elternunabhängiges BAföG beantragen. Stehen die Chancen Ihrer Meinung nach gut? Leider geht es fast immer nur um Studierende, daher weiß ich leider nicht, wie das in meinem Fall gehandhabt werden würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Simon R.
  • *Luisa, entschuldige :D
  • Hey Simon,

    das funktioniert nur, wenn du schon eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen oder nach deinem 18 Geburtstag mindestens 60 Monate gearbeitet und finanziell unabhängig von deinen Eltern warst. Das Gesetz unterscheidet diesbezüglich nicht zwischen Schülern und Studierenden.
  • Hey Luisa,

    Danke schon einmal für die superschnelle Antwort!

    Ersteres sollte doch zutreffen, oder? Die Ausbildung findet zwar in einer Berufsfachschule statt, gilt aber anscheinend als anerkannte Ausbildung. Ansonsten wäre der Besuch auf einer Berufsoberschule doch gar nicht möglich oder irre ich mich da?

    Das müsste heißen, dass die Chancen gut stehen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Simon Röder
  • Hey Simon,

    bei der BOS kommt es drauf an inwiefern Ausbildung und (Fachabi?) in Verbindung miteinander stehen. Ist das eine Voraussetzung für das andere, kannst du es vergessen. Das wäre ein eindeutiger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang. Elternunabhängig wäre in so einem Fall nur Kolleg und Abendgymnasium.
    Bei der hier beschriebenen Unterhaltspflicht geht es um einen nicht vorhersehbaren Sinneswandel. Das trifft bei Schülern so gut wie nie zu. Ich hab das zumindest in den letzten 14 Jahren kein einziges Mal gesehen und wenn, dann ging es um eine Zweitausbildung. Ausbildung mit anschließendem Studium ist einfach etwas anderes. Stell dir vor, du hast ein schrott Abi und gar kein Bock auf Studium, machst dann irgendwann eine Ausbildung mit besseren Noten als erwartet und überlegst dir nach der Ausbildung, dass du vielleicht doch das Zeug für ein Studium hast und eigentlich sowieso lieber Arzt als Kaufmann wärst, dann hättest du sehr gute Chancen auf diese Art Förderung.
  • Hallo Luisa,

    also meine Ausbildung und das angestrebte Abitur (12.te Klasse Fachabi, 13.te Klasse dann allgemeines) hängen nicht wirklich zusammen. Nur, dass ich aufgrund der Ausbildung zwingend den technischen Zweig nehmen muss, aber das gilt für alle BOS-Schüler, d.h. ein gelernter Bankkaufmann muss dann entsprechend in den Wirtschaftszweig gehen. Und Voraussetzung für die BOS ist eben eine abgeschlossene Berufsausbildung, aber das dürfte Dir bekannt sein. Die Entscheidung das Abitur machen zu wollen pflege ich tatsächlich schon länger, der Wunsch kam aber erst während meiner Ausbildung. Alternativ könnte ich ja auch einfach arbeiten gehen, nur habe ich mich bei den derzeitigen Jobaussichten dagegen entschieden.

    Ein Kolleg erfordert ja auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Insofern scheinen sich ja BOS und Kolleg abgesehen von der Dauer nicht großartig zu unterscheiden. Und das verwirrt mich dann doch etwas.

    Grüße
    Simon R.
  • Hey Simon,

    ich weiß auch nicht, warum das BAföG diesbezüglich zwischen Kolleg und BOS unterscheidet. Vielleicht weil Kollegs zu Einrichtungen der Erwachsenenbildung gehören. Kollegs werden jedenfalls im §11 BAföG ausdrücklich als elternunabhängig aufgelistet. Schlussendlich müssen wir das auch nicht nachvollziehen können. Gesetz ist Gesetz. Der hier beschriebe Weg betrifft das Unterhaltsrecht, also ein anderes Gesetz. Das sind 2 unterschiedliche Baustellen. Du kannst die Prüfung auf jeden Fall beantragen, solltest aber nicht von einer Bewilligung ausgehen. Das schlimmste annehmen (Ablehnung) und aufs beste hoffen (Bewilligung), dann kann nicht viel schief gehen.
  • Hallo,
    mein Sohn absolvierte bis 2021 eine Ausbildung zum Bauzeichner und arbeitete danach ca. noch 6 Monate im gleichen Betrieb. Dann kündigte er von heute auf morgen, weil der Beruf ihm nicht die nötige "Erfüllung" brachte. Im Sommer 2021 beschloss er dann, eine schulische Ausbildung zum Sozialassistenten zu beginnen. Die Ausbildung begann noch im gleichen Jahr. Jetzt beantragt er BaAföG und ich werde entsprechend aufgefordert, meine Einkünfte offenzulegen. Bin ich meinem Sohn trotz abgeschlossener Ausbildung noch unterhaltspflichtig?
    Danke & Grüße
    Viola
  • Hey Viola,

    du kannst das über den in diesem Artikel beschrieben Weg prüfen lassen. Dazu muss aber trotzdem erstmal dein Einkommen offengelegt werden. Das ist dann aber auch nur ein Mal nötig. Sollte euer Antrag auf elternunabhängige Förderung gemäß Zivilrecht bewilligt werden, bist du aus den Folgeanträgen raus.
  • Hey Luisa,
    tausend Dank für deine Arbeit, ohne diesen Artikel hätte ich das Studium schon lange abgeschrieben.
    Ich würde mich sehr freuen wenn Du dich kurz meiner Situation annehmen könntest:

    Ich bin 24 Jahre alt
    2017: Abitur
    2017-2018: Beginn Ausbildung zum Mediengestalter (in der Probezeit habe ich gekündigt)
    2018-2020: Ausbildung zum Bankkaufmann(Ausbildung war von anfang an auf 2 Jahre festgesetzt. Vergütung ca. 1000€ Brutto)
    2020 bis jetzt: Vollzeit Angestellt in der Bank

    Nun interessiere ich mich für ein BWL Studium / BWL + technisches Nebenfach(Informatik) für dieses Wintersemester und da hoffe ich auf elternunabhängiges Bafög, da ich diese damit nicht belasten möchte/kann.
    Was denkst du wie stehen die Chancen? Ein fachlicher Zusammenhang besteht ja eventuell, aber ein zeitlicher nach über 2 Jahren denke ich nicht.
    Vielen Dank schonmal für deine Antwort!
  • Hey Mario,

    ich würde den Antrag stellen. Es reicht, wenn der zeitliche Zusammenhang fehlt und nach 2 Jahren hat man ziemlich gute Chancen.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für deine Antwort. Telefonisch erhielt meine Tochter die Auskunft, durch das Studium 2019/20, also dem 1 Semester, hätte sie das Bafög verwirkt. Nach den Kommentaren und deinen Antworten hier, wäre dies aber nicht korrekt, oder?

    Vielen Dank und Grüße
    Yvonne
  • Hey Yvonne,

    das würde ich so nicht komplett ausschließen, aber ich bin auch keine Anwältin. Ich würde es zumindest versuchen oder wenigstens einen Anwalt fragen. Auf jeden Fall nicht am Telefon einfach abspeisen lassen.
  • Hallo Luisa,

    unsere Tochter ist 26 und hat eine abgeschlossene Ausbildung zur Kinderkrankenschwester in 2018 abgeschlossen. Direkt im Anschluss hat sie begonnen zu arbeiten und war bis Februar 2022 in Beschäftigung. Seit März studiert sie und möchte gern Bafög elternunabhängig beantragen. Sie war 2020 bereits 1 Semester in Philosophie imatrikuliert. Da dies nichts für sie war, hat sie dann weiter gearbeitet. Sie war durchgehend im KH angestellt, auch während des Studiums und hat über den Bafög-Satz verdient. Seit letztem Jahr macht sie eine Weiterbildung bei den schnellen Hilfen.
    Meine Fragen:
    1. Sind wir unterhaltspflichtig, obwohl wir nicht mehr damit gerechnet haben, dass sie studiert?
    2. Kann sie elternunabhängiges Bafög beantragen? Hat sie Anspruch darauf?
    3. Wohin kann sie sich noch wenden, wenn in ihrem zuständigen Amt eine nicht qualifizierte Bearbeiterin sitzt?

    Vielen Dank an dich und auch für deine Unterstützung für alle hier!
    Grüße Yvonne
  • Hey Yvonne,

    1. ja ihr könnt das beantragen, aber versprechen kann ich nichts. Das sind IMMER Einzelfallentscheidungen, die in der Regel nicht die normalen Sachbearbeiter treffen. Grundsätzlich kann man jeden Bescheid, der einem nicht passt Widerspruch einlegen. Wenn das icht reicht, lautet die nächste Anlaufstelle Anwalt (Fachgebiet Unterhaltsrecht)
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für deinen Artikel. Jetzt habe ich Hoffnung doch noch meinen Master zu machen.
    Ich hoffe, du kannst mir kurz bei meiner individuellen Situation weiterhelfen:

    Abitur: 2015
    Ausbildung Industriemechaniker mit eigenem Hausstand: 2016- Jan. 2019 (von 3 Jahre auf 2;5 verkürzt wegen guten Leistungen) mon. Vergütung 937-1137€ + Kindergeld
    Vollzeit Arbeit als Industriemechaniker: Feb. 2019-Sep. 2019
    Duales Studium Maschinenbau: Sept. 2019-Sept. 2022, monatliche Vergütung: 1100-1240€ +Kindergeld

    Durch die Ausbildung und das Duale Studium war ich seit dem 18. Geburtstag 5 Jahre erwerbstätig und habe ich durchgehend ausschließlich selbst finanziert. Aus diesem Grund glaube ich nicht, dass meine Eltern noch für mich unterhaltspflichtig sind. Allerdings weiß ich nicht, was das Bafögamt dazu sagt, da mein Ausbildungsgehalt damals noch nicht 120% vom Bedarfssatz beträgt.

    Zeitlich möchte ich den Master zum Wintersemester 2022/2023 oder zum Sommersemester 2023 anfangen.

    Was meinst du, reicht da für elternunabhängiges Bafög?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Marc


  • Hey Marc,

    Ausbildungsgehalt ist irrelevant. Es ist völlig egal, ob du während der Ausbildung/Studium allein oder bei deinen Eltern wohnst. Entscheident ist die Zeit zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des Studiums.. Anscheinend bist du nahtlos von einem ins andere Übergegangen. Durch die Verkürzung und den direkten Übergang entsteht der Eindruck, dass die Ausbildung nicht deiner Begabung entsprach und dich schlichtweg unterfordert hat. In der Verwaltungsvorschrift steht unter anderem: Die Eltern bleiben unterhaltspflichtig wenn, "die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung der auszubildenden Person beruhte," Dass das Studium absehbar war, lässt sich aus dem nahtlosen Übergang ableiten. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das bewilligt wird, aber einen Versuch ist es immer Wert.
  • Hey Luisa,

    kurz zu mir:
    - 2014 Abi
    - 2015-2017 Ausbildung Medizinische Fachangestellte (MFA)
    - 2017-2019 Arbeit als MFA
    - seit 2019 Medizinstudium

    Offensichtlich besteht leider ein sachlicher Zusammenhang aber kein zeitlicher.

    Hast du schon von Fällen gehört indem die Unterhaltspflicht der Eltern beendet wurde, wenn deren Umstände sich ändern (Verrentung, Kredite, Scheidung) und sie deshalb keinen Unterhalt mehr zahlen können/wollen.

    Würde mich über deine Einschätzung und Erfahrungsberichte freuen.
  • Hey Marilea,

    Verrentung, Kredite, Scheidung begründen meines Wissens nach nicht das Ende der Unterhaltspflicht. Das wäre zu einfach. Sofern dir die Ausbildung nicht in irgendeiner Form ans Studium angerechnet wurde oder einen Einfluss auf die Studienplatzvergabe hatte, würde ich diesen Antrag trotzdem stellen. Sachlich und zeitlich müssen gleichzeitig gegeben sein. Eins von beidem allein reicht nicht für die Ablehnung. Könnte also klappen, wobei ich damit auch nicht fest rechnen würde. Das sind immer Einzelfallentscheidungen und ich bin keine Anwältin.
  • Hallo Luisa,
    Ich wünschte ich hätte diesen Beitrag früher gefunden.
    Erst einmal vielen Dank für deine tolle Arbeit, es ist nicht selbstverständlich was du hier machst!
    Ich hoffe du kannst mitr auch helfen.

    Ich bin 25 Jahre alt und habe eine Ausbildung zur Krankenpflegerin abgeschlossen. Bin aufgrund meines schlechten Abiturs erst letztes Jahr in Medizin aufgenommen worden. Zum Zeitpunkt der BAföG-Angtragsstellung dachte ich, hätte ich Anrecht auf Elternunabhängiges BAföG, da ich April 2019 meine Ausbildung abgeschlossen habe und bereits in der Ausbildung im 1. Lehrjahr gut verdient habe, wodurch ich meiner Meinung nach über 5 Jahre als erwerbstätig galt. Mein Antrag wurde abgelehnt weil erst der Zeitpunkt der abgeschlossenen Berufsausbildung geht und von da an 3 Jahre (wäre jetzt April 2022 gewesen). Leider wusste ich das so nicht und der Erstantrag war ja sowieso gestellt. Dann wurde mir geraten einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen, sowie ein Schreiben für den Einspruch zuzugefügen. Gesagt, getan. Meine Eltern haben mich immer finaziell unterstützt und wussten, dass ich schon immer studieren wollte. Jetzt soll ich einige Fragen zu meiner Situation mit der Ausbildung, meinem Studium und meinen Eltern beantworten, wodurch die Frage der Unterhaltspflicht geklärt werden soll. Ich möchte das alles gerne ohne meine Eltern schaffen. Aktuell läuft ein Studienkredit der natürlich super teuer ist..
    Gibt es irgendwas was ich noch tun kann?

    Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt.

    Vielen vielen Dank für deine Arbeit und viele Grüße,
    Isabel
  • Hey Isabel,

    wenn deine Eltern immer schon von deinem Plan zu studieren wussten, steht dir leider kein elternunabhängiges BAföG zu. Ihre Unterhaltspflicht endet, mit deiner endgültigen Berufsqualifikation bzw. der angenommen endgüligen Ausbildung. Sie müssen dem Amt gegenüber glaubhaft machen, dass sie fest davon ausgegangen sind, dass du endgültig finanziell unabhängig bist und niemals studieren oder eine andere Ausbildung machen wirst. Ihr müsstet lügen, um elternunabhängiges BAföG zu bekommen.
  • Ein echt nützlicher Trick. Vielen Dank für die Infos! :)
    Das müsste doch mit meiner Situation bestens hinkommen oder?

    Ich werde demnächst 26.
    Habe mit 16 meinen Realschulabschluss abgeschlossen und direkt danach eine 3 jährige Lehre zum Werbetechniker (reines Handwerk).
    Nach Abschluss der Lehre habe ich 2 Gesellenjahre im selben Beruf absolviert und bin danach für fast 2 Jahre ins Ausland, zu einem Work & Travel aufgebrochen.
    2019 habe ich dann meine Allgemeine Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg begonnen, die ich nun im Juni abschließen werde, um mein Studium (BWL oder Wirtschaftsinformatik) zu beginnen.

    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung und die tolle Arbeit!
    Liebe Grüße

    Paul
  • Hey Paul,

    leider könnte dein Abi ein Problem sein, weil du es erst NACH der Ausbildung in Angriff genommen hast. Deine Eltern bleiben gemäß Verwaltungsvorschrift zu §37 BAföG unterhaltspflichtig, wenn [...] "die auszubildende Person mit Hochschulreife nach einer praktischen Ausbildung (Lehre, Volontariat) ein Hochschulstudium aufnimmt und dieses mit den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Dies gilt bei einem kontinuierlich aufeinander aufbauenden Ausbildungsverlauf auch dann, wenn die Fachhochschul-/Hochschulreife erst nach der praktischen Ausbildung (z.B. durch den Besuch einer Fachoberschule) erworben wird". Du kannst es natürlich totzdem beantragen, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es klappt. Das wirst du ohne Antrag nie sicher wissen.
  • Hey Luisa,

    vielen Dank für die super schnelle und ausführliche Antwort. Ich weiß deine Mühe wirklich zu schätzen :)
    In deiner Antwort ist ja allerdings die Rede von einem "engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang" zwischen meinem angestrebten Studium und den "vorangegangenen Ausbildungsabschnitten" also meiner Lehre. Allerdings müsste das bei mir ja eher das komplette Gegenteil sein, je nachdem welchen Maßstab man anlegt. Ich war ja in einem reinen Handwerk tätig, das mit Schildern, Fahrzeugbeschriftungen, usw. zutun hatte und möchte nun in die Wirtschaft (BWL) oder Informatik (Wirtschaftsinformatik), sprich der sachliche Zusammenhang sollte schonmal nicht bestehen.

    Ansonsten besteht auch kein direkter zeitlicher Zusammenhang, soweit ich das einschätzen würde, da zwischen dem Abschluss meiner Lehre (2015) und dem Beginn meines Abiturs (2019) ca. 4 Jahre, zusätzlich zu den 3 Jahren bis zu dem Beginn meines Studiums (2022), liegen. Zusätzlich habe ich mich von 2017 - 2020 gut 2 Jahre im Ausland aufgehalten und hatte unzählige kleine und große Jobs in allen möglichen Bereichen.

    Da müsste doch der Zusammenhang nicht wirklich vorhanden sein, oder sehe ich das falsch?
    Vielen lieben Dank nochmal!!
  • Hey Paul,

    ich hab ja gesagt, versuch's ;) Ich bin keine Anwältin und kann nicht jeden Einzelfall umfassend einschätzen. Aus meiner Sicht klingt deine Begründung plausibel. Ich weiß nur nicht, ob das aus professioneller juristischer Sicht auch so ist.
  • Tausend Dank! :)
    Ich wollte einfach nur nochmal nachgehakt haben, um mir zumindest in diesem Moment so sicher zu sein wie es eben möglich ist.

    Eure Website wird auf jeden Fall schön weiterempfohlen, klasse Arbeit und Engagement ;)
  • Hey,

    ich habe folgende Frage:
    Ich bin 25 Jahre alt. Habe 2017 mein Abitur nicht geschafft, weil ich zu viele Unterkurse hatte. Ich ging somit mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife in Wirtschaft ab. Im anschluss habe ich eine Ausbildung zum Mechatroniker gemacht (eigentlich 3,5 Jahre, ich habe aber auf 2,5 verkürzt). Nach meiner Ausbildung habe ich ein halbes Jahr in meinem Beruf gearbeitet. Anschließend habe ich einen Bachlor für Maschinennau während Corona angefangen. Weil alles online ablief habe ich weiter zuhause gewohnt. Jetzt bin ich umgezogen, weil ich sonst jeden tag 1,5h hin und wieder zurück fahren müsste mit dem Zug. Ich möchte meine Eltern nicht mit einer Zahlung von fast 1000€ im Monat belasten. Derzeit bin ich im 4 Semester und habe stand jetzt jeden Schein geholt. Gerne würde ich Bafög bekommen. Aber nur wenn meine Eltern das nicht zahlen müssten. Von dem Gehalt meiner Eltern aus bekomme ich 0,00€. Gibt es eine möglichkeit in die unabhänige Form des Bafög reinzurutschen?

    LG
  • Hey Max,

    du kannst es mit dem hier beschriebenen Weg versuchen. es besteht durchaus eine Chance. Alerdings wird wohl sehr genau auf deine kurze Berufstätigkeit geachtet. Ich hatte schonmal einen sehr sehr ähnlichen Fall, wo es geklappt hat. Also versuch's!
  • Hallo :)

    ich habe mein Bachelorstudium im Oktober 2021 beendet und ab Oktober 2021 ein Masterstudium angefangen. Ich hatte damals das normale Bafög beantragt und nun den Bescheid erhalten. Die Sache ist nun die dass ich wirklich fast nichts bekomme (ca. 146 Euro) und das in der Zwischenzeit für das Studium von meiner Familie geliehene Geld eigentlich mit der Bafög-Nachzahlung zurückzahlen wollte..

    Ich bin 25 Jahre alt. Sind meine Eltern eigentlich überhaupt noch unterhaltspflichtig? Gibt es irgend eine Möglichkeit elternunabhängiges Bafög zu erhalten? Ich sehe mein Studium ansonsten leider als gefährdet da ich auch extra umgezogen bin und Miete zu zahlen habe..

    Beste Grüße
    Dennis
  • Hey Dennis,

    wie ich in dem Artikel schon schrieb, musst du eine Berufsausbildung vor dem Studium absolviert haben, um elternunabhängig gefördert zu werden. Das BGB sieht keine Altersgrenze für die Unterhaltspflicht vor. Sie endet mit deinem ersten berufsqualifizierendem Abschluss. Du könntest zwar Vorausleistung bentragen, die müssten deine Eltern aber zurückzahlen. Sofern du berechtigt bist, BAföG zu erhalten, fällst du automatisch für andere Sozialleistungen raus. Du kannst es nur mit, Stipendium, Kredit oder Arbeit aufstocken.
  • Danke für die Antwort :) Fällt ein abgeschlossenes Bachelorstudium (BWL) nicht unter die Rubrik berufsqualifizierende Abschlüsse? LG
  • Hey Dennis,

    ein Bachelorabschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Elternunabhängiges BAföG bekommt man aber nur, wenn man nach einem berufsqualifizierenden Abschluss arbeitet. Wenn du vom Bachelor direkt in den Master übergehst, bleibt die Unterhaltspflicht bis zum Masterabschluss bestehen, weil die sachlich und zeitlich aufeinander aufbauen.
  • Danke für die Antwort :)
  • Hey,
    ich habe nach der Realschule eine Ausbildung zum Elektroniker gemacht. Mein Vater ist auch Elektriker, aber ich könnte sagen, dass ich nie auf die Baustelle sondern Industrie wollte, wegen der Unterhaltspflicht. Danach hab ich noch 1 Monat Ferienjob gemacht und war 1 Monat reisen bis die Schule begann. Dann ging ich 2 Jahre auf die Berufliche Oberschule und habe mein Abi nachgeholt und habe währenddessen elternunabhängiges Bafög erhalten. Dann hab ich mich direkt danach für ein Geographie Studium eingetragen und besuchte aber keine Vorlesungen da ich reisen ging während der Zeit. Dies habe ich 2 Semester so gemacht. Nun möchte ich Elektrotechnik auf Lehramt studieren und wissen ob ich dafür elternunabhängiges Bafög bekomme? Das Lehramtsstudium geht direkt nach dem Geographie Studium weiter. Ich befürchte das meine Eltern vielleicht weiterhin Unterhaltspflichtig sind, da ich keine Pausen zwischen den Ausbildungen lies.
    Vielen Dank für deine Hilfe und Antwort
  • Hey Johannes,

    eigentlich gilt ein Mal elternunabhängig, immer elternunabhängig, wobei mir anhand deiner Schilderung nicht klar ist, warum dein Abi elternunabhängig gefördert wurde. Übers Zivilrecht habe ich zumindest keine Hoffnung, weil du das Abi nach der Ausbildung gemacht hast.Also entweder klappt das wie beim Abi oder gar nicht.
  • Das Elternunabhängige habe ich während des Abiturs bekommen da man es auf 2. Bildungsweg wenn man auf eine weiterbildende Schule geht bekommt. Jedoch ist dies nicht mehr beim Studium der Fall. Dies ist dann ein ganz neuer Fall für das Bafög Amt und wird auch anders betrachtet.
  • Hey Johannes,

    ah okay, hab ich mir schon fast gedacht. In dem Fall kommst du um die 3 Jahre Berufstätigkeit wohl nicht herum.
  • Hallo, ich habe nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Erzieherin (erst 2 Jahre Kinderpflegerin, dann 3 Jahre Erzieherin mit Meisterbafög) in Bayern gemacht und dabei meine Fachhochschulreife. Danach habe ich ein Jahr Work and Travel gemacht und anschließend als Erzieherin gearbeitet, allerdings nur 3 Monate und habe jetzt im Wintersemester ein Geographie Studium in Hessen begonnen. Habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög? Vielen Dank schon mal
  • Hey Lilly,

    ich bin mir leider nichtmal sicher, ob du überhaupt Anspruch auf BAföG fürs Studium hast, weil du schon zwei berufsqualifizierende Abschlüsse hast. Ich würde an deiner Stelle erstmal einen Vorabentscheid beantragen bevor ich ich einschreibe. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/ Wenn das bewilligt wird, hast du auch eine Chance auf elternunabhängige Förderung.
  • Hallo,
    ich bin 31 und alleinerziehend mit 1 Kind. Studiere mittlerweile schon seit 9 Jahren und befürchte, dass ich den Drittversuch einer Prüfung nicht bestanden habe. Um der inneren Panik entgegen zu wirken, schaue ich mich nach Alternativen um. Allerdings möchte ich gerne mit Kindern arbeiten, da bleibt nur die Erzieherausbildung (3 Jahre Schule ohne Ausbildungsvergütung). Meine Eltern werden mich sicherlich nicht mehr finanziell unterstützen und das kann ich auch verstehen. Bei meinem Studium ist von Anfang an viel schiefgelaufen, größter Fehler war sicherlich für mein Studium umzuziehen und ohne Netzwerk alleinerziehend zu sein und zu studieren hat bei mir nicht geklappt. Ich möchte den Traum vom Studium noch nicht wirklich aufgegeben und liebäugel mit dem Studium "soziale Arbeit," welches ich in meiner Heimatstadt absolvieren könnte inklusive großem Netzwerk an Freunden und Familie. Gibt es da irgendeine Möglichkeit auf elternunabhängiges Bafög?
  • Hey Anne,

    du wirst wahrscheinlich gar kein BAföG mehr bekommen, weil du schlichtweg zu spät wechselst. Du hättest dich vor dem 4. Semester exmatrikulieren müssen. Das endgültige Durchfallen durch Prüfungen ist kein hinreichender Grund für den späten Wechsel. Abgesehen vom Wechsel würdest du auch in diesem Studiengang kein BaföG mehr bekommen, weil du viel zu weit über die Regelstudienzeit hinaus bist. Du hättest im allerbesten Fall 9 Semester BAföG bekommen können, aber die scheinen längst vorbei zu sein. selbst wenn du eigentlich Semester statt Jahre gemeint hast. Ich würde trotzdem BAföG beantragen , um einen Ablehnungsbescheid fürs Wohngeldamt bzw. Jobcenter zu bekommen. Vielleicht hilft dir dieser Bitrag etwas mehr : https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/alleinerziehend/
  • Hallo Luisa,
    ich würde mich sehr freuen wenn du mir eine Einschätzung zu meiner Situation geben könntest.
    Ich bin 25 Jahre alt und habe die mittlere Reife. Im Januar 2020 habe ich meine Ausbildung zum Fachinformatiker beendet, anschließend habe ich bis September 2021 Vollzeit gearbeitet. Seit Oktober letzten Jahres habe ich ein Informatik Studium begonnen (Es gibt hier also auf jeden Fall eine Überschneidung). Zurzeit lebe ich noch bei meinem Eltern.
    Auf Grund des Einkommens meines Vaters würde ich mit 0€ gefördert werden, er steht aber kurz vor der Rente.
    Ich komme aus Hessen und konnte hier kein Studium beginnen, da ich die Voraussetzungen mit meinem Realabschluss und meiner Ausbildung nicht erfülle. Allerdings konnte ich mich in Rheinland Pfalz als beruflichqualifizierter für ein Studium einschreiben und habe diese Chance letztes Jahr genutzt.
    Es war also nicht absehbar, dass ich noch ein Studium beginne, da die Voraussetzungen nicht gegeben waren. Das Studium kam dadurch für meine Eltern unerwartet.
    Ich frage mich also ob meine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind? Und ob ich eine Chance habe elternunabhängiges Bafög zu beziehen?

    Liebe Grüße
    Max
  • Hey Max,

    es steht mir nicht zu die Unterhaltspflicht deiner Eltern zu beurteilen. Das ist nicht umsonst chefsache beim zuständigen Amt. Aus meiner Sicht könnte es problematisch sein, dass du aufgrund der Berufserfahrung zum Studium zugelassen wurdest. Dadurch besteht ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang, aber wie gesagt steht es mir nicht zu ein Urteil zu fällen. Dafür gibt es Ämter und Anwälte. Alles, was ich sagen kann ist, versuch's. Was hast du schon zu verlieren?
  • Hallo Luisa,
    ich bin 28, habe 2016 eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und danach 2,5 Jahre in dem Beruf gearbeitet.
    2019 (gerade noch mit 25) habe ich dann begonnen Informatik zu studieren. Wegen dem fehlenden halben Jahr Arbeit habe ich elternabhängiges Bafög beantragt, obwohl mich meine Eltern natürlich nicht mehr groß unterstützen.
    Leider bekomme ich auch nicht ganz den Höchstsatz.
    Habe ich erfolgschancen, dass ich elternunabhängig gefördert werde, wenn ich die Vorausleitsung beantrage?
    Das geht auch immer nur rückwirkend für den aktuellen Förderungszeitraum, richtig?
    LG Johanna
  • Hey Johanna,

    wenn es nur um ein paar wenige Monate geht, stehen die Chancen in der Regel sehr gut. Und ja, das geht immer nur ab dem laufenden BWZ.
  • Hallo, ich bin 24 und habe Abi 2017 > Kaufmännische Ausbildung (großhandelskaufmann) 2017-2020 -> Work und Travel(2 Jahre) 2020-2022 —> und jetzt Studium Maschinenbau. (Eigentlich keine Überschneidung der Ausbildung) Das Studium ist auch nicht mit meinen Eltern abgesprochen und kam überraschend.
    Ich habe Bafög normal beantragt, aber leider ist das Einkommen meiner Eltern zu hoch. Werde also mit 0€ gefördert. Sollte ich es mit dem Antrag auf Vorauszahlungen versuchen, obwohl ich schon normal abgelehnt wurde? Meine Eltern sind kurz vor der Rente und ich kann/will diese finanziell nicht belasten. Nach den Kriterien sollten sich aber zivilrechtlich nicht mehr unterhaltspflichtig sein. Dementsprechend also unabhängig gefördert werden oder verstehe ich etwas falsch?
    Vielen dank für das Video, diese Seite und vielleicht sogar antworten! Echt viel Stress mit Bafög und das Studium gleichzeitig. Grüße jörn
  • Hey Jörn,

    versuch's einfach, aber sei dir bewusst, dass deine Eltern die Vorausleistung mit Zinsen zurückzahlen müssen, wenn das Amt feststellt, dass sie doch noch unterhalbspflichtig sind. Es wird unter anderem auch um deine Noten gehen, also ob dich die Ausbildung offensichtlich unterfördert hat. Du wirst eine mehrseitige Stellungnahme schreiben müssen und viel Geduld mitbringen. Ein Versuch lohnt sich aber trotzdem. Immerhin geht es um seeehr viel Geld.
  • Hi Luisa,
    ich habe nach meinen Abi 2017, ein FSJ gemacht. Danach eine 2,5 jährige Berufsausbildung zur Laborantin. Jetzt habe ich 1,5 in dem Beruf gearbeitet, gemerkt, dass es nicht das ist was ich weiter machen möchte und beginne jetzt zum WS 2022 ein Lehramtsstudium. Ich wohne schon bereits seit Anfang 2020 alleine (also schon während der Ausbildung) und bin seither finanziell unabhängig von meinen Eltern. Allerdings bräuchte man ja eigentlich 6 Jahre Berufserfahrung für elternunabhängiges BAFÖG. Gibt es trotzdem eine Chance, dass das elternunabhängige BAFÖG bewilligt wird?

    Vielen Dank und liebe Grüße :-)
  • Hey Anna,

    ja, mach das wie im hier beschrieben.
  • Hallo Luisa,
    danke für Deinen Artikel!
    Ich bin 25 Jahre alt und habe mein erstes Studium abgebrochen und ein neues Studium begonnen. Eine Ausbildung habe ich keine und aufgrund meines Alters besteht kein Recht auf Kindergeld mehr.
    laut Bafög-Rechner habe ich kein Recht auf Bafög, aber die Kosten durch Miete, Verpflegung etc. können sich meine Eltern dennoch nicht für mich leisten bzw. würden sie eine deutliche Einschränkung für sie bedeuten.
    Habe ich (gute) Chancen auf elternunabhängiges Bafög, z.B. aufgrund meines Alters?

    Danke und Liebe Grüße
  • Hey Timy,

    ich sehe leider gar keine Chance für elternunabhängiges BAföG. Dafür bist du zu jung und hast zu wenig gearbeitet. Dir wird wohl nur Arbeit, Stipendium und Studienkredit bleiben. Tut mir leid.
  • Hey Luisa,
    danke für Deine schnelle Antwort! Meine Idee wäre gewesen, dass meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind aufgrund des späten Studienabbruchs und meines Alters und daher das elternunabhängige Bafög möglich werden könnte. Siehst du da auch schlechte Chancen?
  • Hey Timy,

    25 ist nicht alt, auch wenn es sich jetzt so anfühlt, weil die Kommiliton*innen teilweise minderjährig sind :) Die Unterhaltspflicht deiner Eltern endet mit deinem erstem ersten berufsqualifizierendem Abschluss und du hast offenbar noch keinen. Das Zivilrecht hat kein bestimmtes Alter festgesetzt, nur das Bundesausbildungsförderungsgesetzt setzt diesbezüglich eine klare Grenze. Elternunabhängiges BAföG gibt's ab 30. Bis dahin hast du schon deinen Abschluss.
  • Hallo Luisa,

    ich bin 23 Jahre alt und stehe seit meinem Abitur auf eigenen Beinen. Ich war ein Jahr als Aupair (inkusive Sprachkurs) im Ausland und habe dort wöchentliches Taschengeld von 60-65€ erhalten. Danach habe ich ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Nach meinem FSJ habe ich eine zweieinhablbjährige kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und in diesem Beruf nach der Ausbildung für ein halbes Jahr gearbeitet.
    Ich habe dann gemerkt, dass der Beruf jedoch gar nichts für mich ist und studiere nun etwas Soziales. Habe ich eine Chance aud elternubanhängiges Bafög? Vielen Dank für eine Antwort!
  • Hey Nele,

    das könnte durchaus klappen. Ich würde es jedenfalls versuchen.
  • Hey Luisa,
    ich habe 2018 mein Abi an einem Biotechnologischen Gymnasium gemacht, dann habe ich 2 Semester Molekulare und technische Medizin studiert, dann aber abgebrochen und eine Ausbildung zur Biologielaborantin angefangen. Mit der Ausbildung werde ich diesen Sommer fertig und werde auch übernommen. Ich überlege zum Wintersemester ein Studium im Bereich Umweltschutz anzufangen. Könnte ich BAföG bekommen, da ich dann nicht mehr unterhaltspflichtig bin, ich zwischendrin ein paar Monate oder vielleicht auch 1 Jahr arbeite und ich eine andere Richtung einschlage?
    Vielen Dank und viele Grüße
  • Hey Nadine,

    das könnte über den beschriebenen Weg funktionieren. Ich würde es jedenfalls versuchen. Je länger man zwischen Ausbildung und Studium arbeitet, desto besser. Aber es können auch schon wenige Monate reichen. Das sind Einzelfallentscheidungen, die ich nur sehr begrenzt einschätzen kann.
  • Hallo Luisa,

    ich habe 2017 meine Ausbildung zur MFA beendet. Danach habe ich noch 3 Monate in dem Beruf weitergearbeitet und ihn dann an den Nagel gehängt.
    2019 - 2021 habe ich dann auf einem Abendgymnasium mein Fachabitur nachgeholt und studiere seit 09/21 Kindheitspädagogik.
    Während des Abendgymnasiums erhielt ich elternunabhängige Förderung.

    Jetzt bekomme ich rund 300€ BAföG, was zum leben natürlich nicht reicht. Meines Erachtens sind meine Eltern oben beschriebenen Grund zivilrechtlich in keiner Unterhaltspflicht mehr, da weder ein zeitlicher noch sachlicher Zusammenhang zwischen meiner Erst- und Zweitausbildung stehen.

    Sehe ich das richtig?
    Ich hoffe du kannst mir helfen.

    LG Julia
  • Hey Julia,

    Ausbildung bedeutet nicht immer Berufsausbildung. Das Abi NACH der Ausbildung schließt die elternunabhängige Förderung aus. Das ist Fakt und kann nicht geändert werden. Ausbildung, Abi und Studium stehen in zeitlichem (Reihenfolge) und sachlichem (Zugangsvoraussetzung) Zusammenhang.
  • Hallo,

    ich habe eine 3 1/2 jährige Berufsausbildung absolviert und arbeite nun seit 9 Jahren in dieser Branche. Ich werde in ein paar Monaten 30 ( vor Studienbeginn ) und möchte nun mich noch weiterbilden und studieren. Ich wohne in einer Mietwohnung und ohne Bafög / Nebenjob werde ich mir das Studium nicht leisten können.

    Wie stehen die Chancen bei mir auf elternunabhängiges Bafög und Zahlung des Höchstsatzes?

    Grüße

    Hendrik
  • Hey Hendrik,

    wenn du überhaupt BAföG bekommst, ist es in jedem Fall elternunabhängig, weil du zu Beginn des Studiums schon 30 bist. Allerdings ist das Alter gleichzeitig ein Ausschlusskriterium, das unter bestimmen Voraussetzungen ausgehebelt werden kann. Um deine Chance beurteilen zu können, weiß ich zu wenig über dich, aber schau mal hier https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/
  • Hallo Luisa,

    ich habe mir deinen Link zum Elternunabhängigen Bafög angeschaut und da ich komplett ohne Abitur studieren möchte und mich durch meine 3 1/2 jährige Ausbildung + Berufserfahrung für das Studium bewerbe ( Mögliche Zulassung an der FH bereits geklärt, Beruf wird anerkannt ) stehen meine Chancen auf Elternunabhängiges Bafög ja nicht so schlecht oder?
    Bei Studienbeginn 30 Jahre alt.
    Kann ich einen Vorab Antrag stellen um zu wissen ob ich gefördert werde? Sollte dieser positiv ausfallen kann ich ja auch nahe mit dem Höchstsatz rechnen?

    Grüße

    Hendrik
  • Hey Hendrik,

    Ja, wenn du gefördert wirst (wovon ich stark ausgehe), dann definitiv elternunabhängig. Und ja, du kannst einen Vorabentscheid beantragen. Das geht praktisch immer sofern man noch nicht ins Studium eingeschrieben ist. Ob du den Höchstatz bekommst hängt dann nur noch von deinem eigenen Einkommen und Vermögen ab. Deine Freibeträge findest du hier. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-freibetraege/
  • Hallo Luisa,

    vielen lieben Dank für den tollen Beitrag.

    Ich hätte eine Frage zu meinem Fall:

    Ich habe eine Zweijährige Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement gemacht (2019-2021),
    anschließend 2 Monate in diesem Beruf gearbeitet und bin daraufhin arbeitslos gewesen und beginne nun (zum 01.03.2022) ein Studium im Bereich international business. Insgesamt komme ich also leider nicht auf die vorausgesetzt Dauer für "elternunabhängiges Bafög".
    Ich bin 23 Jahre alt, wohne nicht mehr bei meinen Eltern und bekomme auch keinen Unterhalt von ihnen (meine Erstausbildung ist ja auch beendet).
    Meine Eltern haben zu viel für "normales Bafög" verdient, können mich aber finanziell aktuell nicht unterstützen, da sie noch ihr Haus abbezahlen.
    Ich möchte meine Eltern nicht verklagen, würde es deiner Meinung nach dennoch Sinn machen einen Antrag auf Vorausleistungen zu stellen und brauche ich für den Antrag außer Formblatt 8 noch etwas?

    LG Leonie
  • Hey Leonie,

    Für diesen Antrag brauchst du noch ausführliche Stellungnahmen von dir und deinen Eltern. Du kannst diesen Antrag im laufe des aktuellen Bewilligungszeitraum rückwirkend für den kompletten Zeitraum beantragen. Wie im Beitrag beschrieben, werden deine Eltern nur verklagt, wenn sie nicht kooperieren. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, müssen sie die Vorausleistung samt Zinsen zurückzahlen. Am besten besprichst du das mit ihnen bevor du weitermachst.
  • Hallo!

    ich habe einige Probleme mit dem Bafög Amt..
    ich würde gerne wissen, ob ich überhaupt Anspruch auf elternunabhängiges Bafög habe..

    Ich bin 25 Jahre alt und fange im 6. Semester ein Praktikum an (500€ im Monat Gehalt) dafür ziehe ich in eine Wohnung (400€ im Monat).
    Meine Eltern sind geschieden aber arbeiten beide. Zum Vater besteht kein Kontakt daher erhalte ich von Ihm keine Beiträge bzgl. Unterhalt.
    Ich muss wegen dem Praktikum umziehen und habe wirklich Angst ohne Geld da zu stehen wenn ich kein Bafög erhalte..
    vor dem Studium habe ich eine Ausbildung gemacht und dann mein Abi (3 Jahre Ausbildung 1 Jahr BOS Fachabitur) und habe dann nach 3 Monaten studieren angefangen..

    Aktuell erhalte ich 110€ Bafög..
    wenn ich umziehe lebe ich in einer Mietwohnung und das wäre dann auch mein Erstwohnsitz gibt es keine Möglichkeit Eltern unabhängig Bafög zu erhalten?

    Ich bin wirklich besorgt..
  • Hey Büsra,

    elternunabhängiges Bafög ist ist bei dir wegen des Abis NACH der Ausbildung ausgeschlossen. Da brauchst du dich nicht weiter streiten.
  • Hallo Luisa,

    wollte nachfragen wie die Lage bei mir aussieht?
    Ausbildung (3 1/2 Jahre)
    Erwerbstätigkeit (2 1/2 Jahre)
    Technikerschule (2 Jahre)
    Und jetzt nach der Technikerschule gehe ich studieren. Habe ich eine Chance das Elternunabhängig Bafög zu bekommen?
    Danke schon mal im Vorraus
  • Hey Lukas,

    ich bin mir nicht 100% sicher, ob BAföG ganz generell geht weil du nach der Ausbildung noch den Techniker gemacht hast. Aber davon abgesehen, wäre es wahrscheinlich elternunabhängig. Du kannst einen Vorabentscheid beantragen um prüfen zu lassen, ob sich ein BAföG Antrag ganz generell lohnt bevor du dir den Stress mit dem elternunabhängigen Antrag machst. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,

    meine Tochter (fast 23 Jahre alt) hat letztes Jahr ihre Ausbildung im kaufmännischen Bereich abgeschlossen und danach 7 Monate in ihrem Beruf gearbeitet. Nun hat sie gemerkt, dass ihr der Beruf überhaupt keinen Spaß macht und sich nun für eine schulische Ausbildung als Ergotherapeutin entschieden, die im August starten soll.
    Für meine Begriffe sind wir aus der Unterhaltspflicht raus, da sie mit ihrem gelernten Job auch ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Sie wohnt bereits in ihrer eigenen Wohnung. Leider hat sie ja die erforderlichen Berufsjahre für das elternunabhängige Bafög nicht zusammen. Wir Eltern verdienen zuviel und doch zu wenig, um ihren Bedarf von 1.100 € zu unterstützen.
    Hast du einen Rat für uns, wie wir aus der Unterhaltspflicht rauskommen?
    Viele Grüße,
    Rosi
  • Hey Rosi,

    deine Tochter ist leider nicht BAföG berechtigt, weshalb die Frage nach der Unterhaltspflicht in diesem Kontext irrelevant ist. Zweitausbildungen werden ganz grundsätzlich nicht gefördert. Würde sie jetzt studieren, wäre das was anderes, weil das Studium ein höheres Bildungsniveau bedient und ihr einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. 2 Jährige schulische Ausbildungen sind in manchen Fällen mit Aufstiegsbafög förderbar und das ist grundsätzlich elternunabhängig, weshalb sich deine Frage auch wieder erledigt.
  • Hallo Luisa,
    nach meinem Abi habe ich im Oktober 2020 mein Studium zur Lebensmitteltechnik begonnen. Möchte das Studium aber im/nach dem vierten Semester abbrechen, um im Wintersemester 2022 ein anderes Studium anzufangen. Bafög würde ich aufgrund des Verdienstes meiner Eltern nicht bekommen. Macht es Sinn einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög zu stellen, da ich mein erstes Studium abgebrochen habe?
    LG Jannik
  • Hey Jannik,

    du hast Glück, dass die letzten 3 Semester Nullsemester sind, sonst hättest du BAföG komplett vergessen können. Bei einem Wechsel nach dem 4. Semester muss nämlich eine Berufsunfähigkeit vorliegen, die dich vom Abschluss dieses bestimmte Fachbereichs abhält, aber eine andere Fachrichtung ermöglicht. So einen Grund hat so gut wie niemand. Durch Corona bist du aus Sicht des BAföGs zum Wechsel erst im zweiten Semester und musst diesen nicht begründen. Du wirst aber kein elternunabhängiges BAföG bekommen weil du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast (zumindest liest sich das so).
  • Guten Tag,

    bei mir liegt folgender Sachverhalt vor:

    Berufsausbildung: 2012-2015 Metallbereich
    Erwerbstätig: 2015-2016,
    Krankheit: 2016-2017
    Umschulung: 2017-2019 Staatlich Geprüfter Techniker mit Unterstützung der Rentenversicherung
    Weiterbildung: 2019-2020 weiterer Staatlich geprüfter Techniker selbst finanziert
    duales Studium: 2020 - heute

    Ich bin 26 Jahre alt (werde im April 27.

    Kann ich das Bafög Elternunabhängig beantragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hey Klas,

    ich würde erstmal mit underem BAföG Rechner checken, ob sich weiterer Aufwand lohnt. Erfahrungsgemäß ist das Einkommen dual Studierender so hoch, dass sie eh kein BAföG bekommen. Da ist es dann auch egal, ob elternunabhängig oder nicht. Im Rechner siehst du dann auch, ob das Einkommen deiner Eltern einen relevanten Einfluss hat. Dein Alter spielt übrigens keine Rolle. Abgesehen davon, bin ich mir nicht 100% sicher, ob ein Studium nach Abschluss er Technikerausbildung überhaupt möglich ist, weil der Techniker ja schon eine Art Zweitausbildung ist, die auf deiner Erstausbildung. Also wäre mein Vorgehen an deiner Stelle 1. Rechner, 2., 3. normaler Antrag, 4. elternunabhängig nachreichen.
  • Liebe Luisa,

    vorab; du bist hier allen eine große Hilfe, vielen Dank!

    Ich würde mich über eine Einschätzung deinerseits über meine Situation sehr freuen.

    Zu meiner Person:

    - Ich bin 25 Jahre alt
    - 2016 Abitur gemacht
    - 2017 eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau gemacht (2 einhalb Jahre)
    - Januar 2019 bis jetzt arbeite ich Vollzeit (2 Jahre)

    Ich komme also auf 4 einhalb in Summe, daher ist Fall 2 für mich relevant. Ich möchte im Oktober 2022 auf Lehramt Wirtschaftswissenschaften studieren.

    Ich bin zeitlich auf jeden Fall über 2 Jahre aus meiner Ausbildung raus, was den zeitlichen Aspekt angeht also realtiv gut davor. Was denkst du über den fachlichen Zusammenhang zwischen Kauffrau und Lehrerin? (Ich weiß, du kannst auch nur mutmaßen ;) )

    Zudem habe ich während meiner Zeit nach der Ausbildung eine Weiterbildung/Kontaktstudium innerhalb von 15 Monaten zur Diplom-Immobilienökonomin an einer privaten Akademie gemacht (dies weißt eigentlich daraufhin, dass Lehramt nicht geplant war). Die Weiterbildung ist lediglich mit 60 ECTS akkriditiert und endet nicht in einem Bachelor. Zählt also meiner Meinung nach nicht als Studium - oder?


    Was sagst du - probieren ? :-)
    Vielen lieben Dank nochmal, ich freue mich sehr auf deine Rückmeldung!
  • Hey Henni,

    mmmhh. Im Prinzip ist dein Diplom deine letzte Ausbildung. Zumindest könnte das aus Sicht des Amt zu sein. Ich komme wegen der ECTS darauf. Werden die ans Studium angerechnet? Dann könnte ein sachlicher Zusammenhang bestehen. Ich bin mir aber nicht sicher. An sich gibt es keinen Zudammenhang zwischen Kaufleuten und Lehrer'*innen, aber mit Wirtschaftswissenschaften ganz sicher. Ich kann dir da nicht wirklich helfen. Das ist ganz klar eine Einzelfallentscheidung, die ich nicht zu beurteilen vermag. Versuch es. Vielleicht klappt es ja. Ich drück die Daumen.
  • Super, danke! Wenn der Ökonom als 2. Ausbildung angerechnet wird, sollte das aber trotzdem kein Auschlusskriterium sein, oder?

    Es sollte also lediglich an dem fachlichen Zusammenhang scheitern?

    Lieben Gruß
  • Was ich damit sagen will; 2 Ausbildungen sind i.O. , oder? ;) :)
  • Hey Henni,

    Zweitausbildungen sind nicht per se in Ordnung. Es kommt auf die Art der Ausbildung an. Der Abschluss darf nicht gleichwertig oder sogar höher sein. Also z.B. Bachelor und Master geht klar, aber nach einem Diplom Studium gibts kein weiteres Studium. Klar geht auch Sozialassistent und Erzieher oder andersrum. Erzieher und Bachelor geht aber wieder.

    Wenn der Ökonom ans Studium angerechnet wird, besteht ein fachlicher Zusammenhang, sonst gäbe es ja nichts anzurechnen.
    Ich bin Kauffrau im Groß- und Außenhandel und habe anschließend Wirtschaftskommunikation studiert. Das ist zwar grundsätzlich förderfähig, aber nicht zwingen elternunabhängig. Ich habe diesen Antrag damals nicht gestelt, weil ich nichts davon wusste und werde deshalb auch nie erfahren, ob es elternunabhängig gefördert würde. Mir wurde leider nichts angerechnet, obwohl ich z.B. nach drei Jahren Rechnungswesen (mit 1 betanden) deutlich mehr Ahnung von der Materie hatte als meine Kommiliton*innen nach einem einzigen Modul im ganzen Studium hätten haben können. Ich hatte also keinen Vorteil durch meine Ausbildung, was einer von vielen Faktoren bei der Entscheidung des Amtes ist.

    Wärst du Klemptner oder Krankenpfleger hätte ich keine großen Bedenken, was ein Lehramtsstudium betrifft. Förderfähig wäre es in jedem und wahrscheinlich auch elternunabhängig.
  • Hallo Luisa, toller Beitrag und danke für das fleißige Antworten! Ich müsste ziemlich sicher berechtigt sein und wollte fragen, inwiefern (nach Zusage) das Amt prüft ob du Klausuren bestehst und falls man dann doch aufhören will nach einem Jahr, ob man mehr zurückzahlen müsste? Das sollte nicht passieren, aber für den seltenen Fall der Fälle wollte ich lieber sicher gehen, um in keine "Not" Situation zu kommen, falls etwas schief geht oder ich mich doch für einen anderen Weg entscheiden sollte.

    Liebe Grüße
  • Hey Valeria,

    deine Leistungen werden am Ende des vierten Semesters überprüft. Hast du dann nicht die für deinen Studiengang üblichen Punkte erreicht, gibt es ab da kein BAföG mehr. Die Rückzahlung ist aber immer gleich hoch und beginnt immer 5 Jahre nach ende der Regelstudienzeit. Auch wenn du das Studium abbrichst, wechselst oder die Regelstudienzeit überschreitest.
  • Hallo Luisa,
    Kurz zu mir:
    Abi, 1 Jahr FSJ mit Ausbildung zum Rettungssanitäter, 1 Jahr Gelegenheitsjobs, 3 Jahre Ausbildung zum Krankenpfleger, 1,5 Jahre dort gearbeitet, dann Medizinstudium. Meinst du ich habe eine Chance oder zählt das Studium nicht als Zweitausbildung? Und wie wichtig ist das eigene Vermögen dabei? Vor Antragstellung alles beiseite schaffen? Wie weit schaut das Amt in die Vergangenheit? Vielen Dank dir :)
  • Hey Julian,

    das Studium ist keine Zweitausbildung im Sinne des BAföG. Es ist also grundsätzlich förderfähig. Ob es elternunabhängig ist, wird im Einzelfall und nur auf besonderen Antrag entschieden. Für dein Vermögen bleiben 8200 Euro anrechnungsfrei. Der Überschuss wird voll angerechnet, weshalb sich ein Antrag bei einem Vermögen über 18532 Euro nicht mehr lohnt. Soweit ich weiß, gleicht das BAföG Amt die letzten 2 Jahre vor Antragstellung mit dem Finanzamt ab. Kurzfristig ausgeben /beiseite schaffen geht also nicht. In Bezug auf deinen Lebenslauf interessiert sich das Amt für alles, was nach der Grundschule kam bis zum Beginn deines ersten Semesters. Für die Unterhaltspflicht ist aber nur die Ausbildung und die Zeit danach entscheidend.
  • Hello,
    hier kurz mein Werdegang. 28J.
    Ausbildung, Abi, zwei Jahre gearbeitet und jetzt Studium.
    Meine Eltern haben ihre Finanzen nicht offen gelegt und wollen das auch nicht tun, weil sie meinen das sie die Unterhaltspflicht erfüllt haben.
    Antrag auf Vorrausleistung habe ich gestelllt.
    Werden sie jetzt verklagt? Sollen sie die Finanzen lieber offen legen und nochmal zusätzlich schreiben dass sie mich nicht unterstützen möchten?
    Meine Ausbildung hat nicht mit dem Studium zu tun und ich habe mich komplett umorientiert ohne dem Wissen meiner Eltern.
    LG
  • Hey Paddy,

    das Amt wird sie dazu zwingen, ihr Einkommen offenzulegen. Verklagt werden sie nur, wenn sie nicht kooperieren. Vorausleistung ist ein Darlehen für deine Eltern und natürlich möchte das Amt wissen, wie viel deine Eltern schulden. Ich empfehle immer das Einkommen direkt offenzulegen. Spätestens, wenn das Amt sie direkt dazu auffordert, sollten sie das tun.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe es durch die Tipps aus diesem Artikel geschafft und bekomme elternunabhängiges Bafög!
    Leider reicht es dennoch nicht und ich würde gerne einen Nebenjob (max. 450€) machen. Jetzt wurde mir gesagt, dass das eventuell bei diesem Verfahren gar nicht möglich ist - kann das sein?
    Ich würde mich sehr über deine Hilfe freuen!
    LG, Leni
  • Hey Leni,

    ich wüsste nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Das ergibt gar keinen Sinn. Jeder BAföG Empfänger hat einen Einkommensfreibetrag von 5400 Euro jährlich. Völlig egal, ob die Eltern unterhaltspflichtig sind oder nicht
  • Hallo Luisa,
    der Artikel ist wirklich sehr informativ! Ich habe eine Frage zu meinem Fall, für den ich bisher leider keine Antwort im Netz gefunden habe. Ich bin nun 29 Jahre alt und habe 9 Jahre meinen Bachelor studiert. Währendessen habe ich als Doppelstudium einen weiteren Bachelor aufgenommen und ebenfalls abgeschlossen. Nun mache ich meinen Master (gleiches Fach wie Doppelstudium) und habe dafür Bafög beantragt und auch das tolle Formblatt 8 eingereicht. Meine Eltern und ich sind uns einig, dass sie mich nicht mehr finanziell unterstützen werden. Als juristischer Laie scheint es mir offensichtlich, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, weil ich, wie gesagt, 9 Jahre für meinen Bachelor gebraucht habe und es wirklich nicht mehr möglich ist, von einem fokussierten und zügigen Studieren zu sprechen. Ebenso scheint mir die Rechtssprechung, dass Bachelor und Master in Bezug auf die Unterhaltspflicht als eine Berufsqualifikation zählen als ausgehebelt, da ich einen zweiten Bachelor gemacht habe. Kurz gesagt, ich bekam seit 11 Jahren Unterhalt und meine Eltern und ich sind uns einig, dass das genügt. Wie sehen Sie die Chancen, dass das Bafög-Amt dieser Argumentationslinie folgt?
  • Hey Simon,

    ich bin ebenfalls juridstischer Laie. Profis findest du nur im Gericht und in Anwaltskanzleien.Du wirst nirgends im Netz eine Antwort auf deinen Fall finden und die darf auch nur ein Profi = Anwalt beantworten. Ich habe keine Ahnung, ob die Dauer des Bachelors und die Tatsache, dass du zwei hast, die Unterhaltspflicht deiner Eltern aushebelt. Ich weiß nur, dass es ziemlich eindeutig ist, wenn zwischen Bachelor und Master 3 Jahre liegen und DENKE, dass der Bachelor die Tatsache des zeitlichen und sachlichen Zusammenhags erfüllt. Immerhin würdest du ohne den Bachelor nicht zum Master zugelassen werden, aber wie gesagt, ich bin nur jemand aus dem Internet. Wenn du es genau wissen willst, frag einen Anwalt.
  • Hallo Luisa,
    Ich werde meine Erzieherausbildung im Juli 2022 beenden und möchte danach Grundschullehramt studieren.
    Ich habe bereits zwei Jahre das elternunabhängige Bafög erhalten wegen meiner Kinderpflegeausbildung. Hab ich im Studium eine Chance auf ein elternunabhängiges Bafög?
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    Lg
    Luisa
  • Hey Luisa,

    wenn festgestellt wurde, dass deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, gilt das für immer. Ich würde einfach den Bescheid mitschicken, in dem das mit der Unterhaltspflicht drinsteht. Wurde die Unterhaltspflicht nicht geprüft, müssten zwischen Ausbildung und Studium mindestens 3 Jahre liegen oder eben weniger, wenn du dazwischen arbeitest. Von der Ausbildung direkt ins Studium überzeugt das amt eher nicht davon, dass das Studium nicht absehbar war. Aber ich kann es nicht oft genug betonen: Ich bin nur jemand aus dem Internet, niemand auf den man sich blind verlassen sollte.
  • Guten Tag,

    die 36 Monate Erwerbstätigkeit nach der Ausbildung, wird nach meinem Verständnis anhand des Verdienst festgelegt. Aufgrund von Corona war jedoch mein Gehalt über eine längere Zeit sehr niedrig. Deshalb meine Frage: Werden mir die 3-4 Monate Beschäftigung nun unterschlagen oder gibt es eine entsprechende Regelungen hierzu?
  • Hey Andi,

    wenn du wie hier im Artikel vorgehst, sollten die paar Monate kein Prolem sein. Ob es in Bezug auf Corona Sonderregelungen bezüglich der 36 Monate gibt, weiß ich nicht. Ich würde aber auch nicht davon ausgehen und notfalls den Sonderweg beantragen.
  • Hi Luisa,
    ich habe im 8 Semester mein erstes Studium abgebrochen und studiere nun im 3ten Semester Psychologie.
    Meine Eltern haben für das erste Studium Unterhalt gezahlt, nun sagen sie, sie seien nicht mehr verpflichtet.
    Habe ich eine Chance, auf Eltern unabhängiges Bafög, so wie hier beschrieben?

    Ich Danke Dir schonmal für deine Antwort :-)
    LG
  • Hey Katy,

    Die Unterhaltspflicht endet mit dem erfolgreichen Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung. Solange du weder ein Studium noch eine Berufsusbildung abgeschlossen hast, bleiben sie unterhaltspflichtig. Außerdem wird ein Abbruch nach dem 4. Semester so gut wie nie gefördert.
  • Hallo Luisa!
    Vielen Dank auf jeden Fall für diesen Beitrag.
    Nun zu meinem Problem: Ich (23) habe Abitur gemacht, danach eine 2 1/2 Jahre lange schulische Ausbildung zum Pharmazeutisch.technischen-Assistenten und habe 7 Monate Vollzeit gearbeitet. Danach habe ich 2 Semester (mit elternabhängigem BAföG) Chemie und Philosophie studiert. Jetzt wechsel ich die Hochschule und mache ein Lehramtsstudium (Bio/Englisch) ab Oktober.
    Wie sieht es dabei aus? kann man das Formblatt 8 nochmal mit hinzunehmen und eine Erklärung, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind?
  • Hey Lennart,

    wenn du fürs letzte Studium elternunabhängiges BAföG bekommen hast, bekommst du auch jetzt welches ohne das extra beantragen zu müssen. ggf. fügst du eine Kopie des letzten Bescheids deinem Antrag bei.
  • Guten Tag,

    sehr interessanter Artikel! Vor allem da ich höchstwahrscheinlich in diese Ausnahmesituation reinfalle. Ich hätte dennoch eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Das Kindergeld wird bei einer BAföG Vorausleistung abgezogen. Gilt dies auch nach einer "quasi" Bewilligung des elternunabhängigen BAföGs welche, wie hier geschildert, nach einem Folgeantrag geschieht?
  • Hey Tom,

    das Kindergeld wird nur von der Vorausleistung abgezogen, danach nicht mehr. Keine Ahnung was eine "quasi" Bewilligung ist.
  • Hallo Luisa, meine Tochter hat ihre Ausbildung durch Abi auf zwei Jahre verkürzen können. Danach hat sie 3 Jahre auf dem Beruf gearbeitet und beginnt jetzt ein Studium. Kann sie irgendwie an elternunabhängiges Bafög kommen da in Summe keine 6 Jahre zusammen kommen?
  • Hey Michael,

    du kannst es mit dem hier beschriebenen Weg versuchen.
  • Hey Luisa,
    ich hätte mal eine dringende Frage bitte. Ich bin gerade dabei die Formulare für das BAföG auszufüllen. Jedoch wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern, sondern alleine. Ich bin mittlerweile 25 Jahre alt. Außerdem habe ich in der Zeit wo ich bei meinen Eltern gewohnt habe, eine 3 Jährige Berufsausbildung als Industriekaufmann abgeschlossen. Hinzu kommt, dass ich vor der Lehre ein Vollabitur abgeschlossen habe. Ich habe nach der Ausbildung nicht mehr Vollzeit gearbeitet, sondern ABG1 beantragt. In 2 Wochen beginnt mein Studium auf Lehramt. Dazu hätte ich eine Frage, sind meine Eltern unterhaltspflichtig, obwohl ich alleine wohne und eine berufliche Ausbildung schon hinter mir habe ? Ich würde gerne Elternunabhängiges BAföG beantragen. Vielen Dank im voraus!
  • Hallo Luisa,

    ich hätte eine Frage bzgl. elternunabhängiges Bafög an dich.

    Ich habe eine Ausbildung zur Bauzeichnerin gemacht und anschließend noch 7 Monate in diesem Beruf gearbeitet. Danach habe ich meine Fachhochschulreife an der BOS nachgeholt und starte nun anschließend das Studium Bauingenieurwesen. Meine Eltern und ich haben Kenntnis von dem BGH-Urteil bzgl. diesen Ausbildungsweges und dass die Eltern hier nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher, ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium vorliegt und ob ich den Antrag auf elternunabhängiges Bafög (Formblatt 8) überhaupt stellen sollte. Ein unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang würde ich ausschließen. Wie denkst du darüber?

    Vielen lieben Dank!
  • Hey Lena,

    war in dem BGH Urteil auch das Abi NACH der Ausbildung? Für gewöhnlich gilt das nämlich nur, wenn das Abi VOR der Ausbildung gemacht wurde. Wenn besagtes Urteil nicht aus diesem Jahr ist, wäre ich da sehr vorsichtig. Habe erst vor ein paar Tagen vom Anwalt bestätigt bekommen, dass die Reihenfolge Abi+ Ausbildung entscheidend ist und so steht's hier auch im Artikel.
  • Hey Maik,

    ich bin keine anwältin und kann dir nicht sagen, ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Das sind Einzelfallentscheidungen für die man diesen Antrag hier stellt. Auf Antrag prüft und beantwortet dir das Amt diese Frage.
  • Hallo,
    ich habe ein Antrag gestellt, ich möchte aber kein BAföG bekommen. Ich brauche schnellstmöglich eine Ablehnbescheinigung. Meine Eltern wohnen in Bulgarien und es wird sehr schwierig eine Einkommenserklärung zu bekommen. Könnte ich anstatt Formblatt 8 ausfüllen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Danail Stoev
  • Hey Danail,

    Klar kannst du das. Ich würde aber erstmal abwarten. wenn du eh kein BAföG bekommst, brauchst du auch keinen Einkommensnachweis.
  • Hallo Luisa,

    das tut mir Leid. Ich habe mich wohl in meiner letzten Nachricht etwas undeutig ausgedrückt.

    Also ich habe meine mittlere Reife gemacht und dann eine 3 Jährige Ausbildung. Anschließend habe ich über eine Berufsoberschule mein allgemeine Hochschulreife nachgeholt. Da ich keine Berechtigung für das Beziehen von Bafög habe, möchte ich noch 3 Jahre in Vollzeit arbeiten, damit ich elternunabhängiges Bafög beziehen kann. Nun habe ich 1,5 Jahre von in Vollzeit gearbeitet und möchte für 1,5 Jahre ins Ausland um dort zu arbeiten und Englisch zu lernen. (Mein Englisch ist nicht das Beste) Welche Möglichkeiten habe ich da, damit mir das mit angerechnet wird, damit ich danach direkt mit elternunabhängigen Bafög studieren kann?

    Ganz liebe Grüße

    Mandy
  • Hey Mandy,

    du musst mindestens 36 Monate a 902,40 Euro monatlich verdienen und nachweisen können. Wo du das Geld verdienst, ist egal. Tipp: Um Links zu deaktivieren, entferne das http(s)://.
  • Hallo Luisa,
    ich bin EU-Bürgerin (Italien) und seit 2017 mit meinen Eltern in Deutschland. Derzeit absolviere ich eine Schule um meinen Realschulabschluss auf einer Hauswirtschaftsschule zu erlangen, den Hauptschulabschluss habe ich in der Tasche (bin 20). Leider kann ich nicht bei meinen Eltern leben (Vater ist in Haft), Mutter lebt mit meinem Bruder (15) in einer WG in einem Zimmer.

    Sorry bin auch nicht stolz auf meine Familie -aber ich möchte es besser machen. Wohne inzwischen bei meinem Freund der selbst im Herbst eine Ausbildung macht und seine Mutter unterstützt uns wo sie kann. Das einzige Geld das ich erhalte ist das Kindergeld. Da ich eine Ganztagsschule besuche und mich auch noch mit der Sprache etwas schwer tue (den Text hier hat mein Freund geschrieben), muss ich viel lernen. Das heißt es bleibt auch nicht viel Zeit für einen Nebenjob. Aber so wie ich das sehe habe ich auch keinen Anspruch auf BAFöG, oder? Habt ihr vielleicht eine Idee wo ich noch Unterstützung bekommen könnte. ich will niemandem auf der Tasche liegen, aber um meinen Schulabschluss zu schaffen und später meinen Traumberuf erlernen zu können brauche ich wenigstens ein Minimum um leben zu können. Danke für eure Antwort. Isabella
  • Hey Isabella,

    ich würde auf jeden Fall BAföG beantragen. Ob es klappt, weiß ich nicht 100%. aber als EU Bürgerin, deren Eltern hier leben könnte es vielleicht klappen. Du kannst nichts verlieren. Wenn du wegen deiner Staatsbürgerschaft kein BAföG bekommst, ist es mit anderen Sozialleistungen wahrscheinlich auch eher schwierig. Versuch's einfach.
  • Hallo Luisa,

    ich habe schon eine 3 Jährige Ausbildung gemacht, die nichts mit meinem Studiumwunsch zutun hat. Danach habe ich 1,5Jahre in Vollzeit gearbeitet. Nun habe ich vor ins Ausland zu gehen und dort in Vollzeit zu arbeiten. (Als Aupair oder in einem Hotel…) ich möchte innerhalb der EU bleiben. Kann ich, wenn ich jetzt noch 1,5Jahre weiter in Vollzeit arbeite innerhalb der EU im Anschluss mit Bafög studieren, weil ich dann meine 3-Jahre Ausbildung und 3Jahre Vollzeitarbeit geschafft habe?

    Ganz liebe Grüße

    Mandy
  • Hey Mandy,

    ja. Das kannst du auch ohne die 3 Jahre, wenn dir die elternunabhängige Förderung nicht so wichtig ist. Daseine hat mit dem anderen nichts zu tun.
  • Hallo,
    ich hätte eine Frage.
    Wie verhält es sich, wenn man einen Antrag auf Vorausleistung stellt aber Sachleistungen bei der Mutter in Form von Unterkunft und Verpflegung erhält?
    Lohnt sich dann der Antrag überhaupt?
    Ich bekomme allerdings kein Kindergeld mehr (allgemein bin ich dafür schon zu alt) und habe einen Fahrweg von 40 km (hin u. zurück 80 km) von Unterkunft bis zum Ausbildungsort.
    Bei mir geht es um elternabhängiges Schülerbafög für die Vorklasse der Bos. In meinem Bescheid wurde mir eigentlich der Höchstsatz von 557 € zugeschrieben, jedoch verdient mein Vater zu viel, weswegen ihm 510 € davon angerechnet wurden.
    Ab dem nächsten Jahr würde ich sowieso elternunabhängig gefördert werden, da ich ja dann den offiziellen zweiten Bildungsweg einschlage.
    Es wird jedoch schwierig, selbst wenn ich Unterkunft und Verpflegung erhalte, mit den übrigen 47 € Kranken u.- Pflegeversicherung, die Kosten für den Fahrweg, Schulgeld etc. zu bestreiten.

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße
  • Hey Tina,

    deinen Eltern steht es frei zu entscheiden, ob sie dir Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stellen. Den Antrag auf Prüfung der Unterhaltspflicht kann man trotzdem stellen. Da geht's eigentlich nur darum zu prüfen, ob deine Mutter dir überhaupt irgendwas geben MUSS. Wenn sie es nicht muss, kann sie es natürlich trotzdem tun. Hatte schon eine andere Kundin, die bei ihrer Mutter wohnte und trotzdem diesen Antrag bewilligt bekam. Sowas sind Einzelfallentscheidungen. Einfach beantragen und schauen, was geschieht.
  • Da hast du mich leider mißverstanden,es geht nicht um einen Master. Er möchte mit Architektur einen weiteren neuen Bachelor machen!
    Danke Gruẞ
    Barbara
  • Hey Barbara,

    ein 2. Bachelor wird ganz grundsätzlich nicht gefördert. Ist also noch schlimmer.
  • Hallo, unser Sohn (knapp 25)wird im September den Bachelor Erdwissenschaften in Innsbruck, (nach Wechsel nach 2 Semestern Bauingenieur)beenden. Das Studium haben wir voll finanziert. Er möchte im Anschluss Architektur ebenfalls in Innsbruck studieren. Ich meine, dass wir dafür nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Siehst du hier eine Chance auf Vorausleistung u nachfolgendes elternunabhängiges Bafög? Vielen Dank u LG Barbara
  • Hey Barbara,

    ich bleibt weiterhin unterhaltspflichtig. Bachelor und Master stehen in engem zeitlichen und sachlichen zusammenhang. würde er dazwischen 3 jahre arbeiten hättet ihr eine Chance auf elternunabhängige Förderung.
  • Hallo Luisa,

    ich habe letztes Jahr im Oktober angefangen zu studieren.
    Davor habe ich eine drei jährige Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherin gemacht und danach 2 Jahre und 8 Monate gearbeitet.
    Noch bin ich im zweiten Semester des Studiums und wollte daher fragen, ob es trotzdem möglich ist rückwirkend Formblatt 8 für, das erste Studienjahr auszufüllen und abzuschicken?
    Ansonsten würde ich, es auf jeden Fall für das dritte Semester beantragen.
    Würden meine Chancen auf Eltern unabhängiges Bafög überhaupt gut aussehen?

    Ich danke dir schon Mal.

    LG Cathrine
  • Hey Cathrine,

    ob das rückwirkend geht, weiß ich nicht ganz sicher. Ich würd's einfach probieren
  • Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Thema Zweitausbildung. Gem. BGH steht geschrieben: "Keine Zweitausbildung ist nach der Rechtsprechung des BGH die sog. mehrstufige Ausbildung Abitur – Lehre – Studium, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht." Meine Tochter hatte ihr Abitur gemacht, danach 1 Jahr diverse Praktika absolviert, danach eine Lehre zur Gärtnerin im Landschaftsbau abgeschlossen (verkürzt) und zu guter Letzt 1 Jahr in diesem Beruf gearbeitet. Und jetzt, zum Wintersemester 2021, möchte sie Landschaftsarchitektur studieren. Die Frage wäre im Kontext "sachlicher und zeitlicher Zusammenhang" - sachlich wäre ja gegeben, aber zeitlich würde ich so nicht akzeptieren. Wie seht Ihr das? LG Sandra
  • Hey Sandra,

    stell den Antrag, könnte klappen. Vielleicht aber auch nicht. Ab 3 Jahren besteht erst ganz sicher kein zeitlicher Zusammenhang, davor unterliegt das der Einzelfallprüfung. Hat unter anderem damit zu tun, wann deine Tochter beschlossen hat zu studieren und wie welche Rolle du bei ihrer Entscheidung gespielt hast. Abgesehen davon gilt: Je mehr Zeit zwischen Ausbildung und Studium liegt, desto besser.
  • Ich habe eine Ausbildung (Chemikant) fertig gemacht halbes Jahr gearbeitet dann Fachabi, Dules Studium angefangen, abgebrochen und jetzt studiere ich Wirtschaftsingenieurwesen. Ich habe Bafög beantrag und das mit dem Formblatt 8 versucht Elternunabhänig zu machen. Meine Eltern haben ein Dokument geschrieben das sie sich nicht als Unterhaltspflichtig sehen und keine Angaben machen wollen. Kann es mir auf die Füße fallen das sie das Formblatt 3 nicht ausgefüllt haben? Mein Antrag wurde angenommen ich weiß aber noch nicht ob es elternunabhänig ist.
  • Hey Peter,

    sie werden Formblatt 3 wahrscheinlich irgendwann nachfordern.
  • Hallo,
    meine Freundin ist bald 23 jahre alt und hat nach Ihrem Realschulabschluss eine 5jährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin gemacht. Nach dieser Ausbildung hat Sie auch automatisch ihre Fachhochschulreife bestanden.
    Dann hat sie Ihr Studium "Grundschullehramt" angefangen und als Werkstudentin 4 Monate gearbeitet, musste aber leider Kündigen, weil Sie Ihr Vollzeit Studium nicht mit der Arbeit kombinieren konnte.
    Sie wohnt in einer Wohnung von Ihren Eltern muss aber die volle Miete selber bezahlen. Da ihre Eltern auch mehr verdienen würde sie kein Bafög bekommen.
    Da die Eltern aber auch noch 3 weitere Kinder haben, ist es für sie sehr schwer sie weiter zu Unterstützen.

    Ist es möglich elterunabhängiges Bafög zu bekommen ? Reichen Formblatt 1 und 8 für den Antrag aus?

    Vielen Dank für deine Hilfe!
  • Hey Max,

    ich würde es versuchen, aber sie wird erstmal trotzdem Formblatt 3 brauchen. Das fällt erst weg, wenn das Ende der Unterhaltspflicht vom Amt bestätigt wurde.
  • Guten Abend Luisa,

    ich, mittlerweile 27 Jahre alt und im 6. Semester BA der Sozialen Arbeit, habe leider jetzt erst von dem Formblatt 8 erfahren. Meine Mutter soll, laut BAföG-Amt, über 300 € monatlich Unterhalt an mich leisten.
    Nach meinem Realschulabschluss habe ich eine Ausbildung zur Erzieherin in Bayern begonnen. Dementsprechend habe ich zwei abgeschlossene Ausbildungen (staatl. anerk. Kinderpflegerin + Erzieherin) ich habe mich auf das Studium damals berufsqualifizierend beworben.

    Da Ausbildung + Studium fachspezifisch verknüpft sind habe ich Bedenken. Allerdings ist meine Mum zivilrechtlich schon sehr lange nicht mehr unterhaltspflichtig?

    Vielen lieben Danke und viele Grüße
    Eva
  • Hey Eva,

    wenn es einen sachlichen Zusammenhang gibt, musst du zwischen Studium und Ausbildung schon eine Weile gearbeitet haben, um eine realistische Chance auf elternunabhängiges Förderung zu haben. Liegen zwischen ausbildung und Studium mindestens zwei Jahre, würde ich es auf jeden Fall versuchen. Wenn es nur um ein paar Monate geht, wovon ich nicht ausgehe, sind deine Chancen nicht so gut.
  • Hi Luisa,
    Wie sieht es mit einem zweiten Bachelorstudium aus? Gibt es hier eine Chance auf elternunabhägige Förderung über das Vorausleistungsverfahren? Im ersten Studium habe ich kein Bafög erhalten.
    Viele Grüße
    Elena
  • Hey Elena,

    ein zweites Bachelorstudium ist generell nicht förderfähig. Völlig egal, ob du schonmal BaföG beantragt hast oder nicht. EIN Bachelorabschluss muss reichen.
  • Hey Luisa,

    ich würde gerne versuchen elternunabhängiges BAföG mit Hilfe des Formblatts 8 zu beantragen. Ich habe mein Abitur vor meiner Ausbildung abgeschlossen. Nach meiner Ausbildung zur medizinisch-technischen Radiologie Assistentin werde ich Internationales Wirtschaftsingenieurwesens studieren. Meinen Sie, dass hier ein sachlicher Zusammenhang bestehen könnte? Und könnte ich meine Chancen auf elternunabhängiges BAföG erhöhen, wenn ich den zeitlichen Zusammenhang verringere indem ich nach der Ausbildung eine kurze Zeit arbeite?

    LG und vielen Dank
    Luisa
  • Hey Luisa,

    je mehr Zeit zwischen Ausbildung und Studium liegt, desto besser. Was den sachlichen Zusammenhang angeht, weiß ich das nicht. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das klingt nicht besonders verwandt. Entscheidend ist aber nicht mein Bauchgefühl, sondern die fachlichen Inhalte. KeineAhnung wie viel dir deine Ausbildung im Studium bringt.
  • Hey Luisa!

    Mega cool von dir, dass du dir ständig die Zeit dafür nimmst auf jedes der Kommentare hier zu antworten!
    Ich würde gerne auch deine Meinung zu meiner Situation durchlesen:
    Ich habe 2015 mein Abitur gemacht und anschließend bis 2016 mein FSJ absolviert. Danach habe ich 1 Jahr lang als Schulbeleitung gearbeitet. Daraufhin habe ich Ende 2017 1 Semester Medieninformatik studiert und Anfang 2018 abgebrochen. Ende 2018 habe ich dann meine schulische Ausbildung als Erzieher angefangen und werde sie dieses Jahr im Juni abschließen. Gleichzeitig werde ich dann 25 Jahre alt sein.
    Nun würde ich eigentlich sehr gerne dieses Wintersemester anfangen Psychologie oder Umweltwissenschaften studieren. Meine Eltern sind demnach jedoch nicht mehr unterhaltspflichtig, da ich meine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen habe. Kindergeld bekommen wir dann nun ebenfalls nicht mehr. Meine Frage ist also, ob mir ein elternunabhängiges BAfÖG zusteht und ob das FSJ sowie das gejobbte Jahr als Schulbegleitung als Erwerbstätigkeit angerechnet werden kann, obwohl es vor der Ausbildung war?

    Lieben Dank für deine Mühe & Antworten!

    Patrick
  • Hey Patrick,

    Mit Sicherheit lassen sich solche Fragen immer nur von Anwälten beantworten. Ich stelle nur Vermutungen an ohne Gewähr. Eindeutig sind solche Fälle selten, aber ich halte es in deinem Fall für durchaus realistisch, dass es klappt. Mit der Ausbildung nach dem Studium gilt das Studium als endgültig abgebrochen. Man könnte durchaus glaubhaft machen, dass ein neues Studium nach der Ausbildung nicht absehbar war, zumal nirgends ein sachlicher Zusammenhang zu erkennen ist. Versuch es auf jeden Fall!
  • Hallo ich wollte Fragen ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen einer Ausbildung zur Kinderpflegerin, anschließendem zweiten Bildungsweg, jetzt ein Jahr Arbeit in der Kita und zukünftigem Psychologiestudium besteht, sodass kein Unterhaltsanspruch ggü meinen Eltern besteht und ich via Formblatt 8 Chancen auf elternunabhängiges Bafög habe.
  • Hey Wieser,

    Abi auf dem 2. Bildungsweg klingt verdächtig. Das macht man ja nur, um zu studieren. Ausbildung Abi, Studium ist in der Reihenfolge immer kritisch, aber versuch's ruhig.
  • Hallo,
    ich bin 21 Jahre alt und habe 2017 mein Abitur gemacht, dann 2018 eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker angefangen, die ich in diesem Juli abschließen werde. Ab Oktober möchte ich dann Fahrzeugtechnik auf Bachelor an einer Hochschule studieren. Habe also keine Berufserfahrung nach der Ausbildung. Lohnt es sich überhaupt einen Antrag zu stellen oder bin ich automatisch nicht beim Elternunabhängigen Bafög?
    LG
  • Hey Oskar,

    ich würde nie von einem solchen Antrag abraten. Hoffnung besteht immer, die Chance ist nur nicht bei jedem gleich groß. Bei dem Lebenslauf, würde ich eher mit normalem BAföG rechnen, aber ich bin kein Richter. Was ich denke, spielt keine Rolle.
  • Moin, ich habe, wie vorgeschlagen das Formblatt 8 zum Antrag ausgefüllt. Trotzdem haben meine Eltern eine Erklärung bekommen um ihr Einkommen anzugeben. Müssen sie das trotz des Formblattes 8 jetzt ausfüllen und zurück schicken? Kommt das nicht einer Zustimmung gleich? Wie sollen sie sich jetzt verhalten? Wird abgewartet mit der Vorausleistung bis das Einkommen meiner Eltern offen liegt?
    LG Jan
  • Hey Jan,

    das ist völlig Korrekt, dass im Zuge dieses Verfahrens sowohl Formblatt 8 als auch 3 eingereicht wird. Das Amt muss berechnen, wie viel dir deine Eltern schulden. Mit Formblatt 8 übernimmt das Amt vorübergehend die möglichen Unterhaltszahlungen für deine Eltern. Zusätzlich zu Formblatt 8 und 3 müssen du und deine Eltern Stellungnahmen verfassen, warum ihr nun meint, dass dir elternunabhängige Förderung zusteht. Soweit ich weiß wartet das Amt mit der Vorausleistung nicht auf Formblatt 3, was aber nichts daran ändert, dass deine Eltern ihr Einkommen offenlegen müssen.
  • Hey Luisa,

    ich beende dieses Semester meinen Bachelor. Dafür habe ich 12 Semester gebraucht (statt 6 Regelstudienzeit). Davor habe ich bereits zwei Studiengänge jeweils nach einem Semester abgebrochen, habe also insgesamt bereits 14 Semester studiert. Meine Eltern haben während der gesamten Zeit Unterhalt gezahlt. Nun möchte ich einen Master anschließen, für den ich ja wieder Bafög beziehen kann. Meine Eltern wollen (verständlicherweise) nicht mehr für mich zahlen. Wenn ich nun Vorausleistungen beziehen und das Amt die Unterhaltssituation prüfen würde, was würde da wohl bei herauskommen? Ist meine Bummelstudenten-Karriere Grund genug, dass seitens meiner Eltern keine Unterhaltspflicht mehr besteht? Könnte ich so zu elternunabhängigem Bafög kommen?

    LG Niklas
  • Hey Niklas,

    ein Bummelstudium ist meines Wissens nach kein Grund. Wenn du aber 3 Jahre wartest bis du mit dem Master anfängst und in der Zeit arbeiten gehst, sind deine Eltern raus aus der Geschichte.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für den informationsreichen Artikel
    Ich hätte eine Frage zu dem Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium.

    Kurz zu mir: 21 Jahre alt
    Kaufmännische Fachhochschule (BK)
    Ausbildung Industriekaufmann

    Angestrebtes Studium wird BWL-Controlling sein. Lohnt es sich hier überhaupt einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög zu stellen? Das der Bildungsweg aufeinander aufbaut ist ja nicht zu übersehen und es sind auch keine „Pausen“ zwischen den Zeiträumen.

    Viele Grüße und danke!
  • Hey Paul,

    ich halte es für sehr unwahrscheinlich, aber es schadet nicht, den Antrag trotzdem zu stellen. Die Entscheidung liegt ja nicht bei uns, sondern dem Amt.
  • Halli Hallo,

    Ich habe 2013–2016 eine Berufsausbildung zum Mediengestalter absolviert, habe dann für ca. 1 Jahr gearbeitet und war anschließend im Ausland zum Work&Travel. 2018 habe ich dann ein FSJ begonnen, im Anschluss mein Fachabi im sozialen Bereich gemacht und studiere jetzt Soziale Arbeit.
    Ich habe hier jetzt schon einige Male gelesen, dass diese Reihenfolge kritisch ist, aber trifft das auch zu wenn zwischen Berufsausbildung und Fachabi 3 Jahre verstrichen sind und kein sachlicher Zusammenhang besteht? Klar war die Berufsausbildung Voraussetzung für die Berufsoberschule, allerdings hätte ich ohne das FSJ nicht in den sozialen Bereich wechseln können.

    Vielen Dank im Voraus!
    LG
  • Hey Leonard,

    das ist nicht so leicht zu beantworten. Bei die müssten Ausbildung, FSJ und Arbeit zusammen 72 Monate ergeben, wo bei bei Arbeit nur Monate zählen, in denen du mehr als 780 Euro verdient hast. Bei FSJ und Ausbildung ist die Höhe des Einkommens egal. Ich denke, das ist der einzige Weg bei dir. Ansonsten kann ich's nicht oft genug sagen: Versuch's einfach! Es gibt nichts zu verlieren.
  • Hallo,

    ich beantrage elternunabhängiges Bafög und bin 31 Jahre alt. Nach meiner Lehre 2016 habe ich gearbeitet, komme jedoch nur auf ca. 30 Monate Vollzeit berufliche Tätigkeit. Jedoch komme ich mit ALG 1 auf insgesamt ca. 40 Monate (30 Monate Vollzeit Berufstätig und 10 Monate ALG 1 c. 900€)
    Meine Frage ist, ob ich mir die ALG 1 auch mit anrechnen lassen kann, um auf die 36 Monate Berufserfahrung zu kommen? Ich muss im dem Antrag Formblatt 1, Seite 5 einen Lückenlosen Werdegang ausfüllen.

    Liebe Grüße und frohe Osterfeiertage
    Emil K
  • Hallo Luisa,

    Ich hoffe du kannst mir in meiner Situation weiterhelfen/Klarheit verschaffen.
    Ich habe 2014/15 ein BWL Studium angefangen, das ich im 5. Semester abgebrochen habe. Ich habe bis zu dem Zeitpunkt BAföG erhalten, hätte aber nicht genug CPs gehabt um weiter gefördert zu werden, das hatte ich allerdings nicht nachgewiesen, weil ich zu Anfang des 5. Semesters aufgehört habe. Rückwirkend wurde auch beschlossen, dass meine Eltern eigentlich zu viel verdienten und ich teilweise weniger oder sogar gar kein BAföG hätte bekommen sollen. Das musste zurückgezahlt werden.
    Nach dem Abbruch habe ich ca. 1 Jahr lang gewartet/geminijobbed bis ich mein nächstes Studium im Fach Psychologie angefangen habe. Da habe ich keinen bafög Antrag gestellt, da der Anspruch in meinen Augen verfallen war. Den Bachelor hab ich in Regelzeit abgeschlossen. Nun bin ich im 2. Semester im Master und will die Uni wechseln und mich ab dann hoffentlich elternunabhängig fördern lassen. Gibt es die Change sich aufs Zivilrecht zu stützen? Schließlich hab ich mein erstes Studium sehr spät erst abgebrochen. Vermutlich wäre der nun erfolgreich abgeschlossene Bachelor ein Problem?

    Liebe Grüße und danke
  • Hey Lily,

    ich würde es einfach versuchen. Was gibt's schon zu verlieren? Bachelor und Master bauen sachlich und zeitlich aufeinander auf. Das dürfte das Hauptproblem sein. Heb die Vorausleistung auf und zahle sie wenn nötig zurück.
  • Hallo,

    ich habe eine Frage dazu.
    Ich habe bereits einen Elternabhängigen Antrag ausgefüllt, dieser wurde abgelehnt.
    Allerdings habe ich im Januar meine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau erfolgreich beendet und beginne nun ein Studium in der sozialen Arbeit. Kann man hier überhaupt auf elternunabhängiges Bafög hoffen?

    Was muss ich bei einem Antrag auf elternunabhängiges Bafög mitsenden? Das Formblatt 1, 3 und 8 des elternabhängigen Bafög-Antrags sowie die Erklärungen meiner Eltern, dass sie zivilrechtlich nicht verpflichtet sind, die zweite Ausbildung zu bezahlen?

    Muss ich auf diesem Weg unbedingt Vorausleistung beantragen, oder kann man das auch ohne Formblatt 8 beantragen?

    Vielen Dank für die vielen Tipps! :-)
  • Hey Sv,

    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht so 1000 % sicher ob man 108 immer braucht ich kenne jedenfalls keinen der es nicht gemacht hat. Und das Amt sagt ist eigentlich auch echt nicht korrekt ist weiß ich nicht. Ein Anwalt sagte mir mal das niemand gezwungen ist Voraussetzung zu beantragen. Ansonsten hast du glaube ich alle Unterlagen zusammen. Wenn du an sich eigentlich schon Antrag gestellt hast bräuchtest du praktisch Formblatt eins und drei nicht mehr. Das hätten sie ja dann schon von dir. Deine Chancen hängen von deinem gesamten Lebenslauf App nicht nur der Fall dass das eine Zweitausbildung ist sondern ob dieser absehbar und vereinbart war spielt eine Rolle wenn Ausbildung und Studium zeitlich so naja Nanda liegen könnte angenommen werden sprich dass deine Eltern zumindest davon wussten und wenn dem so ist sind sie weiter unterhaltspflichtig. Schau mal oben im Artikel da stehen alle Punkte drinnen, in denen deine Eltern weiter zahlen müssen. Wäre es so einfach müsste man es nicht extra beantragen und es müsste auch nicht extra geprüft werden.
  • Hallo Luisa,

    ich erhoffe mir elternunabhängiges Bafög durch folgende Kombi: Fachabi - Ausbildung im gestalterischen Bereich - schulische Ausbildung zur Fachlehrerin (Berufsfachschule) direkt im Anschluss.
    Von der Bafögstelle wurde mir nur ein Blatt mitgegeben, auf dem ich selbst Stellung zur 1. und 2. Ausbildung beziehen soll („Stellungnahme der/des Auszubildenden zur Klärung der unterhaltsrechtlichen Situation“), das FB8 oder ein Dokument in dem meine Eltern Stellung beziehen sollen gab es nicht. Die Frage ist nun wird mein Antrag mit nur diesem Blatt direkt auf Elternunabhängigkeit geprüft oder brauch ich dazu das FB8?

    LG, Alex
  • Hey Alex,

    Eigentlich gibt es für diese Art Antrag keine Formulare. "Stellungnahme zur unterhaltsrechtlichen Situation ist ein eigenbau von deinem Amt. Nichts offizielles. Für gewöhnlich schreiben die Antragsteller etwas komplett eigenes. das gilt auch für die Stellungnahme der Eltern. Formblatt 8 ist das einzige offizielle Formular in diesem Kontext. Ich denke, die prüfen das auch ohne FB8, sonst hätten sie es dir ja gegeben. Wenn du Vorausleistungen brauchst, musst du es allerdings trotzdem einreichen.
  • Hallo Luisa!
    Ich habe eine Frage zu den drei Jahren erwerbstätig sein nach der Ausbildung.
    Wenn man nach einer schulischen Ausbildung drei Jahre gearbeitet hat zählt das dann mit in die 72 Monate? Oder eher nicht weil man in der Zeit ja kein Geld verdient hat.

    Vielen dank
    Lg
  • Hey Leonie,

    Ausbildung ist Ausbildung. Gehalt ist völlig irrelevant. Du musst nur in der Zeit danach mindestens 780 € monatlich verdient haben. Bei den Ersatzzeiten wie Elternzeit oder Erwerbsunfähigkeit ist die Höhe des Einkommens wiederum egal.
  • Hallo Luisa
    Ich habe auch mal eine Frage bzw. mehrere. Unser Sohn( jetzt 25 Jahre) hat sein Abitur gemacht und danach ein Sabbatjahr eingelegt in dieser Zeit hat er gejobbt ( auf 450 Euro Basis Plus Trinkgeld), danach hat er ein Jahr und 3 Monate bei der Landespolizei RP ein Studium betrieben hierbei hat er über 1000 Euro pro Monat bekommen, dieses wurde seitens der Polizei wegen Fehlverhaltens seinerseits beendet. Danach hielt er sich im Gastrogewerbe mit 450,- Euro plus Trinkgeld über Wasser. Bis er mit einem BA Studium in Fachrichtung Wirtschaftsinformatik angefangen hat und dieses auch mit einem Bachlor beendet hat während des Studiums hat er eine Vergütung von über 1000,- Euro pro Monat bekommen. Die ganze Zeit hat er noch das Ihm zustehende Kindergeld bekommen. Jetzt möchte er seinen Master machen in einem Vollzeitstudium bzw. studiert er Vollzeit. Zur Familie er hat noch 3 Geschwister von welchen zwei noch zur Schule gehen der Dritte steht auf eigen Beinen und ist Fertig mit seiner Ausbildung er wohnt auch nicht mehr bei uns.
    Er hat Bafög beantragt ( Elternunabhängig und Elternabhängiges) und den Bogen für die Vorauszahlung ausgefüllt. Eine Unterstützung seines Studiums ist bei uns zur Zeit Aufgrund der Finanzen nicht möglich ( Kredite und andere Verpflichtungen). Sachleistungen Zimmer und Kost muss er nicht annehmen da über 18 Jahre und möchte er auch nicht.
    Hat er ein Anrecht auf Elternunabhängiges Bafög ( 450 Euro Jobs angemeldet, plus Kindergeld, plus Trinkgeld macht mehr als 700 Euro pro Monat)?
    Sind das 5 Jahre Erwerbstätigkeit?
    Oder dürfen wir weiter Zahlen bis er seinen Master beendet hat und uns damit in unseren finanziellen Ruin begeben ( Verkauf von Haus und Hof) bzw. Pfändungen? (Mindestbehalt von uns müsste bei ca. 2400, Euro liegen). Damit habe ich noch nicht mal die Kosten für Miete/ Rate Wohnen mit Strom und Wasser plus Versicherungen bezahlt.)
    Was haben wir als Eltern für Rechte?
  • Hey Ziemlich,

    Zivilrecht wird nicht funktionieren, weil Bachelor und Master in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Euch steht frei zu entscheiden, ob ihr eurer Unterhaltspflicht mit Sach- oder Geldleistungen nachgeht. Dass Sachleistungen nach dem 18. Geburtstag abgelehnt werden dürfen, weiß ich nicht. Bin keine Anwältin. Habt ihr es schonmal mit einem BAföG Rechner wie unserem versucht oder einen Bescheid vom Amt bekommen? Also wisst ihr, wie viel Unterhalt ihr ihm aus Sicht des BAföG überhaupt schuldet? Euer Freibetrag ist nicht mit eurem Bruttogehalt gleichzusetzen, es ist eher netto, wenn auch nicht ganz. Pro Kind kommen noch 570 Euro monatlich dazu. Ihr seid also bei 3541 Euro frei. Vielleicht ist es alles gar nicht so dramatisch wie ihr denkt. Für elternunabhängiges BAföG müsste er zwischen Bachelor und Master 36 Monate mindestens 780 Euro pro Monat verdienen, wobei die 36 Monate auch nicht am Stück sein müssen und ALG1 mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit gleichgesetzt werden. Erwerbsunfähigkeit zählt ebenso. Also falls noch nicht geschehen, checkt mal unseren kostenlosen BAföG Rechner. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/ Und um nochmal deutlich zu werden, die 5 Jahre sind nicht erfüllt.
  • Hallo Luisa,

    danke für deine tollen Informationen und deine ausführlichen Antworten! Ich habe eine Frage, die mein Sachbearbeiter heute nicht so ganz beantworten konnte.

    Ich habe vier Jahre Bachelor Musikpädagogik studiert und habe direkt im Anschluss meine Selbstständigkeit begonnen. Ich möchte nun meinen Master machen, sodass ich drei Jahre gearbeitet habe ("auf Kante" - aber zeitlich passt es). Allerdings habe ich in den ersten zwei Monaten dieser Selbstständigkeit nur je 420€ verdient - danach "ok", also 1400€/Monat. Sind diese zwei Monate ein Problem?

    Außerdem: ist es schädlich, wenn ich nebenher in Teilzeit ein Fernstudium begonnen habe, aber nur mit 5 Credits pro Semester, was auch nicht Bafög-gefördert wurde?

    Dankeschön im Voraus!
  • Hey Benni,

    es müssen 36 Monate a 780 Euro minimum nachgewiesen werden. Theoretisch zählen die 2 Monate mit den 420 Euro also nicht. Ich weiß jetzt aber auch nicht mit Sicherheit, ob die Zeit des Teilzeitstudiums schädlich ist. Stell einen Antrag auf Vorabentscheid, dann bekommst du eine rechtsgültige verbindliche Antwort auf diese Frage https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hey Luisa,

    ich hoffe du kannst mir ein wenig überblick verschaffen, da ich in den meisten fällen als "Ausnahme" gelte.

    Ich habe 2016 meine Ausbildung angefangen. Nach 2 bis 3 Monaten das Angebot von der Firma genutzt meine Fachhochschulreife (FHR) nachzuholen. Das natürlich parallel zur Ausbildung d.h. über Abendschule.
    Ende 2019 hatte ich also mein FHR und Ein Monat später (2020) meinen Gesellenbrief.
    Habe quasi mein Abi nach der Ausbildung angefangen aber war vorher damit fertig.
    Habe danach noch ziemlich genau 12 Monate gearbeitet.

    Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich trotzdem einen Anrecht an Elternunabhängiges Bafög habe.

    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen oder vielleicht sogar Tipps geben, da ich extrem viele unterschiedliche Antworten bekomme habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Akin
  • Hey Akin,

    einziger Tipp: Stell den Antrag. anders wirst du es nie erfahren.
  • Hey Luisa,

    ich wäre dir auch sehr dankbar, wenn du dir die Zeit für mich nehmen würdest, um meine Situation einzuschätzen.

    Ich werde jetzt in 2Monaten 25Jahre.
    Ich habe nach meinem Realschulabschluss eine 3-jährige Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel gemacht. Danach mein Abitur auf einer BOS nachgeholt. Nun habe ich ein FSJ im Anschluss gemacht und jetzt 1Jahr in Vollzeit gearbeitet. Ich habe eigentlich vor noch weitere 2Jahre in Vollzeit zu arbeiten und dann ein Psychologiestudium anzufangen.
    Nun ist es ja bei mir auch so, dass ich nach meiner Ausbildung erst mein Abitur gemacht habe... ist dieser Weg, den ich gehen möchte dann überhaupt noch möglich um einen Anspruch auf Eltern unabhängiges Bafög zu bekommen?

    Viele liebe Grüße

    Mandy Zink
  • Hey Mandy,

    du musst mit Ausbildung und Arbeit inkl FSJ auf 72 Monate kommen. Musst also nur noch ein Jahr warten. Über Zivilrecht hast du wegen des Abis keine Chance.
  • Hallo Luisa,

    ich habe Bafög beantragt und es wurde elternunabhängig abgelehnt.
    Kurz zu mir:
    Mittlere Reife 2012
    Erste Ausbildung 2012-2014 (nicht abgeschlossen)
    zweite Ausbildung 2014-2017 (abgeschlossen)
    Erwerbstätig 2017-2020
    Fachhochschulreife 2020-2021
    Beginn Studium 2021

    Ich habe Widerspruch eingelegt, in dem Ich erläutert habe das meine Eltern mir bis zum erhalt des Bafögs meine kosten übernehmen aber nicht länger.
    Jetzt habe Ich die Anweisung bekommen das Formblatt 8 auszufüllen und meine frage lautet:

    Ist es von Vorteil oder von Nachteil die mir erbrachten Geldleistungen anzugeben?
    Bzw ist es von Nachteil wenn die bis jetzt erbrachten Leistungen(inkl. KV, Unterkunft & Verpflegung) den ausgerechneten Gesamtbedarf übersteigen?

    Vielen Dank schonmal im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Filip
  • Hey Filip,

    wenn Abi zwischen Ausbildung und Studium lag, hast du keine Chance.
  • Hallo Luisa,

    ich habe vor eine paar Monaten elternunabhängiges Bafög beantragt und das entsprechende Formblatt 8 ausgefüllt. Daraufhin bekam meine Mutter nun einen gelben Brief mit der Bitte eine Stellungnahme zu machen, ob Sie bereit sei den monatlichen Unterhaltsbetrag an mich zu zahlen.

    Muss meine Mutter irgendwelche Bedenken haben, wenn sie antwortet, dass sie zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet ist noch Unterhalt an mich zu zahlen?
    (Und haben Sie Tipps für die Stellungnahme? Muss diese ausführlich sein?)

    Kurz zu mir:
    - Abitur
    - 2 1/2 jährige Ausbildung Bankkaufmann
    - 10Monate im Betrieb gearbeitet
    - danach entschieden ein Studium begonnen ( weg vom Bankwesen )

    Der gelbe Brief hat meine Mutter etwas verunsichert..

    Vielen Dank schonmal für die Antwort und allgemein für Ihre Website!

    MfG
  • Hey Max,

    Die Eltern müssen immer Stellung beziehen. Das ist normal und muss auch nicht ewig lang sein. Mit Formblatt 8 sagst du dem Amt, dass deine Mutter sich weigert ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nachzukommen und du nun dringend Hilfe brauchst, um dein Studium nicht abbrechen zu müssen. Das Amt will von ihr wissen, ob das stimmt, was du sagst. Die Stellungnahme meiner Kunden ist ziemlich genau 3 Sätze lang. Den langen ausführlichen Teil musst du mit deiner Stellungnahme machen. Das können durchaus mehrere Seiten werden. Solltest du Vorausleistung erhalten und deine Eltern noch unterhaltspflichtig sein, muss deine Mutter diese Vorausleistung später mit Zinsen zurückzahlen. Wenn sie das tut, gibt es keinen weiteren Ärger. Solltet ihr euch gut verstehen und du auch ohne Vorausleistung klarkommen, kannst du den Antrag auf Vorausleistung zurückziehen oder du legst das Geld beiseite, damit du es notfalls zurückzahlen kannst, wenn es soweit ist.
  • Hallo Luisa,

    ich habe im September 2020 elternunabhängiges Bafög beantragt. Ich habe nach dem Abitur eine 2 jährige Berufsausbildung absolviert und bis September 2020 in diesem Beruf gearbeitet - insgesamt 7 Jahre. Im Wintersemester 2018/2019 war ich für ein Fern-/Onlinestudium eingeschrieben, habe aber weiterhin Vollzeit in meinem Beruf gearbeitet. Nun hat mir das Bafög-Amt mitgeteilt, dass ich die Vorraussetzungen für das elternunabhängiges Bafög nicht erfülle, weil ich keine 4 Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen kann, denn meine Erwerbstätigkeit nach dem immatrikulierten Semester 18/19 wird nicht mit eingerechnet. Mein jetziges Studium und auch das Studium im Wintersemester 18/19 haben nichts mit meiner Ausbildung zu tun. Meine Eltern sind zivilrechtlich ja eigentlich seit meiner abgeschlossenen Berufsausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig. Siehst du Erfolgschancen bei dem Weg über einen Antrag aus Vorausleistung elternunabhängig gefördert zu werden? Vielen Dank für deine Hilfe.
  • Hey Laura,

    da hat das Amt recht. Es zählt nur die Zeit zwischen Ausbildung und Studium. Alles, was parallel läuft, spielt keine Rolle. Versuch's über den im Artikel beschriebenen Weg. Das ist die einzige Chance, wenn Berufspraxis fehlt. Jehr mehr Zeit zwischen Ausbildung und Erststudium liegt, desto besser die Chancen.
  • Liebe Luisa, dein Rat würde mir sehr helfen!
    Ich habe letzten Herbst meine Ausbildung zur Fotografin abgeschlossen. Während dieser Zeit habe ich 2 Jahre lang Schüler BAföG bekommen und meine Eltern haben Unterhalt gezahlt. Jetzt möchte ich wegen der grauenvollen beruflichen Perspektiven anfangen, zu studieren. Meine Eltern sollten ihre Unterhaltspflicht mit der ersten Ausbildung erfüllt haben, soweit ich weiß...? Wie stehen meine Chancen auf Elternunabhängiges BAföG über Formblatt 8? Ich hatte noch keine Möglichkeit, dem Beruf Fotograf nachzugehen weil es einfach keine Jobs gibt. :( Vielen Dank für deine Hilfe!

    LG Alisa
  • Hey Alisa,

    wie allen anderen hier in der Kommentarspalte kann ich auch dir nur raten es zu versuchen, weil es schlichtweg nichts zu verlieren gibt. Wenn es nicht klappt, ist es eben so und man bricht das Studium dann notfalls eben wieder ab, wenn es finanziell nicht anders geht. Deine Chancen hängen wahrscheinlich davon ab, was du studieren willst. Fotografie wäre in Bezug auf BAföG wahrscheinlich die beste Idee, vorallem wenn die schlechte Auftragslage der Grund dafür ist.
  • Hallo!
    Ich habe im September 2020 elternunabhängiges BAföG beantragt, jedoch ist eine Rückmeldung nach Einsendung meiner Unterlagen bisher nicht erfolgt.
    Bei mir ist es folgendermaßen:

    Ich, 25 Jahre alt, habe insgesamt zwei Ausbildungen absolviert (eine schulische, 2 Jahre und eine berufliche, 3 Jahre), danach knapp 3 Jahre in dem letzteren erlenten Beruf (Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte) gearbeitet. Seitdem WS 2020/21 studiere ich nun Jura. Da mein Vater verstorben und meine Mutter Renterin ist, wäre ein elternabhängiges BAföG ein großes Problem.

    Meine Frage ist daher: wie gut stehen meine Chancen, dass ich ein elternunabhängiges BAföG zugesprochen bekomme? Diese Geldsorgen bereiten mir schon eine ganze Weile Kummer, da ich weiß, sollte es mir nicht gewährt werden, müsste ich das Studium unterbrechen..

    Liebe Grüße
    Michelle
  • Hey Michelle,

    nach dreijähriger Ausbildung und anschließender 3 jähriger Berufstätigkeit gibt es 100% elternunabhängige Förderung. Es müssen zusammen 72 Monate vor Beginn des Studiums gegeben sein. Also 36 Monate Ausbildung + danach 36 Monate arbeiten bevor das Studium losgeht. Hast du die Ausbildung in weniger als 36 Monaten abgeschlossen, musst du fehlenden monate durch Arbeit ausgleichen. Fehlt auch nur ein einziger Monat sprich 71 statt 72 Monate, musst du es über den hier beschriebenen Weg gehen. Warte erstmal den Bescheid ab und frag nach, ob der Antrag überhaupt angekommen ist.
  • Hallo :) ich sitze gerade an dem Formblatt 8 und meine Eltern müssen noch die schriftliche Begründung abgeben. Gibt es für die Formulierung irgendwelche Tipps?
    Kurz zu mir:
    - nach Fachabitur 6 Monate gearbeitet
    - Auslandsaufenthalt
    - wieder 3 Monate gearbeitet
    - Fotografenausbildung verkürzt und Kammersiegerin geworden ( 1Jahr10Monate)
    - danach 1,5 Jahre im Ausbildungsbetrieb gearbeitet
    - spontan entschieden Studium zu beginnen : --> Deltaprüfung bestanden --> Studium: Japanologie (75%) und Kunstgeschichte (25%)

    Da die Ausbildung und das Studium absolut nicht aufeinander aufbauen und ich erst ein paar Wochen vor Studiumsbeginn mit meinen Eltern darüber geredet habe, wäre es doch möglich das elternunabhängige Bafög zu bekommen, oder nicht? Mein Papa hat mich damals während der Ausbildung finanziell unterstützt da ich nicht mehr zuhause gewohnt habe und die Fotografenvergütung während der Ausbildung so minimal war.

    Liebe Grüße
    Mali
  • und müssen meine Eltern trotzdem Formblatt 3 ausüllen?
    LG
  • Hey Malea,

    klingt gut. Ich würde es auf jeden Fall beantragen.
  • Hey Malea,

    ja, auf jeden Fall.
  • Hey,

    ich habe einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt und gestern den Bescheid über meine Ausbildungsförderung (Vorausleistung) bekommen. Ich habe diesen Antrag mit dem Ziel gestellt elternunabhängig gefördert zu werden, da ich in meinem Fall meiner Meinung nach die Voraussetzungen dafür erfülle. In dem Bescheid ist auch mein Anspruch aufgelistet, der sich aus dem Zuschuss und dem Darlehen zusammensetzt. Kann ich daraus schon schließen, dass ich elternunabhängig gefördert werde? Würde gegen meine Eltern ein Unterhaltsanspruch bestehen müsste ich das doch als Vollzuschuss bekommen, oder sehe ich das falsch?

    Liebe Grüße
  • Hey Anonym,

    Das ist wahrscheinlich nur die Vorausleistung. Wenn dein Antrag positiv entschieden wird, bekommst du einen Bescheid, dass die Vorausleistung nicht zurückgefordert wird. Vollzuschuss würde bedeuten, dass du das komplette BAföG bekommst. Ich vermute, du meinst den Höchstbetrag. Ob du den bekommst oder nicht, hängt dann allein von dir ab.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und möchte jetzt Politikwissenschaft studieren. Habe jetzt Angst, dass das Amt ggf. einen sachlichen Zusammenhang sieht. Muss ich belegen können, dass die beiden Sachen sachlichen nicht aufeinander aufbauen oder entscheidet dass ein Sachbearbeiter?

    Vielen Dank und viele Grüße
  • Hey Kristina,

    du wirst gefragt, ob dir die Ausbildung einen Vorteil verschafft. Das wäre der Fall, wenn dir deine Ausbildung irgendwqie ans Studium angerechnet wird oder Einfluss auf die Zulassung hatte., ansonsten sehe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Verwaltung und Politik. Wenn du Verwaltungsfachwirt wollen würdest, wäre der Zusammenhang deutlich.
  • Hallo,
    danke für das tolle Video. Meine Frage ist, ob ich den zweiten Fall auch noch durchführen kann, wenn ich vom Amt einen Bescheid bekommen habe, dass mir nur sehr geringes Bafög zusteht und meine Eltern Unterhalt zahlen müssen? Mein Fall ist so, dass ich eine 3 jährige Ausbildung gemacht und dann weniger als 3 Jahre gearbeitet habe. Ein sachlicher Zusammenhang besteht zwischen meiner Ausbildung und meinem Studium nicht und ich habe meinen Eltern immer gesagt, dass ich nicht studieren möchte. Erst als ich die Zulassung hatte, habe ich ihnen davon erzählt. Also die Frage ist nun, ob sich der Vorgang mit der Vorausleistung und der Erklärung über das Zivilrecht auch dann noch machen lässt, wenn das Bafög Amt meinen Fall schon geprüft hat und entschiede wurde, dass meine Elter für mich aufkommen müssen, was sie in dem Umfang, den ich benötige aber nicht möglich ist.

    Vielen Dank für deine Antwort.
  • Hey Lennart,

    ja, du kannst diesen Antrag jederzeit während des laufenden BWZ für den gesamten BWZ stellen. Wenn man schon einen Bescheids hat, ist das sogar besser. Du musst FB8 nicht einreichen, wenn du finanziell auch ohne Vorausleistung überlebst. Ihr müsst aber trotzdem Stellungnahmen schreiben, um zu begründen und glaubhaft zu machen, dass deine Eltern tatsächlich nicht unterhaltspflichtig sind. Das amt prüft die Unterhaltspflicht nur auf ausdrücklichen Antrag. Ohne diesen wird Zivilrecht nicht berücksichtigt.
  • Hallo Luisa,

    wenn ich den Bafög Antragsservice nutze, helft ihr dann auch dabei die Stellungnahmen zu schreiben um Elternunabhängiges Bafög auf Zivilrechtswege zu beantragen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Julius
  • Hey Julius,

    wir können sie nicht für dich schreiben, aber dir mit Leitfragen und Feedback helfen.
  • Hallo Luis,

    vielen Dank.

    Ist es auch möglich Bafög auf dem Zivilrechtlichen weg zu beantragen, ohne Vorleistung zu beziehen?

    Gruß
    Julius
  • Hey Julius,

    ja ist es. Du bist nicht verpflichtet Vorausleistung zu beantragen, wenn du die Bearbeitungszeit von bis zu 6 Monaten anders finanzieren kannst.
  • Liebe Luisa,

    ich danke dir für diesen tollen Text, einfach zu verstehen und super geschrieben.
    Ich habe total Bauchschmerzen bei dem Gedanken, meinem Vater "auf der Tasche" zu liegen. Ich bin Halbwaise und habe nach meinem Abi eine 3jährige Ausbildung gemacht und arbeite seither (im Sommer 2 Jahre) in einem extrem systemrelevanten Beruf. Mein Papa ist frühpensioniert und hat natürlich sein eigenes Auskommen, welches er alleine bestreiten muss. Ich habe auch keine Großeltern mehr oder sonst jemanden, der mir bei meinem Wunschstudium unter die Arme greifen könnte.
    Meine Frage ist nun, ob es auch Regelungen für Halbwaisen gibt oder eine, die salopp gesagt, meinen Vater nicht bis auf die Unterhosen auszieht finanziell gesehen ?
  • Hey Juli,

    es gibt keine Sonderregelung für Waisen. Für deinen Vater gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen auch. Er hat einen Freibwtrag auf sein Einkommen, der Rest wird auf dein BAföG angerechnet. Ob sich jemand "nackt " fühlt hängt also von der Höhe seines Einkommens ab. Ihm wird definitiv nicht alles weggenommen. Ob er aber weiterhin seinen Lebensstil wie gewohnt fortführen kann interessiert keinen.
  • Moin,

    wenn ich einen Antrag auf Vorausleistung stelle müssen meine Eltern ja Stellung in einem kurzen Schreiben beziehen.
    Ich frage mich nun wie das auszusehen hat. Muss ich bestimmte Paragraphen aus dem Zivilrecht nennen oder reicht es den Sachverhalt zwischen BAföG Recht & Zivilrecht nur zu erwähnen & das zwischen meiner Ausbildung (Veranstaltungstechnik) & meinem jetzt angefangen Studium (Lehramt) kein fachlicher Zusammenhang besteht?

    Vielen Dank & Viele Grüße

    Malte A. Langenbeck
  • Hey Malte,

    Pragraphen machen immer Eindruck sind aber nicht notwendig solange klar ist, worauf du hinaus willst. Viel Erfolg!
  • Hey Luisa

    Zu mir: Direkt nach meinem Abi habe ich ein Jahr bei der Bundespolizei dual studiert und dann freiwillig abgebrochen. Danach habe ich eine Ausbildung zum Zimmerer gemacht und schließe diese nun (auf 2 Jahre verkürzt) ab. Ich würde jetzt gerne mit nur zwei Monaten Gesellenlohn Holztechnik und -bau studieren.
    Glaubst du, dass ich Chancen auf Eltern unabhängiges BAföG habe oder bekäme ich dieses Erst, wenn zwischen Ausbildung und Studium eine größer Zeitspanne ist?

    Liebe Grüße Christoph
  • Hey Christoph,

    versuch's. Es gibt nichts zu verlieren. Die Chancen erhöhen sich natürlich mit der Zeit, ausgeschlossen ist es aber nicht, schon nach 2 Monaten elternunabhängig gefördert zu werden.
  • Hallo liebe Luisa,

    ich habe eine dreijährige kaufmänische Ausbildung absolviert, die ich aber wegen meines Abiturs auf 2,5 Jahren verkürzt habe.
    Danach habe ich fast 2 Jahre Vollzeit in dem Beruf weitergearbeitet und mich nun für ein Studium entschieden, dass nicht in die Richtung der kaufmänischen Ausbildung geht. Außerdem bin ich über 25, wohne nicht mehr bei meinen Eltern und zahle die Krankenversicherung etc. selbst.
    Das heißt, es könnte bei mir klappen, oder was meinst du?

    Viele Grüße
    Lilly
  • Hey Lilly,

    klingt gut, ich würd's beantragen, wenn ich du wäre.
  • Hey Luisa,

    Vielen Dank erstmal für die ganzen Infos. Ist angenehm zu hören, wenn man etwas ernüchtert vom BAföG-Schreiben ist.
    Bei mir ist der Sachverhalt folgender:

    Ich bin 29 Jahre alt und habe 2015 meinen Bachelorabschluss gemacht. Im Anschluss habe ich hauptsächlich im Ausland gelebt, insgesamt für ca. 5 Jahre.
    Nun habe ich im September 2020 einen Master-Studiengang angefangen und einen BAföG-Antrag gestellt.
    Als Antwort habe ich einen Bescheid mit 0 Förderung bekommen, mit der Begründung, dass meine Eltern zu viel verdienen und diese unterhaltspflichtig sind.

    Ich würde jetzt auch Formblatt 8 einsenden, da sowohl meine Eltern als auch ich der Meinung sind die Unterhaltspficht war mit meinem ersten Abschluss beendet und es besteht aufgrund meiner langen Zeit im Ausland auch kein geforderter "enger zeitlicher" Zusammenhang zwischen den beiden Studienzeiten.

    Wollte mal hören, was du dazu denkst? Und frohe Weihnachtstage wünsche ich. :)
  • Hey Willy,

    Wenn du in den fünf Jahren nachweislich eigenes Einkommen hattest, sollte das problemlos klappen.
  • Hallo,
    bei mir ist liegt folgende Situation vor.
    Bis 2016 Berufsausbildung
    Bis 2020 Bachelorstudium und normaler Bafög Bezug
    Ab 2020 Masterstudium

    Ich habe den Antrag auf Vorrausleistung gestellt wegen meiner Berufsausbildung die nichts mit dem Studium zu tun hat. Jetzt haben meine Eltern die Zahlungsaufforderung bekommen. Gibt es da noch Möglichkeiten dagegen Einspruch zu erheben? Und hat das jetzt für mich nicht doch Nachteile, das sich mein Rückzahlungsbetrag erhöht ich aber effektiv nicht mehr Geld bekomme?
  • Hey Franz,

    Grundsätzlich hast du das Recht gegen jeden Bescheid zu Widersprechen. Der Widerspruch selbst hat keine Nachteile. Die zweite Frage verstehe ich nicht ganz. Die Vorausleistung hat insofern den Nachteil, dass der ausgezahlte Betrag mit Zinsen zurückgezahlt werden muss.
  • Hallo zusammen!
    Voraussichtlich nächstes Jahr soll mein Studium beginnen und ich sorge mich natürlich um die Finanzierung ...
    Zu meinem Lebenslauf:
    Anfang der 13. klasse habe ich die Schule mit der Fachhochschulreife verlassen
    Danach bin ich für 6 Monate nach Australien gereist um danach eine Ausbildung als Industriekauffrau anzufangen, die ich innerhalb von 2 Jahren (statt normalerweise 3) abgeschlossen habe.
    Relativ schnell habe ich aber gemerkt, dass das nichts ist, was ich mein Leben lang machen möchte.
    Nun ist mein Plan nächstes Jahr auf Lehramt an Grundschulen zu studieren, also etwas ganz anderes.
    Aktuell hole ich auf der BOS mein Abitur nach um die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium zu erfüllen.
    (habe hier gelesen, dass die Reihenfolge hinderlich sein kann, verstehe nur nicht ganz warum?)
    Wie stehen wohl meine Chancen bei einem Antrag?
    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Maria,

    wie du selbst schon festgestellt, ist die Reihenfolge ein Problem. Sie spielt insofern eine Rolle, als dass mit Ausbildung immer der letzte abschluss gemeint ist. Ausbildung im Sinne des BAföGs meint nicht zwingend Berufsausbildung. ein Studium oder Schulabschluss ist genauso eine Ausbildung wie die Industriekauffrau oder dein Fachabi. dein abi jetzt steht in zeitlichem und fachlichem Zusammenhang mit deinem Studium. Ich glaube nicht, dass das klappt, aber versuch's ruhig trotzdem. Man sollte sich nie auf die Meinungen aus dem Internet verlassen.
  • Hallo,

    ich habe während meines Bachelors Bafög erhalten. Nun habe ich im Master einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt und erhalte den offenen Betrag, den meine Eltern hätten zahlen sollen. Nun haben meine Eltern rückwirkend eine Zahlungsaufforderung erhalten. Meine Frage ist nun, ob allgemein der Bachelor als abgeschlossene 1. Berufsausbildung geltend gemacht werden kann? Wenn nicht, lohnt es sich ja nicht, sich durchzusetzen.

    Lg Deniz
  • Hey Deniz,

    Bachelor und Master bilden zusammen eine Ausbildung. Liegen dazwische 3 Jahre berufstätigkeit, kann der Master elternunabhängig gefördert werden. Geht man vom Bachelor direkt in den Master gehen die Chancen gegen 0. Generell denke ich, dass ist so ein antrag sinnlos ist, wenn weniger als 3 Jahre zwischen Bachelor und Master liegen, allerdingshat hier jemand neulich geschrieben, dass das Amt einen solchen Antrag empfohlen hat, wobei zwischen Bachelor und Master 2 Jahre liegen, also versuch's ruhig
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für die Informationen, die du hier bereitstellst.
    Ich habe die Gesamtschule nach der 12. Klasse verlassen, dann eine Ausbildung (im Familienbetrieb) gemacht und so die Fachhochschulreife erworben. Danach habe ich 1 Jahr in meinem Beruf als Groß- u. Außenhandelskauffrau gearbeitet und mich für ein duales Studium der Sozialen Arbeit entschieden. Leider gefällt mir das Studium nicht und ich sehe dort für mich keine Perspektive, so dass ich nun nach 3 Semestern abbrechen will. Das duale Studium läuft über eine private Hochschule und ich habe eine Vergütung in Höhe von ca. 850€ erhalten. Ich möchte nun ab dem SoSe2021 gerne Wirtschaftswissenschaften studieren und frage mich, ob ich elternunabhängiges Bafög erhalten kann, da ich ja bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe und meine Eltern nicht damit gerechnet haben, dass ich mein duales Studium abbreche.

    Ich erhalte Kindergeld und wohne seit über 4 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern.
  • Hey Gigi,

    wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich den Antrag stellen. Ich weiß nicht, ob es klappt, aber was hast du schon zu verllieren? Dass du das Fach wechselst ist glaub ich weniger wichtig dabei. Es geht eher ums Studieren an sich. Es zählt lediglich deine Ausbildung und die Zeit bis zum Studium, dass du später das fach wechselst, dürfte egal sein. Das, was du da tust ist ja kein Abbruch. Beim Abbruch gibst du das Studieren für mindestens 3 Jahre komplett auf. Die 850 Euro im dualen Studium sind in sofern unwichtig, da sie in unmittelbaren Zusammenhang mit dem dualen Studium stehen. Eshandelt sich also um Ausbildungsvergütung und nicht Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des BAföGs. Wo du wohnst ist auch egal. Ich habe schon Leute gesehen, die so einen Antrag erfolgreich bewilligt bekommen haben, obwohl sie bei den Eltern wohnen. Im Kern zählt eigentlich nur, warum du die Ausbildung gemacht hast und was deine Eltern mit Studium und Ausbildung zu tun hatten. Wussten sie von deinen Plänen oder oder haben sie sie sogar beeinflusst?
  • Hallo,

    ich habe gerade meinen Ablehnungbescheid erhalten und wollte fragen, wie ihr das einschätzt, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen:
    Ich bin 27, habe ein Kind, nach dem Abi 1 Jahr FSJ, 4 Semester Studium (damals schon 0€ Förderung, da die Eltern zu viel verdienten, die haben dann auch das Studium damals finanziert), dann aus familiären Gründen Studium abgebrochen (lt. Amt jedoch kein unabweisbarer Grund), dann 5 Jahre in Vollzeit gearbeitet und jetzt 1. Semester Medizinstudium.

    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Lisa,

    ohne unabweisbaren Grund, wird das nichts mehr mit BAföG. Unabweisbar ist krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit. Familiäre Probleme erklären zwar eine Exmatrikulation, aber nicht, dass du dich nicht wieder im alten Fach wiederimmatrikulierst, sprich, das Fach wechselst.
  • Hallo!

    Ich habe heute den Bescheid bekommen mit einer Förderungshöhe von 0€ - es war zu erwarten, das hat mir auch der Sacharbeiter bei der Erstantrag-Beratung mitgeteilt.
    Nun kurz zu meiner Person: Ich habe Abitur gemacht, war danach im Ausland, habe dann 2 Semester studiert und abgebrochen und eine Ausbildung für 1,5 Jahre zur Einzelhändlerin abgeschlossen und danach direkt die Fortbildung zur Handelsfachwirtin gemacht. In der Fortbildung habe ich mich für einen Richtungswechsel entschieden und studiere nun im ersten Semester Wirtschaftswissenschaften und Germanistik auf Lehramt. Ich wohne seit 3 Jahren alleine und erhalte keine Unterstützung meiner Eltern, weil ich mich durch mein Gehalt die letzten Jahre selber unterhalten konnte. Nun ist das Gehalt natürlich nicht mehr da und ich probiere gerade mich mit Biegen und Brechen mit einem Studentenjob über Wasser zu halten, was aber auf Dauer auf Kosten meiner Studienleistung geht.
    Nun frage ich mich, ob ein Vorausleistungsantrag bei mir Sinn machen würde? Da ja bei mir wirklich der Fall vorliegt, dass A meine Eltern seit 3 Jahren gar nicht mehr darauf eingestellt sind, mich zu unterhalten und B selbst ich und meinte Eltern nicht geahnt haben, dass ich nochmal ein Lehramtsstudium beginne.

    Eine weitere Frage: Wenn ich den Antrag stelle und die Bearbeitung ergibt, dass meine Eltern doch zahlen müssen, wird dann die Vorausleistungszahlung direkt gestoppt und man muss nur den Beitrag zurück zahlen, der bis dahin gezahlt wurde? Habe ich das richtig verstanden?

    Vielen Dank für die Antwort und bleibt gesund!
    LG Laura
  • Hey Laura,

    ich würde es im Zweifelsfall IMMER versuchen. Weniger als 0 kann es nicht mehr werden.Die Vorauszahlung wird nach einem Jahr bzw. zu dem Zeitpunkt, für den du Vurleistung beantragt hast, gestoppt. Wenn du danach keine weiteren Vorausleistung beantragst, bekommst du auch keine mehr.
  • Hi Luisa, danke für deinen Beitrag :) Ich beantrage gerade vom Bafög Amt Förderung für eine Zweitausbildung. Dafür soll ich ein paar Fragen beantworten wieso ich noch eine zweite Ausbildung mache. Gibt es hier irgendetwas zu beachten, damit man elternunabhängig gefördert wird? Meine Eltern haben meine erste Ausbildung finanziert und da ich 29 bin, sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig. Ich möchte nicht, dass sie verklagt werden oder der Antrag abgelehnt wird.
    LG Svea
  • Um meinen Fall etwas genauer zu schildern:
    2014 ersten Bachelor abgeschlossen (BWL duales Studium)
    2014-2016 gearbeitet
    2016 Bachelor Psychologie angefangen, nebenbei Teilzeit gearbeitet um mich selbst zu erhalten
    2020 Bachelor fertig und nun im Master
    Für den Master habe ich nun elternunabhängiges Bafög beantragt. Leider habe ich im Bachelor nicht immer über 800€ verdient, was scheinbar der einzige Indikator für einen Selbsterhalt ist.
    Das Bafög Amt hat mir aber geraten einen Antrag auf Zweitausbildung zu stellen. Dafür habe ich nun ein Schreiben meiner Eltern, dass sie bereits meine erste Ausbildung finanziell unterstützt haben. Hinzu kommt, dass ich mit 29 weit über der Unterhaltspflicht bin.
    Nun habe ich aber auch einen Fragebogen erhalten, den ich ausfüllen soll. In dem wird nun gefragt, wieso ich die zweite Ausbildung angefangen habe und was sie mit der ersten zu tun hat, aber auch, ob meine Eltern Einfluss auf meine Entscheidung genommen haben.
    Hier nun meine Frage:
    Du schreibst unten von Ausnahmen bzgl der Unterhaltspflicht. Heißt das wenn ich hier schreibe, dass sie Einfluss genommen haben, dass sie doch als unterhaltspflichtig gesehen werden können?
    Und soll ich einen Zusammenhang zwischen BWL und Psychologie herstellen oder mindert das eher meine Chancen?

    Ich hoffe es ist verständlich :)
    Danke und LG Svea
  • Hey Svea,

    die Unterhaltpflicht hat nichts mit deinem Alter zu tun und auch nichts damit, ob si dir tatsächlich eine Ausbildung finanziert haben. Das bürgerliche Gesetzbuch sieht lediglich vor, dass du eine angemessene Ausbildung abgeschlossen hast, um das zu prüfen, stellt das Amt diese Fragen. Hast du deine Erstausbildung unabhängig von deinen Eltern gewählt? War absehbar, dass du später nochmal studieren würdest? Ist ein Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen notwendig? Darum geht es im Kern. Hast du z.B. eine einfache Berufsausbildung gemacht, weil deine Eltern vom Studieren grundsätzlich nichts halten oder deinen eigentlichen Berufswunsch nie unterstützt haben, haben sie weiterhin für ein Dach über deinem Kopf und Essen auf deinem Tisch zu sorgen. Dasselbe gilt, wenn du eine Ausbildung zur Überbrückung der Wartezeit zum Studium gemacht hast. Also prinzipiell alles, wo deine Eltern von deinen Plänen frühzeitig wussten oder zumindest offensichtlich hätten wissen können, wozu auch eine Berufsunfähigkeit gehört. Niemand, der sich kooperativ verhält, wird verklagt und ja dein Antrag könnte abgelehnt werden. Er könnte aber auch bewilligt werden. Das wirst du ohne antrag nie erfahren.
  • Ich bin 25 Jahre alt, habe mit 18 eine erste Ausbildung zur Kosmetikerin abgeschlossen(1 Jahr),dann meine Abschlüsse nachgeholt (bis MSA) und von 17 bis zum 19. Lebensjahr bei meiner Oma gewohnt. Nach einer längeren Auszeit habe ich eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin gemacht und bin nach Abschluss ein Jahr nach Frankreich gegangen.
    Danach war ich nur kurz bei meiner Mutter und bin dann nach Berlin gezogen, wo ich meine Abschlüsse nachgeholt habe.( Allgemeines Abitur auf der Berufsoberschule) jetzt will ich studieren und die vom Studierendenwerk wollen doch tatsächlich, dass meine Eltern den Großteil bezahlen.
    Kann das sein? Habe ich nicht Anspruch auf elternunabhängiges Bafög?
    Liebe Grüße
    Lara
  • Hey Lara,

    ich wüsste nicht, warum du elternunabhängig gefördert werden solltest. Hast du je gearbeitet? Klingt nicht so, außerdem ist ein abi nach der Ausbildung auch ganz schlecht, wenn man es übers Zivilrecht versuchen will. Ausgehend von deinen Angaben, sehe ich keine Chance.
  • Hey,

    2016 Schulische Ausbildung im Bereich Informatik und zum Teil von meinen Eltern finanziert.
    16-20 mal hier mal da gejobbt.
    2020 Antrag auf Vorausleistung für ein Studium in Pädagogik.
    Aktueller Wohnort bei meinen Eltern.

    Bestehen Chancen auf Vorausleistung ?

    Vielen Dank :)
  • Hey Matze,

    wenn du das Abi nicht zwischen Ausbildung und Studium nachgeholt hast oder die Ausbildung ein Zulassungskriterium zum Studium war, kannst du diesen Antrag stellen. Dein Wohnort ist irrelevant.
  • Hi,
    denkt Ihr ich hätte Anspruch auf Elterunabhängige Förderung?
    habe eine
    -3 jährige Berufsausbildung
    -14 Monate Gearbeitet in dem Beruf
    -1 Jahr Fos12 für die FHR
    -2 Monate BOS angefangen und abgebrochen
    -dann ca 11 Monate bis vor diesem Wintersemester Arbeitslos gewesen.
    Mein Studiengang ist in einer ähnlichen Fachrichtung wie meine Berufsausbildung.
    Sind meine Eltern jetzt nicht mehr Unterhaltspflichtig?
    Wenn doch, ich habe gelesen dass die Zurückzahlungen für die Vorrauszahlungen mit 6% verzinst werden?
    Was muss ich beim Ausfüllen vom Formblatt 8 beachten?
    Hoffe ihr könnt mir eine Auskunft geben :)
    Vielen Dank!
    LG Luca
  • Hey Luca,

    Da bin ich mir nicht sicher. Wenn deine Ausbildung für die Zulassung zum Studium ausschlaggebend ist, würde ich nicht zuviel Hoffnung darin stecken, es aber trotzdem versuchen. Ich empfehl aber erstmal ganz normales BAföG zu beantragen und erst dann die unterhaltspflicht prüfen zu lassen. Je nach Höhe ihres Einkommens bekommst du ja vieleicht doch BAföG, wenn auch nicht ganz so viel, damit ist auch weniger Vorausleistung nötig und die Zeit der Prüfung finanziell einfacher zu überbrücken. Was ich noch nie gemacht habe, theoretisch aber möglich sein soll, ist es, diesen Antrag ganz ohne Vorausleistung zu stellen, wenn du dir das leisten kannst.
  • Hallo. Wie würde eure Meinung lauten, wenn man erst sein Abitur machen wollte, es aber nicht geschafft hat und sich auch von dem Gedanken verabschiedet hat (War den Eltern bekannt, bzw. einem/zum anderen keinen Kontakt). Man nach seinem Abitur eine Ausbildung als Steuerfachangestellten begonnen hat und auch abgeschlossen hat. Danach der Ehrgeiz gepackt hat und sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht hat, und seinem Elternteil (Kein Kontakt zum anderen) erst einen Monat vorher erzählt hat, dass es geplant war und nun im zweiten Semester Jura studiert?
  • Hey Frage,

    die Reihenfolge Ausbildung, Abi, Studium könnte problematisch sein. Ich würde es trotzdem auf einen Versuch ankommen lassen. Was hast du schon zu verlieren?
  • Hallo, ich hab vor einem Monat mein 25. Lebensjahr abgeschlossen und erhalte nun mein Kindergeld mehr. Ich habe eine bereits abgeschlossene Ausbildung und bin nun in der Vorklasse einer Berufsoberschule. Mir wurde für das Eltern unabhängige Bafög abgesagt und für das Eltern abhängige verdienen meine Eltern zu viel. Sprich obwohl ich inzwischen meine Krankenversicherung ohne jegliches Einkommen bezahlen muss erhalte ich auch keine Unterstützung von Staat.Aus diesem Grund wohne ich wieder bei meinen Eltern weil ich keinerlei Möglichkeiten hab, eine eigene Wohnung zu finanzieren. Leider sehe ich mich gezwungen trotz auszeichnender Kompetenzen mein Abitur abzubrechen weil ich mich irgendwie finanzieren muss.
  • Hey Viktoria,

    BAföG ist eine Sozialleistung, auf dem Niveau wie Hartz4. Das bedeutet, dass BAföG nur diejenigen erhalten, die sozial bedürftig sind. Nun hat das Amt erst einmal festgestellt, dass deine Eltern so viel Geld haben, dass sie dich mit finanzieren können. Hier wurde auch vermutlich mit eingerechnet, dass Krankenversicherung mit gezahlt werden muss, wenn der Antrag erst kürzlich abgelehnt wurde.
    Wenn das Amt den Weg über §11 und das Zivilrecht abgelehnt hat, du aber mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du dem auch widersprechen und gerichtlich dagegen vorgehen. Hier ist aber die Hilfe eines Anwalts empfehlenswert.
    Gruß, Mathias
  • hallo,

    ich hab elternunabhängiges Bafög beantrag, bin mir aber unsicher ob es überhaupt bewilligt wird.
    Ich hab das Fachabitur angefangen und abgebrochen, da ich nicht studieren wollte, danach mit der Bankausbildung angefangen und auch wieder abgebrochen. Danach hab ich die Ausbildung als Steuerfachangestellte begonnen diese erfolgreich beendet und danach gleich das Abitur auf der BOS gemacht und Studiere jetzt im 1 Semester. (bin 25 Jahre)

    Wie wird sich das Bafögamt da wahrscheinlich entscheiden?
  • Hey Anna,

    wird wohl eher nich elternunabhängig.
  • Hallo Luisa!
    Ich habe auch eine Frage. Ich habe in den Zwanzigern den Bachelor Lehramt gemacht, aber nie den Master.
    In der Zwischenzeit habe ich gejobbt (Minijobs) und die Kinder meiner allein erziehenden Schwester mit großgezogen.
    Jetzt sind diese aus dem gröbsten raus und ich würde gerne mit 30 den Master im nächsten Semester beginnen. Dann werde ich doch ganz normal elternunabhängig gefördert, oder?
    LG und danke 😊😊
  • Hallo Luisa,

    ich bin 22 Jahre alt und habe eine Ausbildung als Industriekaufmann gemacht. Ich habe die Ausbildung verkürzt auf 2 Jahre und arbeite jetzt noch 1 halbes Jahr.
    Ich wohne seid 1 Monat nicht mehr zuhause und das Kindergeld bekommen meine Eltern.
    Ich möchte gerne Jura studieren und da wäre die frage wie die Chancen stehen, dass ich elternunabhängiges Bafög bekomme?

    Gruß
    Julius
  • Hey Julius,
    könntwe klappen, aber das kommt auch deutlich mehr Faktoren als nur Wohnsitz und Lebenslauf an. Nicht umsonst braucht das Amt für diese Entscheidung mehrseitige Stellungnahmen aller Beteiligten.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank. Wie könnte ich das denn am besten einfädeln?

    Vielen Dank für deine Hilfe.

    Gruß Julius
  • Hallo Luisa,

    aber den Antrag kann ich erst stellen wenn ich immatrikuliert bin, oder auch schon vorher?

    Gruß Julius
  • Hey Julius,

    das liegt meist an den Ämtern, wie sie es gern haben. An sich sollte es aber ab Studienplatz-Zusage funktionieren.

    Gruß, Mathias
  • Hallo Luisa,
    Ich würde mich hier gern anschließen und auch Fragen ob ich Anspruch auf elternunabhängiges Bavög haben könnte. Ich habe damals zwei Semester studiert wofür mich meine Eltern finanziert hatten. Habe dieses dann abgebrochen und eine Krankenpflege Ausbildung absolviert. In dem Beruf habe ich dann fast 3 Jahre gearbeitet bis zu dem Zeitpunkt wo ich anfangen möchte zu studieren (Oktober 2021). Leider fehlen mir bis zu den 3 Jahren nämlich 4 Monate weil ich zwischen 3 Arbeitsstellen jeweils 2 Monate arbeitslos gemeldet war wegen Wohnungssuche und Umzug in andere Bundesländer. Habe aber auch ALG I bezogen. Allerdings habe ich auch oft gelesen das zusätzliche Sonderarbeiten wie in meinem Fall z.B. Bundesfreiwilligendienst auch zählen. Leider bin ich daher unsicher ob ich Anspruch haben könnte oder nicht.
    Vielen Dank für die Mühe

    Liebe Grüße
    Alice
  • Hey Alice,

    ALG 1 zählt genauso wie Gehalt und sowas wie BFD auch, wobei das meines Wissens nach alles zwischen Ausbildung und Studium sein muss um §11 zu erfüllen, aber über das Zivilrecht hast du wahrscheinlich ganz gute Chancen, denke ich. Falls es anders nicht klappt.
  • Hallo Luisa,

    Ich werd Pharmazie studieren.
    Ich bin 30 Jahre alt.Ich habe mein Abitur in Rumänien absolviert.Zudem habe ich eigene Ausbildung zur PTA in Rumänien absolviert und 1 1/2 Jahre in der Apotheke gearbeitet.
    Ich wohne jetzt seit fünf Jahren in Deutschland und während dieser Zeit Vollzeit gearbeitet.
    Meine Frage wäre, ob ich überhaupt Anspruch auf Bafög habe.
    Vielen Dank im Voraus!Lg, Alexandra Moldovan
  • Hallo Luisa,
    ich bin 21 und bin im ersten Semester. Ich habe Bafög schon beantragt und wäre jetzt am Punkt Einspruch bzw Formblatt 8.
    (Ich hab eine 3 jährige Berufsausbildung gemacht und dann 2 Monat bis zu Start der Berufsoberschule gearbeitet. So mit wäre es bei mir möglich ElternunabhängigesBafög zu bekommen.) Ich wohn Daheim bei meinen Eltern esse bei ihnen mit usw. somit Behalten sie dafür dass Kindergeld.
    Nun stellt sich mir die Frage: Wie kann ich es um gehen damit meine Eltern mir das Kindergeld geben müssen und ich so mit 200€ weniger Bafög erhalte? Bzw. ist das überhaupt der Fall.

    LG Lars
  • Hey Lars,

    war deine Ausbildung Voraussetzung für deinen jetzigen Schulbesuch? Wenn ja, besteht ein enger zeitlicher und fachlicher Zusammenhang, also keine elternunabhängige Förderung. Im FB8 wird gefragt, an wen ds Kindergeld von der Familienkasse überwiesen wird und inwiefern es dir deine Eltern weiterleiten.
  • Hi Luisa,
    Ich kenne deine Videos und war gerade ganz erfreut dich hier zu treffen.

    Kurz zu meiner Situation:
    -Abitur
    - Ausbildung Zahntechnik
    - Master Epithetik im Ausland (wurde dort zugelassen, da die Ausbildung als "Bachelor" anerkannt wurde)
    - 1 Jahr in Vollzeit gearbeitet
    - jetzt im 3. Semester Zahnmedizin (Staatsexamen)

    Denkst du, dass mein jetziges Studium elternunabhängig gefördert wird? Oder hab ich keine Chance, da ich schon einen Master hab? Die Ausbildung + Master wurde von meinen Eltern getragen.

    Danke für deine Mühe!
  • Hey Viktoria,
    alles nach dem Master gilt als Zweitstudium und ist prinzipiell nicht förderbar. Die anerkennung der Ausbildung als Bachelor ist allerdings ungewöhnlich, weshalb ich es sicherheitshalber trotzdem beantragen würde. Man kann ja im Prinzip nur gewinnen. Vielleicht klappt's ja doch. Verlass dich niemals auf "jemanden aus dem Internet".
  • Hi Luisa,
    vielen Dank für deine Seite, die mir schon viel geholfen hat.

    Ich habe eine Ausbildung zur Floristin von 2010-2013 gemacht, anschließend mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt (2013-2016) und in dieser Zeit auch Elternunabhängiges Bafög bekommen. 2016 habe ich mit meinem Bachelor in Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften gemacht, dazu auch einen Bafögantrag gestellt(elternabhängig), aber kaum was bekommen.
    Nun habe ich von einer Freundin erfahren, dass ich schon seit dem Bachelor hätte elternunabhängig gefördert werden müssen, da meine Eltern mir bereits meine erste Ausbildung (Berufsausbildung zur Floristin) finanziert haben.
    Was meinst du wie gut meine Chancen stehen zumindest für den Master den ich zum kommenden Semester beginne, Bafög zu erhalten?

    LG
    Laura

  • Hey Laura,


    zwischen ausbildung und studium bestand ein enger zeitlicher und fachlicher zusammenhang, wenn die ausbildung das abi bedingt hat und das abi wiederum zugangsvoraussetzung zum studium war. damit hättest du keine chance auf elternunabhängige förderung gehabt. dasselbe gilt für bachelor und master. ohne bachelor kein master. du müsstest zwischen bachelor und master mindestens 3 Jahre arbeiten um elternunabhängiges BAföG zu bekommen.
  • Hallo Luisa,
    ich bin 23 Jahre alt und habe FH-Reife erworben. Im Januar 2020 habe ich eine Ausbildung als Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik abgeschlossen. Geplant und mit den Eltern besprochen war ein Studium an der FH im Bereich Eletrotechnik.
    Nun habe ich mich umorientiert und möchte Medienproduktion /Bachelor of Art studieren. Dieses gefällt meinen Eltern nicht und sie wollen mir
    keinen weiteren Unterhalt ( Bafög- Anteil ) zahlen.
    Nun meine Frage habe ich Chancen auf ein elternunabhängiges Bafög ? Icvh möchte auch meine Eltern nicht verklage !
  • Hey Markus,

    für mich klingt das eher weniger danach. Allerdings solltest du den Antrag trotzdem stellen, damit eine ordnungsgemäße juristische Prüfung erfolgt. Ich bin keine Juristin. Mein Wort ist also nicht von Belang. Du verklagst sowieso niemanden, wenn überhaupt, tut das nur das Amt und dann auch nur, wenn deine Eltern deren Anweisungen nicht befolgt. Du bist nicht dazu verpflichtet vorausleistungen zu beantragen, wenn du das nicht willst. Dann musst du aber zusehen, wie du dein Studium oder zumindest die Zeit in der das Amt deinen Antrag prüft, anders finanzierst. Im Formblatt 8 müssen nicht alle Felder angekreuzt werden. Man kann praktisch angeben, dass die Eltern nicht wollen, aber man theoretisch auch irgendwie anders klarkommt ohne den Vorschuss vom Amt. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.
  • Hallo,
    ich hab nach meiner 2 jährigen Berufsausbildung 2 Jahre gearbeitet. Anschließend habe ich 2 Jahre meinen Techniker gemacht wo ich Meister-Bafög bezogen hab. Jetzt studiere ich seit 1.10 in Würzburg Bauingenieurswesen und frage mich ob ich eltern unabhängiges bafög bekomm da meine Eltern mich nicht durchs studium finanzieren möchten.
    Meine Eltern verdienen zusammen zu viel für das dass ich schülerbafög bekomm. ( bin das 7 von Insgesamt 8 Kindern ).

    Ich würde mich sehr über hilfreiche Infos freuen.
  • Hey Daniel,

    Hast du überhaupt schon eine Antrag gestellt?wenn nicht, woher weißt du, dass deine Eltern zu viel verdienen? Und wenn dein BAföG- Antrag bereits wegen des Einkommens bereits abgelehnt wurde, stellt sich die Frage, ob der Techniker- Abschluss Zugangsvoraussetzung für das Studium war? Wenn ja, hast du keine Chance, da dann zwischen den beiden ausbildungsabschnitten ein zeitlicher und fachlicher Zusammenhang besteht.
    Bei 8 Kindern ist es extrem uwahrscheinlich, dass deine Eltern zu viel verdienen, um BAföG zu bekommen. Ich hatte erst kürzlich eine Kundin deren Eltern insgesamt 5 Kinder hatten. Sie war Nummer 4. Ihre Eltern hatten über 100.000 Euro Jahreseinkommen und sie hat den BAföG Höchstsatz bekommen. Hast du schon eine Antrag gestellt?
  • Hallo,

    es gibt ja sehr viel zu lesen über das elternunabhängige Bafög aber anscheinend ist jeder Fall einzig artig so dass ich bei mir nicht sicher bin, darum meine Bitte um Einschätzung:

    Ich ( geb. 24.04.1995 ) habe im Jahr 2014 Abitur gemacht, mein Traumberuf war aber schon immer Friseurin und deshalb habe ich anschließend eine 2-jährige Lehre zur Friseurin gemacht.Nach der Lehre ohne Unterbrechung in dem Beruf gearbeitet. Zum 31.12.2018 habe ich gekündigt und von 06. Januar - 06.Mai 2019 an einer staatlich anerkannten Meisterschule den Meister im FriseurHandwerk gemacht ( wofür ich MeisterBafög bekommen habe ). Anschließend war ich bis Mitte September arbeitslos ( allerdings mit einer 6-wöchigen Unterbrechung da ich im Ausland war ) und habe danach wieder als Friseurin gearbeitet. Zum 24. Oktober 2020 habe ich gekündigt und will zum 02.11. ein Jura Studium ( StaatsExamen ) beginnen.

    Meine Fragen:

    Steht mir mit dem Lebenslauf ein elternunabhängiges Bafög zu oder fehlen eventuell einige Tage / Wochen zu den vorgeschriebenen 6 Jahren Erwerbsleben aus Lehre / Arbeit? Wichtig dabei wird wohl sein ob die MeisterSchule zeitlich zur Ausbildung dazu zählt, sonst fehlen mir 5 Monate.
  • Hey Jessiva,

    Stell einen normalen Antrag, wenn der nicht elternunabhängig bewilligt wird, wovon ich ausgehe, führe den hier beschriebenen Weg mitt Formblatt 8 und Stellungnahmen fort. Das kann auch nach erhalt eines Bescheids gemacht werden.
  • Hi Luisa,
    ich habe eine Frage zum BAfög... Ich habe im September 2019 den Bachelor Architektur abgeschlossen und nachdem mir das nicht richtig lag, habe ich erst einmal das Studium beendet. Mein Vater, der bis dahin alleine unterhaltsverpflichtet war, hat dann natürlich auch die Unterhaltszahlung eingestellt. Ab Februar habe ich nun gejobbt, und mich mittlerweile zu einem Masterstudium Denkmalpflege entschieden und beginne das jetzt auch. Mein Vater argumentiert nun, dass der enge zeitliche Zusammenhang zum ersten Studium nicht gegeben ist und zahlt erst einmal keinen Unterhalt. Kindergeld hatte ich ja jetut auch keines mehr erhalten. Kann ich (bzw. mein Vater) nun wieder Kindergeld beziehen und würde ich dann elternunabhängiges Bafög bekommen?
    Danke und viele Grüße
    Sabrina
  • Hey Sabrina,

    ein zeitlicher Zusammenhang besteht schon allein deswegen, weil der Bachelor Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium ist. Ansonsten könnte jeder mit Abitur nach x Jahren Arbeitslosigkeit sagen, es bestünde kein zeitlicher und fachlicher zusammenhang, wenn er/ sie ein fach studiert, das so nicht in der Schule vorkam. Ich hatte z.B. keine Wirtschaftswissenschaften und auch keine Rechtswissenschaften. Ich könnte aber beides aufgrund des Abiturs studieren. Versuchen kannst du es aber natürlich trotzdem. Ich bin nur jemand aus dem Internet, also keine rechtverbindliche Quelle, wenn auch mit Berufserfahrung und das hier sind IMMER Einzelfallentscheidungen. Ich würde niemals von einem Antrag abraten.
  • Hallo,
    ich habe eine 3 jährige Berufsausbildung zum Mechatroniker und anschließend 34 Monate gearbeitet, womit 2 Monate für die 3 Jahre fehlen würden. Dannach war ich 4 Monate auf Reisen und noch ein paar Monate Arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld bevor ich mein Studium begonnen habe.
    Das Studium ist auch in der Fachrichtung Mechatronik und ich bin bereits im 4 Semester (25 Jahre alt).

    Wie stehen meine Chancen auf Elternunabhängiges Bafög?
  • Hey Peter,
    ALG 1 ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Wenn du also mindestens 2 Monate a 780 Euro ALG1 bezogen hast, steht die elternunabhängige Förderung zu. Du kannst dir den Umweg übers Zivilrecht sparen.
  • Hi Luisa,

    ich habe eine Frage zu Punkt Nr. 4:
    Ich bin 29, habe jetzt das Studium begonnen und habe keine abgeschlossene Berufsausbildung. D.h. ich muss 5 Jahre im Berufsleben gearbeitet haben um Elternunabhängiges BAföG zu bekommen, richtig? Nun zur Frage: 1. müssen die 5 Jahre Berufsarbeit zusammenhängend verlaufen sein? Also am Stück? Und 2. zählen auch Minijobs dazu oder grundsätzlich nur Vollzeitjobs?
    Vielen Dank schon mal im Voraus!!
    Liebe Grüße,
    Irmi
  • Hey Irmi,
    Die 5 Jahre müssen nicht am Stück erfolgen. Es müssen 60 Monate a mindestens 780 Euro sein, damit fallenn Minijobs nicht mit rein.
  • Hallo Luisa,
    ich würde mich sehr freuen wenn du meine Situation einschätzen würdest und ob ich damit elternunabhängiges Bafög beantragen könnte.
    Ich hab Abitur gemacht und dann ein Jahr Praktika gemacht (Medizinischer Bereich) danach habe ich eine 3 jährige Ausbildung zur Tierpflegerin gemacht. Zur Überbrückung noch 3 Monate in dem Beruf geblieben und nun seit einem Jahr befinde ich mich um Studium (Bachelor) Grundschullehramt. Meine Eltern könnten laut den Unterlagen mich unterstützen aber in Wirklichkeit ist das Geld zu knapp und ich möchte sie nicht belasten. Da es eine Art "Zweitausbildung / Studium" ist, wären doch meine Eltern nach Zivilrecht nicht mehr unterhaltsspflichtig oder? Meinst du ich hätte damit Erfolg elternunabhängiges Bafög zu beantragen ?

    Vielen Dank
  • Hey Lukas,

    es gibt auch im Zivilrecht Ausnahmen bezüglich der Unterhaltspflicht z.B. wenn sie dich zu deiner Ausbildung gedrängt haben oder das von langer Hand geplant und abgesprochen war oder auch wenn deine Erstausbildung offensichtlich unter deinem Niveau lag. Ein Antrag lohnt sich immer. Die Prüfung ist ein langer komplizierter Prozess für den fundiertes Wissen im Unterhaltsrecht erforderlich ist. Eine eindeutige antwort wird dir vor dem Antrag niemand geben können.
  • Hallo,
    Ich habe zuerst einen Realschulabschluss gemacht, anschliessend ein bgj und danach habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Verkäufer und im Anschluss die Fachoberschule Wirtschaft gemacht.
    Jetzt möchte ich mit 22 Wirtschaftsinformatik studieren und würde durch das einkommen meiner Eltern kein Bafög bekommen.
    Wie schätzt du meine Chancen ein Elternunabhängiges Bafög zu erhalten

    LG Lennart
  • Hey Lennart,

    zwischen deinem Abi und deinem Studium besteht ein enger zeitlicher und fachlicher zusammenhang. ich würde mir keine großen Hioffnungen machem. Erst recht nicht, wenn du noch nie richtig gearbeitet hast, zumindest lese ich das nicht heraus.
  • Hi Luisa, ich bin 25 Jahre alt, habe 2014 Abitur gemacht und war danach für 1 Jahr für Work & Travel in Kanada. Dort habe ich in den unterschiedlichsten Bereichen gearbeitet (Landwirtschaft, Fischerei, Hotel etc.). Nach meiner Rückkehr aus Kanada habe ich von 2015 bis 2018 eine dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht und arbeite seitdem in diesem Beruf, bis jetzt also gut 2 Jahre. Nun möchte ich mich aber beruflich verändern und Lehramt studieren. Wird mein Work & Travel Jahr bei der Berechnung der insgesamt 72 Monate berücksichtigt?
  • Hey Phil,

    nein, es zählt nur die Zeit NACH der Ausbildung, aber übers Zivilrecht könnte es klappen.
  • Hi Luisa,

    ich hätte da eine Frage.. Und zwar hatte ich vor etwa 3 Jahren für den Antritt an eine Berufsoberschule (Aber Vorklasse - Also galt elternabhängig) BAföG beantragt. Damals hatte das Landesamt für Finanzen festgestellt, dass meine Eltern mir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig für meine damalige Ausbildung waren.

    Wortwörtlich stand auf dem BAföG-Bescheid damals: "(..) da für die aktuelle Ausbildung nach Prüfung des Landesamtes für Finanzen offensichtlich kein bürgerlich rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen die Eltern mehr besteht."

    Nun macht es mich so stutzig, dass es heißt "für die aktuelle Ausbildung" .. Also wenn ich dann Studieren gehen würde, ist das dann auch noch dafür gültig? Sind sie dann nach wie vor nicht mehr unterhaltspflichtig oder galt dies nur für die Feststellung zur Ausbildung an der Berufsoberschule damals?

    Ich freue mich sehr auf deine Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian
  • Hey Christian,

    ich bin keine Anwältin, aber ich gehe stark davon aus, dass das für alles ab dem Zeitpunkt der Festellung gilt. Ich würde beim antrag den erwähnten Bescheid mitschicken.
  • Hallo Luisa,
    Ich wäre sehr dankbar, wenn du meinen Fall kurz einschätzen würdest!
    Nach meinem Abitur habe ich einen BFD im Krankenhaus gemacht (10Monate), dann die Ausbildung zur Krankenpflegerin (3 Jahre), dann habe ich 2 Jahre im Krankenhaus gearbeitet. Jetzt, zwei Monate später, beginne ich mein Psychologiestudium. Würde da deiner Meinung nach ein sachlicher Zusammenhang bestehen?
    Ich bin außerdem schon 25, mein Vater ist seiner Unterhaltspflicht nie nachgekommen und inzwischen ja vielleicht sowieso nicht mehr unterhaltspflichtig. Hätte ich da eventuell eine Chance?
    Danke!
  • Hey Lisa,

    ja, das könnte gut sein, dass es klappt. Versuch es auf jeden Fall!
  • Liebe Luisa,

    auch ich möchte gern diesen Antrag stellen, da elternunabhängiges BAföG wegen der zu kurzen Berufstätig nach meiner Ausbildung nicht in Frage kommt. Da meine Eltern mich schon bei der 1. Ausbildung unterstützt haben, wo es geht, soll das aber nicht zu ihren Lasten passieren. Ich habe mir jetzt also das Worst Case Szenario durchgelesen, dass man schlimmstenfalls die vorausgeleistete Summe zurückzahlen muss (was ich auch schon nicht einfach finde auf einen Schlag). Kannst du da in etwa eine Maximalsumme nennen, dass ich meinen Eltern sagen kann, was im schlimmsten Fall auf uns zukommt ? Stimmt es, dass dann auch Zinsen fällig sind. Und kannst du eine Prognose erfahrungsgemäß stellen, wie meine Chance steht ?

    Werdegang:

    Abitur 2015
    2016 - 2019 Ausbildung zur Justizfachangestellten
    2019 - heute berufstätig

    Ab 2.11 Studium - B. A. Soziale Arbeit

    Vielen lieben Dank für deine Mühe
  • Hey Sarah,

    du hast also etwas über ein Jahr nach deiner dreijährigen Ausbildung gearbeitet und in der Zeit mehr als 780 Euro monatlich verdient. Ich persönlich sehe weder zeitlich noch fachlichen Zusammenhang zwischen Studium und Ausbildung also ran an den Antrag!. Der Wörst Case sind 10332 Euro Schulden + Zinsen. Du kannst aber auch erstmal einen ganz normalen Antrag stellen, damit du siehst, wie viel BAföG dir elternabhängig zusteht. und ob du damit in den nächsten 12 Monaten über die Runden kommst. Dann kannst du die Vorausleistung auch weglassen. Die beantragt man nnur, wenn das Studium ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich ist.
  • Hallo,

    erstmal vielen Dank für den ausführlichen Text!

    Ich habe eine Ausbildung zur operationstechnischen Assistentin im August beendet, habe jedoch mein Interessengebiet geändert und studiere ab Oktober Bionik also einen Ingenieursstudiengang.
    Meine Eltern verdienen rein rechtlich zu viel um mich zu unterstützen aber im echten Leben könnten sie mein Studium nicht nebenher finanzieren.
    Daher stellt sich die Frage, ob ich trotzdem Anspruch auf elternunabhängiges BAföG habe, obwohl nur 2-3 Monate zwischen Ausbildung und Studium sind und ich in der Zeit nicht weiter gearbeitet habe.

    Danke im Voraus

    LG
    Elisabeth
  • Hey Elisabeth,

    kann ich nicht sagen, aber gut möglich. Versuch's einfach.
  • Hey Luisa,
    leider brauche ich auch einmal deinen Rat bezüglich dem elternunabhängigen BAföG.
    Ich habe nach meinem Realschulabschluss und einer gesundheitsbedingten Pause eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement gemacht. Direkt im Anschluss habe ich dann meine Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft nachgeholt. In dieser Zeit bekam ich auch Schüler-BAföG, das jedoch durch das Gehalt von meinem Vater nur minimal ausfiel und ich demnach meinen Unterhalt hauptsächlich nebenbei erarbeiten musste. Nun werde ich jedoch ein Psychologiestudium beginnen.
    Also auf jeden Fall gibt es bei mir einen zeitlichen Zusammenhang. Ich bin jedoch der Meinung, dass es keinen sachlichen Zusammenhang mehr gibt, da ich nun von dem Bereich Wirtschaft in den Bereich Gesundheitswesen wechsel.
    Bist du denn da der gleichen Meinung und macht demnach ein Antrag auf elternunabhängiges BAöG definitiv Sinn oder habe ich doch etwas wichtiges übersehen?
    Ich wäre dir für deinen Ratschlag auf jeden Fall sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Florian
  • Hey Florian,

    Ich würde im Zweifelsfall immer diesen Antrag stellen. Im schlimmsten Fall wird es normales BAföG. Die Chancen auf Bewilligung steigen mit dem zeitlichen Abstand und der Tätigkeit zwichen deinem Abi und Studium. Ein fachlicher Zusammenhang könnte in sofern bestehen als das dein Fachabi als Zulassungsvoraussetzung zum Psychologiestudium ausreicht.das Ding heißt nicht umsonst fachgebunde Hochschulreife.
  • Hallo Luisa,
    Erstmal vielen dank für deine Arbeit hier. Du kannst dir garnicht vorstellen wie hilfreich deine Seite ist.
    Zu meiner Frage: Ich habe eine Ausbildung gemacht als Gestalter/in und danach einige Jahre im Verkauf gearbeitet.
    Jetzt möchte ich etwas komplett anderes studieren.
    Die Berufsjahre reichen leider nicht für elternunabhängiges BAföG aus.
    Muss ich das formblatt 8 schon bei meinem Erstantrag ausfüllen oder erst dann wenn meine Eltern mir den Unterhalt verweigern?
    Kann ich zu meinem Erstantrag eine Erklärung einreichen die deutlich macht, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, weil meine Ausbildung nichts mit dem Studium zu tun hat?
    Muss ich in meinem Antrag auf eintragen dass ich einige Monate Schüler BAföG erhalten habe?
    Lg
  • Hey Katharina,

    du kannst formblatt 8 auch später einreichen. du kannst auch ein entsprechendes anschreiben aufsetzen, was dem amt aber an mit sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht reichen wird. Der ganze Prozess ist langwirig und anstrengend. Lohnt sich aber, wenn die Eltern zu viel verdienen. Du wirst gim Formblatt 1 gefragt, ob du schonmal irgendwo bafög beantragt hast. da brauchst du dann deine alte fördernummer und den namen des zuständigen amts.
  • Hallo liebe Luisa! Zunächst allerliebsten, GRößTEN Dank für deine Erklärungen und die Zeit, die du dir zum Beantworten der Kommentare nimmst! Ich habe auch eine Frage, vielleicht kannst du mir ja auch helfen: Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auch Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög hätte. Ich habe nach meinem Abschluss ein halbes Jahr (also nicht abgeschlossen) lang eine Ausbildung gemacht, allerdings wurde die Schule wegen einer Insolvenz geschlossen. Danach absolvierte ich ein FSJ, ein BFD , arbeitete ein Jahr als Küchenhilfe und dann habe ich letzten Sommer meinen Fachoberschulabschluss an einer BBS gemacht. Nun mache ich eine Ausbildung an einer schulgeldfreien Schule. Eine ehemalige Klassenkameradin aus der BBS (Gesundheit/Soziales übrigens) bekommt in ihrer jetzigen Ausbildung zum Erzieher auch Meister-Bafög, obwohl dies ihre erste Ausbildung nach ihrem FOS-Abschluss ist. Ich mache meine Ausbildung ebenso in einer sozialen Schiene. Denkst du, ich hätte auch einen Anspruch darauf? Ich danke dir vielmals! MfG Eileen :-)
  • Hey Eileen,

    eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingen Voraussetzung für den Bezug von Aufstiegsbafög, meist setzt aber die zu Fördernde asbildung eine andere Ausbildung voraus wie z.B. Geselle>Meister oder Sozialassistent> Erzieher. Du kannst es einach beantragen und schauen was passiert. Tut ja nicht weh.
  • Hallo Luisa:),

    kurz zu meinem Lebenslauf:
    2008 Mittlere Reife Abschluss
    2008-2010 mehrere Nebenjob (inkl. ein EQJ-Jahr)
    2011-2014 Ausbildung zur Sport und Gesundheitstrainerin
    2014-09/2015 weitere Monate in diesem Beruf gearbeitet
    09/15-02/18 Ausbildung zur Industriekauffrau
    02/2018-08/2020 weitere Monate Vollzeit gearbeitet

    nun beginne ich ein Psychologiestudium

    Denkst du ich habe Anspruch auf das Elternunabhänige Bafög? Vielen Dank schon mal für deine Antwort :)
  • Hey jess,

    Eher nicht, aber versuch's ruhig. Probieren geht über studieren ;)
  • Hallo Luisa,

    Ich bin 24 Jahre alt und habe nach meinem Abi eine Banklehre gemacht und diese 2017 abgeschlossen. 2018 bin ich knapp 2 Jahre auf Weltreise gewesen und habe vom April 2020 bis August 2020 Arbeitslosengeld 1 bezogen.
    Für das kommende Wintersemester habe ich mich für den Studiengang Wirrschaftswissenschaften + Wirtschaftspädagogik eingeschrieben, da ich Lehrer auf einer kaufmännischen Schule sein möchte. Das Studium hat somit meiner Sicht keinen Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Bank ( Lehrer - Bänker? ).

    Meine Eltern können mich nicht ein zweites Mal finanziell unterstützen.
    Meine Chancen auf elternunabhängiges BAföG gemäß Zivilrecht stehen somit Recht gut, oder ?

    Danke für die Antwort und deine Einschätzung.
  • Hey Maurizio,

    Bänker und WiWi sind schon miteinander verwandt, aber versuchen würde den Antrag trotzdem stellen.
  • Und was heißt zeitlicher Zusammenhang ? Bei mir wären es ja 3 Jahre.
    Grüße
  • Hey Merz,

    wenn du 3 jahre ausbildung hinter dir hast und zwischen Ausbildung und Studium 3 jahre gearbeitet hast, spielt der zeitliche Zusammenhang keine Rolle. Der zeitliche Zusammenhang besteht, wenn Ausbildung und anschlicheßende Erwerbstätigkeit weniger als 72 Monate zusammen ergeben bevor das Studium beginnt.
  • Hi,
    Nein die Ausbildung ging nur knapp 2 Jahre. Danach war ich noch ein halbes Jahre Festangestellt und bin anschließend reisen.

    3 Jahre nach Ausbildungsende möchte ich jetzt studieren. Du denkst also, dass dort ein zeitlicher Zusammenhang besteht ?
    Das wäre ja eine Frechheit...
  • Hey Merz,
    Was genau verstehst du unter Frechheit? Der Zeitfaktor für sich allein genommen begründet nicht den Abschluss der Unterhaltspflicht. Nur weil man 2 Jahre auf Weltreise geht, muss das BAföG Amt niemanden elternunabhängiges BAföG bewilligen. Entscheidend ist, dass du glaubhaft machen kannst, dass ein Studium in keinem Fall vorhersehbar war. Du kannst ja schon vor der Reise beschlossen und angekündigt haben, dass du erstmal auf Reise gehst bis du die 3 Jahre abwartest, um elternunabhängig gefördert zu werden. Das wäre zu einfach und aus Sicht des Amtes eine Frechheit seitens des antragstellers. Du musst dem Amt beweisen, dass dem nicht so ist. Alles eine Frage der Perspektive ;)
  • Liebe Luisa,
    zunächst einmal ein großes DANKE für die ganzen guten und vor allem verständlichen Infos hier! Ich habe gleich zwei Fragen: zum Einen, was dich motiviert hier so umfassend zu beraten?

    Und nun zum eigentlichen Thema, was mich hierher führt: Ich werde im Januar 30, wollte mich nun eigentlich zum Wintersemester in den Master umschreiben. Da ich allerdings eine elternunabhängige Förderung bevorzugen würde, stellt sich mir die Frage, ob ich nicht lieber ein Semester mit der Umschreibung warten sollte. Ich zögere allerdings, da ich mir nicht sicher bin, ob ich dann auch wirklich gefördert werde. Derzeit finanziere ich mich weitestgehend selbst, sprich begleiche meine laufenden Kosten durch meinen 450 Euro Nebenjob und darf dankenswerterweise mietfrei bei meinem Freund wohnen. Zum Master wollte ich nun aber wie gesagt dann Bafög beantragen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe (und genauso hattest du es hier ja auch erwähnt), sollte mein Beginn des Master-Studiums jenseits der 30 mir eine elternunabhängige Förderung ermöglichen? Ich muss auch keine weiteren Voraussetzungen als den erforderlichen Bachelor-Abschluss erfüllen, oder? Ist es sicher, dass meine Eltern nicht informiert oder belangt werden können? In diesem Fall kann ich mir ein weiteres Semester nämlich auch sparen und lieber direkt in den Master wechseln.

    Vielen vielen Dank im Voraus!
    Zoe
  • Hey Zoe,

    du hast alles richtig verstanden. Beginnst du dein Masterstudium zwischen deinem 30. und 35. Geburtstag spielen deine Eltern keine Rolle und müssen ihr Einkommen nicht offenlegen. Das ist sso sicher wie das amen in der Kirche.
    Und zu deiner anderen Frage. Ich war mal in derselben Situation wie alle, die sich hierher verirren. Ohne BAföG hätte ich nicht studieren können. Und nach viel falscher oder gar keiner Beratung bin ich eine Frau geraten, die sich die Zeit genommen hat, sich meine Geschichte anzuhören und all ihr wissen an mich weiterzugeben. Das hat mir die Möglichkeit gegeben, nicht nur zu studieren, sondern nebenbei auch ehrenamtlich tätig zu werden. Ich gebe nur die Staffel, die ich von ihr bekam an euch weiter und hoffe, dass ihr irgendwann dasselbe für jemand anderen tut.
    Sei selbst die Veränderung, die du dir wünschst in der Welt :).

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich habe ine ganz andere Frage dazu.
    Und zwar habe ich mein Studium zum Bachelor jetzt abgeschlossen und habe mich jetzt entschieden den Master hinten ran zu hängen.
    Den Bachelor haben meine Eltern komplett finanziert, nun möchte ich für den Masterstudiengang doch BAföG beantragen.
    Ist es hier möglich auch eine elternunabhängige BAföG-Berechnung zu erwirken?

    LG Patrick
  • Also wenn ich es richtig verstanden habe, besteht diese Möglichkeit nur, wenn du jetzt drei Jahre lang arbeitest und erst danach den Master startest oder du dir irgendwie die Zeit vertreibst, sodass du erst mit 30 den Master angehst. Alternativ besteht natürlich immer auch die Möglichkeit, den Antrag zu stellen, das Bafög zu bekommen und den Unterhaltsanteil der Eltern aber nicht einzufordern, d.h. du übernimmst diesen Anteil selber: kommst mit weniger Geld aus oder suchst dir einen Nebenjob.
  • Hey Zoe,

    da kann ich dir nur zustimmen.
  • Hallöchen,

    Ich hab ebenso die Frage ob es möglich wäre, elternunabhängig unterstützt zu werden. Nach meinem Abi habe ich ein FSJ gemacht und dann zwei Jahre eine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen absolviert.(erste Ausbildungsjahr komplett übersprungen, daher nur 2 Jahre) Danach hab ich noch 18 Monate als Vertriebsassistentin gearbeitet und würde jetzt gerne Soziale Arbeit studieren.
    Liebe Grüße
  • Hi Luisa,

    ich habe Abitur und eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement gemacht. In dieser Zeit war ich bei meinen Eltern wohnhaft und habe eine Ausbildungsvergütung erhalten. Ich bin nun zuhause ausgezogen (nun wohnhaft beim Partner) und möchte jetzt, 2 Monate nach Abschluss der Ausbildung, ein Studium an der FH (Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen) beginnen. Da ich meine Eltern nicht belasten möchte und denke ihr Einkommen ist an der Grenze, möchte ich gerne versuchen elternunabhängiges Bafög zu erhalten. Ist eine Chance gegeben ?

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße
  • Hey Jenny,

    das kann ich nicht beurteilen, aber ich würde es trotzdem mit einem Antrag versuchen. Wer es nicht versucht, hat schon verloren.
  • Hey Luisa,
    Ich habe eine Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert. Direkt im Anschluss (also keinen Tag nach der Ausbildung gearbeitet) habe ich in 2 Jahren mein Abi nachgeholt, und werde jetzt Lehramt Mathe/Physik fürs Gymnasium studieren. Die 2 Jahre während der Schule habe ich elternunabhängiges BAföG erhalten, womit ich von zu Hause ausziehen konnte. Normales BAföG bekomme ich wegen den Einnahmen meinen Eltern auf keinen Fall. Soll ich also trotzdem den normalen Antrag stellen, also inklusive der Einnahmen meiner Eltern, und zusätzlich das Formblatt 8?
    Zusätzlich habe ich im Internet gelesen, dass falls die Prüfung nicht erfolgreich ist und ich nicht elternunabhängig gefördert werde, der vorausbezahlten Betrag mit 6% Zinsen zurück gezahlt werden muss. Stimmt das? Dass kann ja dann, je nach dem wie lange die Prüfung dauert, gut ins Geld gehen.

    Vielen Dank schon mal für deine Hilfe :)
  • Hey Tobi,

    ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das bei dir klappt. Die Verwaltungsvorschrift zu §37 BAföG sagt unter anderem, dass die Eltern unterhaltspflichtig bleiben, wenn "die auszubildende Person mit Hochschulreife nach einer praktischen Ausbildung (Lehre, Volontariat) ein Hochschulstudium aufnimmt und dieses mit den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht. Dies gilt bei einem kontinuierlich aufeinander aufbauenden Ausbildungsverlauf auch dann, wenn die Fachhochschul-/Hochschulreife erst nach der praktischen Ausbildung (z.B. durch den Besuch einer Fachoberschule) erworben wird"
    Die Reiehenfolge ist das Problem. Nicht die fachliche Verbundenheit der Berufsausbildung zum Studium. Im Gesetz steht Ausbildung für jeder Art Schulbesuch. Dein Abi ist damit genauso eine Ausbildung wie die Ausbildung zum Industriemechaniker.Das Abi ist zwar keine berufsqualifizierende Ausbildung aber dennoch eine Ausbildung, weshalb dir auch Ausbildungsförderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) gwährt wurde.
  • Hallo,
    ich habe nach meinem Abitur eine Ausbildung zur Arzthelferin innerhalb von 2,5 Jahren abgeschlossen, in dem Job habe ich ca 1 Jahr und 9 Monate gearbeitet und möchte nun anschließend ein Studium anfangen Berufsschullehramt für Arzthelferinnen (dafür ist auch eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig). Während meiner Ausbildung habe ich bei meinen Eltern gewohnt. Habe ich jetzt Anspruch auf Elternunabhängiges BaFÖG? Eltern sind ja eigentlich nur für die erste Ausbildung unterhaltspflichtig, oder?
  • Hey Anna-Lena,

    da deine Ausbildun die Zugangsvoraussetzung zu diesem Studium ist, besteht ein enger zeitlicher und fachlicher Zusammenhang. Zwischen deinem Abschluss und Beginn des Studiums müssen mindestens 3 Jahre Einkommen in Höhe von mindestens 780 Euro monatlich liegen, um elternunabhängig zu bekommen.
  • Hey Luisa,

    Meinst du bei mir würde es funktionieren wenn ich nach meiner Ausbildung (Grosshandelskaufmann) ein Jahr lang gearbeitet habe(Sachbearbeiter) , anschließend eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt absolviert habe und nun angefangen habe zu studieren ? Normales Bafög bekomme ich, nur nicht den Höchstsatz und mein Papa kann mit nicht zahlen da er selbst ein Kind hat und ich mittlerweile auch schon älter bin.
  • Hey Tobi,

    für den stattlich geprüften Betriebswirt gibt es Aufstiegstbafög eltern- und altersunabhängig. Für das Studium müsstest du länger arbeiten, wenn zwischen dem Betriebswirt und dem Studium ein enger fachlicher Zusammenhang besteht (z.B BWL).
  • Hey,

    ich habe nach dem Abitur ein FSJ gemacht. Danach habe angefangen Politikwissenschaft zu studieren(4 Semester), habe dann gewechselt zu Soziologie(4 Semester). Beides abgebrochen und habe dann 7 Semester Mediengestaltung erfolgreich im Bachelor abgeschlossen. Kein Bafög bekommen.
    Nun fange ich im Oktober meinen Master in Design an.
    Habe ich eine Möglichkeit auf elternunabhängiges Bafög? Neben dem Studium habe ich gearbeitet.

    Liebe Grüße,
    Matthias
  • Hey Matthias,

    wie ich eben schon in einem anderen Kommentar schrieb, hast du ohne Berufsausbildung nur eine Chance auf elternunabhängige Förderung wenn du zwischen BAchelor und Master 3 Jahre arbeitest oder du zu Beginn des Masters zwischen 30 und 35 Jahre alt bist. Deine Nebenjobs sind leider irrelevant.
  • Hallo,

    ich habe 2013 Abitur gemacht und dann zwei Semester, Gymnasiallehramt studiert.
    Daraufhin habe ich Wirtschaftswissenschaften studiert und letztes Jahr mit dem Bachelor abgeschlossen. Seitdem war ich im Ausland und habe als Zwischensemester, wegen verfrühter Rückkehr durch Corona, ein Semester Jura studiert.
    Im kommenden Wintersemester werde ich nun einen VWL-Master machen.

    2014 ist mein Vater gestorben. Seit diesem Zeitpunkt bin ich Halbwaise und beziehe auch Halbwaisenrente.

    Ich habe während meiner Bachelorzeit in verschiedenen Unternehmen als Werkstudent gearbeitet.

    Nun meine Frage: Wäre ich bei dieser Konstellation, für elternunabhängiges Bafög berechtigt? Bisher habe ich kein Bafög bezogen und auch noch keinen Antrag versucht/ gestellt.

    VG Stephan
  • Hey Stephan,

    nein, wärst du nicht. Du musst entweder zwischen Bachelor und Master 3 Jahre arbeiten oder zu Beginn des Masters zwischen 30 und 35 Jahre alt sein. Deine Halbwaisenrente wird bis auf 140 Euro monatlich aufs BAföG angerechnet, der Rest hängt vom Einkommen deiner Mutter ab.
  • Hallo,

    ich habe eine Ausbildung abgeschlossen und habe im Anschluss noch 30 Monate also nur 2,5 Jahre gearbeitet. Danach habe ich die einjährige FHSR gemacht und möchte jetzt studieren gehen.
    Habe ich eine Chance trotz der Nichterfüllung der 3 Jahre Erwerbstätigkeit nach der Ausbildung elternunabhängiges BaföG genehmigt zu bekommen?

    Vielen Dank und liebe Grüße
  • Hey Luis,

    das nachgeholte Fachabi könnte ein Problem darstellen, da es in engem zeitlichem und fachlichem Zusammenhang mit dem Studium steht. Ausbildung, Abi und Studium hängen bei dir alle zusammen. Jeder dieser Teile war Voraussetzung für den nächsten. Die Reihenfolge macht den Unterschied.
  • Hallo zusammen,

    Ich habe von 2013-2015 eine Ausbildung abgeschlossen (staatlich anerkannte Assistentin in Gesundheit, Ernährung und Hauswirtschaft& gleichzeitig realschulabschluss) und in dieser Zeit auch meine Tochter bekommen. Von 2015-2019 (mit einem wiederholungsjahr) habe ich dann auf einem Kolleg mein Abitur nachgeholt und während dieser Zeit für das 3. - 6. Semester auch elternunabhängiges Bafög bekommen. Nun habe ich im April diesen Jahres mein Studium in Rechtswissenschaft begonnen (bin 27 Jahre alt). Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Bafög und wenn ja, auch elternunabhängig?
    Vielen Dank und liebe Grüße
  • Hey Sophia,

    wenn BAföG für ein Studium schonmal elternunabhängig bewilligt wurde, gilt das für die gesamte Studienzeit. Nach einem Bachelor kann ein weiteres Studium bewilligt werden, wenn es auf dem Bachelor aufbaut wie z.B. ein Master. Könnte in bestimmten Fällen auch für ein Jura Studium zutreffen. In einem anderen Kommentar hatte das schonmal ein/e Fragesteller/in geschrieben. Bei ihr/ihm wurde der Bachelor als Grundstudium der Rechtswissenschaften anerkannt und BAföG für das Jura Studium bewilligt. Ich weiß aber nicht, ob die Anrechnung des Bachelors Grundvoraussetzung dafür war. Solche Kombinationen sind äußerst selten. Ich hab schon ein paar Tausend Anträge aus ganz Deutschland angesehen und kein einziger davon war so ein Fall wie deiner.
  • Ich habe nun einen Antrag auf Vorausleistung beim Studentenwerk gestellt und heute ist bei meinem Vater Post eingetrudelt.

    dort steht , dass ich Angaben gemacht habe dass mein Vater den Unterhalt nicht zahlt & " Als Vater sind Sie Ihrer Tochter gegenüber nach bürgerlichem Recht unterhaltspflichtig"

    auf der 2. Seite allerdings steht dass er sich zu dem Antrag schriftlich äußern kann, damit das Werk über meinen Antrag entscheiden kann.

    Im letzten Absatz steht, dass der Unterhaltsanspruch einschließlich des Auskunftsanspruch auf das Land übergeht.

    Da dies der erste Brief ist hatte ich eigentlich gedacht, dass erstmal eine Auskunft meines Vaters erfragt wird und dann weiter entschieden, allerdings bekomme ich nun ein mulmiges Gefühl da ich nicht will dass meine Eltern verklagt werden etc.

    heißt es nun dass mein Vater auf den Fall unterhaltspflichtig ist und es jetzt nur darum geht dass das Land das Geld von Ihm eintreibt oder heißt es das nach seiner Auskunft vom Land Niedersachsen nochmals drüber entschieden wird und ich während dessen wahrscheinlich erstmal Vorausleistung vom Bafög Amt bekomme?

    Gruß
    Janina
  • Hey Janina,

    das bedeutet, dass du deinen Unterhaltsanspruch vorübergehend ans Land übertragen hast, damit das Amt ihm das Geld für deinen Unterhalt leihen kann. Sprich, du bekommst jetzt volles BAföG während das Amt prüft, inwiefern dein Vater dir gegenüber noch unterhaltspflichtig ist. Dein Vater ist gesetzlich dazu verpflichtet sein Einkommen offenzulegen und zu erklären, warum er der Meinung ist, nicht mehr unterhaltspflichtig zu sein. Die Höhe seines Einkommens hat keinen Einfluss auf seine Unterhaltspflicht. Das Amt will nur wissen, wie viel er dir bzw. dem Amt im schlimmsten Fall schuldet. Sollte festgestellt werden, dass deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht ausreichend nachgekommen sind, wird nichts zurückgefordert und du musst sie in künftigen Anträgen gar nicht mehr erwähnen. Das ist das normale Prozedere und bedeutet erstmal nichts. Das alles steht aber auch hier im Artikel, also keine Panik. Jetzt wird weder Geld eingetrieben noch Klage eingereicht.
  • hallo, kommen bei dieser Antragsstellung auch Gerichtskosten auf mich zu? oder muss ich am ende nur den betrag zurück zahlen den mir eig meine Eltern zahlen sollten?
    LG
  • Hey Katharina,

    Du selbst musst bei diesem Verfahren gar nichts zahlen. Das ist im schlimmsten Fall ein Streit, der zwischen dem Amt und deinen Eltern ausgetragen wird und zurückzahlen müssen den Überschuss offiziell auch nur deine Eltern, nicht du. aber das könnt ihr intern natürlich anders ausmachen. Das Amt wird die Rückzahlungsaufforderung an deine Eltern, nicht dich schicken.
  • Hallo,
    Ich habe 2015 mein Abitur gemacht, danach einen Bundesfreiwilligendienst und anschließend eine dreijährige Berufsausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen. Seit 2018 arbeite ich nun Vollzeit in meiner Ausbildungsfirma. Nun möchte ich ein Marketing Studium aufnehmen und frage mich wie es da mit einem elternunabhängigen Bafög Anspruch aussieht.
  • Hey Robin,

    versuch's über den hier beschriebenen Weg. Das ist deine einzige Chance auf elternunabhängige Förderung oder du arbeitest noch zwei Jahre bevor du anfängst zu studieren.
  • Hey Luisa,
    ich beginne im Winter mein Masterstudium und frage mich, ob ich Anspruch auf elternunabhängiges BAföG habe.
    2012 - 2015 Berufsausbildung
    2015/16 - 2016 - 1. Studiengang BA
    2016/17 - 2020 Studiengang gewechselt und aktuell Abschluss.
    Seit meiner Ausbildung habe ich fast durchgängig in Teilzeit in dem Ausbildungsberuf gearbeitet (>1200€ Brutto), bis auf ein Praxissemester. Steht mir dann für den Master elternunabhängiges BAföG zu?
    Vielen Dank für deinen Rat!
  • Hey S,

    ich glaube schon, kann meine Hand dafür nicht ins Feuer legen. Solche Fälle sind extrem selten. Ich habe zumindest schonmal gehört, dass das geht, wenn der Nebenjob in keinem Zusammenhang mit dem Studium stand, aber das ist wirklich nur Hören-Sagen, also nicht darauf verlassen.
  • Hallo,
    ich hätte eine Frage ich habe 2 Jahre eine schulische Ausbildung als sozialpädagogische Assistantin gemacht und danach eine 2 jährige Ausbildung zur Erzieherin und dabei mein Fachabitur und Meister Bafög erhalten. Nun möchte ich im sozialen Bereich studieren und habe die Frage ob ich Bafög bzw. elternunabhänigkeits Bafög bantragen kann?

    Lg Madita
  • Hey Madita,

    sozialpädagogische Assistentin und Erzieher gelten als aufeinander aufbauende ausbildungen, da das eine Voraussetzung für das andere ist. außerdem ist dein Fachabi Voraussetzung für das Studium. aus meiner Sicht ist eine enge zeitliche UND fachliche Verbindung zwischen Ausbildung gegeben, aber versuchs ruhig trotzdem. So ein Antrag ist nicht verboten und kostet dich schlimmstenfalls Zeit und nerven. Zieht das Zivilrecht nicht, wird ganz normal nach Ausbildungsförderungsgesetz entschieden.
  • Hallo :)
    ich habe von 2015-2018 eine Ausbildung Zur Verwaltungsfachangestellten im öffentlichen Dienst gemacht. Danach habe ich befristet bis Oktober 2018 dort noch gearbeitet. Danach bin ich für 6 Monate ins Ausland gegangen. Ich bin im April 2019 wiedergekommen und habe in diesem Monat ALGI bekommen. Von Mai-September 19 habe ich dann nochmal in meinem alten Job bearbeitet. Seit dem WS 19/20 studiere ich Lehramt und bekomme normales Bafög. Habe ich eine Chance im nächsten Semester, mit entsprechendem Antrag, auch Elternunabhängig gefördert zu werden?
    Vielen Dank und liebe Grüße! :-)
  • Hey Verena,

    ich würde e an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.
  • Hi,
    Ich habe nach meinem Abitur 2011 meinen Bachelor in Chemie gemacht (abgeschlossen, von den Eltern gefördert). Ich habe danach knapp ein Jahr unabhängig von meinem Bachelorabschluss gearbeitet.
    Mit 26 habe ich dann nochmals einen Bachelor in Kunststofftechnik angefangen, den ich demnächst abschließe (ebenfalls von den Eltern gefördert). Im Oktober werde ich nun mit meinem Master, aufbauend auf meinem zweiten Bachelorabschluss, beginnen (ich bin 28 Jahre alt).
    Ich wohne nicht bei meinen Eltern, aber in einer Wohnung die meiner Mutter und ihrer Schwester gehören und zahle auch normal Miete an sie.
    Durch meinen ersten Bachelorabschluss sollten meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sein, oder?
    Ich hab zuvor noch nie Bafög bekommen oder beantragt.
    Komme ich dadurch in Frage für elternunabhängiges Master Bafög?

    Vielen Dank und liebe Grüße
  • Hey Magnus,

    Nein, deine Eltern verlieren Unterhaltspflicht nicht, weil du zwei Bachelor gemacht hast und es spielt auch nicht die geringste Rolle, ob du schonmal BAföG beantragt hast oder wie lange du eine eigene Wohnung hast. Entweder arbeitest du zwischen dem 2. Bachelor und dem Masterstudium 3 Jahre oder du beginnst den Master mit 30 bis 34. Dann ggibt's auf jeden Fall elternunabhängiges BAföG
  • Hallo Luisa, danke für das Video, es ist wirklich sehr, sehr hilfreich. Ich habe noch eine Nachfrage zu einer deiner Antworten zu einem Zweitstudium. Also mein Fall ist wie folgt:
    Meine Eltern haben von 2012 bis 2015 mein Erststudium Bachelor of Arts finanziert, danach war ich 2,5 Jahre Work and Traveln und habe von 2018 bis 2020 in meinem 'Zweitstudium' einen Bachelor of Education durch meine Eltern finanziert bekommen. Jetzt befinde ich mich jetzt im Master. Wird mein erstes Bachelor Studium als Erstausbildung angesehen und wären meine Eltern demnach nicht mehr unterhaltspflichtig? Oder erlischt die Unterhaltspflicht trotz zweitem Bachelor nicht, und wenn nicht, wieso nicht?
    Über eine Erklärung bzw. Einschätzung der Lage würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Marc
  • Hey Marc,

    zwischen Bachelor und Master müssen drei Jahre liegen. . Aus meiner Sicht liegt bei dir ungefähr das gleiche vor wie das oben beschriebene beispiel: Ausbildung> Abi> Studium = in dieser Reihenfolge nicht elternunabhängig. Abi> Ausbildung > Studium = elternunabhängig. Ich vermute das liegt daran, dass zwischen der letzten und jetzigen Ausbildung (= Abi + Studium) ein enger zeitlicher und fachlicher Zusammenhang besteht. Das gilt auch für beim Bachelor und Master. Der Bachelor war Voraussetzung für den Master. Ich halte niemanden davon ab, den Antrag trotzdem zu stellen. Ich bin nur jemand aus dem Internet, auf den man sich nicht berufen kann.
  • Hey Luisa, super, vielen Dank für deine schnelle Antwort! Nur noch eine kurze Nachfrage: Warum denkst du, dass mein erster Abschluss (Bachelor of Arts '15) nicht als erste Ausbildung/bzw. abgeschlossenes Erststudium angesehen werden kann und somit die Unterhaltspflicht erloschen ist?
    Also inwiefern wird nach anschließenden 2,5 Jahren Work&Travel ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang gesehen, wenn ich dann '18 noch einen zweiten Bachelor anfange (Bachelor of Ed.), diesen '20 abschließe und jetzt im Master studiere? Also, sachlich baut der zweite Bachelor nicht auf den ersten auf (nur der Master baut jetzt auf den zweiten Bachelor auf), und zeitlich war das nicht so geplant oder vorhersehbar weder für mich noch für meine Eltern. Was denkst du? Ich würde mich freuen noch einmal deine Meinung hierzu zu hören.
    Vielen Dank und LG
    Marc
  • Hey Marc,

    der erste Bachelor spielt überhaupt keine Rolle. Der ist fürs BAföG praktisch nichht existent. Deine Begründung soll also eigentlich sein, dass sie im 2. Bachelor schon nicht mehr unterhaltspflichtig waren? Dann Versuch's. Der fachliche und zeitliche Zusammenhang bezieht sich am den 2. Bachelor und den dazugehörigen Master. Lägen dazwischen 3 Jahre, wäre es auf jeden Fall elternunabhängig.
  • Hallo Luisa, noch einmal vielen Dank für ihre Rückmeldung! So langsam lichtet sich der Dschungel, für mich ist nicht leicht diese Zusammenhänge selbst herauszufinden. Ok, dann verstehe ich jetzt worauf sich der sachliche und zeitliche Zusammenhang bezieht.
    Denken Sie, dass der 1. Bachelor als erste Ausbildung zu sehen ist und danach die Unterhaltspflicht abgeschlossen ist, oder was sind Gründe, warum der 2. Bachelor und der folgende Master weiter unterhaltspflichtig sind? Welche Zusammenhänge gibt es da?

    Vielen Dank und Viele Grüße

    Marc
  • Hi,
    nach dem FSJ habe ich ein BGJ Holztechnik, im Rahmen einer angefangenen Schreiner-Ausbildung absolviert. Die Ausbildung war leider nichts für mich, weswegen ich anschließend eine Ausbildung zum Film- und Videoeditoren erfolgreich abgeschlossen habe. Nach der Ausbildung habe ich noch ein Jahr Vollzeit dort gearbeitet und anschließend einen Studium im Fachbereich "freie Kunst" begonnen.
    Könntet ihr mir eine Einschätzung darüber geben, wie die Chancen stehen dass das Studium als NICHT sachlich und zeitlich im Zusammenhang mit meiner Ausbildung gesehen wird?

    Besten dank und viele Grüße
  • Hey Daniel,

    nein, das kann ich nicht, aber versuch's einfach mit dem Antrag. Mehr als ablehnen können sie es nicht. Notfalls wirds halt normales BaföGanhängig vom Einkommen deiner Eltern.
  • Hi, ich habe nach der mittleren Reife eine 3 jährige Berufsausbildung zum Krankenpfleger abgeschlossen und direkt danach über den 2. Bildungsweg jetzt mein allgemeines Abitur erzielt. Nun möchte ich ein Studium zum Lehramt berufliche Bildung, Gesundheits- und Pflegewissenschaften beginnen. Würde eine Chance bestehen Eltern unabhängiges Bafög zu beziehen? Wäre es in diesem Fall sinnvoll die Erklärung meiner Eltern, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind, dem Antrag beizulegen ? Vielen Dank Schöne Grüße
  • Hey Thomas,

    es ist eher unwahrscheinlich, dass es mit eltrernunabhängigem BaföG klappt, da du zwischen Ausbildung und Studium noch abi gemacht hast. Das abi ist deine lerzte Ausbildung und steht in engem zeitlichen und fachlichen Zusammenhang mit dem Studium, aber versuch's ruhig trotzdem. Ich bin keine Anwältin. Ich kann noch darf ich eine individuelle Rechtsberatung durchführen. Mein Wissen teile ich in meinen Artikeln mit der Allgemeinheit. Wenn du es über diesen Webg versuchen möchtest, solltest du die Stellungnahme am besten direkt mitschicken.
  • Hallo,
    Ich bin 25 Jahre alt. Ich habe von Oktober 2014 bis Oktober 2017 eine Ausbildung zu Krankenpflegerin gemacht. Danach bin ich einen Monat gereist, habe mich aber nicht arbeitslos gemeldet. Ab November 2017 habe ich in dem Fach gearbeitet und habe im November 2020 die 6 Jahre quasi erreicht.
    Meine Frage ist, wenn ich dieses Jahr schon zum wintersemester beginnen möchte, sprich Oktober 2020, scheitert es dann mit dem Elternunabhängigen Bafög wegen diesem einem Monat?
    Zudem würde ich Pflegewissenschaften/Gesundheitswissenschaften im Hinblick auf ein Berufschullehramt studieren wollen. Würde ich dann kein elternunabhängiges Bafög bekommen, weil es quasi auf die Ausbildung aufbaut?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Anna
  • Hey Anna,

    wenn du bis zum Sommersemester arbeitest und dann erst das Studium beginnst, bekommst du auf jeden Fall elternunabhänggiges BAföG ohne den Stress mit dem Zivilrecht. Gerade was die fachlich Nähe zwischen Ausbildung und Studium angeht, würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen. Ich kenne nämlich einen Fall, wo
    ein Elektrotechniker für ein Elektrotechnik Studium tatsächlich eternunabhängiges BAföG bekommen hat. Eine der Fragen des Amts ist in so einem Fall auch, ob die Ausbildung für das Studium von Vorteil ist und ob sie ans Studium angerechnet wird. Ich kann mir also vorstellen, dass es elternunabhängiges Bafög geben kann, wenn die Ausbildung weder Zulassungsvoraussetzung noch anrechenbar ist. Aber versprechen kann ich das nicht.
  • Hallo!
    Ich bin Student im 2. Semester im Staatsexamen (Lehramt) im Zweitstudium. Vorher habe ich bereits ein Psychologie-Studium abgeschlossen, weswegen mein BAföG-Antrag auch im Zweitstudium dem Grunde nach laut §7.2 bewilligt worden ist, weil ich durch die Kombination dieser beiden Studiengänge schulpsychologisch arbeiten könnte (ist also so ähnlich wie in dem oft betitelten Kieferchirurgen-Beispiel). Nun bin ich in der Situation, dass ich aktuell BAföG als Vorausleistung beziehe, da meine Eltern sich nach Zivilrecht im BGB nicht mehr in der Unterhaltspflicht sehen und daher keine Unterhaltszahlungen an mich leisten.

    Meine Eltern haben erklärt, dass sie ihre Unterhaltspflicht nach Zivilrecht als erloschen ansehen, da für sie zu keinem Zeitpunkt klar gewesen ist, dass ich nach meinem abgeschlossenen Studium ein weiteres grundständiges Studium beginnen würde und sie bereits das erste Studium finanziert hatten.

    Daraufhin ging mein Fall in die Vorausleistung und wurde nun mittels Übergangsanzeige an die Landesdirektion weitergeleitet, die nun abschließend den Unterhaltsanspruch prüfen werden. Gibt es hier juristischen Spielraum für elternunabhängiges BAföG oder eher nicht?

    Bis dann und viele Grüße,

    Felix
  • Hey Felix,

    ich bin kein Jurist und musste ein solche Entscheidung nie treffen. Sowas solltest du einen Anwalt für Unterhaltsrecht fragen.
  • Hallo Luisa,

    ich habe erst eine Ausbildung (2011-2014) gemacht, danach noch ein paar Monate gearbeitet und dann war ich ein knappes Jahr Work&Travel mäßig unterwegs. Anschließend habe ich die BOS (Bayern) besucht und in der 13. bereits einmal elternunabhängiges BAföG bekommen.
    Bin mittlerweile im 6. Semester meines Lehramtsstudiums und bekomme kein BAföG. Mein Vater meinte, dass er es ausgerechnet hat und laut BAföG Rechner für elternabhängiges BAföG kein Anspruch besteht. Nachdem ich im Herbst 25 werde und dann das Kindergeld wegfällt und ich auch nicht mehr familienversichert bin ist dann die finanzielle Lage schwieriger. Meine Eltern sind ja an sich auch nicht unterhaltspflichtig, da die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist.
    Ich habe seit meinem Besuch der BOS, also ab Herbst 2015 immer einen Minijob gehabt, um z. B. dann auch ab Beginn meines Studiums meine Miete etc. zu decken. Aber der zählt ja, wenn ich das richtig verstanden habe nichts.
    Denkst du es gibt eine Möglichkeit dennoch elternunabhängiges BAföG zu beziehen?

    LG Maria
  • Hey Maria,

    wenn überhaupt elternunabhängiges BAföG möglich ist, dann nur über den im Beitrag beschriebenen Weg. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Versuch's einfach. Wenn deine Eltern mitmachen verschwendest du schlimmstenfalls Zeit und Nerven. Sollte es bewilligt werden, bekommst du künftig elternunabhängges BAföG. Sollte dir eine elternunabhängige Förderung nicht zustehen, müststest du die Vorausleistung, die du vorübergehend bekommst mit zinsen zurückzahlen. Also nur machen, wenn deine Eltern mitmachen, ansonsten könnte es zu sSpannungen zwischen euch kommen. Wenn ihr dabei Unterstützung wünscht, könnt ihr gern unsere BAföG Antragssoftware (siehe Startseite) nutzen. Der Antrag enthält dann neben den ausgefüllten Antragsformularen auch Mustervorlagen für eure Stellungnahmen und eine individuelle Checkliste einzureichender Dokumente.
  • Ich studiere aktuell Sonderpädagogik im Master. Anschließend möchte ich eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten machen. Die Ausbildung ist nur mit einem Master möglich. Ich bin noch unter 30 und habe keine drei Jahre gearbeitet. Meine Eltern haben jetzt fünf Jahre lang mein Studium fianziert und sagen, dass sie die Zweitausbildung nicht mehr fianzieren können/wollen.Gibt es die Möglichkeit auf elterunabhängiges Bafög?
  • Hey Anonym,

    ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob die Therapeutenausbildung ebenfalls förderfähig ist. So einen Fall hatte ich schlichtweg noch nicht. wenn du zu Beginn besagter Ausbildung schon 30 bist, bekommst du wenn überhaupt, dann elternunabhängiges BAföG. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dir für diese Ausbildung statt normalen Studentenbafög aufstiegsbafög zusteht. das ist generell alterrs- und elternunabhängig. Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/aufstiegs-bafoeg/
  • Hallo liebe Luisa,
    Ich habe erst versucht (erster Antrag im Februar 2020) mittels meiner beiden Ausbildungen (MFA (2,5 Jahre) + OTA (3 Jahre)) und 2-jähriger Erwerbstätigkeit elternunanbhängiges Bafög zu beantragen. Die 2. Ausbildung wurde leider nicht dafür anerkannt.
    Daraufhin sollten meine Eltern ihre Daten offenlegen. Sie sind aber der Meinung nach Ausbildung und meinem Alter (29 J.) nicht mehr unterhaltspflichtig zu sein. Daher habe ich Formblatt 8 und Kopien der Briefe die ich an meine Eltern geschrieben habe ans Amt geschickt.

    Nun habe ich einen Fragebogen zur Klärung der Unterhaltspflicht vom Amt bekommen.
    Da möchte ich nun keinen Fehler beim Ausfüllen machen. Gefragt wird:
    1. Warum habe ich meine erste Ausbildung begonnen?
    2. Basiert die erste auf ihren Entschluss?
    3. Wann haben sie sich entschlossen zu studieren? und warum?
    Dann ob ich meine Eltern informiert habe und was sie dazu gesagt haben etc.

    Ich frage mich, was meine Antworten auf diese Fragen für eine Auswirkung haben. Kann eine Antwort Ausschlusskriterium für die Förderung sein?
    Ich habe vorher noch nie Bafög erhalten.

    Vielen herzlichen Dank und liebe Grüße

    Sabrina
  • Hey Sabrina,

    das ist das normale Vorgehen in Bezug auf die Prüfung zur Unterhaltspflicht der Eltern wie im Artikel oben beschrieben, spielt das Alter des Antragatllers in Bezug auf die Unterhaltspflicht überhaupt keine Rolle. Entweder man hat eine dreijährige Ausbildung und 36 Monate eigenes Einkommen von durchschnittlich 708 € pro Monat zwischen Ausbildung und Studium was du definitiv nicht erfüllst, unabghängig welche Ausbildung anerkannt wird, weil du nur 2 Jahre zwischen Studium und ausbildungsabschluss gearbeitet hast, oder man beantragt ausdrücklich die Prüfung gemäß Zivilrecht, was du entweder gar nicht oder nicht ganz korrekt gemacht hast. Wir oben beschrieben gehören das Einkommen der Eltern (Formblatt 3) und der Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8) sowie eine Stellungnahme deinerseits und deiner Eltern dazu. Das amt geht hier also den üblichen Weg und gibt dir einen Leitfaden für die Stellungnahmen für dich und deine Eltern. Ich vermute, das dem auch ein Hinweisblatt beigefügt wurde, in dem die Ausnahmen zum Ende der Unterhaltspflicht stehen. das sind die Ausschlusskriterien für deinen Antrag auf elternunabhängiges BaföG. Sollte die elternunabhängige Förderung abgelehnt werden, bekommst du automatisch ganz normales BAföG abhängig von der Einkommenshöhe deiner Eltern.
  • Ich hatte gelesen, dass laut Zivilrecht keine Unterhaltspflicht mehr nach einer abgeschlossenen Ausbildung besteht und dass ich diese Prüfung auch mit Einreichen des Formblatts 8 anstoßen kann.
    Also, wie kann ich das Amt dazu bringen die Unterhaltspflicht laut Zivilrecht zu prüfen?
    Ich hatte noch vergessen zu schreiben, dass ich Geowissenschaften studiere, also ein Studium, das mit den vorangegangenen Ausbildungen nichts zutun hat.

    Vielen herzlichen Dank
    Sabrina
  • Hey Sabrina,

    das hast du schon, zumindest scheint das Amt das jetzt so verstanden zu haben, deswegen haben sie dir die fehlenden Unterlagen zugeschickt. Bitte deine Eltern Formblatt 3 auszufüllen und Einkommensnachweise beizufügen und beantwortet die Fragen, die das amt euch gestellt hat. das sind genau die Dinge, die du vergessen hattest. das Formblatt 8 allein hat nichts mit dem Zivilrecht zu tun. das füllen erstmal alle aus, deren Eltern nicht erreichbar sind oder die sich weigern Unterhalt zu zahlen, das ändert nichts an der Unterhaltspflicht, sondern sorgt nur dafür dass das Amt den geschuldeten Unterhalt vorstreckt und sich später von den Eltern zurückholt, notfalls vor Gericht. also lies einfach niochmal ganz in Ruhe dern Artikel oben. Da steht alles ganz genau erklärt.
  • Guten Tag,
    bezüglich meiner Situation habe ich eiene Frage.
    Ich möchte Ende des Jahres mein Studium in Bremen beginnen und werde im Dezember.2020 29 Jahre alt.
    Ausgezogen bei meinen Eltern bin ich mit 17, also wohne ich schon ca. 11 Jahre nicht mehr dort.

    Die letzten 4 Jahre habe ich an einer Erwachsenenschule mein Abitur gemacht, im Juli gibt es die Zeugnisse. In diesen 4 Jahren habe ich Schüler-BAföG bezogen.
    Davor war ich, die meiste Zeit, Arbeitslos.
    Habe ich einen Anspruch auf Elternunabhängiges BAföG?

    Beste Grüße

  • Hey Anna,
    Erkennst du dich denn in dem Beitrag wieder? Da stehen ja alle Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG drin. Ausgehend von dem bisschen, was ich über dich weiß, würde ich jetzt eher nicht von elternunabhängigem BAföG ausgehen. Dein Alter und der Zeitpunkt des Auszug aus dem Elternhaus spielt in diesem Zusammhang zumindest keine Rolle. Hast du irgendwann mal eine Berufsausbiuldung abgeschlossen? Wie lange hast du gearbeitet und wie viel hast du verdient?Jeder Monat zählt.
    Insgesamt kann ich darf und kann ich keine individuelle Rechtsberatung anbieten und eine öffentliche Kommentarzeile ist dafür auch nicht geeignet.
  • Hey, ich bin mir im Bezug auf meinen BAföG Antrag ziemlich unsicher.
    Zu mir und meinem Werdegang, ich werde diesen Monat 25 Jahre alt...

    2013-2016 schul. Ausbildung gestaltungstechnisch. Assistent + Fachabi
    2016-2017 fachgebundene Hochschulreife (Gestaltung)
    2017-2018 Work & Travel
    2018-2020 schul. Ausbildung zum Kinderpfleger
    ab dem Sommer mache ich weiter eine schul. Ausbildung zum Erzieher,
    da "nur Kinderpfleger" in NRW kaum noch gesucht bzw. eingestellt werden.

    Mein Vater ist der Meinung er wäre nicht mehr Unterhaltspflichtig,
    daher meine Frage ob ich eventuell anspruch auf elterunabhängiges BAföG habe.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Beste Grüße
  • Hey Will,

    Die Unterhaltspflicht deiner Eltern endet mit deinem ersten erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ausnahme: der Erzieher baut auf dem Kinderpfleger auf. Dann ist das wie eine lange Ausbildung in 2 Teilabschnitten. Vor allem, wenn du das hintereinander weg machst und kaum Zeit dazwischen liegt.
  • Das würde dann also bedeuten, mein Vater ist nicht mehr unterhaltspflichtig,
    da ich ja bereits 2016 meine schulische Ausbildung zum gestaltungstech. Assistenten abgeschlossen habe,
    oder sehe ich das falsch? Somit würde doch dann einem elternunabhängigen BAföG nichts im Wege stehen.
  • Hey Will,

    ob dein Vater unterhaltspflichtig ist oder nicht entscheiden weder ich noch du oder er, sondern das amt nach sorgfältiger Prüfung deines Falls, was weit umfangreicher ist als das, was wir hier in einer öffentlichen Kommentarfunktion besprechen können.. Ich bin keine Anwältin und kann und darf keine Rechtberatung durchführen. Alles was ich sagen darf, steht im Artikel. Stell einfach den Antrag auf elternunabhängiges BAföG und warte ab, was das Amt dazu sagt. sollte dir kein elternunabhängiges BAföG zustehen, muss dein Vater zu viel gezahltes Bafög (sprich seinen Anteil) ans Amt zurückzahlen. außerdem muss er im Rahmen des Prüfverfahrens sein Einkommen erstmal offenlegen. Es ist also im Prinzip völlig egal, ob er dir gegenüber noch unterhaktspflichtig ist oder nicht. Das Prozedere ist immer dasselbe..
  • Hey Luisa,
    Ich bin mir mit meinem Antrag auf Elternunabhängiges Bafög auch noch nicht ganz sicher.
    Hier mal ein Überblick meines Lebenslaufes.
    2016 - Abitur
    Wintersemester 2016 - 2017 Studium (Pädagogik) angefangen und abgebrochen
    September 2017 - Juni 2019 eine Ausbildung abgeschlossen
    September 2019 - Januar 2020 vom Betrieb übernommen worden und gearbeitet.
    Februar 2020 - Juni 2020 Auslandspraktikum im Bereich der Ausblidung.
    Und jetzt vorraussichtlich ab dem Wintersemester 2020 beginn eines Studium, was fachlich unabhängig von der Ausbildung ist. (Psychologie)
    Ich bin mir unsicher ob der Antrag nicht an der zu kurzen Dauer der Aubildungszeit und Arbeitszeit scheitern wird. Danke für deine Einschätzung!
    LG
    Daniel
  • Hey Daniel,

    also "normales"elternunabhängiges BaföG wird definitiv nix, weil deine Ausbildungszeit und die anschließende Arbeit zusammen keine 6 Jahre ergeben, aber du kannst es übers Zivilrecht versuchen. Versprechen kann ich nichts, aber wenn man seine Eltern mit ins Boot holt und sich darauf einstellt die Vorausleistung notfalls zurückzahlen zu müssen, würde ich es auf jeden Fall versuchen.
  • Hallo Luisa,

    ich habe nach dem Abitur 2011 eine 2,5 jährige Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht und war anschließend 2 Jahre in der Bank als Angestellte beschäfttigt. Anschließend war ich von Januar 2016 bis September 2016 Bezieherin von ALG 1. Ab Oktober 2016, also dem Wintersemester 16/17 habe ich meinen Bachelor in Kulturwissenschaft und Medien- und Kommunikationswissenschaft begonnen und bin jetzt im Wintersemester 19/20 fertig geworden. Das Studium hatte nichts mit meiner Ausbildung zu tun, also was ganz anderes.

    Im Wintersemester 20/21 habe ich vor im Master weiter zu studieren und frage mich nun, ob ich Elternunabhängiges Bafög bekommen würde. Zur Info: Ich bin verheiratet und habe eine 1 jährige Tochter, falls das ausschlaggebend ist.
  • Hey Saskia,

    wenn du zu Beginn des Masterstudiums schon 30 warst, steht dir auf jeden Fall elternunabhängiges BAföG zu, wenn nicht, würde müsste den ALG1 über 780€ gelegen haben um sicher elternunabhängig zu sein. Da wäre es dann auch völlig lega, ob es einen Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium gibt. Falls Ausbildung, Berufspraxis und ALG 1 weniger als 60 Monate zusammen ergeben, solltest du es übers Zivilrecht versuchen. Die Chancen stehen in so einem Fall ganz gut. Ehe und Kind haben mit der elternunabhängigen Förderung per se nichts zu tun.

    KLG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich habe 2011 mein Abitur gemacht, von 2012 bis 2014 eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht, habe dann von 2014 bis 2017 eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester gemacht und ein Jahr in diesem Beruf gearbeitet. Seit 2018 studiere ich nun Medizin.
    Meinst du es besteht die Chance auf elternunabhängiges Bafög? Auf die 72 Monate Ausbildung und Berufstätigkeit komme ich ja leider nicht mal annähernd..

    Vielen Dank
  • Hallo Antonia,

    das kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten, da es ja anscheinend einen fachlichen Zusammenhang gibt. Allerdings kenne ich einige Rettungssanitäter, bei denen es geklappt hat. Versuch's einfach und stell dich darauf ein, dass es abgelehnt werden könnte und die Vorausleistung zurückgezahlt werden muss. Heb das Geld also erstmal auf, wenn du kannst und besprich das auf jeden Fall mit deinen Eltern.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich habe nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht (3J. mit Abschluss 2016) und arbeite seitdem, bekomme also die erforderlichen Monate voll. Bei der Bafög-Hotline wurde mir gesagt, ich soll den Antrag ohne Formblatt 3 stellen une hoffen, dass es so durch läuft. Es hieß aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern trotzdem angeschrieben werden ist hoch und sie müssten dann einen ausreichenden Grund angeben, damit sie nicht berücksichtigt werden. Kannst du mir sagen, welcher Grund funktioniert? Meine Mutter arbeitet nicht, aber mein Vater verdient sehr gut (geschieden) und lebt alleine. Reicht es als Grund aus, dass ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe?

    Ich möchte entweder die Fachschule Sozialpädagogik (2Jahre mit anschließend Berufsabschluss) oder das Fachabi Gesundheit und Soziales in Niedersachsen machen.

    1000 Dank im Voraus!

    LG Lena
  • Hey Lena,

    wenn du tatsächlich mit Ausbildung und anschließender Berufstätigkeit auf insgesamt 72 Monate kommst bevor die Fachschule beginnt, müssen deine Eltern gar nichts begründen. Fehlt aber auch nur ein einziger Monat, solltest du diesen Artikel lesen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank, dass du das machst und so vielen jungen Menschen hilfst Ihren Traum vom Studieren zu verwirklichen. Mein Traum ist es, im Oktober 2020 mein Studium zu beginnen, das Studium baut auf meine Ausbildung auf. Meine Eltern wollen mich finanziell nicht unterstützen, seit November 2017 wohne ich alleine.
    Ich möchte nicht, dass meine Eltern verklagt werden, mir ist es finanziell aber nicht möglich ohne Bafög zu studieren, da ich von einem 450€ Nebenjob (bei 300€ Miete) nicht überleben kann.

    Hier mein Lebenslauf in Kürze:
    - 2014 Abitur
    - Oktober 2015 - Juni 2017 | Ausbildung (20 Monate)
    - Juni 2017 - voraussichtlich September 2020 | Arbeitsvertrag Vollzeit (39 Monate)
    - Seit März 2019 | Nebenjob auf 450€ Basis zusätzlich
    Ich komme also nur auf 59 von 72 geforderten Monaten (3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit)

    Siehst du Chancen auf elternunabhängiges Bafög, da ich nachweislich ohne Unterstützung meiner Eltern seit 2 Jahren alleine lebe und mich selber versorge? Und reicht da ein Mietvertrag als Beweismittel, oder wie könnte ich das sonst beweisen? Siehst du andere Möglichkeiten, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Chancen auf ALG oder Wohngeld?

    Vielen Dank für deine Hilfe!
    Liebe Grüße
    Nici
  • Hallo Nici,

    prinzipiell hast du relativ gute Chancen auf elternunabhängiges BAföG, es kommt wahrscheinlich nur drauf an, wie nah Ausbildung und Studium fachlich beeinander sind. Können Inhalte aus der Ausbildung eventuell im Studium angerechnet werden? Wenn ja, stehen die Chancen auf elternunabhängiges BAföG doch eher schlecht. Also, dass du 59 von 72 Monaten erfüllst ist gut, aber die fachliche Nähe zur Ausbildung könnte ein Ablehnungsgrund sein. Entscheidend sind die Detaillierten Stellungnahmen von dir und deinen Eltern bezüglich deiner Karriereplanung. Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall so einen Antrag stellen und die ausgezahlten Vorausleistungen für den Fall der Ablehnung aufbewahren, damit sie ggf. zurückgezahlt werden können. Dann wird auch niemand verklagt. Wo du wohnst, ist übrigens unerheblich fürs elternunabhängige BAföG. Eine meiner Kundinnen, der ich bei dieser Antrag geholfen habe, wohnte tatsächlich bei ihrer Mutter und bekam elternunabhängiges BAföG gemäß Zivilrecht bewilligt. Das hat zwar mehrere Monate gedauert, aber schlussendlich hat es geklappt. Ich hatte selbst nicht wirklich damit gerechnet. Ohne einen solchen Antrag wirst du nie eine absolut sichere Antwort auf deine Frage bekommen.

    Vollzeitsatudenten stehen übrigens keine anderen Sozialleistungen als BAföG zu. Du müsstest also mehr arbeiten und ggf. mit einem Studienkredit aufstocken.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich habe 2014 bis 2017 eine 2,5-jährige Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht. Danach habe ich dort noch ein halbes Jahr gearbeitet und im Anschluss mein Fachabitur nachgeholt. Seit Oktober 2018 studiere ich nun und meinen ersten Bafög-Antrag (Eltern miteinbezogen) habe ich abgelehnt bekommen. Nun möchte ich es nochmals versuchen über das Zivilrecht, da meine Eltern mir bereits meine erste Ausbildung finanziert haben und ich sie nicht weiter belasten möchte. Denkst du ich habe gute Chancen damit?
    Vielen Dank für deine Hilfe!
    Liebe Grüße
    Lisa
  • Hey Lisa,

    das Problem ist in deinem Fall die Reihenfolge Schule>Ausbildung>Abi>Studium. Damit bleiben deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Da, Ausbildung und Studium damit in engem fachlichen und zeitlichem Zusammenhang stehen. Also das Abi baut auf der Ausbildung auf und das Studium auf dem Fachabi (=ebenfalls eine Form der Ausbildung) Anders wäre es, wenn du dein Abi VOR der Ausbildung gemacht hättest.
    LG Luisa
  • Hallo Luisa

    Ich habe 2011 mein Abitur gemacht, danach eine Ausbildung zum Feinwerkmechaniker (3,5Jahre) abgeschlossen und in diesem Beruf für 2,5 Jahre gearbeitet. Anschließend machte ich eine Fortbildung zum staatl. geprüften Maschinenbautechniker auf Vollzeit (Aufstiegsbafög wurde genehmigt).
    Aktuell studiere ich Maschinenbau in Wales, Großbritannien und möchte gerne elternunabhängige Förderung bekommen,da meine Eltern mich nicht mehr finanziell unterstützen und ich auch nicht mehr zuhause wohne.

    Falls diese Infos noch wichtig sind:
    Bin 26 und werde vorraussichtlich im Juni/Juli 2020 mit dem Studium abschließen. (Konnte durch den Techniker im letzten Bachelorjahr einsteigen und somit die Studienzeit auf 1 Jahr verkürzen)
  • Hey Ulli, du könntest es übers Zivilrecht versuchen. Wie im Artikel beschrieben. Wenn du dabei Hilfe brauchst, nutze gern unsere BAföG Software (https://bafoeg.studierenplus.de/) für deinen Antrag

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    Vielen Dank für die ganzen hilfreichen Infos. Du machst wirklich tolle Arbeit! :)

    Vllt kannst du mir aber noch weiterhelfen, denn bin leider immer noch verwirrt, wie ich das jetzt alles am besten mache.. Habe heute mit der Bafög Hotline telefoniert, jedoch hat mir das leider nicht weitergeholfen. :/

    Du sagst man soll Formblatt 3 und 8 ausfüllen. Jedoch füllt man doch Formblatt 8 aus, wenn ein Elternteil nicht kooperieren möchte, oder?

    Bei mir ist es so:
    Ich habe eine 3,5-jährige Ausbildung gemacht zum Mechatroniker. Danach ein Jahr in dem Beruf gearbeitet. Dann 2 Jahre meine Fachhochschulreife nachgeholt. Danach 1 Jahr Work and Travel gemacht, daraufhin knappe 2 Jahre als Feinwerkmechaniker gearbeitet.

    Nun fange ich im Oktober mit dem Maschinenbaustudium an und brauche dringend finanzielle Unterstützung. Allerdings möchte mein Vater das Formblatt 3 nicht ausfüllen, geschweige denn mich finanziell zu unterstützen, da ich bereits 28 bin und ja auch eine Ausbildung habe.

    Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Meine Mutter ist bereit ihr Formblatt 3 auszufüllen, soll ich meinen Vater jetzt einfach rauslassen mit Formblatt 3 und einfach Formblatt 8 dafür ausfüllen?

    Wäre so dankbar über eine Antwort :)
    Ganz liebe Grüße,
    Luka
  • Hey Luka,

    da du das Fachabi NACH der Ausbildung gemacht hast, stehen die Chancen auf elternunabhängiges BAföG extrem schlecht. Der hier beschriebene Weg wird für dich wohl nicht funktionieren. Aber Ja, statt Formblatt 3 solltest du für deinen Vater Formblatt 8 einreichen. Wenn möglich , lässt du dir schriftlich von ihm bestätigen, dass du ihn bereits gebeten hast, Formblatt 3 auszufüllen. Das wird das Amt dann direkt von ihm Fordern und dir bios zur Klärung des Sachverhalts Vorausleistung für deinen Vater zahlen. Formblatt 3 deiner Mutter solltest du trotzdem mit einreichen.

    LG Luisa
  • Liebe Luisa,

    ich habe eine 2,5 Jährige Ausbildung als Bankkauffrau gemacht ( wurde von meinem Vater dazu gedrängt) und hätte Sie eigentlich lieber abgebrochen...um jetzt den Unterhaltsanspruch zu haben. Während der Ausbildung habe ich mich selbst finanziert(Erstausbildung wurde also nicht von Eltern getragen) - Habe ich also doch Unterhaltsanspruch, weil keine Ausbildung bislang von Eltern finanziert wurde?

    Nun möchte ich Mehrsprachige Kommunikation studieren, was nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Erstausbildung steht und habe ein Jahr dazwischen pausiert und keine 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt. Mein Vater weigert sich nun Jegliches zu zahlen.Schreibe ich die Sachlage mit in den Antrag und wenn ja auf was berufe ich mich?

    Bekomme ich trotzdem elternunabhängiges Bafög?

    Vielen Dank für deine Mühe.
  • Wenn dein Vater dich zu einer Ausbildung gedrängt hat, bleibt er unterhaltspflichtig. Es wird also wohl kein elternunabhängiges BaföG für dich geben. Du kannst aber deinen Unterhaltsanspruch aufs Amt übertragen und somit Vorausleistung erhalten. Das ist sowas ähnliches wie Unterhaltsvorschuss. Sprich, dein Vater muss den geschuldeten Unterhalt ans Amt zahlen statt an dich. Dafür lässt das Amt sein Einkommen bei der Auszahlung an dich unberücksichtigt. Seinen Anteil holen sie sich mit Zinsen von ihm zurück. Notfalls vor Gericht. Ansonsten musst du nach der Ausbildung 3,5 Jahre arbeiten und dabei durchschnittlich mindestens 780€ monatlich verdienen, um elternunabhängiges BAföG zu erhalten.

    LG Luisa
  • Hey Melanie,

    Unterhaltsanspruch bedeutet, dass deine Eltern dafür zu sorgen haben, dass du ein Dach über dem Kopf, Essen auf dem Tisch und Kleidung zum Anziehen hast bis du eine berufsqualifizierende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. das wäre mit deinem Abschluss zur Bankkauffrau der Fall und du könntest elternunabhängiges BAföG beantragen. das Problem ist in deinem Fall, dass dein Vater dich zu der Ausbildung gedrängt hat, deswegen bleibt er weiterhin unterhaltspflichtig, was bedeutet, dass das Einkommen deiner Eltern die Höhe deines BAföGs bestimmt. Wenn sie sich trotz Unterhaltspkflicht weigern, dein studium zu unterstützen, kannst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Was das genau ist und wie das funktioniert erfährst du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistung/
  • Liebe Luisa,
    meine in Deutschland geborene Frau und ich leben im aussereuropaeischen Ausland. Dort ist auch unser 26 jaehriger Sohn geboren und aufgewachsen. Er besitzt so wie seine Mutter zwei Staatsbuergerschaften, also auch die deutsche. Letztes Jahr hat er sich leider dazu entschieden nach Deutschland zu ziehen, seine und unsere Heimat zu verlassen und in Deutschland ein Studium zu beginnen. Er moechte Bafoeg beantragen, welches jedoch uns Eltern vorallem als unterhaltspflichtig betrachtet.
    Unser Sohn ist seit dem 18ten Lebensjahr von uns finanziell unabhaengig, hat jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung, bzw in dieser Zeit im Durchschnitt ueber 700 Euro monatlich verdient.
    In unserem Land endet die gesetzliche Unterhaltspflicht von KIndern mit 18, bzw in sehr begrenzter Form, mit 21 Jahren. Ich bin und war nie deutscher Staatsbuerger und auch meine Frau lebt seit ueber 30 Jahren nicht mehr in Deutschland. Ich bezweifele, dass der deutsche Staat fuer unseren Sohn von uns ein Unterhaltsrecht fuer einen 26 jaehrigen Mann (unser Sohn) einfordern kann, das es nach dem hiesigen Gesetz schon lange nicht mehr gibt. Wir sehen keinen Grund warum wir bei einer Beantragung fuer Bafoeg mitwirken sollen. Unser Sohn ist fleissig und selbststaendig. Er ist es seit vielen Jahren, jedoch mag es fuer ihn sehr schwierig sein, sowohl weiterhin in der Ferne seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wie auch ein Vollzeitstudium erfolgreich zu meistern. Wie sehen sie die Chancen, dass er ein elternunabhaengiges Baefog bekommt?
  • Hey Eli,

    wenn euer Sohn zwischen seinem 18. Geburtstag und dem Beginn des Studiums ein durchschnittliches monatliches Einkommen von mindestens 780€ nachweisen kann, steht ihm elternunabhängiges BAföG zu.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich habe 2010 ein 3 jährige Ausbildung zur Industriemechanikerin gemacht. Anschließend mein Fachabi in einem Jahr auf der BOS nachgeholt, um dann Maschinenbau zu studieren das ich nach 2 Jahren abgebrochen habe. Danach habe ich gleich weiter Studiert und zwar diesmal Architektur. Nun bin ich fertig und habe meinen Bachelor in Architektur würde aber nun gerne in Österreich meinen Master machen.
    Ich habe 2 Monate Vollzeit nach der Ausbildung gearbeitet und anschließend fast durchgehend nebenbei gearbeitet, als Werkstudent oder als Minijob insgesamt 48 Monate.
    Nun würde ich gerne wissen ob ich für den Master eine Chance auf Elternunabhängiges Bafög habe?

    Vielen Dank Franzi
  • Wenn du zu Beginn des Masters noch nicht 30 bist, musst du NACH dem Bachelor mindestens 36 Monate a 780€ Einkommen nachweisen, um elternunabhängiges BAföG zu bekommen. Was du vor oder während des Bachelorstudiums getan hast, tut dann nichts zur Sache. Natürlich kannst du es trotzdem übers Zivilrecht versuchen, ich würde aber nicht darauf wetten dass es klappt. Da der Master in engem zeitlichen UND fachlichen Zusammenhang mit dem Bachelor steht.

    LG Luisa
  • Hallo und vielen Dank für diese Infos.

    Nun zu mir;
    Ich hab 2014 mein Abitur abgeschlossen und danach eine verkürzte Ausbildung (2 Jahre bis 2016) zum Dachdecker gemacht.

    Seitdem arbeite ich als Dachdecker (3 Jahre).
    Um elternunabhängiges Bafög zu bekommen müsste ich wohl jedoch 4 Jahre gearbeitet haben.

    Habe ich dennoch (durch Formular 8) Chancen auf Bafög? Meine Eltern würden mich dabei auf jeden Fall unterstützen!
    Sollte das Formular 8 direkt beim 1. Antrag auf Bafög mitgesendet werden, da ich ziemlich sicher bin, dass mir „normales Bafög“ verwehrt wird?
    Oder soll ich warten, bis ich das Bafög abgelehnt bekomme und dann mit Formular 8 hinterher gehen?

    Freundliche Grüße
    Sven
  • Hey Sven,
    ich empfehle meinen Kunden, diesen Antrag immer sofort zu stellen. Es gibt aber auch Sachbearbeiter, die das so nicht kennen und darauf bestehen, dass der Antrag erst nach Eingang des regulären Bescheids gestellt wird, was das ganze Verfahren aus meiner Sicht unnötig in die Länge zieht. Schlussendlich musst du das selbst für dich entscheiden. Wenn es mein eigener Antrag wäre, würde ich nicht lange fackeln und es direkt versuchen.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,

    ich habe 2015 eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht bis Januar 2017. Habe dann ein halbes Jahr noch dort gearbeitet. Im September habe ich dann meine fachgebundene Hochschulreife begonnen und werde Sie im Sommer 2020 abschließen. Während meinem Abi habe ich elternunabhängiges BAfög bekommen. Ich werde dann ab 2020 Wirtschaftspädagogik studieren. Ich müsste doch mithilfe des Vorausleistungsantrages wg. Zweitausbildung elternunabhängig gefördert werden oder?

    LG Lena
  • keine Chance. Das Problem ist, dass deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind, weil du das Abi erst nach der Ausbildung machst. Das elternunabhängige BAfög fürs Abi hat an sich erstmal nichts mit dem Studium zu tun. Ich nehme an, du gehst auf ein Kolleg oder Abendgymnasium. Das ist immer elternunabhängig.

    LG Luisa
  • Hey Luisa,

    ich habe eine dreijährige Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten abgeschlossen (Unterhaltspflicht der Eltern), danach habe ich 2 Monate gearbeitet und war einen Monat arbeitslos. Daraufhin habe ich mein Abitur am Kolleg nach geholt ( drei Jahre, auch mit Elternunabhänigenen BaföG). Nun möchte ich BWL oder Architktur studieren, habe ich dabei einen BaföG-Anspruch? Ich habe wenig Kontakt und ein eher schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern, jedoch wussten sie, dass ich mein Abitur nachhole und somit wahrscheinlich anschließend Studieren werden.

    Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!:)

    Liebe Grüße

    Laura
  • Hey Laura,

    Anspruch auf BAföG müsstest du prinzipiel auch im Studium haben, aber eben nicht elternunabhängig. Wie du schon sagtest, müsste as Studium für deine Eltern absehbar gewesen sein, weshalb das Amt ihre Einkünfte bei deiner BAföG-Berechnung mit einkalkulieren wird.

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich studiere im 3. Semester und habe davor eine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Diese habe ich jedoch auf 2 Jahre verkürzt und während dieser Zeit bei meinen Eltern gewohnt. Normalerweise hätte ich keinen Anspruch auf Bafög, aber würde ich eventuell eine Chance auf elternunabhängiges Bafög haben ?

    Viele Grüße, Tim
  • Je weniger dein Studium mit deiner Ausbildung zu tun hat, desto besser und je mehr Zeit dazwischen liegt auch. Zu deinen Chancen kann ich so nichts sagen, aber vielleicht zeigst du deinen Eltern einfach mal diesen Artikel und fragst sie, ob sie mit dir zusammen den Versuch wagen wollen, diesen Antrag zu stellen. Die besten Chancen habt ihr, wenn ihr zusammen statt gegeneinander arbeitet.
  • Hallo,
    ich habe nach meiner Berufsausbildung 1,5 Jahre gearbeitet. Dann mein Abitur auf zweitem Bildungsweg an einem Kolleg nachgemacht. Danach habe ich für mein Studium Bafög beantragt. Meine Eltern haben sich quergestellt und gesagt, dass sie mir nicht noch eine Ausbildung finazieren. Daraufhin habe ich einen Vorausleistungsantrag gestellt und dann wurde festgestellt, dass meine Eltern NICHT mehr unterhaltspflichtig sind. Allerdings wurde die Unterhaltpflicht erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum abgesprochen. Jetzt kurz vor Ende meines Studiums hat sich das Amt an meine Eltern gewandt und sie sollen noch mal alle Unterlagen einreichen, um zu überprüfen, ob sie meine ersten 2 Semester nicht hätten doch zahlen können. Warum sollten meine Eltern für den ersten Bewilligungszeitraum zahlen, wenn ihnen danach die Unterhaltspflicht aufgrund meines beruflichen Werdegangs abgesprochen wurde?

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Jetzt geht der ganze Stress mit meinen Eltern wieder von vorne los :(
  • Am besten du wendest dich damit an einen spezialisierten Anwalt, der sich die Briefe vom Amt anschaut und Licht ins Dunkel bringen kann. So eine Frage erfordert eine juristische Einzelfallprüfung, die jede Kommentarspalte sprengen würde. Vielleicht versuchst du es mal hier: http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/
  • Hallo!

    Danke für die ausreichende Information! Darf ich dir/euch meinen Sachverhalt schildern? Es wäre super, wenn ich eine Antwort darauf bekommen würde.

    2011 bin ich mit 17, um eine Ausbildung zu beginnen, in eine andere Stadt gezogen. Diese Ausbildung musste ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. 2012 habe ich eine neue, schulische Ausbildung (Bafög gefördert) auf der Modeschule angefangen und sie fertig gemacht. Direkt im Anschluss bin ich auf ein Kolleg um dort mein allgemeines Abitur nachzuholen - während ich auf dem Kolleg gewesen bin, habe ich elternunabhängiges Bafög bezogen.

    Jetzt habe ich direkt im Anschluss im Wintersemester Theater - und Medienwissenschaften und im Zweitfach Soziologie angefangen zu studieren. Besteht nun die Möglichkeit elternunabhängiges Bafög zu beziehen? Meine Eltern verdienen nicht gerade viel und konnten mich, seitdem ich ausgezogen bin, nicht finanziell unterstützen.
  • Hallo Zusammen,
    meine Situation ist wie folgt: Ich werde ab Oktober Rechtswissenschaften studieren in Deutschland. Ich selbst komme aus Österreich und ziehe erst Anfang Oktober um. Meine Eltern sind mit meinem Plan in Deutschland nicht zufrieden und ich weiss auch dass es finanziell schwer ist. Ich dachte an elternunabhängiges Bafög. Aber weiß leider nicht wie ich das beantragen soll, da ich in jedem Falle das Einkommen meiner Eltern ja angeben möchte. Aber eigentlich möchte ich sie von meinem Plan und dem Studium fernhalten da sie dagegen sind. Daher werde ich es auch alleine finanzieren. Naja möchte es zumindest. Dadurch dass ich aber als Österreicherin quasi auch ein Ausländer bin weiß ich nicht genau wie ich das machen soll.
    Ich bin bereits auf der suche nach einem Nebenjob. Aber Jura ist hart und weiß nicht ob der Nebenjob sich mit dem Studium fügen wird oder nicht geschweige denn ob dieser ausreicht. Und ein Kredit kommt eher nicht in frage.
    VL kann ja jemand Helfen.

    beste Grüße
  • Hallo Luisa,
    Ich habe gestern erfahren, dass ich das Glück hatte und einen Studienplatz in Psychologie zum Wintersemester bekomme. Nun ist es nicht mehr lange hin und ich würde gerne möglichst schnell elternunabhängiges Bafög beantragen. Meine Situation ist folgende:
    Ich habe von 2013 - 2016 bereits ein 3-jähriges duales Studium in BWL absolviert. Das heißt, dass ich in dieser Zeit bei einem Unternehmen beschäftigt war und in den Theoriephasen an der Hochschule studiert habe. Außerdem habe ich in dieser Zeit einen Abschluss als Kauffrau im Groß- und Außenhandel erworben, als Teil des dualen Studiums. Nach dem Dualen Studium bin ich ein befristetes Arbeitsverhältnis für 2 Jahre mit dem gleichen Unternehmen eingegangen. Aktuell bin ich dort noch bis zum 20.10.18 beschäftigt. Ich bin allerdings von der Arbeitsleistung seid gestern freigestellt worden. Ich wohne jetzt seit fast 2 Jahren alleine und sorge für mich selbst. Für Psychologie habe ich mich entschieden, weil ich in meinem alten Job nicht zufrieden war und mich schon immer dafür interessiert habe.
    Gibt es in meinem Fall Chancen auf elternunabhängiges BAföG? Würde man so vorgehen, dass ich einen ganz normalen BAföG Antrag einreiche und dann sagt das Amt, dass meine Eltern zahlen sollen und ich stelle anschließend einen Antrag auf Vorausleistung? Oder wie sieht die schnellste und effektivste Methode aus? Ich danke dir schonmal im Voraus!
    Viele Grüße
    Christina
  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Arbeit hier an dieser informativen und hilfreichen Seite.
    Nun habe ich nach dem ganzem hin un her hier eine Frage.

    Ich habe nach meinem Abitur 2012 eine Ausbildung zum Industriekaufmann erfolgreich absolviert (2,5 Jahre). Danach wurde ich 1 Jahr übernommen + jetzt noch mal 1 Jahr und 9 Monate in einer anderen Firma.
    Dazwischen war ich reisen (6 Monate) und arbeitslos 5 Monate (nach der Reise).

    Somit komme ich nach telefonischer Info durch das Bafög-Amt nicht auf die benötigte Zeit um regulär an Eltern unabhängiges Bafög zu beziehen.

    Doch ich bin mit 18 sofort ausgezogen von Zuhause und mein Studium hat nichts mit meiner Ausbildung zu tun und war auch nicht abzusehen für meine Eltern.

    Soll ich somit gleich einen Antrag auf Vorauszahlung stellen und ein Schreiben beilegen, wo meine Eltern den Umstand erklären?

    Da mein Vater selbständig ist, habe ich das Gefühl ich bekomme auf normalen Weg kein Bafög :(
  • Hallo!
    Kann ich das elternunabhängige Bafög auch beantragen, wenn nur der Vater nicht bereit ist, den Steuerbescheid darzulegen? Meine Mutter ist Beamtin und ich befürchte dass mir "normales" Bafög nicht zustehen wird…
    Liebe Grüße,
    Anna
  • Wenn es sich lediglich um eine Weigerung der Eltern handelt ist es streng genommen nicht elternunabhängig. Sie können nicht selbst bestimmen, wann ihre Unterhaltspflicht endet. Solltest du wie in diesem Artikel beschrieben eine Berufsausbildung vor dem Studium abgeschlossen haben und deswegen eine zivilrechtliche Überprüfung der Unterhaltspflicht anstreben, muss das Einkommen der Eltern trotzdem erstmal offengelegt werden. Denn das Amt geht ja erstmal nur in Vorausleistung für deine Eltern und holt sich ihren Anteil zurück falls sie doch noch unterhaltspflichtig sein sollten.Fehlende Mitwirkung ist da wenig hilfreich. Du kannst den Antrag trotzdem stellen. Dein Vater bekommt dann aber wahrscheinlich mehr Stress als nötig. Wenn du zwischen Ausbildung und Studium 3 Jahre arbeitest, brauchst du keine Unterlagen der Eltern einreichen. Das wäre die andere Möglichkeit.
  • Hallo. Meine Nichte wird dieses Jahr 25 Jahre alt. Mit 19 hat sie eine Tochter bekommen, die bei ihr lebt. Sie hat seitdem einen eigenen Hausstand und ihr Abi an der VHS nachgeholt. Bis dato bekam sie Sozialleistungen.
    Mit Aufnahme ihres Studiums wurde alles sehr, sehr schwierig. Das Bafög ist abgelehnt worden, weil die Eltern zu viel verdienen. Die Beziehungen sind belastet. Wohngeld ist auch abgelehnt worden, weil sie nicht nachweisen konnte, womit sie die Wohnung finanziert. Die Stadt hat ihr jetzt für zwei Monate Sozialgeld bewilligt, mit der Maßgabe, ihre Situation zu klären. Mittlerweile zahlen die Eltern, aber nur einen Bruchteil dessen, was ihr zusteht. Sie macht neben dem Studium noch kleine Jobs, versorgt ihre Tochter, steht stark unter Druck, das alles nicht mehr zu schaffen, zumal sie noch so jung ist.
    Wo kann sie sich in Köln Hilfe holen? Sind die Eltern tatsächlich noch unterhaltsverpflichtet (1. Ausbildung) obwohl sie bereits selbst Mutter ist? Für das Kind erhält sie Unterhaltsvorschuss, da der Kindesvater nichts zahlt.All das macht mir gtroße Sorgen. Sie ist begabt und es wäre eine Schande, wenn sie das Studium drangeben müsste, um in einem ungelernten beruf zu arbeiten.
    Was raten Sie uns?
    Schon mal Danke und liebe Grüße aus Aachen
  • Hi,

    die Unterhaltspflicht endet entgegen vieler Vermutungen nicht mit einem bestimmten Alter, Hochzeit oder Geburt eines Enkels. Eltern bleiben unterhaltspflichtig bis das "Kind" einen angemessenen Beruf erlernt hat und somit theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Das heißt, sie müssen in jedem Fall Unterhalt leisten, wenn die Tochter noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Unterhaltsleistungen können aber auch Sachleistungen sein, wie z.B. Unterkunft und Verpflegung. Wenn die Eltern ihre Tochter nicht angemessen unterstützen, kann man seinen Unterhaltsanspruch mit einem Antrag auf Vorausleistung ans BAföG Amt abtreten. Damit zahlt einem das Amt erstmal BAföG und holt sich das bei den säumigen Eltern zurück, wenn's sein muss vor Gericht.
  • Hallo Luisa,

    kann das Formblatt 8 (in Bezug aufs Zivilrecht) mir auch weiterhelfen, um im Master elternunabhängiges Bafög zu erhalten? Ich habe nach dem Bachelor nur knapp ein Jahr in einem anderen Job als meine Bachelorfachrichtung gearbeitet, knüpfe jetzt mit dem Master aber an mein Bachelorstudium an. Zählt der Bachelor demnach quasi als abgeschlossene Berufsausbildung?

    Viele Grüße,
    Christina
  • Hey Christina,

    Bachelor und Master gelten zusammen als EINE Ausbildung. Formblatt 8 wird dir da nicht helfen. Wenn du auf elternunabhängiges BAföG angewiesen bist, bleibt dir nur mit dem Masterstudium zu warten bis du 30 bist oder du 36 Monate Einkommen von mind. 716Euro pro Monat nach deinem Bachelorabschluss nachweisen kannst.
  • Hallo Luisa & Team,
    danke für diese richtig guten Infos!

    Ich habe eine Frage bezüglich meiner Situation. Habe meinen Bachelor 2015 abgeschlossen, zwischendurch gearbeitet und Praktika gemacht und nun im Oktober 2017 einen Master angefangen, der inhaltlich nicht wirklich mit meinem anderen Bachelor zusammenhängt.
    Habe inzwischen eine Stellungnahme meiner Eltern abgegeben, dass diese sich weigern Formblatt 3 auszufüllen, und den ausgefüllten Fragebogen an das Bafög Amt zurückgeschickt. Nach nun wieder 1,5 Monaten wurde ich erneut dazu aufgefordert, Formblätter 3 einzureichen. Auf telefonische Nachfrage beim Bafög Amt wurde mir gesagt, dass ich entweder schriftlich nochmal deutlich machen soll, dass meine Eltern sich noch immer weigern, diese Blätter auszufüllen ODER dass meine Eltern zumindest eine Unterschrift auf Formblatt 3 setzen sollen, ohne diese jedoch auszufüllen.

    Wie gehe ich nun weiter vor? Hast du da Erfahrungen? Besonders den Vorschlag, dass meine Eltern Formblatt 3 ohne Inhalt unterschreiben sollen, ist mir etwas suspekt.

    Danke für deine Hilfe im Voraus!!
  • Hey Kathi,

    streng genommen sind Bachelor und Master EINE Ausbildung in zwei Abschnitten. Wenn deine Eltern nicht kooperieren, ist das nicht zu ihrem Vorteil. Ich weiß auch nicht genau, was FB3 ohne Inhalt bringen soll. Einzige Vermutung: Es ist dein Nachweis dafür, dass du sie ausdrücklich zur Auskunft aufgefordert hast und damit deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist. Damit sind offiziell deine Eltern die, die nicht kooperieren, nicht du.
    Dass diese Unterlagen trotz Antrag auf Vorausleistung gefordert werden, ist ganz normal und hat erstmal nichts zu bedeuten. Ich persönlich würde immer kooperieren und unnötigen Stress vermeiden.
  • Liebe Luisa, lieber Mathias,
    vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel.
    Ich habe von 2013 bis 2015 eine Ausbildung (zur Pferdewirtin) absolviert und nahtlos daran mit einem Studium (Medienkommunikation) begonnen, also beides absolut unterschiedliche Fachrichtungen. Ich bin nun von zuhause ausgezogen und möchte elternunabhängiges Bafög beantragen. Für meine Eltern war nicht abzusehen, dass ich noch studieren werden. Darüber hinaus sind sie, wie im Video gesagt, laut Zivilrecht nicht mehr unterhaltspflichtig, da ich ja bereits eine Ausbildung absolviert habe. Leider finde ich im BGB nicht den Abschnitt in dem dieser Sachverhalt konkret so beschrieben steht.
    Gerne möchte ich aber bereits dem Antrag auf Vorausleistung ein entsprechendes Schreiben beilegen, das erklärt warum meine Eltern mir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ist ein solch individuelles Schreiben auch Teil eures Angebots, wenn ich meinen Bafög Antrag über euch stelle?

    Liebe Grüße,
    Lea
  • Hey Lea,

    ja, das Anschreiben fügen wir automatisch bei. Uns haben auch Kunden zurückgemeldet, dass sie mit unserer Hilfe ihren Anspruch auf elternunabhängiges BAföG erfolgreich durchgesetzt haben. Ich bitte jedoch zu beachten, dass wir keine Anwälte sind und dich nicht juristisch vertreten. Eine Garantie auf elternunabhängiges BAföG können wir nicht geben. Wir helfen dir lediglich die Überprüfung durch einen juristischen Sachverständigen des BAföG Amts überprüfen zu lassen.
  • Hallo!

    Erst Mal ein großes Lob für den tollen und hilfreichen Artikel!
    Darf ich dir meine Situation schildern? Ich habe eine 3 Jährige Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der Deutschen Rentenversicherung gemacht. Habe gemerkt, dass ich danach auf jeden Fall Jura studieren möchte. Anschließend hab ich an einer Berufsoberschule in 2 Jahren meine allgemeine Hochschulreife gemacht (währenddessen elternunabhängiges Bafög erhalten - lebe in einer eigenen Mietwohnung). Nun ab Oktober studiere ich an der Uni Jura, auf meinen Bafög Antrag bekam ich die Rückmeldung, meine Eltern verdienen zu viel (jedoch ist mein Papa nicht erwerbstätig und meine Mama kann es sich nicht alleine leisten meine Wohnung zu bezahlen UND sich selbst zu finanzieren). Ich arbeite nebenbei geringfügig, wäre jetzt aber gezwungen einen Zweitjob anzunehmen um über die Runden zu kommen ... Habe ich in meiner Konstellation Ausbildung - direkt im Anschluss BOS Abi - direkt im Anschluss Studium auch Anspruch auf die Prüfung, ob meine Eltern NICHT mehr unterhaltspflichtig sind? Immerhin war ich (mit Hilfe der staatlichen Leistung) die letzten Jahre finanziell unabhängig und jetzt auf 0 zu sein, ist meiner Meinung nach eine Frechheit, wenn man bedenkt, dass ich mich lediglich zu immer höheren Berufs-/Bildungsabschlüssen hocharbeite.

    Liebe Grüße und lieben Dank im Voraus!
  • Einen Anspruch auf die Prüfug hast du immer. Bei deiner Konstellation würde ich mir jedoch wenig Hoffnung auf Erfolg machen. Bei der BaföG Berechnung wir immer das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zu Grunde gelegt, wenn sich das Einkommen deiner Eltern seitdem versxhlechtert hat, weil z.B. einer oder beide mittlerweile nicht mehr erwerbstätig ist, kann ein Antrag auf Aktualisierug gestellt werden, damit dieser Sachstand bei der Berechnung berücksichtigt wird. Hast du das schon gemacht?
  • Hallo,
    Ich habe meinen Antrag gestellt, mit der Erklärung meiner Eltern, dass sie mir eine zweite Ausbildung nicht finanzieren werden. Das Amt möchte trotzdem noch das Formblatt 3 und einen Einkommenssteuerbescheid von 2015 haben.
    Wie sollte ich weiter vorgehen?
  • Hey ,

    hast du auch das Formblatt 8 eingereicht?
  • Hey,

    erstmal möchte ich Dir zu dieser super informativen Seite gratulieren, sie ist wirklich toll.
    Ich habe aber noch eine Frage. Ich bin 25 Jahre alt und werde nun zum Oktober mein Medizinstudium in Österreich beginnen. Zuvor habe ich drei Jahre eine Ausbildung in der Pflege absolviert und nun 2 Jahre und 11 Monate in diesem Beruf gearbeitet. Nun hatte ich meine Stelle zum August gekündigt, um meinen Umzug ins Ausland vorzubereiten um dann dort im Oktober anfangen zu können. Für den September meldete ich mich arbeitslos, werde aber voraussichtlich kein AL I erhalten, da ich einen Aufhebungsvertrag mit meiner Arbeit gemacht hatte und somit von der Arbeitsagentur erstmal gesperrt werde.
    Jetzt die grundlegende Frage: Bekomme ich dennoch elternunabhängiges Bafög? Mir fehlt ein Monat um auf die dreijährige Berufserfahrung zu kommen.. Zählt der eine Monat arbeitslos gemeldet auch, obwohl ich kein Geld bekomme?
    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen!
    Danke und liebe Grüße
  • Ganz ehrlich? Sicher weiß ich das nicht. Ich würde einfach erstmal einen normalen Antrag stellen und wenn der wegen des einen Monats abgelehnt werden sollte, den hier beschriebenen Weg fahren.
  • Hallo, mein Sohn wird 27 Jahre. Er hat eine dreijährige Ausbildung gemacht. Danach war er 1 Jahr arbeitslos und hat Hartz IV bekommen. Dann fing er in einem Altenpflegeheim als Pflegehelfer an zu arbeiten für 1 Jahr und hat ungefähr 1.200 Euro verdient. Jetzt macht er seine Ausbildung zum Altenpfleger (1 Jähriges). Hat mein Sohn Anspruch auf BAFöG???
    Danke für die Rückantwort

    Gruss
    Dagmar
  • Bafög kann er für ein Studium oder eine Schule scheme Ausbildung beantragen. Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hat er an sich erstmal nicht. Das ginge in dem Fall nur über den Antrag auf Vorausleistung wie I'm Artikel beschrieben.
  • Hallo Luisa,

    ich studiere im 4. Semester und werde nun im 5. Semester in das Auslandssemester gehen, welches in meinem Studiengang Pflicht ist.
    Zu meinem Werdegang.
    Ich habe zwei Geschwister, eine Schwester in Ausbildung und einen Schwerbehinderten Bruder. Vor meinem Studium, habe ich im Jahr 2011 eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen, danach bin ich direkt von Zuhause ausgezogen und habe 18 Monate in einem kaufmännischen Beruf gearbeitet, danach an einem Kolleg (3 Jahre) mein allgemeines Abitur gemacht und schlussendlich im WS15 das studieren begonnen.
    Ich hatte zum 1. Semester das Formblatt 8 ausgefüllt, nachdem ich allerdings nur 251 € Vorausleistung erhielt, meine Eltern doch überreden können mir die nötigen Unterlagen für den Antrag zu geben. So ging das bis jetzt jedes Semester, dass meine Eltern mir sehr sehr sehr widerwillig nach und nach Unterlagen gegeben hatten und die Anträge sich immer über den kompletten Berechnungszeitraum hingezogen haben. Nun wollen sie mir keine weiteren Unterlagen bereitstellen und ich habe für das Auslands-BAföG erneut das Formblatt 8 ausgefüllt. Nun soll ich trotzdem die Unterlagen nachreichen - was ich ja nicht kann, oder zumindest nur wenn ich unglaubliche Überredungskünste an den Tag lege.
    Ich habe mir schon deine Vorlage heruntergeladen und angepasst. Nun habe ich drei Fragen.
    1. Da ich nun schon 4 Semester elternabhängiges BAföG erhalten habe, ist es da realistisch jetzt aus heiterem Himmel den Anspruch auf elternunabhängiges BAföG durchzusetzen?
    2. Werden in diesem Fall meine Eltern direkt verklagt? Also in dem Fall, dass ich keine Unterlagen bekomme? Das würde ich natürlich gerne vermeiden und ich denke, dass eine drohende Klage auch ein Argument für meine Eltern wäre mir, wenn auch widerwillig, noch dieses eine mal die Unterlagen zu geben.
    3. und zu guter letzt, was habe ich denn bei dem ersten Antrag, falsch gemacht? Hätte ich die Sache einfach aussitzen müssen?

    Vielen Dank Dir im Voraus

    Jasmin
  • Du musst nachweisen, dass du zumindest versucht hast, die Unterlagen zu bekommen z.b. indem du deinen Eltern eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung per Einschreiben schickst und dem Amt die Kopie des Briefs + Rückschein des Einschreibens vorlegst oder deine Eltern dir bzw. dem Amt schriftlich mitteilen, dass sie ihrer Unterhaltspflicht durch die Finanzierung deiner ersten Ausbildung hinreichend nachgekommen sind und sich weigern, dir dein Studium zusätzlich zu finanzieren. Du hast Formblatt 8 möglicherweise falsch ausgefüllt.
  • Hallo,

    ich habe im Juli 2014 meine 3-jährige kaufmännische Ausbildung abgeschlossen. Danach war ich beim Reisen und habe meine Fachhochschulreife abgeschlossen. Anschließend noch 11 Monate in einer Firma gearbeitet. Im Oktober dieses Jahr starte ich mein Studium, welches nicht auf die Ausbildung aufbaut.
    Im Grunde hätte ich ja dann laut Zivilrecht Anspruch auf das elternunabhängige Bafög.

    Meine Frage ist nun, wenn ich elternunabhängiges Bafög beantrage, muss ich davor erstmal den "normalen" Antrag machen und im Anschluss erst den Antrag auf Vorausleistungen mit dem Formblatt 8? Oder direkt mit dem Formblatt 8 den Antrag stellen?

    Was mich noch interessiert, zwischen jetzt und Studiumsbeginn liegen noch 2 Monate, in denen ich eventuell ALG2 bekommen werde. Hat dies dann Einfluss auf den elternunabhängigen Bafög Antrag?

    Vielen Dank schonmal!

    Grüße, Patrick
  • Hallo,

    ich werde jetzt zum Wintersemester anfangen zu studieren, die frage die sich mir nun stellt ist werde ich für die studiendauer bafög empfangen können. Ich bin 28 Jahre alt habe 4 Jahre bei der Bundeswehr gearbeitet erst als wehrdienstleistender und dann als soldat auf zeit. Danach war ich ein jahr gerfingfügig beschäftigt und dann habe ich ein Jahr als Produktionshelfer (vollzeit) gearbeitet. Nachdem Jahr als Produktionshelfer habe ich eine 3 jährige Ausbildung in 2,5 Jahren abgeschlossen und arbeite seit ca. 1,5 Jahren in dem Beruf als Teilzeit Mitarbeiter. Ich lebe auch alleine mit meiner Freundin. Das was mir jedoch sorgen bereitet ist das meine beiden Eltern (die geschieden sind) beide recht gut verdienen oder einen gut verdienenen neuen Ehepartner haben. Beide meine Elternteile sehen sich nicht mehr in der pflicht mich finaziell zu unterstützen da ich bereits 28 bin und eine ausbikdung habe.
    Ich war bereits bei uns an der uni habe mir alle möglich formulare besorgt nun habe ich alles ausgefüllt und frage mich ob ich auch beim eltern unabhängigen bäfog einen zettel ausfüllen muss wie viel meine eltern verdienen.
  • Wir haben 3 Kinder- unser Sohn, 18 wird nun vorr. ab Okt. 2017 in Göttingen Jura studieren. Die ander Beiden sind 16 und 10 Jahre und schulpflichtig. Die Tochter hat einen Behindertengrad und Kennzeichen H. Mindert es das Einkommen? vG
  • Hey Luisa,
    zur Zeit bekomme ich einen kleinen Zuschuss von der KfW und habe zwei Nebenjobs. Bin momentan im 4. Semester und wollte zum neuen Semester BAföG beantragen. Falls das klappt, könnte ich nämlich einen Job weglassen, was natürlich mir sehr gut passen würde.
    Da ich allerdings im Sommer mit meinem Freund zusammenziehe, wollte ich wegen der neuen Anschrift mit dem Antrag warten und den nach dem Umzug erst stellen. Würde dann nämlich nicht mehr Zuhause wohnen. Bei meinem damaligen Schüler-BAföG für eine Weiterbildung wurde nämlich das Gehalt meiner Eltern mit eingerechnet. Kann ich nicht elternunabhängiges BAföG beantragen? Würde mit meiner Ausbildung, Gesellin und der Weiterbildung (war eine rein schulische Weiterbildung, zählt die dazu?) auf 6 Jahre kommen.

    Liebe Grüße
    Kira
  • Ob das Einkommen deiner Elter angerechnet wird oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob du bei ihnen wohnst oder nicht. Aber du hast recht, wenn du bei deinen Eltern ausziehst, bekommst du mehr Geld, da dir ein Mietzuschuss gewährt wird. Trotzdem ist es nicht sinnvoll mit dem Antrag zu warten, da BAföG niemals rückwirkend gewährt werden kann. Sprich, vor deinem Umzug bekommst du weniger BAföG als nach deinem Umzug. Vor deinem Antrag bekommst du GAR KEIN BAföG und bekommst es auch nicht nachträglich. Ein Umzug kann aber jederzeit schnell und unkompliziert gemeldet werden. Und wenn du jetzt schon weißt, wann und wohin du ziehst, kann das im Antrag jetzt schon berücksichtigt werden. Warten kostet dich nur Zeit und Geld.

    Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, solltest du auf jeden Fall einen Antrag auf elternunabhängiges BAföG stellen. Deiner Schilderung zu Folge, fürchte ich, dass du die Grundvoraussetzung für das normale elternunabhängige BAföG nicht erfüllst, aber wir können einen Antrag auf Vorausleistung und damit die zivilrechtliche Überprüfung der Unterhaltspflicht deiner Eltern stellen. Dazu nutze am besten unseren BAföG Antragsassistenten https://bafoeg.studierenplus.de/. Wir füllen dann alle notwendigen Formulare für dich aus und schicken dir entsprechende Musterschreiben dazu. Du zahlst dafür nur so viel du kannst und willst. Du kannst also nix verlieren.
  • Hi,

    ich habe eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht und möchte jetzt doch noch studieren. Im September beginne ich an der Berufsoberschule mein Fachabitur und möchte dann im nächsten Jahr BWL/Marketing studieren. Leider blicke ich noch nicht ganz durch bei den vielen Details zum BAFOEG.

    Müssen meine Eltern mich beim Studium/Fachabitur unterstützen?
  • Wie lange liegen Ausbildung und Abi denn auseinander? Laut Zivilrecht sind deine Eltern mit Abschluss der ersten Ausbildung raus. Laut BAföG nicht. Deshalb musst du eine Einzelfallprüfung beantragen wie hier im Artikel beschrieben. Deine Frage lässt sich deshalb nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten.

    Weißt du eigentlich, dass du das Abi nicht zwingend brauchst, um zu studieren? Mehr Infos zum Studium ohne Abitur gibt's hier https://www.studierenplus.de/vor-dem-studium/studieren-ohne-abitur/
  • Hallo,
    Ich mache gerade eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement.
    Danach möchte ich gerne auf Gymnasiallehramt studieren. Ich habe zwar einen zeitlichen Zusammenhang (Abi-BFD-Lehre-Studium) aber der Sachliche Zusammenhang fehlt.
    Hab ich dann direkt Anspruch auf Elternunabhängiges BAföG?

    Liebe Grüße Claudia
  • Hey Claudia,

    einen direkten Anspruch auf elternunabhängiges BAföG hättest du nur, wenn zwischen dreijähriger Ausbildung und Studienbeginn drei Jahre lägen und du in dieser Zeit kein ALG 2 beziehst (grob erklärt). In deinem Fall wäre nur der Weg über den Antrag auf Vorausleistung möglich, der einer Einzelfallprüfung unterliegt, die unter anderem berücksichtigt, ob das Studium für deine Eltern abzusehen war. Wenn du die Ausbildung z.B. nur zur Überbrückung von Wartesemestern machst und deine Eltern das wissen, kann dein Antrag abgelehnt werden. Eindeutige Prognosen können vorab also nicht gestellt werden.

    LG Luisa
  • Hallo,

    ich hatte letztes Jahr zum Anfang meines Studiums im Wintersemster Bafög beantragt. Jetzt ist dabei rausgekommen, das ich keins bekomme, weil meine Eltern zusammen angeblich zu gut verdienen. Mein Vater ist in Rente und meine Mutter arbeitet noch Vollzeit als Krankenschwester. Ich weiss das meine Eltern verschuldet sind bzw. waren. Ich arbeite jetzt neben mein Studium, was mich eigentlich nur belastet ?. Besteht noch irgendwie Chance Bafög zu bekommen?
    Mein Hauptwohnsitz ist zwar bei meinen Eltern, aber ich wohne die meiste Zeit bei meinem Freund, weil es von dort aus auch näher zur Hochschule ist für mich.
    Wäre für eure Hilfe echt dankbar.

    Liebe Grüße

    Bianca
  • Hey Bianca,

    Schulden der Eltern spielen bei der Berechnung keine Rolle. War dein Vater 2014 auch schon in Rente? Falls sich sein Einkommen in den letzten zwei Jahren erheblich verschlechtert hat, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Dann wird sein aktuelles Einkommen bei der Berechnung zu Grunde gelegt.

    Wenn du offiziell nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, erhöht sich dein Bedarf um 250€ (Wohnkostenzuschuss). Wenn du im Grunde eh schon bei deinem Freund wohnst und deine Eltern eigentlich nur noch besuchst, würde sich ein offizieller Umzug im Sinne einer Ummeldung unter Umständen lohnen. Sollte BAföG aufgrund des EInkommens dann immernoch abgelehnt werde, können du und dein Freund zusammen Wohngeld beantragen (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/), sofern er kein Student ist oder aus anderen Gründen kein BAföG bekommt.

    LG Luisa
  • Hallo,
    mein Sohn ist 26 und hat bis jetzt eine Ausbildung abgebrochen und weiter nichts gemacht. Er lebt zur zeit vom Geld vom Jobcenter und die bezahlen auch seine Miete. Er würde jetzt gerne eine Ausbildung zum Diätassistenten machen. Weil man dort aber keine Ausbildungsvergütung bekommt wollte er Bafög beantragen. Werden wir jetzt nach so vielen Jahren immer noch berechnet oder sind wir da raus?
    Liebe Grüße Kerstin
  • Hallo Kerstin,

    eure Unterhaltspflicht endet mit dem Ausbildungsabschluss eures Sohnes oder wenn er nach seinem 18. Geburtstag mindesten 5 Jahre gearbeitet und dabei mindesten 716€ pro Monat verdient hat. Alternativ werden auch Zeiten anerkannt, in denen er Entgeldersatzleistungen wie ALG1 oder Krankengeld bezogen hat. ALG2 gehört allerdings nicht dazu. Wenn er also die ganze Zeit ALG2 bezogen und keine Ausbildung abgeschlossen hat, muss davon ausgegangen werden, dass ihr noch unterhaltspflichtig seid und euer Einkommen bei der BAföG Berechnung berücksichtigt wird.

    LG Luisa
  • Der Download für das Musterformular funktioniert leider nicht :(
  • Hi Jonas,

    oh sorry. Der Server macht gerade Probleme. Nun sollte der Button aber wieder funktionieren.

    Gruß, Mathias
  • Hey. Wenn ich nach meiner Berufsausbildung zB Mediengestalter jetzt ein Kommunikationsdesign Studium beginne wären meine Eltern unterhaltspflichtig verstehe ich das richtig? Obwohl ich zwischenzeitlich erwerbstätig war. (Leider weniger als 36 Monate)...

    Vielen Dank und viele Grüße
  • Hey,

    ich würde es auf jeden Fall mit einem Antrag auf Vorausleistung versuchen. Prognosen sind wenig hilfreich. Ich kenne Fälle, wo weder zeitlicher noch fachlicher Unterschied für mich ersichtlich ist und der Antrag trotzdem bewilligt wurde. Hier zählt nicht meine Meinung, sondern nur die deines BAföG Amts und im schlimmsten Fall die eines Richters.
    Ich zeige lediglich Optionen auf.

    LG Luisa

Was denkst du?