BAföG Freibeträge: So viel Einkommen und Vermögen darfst du haben

BAföG Freibeträge nutzen und die Studienfinanzierung optimieren. Erfahre, wie sich Einkommen und Vermögen auf deine BAföG Auszahlung auswirken.

BAföG allein reicht selten, um seinen gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren. Selbst, wenn du den BAföG Höchstsatz bekommst, wirst du wohl neben dem Studium arbeiten müssen. Dabei gibt es einiges zu beachten, denn Einkommen ist nicht gleich Einkommen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz rechnet verschiedenen unterschiedlich an deinen BAföG Anspruch an. Du solltest die BAföG Freibeträge deshalb genau kennen, bevor du dich Hals über Kopf in die Arbeit stürzt.

Berechne deinen BAföG Höchstsatz

Aller spätestens zum Praktikum hin solltest du dich fragen, welchen Einfluss das auf deine Finanzen haben wird. Nicht wenige machen sich vorher keine Gedanken über die BAföG Freibeträge und wachen böse auf, wenn das BAföG plötzlich gestrichen oder sogar zurückgefordert wird.

Die üblichsten Einnahmequellen und ihren Einfluss auf dein BAföG habe ich deshalb im folgenden zusammengetragen.

Welche BAföG Freibeträge gibt es?

BaföG Freibeträge auf dein Einkommen und Vermögen

Folgende Beträge betreffen ausschließlich dein eigenes Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner werden bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt.

bafoeg freibetraege
  • 520 € auf dein Gehalt

  • 180 € monatlich Waisenrente / Waisengeld

  • 3.000 € Übungsleiterpauschale

  • 840 € Ehrenamtspauschale

  • 300 € Bildungsstipendien wie z.B. Deutschlandstipendium

  • 300 € Elterngeld

  • 730 € je eigenem Kind abzüglich deren Einkommen

  • 805 € für Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner abzüglich deren Einkommen

BAföG Freibeträge für deine Eltern, Ehegatten und Kinder

BAföG Einkommen Eltern​

Das Einkommen deiner Eltern beeinflusst die Höhe deines BAföG Anspruchs. Wenn deine Eltern nicht (mehr) miteinander verheiratet sind oder in Trennung leben, müssen sowohl deine Mutter als auch dein Vater im vorletzten Kalenderjahr vor deinem BAföG Antrag jeweils mindestens 1.605 € netto monatlich verdient haben, um deinen BAföG Anspruch zu senken. Nehmen wir z.B. an, dass deine Mutter 1.700 Euro und dein Vater nur 1.500 Euro monatlich verdient. Deine Mutter müsste nun gemäß BAföG Unterhalt zahlen, dein Vater aber nicht, weil er zu wenig verdient.

Sollten deine Eltern miteinander verheiratet sein und zusammen leben haben sie einen gemeinsamen Freibetrag von 2.400 € netto. Ihre beiden Einkommen würden also zusammengerechnet werden und davon wird anschließend der gemeinsame Freibetrag abgezogen. Ausgehend vom eben genannten Beispiel, würden deine Eltern gemeinsam den Freibetrag überschreiten und müssten Unterhalt für dich leisten, der dir vom BAföG Höchstsatz in Höhe von 861 € für Studenten und bis zu 790 Euro für Schüler abgezogen werden würde.

Freibetrag fürbis Juli 2022Seit August 2022
Einkommen der Eltern (miteinander verheiratet)2.000 € netto pro Monat
grob 37.000
brutto € pro Jahr
2.400 € netto pro Monat
grob 50.000
brutto € pro Jahr
nicht verheirateter oder getrennt lebende Elternteilje 1.330 netto* € /Monat
grob 22.000 € brutto/Jahr
je 1.600 netto* € /Monat
ca. 28.000 € brutto/Jahr
anderweitig verheirateter Elternteilje 1.690 bis 2541 Euro pro Monat
20.280 bis 30.495 Euro pro Jahr abhängig vom Einkommen des Ehegatten
1600 bis 2400/Monat
28000 bis 50.000Euro pro Jahr
abhängig vom Einkommen des Ehegatten

*entsprich ganz grob dem Nettoeinkommen, aber nicht ganz

zusätzliche Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder

Sollten sie außer dir weitere unterhaltspflichtige Kinder haben, erhöht sich ihr Freibetrag um weitere 605 € monatlich abzüglich des eigenen Einkommens des betreffenden Kindes (z.B. Ausbildungsgehalt). Je mehr Geschwister du hast, desto besser deine Chancen auf BAföG.

Kinderfreibeträge für deine ElternAb Schuljahr WS 22/23
pro unterhaltspflichtigem Kindbis zu 730 €

Für andere unterhaltspflichtige Personen wie z.B. Ex-Partner oder Großeltern können bis zu 800 € Freibetrag geltend gemacht werden. 

Welche Möglichkeiten es gibt, seine Eltern aus der Berechnung rauszuhalten, erfährst du in diesem separaten Artikel.

BAföG Einkommen Ehegatten

Wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist (und auch nur dann!) hat das Einkommen deines Partners bzw. deiner​ Partnerin ebenfalls Einfluss auf dein BAföG.

Dabei hat dein Gatte ca 2.300 € brutto monatlich für sich selbst und bis zu 730 € für jedes seiner Kinder frei.

Die Unterhaltspflicht deiner Eltern erlischt übrigens nicht mit deiner Hochzeit. Ihr Einkommen wird also auch bei verheirateten Antragstellern berücksichtigt.

BAföG Freibeträge für Vermögen

Das Vermögen deiner Eltern, Kinder und deines Ehegatten spielen beim BAföG keine Rolle.

Für dein eigenes Vermögen im Sinne von Sparguthaben, Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Kfz etc. gibt es folgende BAföG Freibeträge:

Vermögensfreibeträge seit August 2022

  • 15.000 (unter 30 Jahre) oder 45.000 (ab 30 Jahre) € für dich  
  • 2.300 € für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner /
  • 2.300 € für jedes deiner Kinder

Verheiratete Ü30 mit zwei Kindern können also im nächsten BAföG Antrag bedenkenlos 51.900 € Geldanlagen angeben, ohne dass das die BAföG-Zahlungen beeinflusst.

Welchen Einfluss haben Jobs auf mein BAföG?

BAföG Freibetrag für nicht-selbstständige Arbeit

Wenn du neben Schule und Studium in irgendeiner Weise in einem Angestelltenverhältnis jobbst, darfst du 6.240 €. Es ist dabei unerheblich, ob du diesen Betrag an einem einzigen Tag oder über den gesamten Zeitraum verteilt erwirtschaftest. Das Amt interessiert nur die Gesamtsumme. Du kannst also entweder in einem Minijob monatlich 520 € verdienen oder aber auch in den Vollzeit arbeiten.

Solltest du im Laufe des Bewilligungszeitraums (August 2022 oder später) mehr verdienen als diese 6.240 € ist es nicht so, dass du dann gar kein BAföG erhältst. Es wird nur die Differenz, also der Teil, der darüber hinausgeht, bei der Berechnung berücksichtigt.

Beispiel Werkstudent

Angenommen du hast einen Werkstudentenjob, bei dem du 800 € monatlich verdienst und den du über den gesamten Bewilligungszeitraum ausübst. Dein Gesamteinkommen liegt in der Summe damit bei 9.600 €, also 3.360 € über dem Jahresfreibetrag. Damit senkt sich dein BAföG-Anspruch um rund 220 € monatlich. Statt dem Höchstbetrag von 944 € monatlich bekämst du nach aktueller Berechnung immer noch 724 € BAföG. Zusammen mit deinen 800 €, hättest du also 1.524 € monatlich zur Verfügung.

Davon kann man zumindest in Berlin schon ganz gut leben.

Ob sich der hohe Arbeitsaufwand jedoch lohnt, musst du selbst entscheiden. Bei einem 520 € Job kämst du auf ein monatliches Einkommen von 1.464 € und hättest viel mehr Zeit, die du für dein Studium oder was auch immer aufwenden kannst.

Ja, deine BAföG-Schulden wären theoretisch etwas niedriger (bezogen auf des eben angeführte Rechenbeispiel senkt sich die Gesamtschuld bei 6 Semestern Regelstudienzeit und gleichbleibenden BAföG-Zahlungen um 3.960 € bzw.  €), dafür müsstest du aber vielleicht länger studieren, weil du einfach nicht so viel Zeit zum Lernen zur Verfügung hast.

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BAföG Freibeträge für Praktika

Auch Praktika sind in der Regel nicht-selbstständige Arbeit und unterliegen somit dem üblichen Einkommens-Freibetrag von 6.240 € jährlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Pflichtpraktika gelten als Teil der Ausbildung und das daraus erzielte Einkommen ist somit eine Art Ausbildungsvergütung. Hierfür sieht das BAföG keinen Freibetrag vor. Deine Einnahmen werden in diesem Fall zu 100 %, abzüglich Werbungskosten und Sozialabzüge angerechnet.

Wie sich dein Pflichtpraktikum aufs BAföG auswirkt

Angenommen du machst ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum, bei dem du monatlich 500 € erhältst. Dein Gesamteinkommen beträgt somit 3.000 €. Dann bekommst du über den gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 197 € monatlich weniger als wenn du dasselbe Geld in einem Minijob oder bei einem freiwilligen Praktikum verdienen würdest. 

bafoeg pflichtpraktikum

500 € Praktikumsvergütung * 6 Monate= 3.000 € im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten

3.000 € Jahreseinkommen - 1.200 € Werbungskostenpauschale = 1.800 €

1.800 € - 21,3% Sozialversicherungspauschale = 1.416,60 € bereinigtes Einkommen

1.416,6 Einkommen/ Bewilligungsmonate = 118,05 € monatlicher Abzug vom BAföG

Ergo ein Praktikumssemester mit 500 Euro Praktikumsgehalt kostet 118 Euro BAföG pro Monat.

Die wohl wichtigste Information ist aber, dass du in den sechs Monaten, in denen du im Praktikum bist, trotzdem BAföG erhältst. Das Amt interessiert sich immer nur für Jahressummen und rechnet diese auch immer auf den gesamten Bewilligungszeitraum an. Du bekommst also in dem Bewilligungsjahr, in dem dein Pflichtpraktikum stattfindet, zwar insgesamt weniger BAföG, musst aber während der Praktikumszeit nicht am Hungertuch nagen. Und auch wenn es keinen Einkommensfreibetrag im eigentlichen Sinne gibt, hast du unterm Strich, dank Werbekosten und Sozialabgaben, trotzdem etwas mehr Geld unterm Strich raus.

Nebenjob als Praktikum anrechnen

An manchen Hochschulen / Studiengängen kannst du dieses Problem umgehen, indem du dir deinen Nebenjob als Praktikum anrechnen lässt. Ich weiß, das geht nicht immer und auch nicht überall. Einige erlauben jedoch die Anrechnung einer studentischen Nebentätigkeit, wenn sie inhaltlich und zeitlich den Anforderungen des Praktikums entspricht. Es lohnt sich also in jedem Fall bei der zuständigen Stelle deiner Hochschule nachzufragen. So kannst du nicht nur die Abzüge bei der BAföG-Berechnung vermeiden, sondern auch deine Studienzeit verkürzen, indem du das eine mit dem anderen verbindest.

BAfoeG Freibetraege im Praktikum

BAföG Freibetrag für selbstständige Arbeit

Eine weitere mögliche Einnahmequelle ist Einkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Arbeit. Gerade als Studi hat solch eine Tätigkeit vielfältige Vorteile. Auch was die BAföG-Berechnung angeht, kann es sinnvoll sein, darüber nachzudenken, seine Tätigkeit als Freelancer statt in Anstellung auszuüben.

So gibt es als Freelancer zwar keine Werbungskostenpauschale, jedoch können Betriebskosten geltend gemacht werden. Alles in allem kann dadurch bei gleichen Bruttoeinnahmen ein niedrigeres Nettoeinkommen als in einem Angestelltenverhältnis zustande kommen. Ein ausführliches Rechenbeispiel findest du bei Studis Online.

Zu bedenken gilt jedoch, dass man bei einer selbstständigen Beschäftigung keinen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Dafür sind die Unternehmen, die deine Dienste in Anspruch nehmen, oft gewillt einen etwas höheren Stundenlohn als ihren Angestellten zu zahlen.

BAföG Freibeträge für ehrenamtliche Arbeit

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Ja auch mit Ehrenämtern lässt sich Geld verdienen. Natürlich sind das keine Reichtümer, aber wenn du dich engagieren möchtest und Aufwandsentschädigungen dafür vorgesehen sind, solltest du natürlich wissen wie damit umzugehen ist.

In meinem Fall sind meine beiden Ehrenämter meine Jobs und meine einzigen beiden Einnahmequellen neben BAföG. Was ich genau tue, erfährst du hier.

Für Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit gibt es eigene Freibeträge beim Finanzamt, die auch bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt werden. Wie hoch diese genau sind, hängt ein wenig von der Art deiner Tätigkeit ab.

Mögliche Tätigkeiten und Pauschalen

Für Einkünfte als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder Ausbilder sowie aus künstlerischen Tätigkeiten oder der Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen gilt die sogenannte Übungsleiterpauschale von 3.000 € jährlich.

Für Menschen, die sich in irgendeiner Form in gemeinnützigen Vereinen, kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen engagieren, gibt es die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € im Jahr.

Alles, was über diese Freibeträge hinaus geht, wird in der Steuererklärung übrigens als Einkommen aus selbstständiger Arbeit angegeben.

wundertax

Beim BAföG-Amt werden der allgemeine Einkommensfreibetrag von 6.240 € und die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale zusammengezogen. Wie gesagt, steuerrechtlich sind Aufwandsentschädigungen ganz normales Einkommen, das auch (bis auf den Freibetrag) entsprechend versteuert wird. Es ergibt also nicht nur moralisch Sinn sich gemeinnützig zu engagieren, sondern auch finanziell.

Häufig höre ich von Kommilitonen, sie könnten sich ein Ehrenamt nicht leisten. In den meisten Fällen haben sie sicher recht damit, aber eben nicht in allen. Wenn ich es mir aussuchen kann meine Arbeitszeit in den Dienst eines gewinnorientierten Unternehmens oder gemeinnützig einzusetzen, ist mir persönlich letzteres lieber.

bafög freibeträge

BAföG Freibetrag für dein Stipendium

Solltest du ein sogenanntes Vollstipendium von einem der dreizehn großen Begabtenförderungswerke erhalten, ist BAföG für dich grundsätzlich ausgeschlossen.

Solltest du jedoch ein Teilstipendium wie z.B. das Deutschlandstipendium bekommen, dann kann es unter Umständen durch BAföG ergänzt werden. Dabei sind in der Regel 300 € anrechnungsfrei. Erhältst du einen höheren Betrag, wird dieser wie reguläres Einkommen behandelt. Leistungen, die einem bestimmten Zweck dienen wie z.B. Büchergeld sind davon ausgenommen. Die üblichen Einkommensfreibeträge gibt es nicht.

Du hälst diesen Punkt für irrelevant, weil du eh nicht gut genug für ein Stipendium bist? Bist du sicher? Ich kenne da zwei Stipendiaten, die das früher auch von sich behauptet haben. Schau mal hier und hier.

Anrechnung von Unterhaltsleistungen beim BAföG

finanzielle Unterstützung deiner Eltern sind nicht anzugeben. Bekommst du aber Unterhalt von deinem Ex- Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner nach der Trennung gilt dieser Unterhalt als Einkommen. Zum Unterhalt gehören keine freiwilligen Schenkungen wie z.B. oder Geburtstagsgeschenke oder regelmäßige Unterstützung anderer Verwandter und Freunde.

Was passiert, wenn sich dein Einkommen im Laufe des Bewilligungszeitraums ändert?

Nun ist es ja so, dass du in der Regel schon im Antrag angibst, wie viel Einkommen du voraussichtlich im Laufe des Bewilligungszeitraums haben wirst. Nur wissen wir ja alle, dass das maximal eine Schätzung sein kann, von der niemand mit Sicherheit weiß, ob sie genau so eintreffen wird.

Vielleicht weißt du, dass du in dem Jahr noch ein Praktikum machen wirst, wahrscheinlich weißt du aber noch nicht genau wo und erst recht nicht, wie viel du dort verdienst. Vielleicht hast du dich auch für ein Stipendium beworben und wartest noch auf Antwort. Es kann aber auch sein, dass du einen neuen Job beginnst, mehr Stunden als geplant arbeitest oder ein Ehrenamt übernimmst für das du Aufwandsentschädigungen erhältst.

Was auch immer passiert, sobald absehbar ist, dass sich dein Einkommen mit Sicherheit verändert (egal ob nach oben oder unten) musst du es dem Amt melden, damit der Bedarf neu berechnet werden kann. Ein einfacher Dreizeiler  mit Kopie des Arbeitsvertrags oder Gehaltsabrechnung.

Du erhältst dann einen neuen Bescheid beginnend von dem Zeitpunkt deiner Einkommensänderung bis zum regulären Ende des Bewilligungszeitraums.

Beispiel Einkommensänderung

Du bekommst BAföG von 10/2022 bis 09/2023 bewilligt. Du hast einen Minijob und wirst voraussichtlich unter dem Freibetrag von 6.240 € bleiben. Soweit so gut. Nun ist aber für das Sommersemester 2023 ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Du bewirbst dich und bekommst im Februar 2023 die Zusage.

Von 04/2023 bis 09/2023 wirst du also ein Pflichtpraktikum mit einer monatlichen Vergütung von 500 € machen. Du kündigst deinen Minijob und meldest beides dem BAföG Amt.

Da das Amt zu Beginn des Bewilligungszeitraums (BWZ) nichts von dem Praktikum wusste, wird dieses neue Einkommen von insgesamt 3.000 € nicht auf die gesamten 12 Monate, sondern nur noch auf den restlichen BWZ umgerechnet. Während ich dir also vorhin vorgerechnet habe, dass du im schlimmsten Fall 12x 118 € weniger bekommst, sind es von 04/2023 bis 09/2023 (also insgesamt 6x) 236€ weniger in der Haushaltskasse, weil es bei Pflichtpraktika nunmal keinen Freibetrag gibt.

Unterm Strich kürzt dir das Amt in diesem Beispiel dein BAföG um insgesamt 1.416 €. Je später es von deiner Einkommensänderung erfährt, desto höher sind die Abschläge, die du zahlst. Im schlimmsten Fall, kann es also sein, dass der Betrag auf einen Schlag zurückgezahlt werden muss. In der Regel kann es aber auf die kommenden BAföG-Zahlungen umgelegt werden, sodass eben sowas wie in diesem Beispiel zustande kommt.

In diesem Fall hättest du sechs Monate den vollen Betrag bekommen + sagen wir 520 € aus deinem Minijob. Im Idealfall sind das 1.451 € monatlich. Während des Praktikums kämst du auf 1049 € BAföG + 500 € Praktikumsvergütung = 1.189 € monatlich.

Fazit

Wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten Geld neben dem Studium zu verdienen. Egal wie viel du womit verdienst, in jedem Fall bist du verpflichtet, es deinem zuständigen BAföG-Amt anzuzeigen.