AFBG Formblatt W (2026): Weiterförderungsantrag

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AFBG Formblatt W als PDF + Anleitung. Folgeantrag bei längerer Fortbildung, Frist 2 Monate vorher, Unterschied zum Erstantrag.

Formblatt W ist der Weiterförderungsantrag. Wenn deine Fortbildung länger dauert als der aktuelle Bewilligungsbescheid abdeckt (übliche Bewilligung: 12 Monate), beantragst du mit Formblatt W den nächsten Bewilligungs­zeitraum. Es ist die Kurzform des Erstantrags. Stand: April 2026.

AFBG Formblatt W (Weiterförderungsantrag) Seite 1

Formblatt W als PDF herunterladen – deutlich kürzer als Formblatt A, weil viele Stammdaten bereits vorliegen.

Wann brauchst du Formblatt W?

Bei allen Fortbildungen, die länger als 12 Monate dauern – also fast allen Meister- und Technikerlehrgängen in Teilzeit. Beispiel: Industriemeisterlehrgang Teilzeit 2,5 Jahre:

  1. Erstantrag (Formblatt A) für die ersten 12 Monate
  2. Nach 10 Monaten: Formblatt W für die nächsten 12 Monate
  3. Nach 22 Monaten: Formblatt W für die letzten 6 Monate bis Prüfung

Frist: Spätestens 2 Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungs­zeitraums einreichen – damit das Amt nahtlos weiterzahlen kann.

Was ist der Unterschied zu Formblatt A?

BereichFormblatt A (Erstantrag)Formblatt W (Folgeantrag)
StammdatenKomplett ausfüllenNur Änderungen
FortbildungsdatenKomplettNur aktueller Status
EinkommenKomplett aktuellKomplett aktuell (12 Monate)
VermögenKomplett aktuellKomplett aktuell
Formblatt BImmerNur bei Maßnahme-Änderung
Formblatt ZImmerNein (schon geprüft)
Formblatt D (Partner)Bei VerheiratetenBei Verheirateten, neu ausgefüllt

Was muss sich wieder komplett aktualisieren?

Für jeden neuen Bewilligungszeitraum rechnet das Amt die finanziellen Verhältnisse komplett neu. Du brauchst also:

  • Aktuelle Einkommensnachweise (letzte 12 Monate)
  • Aktueller Kontoauszug (max. 14 Tage alt)
  • Aktuelle Einkommenserklärung des Partners (Formblatt D)
  • Ggf. aktuelle Nachweise zu Kindern (Geburt, Schulbescheinigung)

Kontinuität der Förderung

Bei rechtzeitigem Antrag (2 Monate vor Ende) zahlt das Amt nahtlos weiter. Verpasst du die Frist: Die Förderung pausiert bis zur Bewilligung des Folgeantrags. Auch dann wird aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung wieder gezahlt – du verlierst also kein Geld, aber hast einen Liquiditätsengpass.

Wenn sich an deiner Fortbildung selbst nichts ändert (gleicher Lehrgang, gleiche Bildungsstätte), brauchst du kein neues Formblatt B. Ändert sich etwas (Bildungsträger gewechselt, neuer Lehrgang), schon.

Häufige Fragen zum Formblatt W

Wie rechtzeitig muss ich Formblatt W einreichen?

Mindestens 2 Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungs­zeitraums. Sonst entsteht eine Lücke in der Auszahlung.

Muss ich Formblatt B nochmal einreichen?

Nur wenn sich an deiner Fortbildung etwas ändert – neuer Lehrgang, andere Bildungsstätte, veränderte Maßnahme-Inhalte. Bei unveränderter Fortbildung reicht Formblatt W allein.

Gilt Formblatt W auch für die KfW-Rate?

Nein, Formblatt W geht nur ans AFBG-Amt des Landes. Das KfW-Darlehen läuft separat und wird nach Bewilligung automatisch weiter ausgezahlt – bis der Gesamtbetrag ausgeschöpft ist.

Gibt es eine maximale Förderdauer?

Grundsätzlich ja: 24 Monate Vollzeit oder 48 Monate Teilzeit. Bei Kindererziehung, Pflege oder Krankheit kann verlängert werden. Formblatt W lässt sich also ggf. mehrfach stellen – solange du innerhalb der Höchstdauer bleibst.

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