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Studieren mit Kind – Das Finanz 1×1

Studieren mit Kind – Das Finanz 1×1

Studieren mit Kind ist immernoch eine Ausnahme an deutschen Hochschulen. Wenn du ein Kind hast, dann gelten für deine Studienfinanzierung einige Besonderheiten, die für deine Kommilitoninnen und Kommilitonen irrelevant sind. Und gerade weil wir Studis mit Kind so selten sind, sind für uns relevante Informationen oft nur schwer zu finden. Häufig wissen nicht mal die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Ämtern bescheid. Dies führt leider dazu, dass wir Gelder, die uns zustehen, entweder gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen bekommen.

Nach mittlerweile sechs Jahren Studium mit Kind und intensivem Austausch mit anderen studierenden Eltern habe ich nun hier die wichtigsten Infos zusammengetragen, wie du dir dein Studium mit Kind finanzieren kannst und welche finanzielle Unterstützung dir zusteht.

Studieren mit Kind: Finanzielle Unterstützung

1.) Mehrbedarf für Schwangere  nach SGB II

Auch wenn Studierende generell keinen Anspruch auf ALG II haben (Ausnahme Härtefall s.u.), so können Studentinnen einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf von aktuell 75,82 € monatlich für Medikamente und Lebensmittel (§ 21 Abs. 2 SGB II) geltend machen.

Der Antrag auf Mehrbedarf ist ab der 13. Schwangerschaftswoche beim zuständigen Jobcenter zu stellen. Es ist notwendig, einen kompletten ALG II-Antrag auszufüllen. Falls du nicht gerade beurlaubt bist und regulär weiterstudierst, ist es ratsam ein gesondertes Schreiben hinzuzufügen, in dem ausdrücklich ausschließlich der Mehrbedarf beantragt wird.

Des Weiteren können einmalige Leistungen für Umstandskleidung (206 €), Babyerstausstattung (311 €), Kinderwagen (100 €), Kinderbett (100 €) und Hochstuhl (15 €) (§ 24 Abs. 3 SGB II) beantragt werden.

Der Antrag hierfür ist ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

2.) Alleinerziehendenmehrbedarf nach SGB II

Alleinerziehend ist, wer mit einem minderjährigen Kind zusammenlebt, das ausschließlich von ihm oder ihr gepflegt und erzogen wird. Alleinerziehend ist man auch, wenn Familie, Freunde und Babysitter die Erziehung und Pflege der Kinder aktiv unterstützen.

Leben die Eltern getrennt und teilen sich die Kindererziehung zu gleichen Teilen (Kind wohnt im wöchentlichen Wechsel bei A und B), gelten beide als alleinerziehend. Der Mehrbedarf wird in so einem Fall geteilt. Befindet sich das Kind aber überwiegend bei einem der beiden Elternteile (Kind wohnt wochentags bei A und an den Wochenenden bei B), steht der Alleinerziehendenmehrbedarf nur diesem Elternteil (A) zu.

Alleinerziehende können zusätzlich zum Hartz 4 Regelsatz 12 bis 60 Prozent mehr für ihre Kinder unter sieben Jahren und 36 bis 60 Prozent für Kinder über sieben Jahren. 

Daraus ergeben sich beispielsweise folgende Beträge:

Kinder
Alleinerziehendenmehrbedarf
1 Kind bis 7 Jahre 160,56 Euro
1 Kind über 7 Jahre
53,52 Euro
2 Kinder unter 16 Jahren

 160,56 Euro

2 Kinder über 16 Jahren 107,04 Euro
2 Kinder unter 16 Jahren

 160,56 Euro


3.) Bundesstiftung Mutter und Kind

In besonderen Härtefällen ist es möglich finanzielle Unterstützung von der Bundesstiftung Mutter und Kind zu erhalten. Höhe und Dauer richten sich grundsätzlich nach der individuellen finanziellen Notlage der werdenden Mutter. Grundsätzlich gilt, dass die Stiftung Zuschüsse nachrangig gewährt. Du musst also auf jeden Fall zuerst einen Antrag beim Jobcenter stellen. Die Stiftung kann dann ggf. Die gewährten Leistungen ergänzen.

Andersherum dürfen die Leistungen der Stiftung nicht an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angerechnet werden.

4.) Mutterschutzlohn

Solltest du dich während der Schwangerschaft in einem Angestelltenverhältnis befinden, aber nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten dürfen (gesetzliches oder ärztlich verordnetes Beschäftigungsverbot), dann erhältst du bis zu Beginn der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) Mutterschutzlohn. Dieser entspricht deinem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate (§ 11 Abs. 1 MuSchG).

Der Antrag ist formlos unter Vorlage eines Attests bei deinem Arbeitgeber zu stellen.

5.) Mutterschaftsgeld für Angestellte

Das Mutterschaftsgeld betrifft wie das Wort schon suggeriert ausschließlich Frauen und auch nur solche, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und selbst sozialversichert sind. Dabei ist es erstmal unerheblich, was für ein Job es genau ist. Er muss nur nicht-selbstständig ausgeübt werden und der Arbeitsvertrag muss sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes bestehen. Das ist nämlich die Mutterschutzfrist, also die gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen darf. In dieser Zeit bekommst du dein volles Gehalt weitergezahlt. Dies teilen sich dein Arbeitgeber und deine Krankenversicherung untereinander. Alles was du tun musst, ist deinem Arbeitgeber und der Krankenversicherung rechtzeitig bescheid geben. Du bekommst dafür einen Nachweis von deinem Gynäkologen.

6.) Mutterschaftsgeld für selbstständige und familienversicherte

Schwangere, die bei ihren Eltern oder Ehegatten familienversichert sind oder eine private Krankenversicherung haben, erhalten nur eine Einmalzahlung 210 €, werden aber natürlich genauso freigestellt, wie gesetzlich versicherte.

Solltest du selbstständig erwerbstätig sein, hast du nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist.

Mutterschaftsgeld kannst du hier online beantragen

Mutterschaftsgeld - Studieren mit Kind

7.) Kindergeld für dein Kind

Kindergeld steht in Deutschland jedem zu, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ausbildung ist, keine Berufsausbildung abgeschlossen hat und keiner „anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit“ nachgeht .

8.) Kindergeld für dich selbst

Anders ausgedrückt, du kannst Kindergeld nicht nur für dein Kind, sondern auch für dich selbst erhalten, wenn du selbst noch keine 25 Jahre alt bist, im Studium steckst, nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest verdienst.

Beim Kindergeld zählen nur die eigenen Voraussetzungen. Das Einkommen und Vermögen der Eltern spielt für den Anspruch  auf Kindergeld keine Rolle. Du könntest also auch eine Million € irgendwo auf der Bank haben, deine Kinder hätten trotzdem Anspruch. Dasselbe gilt für das Einkommen deiner Eltern und deinen eigenen Kindergeldanspruch.

Erfüllst du die Kriterien selbst nicht, kannst du aber auf jeden Fall hier Kindergeld für dein Kind beantragen.

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab. Die ersten beiden erhalten aktuell je 219 Euro. Für das dritte 225 € und für jedes weitere 250 € monatlich gewährt. Ab Januar 2023 bekommen die ersten drei Kinder jeweils 237 € und jedes weitere dann 250€.

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Sprich, der Anspruch besteht für den vollen Monat, auch wenn das Kind am letzten Kalendertag des Monats geboren wurde. Er verjährt vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung. Wenn dein Kind irgendwann 2018 geboren wurde und du aus welchen Gründen auch immer noch kein Kindergeld beantragt hast, solltest du das jetzt noch ganz schnell nachholen!

Den Antrag kannst du online ausfüllen und bei deiner zuständigen Familienkasse einreichen.

9.) Kinderzuschlag

Für jedes Kind, für das man Kindergeld beantragt, kann man zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen, sofern sich das Einkommen der Eltern in bestimmten Grenzen bewegt.

Elternpaare müssen mindestens 900 € monatlich einnehmen. Für Alleinerziehende sind 600 € das Mindestmaß. Dazu gehört jegliches Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, BAföG, Stipendien, Unterhaltszahlungen, Wohngeld etc. Ausgeschlossen ist dabei der gleichzeitige Bezug von  Hartz IV.

Die Höchstgrenzen ist dort, wo dein komplettes Einkommen + Wohngeld und Kinderzuschlag den Hartz IV – Betrag übersteigen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Dabei beträgt der Kinderzuschlag höchstens 229 €/Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Ab Januar 2023 sind es 250 Euro Kinderzuschlag monatlich.

Klingt kompliziert? Ist es auch!

Vielleicht hilft dir aber der Kinderzuschlagrechner ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Sollte das mit dem Kinderzuschlag bei dir klappen, hat dein Kind auch noch Anspruch auf folgende zusätzliche Leistungen 

Leistungen für Bildung und Teilhabe

  • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte,
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,
  • angemessene Lernförderung,
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort sowie
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Der Kinderzuschlag ist genau wie Kindergeld bei der Familienkasse zu beantragen.

finanzielle Unterstützung im Studium mit Kind

10.) Elterngeld

Wie eben schon erwähnt, haben auch Studierende nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Arbeitslosengeld I und soll den Verdienstausfall während des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes auffangen. Es entspricht 65 bis 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, jedoch mindestens 300 € und maximal 1800 €.

Daraus folgt, dass du auch einen Anspruch auf Elterngeld hast, wenn du vor der Geburt deines Kinder gar keinen oder nur einen geringfügigen Job hattest.

Gewährt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes. Alleinerziehende können die 14 Monate komplett allein in Anspruch nehmen. Bei Elternpaaren muss die Zeit geteilt werden. Dabei muss jeder Elternteil mindestens zwei Monate beanspruchen und mindestens einer von beiden muss tatsächliche Einkommenseinbußen nachweisen, um die 14 Monate voll geltend machen zu können.

Das bedeutet, wenn beide studieren und nur einer von beiden einen Job (Minijob reicht) während der Elternzeit hat, können beide Elterngeld beantragen. Wenn beide studieren und keiner von beiden einen Arbeitsvertrag hat, kann nur einer von beiden Elterngeld bekommen und das auch nur für zwölf Monate. Dabei sind alle denkbaren Konstellationen möglich. In den meisten Fällen beansprucht die Mutter aber 12 Monate, während der Vater zwei Monate in Anspruch nimmt. Möglich ist aber auch, dass sich die Betreuungszeiten beider Elternteile überschneiden. Du musst also nicht warten bis deine bessere Hälfte die Elternzeit beendet. Ihr könnt auch beide gleichzeitig sieben Monate Elterngeld beziehen.

Solltest du BAföG beziehen, bleibt der Sockelbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei. Solltest du dich für Elterngeld Plus entscheiden, halbiert sich auch der Freibetrag beim BaföG auf 150 Euro. Es ist also völlig egal wie du es drehst und wendest. Unterm Strich läuft es aufs gleiche hinaus.

Falls dir jetzt ein wenig der Kopf bezüglich einiger Begrifflichkeit schwirrt, möchte ich noch darauf hinweisen, dass ElternZEIT und ElternGELD nicht dasselbe ist.

Nicht jeder in Elternzeit bezieht Elterngeld

Die ElternZEIT ist eine Freistellung vom Job, auf die du gesetzlichen Anspruch von drei Jahren hast. Sie beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes und endet spätestens am achten Geburtstag des Kindes. Die ElternZEIT ist also nach Absprache mit deinem Arbeitgeber frei einteil- und stückelbar, während es die Mutterschutzfrist nicht ist. Anspruch auf ElternZeit haben sowohl Mütter als auch Väter, was sie ebenfalls von der Mutterschutzfrist unterscheidet. Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch fürs Studium, wobei du selbst entscheiden darfst, ob du von der Mutterschutzfrist im Studium Gebrauch machen willst oder nicht.

Das ElternGELD ist eine Lohnersatzleistung, die dir in den ersten 14 Monaten nach der Geburt deines Kindes vom Staat gewährt wird.

Du kannst also in ElternZEIT sein ohne Anspruch auf ElternGELD zu haben, wenn du länger als 14 Monate deine Arbeitszeit zu Gunsten der Kindererziehung und -pflege reduzierst.

Auch solltest du wissen, dass du während der ElternZeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten darfst und in dieser Zeit unkündbar bist. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Ablauf von zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen besteht allerdings nicht.

Falls du wissen willst, wie viel Elterngeld dir mit deinem Verdienst zusteht, dann empfehle ich dir, den Elterngeldrechner des BMFSFJ.

Der Antrag ist bei der Elterngeldstelle des zuständigen Jugendamts zu stellen.

11.) Kinderbetreuungskosten

Je nach Bundesland werden die Betreuungskosten für dein Kind unterschiedlich subventioniert. In der Regel wird das Einkommen der Eltern dafür zugrunde gelegt. In Berlin sind die letzten drei Jahre vor der Einschulung sogar kostenlos (bis auf 23 € Verpflegungspauschale monatlich) für alle. Im Grunde zahlt man hier also nur Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren. Der Mindestbetrag beläuft sich in Berlin auf 48 € (inkl. Verpflegung) monatlich. In Berlin wird auch nicht zwischen Tagesmutter und Betreuung in einer Kindertagesstätte unterschieden.

Ich weiß, dass das in anderen Bundesländern ganz anders sein kann. Leider mag Tante Google mir aber nicht verraten, wie das in genau geregelt ist. Ich freue mich daher über Hinweise deinerseits, die ich hier gern ergänzen werde.

Kinderbetreuung in Randzeiten

  • 1. Kind: neun Monate je 150 Euro
  • 2. Kind: neun Monate je 200 Euro
  • ab 3. Kind: zwölf Monate je 300 Euro.Voraussetzung für diesen Leistungsumfang ist, dass für dieses Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde.

12.) BAföG Freibeträge mit Kind

Wenn du dein Studium mit BAföG finanzierst, solltest du wissen, dass du als Elternteil 605 € pro Kind zusätzlich zu den üblichen 450 € Einkommen monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen darfst. Wahrscheinlich wirst du neben Studium und Kind kaum Zeit haben so viel nebenher zu arbeiten, aber es ist auf jeden Fall gut zu wissen, dass du als Mutter oder Vater mehr als 6240 € im Jahr erwirtschaften darfst, ohne dass dir das BAföG-Amt was abzieht. Außerdem darfst du als Mutter oder Vater ein höheres anrechnungsfreies Vermögen besitzen als kinderlose Studierende.

Wenn der Familienzuwachs noch in der „Auslieferung“ ist oder du dich in Elternzeit befindest, wird es dich vielleicht freuen, dass 300 € Elterngeld monatlich beim BAföG unberücksichtigt bleiben.

Sonderregelungen Beim BAföG mit Kind

Darüber hinaus erhältst du für jedes deiner leiblichen oder adoptierten Kinder unter 14 Jahren, das in deinem Haushalt lebt, 160€ Kinderbetreuungszuschlag zusätzlich zum normalen BAföG.

Das gilt im übrigen auch, wenn du wie wir ein Auslandssemester mit Kind planst und Auslandsbafög beziehst.

Das wichtigste für die meisten Studierenden mit Kind ist jedoch, dass sie BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beziehen können ohne ihre BAföG Schulden damit zu erhöhen. Dies gilt sowohl für Mütter als auch für Väter!

bafög beantragen banner

13.) Stipendien

Grundsätzlich steht es dir frei, dich wie jeder andere auch für ein Stipendium zu bewerben. Der Vorteil: im Gegensatz zu BAföG machst du keine Schulden und erhälst neben der finanziellen auch noch eine ideelle Förderung.

Auf StudierenPlus.de findest du Erfahrungsberichte von zwei Stipendiaten, wie sie unwahrscheinlicher nicht sein könnten. Beide sind Eltern und haben ihr Studium mit Bravour gemeistert, auch wenn das nicht immer so klar war und beide kommen zu dem Schluss, dass du nicht elitär sein musst, um eines Stipendiums würdig zu sein. Was zählt ist, wer du bist und was dich antreibt.

Es lohnt sich auch ein Blick direkt auf deine Hochschule zu werfen. Manche vergeben tatsächlich Stipendien an studierende Eltern oder bieten andere materielle Unterstützung für diese Zielgruppe.

Das Deutschlandstipendium beträgt zwar nur 300 € monatlich, wird aber nicht ans BAföG angerechnet. Eine Übersicht der beteiligten Hochschulen findest du hier.

Wenn du gerade erst mit deinem Studium angefangen hast und Berufserfahrung nachweisen kannst, wäre vielleicht auch das Aufstiegsstipendium was für dich.

Auch wenn diese Stipendien nicht explizit für Studierende mit Kind ausgeschrieben sind, so werden soziale Belange wie Familie bei der Bewerbung und vor allem auch bei der Höhe des Stipendiums berücksichtigt. So gibt es bei den dreizehn Begabtenförderungswerken Familienzuschläge und auch eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus ist wie beim BAföG möglich.

Solltest du mit dem Gedanken spielen, wie wir ein Auslandssemester mit Kind zu machen, dann solltest du dir auf jeden Fall das Mawista Stipendium für studierene Eltern im Ausland anschauen.

14.) Wohngeld

Studierende Eltern dürfen sowohl BAföG als auch Wohngeld beziehen! Lass dir da nichts anderes einreden.

Ja stimmt, normalerweise haben Studenten grundsätzlichen keinen Wohngeldanspruch, aber Studieren mit Kind ist eben auch nicht „normal“.

Falls du aber mit jemandem zusammenlebst, der selbst kein BAföG bekommt, weil er bzw. sie eben nicht studiert oder die BAföG Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, dann kann Wohngeld für den gesamten Haushalt gewährt werden. 

Studentische Eltern können also Wohngeld beziehen, weil sie ihren Haushalt mit einem Familienangehörigen teilen, der selbst kein BAföG beziehen kann.

Wie viel Wohngeld man bekommt ist dann wieder eine recht komplexe Rechnung, die die Anzahl der Haushaltsangehörigen, das Haushaltseinkommen, die tatsächliche Miete und eine festgelegte Miethöchstgrenze abhängig vom Bundesland vorsieht.

Für uns als vierköpfige Berliner Familie ergibt sich daraus eine anrechenbare Höchstmiete von 803 € brutto kalt und ein bereinigtes Netto-Haushaltseinkommen von 2075 € monatlich.

Auch wenn diese Zahlen super gering aussehen und du meinst keine Chance auf Wohngeld zu haben, möchte ich dich ermutigen, es trotzdem zu versuchen. Ausgehend von diesen Zahlen, hätte ich nämlich auch keine Chance. Unsere Kaltmiete ist zwar geringer, aber was das Einkommen angeht, wird da dann aber wohl doch einiges abgezogen. Der Wohngeldrechner kann hier einen ersten Anhaltspunkt geben.

Aus Erfahrung sei gesagt, dass es der Wohngeldantrag echt in sich hat. Vor Allem, wenn man sein Einkommen aus so vielen verschiedenen Einnahmequellen zusammenwürfelt wie wir. Der Aufwand lohnt sich aber, auch wenn man wie wir alle halbe Jahre einen neuen Antrag aufgrund von Einkommensänderungen (Praktikum, Stipendium, neuer Job, neuer BAföG-Bescheid, etc.) stellen muss.

15.) Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Generell hat jedes Kind Anrecht auf Unterhaltszahlungen seiner leiblichen Eltern. Solltest du allein mit deinem Kind leben und der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, so kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Der Regelsatz in der Unterhaltstabelle für Kinder im Alter bis  einschließlich 5 Jahren beträgt monatlich 165 € und für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren 220 Euro. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren erhalten 293 Euro monatlich (Stand Januar 2021).

17.) Hartz IV

Wie beim Wohngeld gilt: wer dem Grunde nach durch BAföG gefördert werden kann, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Wenn du BAföG kriegst oder theoretisch kriegen könntest, dann brauchst du an sich nicht über Hartz IV nachdenken.

Wenn du aber z.B. offiziell in Teilzeit studierst oder vom Studium beurlaubt bist, hast du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG und kannst ALG II für dich beantragen, vorausgesetzt, du legst während der Beurlaubung keine Prüfungen ab (was an einigen Unis tatsächlich möglich ist).

Und genau wie beim Wohngeld gilt: dein BAföG-Anspruch hat nichts mit dem Anspruch auf Sozialleistungen für deine Kinder zu tun. Auch wenn du also selbst kein Hartz IV für dich beantragen kannst, so ist es durchaus möglich, dass deine Kinder trotzdem einen Anspruch darauf haben.

Voraussetzung ist, dass euer Haushaltseinkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes des Kindes reicht. Dieser errechnet sich wie folgt: Altersabhängiger Regelsatz (siehe unten) + anteilige Miete (Gesamtmiete durch Anzahl der Haushaltsmitglieder) – Kindergeld – ggf. Unterhaltszahlungen – Einnahmen anderer Haushaltsmitglieder, die deren eigenen Mindestbedarf übersteigen. Etwas genauer erkläre ich das in meinem Artikel Hartz 4 für Studenten.

Regelsätze Hartz 4:

  • 0-5 Jahre: 283 €
  • 6 bis 13 Jahre: 309 €
  • 14 bis 17 Jahre: 373 €
  • 18 bis 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 357 €
  • Volljährige Partner in gemeinsamer Bedarfsgemeinschaft: 401€
  • Alleinstehende Volljährige in eigener Bedarfsgemeinschaft: 446€
Wichtiges Urteil:

„Ein Jobcenter darf der alleinerziehenden Mutter eines Kindes bis drei Jahren keine Leistungen verweigern mit der Begründung, die Studentin könne während der Beurlaubung vom Studium arbeiten gehen und das Kind in eine Kita schicken“ (Sozialgericht Dresden, Az. S 20 AS 1118/13 ER vom 04.04.2013).

18.) Darlehen

Sollte das Geld trotz aller Bemühungen nicht reichen, hast du noch die Möglichkeit ein Darlehen / Kredit aufzunehmen. Da du damit Schulden machst, ist das sicherlich nicht deine erste Wahl. Meine wäre es auch nicht. Trotzdem ist es eine Möglichkeit der Studienfinanzierung, die nicht ungenannt bleiben soll und durchaus Sinn macht. Ich kenne mehr als eine Person, die sich ihr Studium auf diese Weise ermöglicht hat, ohne es zu bereuen. Einen Erfahrungsbericht mit Anleitung zum KfW Studienkredit findest du hier.

Dabei ist natürlich entscheidend, dass man nicht in die erstbeste Bank latscht und sich irgendwas aufschwatzen lässt, zumal es genug Alternativen zu guten Konditionen gibt. Eine gute Übersicht mit wertvollen Tipps zur Wahl eines geeigneten Studiendarlehens findet man beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Verglichen werden hier 29 Studienkredite und Bildungsfonds.

19.) Erwerbstätigkeit

Dass ich die Erwerbstätigkeit als Einnahmequelle als letztes nenne, liegt nicht daran, dass es das letzte ist, worüber du nachdenken solltest. Im Gegenteil. Vermutlich war es das erste, das dir in den Sinn kam und so ist es auch richtig. Aber in diesem Artikel geht es ja darum, wie du Studium und Familie am besten unter einen Hut bekommst und das schaffst du nicht, indem du so viel wie möglich, sondern so wenig wie möglich arbeitest. Dein Tag hat nur 24 Stunden. Nicht mehr und nicht weniger. Du musst dich entscheiden, was du in dieser Zeit machst. Für Klausuren lernen, mit dem Kind spielen und in einem Büro arbeiten gleichzeitig ist wohl eher unrealistisch.

Checke also erstmal, welche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für dich in Frage kommen und fülle dann die finanzielle Lücke mit Einkommen durch Erwerbstätigkeit auf. Nicht andersrum. Das hält dich zwar beschäftigt, macht dich aber nicht erfolgreich. Mehr dazu findest du in meinen 7 Tipps, wie du Studium, Familie und Job unter einen Hut bekommst.

Je besser du dich mit den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten auskennst, desto mehr Zeit bleibt dir für's Wesentliche.

Und wenn du dir dann einen Job suchst, dann am besten einen, bei dem du auch noch etwas lernen und netzwerken kannst. Möglichkeiten gibt es viele wie zum Beispiel eine Stelle als studentische Hilfskraft an deiner Uni oder Freelancer. Du kannst sogar mit ehrenamtlicher Arbeit dein Studium finanzieren oder dich für's Lernen bezahlen lassen.

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sei kreativ!

Studieren mit Kind: Ohne Hilfe geht es nicht

Wie bereits zu Beginn dieses Artikels gesagt, Studieren mit Kind ist eher die Ausnahme als die Regel an deutschen Hochschulen. Dennoch bist du nicht allein damit. Statistisch ist jede/r 20. von uns bereits Mutter oder Vater. In einem Seminar mit 40 Leuten gibt es außer dir wahrscheinlich noch jemanden mit ähnlichen Herausforderungen. Im großen Hörsaal mit 600 Leuten seid ihr sogar schon 30 Eltern. Tut euch zusammen und helft euch gegenseitig und sei es nur durch teilen dieses Artikels, um auch sie an diesen wichtigen Informationen teilhaben zu lassen. vgwort

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Alle Tipps zum Studieren mit Kind

157 Kommentare

  • Gilt das alles auch für ein Vollzeit FERNstudium oder gibt es da wieder andere Regelungen? Danke!
  • Ich mochte wissen ob meine Miete vom Amt übernommen wird? Bekomme kein Barfog entbinde Ende September diesen Jahres mit wurde am dem 14 August von der Krankenkasse Geld zustehen mein Arbeitsvertrag leuft am Montag als Werkstudent aus wo bekomme ich nun wieviel Geld das wurde ich gerne wissen
  • ?bjjkkklööön
  • Hey Luisa,

    Ich und mein beide sind Student, immatrikuliert und nicht beurlaubt und haben Studiumswechsel gemacht, deshalb keine Ansprüche auf Bafög haben.
    Können wir VI Geld vom Jobcenter bekommen?
    Haben wir Anspruch
  • Hallo, hier steht, dass ich als Alleinerziehende auch Sonderleistungen beantragen kann: https://wir-sind-alleinerziehend.de/buergergeld-alleinerziehende/ - wo ist denn das möglich? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Konkret würde es mir um eine Klassenfahrt (Skilager) von meinem Sohn gehen, die im Januar stattfindet.

    Tausend lieben Dank für Eure Antwort!

    LG,
    Sybille
  • Hey Sybille,

    das bürgergeld gibt's offiziell noch gar nicht. von daher kann damit auch noch niemand erfahrungen haben.
  • Guten Abend Luisa,
    meine Tochter wird Ende Oktober 1 Jahr halt und ich befinde mich zur Zeit in den letzten Zügen meines Studiums. Mein Freund befindet sich in einem festen Arbeitsverhältnis und ist demnach kein Student.
    Mein Elterngeld läuft im nächsten Monat aus und das bereit uns etwas Sorgen. Meine Bafög Anträge wurden die letzten Semester immer abgelehnt, weshalb ich einen Studienkredit aufnehmen müsste. Dieser reicht jedoch nicht aus, wenn mein Elterngeld nun wegfällt.
    Hast du irgendwelche Tips, oder haben wir etwas übersehen, was wir hätten beantragen können?
    Wir werden nochmal den Versuch wagen, Bafög zu beantragen, jedoch ist meine Mutter Beamtin und das Einkommen der Eltern wird ja noch mit berechnet.
    Beste Grüße
  • Hey Julia,

    hast du es schon mit Wohngeld, Studienabschlusshilfe und Sozialgeld fürs Kind versucht?
  • Hallo Luisa,
    Ich bin im Zweitstudium, 6. Semester, Vollzeit, 42 Jahre und alleinerziehend Tochter 5, kein Anspruch auf Bafög. Ich habe mehrere Anträge für Zuschüsse (Umzug, Mehrbedarf Alleinerziehende usw.) und HartzIV gestellt. Dies wurde abgelehnt weil ich mich im Zweitstudium befinde und mein Studium dem Grunde nach Bafög förderfähig ist obwohl keine Förderung erfolgen würde. Ich bin sehr verzweifelt und kurz davor abzubrechen. Mein Widerspruch gegen den Bescheid wurde ebenfalls abgewiesen. Ich fühle mich als Mutter diskriminiert!
  • Hey Maria,

    du brauchst einen Bescheid vom BAföG Amt, der dir bescheoinigt, dass du dem Grunde nach nicht förderfähig bist. Du musst dein BAföG Amt Amt danach fragen. Das hat nichts mit deiner Mutterschaft zu tun. Diskriminierung wäre, wenn du als Mutter diesen Bescheid nicht bräuchtest. Du wirst genauso behandelt wie jede andere Antragstellerin auch.
  • Liebe Luisa,
    danke für den tollen Beitrag und deine Hilfe!! Ich promoviere mit einem Stipendium, welches durch die Geburt meines Kindes verlängert wird. Mein Freund studiert noch im Master und hat nebenbei einen Werkstudentenjob. Wenn ich in Elternzeit gehe, wird das Elterngeld laut des Stipendiums auf das Geld vom Stipendium angerechnet. Ich würde also etwas weniger bekommen. Wäre es auch möglich, dass mein Freund in Elternzeit geht und genau das nicht passiert? Oder kann das Geld, was er für seine Elternzeit bekommt, auch darauf angerechnet werden?
    Liebe Grüße
    Lena
  • Hey Lena,

    ich kenne mich mit Stipendien nicht aus, aber bei vielen Leistungen sind 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei. Dein Freund hat dasselbe Recht auf Elternzeit wie du. 300 Euro sind das Minimum, das jeder bekommt. Darüber hinaus kommt es auf das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt an. Während des Elterngeldbezugs darf er in Teilzeit arbeiten, bekommt dann aber gleichzeitig weniger Elterngeld. Stipendien werden beim Elterngeldanspruch nicht als Einkommen berücksichtigt.
  • Hey,

    Jetzt habe ich schon mal was gefragt, Kurzibfo zu mir: AE, 36, 3 Kinder...
    Ich müsste ein Vollzeitstudium machen um BAföG zu bekommen, richtig?
    Das schaffe ich niemals.

    Ich würde gerne Teilzeit an einer Fernuni Soziale Arbeit studieren, das wäre machbar mit den Kindern. Dann würde ich aber SGB 2 bekommen und dann müsste ich aus unserer Wohnung ausziehen, weil zu teuer für SGB 2.

    Also alles nicht der richtige Weg nach Rom.

    Hat jemand noch eine Idee?


  • Hey Elena,

    vollzeit immatrikulieren und langsamer studieren. Je nach Alter des jüngsten Kindes darfst du deutlich länger BAföG beziehen. Ein 6 Semestriger Bachelor könnte also im besten Fall 10 Semester und der gefördert werden und aufgrund deines Alters könnten es ab kommenden Wintersemester bis zu 1. 484 Euro monatlich werden. Das wären schlussendlich 89.040 Euro für den Bachelor wovon du maximal 10.010 Euro zurückzahlen musst. Das kannst du dann auch mit Wohngeld und Nebenjob kombinieren. So hab ich das 18 Semester mit 2 Kindern gemacht.
  • In Nürnberg gibt es einen Studiengang an der TH ( Georg Simon Ohm) speziell für ErzieherInnen. Dieser ist "kostenfrei" es wird 1 Jahr angerechnet und somit sind es nur 3 Jahre Studium. Der Studiengang nennt sich soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf und schließt mit Bachelor und Sozialpädagogin als Titel ab. Er ist Dual ausgelegt. Einfach nachschauen ob das passen könnte. Für mich ideal ich arbeite und studiere so parallel.
  • Hallo,
    ich bin Medizinstudentin, 28 Jahre alt, und würde im Oktober '22 voraussichtlich das zweite Staatsexamen schreiben und danach müsste ich noch das Praktische Jahr absolvieren. Ich bin momentan in der SSW 14 (Entbindungstermin ist November '22) und mein Partner ist ebenfalls Student, beginnt voraussichtlich im Oktober '22 mit seinem Masterstudium. Er hat parallel noch einen Werkstudentenjob. Mein Partner und ich haben keinen Anspruch auf Bafög. Wir sind etwas überfordert mit der Vielfalt an Sozialleistungen und deren Wechselwirkung untereinander, weshalb wir nicht genau wissen, was wir jetzt am sinnvollsten beantragen sollen? Könntest du uns da einen Rat geben?

    Herzlichen Dank im Voraus!
  • Hey Leonie,

    das was da steht, ist mein Rat :) Erstmal kommt Eltern- und Kindergeld. Ich denke, das ist offensichtlich. Zusätzlich würde ich es mit Wohngeld und ggf. Stipendium versuchen. Wenn ihr für Wohngeld zu wenig Einkommen habt, ist stattdessen Hartz 4 angesagt. Für Wohngeld und Hartz 4 braucht ihr einen Ablehnungsbescheid vom BAföG Amt, der bestätigt, dass ihr die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt und deshalb nicht gefördert werden könnt.
  • Hallöchen zusammen,
    Ich bin/war Studentin im ersten Semester und habe meine Tochter im Februar zur Welt gebracht und hatte 2 Urlaubssemester eingeplant. So wie es das Schicksal wollte und das Glück mit mir war. Bin ich tatsächlich noch einmal Schwanger geworden. Wie sieht es mit dem BAföG aus oder wie kann ich in diesem Falle die Finanzierung meiner Familie weiterhin gewährleisten? Zusätzlich habe ich eine geringfügige Beschäftigung. Wäre sehr nett, wenn ich eine Antwort erhalte. Vielen lieben Dank schonmal im Voraus.
  • Hey Anni,

    du kannst weiter BAföG beziehen, wenn du dich nicht beurlauben lässt und eingeschrängt weiter studierst. Du musst die Prüfungen nicht bestehen. Die Teilnahme reicht. Und du musst auch nicht alle Kurse belegen, einer reicht.. Für Schangerschaft und Kinderbetreuung darfst du über die Regelstudienzeit überschreiten. Mehr dazu findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/
  • Hallo,

    Ich bin 36 Jahre alt und habe 3 Kinder (11, 8 und 6 Jahre, der Jüngste hat einen GdB von 100).
    Würde mir finanzielle Hilfe für ein Studium zustehen?

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey Elena,

    wenn du im Wintersemeser 2022/23 oder später beginnst, kannst du ganz normales elternunabhängiges BAföG beantragen. Das könnten für dich bis zu 1.484 Euro monatlich werden. Zusätzlich darfst du über 3000 Euro brutto monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen + Wohngeld beantragen (falls du mit BAföG und Job noch nicht enug Euinkommen hast.
  • Hall,
    Ich muss jetzt noch eine weitere Frage stellen. Ich möchte in Teilzeit an einer Fernuni studieren. Da bin ich nicht BAföG berechtigt oder?
  • Hey Elena,

    nein. es MUSS VOLLZEIT sein, dabei ist egal, ob Fern- oder Präsenzstudium.
  • Halli hallo. Im April beginnt mein Master(Vollzeit) und 450 Job nebenher. Ich bin alleinerziehend
    Bisher habe ich neben meinem 450 Job während des Bachelors alg 2 erhalten. Nun wurde mir gesagt mit dem Beginn des Masters würden diese Leistungen wegfallen (komplett-wie sich das angehört hat)
    Hat meine Tochter weiterhilft Anspruch auf Leistungen und ich auf Mehrbedarf aufgrund von alleinerziehung?
    Das Studium ist Vollzeit. Wenn ich den Master in Teilzeit absolviere ( falls nachträglich möglich) hätte ich dann wieder Anspruch auf alg 2? Oder komme ich durch den 450 job (Anrechnung des Einkommens) sowiso in Summe auf das Selbe Ergebnis?

    Liebe Grüße
  • Hey Nadine,

    ich bin keine Expertin im Sozialrecht, Dass ALG 2 bei alleinerziehenden im Vollzeit-Bachelor besteht, ist mir völlig neu. Ich ging immer davon aus, dass das nur im Teilzeitstudium geht. Was sowas angeht, bist du beim Jobcenter besser beraten. Soweit ich weiß, hat dein Kind unabhängig von dir Anspruch auf Sozialgeld. Sofern du keine anderen Einnahmen hast, müsste der Minijob anrechnungsfrei sein, weil es unterhalb deines eigenen Bedarfs liegt. Du musst ja auch von irgendwas leben. Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/hartz-4-studenten/ Hast du schonmal BaföG beantragt?
  • Heyhey, da ich alleinerziehend bin und ein Master Studium absolviere ging ich davon aus ich bekomme alg 2 weiterhin (hab das zuvor mit dem Jobcenter besprochen und alles geschildert - bevor ich mich immatrikuliert habe ) . Erst bekam ich einen positiven Leistungsbescheid und nach Immatrikulation wurden die Leistungen gestrichen. Mehr arbeiten kann ich aufgrund des Vollzeit Studiums, des Minijobs und der Mama Vollzeit Stelle nicht :) Bafög ist beantragt.... Leider dauert das natürlich und ich sollte meine Miete usw. Irgendwie bezahlen.
    Habe ich das richtig verstanden? Die Studien Variante zu ändern bringt nichts? Selbst dann habe ich keinen Anspruch auf alg 2 wegen alleinerziehung?
  • Hey Nadine,

    um im Studium ALG2 für dich selbst zu bekommen, musst du in Teilzeit immatrikuliert sein. Dass du alleinerziehend bist, hat damit erstmal nichts zu tun. es erhöht nur deinen Beadarf und führt wahrscheinlich dazu, dass sie dich nicht dazu zwingen neben dem Studium Teilzeit zu arbeiten. Deine Kinder haben unabhängig von deinem Immatrikulationsstatus Anspruch auf Sozialgeld. ALG2 kann auch als Übergangsdarlehen bis zum Erhalt des BAföG Bescheids gezahlt werden. Du musst das dann aber zurückzahlen.
  • Hallo :-)

    Ich bin staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin und möchte gerne ein Teilzeit bzw Abendstudium neben dem Job und Kind antreten.
    Ich arbeite 31,5 Stunden in der Woche von 8:30 bis 14:30 Uhr und hole dann mein Kind ab. Kann man überhaupt das TZ Studium antreten und noch weniger Stunden arbeiten, und dann finanzielle Unterstützung zu beantragen? Das Thema ist fpür mich irgendwie nicht transparent im Internet. Sollte ich also lieber meinen Job aufgeben um studieren zu können? Ich muss ja leider , wie alle anderen auch, meine Fixkosten bezahlen und muss mindestens das an Geld haben, was ich jetzt verdiene. Liebste Grüße
  • Hey Cosima,

    BAföG gibt es ausschließlich für Vollzeitmaßnahmen. Ein Teilzeitstudium ist also generell ausgeschlossen unabhängig davon wie viele Stunden man arbeitet. Beim Vollzeitstudium dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche stehen. Mit Kind darfst du über 1000 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
  • Hi, toller Artikel! Vielen Dank für die gute Übersicht. Ich studiere und bin seit April alleinerziehend und bekomme kein Bafög. Wenn ich Wohngeld beantragen möchte (für mein Kind) bin ich dann der Antragsteller oder mein Kind?

    Liebe Grüße
  • Hey Jenny,

    Antragsteller ist immer der Haushaltsvorstand. Nicht die einzelnen Haushaltsmitglieder. :)
  • Hallo Luisa,

    meine Frau ist Studentin und sie ist Schwanger. Sie macht eine Mini-Job für 200 Euro. Ich bin Vollzeitangestellter und verdiene ca. 2250 Netto monatlich. Kann meine Frau trotzdem Mehrbedarf für Schwangere nach SGB II beantragen oder ist mein Einkommen zu hoch dafür?

    Liebe Grüße
    Geo
  • Hey Geo,

    ich kann das jetzt nicht nachrechnen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber wahrscheinlich ist es zu hoch. Du kannst einfach das obige rechenbeispiel Der Mehrbedarf ist an Hartz 4 gebunden. Wenn ihr dafür zu viel verdient, dann ändert der Mehrbedarf nur wenig daran. Schau mal hier: https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
  • Schönen guten Tag zusammen,

    Ich bin 23 Jahre alt und studiere aktuell BWL. Ich habe im August letzten Jahres entbunden und habe vorerst ein Urlaubssemester beantragt, welches im März ausläuft. Danach möchte ich gerne wieder anfangen zu studieren. Es ist finanziell eine große Belastung zumal das Bafög wegfällt bis März. Mein Partner und ich wohnen zusammen, sind jedoch nicht verheiratet und er befindet sich in einer Ausbildung die er letztes Jahr im April angefangen hat.

    Meine Frage bezieht sich auf den Unterhalt den meine Eltern mir zahlen. Mein Vater hat ihn spontan mal eingestellt, ich zitiere „um sein Konto zu entlasten“. Darf er das so einfach?

    Liebe Grüße
  • Hey Michèle,

    ich bin keine Anwältin, aber es wäre mir neu, dass Eltern selbst entscheiden dürfen, wann und ob sie Unterhalt zahlen. Den einzigen Paragraphem, den ich zum Unterhaltsrecht kenne, besagt, dass der Unterhalt bis zum erfolgreichen Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung (Studium, wenn vorher keine Berufsausbildungsabschluss erreicht wurde) zu leisten ist. Es gibt aber ganz sicher noch mehr Paragraphen dazu, sonst gäbe es keine Fachanwälte für sowas. Sobald du wieder BAföG beziehst, kannst du Vorausleistung beantragen und die Sache mit dem Unterhalt ans Amt abschieben.https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistung/
  • Hallo,

    ein sehr unübersichtliches Thema. Danke, dass du etwas Licht ins Dunkel bringst.
    Ich bin 39 und studiere, nach meiner Ausbildung und ein paar Jahren im Beruf. Ich arbeite seitdem in TZ, um mein Studium zu finanzieren und um überhaupt Krankenversichert zu sein.
    Das Geld würde aber mit Kind hinten und vorne nicht reichen.
    Ich brauche noch ca.2 Jahre bis ich auch meinen Masterabschluss habe.
    Ich mache mir überwiegend Gedanken darüber, falls ich im Falle einer Schwangerschaft meinen Job verliere (befristetes Arbeitsverhältnis), dass ich nicht mehr Krankenversichert bin.
    Ich lebe mit meinem Freund zusammen, er arbeitet in VZ. Wir sind nicht verheiratet.

    Wäre sehr dankbar, wenn es da vielleicht einen Weg gibt, den ich bis jetzt nicht sehe.
  • Hey Sarah,

    könntest du es mit BaföG versuchen. Auch Ü30 hat man eine Chance. Du musst dich dann selbst versichern, bekommst aber einen Zuschuss, der einen Großteil der Kosten abdeckt. Sollte das nicht klappen, bin mir nicht sicher, ob man in so einem Fall übers Jobcenter versichert sein kann, auch wenn man sonst keine weiteren Leistungen bezieht. Ich würde an deiner Stelle beim Jobcenter oder direkt bei der Krankenkasse anrufen. Letztere weiß bestimmt, was man da machen kann. Ansonsten.
  • Hii, vielen Dank für die vielen Infos.

    Eine Frage ist mir dennoch offen geblieben.
    Ich bin Studentin im ersten Semester und bekommt bafög. Da ich keinen neben Job habe werde ich im Mutterschutz kein Mutterschaftsgeld bekommen. Was bekomme ich denn dann für Geld? Ganz ohne wird es nicht gehen.
    Da der Entbindungstermin genau in der klausurphase liegt werde ich davor noch einige Prüfungen ablegen. Das Ende des Mutterschutzes läuft dann genau auf das 2. Semester zu, da werde ich dann Elterngeld bekommen.
    Wie gesagt macht mir der Mutterschutz gerade etwas Angst.

    Viele Grüße
    Eileen
  • Hey Eileen,

    solange du immatrikuliert bleibst, bekommst du ganz normales Bafög. Du bist ja nicht dazu verpflichtet, dich beurlauben zulassen. Stattdessen bekommst du länger BAföG. Das Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird nicht ans BAföG angerechnet und zusätzlich bekommst du noch 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt wird. Mein Sohn kam auch in der Prüfungszeit des 2. Semesters. Ich war nie beurlaubt und bekam zusätzlich zu den 6 Semestern Regelstudienzeit 3 Semester komplett rückzahlungsfreies BAföG, insgesamt also 9 Semester. An deinen Finanzen ändert sich also bis zur Geburt gar nichts und danach sind es 700 Euro mehr als jetzt (Elterngeld + Kindergeld + Kinderbetreuungszuschlag) Ich sehe daher keinen Grund zur Panik.
  • Sehr informativ und hilfreich! Tolle Arbeit!!
    Ich hätte da ein paar Fragen zu meiner Situation.
    Ich bin alleinerziehende (23) Studentin und beziehe in Moment Bafög für mich und bekomme auch noch ein Zuschlag von 150€ für meine einjährige Tochter. Das wären 902€. Sie selbst bekommt noch Kindergeld und Unterhalt von ihrem Papa. Im Moment wohne ich in einer 1- Zimmerwohnung wo ich bis jetzt nur 300€ zahlen musste da ich alleine war. Doch nun ist es für uns beide viel zu klein, daher möchte ich in eine größere Wohnung ziehen. Die Preise fangen aber schon bei einer Kaltmiete von 700€ an... und allein nur mit dem Bafög kriege ich die Kosten für die Miete nicht gedeckt und alles was dazu gehört ( Strom, Wasser, Internet etc.)… könnte ich da noch was an Zuschlag irgendwo beantragen was für bei den Kosten der Wohnung helfen könnte ?
  • Hallo Luisa,
    stimmt es, dass ich den Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht mehr bekomme, wenn ich für mein Kind und mich Wohngeld bekomme? Davon wurde bei der Berechnung des Wohngelds ausgegangen. Aber nach meinem bisherigen Stand, stimmt das nicht. Weißt du das?
    Viele Grüße
    Katharina
  • Hey Katharina,

    das weiß ich auch nicht ganz sicher, aber ich glaube, das Amt hat recht.
  • Hey,
    Könnte ich als Student Wohngeld beziehen, wenn ich nur mit dem Kind wohne und kein Bafög bekomme? Bin nicht alleinerziehend, aber meine Verlobte lebt offiziell noch bei Ihren Eltern und es ist noch nicht klar, ob Sie sich rechtzeitig ummelden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Niklas Wassmer
  • Hallo liebe Luisa,

    vielen Dank für deine tolle Arbeit hier, du erleichterst mir (und vielen anderen) das Leben sehr!

    Ich hätte allerdings trotzdem noch ein paar Fragen zu meiner/unserer Situation:

    Mein Freund und ich planen in unserem Studium ein Kind zu bekommen, wenn alles nach Plan läuft würden wir gerne Ende diesen Jahres schwanger werden, sodass ich am Ende meines 8. Semesters, ein paar Wochen nach Abgabe meiner Bachelorarbeit/zum Ende meines Studiums hin, entbinde. Mein Freund wird zu dem Zeitpunkt am Ende seines Masterstudiums sein. Er wird dann über 25 sein, sich also selbst gesetzlich versichern müssen (zZT ist er noch privat über seinen Vater versichert) und kein Kindergeld für sich mehr bekommen, ich werde 24 sein, solange ich noch immatrikuliert bin noch Kindergeld bekommen und kann noch über meine Mutter familienversichert bleiben.
    Außerdem hat mein Freund zwei HiWi-Jobs (insgesamt 9h/Woche und nicht mehr als 450€/Monat), ich arbeite nicht. Wir sind nicht verheiratet, haben beide keinen Anspruch auf Bafög, da unsere Eltern zu viel verdienen, wohnen zusammen/haben unseren eigenen Haushalt. Der Plan ist es, dass ich nach der Geburt/nach Ende meines Studiums 12 Monate zu Hause bleibe, während mein Freund sich mit seinem Masterabschluss einen Job sucht, Gehalt ist zum jetzigen Zeitpunkt natürlich leider noch ungewiss.

    Welche Ansprüche auf welche finanziellen Unterstützungen haben wir dann? Beziehen wir lieber über mich, über ihn, oder über uns beide Elterngeld? Außerdem werde ich über die Regelstudienzeit hinaus sein, macht das etwas aus bei der finanziellen Unterstützung für studierende Eltern? Und ich werde ja bereits kurz nach der Entbindung nicht mehr immatrikuliert sein, ändert das was? Und kann unser Kind über mich über meine Mutter versichert werden? Oder sollten wir es lieber über meinen Freund versichern? Kostet das dann extra bei der Krankenkasse?
    Ich bin dankbar um jede Information...☺️

    Liebe Grüße
    Jessica
  • Edit zu meinem Kommentar: uns werden zum Zeitpunkt der Schwangerschaft/Entbindung ca. 1200€ (Geld von unseren Eltern für die Miete + mein Kindergeld) + die 450€ vom HiWi-Job meines Freundes pro Monat zur Verfügung stehen, allerdings weiß ich nicht, ob das als „Einnahmen“ zählt und wir somit den Kinderzuschlag bekommen würden oder nicht?

    Lg
  • Edit zum Edit:

    Die 1200€ + 450€ fallen uns kurz nach Geburt weg, da wir beide von unseren Eltern nur finanziell bis Ende des Studium unterstützt werden. Mit unser beider Abschluss fallen somit die Gelder unserer Eltern für die Miete sowie mein Kindergeld weg, ebenfalls das Geld von den HiWi-Jobs meines Freundes.
    Der Plan ist es, ab dann von seinem Gehalt + Kindergeld für das Baby + Elterngeld zu leben.
    Frage: bekommen wir dann trotzdem noch den Kinderzuschlag, oder bekommen wir den nur so lange wie wir noch immatrikuliert sind und das Baby da ist, und ab unseren Abschlüssen und dem Jobeinstieg meines Freundes nicht mehr?
    Oder zählt zur Berechnung der Zeitpunkt der Befruchtung, zu dem wir ja beide noch immatrikuliert/Studenten sein werden?

    So, jetzt hab ich’s aber😅 Vielen vielen Dank!!
  • Hey Jessica,

    ich fürchte, die Antwort auf all deine Fragen übersteigt die Funktion und Kapazität dieser Kommentarspalte. Wir können dich gern kostenpflichtig persönlich beraten (https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/) oder du wendest dich an die kostenlose Sozialberatung deiner Uni.
  • Hallo, erst einmal vielen Dank für diese ganzen vielen hilfreichen Informationen!
    Allerdings habe auch ich eine Frage zu dem Mehrbedarf und der Babyerstausstattung die man als Studentin beim Jobcenter beantragen kann. Ich bin Privat Studentin und aktuell in der 25 Woche schwanger. Ich bekomme BAföG und arbeite nebenbei auch noch 20std die Woche, wohne alleine und habe daher auch einiges an kosten zu tragen. Meinen Antrag habe ich bereits in der 15 SSW beantragt. Das Jobcenter hat mir meinen Antrag auf Mehrbedarf und der einmaligen Leistung bezüglich der Umstandsmode und der Erstausstattung abgelehnt. Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. Allerdings wollte ich trotzdem mal fragen ob das so rechtens ist? Deren Begründung war, dass nur Personen die auch Leistungen vom Jobcenter beziehen auch einen Anspruch auf diese Gelder haben, stimmt das ?
  • Hey Yildiz,

    immatrikuliere dich in Teilzeit, dann hast du Anspruch auf diese Gelder. Gut möglich. Bin keine Expertin im Sozialgesetzbuch, aber grundsätzlich musst du bedürftig sein. Deine Ausgaben sind irrelevant. Entscheidend sind nur die Einnahmen, wenn sie theoretisch reichen, gibt's nichts vom Jobcenter.
  • Hallo, danke für die tolle informative Seite. Nun zu meiner Frage, meine Tochter und ihr Freund erwarten ihr erstes Kind. Sie ist derzeit mit 32 Wochenstunden berufstätig und er ist Student. Sie wollen nun in eine gemeinsame Wohnung ziehen, mit anderen Familien (WG). Wie sieht es da aus? Wird das Einkommen der Wohngemeinschaft berücksichtigt wenn es um Wohngeld usw. geht?
  • Hey Sandra,

    eine Zweck WG ist kein Haushalt. Das Einkommen der Mitbewohner spielt dann keine Rolle. Veter, Mutter, Kind bilden einen eigenen Haushalt und können für ihren Mietanteil Wohngeld beantragen.
  • Ich bin 50 Jahre und habe eine Familie mit 2 Kinder und arbeite mit geringem Einkommen. Reicht gerade zum überleben. Jetzt brauche ich eine weiterbildung, damit ich eine Zukunft habe. Ich möchte gerne ein 4 Semsteriges Masterstudium machen. Das kostet aber gute 9000 Euro. Gibts da Unterstützung ?
  • Hey M.,

    leider nein.
  • Hallo, mein Fall ist etwas komplizierter. Meine 1. Tochter ist jetzt im November 2 geworden um im Dezember kriegen wir unser 2. Kind. Bis Juni habe ich noch Bafög bekommen (mein Studium dauert aber noch mind. 1 Jahr) und leider erst jetzt 5 Monate nach dem Verlängerungsantrag die Absage bekommen! In der Zeit hatte ich kein Einkommen und mein Freund (selbst noch Student, aber dazu angestellt und selbstständig) musste alles alleine finanzieren. Mit der Geburt des 2. Kindes würde ich ja wenigstens wieder Elterngeld kriegen. Aber würde mir noch etwas anderes zustehen oder könnte man noch etwas rückwirkend für die letzten Monate beantragen?
    Lg
  • Hey Sandra,

    rückwirkend kann man leider keine Leistung beantragen. Mich wundert es, dass du mit Kind keine Verlängerung mehr erhältst. Da du nun nicht mehr förderfähig bist und auch Kinder hast, steht dir Wohngeld zu. Also 1. den Kindern und 2. jetzt auch dir. Versuche es auf jeden Fall damit. Und wenn das nicht klappt, überlege ob Harzt4 für euch funktioniert, dazu wäre ein Studium in Teilzeit Voraussetzung.
    Wir haben es schon mal so gemacht, dass wir beides beantragt haben und bei Bewilligung des einen, dem anderem Amt dies mitgeteilt haben.

    Gruß, Mathias
  • Hallo,

    ich habe mit meinem Fernstudium BWL im Oktober angefangen. Ich bin als Produktionshelferin festangestellt und bekomme derzeit Elterngeld + Wohngeld + Kindergeld + Unterhaltsvorschuss. Ich bin alleinerziehend mit einem 1-jährigen Sohn, doch mir reicht das Geld vorne und hinten nicht.

    Welche Hilfe würde mir denn zustehen?
  • Hey Ebru,

    "Zustehen" glaube ich nichts. aber vielleicht versuchst du es mal mit einem Stipendium. https://www.renataggmbh.de/ Ich habe mit diesem Stipendiengeber keine Erfahrungen, aber vielleicht versuchst du es einfach trotzdem mal und teilst deine Erfahrung irgendwann mit uns.
  • Hallo Luisa,

    danke für diesen Artikel. Ich bin eine Master Studentin und habe mein Kind im Juni bekommen. Da, ich nicht arbeite habe ich finanzielle Probleme und brauche finanzielle Unterstützung. Bin Ausländerin und wollte wissen welche Unterstützung am besten für mich und mein Baby passt.
    Danke.

    LG,
    Terissa.
  • Hey Terissa,

    welche Leistungen dir zustehen hat mit deinem Aufenthaltstitel zu tun. Ausländer ist nicht = Ausländer. Mit Daueraufenthaltstitel würde ich es bei allen genannten Stellen versuchen. Wenn's nur ein Studentenvisum ist, kann ich dir nicht helfen. Möglicherweise gibt's da gar nichts außer arbeiten und/oder Kredit. Aber das ist auch nur geraten.
  • Hey, ich bin Master Studentin und beziehe Bafög und habe einen 450€ Job nebenbei. Im Januar entbinde ich mein erstes Kind. Kann ich dennoch die Erstausstattung beim Jobcenter beantragen? Müsste ich dafür einen kompletten Antrag stellen und anschließend ausschließlich den einmaligen Zuschuss für die Erstausstattung?
  • Hey Svet,

    ehrlich gesagt, kenne ich das genaue Prozeder nicht. Vor allem nicht, was die Formulare vom Jobcenter angeht. Frag am besten direkt dort nach.
  • Hallo Luisa,

    Vielleicht wurde diese Frage bereits gestellt, aber mir ist es wichtig, unsere Situation zu schildern. Ich bin 29 und studiere im 3. Semester den Master in Vollzeit. Mein Freund - selbstständig - und ich erwarten unser erstes Kind. Ich beziehe ausschließlich Bafög und habe sonst keine andere Einnahmequelle. Wie verhält sich das mit meiner Versicherung und anderen möglichen Einnahmen? Darf ich weiterhin Bafög beziehen und vielleicht sogar Kinderzuschlag beantragen? Oder ist diese Konstellation wegen de Selbstandigkeit meines Freundes nicht möglich? Ich weiß hier sowas sollte man sich vorher Gedanken machen, aber die Schwangerschaft kam doch sehr unerwartet und jetzt freue ich mich und will alle Möglichkeiten durchgehen ohne dabei mein Studium zu pausieren.

    Ganz viele Grüße,
    Marta
  • Hey Marta,

    dein Freund existiert gar nicht fürs BAföG Amt. Er könnte Milliardär sein und du würdest trotzdem BAföG bekommen, da er dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Das ändert sich mit einer Hochzeit. Einkommen des Ehegatten wird angerechnet. Wenn einer von euch beiden (freiwillig) gesetzlich versichert ist, läuft das Kind automatisch beitragsfrei mit. Ihr müsst das der Krankenkasse nur mitteilen. Über wen von euch das Kind versichert ist, ist egal. Und ja, du bekommst den Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro monatlich, wenn du mt deinem Kind in einem Haushalt lebst und dem amt die Geburtsurkunde vorlegst. Keine Panik. Du wirst das Kind schon schaukeln ;)
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für den hilfreichen Artikel und alle die gebündelten Informationen.

    Meine Freundin und ich erwarten ein Kind, allerdings bin nur ich Student und meine Freundin arbeitet. Kann ich als Vater (Vaterschaft noch nicht anerkannt) auch Mehrbedarf für Schwangere nach SGB II beantragen, da die Kosten ja auf uns Beide zukommen?

    Ich freue mich auf deine Antwort :)

    Liebe Grüße,
    Martin
  • Hey Martin,

    ich behaupte mal Nein, aber ich bin auch keine juristin. Abgesehen, dass du nicht schwanger bist, wird auch ihr Einkommen berücksichtigt, wenn ihr zusammen wohnt. Es macht rechnerisch also keinen Unterschied ob du oder sie den Antrag stellt. Aber frag ruhig nochmal das Jobcenter. Ich will nicht dafür verantwortlich sein, wenn ihr weniger Unterstützung erhaltet als euch zusteht.
  • Hallo Luisa,
    danke dass du uns Übersicht zu Finanzieller Unterstützung gibst. Ich habe mein Master Studium angefangen und ich beziehe Bafög. Vorher war ich beim Jobcenter. Meine Ehefrau und Sohn kommen bald nach Deutschland. Ich habe eine Frage, dass wie ich meine Familie während meines Studiums unterstützen würde. Kriegen Sie Lebensunterhalt von Jobcenter oder werden sie vom Bafög unterstützt? Könntest du mir ausführlich erklären.
  • Hallo,

    ich habe da mal eine Frage zum Wohngeld.
    Der Antragsteller/ die Antragstellerin ist dann das Kind selbst oder kann ich einfach meinen Namen dort eintragen oder wie läuft das ab?
  • Hey Marc,

    der Antragsteller ist der Haushaltsvorstand für den gesamten Haushalt. Üblicherweise ist der Haushaltsvorstand die person mit dem höchsten Einkommen.
  • Hallo Luisa, danke für den tollen Bericht, allerdings habe ich immernoch ein paar Fragen weil ich nicht ganz durchblicke. Ich bin jetzt 22 und im 5. Semester. Mein Freund studiert im 3. Semester. Wenn alles wie geplant läuft, bekomme ich das Kind Anfang des 6. Semesters und kann die ersten Monate während des schreibens meiner Bachelorarbeit betreuen ohne ein Urlaubssemester nehmen zu müssen. Der Master wird bei und beiden angeschlossen. Nun zum Thema. Mein Freund bezieht Bafög, ich bekomme das nicht, da meine Eltern zu viel verdienen. Ich arbeite nebenbei als Nachhilfelehrerin, mein Freund hatte bisher kein Minijob nebenbei. Haben wir Anspruch auf Wohngeld? Wie lange und wie viel Elterngeld könnten wir max. beziehen. Haben wir beide Anspruch auf Elterngeld? Ein Urlaubssemester würde keiner von uns machen.
    Danke für deine Hilfe.
    Liebe Grüße
    Pia
  • Hey Pia,

    Der Elterngeld Mindestsatz beträgt 300 Euro monatlich. Die kriegt ihr auf jeden Fall. Egal wer von euch beiden offiziell in Elternzeit geht. Elternzeit und Urlaubssemester sind unabhängig voneinander. Mehr gibt es nur, wenn man entsprechend mehr in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes verdient hat. 300 Euro Elterngeld pro Monat bleiben beim BaföG anrechnungsfrei, außerdem würde dein Freund ab Geburt 150 € Kinderbetreuungszuschlag zum BaföG bekommen, die er später nicht zurückzahlen muss. Ihr hättest also 654 Euro mehr in der Tasche monatlich (inkl. Kindergeld) Zusätzlich könnt ihr Wohngeld für euch alle 3 beantragen. Elterngeld kann 14 Monate lang bezogen werden, wenn beide Elternteile die 14 Monate untereinander aufteilen (mindestens 2 Monate pro Elternteil). Ihr dürft sogar zusammen in Elternzeit gehen und gleichzeitig Elterngeld beziehen. So könnte er dir den Rücken während der Bachelorarbeit frei halten. Die Zeit, die er hauptsächlich für das Kind verantwortlich ist, kann ihm vom Amt zusätzlich an die Regelstudienzeit angehängt werden. Er darf also euch zu liebe etwas bummeln mit dem Studium. Guck mal hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/ all diese Mittel können miteinander kombiniert werden und tragen euch finanziell durchs Studium.
  • Hallo Luisa,
    Mein Mann und ich bekommen bald unser 1. Kind. Aktuell macht er noch eine Ausbildung und möchte anschließend das Abitur Nachholen um Medizin zu studieren. Da wir noch mehr Kinder bekommen wollen sind wir momentan am überlegen und rechachieren wie das alles Funktionieren kann. Ich würde gerne erst nach 3 Jahren Elternzeit wieder arbeiten gehen. Daher die Frage wie können wir uns das am besten finanzieren, sodass er studiert und ich in Elternzeit bleibe. Gibt es da irrgendwelche Möglichkeiten? Oder muss ich als Ehepartnerrin für genug Einkommen sorgen und die Kinder fremdbetreuen lassen, um arbeiten gehen zu können?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    LG Marie
  • Hey Marie,

    alle Finanzierungsmöglichkeiten sind hier im Artikel beschrieben. Ihr müsst nur die passende Kombi für euch finden. Du bist jedenfalls nicht dazu verpflichtet zu arbeiten, um deinem Mann ein Studium zu ermöglichen. Eine ausführliche Beratung zu diesem Thema kann locker 2 Stunden dauern und sprengt hier jeden Rahmen.
  • Hallo liebe Luisa,
    ich bin gerade auf diesen Blog aufmerksam geworden, danke für die ausführlichen Informationen! Ich habe aber noch eine offene Frage.
    Ich befinde mich zur Zeit in meinem Erststudium, werde zeitnah 25 Jahre alt (sprich mein Kindergeld fällt weg und ich muss mich selbst krankenversichern) und wohne in einem eigenen Hausstand.
    Meine Eltern (geschieden) sind bis zum Abschluss meines Studiums unterhaltspflichtig.
    Nun zu meiner Frage: Ist dies ebenfalls der Fall, wenn ich während des Studiums ein Kind bekomme?

    Liebe Grüße :)
  • Hey Lina,

    soweit ich weiß ja, aber frag nochmal einen Fachmann für Unterhaltsrecht. Ich bin keine Juristin.
  • Hey Luisa

    Ich wollte mal nachfragen ob uns eigentlich Wohngeld zusteht? Ich bin verheiratet (in Elternzeit), mein Mann ist Student und wir bekommen nur das Elterngeld bis September und danach wollte ich in der Elternzeit auf Minijob-Basis arbeiten gehen. Unser Einkommen würde drastisch sinken und da wollte ich wissen was uns zu stehen würde.

    Vielen lieben Dank im Voraus für die Antwort
  • Hey Vero,

    wenn ihr zusammen das Mindesteinkommen erreicht, könnt ihr Wohngeld beantragen. Falls er BAföG bekommt wird das ind notwendige Mindesteinkommen berücksichtigt, aber nur ein Viertel davon wird dann bei der tatsächlichen Berechnung der Anspruchshöhe abgezogen. Die Kombination BAföG und Wohngeld ist also ideal.
  • Hallo Luisa,

    Kurze Frage: ich bin 42 Jahre, alleinerziehend, habe einen 12-jährigen Sohn und möchte nun mein Studium berufsbegleitend in einem Teilzeitmodul absolvieren.
    Gibt es hier irgendwelche Fördermöglichkeiten, wenn ich in Vollzeit arbeite und mein Arbeitgeber mich nicht finanziell mit unterstützen möchte?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Ella
  • Liebe Luisa,
    ich bin schwanger, studiere derzeit noch und bin verheiratet. Habe ich in dieser Konstellation Anspruch auf Hartz IV?

    LG Annlena
  • Hey Annalena,

    das kommt auf euer Haushaltseinkommen an. Hartz 4 ist eine Sozialleistung. Verdient dein Mann genug, gibt's kein Hartz 4, unabhängig von den Umständen.
  • Liebe Luisa,
    vielen Dank für die vielen Infos, zusammengefasst auf nur einer Seite.
    Vielleicht darf ich dir trotzdem meine Situation schildern und du kannst Hinweise geben und mir empfehlen, wo mein erster Gang hingehen sollte.
    Ich bin Studentin im Master, 30 Jahre alt, beziehe im vollen Umfang BAföG. Ich habe 2 Kinder, 1 und 4. Ich werde mich von meinem Partner (berufstätig, kein Student) trennen. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe derzeit keinen Nebenjob, bin Vollzeitstudentin.
    Wo muss ich hin? Wie kann ich eine Wohnung und unser Leben zu dritt finanzieren?
  • Hey Mara,

    kennst du diesen Artikel schon? https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/alleinerziehend/ Der bezieht sich speziell auf alleinerziehende.

    Erstmal ist der Vater der Kinder unterhaltspflichtig. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, gehts zum Jugendamt, um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, dann Wohngeldamt, danach Jobcenter um Sozialgeld für die Kinder zu bekommen, davon wird aber Unterhalt und Kindergeld abgezogen. Lohnt sich also vielleicht nicht. Und am Ende deiner Regelstudienzeit beantragst du eine BaföG Verlängerung. Ich hoffe, das hilft ein klein wenig.
  • Hi!
    Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, all diese unheimlich wichtigen Informationen zusammenzutragen! Ich bin alleinerziehend und möchte nach der Elternzeit mein Psychologie Studium beginnen. Ich habe mich zwar nie von meinem Plan abbringen lassen, jedoch hat diese Seite mir viele Stunden mit Google, sowie Anrufe erspart.
    VIELEN VIELEN DANK!
  • Sehr gern! :) Genau das ist der Sinn und Zweck von studierenplus ;)

    LG Luisa
  • Hallo liebe Luisa,
    Mein Partner und ich beschäftigen uns viel mit dem Thema Familienplanung während des Studiums. Wir gedenken also während unseres Studiums ein Kind zu bekommen. Wir beginnen voraussichtlich erst zum Wintersemester 2020. Kannst du uns einen Rat geben wie es am sinnvollsten ist, die Schwangerschaft zu planen (in sofern das geht)?
    Erst ein paar Semester studieren und dann mitten im Studium oder anfangs oder eher gegen Ende?
    Ich kann mir vorstellen, dass sich das seltsam anhört aber ich möchte nicht warten mit der Familienplanung aber trotzdem etwas lernen und mich weiterentwickeln. Also was wäre ein guter Zeitpunkt im Studium?
    Liebe Grüße,
    Aaron und Leonie
  • Hey Leonie. Ich bin zwischen dem 1. und zweiten Semester ungeplant schwanger geworden. Ich hab also nur zwei Semester ohne Kind studiert und ich muss gestehen, mir fiel das Studium mit Kind subjektiv leichter also ohne Kind. Das gilt sicher nicht für jeden, aber bei mir war es so. Ich hab mich vorher einfach brutal ins Studium hineingesteigert. Das ging mit Kind nicht mehr und ich stellte fest, dass meine Noten unverändert blieben. Ich investierte also weniger Zeit ins Studium ohne Einbußen bei den Leistungen. Das nahm mir den Druck, den ich vorher verspürt hatte und auch wenn mir meine Noten natürlich weiterhin wichtig waren, waren sie eben nicht mehr alles. Mit Kind 2 war ich während der Bachelorarbeit schwanger. Das Schreiben und Verteidigen der Arbeit war überhaupt kein Problem. Also ich hab mich durch meine Kinder im Studium nie behindert gefühlt.
    LG Luisa
  • Hallo alle zusammen :-)
    Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von 5-9 Jahren.
    Meine Frage ist, wird der UNTERHALTSVORSCHUSS mit angerechnet , wenn ich BAföG beantrage?

    Danke im voraus:-)
  • Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen der Kinder angerechnet und senkt somit deinen zusätzlichen Kinderfreibetrag, den du bekommst, wenn du nebenbei noch arbeitest. Sprich ohne Unterhaltsvorschuss darfst du selbst mehr anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen, aber dein BAföG senkt sich durch den Unterhaltsvorschuss an sich nicht.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich bin gerade im 1. Mastersemester und möchte das nächste Semester ein Urlaubssemester einlegen. Nun bin ich mir unsicher, welche Anträge ich als Alleinerziehende beim Amt beantragen kann (Hartz 4, Soziageld fürs Kind, Wohngeld, Mehrbedarf???).
    Zu meiner Situation: Ich wohne alleine. Bin 28 Jahre alt und zahle daher den studentischen Versicherungsbeitrag. Kontakt haben wir zum Vater keinen und bekommen 150 EUR Unterhaltsvorschuss.
    Über deine Hilfe in diesem Papierdschungel freue ich mich sehr :)
    Einen lieben Gruß,
    Sarah
  • Hey Sarah,

    a bleibt nur Hartz 4 (ALG2 für dich + Mehrbedarf und Sozialgeld fürs Kind). Wohngeld fällt da aus, da schon im Hartz 4 enthalten. Unterhaltsvorschuss undKindergeld werden bei H4 leider gegengerechnet, sodass vom Sozialgeld nicht viel übrig bleibt. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn du dich in Teilzeit statt Vollzeit an der Uni immatrikulierst. Als Vollzeitstudentin könntest du BAföG, Wohngeld, Alleinerziehendenmehrbedarf, Sozialgeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss kombinieren.

    LG Luisa
  • Nur ergänzend: Unterhaltsvorschuss bekommen ausschließlich Alleinerziehende. Sobald du also mit deinem (ich nenne es mal „neuen“) Freund zusammenlebst/verheiratet bist hast du keinen Anspruch mehr auf UV, auch wenn dein Mann gar nicht der Vater deines Kindes ist.
    LG
    PS: lieben Dank für die tolle Zusammenfassung
  • Vielen lieben Dank für deine Ergänzung. Ich glaube, es ist vielen nicht bewusst, dass Aleinerziehend "alleinlebend mit Kind und mehr als 50% des elterlichen Betreuungsaufwandes" bedeutet.
  • Ich bin etwas überfordert und hoffe dass mir vielleicht jemand weiterhelfen kann. Ich studiere und bin nun ungeplant schwanger. Mir fehlt noch ein Semester (bzw. ein Modul) zum Abschluss. Das Modul findet jedoch nur einmal jährlich statt und fällt genau in die Zeit der Entbindung weshalb ich darüber nachdenke mich die nächsten 2 Semester beurlauben zu lassen, da ich ja sowieso nicht an dem besagten Modul teilnehmen kann. Ich bin schon ein paar Semester über die Regelstudienzeit hinaus, habe also keinen Anspruch mehr auf Bafög. Ich wohne offiziell bei meinem Vater (bin dort gemeldet), verbringe jedoch die meiste Zeit bei meinem Freund und seiner Familie (das Haus gehört seinen Eltern, er zahlt monatlich nur einen geringen Betrag Miete an sie und beim Lebensmittelkauf wird sich abgewechselt). Ich zahle hier, sowie auch bei meinem Vater, keine Miete. Ich bekomme Halbweisenrente (197 euro im monat), ansonsten habe ich kein Einkommen. Krankenversichert bin ich über mich selbst, da ich über 25 bin (also über die studentische krankenversicherung, ich zahle jeden Monat 97 euro). Das restliche Geld was ich dann noch übrig habe, fließt in Lebensmittel in den Haushalt meines Freundes, weil ich hier sehr oft mit esse. Mein Freund geht Vollzeit arbeiten und verdient ca. 2000 Euro netto. Auch seine Familienmitglieder die hier im Haushalt leben gegen arbeiten und verdienen ganz gut. Nun frage ich mich, ob ich überhaupt einen Anspruch auf irgendwelche finanziellen Mittel habe oder ob direkt das Einkommen von allen die hier im Haus leben miteinberechnet wird und ich so wahrscheinlich leer ausgehe. Ich möchte nicht finanziell abhängig sein von meinem Freund, vor allem jetzt wo ich schwanger bin. Ich möchte auch was dazu beisteuern können..

    Und auch wenn ich wieder vermehrt Zeit bei meinem Vater verbringen würde wo ich ja offiziell auch gemeldet bin, würde sein Einkommen wohl auch zu hoch sein als das ich Anspruch auf finanzielle Hilfsmittel hätte.

    Wenn ich nun die Urlaubssemester nehme, fällt auch mein Anspruch auf Halbweisenrente weg und ich kann meine studentische Krankenversicherung nicht mehr zahlen weil ich dann gar kein Einkommen mehr habe. Das spricht natürlich dagegen, Urlaubssemester zu nehmen. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Fachsemester sammeln in denen ich nicht weiterkomme mit dem Studium.. ihr seht es ist eine schwierige Lage.

    Am sinnvollsten wäre wohl, wenn ich alleine in eine eigene Wohnung ziehe oder gibt es noch andere Wege?
  • Wenn du dich beurlauben lassen würdest, hättest du Anspruch auf Hartz4 und wärst übers Jobcenter versichert. Aber wie du selbst schon festgestellt hast, lebst du entweder mit deine Vater oder deinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, sodass deren Einkommen beim Hartz4 angerechnet wird und du wahrscheinlich leer ausgehst. Sobald das Kind da ist, bekommst du 208 € Kindergeld 300€ Elterngeld monatlich. Unabhängig von deinem sonstigen Einkommen, Wohnsituation oder Studentenstatus.
    Aus meiner Erfahrung interessiert die Anzahl an Fachsemestern nach dem Studium niemanden mehr. Von daher ist es egal, ob man sich beurlauben lässt oder nicht.

    LG Luisa
  • Hi Luisa. Ich habe eine Frage.
    Ich bin Studentin und möchte den Mehrbedarf für Schwangere beantragen. Mein Freund mit dem ich zusammen lebe bezieht Hartz4. Sollte ich angeben dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen oder wird dann etwas von seinem Hartz4 abgezogen?
    LG
  • Wenn ihr zusammen wohnt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und er müsste dich eigentlich in seinem Antrag schon angegeben haben
  • Hi, ich bin 21 und studiere im 2. Semster. Mein Freund und ich planen während meines Studiums Kinder zu bekommen. Ich blicke aber durch den ganzen finanzierungsdschungel nicht durch. Ich selber bekomme kein Bafög, da meine Eltern zu viel verdienen und mein Freund ist ausgebildeter Polizist. Steht uns dann überhaupt eine Unterstützung für mich und das Kind zur Verfügung? Er verdient zwar schon gut 2300€ netto aber für uns drei reicht das trotzdem nicht allein. Vielleicht kannst du uns da weiter helfen.
    Lg Xenia
  • Hey Xenia,

    so genau kann ich das auf die Entfernung nicht sagen. Was du auf jeden Fall bekommst ist 300€ Elterngeld für ein Jahr nach der Geburt und Kindergeld 194 € pro Kind bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Diese beiden Sachen sind bundeseinheitlich und unabhängig von eurem Einkommen. Außerdem bekommen Polizisten soweit ich weiß eine Gehaltserhöhung, wenn sie Eltern werden. und er bekommt dann auch einen Steuerfreibetrag für die Kinder. Wenn ihr heiratet und du weiterhin kein eigenes Einkommen hast, sinken seine Steuern nochmal, sodass deutlich mehr Geld in der Haushaltsksse sein dürfte.
  • Hallo Luisa,

    ich bin alleinerziehende Mutter einer 8 jährigen Tochter. Ich bin bereits 36. Musste aus gesundheitlichen Gründen meine Selbständigkeit aufgeben und mein Leben neu planen. Habe mich dazu entschlossen ein Studium zu machen und bin derzeit im 3. Semester. Meine Ersparnisse sind nun alle aufgebraucht. Ich arbeite Teilzeit und habe netto ca. 515 €. Unterhalt für meine Tochter bekomme ich. Ohne Studium hätte ich in jedem Fall Anspruch auf Aufstockung. An der Uni, an der ich studiere herrscht keine Anwesenheitspflicht, so dass grundsätzlich auch im Selbststudium mir alles aneignen kann. Habe ich in irgendeiner Weise Anspruch auf Förderung? Ich bin normal immatrikuliert. Eine Teilzeitimmatrikulation ist mir an der Uni nicht bekannt.
    Kannst Du mir ein paar Tipps geben?
  • Wenn du als Teilzeitstudentin immatrikuliert bist, hast du auch als Studentin Anspruch auf Aufstockung. Unabhängig davon kannst du Hartz 4 für dein Kind und Alleinerziehendenmehrbedarf sowie Wohngeld für dich selbst beantragen. Bist du in Vollzeit eingeschrieben, ist NAföG für dich zuständig. Da dein Kind vor deinem 30. Geburtsat geboren wurde, kannst du Erziehungszeiten als Grund für den späten Studienbeginn geltend machen.
  • Hallo Luisa!

    Bin 30 Jahre alt und habe ein Studium aufgenommen. Meine Kinder sind 3 1/2 und 11 Monate alt und werden von meiner Mutter betreut, während ich an der Uni bin. Habe kein Kiga Platz für meine Tochter bekommen.
    Habe 2012 meine Ausbildung abgeschlossen und danach 1 Jahr gearbeitet. Dann wollten wir Kinder. Nun jetzt habe ich mich entschieden zu studieren und mein Mann verdient ung. 2300€. Hätte ich überhaupt eine Chance auf Bafög? LG
  • Wie viel BAfög du bekommst, hängt auch vom Einkommen deiner Eltern und dir ab. Vom Einkommen deines Ehegatten bleibt ein gewisser Freibetrag (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-freibetraege/) vom nettoeinkommen für sich selbst und sein Kind. Ich habe bei einem Nettoeinkommen von ca. 1600€ netto meines Mannes mit einem Kind noch den BAföG Höchstsatz bekommen. Deine Ehe begründet keine elternunabhängige Förderung (https://www.studierenplus.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg/) per se. Da du aber eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannstdu aber einen Antrag auf Vorausleistung (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/) stellen.
  • Hallo Luisa,
    danke für den informativen Artikel! Er hat mir sehr geholfen! =)
  • Freut mich, wenn ich helfen kann ;)
  • Hallo liebe Luisa,
    vielen Dank für deine Erklärungen!
    Bei mir ist die Situation folgende: ich befinde mich im Studium, bin 26 Jahre alt und schwanger und mein Vater ist für mich unterhaltspflichtig. Da sein Einkommen zu hoch ist, bekomme ich kein Bafög. Nun ist meine Frage, ob ich trotzdem unabhängig vom Einkommen meiner Eltern einen Anspruch auf den Schwangerschaftsmehrbedarf und die einmaligen Leistungen vom Amt habe? Vielen Dank schonmal für deine Antwort!
    Liebe Grüße, Luisa
  • Hallo Luisa,

    toller Artikel! Vielen Dank dafür!
    Eine Frage hätte ich allerdings noch :) Muss mir mein Studium leider über einen Studienkredit finanzieren, 650€ im Monat. Weißt du vielleicht ob man in dem Fall trotzdem Elterngeld bekommen kann und wenn ja muß man in dem Antrag auf Elterngeld den Studienkredit als Einkommen angeben?
    Danke dir und liebe Grüße aus Hessen
    Melanie
  • Hallo, ich wollte mir das Musterschreiben für den Antrag auf Mehrbedarf ansehen, aber der Link dazu funktioniert leider nicht.
    Hast du vllt einen Alternativen?
    Lg
  • Hey Danijela,

    danke für den Hinweis. Habe den Link nun erstmal entfernt. Das Musterschreiben war leider nicht von mir und eine Alternative habe ich auch noch nicht gefunden. Sorry.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    danke für den übersichtlichen Infoblog!

    Ich habe eine Frage zum Kinderzuschlag. Wir haben eine Ablehnung erhalten, da ich als Studentin vom SGB II ausgeschlossen bin und somit auch nicht in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft reinzähle. D.h. die tuen so als würde mein Partner (selbständig) allein mit unserem Sohn leben. Damit deckt das Einkommen meines Partners seinen eigenen Bedarf und dem von unserem Sohn. Dass ich nichts verdiene und er für mich aufkommt wird nicht berücksichtigt (bekomme im Zweitstudium kein BAFöG).

    Meine Frage an dich: Schließen sich Kinderzuschlag und Studium (als Eltern) generell aus?

    Es ist sehr schwer Infos dazu zu bekommen, aber vielleicht hast du mal etwas gehört

    Liebe Grüße

    Mia
  • Hey Mia,

    um Kinderzuschlag zu erhalten ist ein gewisses Mindesteinkommen nötig. Bei Alleinerziehenden liegt das bei 600€, Paare müssen zusammen mindestens 900€ monatlich verdienen. Als Studierende bist du nicht generell ausgeschlossen. Auch nicht, wenn du BAföG bekommen würdest. Kinderzuschlag wird allerdings abgelehnt, wenn man trotz Bewilligung immernoch unterm Hartz 4 Regelsatz liegen würde. Sprich, du bist nicht der Grund für die Ablehnung, sondern euer Einkommen ist insgesamt zu gering. Damit müsste dein Partner ALG2 für sich und das Kind beantragen. Hartz 4 und Kinderzuschlag zusammen gehen nicht.

    Hast du schonmal versucht Wohngeld (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/) zu beantragen? Das steht dir auch als Studentin zu, wenn du selbst kein BAföG bekommst ODER mit jemandem zusammenwohnst (Kind/Partner), der keins bekommst. Solltest du Wohngeld bekommen, steigert das auch deine Chancen auf Kinderzuschlag.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,
    ich bin unter 30 und habe 2 Kinder unter 10. (Das älteste wird zum geplanten Studienbeginn im Oktober 7,5 Jahre alt sein.)

    Ich habe seit der Geburt meines ersten Kindes ab und zu auf 450€ Basis gearbeitet und ansonsten per Fernstudium mein Abitur nachgeholt.
    (Im letzten Abiturjahr habe ich Schülerbafög bekommen.)

    Die Kinder waren auch seitdem sie 2 und 1 1/2 Jahre alt waren im Kindergarten, damit ich Zeit hatte zum lernen, bzw. für meinen Mini-Job.

    Kann ich trotzdem elternunabhängiges Bafög beantragen wegen 5 Jahren Kindererziehungszeiten?
    Oder zählt das wegen Mini-Job/Fernabitur und Kindergarten evtl. nicht als Erziehungszeit?

    Ich hoffe du kannst mir helfen.

    Liebe Grüße,
    Nina
  • Hallo Luisa,
    ich habe mein Bachelorstudium in der Regelstudienzeit absolviert und bin nun im 2. Semester des Masters. Ich habe zwei Kinder, und das jüngste Kind wird Ende des 3. Semesters 10 Jahre alt. Ich werde den Master jedoch vorraussichtlich nicht in der Regelstudienzeit schaffen, ich denke, ich brauche 2-3 Monate mehr. Wann müsste ich einen Antrag auf Bafög-Verlängerung stellen? Und kann ich das noch mit Bezugnahme auf meine Kinder machen, oder geht das nicht, weil dann ja beide schon 10 Jahre und älter sind? Vielen Dank für deine Hilfe,
    herzliche Grüße,
    Julia
  • Hey Julia,

    du beantragst die Verlängerung mit Ablauf der Regelstudienzeit. Dafür stellst du einen ganz normalen BAföG Antrag wie immer und legst das Anschreiben dazu, das du dir hier runterladen https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/ kannst. Dort findest du auch einen Test, der dir hilft zu ermitteln, wie lange du ungefähr verlängern darfst. In deinem Fall dürften 3 Monate realistisch sein.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich bin 30 Jahr. Ich wohne mit meinem Mann. Wir haben 3 Jr. alt Kind. Ich studiere jetzt vollzeit Mastersstudium in Hochschule Stuttgart. Darf ich für Bavög antragen ,obwohl mein Mann verdient mehr als 1500€ pro Monat.

    Danke & Gruß
    Cikai
  • Hey,

    1.500€ ist unter dem Freibetrag für eine Dreiköpfige Familie. Das Einkommen deines Mannes wird also keinen Einfluss auf dein BAföG haben. Ob du ansonsten die Voraussetzungen erfüllst, erfährst du mit diesem kleinen Test, den ich extra dafür entwickelt habe: BAföG Test https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-voraussetzungen/

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    ich habe mein Studium im SS 2012 begonnnen. Meine Tochter war zu diesem Zeitpunkt 1 Jahr und 7 Monate. Meine Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Im 7. Semester ist meine Tochter 5 Jahren geworden, 3 Wochen bevor das Semester offiziell zu Ende ging. ( Semester ging bis 30.8.2015 und meine Tochter wurde am 8. September 5 Jahre alt). Wird das 7. Semester dann noch zu den Semestern, in denen das Kind im 5. Lebensjahr war, dazu gezählt? Und wie sieht es mit dem 8. Semester aus, da befand sich meine Tochter im 6. Lebensjahr. Zudem weiß ich nicht wie das erste Semester gezählt wird, da meine Tochter noch im 2. Lebensjahr war. Laut Bafögamt bekomme ich nur 2 zusätzliche Semester und 5 Monate gewehrt. Kannst du mir helfen bei der Berechnung meiner Semester, die ich zusätzlich geförderte werden kann?

    Liebe Grüße
    Nadine
  • Hey Nadine,

    ich habe einen kleinen Test entwickelt, der dir bei der Berechnung hilft. Schau mal hier: BAföG über Regelstudienzeit https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/

    Ausgehend von deinen Angaben, würde ich von mindestens 3 zusätzlichen Semestern ausgehen, vorausgesetzt, du warst zwischendurch nicht vom Studium beurlaubt. Ich weiß nicht, warum ein Monat abgezogen wurde. Für das 8. bis 11. Semester würdest insgesamt ein weiteres Semester bekommen. So kämst du auf ingesamt 12 Semester BAföG, da auch deine Erziehungspflichten während der Verlängerung berücksichtigt werden müssen. Dies geht aus der Verwaltungsvorschrift zum BAföG hervor. Du findest die entsprechenden Passagen, wenn du dem Link zum Test folgst.

    LG Luisa
  • Hey Luisa, schöne Übersicht über die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung. Ich würde mir auf dieser Seite Heinweise darauf wünschen, wann die Infos das letztes mal aktualisiert wurden. Das gilt für Kommentare, als auch den Hauptartikel. Dadurch könnte man besser einschätzen ob die Infos noch Up-to-Date sind.

    Ich habe zum Beispiel herausgefunden, dass das Land Bayern wohl das Betreuungsgeld wiederbelebt:
    http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_i/formulare/betreuungsgeld_flyer.pdf
  • Danke für den Hinweis! Die Artikel werden regelmäßig überarbeitet. Ich werde künftig einen Hinweis einbauen :)

    LG Luisa
  • Weißt du zufällig, wie es Stipendientechnisch für Zweitstudenten aussieht? Bafög bekomme ich aus verschiedenen Gründen ( verdienst Ehemann, keine Förderung im Zweitstudium auch wenn vorher nie Bafög bezogen wurde ) leider nicht.
  • Hey Jördis,

    mit Stipendien verhält es sich ähnlich wie beim BAföG. Das Erststudium hat Vorrang. Ein Zweitstudium mit Stipendium zu finanzieren ist fast genauso wahrscheinlich wie BAföG für's Zweitstudium. Mir fällt jetzt kein Stipendium, dass ausdrücklich für das Zweitstudium gedacht ist, aber angeblich drücken einige Förderer ein Auge zu, wenn eine hohe wissenschaftliche Begabung und eine sinnvolle Ergänzung des Zweitstudiums zum Erststudium erkennbar ist. Hinzu kommen natürlich alle Voraussetzung, die Stipendiaten auch schon beim Erststudium erfüllen müssen wie sehr gute Leistungen und soziales Engagement.

    Wahrscheinlicher ist also ein halbwegs gut bezahlter Job, der sich zeitlich und räumlich mit Studium und Kind vereinbaren lässt wie z.B. diese hier.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Eine Frage zum Mehrbedarf habe ich noch und kann es im Gesetz nicht finden. H4 ist ja nicht rückwirkend auszahlbar. Aber wie ist es mit dem Schwangerenmehrbedarf. Habe ihn leider erst im 5. Monat beantragt und im Bescheid steht jetzt ich bekäme nur noch 4 Monate das Geld. Eine Freundin hat die Förderung allerdingd rückwirkend bekommen :( verstehe ich leider nicht...
  • Hey Brit,

    der Anspruch besteht ab der 13. SSW. Was im Falle einer späteren Beantragung passiert, weiß ich aber auch nicht. Beim SGB II gilt für gewöhnlich der Kalendermonat, in dem man die Leistungen erstmalig beantrag als ausschlaggebend. Also auch wenn man am letzten Tag des Monats den Antrag stellt, bekommt man Leistungen für den ganzen Monat sofern Leistungsanspruch bestand. War das vielleicht bei deiner Freundin so? Ansonsten musst du wohl direkt beim Amt nachfragen müssen.

    LG Luisa
  • Liebe Luisa,

    das ist ein toller Beitrag und hat mir sehr geholfen, danke!
    Ich habe eine kleine Frage:
    Ich bin Studentin, mein Freund aber nicht. Unser Sohn ist jetzt 1 Jahr geworden und hat gerade seine Eingewöhnung in der Kita, damit ich in Vollzeit studieren kann. Ich habe das Elterngeld bezogen, was jetzt natürlich wegfällt und hinzu kommt aber noch das Kitageld. Gibt es eine finanzielle Förderung auf die wir beziehen können, obwohl mein Freund arbeitet? Vielen Dank für deine Hilfe!
    VG Steffi
  • Hey Steffi,

    ihr könnt auf alle der genannten auf Förderquellen zurückgreifen. Man muss dafür weder alleinerziehend noch arbeitslos sein. Außer beim BAföG wird sein Einkommen zwar mit eingerechnet, aber das ist kein automatische K.O. Kriterium. Mein Mann hat zu Beginn meines Studium auch Vollzeit gearbeitet. Ich habe trotzdem den BAföG-Höchstsatz bekommen + Wohngeld für uns alle.

    LG Luisa
  • Hey. Hätte da noch eine Ergänzung, in meinem Fall ist es so dass ich nicht wohngeld berechtigt bin, da meine tochter sozialleistungen erhält. Jedoch konnte ich mietkostenzuschuss beim Jobcenter beantragen! Du brauchst in jedem Fall ein Bafögbescheid egal ob bewilligt oder abgelehnt. Es wird wohl auch weniger sein als man beim wohngeld bekommt. Im internet findet man leider nichts dazu ich habe den Antrag nur vorort bekommen. Wie es berechnet wird kann ich leider nicht sagen da ich den bescheid noch nicht habe. Hoffe das war so verständlich :)
  • Cool, danke für den Hinweis!

    LG Luisa
  • Ich (Master, Vollzeit) habs versucht mit dem Mehrbedarf nach SGB II. Wurde leider abgelehnt, mit der Begründung, dass ich von meinem Vater rund 450€ Unterhalt und 190€ Kindergeld bekomme, zudem mit dem Kindesvater in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, der ein Bruttoeinkommen von knapp über 2000€ hat. Lt. Antragsstelle ist das zur Deckung des Mehrbedarfs ausreichend. :-(
  • Hey July,

    ja das Amt zählt alles als Einkommen und es macht keinen Unterschied, ob du verheiratet bist oder mit deinem Freund in wilder ehe lebst. Nach dieser Rechnung habt ihr einfach mehr Geld zur Verfügung als H4 Empfänger. Genauso ging es mir damals auch, deswegen habe ich es nicht beantragt. Wäre dein Freund ebenfalls Student oder arbeitslos oder würde nicht mit euch zusammenleben, wäre es was anderes gewesen. Hast du auch Erstausstattung beantragt? Falls das ebenfalls abgelehnt wird, kannst du es noch bei der Stiftung Mutter und Kind oder der Caritas versuchen. Dafür brauchst du aber einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter.

    LG Luisa
  • Hey Garany,

    das stimmt zwar, dass du keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hast, deine Kinder allerdings schon. Die Aussage vom Amt ist also nur halb richtig. Keinesfalls abschütteln lassen!
    Dasselbe gilt für's BAföG-Amt. Du beantragst die Verlängerung nicht aufgrund des Hochschulwechsels, sondern aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung. Wie man da genau vorgeht, habe ich in diesem Artikel beschrieben https://www.studierenplus.de/studienfinanzierung-bafoeg-verlaengerung/

    Ansonsten kann ich noch die Sozialberatung vom Studentenwerk empfehlen. Die sind auf solche Fälle spezialisiert und wissen daher oft mehr als der Durchschnittssachbearbeiter.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Ich habe 3 Kinder hab von rwth aachen ( wirting fr bau) nach dem vierten Semester gewechselt auf th köln( wirting fr produktion und logistik). Auf grund meiner risikoschwangerschaft und weil ich so gut wie gar nicht vorran kam in aachen. Hier auf th köln haben ich in einem semester 9 Prüfungen geschaft mit besten noten. Aber mein bafög stelle hat mein antrag abgelenht weil ich nach dem vierten Semester gewechselt hab "grundlos" und jobcenter hat mich ebenfalls abgelehnt weil laut ihnen hab ich kein Anspruch auf Leistung von jobcenter als Studentin. Lebe seit 6 Monaten nur von schulden! An wem kann ich mich anwenden ? Wo kann mir weitergeholfen werden ?
  • Zu dem Punkt Hartz IV gibt es seit Oktober eine Neuerung. Diese Lücke wurde geschlossen, d.h. wer beurlaubt ist wegen Kindererziehung hat nun keinen Anspruch mehr auf Hartz IV.
  • Danke für den Hinweis Yvonne. Hast du dafür eine Quelle? Ich konnte dazu keine anderen Aussagen als die hier gemachten finden.

    LG Luisa
  • Frage zum Wohngeld - wir sind beide Studenten, unser kind aber logischer weise nicht, reicht das um Wohngeld zu beantragen oder nicht ?
  • Ja das reicht :) Wir studieren auch beide und bekommen (nicht wenig) Wohngeld aufgrund unserer Kinder.

    LG
  • Die Aussage zum Mehrbedarf in der Schwangerschaft ist nicht ganz korrekt: eventuelle Zuverdienste (z.B. aus einem Minijob) werden als Einkommen angerechnet. Beträgt das durchschnittliche Gehalt der letzten sechs Monate mehr als 150 € wird der Antrag abgelehnt und "nur" Erstausstattung gewährt, dort aber auch eine Pauschale für das selbstverdiente Geld abgezogen. Da das eigene Kindergeld auch angerechnet wird, hat man somit kaum eine Chance, Mehrbedarf zu erhalten, da die Eltern laut Amt verpflichtet sind, das Kindergeld an die studierenden Kinder zusätzlich zum BaföG auszuzahlen.
  • Liebe Grüße nach BaWü ;)
  • Ja ok, du hast es geschrieben: Kind muss vor dem 01.10.12 geboren sein.
    Sorry :-)
  • Hallo, das Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg wurde leider kurz danach schon wieder abgeschafft. Bzw gilt es nur für Geburten/ Adoptionen vom 01.01.2007 bis 30.09.2012.
  • Bei mehrbedarf für Schwangere gibt es aber was wichtiges zu beachten, falls man Geld verdient und Elterngeld beantragen möchte. Meine Freundin war in einer Berufsausbildung und hat diese damals ganz normal unterbrochen, sprich Elternzeit. Das Elterngeld wäre nach der Ausbildungsvergütung berechnet worden. Da wir auch mehrbedarf für Schwangere beantragt haben (Vlt warens unterm Strich 100€) galt sie als Hartz 4 Empfänger. Somit gab's 300€ Elterngeld (bzw. 150 auf 2 Jahre) und der Rest wurde mit Hartz 4 aufgestockt, mein Einkommen (damals Azubi 1. Lehrjahr) wurde teils angerechnet (Urlaubs- Weihnachtsgeld war quasi weg) und wir hatten weniger als wenn wir auf die paar Kröten Mehrbedarf verzichtet hätten und Elterngeld nach Ihren vorherigen Gehalt berechnet bekommen hätten.
    Leider hab ich mich damals so wegbuttern lassen. Würd mir Heute auch nicht mehr passieren, nach der Kindergeldstelle steh ich momentan mit dem Bafög Amt im Streit. Als würde es Spaß machen. ...
  • Hey Luisa,

    toller Artikel! :-)
    Ich habe eine Anmerkungen zu Nr. 4 Mutterschaftsgeld. Du schreibst, die Voraussetzung für Mutterschaftsgeld ist ein Arbeitsvertrag 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, das war bei mir anders. Mein Mutterschutz begann am 20.02. und mein Arbeitsvertrag endete am 28.02. Ich habe von der Krankenkasse trotzdem Mutterschaftsgeld für den kompletten Zeitraum, also 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt und in meinem Fall 14 Tage für die Differenz zwischen errechnetem und tatsächlichem Geburtstermin bekommen, jeweils 13 € pro Tag. Ich meine auch mich entsinnen zu können, dass es so im Mutterschutzgesetz steht, nämlich dass die Voraussetzung für Mutterschaftsgeld ein bestehender Arbeitsvertrag zum Beginn des Mutterschutzes ist. Oder zumindest war es damals so (2013) ;-)

    Liebe Grüße
    Christin
  • Ja stimmt. H4 ist definitiv das letzte Mittel der Wahl. Die rechnen einfach ALLES an. In den meisten Fällen steht man mit anderen Einnahmequellen besser dar.
  • interessant... Kann jemand diese Erfahrung bestätigen oder ist den Ämtern bei Simon ein Fehler unterlaufen.
    Ich verdiene aktuell neben dem Studium auch noch 800€ im Monat und möchte nicht am Ende mit weniger Geld als mir zusteht dahstehen, weil ich den selben Fehler mache wie Simon.

Was denkst du?