Die Mehrheit der Studenten möchte sich neben dem Studium ein paar Euro dazu verdienen. Miete, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, Freizeitbeschäftigungen und Lebenshaltungskosten müssen bezahlt werden und man möchte ja nicht für immer von den Eltern abhängig sein. Es gibt verschiedene Jobmodelle, die für Studierende wie dich infrage kommen. Du kannst z.B. einen Minijob machen. Aber was ist, wenn du mehr verdienen möchtest oder musst? Wenn du bereits während des Studiums in einem Unternehmen arbeiten möchtest, dessen Tätigkeiten zu deinem Studium passen und du mehr als bei einem Minijob verdienen möchtest, dann solltest du dir überlegen, ob eine Stelle als Werkstudent für dich infrage kommt. Früher oder später stößt du sicher auf eine Stellenausschreibung für Werkstudenten, aber was ist das überhaupt?
Ein Werkstudent ist ein in Vollzeit immatrikulierter Student oder Studentin einer Fachhochschule oder Universität, der während der Vorlesungszeit über einen längeren Zeitraum bis zu maximal 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeitet. Der Student oder die Studentin sind aktuell nicht im Urlaubssemester und hat sein 25. Fachsemester nicht überschritten.
Außerdem ist es wichtig, dass die 26-Wochen Regel eingehalten wird. Das bedeutet, dass der Werkstudent maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, z.B. während der Semesterferien oder im Pflichtpraktikum.
Für Werkstudenten gilt wie für alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland auch der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Nach oben hin gibt es keine Grenze. Die einzige Grenze, die du als Werkstudent nicht überschreiten darfst, ist eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche.
Als Werkstudent zahlst du viel weniger Sozialversicherungsbeiträge als normale Teilzeitangestellte. Somit bleibt mehr netto vom brutto übrig. Dir wird lediglich der Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Rentenversicherung (9,35 % vom brutto) abgezogen. Dein Status bei der Krankenversicherung bleibt unverändert, also entweder bist du weiter kostenlos familienversichert oder studentisch gesetzlich versichert oder privat versichert wie vorher auch. Das gilt auch, wenn du z.B. in den Semesterferien Vollzeit arbeitest. Außerdem knüpfst du bereits eine Menge Kontakte und erhältst Informationen über interne Stellenausschreibungen. Vielleicht stellst du dich sogar so gut an, dass du direkt nach deinem Studium als Vollzeitangestellter im gleichen Unternehmen anfangen kannst.
Und selbst wenn nicht, hast du zumindest die Chance deine Bachelor- oder Masterarbeit in diesem Unternehmen zu schreiben.
Ein Werkstudentenzeugnis ist selbstverständlich sehr hilfreich bei der späteren Arbeitssuche.
Außerdem bezahlen dein Arbeitgeber und du bereits in die Rentenkasse ein. Als Werkstudent hast du den Vorteil, dass die Mindestlohnregelung auch für dich gilt. Das heißt, du verdienst gutes Geld – mindestens 8,50 € pro Stunde.
Ein Vorteil ist auch, dass du zwar eine Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche hast, du aber in den Semesterferien ganz einfach mehr arbeiten und somit mehr verdienen kannst. Als Minijobber ist das aufgrund der Vergütungsgrenze nicht möglich.
Ein weiterer Vorteil ist, das Werkstudentenjobs oft als Pflichtpraktikum angerechnet werden können, da sie zu deinen Studieninhalten passen. Prüfe dies aber auf jeden Fall rechtzeitig mit der verantwortlichen Person an deiner Uni oder Fachhochschule.
Während deiner Arbeit als Werkstudent hast du außerdem Anspruch auf Gehalt während Krankheit, bezahltem Urlaub, Mutterschutz und Arbeitsschutz.
Da du als Werkstudent keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen musst, hast du bei Verlust des Jobs bzw. Studienabschluss keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Solltest du dein Studium mit BAföG finanzieren, lohnt sich die Arbeit als Werkstudent evtl. finanziell nicht, da du wahrscheinlich mit deinem Einkommen die BAföG-Freibeträge übersteigst und somit zwar mehr Zeit in die Arbeit investierst, ohne wesentlich mehr Geld als in einem Minijob zur Verfügung zu haben. Außerdem fällt ab 450 € monatlichem Einkommen die Familienversicherung weg und man muss sich selbst studentisch kranken und pflegeversichern (derzeit ca. 86 €)
Minijob | Teilzeitjob | Werkstudent | |
---|---|---|---|
Arbeitszeit | nicht definiert | meist ca. 15-30 Stunden/Woche | max. 20 Stunden/Woche Vorlesungszeit |
Vergütung | maximal 450 € pro Monat | mindestens 8,50 € pro Stunde | mindestens 8,50 € pro Stunde |
Krankenversicherung | Familienversicherung möglich | 7,3 % vom Bruttogehalt | selbst studentisch versichert (ca. 70 €) |
Pflegeversicherung | Familienversicherung möglich | 1,275 % vom Bruttogehalt | selbst studentisch versichert (ca. 10 €) |
Arbeitslosenversicherung | nicht versichert | 1,35 % vom Bruttogehalt | nicht versichert |
Rentenversicherung | Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 4 SGB III möglich | 9,35 % vom Bruttogehalt | 9,35 % vom Bruttogehalt |
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung absolviert und habe 4 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Danach habe ich mit meinem Bachelor angefangen (Vollzeit) und habe nebenbei immer gearbeitet. Jetzt bin ich im Master (auch Vollzeit) und habe 7 Jahre Berufserfahrung, ich würde demnach mit meinen Abschlüssen und Berufserfahrungsjahren 4100,-€ brutto/Monat als Vollzeitkraft verdienen. Wäre es nun schlauer für mich, mich als Teilzeitkraft einstellen zu lassen (2050 €/Monat) und kann ich als Werkstudentin überhaupt soviel brutto/Monat verlangen?
Vielen Dank für deine Antwort
was sich rechnerisch mehr für dich lohnt kannst du dir mit der Tabelle oben selbst berechnen. Für Werkstudenten gibt es keine Einkommensgrenze nur eine begrenzte Arbeitszeit.
Für mich bleibt die Frage offen, ob es eine Altersgrenze gibt, ab der man NICHT mehr Werkstudent sein kann. Ich meine hierzu 2019 gelesen zu haben, dass man bei über 30 Jahren oder 33 Jahren das Werkstudentenprivileg nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Im Voraus vielen Dank für deine Antwort und, falls möglich und vorhanden, für die Nennung einer entsprechenden Rechtsquelle.
ich kenne keine Altersgrenze für Werkstudenten. Es gibt aber eine Altersgrenze für die studentische Krankenversicherung. Ab 30 wird's deutlich teurer. Von daher kann es gut sein, dass sich ein Werkstudentenvertrag ab 30 rechnerisch nicht mehr lohnt und ein normaler Teilzeitvertrag besser für den oder die Studentin ist. Das Unternehmen kommt mit dem Werkstudentenvertrag immer besser weg. Von daher muss man schauen, ob die Arbeitgeber mitspielen. Verpflichtet sind sie dazu nicht.
danke für deinen ausführlichen Artikel!
Ich bin über meine Eltern privat versichert und musste mich zur Immatrikulation offiziell von einer gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Allerdings kann ich mich jetzt bis zum Ende meines Studium von keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr versichern lassen. Heißt das, ich kann überhaupt nicht als Werkstudentin arbeiten? Oder gibt es hier besondere Regelungen?
Vielen Dank dir und eine schöne Woche,
Marie
soweit ich weiß macht es keinen Unterschied ob privat oder gesetzlich, hauptsache nicht über den Arbeitgeber oder beitragsfrei gesetzlich (Familienversicherung). Aber frag einfach mal deine Versicherungsgesellschaft, ob die ein Problem damit hat.
Kurze Frage arbeite als Werkstudent im Supermarkt und muss für mein Studium noch Pflichtpraktika erfüllen.
Muss mich mein Chef im Supermarkt dafür freistellen? Weil es ja für das Studium ist? Weil er meint das ich dafür Urlaub nehmen muss, aber dann geht mein ganzer Urlaub dafür drauf und der dient ja eigentlich zur Erholung!
Habe bisher darüber leider keinerlei Informationen gefunden!
Vielen lieben Dank!
was dein Studium betrifft, muss dein Chef gar nichts. Das Werkstudentenprivileg hat eigentlich nur was mit deiner Sozialversicherung zu tun. Du solltest mal mit ihm klären, was du mit "Freistellung" meinst. Für einige Arbeitgeber bedeutet das volles Gehalt ohne Arbeit. Warum sollte er das machen? Davon hat er ja nichts. Deshalb hat er dir wohl den Urlaub als Kompromiss vorgeschlagen. Aber vielleicht lässt er sich ja auch auf eine unbezahlte Freistellung ein.
Wie ist es wenn ich in Österreich immatrikuliert bin und in Deutschland aber einen Wohnsitz habe
Kann ich dann hier als Werksstudent arbeiten?
ich glaub schon, aber das weiß deine Krankenkasse bessr als ich.
ich bin 31 Jahre alt und Student im letzten Semester ab Oktober. Ich möchte ab Oktober als Teilzeit Angestellter arbeiten. Laut der Vergleichstabelle entstehen für eine Teilzeitstelle als Student so einige Sozialabgaben.
Meine Fragen wären, ob es Sinn macht als Teilzeit Angesteller oder Werkstudent tätig zu sein? Habe ich Nachteile als Teilzeit Angestellter in Bezug auf meinen Studentenstatus?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße,
Tekin
die Antworten auf all diese Fragen stehen im Artikel. Da ist nicht nur eine Tabelle mit den Sozialabgaben, sondern auch der Vergleich mit den Abgaben als Werkstudent. Damit kannst du dir selbst ausrechnen, was sich für dich lohnt und was den Studentenstatus betrifft, steht ebenfalls drin.
Eine Frage zu meiner persönlichen Situation:
ich bin jetzt 30 Jahre alt und studiere im Master. Ich arbeite neben dem Studium als Angestellter auf Teilzeit (20 h/Woche, 1450€ brutto).
Nach meiner Rechnung lohnt sich die Umstellung auf eine Anstellung als Werkstudent nicht, da ich mit 30 Jahren nicht mehr studentisch, sondern freiwillig krankenversichert bin (ca. 200€), und somit mein Brutto-/Nettoverhältnis in etwa gleich ist.
AUßER: Ich bitte meinen Arbeitgeber mir die Arbeitgeberanteile, die er jetzt für meine Kranken- und Sozialversicherung zahlt, auf meinen Bruttolohn zu packen. Damit würde sich mein Netto um ca. 200€ pro Monat erhöhen.
Wäre das eine Möglichkeit?
Hat mein Arbeitgeber oder ich dadurch iwelche Nachteile?
Meines Erachtens kann es ihm ja eigentlich egal sein, ob er die Anteile an die Versicherung oder an mich zahlt.
Ich bin weder Expertin in Arbeits- noch Unternehmensrecht und auch keine Steuerberaterin. am besten du spreichst direkt mit deinem Arbeitsgeber.
sobald du regelmäßig mehr als 450 euro monatlich verdienst, musst du dich selbst versichern. Wäre es ein reiner Ferienjob, der nur ein oder zwei Monate geht, könntest du wahrscheinlich in der Familienversicherung bleiben, aber dein Job geht ja weiter, also gilt für dich die eigene Versicherung ab sofort. Die Frage kann dir deine Krankenkasse aber besser beantworten als jeder andere.
ich kann hier keine arbeitsrechtliche Beratung anbieten. Ich bin weder Steuerberaterin, noch Anwältin. Ich kann und darf deine Frage schlichtweg nicht beantworten.
das ist definitiv ein Problem, wenn du BAföG Empfänger bist, da darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, es sei denn es ist ein Pflichtpraktikum, was es mit Werstudentenvertrag nicht ist. Außerdem wird das Einkommen eines Pflichtpraktikums volls ans BAföG angerechnet. Abgesehen davon, würde ich sicherheitshalber nochmal die Krankenkasse fragen, ob sie ein Problem damit hat. Ich wage zu bezweifeln, dass unter dem Deckmantel des Werkstudentenvertrags ein regulärer Vollzeitjob erlaubt ist.Aus meiner Sicht könnte es durchaus einen Unterschied machen, wenn man 2 Mal im Jahr in den Ferien arbeitet und zwischendurch mal die 20 Stunden etwas ausreizt oder einen Vollzeitjob während eines regulären Semesters ausübt. Zusätzlich könnte deine Uni ein Problem damit haben. Ich würde mich also nicht ohne weiteres darauf einlassen ohne die unmittelbar betroffenen Parteien zu fragen. Wenn's schief geht, interessiert niemanden, was du im Internet gelesen hast.
Thanks a lot for the well explained article. What are the chances to be able to write Master thesis after the completion of Werkstudent at the same company? Would it also be possible to get a job offer?
Thanks a lot
just ask that company. there ist no global answere to your question.
ich bin momentan Werkstudent und arbeite 16h/Woche. Mein Gehalt liegt bei 10€/h. Da ich erst seit Mai angefangen habe, erhielt ich keine Abzüge beim Bafög. Da ich zum neuen Semester einen neuen Bafög-Antrag stellen muss und somit einen neuen Bewilligungszeitraum habe, stelle ich mir die Frage, wie ich mein Gehalt bzw. meine Tätigkeit optimal anpassen sollte? Ich erhalte den Höchstsatz beim Bafög.
LG Cody
5400 Euro pro Jahr (BWZ) sind anrechnungsfrei. Ob du die in 12 Monate a 450 Euro oder an einem einzigen Tag verdienst, ist egal.
Frage 2: Muss der 450€ versteuert werden oder nicht (für den Fall, dass ich den Werkstudenten-Status behalten kann)?
ich bin jetzt keine Steuerexpertin, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man sich beim Zweitjob zwischen Steuerklasse 6 oder einer Steuerpauschale entscheiden/kann muss. Vielleicht ist diese Info auch veraltet. Bei mir selbst ist das schon einige Jahre her und bei mir ging es um einen Minijob neben der Ausbildung, nicht neben einem Werkstudentenjob. Grundsätzlich sind beide Jobs Einkommenssteuerpflichtig, Wie viel Steuern man schlussendlich wirklich zahlen muss, wird in der Steuererklärung ermittelt. also auch wenn jetzt Steuern abgezogen werden, könnte es sein, dass dir das das Finanzamt nach der Steuererklärung komplett zurückzahlt.
Und was die Stundenzahl bei 2 Jobs angeht, weiß ich schlichtweg nicht. Ich kenne schlichtweg niemanden, der neben dem Studium genug Zeit und nerven hatte 2 Jobs nachzugehen. Die meisten stocken ihre Stunden bei der Werkstudentenstelle in den Semesterferien einfach auf. Für sowas solltest du einen Experten für Arbeitsrecht fragen. Das übersteigt meine Kompetenz.
Ich bin aktuell 28 Jahre alt und werde noch eine Weile studieren (Bachelor, danach evtl Master). Aktuell beziehe ich noch den Höchstsatz an elternunabhängigem Bafög, welches aber wegfallen wird, da ich länger brauche. Ich muss also zukünftig mehr Stunden arbeiten, damit ich was wegfallende Bafög (+ wegfallenden Minijob) ausgleichen kann. Meine studentische Krankenversicherung zahle ich mit ca. 108€ monatlich selbst. Ich weiß jetzt leider nicht, ob sich ein Teilzeitjob oder eine Werkstudentenstelle mehr lohnt, also wo ich mit mehr Geld netto rausgehe? Jeder, den ich frage, sagt leider etwas anderes. Würde mich über jeden Tipp freuen.
schau mal oben im Artikel ist eine Tabelle, wo alle Abzüge zu finden sind. So kannst du dir selbst ausrechnen, was besser für dich ist.
Bleibe ich als Werksstudentin Familienversichert auch wenn ich über 450€ im Monat komme? Welcher Vertrag wäre wohl besser für mich?
was besser für dich ist, musst du selbst entscheiden. Wenn du regelmäßig mehr als 450 Euro verdienst fliegst du aus der Familienversicherung. Der Studententarif für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt aktuell bei ca. 110 Euro monatlich und ist unabhängig vom Einkommen. Ab 25 fliegst du automatisch aus der Familienversicherung.
ich bin Vollzeitstudent, mit Teilzeitarbeitsvertrag. Zu alt für Studententarif bei KV.
Darf mich der Arbeitgeber von sich aus einfach als Werkstudent abrechnen? Die Personalabteilung behauptet, dass sie mich sogar so abrechnen müssen. Stimmt das? Wie gesagt: Teilzeitarbeitsvertrag.
als sozialversicherungspflichte Teilzeitangestelle bist du für die Firma teurer als Werkstudentin. Kein wunder, dass deine Firma darauf keine Lust hat, aber sie ist nicht dazu verpflichtet eine Werkstudentin aus dir zu machen. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag. Gibt genug Studierende, die in Teilzeit arbeiten und volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Falls du BAföG beziehst, musst du nur darauf achten, dass du unabhängig von der Art deiner Tätigkeit, nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest.
Ist mein Gedanke falsch?
deine Überlegung scheint durchaus korrekt zu sein. In deinem Fall wäre eine Teilzeitanstellung günstiger für dich, aber für deinen Arbeitgeber teurer. Wenn das die Firma nicht stört, spricht nichts gegen eine Teilzeitanstellung. Falls du BAföG beziehst, wäre das aber eine Milchmädchenrechnung, da dein Versicherungszuschlag von 109 Euro wegfallen würde und bei regelmäßiger Überschreitung der 20 Stunden Woche auch der komplette BAföG Anspruch wegfällt.
Was würdet ihr mir raten, bezüglich der Abzüge und zu zahlenden Leistungen? Blicke einfach nicht mehr durch.
Werkstudent.
folgendes Szenario: ich entscheide mich, mein Studium (Studium A)nach einem Jahr hinzuschmeißen und will dann ein neues beginnen(Studium B). Während Studium A habe ich bei einem Supermarkt angefangen als Werkstudent zuarbeiten. Jetzt ist Studium B in einer anderen Stadt und ich kann bei diesem Supermarkt nicht weiterhin arbeiten. Darf ich dann mein Werkstudentenjob ohne weitere Konsequenzen kündigen?
Warum solltest du das nicht dürfen? Du bist kein Sklave. Ein Arbeitsvertrag ist eine zweiseitige Geschichte, die von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden darf. Du musst gegebenfalls nur auf eine Kündigungsfrist achten. Das steht für gewöhnlich alles im Vertrag. Schau mal rein.
Gute Frage,
kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Frag das lieber nochmal einen Arbeitrechtler, bevor ich hier Mist verbreite, der nicht stimmt.
Dann muss man von Familienversicherung in die Studentische? Aber gibt es auch noch andere "Folgen"? bekomme ich trotzdem Kindergeld, muss ich keine extra Steuern zahlen?
kommt druf an wie viel genau du verdienst und wie viel du arbeitest. erstmal wechselst du den versicherungsstatus bei der krankenkasse und von deinem Einkommen wird der Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung abgezogen. Arbeitest du dann z.B. in den Semesterferien Vollzeit als Werkstudent, werden für den Zeitraum auch Steuern einbehalten, die du dann aber mit der Steuerklärung wahrscheinlich wieder zurückbekommst (wenn du denn eine machst) https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studentensteuererklaerung/
mal eine andere Konstellation. Ich bin über 30 und bekomme Bafög (Abi über den zweiten Bildungsweg) Krankenversichert bin ich als freiwillig. Trifft diese 20 Std. Werkstudentreglung mich auch? Kann ich ebenfalls als Werkstudent angestellt werden oder einen freiberuflichen Tätigkeit, die nicht mehr als 20 Std. überschreiten ausüben. LG
wie im Artikel schon steht ist die Voraussetzung, dass du ein Vollzeitstudent bist. Das Werkstudentenprivileg hat nichts mit BAföG zu tun. Für Schüler gibt es keinen Werkstudentenvertrag. Eine freiberufliche Tätigkeit ist wieder etwas völlig anderes. Selbstständig arbeiten darf im Prinzip jeder. Als BaföG Empfänger sollte dir nur bewusst sein, dass Gewinn über 4221,24 € pro Jahr vom BaföG abgezogen wird.
das musst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er das möchte. Es ist aber nicht verboten. Du musst im Prinzip nichts weiter machen als einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und deine Krankenkasse darüber zu informieren. Aufwand hat wahrscheinlich nur dein Arbeitgeber bzw die Personalabteilung.
das musst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er das möchte. Es ist aber nicht verboten. Du musst im Prinzip nichts weiter machen als einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und deine Krankenkasse darüber zu informieren. Aufwand hat wahrscheinlich nur dein Arbeitgeber bzw die Personalabteilung.
-Bleibe ich im Studenten Status bis ende des Semesters oder bis die Ergebnisse rauskommen?
-Wenn ich mich nicht direkt im Master Studiengang einschreibe, was habe ich von alternativen um ca. 30 Std pro woche weiter zu arbeiten?
-Ist ein Praktikum hier eine sinnvolle Lösung für mich und meinen Arbeitgeber?
LG Majd
dein Studium endet offiziell mit deiner Exmatrikulation. an manchen Unis ist das der Tag an dem dein letztes Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird, an manchen das Semesterende. Was davon zutrifft musst du deine Uni fragen. Ich weiß nicht, ob ein Praktikum oder normales Angestelltenverhältnis besser für euch ist. Das musst du mit deinem Arbeitgeber erörtern.
Also gibt es eine brutto Grenze ab der sich diese Variante nicht mehr lohnt?
Für das Wrkstudentenprivileg gibt es keine Einkommensgrenze und in den Semesterferien auch keine Stundenbegrenzung. Du kannst also problemlos in den Semesterferien Vollzeit arbeiten und trotzdem diesselben Sozialversicherungsbeiträge zahlen wie sonst auch.
ich habe die Information, dass ich im Durchschnitt (auf ein Jahr hochgerechnet) nur 20 Stunden durchschnittlich pro Woche arbeiten darf. Also wären 20 Stunden im Semester und 40 Stunden außerhalb des Semesters als Werkstudent nicht "erlaubt", da ich so ja pro Jahr 30 Stunden im durchschnitt arbeite und keine 20.
Stimmt das? Ich selber habe noch keine Eindeutige Lösung gefunden.
Danke im Voraus.
Korrekt ist, dass du innerhalb eines Beschäftigungsjahres die 20 Stunden Grenze maximal 26 Mal überschreiten darfst. Du darfst also 26 Wochen pro Jahr so viel arbeiten wie du willst. Die Semesterferien sind also überhaupt kein Problem. So die übereinstimmenden Informationen die ich von deutschen Studentenwerk, Anwalt für Arbeitsrecht, und Personalsachbearbeiterin mit 30 Jahren Berufserfahrung habe. Außerdem habe ich im Bachelorstudium selbst als Werkstudentin gearbeitet.Ich bin also ziemlich sicher, was das angeht, auch wenn ich dir spontan keinen genauen Paragraphen dazu nennen kann.
ebntsccheident ist nicht, wie viele Module du tatsächlich belegst, sondern dein Status auf der Immatrikulationsbescheinigung. Wenn da nicht Vollzeit steht, kannst du keinen Werstudentenvertrag abschließen. Als Werkstudent wird nur der Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung (9,3% vom Bruttogehalt) abgezogen. Kranken- und Pflegeversicherung musst du komplett selbst zahlen z.B. als freiwillig gesetzlich Versichter im Studententarif kostet aktuell ca. 189 € monatlich für Studierenden U30. Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/krankenversicherung-studenten/
ich studiere im europäischen Ausland Medizin und bin somit nicht in Deutschland gemeldet. Kann ich trotzdem in Deutschland als Werksstudent arbeiten? Bin über eine längere Zeit in Deutschland, da die Uni weitesgehend ausfällt (Corona)
ich bin momentan parallel zu meinem Studium als Werkstudent angemeldet.
Aufgrund der aktuellen Lage verschiebt sich allerdings der Beginn der Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen) an unserer Hochschule vom 16.03.2020 auf den 20.04.2020. Bis dahin finden allerdings bei ausgewählten Modulen Online-Vorlesungen statt.
Ist es nun gestattet, in dieser Zeit unbegrenzt als Werkstudent zu arbeiten oder gelten aufgrund der Online-Vorlesungen bereits die maximalen 20 Stunden pro Woche?
Besten Dank im Voraus!
LG Luisa
Darf ich während meiner Semesterferien trotzdem über meinen Gewerbeschein arbeiten oder muss ich dann steuern abdrücken und werde ich dann wenn ich einen anderen job während der Ferien mache über die Steuerklasse 6 abgerechnet?
Dankeschön!
Ich bin im 7. Semester und habe bereits alle zu erbringenden Leistungen + Bachelorarbeit erbracht. Nun bin bis aber noch bis 15.3.2020 als Studentin eingeschrieben. Ich möchte den Studentenstatus gerne bis dahin behalten. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag angeboten, ist das den überhaupt noch möglich ? Da ich ja mit allem fertig bin. Und wenn ja, darf ich da mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten?
Vielen Dank schon einmal
LG Luisa
in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Der Werkstudentenstatus ist ein Privileg, kein Zwang. Du kannst auch einen ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber abschließen. Wenn du BAföG beziehst, musst du nur darauf achten, dass du weniger als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeitest.
LG Luisa
Was denkst du?