Studienkosten absetzen: Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvortrag
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Studieren wird seit Jahren auch in Deutschland immer teurer. Doch hohe Studienkosten sollten nicht vor einer akademischen Ausbildung abschrecken. Denn an vielen Kosten im Rahmen eines Studiums beteiligt sich der Staat. Hier erfährst du, wie du dir mit deiner Studentensteuererklärung viele Studienausgaben zurückholen kannst.
Wohin mit den Studienkosten – Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Ausgaben, die durch ein Studium entstehen, zählen zu den Werbungskosten, wenn es eine Zweitausbildung ist: ein Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Kosten für die Erstausbildung, also meist das erste Studium nach dem Abitur, sind dagegen nur Sonderausgaben (§ 9 Abs. 6 EStG). Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. November 2019 bestätigt. Sonderausgaben zählen nur in dem Jahr, in dem sie anfallen, und höchstens bis 6.000 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Werbungskosten dagegen kannst du in voller Höhe nachweisen. Wer angestellt arbeitet, bekommt ohne Nachweis ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr (§ 9a EStG). Steuern zahlt der Fiskus natürlich nur zurück, wenn vorher welche abgeführt wurden. Gibst du in einer Zweitausbildung aber mehr aus, als du einnimmst, machst du während des Studiums Verluste. Die kannst du später geltend machen, sobald du mehr verdienst. Dieser Vorgang heißt Verlustvortrag. Weil er nur für Werbungskosten gilt, bleiben die Kosten der Erstausbildung dabei außen vor.
Verlustvortrag – dein Steuerbonus für den Berufseinstieg
Vereinfacht gesagt, funktioniert ein Verlustvortrag wie folgt: Du machst in der Zweitausbildung für jedes Jahr eine Steuererklärung, auch wenn du kein steuerpflichtiges Einkommen hattest. Du teilst damit dem Finanzamt mit, wie hoch deine Ausgaben fürs Studium waren (=Verluste).
Ganz wichtig ist dabei, dass das Häkchen im Steuerformular ganz oben bei „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages“ gesetzt ist. Ich habe das lange Zeit nicht gewusst, das Kreuz nicht korrekt gesetzt und damit eine Menge Geld verschenkt. Hast du deine Steuererklärung korrekt ausgefüllt, merkt sich das Finanzamt deinen Verlust für später. Sobald du nach Berufseinstieg deine erste Steuererklärung machst, werden die über die Studienjahre angesammelten Verluste mit der von dir gezahlten Einkommensteuer verrechnet und du bekommst deine Studienkosten erstattet. Der Verlustvortrag kann damit auch als eine Art Steuerbonus für den Berufseinstieg bezeichnet werden.
Diese Kosten können Studenten von der Steuer absetzen
Die Liste an studienbedingten Ausgaben bzw. Werbungskosten ist umfangreich. Zu den typischen Werbungskosten für Studenten zählen zum Beispiel:
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Fahrtkosten zwischen Wohnung, Uni, Bibliothek und Arbeit
- Studienfahrten und Exkursionen sowie Auslandssemester oder Praktika
- Fachliteratur und Arbeitsmittel (Ordner, Schreibutensilien etc.)
- Drucken und Binden deiner Abschluss- oder Hausarbeiten
- Kosten für Drucker, Laptop, Smartphone & Co.
Wichtige Studienkosten-Pauschalen
Während bei den oben genannten Studienkosten das Finanzamt einen Nachweis in Form von Rechnungen oder anderen Belegen verlangen kann, gibt es auch viele Kosten, die nicht explizit nachgewiesen werden müssen. Folgende Pauschalbeträge kannst du ohne Vorlage von Nachweisen beanspruchen:
- Fahrtkosten: 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer für den Weg zur Hochschule (§ 9 Abs. 1 EStG).
- Verpflegungsmehraufwand: nur bei auswärtigen Terminen wie Exkursionen oder einem Praktikum außerhalb: 14 € ab acht Stunden Abwesenheit, 28 € für volle Tage. Für den normalen Unitag gibt es nichts.
- Arbeitsmittel: Viele Finanzämter akzeptieren bis 110 € im Jahr ohne Belege. Das ist Verwaltungspraxis, kein gesetzlicher Anspruch.
- Telefon und Internet: 20 % der Rechnung, höchstens 20 € im Monat, so sehen es die Lohnsteuer-Richtlinien vor.
- Bewerbungen: Kosten für Bewerbungen auf den ersten Job sind vorweggenommene Werbungskosten. Manche Finanzämter erkennen feste Beträge je Bewerbung an, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Kontoführung: 16 € im Jahr erkennen viele Finanzämter ohne Nachweis an, ebenfalls aus Verwaltungspraxis.
- Umzug: Absetzbar sind die tatsächlichen Kosten. Ist der Umzug beruflich veranlasst, etwa für den Master in einer anderen Stadt, kommt eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen dazu: seit März 2024 964 €, wer vorher keine eigene Wohnung hatte, bekommt 193 € (§ 10 BUKG).
Die Kontoführungspauschale setzen viele Finanzämter auch dann an, wenn du ein kostenloses Girokonto hast.
Steuersoftware speziell für Studenten & Absolventen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Steuererklärungen für die Studienjahre zu erstellen. Ganz klassisch mit den Steuerformularen der Finanzämter, mit Unterstützung von Steuer-CD-ROMs oder über einen Online-Anbieter. Ich selbst nutze seit etwa zehn Jahren ELSTER, die offizielle Steuersoftware der deutschen Finanzämter, da mir kostenpflichtige Steuerprogramme nicht unbedingt besser erschienen. Allerdings schrieben mich in den letzten zwei Jahren gehäuft StudierenPlus-Fans an und fragten mich nach meiner Meinung zu spezifischer Studenten-Steuersoftware. Wie immer ist mir euer Wunsch Befehl. Also testete ich die wahrscheinlich bekannteste Steuersoftware für Studenten, um mir ein Bild davon zu machen und sie mit den mir vertrauten ELSTER und WISO Steuer zu vergleichen.
Software Studentensteuererklärung im Test – Hilfreich oder Geldverschwendung?
Was soll ich sagen? studentensteuererklärung.de hat mich positiv überrascht, wenn auch nicht so geflasht, als dass ich jetzt jedem Studenten ausnahmslos raten würde, sofort sein ganzes Geld für Steuersoftware auszugeben. Ich bin keine idealtypische Studentin. Ich habe vor dem Studium sieben Jahre in Vollzeit gearbeitet und mache nun schon zum 16. Mal meine Steuererklärung. Ich musste früh lernen meine Steuererklärung irgendwie selbst in den Griff zu bekommen.
Solch hilfreiche Software wie Studentensteuererklärung gibt es erst seit kurzem und mittlerweile bin ich so gut darin, dass ich es auch ohne kann, aber ich musste es halt auf die harte Tour lernen. Du kannst es dir aber leichter machen als ich. Wenn du wenig bis keine Erfahrung mit Steuererklärungen hast, steigert eine Software wie Studentensteuererklärung deine Chancen auf eine Steuerrückzahlung wahrscheinlich ungemein. Mal abgesehen, von der vielen Zeit und den Nerven, die du bei der Erstellung deiner Steuererklärung sparst.
Studentensteuererklärung übersetzt umständliches Amtsdeutsch und komplizierte Formulare in einfach verständliche Fragen. Die du einfach beantworten kannst, ohne ewig googeln zu müssen, was die nun überhaupt von dir wollen. Außerdem werden absetzbare Pauschalen automatisch eingefügt. Auch dafür musst du dich hier nicht lange recherchieren. Ein einfach zu bedienendes Steuer-Tool wie dieses leitet dich in Interviewform in wenigen Schritten durch deine Steuererklärung. Außerdem rechnet dir das Tool in Echtzeit vor, wie hoch deine voraussichtliche Steuererstattung sein wird.
Du kannst die Studentensteuererklärung jederzeit selbst kostenlos testen. Du zahlst erst, wenn dich die Software überzeugt hat und über unseren Link bekommst du, sofern der Anbieter ihn gerade gewährt, einen Rabatt auf Studentensteuererklärung. Aber Vorsicht: Das letzte Wort hat immer noch dein Finanzamt. Der Einkommenssteuerbescheid deines Finanzamtes kann hiervon durchaus abweichen.
Übrigens: Steuererklärungen für die Studienzeit kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen. Verluste aus einer Zweitausbildung lassen sich sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend feststellen, solange für das Jahr noch kein Steuerbescheid ergangen ist (BFH, IX R 22/14). Wer also bisher nie an eine Steuererklärung gedacht hat oder schon im Beruf steht, kann sich die Kosten eines Masters oder Zweitstudiums oft noch zurückholen.
Studentensteuererklärung vs. Elster
Vielleicht fragst du dich, warum du eine kostenpflichtige Steuersoftware nutzen solltest, wenn du deine Steuererklärung auch kostenlos machen kannst. Das habe ich mich genau gefragt. Deswegen hier eine Übersicht
| Vergleich | ELSTER.de | Studentensteuererklärung.de |
|---|---|---|
| Betreiber | Bayerisches Landesamt für Steuern | wundertax GmbH |
| Verfügbar | online | online |
| Papierlose Übermittlung zu deinem Finanzamt | ja | ja |
| Steuerrechner | ja | ja |
| Tipps für die Abrechnung von Studienkosten | nein | ja |
| Zeitaufwand pro Steuererklärung | 6 Stunden | 30 Minuten |
| Preis | kostenlos | kostenpflichtig, aktuelle Preise beim Anbieter |
Sollte man also jetzt schon als Student damit beginnen, auch wenn man noch keine steuerpflichtigen Einnahmen hat? Und kann man das jederzeit im Jahr machen oder gibt es da Fristen?
An sich hast du vier Jahre Zeit eine Steuererklärung zu erstellen, wenn du nicht vom Finanzamt aufgefordert wurdest eine zu erstellen. In einer Zweitausbildung lohnt sich die Erklärung schon während des Studiums, wegen des Verlustvortrags.