Steuererklärung für Studenten: Pflicht und Verlustvortrag

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Steuererklärung als Student: wann sie Pflicht ist, wann sich die freiwillige Erklärung lohnt und wie der Verlustvortrag funktioniert.
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Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?

Meistens nicht. Wer nur einen Job hat, bei dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt, muss keine Erklärung abgeben. Ein Minijob mit Pauschalsteuer zählt dabei nicht mit, er bleibt bei der Veranlagung außen vor (§ 40 Abs. 3 Satz 3 EStG). Pflicht wird die Erklärung nach § 46 Abs. 2 EStG vor allem in diesen Fällen:

  • Du hast neben dem Job Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 € im Jahr, etwa aus selbstständiger Arbeit.
  • Du arbeitest gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber, und einer rechnet über Steuerklasse VI ab.
  • Du hast dir einen Freibetrag eintragen lassen und verdienst 2026 mehr als 13.614 € brutto. Die Grenze setzt sich aus Grundfreibetrag (12.348 €), Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) zusammen.

Zwei weitere Pflichtfälle stehen nicht in § 46. Wurde für dich zum Ende des Vorjahres ein Verlustvortrag festgestellt, verlangt § 56 Satz 2 EStDV eine Erklärung. Und wer vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, muss auch ohne einen der genannten Gründe abgeben (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).

Hast du nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wird die Erklärung erst Pflicht, wenn ihr Gesamtbetrag über dem Grundfreibetrag liegt (§ 56 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Der beträgt 2026 12.348 €. Ein Gewerbeschein allein löst noch keine Pflicht aus.

Pflichterklärungen sind sieben Monate nach Jahresende fällig. Für 2026 wäre das der 31. Juli 2027, ein Samstag, deshalb reicht Montag, der 2. August 2027 (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hast du bis zum 29. Februar 2028 Zeit (§ 149 Abs. 3 AO), sofern das Finanzamt die Erklärung nicht vorher anfordert.

Deshalb kann sich die freiwillige Steuererklärung im Studium lohnen

Ob sich eine freiwillige Erklärung lohnt, hängt vor allem an einer Frage: Steckst du im Erststudium oder in einer Zweitausbildung? Das Steuerrecht behandelt beides völlig unterschiedlich.

Erststudium: Sonderausgaben bis 6.000 €, aber kein Verlustvortrag

Dein erstes Studium direkt nach dem Abitur gilt als Erstausbildung. Die Kosten dafür sind keine Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG), sondern Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Haken: Sonderausgaben wirken nur im selben Jahr. Verdienst du so wenig, dass ohnehin keine Steuer anfällt, verfallen sie. Einen Verlustvortrag gibt es dafür nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regel mit Beschluss vom 19. November 2019 bestätigt (2 BvL 22/14 u. a.).

Im Erststudium lohnt sich eine Erklärung deshalb nur, wenn dir im Nebenjob Lohnsteuer abgezogen wurde, etwa in Steuerklasse VI oder bei einem gut bezahlten Werkstudentenjob. Dann holst du dir zurück, was über das Jahr zu viel einbehalten wurde.

Zweitstudium oder Studium nach der Ausbildung: der Verlustvortrag

Anders ist es in einer Zweitausbildung: beim Master nach dem Bachelor, beim Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder beim dualen Studium im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Als Erstausbildung zählt dabei eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit mit Abschlussprüfung. In der Zweitausbildung sind deine Studienkosten Werbungskosten. Liegen sie über deinen Einkünften, stellt das Finanzamt den Verlust fest und trägt ihn vor (§ 10d EStG). Im ersten Job mit Gehalt wird er verrechnet, und du zahlst weniger Steuern. Wichtig ist auf dem Hauptvordruck das Kreuz bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“.

Bisher keine Erklärung gemacht? Für eine freiwillige Erklärung hast du vier Jahre Zeit (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO), die für 2022 nimmt das Finanzamt also noch bis zum 31. Dezember 2026 an. Einen Verlust aus einer Zweitausbildung kannst du sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend feststellen lassen, solange für das betreffende Jahr noch kein Steuerbescheid ergangen ist (BFH, Urteil vom 13. Januar 2015, IX R 22/14). BAföG ist steuerfrei, ebenso die meisten Stipendien aus öffentlichen Mitteln, solange sie keine Gegenleistung verlangen (§ 3 Nr. 11 und Nr. 44 EStG). Ein Firmenstipendium mit Arbeitsverpflichtung ist dagegen steuerpflichtig.

bafoeg steuererklärung

Festgestellt wird nur ein echter Verlust, also wenn deine Werbungskosten höher sind als deine Einkünfte im selben Jahr. Verdienst du nebenher mehr, werden die Kosten direkt verrechnet. Absetzen kannst du in beiden Fällen, was durch das Studium entsteht:

  • Fahrten zur Hochschule mit 0,38 € je Entfernungskilometer, wenn du in Vollzeit und außerhalb eines Arbeitsverhältnisses studierst. Die Hochschule gilt dann als erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 8 EStG). Im Teilzeit- oder berufsbegleitenden Studium rechnest du die Fahrten stattdessen wie Dienstreisen ab (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).
  • Laptop, Tablet und Software: Nach einem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 beträgt ihre Nutzungsdauer ein Jahr. Du kannst sie also im Jahr des Kaufs voll absetzen, unabhängig vom Preis. Nutzt du das Gerät auch privat, zählt nur der Anteil fürs Studium.
  • Andere Arbeitsmittel bis 800 € netto setzt du sofort ab, teurere verteilt über die Nutzungsdauer.
  • Fachliteratur und Studiengebühren.
  • 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause lernst und nicht zur Hochschule fährst, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Welche Kosten im Einzelnen zählen, steht in unserem Ratgeber Studienkosten absetzen, einen Überblick über die Kosten fürs Studium findest du hier.

Steuererklärung selber machen oder Steuerberater?

Bist du unsicher, hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater, zum Beispiel der deiner Eltern. Lohnsteuerhilfevereine haben allerdings eine Grenze: Sie dürfen dich nicht beraten, sobald du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hast oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze machst. Ausgenommen sind Einnahmen, die vollständig steuerfrei sind, etwa als Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG (§ 4 Abs. 3 StBerG, seit 1. September 2026 neu gefasst). Mit freiberuflichem Nebenjob bleibt also der Steuerberater. Eine Erstattung kann dir ohne Blick in deine Unterlagen niemand zusagen. Wer es trotzdem tut, verdient Skepsis.

Kostenlos ist ELSTER, die Online-Steuersoftware der Finanzverwaltung. Bevor du absendest, prüft sie deine Angaben auf Plausibilität, und über „Prüfen und Steuer berechnen“ zeigt sie dir eine unverbindliche Berechnung von Erstattung oder Nachzahlung. Ich nutze ELSTER seit über zehn Jahren und musste noch nie Belege einreichen. Kostenpflichtige Steuerprogramme führen dich dagegen mit Fragen durch die Erklärung und übermitteln sie ebenfalls elektronisch ans Finanzamt.

Steuererklärung für Studenten am Laptop

Studentensteuererklärung ist zum Beispiel solch eine Software, die sich sogar auf die Bedürfnisse von Studenten spezialisiert hat. Sie ist damit besonders gut für die Abgabe der Steuererklärung während des Studiums geeignet. Auch hier gibt es eine Plausibilitätsprüfung und eine Berechnung der voraussichtlichen Erstattung oder des Verlustvortrags. Außerdem wird dir angezeigt, welche typischen Kosten in welcher Höhe Studenten von der Steuer absetzen können.

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