Aufstiegs-BAföG 2026: Höhe, Antrag & Rechner
Zuletzt aktualisiert:
Was ist Aufstiegs-BAföG?
Neben BAföG für Studenten und Schüler-BAföG gibt es auch noch andere Formen der finanziellen Förderung für berufliche Qualifizierung. Handelt es sich um eine Erstausbildung zum Gesellen oder zur Fachkraft, solltest du dich über Berufsausbildungsbeihilfe informieren.
Willst du nach deinem ersten Berufsabschluss ohne Studium weiter aufsteigen, ist Aufstiegs-BAföG – umgangssprachlich auch einfach Meister-BAföG genannt – wahrscheinlich das Richtige für dich. Hier gilt das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Wer in Frage kommt, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Geld dir zusteht, erfährst du im Folgenden:
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Planst du eine berufliche Aufstiegsfortbildung, kannst du sie mit Aufstiegs-BAföG finanzieren. Typische Beispiele sind der Meisterlehrgang im Handwerk, die Technikerfortbildung oder der Aufstieg zum Erzieher. Laut Destatis-Statistik zur Ausbildungsförderung erhielten zuletzt jährlich rund 190.000 Personen Aufstiegs-BAföG. Häufigste Fortbildungen: staatlich geprüfte Erzieher, staatlich geprüfte Techniker und Handwerksmeister. Die folgende Infografik zeigt die historische Entwicklung bis 2017:
Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich 2026?
Der Unterhaltsbeitrag für Vollzeit-Teilnehmer beträgt seit dem 01.08.2024 bis zu 1.019 € monatlich (Alleinstehend, ohne Kinder, eigene Krankenversicherung). Rechtsgrundlage ist § 10 AFBG in der Fassung des 29. BAföG-Änderungsgesetzes. Der Betrag setzt sich nach offizieller BMBFSFJ-Aufschlüsselung zusammen aus: Details zur KV bei AFBG: AFBG Krankenversicherung 2026 – alle 5 Szenarien.
| Bedarfsbaustein | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 442 € |
| Wohnbedarf (nicht bei Eltern wohnend) | 380 € |
| Erhöhungsbetrag Wohnbedarf | 60 € |
| KV-Zuschlag (eigene gesetzliche Versicherung) | 102–185 € |
| PV-Zuschlag | 35–48 € |
| Summe maximal (Alleinstehend) | 1.019 € |
Hinzu kommen Zuschläge für Familienangehörige (§ 10 Abs. 2 Satz 2 AFBG):
- +235 € für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner
- +235 € pro Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht
- +150 € Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende je Kind unter 14 Jahren bzw. mit Behinderung (§ 10 Abs. 3 AFBG, einkommens- und vermögensunabhängig)
Rechenbeispiele 2026
Beispiel 1 – Single, Meisterkurs Vollzeit:
1.019 € Unterhaltsbeitrag + 50 % Zuschuss auf bis zu 15.000 € Maßnahmebeitrag = potenziell 1.019 €/Monat + 7.500 € einmaliger Zuschuss zu den Kursgebühren.
Beispiel 2 – Verheiratet mit einem Kind, Technikerausbildung Vollzeit:
1.019 € + 235 € (Ehepartner) + 235 € (Kind) = 1.489 €/Monat Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss.
Beispiel 3 – Alleinerziehend mit zwei Kindern unter 14:
1.019 € + 2 × 235 € (Kinder) + 2 × 150 € (Kinderbetreuung) = 1.789 €/Monat.
Willst du deinen individuellen Anspruch berechnen? Unser BAföG-Rechner deckt Studenten-, Schüler- und Auslands-BAföG ab. Für Aufstiegs-BAföG nimmt er die Grundwerte als Orientierung, die endgültige Bewilligung erfolgt beim zuständigen AFBG-Amt:
Vollzeit vs. Teilzeit beim Aufstiegs-BAföG
Die Förderform hängt maßgeblich davon ab, ob du die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvierst. Beide sind förderfähig – aber mit deutlichen Unterschieden. Die genauen Anforderungen regelt § 2 AFBG.
| Kriterium | Vollzeit | Teilzeit |
|---|---|---|
| Unterrichtseinheiten | mind. 25 UE/Woche, 4 Werktage | mind. 18 UE/Monat |
| Max. Förderdauer | 24 Monate | 48 Monate |
| Unterhaltsbeitrag (bis 1.019 €) | ja | nein |
| Maßnahmebeitrag (bis 15.000 €) | ja | ja |
| Einkommensprüfung | ja | keine |
| Vermögensprüfung | ja | keine |
In jeder Variante müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden (zu je 45 Minuten) absolviert werden. Auch Fernlehrgänge sind förderbar, solange sie die Mindestdauer einhalten und als Teilzeitmaßnahme eingestuft werden. Der Maßnahmebeitrag – also der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – wird in beiden Varianten einkommens- und vermögensunabhängig gewährt (§ 12 AFBG).
Aufstiegs-BAföG für Techniker, Erzieher, Meister und Fachwirt
Das Aufstiegs-BAföG deckt alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen ab, die zu einem staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss führen (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional). Eine vollständige Übersicht förderbarer Abschlüsse bietet das BIBB-Berufeverzeichnis. Die wichtigsten Gruppen:
Staatlich geprüfte Techniker
Die Technikerfortbildung (z. B. Maschinentechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Mechatronik) gehört zu den am häufigsten geförderten Aufstiegsfortbildungen in Deutschland. Bei Vollzeit typischerweise 2 Jahre, Teilzeit 3 bis 4 Jahre. Unterhaltsbeitrag bis 1.019 €/Monat (Vollzeit) und Maßnahmebeitrag bis 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Eine genaue Einschätzung für deinen Fall liefert unser BAföG-Rechner.
Meister (Handwerksmeister, Industriemeister)
Vom klassischen Handwerksmeister (Kfz, Friseur, Tischler u. a.) bis zum Industriemeister Metall/Elektro: Alle Meisterlehrgänge der Handwerksordnung und anerkannte IHK-Meisterabschlüsse sind förderbar. Zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gibt es in fast allen Bundesländern eine Meisterprämie von 1.000 € bis 4.000 € nach bestandener Prüfung. Den genauen Betrag regelt dein Bundesland – Übersicht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Staatlich anerkannte Erzieher
Die Erzieherausbildung ist ein Sonderfall: Sie wird auch als Erstausbildung ohne Vorberuf mit Aufstiegs-BAföG gefördert, wenn die Fachschule die Mindestanforderungen (400 UE, staatlich anerkannter Abschluss) erfüllt. Das macht Aufstiegs-BAföG für angehende Erzieherinnen und Erzieher besonders attraktiv, weil sie weder eine vorgelagerte Lehre noch elternabhängiges Studenten-BAföG benötigen.
Fachwirte, Bilanzbuchhalter, Betriebswirte
IHK-Aufstiegsabschlüsse wie Geprüfter Fachwirt, Bilanzbuchhalter, Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Steuerfachwirt oder Betriebswirt werden vollständig gefördert, ebenso die kaufmännische Meisterstufe Master Professional. Förderumfang identisch zum Technikerweg: 50 % Zuschuss auf Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit.
Maßnahmebeitrag: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Der Maßnahmebeitrag ist der Teil des Aufstiegs-BAföG, der die eigentlichen Kosten der Fortbildung deckt. Geregelt in § 12 AFBG:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 € gefördert.
- Davon erhältst du automatisch 50 % als echten Zuschuss (Vollzuschuss, musst du nicht zurückzahlen).
- Die restlichen 50 % kannst du als zinsgünstiges KfW-Darlehen in Anspruch nehmen – musst du aber nicht.
- Für das Meisterprüfungsprojekt (oder vergleichbare Abschlussarbeiten) kommen bis zu 2.000 € Materialkosten dazu, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss.
Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig: Jeder förderfähige Teilnehmer bekommt ihn, egal wie hoch sein Gehalt oder Vermögen ist.
Prüfungserfolgsbonus und Existenzgründerbonus
Das Aufstiegs-BAföG enthält zwei attraktive Nachlassregeln auf das KfW-Darlehen, die beide in § 13b AFBG geregelt sind:
50 % Darlehenserlass bei bestandener Prüfung
Bestehst du deine Abschlussprüfung, erlässt dir die KfW auf gesonderten Antrag 50 % des noch nicht fälligen Darlehensteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Unterm Strich zahlst du also nur 25 % der Kursgebühren aus eigener Tasche – bei maximaler Förderung sind das 3.750 € von 15.000 € Gesamtkosten. Komplette Formular-Übersicht und Ausfüllhilfen: AFBG Formulare 2026.
100 % Existenzgründererlass
Noch attraktiver wird es, wenn du dich nach bestandener Prüfung selbstständig machst oder ein Unternehmen übernimmst: Dann erlässt die KfW dir den kompletten Rest des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – also 100 %. Voraussetzung: Gründung innerhalb von 3 Jahren nach Prüfungserfolg und mindestens 3 Jahre Haupterwerb (§ 13b Abs. 2 AFBG). Effektive Eigenbelastung in diesem Fall: 0 € für Kursgebühren.
Vermögensfreibeträge beim Aufstiegs-BAföG
Der Unterhaltsbeitrag wird auf Einkommen und Vermögen angerechnet (nicht der Maßnahmebeitrag – der ist immer frei). Bei den Vermögensfreibeträgen gilt § 17a AFBG:
| Person | Freibetrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Antragsteller/in | 45.000 € | § 17a Abs. 1 Nr. 1 AFBG |
| Ehe- oder Lebenspartner |
| § 17a Abs. 1 Nr. 2 AFBG |
| Pro unterhaltsberechtigtem Kind |
| § 17a Abs. 1 Nr. 3 AFBG |
Liegt dein Vermögen über der Freibetragsgrenze, kannst du einen Härtefallantrag stellen – etwa für das selbstbewohnte Eigenheim, ein behinderungsbedingtes Kfz oder Altersvorsorge-Anlagen.
Rückzahlung des KfW-Darlehens
Nimmst du das optionale KfW-Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Anspruch, gelten folgende Rückzahlungsregeln. Die Konditionen im Detail stehen direkt bei der KfW (Programm 172):
- Karenzzeit: 2 Jahre ab Ende der Fortbildung. In dieser Zeit musst du keine Raten zahlen.
- Mindestrate: 128 €/Monat.
- Rückzahlungsdauer: maximal 10 Jahre.
- Zinsen: variabel, aktuell deutlich günstiger als marktüblich (Stand Herbst 2025 etwa 3,13 % p. a.; aktuelle Werte direkt bei der KfW).
- Sondertilgung: jederzeit kostenfrei möglich.
Bei einer bestandenen Abschlussprüfung werden 50 % des Darlehens erlassen (siehe oben) – du zahlst also nur die verbleibende Hälfte zurück. Bei Existenzgründung sogar 100 %.
Wichtig: Der Unterhaltsbeitrag für Vollzeit-Teilnehmer (bis 1.019 €/Monat) ist ein reiner Zuschuss – er muss niemals zurückgezahlt werden, auch wenn du die Prüfung nicht bestehst.
Hier findest du die passende Aufstiegs-Fortbildung für dich
Nachfolgend findest du eine Liste mit diversen Bildungsanbietern und Fortbildungen, die zu dir passen könnten. Natürlich ist die Liste weit davon entfernt vollständig zu sein. Wenn du keinen Fernlehrgang machen möchtest, frag am besten bei deiner Handelskammer oder IHK nach, welche Aufstiegs-Fortbildungen vor Ort angeboten werden. Eine Auswahl bundesweit verfügbarer Fernlehrgänge:
- AKAD Bildungsgesellschaft DE
- Fernakademie für Erwachsenenbildung
- HAF – Hamburger Akademie für Fernstudien
- ILS – Institut für Lernsysteme
- IWW (Institut an der FernUni in Hagen)
- Studiengemeinschaft Darmstadt
Wo und wie erhalte ich Aufstiegs-BAföG?
Für das Aufstiegs-BAföG sind in jedem Bundesland andere Ämter zuständig. Welches BAföG Amt für dich zuständig ist, findest du hier heraus. Wir helfen dir gern dabei, deinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG zu stellen:
Häufig gestellte Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Was ist der Unterschied zwischen Aufstiegs-BAföG und Meister-BAföG?
Kein Unterschied – es ist dasselbe. Meister-BAföG ist nur der umgangssprachliche Name. Offiziell heißt es Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es richtet sich nicht nur an Meister, sondern an alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen (Techniker, Fachwirte, Erzieher etc.).
Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 15.000 € gefördert (50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen). Materialkosten bis 2.000 € (50 % Zuschuss). Bei Vollzeit zusätzlich bis zu 1.019 €/Monat Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss (Stand 2026, seit dem 29. BAföG-ÄndG vom 01.08.2024). Quelle: Offizielle AFBG-Seite.
Muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeit) musst du nicht zurückzahlen – das ist ein Vollzuschuss. Bei den Lehrgangs-/Prüfungsgebühren bekommst du 50 % als Zuschuss geschenkt. Für die anderen 50 % kannst du einen KfW-Kredit nehmen. Bestehst du die Prüfung, werden davon nochmal 50 % erlassen. Unterm Strich zahlst du also maximal 25 % der Kosten selbst.
Ist Aufstiegs-BAföG einkommensabhängig?
Teilweise. Der Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig – den bekommt jeder. Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit hingegen wird auf dein Einkommen und Vermögen angerechnet. Bei Teilzeit-Fortbildungen gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, daher ist die Förderung komplett einkommensunabhängig.
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung bekommen?
In bestimmten Fällen ja. Bei einigen Fortbildungen im sozialen Bereich (z. B. Erzieherausbildung) oder im Gesundheitswesen ist auch eine Förderung im Rahmen der Erstausbildung möglich. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung zu einem anerkannten Abschluss führt und die Mindestanforderungen (400 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, § 2 AFBG) erfüllt.
Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?
Nein. Anders als beim Studenten-BAföG gibt es beim Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze. Du kannst in jedem Alter eine Aufstiegsfortbildung gefördert bekommen.
Was passiert bei Existenzgründung nach der Fortbildung?
Wenn du dich nach bestandener Prüfung selbstständig machst, kannst du bei der KfW beantragen, dass dir das restliche Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen wird. Das macht Aufstiegs-BAföG besonders attraktiv für angehende Gründer.
Wie viel verdient man mit Aufstiegs-BAföG nebenbei ohne Kürzung?
Der Einkommensfreibetrag für Aufstiegs-BAföG-Teilnehmer beträgt 353 € bereinigtes Monatseinkommen. Praktisch bedeutet das: Ein Minijob bis zur Pauschale von 603 € (Minijob-Grenze 2026) gilt nach Abzug der Sozialversicherungs- und Werbungskostenpauschale als anrechnungsfrei. Rechtsgrundlage: § 17 AFBG i. V. m. §§ 21 ff. BAföG.
Gibt es Aufstiegs-BAföG für Ausländer?
Ja, Aufstiegs-BAföG ist grundsätzlich offen für EU-Bürger und für Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel oder Daueraufenthaltsrecht. Die genauen Voraussetzungen regelt § 8 AFBG. Details zum Aufenthaltsstatus findest du in unserem Artikel zu BAföG für Ausländer.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Aufstiegs-BAföG-Antrags?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei 4 bis 8 Wochen, je nach Bundesland und Bearbeitungsaufwand. Der Unterhaltsbeitrag wird nicht rückwirkend gezahlt, daher solltest du den Antrag vor Maßnahmebeginn stellen. Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen, solange der Grundantrag fristgerecht eingegangen ist.
Welche Formblätter brauche ich für Aufstiegs-BAföG?
Für den Antrag benötigst du in der Regel Formblatt A (persönliche Angaben), Formblatt B (Angaben zur Fortbildungsmaßnahme) und Formblatt F (Angaben zum Einkommen, nur bei Vollzeit). Bei Ehepartner-Anrechnung kommt Formblatt E hinzu. Alle Formulare gibt es direkt beim BMBFSFJ oder digital über das zentrale Antragsportal AFBG Digital.
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch für einen Fernlehrgang bekommen?
Ja, Fernlehrgänge sind förderfähig, wenn sie die Mindestanforderung von 400 Unterrichtsstunden (zu je 45 Minuten) erfüllen. Sie gelten als Teilzeitmaßnahme, daher wird ausschließlich der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €) gefördert, nicht der Unterhaltsbeitrag. Bei mediengestützten Lehrgängen müssen mindestens 400 Stunden Präsenzunterricht enthalten sein, sonst ist der Lehrgang nicht förderbar.