Widerspruch einlegen ~ 4 wertvolle Tipps, wenn dein Antrag abgelehnt wurde

Was tun, wenn du einen falschen Bescheid vom Amt bekommst? Widerspruch einlegen? Einen Überprüfungsantrag stellen? Beratungskostenhilfe beantragen?

In den letzten drei Jahren erreichten mich immer wieder Nachrichten von verzweifelten Studenten oder deren Eltern, die mich um Rat baten, weil Anträge abgelehnt oder falsch berechnet wurden. Die Frage, die mir alle stellen: “Was kann ich dagegen machen? Kann ich Widerspruch einlegen?“ Zum Anwalt will natürlich erstmal keiner gehen, weil hohe Kosten und ausgedehnte Gerichtsverfahren gefürchtet werden. Aber keine Sorge, das muss nicht sein. In diesem Artikel klären wir alle Möglichkeiten, die du hast, wenn dein Antrag abgelehnt wurde.

Was tun, wenn ich mit einem amtlichen Bescheid nicht einverstanden bin?

Sollte dein Antrag fälschlicherweise abgelehnt worden  oder dein Anspruch falsch berechnet worden sein, ist das erste Mittel der Wahl eine Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter. Oft wurde einfach nur etwas übersehen oder falsch verstanden. Das ist kein böser Wille. Beim Amt arbeiten eben auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Ein klärendes Gespräch ist oft das schnellste und einfachste Mittel, um solche Probleme aus der Welt zu schaffen.

widerspruch einlegen

Widerspruch einlegen innerhalb der Widerspruchsfrist

Sollte das Gespräch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, ist es dein gutes Recht schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.  Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Zustellung des Bescheides beim entsprechenden Amt eingehen.

Wenn du nicht mehr ganz sicher bist, geh einfach vom Ausstellungsdatum + 3 Tagen aus. Durch den Widerspruch zwingst du das Amt die Rechtslage in deinem Fall nochmal zu prüfen. Der Fall wird damit von deinem Sachbearbeiter an die juristische Abteilung des Amtes übergeben und neu beurteilt. Hat dein Sachbearbeiter tatsächlich etwas falsch gemacht, kann der Fehler nun von einer dritten Instanz korrigiert werden.

Um den Widerspruch einzulegen, musst du eigentlich nur einen Dreizeiler schreiben und im Idealfall (nicht zwingend) auf das Gesetz oder die Verwaltungsvorschrift verweisen, die deine Aussage unterstützt. Google ist hierbei übrigens äußerst hilfreich. Einen Anwalt braucht man dafür nicht zwingend. Es kann aber auch nicht schaden, einen zu haben.

Was tun, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist?

Solltest du die Widerspruchsfrist verpennt haben, kannst du keinen Widerspruch im rechtlichen Sinne mehr einlegen und ein Anwalt kann dann auch nicht mehr wirklich viel machen. Trotzdem ist noch nicht alles verloren.

Statt Widerspruch einzulegen, kannst du nun einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.  Dieser besagt, dass „rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen“ ist. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

Beratungskostenabhilfe für außergerichtliche Unterstützung vom Anwalt

Sollte es sich um einen komplizierten Fall handeln und du dir doch juristischen Beistand wünschst, kannst du Beratungskostenbeihilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Beratungskostenhilfe wird finanziell schwachen Personen zur Durchsetzung ihres Rechts gewährt. Damit werden die Kosten für die anwaltliche Beratung und das außergerichtliche Verfahren (Widerspruch einlegen) vom Staat für dich übernommen.  Beantragt wird die Beratungskostenhilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht mit folgendem Antragsformular.

Prozesskostenbeihilfe für juristischen Beistand vor Gericht

Sollte der Streit tatsächlich derartig ausarten, dass der Fall vor Gericht landet, steht finanziell schwachen Menschen eine Prozesskostenbeihilfe zu. 

Natürlich drücken wir dir die Daumen, dass es nie soweit kommen wird, dass du Widerspruch einlegen musst. Aber wie gesagt, die Menschen beim Amt sind auch nur Menschen und Fehler sind menschlich. Wenn du der Meinung bist, dass du das Recht auf BAföG hast, dann solltest du am besten innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Innerhalb der Frist hast du die besten Chancen, doch noch Ausbildungsförderung zu erhalten.