Hol dir bis zu 1.018 Euro pro Monat fürs Lernen

Wenn du das tust, bekommst du KEIN BAföG (mehr)!

Wenn du das tust, bekommst du KEIN BAföG (mehr)!

4 von 5 Studis müssen ihr Studium ohne BAföG finanzieren. In den letzten drei Jahren haben mich deshalb unzählige Studenten um Hilfe und Tipps gebeten. Dabei traten in ausnahmslos allen Mails, Kommentaren und persönlichen Nachrichten diese neun Probleme auf, die dazu führten, dass die Fragesteller kein BAFÖG mehr bekamen. Dabei hätte sich das leicht vermeiden lassen:

Kein BAföG wegen reicher Eltern

In den allermeisten Fällen ist wohl das Einkommen der Eltern schuld daran, wenn jemand kein BAföG bekommt. Dass deine Eltern über beide Ohren verschuldet sind, interessiert das BAföG Amt herzlich wenig. Deine einzige Chance wäre eine BAföG-Berechnung, bei der das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtigt wird. Die gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. Teste hier, ob du die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst:

 



Kein Anspruch aufgrund deines Alters

Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass man nie zu alt für irgendwas ist, so kann man doch tatsächlich zu alt für Ausbildungsförderung sein. Bist du zu Beginn deines Erststudiums schon 30 oder älter, steht dir BAföG nur zu, wenn du gute Gründe für den späten Studienstart nachweisen kannst. Wenn du zum Beispiel Kinder bekommen und versorgt hast, schwer krank warst, deine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erhalten oder sogar ganz ohne Abitur studierst, dann kann BAföG auch jenseits der 30 noch bewilligt werden. Festgelegt ist dies in §10 BAföG.

Dasselbe gilt für den Master, wenn du zu Studienbeginn deinen 35. Geburtstag schon hinter dir hast. Wer also spät den Bachelor macht, sollte den Master zügig dranhängen, sonst gibt's kein BAföG.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass du im Falle einer Förderung, die nach deinem 30. Lebensjahr beginnt, elternunabhängiges BAföG bekommst. ​Hier gilt also: Alles oder nichts.

Kein BAföG für Pflichtpraktika oder duales Studium

BAföG ist eine Unterstützung für finanziell schwache Auszubildende. Befindest du dich in einem bezahlten Pflichtpraktikum oder dualen Studium gilt dieses Einkommen als Ausbildungsvergütung und wird zu 79 % an dein BAföG angerechnet. Aus diesem Grund bekommen viele zumindest vorübergehend kein BAföG. Aber auch anderes Einkommen und Vermögen mindert deinen BAföG Anspruch. Ich habe dir deshalb eine Übersicht der BAföG Freibeträge zusammengestellt.

BAföG abgelehnt nach dem 4. Semester

​BAföG Empfänger sind dazu verpflichtet, ihren Leistungsstand der ersten vier Semester nachzuweisen. Das Amt will damit prüfen, ob du auch wirklich ordnungsgemäß studierst und sich die Investition in dich lohnt. Sollte sich herausstellen, dass dein Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit unwahrscheinlich ist, wird dir ab dem 5. Semester kein BAföG mehr bewilligt. Aber auch hier gilt, keine Regel ohne Ausnahmen. Es gibt fünf Fälle, in denen dir ein Aufschub des Leistungsnachweises gewährt wird.

kein bafög mehr

KEIN BAföG nach der Regelstudienzeit

Die Förderungshöchstdauer beim BAföG korreliert mit deiner Regelstudienzeit. Egal wie lange du wirklich brauchst, spätestens mit Ende der Regelstudienzeit ist Schluss und du kannst dir neu überlegen, wie du jetzt deine Miete zahlst. Es sei denn, du erfüllst eine der Bedingungen für die Ausbildungsförderung über die Regelstudienzeit hinaus.

BAföG abgelehnt für dein Fernstudium

Fernstudenten steht BAföG nur zu, wenn sie in Vollzeit immatrikuliert sind und einen Abschluss erzielen, der dem normalen Präsenzstudium entspricht. Machst du also z.B. deinen Bachelor an der Fernuni Hagen, gelten für dich dieselben Regeln wie für alle anderen Vollzeitstudenten auch (§ 3 BAföG).

Für alle anderen Fernstudenten kann BAföG höchstens für die letzten beiden Semester gewährt werden. 

Kein Anspruch im Urlaubssemester und Teilzeitstudium

Solltest du, aus welchem Grund auch immer, vorübergehend vom Studium beurlaubt sein, hast du für diese Zeit keinen Anspruch auf BAföG. Ohne Ausnahme. Dasselbe gilt für alle, die offiziell als Teilzeitstudenten immatrikuliert sind.

Da du als solches nicht den vollständigen Studentenstatus genießt, stehen dir allerdings dieselben staatlichen Fördermittel wie Nicht-Studenten zu, wie z.B. Hartz 4 oder Wohngeld.

Solltest du zwingend auf BAföG angewiesen sein, bleibt dir nur die Vollzeitimmatrikulation und ggf. die Überziehung der Regelstudienzeit. Das führt dann zwar dazu, dass du nicht mit zum Abschluss gefördert werden kannst, aber eine vorübergehende Förderung ist immer noch besser als gar keine.

bafoeg banner

Zweitstudium begonnen?

BAföG dient der Förderung der Erstausbildung, d.h. du darfst noch keinen Studienabschluss in der Tasche haben. Einzige Ausnahme: Du hast bereits einen Bachelor und möchtest noch den Master machen. Das ist kein Problem. Wenn zwischen diesen beiden Ausbildungsabschnitten drei Jahre liegen, bekommst du sogar elternunabhängiges BAföG und damit den BAföG Höchstsatz von aktuell 934 € monatlich.

Auch kein Problem ist, wenn du zuvor eine Berufsausbildung schulisch oder dual gemacht hast und nun studieren willst. Das Studium gilt in dem Fall trotzdem als Erststudium und kann damit gefördert werden.

In diesen Fällen hast du keine Chance auf BAföG:

  • Bachelor nach abgeschlossenem Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen, Magister
  • Master nach abgeschlossenem Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen
  • Studienabbruch oder -wechsel nach dem 4. Fachsemester

Ebenfalls kritisch wird es, wenn du häufiger als ein Mal den Studiengang wechselst. Frei nach dem Motto: Ein Mal ist kein Mal, verzeiht dir das Amt deinen Fehltritt beim ersten Versuch, wenn du dein Studium bis allerspätestens zum 4. Fachsemester beendest und gewährt dir einen Neustart in einem neuen Studiengang mit neuer Regelstudienzeit und neuer Förderungshöchstdauer.

Solltest du in diesem zweiten Studiengang merken, dass das auch nicht das Wahre ist, unterstützt dich das BAföG Amt erneut. Du darfst wechseln. Allerdings bekommst du keine neue Förderungshöchstdauer. Die Zeit zählt einfach weiter, sodass du bei diesem dritten Versuch aller Voraussicht nach nicht bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert wirst. Für die Abschlusszeit wirst du wahrscheinlich andere Reserven wie z.B. Wohngeld anzapfen müssen.

Sollte auch dieser dritte Versuch nicht das richtige sein, dreht dir das BAföG Amt den Hahn zu. Das war's.

Solltest du nun mit dem Gedanken spielen eine schulische Ausbildung zu machen, kannst du das gern tun, aber auch hierfür wirst du in dem Fall kein Schülerbafög bekommen., wenn du zu oft oder zu spät abbrichst.

Unwissen

kein bafög mehr


Das ist wahrscheinlich der bitterste Grund, kein BAföG zu bekommen, aber es gibt ihn und leider nicht zu selten. Etwa 22 % aller Abiturienten wollen nicht studieren. In den meisten Fällen​ aus finanziellen Gründen. Nicht nur, weil man in einer dualen Ausbildung sofort Geld verdient, statt welches zu zahlen wie im Studium. Viele haben auch einfach Angst vor (BAföG) Schulden. Diese Angst entsteht meiner Erfahrung nach in den meisten Fällen aus Unwissen. Wir fürchten eben, was wir nicht kennen. Und wenn ich mich nicht informiere, kann ich auch nicht wissen, dass nicht alle Schulden gleich sind.

Deshalb habe ich hier mal ausführlich vorgerechnet, warum man BAföG auf jeden Fall in Betracht ziehen und sich nicht allein von der Rückzahlung abhalten lassen sollte.

Und dann gibt es auch noch die, die studieren und BAföG einfach nur aus dem Grund nicht beantragen, weil sie nicht wissen, dass sie es könnten. Dabei ist das eigentlich gar nicht so schwer. Mit diesem Test weißt du in wenigen Sekunden, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst und ob du sogar eine Chance auf elternunabhängiges BAföG hast:

Für all diejenigen, denen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die nun ohne BAföG auskommen müssen, arbeite ich an einem Übersichtsartikel zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten im Studium.

Sharing is caring! Hilf deinen Freunden und teile diesen Artikel mit ihnen
Alle BAföG Artikel anzeigen

BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

253 Kommentare

  • Hey eine kurze Frage:

    Ich bin 2020/21 in den Master via Losverfahren reingerückt, habe mein Bafög-Antrag erst aber ein Jahr später gestellt zu Beginn des dritten Mastersemesters (10/2021). Seit dem habe ich Bafög insgesamt über fünf Semester bezogen, der Antrag geht noch bis zum 03/2024. Um mein Studium erfolgreich abschließen zu können bräuchte ich allerdings noch ein Verlängerung um ein weiteres Semester.

    Meint Ihr das ich mir berechtige Hofnung machen könnte, dass mein Antrag nochmal verlängert wird, vor dem Hintergrund folgender Überlegung:

    - Coronabedingt wurde die Höchstförderungszeit um 2 Semester erhöht, somit im Master auf 6 Semester (Ich habe erst 5 in Anspruch genommen)
    - Aufgrund des Nachrückens per Losverfahren war es mir nicht möglich sofort alle Kurse zu belegen, weshalb sich mein Studium ein wenig länger gezogen hat


    LG
  • Hey Luisa,

    ich habe bereits ausgiebig im Internet recherchiert, aber bisher keine Antwort auf meine Frage gefunden. Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines Bachelorstudiums und plane, ein Jahr vor Beginn des Masterstudiums zu arbeiten. Wird sich dies negativ auf die Bafög-Förderung für den Master auswirken?

    LG Ibraheim
  • Hey,
    Erst einmal: super Beitrag! Ich wollte fragen, ob ich Bafög bekomme, wenn mein Bruder 2300€ brutto verdient und noch bei meinen Eltern wohnt?
  • Hallo Luisa!
    Ich studiere im 4. Semester Psychologie in Österreich und bekomme dafür den Höchstsatz Auslands-Bafög. Meine Regelstudienzeit wäre im Septeber zuende, aber meine Förderungshöchstdauer endet erst im Februar, da ich eine Verlängerung um 1 Semester aus wichtigen Gründen erwirken konnte. Ab Februar würde ich dann das zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen, um mein Studium noch vollenden zu können.
    Nun ist es aber so, dass ich gern in eine andere Stadt umziehen möchte und daduch mein Studium leider noch um 1 Semester verlängert wird, weil an der neuen Uni nicht alles genauso angerechnet werden kann.
    Das Bafög Amt hat jetzt gesagt, dass, falls durch den Umzug wirklich eine weitere Verzögerung im Studienablauf passiert, Sie mir instant kein Bafög mehr zahlen würden, also auch nicht mehr bis Februar und auch nicht das zinsfreie Darlehen. (ich falle durch die Verzögerung anscheinend ganz aus dem Raster)
    Ist das so rechtmäßig bzw. was für Chancen habe ich jetzt noch? Im Gesetzestext habe ich dazu leider nichts gefunden...

    Ich hoffe sehr, dass du mir helfen kannst!
    Liebe Grüße,
    Miriam
  • Hoffentlich kann mir hier jemand helfen
    Ich habe BAföG für ein Studium bezogen, habe einmal den Posteingang gewechselt und bin dann im zweiten Studiengang (über corona) eingeschrieben geblieben bis ins fünfte Semester. Ich habe da schon kein BAföG mehr bezogen da ich glaubte es zähle dann nicht. (Falsch gedacht..)

    Jetzt mache ich eine schulische Ausbildung die Schülerbafog berechtigt ist. Fängt man mit Schülerbafog noch mal.neu an oder zählen da die ganzen Wechsel mit in die Bewilligung?

    Danke!
  • Hallo Luisa,

    ich befinde mich momentan im Masterstudiengang und habe Bafög beantragt. Ich habe einen Nullbescheid bekommen, d.h. ich bekomme keine Förderung. Wäre es möglich, den Master abzubrechen, in 3 Jahren wieder zu beginnen und dann elternunabhängiges Bafög zu beantragen? Oder habe ich aufgrund des jetzigen Nullbescheides keinen Anspruch mehr in Zukunft? Der angestrebte Studiengang wäre der gleiche wie der jetzige.

    Viele Grüße
    Sebastian
  • Hallo Luisa,

    ich habe für den Masterstudiengang, in dem ich mich befinde, Bafög beantragt. Ich habe einen Nullbescheid bekommen, d.h. ich bekomme keine Förderung. Ist es möglich den Master abzubrechen, d.h. sich exmatrikulieren zu lassen, in 3 Jahren erneut den Masterstudiengang zu beginnen und dann elternunabhängiges Bafög zu bekommen bzw. hätte ich dann Anspruch auf Bafög oder habe ich durch den jetzigen Nullbescheid keinen Anspruch mehr?

    Viele Grüße
    Sebastian
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für deinen Artikel. Ich bin zurzeit an einer Uni immatrikuliert und bekomme ich BAföG. Da ich mir nicht sicher bin, ob ich mein Studium weiterführen möchte, möchte ich zeitnahe und parallel zum Studium einen anderen Abschluss machen. Ich muss dafür ein Seminar besuchen und eine Prüfung im Abschluss ablegen. Dies wird von meiner Mutter finanziert. Ich wollte fragen, ob das möglich ist, ohne dass ich Ärger mit dem Bafög-Amt bekomme? Vielen Dank im Voraus und schöne rest Feiertage
  • Hey Tam,

    wenn du den geförderten Studiengang abbrechen möchtest, bist du rechtlich dazu verpflichtet, das dem Amt so früh wie möglich mitzuteilen. Solange du dich aber nicht aus deinem jetzigen Studium exmatrikulierst oder irgendwo neu einschreibst, sehe ich kein Problem.Du bekomst nur für das Studium BAföG, das in deinem Bescheid bzw. der eingereichten Immatrikulationsbescheinigung steht. Es kann immer nur eine Sache gleichzeitig gefördert werden. Studium + Seminar gleichzeitig ist vielleicht problematisch. Getrennt voneinander könnte klappen. Dass deine Mutter dich finanziell unterstützt, ist vom Amt sogar gewollt. Problematisch ist nur, wenn du behauptest, dass sie es nicht tut, obwohl dem so ist und du deshalb Geld kassierst, das dir nicht zusteht (z.B. Vorausleistung)
  • Hallo Luisa,

    ich überlege für meinen Master Bafög zu beantragen. Wie ist das mit dem Wohnort geregelt? Wenn ich in der gleichen Stadt meinen Master mache, in der auch meine Eltern wohnen, ich aber bereits mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung lebe? Bekomme ich hier die Wohnpauschale oder wird diese abgezogen weil gleiche Stadt?

    LG
    Kevin
  • Hey Kevin,

    der Ort ist egal. Es geht ganz konkret um die Wohnung bzw. Haus (bei Eigenheim). Ihr könnt alle in derselben Stadt/Dorf wohnen, aber euch nicht jeden Morgen um dasselbe Bad kloppen. Einen Ersatzschlüssel für die anderen aufzubewahren ist auch kein Drama. Die Wohnpauschale wird berücksichtigt sobald man einen eigenen Unter-) Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung ohne Eltern vorweisen. Es muss ersichtlich sein, dass du offiziell nicht zum selben Haushalt wie deine Eltern gehörst.
  • Hallo Luisa,
    Bei mir ist es etwas länger, aber ich Versuch mich so kurz zu fassen wie möglich.
    2006-2009 Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten
    2010 Fachabi auf der BOS
    WS 2010 1. Semester BWL, war aber nichts deswegen danach beendet
    Ab 2012 duales Studium: Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und Pflegestudium, davon die Ausbildung sehr erfolgreich abgeschlossen.
    Bin nach der Ausbildung dann ziemlich zeitnah ungeplant schwanger geworden und hatte ziemlich massive Eheprobleme.
    Hab während der Schwangerschaft 2 Vollzeitsemeszer absolviert und nach der Geburt meines Sohnes 2 Elternzeitsemester.
    Während der Elternzeitsemester habe ich versucht dennoch das Studium weiterzuverfolgen und auch versucht Prüfungen zu schreiben. Meine Ehe hat sich immer weiter verschlechtert, mir ging es psychisch ziemlich mies und ich war unter der Woche alleine, da mein damaliger Mann nur am WE da war.
    Ich hab nach den Elternzeitsemestern das Studium abgebrochen, weil ich es einfach alleine nicht geschafft habe und es mir nicht gut ging.
    (8Fachsemester Inclusive Ausbildung, 2 Urlaubssemester)
    Mittlerweile haben sich die Verhältnisse geändert, ich bin geschieden, in einer stabilen Beziehung und würde gerne nochmal studieren, da ich auch immer mehr Probleme mit dem Rücken habe und sicher nicht auf Dauer als Krankenschwester arbeiten kann.
    Besteht denn da irgendeine entfernte Chance BAföG zu erhalten?
  • Ich bin 18j und hab 2022 Abitur gemacht. Ich möchte im Herbst ein Lehre zum Bauzeichner machen und dann Architektur studieren.
    Kann ich dann sofort Bafög beantragen oder muß ich 5j. gearbeitet haben?
    LG
    Frank
  • Guten Tag bei mir ist das Problem das ich relativ spät erst mit dem Studium begonnen habe (mit 24 Jahren) und ich vorher relativ viel verschiedenes gemacht habe, bei mir ist jetzt das Problem das ich von einigen Jobs(Teilweise unter 1 Monat lang dort gearbeitet) die ich gemacht habe die genauen Daten nicht mehr im Kopf habe und auch keine Nachweise mehr finden kann. Sollte ich die Sachen da lieber weglassen oder was würdest du empfehlen?
  • Hey Niklas,

    forder einfach bei der Rentenversicherung deinen Versicherungsnachweis a. Das ist kostenlos und dauert nur ein paar klicks. Damit hast du alles, was das BAföG Amt braucht. https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Super einfach!
  • Hallo vielen dank für den Beitrag, bei mir ist es etwas speziell da ich mein Studium erst mit 24 begonnen habe, ich befinde mich grade im Beantragungsprozess und habe einige Daten wo ich wann gearbeitet habe nicht mehr im Kopf und weiß jetzt nicht mehr was ich da hinschreiben soll da ich auch keine Belege mehr habe. Sollte ich die Sachen da lieber Weglassen ?
  • Ich hab WiSe 2017/18 mit meinem BA begonnen im WiSe 2020/21 konsekutive mit dem Master mein Bafög geht dank Corona Semester bis SoSe 2022. Ich werde aber wegen der Module, die ich dieses Semester beende, mit meiner Masterarbeit erst am April oder Juni beginnen können, dh. ich werde mein Studium voraussichtlich erst im Wintersemester in dem ich kein Bafög mehr bekomme, beenden können.
    Ich würde mich aber ungern nur von meinem Ersparten und meinem 520-Job finanzieren. Da es nicht möglich ist als Vollzeitstudent Bürgergeld zu beantragen, habe ich mich gefragt, ob es schlau wäre sich im Wintersemester nur als Teilzeitstudent eintragen zu lassen, um somit bürgergeldberechtigt zu sein. Wie ich gelesen habe muss man eh drei Monat bevor man arbeitslos wird Bürgergeld beantragen, dh früher oder später müsste ich dies eh machen.

    Oder haben Sie andere alternative Ideen.

    Danke schon mal für Ihre Antwort.

    Grüße
  • Hallo Luisa,

    Mein Fall ist eher komplizierter.
    Ich hatte mit einem Bachelor Studium in Spanien angefangen und dort für 4 Semester studiert und dann im fünften und sechsten Semester habe ich mein Erasmus in Deutschland gemacht. Nach dem Ende des Erasmus-Programms musste ich mein Studium aus familiären Gründen abbrechen und seit 7 Jahren lebe und arbeite in Deutschland.
    Seit Oktober studiere ich an einer Hochschule, allerdings in einem ganz anderen Fach als in meinem Erststudium.
    Heute (und nach 3,5 Monaten) habe ich erfahren, dass mein Bafög Antrag abgelehnt wurde.
    Der Grund dafür ist, dass das neue Studium als Fachrichtung-Wechsel gilt: ( § 7 Abs.3 BAfög ) https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html
    Ist es wirklich so? (Das ist das erste Mal, dass ich eine Bafög-Förderung beantrage - also, ist keine Weiterförderung)

    LG, Sofia

    Sofia
    Seit Oktober habe ich
  • Hallo Luisa,
    Darf man ein Semster von BAföG aussetzen, obwohl er an der Uni eingeschrieben ist ( Kein Urlaubssemster), dann im nächsten Semster einen Antrag auf BAföG stellen?
  • Hey Medo,

    du bist nicht dazu verpflichtet BAföG zu beantragen. Wenn dir für den betroffenen Zeitraum bereits BAföG bewilligt wurde, musst du dem Amt mitteilen, dass du vorübergehend auf deinen Anspruch verzichten möchtest. Du annst später wieder BAföG beantragen.
  • Guten morgen Luisa,
    Ich habe eine Frage und zwar sind jetzt noch zwei Wochen entfernt vom nächsten Jahr und meine Freundin hat leider gemerkt das sie über den 6100€ verdient hat insgesamt in diesem Jahr, meine Frage wäre jetzt wie wird das ganze verrechnet ? Man sagt ja das der Rest Betrag von den Monaten abgezogen wird, aber das Jahr ist ja sozusagen zuende und wie wird dann noch was abgezogen oder wird im Jahr 2023 dann Monatlich abgezogen, also die mega die über dem 6100€ sind ? Sie hat aber dafür in den 8 Semestern nicht einmal das maximum erreicht und sogar in 2 Jahren nichts verdient hat, kann man nicht einfach sagen, ja man hat in den Jahren zuvor den Freibetrag nicht ausgeschöpft, also könnte man dann den Restbetrag, davon sich bewirken lassen so dass man in 2022 7000€ verdient hat z.B. und man einfach sagt aber in 2020 habe ich nur 2000€ verdient, also zahle ich das überschrittene nicht zurück weil man ja in 2020 noch einen offen Betrag hat ?

  • Hey Maurice,

    Es geht nicht um Kalenderjahre sondern Bewilligungszeiträume, die in der Regel 12 Monate umfassen. Während eines solchen Bewilligungszeitraums bleiben 6240 Euro anrechnungsfrei. Ist der Bewilligungszeitraum kürzer werden anteilig 520 Euro Monat gekürzt. Bei 6 Monaten BAföG beträgt der Freibetrag deshalb nur 3120 Euro. Überzieht man diese Grenzen ohne zeitnah bescheid zu geben, wird der Überschuss entweder von künftigen Auszahlungen gekürzt/verrechnet oder ganz bzw. teilweise direkte Rückzahlung eingfordert.
  • Hey Luisa,

    ich würde mich über eine Einschätzung von dir freuen. Ich bin aktuell im 1. Semester im Master eingeschrieben. Jetzt wurde ich aber per Losverfahren an einer anderen Universität angenommen, eben verspätet aber auch für das erste Semester. Mein Antrag habe ich aber bereits für den vorherigen Studiengang beantragt. Kann ich dennoch wenn ich den anderen Platz annehme weitergefördert werden ? Oder wird das schon als ein Wechsel gewertet.
    LG Hinata
  • Hey Hinata,

    du musst das Amt darüber informieren. Evtl. ist dann ein anderes Amt für dich zuständig und ein neuer antrag notwendig. Wird aber wahrscheinlich kein Problem.
  • Hallo Luisa,

    ich habe gerade erfolgreich meine Berufsausbildung im Bereich Mediendesign abgeschlossen und möchte nun in dem gleichen Bereich studieren.
    Ich habe nur aber leider in diesem Jahr die Eignungsprüfung nicht bestanden und könnte erst nächstes Jahr anfangen. Würde ich dann trotzdem noch Bafög bekommen?

    Gruß Melina
  • Hallo Luisa
    muss man bei einem Urlaubssemester aus gesundheitlichen Gründen die ganze Zeit krank geschrieben sein, auch für ALG2? Und besteht der Leistungsanspruch beim Bürgergeld auch noch?
  • Hey Nadine,

    Das Bürgergeld ist noch noch nicht final beschlossen. Es gibt zwar einen Entwurf, aber nichts, worauf man sich wirklich berufen kann. Urlaubssemester ist Urlaubssemester. Der Grund ist dem BAföG Amt komplett egal Für ALG2 und Bürgergeld ist eigentlich Voraussetzung, dass man grundsätzlih erwerbsfähig ist. Wie das bei längerer Krankheit läuft, weiß ich nicht.
  • Hallo Luisa,
    ich will zwischen Bachelor und Master ein Praktikum machen. Leider muss ich dafür zwingend eingeschrieben sein. Mein Prof hat mir geraten mich für das eine Semester einfach für einen anderen Bachelor Studiengang einzuschreiben (hier beantrage ich natürlich kein Bafög). Bin ich dann noch bafögberechtigt für das Master Studium oder verliere ich den Anspruch?
    Lieben Dank Steffi
  • Hey Stefanie,

    wenn du dich in ein weiteres Bachelorstudium immatrikulierst, dürfte das für den Master egal sein. Du darfst nur nicht von einem Masterstudiengang in einen anderen wechseln.
  • Hey Luisa,

    ich befinde mich momentan in meinem Auslandssemester und beziehe Bafög. Ich schreibe hier meine Bachelorarbeit und hatte vor, daneben noch einen Kurs von meiner hiesigen Uni zu belegen, doch leider schaffe ich das aus zeitlichem Druck nicht mehr.
    Ist das ein Problem, dass ich mir in diesem Semester keinen Kurs anrechnen lasse und "nur" meine Bachelorarbeit schreibe?
    Vielen Dank für die Antwort! Ich bin echt verwirrt und habe Angst einen Fehler zu machen.
  • Hallo Luisa,
    Vielen Dank für die Informationen. Ich bin 23 und habe vor ein paar Jahren
    eine 3 jährige Ausbildung zur Pflegeassistentin absolviert und habe vor kurzem meine fachhochschulreife nachgeholt. Während der Ausbildung habe ich erst ab dem 2. Jahr bafög beantragt und bekommen. Für mein fachabi (in Richtung gesundheit und soziales) was ca 9 monate ging habe ich ebenfalls bafög bekommen.
    Nun möchte ich ein Fernstudium in Ernährungswissenschaften in vollzeit machen aber weiß nicht ob ich bafög berechtigt bin oder nicht. Es wäre mein Erststudium.

    LG
  • Hallo Luisa, ich habe bereits 2013/14 zwei Semester Wirtschaft studiert. Das war absolut nichts für mich und hab danach direkt eine schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin angefangen und abgeschlossen. Während der Studiums habe ich Bafög bekommen und auch während der Ausbildung habe ich schülerbafög erhalten. Ich weiß nicht mehr genau wie lange ob ein oder zwei Jahre. Somit wurde ich bereits drei Jahre Bafög gefördert. Nun hab ich drei Jahre gearbeitet und wieder ein Studium begonnen in der sozialen Arbeit, berufsbegleitend. Ich hab die Möglichkeit ins Vollzeitstudium zu wechseln, was ich aufgrund der mehrfachtbelastung mit zwei kleinen Kindern die in der Zwischenzeit noch auf die Welt kamen, nicht standhalte.. ich bräuchte eine 60h plus Woche um alles zu schaffen.. naja jetzt kann mir keiner sagen ob ich Bafög förderungsfähig bin.. kannst du mir weiter helfen?
    Liebe Grüße
  • Hey Kathrin,

    du bekommst nur BAföG, wenn du dich in Vollzeit immatrikulierst. Mit Kids darfst du aber etwas langsamer studieren und entsprechend länger BAföG beziehen. Mehr zur Studienfinanzierung mit Kids findest du hier: https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/. Was die generelle Förderfähigkeit angeht glaube ich, dass das kein Problem ist. Sicherheitshalber könntest du aber auch einen Vorabentscheid beantragen, der dir Sicherheit bezüglich dieser Frage gibt: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hey Luisa,
    Ich habe 1 Jahr studiert aber kein Bafög beantragt. Nun möchte ich etwas anderes studieren, bin mir aber nicht sicher ob es das richtige ist. Wenn ich jetzt ein Jahr mit Bafög studiere und danach nochmal das Fach wechsele, gilt das dann als zweiter Fachwechsel?
  • Hey Kristine,

    ja, das wäre ein zweiter Fachwechsel, der in jedem Fall begründet werden muss und an die Förderungshöchstdauer angerechnet wird.
  • Hey Luisa,

    Ich bin gerade in der 9 Klasse und möchte meinen Realschulabschluss machen. Danach habe ich mir vorgenommen auf eine Fachoberschule zu gehen, um dann zu Studieren. Ist es möglich auf der Fachoberschule BaföG zu beantragen und dann nochmal im Studium?
    LG
  • Hey Geheim,

    FOS+ Studium schließen sich beim BAföG nicht gegenseitig aus. Allerdings bekommst du kein Schülerbafög an der FOS, wenn du dafür nicht zwingend bei deinen Eltern ausziehen musst. Sofern du dein (Fach-)Abi in zumutbarer Entfernung zum Wohnort deiner Eltern machen kannst, gibt's dafür kein BaföG
  • Hallo Luisa,
    Vielen Dank für deinen Artikel. Ich wollte fragen, ob es auch möglich ist Bafög nach einem erfolgreich abgeschlossenem Bachelor für eine schulische Ausbildung (bafög-fähig) zu beziehen. Ich habe dank meines Studiums (Anglistik und Interkulturelle Kommunikation) bemerkt, dass ich gern in Richtung Fremdsprachenkorrespodentin gehen wollen würde. Dennoch kann ich nicht Vollzeit die Ausbildung machen und nebenbei arbeiten um meine Wohnung und die Schulkosten zu stemmen. Ist es für mich möglich Bafög zu beziehen?
    Ich hoffe es sehr, denn anders wüsste ich mir nicht zu helfen..

    Viele Grüße!
  • Hey Glawdis,

    das wäre eine Zweitausbildung und damit nicht förderfähig. Bafög geht immer nur aufwärts. Nach dem Bachelor ist also nur noch ein Masterstudium förderfähig. Alles andere kannst du vergessen
  • Hallo Luisa,

    ich 2019/2020 ein Studium begonnen, aber schon der Vorbereitung gemerkt, dass es mit Mathe nichts wird. Hab mich dann innerhalb der 1 ersten Woche, für ein anderes Studium entschieden, welches auch zum W19/20 zählt. Also der Übergang war gar kein Problem, da dort noch keine Präsentationen stattgefunden haben. Das Andere Studium hab ich ebenfalls nur 1 Semester studiert und dann kam Corona und das studieren wurde zur Qual. Ich hab dann eine betriebliche Ausbildung begonnen,welche ich bald abschließe. Anschließend überlege ich, ob ich nochmal studiere oder nicht. Meine Frage wäre ob der Wechsel innerhalb der ersten Woche als Fachrichtungswechsel zählt und ich somit Bafög nur eine begrenzte Zeit erhalte, da es der "3 Wechsel war".
  • Hey Ed,

    das war zwar ein Wechsel, aber wenn du jetzt nochmal von vorn anfängst, ist das eine ganz andere Nummer Studium-Ausbildung-Studium nennt sich doppelter Perspektivwechsel und führt dazu, dass die Zeit vor der Ausbildung nicht mehr mitzählt. Du fängst also ganz frisch von 0 an, wenn du willst.
  • Hallo,
    Ich wohne mit meinen Eltern, meinem Bruder und meiner Schwester zusammen.
    Mein Bruder arbeitet, daher wurde mein Antrag auf Bafög teilweise abgelehnt (ich bekomme nur das Geld für die Monate wo mein Bruder Arbeitssuchend war).
    Ich kann dieses Begründung, dass mein Bruder arbeitet und aus dem Grund mein Antrag abgelehnt wird, nicht nachvollziehen. Die Semesterbeiträge, die Literaturen, meine Krankenkasse uvm. muss ich alles selbst finanzieren und ich bin natürlich auch schon verschuldet.
    Ich werde nicht von meinem Bruder finanziert, daher bin ich so frustriert. Ist das tatsächlich möglich mir den Antrag aus allein dem Grund abzulehnen ?
  • Hey Tan,

    der eigentliche Grund ist der Einkommensfreibetrag deiner Eltern, nicht dein Bruder. Für unterhaltspflichtige Kinder bekommen deine Eltern einen zusätzlichen Einkommensfreibetrag von 630 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind abzüglicch dessen eigenem Einkommen. Wenn dein Bruder mehr als 770 Euro brutto monatlich verdient, fällt der Kinderfreibetrag für ihn weg, weil deine Eltern theoretisch mehr Geld für dich übrig haben, weil er sich mehr oder weniger selbst versorgen kann bzw. weniger auf ihre Unterstützung angewiesen ist als du.
  • Hallo,

    eine Frage:
    Ich bin 25 Jahre alt und habe eine 2,5 Jährige Ausbildung gemacht und Danach 3 Jahre und 2 Monate gearbeitet.
    Aktuell studiere ich im 1. Semester Teilzeit und arbeite noch nebenbei Teilzeit.
    Bin ich im 2. Semester für Eltern unabhängiges Bafög berechtigt?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße
  • Hallo Luisa,

    Ich möchte im August eine schulische Ausbildung zum Erzieher beginnen.
    Danach möchte ich aber noch Soziale Arbeit studieren. (Habe vorher Abi gemacht)
    Kann ich für beides Bafög bekommen?

    LG Luise
  • Hey Luise,

    warum solltest du kein BAföG bekommen? Die Ausbildung ist jedenfalls kein Problem. Es sei denn, du machst vor der Erzieherausbildung eine Ausbildung als Sozialassistent. Dann zählt das Studium als Zweitausbildung und ist somit nicht förderfähig.
  • Hi luisa,

    Und zwar wechsele ich jetzt zum zweiten mal mein studium, habe aber davor noch nie bafög beantragt. Habe ich trozdem noch eine chance bafög zu bekommen weil das wäre jetzt mein dritter studiengang.

    LG Jeon
  • Hey Jeon,

    Ob du schonmal BAföG beantragt hast oder nicht, macht überhaupt keinen Unterschied. Da es dein zweiter Wechsel ist, wirst du begrünen müssen, was a dem nächsten besser sein soll im Vergleich zum letzten.
  • Hallo Luisa,
    eine Frage: Ich habe ein Studium im Ausland abgeschlossen (der Abschluss wird in DE nicht anerkannt), bin nach Deutschland gekommen, wurde eingebürgert und eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen. Jetzt möchte ich gerne hier in DE studieren. Bin ich BaföG-berechtigt? Oder wird es als Zweitstudium angesehen?
    Danke und liebe Grüße
  • Hallo,
    Tolle Informationen hier. Leider habe ich keinen ähnlichen Fall, wie meinen gefunden.. Daher meine Frage:

    Ich bin Ü30 und habe vor 2010 Abitur und im Anschluss eine Ausbildung gemacht. Danach habe ich 10 Jahre gearbeitet, bin allerdings letztes Jahr erkrankt und konnte meine Arbeit nicht mehr bewerkstelligen. Daraufhin habe ich mich dazu entschlossen studieren zu gehen, statt ALG oder so zu beziehen. Nun würde ich aber gern Bafög beantragen. Wie stehen denn da meine Chancen?

    Liebe Grüße

    Chantal
  • Hey Chantal,

    leider schlecht. Das Amt wird fragen, warum du über 10 Jahre mit dem Studium gewartet hast. BAföG fördert die Erstausbildung und ist kein Ersatz andere Sozialleistungen. Dem Amt wird diese Begründung also nicht reichen. Die Krankheit zahlt nur, wenn du zu Beginn jünger als 30 warst und Studium unverzüglich aufgenommen hast.
  • Moin,

    ich fange in zwei Wochen mit einem Masterstudium an. Bafög habe ich bisher nur in den ersten drei Semestern vom Bachelor erhalten. Danach habe ich meinen Lebensunterhalt über eine Werkstudententätigkeit bestritten und das bis zum jetzigen Zeitpunkt.

    Ich verdiene natürlich mehr als 450 Euro (Freibetrag), da ich 20 Stunden die Woche arbeite. Sobald das Studium losgeht, fahre ich meine Stunden so weit runter, damit ich unter den Freibetrag komme.

    Ich möchte jetzt einen BAföG Antrag stellen und muss meine Einkommensnachweise vorlegen.

    Meine Frage ist nun, wirkt sich mein bisheriges Einkommen auf das BAFöG aus, da meine letzte Gehaltsabrechnung weit über 450 Euro liegt?
  • Hey Dave,

    dein Einkommen, das du vor dem Zeitraum , in dem du BaföG erhältst, hattest, spielt keine Rolle. Wenn du zum 1.4. BaföG beantragst, kannst du im März noch so viel verdienen wie du willst, aber auch das Überschreiten der magischen 5400 Euro pro Jahr ist kein Ausschluss vom BaföG. Der Überschuss wird nur abgezogen, sodass man weniger BaföG bekommt. Unterm Strich läuft es finanziell aus gleiche hinaus.
  • Hallo Luisa,

    ich bin nach meiner 10 Klasse, wo ich einen Realabschluss erreicht habe, ans Berufliche Gymnasium gegangen und befinde mich jetzt in der 12 Klasse. Ich habe das Problem, dass ich schon in der 11 Klasse aufgrund des online Unterricht viel verpasst habe und mit der Schule nicht klarkam. Schon da hatte ich vor, die Schule zu wechseln oder abzubrechen. Nun bin ich in der 12 Klasse und habe aufgrund von Corona und meiner psychischen Probleme ein Monat in der Schule gefehlt. Ich komme damit nicht mehr klar und wurde gerne die 12 Klasse zu Ende machen und dann an eine andere Schule wechseln. Ich will aber in die 11 Klasse zurück, sodass ich alles, was ich verpasst habe nachholen kann. Zugleich will ich aber auch von zu Hause ausziehen und Bafög beantragen. Bei mir zu Hause habe ich meiner Meinung nach keine gute Zeit, da ich drei kleine Geschwister habe, die ziemlich laut und belastend sind. Ich weiß auch ganz gut, dass diese Entscheidung sehr wesentlich für meine psychische Gesundheit wäre. Ich habe jedoch im Internet gelesen, dass Bafög bei einer Klassenwiederholung nicht erteilt wird. Könntest du mir sagen, wie meine Chancen stehen?


    Liebe Grüße
    Julia
  • Hey Julia,

    ob du BAföG bekommst, kommt unter anderem auf deie Schule an. Schulabschlüsse an allgemeinbildenden Schule werden nur gefördert, wenn man bei den Eltern auszieht, weil es keine vergleichbare Schule in zumutbarer Entfernung zum Wohnort der Eltern gibt.Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, was ein "berufsbildendes" Gymnasium ist, aber aber normalen Gymnasien gibt's im Regelfall kein BAföG, es sei denn das nächste Gymnasium ist mehrere Kilometer entfernt und erfordert mehrstündiges pendeln, was ich bisher noch nie gesehen habe. Anders wäre ein Schulabschluss auf dem 2. Bildungsweg also erstmal arbeiten und das Abi später nachholen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, was du definitiv tun solltest, beantrage einen Vorabentscheid statt dich auf fremde Personen im Internet (mich) blind zu verlassen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,
    ich bin bald im meinem letzten Jahr in der Ausbildung und würde für dieses noch gerne BaFöG beantragen. Ich bin leider nicht BAB berechtigt…. Allerdings würde ich gerne nachdem ich 1-3 Jahre gearbeitet habe noch ein Studium hinterherschieben, dass ich auch mit BaFöG finanzieren müsste.
    Würde das denn überhaupt gehen und muss das Studium mit dem Ausbildungsberuf zu tun haben?
  • Hey Kristin,

    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst problemlos nach der Ausbildung mit BaföG studieren. Wenn du dazwischen 3 Jahre arbeitest, ist es sogar unabhängig vom Einkommen deiner Eltern.
  • Hallo Luisa,

    ich habe ein Problem:
    Mein Pflichtpraktikum startet in einem Monat und ich verdiene dabei insgesamt ca. 3850 Euro. Davon werden mir etwa 2835 Euro auf mein BaföG angerechnet, das heißt sie werden mir verteilt über 12 Monate abgezogen -> neben Steuern etc. bleibt mir also gar nichts mehr - was soll ich denn nun machen? Ich werde auch nach dem Pflichtpraktikum praktisch 240 Euro weniger BaföG im Monat bekommen..

    Liebe Grüße
  • Hey Lara,

    da kannst du leider gar nichts machen., wobei du ja nicht weniger Geld, sondern nur weniger BAföG hast. Du kannst es andersrum betrachtet sehen, indem dein Praktikum nicht bezahlt wird. Der Unterschied wäre da, dass du mehr Schulden beim BAföG anhäuftst. Von den gekürzten 240 Euro wirst du nämlich 120 zurückzahlen müssen. Von deinem Praktikumsgehalt nicht.
  • Hallo Luisa,

    Ich hatte bereits 1. Semester Studiert, danach ein Architekturstudium begonnen und befinde mich momentan im 5en Fachsemester. Ich würde allerdings gerne meinen Studiengang und Ort wechseln, also meinen 2en Wechsel. Ich hatte bisher noch nie Bafög bezogen, außerdem waren 3 meiner 5 Semester "Coronasemester" habe somit den Bezug und die Motivation verloren. Wäre ich noch Bafög berechtigt und spielen die Coronasemester da eine Rolle ?
  • Hey Fynn,

    du hast Glück, dass die Coronasemester nicht mitzählen. Du kannst also noch BAföG bekommen, wenn du den Wechsel begründest und damit leben kanst, das du nicht ganz bis zum Abschluss gefördert wirst, weil es schon der 2. Wechsel ist. Vorherigen BAföG Anträge spielen dabei keine Rolle.
  • Hallo,
    ich wollte nur sagen, dass das mit der Berufsausbildung nicht stimmt.

    Wenn man eine fachfremde Berufsausbildung zuvor gemacht hat, verliert man auch den Anspruch auf Bafög.
    Außer bei einem aufbauendem Studium handelt es sich um eine Erstausbildung, die förderungsfähig ist (Krankenpfleger - Medizin oder Bankkaufmensch - Banking and Finance etc.)
  • Hey Melina,

    Wie kommst du darauf? Ich höre das zum ersten Mal. Es gibt sogar Fälle, wo es zwingend nötig ist eine fachfremde Ausbildung vorher gemacht zu haben, um Bafög zu bekommen. Aufbauen muss das nur, wenn man vor dem Studium Schülerbafög bekommen hat, aber nicht bei der klassischen dualen Berufsausbildung, die du als Beispiel aufführst. Ein Medizinstudium ist nach der Banklehre überhaupt kein Problem.
  • ich wurde seit 40 Jahren um mein geistiges Potential durch militärische Lyncherein gebracht und muss mich auf meine spärlichen Mittel beschränken . Ein Studium wird wohl auf längere Zeit unmöglich sein .
  • Hey Luisa,

    ich habe letztes Jahr mein Informatik Bachelorstudium abgeschlossen und bin derzeit im Master Informatik eingeschrieben. Ich studiere in Niedersachsen, bin im 3. Semester. Nächstes Semester ist mein letztes, wo nur noch die Masterarbeit ansteht. Nun habe ich vor nächsten Monat nach Bayern umzuziehen, um von dort aus schon Mal parallel zu networken und einen passenden Arbeitgeber zu finden in der Metropolregion München. Kann das Bafög-Amt ablehnen mir weiter Bafög zu zahlen, weil ich in Bayern wohnen werde? Die Studierbarkeit ist weiterhin zu 100% gegeben, da sowieso alles Online stattfindet und ich ja auch sowieso nur noch die Masterarbeit schreiben werden muss, was immer (auch unabhängig von Corona) von zuhause aus geschrieben wird mit wöchentlichen kurzen Meetings per Webchat mit dem Betreuer.

    Über deine Hilfe hierbei würde ich mich sehr freuen! :)

    MfG, Eduard
  • Hey Eduard,

    wo du wohnst ist vollkommen irrelevant. Fernstudiengänge werden genauso gefördert wie Präsenzstudiengänge und während der Abschlussarbeit darf man sogar im Ausland normales BAföG beziehen.
  • Heey, bin überfragt und finde leider keine passende Hinweise.

    Ich studiere jetzt im 9. Semester und schreibe meine Thesis.
    So wie’s aussieht muss ich meine Bearbeitungszeit verlängern, sodass ich ein 10. Semester belegen muss. Regelzeit ist 7. Semester, coronabedingt zählen 2 nicht dazu.

    Kann ich nochmals für die überschneidenden Monate Bafög beantragen?? Hab sonst in derzeit in der ich meine Thesis schreibe kein Einkommen.
  • Hey Julyy,

    zunächst einmal solltest du versuchen, die Verlängerung der Förderung nach Abschluss der Regelstudienzeit zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/. Falls das nicht klappt, kannst du auf jeden Fall Studienabschlusshilfe beim BAföG Amt beantragen. Das ist ein zinsloser der KfW Kredit, mit dem du die letzten 12 Monate deines Studiums finanzell überbrücken kannst. Die Rückzahlung erfolgt zusammen mit dem restlichen BAföG.
  • Hallo Luisa,
    meine Situation ist ziemlich kompliziert und die Geschichte eigentlich sehr lang, aber ich versuche sie so kurz zu halten wie ich kann.

    Ich bin inzwischen 30. Ich habe die schulische Ausbildung zur Goldschmiedin (BAföG geförderte) schon 2016 angefangen, musste sie im März 2019 aber auf Grund von psychischen Problemen vorübergehend unterbrechen. Vor dieser Ausbildung hatte ich schon eine BAföG geförderte Ausbildung, die ich aber auf Grund von massivem Mobbing durch Mitschüler als auch eine Lehrkraft, abgebrochen habe!

    Die Unterbrechung der Goldschmiedeausbildung kam auf Anraten vom Schulleiter, da er wegen meiner Fehlzeiten sonst gezwungen gewesen wäre, mich raus zu werfen, was er aber nicht wollte, da er bei mir Potenzial sieht.
    Die Ausbildung darf ich weiter machen sobald ich in Therapie bin.

    Ich hatte damals keine Unterstützung, weder finanziell noch das jemand mir geholfen hätte einen Therapeuten zu finden oder Behördengäng zu tätigen.
    Meine Mutter ist gesundheitlich, körperlich so wie seelisch, selbst zu angeschlagen und mein Vater ist abgehauen als ich acht war.
    Zu der Zeit war ich in einer furchtbaren Beziehung die meine Depressionen, die ich seit meiner Kindheit mit mir herumschleppe, überhaupt erst so verschlimmert hat, das es zu diesem Absturz gekommen ist.

    Inzwischen bin ich in einer gesunden Beziehung. Er unterstützt mich wo er nur kann und bezahlt sogar meine Krankenkassenbeiträge, damit ich überhaupt in Therapie kann.
    Ich habe einen Platz in Aussicht, was mich zuversichtlich macht das ich entsprechend auch bald mit der Ausbildung weiter machen kann.
    Da ich meinem Freund nur ungern weiter zur Last fallen will, hoffe ich das ich BAföG bekomme wenn die Schule dann wieder los geht. Im Moment bin ich noch zu labiel um neben der Ausbildung zu arbeiten.

    Steht mir überhaupt noch BAföG zu? Oder sollte ich mich anderweitig nach Unterstützung umsehen?

    Vielen Dank im Voraus, liebe Grüße Mary
  • Hey Luisa,
    hat man Anspruch auf Bafög während man Ausbildungsvergütung bekommt?
  • Hey Mahdi,

    grundsätzlich schon. Die Ausbildungsvergütung wird aber angerechnet, weshalb die meisten dual studierenden kein BaföG bekommen. Sie verdienen einfach zu viel.
  • Hej Luisa,

    Wie sieht es damit aus, wenn man zwischen dem Bachelor und Master einen anderen Studiengang wie zB ein Diplom begonnen hat, dies abbrechen möchte und stattdessen zu einem Master wechseln möchte? Wird dann BaföG gewährt, oder sagt das BaföG-Amt irgendwann ‚jetzt reicht es aber‘?
    Mein gewünschter Master-Studiengang baut auf meinen B.A. auf und eigentlich sollte es da keine Probleme geben, jedoch wurde mir ein in der Hotline gesagt, dass ich sicherheitshalber einen Antrag auf Vorabentscheid stellen soll. Ich frage mich, worauf genau es jetzt bei der Entscheidung ankommt, da ich viel online recherchiert habe und eigentlich kein Zweifel bestehen dürfe daran, dass ich BaföG bekomme.
    Gibt es da Wissen, das in so Ratgebern nicht drinsteht? :)
  • Hey Emma,

    ich hätte dasselbe geantwortet wie die Hotline. Das Problem ist, dass ein Wechsel im Masterstudium nicht förderfähig ist. Da du aber von Diplom auf Master wechselst, bin ich mir nicht 100% sicher, was das für deine Förderung bedeutet. Ich gehe davon aus, dass das abgelehnt wird und auch nur zu einem Vorabentscheid raten. Das ist schnell und einfach erledigt und die einzige verbindliche Antwort: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,
    Wie sieht es denn aus, wenn man nach den 2. Semester abbricht, dann eine Ausbildung absolviert und dann wieder anfängt zu studieren. Wird Bafög dann noch genehmigt ?
    Lg Katharina
  • Hey Katharina,

    ja, das ist kein Problem.
  • Hallo Luisa, ich habe seit dem 01.08.21 meine Hochschulreife begonnen.
    vorher habe ich eine ausbildung absolviert und parallel dazu die abendschule besucht. Ich habe bafög beantragt und mir wurde ein Brief zugeschickt, in dem eine Frist stand zu wann ich weitere Unterlagen nachzureichen habe. Ich habe allerdings , da ich in den Feiren verreicst war, diesen Brief natürlich viel zu spät gekriegt, bzw geöffnet. Ich habe mich sofort per Mail beim Amt gemeldet und die Situation geschildert. Leider will man mir Mitteilen das durch fehlende Mitwirkung die Leistung versagt ist. Ich muss nun den Antrag neu stellen und der wird erst für den neuen Zeitraum bewilligt... Ich meine da kann so nicht richtig sein!
  • Hallo Luisa,

    Ich habe an einer uni 4 semester gemacht (allerdings keine studienleitung erbracht und kein bafög bezogen). Ich befinde mich jetzt im 1. Fachsemester an einer hochschule und bin gerade dabei bafög zubeantragen. Ich wurde jetzt gefragt wsrum ich mich bereits im 5. Hochschulsemester befinde aber erst im 1. Fachsemester. Außerdem wurde ich gefragt warum ich meine fachrichtung wechsel. Kann etwas davon ein grund sein weswegen ich kein bafög kriegen würde ?
  • Hey Clara,

    ein Fachwechsel nach dem 3. Fachsemester muss gut begründet. Im Prinzip musst du nachweisen, dass du in Bezug aufs alte Fach berufsunfähig bist und das in den 4 Semestern zuvor nicht hättest ahnen können. Ein Sportstudent der bei einem Unfall gelähmt wird oder Körperteile verliert, kann das bisher studierte Fach nicht abschließen. Es muss also etwas drastisches sein. Würdest du direkt ins 5 Semester eingestuft werden, wäre es ein Hochschulwechsel, der immer förderfähig ist. Deshalb stellt dir das Amt diese beiden Fragen.
  • Entschuldige, ich noch mal.
    Meine Ausbildung ging 3 Jahre. Damit ist Bafög quasi ausgeschöpft und nur unter besonderen Bedingungen für eine weitere Ausbildung drin (Fachlich dieselbe Richtung, Ausbildung war allerdings Pflege) soweit ich herausfinden konnte? Demnach keine ebenfalls 3 jährige Erzieherausbildung möglich? :/
    LG, Paulina
  • Hey Paulina,

    denk ich auch, aber du könntest vielleicht eine zweijährige Erzieherausbildung mit Aufstiegs-BAföG finanzieren. Dafür kann man ebenfalls einen Vorabentscheid beantragen.
  • Hallo Luisa,

    ich habe letztes Jahr eine dreijährige schulische Ausbildung als Haus- und Familienpflegerin absolviert. Dafür gabs Schülerbafög - elternabhängig.
    Befinde mich nun in Elternzeit und möchte nächstes Jahr weitermachen. Entweder:

    FOS Bereich Sozialpädagogik und anschließend Studium Soziale Arbeit

    oder

    FOS Sozialpädagogik anschließend 2-jährige Erzieherausbildung

    oder

    3- jährige Erzieherausbildung

    Ist davon überhaupt etwas möglich? Hatte meine Ausbildung nur gemacht um anschließend die FOS zu machen und danach ein Studium aufnehmen zu können und bin mir nun total unsicher ob der Plan überhaupt aufgeht. Kann ich denn drei mal Bafög beziehen?

    Liebe Grüße, Paulina
  • Hey Paulina,

    eigentlich 2 Mal ist kein Problem. 3 Mal geht in bestimmten Konstellationen auch z.B. Ausbildung/Schulabschluss, dann Bachelor, dann Master, aber bei Ausbildung + FOS + Bachelor bin ich mir nicht 100% sicher, wenn auch optimistisch. Wobei ich aber sicher bin ist, dass du nach einem Studium keine Erzieherausbildung mehr finanziert bekommst. In aller Regel müssen förderfähige Ausbildungen immer ein Upgrade zum vorhandenen Status darstellen du solltest einen Vorabentscheid beantragen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,

    ich bin seit 2017 in Deutschland und mein Aufenthaltstitel ist 25 ABS. 2 . Ich bin aus Saudi Arabien , und habe mein Abitur in Saudi Arabien, und habe 2 Jahren Jura in Saudi Arabien studiert. Jetzt habe ich eine Zulassung in Wirtschaftswissenschaften hier in Deutschland.
    Habe ich das Recht, mich für den Bafög zu beantragen?

    LG Linda
  • Hey Linda,

    das ist schwierig zu beantworten. Ob du BAföG bekommst, hängt davon ab, ob dein Jurastudium in Saudi Arabien als mit dem deutschen Studium gleichwertig erachtet wird. Wenn ja, brauchst du einen sehr guten Grund für den Fachwechsel. Du musst nachweisen, dass ein Abschluss in Jura unmöglich ist.
  • Hallo Luisa,
    und danke fuer den informativen Artikel.
    Wie sieht es denn aus, wenn ich den gedeckelten Darlehensbetreg (ca 10.000)im Bachelor-Studium ausgereizt habe und auch bereits zurückgezahlt habe, jetzt ein Masterstudium beginne und Bafög bewilligt bekomme? Ist mein Darlehensbetrag dann weiterhin ausgeschöpft oder beginnt es dann von vorne und die Hälfte des bewilligten BAföGs ist zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden?Lg Joe
  • Hey Joe,

    dann wird der Master komplett bezuschusst. Bachelor und Master zählen zusammen.
  • Hallo Luisa,
    ich hab eine Frage zum elternunabhängigen Bafög. Ich hab eine Ausbildung über 4 Jahre zur Erzieherin gemacht. Anschließend habe ich ein Lehramtsstudium begonnen und befinde mich ab Oktober dann im 5. Semester. Seit dem Ende der Ausbildung (7/2019) arbeite ich in Teilzeit (16 Std. wöchentlich mit einem Gehalt von ca. 980,00€). Jetzt mein Problem: Ich bin schwanger und der errechnete Geburtstermin wäre im Mai 2022. Dh. ich werde nur bis Juli 2022 Gehalt bzw. Mutterschaftsgeld bekommen und werde wohl ab sofort mit vollem Gehalt von der Arbeit freigestellt werden. Elternunabhängiges Bafög kann man ja bekommen, wenn man eine BAB absolviert hat und anschließend 3 Jahre gearbeitet hat. Zählt dafür die Beschäftigung während des Bachelors bzw. auch die Zeit der Freistellung und des Mutterschutzes. Das Elterngeld würde ich gerne auf 24 Monate aufteilen.
    Ich beabsichtige den Bachelor trotzdem in Regelstudienzeit abzuschließen, bin aber nicht sicher, ob ich vllt. doch ein Semester dran hängen muss.
    Könnte ich dann für das 7. Bachelorsemester und den Master elternunabhängiges Bafög bekommen.

    LG Celina
  • Hey Celina,

    Das mit den drei Jahren muss erfüllt sein BEVOR du studierst, was du neben dem Studium machst, spielt keine Rolle. Also wird das nicht mit elternunabhängig. Der Master ist elternunabhängig, wenn du zwischen Bachelor und Master 3 Jahre arbeitest oder dein Kind betreust oder du bist zu Beginn dest Master zwischen 30 und 34.
  • Hallo liebe Luisa, ich habe Bafög schon in Anspruch genommen ( bei der Verkäuferausbildung zusätzlich zum Ausbildungsgehalt und danach bei meiner Ausbildung zur Erzieherin). Nun überlege ich aber noch eine Schauspielausbildung zu machen. Sprich, es wäre das 3. Mal Bafög. Ich bin 28 Jahre. Ist das denn möglich, Bafög nochmal zu beziehen, oder gibt es da Förderungsgrenzen? Lg
  • Hey Desirée,

    Bafög dient der Erstausbildung. Wenn du schon 2 Berufe gelernt hast und der nächste Abschluss nicht höher ist wie z. B.. ein Studium, wurde ich mich nicht darauf verlassen, dass Bafög bewilligt wird. Beantrage einen Vorabentscheid, dann weißt du, woran du bist.
  • Hey Luisa,

    Ich habe eine Abitur aus Saudi Arabien, und habe 2 Jahren Jura studiert in Saudi Arabien.

    Ich wollte in Deutschland Wirtschaft studieren.
    Bekomme ich Bafög oder nicht?

    Liebe Grüße
  • Hey Linda,

    das hängt von deinem Aufenthaltstitel hier ab und davon inwiefern dein Studium in Saudi Arabien anerkannt wird. Ob diu BAföG bekommst oder nicht, erfährst du nur mit einem Antrag.
  • Guten Tag,


    finanziell sollte ich für eine Bafög Förderung sehr gut aufgestellt sein, allerdings habe ich das Problem dass ich derzeit in der Erzieher Ausbildung bin und hierbei Bafög gefördert werde. Ich möchte Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut werden. Ist da grundsätzlich noch die Möglichkeit, Psychologie Bachelor und Master gefördert zu bekommen? Oder nur den Bachelor, weil das die Ausbildung zweiter Art wäre? Ich bin verwirrt. Vielleicht weißt du da besser bescheid?mfg
  • Hey Alexander,

    studenten bafög ist nach schülerbafög kein problem, wenn du nicht vor der ausbildung auch noch deinen schulabschluss damit finanziert hast
  • Hey Luisa,
    Erstmal danke für den hilfreichen Artikel!
    Dennoch frage ich mich was genau "bis zum 4.Fachsemester" bedeutet. Ich habe nämlich genau vier Semester lang SoWi studiert und ab dem 5.Semester statt Politik ein anderes Fach im ersten Semester angefangen, aber bin in der Soziologie im 5.Fachsemster geblieben. Habe während der ganzen Zeit kein Bafög beantragt. Könnte das nun bedeuten ich werde für den Master kein Bafög kriegen können?

    LG marina
  • Hey Marina,

    was du im bachelor machst, hat nichts mit deinem BAföG Anspruch im Master zu tun. Generell ist es völlig egal, ob man irgendwann schon BaföG beantragt hat. Hier geht es lediglich um die Förderung eines Fachwechsels. Wenn man 4 Semester regulär in einem Fach immatrikuliert war und zum 5. Semester plötzlich was andres studieren will, ist es fast unmöglich ab dem 5. Semester bis zum Bachelorabschluss BAföG zu bekommen. Wer ehrlich zu sich selbst ist, weiß schon länger, dass das aktuelle Studium nichts für einen ist und besetzt unnötig einen Studienplatz über den sich jemand anders freuen würde. da macht das amt nicht mit. wenn du aber einen Unfall hast und das bisherige Studienfach nicht mehr abschließen kannst, weil dir jetzt z.B. plötzlich ein Arm fehlt, dann bewilligt dir das Amt einen wechsel in ein geeigneteres Fach. Sowas ist extrem selten. Wenn du jetzt aber im 5 Semester einfach so lieber Kunst als Mathe studieren willst, bekommst du im Master wieder ganz normal BAföG, auch wenn du den Kunstbachelor allein finanzieren musstest.
  • Hallo, schon einmal danke für den Artikel!:)
    Eine Frage hätte ich noch. Wenn ich zwei mal ein Studium nach dem zweiten Semester abbreche, aber in beiden Fällen gar keinen Bafög beatragt hatte, kann ich dann bei meinem dritten Studienstart Bafög bekommen?
  • Hey Piet,

    ob du BAföG bekommen hast oder nicht, ist egal. Die Regeln sind immer dieselben. Du kannst BAföG beantragen, musst deinen Sinneswandel aber begründen. außerdem werden dir 2 Semester von der neuen Regelstudienzeit abgezogen.
  • Hallo Luisa
    Danke für den Tollen Artikel,

    ich hab eigentlich zwei Fragen, die ich unten geschildert habe, erstens meine Sachbearbeiterin ist unflexibel, versuche sie zu erreichen, sie ist fast nicht im Büro und daher wurden meine anrufe umgeleitet.
    ich bin mir sicher dass meine Emails bei ihr eingegangen sind, weil ich nach jeden verschickten Email Eingangsbestätigung bekomme
    Meine Frage ist , ob die Möglichkeit besteht meine Sachbearbeiterin zu ändern.

    Zweitens ich arbeite als Sicherheitsmann im impfzentrum, wie Sie vielleicht wissen, dass die Einkünfte von Coronabednigte Tätigkeiten während der Pandemien bei Berechnung des für die BAföG-Förderungsleistung maßgeblichen anrechenbaren Einkommens ohne Berücksichtigung bleiben.

    der link dafür : https://www.xn--bafg-7qa.de/engagement-gesundheitswesen-soziale-einrichtungen-landwirtschaft-759.php

    Daher würde gerne wissen, ob das später Wirkung auf die Förderungsleistung selbst wenn aus meiner Tätigkeit mehr als 5400 auf dem Konto gegangen ist.
  • Hey Majdi,

    die Zuständigkeit der Sachbearbeiter ist alphabetisch geregelt. Ich gehe nicht davon aus, dass da große Auswahl besteht, aber frag doch einfach mal bei der Amtsleitung nach.
    Was die 2. Frage angeht, ist die Antwort schon in deinem Link enthalten: "Seit dem 01.03.2020 erzieltes zusätzliches Einkommen von Auszubildenden aus einer Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf ist bis zum Ende der Pandemie nicht förderschädlich." Entscheidend ist, dass manden Job vor dem 01.03.2020 noch nicht hatte. Wenn es dir nur darum geht, dass du diesen Job dem Amt noch nicht mitgeteilt hast, würde ich das umgehend nachholen. Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass deine Tätigkeit im Impfzentrum keine Auswirkung aufs BAföG hat.
  • Hallo Luisa,
    Vielen lieben Dank, dass du dir die Zeit nimmst unsere Fragen zu beantworten!

    Wüsstest du wie das mit dem Pflichtpraktikum aussieht? Ich verdiene in dem halben Jahr mehr als ich über das Jahr mit Bafög verdienen dürfte. Ist es erlaubt das ich mein Bafög-Antrag erst nach dem Pflichtpraktikum stell um wieder Förderberechtigt zu sein für die letzten 2 Semester in denen ich wieder nichts verdienen werde? Sonst würde ich quasi im 6. Semester nichts bekommen aufgrund des Gehalts im 5. Semester
  • Hey Vika,

    ja, das iszt in Ordnung.Stell einfach keinen Antrag für den Praktikumszeitraum, dann wird auch nichts angerechnet. Trick 17 ;)
  • Hallo, ich studiere derzeit an einer Universität Jura und würde nebenbei gerne noch Psychologie beginnen. Ich bekomme bereits Bafög jetzt meine Frage, wenn ich mich an einer anderen Uni ebenfalls für Psychologie bewerbe bekomme ich dann Probleme mit meiner Förderung?
    LG
  • Hey Gina,

    ganz ehrlich, da bin ich mir nicht sicher und ehe ich hier Falschinformationen verbreite, lasse ich es lieber ganz. Frag einfach mal bei deinem Amt nach.
  • Hallo Luisa,

    ich werde meine 12.Klasse im dem nächsten Jahr in einem technischen Berufskolleg mit den Schwerpunkten Chemie, Elektrotechnik und Informationstechnik und ein berufliches Gymnasium anfangen. Momentan wohne ich bei meinen Eltern. Meine Eltern sind unter der Unterstützung des Jobcenters und können mich nicht unterstützten.
    ich wollte wissen, ob ich Anspruch auf Bafög haben kann ?

    Mit freundlichen Grüßen
    F.G
  • Hi Luisa
    Vielen Dank fürs Teilen deines Wissens!
    Ich bin jetzt 30, habe einem Bachelor in Design an einer FH abgeschlossen und jetzt beginne ich mit einem neuen Bachelor in Tanz und Choreografie an einer Kunstuniversität.
    Der FH Bachelorabschluss bringt die allgemeine Hochschulreife automatisch mit und das hat mir ermöglicht, ein Studium an einer Universtät machen zu können. Ich habe also meine Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht und kann ich somit in meine zweite Ausbildung gefördert werden?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn du dazu was sagen könntest!
    Vielen Dank!

    liebe Grüße
  • Hey Yuchen,

    tut mir leid, aber ein Zweitstudium ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ein Master wäre aber förderfähig.
  • Hallo Luisa,
    ich studiere zur Zeit Fern. Der Hausbesitz von der Uni ist in der Türkei , deswegen bekomme ich auch kein BAföG. Ich will eine Ausbildung in Deutschland machen . Kann ich Schüler-Bafög bekommen?
  • Hey Elli,

    das kommt auf deuinen Aufenthaltsstatus in Deutschland an. Ich nehme an, dass du Türkin bist. Wenn du die deutsche Staatsbürgerin bist, ist das schonmal kein Problem. Wenn du das Studium aber erfolgreich abschließt, ist Schülerbafög unwahrscheinlich. Grundsätzlich ist BAföG für die Erstausbildung da. Ein Studium ist eine solche Ausbildung.
  • Hallo!
    Ich habe auch eine Frage. Ich bin jetzt 32 und habe 2 Kinder (8 und 5), Nummer 3 ist unterwegs. Meine BA habe ich im WS abgegeben und warte auf das Zeugnis. Ich habe für den Bachelor ewig gebraucht und über die Förderhöchstdauer BAföG bekommen. Nun möchte im Oktober meinen Master machen in einem Verwandten Fach. Ich habe noch Module aus einem anderen Studiengang nachstudiert damit ich das auch so darf. Bin ich BAföG berechtigt? Im Bachelor bekam ich schon Elternunabhängiges BAföG da ich eine Ausbildung gemacht habe und seit meinem 16. Lebensjahr nicht mehr zu Hause wohne. Das Einkommen meines Mannes reicht für uns 4 nicht aus und ich Verdine nur 450 Euro nebenbei.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
  • Hey Isabell,

    klar hast du Anspruch! Ich sehe jedenfalls nichts, was dagegen spricht.
  • Hallo Luisa, ich habe eine Frage.
    Ich möchte nach dem Abitur eine Sprache im Fernstudium über 1 Semester studieren,( ohne Bafög) und dann im kommenden Semester ein Lehramt Studium beginnen und für dieses dann Bafög beantragen. Ist das ein Problem? Danke für die Antwort
    Liebe Grüße
    Astrid
  • Hey Astrid,

    ob du für as Fernstudium BAföG beantragst oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn es ein einmaliger Fachwechsel ist, ist das kein Problem. Wenn du irgendwann nochmal das Fach wechselst, musst du das erklären.
  • Liebe Luisa,

    ich habe bereits im Ausland studiert (Bachelor und Master) und hatte vorher kein Bafög beantragt. Hätte ich noch Anspruch auf Bafög, weil ich mein Erststudium im Ausland absolviert habe?

    LG
  • Hallo Luisa,
    habe ich nach einem abgeschlossenem Dualen Studium als Diplom Finanzwirt Anspruch auf Bafög für einen Master?
  • Hey Rojhat,

    mit abgeschlossenem Diplom gibt es kein BAföG mehr. Auch nicht für ein Masterstudium.
  • Hallo Luisa, ich habe folgende Frage:

    Wo liegt die Grenze beim eigenen Einkommen? Ich habe gerade viel recherchiert und stoße jedoch immer wieder nur auf die Aussage, dass wenn ich mehr verdiene als 450€ pro Monat, ich mit Kürzungen meines BAföGs rechnen muss. Mir geht es aber darum, wie viel ich allgemein verdienen darf und ab wann das Bafögamt sagt, dass das was ich verdiene zu viel ist, um mich finanziell zu unterstützen. Natürlich spielt auch mein Vermögen und das Einkommen meiner Eltern eine Rolle, doch geht es mir gerade erstmal in erster Linie um mein eigenes Einkommen.

    In meinem Nebenjob arbeite ich mit 19,5 Stunden (Die wöchentliche Stundenzahl muss ja unter 20 Stunden liegen, wie ich bereits gelesen habe)

    Danke im Voraus!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabiha
  • Hey Sabiha,

    das kan keiner Pauschal beantworten, weil das mit deinem Bedarf zu tun hat und der bei jedem anders ist. Und dann kommt es noch auf die Art des Einkommens an. Nutze am besten einfach unseren BAföG Rechner. Damit kannst du dich deiner persönlichen Einkommensgrenze annähern. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
  • Vielen Dank!
  • Liebe Luisa,
    vielen Lieben Dank für deine schnelle Antwort.
    Jetzt bleibt nur meine letzte und wichtige Frage.

    Ich habe nach dem 2-te Semseter mein Studium abgebrochen. Also da ich damals kein Idea hatte wenn ich mein Fach wechsle, was ich studiere dann. Und ich habe ein Jahr gearbeitet
    Nach einen Jahr erst habe ich in Wirtschaftsrichtung Studienkolleg absolviert und jetzt ist dann schon 2 Jahre von mein Studumabbruch und will ich wieder Bafög beantragen.

    Bekomme ich trotzdem Bafög? Weil ich ohne Grund mein Studium ein ganzes Jahr abgebrochen habe und stattdessen gearbeitet habe?

    Wenn du diese Frage mir Antwortest würde ich von dir sehr bedankbar sein.

    MFG

  • Hey Bayani,

    ja, das ist egal, ob dazwischen ein Pause liegt oder nicht. Entscheidend ist nur, in welchem Semester du abgebrochen hast.
  • Hallo,
    Ich habe eine Frage und ich hoffe, dass Sie mir antworten.
    Ich habe in meinem Land in Asien 4 Semester Jura studiert. Als ich hier in Deutschland kam habe ich Sprache gelernt, um hier meine Fachrichtung wieder studieren zu können.
    Ich habe Flüchtlingshintergrund. Ich habe angefangen und eine Zulassung bekommen und auch bafög. Aber nach dem Zweiten Semester habe ich abgeschlossen dass nicht mehr Jura zu studieren, da ich sehr schlechte Ergebnisse erhalten habe ( also nicht bestanden). Ich habe überlegt mein Fach zu wechseln vllt schaffe ich dann. Und habe ich Studienkolleg in Deutschland in Bereich Wirtschaftwissenschaft absolviert.
    Auf Grund mein Interesse an Jura werde ich mich Wirtschaftsricht bewerben. Und damit auch möchte ich Bafög überzeugen dass ich nicht ein ganz anderes Fach gewechselt habe.

    Jetzt meine Frage. Bekomme ich trotzdem Bafög?
    Und musste ich manche Fächer bestanden haben in diese 2 Semesterige Jura Studium in Deutschland?
    Was kann ich als Grunde sagen?

    Ich bitte Sie mir etwas vorzuschlagen. Ich brauche wirklich Ihre Ratschläge
    Dankeschön im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey Bayani,

    wie und ob du den Wechsel begründen musst, hängt davon ab, in welchem Fachsemester du warst. Das steht auf deiner Immatrikulationsbescheinigung. Waren es nur zwei Fachsemester brauchst du nichts begründen. Waren es drei Fachsemester, sind die nicht bestandenen Prüfungen dein Grund. Waren es vier oder mehr Fachsemester, gibt es in deinem Fall kein BAföG mehr.
  • Hi Luisa,

    nach dem Abitur habe ich eine einjährige Ausbildung, anschließend eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen. Das war sozusagen in der Wartezeit für das Medizinstudium drin. Habe ich nun durch meine Abschlüsse keinen Anspruch mehr auf Bafög für das Medizinstudium?
  • Hey Ina,

    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Dir steht BAföG genauso wie jedem ohne Ausbildungsabschluss zu.
  • Hey Luisa,


    ich hoffe, dass du mir meine Frage beantworten kannst.
    Ich fange im April das vierte Semester an und sollte nach dem vierten Semester keinen Anspruch mehr darauf haben, weil ich Probleme im Studium hatte und nicht viele Fächer mitgeschrieben habe in der Corona Zeit.
    Was wäre der einzige Grund um die Förderung zu beanspruchen?
    Ich habe mir überlegt mein Studiengang zum ersten Mal zu wechseln aber erst im nächsten kommenden Wintersemester.
    Wäre es möglich nach dem Vierten zu wechseln?

    Vielen Dank im Voraus.
  • Hallo Luisa,
    ich bin 31 Jahre alt, Mutter einer alleinerziehenden Tochter von 4 Jahren und beginne jetzt meinen Master per Fernstudium.
    Parallel arbeite ich in Teilzeit mit 90%. Habe ich eine Chance auf BAföG?
    LG aus dem Saarland
  • Hey Sarah,

    du musst weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten um BAföG berechtigt zu sein.
  • Hey Luisa,
    ich habe damals 1 Semester an einer Hochschule studiert mich dann aber an einer anderen Hochschule immatrikuliert weil mir der Studiengang nicht gefiel. Im zweiten Studiengang habe ich mein 3 versuch nicht bestanden und wurde nach dem Dritten Semester exmatrikuliert. Heute studiere ich wieder und habe mein Erstantrag gestellt. Steht mir Bafög zu ?
  • Hey Anna,

    Ja, wenn dem Amt die beiden Wechsel erklärst. Die lertzten 3 Semester werden aber von der Regelstudienzeit des neuen Studiums abgezogen. Du wirst die letzten 3 Semester also anders finanzieren müssen.
  • Hallo Luisa
    Ich habe bezugnehmend auf meine letzte Frage noch eine Nachfrage.
    Du sagtest, dass man auch zweimal wechseln könnte, dann aber die Förderhöchstdauer vom zweiten Studiengang (der Regelstudienzeit) weiter gilt.
    Sollte ich also Medizin studieren nach dem ersten Wechsel hätte ich ja nach Regelstudienzeit 6 Jahre Höchstförderdauer. Gilt die weiter, wenn ich wieder in mein ursprüngliches Fach zurückwechsle?
  • Hi Luisa,
    Ich bekomme Bafög über die Regelstudienzeit hinaus, da ich Papa bin. Durch die Corona Mehrbelastungen gibt es in Hamburg ja nun auch pauschal eine längere Regelstudienzeit für alle die im SoSe eingeschrieben waren (möglicherweise auch WiSe). Werden diese "Corona Semester" noch zusätzlich auf meinen längeren Anspruch on Top addiert, oder fällt das zusammen ? Ich bekomme nämlich 3 Semester länger, nun5 ? Oder doch nur weiterhin 3?
    LG aus Hamburg
  • Hey Tim,

    soweit ich weiß, müssten es 3 bleiben. es handelt sich ja um denselben Zeitraum. Du bist ja nicht länger sonder "nur" stärker belastet. Alle, die bisher keinen Grund zur Verlängerung haten, haben jetzt einen. Das ist der eigentliche Unterschied.
  • Hallo Luisa,

    diese Frage brennt bestimmt Viele Leute. Die Hotline des Deutschen Studentenwerks 0800 223 63 41 kann man seit Monaten(!) nicht erreichen.
    Wissen Sie was es damit auf sich hat? Ich hab auch das Studentenwerk München angerufen und die gehen gar nicht auf meine einfache Frage ein leider.

    Danke für deine Hilfe.
    LG
  • Hey Angelika,

    ich bin da heute problemlos durchgekommen. Du hast vielleicht einfach ein schlechtes Timing.
  • Hallo Luisa,

    da ich einen masterwechsel gemacht habe, wurde mir Bafög abgesagt. Nun habe ich eine Forderung zur Rückzahlung der letzten zwei Monate erhalten. Ich muss also 1580 euro bis Mitte Aprill in einem Monat zurückzahlen. Ich habe das Geld aber nicht auf ein mal. Was kann ich machen? was gibt es für Möglichkeiten? Da wir mitten in einer Pandemiekriese sind konnte ich keinen Job finden, erst im Juni habe ich einen.

    Danke für deine Hilfe.
    LG
  • Hey Angelika,

    bitte um Ratenzahlung. Ist für gewöhnlich kein Problem. Wenn du sie nichts ans Telefon kriegst, schreib einen Brief. Wenn du darauf auch keine Antwort bekommst, wende dich ans Bundesverwaltungsamt. Die sind für die Rückzahlungen zuständig.
  • Hallo Luisa,
    Wie ist es mit Bafög, wenn ich jetzt aus meinem studienfach (zweites fachsemester) in ein anderes Studium wechsle ( mein Traumstudium Medizin) und dieses nicht packen sollte und wieder zurück in mein altes Fach wechsele. Würde ich dann trotzdem weiter Bafög bekommen?
    ich bekomme jetzt für mein lehramtsstudium Bafög und würde für Medizin auch wieder Bafög beantragen wollen. Und wenn ich dieses nicht packe und wieder zurück wechsle?
  • Hey Anna-Lena,

    man darf mehrfach wechseln, bekommt aber ab dem zweiten wechsel nicht mehr die komplette Regelstudienzeit gefördert. das letzte Studium wird zeitlich mitgerechnet.
  • Ich habe wegen der Pandemie mein Studium abgebrochen. Nun habe ich vor, erstmal eine Ausbildung zu machen. Eventuell würde ich aber später nochmal studieren. Da ich für das erste Studium Bafög bezogen habe und vor dem dritten Semester abgebrochen habe, ist es dann möglich nach der Ausbildung auch noch mal Bafög für das Studium zu beantragen?
  • Hey Max,

    wenn du im gleiche Studienfach weitermachst, ist es kein Abbruch. Fängst du in einem anderen Fach nochmal bei 0 an, sollte es aber auch kein Problem sein, weil du früh genug abgebrochen hast.
  • Hey Luisa,

    ich finde den Artikel super und habe auch noch eine Frage an dich.
    Ich habe meinen Bachelor in der Tasche, für die ersten 3. Semester habe ich Bafög bekommen. Danach nicht mehr, da ich den Leistungsnachweiß nicht erbringen konnte. Nun arbeite ich als Bachelor und habe vor in 2-3 Jahren meinen Master zu machen. Nun die Frage zur Rückzahlung: wenn ich die Bachelor-Schulden vor dem Master zurück zahle, wachsen dann die Schulden vom Master auch wieder auf 10000€ an?
    Und wenn ich die Schulden aus dem Bachelor nicht vor dem Master zurückzahle, so werden diese trotzdem zu beginn des Masters fällig, oder?
    Ich finde die Schuldenobergrenze von 10000€ gut, dennoch bringt es mir nichts, wenn ich erst nach Fälligkeit der Bachelor-Schulden mit dem Master anfange.

    Danke schon mal.

    LG Lisa
  • Hey Lisa,

    Die Schulden sind immer 5 Jahre nach dem Bachelor fällig, egal, ob du noch den Master machst oder nicht. Ich gehe davon aus, dass die Bachelor und Master auch dann zusammen zählen, wenn die Schulden aus dem Bachelor bereits beglichen sind. Sicherheitshalber solltest du aber beim Bundesverwaltungsamt fragen. Die wissen das am besten.
  • Hej Luisa, ich habe auch eine Frage.
    Ich sudiere im 5. Semester Eng und Sport auf Lehramt Gymnasium und beziehe regelhaft Bafög. Ich habe fast alles zusammen und wollte im nächsten Semester mit meiner Bachelorarbeit beginnen. Allerdings bin ich nun 3x bei einer Klausur durchgefallen. Ich überlege nun mein Studium in Österreich fortzusetzen: ebenfalls Eng und Sport auf Lehramt. Kann ich unter diesen Umständen mit einer Bafög-Auslandsförderung rechnen?
  • Hey Bianca,

    denke schon, aber stell lieber einen Antrag auf Vorabentscheid bevor du dich festlegst.
  • Hallo Louisa!

    Ich habe auch eine Frage die mir das Internet noch nicht so ganz genau erklären konnte, bin gerade auf diese Seite gestoßen und ich hoffe, du kannst mir evtl. helfen :)Ich war 2013/2014 schon einmal in einen Studiengang für zwei Semester eingeschrieben und habe Bafög bezogen, habe das Studium aber nach dem 2. semester (aber vor beginn des 3.) abgebrochen und stattdessen in einem ganz anderen Bereich eine Ausbildung abgeschlossen. Ende diesen Jahres werde ich nach der Ausbildung 3 Jahre erwerbstätig gewesen sein. Da dieser Ausbildunbsgeruf inzwischen aus diversen Gründen gar nicht mehr zu mir passt und ich in ein fettes Burnout getrudelt bin würde ich gern noch einmal unsatteln und vor meinem 30. doch noch einmal ein Studium beginnen. Ich bin 27. Ist es möglich, dass ich für dieses Studium elternubhängiges Bafög bekomme? Eigentlich erfülle ich die Kriterien, bis auf dass ich eben schon Mal zwei Semester in einen Studiengang eingeschrieben war. Ist das etwas, dass kir nun Bafög verwehren wird oder habe ich noch eine Chance? :D

    Lg,
    Zarvos
  • Hallo Luisa,

    ich befinde mich im 3.Semester eines BWL Studiengangs (den ich wegen meiner Familie gewählt habe) und bezog seit Beginn des Studiums Bafög.
    Nun ist es so, dass ich den Studiengang und die Hochschule wechseln möchte allerdings zu Design.
    Meine Sacharbeiterin des Bafög Amtes meinte, dass es schwer werden könnte für den Wechsel weiteres Bafög zu erhalten. (Weil die Fachrichtungen so unterschiedlich sind)
    Kann ich mich an der Hochschule exmatrikulieren, in der Zwischenzeit arbeiten und mich zum Wintersemester and der neuen Hochschule mit einem neuen Bafög Antrag fördern lassen?

    LG
  • Hey Mine,

    eigentlich ist es gut, wenn die Fachrichtungen sich unterscheiden. Du musst nur begründen, warum du meinst, dass Design viel besser zu dir passt als BWL und dich vor dem 4. Semester exmatrikulieren. Was du zwischen den beiden Studiengängen machst, ist egal.
  • hallo Luisa,

    ich beziehe seit fast 2 Semestern Bafög, weiß aber, dass es in diesem Fach kein drittes Semester geben wird und habe mich schon an derselben Hochschule nach einem anderen Studiengang beworben, und jetzt liegt mir ein Angebot des neuen Studiengangs vor, das ich eigentlich angenommen habe, ich werde mich erst nach den Klausuren des zweiten Semesters exmatrikulieren, Da in dem neuen Fach fast der gleiche Lerninhalt hat, damit ich das später anerkennen lassen.
    Es ist aber erwähnenswert, dass ich den semsterbetrag für das alte Fach überwiesen hab, die studierenden Service Center teilten mir mit, dass wenn ich ein Angebot des neuen Studiengangs bekomm, der betrag kann für das neue Fach umgebucht werden.
    Die Frage ist, es wurde mir Studien Bescheinigung für das dritte Semester des alten Fachs erstellt.
    Könnte es sein, dass BAföG Amt denken, dass ich mich für das dritte Semester angemeldet hab.
    Nach meiner Kenntnis kann man bis Ende des zweiten Semesters sein Studium wechseln
    Was kann man hier begründen wegen des Fachwechsels , außerdem wie kann ich wissen, dass das BAföG Amt für das neue Studium wieder vom anfang zahlt.

    Liebe Grüße
  • Hey Mo,

    ein Wchsel vor dem 3. Semester muss gar nicht begründet werden.Stell einfach einen neuen Erstantrag und füge Exmatrijulationbesxheinigung des alten sowie Immatrikulationsbescheinigung des neuen Studiengangs vor. Alles ganz einfach.
  • Hallo liebe Luisa,

    ich habe mein Bafög für einen Master beantragt, dieser wurde auch bewilligt. Ich hab nun aber die super schwierige Einstiegsphase aber nicht geschafft, rund 120 von 400 leuten wurden nur angenommen. Ich habe also sehr schnell mich orientiert und mich direkt an der Uni Wien eingeschrieben. Ich habe doch bestimmt weiter Anspruch auf bafög, selbst wenn ich die Einstiegsphase an der "alten" Uni nicht geschafft habe, oder?

    Ich hab dem Bafög Amt schnell davon berichtet und schon alles berichtet und ein Begründungsschreiben für mein Fachrichtungswechsel geschrieben. Nun warte ich auf die zusage zur Weiterförderung.

    Danke für deine Hilfe.

    Liebe Grüße
    Angelika
  • Hey Angelika,

    ein Fachwechsel ist im Master grundsätzlich nicht förderfähig. Sorry. Wird wohl nichts
  • Hallo :) Ich bin jetzt seit 3 Semestern im Biologiestudium in Wien eingetragen. Ich möchte mich nun exmatrikulieren und Medizin in Wien studieren. Ich habe noch nie Bafög beantragt. Habe ich noch einen Anspruch, wenn ich mich aus dem Biologiestudium ausschreibe? Würde mich über eine Antwort freuen.
  • Hey Annika,

    Prinzipiell ja. Du musst den Wechsel aber begründen. Warum meinst du, dass dir Medizin eher liegt als Biologie?
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine Frage bzgl. des Risikos kein Bafög mehr während des Masters zu erhalten.
    Hier einmal die Fakten:
    Ich studiere derzeit in meinem letzten Bachelorsemester
    Ich hatte nach dem zweiten Semester einen Fachwechsel, welcher auch anerkannt wurde
    Damit wurde meine Förderungshöchstdauer bis zum Ende meines letzten Bachelorsemesters des neuen Studiengangs bewilligt
    Ich möchte nun ein halbes Jahr pausieren und dann zum Wintersemester hin meinen Master starten
    In dem halben Jahr Pause würde ich gerne ein Praktikum absolvieren
    Viele Unternehmen erwarten jedoch, dass ich die gesamte Praktikumstätigkeit über immatrikuliert bin

    Nun meine Frage:

    Kann ich mich einfach für eine Hochschule (Master- oder Bachelorniveau) immatrikulieren, kein Bafög beantragen für das halbe Jahr und erst wieder zum eigentlichen Masterstart im Wintersemester einen Bafög Antrag stellen? Oder gilt das als Fachwechsel bzw. Abbruch und ich erhalte kein Bafög für mein Master im Wintersemester?

    Danke schonmal im Voraus!

    Liebe Grüße
  • Hey Isabelle,

    solange du das Fach nicht wechselst, ist es auch kein Fachwechsel. Immatrier dich einfach in dem Studiengang in dem du deinen Abschluss machen möchtest und nutze ein Semester davon für dein Praktikum. du solltest aber beachten, dass es BAföG nur während der Regelstudienzeit gibt. Egal, wann du es beantragst.
  • Hallo, danke erstmal für die vielen Tipps hier.
    Nun meine Frage, ich habe verschwitzt mich für die Prüfungen anzumelden. Ich bin im 1. Semester im Master und bekomme auch mein Bafög, ich würde mich gern in der Hochschule zurückmelden und meine Prüfungen im 2. Semester ablegen. Mein BWZ ist automatisch bis Ende August. Muss ich jetzt etwas beachten oder kann ich mich einfach zurückmelden und weitermachen? Bis Ende August sind ja dann alle Prüfungen erledigt wenn ich die Weiterbewilligung beantrage.
    Liebe Grüße
    Anne
  • Hey Anne,

    sollte kein Problem sein. Studiere ganz normal weiter und sorg dafür, das du die Prüfungen vor Ende des 4. Semesters alle aufholst.
  • Hallo Luisa,

    Ich habe März letzten Jahres für mein Studium im Marketing Management bafög beantragt.
    Dieser wurde nach 7 Monaten Bearbeitungszeit abgelehnt, da ich bereits einen Bachelorabschluss in Interactive Animations an einer englischen Universität gemacht habe.
    Allerdings war dieser Studiengang nicht bafög berechtigt. Für diesen Studiengang musste ich einen Studienkredit aufnehmen, um die monatlichen Beiträge von 800€ stemmen zu können.

    Wie kann es rechtens sein, dass das bafögAmt sich aus der Affäre zieht, indem das erste Studium nicht gefördert wird, da englische private Uni und dann bei dem ersten Studium an einer deutschen Uni gesagt wird, sie sind nicht berechtigt, da sie bereits einen Bachelorabschluss besitzen.

    Ich finde das Amt macht es sich ein wenig einfach...

    Ich hoffe du kannst mir etwas Licht in die Dunkelheit des Bafög geben.

    LG Johannes
  • Hey Johannes,
    ob, dein Bachelor förderfähig wa oder nicht, spilt keine Rolle. ein zweiter Bachelor ist per Gesetz nicht förderfähig, weil Zweitstudium. Da kannst du nichts machen. Das Amt handelt nach geltendem Recht. Du bekommst nur noch für ein Masterstudium Bafög.
  • Hey, ich bin seit drei Semestern an der Universität eingeschrieben, war aber bis jetzt weder da, noch habe ich BaFög beantragt, da ich mir nie sicher war, ob der Studiengang tatsächlich das wahre für mich ist und der Bafögantrag dafür nicht quasi "verschwendet" wäre. Ergo bin ich seit drei Semestern immatrikuliert ohne Bafög zu beziehen und habe jetzt vor den studiengang zu wechseln, und für diesen dann bafög zu beantragen.
    Meine Frage ist nun, gibt es eine Höchstanzahl an Semestern die man immatrikuliert sein kann(wenn auch ohne bafög zu beziehen), welche man nicht überschreiten darf um den Antrag auf bafög noch stellen zu können ?
  • Hey Kowalewsky,

    ja, du musst dich vor dem 4. Semester exmatrikulieren und begründen, warum der neue Studiengang eher deinen Neigungen entspricht im Gegensatz zum alten Studiengang.
  • 👋Hallo,
    ichh beziehe seit fast 2 Semestern Bafög, weiß aber, dass es in diesem Fach kein drittes Semester geben wird und habe mich schon an einer anderen Uni nach einem anderen Fach umgesehen und weiß auch, dass ich dann dort studieren werde. Nun habe ich mich aber entschlossen, da ich die letzten Wochen bzw Monate sowieso nicht mehr so aufmerksam war und es mir einfach nichts mehr bringen wird, die Prüfungen im zweiten Semester nicht mehr zu schreiben. Könnte das für das Bafög Amt so aussehen, als ob ich nur auf dem Papier immatrikuliert war oder würden Sie das verstehen. Also ich würde mich dann exmatrikulieren bevor das zweite Semester zu Ende ist, damit ich mich dann richtig immatrikulieren kann für das neue Fach. Könnte das Bafög Amt dann irgendwas falsches Denken und ich müsste das ganze Geld vom zweiten Semester nachzahlen?
  • Hey Elina,

    wenn du dich vor Ende des 2. exmatrikulierst, kannst du doch gar keine Prüfungen fürs 2. ablegen. Was soll das amt da falsches denken? Du musst dem Amt die Exmatrikulation nur umgehend mitteilen. Tust du das nicht, gibt's ärger.
  • Hi Luisa,
    danke für deine Arbeit! Nach meiner Ausbildung habe ich ein Jahr gearbeitet und studiere jetzt seit Herbst 2020. Meine Eltern sind getrennt, ich bekomme im Monat 200€ von meinem Vater und das Kindergeld von meiner Mutter (also 404€ im Monat). Ich habe jetzt leider meinen Nebenjob verloren und muss aber die Miete meines Nebenwohnsitzes weiterhin zahlen, ich komme so natürlich nicht um die Runden. Einen Bafögantrag hab ich nicht versucht, da mein Papa durch zwei Immobilien Mieteinnahmen hat und ich weiß, dass er mich besser unterstützen könnte, er es aber nicht will, da es schon meine zweite Ausbildung ist. Das Verhältnis zu ihm will natürlich nicht gefährden indem ich mehr Geld anfechte.
    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten oder hilft in meinem Fall nur ein Kredit?
  • Hallo
    Ich habe im Heimatland die Uni 2 Jahre besucht spricht 4 Semester, aufgrund des Krieges gibt es weder Immatrikulation- noch Exmatrikulationsbescheinigung. Ich habe aber Angaben gemacht, dass ich 4 Semester studiert habe, da ich jetzt eine schulische Ausbildung in Deutschland mache und Bafög beantragt habe. Gefährdet dies, dass ich jetzt kein Bafög bekomme? Die Mitarbeiterin braucht von mir mehr Infos zu den 4 Semestern.
  • Hey Ali,

    ich weiß nicht. Ich glaube es kommt drauf an, inwiefern das Studium hier in Deutschland anerkannt wird und damit kommt's aufs Land an. Ich kan dir dabei nicht helfen. Wenn du Dokumente nicht beschaffen kannst, sprich direkt mit der Sachbearbeiterin.
  • Hallo Luisa,
    ich habe auch einen Antrag auf elternunabhängiges Bafög gestellt. Nun bekomme ich die Rückmeldung das 2 Monate Arbeitslosigkeit (wegen einer Sperrzeit vom Arbeitsamt) nicht mit in die Zeiten zählen. Ist das richtig ? Ich habe in dieser Zeit kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, aber eigentlich geht es doch hier nur um die Zeiten?

    LG Melina
  • Hey Luisa, ich hab 2 Fragen für Bafög im Master.
    1. Wenn man weniger als 7500 auf dem Konto hat, unabhängig von Eltern wohnt, von denen nicht finanziert wird (Ausländer) und Nebenjob mit 300 Euro/Monat hat, darf man auf den Höchstsatz rechnen?
    2. Darf man erst den Antrag ab dem 3. Mastersemester stellen? Werden die erste zwei Semester dann auch gefördert?

    Dankeschön!
    Lg,
    Leni
  • Hey Lena,

    ja das könnte der Höchstsatz von 861 Euro werden, wenn du nicht familienversichert bist und deine Eltern nicht wenig verdienen.
  • Hallo Luisa,

    Ich habe jetzt insgesamt 8 Semester an einer privaten Uni studiert (Bachelor) und alles selbst bezahlt.. weil ich damals schon keinen Anspruch auf Bafög hatte.. ich studiere noch.. und habe noch keinen Abschluss. nun habe ich mich an einer staatlichen Uni beworben für einen neuen Studiengang (Bachelor) der mich sehr interessiert.. und studiere an zwei Unis privat und staatlich. Habe ich einen Anspruch auf Bafög für den zweiten Studiengang? (Ist thetorisch kein Zweitstudium weil ich den ersten noch gar nicht abgeschlossen habe)

    Lg Claudia
  • Hey Claudia,

    wenn du den ersten Studiengang abbrichst, ist es kein Zweitstudium, sondern ein Fachwechsel, der wahrscheinlich nicht gefördert wird, weil du schon so lange studiert hast. Egal, ob du schon mal BAfög erhalten hast oder nicht. Zwei Bachelor sind ausgeschlossen. du hast erst im Master wieder Anspruch.
  • Hey,
    für meinen bachelor habe ich Bafög bekommen. Jetztz studiere ich im 1sten semester meines masters, habe aber die einstiegsphase nicht geschafft und möchte jetzt gerne Uni wechseln. Ich wurde auch schon angenommen. Wie soll ich den Wechsel am besten durchführen? ( der uni wechsel ist im ersten semester enstanden, und ein änliches fach)
    Danke

    Ps. gibt es ein bafög beratungszentrum für bafög wo ich alle meine fragen neutral beantwortet kriege?
  • Hey Angelika,

    die Unis selbst bieten BAföG Beratung an, falls dir die Studierendenwerke nicht unabhängig genug erscheinen, weil sie selbst, die BAföG Ämter beherbergen, halte Ausschau nach studentischen Beratungsangeboten. Wir selbst beraten auch, allerdingskostenpflichtig, aber in jedem Fall unabhängig von Hochschule, Studiengang und Amt. https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
  • Hallo Luisa,

    Kriegt man Bafög, wenn man Schulden hat?

    LG
  • Hey Haddad,

    ja. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
  • Hallo Luisa.

    Ich habe mein Bafögbescheid bekommen und da steht drin das ich nur ca. 350€ im Monat bekomme.
    Ich wohne nicht mehr bei den Eltern und kann davon gerade mal die Miete zahlen. Ich habe mehrere Bafög
    Rechner ausprobiert, die lagen immer bei 600-700€. Wie kann das sein?
  • Hey Lars,

    entweder du oder das Amt hat sich vertan. Dafür kann es keine andere Erklärung geben. Also klär das mit dem Amt z.B. durch schriftlichen Widerspruch.
  • Hi Luisa,

    Ich wüsste gerne ob ich eventuell doch noch Anrecht auf elternunabhängiges bafög habe. Ich selbst bin 28 Jahre alt, habe eine 3,5 jährige Ausbildung abgeschlossen danach 3 jahre auf einem Kollege mein Abitur nachgeholt (schülerbafög gefördert).
    Zur Zeit arbeite ich wieder, damit ich ein bisschen Geld zurücklegen kann, falls ich doch nochmal in Vollzeit studieren möchte.
    Könnte ich elternunabhängiges bafög beantragen, wenn ich mich in einer Uni einschreibe, oder nicht? Weil eine Dame vom Amt meinte das geht nicht.
  • Hey Sebastian,

    zwischen Abi und Studium müssten mindestens 3 Jahre liegen. Das Abitur ist die entscheidende Ausbildung ab der gezählt wird. Wenn du solange wartest bist du auch zu alt für BAföG. Muss es denn unbedingt elternunabhängig sein? Lieber wenig als gar nicht, würde ich sagen.
  • ich hab mich im zweiten Semester 3mal telefonisch beim Bafög-Amt erkundigt und sie hätten dreimal gemeint, ein Fachwechsel in den ersten beiden Semester wäre kein Problem und ich müsste nur einen neuen Bafög-Antrag stellen und keine Gründe oder Nachweise nennen.
    Jetzt meint der Bafög- Bescheid aber, ich müsste Leistungsnachweise für die ersten beiden Semester bringen und meine Sachbearbeiterin hat gemeint, ich müsste auch Nachweise vorlegen bei einem Fachrichtungswechsel in den ersten beiden Semestern. Obwohl ich mich davor dreimal telefonisch erkundigt hatte, und sie gemeint hätten, man bräuchte es nicht. Waren zwei andere Sachbearbeiter. Ich hab auch im letzten Semester keine wirklichen Leistungen auf Papier, um ehrlich zu sein. Ich hab mich aber wie gesagt dreimal davor telefonisch bei denen erkundigt und sie hätten gemeint, es wäre kein Problem und braucht nix. Jetzt brauche ich es eben doch auf Nachfrage bei meiner persönlichen für mich zuständigen Sachbearbeiterin. Was würden Sie dazu sagen?
  • Hey heaven,

    Du musst den Wechsel nicht begründen, aber sie wollen wahrscheinlich nachweise,um zu entscheiden, ob es ein Fach- oder ein Hochschulwechsel ist. Unabhängig davon wird ein Wechsel in den ersten 2 Semestern ohne Begründung bewilligt. Die Leute am Telefon haben recht. Möglicherweise ist der/die aktuelle Sachbearbeiter/in auch einfach nur unerfahren und fordert unnötiges Zeug. Du wärst nicht die einzige, der das passiert. Wenn es keine zu großen Umstände macht, würde ich duiue Unterlagen einreichen, statt mich zu streiten. Kostet nur Energie. Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird Widerspruch eingelegt und der Mensch kriegt erstmal was vom Chef auf die Nase.

    Irren ist menschlich und nervig. Da müssen wir früher oder später alle mal durch.
  • Hallo Luisa,

    ich habe eine sehr spezifische Frage, vielleicht kannst du mir hier eine Antwort geben. Ich würde mich sehr über ein Feedback freuen und gehe davon aus, dass in Zukunft ähnliche Probleme/Fragen auftreten, da sich das duale Studium immer weiter verbreitet.

    Im Oktober 2015 startete ich ein duales Studium mit Praxisintegration, welches im im September 2018 erfolgreich beendete. Für die Zeit im Betrieb wurde ich entsprechend entlohnt und konnte mich hiervon (auch nach Paragraph 11 des BAföG) selbst finanzieren, war also auf keine Unterstützung durch meine Eltern angewiesen. Für die Zeit im Betrieb und für das Studium an einer privaten Hochschule unterschrieb ich separate Verträge, wodurch ich in dem Sinne keine Ausbildungsvergütung erhielt, sondern für meine Vollzeitbeschäftigung (38,5 Arbeitsstunden) entlohnt wurde. Wichtig ist hierbei ggf., dass ich keine klassische Berufsausbildung bei einer Berufsschule während des Studiums absolvierte und somit keinen Abschluss wie z.B. Bankkaufmann o.Ä. vorweisen kann. Bedeutet die Zeit der Erwerbstätigkeit stand in keiner Verbindung zu meinem Studium, der Erfolg bei der Tätigkeitsausübung hatte also keinen Einfluss auf mein Studium und umgekehrt.
    Ab Oktober 2018 arbeitete ich bis Oktober 2020 in Vollzeit, wodurch ich nun auf 5 Jahre Erwerbstätigkeit zurück blicken kann, in dieser Zeit war ich nicht finanziell auf meine Eltern angewiesen.
    Mit gutem Gewissen und der Hoffnung auf BAföG beantragte ich unter Berücksichtigung des Paragraphen 11 Abschnitt 3 Nr. 3 ( Abschnitt 3 Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende - Nr. 3: bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war). Leider ohne Erfolg. Das zuständige Amt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass das Erststudium noch keine drei Jahre her sei und ich hätte nach dem Bachelor keine drei Jahre voll gearbeitet und mich selbst finanziert. Das Amt nimmt also Bezug auf Paragraph 11 Abschnitt 3 Nr. 4 und lässt Nr. 3 gänzlich außer betracht, ignoriert quasi meine Selbstfinanzierung der letzten 5 Jahre.
    Besteht hier die Möglichkeit mit einem Widerspruch Erfolg zu haben und die Anwendung des Paragraphen 11 Abschnitt 3 Nr. 3 zu erzielen, da ich hier nachweisen kann, dass ich die 60 Monate Selbstfinanzierung erreicht habe oder sollte ich hiervon Abstand nehmen und mich damit abtun, dass ich keine elternunabhängige Studienfinanzierung meines Masters erzielen kann?

    Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen!!

    Viele Grüße
    Till
  • Hey Till,

    ich seh das genauso wie das Amt. Zwischen Bachelorabschluss und Masterbeginn müssen 3 Jahre liegen. Egal wie du den Bachelor finanziert hast. Ich hätte deinen Antrag auch abgelehnt, aber vielleicht kann dir ein Anwalt weiterhelfen.
  • Hallo Luisa !

    Kleine Frage meinerseits:
    Ich war für das WiSe 2019/20 ein einziges Semester lang eingeschrieben und habe dafür auch kein Bafög o.ä. beantragt.
    Nun will ich dieses WiSe wirklich mit dem Studium beginnen und werde auch definitiv einen Antrag auf Bafög stellen.
    Hat dieses eine Semester da in irgendeiner Weise einen Einfluss drauf ?

    Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
    Leo
  • Hey Leo,

    nö. ein mal ist kein Mal. Wenn du das studium damals abgebrochen hast und jetzt ein neues beginnst, ist das kein Problem. Dir steht BAföG genau wie jedem anderen zu.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe auch eine Frage zum Bafög.
    Aktuell arbeite ich noch und will wahrscheinlich ab November studieren.
    Ich werde also Ordnungsgemäß zum 31.10.2020 kündigen. Beim Arbeitsamt wäre ich ja dann gesperrt. Ist das beim Bafög auch so oder bekomme ich das trotzdem an Studienbeginn?
  • Hey Anna-Lena,

    eine Sperre wie beim Arbeitsamt gibt's im BAföG nicht und wenn sich die Kündigung mit dem studienbeginn überschneidet ist das erfahrungsgemäß auch kein Problem. problematisch wir's wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitest.
  • Ich möchte an der Universität Jura (Rechtswissenschaften
    (Staatsexamen) 
    studieren aber bin 31 Jahre alt .
    Ich habe schon in meiner Heimatland Jura studiert aber ich kann in Deutschland nicht als Rechtsanwalt oder als Jurist arbeiten , deshalb möchte ich Jura an der Universität studieren . 
    Ich komme aus Syrien und habe Aufenthaltserlaubnis 3 Jahren . 
    Kann ich geld von Bafög bekommen während studiere an der Universität . 
  • Hi Luisa,

    ich habe ca. 2 Jahre und 8 Monate gearbeitet und werde bald studieren.
    Kann ich auch erst im dritten Semester Bafög beantragen?
    Da ich fast drei Jahre gearbeitet habe, habe ich Anrecht auf ALG l, das heißt ich bräuchte in den ersten beiden Semester kein Bafög und würde es gerne erst im dritten Semester beantragen.
    Vielen Dank für deine Hilfe.

    LG Cathrine
  • Hallo!

    ich hätte eine Frage. Ich bin kein Deutscher (ich bin Spanier) habe ein Bachelor in Amsterdam bis Ende gemacht. Ich wohne und arbeite in Deutschland für drei Jahre und ich will jetzt ein anderes Bachelor machen. ich habe in der Internetseite gelesen dass wenn man schon ein bachelor hat, kann man nicht Bafög beantragen, ausser das erste Studium nicht förderungsfähig war. In meinem Fall war es nicht förderungsfähig, weil als nicht deutscher konnte ich nicht bafög im Ausland bekommen. Bedeutet das, dass ich diesmal bafög kriegen kônte?
  • Hey Luisa,

    habe eine wichtige Frage und zwar habe ich beschlossen nach dem dritten Semester den Studiengang zu wechseln, da ich in den ersten beiden Semestern kaum etwas erreicht habe.
    Ich wusste nicht das ich dem Bafög Amt dies melden musste, habe also immer noch Bafög bezogen.
    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen in dem die darum bitten mich zu begründen, was passiert wenn es abgelehnt wird?

    Muss ich dann alles, was ich im vierten Semester bezogen habe, zurückzahlen? Dies könnte sich als schwierig erweisen, da kaum noch etwas davon übrig ist.
    Hätte das irgendwelche Konsequenzen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Janice
  • Hey Janice,

    solange du nicht länger als 3 Monate am Stück aussetzt, bist du BAföG berechtigt. Wenn du im 3. und/oder 4 Semestern noch studiert hast, wenn auch weniger Kurse belegt bzw. bstanden hast, ist das kein Problem. Warst du nur noch auf dem Papier immatrikuliert, musst du eine fette Rückzahlung fürchten. Die Frage des Amtest ist wahrscheinlich eher, ob du im 5. Semester noch BAföG berechtigt bist. Ohne guten Grund für fehlenden war's das mit BaföG. Dir wird weder ein Fachwechsel gefördert noch der Abschluss im aktuellen Fach. Lies mal das hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/
  • Hey Luisa,
    ich bin im ersten Semester zu einer Erstprüfung nicht erschienen aus persönlichen Gründen -- mittlerweile habe ich diese aber ordnungsgemäß nachgeholt und bestanden, und komme auch auf die benötigten 90 Leistungspunkte nach dem 4. Semester. Könnte mein Folgeantrag aufgrund dieser Prüfung im ersten Semester abgelehnt werden?
  • Hey Rieke,

    nein, das ist kein Problem. Hauptsache du hast die nötigen Punkte.
  • Hallo, ich habe eine Frage,
    kann ich ein Semester lang nur Veranstaltungen für mein Nebenfach besuchen (nach dem 4 Semster) und gefördert werden? Mir fehlt nur noch meine Bachelorarbeit aber ich möchte zuerst mein Nebenfach abschließen, damit ich nicht so viele Hausarbeiten nebenbei schreiben muss (Ich kann aufgrund eines Auslandsjahres länger Bafög beziehen)
  • Hey Anna,
    solange du die Förderungshöchstdauer nicht überziehst, ist dem Amt komplett egal, wann du welche Veranstaltungen besuchst. Hauptsache du studierst und tust nicht nur so als ob.
  • hi Luisa,


    ich habe 2500 € Schulden, die ich monatlich in Raten zurückzahle , habe ich trotzdem Anspruch auf BAföG?, ich befürchte, dass mein Antrag wegen Schulden abgelehnt wird.

    LG
    Hosam
  • Hey hosam,

    Schulden werden mit deinem Vermögen verrechnet und sind damit sogar gut fürs BAföG. BAföG ist eine Sozialleistung kein Bankkredit. BaföG ist das Hartz 4 der Studenten. Je weniger du hast, desto mehr bekommst du.
  • Hallo, ich habe noch eine Frage. Ich studiere gerade im 2. Semester, ich würde gerne mein Studium abbrechen und eine Ausbildung anfangen, jedoch kann ich diese erst ab Oktober 2021 starten. Kann ich dazwischen jobben und dann für die Ausbildung Bafög beantragen, da falls ich weiter studieren würde bis zur Ausbildung mein Recht auf Bafög verloren geht (Abbruch nach dem 4. Semester).

    Und wenn ich mein Studium jetzt nach dem 2. Semester abbrechen würde und den Ausbildungsplatz nicht bekommen würde, könnte ich dann ab dem WS 2021 ein neues Studium anfangen und Bafög beziehen?
  • Hey Nele,

    ja genau so kannst du es machen. Abbrechen, arbeiten und dann neu starten mit BAföG egal ob Studium oder Schule.
  • Hallo Luisa,

    in meinem Fall ist es so: ich befinde mich am ende meines 4. Semesters und möchte ab August eine schulische Ausbildung beginnen. Ich habe die kompletten 4 Semester Bafög bekommen. Nun wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr auf Bafög habe, da ich mich nach dem 4. Semester befinde. Das Studium war meine erste Ausbildung.
    Für die schulische Ausbildung benötige ich allerdings dringend Bafög.

    Ich bitte um Hilfe.
  • Hey Noelle,

    ein Fachwechsel nach dem 4. Semester wird nur bewilligt, wenn ein unabweisbarer Grund im Sinne einer Berufsunfähigkeit im Bereich des bisherigen Studiums nachgewiesen werden kann. Die Erkenntnis, dass einem das Studium aus egal welchem Grund nicht liegt, ist nach dem 4. Semester einfach zu spät.

    https://www.studierenplus.de/bafoeg/studienabbruch-bafoeg/
  • Hallo. Ist es auch möglich Bafög für deine schulische Weiterbildung/Studium (ich werde eine Schule besuchen die halb Ausbildung und halb Studium ist) zu brantragen, wenn man zuvor bereits Auslands-Bafög vom Bafög-Amt bekommrn hat?
    Danke im Voraus.
  • Hey Riem,

    klar kann man das. Welche Art BAföG das ist, hängt vom Abschluss ab. In deinem Fall könnte das Schüler- Studenten-oder Aufstiegsbafög sein. Dein vorheriges Auslandsbafög spielt dabei keine Rolle.
  • Liebe Luisa,
    wie ist es denn mit dem Bafög, wenn man zwei Bachelorstudienabschlüsse hat (also Erst- und Zweitstudium) und dann einen Master beginnt. Kann der Master gefördert werden? Im Erst- und Zweitstudium habe ich kein Geld bezogen.
  • Hey Anna,

    Ja, für den Master gibt's BAföG auch wenn man schon zwei Bachelorabschlüsse hat. Du darfst vor dem Master nur kein Examens-, Diplom- oder Magisterstudium abgeschlossen haben.
  • Hallo,
    ich habe einen Bachelor bis zum 4. Semester studiert (für das 5. Semester keine Studiengebühren bezahlt und mich exmatrikuliert). Für diese 4 Semester habe ich Bafög bekommen. Anschließend habe ich ein neues Studium begonnen und dieses auch im 4. Semester abgebrochen. Für dieses Studium habe ich kein Bafög bekommen. Nun beginne ich eine Ausbildung und möchte Schüler*innen-BAfög beantragen. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich bereits im 4. Semester in den Studiengängen war, sowie die Förderungsdauer überschritten habe. So wie ich das aber in dem Bericht über BAfög-Verwehrung lese, hätte ich doch noch Anspruch auf Bafög, da ich bereits vor dem 5. Semester abgebrochen habe und nur 4 Semester gefördert wurde. Übersehe ich etwas? Was denkst du? Vielen Dank im Voraus.
  • Hey Yvette,

    ob du während des Studium BAföG bekommen hast oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Relevant ist nur, dass du schon 2 Mal gewechselt hast und das auch erst nach dem 4. Semester. Bus zu BEGINN des 4. Semesters wird vom Gestzgeber beide augen zu und gewährt dir einen kompletten Neustart in einem anderen Studiengang ohne weltbewegende Erklärung. Die Feststellung, dass einem das Fach schlichweg nicht liegt, reicht komplett. Aber das muss vor Ende des 4. Semesters sein. Beim zweiten Wechsel werden die bisher studierten Semester an die neue Ausbildung/Studium angerechnet. Du hast also schon 4 Jahre studiert und diese 4 Jahre werden von deinem Schülerbafög abgezogen. So lange geht die Ausbildung nicht und deshalb gibts kein mit BAföG. Würdest du zu Medizin mit 12 Semestern Regelstudienzeit wechseln, könntest du um besten Fall noch 4 Semester BAföG bekommen.
  • Hey Luisa,

    ich habe auch noch eine Frage zum Bafög - die ich mir nach vielen Google-Suchen leider nicht beantworten konnte. Ich habe ein abgeschlossenes Bachelorstudium, welches ich NICHT über Bafög finanziert habe. Danach habe ich drei Jahre gearbeitet und möchte nun aus persönlichen Gründen einen neuen Bachelor, in anderer Fachrichtung beginnen. Habe ich unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög?

    Ich freue mich sehr über eine Antwort.

    LG Anna
  • Hey Anna,

    sorry, aber du hast bei einem zweiten Bachelor gar keine Chance auf BAföG weder elternabhängig noch elternunabhängig. Und es ist auch komplett egal, ob du jemals im Leben beantragt, geschweige denn, bekommen hast. Ein zweiter Bachelor ist ein nicht förderfähiges Zweitstudium. Anders wäre es, wenn du jetzt einen Master statt Bachelor machen würdest. Den würdest du elternunabhängig gefördert bekommen.
  • Hallo, ich schließe jetzt meine Ausbildung ab und möchte demnächst ein Studium beginnen. Da ich mir aber noch überhaupt nicht sicher, bin ob der Studiengang der richtige ist und ich noch 2 andere in Überlegung habe, habe ich überlegt, ob ich zu Beginn erstmal kein Bafög beantrage. Denn dann könnte ich ja theoretisch noch für 2 weitere Studiengänge Bafög beantragen, falls der erste und auch der zweite Studiengang nicht das richtige war oder? Man darf ja einmal Studiengang wechseln und trotzdem noch Bafög beantragen oder? Da zählen vorangegangene Versuche ohne Bafög hoffentlich nicht dazu? Falls ich aber merke, dass der erste Studiengang doch das richtige ist, kann ich Bafög nur ab dem Antragsdatum erhalten, nicht aber Rückwirkend seit Studienbeginn oder?
  • Hey Nils,

    beim BAföG zählt nur wann und wie oft du das Fach wechselst, ob du vorher schonmal BaföG beantragt hast oder nicht ist komplett egal. außerdem kann BAföG niemals rückwirkend beantragt werden. Schau mal hier, werden die BAföG Voraussetzungen für den Fachwechsel erklärt https://www.studierenplus.de/vor-dem-studium/studienabbrecher/
  • Hey :)
    Ich studiere im Moment im Bachelor und muss jetzt nur noch meine thesis schreiben. Ich fange zum WS mein Masterstudium (in anderem Bundesland) an, studiere also für ein Semester Bachelor und Master gleichzeitig.
    Welches Amt ist denn dann für meine Förderung zuständig?
  • Hey Nadine,

    Ich würde meinen Antrag dort stellen, wo ich den Master mache und dazuschreiben, dass ich dort unter Vorbehalt immatrikuliert bin bis ich meine Bachelorurkunde habe. Diese musst du dann natürlich dann später nachreichen.
  • Hi Zusammen,

    nach Mai 2019 - Kündigungsfrist inkl. September 2020 eingeschriebenen Fernstudium möchte ich das selbe Studienfach an einer präzenz Fachhochschule studieren. Hab in der Zeit nur 1 Hausarbeit geschrieben, kann man also wohl nicht anrechnen. Kann ich für das Vollzeitstudium noch Bafög bekommen, ist mir zu undurchsichtig.

    Grüße
    Florian
  • Hey Florian,

    warum sollte man daseine Modul nicht anrechnen können? War es nicht abgeschlossen? Je nachdem, ob das BAföG Amt deinen Fall als Fachwechsel oder Hochschulwechsel einstuft, kriegst du einen kompletten Neustart bewilligt (Fachwechsel vor dem 4. Semester) oder im Fall eines Hochschulwechsels werden die bereits studierten Semester vom amt an die Regelstudienzeit angerechnet. So oder so, müsstest du erstmal BAföG beantragen können. Fragt sich nur für wie lange.
  • Hey,

    tolle Zusammenstellung nützlicher Informationen.

    Was mich interessieren würde:
    Ob die Möglichkeit besteht, nach bereits erhaltenem "Aufstiegs-BAföG" für eine Ausbildung zum Meister, BAföG für das Studium zu BOE zu bekommen. Gerade wenn man schon über 30 ist.

    LG Dirk
  • Hey Dirk,

    das Hauptproblem ist das Alter, weniger das Aufstiegsbafög. Wenn der Meister die Zulassungsvoraussetzung zum Studium war, müsste das problemlos klappen, auch Ü30. Ansonsten brauchst du andere Gründe für den späten Studienstart. "Ich war jung und brauchte das Geld" reicht nicht. Hier findest du die anerkannten Gründe für die Verschiebung der Altersgrenze https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/
  • Hey,
    Ich habe immer nach eine Antwort meiner Frage gesucht leider nicht bekommen .
    Ich möcht nach zweite semester von uni nach Hochschule wechseln aber dieselbe Fachrichtung .
    Wird Bafög für 4 neue semster finanzieren.
    Danke für die wichtige Thema
  • Hey walid,

    wenn du die Hochschule im selben Fach wechselst läuft BAföG ganz normal weiter. Du musst nur einen neuen Erstrantrag beim dem für die neue Hochschule zuständigen BAföG Amnt stellen und nachweise, dass die Leistungen von der alten Hochschule an der neuen angerechnet werden. https://www.studierenplus.de/vor-dem-studium/studium-abbrechen/
  • Hallo,
    ich habe jetzt schon die ganze Zeit das Internet durchforstet, aber immer noch keine Antwort auf meine frage bekommen.
    Ich möchte gerne erst eine Ausbildung vor meinem Studium machen und dafür vielleicht auch umziehen. Von der Ausbildungsvergütung kann ich mir aber noch lange keine Wohnung leisten. Kann ich Bafög für die Ausbildung und danach nochmal fürs Studium bekommen?

    LG Jessy
  • Hey Jessica,

    Ja, kannst du, wenn es sich nur um eine Ausbildung handelt. für eine duale Ausbildung als Betrieb mit Ausbildungsvergütung+ Berufsschule gibt es BAB vom Arbeitsamt und auch nur, wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst. Das hat mit BAföG gar nichts zu tun. Und ja, wenn du dann später noch studieren möchtest, kannst du BAföG beantragen. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/ausbildungsfoerderung/
  • Noch eine wichtige Ergänzung:
    Wer ein Studium beginnt, dabei kein Bafög beantragt, und nach dem 3. Semester wechselt hat ebenfalls kein Anspruch auf Bafög im neuen Studium.
  • Hey Jonte,

    nicht ganz. Wer nach dem 3. Semester das Fach wechselt, muss einen unabweisbaren Grund für den Abbruch nachweisen, um weiter gefördertt zu werden. So ein Grund könnte sein, wenn du als Sportstudent einen Unfall hast, aufgrund dessen du nie wieder richtig Spotrt betreiben kannst/darfst.Unabweisbar bedeutet grob gesagt, dass ein Grund für den Wechsel vorliegt, auf den du selber keinen Einfludd hattest und dervor dem 4. Semester auch nicht absehbar war. Wenn du dich aber erst zum Ende des 4. Semester entcheidest dich zu exmatrikulieren, weil das Fach dir schlichtweg nicht liegt oder du zu oft durch Prüfungen fällst ist das kein unabweisbarer Grund.
  • Wenn man nach seiner Erstausbildung ein paar Monate lang arbeitet und dann studiert, hat man dann noch einen Bafög Anspruch oder entfällt der, da man fest angestellt war?

    LG
  • Hallo allerseits,

    ich bin nach dem Abitur direkt an die Hochschule und habe dort fleißig studiert, bin dann aber anderthalb Jahre später erkrankt und es blieb ungewiss, wie lange ich zuhause bleiben müsste. Das zog sich leider solange, dass ich mich letztlich um die Klausurfristen zu wahren, in ein niedrigeres Semester einschrieb. Das war nach einigen Diskussionen mit den Gremien in Ordnung. Das Studium habe ich dann mit 25 ohne Abschluss beendet. Meine richtige Diagnose habe ich erst mit 27 erhalten. Eine Förderung habe ich damals nicht erhalten. Nun bin ich 28 und möchte nochmal was anderes studieren. Es wäre dann auf dem Papier mein drittes Studium. Habe ich die Möglichkeit mir dieses staatlich fördern zu lassen?

    Grüße
  • Hey Martin,

    ich verstehe zwar nicht, warum du auf dem Papier schon das 3. Studium antrittst, aber auch ein dritter Anlauf ist prinzipiell förderfähig, wenn der Fachwechsel bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die anerkannten Gründe findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/studienabbruch-bafoeg/

    LG Luisa
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für den informativen Artikel.

    Wie sieht es mit dem Studentenbafög denn aus, wenn man dual studiert hat (Bachelor Wirtschaftspsychologie + Ausbildung Industriekaufmann) und jetzt gerne Rechtswissenschaft Vollzeit an einer Präsenzuni studieren möchte.

    Habe ich dann grundsätzlich ein Recht auf Bafög? Ich hoffe es...

    Liebe Grüße
    Nico
  • Wenn du schon einen Bachelorabschluss hast, ist nur noch ein Masterstudium förderbar.

    LG Luisa
  • Ein wichtiger Punkt fehlt noch. Sparen. Auch nicht liquides Kapital wie zb. Sparbriefe und Bausparveträge wird angerechnet. Ob man an das Geld ran kommt oder nicht ist völlig egal, man bekommt trotzdem kein Bafög. Dager sollen Großeltern, Paten und Eltern lieber auf den eigenen Namen etwas anlegen.
  • Korrekt. Das gilt sogar, wenn das Konto ohne dein Wissen auf deinen Namen angelegt wurde.
  • Stimmt nicht. Nicht liquides Kapital (wie z.B. ein Festgeldkonto) kann nicht zur Finanzierung des Studiums genutzt werden, da man unter keinen Umständen vorzeitig über das Geld verfügen kann.
    Nur in Fällen, wo es eine vorzeitige Ausstiegsklausel gibt und diese vorzeitige Kündigung wirtschaftlich vertretbar ist, wird das Kapital angerechnet. Zudem gibt es ja auch noch einen Freibetrag von 7500€.
  • Hey Luisa,

    toller Artikel! Vielen Dank für die Übersicht - so direkt und ehrlich habe ich das noch nie gelesen. :-)

    Schöne Grüße
    Tim
  • Hey Tim,

    danke für dein Feedback. Hoffe dieser Artikel kann viele vor dem bösen Erwachen bewahren.

    LG Luisa

Was denkst du?