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Wie wirken sich Studienabbruch und Fachwechsel auf BAföG aus?

Wie wirken sich Studienabbruch und Fachwechsel auf BAföG aus?

Es gibt einige Studenten, die während des Studiums einen Uni- oder Fachwechsel durchführen. Einige entscheiden sich sogar für einen Studienabbruch und beginnen später erneut bei Null. Genau zu diesen Themen und wie sich solche Aspekte auf das BAföG auswirken, bekomme ich als professionelle BAföG Beraterin fast täglich folgende Fragen:

Ich habe schonmal an einer anderen Uni studiert, das Studium aber nicht abgeschlossen. Während meines Erststudiums habe ich auch kein BAföG beantragt. Jetzt möchte ich nochmal einen Neustart wagen. Kann ich dafür BAföG beantragen?

Hier kommt es wie so oft drauf an. Drei Faktoren entscheiden darüber, ob du für dein neues Studium förderfähig ist:

  1. In welchem Fachsemester hast du abgebrochen?
  2. Warum hast du abgebrochen?
  3. Wechselst du das komplette Fach, den Schwerpunkt oder nur die Hochschule?

Ob du vorher schonmal BAföG bezogen hast oder nicht, ist erstmal völlig irrelevant.

Was ist der Unterschied zwischen Studienabbruch und Fachwechsel?

Lässt du dich aus einem Studiengang ohne Abschluss exmatrikulieren, ist das erstmal ein Studienabbruch. Fängst du dann nochmal in einem anderen Studiengang von vorn an, wird aus dem Studienabbruch ein Fachwechsel. Dabei spielt keine Rolle, ob du direkt im Anschluss neu beginnst oder erst Jahre später.

Nimmst du aber irgendwann das bereits angefangene Studium an einer anderen Hochschule wieder auf, ist es nur noch ein Hochschulwechsel. Eventuell verknüpft mit einer Schwerpunktverlagerung, worauf ich weiter unten im Text noch genauer eingehen werde.

Auswirkung von Studienabbruch auf BAföG

Studienabbruch in den ersten drei Fachsemestern

Merkst du, dass das Studium bzw. das gewählte Fach nicht deinen Erwartungen entspricht, lass dich spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters exmatrikulieren. Du kannst dann relativ einfach BAföG für einen anderen Studiengang beantragen. Du musst deinem BAföG Antrag nur zusätzlich die Exmatrikulationsbescheinigung und eine Begründung für den Abbruch beifügen. Lässt du dich schon im ersten Studienjahr exmatrikulieren, brauchst du nicht mal eine Begründung, um einen Fachwechsel bewilligt zu bekommen.

Studienabbruch ab dem 4. Fachsemester

Nach den ersten 3 Semestern wird ein Fachwechsel mit BAföG nur bewilligt, wenn unabweisbare Gründe von dir nachgewiesen werden können.  Unabweisbare Gründe sind sowas wie höhere Gewalt, also Gründe, auf die du selbst keinerlei Einfluss hast und die dir den Abschluss im begonnenen Studiengang unmöglich machen.

Ein krasses Beispiel wäre, wenn du Sport studierst und durch einen Unfall im Rollstuhl landest, würde das auch noch einen Studienabbruch im letzten Semester rechtfertigen. Auch eine frisch diagnostizierte Erkrankung, die eine anschließende Berufsunfähigkeit nach dem Abschluss oder eine Prüfungsunfähigkeit für das Fach mit sich ziehen, weil du z.B. nicht mehr ins Labor darfst, kann ein unabweisbarer Grund sein.

Du siehst, unabweisbare Gründe sind unvorhersehbar und liegen außerhalb deines Einflusses. Ein Interessenwechsel oder enttäuschte Erwartungen ans Studium reichen ab dem 4. Semester also nicht mehr aus, um weiterhin BAföG für ein neues Fach zu bekommen.

Tatsächlich kenne ich niemanden, der einen unabweisbaren Grund für einen so späten Studienabbruch hatte. Die meisten Studienabbrecher zögern nur den Wechsel aus verschiedenen Gründen ewig hinaus. Niemand merkt ganz plötzlich im 7. Semester, dass Elektrotechnik nichts für ihn oder sie ist und man doch viel lieber Buchhalter werden würde. Was durchaus vorkommt, ist das endgültige Nicht-Bestehen einer Prüfung und die daraus folgende Zwangsexmatrikulation. Was gemäß Verwaltungsvorschschrift zu § 7 BAföG ausdrücklich kein unabweisbarer Grund ist.

7.3.16 a Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zulässt. Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine unerwartete – etwa als Unfallfolge eingetretene – Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht.
Das endgültige Nichtbestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfung ist kein unabweisbarer Grund.
studienabbruch bafög

Wann muss bezogenes BAföG beim Studienabbruch zurückgezahlt werden?

Der Zeitpunkt der BAföG Rückzahlung ist unabhängig vom Abschluss. Die Rückzahlung beginnt mit dem Ende der theoretischen Regelstudienzeit des ersten Studiengangs. Dies betrifft auch die Höhe des Darlehens. Du zahlst nicht mehr oder weniger zurück als jeder andere BAföG Empfänger auch.

Wie lange bekomme ich BAföG nach einem Fachwechsel?

Das kommt drauf an, wie oft du schon gewechselt hast. Handelt es sich um eine einmalige Sache, gilt das Motto: „Ein Mal ist kein Mal“. Somit kannst du BAföG wieder für die komplette  Regelstudienzeit des neuen Studiengangs beziehen. Bei Wiederholungstätern werden aber ab dem 2. Wechsel bereits studierte Semester mit angerechnet, sodass beim 3. Anlauf das BAföG wohl nicht mehr bis zum Abschluss reichen wird. Rechne also damit, dass du in der Abschlussphase einen Studienkredit benötigen wirst.

Was ist der Unterschied zwischen Fachwechsel und Schwerpunktverlagerung?

studienabbruch bafoeg

Ein Fachwechsel führt immer zu einer Verlängerung der Studiendauer, da kaum bis nichts aus dem alten Studiengang an den neuen angerechnet werden kann. Bei einer Schwerpunktverlagerung kommt es dagegen zu keiner Studienzeitverlängerung, da die bisher erbrachten Leistungen im Wesentlichen von dir mitgenommen werden. Dieser kleine, aber feine Unterschied ist besonders für all diejenigen wichtig, die die Hochschule, aber nicht das Fachgebiet wechseln,  und solche, die Kombi-Studiengänge mit zwei Haupt- oder einem Haupt- und einem Nebenfach  studieren.

Gemäß Verwaltungsvorschrift 7.3.5 gilt bei Studiengängen mit mehreren Fächern Folgendes:
  1. Der Wechsel, die Hinzunahme oder die Aufgabe von einzelnen Fächern ist ein Fachrichtungswechsel. Bei Lehramtsstudiengängen gilt dies nicht für den Wechsel, die Hinzunahme oder die Aufgabe eines für den Erwerb der Lehrbefähigung nicht erforderlichen Faches.
  1. Ein Fächerkombinationswechsel im Rahmen der Nebenfächer ist als Schwerpunktverlagerung anzusehen, wenn er nicht zu Verzögerungen führt.

Mein Rat an alle, die nach wie vor unsicher sind, ob sie sich einen Fachwechsel leisten können, ist es, schon vor der Immatrikulation in den neuen Studiengang einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen. Damit entscheidet das BAföG Amt verbindlich. Mit dem Vorabentscheid hast du ein Jahr Zeit, dich ins neue Studium einzuschreiben und dafür BAföG zu beantragen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, sind wir natürlich gern für dich da.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

241 Kommentare

  • Liebe Luisa,
    ich habe mein Studienfach vor dem 3 Semester gewechselt. Ich habe mit dem neuen Studium angefangen und merke aber, dass ich kein Interesse mehr für mein Nebenfach mehr habe. Darf ich mein Nebenfach wechseln bzw würde ich dann meinen Baföganspruch verlieren? Gilt es als Fachwechsel? Allerliebsten Dank.
  • Hey, ich befinde mich derzeit im 8. Semester, aber durch Corona eigentlich erst im 4.
    Ich studiere Pharmatechnik und habe leider meinen letzten Versuch verhauen.
    Ich frage mich ob ich weiterhin Bafög bekommen könnte, wenn ich meinen Studiengang wechseln würde (falls das überhaupt möglich wäre?) aber es der gleiche Fachbereich ist und nur die Hauptfächer neu wären.
    Allerdings habe ich damals ein anderes Studium nach dem 2. Semester abgebrochen, daher weiß ich nicht ob der Wechsel jetzt als 3. Studium gelten würde und ob ein Wechsel überhaupt möglich wäre.
    Liebe Grüße
  • Hallo Luisa,

    Ich habe 2020 (WiSe 20/21) mit meinem Studium begonnen und nach dem 3. Semester gespürt, dass es in eine Richtung läuft die mir nicht mehr ganz gefällt, aber dennoch durchgezogen und mich auch sehr auf das Auslandssemester gefreut. Im 5. Semester (WiSe 22/23) habe ich das Auslandssemester gemacht und bin nun im 6. Semester. Da ich noch ein paar Kurse offen habe müsste ich mein Studium um 1-2 Semester verlängern. Da ich aber wirklich keine Interesse mehr habe auch später diesen Beruf auszuüben würde ich gerne mein Studium wechseln auch in ein ganz anderen Bereich.

    Meine Frage ist: Da die ersten 3 Semester (WiSe 20/21,SoSe 21 und WiSe21/22) nicht als Regelstudienzeit zählen, wäre ich theoretisch im 3. Semester, richtig? Wäre in diesem Fall es noch möglich für das neue Studium Bafög zu beziehen nach einer Exmatrikulation ?

    Liebe Grüße
  • Hey Zusammen, ich befinde mich gerade im 2. Semester und würde gerne den Studiengang wechseln. Allerdings schreibe ich Ende Juli noch eine Klausur mit, da ich diese mir in meinem neuen Studiengang anrechnen lassen kann. Ich frage mich jetzt wie lange ich noch Bafög bekomme. Meine Exmatrikulation reiche ich jetzt ein mit dem Datum zum 30.09.2023. Hab schon öfter gelesen, dass dieses Datum angeblich nicht gilt sondern bereits nur die Einreichung. Ab Oktober erhalte ich dann Bafög von meinem "neuen" Bafög Amt. Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut! :)
  • Hallo
    Ich habe mein Abk in 2022 gemacht und an der tu Dresden mich Immatrikuliert. Da habe ich eine BaföG-Antrag gestellt aber vor dem Beginn des Semesters habe ich mich entschieden, das Studiengang nicht zu studieren. Habe mich dann ecmatrikuliert. Habe dann meine Exmatrikulation an BaföG amt nachgereicht, ohne irgendwelche Leistungen bekommen zu haben. Im Sommersemester habe mich in Baden Wüttenberg (Hochschule Furtwangen) für molekulare medizin immatrikuliert und studiere da im ersten Semester. Nun habe ich mich für Ausland medizin entschieden und schreibe gerade meine Aufnahmetests. Molekulare Medizin war nicht, wie ich mir das vorgestellt habe. Natürlich habe ich Bafög beantragt und bekommen.


    Habe ich Anspruch auf Ausland bafög ?


    Danke sehr
    LG


  • Hey Luisa,
    eine Frage. Ich habe 2 Semester Studiengang A studiert, danach zu B gewechselt und nach dem ersten Semester gemerkt, dass ich im Praktikum allergisch reagiert habe und „B“ nicht mehr fortsetzen kann. Habe ich es richtig verstanden, dass ich bei einem Wechsel von B zu C, dann noch die übrigen 5 Semester Bafög bekomme? Oder bekomme ich - durch einen Arztbescheid - doch alle 6 Semester des Studiengangs C Bafög? Danke im Voraus!!
    Viele Grüße, Veronika :)
  • Hallo,

    Ich bin gerade im 2. Semester von einem Studium, das ich wahrscheinlich abbrechen möchte. Bevor ich etwas anderes studieren würde, würde ich gerne noch ein Fsj machen. Ich bin mir allerdings noch nicht sicher mit der Entscheidung das Studium zu beenden und möchte erstmal nur wissen, wie es im theoretischen Fall aussehe würde. Könnte ich nach einem Fsj (=ein Jahr kein Studium) nochmal Bafög beantragen und das dann auch bewilligt bekommen? Oder muss ich sofort ein Studium beginnen, damit ich Bafög berechtigt bin?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
  • Hallo,

    Ich bin gerade im 2.Semester meines Studiums, das ich wahrscheinlich abbrechen möchte. Ich möchte gerne noch ein FsJ machen bevor ich anfangen würde etwas anderes zu studieren. Ich bin mir aber noch nicht sicher mit der Entscheidung und möchte erstmal nur wissen, wie es im theoretischen Fall ablaufen würde.
    Ist es möglich, dass ich nach meinem FsJ wieder Bafög beantrage und dies dann auch bewilligt bekomme? Oder muss ich im nächsten Semester dann wieder sofort ein Studium beginnen, damit mir noch Bafög zusteht?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen
  • Ich studiere nun im 5/6 Semester und habe ein Ausbildungsangebot erhalten. Muss ich nun bevor ich das Ausbildungsangebot unterschreibe mich exmatrikulieren? Und wem schicke ich die Exmatrikulation da ich bafög beziehe damit ich keine probleme habe da ich eingeschrieben bin an "2 Stellen". Wie sieht das nun aus mit dem Bafög bekomme ich da Probleme mit?
  • Hallo,

    Ich habe 2019 zwei Semester Elektrotechnik studiert, und 2021 ein Semester Fitnessökonomie.
    Ich habe allerdings so gut wie keine Leistungsnachweise. Im Oktober 2022 habe ich mit International Management angefangen und wollte zum ersten Mal Bafög beantragen. Ist dies noch möglich?
  • Hallo,
    ich überlege mein Studium zu wechseln. Ich bin aktuell im 5. Fachsemester. Das Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 sind ja 3 "Freisemester", danach wäre ich ja erst im 2. Semester. Mithin würde der Studienwechsel vor dem Anfang des 3. Semester erfolgen. Ist demnach ein Studienwechsel ohne Angabe eines Grundes möglich und würde ich für das neue Studium weiterhin Bafög bekommen?
    Liebe Grüße
  • Hey,

    ich hätte ein paar Fragen. 2009-2018 habe ich zwei verschiedene Bachelorstudiengänge studiert und beide leider abgebrochen. In meinem Erststudium habe ich für 4 Semester Bafög bezogen. Seit 2019 (30 Jahre bei Studienbeginn des Bachelors) studiere ich nun Lehramt und bin jetzt in den Master gewechselt.

    1. Habe ich für den jetzt aufbauenden Master Anspruch auf Bafög?
    2. Falls ja, wird der Master, da ich über 30 war elternunabhängig gefördert?


    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Maren,

    Wenn man erstmal in einem Masterstudiengsng immatrikuliert war, kann man nicht mehr wechseln, zumindest nicht, wenn man weiterhin BAföG beziehen will. Das hat mit den Eltern gar nichts zu tun. Sobald du ein Mal irgendwo in einem Master- oder Diplomstudiengsng eingeschrieben warst, wird kein Wechsel mehr gefördert.
  • Hallo,
    Ich bin im 3. Mastersemester und befinde mich in einer schwierigen Phase. Es geht mir psychisch nicht so gut, was sicherlich auch am Studium liegt. Ich kann dieses Semester keinerlei Prüfungen ablegen und brauche etwas Zeit um zu überlegen wie es weitergehen soll.
    Nun meine Frage: Bekomme ich trotzdem problemlos weiterhin Bafög? Und falls ich mich gegen das Studium entscheiden sollte, wie lange kann ich mir mit der Entscheidung Zeit lassen ohne Probleme zu bekommen? (Meine Förderdauer reicht offiziell noch bis August 2023.)

    Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
  • Hallo Luisa,
    ich war vom WS19/20 bis Ende SS2021 in einem Studium immatrikuliert, das ich dann nach dem Ende des 4. Fachsemsters abgebrochen habe. Ich habe während meines gesamten Erststudiums keine Leistungen erbracht, weil ich zu der Zeit viele Probleme hatte und es gerade und eben so geschafft habe, meinem Job nachzukommen. Jetzt studiere ich mein Wuschstudium (privat), arbeite recht viel (20h/Woche) nebenbei, kann es mir aber nicht erlauben von zu Hause auszuziehen ohne weitere Förderung. Ich wäre ja theoretisch wohngeldberechtigt, da ich durch den Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester "dem Grunde nach" nicht mehr BAföG berechtigt bin. Allerdings gibt es ja die Sonderklausel, dass die Crona-Semester nicht mit angerechnet werden. Kann ich irgendwie darauf pochen, dass dass die Zeit trotzdem mit angerechnet wird und ich einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhalte, den ich dann für de Wohngeld-Antrag nutzen könnte? Mein Studium fand ja trotz Corna regulär statt (nur online) und auch Prüfungen wurden nur einmalig leicht nach hinten verschoben. Im BAföG Gesetz selber lese ich auch nirgendwo etwas von dieser Sonderklausel durch Corona.
  • Hallo Luisa,
    ich war vom WS19/20 bis Ende SS2021 in einem Studium immatrikuliert, das ich dann nach dem Ende des 4. Fachsemsters abgebrochen habe. Ich habe während meines gesamten Erststudiums keine Leistungen erbracht, weil ich zu der Zeit viele Probleme hatte und es gerade und eben so geschafft habe, meinem Job nachzukommen. Jetzt studiere ich mein Wuschstudium (privat), arbeite recht viel (20h/Woche) nebenbei, kann es mir aber nicht erlauben von zu Hause auszuziehen ohne weitere Förderung. Ich wäre ja theoretisch wohngeldberechtigt, da ich durch den Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester "dem Grunde nach" nicht mehr BAföG berechtigt bin. Allerdings gibt es ja die Sonderklausel, dass die Crona-Semester nicht mit angerechnet werden. Kann ich irgendwie darauf pochen, dass dass die Zeit trotzdem mit angerechnet wird und ich einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhalte, den ich dann für de Wohngeld-Antrag nutzen könnte? Mein Studium fand ja trotz Corna regulär statt (nur online) und auch Prüfungen wurden nur einmalig leicht nach hinten verschoben. Im BAföG Gesetz selber lese ich auch nirgendwo etwas von dieser Sonderklausel durch Corona.
  • Hey Luisa,

    ich habe 2018 erfolgreich meine Fachhochschulreife abgeschlossen und danach im Wintersemester direkt ein Studium angefangen und Bafög bezogen. Schnell habe ich jedoch gemerkt, dass dies nichts für mich ist und habe an der gleichen Hochschule 2019 im Wintersemester den Studiengang gewechselt und erneut problemlos Bafög erhalten. Aus Dummheit habe ich diesen aber 2020 erneut abgebrochen und 2020 im Sommer eine Ausbildung angefangen, welche ich nun 2023 abschließen werde.
    Nun würde ich mich in diesem Gebiet gerne höher qualifizieren und nach der Ausbildung zusätzlich ein Studium in dieser Richtung anfangen. Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Bafög? Und wenn ja, wie viele Semester? Ich meine mal gehört zu haben, dass die Semester 2020 aufgrund von Corona nicht angerechnet wurden, stimmt das?
    Ich wäre zu Studienbeginn nächstes Jahr 25, falls das eine Rolle spielt.

    Vielen Dank für deine Antwort und viele Grüße
  • Hey Philipp,

    das Alter ist schonmal egal. Bedeutet "in diesem Gebiet" das gleiche Fach, das du schonmal begonnen hast oder ist das nochmal etwas völlig anderes als die beiden angefangenen Studiengänge. Setzt du beim 2. Studiengang wieder an, ist BAföG kein Problem. Fängst du nochmal ganz von vorn an, musst du deinen Sinneswandel begründen. Das ist aber kein Ding der Unmöglichkeit. Dass das SS 2020 in den meisten Bundesländern nicht mitgerechnet wird stimmt. Das gilt für alle Unis außer denen im Sarland und Thüringen. Dir würde der 2. Studiengang bei einer Bewilligung eines Wechsels zeitlich von der Regelstudienzeit abgezogen werden.
  • Hey Luisa,

    Ich habe 2020/21 WS in Heidelberg Jura studiert und dort für mein Studium Bafög erhalten. Habe dann zum WS 21/22 an die Uni Münster gewechselt und mich für VWL eingeschrieben, habe in derzeit jedoch zuhause gewohnt und deshalb noch kein Bafög wieder beantragt. Zum Sommersemester habe ich dann einen Fachrichtungswechsel zur BWL durchgeführt, da dies dann doch mehr meinem Interesse entsprach und auch eine Wohnung gefunden. Habe im April dann einen Bafög Antrag eingereicht und bin aufgrund meiner Förderung im vorherigen Studium davon ausgegangen, dass ich auch in Münster Bafög erhalten werde. Nun kam nach 7 Monaten nach Antragstellung eine Ablehnung. Wie kann das sein? Kann ich Widerspruch einlegen? Das Einkommen meiner Eltern hat sich in der Zeit sogar leicht verschlechtert.

    Danke schonmal für deine Antwort!
    mit freundlichen Grüßen

    Joel
  • Hey Joel,

    widerspruch geht grundsätzlich IMMER! Du musst in diesem Fall deinen Wechsel von VWL zu BWL begründen. Ob du für VWL BAföG beantragt hast, ist dabei unerheblich. Du musst aber erklären, warum du das Fach wechselst. Was ist denn an BWL besser als an VWL? Ohne wichtigen Grund, gibt's auch kein BAföG. Werden dir Leistungen aus dem VWL Studium in BWL angerechnet? Hast du den Wechsel beim Antrag denn begründet?
  • Hey Luisa,
    ich habe zu diesem WS mein Studiengang (inkl. Schwerpunkt), nach zwei Semestern, gewechselt. Nun kam ein Brief von BAföG Amt, indem sie nach §53 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. §15b Absatz 4, einen Rückforderungsrestbetrag der letzten drei Monate, meines alten Studiums, fordern. Das kam sehr überraschend und ich würde ihn nur ungern zahlen.

    Weißt du, wie ich am schlausten dagegen vorgehen kann? Klar, vermutlich Widerspruch einlegen, aber was dann genau fordern?
    Vielleicht darum bitten, dass zu meinen Gunsten (z.B. nach §53 Satz 1 Nr. 1) entschieden wird oder fragen, ob man sich auf einen geringeren Betrag einigen kann? Oder sollte ich ganz anderes vorgehen, könntest du mir etwas raten?

    Wie du vielleicht merkst, überfordert mich die Situation etwas. Deswegen würde ich mich sehr über eine Antwort/ einen Rat von dir freuen.

    Schon Mal vielen Dank für deine Hilfe :)
    Viele Grüße!
  • Hey Vanessa,

    Widerspruch bedeutet, dass sie deinen Antrag nochmal rechtlich prüfen sollen, um einen Fehler ihrerseits auszuschließen. Warum sollten sie dir eine Rückzahlung mindern? Ohne rechtliche Grundlage kannst du bitten, was du willst, aber die Sachbearbeiter haben sowas nicht zu entscheiden.Möglicherweise kann Ratenzahlung oder Fristverlängerung vereinbart verden, wenn du das Geld nicht sofort aufbringen kannst. Juristisch qualifizierte Hilfe findest du hier: http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/sozialrecht/bafoeg/bafog-ruckforderung/
  • Hallo
    Ich habe einem Bachelor im Göttingen gemacht und einen Master in Österreich angefangen.
    Aufgrund vom Corona und Wohnsituation hat es mit dem Studieren allerdings nicht funktioniert. Erst war es Online, dann in Präsenz. Aufjedenfall konnte ich ganz schnell keine Veranstaltung mehr besuchen.
    Jetzt möchte ich in Deutschland einen Master anfangen. Bekomme ich noch Bafög oder zählt die Zeit in Österreich.
    P.s: Es waren zwei Semester wovon ich im ersten nur halb Teilnehmen konnte und im zweiten gar nicht. Und ich studiere jetzt etwas anderes als in Österreich.
    Ich hoffe es ist Verständlich, jetzt schon mal Vielen Dank.
  • Hey Eduard,

    du bekommst nur BAföG, wenn du dasselbe Fach in Deutschland weiterstudierst. Ein Fachwechsel ist im Master nicht förderfähig.
  • Hallo Luisa,

    Ich habe nach meinem Abitur zwei Semester studiert und dann aufgehört, weil es nicht das Richtige war. Zwei Jahre später bin ich selbstständig geworden und habe nebenbei ein Fernstudium (in einem komplett anderen Bereich als das erste Studium) gemacht. Da ich selbstständig war habe ich kein Bafög beantragt und konnte mir das selbst finanzieren. Nun muss ich meine Selbstständigkeit aufgegeben (da mir meine Räume gekündigt wurden und ich keine neuen finde) und werde arbeitslos und kann mir das Studium auch nicht mehr leisten. Aus diesem Grund muss ich auch das Studium kündigen (wäre auch das 2. Semster). Da ich aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe und ich ab sofort arbeitslos bin, muss ich irgendwie gucken wie ich mir mein Leben finanzieren kann. Kann ich für nur die 3 Monate Bafög beantragen obwohl das Studium schon gekündigt ist?

    LG Jessica
  • Hey Jessica,

    die Selbstständigkeit an sich ist kein Problem fürs BAföG, nur die Höhe deines Einkommens zählt. Egal,was fürEinkommen das ist. Außerdem musst du in Vollzeit immatrikuliert sein und darfst nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ob du nebenbei selbstständig bist oder nicht, ist egal. 5040 Euro Jahresbrutto aus selbstständiger Tätigkeit sind anrechnungsfrei. Überschuss mindert die Höhe deines BAföG. Daher lohnt es sich rechnerisch nicht, mehr zu verdienen.
  • Hey Luisa,

    ich habe 2018 ein Studium begonnen und weil ich stets Probleme mit Stadt & Unterkunft hatte (welche sich auf das Studium ausgewirkt haben), brach ich das Studium offiziell zum Anfang des 4. Semesters ab (ich habe im dritten Semester schon gar nichts gemacht/belegt, habe nur das mit dem Exmatrikulieren verpennt). In den offiziell 4 Semestern habe ich auch nur ein Semester lang BaFöG bezogen, da meine Eltern zu viel verdient haben.
    2020 habe ich das gleiche Studium in einer anderen Stadt angefangen und bin soweit so glücklich, außer was das Finanzielle angeht. Meine Eltern verdienen auch nicht mehr so viel wie zuvor so dass ich eigentlich BaFöG-berechtigt bin. Antrag habe ich auch schon im August losgeschickt.

    Könntest Du vielleicht sagen was Du darüber denkst? Bekomme ich Bafög?
  • Hey Olaf,

    ich wüsste jetzt nichts, was direkt dagegen spricht.
  • Hi Luisa,
    Ich habe nach meinem Bachelorstudium im Bereich Kommunikationsdesign begonnen einen Diplomstudiengang in einem anderen Fachgebiet zu studieren (Theologie), diesen aber sofort wieder abgebrochen und auch kein Bafög dafür beantragt. Ich war somit ein Semester immatrikuliert.
    Nun möchte ich einen Masterstudiengang in meinem bisherigen Fachbereich (Kommunikationsdesign) beginnen und dafür Bafög beantragen.
    Ist es ein Problem, dass ich vorher ein Semester lang einen Diplomstudiengang studiert habe, der ja als Masterstudium gewertet werden könnte?
    Vielen Dank schonmal für ihre Hilfe und lieben Gruß
  • Hey David,

    das ist kein Problem. Das wäre es nur, wenn du einen Masterstudiengang abgebrochen oder einen Diplomstudiengang abgeschlossen hättest. Dipöom abbrechen ist okay und kein Hinderungsgrund. Muss auch nicht begründet werden.
  • Hallo,
    Aktuell bin ich im 5. Semester eingeschrieben und erhalte elternunabhängiges Bafög. Ich überlege allerdings die Hochschule zu wechseln und mein Studium an einer Fernhochschule im gleichen Studiengang (Soziale Arbeit) weiterzuführen und abzuschließen. Kann ich meinen Bafög-Bezug einfach zur neuen Fernhochschule "mitnehmen"? Wird es mir wieder gewährt oder muss ich einen neuen Antrag stellen. Auf meinem aktuellen Bescheid ist die Förderungshöchstdauer auf August 2025 gesetzt. Wie läuft so ein Wechsel beim Bafög-Amt ab?
    Vielen Dank für die Auskunft!
  • Hey Kathie,

    du musst einen neuen antrag stellen und nachweisen, dass alle Punkte an der anderen Hochschule angerechnet werden. Das wäre dann ein reiner Hochschulwechsel, der problemlos förderfäjig wäre, werden nur die ersten Semester übernommen ist es eine Schwerpunktverlagerung. Wenn du im 1. Semester wieder neu anfangen musst, wird dein Antrag sehr wahrscheinlich abgelehnt.
  • Hallo,

    Ich habe WS 15/16 angefangen bei der Hochschule Hamm-Lippstadt Biomedizinische Technik zu studieren und WS 17/18 aus familiären Gründen das Studium abgebrochen.
    Bis dahin habe ich auch Bafög bekommen.
    Jetzt möchte ich in einem anderen Bereich ein Fernstudium anfangen. Hätte ich noch Anspruch auf ein Bafög?
    Lg Rana
  • Hey Rana,

    nur, wenn eine Weiterführung des bisherigen Fach keinesfalls möglich ist oder eine Berufsunfähigkeit für diesen Bereich vorliegt.
  • Liebe Luisa,

    Ich bin seit 9 Semester Immatrikuliert, (Scheinschtudium, also keine Leistung erbracht) und würde jetzt gerne ein Studien Wechsel beantragen an der gleichen Uni für ein Kombi Bachelor, und ernsthaft Studieren
    Ich habe bis jetzt kein Baföq beantragt, und würde es auch für den jetzigen neuen Studiengang nicht tun. Aber wollte fragen ob es sich auf ein möglichen späteren “3 ten ” Studiengang in der Zukunft auswirken würde wenn ich dann das erste mal Baföq beantragen will und muss.
    Bzw ob ich überhaupt noch Anspruch auf Baföq dann habe.
    Freue mich auf eine Antwort 🙏🏼
    Muss am Montag meinen Antrag fürs neue Studium abgeben 😬
    Liebe Grüße und jetzt schonmal vielen Dank
    Emilia
  • Hey Emilia,

    due hast bei einem jetzigen Wechsel nur eine Chance auf Förderung, wenn du eine Berufsunfähigkeit in dem jetzigen Fachbereich nachweisen kannst. Wenn du physisch in der Lage bist, in dem Beruf zu arbeiten, gibt es keinen Grund für einen so späten Wechsel. Dass dir das Fach nicht liegt, hättest du viel früher bemerken und abbrechen müssen. Es ist dabei völlig egal, ob du schon jemals BAföG bezogen hast oder nicht. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, dem ein Fachwechsel nach dem 4. Semester bewilligt wurde.
  • Hey,
    ich habe nach dem Abi zwei sog. Scheinstudiengänge gemacht. Bin dann nach Berlin um Mathe zu studieren und hab dort für ein Semester auch Bafög beantragt, aber dann auch dieses Studium abgebrochen. Jetzt geh ich nach Belgien und frage mich ob ich theorethisch nochmal Anspruch auf Bafög habe.
    Oder hab ich mit dem 4. Studiengangwechsel die Grenze überschritten, selbst wenn ich nur ein Semester Bafög beansprucht habe.
  • Hey Marc,

    es gibt keine Obergrenze für die Häufigkeit der Wechsel. Es reduziert sich nur die Förderungsdauer bis nichts mehr übrig bleibt.
  • Hallo,
    Ich hätte auch noch eine Frage bezüglich BAföG.
    Ich habe 5 Semester lang studiert und bin dann sehr schwer erkrankt. Zunächst hatte ich Hoffnung, es würde zeitnah besser werden und habe mich deshalb 2 Semester beurlauben lassen. Da es aber immer schlechter wurde, habe ich keine Hoffnung mehr gesehen und habe mich exmatrikuliert.
    Es sind dann insgesamt 7 lange Jahre der Ursachenfindung ins Land gegangen und inzwischen geht es mir tatsächlich so weit besser, dass ich wieder am Leben teilhaben und zurück an die Uni gehen kann und das auch endlich wieder möchte.
    In diesen Jahren wurde ich finanziell von meiner Familie unterstützt, habe also kein Krankengeld, ALG oder Sonstiges erhalten.
    Meine Frage ist jetzt, ob für mich in der Situation eine Chance besteht BAföG zu bekommen?
    Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Viele Grüße, Ina
  • Hey Ina,

    die Frage ist, ob du deinen alten Studiengan wieder aufnimmst oder das Fach wechselst. Wenn du wechselst, musst du nachweisen, dass du berufsunfähig bist und du in diesem Fach nicht arbeiten kannst, aber das andere Fach diesbezüglich kein Problem darstellt.
  • Hallo, ich habe vor im Sommer 2023 Medizin zu studieren. Bis dahin würde ich gerne jetzt im Wintersemester in einen zulassungsfreien Studiengang (Gartenbauwissenschaften) reinschnuppern. Für dieses Wintersemester würde ich noch kein BAföG beantragen und es kann sein, dass ich auch nicht zu den Prüfungen antreten werde, da ich doch etwas anderes mache (wie arbeiten/ ins Ausland reisen). Würde ich in diesem Fall für das Medizinstudium noch BAföG bekommen, obwohl ich keinen Leistungsnachweis in dem anderen Studium habe? Ich würde mich dann aus dem anderen Studium nach dem einen Semester exmatrikulieren und für das Medizinstudium bewerben.

    Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße, Sophia
  • Hey Sophia,

    Eigentlich sollte das kein Problem sein, wenn du während des Parkstudiums kein BAföG beziehst. Ein Leistungsnachweis ist bei einem Fachwechsel vor dem 3. Semester weder zu begründen noch muss ein Leistungsnachweis vorgelegt werden.
  • Hey,

    ich hätte da mal ein paar Fragen.
    Ich hab bisher noch nie Bafög bezogen, jedoch hatte ich nach meinem Abitur angefangen Bauingenieurswesen zu studieren, was ich jedoch nach dem 2. Semester abgebrochen hatte, da es mir nicht gefallen hatte.
    Nach dem Studium hatte ich meine Ausbildung als Kaufmann im Gesundheitswesen angefangen und auch abgeschlossen.
    Während meiner Ausbildung hatte ich jedoch ein Teilzeit Fernstudium begonnen, welches ich auch nach dem 2. Semester abbrechen musste, da ich es zeitlich mit meiner verkürzten Ausbildung nicht mehr geschafft hatte.

    Jetzt werde ich im Oktober nach Wien ziehen, da ich je nach dem ob ich den Einstellungstest für Betriebswirtschaft an der Uni Wien bestanden habe dort studieren werde oder halt in Wien wohnen werde und mein Vollzeit Fernstudium beginnen möchte.

    Habe ich dann noch Anspruch auf Bafög ?

    Danke im Voraus :)

    LG
    Yunus
  • Hey Yunus,

    im Prinzip sollte das klappen, wobei du den 2. Fachwechsel begründen musst. Wenn du in Wien lebst, muss du auch in Österreich immatrikuliert sein. Wo ich mir nich 100% sicher bin, ist das Fernstudium in Deutschland bei ständigem Wohnsitz in Österreich. In dem Fall würde ich einen Vorabentscheid beantragen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa, ich hoffe du kannst mir helfen :)
    ich bin derzeit im 4. semester jura an der uni leipzig, habe aber vor mich ab oktober für lehramt an der uni halle zu immatrikulieren (angebot liegt bereits vor). meinen bafög antrag für halle habe ich bereits gestellt, da es ja eigentlich einem einfachen fachrichtungswechsel betrifft (3 pandemiesemester), oder? aus meiner sicht müsste es dort keine probleme geben. wie gehe ich aber in leipzig vor? schicke ich dort einfach meine exmatrikulationsbescheinigung hin? habe vom bafög amt in leipzig auch schon das 5. semester bewilligt bekommen und meinen bescheid erhalten. oder wie soll ich vorgehen?

    liebe grüße
    noreen
  • Hey Noreen,

    ja, eigentlich sollte das wegen der Nullsemester gar kein Problem sein. Ganz normaler Erstantrag inkl. Exmatrikulationsbescheinigung.
  • Hallo, ich hoffe, dass ich hier eine Antwort erhalte. :)
    Ich startete mein Studium mit dem Mono Bachelor Sozialwissenschaften im WiSe 2020/21, habe dann Ende meines zweiten Semesters in den 2 Fächer Bachelor Erziehungswissenschaften und Soziologie gewechselt. Da ich vorher schon Vorlesungen für das Fach Erziehungswissenschaften "illegal" besuchte, konnten mir so alle Leistungen angerechnet werden. Daher wäre ich aktuell in beiden Semestern im 4. Fachsemestern. Nun bekam ich vor wenigen Tagen vom Bafög Amt Post und zwar dass sie gerne meine Studienverlaufsbescheinigung hätten und eine Erklärung dafür, da sie scheinbar dachten, dass ich mich erst im 2. oder 3. Semester befinde. Ich habe aber dem Bafög Amt nie etwas unterschlagen und immer zeitgleich darüber informiert. Das Bafög Amt wusste auch über den Fachstudienwechsel Bescheid. Ich telefonierte auch vor wenigen Tagen mit jemanden aus dem Bafög Amt, dieser sagte mir, dass er nicht glaube, dass mir mein Bafög nicht weiter gewährt werden würde das aber die Zeit der Zahlung verkürzt werden würde, da ich ja auch schon eher fertig wäre. Einen Leistungsnachweis haben sie auch von mir erhalten. Nun habe ich aber Angst, dass ich kein Bafög mehr bekomme. Wie sieht es aus? Kriege ich weiterhin Bafög?
    Viele Grüße
  • Hey Mina,

    ich wüsste nicht, warum du spontan kein BAföG mehr bekommen solltest. Ich kann mich nur dem Menschen, mit dem du telefoniert hast, anschließen.
  • Hallo mein Liebe :-)

    Ich hoffe, dass ich dir auch ein Kommentar schicken darf und beantwortet bekomme :-).

    Ich schrieb mich im WS 21/22 in ein Studium ein und schrieb im 1. Semester 6 Klausuren, welche ich alle mit 1,x bestand. Im zweiten Semester (jetzt) merke ich immer mehr, dass dieses Studium nichts für mich ist und ich den späteren Job damit nicht ausführen will. Ich mache gerade das Vorpraktikum für das Nächste Studium, welches dieses Verlangt. Ich habe mich auch dort schon eingeschrieben, doch noch nicht angenommen. Ich kann die jetzigen Paar Klausuren nicht mitschreiben und schaffe das auch zeitlich nicht. Falls ich im Juli die zusage bekomme, würde ich gerne sofort wechseln. Falls ich keine Zusage bekomme, würde ich mich erst einmal exmatrikulieren lassen und arbeiten gehen, da ich 0,0% Lust habe mich mit meinem jetzigen Studium auseinander zusetzen.

    Nun habe ich ja alles aus dem 1. Semester bestanden und die Prüfung aus dem zweiten Semester kann ich nicht nachweisen, da ich mich ein Monat vornehm Prüfungen exmatrikulieren lassen werde. Außer eine Prüfung Juli, aber da hab ich keine Chance zu bestehen, da ich lange krank war. Fragt das Bafögamt immer nach, ob ich nachweisen kann, was ich dieses Semester geleistet habe? Ich wüsste nicht wie und wie die das rausfinden wollen, wenn ich mich vor den (meisten) Prüfungen abmelde.
  • Hey Steven,

    Wenn du dich vor den Prüfungen exmatrikulieren lässt, kannst du höchstens nachweisen, dass du in den Kursen eingeschrieben warst. Mit der Anwesenheit ist das ja immer so eine Sache. Bei uns z.b. gab es keine Anwesenheitspflicht und ich wurde auch nie danach gefragt. Allerdings hab ich auch nicht abgebrochen. In der Verwaltungsordnung habe ich nichts davon gelesen, dass Leistungen beim Studienabbruch grundsätzlich nachgewiesen werden müssen. Wenn, dann erst beim Antrag für das neue Studium.
  • Hey Luisa,

    Vielen Dank für die Antwort. So richtig beruhigt bin ich nur leider noch nicht.
    Benötige ich wirklich für 2 Semester Studium keinen einzigen Nachweis dass ich etwas gemacht habe nur weil Corona war?
    Abgesehen vom Homeofice kam es bei uns zu keinen großartigen Änderungen bzw. Vorlesungs/Prüfungsverlusten. Dieses (mein 2. Semester) war auch wieder voll in Präsenz und alles fand (meines Wissens nach) ganz normal statt.
    Ich habe außerdem vor einigen Wochen bereits mal beim Bafögamt angerufen und vorsichtig nachgefragt. Die meinten auch, dass die dann Nachweise haben wollen.
    Wenn ich garnichts hätte müsste ich das gut begründen können und wenn ich das nicht kann habe ich ein Problem. Aber normalerweise gibt es sowas nicht, dass man garkeinen Nachweis hat.
    Das waren so ungefähr die Worte von der Frau vom Bafögamt.

    Kannst du mir nochmal erklären, was es mit dem Corona Semester (vor allem für mich als 2. Semester-Abbrecher) auf sich hat und warum du glaubst, dass ich keine Nachweise benötige?
    Es tut mir leid, dass ich deine Zeit damit in Anspruch nehme aber das beschäftigt mich derzeit sehr und ich bin heilfroh im Internet jemand neutrales gefunden zu haben, der sich gut auskennt und den Fragen stellt.
    Vielen Dank :)
  • Hey Johannes,
    ich glaube, das ist ein Missverständnis. Ich habe nicht gesagt, dass du nichts nachweisen brauchst, nur, dass die Corona Semester nicht als Fachsemester zählen und ich deshalb GLAUBE, dass du dir deshalb keine großen Sorgen bezüglich machen brauchst.
    Zu einem anderen Kommentar mit nahezu identischem Sachverhalt habe ich im März folgendes geschrieben: "ehrlich gesagt bin ich mir nicht ganz sicher, vor allem in Bezug auf die Corona Nullsemester. Im Prinzip gab es das WS 21/22 ja gar nicht. Rein [...]. Von daher sollte dir auch niemand den Kopf abreißen, wenn du in der Zeit wenig bis nichts gemacht hast. Ganz grundsätzlich muss man nicht immer alle Module belegen und bestehen, um BAföG berechtigt zu sein. Man muss aber mindestens 50 % seiner Zeit dem Studium widmen. Wer länger als 3 Monate gar nichts macht, ist in dem betroffenen Semester nicht förderberechtigt. Ich habe aber auch noch nie gehört, dass das Amt Anwesenheitsnachweise verlangt. Was auch schwierig wäre, weil Anwesenheit nicht mit Lernaktivitäten gleichzusetzen ist. Nicht alle Hochschulen haben Anwesenheitspflicht oder gar Anwesenheitslisten. Wenn überhaupt, geht es um Prüfungsteilnahme, aber das ist meines Wissens nach erst bei späten oder mehrfachen Fachwechsel notwendig. Aber wie bei allem, bin ich keine zuverlässige Quelle. Ich bin nur jemand fremdes im Internet. Vielleicht kannst du ja mal ganz vorsichtig beim Amt nachfragen wie sich das verhält ohne direkt zu sagen, dass du bisher nichts gemacht hast."

    Wenn deine Sachberbeiterin Nachweise will, dann würde ich dem nachgehen. Immerhin enscheidet sie, ob du BaföG bekommst oder nicht. Seitens des Bildungsministeriums heißt es: "Generell gilt für die Nichtberücksichtigung/ Nichtanrechnung von pandemiebetroffenen Semestern, für die landesrechtlich die Regelstudienzeit verlängert wurde, dass insoweit kein gesonderter Vortrag und/oder Nachweis pandemiebedingter Studienbeeinträchtigungen erforderlich ist" https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona
    Ich interpretiere daraus, dass es irrelevant ist, inwiefern in den Nullsemestern. Unterricht angeboten wurde bzw. kein Nachweis diesbezüglich erbracht werden muss. In den meisten Bundesländern wurden 4 Nullsemester beschlossen. Das letzte war das ws 21/22, was dein erstes Semester war, wobei das WS 21/22 zwar in allen Bundesländern geplant, aber noch nicht überall im Hochschulgesetz verankert wurde. Solange dem so ist, kann das Amt das nicht automatisch berücksichtigen.

    "Für die nach § 7 Absatz 3 Satz 1 bzw. Satz 4 BAföG maßgebliche Fachsemestergrenze für den Fachrichtungswechsel („bis zum Beginn des vierten Fachsemesters“ bzw. „bis zum Beginn des dritten Fachsemesters“) bleiben die Fachsemester ohne Anrechnung, die tatsächlich pandemiebetroffen waren und für die ein pandemiebedingter Nachteilsausgleich gewährt wurde. Das heißt, dass die Frist für die Vornahme eines Fachrichtungswechsels um die Pandemiesemester verlängert wird. Die Wertung als Nullsemester berührt dagegen nicht das Erfordernis eines wichtigen Grundes (Anm. wird vor dem 3. Semester automatisch angenommen) sowie grundsätzlich auch nicht die Pflicht zur unverzüglichen Vornahme des Fachrichtungswechsels."

    Eigentlich müsstest du dich sofort exmatrikulieren lassen, da dein Entschluss, das Studium abzubrechen, bereits gefallen ist. An deiner Stelle würde ich jetzt an so vielen Prüfungen wie möglich teilnehmen. Du bist nicht dazu verpflichtet zu bestehen. Du musst nur offiziell daran teilnehmen und ggf. durchfallen (Name drauf, Zettel leer) In deinem Fall wären nicht bestandene Prüfungen sogar von Vorteil, da sie belegen, dass dieser Studiengang offensichtlich nicht für dich geeignet ist. Ich hoffe, dass du in beiden Semestern Module belegt und nebenbei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hast. Solltest du an keinen Prüfungen teilnehmen können, lass dich sofort exmatrikulieren.
  • Hallo,

    Ich bin gerade etwas am verzweifeln. Ich studiere jetzt im 2. Semester Geowisschenschaften und merke einfach immer mehr dass es mir einfach nicht liegt. Nun überlege ich zum WS 22/23 Soziale Arbeit zu studieren. Das hat aber nun 7 Semester. Ich bekomme auch aktuell Bafög. Nun ist meine Frage, wenn ich jetzt das 2. Semester beende und fürs WS für den anderen Studiengang angenommen werde, muss ich dann nochmal einen Antrag stellen? Ich habe nämlich Anfang 2022 einen Folgeantrag gestellt. Wenn dieser genehmigt wird läuft er ja dann theoretisch für das 3. und 4. Semester. Kann der Antrag dann einfach übernommen werden? Oder muss ich dann einen ganz neuen Antrag stellen für das neue Studium?
    Und würde ich dann für die neuen 7 Semester Bafög bekommen oder würden mir die 2. Semester angerechnet werden?

    Dankeschön
    Liebe Grüße
  • Hey Irina,

    das wird ein neuer Erstantrag für ein neues Studium. Du fängst praktisch nochmal von 0 an. Auch was die Förderungshöchstdauer betrifft.
  • Ich habe eine Frage: Ich studiere gerade und möchte nun mein Studium abbrechen. Bin aktuell im 2B Semester (Studienbeginn März 2021). Wie viel muss ich zurückzahlen wenn ich nun meine Studienrichtung Wechsel?
    Kommt dieses Geld nach Abschluss (oder Abbruch) auf mich zu oder wie wird das gehandhabt?
  • Hey Nelly,

    für die Rückzahlung macht der Fachwechsel keinen Unterschied. Du zahlst immer maximal 50% vom erhaltenen BAföG zurück, beginnend 5 Jahre nach ende der Regelstudienzeit.
  • Hallo Luisa,
    ich überlege gerade nochmal zu studieren, könnte mir dies allerdings nur mit Bafög leisten.
    Vorab kurz mein bisheriger Verlauf:
    2009 Abschluss als Arzthelferin
    2010 Fachabi BOS
    2010 WiSe 1 Semester BWL dann Abbruch, weil nicht das Richtige
    Übergangsmäßiges Jobben
    Ab 10/12 Duale Ausbildung in der Krankenpflege mit Studium
    2015 Abschluss Ausbildung
    8/2016 Geburt meines Sohnes
    Abbruch Studium WiSe 16/17, weil ich es nicht mehr geschafft habe, da unter der Woche alleine
    Irgendwann alleinerziehend, aber immer als Krankenpflegerin gearbeitet
    Habe jetzt mit meinem Lebensgefährten (nicht verheiratete) noch ein Kind bekommen und werde gut unterstützt und möchte deshalb gerne Soziale Arbeit studieren, da ich da gut an meinem Beruf anknüpfen kann.
    Bisher alles ohne Bafög oder andere Förderung.
    Wie stehen die Chancen dafür Bafög genehmigt zu bekommen.
  • Hey Tamara,

    ich steig nach dem 1. Studienabbruch aus. Du hast das irgendwie eigenartig formuliert. Ich würde an deiner Stelle einen Vorabentscheid beantragen. Das ist übersichtlicher und rechtssicher. Du brauchst dafür auch gar nicht viele Unterlagen. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/ Wenn du dabei Hilfe benötigst, kannst du gern unseren Antrags-Service nutzen.
  • Hallo, ich habe nach dem 1. Semester die Uni gewechselt und auch das Studium. Nun möchtet das Bafögamt 966€ haben. Was kann ich tun?
  • Hey Max,

    warum will das Amt Geld zurück? Bist du im Master? Ein Fachwechsel nach dem 1. Semester ist kein Grund für eine Rückzahlung. 966 Euro ist auch ein eigenartiger Betrag. Entweder hast du relativ wenig BAföG bekommen oder es war zu viel, was ebenfalls nichts mit einem Wechsel zu tun hat. Du solltest also erstmal prüfen, warum du Geld zurückzahlen sollst. Sollte das allein am Wechsel liegen, würde ich Widerspruch einlegen, ansonsten artig zurückzahlen. In Rücksprache mit dem Amt geht das eventuell auch in Raten.
  • Hey Luisa,

    ich studiere momentan Lehramt im 6. Semester allerdings würde ich mich aus persönlichen Gründen exmatrikulieren. Ich beziehe Bafög und wollte diesen vor meiner Exmatrikulation dem Amt Bescheid geben damit ich keine Probleme bekomme. Ich habe nicht vor etwas anderes zu studieren, würden daher vom Amt weitere Fragen zum Abbruch des Studium kommen oder sogar Leistungsnachweise erfragt werden ? Und wie sieht das mit der aktuellen corona Pandemie aus ? Wird man da eher verständnisvoller behandelt ?
    LG
  • Hey Moni,

    die 4 Coronasemester werden vom Amt gar nicht mitgezählt. Du bist also erst im 2. Fachsemester und musst den Abbruch nicht begründen.
  • Hallo Luisa,
    ich habe ebenfalls eine kleine Herausforderung mit meinen gestellten Bafög Antrag. Mir wurde vom Studierendenwerk nun nahgelegt den Antrag zurückzuziehen und eine Bescheinigung ausgestellt zu bekommen, damit ich wenigstens Wohngeld beantragen kann. Bevor ich das machen möchte ich noch alle Möglichkeiten nutzen und als solches sehe ich deine Informativen Antworten hier.
    Nun also meine Schilderung:
    Ich habe 2011 direkt nach dem Abi ein Studium begonnen, mich nach ein paar erfolgreichen Prüfungen und zwei Semestern aber für einen Wechsel entschieden. Damals musste man das noch begründen, das habe ich auch erfolgreich, sodass ich für das neue Studium weiterhin gefördert wurde. Dieses habe ich weitere 8 Semester studiert (die zwei Semester drüber hab ich ebenfalls gefördert bekommen, da ich mich an der Uni engagiert habe). Nach dem Bachelorabschluss 2016 habe ich mich in einen Master eingeschrieben aber sehr schnell gemerkt dass der nichts für mich ist. Da ich aber noch keine alternativen hatte bin ich erst einmal 2 Semester eingeschrieben geblieben. Dafür habe ich aber kein Bafög beantragt. Nachdem ich dann aber eben nach den zwei Semestern entschieden habe noch mal etwas anderes studieren habe ich ein Zweitstudium aufgenommen, also noch mal einen Bachelor Studiengang. Dort war ich 3 Semester eingeschrieben, ebenfalls ohne Bafög. Aber auch das war nichts für mich. Danach habe ich nun 3,25 Jahre Vollzeit (das Einkommen dort reichte für die Vorgaben für elternunabhängiges Bafög) gearbeitet, weshalb ich dachte dass ich nun Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hätte. Nachdem ich nun meinen Antrag gestellt habe bekam ich vom Studierendenwerk die Antwort, dass ich aufgrund meines Masterstudiums 2016 keinen Anspruch auf Bafög habe. Ich müsste unabweisbare Gründe anbringen, die in meinem Bereich aber eigentlich nicht gegeben sind. Wichtige Gründe könnte ich noch vorbringen aber laut der Telefonaussage müssten es in diesem Fall unabdingbare sein. Außerdem sagte die Damen, dass selbst wenn dies aus irgendeinem wunderlichen Grund durchgehen würde hätte ich dann auch nur Anspruch auf elternabhängiges Bafög. Stimmen diese beiden Aussagen?
    Ich bedanke mich im Voraus herzlich für die Antwort!
  • Hey Sophie,

    du hast keine Chance mehr auf BAföG tut mir leid. Nach einem Bachelorabschluss ist nur noch ein Master förderfähig, aber auch nur ohne Wechsel. Wenn du dich erstmal in einen Masterstudieng eingeschrieben hast, musst du dabei bleiben oder ohne BAföG wechseln. Ob und wie lange du vorher BAföG beantragt hast, ist völlig irrelevant. Sorry, aber da kannst du nichts machen.
  • Hey,
    ich habe 2014 mein erstes Studium abgebrochen ( 5.Semester), dann eine duale Ausbildung absolviert und gearbeitet. Nun mache ich ein berufsbegleitendes Studium (40h plus WE Vorlesungen) und habe bald den Bachelor. Frage mich, ob ich danach Anspruch auf Bafög hätte für einen konsekutiven Master ? Sollte dann das erste abgebrochene Studium, nach all der Zeit nicht egal sein ?
  • Hey Christina,

    der Master ist förderfähig, wenn es sich um einen Vollzeitstudiengang (egal ob Präsenz- oder Fernstudium). Der Abbruch spielt da keine Rolle.
  • Ich habe 2012 mein Abitur gemacht und war nebenbei seit 2010 selbstständig (5 Jahres-Regelung).
    Im WS 16/17 habe ich mein erstes Studium (Kunst, Musik und Medien) begonnen, musste mich wegen psychischer Probleme aber bereits zum ersten Semester exmatrikulieren. Danach war ich vier Monate arbeitslos und habe ALG2 bezogen, danach habe ich sieben Monate gearbeitet, danach wieder ein Jahr Arbeitslosigkeit (ALG2 Bezug). Daraufhin habe ich wieder zweieinhalb Jahre gearbeitet und im WS 21/22 mein Studium (Soziologie) begonnen.

    Ich habe im Oktober einen Antrag gestellt und bin noch 29, meine psychischen Pribleme habe ich inzwischen überwunden, was ich nachweisen könnte. Ist mein jetziges Studium elternunabhängig förderungsfähig?
  • Hey MM,

    das kommt drauf an, wie viel du monatlich verdient hast. Du musst auf 60 Monatseinkommen über 817 Euro zwischen deinem 18. Geburtstag un dem WS 16/17. Das ist bei dir ein Fachrichtungswechsel, egal wie viel Zeit zwischen den beiden Studiengänge liegt. Dein Alter ist deshalb auch nicht weiter wichtig.
  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich war, wie gesagt selbstständig und habe ein Kleinunternehmen geführt. Da gilt doch dann :
    ,,11.3.6 1Erwerbstätig ist eine Person, die eine selbstständige oder nicht selbstständige Tätigkeit ausübt. (…)
    3Bei Selbstständigen ist grundsätzlich von einer den Lebensunterhalt sichernden Tätigkeit auszugehen, sofern von diesen nicht überwiegend Leistungen nach dem SGB II zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts bezogen werden.‘‘ oder?
  • Hey MM,

    mmmh, das ist mir neu, dass es bei selbstständiger Tätigkeit keine Mindestgrenze gibt. Hatte den Fall in 14 Jahren nie. Wenn es da so steht (und das tut es definitiv) wird dem wohl so sein. Wirklich interessant. Danke, dass du mich darauf aufmerksam machst.
  • Halloy Luisa,
    ich studiere im 2. Semester Wirtschaftsingenieurwesen und habe mich nun entschieden mich zu exmatrikulieren. Dies habe ich allerdings erst im Mai vor. Ich beziehe seit beginn meines Studium Bafög und wollte nun wissen, was ich tun muss, wenn ich vor habe, im Wintersemester ein anderes Studienfach anzustreben. Außerdem - wird mir für meine Wartezeit mein Bafög gestrichen also für Mai-September (da ich mich zu diesem Zeitpunkt ja neu bewerben werde)? Muss ich nur einen Folgeantrag stellen oder wie läuft das ab?:)

    Liebe Grüße
    Mina
  • Hey Mina,

    du musst einen kompletten Neuantrag stellen mit allem drum und dran. Exmatrikulierst du dich vor dem 3. Semester, musst du deine Entscheidung auch nicht weiter begründen. Das klappt aber nur ein Mal. Wechselst du nochmal, brauchst du in jedem Fall ein Begründung. Solange du nicht immatrikuliert bist, bekommst du auch kein BAföG. Du musst das Wartesemester also anders finanzieren.
  • Hey Luisa,

    Ich befinde mich derzeit im 2. Semester meines Bauingenieurwesen-Studiums an der HTW Dresden. Das erste Semester (WS 21/22) war von Heimstudium geprägt. Damit kam ich irgendwie garnicht zurecht. Ich habe im 1. Semester keine Prüfung geschrieben und keine Prüfungsvorleistungen etc. gemacht. Im 2. Semester habe ich mich wieder aufgerappelt und wollte es nochmal versuchen. Durch die fehlenden Kenntnisse des ersten Semesters viel mir dies allerdings sehr schwer. Ich merkte außerdem mit der Zeit, dass ein Studium generell nichts für mich ist. Mittlerweile bin ich mir sicher, dass ich abbrechen und mich mich neu orientieren möchte. Für meine Wohnung in Dresden versuche ich zum 1.Juli Nachmieter zu finden und wohne ab dann wieder bei meinen Eltern (ca. eine anderthalbe Stunde mit dem Zug entfernt von der Hochschule) Dies Teile ich natürlich dem Bafögamt mit.
    Ich habe trotzdem vor eine Prüfung mitzuschreiben weil ich sonst Angst habe, dass das Bafögamt Nachweise verlangt und mich als Scheinstudent abstempelt. Denn dann müsste ich ja soweit ich weiß den vollen Betrag zurückzahlen. Nachem ich diese Prüfung geschrieben habe, möchte ich meine Exmatrikulation einreichen.

    Meine Frage ist nun ob diese Angst berechtigt ist und wenn ja, ob eine Prüfung allein als Nachweis reicht.
    Ich bedanke mich im Vorraus für deine Hilfe
    MfG Johannes
  • Hey Johannes,

    ich glaube nicht, dass du Angst haben brauchst. Du hast während der Corona Semester studiert, die seitens des BAföGs nicht mitgezählt werden.
  • Hallo Luisa,

    ich habe im WiSe 21/22 ein Studium begonnen und erhalte dafür auch BAföG. Leider entspricht das Studium jedoch nicht meinen Erwartungen, weshalb ich im kommenden WiSe 22/23 dieses Studium abrechnen und ein neues beginnen möchte. Ich habe im 1. Semester keine Prüfungsleistungen abgelegt und habe auch nicht vor das im 2. Semester zu tun. Ich bleibe nur immatrikuliert um an zwei Kursen aus dem fächerübergreifenden Bereich teilzunehmen. Die Vorlesungen zu meinem eigentlichen Studiengang werde ich aber nicht weiter besuchen.
    Meine Frage ist, ob ich aus meinem jetzigen Studium für die 2 Semester die ich immatrikuliert bin irgendetwas nachweisen muss (bsp. Teilnahme an den Vorlesungen/Übungen/Prüfungen) um dann im WiSe 22/23 wieder BAföG für ein anderes Studium bewilligt zu bekommen?
    Prüft das Amt meine Teilnahme nach?
    Schonmal Danke für deine Hilfe!

    Viele Grüße
    Shanice
  • Hey Shanice,

    ehrlich gesagt bin ich mir nicht ganz sicher, vor allem in Bezug auf die Corona Nullsemester. Im Prinzip gab es das WS 21/22 ja gar nicht. Rein Theoretisch wäre das WS 22/23 dein erstes Fachsemester. Von daher sollte dir auch niemand den Kopf abreißen, wenn du in der Zeit wenig bis nichts gemacht hast. Ganz grundsätzlich muss man nicht immer alle Module belegen und bestehen, um BAföG berechtigt zu sein. Man muss aber mindestens 50 % seiner Zeit dem Studium widmen. Wer länger als 3 Monate gar nichts macht, ist in dem betroffenen Semester nicht förderberechtigt. Ich habe aber auch noch nie gehört, dass das Amt Anwesenheitsnachweise verlangt. Was auch schwierig wäre, weil Anwesenheit nicht mit Lernaktivitäten gleichzusetzen ist. Nicht alle Hochschulen hhaben Anwesenheitspflicht oder gar Anwesenheitslisten. Wenn überhaupt, geht es um Prüfungsteilnahme, aber das ist meines Wissens nach erst bei späten oder mehrfachen Fachwechsel notwendig. Aber wie bei allem, bin ich keine zuverlässige Quelle. Ich bin nur jemand fremdes im Internet. Vielleicht kannst du ja mal ganz vorsichtig beim Amt nachfragen wie sich das verhält ohne direkt zu sagen, dass du bisher nichts gemacht hast.
  • Hey Luisa,
    ich habe einige wichtige Fragen bezüglich meines BAföG-Antrags, die mir seit geraumer Zeit im Kopf schwirren und ich würde ich sehr freuen, wenn Du diese eventuell beantworten könntest:
    Und zwar habe ich mich im WiSe 2020/2021 (mit 18 Jahren) erstmals für ein Studium in den Fächern Germanistik und Geschichte an der Uni eingeschrieben. Leider lief das Studium nicht so wie erhofft, die Corona-Pandemie und der damit verbundene Ausfall der Präsenzvorlesungen und anderweitige Einschränkungen des Studentenlebens sowie spätere Trauerfälle in der Familie und damit zusammenhängende, längere Auslandsaufenthalte, rückten den Fokus aufs Studium plötzlich in weite Ferne.
    Während ich anfangs im ersten Semester noch so gut es ging die Vorlesungen besucht habe, bereiteten die o.g. Faktoren nach einiger Zeit allerdings Probleme, sodass ich nicht zu den Klausuren angetreten bin. Bereits im zweiten Semester verflog mein Interesse an dem Studium, da ich zuvor aufgrund der Pandemie die Uni nicht einmal besuchen konnte und habe und ich mit dem theoretischen Unterricht über Online-Vorlesungen nicht zurechtkam. Somit beschloss ich nach dem 2. Semester die Uni zu verlassen und einen generellen Fachrichtungswechsel anzustreben.
    Hierfür wollte ich sozusagen auf meinen „Plan B“ zurückgreifen und entschied mich für ein Studium an einer privaten Hochschule im Fach „Sportjournalismus“, für das ich ebenfalls erstmalig BAföG beantragen wollte.
    Es kam, wie es kommen sollte: In der Zeit, kurz vor Ende des Sommersemesters 2021, traf mich ein empfindlicher Schicksalsschlag, wodurch ich für längere Zeit im Ausland war und mich um meinen Familienangehörigen kümmern musste. Das durchkreuzte leider meinen Plan, mich um das neu angestrebte Studium zu kümmern. Somit exmatrikulierte ich mich nicht nach dem 2. Fachsemester aus meinem ersten Studium, sondern war weiterhin eingeschrieben. Jedoch war ich parallel im Ausland bei meiner Familie. So verging dadurch einige Zeit für die Verarbeitung der Geschehnisse, nun aber beginne ich ab dem Sommersemester 2022 endlich meinen Plan „B“ umzusetzen.
    Hierfür würde ich gerne Bafög beantragen, jedoch habe ich recherchiert, dass die erstmalige Förderung nach einem Fachrichtungswechsel im 3.Semester durchaus schwierig begründet werden muss.
    Deshalb meine Frage: Habe ich in meinem Fall noch Anspruch auf BAföG?
    Ist mein Grund für das Bafög-Amt wichtig genug?
    Des Weiteren habe ich herausgefunden, dass die letzten drei Semester als „Pandemie-Semester“ gesehen werden:
    Somit verschiebt sich beispielsweise auch der Leistungsnachweis für BAföG-Empfänger, je nach Studienbeginn, um ein paar Semester.
    Gilt dies auch für die Frist bezüglich eines reibungslosen und nicht begründbaren Fachrichtungswechsels nach 2 Fachsemestern?

    Ich weiß, der Text ist ein bisschen länger geworden als gedacht, aber Vielen Dank im Voraus! 😊
  • Hallo,
    ich habe so ein ähnliches Anliegen mit der Rückmeldefrist für einen Fachrichtungswechsel, nach dem 3. Fachsemester in den "Pandemie-Semestern".
    Wurde diese auch wie beispielsweise der Leistungsnachweis verlängert?
  • Hey Max,

    der Leistungsnachweis verschiebt sich ganz auromatisch um bis zu vier Semester. Je nachdem, wann du angefangen hast zu studieren. Die letzten 4 Semester waren aus Sicht des BAföG einfach nur seehr lange "Ferien"
  • Hey Chris,

    ja, der Text ist tatsächlich sehr lang. Eigentlich zu lang. Wenn ich beim Lesen scrollen muss, ist das eigentlich schon ein Fall für eine Einzelberatung.

    Wie dem auch sei, gelten die letzten 4 Semester als Nullsemester. Was du in dieser Zeit gemacht oder nicht gemacht hast, spielt gar keine Rolle.
    Grundsätzlich wird eine Begründung erst nach dem 4. Fachsemester schwierig. Im 3. Semester reicht ein Interessenwechsel. Ich sehe da also kein riseiges Problem. Schreib denen einfach, warum der 3. Studiengang besser für dich geeignet ist als die vorherigen Fächer und warum du denkst, dass du diesmal durchziehst. Du solltest beachten, dass die bisher studierten Semester vom nächsten Studiengang abgezogen werden und du nicht bis zum Abschluss gefördert werden kannst. Das geht nur beim ersten Wechsel.
  • Moin, ich habe folgende Situation:

    ich habe 2016 direkt nach dem Abi einmal angefangen Informatik zu studieren. Das hab ich ohne erbrachte Leistungen nach 2 Semestern abgebrochen und zu Geschichte gewechselt. In den 2 Semestern habe ich Bafög bekommen. Dann bin ich zu Geschichte gewechselt und habe ebenfalls 2 Semster Bafög bekommen. In dem Studiengang habe ich an einem Kurs teilgenommen, den bestanden und habe dann im zweiten Semester ein Praktikum gemacht und habe im Sommer eine Ausbildung angefangen. Diese Ausbildung zum Kaufmann im E-Commerce habe ich letztes Jahr beendet.

    Nun habe ich im März angefangen Medieninformatik zu studieren, um mir für den E-Commerce Sektor Informatik Kenntnisse anzueignen und würde gerne wieder Bafög beantragen.

    Es wäre ja eine Zweitausbildung, aber ich habe schonmal einen Studiengangwechsel gehabt, diese aber jeweils nur 2 Semester studiert. Während der Ausbildung habe ich kein Bafög beantragt.

    Habe ich noch Anspruch?
  • Hey Marcus,

    da du dazwischen eine Ausbildung absolviert hast, könnte das ein Studienabbruch, also kein Fachwechsel sein. Wenn dem so ist, müsste dir ganz normal BAföG zustehen als wäre nie etwas gewesen. Wahrscheinlich wird das Amt aber wissen wollen, wann du dich für ein erneutes Studium entschieden hast, um festzustellen, ob das wirklich ein engültiger Abbruch war. Ein Fchwechsel wäre zwar förderungsfähig, müsste aber ebenfalls begründet werden. Das Amt muss sichergehen, dass du deine Meinung kein 4. Mal änderst. Im Fall eines Fachwechels würden dir bereits studierte Semester vom neuen Studium abgezogen werden. Du würdest also nicht bis zum Abschluss gefördert werden. Ich würde es versuchen. Es gibt ja nichts zu verlieren.
  • Hey Luisa,

    hoffentlich kannst du mir vielleicht weiterhelfen. Ich hab 5 Semester Wirtschaftsingenieurwesen studiert (3 Semester Schwerpunkt Immobilien / 2 Semester Schwerpunkt Maschinenbau), bevor ich mich für mein jetziges Studium BBA entschieden habe. Mittlerweile bin ich im letzten Semester angekommen, habe nur noch 5 Klausuren offen und werde höchstwahrscheinlich vor der Regelstudienzeit für diesen Studiengang fertig.
    Durch Corona habe ich meinen Promotion-Job verloren und wurde gezwungen Bafög zu beantragen, welches ich dann auch letzten Oktober getan habe, da ich sonst kein weiteres Einkommen besitze. Die letzten 5 Monate habe ich durch mein erspartes gelebt, welches mittlerweile auch aufgebraucht ist.
    Heute rief ich beim Bafög-Amt an, um nachzufragen ob es irgendwelche Probleme gab mit dem Antrag, da ich noch keine Rückmeldung erhalten hab.
    Sie war sehr nett am Telefon doch Ihre Antwort war, der Antrag ist bei ihrem Vorgesetzten aber ich sollte mich auf eine Ablehnung vorbereiten, da ich schon 5 Semester im Erststudium studiert habe und nun nicht mehr dafür in Frage komme, bzw. es sehr schlecht aussieht.

    Meine Frage wäre jetzt, lohnt es sich Einspruch einzulegen und wie sehen die Erfolgschancen dafür aus?

    Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe!

    Liebe Grüße

    Mahmud
  • Hey Mahmud,

    sie hat recht. ab dem 5. Semester ist die Förderung eines Wechsels nahezu ausgeschlossen. Du müsstest nachweisen, dass es dir physisch unmöglich war Wirtschaftsuingenieurwesen abzuschließen bzw. in diesem Feld zu arbeiten, ansonsten kannst du es vergessen. Ich kenne niemanden, der das konnte. Oder es ist ein Schwerpunktwechsel, bei dem du direkt in ein höheres Semester eingestuft wurdest.
  • Hallo Luisa, ich hatte am 19. März schonmal geschrieben.

    Ich hab vorher schon 2 mal studiert (2 Semester Computer Science, 2 Semester Geschichte, dann ne Ausbildung zum Kaufmann im E-Commerce abgeschlossen und studiere jetzt Medieninformatik.

    Ich habe einen Antrag gestellt und jetzt möchte das Amt, wie du prophezeiht hast eine Begründung für die beiden Fachrichtungswechsel.

    Was muss ich dort jetzt schreiben, dass der Antrag nicht abgelehnt wird?

    Was möchten die genau wissen.

    Was darf ich schreiben, was darf ich auf keinen Fall schreiben?

    Und soll ich eher begründen, warum ich das alte nicht mehr machen wollte, oder warum ich lieber das neue machen möchte? Und was ist der zweite Fachrichtungswechsel von Studium 2 zu Ausbildung oder von Studium 2 zu Studium 3?

    Eine Antwort wäre sehr nett.

    LG
    Marcus
  • Hey Marcus,

    der 2. Wechsel müsste Geschichte zu Medieninformatik sein, wobei das theoretisch egal sein dürfte, weil du das Studium mit Aufnahme einer Berufsausbildung "endgültig" abgebrochen hattest und es sich damit nicht um einen Fachwechsel (Studium A- Studium B - Studium C), sondern doppelten Perspektivwechsel(Studienabbruch-Ausbildung- Studium) handelt, bei dem die Zeit vor der Ausbildung relativ egal sein müsste. Angenommen, das wäre ein normaler Wechsel, dann müsstest du belegen, warum du glaubst, jetzt endlich das richtige gefunden zu haben und dieses Studium abschließen wirst. Ich würde aber sicherheitshalber Widerspruch einlegen, damit die prüfen, ob es nicht vielleicht doch als doppelter Perspektivwechsel durchgeht. Der Unterschied ist für dich nicht nur die Begründung, sondern vor allem die Förderungsdauer. Ein Perspektivwechsel wird bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert, ein 2. Fachwechsel nicht. Im Fall eines Fachwechels würden dir bereits studierte Semester von der neuen Regelstudienzeit abgezogen werden.
  • Hallo Louisa,
    ich habe bereits ein Jahr mit Bafögforderung studiert, dies aber abgebrochen, um einer fachlich Berufsausbildung nachzugehen. Die habe ich jetzt abgeschlossen und möchte zum Oktober ein Studium aufbauend auf meiner Ausbildung anfangen. Habe ich da noch Chancen auf Bafög?
    Liebe Grüße
  • Hey Mike,

    das ist gar kein Problem. Wer nach dem ersten Studienjahr direkt abbricht, kann ohne weitere Begründung BAföG für ein anderes Fach beantragen. Der zeitliche Abstand sowie die Tätigkeit spielt in dem Fall keine Rolle.
  • Hallo Luisa,
    Beantrage derzeit Bafög. Abgebrochenes Studium (2Semester) war 2014/2015. das Amt möchte wissen, wieso ich abgebrochen habe und ob es damals einen Wunsch gab nochmal zu studieren?
    Und warum ich nicht ein Semester vorher begonnen habe :) lustige Fragen.
  • Hey Julia,

    beides eigenartig. Ich vermute, dass da noch mehr dahinter steckt. Bist du vielleicht Ü30?
  • Ja, bin 33 und das erste Studium na h zwei Semester abgebrochen. Zweites jetzt schon seit zwei Semester. Hab eine Tochter.
    Wollte das zweite mal Bafög bekommen. Was kann ich denen am besten antworten?
  • Hey Julia,

    am besten die Wahrheit. Bestimmt war das gar kein Abbruch, nur eine lange Pause. Du wolltest wechseln, musstest dir aber erst klar werden, welches Fach es nun endgültig werden soll. Und dann kam deine Tochter und die Pause wurde länger als geplant. So war's doch, oder?
  • Hey,
    Ich bin derzeit am Überlegen nach meinem 2 Semester meinen Studiengang zu wechseln. Derzeit Studiere ich Umweltnaturwissenschaften im ersten Semester an einer Universität und würde gerne zum nächsten Wintersemester 22/23 an einer Pädagogischen Hochschule Grundschullehramt anfangen zu studieren? Gilt das als ein Fachwechsel oder als Studienabbruch? Das zweite Semester möchte ich aber noch weiter machen, um Erfahrungen zu sammeln und um dem Studium noch eine letzte Chance zu geben! Ist es wichtig, dass ich noch alle Prüfungen mitschreibe? Ich habe auf jeden Fall vor Module die mich interessieren weiter zu besuchen und auch Erfahrungen in diesen Prüfungen zu sammeln? Kann ich das so machen oder sollte ich lieber weiterhin versuchen alle vorgesehenen Module zu belegen und auch zu bestehen?
    Bafög bekomme ich bereits schon in meinem ersten und derzeitigen Studiengang Umweltnaturwissenschaften.
    Danke Ihnen schon mal für Ihre Hilfe!
    Viele Grüße
  • Hey Paula,

    das ist definitiv ein Fachwechsel. Ein Abbruch wäre es nur, wenn du zwischen den beiden Studiengängen eine Ausbildung machen würdest, was du nicht vorhast. Ganz offiziell solltest du weiter an mindestens der häfte der Module teilnehmen oder wenigstens an Prüfungen teilnehmen, die du aber nicht bestehen musst. Mir ist nicht bekannt, dass das Amt das prüft ist aber rechtlich so vorgeschrieben und ich würde da kein Risiko eingehen und mich anmelden. Du bist nämlich dazu verpflichtet das Studium sofort abzubrechen sobald du die Entscheidung dazu getroffen hast. Du sagst zwar, dass du dem Studium noch eine Chance geben und Erfahrungen sammeln möchtest, was aber ohne jegliche Teilnahme am Studium gar nicht möglich ist.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe mein Studiengang Chinesisch/ Kunstgeschichte nach meinem 7 Semester abgebrochen und mich exmatrikuliert.
    Ich habe eine Ausbildung begonnen und Bafög beantragen wollen, doch dieser wurde abgelehnt obwohl ich nicht einmal im Leben bisher es beantragt habe. Warum wird es verweigert wenn man es noch nie gemacht hat. Den Grund ab dem 4 zählt dann nicht verstehe ich… aber wenn man es noch nie hatte, warum dann verweigern ?
    Mfg
  • Hey Jana,

    warum das Gesetz so ist wie es ist, kann ich dir auch nicht sagen, aber es ist völlig korrekt, dass dein aktueller Anspruch nichts damit zu tun hat, ob du schon jemals vorher überhaupt an BAföG gedacht hast. Ich vermute ganz grob, dass das Gesetz gewählt wurde, damit man nicht unnötig lange Studienplätze blockiert, die jemand anderes hätte haben können. Denn unabhängig vom BAföG finanziert der Staat immer dein Studium. Deine Profs arbeiten nicht ehrenamtlich und das ganze drum herum kostet auch massig. Der Staat gibt dir 2 Jahre Zeit herauszufinden, was du willst. Das sollte eigentlch reichen um festzustellen, ob einem das Fach gefällt und ob man dafür geeignet ist.
  • Hallo Luisa,
    ich habe momentan Angst ob ich weiter Bafög bekomme wenn ich mein Studium (Museologie) abbreche welches ich seit WS 19/20 studiere und möchte im WS 22/23 anfangen Soziologie zu studieren. Von den fünf Hochschulsemestern ist ein Semester ein Urlaubssemester. Und ich lese überall dass ich maximal nach 3 Fachsemestern wechseln muss um weiter Bafög bekommen zu können und dass man dazwischen auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen darf.
  • Hey Alexandra,

    im Prinzip hast du mit den 3 Semestern recht, allerdings zählt das Amt die Cotona-Semester nicht mit. Damit bist du jetzt gerade im 2. Fachsemester. Ein Wechsel sollte zum kommenden Wintersemester also kein Problem sein. Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du eeinen Vorabentscheid beantragen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,
    Toll, dass Du so vielen Leuten weiterhilfst!

    Meine Frage: Ich studiere im ersten Semester, habe allerdings schon 2 Semester studiert und dann abgebrochen. Jetzt stelle ich das erste Mal einen Bafög Antrag. Ich werde allerdings nach diesem Semester wieder abbrechen, aber möchte noch Klausuren mitschreiben.
    Kann ich gleichzeitig mit dem Erstantrag schon den Amtrag auf Vorabentscheid fürs neue Studium abgeben?
    Und muss ich alle Klausuren mitschreiben oder alle Leistungen erbracht haben dieses Semester um zu beweisen dass ich richtig studiert habe? Oder dürfen auch welche fehlen?

    Vielen Dank!
  • Hallo Luisa,
    Ich habe 2012 1.Semester Jura studiert, dann in Bwl gewechselt. Aufgrund einer Schwangerschaft ganz zu Beginn des Semesters, habe ich erneut abgebrochen. Damals habe ich kein Bafög beantragt. Nach 7 Jahren Elternzeit (2Kinder) und einer in zwischenzeitlich absolvierten Ausbildung möchte ich nun dieses Jahr ein Lehramtsstudium aufnehmen. Mein Alter ist dann 31.Habe ich noch eine Möglichkeit, Bafög zu erhalten? Liebe Grüße Anna
  • Hey Anna,

    da bin ich mir nicht ganz sicher. Hast du zwischen Geburt und Studium irgendwann mal in Vollzeit gearbeitet? Wenn die Ausbildung nach der Geburt der Kinder lag, kann man Kinderbetreuung als Argument vergessen. Andererseits hatte ich mal einen ähnlichen Fall, bei dem das Alter kein Problem war, weil er vor dem 30. Geburtstag schonmal immatrikuliert gewesen ist und das Amt die Zeit dazwischen als "Pause" gewertet hat. Ich würde einen Vorabentscheid beantragen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo,
    ich habe WS2017/2018 bis WS 2020/2021 studiert. Das waren insgesamt 5 Semester gewesen. Danach habe ich meinen Studiengang gewechselt und an einer anderen Uni neu angefangen zu studieren. Das heißt von SS 2021 bis dato. Hätte ich theoretisch noch Anspruch auf Bafög?
  • Hey Ralf,

    nicht, wenn es ein Fachwechsel ist und es keinen gesundheitlichen Grund dafür gibt.
  • Hallo Luisa,

    ich habe direkt zum 1. Corona-Lockdown angefangen Jura zu studieren.
    Nun habe ich erst im vierten Semester richtiges Uni-Leben erlebt und festgestellt, dass dieses "Recht" Gefühl, immer mehr fehl am Platz bei mir ist und überlege nun mitten im 4. Semester abzubrechen und evangelische Theologie zu studieren.
    Mir wurde halt immer mehr bewusst, wie wichtig der Glaube mir ist und wie viel Kraft er mir auch in der Corona Krise gibt.
    Kann sowas als guter Grund genommen werden?
    Ich habe bisher BAföG erhalten und nun Angst, durch den Abbruch keines mehr zu erhalten, weil ich über das 3. Semester hinweg bin.
    Lieben Dank.
  • Hey Jenny,

    du brauchst ausnahmsweise keinen Grund, weil die letzten drei Semester wegen der Pandemie nicht als Fachsemester mitgezählt werden. Beginn 1. Lockdown ist wahrscheinlich SS 2020. Dann bist du jetzt offiziell gerade im 1. Semester.
  • Hallo Luisa,

    ich habe nach meinem Bachelor angefangen BWL Master zu studieren ohne Bafög. Dort habe ich nur 2 Module abgeschlossen. Nach einem Semester habe ich die Hochschule gewechselt und studiere jetzt International Business Administration mit dem Schwerpunkt Finance, Accounting, Controlling und Taxation. Die zwei Module aus der ersten Hochschule wurden an der Neuen Uni nicht anerkannt. Den Wechsel habe ich gemacht, weil ich mich auf Steuerrecht wollte und das an der ersten Hochschule nicht möglich war. Nun habe ich an der neuen Uni Bafög beantragt, der Antrag wurde allerdings abgelehnt weil ich mein Studium abgebrochen hätte und keinen unabweisbaren Grund hätte. Habe ich eine Chance Widerspruch einzulegen und den Wechsel erfolgreich zu argumentieren. Vielen Dank.
    Grüße
  • Hey Yasin,

    da hat das Amt recht. Ein Fachwechsel ist im Master nicht förderfähig. Du müsstest die Module voll anrechnen lassen, damit es als Schwerpunktverlagerung durchgeht. Ansonsten musst du nachweisen, dass du im alten Fach aus gesundheitlichen Gründen keinen Abschluss machen oder in dem Beruf arbeiten kannst, was wohl nicht der Fall sein wird. Das wäre ein unabweisbarer Grund.
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank. das heisst wenn die beiden Module anerkannt werden, ist eine Förderung möglich? Die Anerkennung der beiden Module wird derzeit erneut geprüft.
    Viele Grüße
  • Hey Yasin,

    ich habe nochmal recherchiert und halte es für unwahrscheinlich, dass das klappt. Bin aber auch nicht ganz sicher. Ich würde mich aufs schlimmste einstellen und das beste hoffen.
  • Hi Luisa,

    wie sieht es aus, wenn man nach einem Semester an einer Hochschule in einen fast identischen Studiengang in einer anderen Stadt wechselt (allerdings wieder zum 1. FS, man kann sich aber bisherige Leistungen anrechnen lassen und die Regelstudienzeit verlängert sich nicht, da der erste Studiengang ein Semester länger wäre). Das ist dann ja kein Fachrichtungswechsel.
    Aber nehmen wir an, man würde dann nach einem weiteren Semester an dieser zweiten Hochschule einen wirklichen Fachrichtungswechsel machen. Eigentlich wird man beim zweiten Wechsel dann ja nicht mehr für die ganze Regelstudienzeit gefördert. Gilt das aber auch, wenn der erste Wechsel gar kein Fachrichtungswechsel war?

    Ich danke dir!

    LG
    Vali
  • Hey Vali,

    das erste wäre eine Schwerpunktverlagerung und somit kein Wechsel. Im BAföG ist nur von Fachrichtungswechsel die Rede, weshalb ich davon ausgehe, dass dise Konstellation kein Problem sein sollte. Ich bin aber auch kein anwalt und kann mich irren. Du kannst sicherheitshalber einen Vorabentscheid beantragen. Dann hast du eine offizielle vom Amt auf diese Frage. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,

    ich habe gerade auch ein Problem, vielleicht kannst du weiterhelfen. Ich hatte vier Semester soziale Arbeit dual studiert und kein Bafög bezogen. Nun möchte ich an eine andere Hochschule wechslen, es handelt sich hierbei um dasselbe Fach und den selben Abschluss, also B.A. Soziale Arbeit. Allerdings bin ich verunsichert, ob es sich um ein Fachrichtungswechsel handelt, da ich vorher dual und nun vollzeit studieren möchte der ob dieser Fall lediglich unter einen Hochschulwechsel fällt. Bin ich im zweiten Fall anspruchsberechtigt und wenn ja, muss hier eine Begründung erbracht werden?

    Liebe Grüße
    Emma
  • Hey Emma,

    wenn du direkt ins 5. Semester eingestuft wirst, ist es ein Hochschulwechsel. Startest du wieder im 1. Semester ist es ein Fachwechsel. In dem Fall würde mir kein unabweisbarer Grund einfallen. Dir müsste der Aschluss und/oder die Arbeit in dem Bereich unmöglich sein, was ja nicht der Fall ist.
  • Hey Luisa,

    Vielen Dank erstmal! Und wenn ich angenommen im 3 Semester beginne, weil ich es mir anrechnen lassen kann und somit 2 Semester verliere, habe ich dann auch kein Anspruch?

    Was ich nicht ganz verstehe: ich hatte vorher nie Bafög beantragt, lag den Staat also vorher nie auf der Tasche. Das es keinen Unterschied macht, ob man vor dem Wechsel / Abbruch Bafög bezogen hat oder nicht find ich unglaublich!

    Liebe Grüße
  • Hey Emma,

    dem Gesetz ist es völlig egal, ob du schonmal BAföG beantragt hast. Der Staat zahlt dein Studium ja generell. Schüler und Studierende liegen dem Staat fast immer auf der Tasche (ausgenommen Private Bildungseinrichtungen) Wer nach über 2 Jahren den Studiengang wechselt, hat jemand anderem 2 Jahre lang den Studienplatz vorenthalten. In aller Regel gibt es keinen plausiblen Grund dafür das Fach erst nach 2 Jahren zu wechseln, es sei denn da war eine Art höhere Macht am Werk (z.B. neu diagnostizierte Krankheit oder Behinderung).
    aber abgesehen von all dem gibt es zwischen Fachwechsel und Hochschulwechsel auch noch die Schwerpunktverlagerung, bei der nich 100% aller Leistungen angerechnet werden, das Studium im Kern aber das gleiche bleibt. Stell unbedingt einen Antrag. Wer es versucht, kann verlieren. Wer es nicht versucht, hat schon verloren.
  • Hi Luisa,
    Ich studiere im Moment Architektur im 3. Semester, habe aber gemerkt das es überhaupt nicht das richtige für mich ist. Nun möchte ich nach dem 3. Semester Exmatrikulieren und dann ein anderes Fach Studieren. Ich bin etwas verwirrt weil hier in den Dialogen mit den anderen Kommentaren, du geschrieben hast das man nach dem 2. Semester noch kein Grund für den Wechsel angeben muss um weiterhin Bafög zu bekommen. Und in anderen Kommentaren hast du geschrieben das man nach dem 3. Semester nochnicht begründen muss. Ich hab es jetzt so verstanden dass wenn man im ersten Studium noch vor Beginn des 4. Semesters abbricht, man noch Bafög für das nächste Studienfach für die gesamte Regelstudienzeit bekommen wird, ohne einen Grund angeben zu müssen. Richtig?

    Danke
    Viele Grüße
  • Hey Raimina,

    also nach dem 2. Semester ist kein Grund notwendig. Nach dem 3. muss ein wichtiger Grund vorliegen. Was soviel heißt wie: Der alte Studiengang liegt mir nicht, der neue ist viel besser weil... In beiden Fällen bekommt man BAföG für die komplette neue Regelstudienzeit des neuen Fachs.
    Hast du schonmal gewechselt und möchtest noch ein 2. Mal wechseln musst du schon ab dem 1. Semester eine Begründung formulieren, wobei auch da ein Neigungswechsel reicht. Allerdings wird dann nicht mehr das komplette neue Studium gefördert. Bereits studierte Semester werden abgezogen.

    Für dich heißt das konkret: brich ab und schreibe beim nächsten Antrag, was dir an Architektur nicht gefällt und warum du denkst, dass der neue Studiengang besser für dich ist.
  • Hallo Luisa,

    Ich habe da ein paar Fragen die mir der AStA in Hannover nicht beantworten kann und hoffe dass du mir helfen kannst

    Ich studiere seit wise2019 (5 Semester) E-Technik, bin 33 Jahre alt und beziehe elterunabhängig Bafög. Durch die 3 Nullsemester bin ich nun quasi im 2. Fachsemester soweit ich das richtig verstanden habe. Nach ewigen Laborausfällen und festhängen im Grundstudium möchte ich nun zu BWL wechseln. Laut Bafög Amt Auskunft müsste das ja funktionieren. Was mich nur verunsichert ist, das ich den Hochschulzugang über eine Immaturenprüfung erworben habe und für BWL nicht zugelassen bin. Nach einiger Recherche fand ich nun heraus, dass ich für SoSe 22 exmatrikuliert werden muss um die b Teilprüfung zu Machen und somit erst im Wise (oder viel später wegen Arbeit bis dahin) wieder im neuen Studiengang anfangen kann.

    Frage1: wie begründe ich erstmal den Abbruch. Weil eigentlich wäre das ein Fachrichtungswechsel nur dass ich keine Zulassung habe ( noch nicht)

    2. Da ich noch keine Zulassung für BWL habe und das ganze ggf. Auch länger dauert, kann ich dann überhaupt noch Bafög Beziehen?. Ich bin ja nun 33 und habe damals nur Bafög bekommen, weil ich ohne Umwege nach der Zugangsberechtigung angefangen habe zu studieren. Habe ich weiterhin Anrecht oder verfällt das ganze mit der Exmatrikulation/höherem Alter?

    Vielen Dank für deine Hilfe

    Liebe Grüße Dominik
  • Hey Dominik,

    Ein Abbruch vor dem dritten Semester muss gar nicht begründet werden. Wann du mit dem anderen Fach beginnst, ist egal. Du könntest auch erst in 5 Jahren Weitermachen. Dein Alzter interessiert niemanden mehr. Die Altersgrenze bezieht sich nur auf die erste Immatrikulation. Und ja, du bist weiterhin BAföG berechtigt und das bleibt auch elternunabhängig.
  • Hallo Luisa,

    ich bin aktuell im 1. Semester, möchte aber mein Studium nicht weiter fortsetzen und einen Fachwechsel vollziehen. Alternativ wäre noch ein duales Studium/ eine Ausbildung eine Möglichkeit. Nun ist es so, dass ich die Zeit vom Dez. 2021 - Okt. 2022 überbrücken muss, aber offiziell ja noch eingeschrieben wäre. Steht mir somit das BAföG, für die Zeit bis zum Wintersemester 2022 noch zu, auch wenn ich von nun an im 1. und 2. Semester nicht mehr zu den Vorlesungen und Klausuren erscheine? Oder muss ich eventuell damit rechnen, dass ich Rückzahlungen an das BAföG-Amt tätigen muss?
  • Hey Cesar,

    in dem Fall steht dir kein BAföG zu. Sollte das rauskommen, gibt es definitiv eine Aufforderung zur Rückzahlung und schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Erschleichung von Sozialleistungen. Grundvoraussetzung für den Bezug von Ausbildungsförderung ist die Teilnahme an der Ausbildung.
  • hi, ich studiere momentan im ersten Semester Bauing. in Bayern. Ich habe aber festgestellt, dass Bauing. nicht das Richtige für mich ist. Den Bafög-Antrag habe ich eingereicht, jedoch habe ich bisher keinen Bescheid bekommen. Ich möchte in Bayern an einer anderen Hochschule etwas anderes studieren. Doch die Immatrikulation dieses Studienfaches ist erst zum Wintersemester. Was ratest Du mir? Ich werde die Vorlesungen auch nicht komplett besuchen, da die Vorlesungen Online stattfinden werden. Wie sollte ich nun vorgehen? Den Bafög-Antrag zurückziehen, um im Wintersemester der neuen Hochschule neuen Bafög-Antrag zustellen???
    ich würde mich sehr freuen, wenn ich einen Ratschlag bekommen würde.
    Gruß
    Sara
  • Hey Sara,

    du musst dem Amt deinen Studienabbruch sofort mitteilen, wenn klar ist, dass du diesen Studiengang nicht abschließen wirst. Sobald du die Zusage der anderen Uni hast, stellst du einen neuen Antrag bei einem evtl. anderen Amt (Für jeden Ort ist ein anderes zuständig)
  • Hallo Luisa,

    wenn ich jetzt im 3. Semester bin und nach dem 4. Semester das Studium wechsel, werde ich dann so gestellt als hätte ich das Studium nach dem 2. Semester gewechselt wegen den Pandemiesemestern (habe angefangen im Wintersem. 20/21)?

    Jemand hat bei Studis online so eine Frage gestellt für Hamburg

    https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,2572413

    Und ich wusste nicht ganz ob das z.B. auch für Berlin gilt

  • Hey Abdu,

    das gilt für alle Bundesländer. ss 2020 bis ss 2021 gehlten in Berlin als Nullsemester. Du bist jetzt im 1. Fachsemester und nur das ist fürs BaföG relevant.
  • Moin,
    Ich habe 6 Semester studiert, allerdings nur wirklich 4 davon richtig weil ich sagen wir, mental Probleme hatte. Habe dann eine Prüfung endgültig nicht bestanden und wollte danach etwas anderes studieren. Bin allerdings nicht angenommen worden und habe ein fsj gemacht. Dieses Jahr wieder nicht angenommen worden. Nächstes Jahr bin ich schon 25. Ich werde dann wohl nie ne Chance auf Bafög haben, richtig?
  • Hey Tjark,

    die Altersgrenze liegt bei 30, nicht 25. Also keinen Stress deswegen. Dein Problem ist die späte Exmatrikulation nach dem 4. Semester. . Warum hast du das Studium nicht früher abgebrochen? Bist du berufsunfähig in dem Fach? Also war das ein Fach, das man mit deiner Erkrankung schlichtweg nicht abschließen kann bzw die Ausübung des damit verknüpften Berufs unmöglich macht? Und warum ist das im neuen Studiengang kein Problem? Die vermasselten Prüfungen interessieren niemanden. Dass dieses Studium für dich ungeeignet ist, hättest du früher merken können. Dein Chancen stehen also ziemlich schlecht, denke ich.
  • Hey Luisa,

    Ich habe 4 Semester BWL studiert von 2013 - 2015 und diese dann abgebrochen. Anschließend eine kaufmännische Ausbildung 2015 - 2017 und diese erfolgreich abgeschlossen. Nachdem ich übernommen wurde von der Firma habe ich den Bachelor in International Management im März 2021 parallel zu meiner Arbeit absolviert. Ich würde jetzt gerne Bafög beantragen für den Master. Gilt die Regelung des "nach dem 4. Semester Uniabbruch" weiterhin? Da ich meinen Bachelor ja schon habe sollte eine Masterförderung, in meinem Fall auch elternunabhängig, möglich sein oder?

    Danke und viele Grüße
  • Hey Schahin,

    Master und Bachelor sind im Sinne der Förderfähigkeit unabhängig voneinander. Du kannst jetzt also ruhig BAföG beantragen ohne den Abbruch damals begründen zu müssen. Um jedoch elternunabhängig bewilligt zu werden, muss zwischen deinem Bachelorabschluss und Beginn des Masters 3 Jahre Berufstätigkeit liegen oder du bist zeischen 30 und 35 Jahre alt.
    Nach deiner Logik: "Da ich meinen Bachelor ja schon habe sollte eine Masterförderung, in meinem Fall auch elternunabhängig, möglich sein" müsste jeder Masterstudent elternunabhängiges BAföG bekommen.
  • Hi, wie kann ich meinen Fachwechsel begründen und hoffentlich noch Bafög erhalten?
    Ich war 3 Semester in B.A. Hauptfach Kunstgeschichte und NF Linguistik eingeschrieben. Dies war aber eher zum Zwecke des Übergangs, da ich eigentlich Kommunikationsdesign studieren wollte (und jetzt seit WS21 auch tue). Ich war jetzt zwischen WS19 bis (inkl.) SS2021 in der Universität Stuttgart in KG & Linguistik eingeschrieben und habe mich auch 2020 & 2021 beworben und in der Zeit 3 Absagen kassiert. Nach der Exmatrikulation (nach SS21) war aber erst klar, dass ich in KD reingekommen bin (es werden meist unter 20 von 200 + Bewerbern angenommen). Ich hätte es jetzt als Parkstudium begründet, und dass ich es angestrebt hätte zu beenden, falls ich es in mein Traumstudium nicht geschafft hätte, aber ich war ja jetzt ein Semester exmatrikuliert, da ich mir recht sicher war, dass ich es schaffen würde. Zudem wollen die Studien- und Prüfungsleistungen, welche ich leider nicht habe, da ich nur an ein paar Vorlesungen teilgenommen habe und mir die Bewerbung mit den Prüfungen immer zu stressig war. Kann ich einfach begründen, dass ich mir recht sicher über die Annahme irgendwo war und mich deswegen schon nach dem 3. Semester exmatrikuliert habe und nicht nach dem 4. einen Fachwechsel unternehmen wollte? Dass ich aber bei nicht angenommen werden mich wieder immatrikuliert hätte und KG und Linguistik B.A. angestrebt hätte oder ist das so total sinnlos? Ich bin total verzweifelt!
    LG
  • Hey Mati,

    nach 3 Semestern reicht ein Neigungswechsel als Begründung. Du musst nur erklären, warum du meinst, dass KD besser zu dir passt, mehr nicht. Dass das immer nur ein Parkstudium war, würde ich gar nicht erwähnen. Ich sehe bei dir gar kein Problem und erst recht nichts woran man verzweifeln müsste.
  • Hallo Luisa,
    wie sieht das aus, wenn man einen Uni und Fachwechsel in ein anderes Bundesland unternimmt, weil ja dann einen andere Bafög stelle dafür verantwortlich ist. Gibt es da irgendwelche besonderheiten oder läuft das auch wie von dir beschrieben ab?
  • Hey Cassandra,

    du musst dann einen Fachwechsel beim Amt deiner neuen Uni stellen. Also ein ganz normaler "Erstantrag" bei einem anderen Amt als dem bisherigen. Wenn du länger als 2 Fachsemester immatrikuliert warst, musst du den Fachwechsel begründen.
  • Hey Luisa,
    habe mein altes Studium im 5ten Semester abgebrochen und mich exmatrikuliert und habe dann an einer neuen Uni ein neues Studium angefangen. Ich würde mein altes Studium nun gerne gleichzeitig beenden und frage mich, wenn ich mich jetzt wieder an meiner alten Uni immatrikuliere, ob ich dann noch den Rest-Bafög-Anspruch habe, wenn ich wieder in das alte 5te Semester aufgenommen werde.
    Lieben Dank dir im Voraus, viele Grüße, Antonina
  • Hallo Luisa,
    wird einem Bafög weiterhin gewährt, wenn man nach dem zweiten Semester sowohl einen Fachwechsel als auch Universitätenwechsel vornimmt? Wenn ja, muss man zudem noch bestimmte Leistungsnachweise vom vorigen Studiengang vorzeigen? Danke für deine Hilfsbereitschaft!
    Liebste Grüße, Julian.
  • Hey Julian,

    ja, ein Wechsel ist nach dem 2. Semester kein Problem. Das muss nichtmal begründet werden. Bisherige Leistungen müssen nicht unbedingt nachgewiesen werden. Vor allem jetzt mit der Corona-Verordnung nicht.
  • Hallo Luisa,
    ich hatte zuvor Lehramt studiert (im 2 Fachsemester) und werde nun zum neuen Semester Soziale Arbeit studieren. Meine Begründung ist, dass ich im Verlauf des Studiums bemerkt habe, dass sich die Inhalte des tatsächlichen Studiums nicht meinen Erwartungen an das Studium entsprechen und außerdem, dass die Anforderungen des Studiums (u.A. ein mind. drei-Monatiger Auslandsaufenthalt) nicht mit meinen familiären Umständen vereinbar sind, da ich am 03.06.2021 ein (nicht geplantes) Kind bekommen habe und es zum spätestmöglichen Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes erst zwei Jahre alt wäre, was in dem Alter eine so lange Trennung von der Mutter nicht ermöglicht. Denkst du, dass diese Begründung für das erneute Beantragen von BAföG geht?
  • Hey Stefanie,

    Einen Fachwechsel musst du erst nach dem 3. Semester oder beim 2. Wechsel begründen. Du brauchst dir jetzt also keine Gedanken machen.
  • Hey, ich habe 2 Semester Soziale Arbeit studiert und überlege nun in Lehramt zu wechseln. Ist das ein Fachrichtungswechsel? Derzeit beziehe ich Bafög. Bei der Uni für Lehramt soll ich mich Anfang September immatrikulieren. Dazu muss man sich ja vorher an der FH exmatrikulatieren. Was passiert dann mit meinem Bafög für den Monat September? bei der Uni für Lehramt beginnt das Semester im Oktober 1 Woche später als bei meiner jetzigen FH.
  • Hey Jemima,

    ja das ist ein Fachwechsel. Für die Zeit, in der du nirgend immatrikuliert bist, gibt's kein BAföG. Zwischen Bahelor und Master gibt es Übergangsregelungen. Frag mal dein Amt, ob das in dem Fall auch greift.
  • Hallo,
    Ich bin derzeit im dualen Studium zum Fitnessökonom und im 2. Semester. Nun ist es so, dass mir das Studium sowie mein Ausbildungsunternehmen gar nicht mehr gefällt und ich mein studium im 3. Semester abbrechen möchte. Mein Ziel ist es in den Niederlanden zum September 2022 Psychologie zu studieren. Der Bafög Beitrag ist ja im Ausland höher als im Inland. Würde ich nochmal Bafög für das Studium im Ausland bekommen und den vollen Beitrag, obwohl ich bereits schon ein Mal studiert habe?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Liebe Grüße
  • Hey Ray,

    ja, würdest du. Gekürzt wird erst beim 2. Wechsel. Ein Abbruch vor dem 3. Semester muss nichtmal begründet werden.
  • Hey, ich habe während meines BWL Studiums Bafög erhalten, habe das Studium nach 2 Semestern aber abgebrochen. Anschließend habe ich eine schulische Ausbildung zur Erzieherin angefangen. Hier habe ich auch schulisches Bafög (aber nur für das erste und zweite Jahr) erhalten. Ich habe meine Abschlussprüfungen für den theoretischen Teil bestanden. Aber beim Anerkennungsjahr war ich kurz vorm Ende gezwungen abzubrechen, weil die Situation in der Einrichtung nicht mehr zumutbar war. Ich werde jetzt soziale Arbeit studieren.
    Könnte ich nochmal Bafög erhalten? Ich habe zwar den theoretischen Teil bestanden, aber weil ich meine Anerkennung nicht bekommen habe, bin ich nur eine "staatlich geprüfte Erzieherin". Zählt das schon als abgeschlossene Ausbildung? Kann ja schließlich nichts damit anfangen..

    Liebe Grüße
  • Hey Torrey,

    gute Frage. Ich glaub schon, weiß es aber nicht. Ein Studium nach einer abgeschlossen Ausbildung ist gar kein Problem. Auch nicht, wenn für beides BAföG bezogen wurde. Ich würde einfach einen Vorabentscheid beantragen solange ich noch nicht immatrikuliert bin: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,

    Ich hab noch einige Fragen, da ich das ganze System doch recht verwirrend finde. Ich studiere wahrscheinlich bald, aber bin noch nicht ganz von dem Studiengang überzeugt und denke, dass es nicht das für die Ewigkeit wird…
    Also was ist, wenn man wirklich nur 1 oder 2 Semester an einer Universität studiert ohne Bafög zu beantragen, weil man auch noch zu Hause wohnt. Ist das Studium dann irgendwann vielleicht abgebrochen und liegt dann möglicherweise auch ein Jahr Pause zwischen neuem Studienbeginn… kann man dann auch bei dem nächsten Beginn Bafög ohne Probleme beantragen? Also sozusagen das erste abgebrochene Studium ohne Bafög und wenn es dann weg von zu Hause geht dann das Bafög in Anspruch nehmen? Wie sieht es außerdem aus mit einem Bafög-Antrag, wenn die gewünschte Universität in Österreich oder den Niederlanden liegt?

    Danke im Voraus für eine Antwort!
  • Hey Lisa,

    es ist komplett egal, wann, wie oft und wofür du bafög beantragst. Wechsel ist Wechsel. Es bringt also nichts, kein BAföG zu beantragen, um später einen Wechsel bewilligt zu bekommen. Ein endgültiger Abbruch liegt erst vor, wenn du dazwischen eine andere Ausbildung machst, ansonsten ist es nur ein Wechsel, auch wenn du eine Pause einlegst, bevor du dich ins nächste Fach immatrikulierst. Solange du nicht länger als 2 Semester in einem Fach immatrikuliert bleibst und nicht mehr als ein Mal wechselst, ist das alles kein Problem.
  • Hallo,
    ich habe meine Ausbildung als Kaufmann im Gesundheitswesen 2018 abgeschlossen.
    WS 2018 habe ich angefangen Medieninformatik zu studieren und habe auf Teilzeit gearbeitet.
    Jetzt bin ich im 6. Semester und möchte meinen Studium abbrechen bzw. reine Informatik studieren und ebenfalls meine Arbeit kündigen, weil ich es nicht schaffe beides unter einem Hut zu kriegen und mich mittlerweile Informatik mehr interessiert.
    Also meine Frage: wäre ich Bafög berechtigt, wenn ich mein Studium im Informatik anfange?
    Bisher habe ich noch nie Bafög beantragt.
    Danke
  • Hey Sebastian,

    mit der Begründung wird ein Wechsel eher nicht gefördert. Es sei denn, es können genug Module der Medieninformatik im neuen Studium angerechnet werden, sodass es lediglich eine Schwerpunktverlagerung handelt. Ich würde einen Antrag auf Vorabentscheid stellen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,

    ich war bereits 2015 für ein Semester an einer Uni eingeschrieben, hatte damals aber weder BaföG beantragt noch habe ich das Studium abgeschlossen (nach einem Semester hatte ich mich exmatrikuliert).
    Dann habe ich 2018 ein neues Studium begonnen: Slavistik und Rechtswissenschaften als Nebenfach. Zwischen dem zweiten und dritten Semester hatte ich mich dann für einen Fachwechsel zu Jura entschieden und konnte meine Leistungen anrechnen lassen und hing auch nicht hinterher. Damals wurde mir zwar empfohlen ein Semester zu wiederholen, allerdings hätte das BaföG meine Förderung abgelehnt, mit der Begründung, dass es bereits mein zweites begonnenes Studium sei, obwohl ich damals kein BaföG beantragt hatte.
    Nun bin ich im 6. Semester und habe meinen Zweitversuch, und somit letzten Versuch, in einer Prüfung nicht bestanden, was bedeutet, dass ich nach diesem Semester exmatrikuliert werden, wenn mein gestellter Härtefallantrag (für einen Drittversuch) nicht bewilligt wird.
    So wie ich deinen Text verstanden habe, werden mir die Semester von meinem laufenden Studium auf das nächste angerechnet, wenn ich mich anschließend für ein weiteres Studium entscheide.
    Da ich bereits im sechsten Semester studiere, würde das bedeutet, dass ich keinerlei finanzieller Unterstützung durch das BaföG erhalten werde, da die meisten (Bachelor-) Studiengänge eine Regelstudienzeit von eben sechs Semestern umfassen, oder?

    Vielen Dank schonmal deine Antwort :)
  • Hey Nelli,

    du wirst leider kein BAföG mehr bekommen. Das hat aber nichts mit den vorherigen Wechseln oder Anrechnung bisheriger Semester zu tun. Wenn du jetzt neu startest ist das ein Fachwechsel nach dem 4. Semester ohne unabweisbaren Grund und damit nicht förderfähig.
  • Hallo Luisa,
    Ich bin es nochmal. Heißt das, dass ich mich aus den Kursen, die ich mir nicht anrechnen lassen kann dann einfach wieder austragen kann ohne dass es Auswirkungen auf Bafög hat?
  • Hey Doreen,

    ich denke schon, aber ich würde mir das sicherheitshalber vorher schriftlich vom Amt bestätigen lassen. Ich bin nur jemand aus dem Internet. Keine zitierfähige Quelle.
  • Hi Luisa,
    Ich habe in diese Sommer Semester 2021 mit Englisch Studium angefangen und habe ich den Bafög Antrag gestellt (aber bis jetzt kein Genehmigung erhalten).

    Heute ich habe Zulassungbescheid für meine erste Wünschstudiengang in andere Uni erhielt. In meine erste Wünschstudiengang wird von fünften höchfachsemester meine Studium beginnen und werde es innerhalb 2,5 Jahren beenden.

    Frage: Kann ich den zweiten Studiengang (Englisch), die ich schon eingeschrieben bin, später nach meine erste Studium weiter studieren? Wie kann ich diese wünsch mit Uni mitteilen? Ist es ein Beurlaubung Semesters Fall...

    2) Den Bafög empfiehlt, dass ich von Englisch Studiengang mich exmatrikulieren lassen darf und den Exmatrikulationsbescheid zur Bafög amt senden.

    Frage:
    Warum muss ich von Englisch mich exmatrikulieren statt nehmen es in meine Studienplanung für nach Abschluss meine erste Studium?

    Ich bedanke mich für Ihre Beratung
    Liebe Grüße
    Sahel
  • Hey Replysahel0@gmail.com,

    ich verstehe die Frage nicht ganz, aber mit BAföG ist nur EIN Studium förderfähig. Schließt du einen Bachelor erfolgreich ab, kann kein zweiter Bachelor gefördert werden. Beim Zwei-Fach-Bachelor finden beide Fächer parallel statt und ergeben zusammen EIN Studium mit EINEM Abschluss. Förderfähig ist immer nur die Regelstudienzeit, was wieder ein Grund dafür sein könnte, dass das amt eine Exmatrikulation empfiehlt. Klär das mit deinem Amt. Ich kann nicht wissen,, worin das Problem in deinem Fall liegt und die Kommentarspalte ist auch nicht für Einzelfallberatungen gedacht.
  • Hallo Luisa,
    Ich bin nun am Anfang des 4. Semesters für Humanmedizin und möchte gerne in die Psychologie wechseln, da ich gemerkt habe, dass mit das Medizinstudium nicht mehr gut tut und ich meine Leidenschaft für die Psychologie entdeckt habe. Nun beziehe ich seit dem 1. Fachsemester elternunabhängiges Bafög (habe zuvor eine Ausbildung absolviert) und frage mich, wie ich es schaffe dieses weiterhin zu beziehen, denn ohne die Förderung wäre ein neues Studium für mich nicht möglich. Ich habe erfahren, dass man ggf. durch die Nullsemester (SoSe 2020 & WiSe 20/21) eine Chance auf weitere Förderung hat. Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob man das als Grund geltend machen könnte?!
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Liebe Grüße, Julia
  • Hey Julia,

    Corona gilt als Grund für die Überziehung der Regelstudienzeit sowie der Verschiebung des Leistungsnachweises. Was den Fachwechsel angeht, denke ich eher nicht, dass das einen späten Wechsel begründet. Normalerweise muss dafür eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Ich würde an deiner Stelle einen Antrag auf Vorabentscheid stellen bevor ich mich exmatrikuliere. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Hallo Luisa,

    ich komme jetzt ins 2. Semester, möchte aber nach diesem, also zum dritten, meine Nebenfächer (30LP Philosophie und 30LP Religionswissenschaft) wechseln und 60LP Filmwissenschaft machen. Bekomme ich da weiterhin regulär Bafög? Jemand aus der Studienberatung meinte nämlich, dass ein Fachrichtungswechsel nur im Hauptfach als ein solcher vor dem Bafög-Amt gerechtfertigt werden muss. Meine Regelstudienzeit wurde ja durch Corona ohnehin um ein Semester verlängert, also würde ich meine LP auf jeden Fall in vorgegebener Zeit reinholen können, trotzt Nebenfachwechsel.
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Lia
  • Hey Lia,

    ein einmaliger Wechsel muss erst nach dem 3. Semester begründet werden. Mitgeteilt werden, muss er trotzdem. Im ersten Studienjahr wird auromatisch davon ausgegangen, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Wechsel sollte zum jetzigen Zeitpunkt also kein Problem fürs BAföG sein.
  • Hallo,

    ich studiere im 1. Semester L1 mit Deutsch, Mathe & Sachunterricht, möchte aber im 2.Semester auf L3 Geschichte und Englisch wechseln. Nun kann ich mir nur ein Modul anrechnen lassen und würde die anderen umsonst machen. Ist es möglich sich aus den Modulen Mathe, Sachunterricht und alle die ich nicht anrechnen lassen kann oder einen Teil auszutragen oder bekomme ich dann Probleme mit dem Bafög Amt? Und wie ist das mit dem Leistungsnachweis bzw was genau muss dort eingereicht werden? Denn ist es nicht egal wie ich au die 90-120 CP komme oder schaut das Amt genau, wie viele CP ich im ersten Semester etc gesammelt habe oder nur generell? Oder ist mein Fachwechsel also mein erstes Semester jetzt komplett unbedeutend und es wird gar nicht mit als Leistungsnachweis eingereicht?
  • Hey Doreen,

    wenn nichts/kaum angerechnet wird, ist es ein Fachwechsel. Ist es der erste Wechsel, brauchst du dir keine weiteren Gedanken machen. Du startest da einfach im 1. Semester und das betrifft dann auch den Leistungsnachweis (= nach 4 Semestern Studium in dem Fach)
  • Hey Luisa,

    ich stehe kurz vor dem Beginn meines Architekturstudiums und habe dafür Bafög beantragt.

    Kurz zu meinem bisherigen Lebenslauf: Nach meiner Ausbildung zur Kauffrau für audiovisuelle Medien (3 Jahre mit IHK Abschluss: 2010 - 2013) habe ich direkt im Anschluss Medienmanagement studiert (2013 / 14 - Abbruch nach dem 2. Semester aufgrund der für mich zu hohen und unangemessenen Studiengebühren - Privatuni!).
    Mehr aus der Not heraus habe ich dann angefangen Amerikanistik zu studieren (2014 / 15 - Abbruch nach dem 2. Semester, weil ich ein Jobangebot bekommen habe und dadurch finanziell abgesichert war). Amerikanistik war auch einfach nicht mein Ding.
    Seit 2015 habe ich durchgängig in meinem Ausbildungsberuf gearbeitet (Selbstständigkeit - Angestelltenverhältnis im Ausland - Angestelltenverhältnis im Inland (seit 01 / 2018) - zuletzt Kurzarbeitergeld seit 04 / 2020 aufgrund der pandemiebedingten Schliessungen / Verbote im Kulturbereich).
    Schon nach dem Abitur habe ich mit einem Architekturstudium geliebäugelt - die sehr schlechten Zukunftsaussichten in der Veranstaltungswirtschaft / Kulturbereich haben meine Entscheidung besiegelt.

    Das Bafög - Amt möchte jetzt von mir wissen, ob ich nach meinem Amerikanistik - Studium vor hatte, nochmals zu studieren oder ob es "zum damaligen Zeitpunkt ein endgültiger Abbruch war". Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich diese Frage beantworten soll und fühle mich ein wenig in die Ecke gedrängt. Ich habe das Gefühl, dass diese Frage die Entscheidung für oder gegen die Bewilligung zum elternunabhängigen Bafög ist. Ich erfülle sonst alle Voraussetzungen. (Alter / bisherige Erwerbstätigkeit / max. Ersparnisse etc.)

    Hast du hier Erfahrungen bzw. Tipps? Ich habe für keines der beiden vorherigen Studien Bafög beantragt - das scheint hier allerdings irrelevant zu sein.

    1000 Dank und liebe Grüße,
    Marit
  • Hallo Luisa.

    Hat man Anspruch auf Bafög als Zweithörer - eingeschriebene Studentin?

    Danke im Voraus
  • Hey Katy,

    Es muss eine Vollzeitimmatrikulation sein, was man als Gasthörer für gewöhnlich nicht ist.
  • Hey, ich habe mein Abitur 2020 auf dem 2. Bildungsweg nachgeholt und studiere derzeit. Das BaföG-Amt hat mir bei der Bewilligung meines Antrags allerdings meine Ausbildung, die ich noch vor (!!) meinem Abitur angefangen & abgebrochen habe, als Fachrichtungswechsel angegeben. Das kann doch gar nicht sein, wenn ich zum Zeitpunkt der Ausbildung noch gar keine Hochschulzugangsberechtigung hatte und für die Ausbildung gar nicht Bafög-berechtigt war?
    Wenn ich jetzt mein Studium abbreche, um ein anderes anzufangen, würde mir das ja fälschlicherweise als 2. Fachrichtungswechsel angerechnet?
  • Hey Sophia,

    Mit "fälschlicherweise" wäre ich vorsichtig. Leg Widerspruch ein, dann prüft die Rechtsabteilung beim Amt das nochmal. Ich bin mir da nicht ganz sicher.
  • Guten Tag,

    Ich habe eine kurze Frage:

    Es gibt ein Modul, welches ich wahrscheinlich nicht bestanden habe. Ich bin jetzt im 7. Semester und bekomme auch im 7. Semester Bafög!
    Wenn ich jetzt exmatrikuliert werde, was passiert dann? Ich habe ein extra Semester Bafög bekommen und jetzt werde ich wahrscheinlich von der Uni exmatrikuliert. Wie viel muss ich zurückzahlen und bekomme ich dadurch mehr Probleme?

    Vielen Dank für deine Hilfe Luisa!
  • Hey Hagen,

    Die läuft immer gleich fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit geht's los. Egal wie lange du tatsächlich studiert hast. Du musst weder mehr noch weniger noch früher oder später zurückzahlen das bleibt immer gleich.
  • Hallo Luisa,

    Ich habe am 10.2020 vor meinem Bachelorabschluss mit einem Masterstudium angefangen. In diesem Zeitraum (Wintersemester 10.2020 - 02.2021) habe ich für mein Masterstudium Bafög erzielt. Die Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums und Bafög im Sommersemester war, bis zum 15.02.2021 einen Bachelorabschluss nachzuweisen. Jedoch wurden meine letzte Prüfungen wegen der Corona-Bedingungen zu einem Zeitpunkt nach 15.02.2021 verschoben und daher konnte ich leider meinen Bachelorabschluss bis 15.02.2021 nicht nachweisen. Es passiert folgendes: Ich werde im Sommersemester exmatrikuliert sein, daher ich kann für ein Semester kein Bafög erzielen. Jedoch meine Zulassung von dieser Hochschule gilt für 12 Monate, deswegen werde ich eine Möglichkeit haben ab 10.2021 mein Studium an dieser Hochschule fortzusetzen, wenn ich mein Abschluss bis 09.2021 nachweisen kann. Meine Frage ist: Hat man Möglichkeit im Master nach einer Exmatrikulation und wieder Einschreibung das Bafög wieder zu erzielen?

    Danke im Voraus und Viele Grüße

    Katy
  • Hey Katy,

    solange du das Fach nicht wechselst, ist das kein Problem.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe im Ausland (im Heimat vor 7 Jahren ) nach drei Semester mein Studium abgebrochen und in Deutschland seit ein Semester ein andere Studiengang an der Uni angefangen und bekomme seitdem ganz normal bafög. Vor zwei Wochen habe ich das Studium abgebrochen (vor den Prüfungen) weil ich bemerkt habe, dass das Fach sehr theoretisch und schwer war und ich es nicht schaffen werde. Jetzt habe ich mich endgültig für eine praktische studiengang an der FH in einem anderen Bundesland (NWF) beworben ( da ich in meiner Stadt bis wintersemester warten muss) und habe Zulassung bekommen. Ich befürchte aber, dass den Bafög meine genannten Begründung ablehnt, nachdem ich schon umziehe. Das ist jetzt große Risiko weil ich kein Anspruch auf eine anderen Kredit und auch keine Plan B habe. Wird das zweite Fachrichtungswechsel in der Regel leicht akzeptiert oder eher abgelehnt?
  • Hey Abdul,

    der zweite Fachwechsel wird bewilligt, wenn man glaubhaft machen kann, dass der neue Studiengang dir deutlich besser liegt. Beantrage einen Vorabentscheid, damit du vor der Immatrikulation eine offizielle Entscheidung bekommst. Das Amt ist ein Jahr lang an dise Entscheidung gebunden. Du kannst also mit dem Umzug warten.https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
  • Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Jetzt ist es eigentlich zu spät für vorabentscheid. Der neue Studiengang beginnt gesetzlich nach 10 Tagen und ist mit NC deswegen sollte ich schnell wie möglich behandeln, bevor der Frist abgelaufen ist. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten und zwar Vorabentscheid und noch ein Semester warten, was es eigentlich sehr schwer zu ertragen ist oder weiter gehen.
    Der alte Studiengang war Haupt und Neben Fach. Soll ich in der Begründung über beiden sprechen oder reicht über einen, weil das Problem grundsätzlich im hauptfach war?
  • Hey Abdul,

    wenn du beide abbrichast, musst du auch beide erklären. Beim Vorabentscheid musst du mit dem Studium nicht warten, aber du kannst. Egal wie. Stell sofort einen Antrag, um die Frist zu wahren.
  • DRINGEND HILFE BENÖTIGT!!!

    Ich habe im WiSe 18/19 begonnen Gymnasiallehramt mit den Fächern Sport und Spanisch zu studieren. Spanisch hat mir jedoch nicht gefallen, sodass ich schon im SoSe19 zu Erkunde wechseln wollte. Im Studierendensekretariat wurde mir dann jedoch gesagt, dass Erdkunde nicht zum Sommersemester angeboten wird. Ich solle doch einfach übergangsweise ein Fach nehmen, was zum Sommersemester angeboten wird und dann im Wintersemester zu Erdkunde wechseln. Ich wusste es leider nicht besser und habe mich dann auf den Rat hin für das SoSe 19 in Philosophie einschreiben lassen und dann im WiSe19/20 zu Erdkunde gewechselt.
    Ich habe im Fach Philosophie keine Leistungen erbracht, da es für mich sowieso klar war, dass ich zu Erdkunde wechseln werde. Stattdessen habe ich mich auf Sport und das dritte Fach EGL (Pädagogik-Teil des Studiums) konzentriert und dort meine Leistungen erbracht, sogar mehr als vorgesehen.

    Als ich nun vergangenen September wieder meinen Bafög-Antrag gestellt habe, sollte ich eine Begründung für meinen zweiten Fachwechsel abgeben. Erst letzte Woche bekam ich den Ablehnungs-Bescheid. Es liegt kein wichtiger Grund vor. Wäre ich einfach weiterhin in Spanisch eingeschrieben geblieben und hätte zum Wintersemester zu Erdkunde gewechselt, gäbe es gar kein Problem.

    Ich habe nun jedoch in Sport und EGL so viele Leistungen erbracht, dass ich mich in Zukunft problemlos auf Erdkunde konzentrieren kann und mein Studium auf jeden Fall trotz der zwei Fachwechsel in der Regelstudienzeit schaffen werde. Auch in Erdkunde kann ich mittlerweile mehr Leistungspunkte nachweisen, als zum jetzigen Zeitpunkt benötigt.

    Die AStA-Beratung meiner Uni riet mir dazu, einen Widerspruch darin zu begründen, dass ich nur eine Schwerpunktverlagerung vollzogen habe und keinen Fachwechsel, da ich stets das Gesamtstudium "Lehramt" fortsetzen wollte und wie gesagt auf jeden Fall in der Regelstudienzeit bleibe. Sie sagten, ich könnte mir die zwei Semester auf Erdkunde anrechnen lassen.

    Heute hatte ich sehr viel Kontakt mit dem Prüfungsbüro meiner Uni. Er sagte mir jedoch, dass eine Anrechnung in dem Sinne nicht möglich sei. Es ist zwar klar zu erkennen, dass ich die Regelstudienzeit voraussichtlich einhalten werde, jedoch kann man nur verwandte Fächer aufeinander anrechnen lassen. Er kann mir ein Transcript of records mit all meinen Leistungen ausstellen und dies würde seiner Meinung nach als Nachweis reichen. Zusätzlich könnte er mir noch ein formloses Schreiben ausstellen nach dem Motto: Voraussichtlich wird Frau X ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden. Jedoch eine Anrechnung an sich sei wie gesagt nicht möglich. Er sagte mir, ich sollte lieber an der Begründung für den Fachwechsel etwas ändern. Ich sollte mir eine Geschichte ausdenken, wieso ich von Philosophie zu Erdkunde gewechselt habe.


    Ich benötige bitte Hilfe, ich weiß nicht ob ich mit einer Schwerpunktverlagerung meinen Widerspruch unterstützen soll oder durch die Änderung meiner Begründung des 2. Fachwechsels. Bei einer Schwerpunktverlagerung benötige ich jedoch die Anrechnung und nicht das Transcript, oder? Und ich habe absolut keine Idee welche Geschichte mit wichtigem Grund ich mir ausdenken sollte.
  • Hey Jessica,
    was soll ich jetzt sagen? Ich kann dir die Entscheidung nicht abnehmen. Fakt ist, das Studiensekretariat dich im Hinblick auf BAföG nicht gut beraten.daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern. Widerspruch geht prinzipiell immer. Ob das mit der neuen Begründung klappt weiß keiner. Dasselbe gilt für den Widerspruch, der nun auch nichts völlig anderes als eine neue Story ist. Du kannst ja auch widersprechen, indem du die Begründung "präzisierst". Wenn dir niemand die Schwerpuktverlagerung bescheinigt, kommst du damit wahrscheinlich nicht durch und ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, ob zwei Schwerpunktverlagerungen in so kurzer Zeit problematisch sein könnten. also bevor ich etwas falsches sage, sag ich lieber nichts.
  • Hallo,
    Ich bin im 3. Semester und möchte mich nun exmatrikulieren lassen um dann einen neuen Studiengang zu beginnen. In den 3 Semestern habe ich keine Klausur geschrieben und möchte nun wissen ob das Bafög Amt neben meiner Begründung im neuen Antrag auch einen Leistungsnachweis sehen möchte, denn diesen kann ich nicht erbringen. Kann ich dann ganz normal von neu anfangen zu studieren und dafür Bafög bekommen?
  • Hey Robert,

    gut möglich, dass die was sehen wollen, aber ehrlich gesagt, weiß ich das nicht genau. Wird ein Fachwechsel bewilligt, ist das ein kompletter Neuanfang für dich.
  • Hallo, ich habe eine einfache Frage :).
    Ich bin gerade noch im 2. Semester und mir wurde klar, dass ich den Studiengang abbrechen werde und etwas anderes studieren werde.
    Wenn ich mich bei meiner jetzigen Hochschule Exmatrikuliere, wie wirkt sich das auf mein laufendes Bafög aus?
    Werden die Zahlungen dann sofort eingestellt oder erhalte ich das Geld trotz dessen bis zum Semesterende?

    Vielen Dank für die Antwort :)
  • Hey Kerim,

    Die BAföG-Zahlungen werden mit deiner Exmatrikulation eingestellt. Du bist dazu verpflichtet, die Exmatrikulation unverzüglich zu melden. Danach kannst du wieder ganz normal BAföG beantragen.
  • Moin Frau Todisco, sie hatten mir schonmal geantwortet. Ich hatte 2 studiengänge jeweils 2 semester studiert und dann eine ausbildung abgeschlossen, nun hatte das amt mich aufgefordert, meine ersten beiden Fachrichtungswechsel zu begründen, weil ich ein drittes mal Bafög beantragt habe. Sie hatten dann gesagt, eigentlich dürfte das Amt das nicht, weil es als STudienabbruch gilt, da ich eine Ausbildung abgeschl0ossen habe. Nun hab ich beim Asta nachgefragt und dort wurde gesagt, ich soll lieber die Fachrichtungswehcsel begründen und nicht dagegen vorgehen.

    Was soll ich Jetzt machen und wenn ich dagegen vorgehen will, wie mach ich das, ruf ich einfach beim Amt an und schildere die Situation, oder was mach ich. Kann ich bei Ihnen auch meinen Text für die Fachrichtungswehcsel einschicken und den bewerten lassen?
  • Hey Marcus,

    ich würde wenn möglich auch nachgeben. Eine Begründung ist nach 2 Semestern gar nicht so schwer und ich würde mich nicht unnötig mit denen streiten. Du musst erklären, was an dem neuen Studiengang anders und deshalb für dich besser geeignet ist als die vorherigen. Warum glaubst du diesmal durchzuziehen? Wenn die deinee Begründung ablehnen, kannst du immernoch dagegen vorgehen, aber erstmal lieber kooperieren.
    Alles, was über die Kommentare hier hinausgeht, kann ich nur als kostenpflichtige Beratung anbieten. Wenn du daran Interesse hast, kannst du das gern hier buchen: https://www.studierenplus.de/
  • Hallo,
    Ich habe gerade ein großes Problem damit wie ich meine Zukunft gestalten soll. Ich habe 2 Semester lang an einer Uni Psychologie studiert ohne Bafög zu beziehen und bin nun an einer Fachhochschule und studiere Internationales Personalmanagement seit einem Semester. Gilt das dann für den Bafög Antrag schon als 3. Semester, womit nun im 2. Semester Personalmanagement die Leistungsnachweise verlangt werden?

    Ich bin ich mir sicher, dass ich dieses Studium nicht zu Ende bringen kann, da sich mein Schwerpunkt im Leben komplett geändert hat und ich nicht mehr für das Personal zuständig sein möchte und ich eher die allgemeine Organisation und Prozesse eines Unternehmens managen will, da ich mich nicht als kompetent für die Personalführung erachte.
    Ich habe nun die Prüfungen für das erste Semester Personalmanagement beendet.
    Nun möchte ich mich gerne für International Business Administration an einer Uni einschreiben, wo ich theoretisch wieder BWL, VWL, Recht, Mathe und Statistik habe (Jedoch nicht Informatik, wie bei dem Studium an der FH). Gilt dies dann immer noch als Schwerpunktwechsel? Oder ist es ein Fachwechsel, da ich von einer FH auf eine Uni wechsel und nicht 100% alle Module übertragbar sind, auch wenn die wesentlichen Grundlagen gleich sind?

    Und man darf sich leider erst wieder für das Wintersemester für International Business Administration einschreiben. Könnte ich bis dahin Personalmanagement im 2. Semester weiterstudieren und so noch mehr Klausuren belegen die ich später einbringen kann? Oder summiert sich das dann mit meinen 2 vorherigen Semestern Psychologie zu 4 Semestern auf, womit ein Fachwechsel nicht mehr gefördert wird?
    Müsste ich mein Personalmanagement Studium jetzt abbrechen um weiter förderungberechtigt zu sein?
    Ich hoffe ich habe alles verständlich geschildert.

    Liebe Grüße
  • Hey Luisa,

    Beim ersten Wechsel werden die bereits studierten Semester gelöscht. das Amt behandelt dein jetziges Studium, als hätte es vorher keins gegeben. Ab dem zweiten Wechsel werden alte Semester aber mitgezählt. Wenn du jetzt wieder wechselst, brauchst startest du aus Sicht des BAföGs also im 3. Semester. Meines Wissens nach, hast du aber trotzdem 4 Semester Zeit bis zum Leistungsnachweis. Das bisher studierte Semester wird vom Ende der Regelstudienzeit abgezogen. Von daher solltest du dichso früh wie möglich exmatrikulieren, wenn der Stoff aus dem 2. Semester im nächsten Studiengang nicht angerechnet wird. Die feinen Unterschiede zwischen Schwerpunkt und Fachwechsel kenne ich nicht genau. Wenn alles bis auf das eine Modul angerechnet wird, könnte es tatsächlich ein schwerpunktwechsel sein. Kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.
  • Hallo luisa , ich habe 2012 mit dem Studium angefangen und habe ein Semester studiert , bis ich gemerkt habe , dass es nichts für mich ist .
    Ich habe auch Bafög bekommen .
    Habe noch 2013 exmatrikuliert und mache jetzt ein duales Studium .
    Jetzt habe ich einen Brief vom Bafög Amt bekommen in dem ich 390 Euro zurück zahlen muss .
    Warum nur 390 ? Oder muss ich jetzt jeden Monat 390 Euro zahlen ?
    Und kann man das auch in raten zahlen ?
    Lg
    Halina
  • Hey Halina,

    sprich mit deinem Amt. Ich kann dir das nicht beantworten.
  • Hey Luisa,
    Ich studiere momentan im 3. Semester in Bayern und beziehe bereits seit dem 1. Semester Bafög. Schon mein 2. Semester war aufgrund der Corona-Situation ein Online-Semester. Jetzt wurde die Regelstudienzeit aufgrund dessen ja (mittlerweile) um 2 Fachsemester erhöht (damit auch die maximale Zeit der Bafögförderungsdauer) - meine Frage lautet nun also:
    Wirkt sich diese Verlängerung auf irgendeine Art und Weise auf die Bafög Förderung aus? Wenn ich jetzt noch im 3. Semester (und was wäre, wenn ich erst im 4. Semester wechsle?) noch mein Fach wechsle? Behalte ich mein Recht auf eine 50:50 Förderung, oder werde ich nur eine 100&-ige Kreditförderung, oder aber gar keine Förderung mehr erhalten?
    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
  • Hey Johannes,

    wie das mit der Corona Geschichte im Detail ist, frag bitte dein zuständiges Amt. Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen. Wechselst du im bzw. nach dem 4. Fachsemester, musst du berufsunfähig sein, um weiter BAföG zu erhalten. Bei dem vorher erhaltenen BAföG bleibt es bei 50% Rückzahlung unabhängig davon wie es danach weitergeht.
  • Hallo Luisa,

    könntest du mir bitte beim folgenden Vorgehen weiterhelfen. Ich habe bereits eine Ausbildung zum Karosseriebauer abgeschlossen (01/2020) und letztes Jahr im September ein Studium (Wirtschaftsinformatik) begonnen. Da ich allerdings dieses Studium nicht beenden wollte, habe ich im Dezember beschlossen eine von zwei Knie-Ops vornehmen zu lassen und werde aufgrund dessen auch keine Prüfungsleistungen für dieses Semester erbringen (hatte bis jetzt keinen Bafög-Antrag gestellt da ich mir alles mit einem Studentenjob finanzieren konnte). Jetzt werde ich Ende Februar exmatrikuliert und wollte fragen welche Möglichkeiten ich habe, das nächste halbe Jahr (bis zum WS2021) zu überbrücken, ohne meine Krankenversicherung selber zahlen zu müssen (bin seit Beginn des Studiums wieder in der Familienversicherung meiner Eltern) und mir weiterhin die Möglichkeit zu behalten zu Beginn meines neuen Studiums zum WS 2021 Bafög beziehen zu können. Mir wurde gesagt ich könnte mich arbeitslos melden, jedoch habe ich dazu keine weiteren Informationen gefunden, außerdem möchte ich mich nicht für irgendeinen Studiengang einschreiben (für die Krankenversicherung) und mir die Möglichkeit nehmen im September Bafög zu beantragen.Vielen Dank dir schonmal im Voraus.
  • Hey Alex,

    wenn du kein Einkommen hast, bleibt nur Hartz 4. Das ist Arbeitslosengeld II. Für ALG1 muss man in den letzten 3 Jahren mindesten 12 Monate eingezahlt haben. Wird wenn überhaupt, nicht viel bei dir sein, wenn du nur Ausbildung und Nebenob hattest.
  • Hallo Luisa,
    Ich studiere momentan im 1 semester Lehramt aber komme nicht mit dem Online Semester zurecht, jetzt will ich eine Ausbildung machen welche aber erst im März 2022 beginnen würde. Hierfür brauche ich ein Vorpraktikum von 3 Monate welche ich diesen Sommerablegen möchte und ich wäre auch nicht mehr wärend der Ausbildung Bafög berechtigt da es sich hierbei um eine Freie Ausbildung hält. Bei der Studienberatung wurde mir gesagt ich könne ein Fachwechsel vornehemn zu etwas dass ich nicht mehr studieren will um so schonmal wenigsten versichert zu bleiben und meinen Studentenstatus behalten zu können .Meine frage lautet jetzt kann ich für das sommersemester 2021 und wintersemester 2021/22 BAFÖG weiterhin beantrgen oder wäre das dann betrug und Strafrechtich verfolgbar?
    Schon mal vielen Dank und Beste Grüße:D
  • Hey Martin,

    eine Papierimmatrikulation ohne tatsächliches Studium ist in Bezug auf BAföG unrechtmäßig. Ob Strafrecht zum Tragen kommt, kann ich nicht sagen. Bin keine Anwältin, aber rechtswidrig ist es in jedem Fall und nichts, worüber man öffentlich laut nachdenken sollte.
  • Hallo Luisa,
    Ich studiere seit dem Wintersemester 2020/21 im 2. Fach Bachelor und möchte jetzt zum Sommersemester ein Fach wechseln. Ich dachte eigentlich das sollte kein Problem sein, da es sich ja um einen einfachen Fachwechsel nach dem 1. Semester handelt. Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass der Bafög Anspruch verfällt, wenn man bid zum Zeitpunkt des Wechsels die Klausuren nicht geschrieben hat. Da ich relativ schnell gemerkt habe, dass das Studienfach nichts für mich ist, habe ich seit 3 Wochen nicht mehr an den Vorlesungen teilgenommen und werde auch die Klausuren nicht mitschreiben können. Verliere ich dadurch jetzt meinen Anspruch auf Bafög und wenn ja, lässt sich das noch irgendwie abwenden indem ich die Klausuren unvorbereitet mitschreibe? In meinem anderen Fach habe ich ganz normal an allem teilgenommen.
  • Hey Feline,

    ehrlich gesagt, habe ich davon noch nichts gehört, was nicht bedeutet, dass es falsch ist. Ergibt durchaus Sinn, den abspruch zu verlieren, wenn man nicht studiert hat. Wenn aber an Lehrveranstaltungen teilgenommen wurde, glaub ich nicht, dass der Anspruch dadurch verfällt. Der verfällt rückwirkend, wenn man 3 Monate nichts mehr fürs Studium macht. hättest . Eine Teilnahme am Studium ist natürlich mit der Teilnahme an Prüfungen einfacher nachzuweisen. Also ja, lieber durchfallen als gar nicht erst teilnehmen.
  • Das Problem ist, dass eigentlich alle Veranstaltungen keine Anwesenheitspflicht hatten bzw. sogar asynchron waren. Es lässt sich also nur sehr schwierig nachweisen, dass ich anfangs teilgenommen habe. Wenn ich an den Prüfungen teilnehme, aber durchfalle, reicht das dann als Leistungsnachweis?
  • Hey Feline,

    ja, sollte es. In meinem Studium gab es generell keine Anwesenheitspflicht. Das amt hat das auch nie gefragt oder gar geprüft. Aber für den Fall der Fälle ist man mit der Teilnahme an Prüfungen auf der sicheren Seite auch wenn man durchfällt.
  • Hallo,
    Ich bin jetzt im 3.Semester und habe beschlossen das Studium abzubrechen, weil die Fachrichtung einfach zu schwer ist und ich nicht mitkomme. Ich habe die Möglichkeit zum Ende des Semesters abzubrechen oder sofort. Hat die Exmatrikulation zum Ende des Semsters irgendwelche Folgen für mich? Sprich dass ich dann alles sofort zurückzahlen muss? Und benötigt das Amt einen leistungsnachweis bei Exmatrikulation?
  • Hey Lara,

    Wenn du BAföG beziehst, musst du sofort abbrechen, um nicht unberechtigt weiter BAföG zu beziehen. Eine Exmatrikulationsbescheinigung ist immer gut. Auch wenn du abbrichst, musst du nicht sofort zurückzahlen, nur wenn du unberechtigt BAföG beziehst.
  • Die Prüfungen möchte ich aber dennoch schreiben. Gilt dies dann immer noch als unberechtigtes Bafög?
  • Hey Lara,

    glaub nicht.
  • Hallo,
    zurzeit bin ich in 2. Semester Studiengang: Informatik.
    Ich möchte in Richtung Pädagogik der Kindheit studieren.
    Da ich von BAföG finanziell abhängig bin und die Studium Bewerbungsphase für das Wintersemester 2021/22, erst am 03.2021 - 06.2021 stattfindet, möchte ich Sie fragen, wie ich am besten diesen Fachrichtungswechsel Ihres Erachtens nachvollziehen kann.
    Ich habe versuch, die Semester mitzumachen, leider ohne Erfolg.
    Davor hatte ich schon mal Informatik studiert, leider musste ich abbrechen wegen finanzieller Probleme (kein BAföG und es war 5 Jahre her).
    Ich mache mir Sorgen wie ich danach meine WG und Essen Finanziellen soll.
  • Hey Kham,
    stell einen antrag auf Vorabentscheid, damit das Amt schon vor dem Wechsel mitteilt, ob der Wechsel förderfähig ist. Danach hast kannst du immernoch überlegen, ob du wechselst oder nicht. Bedenke aber, dass der Vorabentscheid keine Berechnung enthält, e geht nur um die grundsätzliche Förderfähigkeit. Wenn du eine Voraussichtliche Höhe ermitteln möchtest, kannst du unsere Antragssoftare kostenlos und unverbindlich nutzen. Der Live-Rechner, verrät dir, was du wissen musst und wenn du möchtest kannst du daraus direkt den Antrag auf Vorabentscheid machen. https://www.studierenplus.de/
  • Hallo, ich habe im nach dem Nichtbestehen im Nebenfach nach dem 3. Semester mein Nebenfach abgebrochen, denn nach einem Semester nochmal gewechselt Nach dem 5. Semester hab ich mein Hauptfach gewechselt und nach noch 2 die Universität und das Studienfach.
    Dann habe ich 2 Semester an der neuen Universität studiert und aufgehört. Habe also 10 Semester hinter mir und nie Bafög beantragt.
    Wenn ich jetzt ein Teilzeitstudium anfangen möchte ( aufgrund der finanziellen Lage) kann ich das machen oder hab ich keine Chance mehr auf irgendeine Finanzierung ? bzw könnte ich noch Bafög beantragen wenn ich ein Vollzeitstudium in betracht ziehen würde in einem anderen Fach?
  • Hey!
    Ich habe eine Frage - ich habe zum WiSe 2020/21 angefangen in Augsburg zu studieren und beziehe seit Oktober Bafög, habe aber realisiert, dass die Fachrichtung nichts für mich ist. Nun würde ich gern meinen Studiengang wechseln, allerdings gibt es diesen nur in Hildesheim, d.h. ich würde Studiengang und Universität wechseln. Ich bin jetzt am überlegen, das SoSe 2021 auf der momentanen Universität den Studiengang zu wechseln, um überhaupt etwas zu tun während dieses halben Semesters - wie sieht es da mit Bafög aus? Kann ich beide Wechsel einfach durchführen oder könnte es zu Problemen kommen? Ich habe da leider nicht ganz durchgeblickt.
    Liebe Grüße und danke im Voraus
  • Hey Annika,

    Das sollte kein Problem sein. Ist ja nur ein Fachwechsel. Ein Hochschulwechsel ist es dann, wenn die Leistungen einer Hochschule an der neuen nahezu vollständig übernommen und man nicht von vorn anfangen muss. Der Name des Studiengangs ist also zweitrangig. Die Inhalte müssen stimmen. Ein reiner Hochschulwechsel hat grundsätzlich keinen negativen Einfluss aufs BaföG.
  • Ja ich würde dann jetzt abbrechen und will auch kein Bafög mehr haben. Aber wieso brauche denn einen Anwalt, denn ich werde ja das gesamte Geld zurückzahlen. Könnte ich den wirklich rechtliche Konsequenzen kriegen, wenn ich jetzt abbreche?
  • Hey Leon,

    ich meinte, du solltest dich an einen Anwalt wenden, wenn das Amt dir mit anderen Konsequenzen als nur der Rückzahlung droht. Ich weiß nicht, ab wann es sich um Betrug handelt. Das wolltest du doch wissen.
  • Ergänzung: die Klausuren zu denen ich mich angemeldet hatte und nicht hingegangen bin, waren alle im ersten Semester. Die nicht bestandene Klausur war auch im ersten Semester. Im zweiten Semester habe ich gar keine Klausuren geschrieben. Zudem möchte ich nach dem Abbruch auch kein Bafög mehr erhalten.
  • Hallo Luisa,

    ich habe zur Zeit ein für mich sehr Stress bereitendes Problem. Ich bin im dritten Semester und habe bis jetzt Bafög erhalten (ca.750€ im Monat 11.250€). Nun möchte ich das Studium abbrechen. Jedoch habe ich habe ich in den 3 Semestern nur eine Klausur geschrieben und diese nicht bestanden. Zu drei anderen Klausuren hatte ich mich angemeldet, jedoch bin ich nicht hingegangen. Ich habe jetzt Angst, dass ich wegen Betrug oder der Gleichen ein Gerichtsverfahren durchlaufen muss und eventuell sehr hohe Strafen/ Kosten bezahlen muss und eventuell sogar ins Gefängnis komme.
    Kannst du mir da bitte einen Rat geben. Ich bin sehr verzweifelt deswegen.

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey Leon,

    wenn du in den drei Semestern regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilgenommen hast, steht dir BAföG zu, auch wenn du dich vor den Prüfungen gedrückt hast. Hast du 3 Monate lang gar nichts gemacht, hast du dem dem Semester keinen Anspruch gehabt und musst das Geld für besagtes Semster zurückzahlen. Heikel wird's wenn du 3 Semester auf Staatskosten gelebt hast ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Wenn das dem Amt auffällt, würde ich mich an einen Anwalt wenden. Auch wenn du nicht abbrichst, wird dir das Ding im nächsten Semester um die Ohren fliegen. Dann ist nämlich der Leistungsnachweis fällig. Da sieht das Amt definitiv, dass du nur eine Prüfung gemacht hast. Vorher vielleicht nicht, wenn du jetzt engültig abbrichst ohne weiter BAföG zu beantragen.
  • Hallo Luisa!
    Ich bin gerade im 1. Semester, und möchte jetzt abbrechen, da ein Elternteil verstorben ist und mich das ziemlich aus der Bahn wirft... Der Plan ist dann im nächsten WS wieder anzufangen.
    Wie schaut das aus mit der Bafög Förderung die ich für Oktober-Dezember erhalten habe aus, muss ich diese zurückzahlen? Und ich kann doch dann trotzdem im nächsten WS bei Neu-Immatrikulation wieder Bafög beziehen, richtig?
    Vielen Dank!
    LG
    Dora
  • Hey Dora,

    Solange du ordnungsgemäß immatrikuliert und nicht beurlaubt bist, steht dir BaföG zu. Es sei denn, du bist länger als 3 Monate am Stück dem Studium fern geblieben. Dann verlierst du rückwirkend den anspruch für das gesamte Semester. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, wie das ist, wenn man mittendrin abbricht. Eine Alternative zur Exmatrikulation wäre eine Beurlaubung sofern das an deiner Uni noch rückwirkend für dieses Semester möglich ist. In dem Fall müsstest du Oktober bis Dezember zwar zurückzahlen, hättest aber auch keinen Nachteil bzw. weniger Stress mit Ex- und Immatrikulation. Dein Studium verschiebt sich aus sicht des BaföGs nur nach hinten, so als ob du erst im ws 21/22 erstmalig mit dem Studium begonnen hast.
  • Hallo Luisa,
    vielen Dank für deien schnelle Antwort. Ups, ich wollte eigentllich nur wissen, wie ich diese beiden Fragen am besten beantworten sollte.
  • Hallo,

    ich habe Lehramt studiert und mich gleichzeitig für Medizin beworben. Ich habe jetzt nach dem 4.Semester einen Zahnmedizinplatz bekommen, da man sich dieses Jahr zum ersten Mal sowohl für Humanmedizin, als auch für Zahmedizin bewerben konnte. Jetzt will das BAFÖG Amt von mir wissen:
    1. Ob ich Lehramt weiterstudiert hätte, wenn ich kein Zahnmedizinplatz bekommen hätte?
    2. Wann genau ich mich zum Abbruch des Studiums entschieden habe.
  • Hey Gentner,

    und wo ist die Frage? Bei einem wechsel nach dem 4. Semester muss berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Kannst du Lehrer werden? Oder willst du einfach nur lieber Arzt sein? Wärst du Lehrer geworden, wenn du keinen Studienplatz in Medizin bekommen hättest? Wenn ja, gibt's kein BAföG. Warst du nur noch im Lehramt eingeschrieben, um die Wartezeit zu Medizin zu überbrücken und Lehramt warmzuhalten, gibt's kein BaföG. Insgesamt, ist es nach dem 4. Semester extrem schwer einen Wechsel bewilligt zu bekommen. Ich kenne nur einen bei dem es geklappt hat. Da wurden aber alle 4 Semester im neuen Studiengang von der Uni angerechnet und damit war es kein richtiger Wechsel.
  • Hallo Luisa,
    Erstmals vielen Dank, dass du so bei so vielen Angelegenheiten mögliche Lösungen findest. Ich studiere gerade Jura in Halle und befinde mich im 3. Semester, aber leider habe ich heute erfahren, dass ich aufgrund der Fehlversuche in der Prüfung im 2. Semester, automatisch exmatrikuliert werde, weil ich die Prüfungen nicht bestanden habe. Ich bekomme zusätzlich Bafög und weiss jetzt nicht wirklich, was ich machen soll, zumal ich eigentlich in Berlin lebe und ein neuen Studiengang in Berlin versuchen möchte. Könnte ich dann trotzdem Bafög bekommen, auch wenn es eine andere Stadt ist, solange es noch im 3. Semester geschieht?und muss ich das Bescheid geben beim Amt, oder erfahren die das auch so? Kann ich dann direkt diesen Sommer mich für ein Studiengang bewerben? Vielen Dank schonmal im Voraus!
    Beste Grüße
  • Hey Alara,

    Du musst deine Exmatrikulation unverzüglich mitteilen. Sofern du vor dem 4. Semester exmatrikuliert wirst, ist ein Neustart kein Problem. Egal, wo du dein neues Studium beginnst, steht dir genauso BAföG wie beim ersten Mal zu.
  • Hallo :)
    Ich habe nach dem Abi ein FSJ, eine 3 jährige Ausbildung gemacht, dann 2 Jahre gearbeitet, ein Studium aufgenommen und dieses schnell wieder abgebrochen (nach 1 Monaten). Dann habe ich wieder ein Jahr gearbeitet. Komme insgesamt dann ja auf die elternunabhängige Zeit. Die Krankenversicherung muss ich auch selbst zahlen, da ich über 25 bin. Habe mich dieses Jahr für Lehramt eingeschrieben, mein favorisiertes Fach nicht bekommen und musste mich für ein zulassungsfreies einschreiben.
    Ich bekomme kein elternunabhängiges Bafög. Ist das richtig so?
    Zudem werden mir ab August 570€ abgezogen, weil meine Schwester in der 9. Klasse ist und die Schulbescheinigung besagt, sie seie voraussichtlich bis dort in der Schule. Sie ist aber weder 18. noch hat sie sonst eine Ausbildung. Aber für mich sollen meine Eltern unterhaltspflichtig sein?

    Außerdem würde ich gerne bei nächster Gelegenheit nochmal versuchen mein Zweitfach - welches ich zuvor nicht bekommen habe - zu wechseln. Damit wäre ich ja trotzdem noch in der Regelstudienzeit. Oder macht das Probleme bei der Förderung?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe :)
  • Hey KaH,

    ja das mit dem elternunabhängigem ist richtig so. du hättest 3 jahre zwischen ausbildung und erstem studium haben müssen. die zeit zwischen den beiden studiengängen zählt nicht.
    Eine Schulbescheinigung braucht man eigentlich erst ab der 10 Klasse oder 15 Jahren. Hat sie vielleicht irgendeine Art von Einkommen? Vielleicht Unterhalt oder Minijob oder so? Dann würde es den Freibetrag deiner Eltern mindern. Ich weiß nicht, warum du weniger BAföG bekommst, von hier aus kann ich nur raten. Eine richtige Beratung ist kostenpflichtig und findet unter vier Augen statt, nicht hier in der Kommentarspalte.
  • Hallo,
    ich habe insgesamt vier Semester Germanistik studiert. In den ersten beiden Semestern hatte ich noch Spanisch dazu studiert und mich dann entschieden ein Fächerwechsel zu machen und hab dann zu Englisch gewechselt. Es war ein Kombi- Bachelor auf Lehramt. Dieses Jahr habe ich mich entschieden noch mal bei null anzufangen und bin im 1. Fachsemester für Grundschullehramt eingeschrieben. Heißt das ich hab gar kein Anspruch mehr auf Bafög? Falls doch, wie schicke ich die Begründung mit?
  • Hey M.,

    du brauchst jetzt einen unabweisbaren Grund. Du musst nachweisen, dass es unter gar keinen Umständen für dich oder eine andere Person in diser Situation möglich gewesen wäre, den angefangenen Studiengang abzuschließen oder den damit verbundenen Beruf auszuüben. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der ein solchen Grund nachweisen konnte. Für gewöhnlich wäre so ein Grund ein schwere Erkrankung, die vorhernicht bekannt war und zur Berufsunfähigkeit führt.
  • Hallo!
    Ich habe 2012/2013 2 Semester Germanistik und Biologie studiert. Dies habe ich abgebrochen und eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht und danach 3,5jahre gearbeitet. Jetzt studiere ich seit dem 1.10.20 Psychologie. Somit hätte ich doch Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög? Der Mann beim Amt sagte mir, dass das nicht so ist. Jedoch hat eine Freundin von mir genau das gleiche Procedere durch und erhält den höchstsatz elternunabhängigen bafögs. Können Sie mir da eine Antwort drauf geben Leider ist online vieles dazu verwirrend.

    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Yasmine
  • Hey Yasmine,

    wenn du mit Ausbildung und anschließender Erwerbstätigkeit auf mindestens 60 Monate bis einschließlich September 2020 kommst, steht dir definitiv elternunabhängiges BAföG zu. Das nennt sich doppelter Perspektivwechsel. Der Mensch beim Amt hat sich geirrt. Mensch halt ;)
  • Hallo Luisa,

    ich habe zwei Semester lang mein Studium A studiert, dann abgebrochen und zwei Semester lang Studium B studiert. Jetzt habe ich schlussendlich festgestellt, dass ich wieder in meinen alten Studiengang wechseln will, da dieser absolut der richtige ist. Meine Frage ist nun, ob ich, da ich ja nur noch 4 Semester lang studiern muss für die Zeit einen Förderungsanspruch habe und wie ich quasi eine Wiedereinschreibung begründen kann. Ich kann mir den Wchsel sonst nciht leisten und müsstee durch mein jetziges Studium quälen um überhaupt einen Abschluss zu haben. Liebe Grüße und danke für deine Hilfe!
  • Hey Jana,

    grundsätzlich darfst du so oft wechseln wie du willst. Der zweite Wechsel muss nur begründet werden und bereits studierte Semester aus dem letzten Studiengang werden angerechnet. Im Prinzip dürfte es bei dir also keinen Unterschied machen, ob du im ersten Studiengang geblieben wärst oder eben diesen Ausflug in den anderen gemacht hast. Die Regelstudienzeit des ersten Studiengangs dürfte sicher sein.
  • Hallo,
    ich habe 3 Semester an der Uni studiert.
    Ende 3. Semester habe ich grundlagen und orientierungsprüfung entgültig nicht bestanden und konnte somit nicht weiterstudieren. Allerdings dauerte die Korrektur alle Klausuren lange (bis ende April also ein Monat nach Anfang 4 Semester) und die entgültige Klarheit darüber, dass ich auch keinen weiteren Prüfungsversuch (aus z. B. Härtegründen) bekomme, hat sich zum zwei Monaten nach Anfang des 4. Semesters hingezogen. seitens der Uni habe ich drei Monate nach Anfang des 4Semesters am 03.06.2020 Eexmatrikulation bekommen.

    Auf der Exmatrikulation steht ich bleibe bis Ende der vierten Semester 30.09.2020  noch eingeschrieben.

    Nun studiere ich an der Hochschule, habe Bafög beantragt und Ablehnung Bescheid bekommen mit der Begründung ( Sie haben 4 Semester studiert ,haben keinen unabwendbaren Gründ für den Wechsel....)
    Was halten Sie davon?
    Danke und viele Grüße
    Hussein
  • Hey Hussein,

    ehrlich gesagt, keine Ahnung. Zwangsexmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfungen ist tatsächlich kein ausreichender Grund. Hast du dem amt den hier beschriebenen Fall auch genau so erklärt und entsprechend nachgewiesen? Wenn nicht, würde ich es zumindest nochmal versuchen. Vielleicht klappt es ja.
  • Hey Luisa,
    ich habe 3 Semester Theologie studiert ohne Bafög zubeziehen und abgebrochen. Aus privaten Gründen konnte ich in der zeit keine Prüfungsleistungen erbringen und habe mich letzendlich im 3. Semester entschieden den Plan aufzugeben.
    Nun bin ich an einer Musikhochschule angenommen worden, auf deren Aufnahmeprüfung ich mich lange vorbereiten musste.
    Für die bewilligung meines Bafögs muss ich verständlicher weise eine Begründung für den Fachrichtungswechsel einreichen zusammen mit den Prüfungsleistungen des Vorstudiums. Diese habe ich allerdings nicht aus oben genannten Gründen und meine Angst ist nun, dass eine Begründung abgelehnt wird. Da meine Eltern teilweise einen Behindertenstatus bzw. befrührentet sind, können Sie mich finanziel nicht unterstützen.
    Wie schätzen Sie die Situation ein. Gibt es möglichkeiten ohne Prüfungsnachweise, nach einem Abbruch im 3. Semester eine Begründung auf Baföganspruch zu finden?
    Liebe Grüße!
  • Hey johann,

    ehrlich gesagt wusste ich nicht, dass beim Fachwechsel nach dem 3. Semester ein Leistungsnachweis nötig ist, aber vielleicht handelt es sich auch nur um ein Missverständnis. Das Amt prüft generell immer, ob es sich um einen Fach- oder Hochschulwechsel handelt. Letzteres ist der Fall, wenn Leistungen aus dem alten Studiengang im neuen angerechnet werden. Könnte also sein, dass sie eigentlich keinen Nachweis über alle je bestandenden Prüfungen, sondern nur einen die über Anrechnung von bisherigen Prüfungsleistungen wollen. Lies nochmal genau die Formulierung im Schreiben des Amts genau durch. In den ersten drei Semestern ist die Feststellung, dass einem das Fach nicht liegt. völlig ausreichend. Man muss es nur schreiben. Ganz unspektakulär.
  • Hallo Luisa, eine etwas späte Reaktion auf deine Antwort, sry. Danke dafür!
    Nun ist der Fall eingetreten und ich muss nach dem Wechsel im 3. Semester komplette Belege dem Bafögamt zukommen lassen, entgegen jeglicher Informationen aus dem Internet.
  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem: Ich habe bis jetzt 2 Jahre studiert und nur im letzten Jahr Bafög erhalten und nach dem ersten Jahr den Studiengang gewechselt jetzt habe ich eine Zulassung zu meinem Wunsch Studiengang und würde gerne endgültig das letzte Mal wechseln welche Auswirkungen hat das auf mein Bafög ?
  • Hey Maxine,

    es macht 0 Unterschied, ob und wann man BAföG bekommen hat. Dein zweiter Wechsel, ist also denselben Bedingungen unterworfen wie bei jedem anderen auch. Ein zweiter Wechsel muss begründet werden und bereits studierte Semester werden vom neuen Studiengang abgezogen. Es gibt also kein BAföG bis zum Abschluss. Denn wirst du anders finanzieren müssen.
  • Hallo,
    Ich hab ein Problem: Ich habe ein Semester lang Medienwissenschaften an einer Uni studiert und dann zu Kommunikationsdesign (FH) gewechselt (Medienwissenschaften war nur mein Plan B, aber da ich Eignungsprüfungen schon häufig nicht bestanden hab, war ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt jemals rein kommen würde). Nun aber stellt sich das fest, wovor ich Angst hatte: Ich bin tatsächlich künstlerisch und kreativ nicht genügend geeignet und komme nicht klar mit dem Studium, auch wenn meine Noten nicht zu schlecht sind.
    Ich habe mich mit dem ersten Studiengang wohler gefühlt und würde gerne in einen ähnlich zurück wechseln, wobei ich einen gefunden hab (FH), der zumindest einen kleinen Teil Praxis beinhaltet, sonst aber eher den Schwerpunkt BWL Medien hat, weshalb ich nicht den ersten Studiengang nicht komplett anrechnen lassen könnte.
    Ich hab bei beiden Bafög gehabt und bräuchte dieses auch weiterhin. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das auch bekommen werde .. .
  • Hey Alena,

    ob du schon mal BAföG bekommen hast oder nicht, spielt keine Rolle, wichtig ist nur, wie lange du schon im 2. Studiengang immatrikuliert bist. Generell ist ein zweiter Wechsel nämlich kein Problem, wenn man damit leben kann, dass die man nicht ganz bis zum Abschluss gefördert wird. Das Amt zählt die Semester des alten Studiengangs einfach mit. Ein Wechsel ist aber auch nur in den ersten 3 Semestern problemlos möglich,danach braucht man extrem gute Gründe und deiner reicht dafür nicht.
  • Hallo, danke für die Antwort! Ich habe beide Studiengänge jeweils ein Semester lang gehabt, d.h. Also, an sich würde es funktionieren (natürlich von den Leuten vor Ort abhängig und kann nicht allgemein gültig gesagt werden)?
    Viele Grüße
  • Hey Alena,

    doch, das ist allgemeingültiges Gesetz und hat nichts mit Kulanz zu tun. siehe §7 BAföG
  • Hallo Luisa,
    ich habe zum 01.09.2020 eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeut begonnen. Beim BAföG-Antrag gibt es nun folgendes Problem.
    Am 01.09.2018 habe ich ein Duales Studium begonnen und am 31.01.2020 beendet. Lt. Schule habe ich im 4. Semester abgebrochen!?!
    Am Telefon wurde mir dies so begründet, das die ein Semester von 01.01.-30.06. und 01.07.-31.12. rechnen. Auch habe ich das 2. Fachsemester wiederholt.
    Was kann ich der Bearbeiterin des SchulBafög an die Hand geben, damit sie uns Bafög bewilligt.
    Habe mal was von Hochschulsemester und Fachsemester gehört.
  • Hey Thomas,

    für mich klingt das eher nach einem Abbruch im 3. Semester. Also Beginn WS 2018/19, dann SS2019 und Abbruch zum Ende des WS2019/20. Du sagst doch, dass das Semester bei euch im September beginnt. Ein Semester entspricht genau 6 Monaten, Also September bis Februar, März bis August. Enscheidend ist das Datum der Exmatrikulation. Eine telefonische aussage ist genauso unwichtig wie meine Antwort auf dein Kommentar. Du brauchst einen rechtsgültigen Bescheid, dem du schriftlich widersprechen kannst. Dann prüft nochmal die Rechtsabteilung im amt, ob dein antrag korrekt bearbeitet wurde. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
  • Hey,
    Ich hätte da Mal eine Frage und zwar überlege ich aktuell mein Studium zum zweiten Mal zu wechseln. Ich habe im WS 20/21 angefangen Wirtschaftsingenieurwesen zu studieren. Hab aber relativ schnell gemerkt, dass die technische Komponente darin sehr viel höher ist als gedacht. Dann hab ich am 1.9.21 mein duales Studium bei der Polizei begonnen. Nun hatte ich meine ersten praktischen Erfahrungen und zweifele, ob ich dafür überhaupt charakterlich geeignet bin. Daher überlege ich ob ich dieses Studium dennoch fortsetzen soll oder nicht. Ich überlege sonst BWL zu studieren. Die Frage ist jedoch ob ich dann noch Anspruch auf BAföG hätte, was eine wichtige Voraussetzung für das Studium wäre.
    Schon Mal vielen Dank für Ihre Hilfe
    Viele Grüße

Was denkst du?