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Teilzeitstudium Vor- und Nachteile im Überblick

Teilzeitstudium Vor- und Nachteile im Überblick

Was bedeutet Teilzeitstudium?

Ein Teilzeitstudium ist auf eine durchschnittliche wöchentlich Arbeitsbelastung von ca. 20 bis 30 Stunden ausgelegt. Darin inbegriffen ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Vor- und Nachbereitung dieser. Das ist unabhängig davon, ob du in einem Präsenz- oder Fernstudiengang immatrikuliert bist. Beide Varianten werden von den Hochschulen üblicherweise in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten. Welche Vor- und Nachteile ein Teilzeitstudium bietet, erläutere ich dir nachfolgend:

Vorteile des Teilzeitstudiums

Verlängerte REGELSTUDIENZEIT

Die Vorteile eines Teilzeitstudiums hängen teilweise von der gewählten Hochschule ab. Generell ist es so, dass im Teilzeitstudium zwei Hochschulsemester (Zeitraum, in dem du an der Hochschule tatsächlich immatrikuliert bist) als ein Fachsemester zählen (fachlicher Studienfortschritt). Deine Regelstudienzeit ist damit doppelt so lang wie die eines Vollzeitstudenten. An Hochschulen mit einer erlaubten maximalen Studiendauer, wo nach Überschreitung dieser die Zwangsexmatrikulation droht, ist das ein klarer Vorteil.

MEHR ZEIT FÜR JOB UND FAMILIE

teilzeitstudium


Besteht in deinem Studium Anwesenheitspflicht, kann es schwierig sein, nebenbei zu arbeiten oder sich um seinen Nachwuchs zu kümmern. Dies gilt besonders an Hochschulen, an denen der Stundenplan vorgegeben wird.

Studium finanzieren

Ein Teilzeitstudium ist nicht nur relativ leicht mit einem Job zu vereinbaren, sondern für diejenigen leichter zu finanzieren, die kein BAföG bekommen. Anders als Vollzeitstudenten kannst du im Teilzeitstudium nämlich Wohngeld oder Hartz IV beantragen.

Nachteile des Teilzeitstudiums

Die Vorteile des Teilzeitstudiums sind gleichzeitig auch die Nachteile:

Längere Regelstudienzeit

Während ein Vollzeitstudium in der Regel in 3 bis 4 Jahren abgeschlossen ist. Kann man bei einem Teilzeitstudium mit 5 Jahren rechnen. Während man die meisten Vollzeitstudiengänge inoffiziell langsamer studieren kann, indem man einfach weniger Kurse belegt und die Regelstudienzeit überschreitet, gibt es in Teilzeitstudiengängen häufig eine Obergrenze für belegbare Kurse pro Semester. Somit ist es nicht unbedingt möglich ein Teilzeitstudium schneller abzuschließen. Außerdem ist ein Teilzeitstudium nicht mit einem berufsbegleitenden Studium gleichzusetzen. Teilzeit- und Vollzeitstudenten sitzen meist zusammen in denselben Lehrveranstaltungen, welche meist an Werktagen zwischen 8 und 21 Uhr stattfinden. Berufsbegleitende Studiengänge legen Präsenztermine meist auf den Abend oder auf Wochenenden.

Fehlendes Studentenprivileg

Vollzeitstudenten genießen bestimmte Privilegien, die Teilzeitstudenten nicht zustehen. Hierzu gehören vor allem Sonderkonditionen in der Sozialversicherung wie z.B. Studententarife der Krankenkasse. Auch zahlen Vollzeitstudenten weniger Sozialabgaben, wenn sie neben dem als Werkstudent arbeiten.

Teilzeitstudium finanzieren

Im Teilzeitstudium hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG. Dir steht zwar Wohngeld oder Hartz 4 zu. Jedoch werden diese beiden Sozialleistungen für deinen gesamten Haushalt berechnet. Damit spielt auch das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin eine Rolle. Auch, wenn ihr nicht verheiratet seid. Dafür sind deine Eltern aus dem Spiel, wenn du nicht mehr bei ihnen wohnst.

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Das musst du vor dem Studium wissen

BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

5 Kommentare

  • Interessanter Artikel! Ich überlege aktuell in Teilzeit zu wechseln und stelle mir die Frage: Verlängert sich dadurch mein Anspruch auf BAföG? Bin aktuell im 1. FS (Master) und beziehe keins, somit gilt mein Anspruch zur bis zum Ende des 4. FS. Wenn ich nun aber zwei Semester einen Teilzeitstatus habe, verlängert sich dieser Anspruch dann auch um zwei weitere Semester? (also in meinem Fall dann BAföG vom 3.-6. FS)
  • Was ist aber dann bei jemanden der Bafoeg bekommt und nach vier Semestern Vollzeitstudium, ploetzlich wegen Kindererziehung, sein unbezahltes Praktikum, dass ein Pflichtpraktikum ist, in Teilzeit absolvieren muss. Nicht in einem Semester, sondern in zwei? Hat derjenige dann noch Anspruch auf das Bafoeg?
  • Wichtig ist beim BAföG vor allem das, was auf der Immatrikulationsbescheinigung steht. Solange du in Vollzeit immatrikuliert bleibst, kann das Amt damit leben, dass du deinen Arbeitsaufwand fürs Studium aufgrund der Kinder etwas streckst. Dazu solltest du auch folgenden Artikel lesen: https://www.studierenplus.de/bafoeg-verlaengerungsantrag/

Was denkst du?