Was kostet ein Studium? Die wichtigsten Kosten im Überblick
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Das „süße Studentenleben“ ist ein Relikt des letzten Jahrhunderts. Wer heute studiert, verbringt einen erheblichen Teil seiner Zeit damit, das Studium zu finanzieren. Welche Posten fallen dabei am stärksten ins Gewicht – und welche Beträge gelten 2026 wirklich?
Gebühren für das Studium
Allgemeine Studiengebühren gibt es in Deutschland nicht mehr; Niedersachsen hat sie 2014 als letztes Bundesland abgeschafft. Gratis kommt trotzdem niemand durch das Semester. Die Höhe des Semesterbeitrages setzt jede Universität selbst fest. Er ist keine Studiengebühr, sondern finanziert vier Posten:
- Semesterticket
- Studentenwerksbeitrag
- Studentenschaftsbeitrag
- Semestergebühren
Den größten Posten macht das Semesterticket aus. Seit dem Sommersemester 2024 ist es in den meisten Ländern das Deutschland-Semesterticket und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr statt nur im eigenen Verbund. Sein Preis hängt am Deutschlandticket und ist auf 60 Prozent davon gedeckelt (Bundesregierung). Seit Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 € im Monat, das Semesterticket entsprechend 37,80 € monatlich oder 226,80 € pro Semester. Viele Hochschulen legen ein Kulturticket dazu, mit dem Theater, Konzerte und Lesungen kostenlos oder stark ermäßigt sind.
Damit liegen die Semesterbeiträge heute höher als noch vor wenigen Jahren, und sie gehen weit auseinander. Die Leibniz Universität Hannover verlangt im Wintersemester 2026/27 453,16 €, darin die 226,80 € fürs Ticket und 75 € Verwaltungskostenbeitrag. An der Europa-Universität Viadrina sind es 396,80 €. In Bayern gibt es kein solidarisch finanziertes Pflichtticket: An LMU und TU München fallen ab dem Sommersemester 2026 nur 97 € Studierendenwerksbeitrag an. Die Spanne von rund 100 bis über 450 € macht jeden Durchschnittswert wertlos – maßgeblich ist der Betrag der eigenen Hochschule.
Langzeitstudiengebühren für Trödler und Zweitstudiengänge
Wer sich mit dem Studium reichlich Zeit lässt, zahlt in drei Bundesländern drauf. Niedersachsen, Sachsen und Thüringen verlangen von Langzeitstudierenden einheitlich 500 € je Semester. Unterschiedlich ist nur die Schwelle. In Sachsen (§ 13 SächsHSG) und Thüringen greift die Gebühr, sobald die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten ist. Niedersachsen rechnet mit einem Studienguthaben aus Regelstudienzeit plus sechs Semestern; ist es aufgebraucht, werden 500 € pro Semester fällig (§ 13 NHG).
Bremen und Sachsen-Anhalt, die früher ebenfalls kassierten, haben die Gebühr zum Wintersemester 2020/21 gestrichen. Das Saarland dürfte bis zu 400 € erheben, die dortigen Hochschulen nutzen die Möglichkeit aber nicht. In allen übrigen Ländern gibt es keine Langzeitstudiengebühren. Über Studienbeitragsdarlehen lassen sie sich ohnehin nicht finanzieren.
Mit dieser Maßnahme sollen Personen abgeschreckt werden, die nur halbherzig studieren, aber die Vorteile der Immatrikulation ausnutzen. Andererseits geht die Regelung auch zulasten derjenigen Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt vollständig selbst erarbeiten und aufgrund dessen womöglich langsamer vorankommen. Einige Studiengänge erlauben allerdings eine Ausdehnung der Regelstudienzeit, falls Studierende vor der Zulassung zu den Prüfungen beispielsweise grundlegende Fremdsprachenkenntnisse nachholen müssen.
Für ein Zweitstudium, das nicht auf den ersten Abschluss aufbaut, zählen dieselben Länder die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammen; wer damit über die Schwelle kommt, zahlt ebenfalls. Niedersachsen verlangt darüber hinaus von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, 800 € je Semester. Wann die Gebühr im Einzelfall fällig wird, legt die Gebührenordnung der Hochschule fest – nachsehen lohnt sich, denn wer die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat, kann sie abwenden.
Lebenshaltungskosten
Die Grafik erfasst alle Studierenden, auch gut ein Viertel ohne eigenes Einkommen. Belastbarere Zahlen zum Budget liefert die Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks. Die 22. Ausgabe kommt für Studierende im Vollzeitstudium, die nicht bei den Eltern wohnen, auf rund 1.036 € Einnahmen im Monat – der höchste Wert seit 2009. An der Zahl hängt ein Haken: Erhoben wurde im Sommersemester 2021, erschienen ist der Bericht im Mai 2023. Die Preissteigerungen der Jahre danach stecken nicht darin, und die 23. Sozialerhebung ist zwar beauftragt, aber noch nicht veröffentlicht. Der tatsächliche Bedarf liegt heute also höher. Woraus er sich zusammensetzt:
Miet- und Nebenkosten
Die Miete ist der größte Einzelposten. Die 22. Sozialerhebung weist im Schnitt 410 € warm aus; knapp 16 Prozent der Befragten zahlten schon 2021 über 500 €, gegenüber 4 Prozent im Jahr 2016. Neuere Zahlen gibt es für WG-Zimmer: Zum Wintersemester 2026/27 kostet eines laut dem Moses Mendelssohn Institut im studierendengewichteten Schnitt rund 510 € warm. Der Wohnort entscheidet: In München liegt der Median bei 850 €, in Sachsen-Anhalt und Sachsen zahlten Studierende im Sommersemester 2026 im Schnitt nur 358 und 372 €. Ob es das eigene Appartement sein muss oder eine WG beziehungsweise ein Wohnheimzimmer reicht, macht noch einmal einen dreistelligen Unterschied.
Wie knapp das kalkuliert ist, zeigt der Vergleich mit dem BAföG. Die Wohnpauschale für BAföG-Empfänger beträgt 380 €, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen, und nur 59 €, wenn sie dort bleiben (§ 13 Abs. 2 BAföG). Damit lag sie schon unter der Durchschnittsmiete von 2021 und liegt heute weit unter dem, was ein WG-Zimmer in den meisten Hochschulstädten kostet. Zum 1. April 2027 soll sie auf 440 € steigen – das Kabinett hat die Reform beschlossen, verkündet ist sie noch nicht. Alle aktuellen Sätze stehen unter BAföG-Höchstsatz 2026.
| Hochschulstadt | WG-Zimmer, Warmmiete pro Monat |
|---|---|
| München | 850 € |
| Berlin | 650 € |
| Hamburg | 650 € |
| Köln | 640 € |
| Frankfurt am Main | 630 € |
| Bonn | 565 € |
| Deutschland, studierendengewichtet | rund 510 € |
Versicherungen
Nach der Miete ist der Beitrag zur Krankenversicherung der nächstgrößere feste Posten. Bis zum 25. Geburtstag bleiben Studierende beitragsfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern, solange ihr Einkommen unter der Grenze bleibt: 2026 sind das 565 € im Monat, bei einem Minijob ohne weiteres Einkommen 603 €. Die zweite Grenze hängt am Mindestlohn von 13,90 € und steigt mit ihm.
Danach greift die studentische Pflichtversicherung, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie kostet bundeseinheitlich 87,38 € Krankenversicherung plus den Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse, dazu 30,78 € Pflegeversicherung, für Kinderlose ab 23 Jahren 35,91 €. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % kommen 24,80 € hinzu, unterm Strich also rund 143 € im Monat, kinderlos ab 23 rund 148 €. Je nach Kasse sind es ein paar Euro mehr oder weniger. Eine private Versicherung kann im Studium billiger sein, verlangt aber die Befreiung von der Versicherungspflicht – und die bindet für das gesamte Studium und lässt sich nicht widerrufen. Das ist keine Sparentscheidung, sondern eine Festlegung.
Für die übrigen Versicherungen gelten eigene Regeln, nicht die der Krankenkasse. In der Privathaftpflicht der Eltern bleiben Studierende mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden; ein Master nach dem Bachelor zählt dazu, ein Zweitstudium oder ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr. Ein WG- oder Wohnheimzimmer gilt nicht als eigener Hausstand und bleibt über die Hausratversicherung der Eltern gedeckt – allerdings nur über die Außenversicherung, mit Zeit- und Betragsgrenze. Mit der eigenen Wohnung endet dieser Schutz. Ein Blick in die Policen der Eltern lohnt sich deshalb, bevor eigene Verträge abgeschlossen werden.
Telekommunikation
Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Er liegt bei 18,36 € im Monat. In einer WG wird die Wohnung nur einmal angemeldet, die Bewohner teilen den Betrag unter sich auf. Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich vollständig befreien lassen. Bei Handy- und Internettarifen für unter 27-Jährige entscheidet die Laufzeit über den Preis: Der vergünstigte Einstiegspreis gilt bei vielen Anbietern nur für die ersten zwölf oder 24 Monate, danach wird der reguläre Tarif berechnet. Der Aufschlag steht im Kleingedruckten, nicht in der Werbung.
Spartipps für das Studentenleben
Natürlich bestehen auch für Studenten Möglichkeiten, Geld einzusparen. Hier einige Beispiele:
Welche regionalen Kulturveranstaltungen im Semesterbeitrag stecken, steht meist in der Lokalzeitung oder auf den Seiten des Studierendenwerks. Wer die Angebote mitnimmt, spart Eintritt und landet nebenbei auf Konzerten und Lesungen, die er sonst ausgelassen hätte.
Wer gut kochen kann, ist durchaus in der Lage aus preiswerten Zutaten einen echten Gaumenschmauß zu zaubern. Doch in der Realität zwischen Unistress und Nebenjob bleibt wenig Zeit für kulinarische Muße. Statt teures Fast Food das Monatsbudget auffressen zu lassen, lohnt sich der Besuch der Mensa garantiert. Hier gibt es Gerichte zu studentenverträglichen Preisen, die sogar häufig als vegetarische und vegane Alternativen erhältlich sind.
Für Strom, Gas und Versicherungen lohnt es sich, Preisvergleichsrechner im Internet zu bemühen. Mit Neukundenboni und Wechselprämien lässt sich hier einiges einsparen.
Befreiung vom Semesterticket
Das Deutschland-Semesterticket ist ein Pflichtticket: Alle zahlen, damit es für alle günstig bleibt. „Ich fahre ohnehin nur Rad“ ist deshalb kein Befreiungsgrund, anders als früher bei manchen Verbundtickets. Befreit wird, wer ein Urlaubssemester einlegt, ein Auslandssemester absolviert, an einer zweiten Hochschule bereits ein Semesterticket bezahlt oder eine Schwerbehinderung mit dem passenden Merkzeichen nachweist (Beispiel Universität Hamburg). Für finanzielle Notlagen unterhalten viele Studierendenschaften zusätzlich einen Härtefallfonds. Die Fristen sind kurz und werden nicht verlängert – häufig der 30. November für das Winter- und der 30. April für das Sommersemester.
Das gute Studentenleben vs. Kosten im Studium
„Genieße deine Studienzeit – so entspannt wirst du nie wieder leben!“ – angesichts dieses Eltern-Ausspruches verdrehen Studierende zwischen Nebenjob und Lernstress sicher die Augen. Doch auch wenn gerade die finanzielle Belastung für junge Leute heutzutage erheblich höher liegt als vor Jahrzehnten, sollten Studenten nicht darüber vergessen, die Freiheiten dieser einzigartigen Zeit gebührend auszukosten. Wer seine Finanzen am Anfang überblickt und einige Planungen vornimmt, kann die Kosten im Rahmen halten.