Corona Überbrückungshilfe für Studenten jetzt beantragen!
Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für Studierende in akuter finanzieller Not beschlossen. Wer , wann und wo kann man den Corona Studenten Zuschuss beantragen? DIE WICHTIGSTEN FAKTEN AUF EINEN BLICK ~ JETZT LESEN UND BEANTRAGEN!

Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für Studierende in akuter finanzieller Not beschlossen. Wer davon profitieren will, sollte den Corona Studenten Zuschuss sofort beantragen!
Was ist der Corona Zuschuss für Studierende?
Die Überbrückungshilfe für Studierende ist ein Zuschuss von bis zu 500 Euro monatlich für die Monate Juni, Juli, August und September 2020. Update: Zusätzlich gibt es eine zweite Runde von November 2020 bis einschließlich September 2021.
Wer kann den Corona Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, die durch die Corona Pandemie ihren Job verloren haben und/oder aufgrund der Pandemie aktuell nicht von ihren Eltern unterstützt werden können.
Fall du BAföG Empfänger bist, deren Eltern von der Corona Pandemie finanziell betroffen sind, habe ich noch einen extra Tipp für dich, mit dem du mehr BAföG bekommen und deine Eltern finanziell entlasten kannst.
Ausgeschlossen von der Corona Überbrückungshilfe sind:
- nicht staatlich anerkannte Hochschulen
- Verwaltungsfachhochschulen
- Bundeswehrhochschulen
- berufsbegleitende Studiengänge
- duale Studiengänge
- Gasthörer/innen
Wie hoch ist die Corona Überbrückungshilfe für Studierende?
Wie schon erwähnt, sind maximal 500 Euro monatlich für dich drin. Über die tatsächliche Höhe entscheidet dein Kontostand. Hast du mehr als 500 Euro auf dem Konto kannst du dir die Mühe sparen. Je leerer dein Konto, desto höher der Zuschuss.
Was muss ich tun, um die Corona Überbrückungshilfe zu erhalten?
Der Corona Zuschuss für Studierende muss online unter https://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de/ beantragt werden und zwar im November, Dezember, Januar, Februar und März.
Antragsschluss für den jeweiligen Monat ist immer der letzte Kalendertag und ja, der Zuschuss muss jeden Monat neu beantragt werden
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung.
- Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2020/2021
- Kontoauszüge (vollständig!) für den Vormonat der Antragstellung und für den Antragsmonat bis zum Vortag der Antragstellung (bzw. letzter Banktag)
- Gegebenenfalls Kündigungsschreiben des Arbeitgebers.
Wann und wie viel muss ich von der Corona Soforthilfe für Studenten zurückzahlen?
0 Euro. Ja, du liest richtig. Die Corona Überbrückungshilfe ist ein 100 prozentiger Zuschuss. Du musst davon also rein gar nicht zurückzahlen. Worauf wartest du noch?
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