Eine der größten Stolpersteine im BAföG Antrag ist die korrekte Angabe von Einkommen und Vermögen. Ich bekomme deshalb nahezu täglich Anfragen. Die häufigsten, möchte ich in diesem Artikel klären:
Im Regelfall wird im BAföG Antrag nach deinen eigenen Einnahmen, dem Einkommen deiner Eltern und deines Ehegatten gefragt (sofern du verheiratet bist). Mit Einkommen sind so ziemlich alle denkbaren Einnahmen gemeint. Der Klassiker hier ist natürlich Gehalt aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, aber auch Renten, Stipendien und fast alles andere, was dir zufließt, ist für die korrekte BAföG-Berechnung von Bedeutung. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind Kindergeld und Hartz 4.
Bei deinem eigenen Einkommen als Antragsteller sind die voraussichtlichen Einnahmen im Bewilligungszeitraum, also die Zukunft ausschlaggebend. Das BAföG Amt interessiert sich generell nur für Bruttosummen also den Gesamtbetrag, den du während des Bewilligungszeitraums verdienen wirst vor Abzug von Steuern, Sozialversicherung und Werbungskosten.
Gehst du davon aus, dass du die nächsten 12 Monate durchgehend als Minijobber arbeiten wirst, gib 6240 €, nicht 520 Euro an. Läuft dein Arbeitsvertrag mitten im Bewilligungszeitraum aus, gib den Betrag an, den du bis dahin erzielen wirst an.
Handelt es sich um Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, musst du immer Bruttobeträge angeben.
Praktikumsgehalt ist im Falle eines Pflichtpraktikums als Ausbildungsvergütung anzugeben. Machst du das Praktikum freiwillig, ohne Vorgabe deiner Hochschule, ist es theoretisch das gleiche wie jeder andere Nebenjob auch (Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit)
Das Einkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Arbeit entspricht deinem Gewinn aus eben dieser Tätigkeit. Dieser berechnet sich wie folgt:
Gewinn = Einnahmen – betriebsbedingte Ausgaben
Welche Ausgaben abgezogen werden können, hängt im Prinzip einzig und allein von der Art des Jobs ab. Als Bloggerin habe ich z.B. Kosten für den Server, Programmierer, Laptop, Internetanschluss, Buchhaltungsprogramm und/oder Steuerberater, Webdesign, Werbeanzeigen auf Facebook und Google.
Eine Fotografin muss als Erstes an ihr Kameraequipment denken, ohne das sie nicht fotografieren und somit auch kein Geld verdienen könnte. Wenn sie Miete für ein Fotostudio zahlen müsste, würde auch das zu ihren Betriebsausgaben zählen.
Erst wenn ich all das von meinen Gesamteinnahmen abziehe, kenne ich meinen Gewinn und meinen eigenen Lohn für meine Arbeit und auch nur dieser Betrag ist schlussendlich als Einkommen aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Als Nachweis fügt man dem Antrag am besten eine Kopie des (Gewerbe-)Steuerbescheides bei. Wenn du selbständig bist, bist du ohnehin verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen.
Je mehr Einkommen du selbst hast (Unterhaltsleistungen von deinen Eltern, Bildungskredite und Kindergeld zählen nicht zum Einkommen), desto weniger BAföG bekommst du. Dein eigenes Einkommen kannst du zwar beeinflussen, indem du z.B. weniger neben dem Studium arbeitest und dafür mehr BAföG beanspruchst. Für deine Eltern und Ehepartner macht das aber weniger Sinn. Von daher fragen sich viele, ob sich ein BAföG Antrag bei dem Gehalt ihrer Eltern überhaupt lohnt. Hierzu kannst du gerne unseren kostenlosen BAföG-Rechner nutzen. Rechengrundlage ist dabei immer das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr, es sei denn, das Einkommen der Eltern liegt aktuell deutlich unterhalb des Einkommens des vorletzten Kalenderjahres beispielsweise durch Jobwechsel, Krankheit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. In so einem Fall kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden
BAföG Empfänger müssen nicht bettelarm sein. Sie dürfen neben dem Studium offiziell arbeiten und sich etwas zum BAföG dazuverdienen sowie ansparen, ohne die BAföG Fördersumme damit negativ zu beeinflussen. Jedoch müssen sich diese Einnahmen und Vermögenswerte im angemessenen Rahmen bewegen. Daher wurden Freibeträge definiert.
Liegt dein Einkommen und Vermögen unterhalb dieser Grenzen, musst du es im Antrag zwar trotzdem angeben und nachweisen, brauchst aber keine Abzüge fürchten.
Liegen deine Einnahmen und Ersparnisse über den Freibeträgen, wird der Überschuss anteilig von deinem Bedarf abgezogen, sodass du etwas weniger BAföG bekommst. Ein Antrag lohnt sich aber trotzdem, solange dein Einkommen und Vermögensüberschüsse deinen errechneten monatlichen BAföG Bedarf nicht deutlich übersteigen. Wie viel genau, rechne ich dir gleich vor:
Der BAföG-Freibetrag für dein Vermögen liegt momentan bei 15.000 € zum Zeitpunkt deiner Antragstellung.
Angenommen auf deinem Sparbuch oder Bausparvertrag liegen aber aktuell 10.000 €. Dann passiert Folgendes:
BAföG Berechnung | Beispiel |
---|---|
Vermögen | 10.000 € |
- Freibetrag | - 8.200 € |
= anrechenbares Vermögen | 1.800 € |
BAföG Bewilligungszeitraum | i.d.R. 12 Monate |
anrechenbares Vermögen verteilt auf den Bewilligungszeitraum | - 150 € |
monatlicher BAföG Bedarf für Studenten mit eigener Krankenversicherung und Wohnung | 861 € |
ausgezahltes BAföG im Bewilligungszeitraum | 861-150 = 711 Euro BAföG/ Monat |
Daraus folgt, dass dein Vermögen 18.436 € übersteigen muss, ehe ein BAföG Antrag aufgrund von Vermögen ganz sicher nicht mehr lohnt.
Ja und nein. Erstmal sei gesagt, dass nur als dein Vermögen gezählt werden kann, was offiziell unter deinem Namen läuft.
Viele glauben daher, dass es eine schlaue Idee sei, einen Teil des Vermögens kurz vor der Beantragung von BAföG irgendwie loszuwerden, indem man es einfach ausgibt, verschenkt, umschreibt oder schlichtweg „vergisst“ anzugeben. Dies ist allerdings illegal. Bekommt das BAföG Amt irgendwann davon Wind und das kann es auch Jahre später noch, kann eine strafrechtliche Verfolgung drohen.
Solltest du aber gleichzeitig Schulden haben, werden diese mit deinem Vermögen verrechnet und senken dieses somit. Bestes Beispiel hierfür ist ein Auto, das noch nicht ganz abbezahlt ist. Geleaste Fahrzeuge müssen gar nicht erst angegeben werden, da du als Leasingnehmer zwar zum Besitzer (Nutzer), aber nicht zum Eigentümer des Wagens wirst und es dir somit nicht gehört. Dasselbe gilt für von dir genutzte Kfz deiner Eltern oder Partner, auch wenn du die Versicherung und Benzin selbst bezahlst.
In den allermeisten Fällen kann BAföG nicht ohne die Offenlegung des elterlichen Einkommens gewährt werden. Hierfür ist das Formblatt 3 zuständig.
In einigen, wenigen Fällen können auf jegliche angaben zu den Eltern im BAföG Antrag allerdings verzichtet werden, nämlich wenn du die Voraussetzungen für elternunabhängige Förderung gemäß § 11 BAföG erfüllst.
Solltest du eine elternunabhängige Förderung über den zivilrechtlichen Weg anstreben, muss das Einkommen der Eltern beim Erstantrag trotzdem erstmal offengelegt werden.
Nein, zumindest begründen Ehe und Kinder nicht das Ende der elterlichen Unterhaltspflicht. Wenn du die Voraussetzungen nach § 11 BAföG oder § 1610 BGB nicht erfüllst, müssen auch immer Angaben zu deinen Eltern gemacht werden.
Solltest du verheiratet sein, hat das Einkommen deines Ehegatten oder deines eingetragenen Lebenspartners immer Vorrang vor dem Einkommen deiner Eltern. Die werden dann praktisch nur wirklich relevant, wenn die eigene bessere Hälfte auch nicht genug verdient, um euch beide und ggf. seine/ihre Kinder zu ernähren.
Bei deinen Eltern oder Ehegatten ist vor allem das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums relevant. Wenn du also ab 1.12.2021 einen BAföG-Antrag stellst, musst du das Einkommen deiner Eltern für das Jahr 2019 angeben. Einen Monat später, also seit dem 01.01.2022, gelten die Einnahmen von 2020 als Rechengrundlage.
Liegt das aktuelle Einkommen deiner Eltern oder Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners mittlerweile deutlich unter dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, kannst du beantragen, dass statt des vergangenen Einkommens dieser Person bei der Berechnung deines BAföG Anspruchs ihr bzw. sein aktuelles Einkommen berücksichtigt wird.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Lisa
Ich bin gerade dabei Bafög zu beantragen. Im August habe ich die Zeit vor dem Studium nochmal genutzt und viel gearbeitet und dadurch auch relativ viel verdient(960€), was ja so im Studium nicht mehr klappen würde. Nun muss ich ja eine Lohnabrechnung abgeben und habe bisher nur die von August, die ich dann einreichen wollte. Jetzt habe ich die Frage, ob es irgendwie schlecht für meinen Antrag ist wenn ich so viel verdient habe und das als Lohnabrechnung einreiche, obwohl ich danach bzw. Im Studium nicht mehr so viel im Monat verdienen werden.
Vielen Dank schonmal!
Luisa Todisco
relevant für die Berechnung ist nur das Einkommen IM Studium. Das Einkommen davor, entscheidet, ob du Anspruch auf elternunabhängiges BAföG hast. Je höher es war, desto besser
Jeanette
ich habe eine Frage zum Vermögen. Ich habe von meiner Mutter als Alleinerbin das Elternhaus geerbt, mußte aber für meinen Vater das Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen. Ich selbst habe kein Einkommen, mein Vater bezieht Rente. Bekomme ich nun kein BAFÖG weil ich ein Haus besitze, es aber nicht verkaufen kann, obwohl ich kein Geld besitze? Kann ich also nicht studieren deswegen`?
Luisa Todisco
für solche Fälle gibt es den Härtefallantrag: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-haertefaelle/
Aylin
meine Eltern haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben, wurden auch nie vom Finanzamt dazu aufgefordert. Dementsprechend habe ich keine Steuerbescheide, die ich beim Bafög-Amt einreichen kann. Reichen dann auch nur die Lohnsteuerbescheinigungen meiner Eltern?
Luisa Todisco
für deinen Steuerbescheid interessiert sich auch niemand. . Du meinst wohl eigentlich deine Eltern. Bei denen reichen Lohnsteuerbescheinigungen oder Gehaltszettel. Da musst du dann aber auch das komplette Formblatt 3 ausfüllen, Mit Steuerbescheid sucht sich das Amt die relevanten Zahlen selbst raus.
Beyza
Luisa Todisco
Vermögen ist dein Kontostand am Tag der Antragstellung. 8.200 € Gesamtvermögen sind anrechnungsfrei. Stell den Antrag einfach sobald du darunter liegst.
Jantal Lichtman
Ich beziehe Bafög, nun hat sich das Amt bei mir gemeldet bezüglich einer Vermögensprüfung.
Sie haben einen Bausparvertrag, der auf meinen Namen läuft „entdeck“, welchen ich bei Antragstellung nicht angegeben habe.
Da ich auf diesen Bausparvertrag überhaupt keinen Zugriff habe und dementsprechend nicht von diesem Geld leben kann, habe ich ihn nicht als Vermögen angegeben.
Es war aber keines Falls meine Absicht dem Bafög Amt etwas zu verheimlichen.
Auf Grund dieser Situation möchte das Amt nun eine Stellungnahme dazu.
Meine Frage wäre jetzt, wie ich am besten auf diesen Brief reagieren soll. Ich habe Angst etwas falsches zu antworten, eventuell kein Bafög mehr erhalten zu können oder sogar teile zurückzahlen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank im Voraus
Luisa Todisco
weshalb hast du keinen Zugriff darauf? Ist ein Rückkauf vertraglich ausgeschlossen? Dann weise das nach und erkläre dem Amt, dass dir nicht bewusst war, solches Vermögen auch angeben zu müssen. Zumindest würde ich das so machen, was keine Garantie dafür ist, dass es klappt. Das müsstest du schon einen Anwalt fragen.
Mirko Mühlisch
BEste Grüße
Luisa Todisco
Der Freibetrag beträgt für ALLE 290 Euro pro Monat. Durch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro jährlich einer monatlichen Sozialversicherungspauschale kommen angestelle BAföG Empfänger auf ca. 450 Euro monatlich. Selbstständige haben keine Werbungskosten, sondern Betriebskosten, die sie zu 100% von ihren Einnahmen abziehen. Die Sozialversicherungspaischale liegt für jeden BAföG Empfänger bei 21,3%. Daraus ergeben sich 4400 Euro jährlicher Gewinn (ca. 368 Euro monatlich) anrechnungsfrei für selbstständige Tätigkeit. Festgeschrieben ist das alles in § 23 BAföG https://www.antrag-digital.de/bafoeg/23-bafoeg-freibetraege-vom-einkommen-des-auszubildenden/
Bianca
muss man bei dem Einkommensnachweis aus selbständiger Arbeit nur der Steuerbescheid des letzten Jahres abgeben? Und wenn ich doch Nachweise für das laufende Jahr (also noch kein Steuerbescheid vorhanden) benötigt werden, welche wären das dann? Kontoauszüge oder in anderer Form?
Liebe Grüße,
Bianca
Luisa Todisco
du bist Studentin, beziehst BaföG und willst aus irgendwelchen Gründen dein aktuelles Einkommen aus selbstständiger Arbeit nachweisen. Je nach Grund, könnte der Steuerbescheid des letzen Jahres vorerst reichen. wenn dieses Jahr wirklich schon relevant ist, solltest du eine Einnahmen-Überschussrechnung machen und die von dir gestellten Rechnungen sowie Ausgaben beifügen. Die reinen Zahlungseingänge allein, sagen nichts über dein tatsächliches Einkomme aus selbstständiger Arbeit aus. Da du nur 351 € monatlich /4221 € jährlich frei hast, loh t es sich unter Umstämden, sich "arm" zu rechnen.
Was denkst du?